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IRB-Literaturdokumentationen (Fachbibliografien) bieten Ihnen einen schnellen und umfassenden Überblick über die Fachliteratur zu vielen Themen aus allen Bereichen des Planens und Bauens. Sie erhalten Hinweise – meist mit kurzer Inhaltsangabe – auf Literatur aus Zeitschriften, Fachbüchern, Forschungsberichten, etc., immer aktuell.
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Planfeststellungsverfahren
Hien,Eckart:
Partizipation in Planungsverfahren
Die Frage, ob und in welchem Umfang die Bürger in Planungsverfahren zu beteiligen sind, hat eine verfassungsrechtliche und eine rechtspolitische Dimension. Während unmittelbar in ihren Rechten betroffene Bürger zwingend vorher angehört werden müssen, besteht für die Einbindung anderer Bürger in das Planungsverfahren ein weiter Spielraum. Im Bereich der Fachplanung kann die Einführung einer zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung, wie es sie bei der Bauleitplanung gibt, zur Verbesserung des Planungsprozesses in Richtung Akzeptanz und Transparenz führen. Einer direkten Mitplanung durch die Bürger sind jedoch rechtliche Grenzen gesetzt, die der vorliegenden Beitrag aufzeigt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Transparenz; Partizipation; Bürgerbeteiligung; Öffentlichkeitsbeteiligung; Planungsentscheidung; Entscheidungskompetenz; Entscheidungsbefugnis;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 32(2012)Nr.4, S.128-132
ISSN: 0721-7390
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Zabel,Lorenz:
Sperrgrundstück: Keine Klagemöglichkeit gegen Planfeststellungsbeschluss
1. Die mit der Rechtsprechung zu Sperrgrundstücken verbundenen Einschränkungen der Klagemöglichkeiten von Grundstückseigentümern finden ihren Grund in der durch die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG vorgegebenen subjektiv-rechtlichen Konzeption des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt. 2. Dient das durch eine Bürgerinitiative erworbene Grundeigentum allein als Mittel, um eine Interessentenklage im Gewand der Verletztenklage zu erheben, rechtfertigt dies den Vorwurf der unzulässigen Rechtsausübung auch dann, wenn die Bürgerinitiative Volleigentum und nicht nur eine "formale Hülle" erworben hat. 3. Entfaltet ein Planfeststellungsbeschluss für die Variantenauswahl im anschließenden Teilabschnitt nur insoweit eine Vorwirkung, als er die in Betracht kommenden Varianten reduziert, rechtfertigt dies nicht die Annahme eines Zwangspunktes.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Planfeststellungsbeschluss; Verein; Bürger; Mandatsträger; Umwelt; Gesundheit; Bevölkerung; Autofahrer; Weiterbau; Teilabschnitt; Grundstück; Autobahntrasse; Planfeststellungsverfahren; Gewalt; Bürgerinitiative; Grundeigentum; Variantenauswahl;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 23(2012)Nr.6, S. 353
ISSN: 0941-5750
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Müller,Neithard; Olfe-Kräutlein,Barbara:
Planerische Herausforderung bis zum Schluss. Neubau Hauptstadtairport
Der Ausbau des Flughafens Schönefeld und damit die Entstehung des Hauptstadtflughafens BER ist ein Projekt mit einer langen Geschichte. Zunächst wurde von der DDR am Standort der früheren Henschel-Flugzeug-Werke im Süden Berlins ein Zivilflughafen angelegt später mehrfach erweitert und ausgebaut. 1996 einigten sich der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg im sogenannten Konsensbeschluss auf Schönefeld als Standort für einen einzigen, neu zu errichtenden Flughafen für die Hauptstadtregion - der Startschuss für einen außerordentlich komplexen und umfangreichen Planungsprozess. Acht Jahre später, 2004, wurde der Plan festgestellt.
Schlagwörter zum Inhalt: Architektur; Hauptstadt; Flughafenausbau; Planfeststellungsverfahren; Besonderheit; Planungsprozess; Zeitdauer; Genehmigungsverfahren; Arbeitsweise; Planer; Herausforderung; Wasserwirtschaft; Versickerungsfläche; Mulde; Umweltverträglichkeit; Nachhaltigkeit; Schnittstelle; Logistik; Großprojekt;.
in Fachzeitschrift: Beratende Ingenieure 42(2012)Nr.3/4, S.48-51, Abb.
ISSN: 0005-8866
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Füßer,Klaus; Kindler,Lars:
Die Möglichkeiten zur Effektivierung des Erörterungstermins, im Rahmen des geltenden Rechts
Der Erörterungstermin gerät bei komplexen und kontrovers diskutierten Großvorhaben an seine Grenzen. Im Zuge der Beschleunigungsdebatte hat der Gesetzgeber in den Fachgesetzen Regelungen eingeführt, die es in das Ermessen der Behörde stellen, auf den Erörterungstermin zu verzichten. Die Autoren zeigen in ihrem Beitrag, woran sich die Behörde bei ihrer Verzichtentscheidung zu orientieren hat und welche weitere Gestaltungsmöglichkeit um den gänzlichen Verzicht auf den Erörterungstermin verbleibt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Verzicht; Themenauswahl; Teilnehmer; Beschränkung; Betroffenenbeteiligung; Beteiligungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 32(2012)Nr.5, S.168-172, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Maus,Moritz:
Genehmigungserfordernisse für den Bau und die Änderung von Binnenhäfen
Der Rechtstreit um die Erweiterung des Hafens Köln-Godorf hat aktuell gezeigt, dass in der Praxis teilweise Unklarheit besteht, welchen Genehmigungserfordernissen die Änderung eines Binnenhafens unterliegt. Dies wird zum Anlass genommen, die bundesrechtlichen Genehmigungserfordernisse für den Bau und die Änderung eines Binnenhafens aufzuzeigen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Hafen; Binnenhafen; Ausbau; Änderung; Planfeststellungsverfahren; Genehmigungsverfahren; Rechtsgrundlage; Rechtsbestimmung; Planungserfordernis;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 32(2012)Nr.5, S.176-182, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Krappel,Thoms; Süßkind-Schwendi,Benedict Freiherr von:
Der Entwurf eines "PlVereinhG": Öffentlichkeitsbeteiligung, Verfahrensvereinheitlichung und Verfahrensbeschleunigung
Am 29.2.2012 beschloss die Bundesregierung den vom Bundesministerium des Innern (BMI) am 6.1.2012 vorgelegten Entwurf für ein "Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren", kurz: PlVereinhG. Der Gesetzentwurf sieht in einem neuen Par. 25 Abs. 3 VwVfG erstmals Regelungen über eine sog. frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben vor. Darüber hinaus enthält er - zur Verfahrensvereinheitlichung und -beschleunigung - Änderungen im allgemeinen Planfeststellungsrecht der Par. 72 bis 75 VwVfG sowie - in ihrer Folge - Aufhebung entsprechender Vorschriften in den Fachplanungsgesetzen. Der Beitrag gibt einen Überblick über den wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Gesetzentwurf; Planungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Verfahrensrecht; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verfahren; Beschleunigung; Optimierung; Vereinheitlichung; Verfahrensbestimmung; Verfahrensfehler;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 32(2012)Nr.7, S.255-259, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Thiel,Markus:
Kein Urheberrechtsschutz im Planfeststellungsverfahren
Urheberrechtliche Ansprüche (eines Architekten) scheiden im Planfeststellungsverfahren als denkbarer Anknüpfungspunkt für einen (Teil-)Aufhebungs- oder Änderungsanspruch von vorneherein aus. Dies gilt auch für einen Anspruch auf eine nachträgliche Beifügung einer Nebenbestimmung.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Urheberrechtsschutz; Planfeststellungsverfahren; Erbe; Bahnhof; Seitenflügel; Treppenanlage; Umsetzung; Unterlassungsanspruch; Planfeststellungsbeschluss;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 23(2012)Nr.9, S. 542
ISSN: 0941-5750
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Schmitz,Heribert:
Reformvorhaben zur Bürgerbeteiligung bei Großvorhaben: Planungsvereinheitlichungsgesetz
Das Bundesinnenministerium hat 2010 einen Entwurf für ein Planungsvereinheitlichungsgesetz in die Ressortabstimmung und Verbändebeteiligung gegegeben. Es sollte vor allem der Rechtsbereinigung dienen. Die Bürgerproteste um das Projekt Stuttgart 21 haben dazu geführt, dass dieser Entwurf um Regelungen ergänzt wurde, die eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorsehen. Der Beitrag stellt diese Regelungen vor.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Öffentlichkeitsbeteiligung; Bürgerbeteiligung; Planfeststellungsverfahren; Genehmigungsverfahren; Gesetzentwurf; Gesetzesregelung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 43(2012)Nr.9a, S.1457-1460, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Groß,Thomas:
Überlegungen zur Reform der Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren
Die öffentliche Auseinandersetzung über den Bau eines neuen Tunnelbahnhofs in Stuttgart haben auch die Diskussion über Reformen in Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte neu angefacht. Der Schwerpunkt der aktuellen Diskussion liegt auf einer Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Lauf des mehrstufigen Planungsverfahrens. Die Debatte über eine Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung läuft allerdings seit Jahrzehnten. die Bundesregierung hat im Februar 2012 einen sehr zurückhaltenden Gesetzentwurf vorgelegt, der lediglich die optionale Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung durch den Vorhabenträger vorsieht. Andere Vorschläge zielen auf eine weitergehende Stärkung der Partizipationsrechte der Bürger. Im Beitrag wird zunächst das geltende Verfahrensrecht der Planfeststellung für den Infrastrukturbereich skizziert. In einem zweiten Schritt werden Reformüberlegungen für die drei eng miteinander verknüpften Elemente der Einführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung, einer Verbesserung der verfahrensintegrierten Bürgerbeteiligung und des Rechtsschutzes vorgestellt. Außerdem wird darauf eingegangen, wer die vermehrten Partizipationsverfahren durchführen soll.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Planungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Infrastrukturplanung; Bürgerbeteiligung; Öffentlichkeitsbeteiligung; Rechtsschutz; Verfahrensrecht; Durchführung; Reform;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 43(2012)Nr.9, S.1340-1346, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Maus,Friederike; Oppermann,Bettina:
Lob der Widerborstigkeit - Was uns an zahmen Projekten stutzig machen solte
Am Beispiel des Planungsprozesses für den Tiefwasserhafen Jade-Weser-Port an der Jademündung stellt der Beitrag dar, wie wenig Möglichkeiten für eine offene Bürgerbeteiligung in herkömmlichen Planfeststellungsverfahren für Großprojekte bestehen. Er nimmt damit Bezug auf die aktuelle Debatte um mehr Transparenz und echte Beteiligungschancen in der Planung von Infrastrukturgroßprojekten.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Hafenplanung; Seehafen; Großprojekt; Planungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Politik; Bürgerbeteiligung; Öffentlichkeitsbeteiligung; Beteiligungsverfahren; Fallstudie;.
in Fachzeitschrift: Neues Archiv für Niedersachsen (2012)Nr.1, S.64-77, Abb.,Lit.
ISSN: 0342-1511
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Michler,Hans-Peter:
Die Berücksichtigung von Baustellenemissionen in der Planfeststellung
In Planfeststellungsverfahren die den Bau von Infrastruktureinrichtungen, insbesondere Verkehrswegen vorbereiten, stehen unter immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten die Auswirkungen des späteren Betriebs, zum Beispiel des Straßenverkehrs im Mittelpunkt. Der Beitrag geht dagegen der Frage nach, inwieweit im Planfeststellungsverfahren der Immissionsschutz während der oft mehrjährigen Bauphase berücksichtigt werden muss oder ob hier andere, immissionsschutzrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, außerhalb des Planfeststellungsverfahrens anzuwenden sind. Mit Konzentration auf den Lärmschutz gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass bereits im Planfeststellungsverfahren die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften für die Zeit des Baus anzuwenden und die Konflikte zu bewältigen sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Schutzvorkehrung; Regelung; Baustelle; Bauzeit; Immissionsschutz; Baulärm; Lärmschutz; Schallschutz; Betreiber; Pflicht; Regelwerk; Verwaltungsvorschrift;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 32(2012)Nr.9, S.335-343
ISSN: 0721-7390
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Krappel,Thomas:
Die Mitwirkung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen aus Sicht des Vorhabenträgers
Die Mitwirkung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen im Rahmen von Planfeststellungs- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist Gegenstand vielfacher aktueller Diskussionen. Der Beitrag behandelt die Thematik aus der Sicht des Vorhabenträgers.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Immissionsschutzrecht; Zulassungsverfahren; Naturschutz; Umweltschutz; Verband; Verfahren; Beteiligung; Mitwirkung; Funktion; Rechtsstellung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 34(2012)Nr.12, S. 836-840, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Wraneschitz,Heinz:
Zerriebene Vergütung statt Lärmschutz. Photovoltaik-Anlagen längs von Straßen und Bahnstrecken
Auf einer Fläche, für die ein Verfahren nach §38 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) durchgeführt worden ist. (so Par. 32 Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG) gelten auch im kürzlich wieder einmal solar erneuerten EEG bis zu einer Photovoltaik-Anlagen- (PVA) Leistung von 10 Megawatt klar definierte Vergütungssätze. Doch was bedeutet dieser Zusammenhang EEG-BauGB tatsächlich? Ein paar Beispiele aus Nordbayern.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung; Vergütung; Lärmschutz; Lärmschutzwall; EEG; PV-Anlage; Photovoltaikanlage; Solarmodul; Schallschutz; Bahn; Verkehrsweg; Planfeststellungsverfahren; BauGB;.
in Fachzeitschrift: Sonnenenergie (2012)Nr.5, S.24-25, Abb.
ISSN: 0172-3278
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Hoppe,Werner; Schlarmann,Hans; Buchner,Reimar; Deutsch,Markus; Krappel,Thomas:
Rechtsschutz bei der Planung von Verkehrsanlagen und anderen Infrastrukturvorhaben. Grundlagen der Planfeststellung. 4.voll.neu bearb.u.wesentl.erw.Aufl.
Vielfältige Aktivitäten des Gesetzgebers greifen zum Teil in hergebrachte Strukturen der Planung von Infrastrukturvorhaben ein. Vor allem im für das Planungsrecht bedeutsamen Umweltrecht ergeben sich zahlreiche neue Fragestellungen - insbesondere im FFH- und Artenschutzrecht. Aber auch bereits grundlegende Begriffe wie z.B. Planung oder Planfeststellungsverfahren sind erläuterungsbedürftig. Antworten gibt das Buch. Die Neuauflage erschließt das Recht der Planfeststellung aus dem Blickwinkel des Rechtsschutzes praxisgerecht und wissenschaftlich fundiert.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verkehr; Verkehrsanlage; Planfeststellungsverfahren; Verkehrsplanung; Verkehrsinfrastruktur; Rechtsschutz;.
Berlin: E. Schmidt 2011. XXXVI, 451 S., Lit.,Reg.
ISBN: 978-3-503-12925-6
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Rintelen,Claus von:
VOB/A-Vergabe: Zuschlag mit Hinweis auf neue Bauzeit ist kein modifiziertes Angebot
Ein Zuschlag in einem durch ein Planfeststellungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und das Zuschlagsschreiben des Auftraggebers den Hinweis auf spätere "noch mitzuteilende exakte Fristen" enthält (Anschluss an BGH, IBR 2010, 549).
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; VOB; Zuschlag; Bauzeit; Angebot; Bauunternehmer; Ausschreibung; Unternehmer; Frist; Zusatz; Vertragsbestandteil; Bauabschnitt; Unternehmen; Planfeststellungsverfahren; Vergabeverfahren; BGH;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 22(2011)Nr.2, S. 65
ISSN: 0941-5750
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Stüer,Bernhard; Buchsteiner,Dirk:
Stuttgart 21: Eine Lehre für die Planfeststellung? Großprojekte mit verstärkter Öffentlichkeitsbeteiligung oder: "gehe zurück auf Los"?
Der Beitrag blickt zurück auf Stuttgart 21, untersucht mögliche Lösungsansätze für die in der Bevölkerung beklagte unzureichende Öffentlichkeitsbeteiligung und unterbreitet in der Perspektive einer vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung einen Gesetzesvorschlag zur Fortentwicklung des Fachplanungsrechts. Dabei kann an die Erfahrungen mit der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung angeknüpft werden. Die Vorschläge können schon jetzt weitgehend in die Praxis umgesetzt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Planungsprozess; Öffentlichkeitsbeteiligung; Beteiligungsverfahren; Großprojekt; Volksabstimmung; Legitimation; Mediation; Schlichtung; Gesetzgebung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 31(2011)Nr.9, S.335-342, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Büssemaker,Michael; Marx,Katinka:
Bevorstehende Novellierungen von BauGB und BauNVO.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baurecht; Baunutzungsverordnung; Neuordnung; Stadtplanung; Baugebiet; Bauleitplanung; Bebauungsplanung; Planfeststellung; Partizipation; Beteiligungsverfahren; Raumordnung; Flexibilität; Planungsinstrument; Novellierung; Verwaltungsvereinfachung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Städtebaulicher Vertrag;.
in Fachzeitschrift: Das Rathaus 64(2011)Nr.5, S.133-135, Abb.
ISSN: 0174-4984
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Scheidler,Alfred:
Die erstinstanzlichen Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts für Verkehrsinfrastrukturvorhaben
Mit verschiedenen Beschleunigungsnovellen hat der Gesetzgeber seit Mitte der achtziger Jahre die Grundlagen geschaffen, dass die über mehrere Instanzen und Jahre geführten Verwaltungsgerichtsverfahren im Fall wichtiger Infrastrukturplanungen verkürzt werden. Paragraph 48 Abs. 1 VwGO sieht seit 1990 eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Planungen für Flughäfen vor. Paragraph 50 Abs. 1 Nr.6 regelt seit 2006 eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren und Genehmigungsverfahren für bestimmte Verkehrsinfrastrukturvorhaben betreffen. Der Beitrag geht zunächst den verfassungsrechtlichen Fragen nach, die sich durch die Verkürzung des Rechtswegs stellen. Danach werden die Entstehungsgeschichte und der Anwendungsbereich der Zuweisung an die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht auch in ihrer gegenseitigen Abgrenzung dargestellt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Infrastruktur; Verkehrsinfrastruktur; Planfeststellungsverfahren; Verfahrensbeschleunigung; Klage; Rechtsweg; Verwaltungsgerichtsbarkeit; Bundesverwaltungsgericht; Oberverwaltungsgericht; Zuständigkeit; Abgrenzung; Rechtskontrolle; Rechtsschutz; Verfassungsrecht;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 31(2011)Nr.10, S.379-384, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Fürst,Christian:
Netzausbau Reloaded: Schneller, Teurer, Weiter
Bei der Betrachtung des novellierten Energiewirtschaftsgesetztes 8EnWG) in der letzten Ausgabe der 3R wurde der Themenbereich des Netzausbaus ausgeklammert, weil er inhaltlich enger zu einem weiteren Baustein der Energiewende passt, dem am 05.August 2011 in Kraft getretenen Artikelgesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus. Es enthält hauptsächlich das "Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz" (NABEG), dessen Ziel es ist, die Voraussetzungen für einen schnelleren Ausbau der Stromübertragungsnetze zu schaffen, um so unter anderem die Versorgungssicherheit trotz des Atomausstiegs zu gewährleisten und eine schnellere Integration der regenerativen Energieerzeugung in die bestehende Stromlandschaft zu erzielen. Hierzu sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für einzelne vordringliche länderübergreifende oder grenzüberschreitende Leitungsvorhaben beschleunigt werden. Es wäre allerdings zu kurz gesprungen, die Auswirkungen des NABEG ausschließlich im Elektrizitätsbereich zu suchen. Durch vielschichtige und aufeinander aufbauende Planungs- und Genehmigungsstufen im Zusammenspiel zwischen NABEG und EnWG bestehen auch Handlungsnotwendigkeiten für Fernleitungsnetzbetreiber im Gasbereich.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung/Technik; Stromnetz; Ausbau; Netzausbau; Beschleunigung; Entwicklung; Netzentwicklung; Planung; Netzplanung; Gesetzgebung; Gasnetz; Gasversorgung; Elektrizitätsversorgung; Bedarfsplanung; Leitung; Trasse; Planfeststellungsverfahren; Entschädigung;.
in Fachzeitschrift: 3R Fachzeitschrift für sichere und effiziente Rohrleitungssysteme (2011)Nr.11, S. 806-808
ISSN: 2191-9798
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Joachim,Klaus; Weisensee,Claudius:
Das neue Planungsrecht für Elektrizitätsnetze
Mit dem Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26.7.2011 und dem Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze vom 28.7.2011 hat der Bundesgesetzgeber insbesondere durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) neue Verfahren und Instrumente der Energiefachplanung geschaffen und die Zuständigkeiten zu ihrer Anwendung neu geordnet. Der Beitrag gibt einen kritischen Überblick über das novellierte Recht der Planung und Genehmigung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Stromnetz; Hochspannungsleitung; Leitungsnetz; Netzausbau; Planungsrecht; Gesetzesnovelle; Trassenplanung; Planungskompetenz; Bund; Bundesland; Kompetenzverteilung; Bedarfsplanung; Planfeststellungsverfahren; Bürgerbeteiligung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 31(2011)Nr.11/12, S.401-406, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Schink,Alexander:
Verhältnis der Planfeststellung zur Raumordnung.
Der Landesplanung und der Regionalplanung kommt für die Planfeststellung eine besondere Bedeutung zu. Planfeststellungen sind an die in diesen Plänen konkretisierten Ziele der Raumordnung gebunden. Soweit hierin z. B. Trassen- oder Standortentscheidungen für planfeststellungsbedürftige Vorhaben enthalten sind, kann die Planfeststellungsbehörde hiervon nicht abweichen. Ein eigener Abwägungsspielraum steht ihr insoweit nicht zu. Dabei besteht naturgemäß die Gefahr der Überschneidung der Aufgaben- und Kompetenzbereiche der Raumordnung und der Fachplanung. Der Beitrag geht der Frage nach, wo konkret die Grenzziehung zwischen beiden Aufgabenbereichen verläuft und welche Anforderungen in der Raumordnung an die Abwägung und die Alternativenprüfung bei gebietsscharfen Festlegungen von planfeststellungsbedürftigen Infrastrukturprojekten zu stellen sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Landesplanung; Regionalplanung; Planfeststellung; Fachplanung; Fachplanungsrecht; Rechtsprechung; Infrastrukturprojekt; Raumordnungsrecht; Standortentscheidung; Kompetenzabgrenzung; Aufgabenbereich;.
in Fachzeitschrift: DÖV Die Öffentliche Verwaltung 64(2011)Nr.23, S.905-914, Lit.
ISSN: 0029-859X
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Die Zukunftsfähigkeit der Planfeststellung. Referate eines Forschungsseminars des Arbeitskreises "Straßenrecht" am 21./22. September 2009 in Bonn
Bernd Stüer stellt in seinem Einführungsvortrag zur "Leistungsfähigkeit der Planfeststellung für die Straßenplanung im 21. Jahrhundert" fest, das Fachplanungsrecht in Deutschland habe auch in der Zeit nach der Wiedervereinigung seine Bewährungsprobe bestanden, sollte jedoch über das jeweilige Fachrecht hinweg in Bund und Ländern weiter vereinheitlicht werden. Anke Leue berichtet zum einen über die Erfahrungen der Bundesregierung mit dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz - insbesondere im Hinblick auf die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - und entwickelt zum anderen Perspektiven für das Verwaltungsverfahrensrecht. Rüdiger Rubel stellt die Erkenntnisse der Tagung "Road Planning in Europe" dar, auf der die Vereinigung der obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union im Mai 2006 drei Tage lang das Verhältnis von nationaler Straßenplanung und Europäischem Umweltrecht in verschiedenen Rechtsordnungen der Gemeinschaft diskutierte. Ulrich Numberger kritisiert in seinem Beitrag "Straßenplanung zwischen Individualrechtsschutz und Partizipation an der Verwirklichung des Gemeinwohls", im Planungsrecht seien "auf sehr undemokratischem europäischen Wege" einige Maßstäbe durcheinandergeraten.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Zukunftsfähigkeit; Straßenplanung; Infrastrukturplanung; Verwaltungsverfahren; Verfahrensrecht; Rechtskontrolle; Auslandserfahrung; Fachtagung;.
Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 2010. 51 S., Lit.
ISBN: 978-3-86918-000-7
= Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen - Straßenbau; 60
Forschungsseminar des Arbeitskreises "Straßenrecht"
Bonn (Deutschland, Bundesrepublik), 21.-22. September 2009.
Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen -BASt-, Bergisch Gladbach
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Feddersen,Katharina:
Großbauvorhaben: Keine zivilrechtlichen Entschädigungsansprüche bei Emissionen
1. Ein privat-rechtlicher Ausgleichsanspruch nach Par. 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist bei Bauvorhaben, zu denen ein Planfeststellungsbeschluss ergangen ist, grundsätzlich ausgeschlossen. 2. Gegen Immissionen müssen Nachbarn die öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten ergreifen, die das Planfeststellungsverfahren vorsieht, namentlich Par. 74 Abs. 2 und Par. 75 Abs. 2 VwVfg, die es dem Betroffenen ermöglichen, Schutzmaßnahmen, nachträgliche Schutzanordnungen oder Entschädigung in Geld durchzusetzen. 3. Die Zumutbarkeit von Emissionen beurteilt sich nach Zivilrecht und öffentlichem Recht im Ergebnis identisch.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Großbauvorhaben; Restaurant; Marktplatz; Großstadt; Aufnahme; Planfeststellungsbeschluss; Haltestelle; Baustelle; Baustraße; Bauunternehmen; Entschädigung; TA-Lärm; Ausgleichsanspruch; BGB; Bauvorhaben; Planfeststellungsverfahren; VwVfg; Zumutbarkeit; Zivilrecht; BGH-Urteil;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 21(2010)Nr.4, S. 213
ISSN: 0941-5750
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Kamitz,Karin; Wand,Mario:
Umsetzung der Vorschriften zum Immissionsschutz am Projekt Ostkreuz
Gleisbauarbeiten in innerstädtischer Lage, insbesondere in der Nachbarschaft einer Wohnbebauung, bürden Bauherren, Planern und Bauunternehmungen gleichermaßen hohe Forderungen auf. Am Beispiel des Bauvorhabens Ostkreuz in Berlin beschreiben die Verfasser, wie die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigung aus Gleisneubau und -umbau zu erfüllen sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Bahnbau; Oberbau; Kreuzungsbauwerk; Bahnhofsanlage; BImSchG; Emissionsschutz; Schallschutz; Beurteilungspegel; Planfeststellungsverfahren; Untersuchung; Schalltechnik; Variantenvergleich; Lärmschutzwand; Anhörungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: EI Der Eisenbahningenieur 61(2010)Nr.6, S.14-17, Abb.,Tab.,Lit.
ISSN: 0013-2810
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Winter,Gerd:
Alternativenprüfung und Natura 2000. Das Beispiel Elbvertiefung
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat in einer großen Zahl von Entscheidungen die sog. Abweichungsprüfung nach Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie rechtsdogmatisch strukturiert. Zu der dabei zentralen Frage der zu untersuchenden Alternativen vertritt sie die Auffassung, nur interne Varianten eines Projekts müssten geprüft werden. Hiergegen macht der Beitrag geltend, die Auswahl von Alternativen müsse statt vom Projektziel vom öffentlichen Interesse her gesteuert werden. Dies ergebe sich auch aus einem Vergleich unterschiedlicher Formen von Alternativenprüfungen im sonstigen Umweltrecht. Zugleich verdeutlicht der Beitrag, wie überwiegende öffentliche Interessen festzustellen sind und welchen Stellenwert die Prüfung der Notwendigkeit eines Projekts hat. Er nimmt die geplante Elbvertiefung als Illustration, kann aber auch als Stellungnahme zu diesem Fall selbst gelesen werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Umweltrecht; Planfeststellungsverfahren; Planungsziel; Planungsalternative; Auswahl; Alternativplanung; Pflicht; Verpflichtung; Rechtsgrundlage; Wasserstraße; Fahrwasser; Vertiefung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 32(2010)Nr.9, S.601-606, Abb.,Lit.
ISSN: 0172-1631
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Knipp,Bernd:
"Stuttgart 21": Urherrecht der Architekten und Planfeststellung
1. Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche des Architekten bzw. seiner Erben sind nicht schon wegen der rechtlichen Wirkungen eines unanfechtbaren Planfeststellungsbeschlusses ausgeschlossen.2. Urheberrechtliche Unterlassungsansprüche können verwirkt sein.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Planfeststellung; Hauptbahnhof; Bahn; Unterlassung; Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss; Abriss; Seitenflügel; Treppenanlage; Schalterhalle; Urheberrecht; Anhörungsverfahren; Abbruch;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 21(2010)Nr.7, S.404
ISSN: 0941-5750
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Spindler,Michael:
Geltungsdauer planfeststellungsersetzender Bebauungspläne
Im Gegensatz zu Planfeststellungsbeschlüssen sollen planfeststellungsersetzende Bebauungspläne grundsätzlich "unendlich" lange gelten. Dies könnte die Verwaltung dazu animieren, Straßenbauvorhaben durch einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan zu planen, um einem Außerkrafttreten der Planung als Konsequenz des Ablaufs der Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen vorzubeugen. Der Autor geht der Frage nach, ob planfeststellungsersetzende Bebauungspläne tatsächlich und ausnahmslos bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung im förmlichen Verfahren gelten und ob die planende Gemeinde ggf. dazu verpflichtet ist, deren Geltungsdauer von vorneherein zu beschränken bzw. längere Zeit nicht verwirklichte planfeststellungsersetzende Bebauungspläne aufzuheben. Zur Beantwortung dieser Fragen werden u. a. die genannten Planungsinstrumente in einfachgesetzlicher Hinsicht miteinander verglichen, die der Verfassung wegen bestehenden Erfordernisse an derartige Planungen beleuchtet und Lösungsansätze aufgezeigt, wie den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Einzelfall Rechnung getragen werden kann.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; Ersatz; Geltungsdauer; Verfassungsrecht;.
Berlin: Duncker und Humblot 2009. 333 S., Lit.
ISBN: 978-3-428-12963-8
= Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht; 79
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Schiller,Gernot:
Praxisprobleme bei der Planfeststellung von Energiefreileitungen
In den nächsten Jahren wird ein steigender Bedarf für den Neubau von Energieleitungen im Hoch- und Höchstspannungsbereich prognostiziert. Eine Ursache dafür liegt in der Einbindung von Offshore-Windkraftanlagen in das Netz. Der Gesetzgeber hat bereits in der Vergangenheit die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Planungsverfahren rascher durchgeführt werden können. Der Beitrag behandelt die Themen, welche materiellrechtlichen und welche verfahrensrechtlichen Vorgaben im Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren zu beachten und abzuarbeiten sind. Dazu gehören Themen wie der Bedarfsnachweis, Immissionsschutz, Eingriffsregelung, Artenschutz und die Prüfung von Planalternativen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Leitung; Hochspannungsleitung; Trassenplanung; Planfeststellungsverfahren; Raumordnungsverfahren; Prüfprogramm; Bedarf; Nachweis; Naturschutz; Eingriffsregelung; Artenschutz; Elektromagnetische Verträglichkeit; FFH-Gebiet;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 29(2009)Nr.7, S.245-252, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Voges,Jürgen:
Wohin mit dem Müll? Vom ersten Endlager zur atomaren Altlast
Jürgen Voges beleuchtet die Geschichte des Atommülllagers im niedersächsischen Bergwerk Asse. Zu Beginn des Jahres 2009 war das Lager wegen eintretender Laugenflüssigkeit in die Schlagzeilen geraten - tatsächlich ist dieses Problem den Verantwortlichen seit langem bekannt. Die Frage bleibt: wohin mit den Abfällen der atomaren Energieerzeugung?
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Atommüll; Lagerstätte; Altlast; Salzbergwerk; Endlagerung; Entwicklungsgeschichte; Planfeststellungsverfahren; Sanierung; Gefahr; Gefährdung; Lauge;.
in Fachzeitschrift: Der Architekt (2009)Nr.4, S.56-61, Abb.
ISSN: 0003-875X
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Heuser,Lothar; Schwenke,Berthold:
Sanierung Banndeich Wesel-Büderich
Das Verbandsgebiet des Deichverbandes Poll liegt linksrheinisch auf dem Gebiet der Städte Wesel, Xanten, Rheinberg und Alpen. Das Gebiet ist Teil des linksrheinischen Polders zwischen den Städten Krefeld und Xanten, welcher durch Banndeiche der Deichverbände Friemersheim, Orsoy und Poll gegen Hochwasser des Rheinstroms geschützt ist. Der Deichverband ist hier für ca. 20 km Banndeich zuständig. Die Sanierung des Banndeiches stromoberhalb der B 58 (Wesel) bis zur Verbandsgrenze zum Deichverband Orsoy ist in die beiden Abschnitte Wallach und Wesel-Büderich aufgeteilt. Der Bauabschnitt Wesel-Büderich beginnt oberstromig an den so genannten Elverischen Höfen bei Rheinstrom-km 810,4 und endet an der B 58 bei Rheinstrom-km 813,5.
Schlagwörter zum Inhalt: Wasserbau; Polder; Deich; Fluss; Verband; Hochwasserschutz; Hochwasserschutzanlage; Sanierung; Planfeststellungsverfahren; Randbedingung; Umsetzung; Bergsenkung; Bergbaugebiet; Bebauung; Baudurchführung; Schutzsystem; Schutzwand; Deichbau; Dichtwand; Querschnitt; Spundwand; Finanzierung; Kosten;.
in Fachzeitschrift: Wasserwirtschaft 99(2009)Nr.11, S.59-61, Abb.
ISSN: 0043-0978
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Louis,Hans Walter:
Die Zugriffsverbote des Paragr.42 Abs. 1 BNatSchG im Zulassungs- und Bauleitplanverfahren - unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerwG zur Ortsumgehung Bad Oeynhausen
Artenschutzrechtliche Regelungen schieben sich in verwaltungsrechtlichen Zulassungsverfahren immer mehr in den Vordergrund und erweisen sich als ein äußerst schwieriger Problemkreis. Teilweise scheint der Artenschutz inzwischen der Kernpunkt der naturschutzrechtlichen Beurteilung zu werden, wobei die Reichweite der Tatbestandsmerkmale nicht immer beachtet wird. Die Ausführungen sollen dazu beitragen, den Anwendungsbereich der artenschutzrechtlichen Verbote nach Paragr.42 Abs. 1 BNatSchG zu konturieren und deren Umfang der gesetzlichen Einschränkungen zu erläutern. Die Entscheidung des BVerwG zur Ortsumgehung Bad Oeynhausen wurde berücksichtigt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; BNatSchG; Naturschutz; Artenschutz; Pflanzenart; Tierart; Zugriff; Verbot; Lebensraum; Beeinträchtigung; Störung; Bewertungskriterium; Eingriff; Privilegierung; Ausnahme; Durchsetzung; Planfeststellung; Bauleitplanung; Flächennutzungsplan; Bebauungsplan;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 31(2009)Nr.2, S.91-100, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Klotz,Stefan; Rolcke,Jutta:
Kommunaler Verkehrswegeneubau unter schwierigen Umfeldbedingungen. Der Nordtangentenstreckenzug in der Hansestadt Lübeck
Der neue Nordtangentenstreckenzug ist das wichtigste kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben, das die Hansestadt Lübeck in den vergangenen Jahrzehnten realisiert hat. Diese Nordtangente bildet eine attraktive, völlig neue Verkehrsverbindung nördlich der Altstadt des Oberzentrums Lübeck. Der Streckenzug entlastet verkehrlich das UNESCO-Weltkulturerbe "Lübecker Altstadt" vom Durchgangsverkehr. Er besteht aus einer neuen beweglichen Klappbrücke über die Trave und dem Um- und Ausbau der anschließenden Straßen an beiden Ufern. Die Planung dieses Verkehrsweges basiert bereits auf Überlegungen aus dem 19. Jahrhundert, als damals noch existierende Fährverbindungen über die Trave durch eine bewegliche Brücke ersetzt werden sollten. Die Nordtangente wurde Ende 2008 in Betrieb genommen.
Schlagwörter zum Inhalt: Strassenbau; Straßenbau; Kommunaler Straßenbau; Planung; Entwurf; Straßenplanung; Straßenentwurf; Planfeststellungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: Straße + Autobahn 60(2009)Nr.3, S.148-155, Abb.,Lit.
ISSN: 0039-2162
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Zur Klagebefugnis eines vormerkungsberechtigten Grundstückskäufers gegen Planfeststellungsbeschlüsse und im Bauplanungsrecht
Die bisherige Rechtsprechung ließ verwaltungsrechtliche Klagen - wie etwa Baunachbarklagen - gegen einen das Grundstück beeinträchtigenden Planfeststellungsbeschluss oder Bebauungsplan nur zu, wenn bereits Lasten und Nutzen des Grundstücks übergegangen waren. Nachdem mittlerweile die Klagebefugnis zum Teil sogar auf Mieter und Pächter ausgeweitet wurde, ist diese Rechtsprechung nicht mehr haltbar. Der Beitrag setzt sich mit der Entwicklung der verwaltungsrechtlichen Klagebefugnis im Bereich grundstücksbezogener Drittklagen auseinander und zeigt die Konsequenzen für die zukünftige Rechtspraxis auf. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass fast zwingend eine Ausdehnung der Antragsbefugnis unabhängig vom Übergang von Besitz, Nutzung und Lasten auch auf vormerkungsberechtigte Grundstückskäufer geboten ist. Hat eine Klage die Hürde der Zulässigkeit genommen, so richtet sich die Begründetheitsprüfung nach den allgemeinen Maßstäben, d.h. Planfeststellungsbeschluss oder Bebauungsplan unterliegen in vollem Umfang gerichtlicher Kontrolle.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Grundstück; Erwerb; Berechtigung; Vorkaufsrecht; Erwerber; Bebauungsplan; Planfeststellungsbeschluss; Verwaltungsgerichtsbarkeit; Klagebefugnis; Rechtsschutz;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 40(2009)Nr.6, S.935-943, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Kenzler,Jana:
Die integrative Wirkung der planerischen Vorhabensgenehmigung = The integrative effects of the development consent
Eine der zentralen Neuerungen in den Entwürfen zum Umweltgesetzbuch (UGB) ist die integrierte Vorhabensgenehmigung. Die Referentenentwürfe sehen zwei Arten dieser Genehmigung vor: die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen sowie Gewässerbenutzungen (§ 50 Abs. 2 UGB 1)' und die planerische Genehmigung (§ 50 Abs. 3 UGB Il. Letzteren Genehmigungstyp nimmt der folgende Beitrag in den Blick. Die planerische Vorhabensgenehmigung ersetzt einige Planfeststellungsverfahren im Bereich des Wasser- und Abfallrechts. Mit der Verankerung der planerischen Genehmigung für raumbedeutsame Vorhaben als "zweiten Genehmigungstyp" neben der integrierten Genehmigung ist eine Harmonisierung des Zulassungsrechts bezweckt. Damit soll letztlich eine Rechtsvereinheitlichung und Rechtsvereinfachung herbeigeführt werden. Ob dieses Ziel mit der Einführung der planerischen Genehmigung tatsächlich erreicht wird, soll nachfolgend untersucht werden. Dies geschieht anhand einer Analyse der integrativen Wirkung der planerischen Genehmigung - sowohl mit Blick auf ihre materiell-rechtlichen Voraussetzungen als auch mit Blick auf das Genehmigungsverfahren. Dabei geht es auch um das Verhältnis der planerischen Genehmigung zum Planfeststellungsverfahren, d. h. es werden wesentliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen beiden herausgearbeitet.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Vorhabenplanung; Vorhaben; Genehmigung; Verfahrensablauf; Prüfprogramm; Verfahrensvereinfachung; Abfallbeseitigung; Wasserrecht; Planfeststellungsverfahren; Verfahrensvergleich; Praktikabilität;.
in Fachzeitschrift: UVP-Report 23(2009)Nr.1/2, S.18-21, Lit.
ISSN: 0933-0690
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Wiegert,Mathias:
Abschichtung und Betrachtungsebenen in der Verkehrsplanung - Beispiel A 22 = Tiering and levels of consideration in transport planning - The example of the Motorway A 22
Vertikale und horizontale Abschichtung bezeichnen u. a. bei umfangreichen Verkehrsplanungen wie der BAB A 22 "Küstenautobahn" übliche Vorgehensweisen, um doppelte Arbeitsschritte zu vermeiden. Sie sind geeignet, Dauer und Kosten einer Planung zu reduzieren und die Umweltvorsorge zu verbessern. Bei der UVS im Raumordungsverfahren zur BAB A 22 ist das Schutzgut "Kultur- und sonstige Sachgüter" ausführlich berücksichtigt worden. Vor diesem Erfahrungshorizont befasst sich der nachfolgende Beitrag mit der Anwendbarkeit und den Chancen, die sich besonders für das archäologische Erbe aus der Abschichtung ergeben.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Autobahntrasse; Trassenplanung; Raumordnungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Planungsebene; Umweltverträglichkeitsprüfung; FFH-Verträglichkeitsprüfung; Kulturerbe; Bodendenkmal; Prüfprogramm; Integration; Verfahrensoptimierung;.
in Fachzeitschrift: UVP-Report 23(2009)Nr.1/2, S.88-89, Lit.
ISSN: 0933-0690
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Külzer,Stephanie:
Formelle und informelle Instrumente: Inwieweit können sie sich sinnvoll ergänzen? Dargestellt am Beispiel Planfeststellungsverfahren und Regionales Dialogforum Ausbau Flughafen Frankfurt Main
Die zunehmend eingesetzten informellen Instrumente werden in der Regel vorlaufend und vorbereitend zu formellen Verfahren eingesetzt. Die zeitliche Parallelität vom Planfeststellungsverfahren Ausbau Flughafen Frankfurt als formelles Verfahren und Regionalem Dialogforum als informelles Verfahren stellt deshalb ein Novum im Planungsbereich dar. Die Analyse des Zusammenspiels der beiden Verfahren aus Blick der unterschiedlichen Akteure zeigt, dass eine solche Parallelität der Verfahren Chancen vor allem im Hinblick auf Kommunikation und Dialog bietet. So können komplexe Verfahrensinhalte und -schritte des formellen Verfahrens im Rahmen des informellen Verfahrens erläutert, diskutiert und inhaltlich ergänzt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Flughafen; Ausbau; Großprojekt; Planfeststellungsverfahren; Planungsinstrument; Verfahrensvergleich; Akteur;.
in Fachzeitschrift: Raumforschung und Raumordnung - RuR 67(2009)Nr.4, S.318-329, Abb.,Lit.
ISSN: 0034-0111
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Schmid,Werner:
Zweibahniger Neubau der B 19 zwischen Kempten und Immenstadt
Schlagwörter zum Inhalt: Strassenbau; Bundesstraße; Talbrücke; Planungsgeschichte; Ausbauplanung; Trassenführung; Planfeststellungsverfahren; Bauzeit; Flußaue; Baudurchführung; Tunnel(oberflächennah); Hochwasserschutz; Stützwand; Retentionsraum; Ökologie;.
in Fachzeitschrift: Bau Intern (2009)Nr.9/10, S.20-22, Abb.
ISSN: 0724-4290
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ARS 14/07. Ausgabe: 2008. Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/2007; Sachgebiet 14.5: Straßenrecht; Planung und Planfeststellung; Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien 2007 - PlafeR 07).
Schlagwörter zum Inhalt: Baunormung; Baugenehmigung; Bauvorhaben; Bauwerk; Bebauungsplan; Bundesfernstraße; Bundesrepublik Deutschland; Genehmigung; Grundstück; Immission; Lärmschutz; Muster; Plan; Planfeststellung; Planung; Prüfung; Stadt- und Regionalplanung; Straße; Straßenbau; Umweltschutz; Umweltverträglichkeit; Verfahren; Verwaltungsvorschrift;.
Berlin: Beuth Verlag GmbH 2008. 62 S.
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Wilke,Christian:
Die planerische Umsetzung des naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebotes. Eine Untersuchung an Verkehrswegeplanungen in Berlin und Brandenburg
Für die Eingriffsregelung schreibt das Bundesnaturschutzgesetz in § 19 Abs. 1 vor, dass vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sind. Empirische Untersuchungen darüber, wie das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot im Planungs- und Zulassungsprozess umgesetzt wird, lagen bisher nicht vor. Diese Kenntnislücke konnte durch die Untersuchung geschlossen werden. Um die Wirksamkeit des Vermeidungsgebotes objektiv bewerten zu können, wurde eine repräsentative Untersuchung an 67 aktuellen Verkehrswegevorhaben (Straßen, Schienenwege, Wasserstraßen) in Berlin und Brandenburg durchgeführt. In den Zulassungsunterlagen (Erläuterungsbericht und Landschaftspflegerischer Begleitplan) wurden die technischen Optimierungen der Vorhaben sowie die landschaftspflegerischen Maßnahmen ermittelt, die zu einer Vermeidung oder Minderung der vom Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen führen. Darüber hinaus wurde untersucht, welchen Beitrag die im Anhörungsverfahren beteiligten Verbände und Behörden zur Umsetzung des Vermeidungsgebotes leisten und welche rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen als förderlich anzusehen sind. Die Untersuchung zeigte, dass bei den Verkehrswegeplanungen in großem Umfang Vorkehrungen zur Vermeidung vorgesehen werden und die unterschiedlichen Vorhabensträger gleichermaßen ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommen. Als besonders wirksam müssen die technischen Optimierungen der Eingriffsvorhaben angesehen werden, da sie durch die Vermeidung anlagebedingter Beeinträchtigungen Entlastungen für fast alle Schutzgüter des Naturhaushaltes bewirken. Die technischen Optimierungen machten rund ein Viertel der von den Vorhabensträgern vorgesehenen Vorkehrungen aus. Bei den landschaftspflegerischen Vermeidungsmaßnahmen, die rund drei Viertel der Vorkehrungen ausmachten, zielte der überwiegende Teil auf die Vermeidung baubedingter Beeinträchtigungen. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen konnten durch knapp ein Fünftel der Vorkehrungen der Vorhabensträger vermieden werden. Durch die Auswertung der Planfeststellungsbeschlüsse konnte nachgewiesen werden, dass auch die im Anhörungsverfahren beteiligten Verbände und Behörden wesentlich zur Ergänzung der Vermeidungsmaßnahmen beitragen und damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Vermeidungsgebotes leisten.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Straßenbau; Bahnbau; Wasserstraße; Verkehrswegeplanung; Rechtsgrundlage; Planfeststellungsverfahren; Eingriffsregelung; Vermeidungsgebot; Bauvorhaben; Optimierung; Landschaftspflege;.
Berlin: Universitätsverlag der TU Berlin 2008. 207 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 978-3-7983-2098-7
tech.Diss.; TU Berlin 2008
= Landschaftsentwicklung und Umweltforschung, Schriftenreihe der Fakultät Planen Bauen Umwelt der Technischen Universität Berlin; 130
Hrsg.: TU Berlin, Fakultät VI - Planen, Bauen, Umwelt
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Hinweise für die Zusammenarbeit von Straßenbau und Flurbereinigung bei der Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Hinweise zur Unternehmensflurbereinigung. Ausgabe 2008
Die "Hinweise für die Zusammenarbeit von Straßenbau und Flurbereinigung bei der Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz" sind vom Arbeitskreis "Landmanagement und Bodenordnung" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erarbeit und insbesondere aufgrund langjähriger praktischer Erfahrung interdisziplinär konzipiert worden. Sie lösen den "Leitfaden für die Vorbereitung und Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz im Zusammenhang mit Straßenbauvorhaben" von 1997 (FGSV 225/l) und das "Merkblatt über Straßenbau und Flurbereinigung (Untertitel: Die Zusammenarbeit in der Unternehmensflurbereinigung)" von 1993 (FGSV 225) durch Zusammenführung und Aktualisierung beider Werke ab. Der Gliederung liegt der Regelablauf eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens gemäß §§ 87 ff. FlurbG - aus Anlass von Straßenbauvorhaben - zugrunde. Ursprünglich für die Träger von Straßenbauvorhaben (und konsequenterweise ebenfalls für die Vertreter von Straßenbauverwaltungen) entwickelt, sind die Hinweise aber auch und gerade in ihrer stringenten Umsetzung für die Zusammenarbeit mit der Flurbereinigungsverwaltung (auch: Teilnehmergemeinschaft) anwendbar. Zugleich können die Hinweise eine nützliche Hilfe für andere am konkreten Straßenbauvorhaben zu beteiligende Träger öffentlicher Belange sein. Über die Bedürfnisse des Straßenbaues hinaus können - in entsprechend angepasster Anwendung - die Hinweise auch bei anderen flächenbeanspruchenden Unternehmen (beispielsweise Eisenbahn, Luftverkehrsanlagen, große wasserbauliche Vorhaben und dergleichen) in Verbindung mit Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz verwendet werden. Die Besonderheit liegt in der Chronologie der Hinweise begründet; dadurch können sie als "Checkliste" für eine kooperative Vorbereitung und Umsetzung des Verfahrens genutzt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Straßenbauvorhaben; Planfeststellungsverfahren; Flurbereinigungsverfahren; Vorbereitung; Durchführung; Flurbereinigungsgesetz; Umsetzung; Zusammenarbeit; Hinweis;.
Köln: FGSV Verlag 2008. 28 S., Tab.
ISBN: 978-3-939715-43-6
= FGSV; 225 = FGSV Wissensdokument W 1
Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. -FGSV-, Arbeitsgruppe Straßenentwurf, Köln
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Mortag,Matthias; Statkiewicz,Nicholas:
Rheinbrücke Kehl: Eine grenzüberschreitende Herausforderung
Die internationale Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Paris, Ostfrankreich und Südwestdeutschland mit ihren Verzweigungen auf deutscher Seite ist Teil der Korridore Paris-Berlin und Paris-Bratislava. Als Ergebnis dieser Planung sind das französische und das deutsche Hochgeschwindigkeitsnetz, zwei nationale Bahnsysteme mit unterschiedlicher Bahntechnik und Betriebsweise, zu verbinden. Ein Hauptbestandteil dieser Verbindung ist die neue zweigleisige Rheinbrücke zwischen Kehl und Straßburg. Die Fachwerkbrücke ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h ausgelegt. Planerische, bauliche und finanzierungstechnische Aspekte wurden in einem Staatsvertrag geregelt.
Schlagwörter zum Inhalt: Brückenbau; Eisenbahnbrücke; Eisenbahngeschichte; Behelfsbrücke; Ersatzbau; Neubau; Hochgeschwindigkeitsnetz; Grenzüberschreitender Verkehr; Planungsergebnis; Fachwerkbrücke; Strompfeiler; Vertrag; Planfeststellungsverfahren; Finanzierung; Regelwerk; Baustelle; Oberleitung; Bauablauf;.
in Fachzeitschrift: EI Der Eisenbahningenieur 59(2008)Nr.1, S.23-26, Abb.
ISSN: 0013-2810
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Sitsen,Michael:
Die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Änderungs- oder Erweiterungsvorhaben
Der Beitrag behandelt die Frage, wann bei Änderungen oder Erweiterungen von Großanlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, und damit oftmals auch ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Dabei wird insbesondere auf die Frage eingegangen, welchen Umfang die UVP haben muss und ob sie Auswirkungen auf den Gegenstand des Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahrens selbst haben kann. Dabei wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2008 - Rs. C-2/07 - berücksichtigt. In dieser äußert sich der EuGH zur Aufsplitterung von Projekten mit dem Ziel, die UVP-Pflicht zu umgehen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP; Durchführung; Pflicht; Prüfpflicht; Umfang; Anlage; Änderung; Erweiterung; Genehmigungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Prüfergebnis; Berücksichtigung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 28(2008)Nr.8, S.292-299, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Hösch,Ulrich:
Notwendigkeit einer zentralen Flughafenplanung
Angesichts der erwarteten Zunahme des Passagier- und Frachtaufkommens im Luftverkehr werden in Deutschland Erweiterungen vorhandener Flughäfen geplant. Um die mit dem Bau und Betrieb verbundene Inanspruchnahme von öffentlichen und privaten Belangen zu steuern, wird gelegentlich eine zentrale Planung, die verbindliche Vorentscheidungen trifft, gefordert. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob eine solche zentrale Planung geeignet ist, die Zulassungsentscheidung zu vereinfachen. Im Ergebnis zeigt sich jedoch, dass die Planfeststellung das sachgerechteste Verfahren zur Entscheidung über luftrechtliche Bau- bzw. Ausbauvorhaben ist. Allerdings könnten strukturierende Vorgaben hilfreich sein, wenn sie dazu dienen, Konflikte frühzeitig planerisch zu bewältigen und nicht den Anspruch haben, regulierend wirken zu wollen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Flughafen; Flughafenbau; Flughafenausbau; Flughafenerweiterung; Luftverkehr; Bedarfsplanung; Standortplanung; Planungskonzept; Steuerung; national; Planfeststellungsverfahren; Eignung; Verfahrensvergleich;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 28(2008)Nr.10, S.378-388, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Kraus,Bernhard; Gurko,Georg:
Ausbau der Bundesstraße 2 zwischen Roth und der Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken
Schlagwörter zum Inhalt: Strassenbau; Bundesstraße; Verkehrsbelastung; Planungskonzept; Bedarfsplan; Ausbau; Bautyp; Planfeststellungsverfahren; Ortsumgehung;.
in Fachzeitschrift: Bau Intern (2008)Nr.9/10, S.20-22, Abb.,Tab.
ISSN: 0724-4290
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Ahlborn,Ilkka-Peter:
Die Plangenehmigung als Instrument zur Verfahrensbeschleunigung. Eine bundesweite empirische Studie unter besonderer Berücksichtigung des Straßenrechts. Online Ressource
Für das deutsche Planfeststellungsrecht bedeutet das Beschleunigungsinstrument der qualifizierten Plangenehmigung einen erheblichen Bruch mit überkommenen Strukturen. Trotz der nun schon mehrjährigen Anwendung - vorwiegend in den neuen Bundesländern im Bereich des Eisenbahn- und Straßenrechts - ist die Frage, wie die Planungsalternative von den Vorhabenträgern sowie den Behörden angenommen wird und wo sich in der Praxis Anwendungsschwierigkeiten ergeben, noch nicht hinreichend geklärt. Stellt das nicht förmliche Plangenehmigungsverfahren tatsächlich eine praxistaugliche Alternative zum althergebrachten, allerdings komplexen Verfahren der Planfeststellung dar und haben sich die vielfältigen Erwartungen einer Verfahrensvereinfachung und vor allem Verfahrensbeschleunigung erfüllt? Darüber gibt die Arbeit Aufschluss, indem anhand einer bundesweiten empirischen Studie im Bereich des (Fern-)Straßenrechts die gesammelten Erfahrungen mit diesem Planungsinstrument aufgezeigt werden. Die Erhebungen wurden in den Jahren 2001 - bezogen auf das gesamte Bundesgebiet - und 2004 betreffend § 17 I b FStrG für die neuen Länder durchgeführt. Mit Hilfe dieser empirischen rechtstatsächlichen Untersuchungen im Bereich des Straßenrechts wird der Diskussion über das Rechtsinstitut der Plangenehmigung erstmals eine gesicherte Bewertungsgrundlage verschafft. Erwägenswert erscheint schließlich die Übernahme von § 17 I b FStrG (§ 17 b I Nr. 5 FStrG neu), in das gesamtdeutsche Fachplanungsrecht bzw. fachgebietsübergreifend sogar in das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Verwaltungsverfahren; Fachplanungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Verkehrswegeplanung; Bundesfernstraßengesetz; Umweltverträglichkeitsprüfung; Genehmigungsverfahren; Befragung; Beschleunigungsgesetz; Verfahrensdauer;.
Bielefeld: 2007. 619 S., Lit.
jur.Diss.; Bielefeld 2007
Hrsg.: Univ. Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft
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Külzer,Stephanie:
Probleme und Hemmnisse formeller Planungsverfahren am Beispiel des Planfeststellungsverfahrens Ausbau Flughafen Frankfurt Main
In den Diskussionen der letzten Jahre spielte die Frage der Ausgestaltung der Planverfahren formeller Planinstrumente lediglich eine untergeordnete Rolle. Dabei stellen Planverfahren ein zunehmendes Problem dar. Aus umfassenden, stetig wachsenden Regelungsinhalten sowie weitreichenden Bürger- und Behördenbeteilungen resultieren oftmals schwer kalkulierbare, langwierige und teure Planverfahren, die die Attraktivität des Standorts Deutschland beeinträchtigen. Als Beispiel wird in diesem Beitrag das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main vorgestellt. Die Fraport AG als Betreiberin des Flughafens strebt den Neubau einer Landebahn sowie von Terminalanlagen an. Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens läuft das Planfeststellungsverfahren seit 2003. Die 60 Ordner umfassende Antragsunterlage wurde rund 400 Mal in der Region Frankfurt/Rhein-Main zur Auslegung und Stellungnahme verteilt. Nach einem achtmonatigen Erörterungstermin wird der Planfeststellungsbeschluss Ende 2007 erwartet, anschließend muss man von langjährigen Gerichtsverfahren ausgehen. Mit Blick auf dieses "Mammutverfahren" müssen wir uns fragen, wie viel Verfahren wir uns künftig leisten können und wie straffere Genehmigungsverfahren erreicht werden können.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Planungsverfahren; Formalismus; Hemmnis; Planfeststellungsverfahren; Flughafenausbau; Genehmigungsverfahren; Verfahrensablauf; Beschleunigung;.
In: Räumliche Planung im Wandel - Welche Instrumente haben Zukunft? 9. Junges Forum der ARL 17. bis 19. Mai 2006 in Darmstadt. Hrsg.: Akademie für Raumforschung und Landesplanung -ARL-, Hannover
Hannover: 2007. S.128-139, Abb.,Lit.
ISBN: 978-3-88838-338-0
= ARL Arbeitsmaterial; 338
Junges Forum der ARL, Nr.: 9
Darmstadt (Deutschland, Bundesrepublik), 17.-19. Mai 2006.
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Handbuch des öffentlichen Baurechts. 2.Bde. Grundwerk einschl. 21. Ergänzungslieferung Juli 2007
Das Werk behandelt alle Themen zum öffentlichen Baurecht des Bundes wie der Länder. Zu jeder Phase des Bauvorhabens, von der Prüfung der Zulässigkeit bis hin zum eventuell erforderlichen Rechtsschutz, gibt es aktuelle und präzise Auskünfte. Jeder Abschnitt ist wie das gesamte Handbuch am praktischen Fall ausgerichtet und führt sicher durch jede Bauphase. Neu aufgenommen wurde das Kapitel über das Raumordnungsrecht von Beckmann, welches eine wichtige inhaltliche Ergänzung des öffentlichen Baurechts darstellt. Komplett aktualisiert wurde das Kapitel Rechtsschutz, welches in die Hände mehrerer Autoren gelegt wurde. Außerdem wurde auch das Kapitel Stadtumbau- und Wohnungswirtschaftskonzepte überarbeitet.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Öffentliches Baurecht; Bauordnungsrecht; Bauplanungsrecht; Bauleitplanung; Sanierung; Modernisierung; Denkmalschutz; Naturschutz; Erschließungsrecht; Erschließungsbeitragsrecht; Straßenbaubeitragsrecht; Planfeststellungsrecht; Raumordnungsgesetz; Baugesetz; Verfahrensrecht; Nachbarschutz; Rechtsschutz; Landesbauordnung; Rechtsprechung; Handbuch;.
München: C.H.Beck 2007. ca.3500 S., Tab.
ISBN: 978-3-406-34517-3
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Ziekow,Jan:
Aktuelle Fragen des Fachplanungs-, Raumordnungsrechts und Naturschutzrechts 2006. Vorträge auf den Achten Speyerer Planungsrechtstagen und dem Speyerer Luftverkehrsrechtstag vom 8. bis 10. März 2006.
Die Beiträge erfassen ein weites Spektrum aktueller Problemfelder des Fachplanungsrechts sowie damit verwandter Rechtsgebiete. Schwerpunkte liegen dabei auf konzeptionellen Fragen der Flughafenplanung, den Auswirkungen jüngster gesetzgeberischer Aktivitäten im Umwelt- und Planungsrecht sowie der zunehmenden Europäisierung des Fachplanungsrechts. Die Autoren stellen nicht nur die aktuellen Diskussionsstände dar, sondern zeigen zugleich auch Lösungsvorschläge auf, welche die künftige Handhabung der dargestellten Problemfelder in Wissenschaft und Praxis erleichtern.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Raumordnung; Raumplanungsrecht; Planungsrecht; Fachplanungsrecht; Umweltschutzrecht; Umweltverträglichkeitsprüfung; Naturschutzrecht; Wasserverkehr; Luftverkehr; Flughafen; Verkehrslärm; Lärmschutz; Planfeststellung; Zulassung; Denkmalschutz; Schiffbarmachung;.
Berlin: Duncker & Humblot 2007. 365 S., Lit.
ISBN: 978-3-428-12490-9
= Schriftenreihe der Hochschule Speyer; 182
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Baurecht auf Bahnflächen. Montag, 21. Mai 2007, Münster
Die Referenten behandeln das Thema getrennt nach planungs- und ordnungsrechtlichen Fragen. Bei den planungsrechtlichen Fragen geht es um die Planungshoheit auf gewidmeten Bahnflächen, um den Bahnhof und sein Umfeld, die Beteiligung von Kommunen bei einem eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren, um Bauleitplanverfahren und Beteiligung der Bahn, um das Freistellungsverfahren des Par. 23 Allgemeines Eisenbahngesetz, um eine Verfahrensoptimierung der Bauleitplanung bei laufendem Freistellungsverfahren und um Anwendung der Par. 34 und 35 BauGB auf Bahnflächen. Die Vorhabenzulassung durch Baugenehmigung und Planfeststellung, Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation von Eisenbahn-Bundesamt und Baugenehmigungsbehörde, die Aufsicht beim Genehmigungsvollzug, ordnungsbehördliche Maßnahmen, insbesondere bei bahnfremden Nutzungen, gebührenrechtliche Probleme bei komplexen Mischnutzungen gehören zum Themenkreis der ordnungsrechtlichen Fragen. Schließlich beschäftigt die Tagung die Frage nach Handlungsmöglichkeiten und-formen in der Zusammenarbeit von Investoren mit oder zwischen Bahn, Kommunen und Behörden: Was sollte vertraglich geregelt werden, was darf vertraglich nicht geregelt werden?
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baurecht; Verwaltungsrecht; Bauleitplanung; Planungshoheit; Gemeinde; Eisenbahn; Bahnhof; Planfeststellung; Baugenehmigung; Ordnungsrecht;.
Bonn: 2007. getr. Pag.
= vhw Seminare; NW072106
Hrsg.: Deutsches Volksheimstättenwerk e.V. -vhw-, Landesverband Nordrhein-Westfalen, Bonn
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Wickel,Martin:
Die Änderungen im Planfeststellungsverfahren durch das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
Am 17. Dezember 2006 ist das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben in Kraft getreten. Mit ihm wird das Planfeststellungsrecht einer ganzen Reihe von Fachgesetzen geändert. Der Beitrag stellt dar, welche Fachplanungsgesetze betroffen sind, die Regelungssystematik, die Änderungen im Anhörungsverfahren, insbesondere bei der Beteiligung der Verbände sowie die Änderungen beim Rechtsschutz im Planfeststellungsverfahren. Kritisch wird angemerkt, dass das Planfeststellungsrecht insgesamt noch unübersichtlicher geworden ist. Damit ist das Gesetz wohl nicht das letzte in der Reihe der seit 1990 immer wieder verabschiedeten gesetzlichen Regelungen zur Verfahrensbescchleunigung in Planfeststellungsverfahren.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsrecht; Gesetzesänderung; Planfeststellungsverfahren; Verfahrensbeschleunigung; Beteiligungsverfahren; Anhörungsverfahren; Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Dauer;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 27(2007)Nr.6, S.201-206, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Steinberg,Rudolf; Müller,Henrik:
Nachträgliche Öffentlichkeitsbeteiligung bei Änderung von Planunterlagen während des Planfeststellungsverfahrens
Im Zuge von Planfeststellungsverfahren ergibt sich häufig, dass sich im Laufe des Verfahrens die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen ergibt. Soweit nach bereits erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung weitere Unterlagen eingereicht werden, stellt sich die Frage, ob es ohne Änderung des Vorhabens einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf. Der Beitrag beschreibt dazu einleitend den geltenden Rechtsrahmen. Im Anschluss wird erläutert, unter welchen Bedingungen die Rechtsprechung eine erneute Auslegung und Beteiligung für erforderlich hält. Des Weiteren werden die verfahrensrechtlichen Anforderungen bei gebotener nachträglicher Auslegung und Beteiligung dargestellt. Außerdem wird die besondere Konstellation behandelt, dass die neuen Unterlagen über das bisherige Auslegungsgebiet hinausreichende Auswirkungen des Vorhabens zeigen. Abschließend werden Fragen der freiwilligen, nicht obligatorischen nachträglichen Anhörung erläutert. Neben der im Mittelpunkt stehenden Öffentlichkeitsbeteiligung wird jeweils knapp auch auf die Verbands- und Behördenbeteiligung eingegangen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Planunterlage; Änderung; Auslegung; Beteiligungsverfahren; Öffentlichkeitsbeteiligung; Wiederholung; Erforderlichkeit; Voraussetzung; Rechtslage; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 27(2007)Nr.1, S.1-9, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Bauckloh,Michael; Kiel,Ernst-Friedrich; Stein,Wolfgang:
Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten bei der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen. Eine Arbeitshilfe des Landesbetriebs Straßenbau NRW
Der Beitrag stellt eine Arbeitshilfe des Landesbetriebs Straßenbau NRW vor, die Bearbeitern von Landschaftspflegerischen Begleitplänen, faunistischen und floristischen Gutachten bis zur Klärung der noch offenen rechtlichen Fragen helfen soll, das Thema Artenschutz für Linien- und Planfeststellungsverfahren formal und inhaltlich in erforderlicher Tiefe abzuhandeln. Sie unterscheidet drei Stufen: 1. Festlegung des Untersuchungsrahmens, 2. Eingriffsbeschreibung und -bewertung, 3. Ausnahmeverfahren. Betrachtungsgegenstände sind die lokale Population, die ökologische Funktion deren Lebensstätten und der Erhaltungszustand der Art in der biogeografischen Region. Wirkungen auf Individuen sind immer dann von Belang, wenn sie sich ungünstig auf die Population auswirken können. Für die anderen Fälle wird eine Übergangslösung vorgeschlagen.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Straßenplanung; Trassenplanung; Pflanze; Tier; Artenschutz; Planfeststellungsverfahren; Eingriff; Bewertung; Umweltverträglichkeitsuntersuchung; Arbeitshilfe; Verfahrensablauf;.
in Fachzeitschrift: Naturschutz und Landschaftsplanung 39(2007)Nr.1, S.13-16, Tab.
ISSN: 0940-6808
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Bundesverwaltungsgericht zur 30-Jahres-Frist für nachträglichen Lärmschutz an planfestgestellten Straßen.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Umweltschutz; Verkehrslärm; Lärmschutzmaßnahme; Straßenbau; Planfeststellungsverfahren; Rechtsprechung; Frist;.
in Fachzeitschrift: Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen (2007)Nr.4, S.94
Buchwald,Albert:
Sinn und Nutzen politischer Begleitung großer Leitungsprojekte = The rationale and benefits of political liaison for major pipelines projects
Der Bau großer Energieleitungen steht zunehmend im kritischen Interesse der Öffentlichkeit. Forderungen und Auflagen von Trägern öffentlicher Belange, Naturschutz, Forst, Grundstückseigentümern. Politik und Bürgerinitiativen, um nur einige zu nennen, verursachen zeitlichen und materiellen Mehraufwand. Dies bedeutet für die Projektleitung neben ihrer eigentlichen Aufgabe - der Planung und dem Bau der Leitung, zusätzliche Belastungen. Hier liegt die Einsatzmöglichkeit und Aufgabe für den politischen Begleiter. Er sorgt dafür, dass störende Entwicklungen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Dies gilt für den Kontakt zur Politik, den Genehmigungsbehörden ebenso wie zu den örtlichen Bürgermeistern, Gemeinderäten und Bürgern.
Schlagwörter zum Inhalt: Ingenieurtiefbau; Fernleitung; Pipeline; Projektbegleitung; Politik; Genehmigungsbehörde; Leitungsbau; Rohrleitungsbau; Raumordnungsverfahren; Planfeststellungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: 3R International 46(2007)Nr.1/2, S.59-62, Abb.
ISSN: 0340-3386
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Terzic,Mladen; Hilgenstock,Achim:
Digitale Planfeststellungsunterlagen im Leitungsbau
Vor dem Bau von Gashochdruckleitungen müssen öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Bei diesen Verfahren ist die Offenlegung der gesamten Planunterlagen - bisher in Papierform - vorgesehen. Durch die Weitergabe der Planunterlagen in digitaler Form werden Kosten reduziert und die Genehmigungsverfahren beschleunigt. Zudem wird ein Beitrag zur Umweltentlastung geleistet.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung; Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Planunterlage; Genehmigungsverfahren; Digital; Analog; Papier; Gasleitung; Gashochdruckleitung; Kosteneinsparung; Kostenreduktion; Druck; Umweltentlastung; Verfahrensbeschleunigung; Praxisbeispiel; Träger öffentlicher Belange; Software; Benutzeroberfläche; Bedienungskomfort; Platzbedarf; CD-ROM; Dokumentationssystem; Vernetzung; Anwendungsbeispiel; Trassenführung; Befliegung; Programmbeschreibung;.
in Fachzeitschrift: Energie Wasser-Praxis 58(2007)Nr.4, S.14-17, Abb.
ISSN: 1436-6134
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Schröder,Meinhard:
Das neue Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz - auf dem Weg zu zügigerer Realisierung von Vorhaben?
Anlässlich des Inkrafttretens des neuen Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes zum 17. 12. 2006 stellt der Beitrag die wesentlichen Regelungen des Gesetzes dar und erläutert mögliche Auswirkungen auf laufende oder zukünftige Planungsverfahren.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Infrastruktur; Projekt; Vorhaben; Planfeststellungsverfahren; Gesetz; Bundesgesetz; Verfahrensbeschleunigung; Anhörungsverfahren; Einwendung; Frist; Planfeststellungsbeschluss; Baugenehmigung; Klagebefugnis; Rechtsschutz; Luftverkehrsgesetz;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 29(2007)Nr.6, S.380-382, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Wolf,Dieter; Notter,Harald; Jaensch,Siegmar:
Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Eine neue Arbeitshilfe des Landes Baden-Württemberg
Schon lange ist der Zugriff auf Böden als Teil des Naturhaushaltes mit der naturschutzrechtlichen bzw. baurechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsregelung bewehrt. Doch in der Praxis spielte dieses zentrale Umweltmedium neben dem grünen" Naturschutz (Flora und Fauna) eine weit untergeordnete Rolle. Diesem Defizit soll durch eine handhabbare, transparente und im wahrsten Sinne des Wortes berechenbare Methode begegnet werden. Die baden-württembergische Arbeitshilfe "Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verhilft erstmals dem Umweltmedium Boden als Teil des Naturhaushaltes in der Bewertung naturschutzrechtlicher Eingriffe zu seinem ihm gebührenden Platz. Auf der Grundlage einer funktionalen Bewertung der Leistungsfähigkeit von Böden ermöglicht die Arbeitshilfe die klare Benennung von Verlusten durch Eingriffe in Böden und schlägt Kompensationsmaßnahmen vor, die tatsächlich Bodenfunktionsverluste ausgleichen können. Durch die klare Benennung dessen, was durch den Bodenverbrauch verloren geht, kann diese Methode darüber hinaus bei der Eindämmung des Flächenverbrauchs und der Flächensteuerung helfen, indem sie einen Anreiz gibt, wertvollere Böden stärker zu schützen. Da ein vollständiger Ausgleich oder Ersatz von Bodenverlusten durch schutzgutbezogene Maßnahmen nur bedingt möglich ist, sind neue, auch unkonventionelle Ideen für Maßnahmen zum Ausgleich des nicht vermehrbaren Bodens zu diskutieren.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Bodenschutz; Eingriffsregelung; Bodenfunktion; Bewertung; Bodenbewertung; Kompensation; Schutzgut; Naturschutzrecht; Arbeitshilfe; Verbrauch; Landverbrauch; Umweltministerium; Ausgleichsmaßnahme; Baumaßnahme; Flächenverbrauch; Hilfsmittel; Bauleitplanung; Minimierung; Planfeststellungsverfahren; Praxisbezug; Praxisorientierung; Gegenmaßnahme; Entsiegelung; Rekultivierung; Leitfaden;.
in Fachzeitschrift: Bodenschutz 12(2007)Nr.3, S.60-64, Abb.,Lit.
ISSN: 1432-170X
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Kinberger,Manfred:
Vorläufige Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) der Bayerischen Straßenbauverwaltung = Preliminary guidelines for the preparation of information on strictly protected species by the Bavarian Road Administration
Die Bayerische Straßenbauverwaltung hat infolge der rechtlichen Entwicklung im europarechtlichen Artenschutz "Vorläufige Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)" herausgegeben. Diese Hinweise verfolgen das Ziel, eine strikt an der aktuellen Rechtsprechung ausgerichtete, umfassende und leicht umsetzbare Praxislösung zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes in der straßenrechtlichen Planfeststellung zur Verfügung zu stellen. Zunächst wird die saP in das Gesamtsystem der landschaftspflegerischen Begleitplanung und der dazu einschlägigen naturschutzrechtlichen Vorschriften eingeordnet. Als Basis wurde eine bayernweit verbindliche Artenliste aufgestellt, anhand derer im Sinne einer Vorprüfung durch vorgegebene Kriterien das zu prüfende Artenspektrum ermittelt werden kann. Die fachliche Bearbeitung der saP wird anhand von Beispieltexten mit an die jeweiligen Verhältnisse anpassbaren Fallbeispielen zu zahlreichen Arten und typischen Beeinträchtigungskonstellationen aufgezeigt. Diese Beispieltexte dienen darüber hinaus als Mustergliederung und enthalten einen Standardtext zur generellen Aufgabenstellung, zu den rechtlichen Grundlagen, zum methodischen Vorgehen und zu den notwendigen Begriffsbestimmungen für die saP.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Straßenplanung; Planfeststellungsverfahren; Artenschutz; Berücksichtigung; Art; Vorkommen; Bestandsaufnahme; Erhebung/Analyse; Leitfaden; Eingriff; Risiko; Bewertung;.
in Fachzeitschrift: UVP-Report 21(2007)Nr.3, S.171-174, Tab.,Lit.
ISSN: 0933-0690
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Hilgenstock,Achim; Terzic,Mladen:
Einführung digitaler Planfeststellungsunterlagen im Leitungsbau = Introduction of digital plan finalization documents for pipeline engineering
Der Dialog zwischen dem Träger eines Leitungsbauvorhabens, den zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit wird durch öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren geregelt. Im Zuge der Verfahren werden zahlreiche Planunterlagen erstellt, womit hohe Kosten verbunden sind und ein hoher Papierverbrauch erzeugt wird. Die E. ON Ruhrgas AG hat ein Konzept zur Bereitstellung der Planung in digitaler Form entwickelt. Dabei werden sämtliche Planunterlagen übersichtlich strukturiert und automatisiert miteinander verlinkt, wodurch die Navigation durch die Planung und das Auffinden relevanter Informationen vereinfacht wird. Neben dem Nutzen für die Anwender, der durch weitere digitale Mehrwerte, wie etwa einer integrierten Volltextsuche, Zoom- und Flächenbestimmungsfunktion, gesteigert wird, trägt das System zur Schonung von Umweltressourcen bei und senkt zudem die Kosten der Herstellung und Bereitstellung von Planunterlagen.
Schlagwörter zum Inhalt: Ingenieurtiefbau; Leitungsbau; Planfeststellungsverfahren; Genehmigungsverfahren; Unterlage; Digital; Dokument; Plan; Karte; Text; Tabelle; Antrag; Digitalisierung; Software;.
in Fachzeitschrift: 3R International 46(2007)Nr.4, S.210-212, Abb.,Lit.
ISSN: 0340-3386
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Gemeindeklage gegen Eisenbahnplanung. GG Art. 28 Abs. 2; AEG S 18 Abs. 1; EKrG Paragr. 3, 13 Abs. 1 1.. BVerwG, Beschluss vom 2.8.2006 - 9 B 9.06 - (OVG Koblenz)
Der Umfang der sich aus der Planungshoheit ergebenden Rechte von Gemeinden aus Schallschutzgesichtspunkten im Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fachplanungsrecht bereits hinreichend geklärt. 2. Ob auf eine im Zuge einer Planfeststellung vorgesehene Maßnahme die Kostenregelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes anzuwenden sind, ist im Rahmen einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich nicht entscheidungserheblich.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Eisenbahn; Bahntrasse; Trassenplanung; Schallschutz; Kostenregelung; Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Kommunale Planungshoheit; Fachplanung; BVerwG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 27(2007)Nr.1, S.30
ISSN: 0721-7390
Gerlach,Alice Fee:
Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen.
Planfeststellungsverfahren sind aufwändig und teuer. Kommt nach langjährigen Untersuchungen und Verhandlungen schließlich ein Planfeststellungsbeschluss zustande, zieht sich die Realisierung des Vorhabens nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses häufig in die Länge. Die Umsetzung kann sich aus verschiedenen Gründen verzögern. In Zeiten leerer Haushaltskassen leidet vor allem die Realisierung von Verkehrswegen unter Finanzengpässen. Das wirft die Frage nach der Verfallsdauer der Planfeststellungsbeschlüsse auf. Denn mit den Umsetzungsverzögerungen droht den betroffenen Planfeststellungsbeschlüssen aufgrund ablaufender Geltungsdauer das Erlöschen. Die Autorin zeigt die Konzeption des Gesetzgebers zur Verfallsdauer in den einzelnen Fachplanungsgesetzen auf und hinterfragt kritisch. Die Untersuchung bezieht zu Auslegungsfragen der bestehenden Gesetzeslage Stellung und gibt der Verwaltungspraxis Auslegungshilfen an die Hand. Insbesondere wird aber der Frage nachgegangen, ob es aus Sicht der betroffenen Interessen und Rechtspositionen einer Befristung der Planfeststellungsbeschlüsse mit pauschaler Erlöschensfolge bedarf. Das Werk mündet schließlich in einem Gesetzesvorschlag zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes. Die Autorin lenkt die juristische Aufmerksamkeit auf ein bislang in der Literatur kaum behandeltes, aber praxisrelevantes Thema und schließt so eine Lücke in der planungsrechtlichen Literatur. Darüber hinaus leistet das Werk einen Beitrag zur dogmatischen Struktur der Planfeststellung schlechthin.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Verkehrsweg; Verkehrsrecht; Bundesfernstraßengesetz; Planfeststellungsbeschluss; Geltungsdauer; Befristung; Verlängerung;.
Hamburg: Kovac 2006. IX, 260 S., Lit.
ISBN: 3-8300-2153-4
jur. Diss.; Tübingen 2005
= Schriften zum Planungs-, Verkehrs- und Technikrecht; 18
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Berg Hobohm,Stefanie:
Archäologie auf bayerischen Bundesfernstraßen. Eine Chance für die Denkmalforschung
Schlagwörter zum Inhalt: Bildung/Kultur; Straßenbau; Landschaftsplanung; Archäologie; Bodendenkmal; Denkmalschutz; Denkmalforschung; Raumordnungsverfahren; Planfeststellungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: Denkmalpflege Informationen Ausgabe B (2006)Nr.133, S.53, Abb.
ISSN: 1617-3155
Reininghaus,Bernd:
Genehmigungsverfahren innovativ - E.ON-Ruhrgas Großprojekt mit digitaler Beteiligung = Innovative advance in electronic approval procedures. Major E.On-Ruhrgas project with significant digital content
Bei größeren Leitungsbauprojekten sind öffentliche Genehmigungsverfahren zwingend vorgeschrieben. Zu diesen Genehmigungsverfahren zählen das Raumordnungsverfahren, das Planfeststellungsverfahren und das Plangenehmigungsverfahren. Alle drei Verfahren erfordern die Bereitstellung umfangreichen Text- und Kartenmaterials in zahlreichen Ausführungen für die Träger öffentlicher Belange und beteiligten Behörden. Die E.ON Ruhrgas AG hat für das Genehmigungsverfahren der Erdgasfernleitung von Lauterbach (Hessen) bis Scheidt (Rheinland-Pfalz) über eine Länge von ca. 130 km, davon ca. 120 km in Hessen, erstmals die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) auf digitalem Wege durchgeführt. Der Artikel liefert einen Hintergrundbericht zur Grundlage des neuen elektronischen Genehmigungsverfahrens in Verbindung mit den gültigen Gesetzen, zum Ursprung der Entwicklung, Funktionalität, der praktischen Anwendung im Projekt mit vorliegenden Erfahrungen und der eingesetzten Informationstechnologie sowie einen Ausblick für die Zukunft.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Rohrleitung; Erdgasleitung; Fernleitung; Genehmigungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Verfahren; Gesetzesgrundlage; Unterlage; Karte; Plan; Datenträger; Digital; EDV-Einsatz; Datenformat; Technik; Projektbeispiel;.
in Fachzeitschrift: 3R International 45(2006)Nr.11, S.642-645, Abb.
ISSN: 0340-3386
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Bongartz,Michael:
Rechtliche Absicherung oberflächennaher Rohstoffgewinnung. Regionalplanerische Sicherung und Genehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen
Die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe und die Sicherung von Abbauflächen konnte sich in Deutschland nicht als eigenständige Fachplanung etablieren. In Genehmigungsverfahren sind verschiedene Fachgesetze zu beachten. Die Flächensicherung erfolgt über die Regionalplanung. Diese heterogene Rechtskonstellation gilt als kompliziert und für die Genehmigungspraxis wenig transparent. Der vorliegende Bericht hat das Ziel, die rechtliche Struktur der landesplanerischen Rohstoffsicherung in Verbindung mit den fachrechtlichen Grundlagen transparent zu machen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Rohstoff; Lagerstätte; Rohstoffabbau; Rohstoffgewinnung; Raumordnung; Regionalplanung; Flächensicherung; Vorrangfläche; Abbaugenehmigung; Planfeststellung; Genehmigungsverfahren; Fachplanung; Rechtsgrundlage; Prüfkriterium;.
in Fachzeitschrift: Raumforschung und Raumordnung - RuR 64(2006)Nr.2, S.116-125, Abb.,Lit.
ISSN: 0034-0111
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Fischer,Ilka:
Planungen zum Neubau der Weserschleuse Dörverden
Schlagwörter zum Inhalt: Wasserbau; Schleuse; Neubau; Kanal; Ausgangssituation; Hydrologie; Lage; Baugrund; Abmessung; Konstruktion; Schleusenkammer; Baudurchführung; Planfeststellungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: Binnenschifffahrt Supplement (2006)Nr.12, S.43-45, Abb.
ISSN: 0939-1916
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Sanden,Joachim; Vick,Niclas:
Die Angebotsplanung in der Planfeststellung unter besonderer Berücksichtigung der Flugplätze
Der Beitrag befasst sich mit den verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Angebotsplanung in der Planfeststellung. Nach einem Überblick über die Erscheinungsformen der Angebotsplanung wird die planerische Gestaltungsfreiheit und das hierfür entwickelte Schrankensystem des Bundesverwaltungsgerichts vorgestellt. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Planrechtfertigung sowie dem Abwägungsgebot. Auf ergänzende Rechtsprechung und Literatur wird hingewiesen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Plan; Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluß; Flugplatz; Planfeststellungsverfahren; Flugplatzbau; Prognose; Angebot; Prognoseentscheidung; Prognosefehler; Angebotsplanung; BVerwG; Angebotspolitik; BVerwG-Urteil; Gestaltung; Gestaltungsfreiheit;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 26(2006)Nr.7, S.252-259, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Kahle,Christian:
Der Schutz vor nächtlichem Fluglärm. (Was leisten die Forschungsergebnisse des DLR-Instituts für Luft- und Raumfahrtmedizin für den Schutz gegen nächtlichen Fluglärm?) Fluglärm-Symposium der Juristenfakultät, Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig, Leipzig, 20. Januar 2006.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Umweltschutz; Lärm; Fluglärm; Rechtsprechung; Planungsrecht; Umweltplanung; Gesundheit; Planfeststellungsverfahren; Flughafen; Schallschutz; Tagungsbericht; Umweltmedizin; Lärmmedizin; Untersuchungsergebnis;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 121(2006)Nr.8, S.486-489
ISSN: 0012-1363
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Speck,Georg; Zotz,Brigitte:
Eisenbahninfrastruktur: Von der Entstehung bis zur Freistellung. (dt.;Ref.dt.,engl.)
Für die Rechtsverhältnisse einer Eisenbahninfrastruktur spielen die Konzession (auch Genehmigung), die Planungsverfahren (Planfeststellung, Plangenehmigung und Verzicht nach § 18 Abs. 3 Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG) und die jeweils gegenteiligen Verwaltungsakte sowie die Planungshoheit (auch Planungsprivileg) eine unterschiedliche Rolle, sind aber miteinander, verknüpft und bedingen einander. Nach den jüngsten Änderungen des AEG mit Auswirkungen auf diese Rechtsverhältnisse ist es angebracht, das Entstehen und Enden von Eisenbahninfrastruktur (EI) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) einmal in kurzer Form im Zusammenhang zu beschreiben, da die Verständlichkeit der Rechtsvorschriften durch die dem Europarecht geschuldeten neu hinzu gekommenen Begriffe nicht immer einfach ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Verkehr; Öffentlicher Verkehr; Eisenbahn; Verkehrsinfrastruktur; Planungsverfahren; Infrastrukturplanung; Planungshoheit; Fachplanung; Planfeststellung; Europarecht; Eisenbahnrecht; Betriebserlaubnis; Konzession;.
in Fachzeitschrift: Internationales Verkehrswesen 58(2006)Nr.9, S.404-409, Abb.
ISSN: 0020-9511
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Beschränkung des Flughafenbetriebs - Planfeststellungsverfahren - Raumordnungsrecht. Vorträge auf den Fünften Speyerer Planungsrechtstagen und dem Speyerer Luftverkehrsrechtstag vom 19. bis 21. März 2003.
Die um die Planung großer Verkehrsvorhaben entstehenden Streitigkeiten haben nicht selten den Charakter grundlegender Konflikte. Aus rechtlicher Sicht um so wichtiger ist die Herstellung eines konsolidierten Diskussionsstandes. Die Vorträge behandeln aktuelle und grundlegende Probleme der Planung und Zulassung von Verkehrsvorhaben. Schwerpunkte liegen auf betriebsbezogenen Aspekten der Flughafenplanung, naturschutz- und raumordnungsrechtlichen Fragen, kooperativen Verfahrensgestaltungen sowie Problemen des Planfeststellungsverfahrens.
Schlagwörter zum Inhalt: Verkehr; Verkehrsrecht; Luftverkehr; Flughafen; Betrieb; Verkehrslärm; Umweltschutz; Abwägung; Planfeststellungsverfahren; Raumplanungsrecht; Landesplanung; Regionalplanung; Verbandsklage;.
Berlin: Duncker & Humblot 2004. 273 S., Lit.
ISBN: 3-428-11489-2
= Schriftenreihe der Hochschule Speyer; 163
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Praxis des Fachplanungsrechts
Das Planungsrecht für Infrastruktur- und andere Großvorhaben, die eine Vielzahl öffentlicher und privater Interessen berühren, wird in diesem Handbuch von über zwanzig Fachleuten dargestellt. Die Praxis des Fachplanungsrechts soll als wissenschaftlich fundierte und den Bedürfnissen der Praxis genügende Gesamtdarstellung sowohl die verbindenden Strukturen dieser Materie ausführlich darstellen als auch den Besonderheiten des jeweiligen Planungssektors Rechnung tragen. Neben den rechtlichen werden auch die technischen Gegebenheiten der verschiedenen Planungsvorhaben behandelt. Das Werk gibt allen mit der Planung Befassten einen vertieften Überblick über die praxisrelevanten Probleme und ermöglicht dadurch eine schnelle Einarbeitung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanungsrecht; Infrastrukturmaßnahme; Großprojekt; Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss; Rechtsschutz; Straßenplanung; Schienenverkehr; Luftverkehr; Wasserverkehr; Planfeststellung;.
München/Unterschleißheim: Werner 2004. XXVII,975 S., Lit.
ISBN: 3-8041-4306-7
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Kanngießer,Antje:
Mediation zur Konfliktlösung bei Planfeststellungsverfahren. Grenzen und Perspektiven.
In den letzten Jahren mehrt sich insbesondere bei umweltrelevanten Vorhaben die Skepsis, ob sich die dabei auftretenden Konflikte noch mit Mitteln des traditionellen Verwaltungsverfahrens lösen lassen. Wegen der häufig notwendigen Kooperation der Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden zweifeln die betroffenen Bürger an der behördlichen Neutralität und der Möglichkeit, die Verwaltungsentscheidungen im Genehmigungsverfahren zu beeinflussen. Damit sinkt zugleich die Bereitschaft, diese Entscheidungen ohne gerichtliche Überprüfung hinzunehmen. Genehmigungsverfahren verzögern sich mit der Folge beträchtlicher finanzieller Kosten und eines erheblichen Vertrauensverlusts in die Politik. Frage ist, ob dieser Entwicklung bei Planfeststellungsverfahren, die für die Genehmigung infrastruktureller Großprojekte durchzuführen sind und als besonders konfliktbehaftet gelten, durch eine Mediation entgegengewirkt werden kann. Als Mediation wird ein Verfahren bezeichnet, bei dem die Konfliktparteien einen neutralen Dritten hinzuziehen, um mit seiner Hilfe eine interessengerechte, einverständliche, durch die Beteiligten selbst erarbeitete Konfliktlösung zu erzielen. In den USA hat sich die Mediation bei Genehmigungsverfahren und sonstigen Umweltkonflikten bereits bewährt, hierzulande wird von dieser Verhandlungsmethode dagegen kaum Gebrauch gemacht. Die Abhandlung gibt insbesondere Aufschluss über die Mediationspotenziale des Planfeststellungsverfahrens und der einzelnen Fachplanungen. Praxiserfahrungen mit Mediation bzw. mediativen Verfahren werden kritisch untersucht und analysiert. Dabei gibt die Autorin auch eine Antwort auf die Frage, ob ein Planfeststellungsverfahren durch eine Mediation ergänzt oder ersetzt werden kann.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Fachplanung; Umweltplanung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Bauleitplanung; Genehmigungsverfahren; Mediation; Konfliktlösung;.
Hamburg: Kovac 2004. 333 S., Lit.
ISBN: 3-8300-1218-7
jur Diss.; Regensburg 2004
= Schriften zum Planungs-, Verkehrs- und Technikrecht; 13
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Rieder,Markus:
Fachplanung und materielle Präklusion.
Elementarer Bestandteil der Fachplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit am Planungsprozess. Die einschlägigen Verfahrensbestimmungen geben Betroffenen, Behörden, Naturschutzvereinen etv. Gelegenheit, ihre Interessen in den Zulassungsverfahren für fachplanerische Vorhaben ins rechte Licht zu rücken. Strenge Regeln können die verfahrensrechtliche Wohltat eines Mitwirkungsrechts allerdings sehr schnell in eine unangenehme Mitwirkungslast der Verfahrensbeteiligten verwandeln. Ursache dafür sind Bestimmungen des Fachplanungsrechts, die die verspätete Ausübung des Beteiligungsrechts mit einem "materiellen Ausschluss" bedrohen. Die Arbeit befasst sich unter anderem mit der historischen Entstehungsgeschichte und den rechtlichen Hintergründen dieser Präklusionsregelungen und analysiert ihr Spannungsverhältnis zum Europarecht.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Planungsprozess; Partizipation; Mitwirkung; Fachplanung; Planfeststellung; Zulassung; Verfassungsrecht; Europarecht; Präklusion;.
Göttingen: V&R 2004. 342 S., Lit.,Reg.
ISBN: 3-89971-182-3
jur Diss.; Osnabrück 2004
= Planungsrecht; 9
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Planfeststellung der A 73 "Suhl-Lichtenfels". BVerwG, Urteil vom 15.1.2004 - 4 A 11/02.
Art. 4 VRL; Art. 4, 6 FFH-RL; Paragr. 17 FStrG; Art. 6 a BayNatSchG: 1) Die Identifizierung europäischer Vogelschutzgebiete nach Art.4 Abs.l Satz 4 der Vogelschutz-RL in den Bundesländern hat sich ausschließlich an ornithologischen Kriterien zu orientieren. Als Orientierungshilfe dient das IBA-Verzeichnis 2002. Es nimmt nicht für sich in Anspruch, dass sämtliche Gebietsteile, die von der Bezeichnung eines Landschaftsraums erfasst werden, unter Schutz zu stellen sind. 2) Ein Straßenbauvorhaben, das zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines potenziellen FFH-Gebiets führt, ist mit den Erhaltungszielen für dieses Gebiet unverträglich. Das Gebiet darf gleichwohl nach Art.6 Abs.4 Satz l UAbs.1 FFH-RL aus zwingenden Gründen des überwiegenden Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, wenn keine Alternativlösung vorhanden ist und alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der globalen Kohärenz von Natura 2000 ergriffen werden. 3) Die Entscheidung für ein Straßenbauvorhaben kann im Ergebnis abwägungsfehlerhaft sein, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung einer einzigartigen Kulturlandschaft in unvertretbarer Weise zu kurz gekommen ist ( hier verneint).
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verkehrsweg; Straßenbau; Autobahnbau; Bundesfernstraßenbau; Planfeststellungsverfahren; Umweltschutz; Naturschutzgebiet; Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; Trassenplanung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 119(2004)Nr.10, S. 642-648
ISSN: 0012-1363
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Planfeststellungsersetzender B-Plan für Landesstraße. BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 4 CN 4/03 - OVG Münster vom 29.1.2002 - 10 a D 98/99.NE.
Art. 14 GG; Paragr.Paragr. 1, 9 f., 214 BauGB; Paragr. 17 FStrG; Paragr. 38 f. StrWG NRW; Paragr. 75 VwVfG NRW: 1. Ein planfeststellungsersetzender B-Plan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzt, ist grundsätzlich nicht erforderlich i. S. von Paragr. l Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen erscheint. 2. Ein B-Plan leidet an einem Abwägungsfehler, wenn seine Festsetzungen nicht dem Willen des Satzungsgebers entsprechen.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bauleitplanung; Stadtplanung; Gemeinde; Satzung; Planfeststellung; Normenkontrollverfahren; Straßenplanung; Landesstraße; Trasse; Grünordnungsplan; Ausgleichsmaßnahme; Abwägungsfehler;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 119(2004)Nr.15, S. 957-959
ISSN: 0012-1363
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Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan - Mangel der Realisierbarkeit des Vorhabens, Divergenz von Festsetzung und planerischem Willen, Abwägungsfehler. BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - 4 CN 4.03.
1) Ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzt, ist grundsätzlich nicht erforderlich i.S.v. Paragr. 1 Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen erscheint. 2) Ein Bebauungsplan leidet an einem Abwägungsfehler, wenn seine Festsetzungen nicht dem Willen des Satzungsgebers entsprechen. Vorinstanz: OVG Münster vom 29.1.2002 - 10a D 98/99.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Planfeststellung; Trasse; Landesstraße; Straßenplanung; Straßenbau; Abwägungsfehler;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 15(2004)Nr.5, S. 292-295
ISSN: 0943-383X
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Planfeststellung der A 38 im Bereich der Leineniederung. BVerwG, Urteil vom 22.1.2004 - 4 A 32/02.
Art. 4 VRL; Art. 4 FFH-RL; Art. 3, 19, 95 GG; Art. 41, 56 NdsVerf.; Paragr.Paragr. 1, 5, 11 VerkPBG; Paragr. 17 FStrG; Paragr. 92 f. NWG; Paragr. 10 ff. NNatSchG: 1) Die Regelung des Paragr.5 Abs.1 VerkPBG, wonach das BVerwG im ersten und letzten Rechtszug über die im Paragr. 1 VerkPBG genannten Vorhaben entscheidet, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. 2) Nach niedersächsischem Recht unterliegt die Bestimmung der Behördenzuständigkeiten keinem Gesetzesvorbehalt. 3) Die Annahme, dass ein bestimmter Landschaftsraum ein faktisches Vogelschutzgebiet oder ein potenzielles FFH-Gebiet ist, braucht sich i.d.R. dann nicht aufzudrängen, wenn weder das ak tuelle IBA-Verzeichnis noch Äußerungen der EU-Kommission Anhaltspunkte dafür bieten, dass die in der Vogelschutz-RL bzw. der FFH-RL aufgeführten Eignungsmerkmale erfüllt sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verkehrsweg; Straßenbau; Autobahnbau; Bundesfernstraßenbau; Planfeststellungsverfahren; Umweltschutz; Naturschutzgebiet; Landschaftsraum; Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; Vogelschutzrichtlinie; Trassenplanung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 119(2004)Nr.10, S. 649-655
ISSN: 0012-1363
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Planfeststellung für die Ortsumgehung Michendorf. BVerwG, Urteil vom 9.6.2004 - 9 A 11/03.
§ 61 BNatSchG 2002; §§ 8, 29 BNatSchG a. F.; § 17 FStrG; § 1 FStrAbG; § 10 ff. NatSchG Bbg a. F.; § 45 VwVfG Bbg.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltschutz; Naturschutzrecht; Planfeststellungsverfahren; Straßenplanung; Umgehungsstraße; Ortsumgehung; Planfeststellungsbeschluss; Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Kompensationsmaßnahme;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 119(2004)Nr.24, S. 1546-1554
ISSN: 0012-1363
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Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens und Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV. BVerwG, Urteil vom 26.5.2004 - 9 A 6/03.
RL 96/62/EG; 22. BImSchV; Art. 9 RL 1999/30/EG; Paragr.Paragr. 38, 40, 45, 47, 50 BImSchG; Paragr. 42 VwGO; Paragr. 74 f. VwVfG: 1) Die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens. 2) Dem Grundsatz der Problembewältigung wird im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV in einem Planfeststellungsverfahren für ein Straßenbauvorhaben i.d.R. hinreichend Rechnung getragen, wenn nicht absehbar ist, dass das Vorhaben die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung dieser Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern. 3) Eine Überschreitung von Grenzwerten der 22. BImSchV liegt nicht erst dann vor, wenn die Grenzwerte in einem Gebiet oder Ballungsraum flächendeckend oder im Durchschnitt überschritten werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straßenausbauplanung; Stadtverkehr; Planfeststellungsverfahren; Umweltschutz; Grenzwert; Immissionsgrenzwert; Luftverunreinigung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 119(2004)Nr.20, S. 1289-1294
ISSN: 0012-1363
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Trute,Ingrid:
Planrecht für Eisenbahnprojekte
Der planmäßige Baubeginn von Schieneninfrastrukturvorhaben ist eng gekoppelt an zeitnahe und effizient geführte Genehmigungsverfahren. Ein verzögerter Baubeginn hat seine Ursachen häufig sowohl beim Vorhabenträger als auch bei Anhörungs- und Genehmigungsbehörden. Ziel muss es sein, die vorhandenen Einsparpotenziale besser zu nutzen und neue Potenziale auf Seiten des Vorhabenträgers, der Verwaltung und des Gesetzgebers zu erschließen. Abgeschlossene Verfahren zeigen, dass bei allen Beteiligten eine Reihe von Einsparungspotenzialen vorhanden ist. Dazu zählen die Verkürzung der Verfahrensdauer, die Vereinfachung der Verfahrensabläufe, eine bessere Transparenz von Gesetzen und Verordnungen und die Auswahl der handelnden Personen. In Abhängigkeit von Größe und Lage eines Vorhabens sind alle Möglichkeiten zur Erlangung des Planrechts, der Planfeststellung, der Plangenehmigung oder des Planverzicht konsequenter zu prüfen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Eisenbahnbau; Bauprojekt; Genehmigungsverfahren; Eisenbahngesetz; Antragsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellungsverfahren; Anhörungsverfahren; Verfahrensbeschleunigung; Einsparpotential;.
in Fachzeitschrift: EI Der Eisenbahningenieur 55(2004)Nr.10, S.48-50, Tab.,Lit.
ISSN: 0013-2810
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Stüer,Bernhard; Probstfeld,Willi Esch:
Die Planfeststellung. Grundlagen - Fachrecht - Rechtsschutz - Beispiele. Mit CD-ROM
Planfeststellungsverfahren sind vorgeschrieben bei Großprojekten wie beim Bau von Verkehrswegen, Flughäfen, Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen etc. Der Band erläutert das Planfeststellungsverfahren besonders anschaulich für die Praxis der beteiligten Berufe. Eine allgemeine Darstellung des Planfeststellungsverfahrens fasst die für alle Fachplanungen geltenden Gemeinsamkeiten zusammen und zeigt so die Grundstrukturen auf. Das Werk erläutert die Besonderheiten der wichtigsten Fachplanungen (z.B. Straßen, Schienen, Personenbeförderung, Luftverkehr, Wasser) sowie die in Betracht kommenden Rechtsschutzmöglichkeiten, bietet Original-Plan- und Kartenmaterial, in vielen Fällen auch mit beispielhaften Auszügen aus Original-Planbegründungen, verarbeitet das novellierte Bundesnaturschutzgesetz, berücksichtigt das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiterer EG-Richtlinien, das die Planfeststellungs-Vorschriften verschiedener Gesetze änderte, u.a. im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, im Wasserhaushaltsgesetz, im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, im Atomgesetz, im Bundesfernstraßengesetz, im Allgemeinen Eisenbahngesetz, im Personenbeförderungsgesetz, im Bundeswasserstraßengesetz, im Luftverkehrsgesetz, im Magnetschwebebahnplanungsgesetz sowie im Energiewirtschaftsgesetz.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellung; Rechtsgrundlage; Planfeststellungsverfahren; Planungsanforderung; Verfahrensfehler; Abwägungsgebot; Bundesfernstraße; Eisenbahn; Energieanlage; telekommunikation; Luftfahrt; Personenbeförderung; Kreislaufwirtschaft; Abfallwirtschaft; Bundeswasserstraße; Wasserwirtschaft; Atomanlage; Flurbereinigung; Bergbau; Rechtsschutz; Plangenehmigung; Beispielsammlung;.
München: C.H.Beck 2003. XXI,611 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-406-48670-3
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Hüting,Ralf; Hopp,Wolfgang:
Die Änderungen von Planfeststellungsbeschlüssen
Großprojekte werden in Planfeststellungsverfahren auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen und einer förmlichen Beteiligung geprüft und zugelassen. Trotz aufwendiger Verfahren können aus vielen Gründen Änderungen der Planung und damit des Planfeststellungsbeschlusses notwendig werden. Das zentrale Instrument dazu ist die in Paragraph 76 Verwaltungsverfahrensgesetz geregelte Planänderung. Für die Planänderung sind drei Verfahrensarten vorgesehen, abhängig vom Umfang des Projekts und des Umfangs der Änderung. Neben einem förmlichen Änderungsplanfeststellungsverfahren besteht die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens ohne Auslegung und Erörterungstermin sowie schließlich die Genehmigung der Planänderung in einem formlosen Verfahren. Der Beitrag stellt die grundlegenden verfahrens- und materiellrechtlichen Voraussetzungen einer Planänderung dar. Dabei wird unter anderem auf die Prüfung der Umweltauswirkungen einer Planänderung, die Änderung von Infrastrukturvorhaben europäischer Bedeutung sowie auf den Rechtsschutz gegen Planänderungen eingegangen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; Planfeststellungsverfahren; Verfahrensablauf; Rechtsschutz; Prüfprogramm; Umweltverträglichkeitsprüfung; Verwaltungsverfahrensgesetz;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 23(2003)Nr.1, S.1-9, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Burmeister,Thomas; Seith,Sebastian:
Raumordnungsrechtliche und planfeststellungsrechtliche Auswirkungen der Bypassplanungen zur Umlenkung des Transitgüterverkehrs auf die Rheintalstrecke.
Die zu Beginn des Jahres 2003 bekannt gewordenen Bypassplanungen haben die bisherige Zustimmung der südbadischen Gemeinden zum Bau des 3. und 4. Gleises zwischen Offenburg und Basel in Frage gestellt. Dabei handelt es sich um Planungen der Bahnen aus Frankreich, der Schweiz und Deutschland, den Raum Basel verkehrlich zu entlasten. Zu diesem Zweck soll Güterverkehr aus Frankreich am Oberrhein auf das deutsche Streckennetz und anschließend am Hochrhein auf einer neuen Rheinquerung in die Schweiz geleitet werden. Es besteht deshalb die Gefahr, dass die raumordnerischen Vorgaben nicht mehr eingehalten werden können.
Schlagwörter zum Inhalt: Verkehr; Güterverkehr; Schienenverkehr; Verkehrsweg; Streckenführung; Wirkungsanalyse; Bundesverkehrswegeplan; Raumordnung; Raumplanungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Transitverkehr; Verkehrsentlastung;.
in Fachzeitschrift: Die Gemeinde (BWGZ) 126(2003)Nr.24, S.957-961, Abb.,Lit.
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Kuxenko,Michael:
Der Gesetzeszweck einer umweltverträglichen Energieversorgung im Planfeststellungsverfahren für Energieleitungen
Der Beitrag befasst sich mit dem durch die Energierechtsnovelle im Jahre 1998 neu in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufgenommenen Gesetzeszweck einer "möglichst umweltverträglichen Energieversorgung11 in §l EnWG. Beleuchtet werden sollen dessen Inhalte und Wirkungen anhand des Planfeststellungsverfahrens für Energieleitungen (Hochspannungsfrei- und Gasversorgungsleitungen) in § 11a EnWG, das durch das sog. Artikelgesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und anderer EG-Richtlinien zum Umweltschutz in das EnWG eingeführt worden ist. Neben der generellen Bedeutung von Umweltbelangen für die Ausübung des Planungsermessens wird dabei insbesondere auf das Verhältnis des Umweltverträglichkeitsziels zu den Gesetzeszwecken der Sicherheit und Preisgünstigkeit der Energieversorgung und zum Ziel der Gewährleistung des freien Wettbewerbs im liberalisierten Energiemarkt eingegangen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Energieversorgung; Planfeststellungsverfahren; Energieleitung; Umweltverträglichkeit; Energiewirtschaftsgesetz; Energierecht; Novelle; EU-Richtlinie; Gesetz;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 25(2003)Nr.6, S.332-339
ISSN: 0172-1631
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Aschermann,Hans:
Planfeststellung: Airbus-Werkserweiterung im Mühlenberger Loch
Raum- und umweltbedeutsame Großvorhaben treffen regelmäßig auf ein sensibilisiertes Umweltbewusstsein und zugleich auf ein ebenso komplexes wie spektakuläres Konfliktpotenzial. Sie bringen eine Fülle klärungsbedürftigen Tatsachenstoffs mit sich, berühren eine Vielzahl faktisch betroffener Interessen und sehen sich neben ideologischen Grundsatzkontroversen zumeist einer Masse von Einwendungen gegenüber. Die Planfeststellung solcher Großvorhaben erfordert deshalb besondere Anstrengungen. Der Bericht zeigt am Beispiel der Airbus-Werkserweiterung sowohl die verfahrensrechtlichen wie auch die inhaltlichen Anforderungen an eine solche Planfeststellung auf. Zugleich ergeben sich praktische Hinweise auf die Gestaltung des Planfeststellungsverfahrens. Diese Erkenntnisse lassen sich in grundsätzlicher Hinsicht auf andere Projekte und deren fachplanungsrechtliche Verfahren übertragen und nutzen.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Automobilwerk; Erweiterung; Projektbeschreibung; Planfeststellungsverfahren; Verfahren; Recht; Umweltrecht; Wasserrecht; Gerichtsverfahren;.
in Fachzeitschrift: Hansa 140(2003)Nr.1, S.63-74, Abb.,Lit.
ISSN: 0017-7504
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Planfeststellung der B 173 in Oberfranken. Art. 4 VRL; Art. 6 FFH-RL; Par. 17 FStrG. BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 4/A/15.02
Art. 4 Abs. 1 Satz 4 der Vogelschutz-RL eröffnet den Bundesländern bei der Identifizierung Europ. Vogelschutzgebiete einen naturschutzfachlichen (ornithologischen) Beurteilungsspielraum, der nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die VGe unterliegt. Ein Bundesland kann das Bestehen eines »faktischen« Vogelschutzgebiets in seinem Bereich nicht dadurch ausschließen, dass es sein Gebietsauswahlverfahren für das europäische Netz »Natura 2000« für beendet erklärt. Die Planung eines Straßenbauvorhabens in einem Gebiet, das maßgeblich aus wirtschafts- und verkehrspolitischen Gründen nicht in die Landesliste für das Netz »Natura 2000« aufgenommen wurde, ist rechtswidrig, wenn nicht auszuschließen ist, dass das Gebiet aus ornithologischer Sicht zu den geeignetsten Schutzgebieten in dem Bundesland gehört. Die Planung einer Straße, die einen wertvollen und schutzwürdigen Naturraum durchschneidet, leidet an einem fachplanungsrechtlichen Abwägungsfehler, wenn Trassenalternativen, die diesen Raum umfahren, nicht ausreichend untersucht worden sind. Als Alternative kann auch eine ortsnahe Trassenführung i. V. mit Maßnahmen des aktive und passiven Lärmschutzes in Betracht kommen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauvorhaben; Bundesstraße; Planfeststellungsverfahren; Naturraum; Schutzgebiet; Trassenführung; Abwägungsgebot; Gerichtsurteil; BVG-Urteil; Vogelschutzgebiet; Vogelschutzrichtlinie;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 118(2003)Nr.8, S.534-541
ISSN: 0012-1363
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Stüer,Bernhard; Hermanns,Caspar David:
Fachplanungsrecht: Grundlagen - Naturschutz. Rechtsprechungsbericht 2001/2002
Das Fachplanungsrecht ist auf Konsolidierungskurs. Die gesetzgeberischen Änderungen durch das UVP-Artikel-G 2001 sind in die Praxis eingebracht und haben dort - vielleicht etwas im Gegensatz zur Bauleitplanung - kein allzu großes Erstaunen ausgelöst. Auch das BNatSchG 2002 hat für die Fachplanung keine wirklichen Systemumbrüche gebracht, wenn man vielleicht einmal von der Vereinsklage absieht, die nunmehr auch auf Bundesebene eingeführt ist. Im Zusammenwirken mit dem europäischen Habitat- und Vogelschutz könnte sich da schon etwas mehr zusammenbrauen, war der Eindruck in Fachkreisen nach den ersten einschlägigen Entscheidungen des BVerwG.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Fachplanungsrecht; Naturschutz; Landschaftsschutz; Ökologie; Rechtsprechungsübersicht; Planungsfehler; Planfeststellung; Rechtsschutz; Abwägungsgebot; Eigentum; Enteignung; Verbandsklage; Vereinsklage; EU-Recht; FFH-Richtlinie; Vogelschutzrichtlinie; FFH-Gebiet; Auswahl; Planungsalternative; Eingriffsregelung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 118(2003)Nr.11, S.711-722, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Peters,Heinz-Joachim:
Planfeststellung und Plangenehmigung bei Energieleitungsanlagen
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Hochspannungsleitung; Stromleitung; Energieleitung; Freileitung; Trassenplanung; Planungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP; Verfahren; Inhalt; Verfahrensablauf; Beurteilungskriterium; Planfeststellung; Plangenehmigung; Rechtswirkung;.
in Fachzeitschrift: vr Verwaltungsrundschau 49(2003)Nr.3, S.73-77, Lit.
ISSN: 0342-5592
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Guckelberger,Annette:
Die wasserrechtliche Planfeststellung nach Par.31 WHG - ein schwer handhabbares Rechtsinstrument
Die Planfeststellung von Gewässerausbauten nach Paragraph 31 Wasserhaushaltsgesetz, WHG, weicht erheblich von den sonst üblichen Anforderungen an die Planfeststellung von Fachplanungsvorhaben ab. So hat die Rechtsprechung gerade für den Ausbau von Gewässern die Unterscheidung zwischen gemeinnütziger und privatnütziger Planfeststellung eingeführt. Erst jüngst hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss zu einem privatnützigen Planfeststellungsvorhaben gefällt, der auch für die wasserrechtliche Planfeststellung bedeutsam sein wird. Zudem enthält Paragraph 31 WHG eine ganze Reihe materieller Vorgaben für Gewässerausbauten, welche vor kurzem durch die 7. WHG-Novelle erweitert wurden, und denen bei der behördlichen Entscheidung über die Vorhabenzulassung Rechnung zu tragen ist. Da die Auslegung dieser Bestimmungen nicht unumstritten ist, werden in dem Beitrag insbesondere die materiellen Anforderungen an die wasserrechtliche Planfeststellung nach Paragraph 31 WHG näher aufgearbeitet.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Wasserhaushaltsgesetz; WHG; Gewässer; Umgestaltung; Gewässerausbau; Gewässerregulierung; Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Inhalt; Planrechtfertigung; Verfahrensablauf; Anwendungsbereich; Abgrenzung; Abwägung; Beurteilungskriterium; Gesetzesinhalt; Novellierung; Bedarf; Kritik;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 25(2003)Nr.8, S.469-476, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Flughafenplanung, Planfeststellungsverfahren, Anforderungen an die Planungsentscheidung. Vorträge auf den Dritten Speyerer Planungsrechtstagen und dem Speyerer Luftverkehrsrechtstag vom 21. bis 23. März 2001 an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
Die Planung von großen Infrastrukturvorhaben wie Flughäfen und Verkehrswegen sieht sich vor die Notwendigkeit gestellt, die Interessen des Vorhabenträgers und von Betroffenen zu einem Ausgleich zu bringen, der gleichzeitig den Gemeinwohl- und Umweltbelangen gerecht wird. Hierbei kommt der Gestaltung des Planungsverfahrens eine entscheidende Bedeutung zu. Die in diesem Band zusammengestellten Beiträge greifen aktuelle Probleme insbesondere der Planung von Flughäfen und des Planstellungsverfahrens, aber auch der Berücksichtigung von Umwelt- und kommunalen Gesichtspunkten in der Planung auf.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Flughafenplanung; Planfeststellungsverfahren; Planungsentscheidung; Flughafenausbau; Rechtsfrage; Fluglärm; Planfeststellung; Luftverkehrsrecht; Mediation; Rechtsprechung; Planrechtfertigung; Planfeststellungsrecht; Auflage; Fachtagung;.
Berlin: Duncker und Humblot 2002. 443 S., Lit.
ISBN: 3-428-10787-X
= Schriftenreihe der Hochschule Speyer; 149
Hrsg.: Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer -DHV-
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Siegel,Thorsten:
Mediation in der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung
Komplexe Lebenssachverhalte, wie sie typischerweise auch luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungen zugrunde liegen, sind von einem multipolaren Beziehungsgeflecht geprägt. Dem Ausgleich der dabei konfligierenden Interessen dienen herkömmlicherweise das Planfeststellungsverfahren und das sich gegebenenfalls anschließende Gerichtsverfahren. Zu diesen klassischen Formen der Konfliktbeilegung gesellt sich in jüngerer Zeit immer häufiger die sogenannte Mediation. Der Beitrag zeigt auf, daß die Mediation eine nützliche Methode zur Erlangung eines ausgewogenen Planfeststellungsbeschlusses sein kann, sofern sie am tauglichen Objekt praktiziert wird und die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Luftverkehrsrecht; Fachplanungsrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Planfeststellungsverfahren; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung; Mediation;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 24(2002)Nr.2, S.79-87, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Hoffmann,Ekkehard:
Intergrierter Umweltschutz in der Abwägung (Planfeststellung)
Die Umsetzung verschiedener gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien ist mit Inkrafttreten des Artikelgesetzes noch längst nicht abgeschlossen. Weiterer Anstrengungen bedarf vor allem die Konkretisierung dessen, was in materieller Hinsicht durch das Konzept der integrativen Betrachtung von Umweltauswirkungen gefordert ist. Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit eine numerische Darstellung der durch eine staatliche Entscheidung berührten Belange die Entscheidungsfindung und die gerichtliche Kontrolle der dabei notwendigen Abwägungsvorgänge verbessern könnte.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltrecht; Umweltschutz; Integrierter Umweltschutz; Umweltauswirkung; UVP-Änderungsrichtlinie; IVU-Richtlinie; EU-Recht; Planfeststellungsverfahren; Abwägung; Entscheidungsfindung;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 13(2002)Nr.1, S.11-18, Lit.
ISSN: 0943-383X
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Schütz,Peter:
Die Verlängerung von Planfeststellungsbeschlüssen - hic sunt leones
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanungsrecht; Planungsrecht; Planfeststellungsbeschluss; Geltungsdauer; Verlängerung; Fristverlängerung; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 22(2002)Nr.5, S.172-177, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Faast,Gabriele:
Flughafengebäude: Baugenehmigungs- statt Planfeststellungsverfahren ausreichend? BVerwG, Urteil vom 26.09.2001 - 9/A/3.01. GG Art.19 Abs.4; LuftVG 1999 Par.8 Abs.1, 3, 4, Par.9 Abs.1, Par.10 Abs.1, Par.29 Abs.1; VwGO Par.43 Abs.2
1. Mit einer gegen eine Baugenehmigung für Flughafenhochbauten gerichteten Anfechtungsklage können Drittbetroffene rügen, die planerische Abwägung ihrer dem Vorhaben entgegenstehenden Belange sei ihnen rechtswidrig vorenthalten worden, indem anstelle des an sich gebotenen Planfeststellungsverfahrens nur ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt worden sei. 2. Einer Klage auf Einschreiten der Luftaufsicht gegen das Bauvorhaben fehlt deshalb das Rechtsschutzinteresse.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Luftverkehrsrecht; Baugenehmigungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Verpflichtungsklage; Anfechtungsklage; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 13(2002)Nr.1, S.41
ISSN: 0941-5750
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Planfeststellung; Bebauungsplan; Zuständigkeit. VwG0 § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7. PBefG § 28 Abs. 3 Satz 1. BauGB § 9 Abs. 1 Nr.11. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.Juli 2000 - 5 S 1254/00.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bebauungsplan; Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Planfeststellungsverfahren; BauGB; Bahnanlage; Straßenbahn; Stadtbahn; Trassenführung; Rechtsprechung; Rechtsgrundlage;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 50(2001)Nr.8, S.60
ISSN: 0007-5884
Spieth,Wolf Friedrich:
Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren und bergrechtlicher Abschlußbetriebsplan bei der Flutung von Tagebaurestlöchern
Die Flutung von Tagebaurestlöchern bedarf eines bergrechtlichen Abschlußbetriebsplans und eines wasserrechtlichen Gewässerausbauverfahrens. Nach dem Gesetz sind beide Verfahren nur insoweit miteinander verknüpft, als dass das Bergamt die Wasserbehörde und die Wasserbehörde das Bergamt bei der eigenen Entscheidung zu beteiligen hat. Bergrechtliches und wasserrechtliches Verfahren finden in der Praxis zeitlich nacheinander statt. Notwendigerweise ergeht zunächst die Zulassung des Abschlußbetriebsplans und diese wird in der Regel auch bestandskräftig. Erst danach erfolgt die Planfeststellung des Gewässerausbaus. Das zeitliche Nacheinander beider Verfahren erzeugt bereits eine tatbestandliche Präjudizwirkung der bergrechtlichen Zulassung für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren. Insoweit ist die Wasserbehörde bereits grundsätzlich gehalten, die Regelungen des bergrechtlichen Abschlußbetriebsplans zu beachten. Bei der Herstellung oberirdischer Gewässer handelt es sich nur um ein Teilvorhaben innerhalb des Gesamtprojektes der bergrechtlichen Betriebseinstellung und deren Folgen. Letzteres wird durch das bergrechtliche Zulassungsverfahren vorab entschieden. Im Kernbereich dieses Zulassungsverfahrens stehen dabei bereits auch die wasserwirtschaftlichen Folgen der Betriebseinstellung. Die wasserrechtliche Planfeststellung hat sich als Teilvorhaben in den damit vorgegebenen Rahmen einzufügen. Die Bindungswirkung der bergrechtlichen (Vorab-) Entscheidung reicht soweit, wie der Ausbau von Gewässern durch den zugelassenen Abschlußbetriebsplan umgrenzt und vorbestimmt ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bergrecht; Wasserrecht; Planfeststellungsverfahren; Kompetenzabgrenzung; Kompetenzverteilung; Tagebau; Stillegung; Betriebsplan; Flutung;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 12(2001)Nr.2, S.66-72, Lit.
ISSN: 0943-383X
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Gaentzsch,Günter:
Aktuelle Fragen zur Planerhaltung bei Bauleitplänen und Planfeststellungen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
Fehler bei der Abwägung und Verfahrensfehler führten bis in die achtziger Jahre vielfach zur Nichtigerklärung von Bauleitplänen und Planfeststellungsbeschlüssen durch die Verwaltungsgerichte, selbst wenn der Fehler nicht ursächlich für den Beschwer des Klagenden war. Der Gesetzgeber im Baugesetzbuch und das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung haben in Reaktion darauf Regelungen getroffen und Normen entwickelt, die der Planerhaltung dienen. Der Beitrag vollzieht einleitend diese Entwicklung nach und begründet das Prinzip der Planerhaltung in seinem Spannungsverhältnis zu anderen Rechtsgrundsätzen. In weiteren Abschnitten werden die in den Paragraphen 214 und 215 BauGB enthaltenen Festsetzungen zur Unbeachtlichkeit beziehungsweise zu den Heilungsmöglichkeiten von Planungsfehlern und Abwägungsmängeln hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Auswirkungen diskutiert. Dies geschieht zunächst für Bauleitplanverfahren und im folgenden Abschnitt für das Fachplanungsrecht.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Städtebaurecht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Fachplanung; Planerhaltung; Bestandskraft; Rechtskontrolle; Planungsfehler; Verfahrensfehler; Abwägungsfehler; Heilung; Rechtsschutz; Planaufhebung; Planfeststellungsbeschluss; Planfeststellungsverfahren; Planungshoheit; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 21(2001)Nr.6, S.201-209, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Hönig,Dietmar:
Vorbereitende Maßnahmen für das Planfeststellungsverfahren
Bevor das Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird, wird in der Regel bereits ein Planentwurf erarbeitet. Um die Planung in dieser Phase erarbeiten zu können, müssen zum Beispiel fremde Grundstücke betreten und Auskünfte eingeholt werden. Der Beitrag zeigt in der Zusammenschau der entsprechenden Festsetzungen in den Fachplanungsgesetzen auf, welche Maßnahmen auf der Basis welcher Rechtsgrundlagen möglich sind, in welchem Umfang Vorarbeiten vorgenommen werden können, wie der Kreis der Berechtigten und Verpflichteten abzugrenzen ist und wie die Entschädigungsregelungen aussehen. Es zeigt sich, dass viele Parallelen zwischen den einzelnen fachgesetzlichen Vorschriften bestehen und vielfach die Vorschriften des anderen Fachrechts zur Auslegung herangezogen werden können. Aus diesem Grund wird abschließend ein Vorschlag gemacht für eine fachgesetzübergreifende, einheitliche Regelung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Planungsverfahren; Vorplanung; Vorarbeit; Grundstück; Betretungsrecht; Duldungspflicht; Entschädigung; Fachplanungsrecht; Vereinheitlichung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 21(2001)Nr.10, S.374-380, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Thiel,Markus:
Plangenehmigung und Planfeststellung - das fachplanungsrechtliche Instrumentarium im Wandel?
Mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung wurde das gegenüber der Planfeststellung vereinfachte Verfahren der Plangenehmigung in das deutsche Fachplanungsrecht eingeführt. Der Beitrag untersucht, in welchen Fällen dieses Instrument dem Planfeststellungsverfahren vorgezogen werden sollte, welche Rechtswirkungen die Plangenehmigung gegenüber öffentlichen Planungsträgern und gegenüber planungsbetroffenen Privaten entwickelt und ob der Ausschluß der Öffentlichkeitsbeteiligung anderen Rechtsnormen, vor allem europäischem Recht und dem Naturschutzrecht, UVP, standhält. Pro und Contra der Plangenehmigung werden diskutiert. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass die Plangenehmigung zwar eine Vielzahl rechtlicher Probleme aufweist, deren Lösung nicht immer einheitlich erfolgt, insgesamt aber positiv zu bewerten ist. In der Praxis werden unproblematische Verfahren beschleunigt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanungsrecht; Plangenehmigung; Bewertung; Planfeststellung; Verfahrensvergleich; Rechtswirkung; Bindungswirkung; Enteignung; Öffentlichkeitsbeteiligung; Naturschutzverband; UVP;.
in Fachzeitschrift: vr Verwaltungsrundschau 47(2001)Nr.9, S.295-301, Lit.
ISSN: 0342-5592
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Herrmann,Nikolaus:
Planfeststellung, Privatisierung und Gemeinwohl. - Zugleich eine Anmerkung zum Airbuswerk-Beschluss des OVG Hamburg 19.2.2001 (NuR 2001, 592) -
Das Instrument der Planfeststellung ist zwar typisch für öffentliche Infrastrukturvorhaben, aber keineswegs darauf beschränkt. Seine Bedeutung für Vorhaben privater Träger hat aufgrund der Privatisierung ehemals öffentlicher Aufgaben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund neuerer obergerichtlicher Rechtsprechung (OVG Hamburg, Beschl. v. 19.2.2001 - 2/Bs/370/00, NuR 2001, 592, in diesem Heft) verdient die vom BVerwG entwickelte Rechtsfigur der "privatnützigen Planfeststellung" erneute Aufmerksamkeit. Vorhaben privater Träger sind dabei nur dann nicht "privatnützig", wenn ihre Gemeinnützigkeit aufgrund einer gesetzlichen Regelung dauerhaft gesichert ist; dies erfordert eine (partielle) gesetzliche Ausschaltung des Marktmechanismus für derartige Vorhaben.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Verwaltungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Planfeststellung; Gemeinnützigkeit; Gemeinwohl; Öffentliche Aufgabe; Privatisierung; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 23(2001)Nr.10, S.551-557, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Kersten,Jens:
Die exterritoriale Durchführung des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren. - Zeitgleich ein verfassungsrechtlicher Beitrag zum föderalen Gebietskonzept des Grundgesetzes -
Das Beispiel des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zeigt, wie voraussetzungsvoll die exterritoriale Durchführung des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren ist. Die Wahl des Orts für den Erörterungstermin steht zunächst im zweckmäßig auszuübenden Organisationsermessen der Anhörungsbehörde. Diese muss das Veranstaltungslokal so wählen, dass nach den Maßgaben des Fachplanungsrechts die substanzielle Beteiligung aller Einwendungsberechtigten gesichert ist. Liegt der insofern favorisierte Ort wie im Beispielsfall des Ausbaus des Flughafens Berlin-Schönefeld in einem anderen Bundesland, so beurteilt sich die Zulässigkeit nach Maßgabe des föderalen Gebietskonzepts des Grundgesetzes. Das Land, in dem der fachplanungsrechtlich favorisierte Veranstaltungswert liegt, ist bei der Erteilung seines Einverständnisses für die Durchführung des Erörterungstermins auf seinem Hoheitsgebiet an den Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens gebunden. Wird bei der Durchführung des exterritorialen Erörterungstermins in das verfassungsrechtlich legitimierte Herrschaftsverhältnis des gastgebenden Landes eingegriffen, bedarf es dafür dort einer gesetzlichen Grundlage. Letzteres betrifft jedoch nicht die verfahrensleitenden Maßnahmen bei der Durchführung des Erörterungstermins, denn diese sind von ihren rechtlichen Voraussetzungen und Folgen ganz auf den Herrschaftsbereich des Landes gerichtet, das den Erörterungstermin veranstaltet. Nur für die zwangsweise Umsetzung dieser Maßnahmen durch den Verhandlungsleiter bedarf es einer gesetzlichen Grundlage im Gastland . Liegt diese nicht vor, so kann der Verhandlungsleiter für die gegebenenfalls zwangsweise Umsetzung seiner Maßnahmen bei dem gastgebenden Land um Amtshilfe nachsuchen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Erörterung; Standort; Standortwahl; Territorium; Verfahrensablauf; Bundesland; Behörde; Kompetenz;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 21(2001)Nr.11/12, S.405-412, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Horstmann,Karl-Peter:
Anforderungen an den Bau und Betrieb von Energieversorgungsleitungen in Deutschland
Anlaß dieser Untersuchung ist die Novellierung des europäischen und deutschen Energiewirtschaftsrechts. Zielsetzung der europäischen und deutschen Reformbestrebungen ist die Schaffung eines effektiven brancheninternen Wettbewerbs bei Strom und Gas. Neben dem Zugang zu fremden Energieversorgungsnetzen ist der Bau von Energieversorgungsleitungen ein wesentliches Wettbewerbsinstrument. Ziel der Untersuchung ist es, die rechtlichen Anforderungen an den Bau und Betrieb von Energieversorgungsleitungen in der Bundesrepublik Deutschland darzustellen. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf die Zulassung des Baus und Betriebes von Gashochdruck- und Hochspannungsleitungen. Auf dieser Grundlage werden die Mängel des bestehenden Rechtssystems aufgezeigt und ein energierechtliches Planfeststellungsverfahren vorgestellt.
Schlagwörter zum Inhalt: Baubiologie; Gasleitung; Gashochdruckleitung; Stromleitung; Hochspannungsleitung; Bau; Betrieb; Raumordnungsverfahren; Zulassungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Genehmigung; Baugenehmigung; Recht; Wasserrecht; Straßenrecht; Naturschutzrecht; Immissionsschutz; Forstrecht; Denkmalrecht; Flurbereinigungsrecht; Luftverkehrsgesetz; Schutzbereich; Anzeigeverfahren; Aufsicht; Enteignung; Reform; Energieversorgung; Leitung;.
Münster/Westf.: 2000. XLIII,434 S., Lit.
ISBN: 3-88497-160-3
= Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 189
Hrsg.: Univ. Münster/Westf., Zentralinstitut für Raumplanung und Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen
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Dörries,Andrea:
Das Verhältnis der Bauleitplanung zur raumbeanspruchenden Fachplanung. Eine Untersuchung auf der Grundlage des BauROG 1998
Die Inhalte der gemeindlichen Bauleitpläne und der Fachplanungen von Bund und Ländern sind häufig nicht miteinander vereinbar. Diese Kollisionsproblematik - unter Beachtung der seit 1998 geltenden, veränderten Rechtslage - ist Gegenstand der Untersuchung. Je nachdem, welche Planung die zeitlich frühere ist, ergeben sich unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten der Koordinationsprobleme. Nach der Erläuterung von Problemstellung und Untersuchungsgegenstand im ersten Teil der Untersuchung folgt im zweiten Teil eine Darstellung und Bewertung der gegenwärtigen Rechtslage bzgl.der Koordination der Bauleitplanung mit den verschiedenen Fachplanungen. In diesem Zusammenhang werden formelle und materielle Koordinierungsmöglichkeiten unterschieden. Bereits im zweiten Teil der Arbeit werden Regelungslücken im geltenden Recht aufgezeigt und Verbesserungsmöglichkeiten angedeutet. Der dritte Teil beschäftigt sich mit den Reformvorschlägen, die in der Literatur zur Lösung von Planungskollisionen angedacht werden. Sie werden vorgestellt und diskutiert. Es wird auf der Grundlage der Ergebnisse des zweiten Teils ein eigener Lösungsvorschlag zur Koordination von Bauleitplanung und Fachplanungen gemacht. Ziel der Arbeit ist es klarzustellen, daß die geltende Rechtslage zwar unübersichtlich ist, da das Verhältnis der Bauleitplanung zur Fachplanung nur unvollständig im Baugesetzbuch und im einschlägigen Fachplanungsrecht geregelt ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bauleitplanung; Fachplanung; Verhältnis; Koordination; Abstimmung; Rechtsunsicherheit; Reformvorschlag; Raumbedeutsamkeit; Nutzungsregelung; Planfeststellung;.
Berlin: Duncker und Humblot 2000. 296 S., Lit.
ISBN: 3-428-10074-3
tech.Diss.; Göttingen 1999
= Schriften zum öffentlichen Recht; 813
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Kühling,Jürgen; Herrmann,Nikolaus:
Fachplanungsrecht. 2.,neubearb.u.wesentl.erw.Aufl.
Der Autor behandelt einerseits die formellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit bodenbeanspruchender Vorhaben, erläutert andererseits auch das Entscheidungsprogramm, auf dem die Planungsentscheidung beruht. So kann der Leser leicht nachvollziehen, wie eine Entscheidung im Fachplanungsrecht zustande kommt. Außerdem beschäftigt sich der Autor mit dem Planungsverfahren an sich (Planfeststellungs- und sonstige Verfahren) und dem Rechtsschutz gegen vorhabenbezogene Planungsentscheidungen. Gliederungsübersicht: Strukturelemente des Fachplanungsrechts - Vorhaben des Fachplanungsrechts -Fachplanung und Raumplanung - Planungsstufen und Planungsabschnitte - Planrechtfertigung - Planungsleitsätze - Abwägung - Schutzvorkehrungen und Entschädigung - Planfeststellungsverfahren - Plangenehmigungsverfahren - Weitere Planungsverfahren (Luftverkehrsrecht, Wasserrecht, etc.) - Rechtsschutz bei planfeststellungsbedürftigen Vorhaben - Rechtsschutz gegen andere Planungen - Rechtsschutz im Verlauf des Planungsverfahren. Im Kapitel "Weitere Planungsverfahren" stellt der Verfasser den Gegenstand, den Verfahrensablauf und die Rechtswirkungen der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung, der wasserrechtlichen Erlaubnis und Bewilligung, der Planung militärischer Vorhaben nach dem Landesbeschaffungsgesetz, der Planung militärischer Flugplätze nach dem LuftVG und von Enteignungsverfahren vor.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanungsrecht; Strukturelement; Planungsvorhaben; Planungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Genehmigungsverfahren; Planrechtfertigung; Abwägung; Entschädigung; Raumplanung; Bauleitplanung; Verhältnis; Vorrang; Bebauungsplan; Bindungswirkung; Flächennutzungsplan; Rechtsschutz;.
Düsseldorf: Werner 2000. XLV,260 S., Lit.
ISBN: 3-8041-2479-8
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Kukk,Alexander:
Zur Fortwirkung nicht durchgeführter Planfeststellungsbeschlüsse für Bundesfernstraßen
Bundesweit ist die Verwirklichung vieler planfestgestellter Bundesstraßen aus verschiedenen Gründen ins Stocken geraten. Wie ein "Damoklesschwert" hängen solche Planfeststellungsbeschlüsse über den betroffenen Landschaften. Der Beitrag befaßt sich mit der Frage, ob nicht oder nicht vollständig verwirklichte Planfeststellungsbeschlüsse für Bundesfernstraßen von selbst außer Kraft treten oder ihre Aufhebung verlangt werden kann.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss; Verkehrswegeplanung; Straßenplanung; Bundesfernstraße; Bundesstraße; Aufhebung; Weitergeltung; Fortgeltung; Anspruch; Rechtsanspruch; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 22(2000)Nr.9, S.492-496, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Spannowsky,Willy:
Planfeststellung und Denkmalschutz
Der durch das Thema Planfeststellung und Denkmalschutz umrissene Problemkreis ist vielschichtig. Zur systematischen Erfassung der Berührungspunkte und Überschneidungen geht der Beitrag folgenden Fragen nach. Welche Rechtsmaterialien wirken sich auf den Denkmalschutz aus? Welche Aufgaben fallen nach den Landesdenkmalschutzgesetzen in den Bereich des Denkmalschutzes? Welche Funktionen haben Planfeststellungen? Für welche Vorhaben müssen Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden? In welchem Verhältnis stehen der Denkmalschutz und das Planfeststellungsrecht? Wie werden die im Schnittfeld auftretenden Ziel- und Entscheidungskonflikte rechtlich aufgelöst?
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Denkmalschutz; Planfeststellung; Planungskonflikt; Planungskompetenz; Bauleitplanung; Raumordnung;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 23(2000)Nr.4, S.239-247, Lit.
ISSN: 0170-0413
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Schladebach,Marcus:
Die fehlerhafte UVP im Planfeststellungsrecht und im Bauplanungsrecht
In verschiedenen Planfeststellungsverfahren der letzten Jahre wurde die gesetzlich vorgesehene UVP nicht oder nicht entsprechend des vorgesehenen Prüfprogramms durchgeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dennoch die Bestandkraft der Planfeststellungsbeschlüsse bestätigt, weil es davon ausgeht, daß der UVP eine nur verfahrensrechtliche und keine materielle Funktion zukomme. Soweit die Umweltbelange in anderer Weise in die Abwägung eingestellt worden sind oder nicht davon ausgegangen werden könne, daß bei einer durchgeführten UVP eine völlig andere Planungsentscheidung getroffen worden wäre, sei der Wegfall der UVP unbeachtlich. Der Beitrag untersucht, ob diese Rechtsauffassung auf eine fehlende UVP in der Bauleitplanung übertragbar ist. Dies wird bejaht.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; UVP; Umweltverträglichkeitsprüfung; Bauleitplanung; Planfeststellung; Planungsverfahren; Planungsfehler; Abwägungsfehler; Verfahrensfehler; Heilung; BVerwG; Rechtsprechung; Übertragbarkeit;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 23(2000)Nr.2, S.94-96, Lit.
ISSN: 0170-0413
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Stüer,Bernhard; Probstfeld,Willi E.:
Anhörungsverfahren bei straßenrechtlichen Großvorhaben
Die Planfeststellung von Großvorhaben bedarf einer besonderen Vorbereitung. Anforderungen ergeben sich vor allem aus den verfahrensrechtlichen Erfordernissen des Paragraphen 73 VwVfG, aber auch aus inhaltlichen Vorgaben. Der Beitrag stellt diese rechtlichen Anforderungen am Beispiel der Hochmoselquerung dar und gibt praktische Hinweise zur Gestaltung des Anhörungsverfahrens. Die Erkenntnisse lassen sich auch für andere fachplanungsrechtliche Vorhaben nutzen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanungsrecht; Straßenrecht; Anhörung; Anhörungsverfahren; Ablauf; Durchführung; Organisation; Vorbereitung; Planfeststellungsverfahren; Straßenplanung; Trassenplanung; Verkehrswegeplanung;.
in Fachzeitschrift: DÖV Die Öffentliche Verwaltung 53(2000)Nr.17, S.701-711, Lit.
ISSN: 0029-859X
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GG Art.28 Abs.2, Art.87e Abs.1; BNatSchG Par.8; AEG Par.18 Abs.1 Satz 1; EVerk VerwG Par.3 Abs.1 Satz 2. BVerwG, Beschluß vom 17.4.2000 - 11 B 19.00 (VGH München)
1. Eine Gemeinde hat nicht die Befugnis, die Frage gerichtlich überprüfen zu lassen, ob Eingriffe in auf dem Bahngelände entstandene Biotopflächen im Rahmen eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens einen naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarf auslösen. 2 . Das allgemeine Interesse, das Gemeindegebiet vor einem Vorhaben der Fachplanung zu verschonen, reicht für die Geltendmachung einer Verletzung der Planungshoheit nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. 12.12 .1996 - 4/C/14.95 [NuR 1997, 542]. Das gilt auch dann, wenn sich die Gemeinde dadurch beschwert sieht, daß naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen allein auf ihrem Gebiet - und nicht auch auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde - angeordnet worden sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Eisenbahnrecht; AEG; Planungshoheit; Gemeindegebiet; Naturschutzrecht; BNatSchG; Eingriffsregelung; Nachbargemeinde; Kompensationsmaßnahme; Biotopschutz; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 22(2000)Nr.10, S.581-582
ISSN: 0172-1631
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Schrader,Christian:
Informationsrechte in Planungsverfahren - Stand und Veränderungen
Informationsrechte von sogenannten Dritten und der Öffentlichkeit bei Planungsprozessen bestanden in Deutschland vornehmlich aus dem rechtsschutzbezogenen Akteneinsichtsrecht, das in Massenverfahren auf eine Ermessensgewährung reduziert war. Durch den europäischen Umweltinformationsanspruch muss auch in Planfeststellungsverfahren Aktenöffentlichkeit hergestellt werden. Diese Aktenöffentlichkeit wird zunehmen durch nationale Gesetzgebungsvorhaben, internationale Verpflichtungen sowie die Anpassung des Umweltinformationsgesetzes an europarechtliche Vorgaben.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsprozess; Planungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Öffentlichkeit; Öffentlichkeitsbeteiligung; Beteiligungsrecht; Informationsrecht; Informationsanspruch; Umweltinformationsgesetz; Akteneinsicht; Rechtslage; EU-Recht;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 22(2000)Nr.9, S.487-492, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Wachter,Thomas:
Strukturierung von Zulassungsverfahren für Assistenz-Systeme am Beispiel der Eingriffsregelung im Fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren
Dieser Beitrag beschreibt die Strukturierung von Verfahrensvorschriften im Hinblick auf die Entwicklung computergestützter Assistenz-Systeme und deren Einsatz in der Verwaltung. Dabei wird auch aufgezeigt, wie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in das fernstraßenrechtliche Planfeststellungsverfahren integriert werden kann.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Fachplanungsrecht; Naturschutzrecht; Eingriffsregelung; Fernstraßenbau; Fernstraßenplanung; Planfeststellungsverfahren; Zulassungsverfahren; Verfahrensregelung; Verwaltungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: UVP-Report 14(2000)Nr.2, S.99-102, Abb.,Tab.,Lit.
ISSN: 0933-0690
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Sauthoff,Michael:
Die Klagebefugnis drittbetroffener Privater gegen Fachplanungen
Der Beitrag erörtert umfassend die Rechtsproblematik im Zusammenhang mit der Klagebefugnis Dritter gegenüber Planfeststellungsbeschlüssen, Genehmigungen, Zulassungsentscheidungen und Fachplanungen, zum Beispiel Verkehrsanlagen, die über einen Bebauungsplan verwirklicht werden sollen. Grundanliegen des Beitrags ist, eine Vereinheitlichung des Begründungsansatzes der Klagebefugnis Drittbetroffener für alle Formen der Planung von Infrastrukturanlagen und zugleich alle hiervon Betroffenen. Gleichzeitig soll erreicht werden, nicht wirklich vom Vorhaben Betroffene von einem Anspruch auf materielle Überprüfung auszuschließen. Die eigentliche Differenzierung, so die Argumentation, hat auf der Ebene der Begründetheit zu erfolgen. Ansatzpunkt ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Stellung von Mietern und Pächtern als Klagebefugte und der nun auch für Bauleitpläne anerkannte Anspruch mittelbar betroffener auf Abwägung ihrer schutzwürdigen Belange. Rechtssystematisch werden die Themen direkte und indirekte Form der Betroffenheit, Abgrenzung des Kreises der Betroffenen, Bestimmung der schützenswerten Belange, Ermittlung der die Klagebefugnis vermittelnden Norm, Rechtsform der Klage beziehungsweise des Abwehranspruchs und Umfang des Anspruchs auf Unterlassung, Folgenbeseitigung oder Folgenminderung behandelt. In einem abschließenden Kapitel wird auf die im EU-Recht erkennbare und sich möglicherweise auch im deutschen Recht auswirkende Entwicklung zur Anerkennung objektiv- rechtlicher Abwehransprüche, zum Beispiel auf der Basis von Vorsorgegrenzwerten eingegangen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Klagebefugnis; Klagerecht; Rechtsschutz; Drittschutz; Abwehranspruch; Planfeststellung; Genehmigung; Bebauungsplan; Betroffener; Abgrenzung; Eigentümer; Mieter; Pächter; Rechtsstellung; Klage; Rechtsgrundlage; Rechtsmittel; Rechtsnorm; Rechtsprechungsübersicht; EG-Recht; Rechtsentwicklung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 31(2000)Nr.2, S.195-225, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Gaentzsch,Günter:
Bemerkungen zur Planerhaltung im Flachplanungsrecht
Es ist das Verdienst Sendlers, des früheren Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, darauf hingewiesen zu haben, dass die gesetzlichen Regelungen über die Unbeachtlichkeit von Fehlern bei der Aufstellung von Plänen nicht nur punktuelle - von manchen sogar als systemwidrig angesehene - Reaktionen des Gesetzgebers auf eine zuweilen zu strenge richterliche Plankontrolle sind, sondern dass sie eine systemgerechte und angemessene Lösung der Fehlerfolgen von Planungen als höchst komplexen Verwaltungsentscheidungen sind. Den Grundsatz der Planerhaltung hat Sendler als einen Appell an die (praktische) Vernunft der richterlichen Kontrolle verstanden, eine Planung nicht an Nebensächlichkeiten scheitern zu lassen, deren Bedeutung in gar keinem Verhältnis zu dem mit der Planung - rechtmäßiger - und vernünftigerweise - verfolgten Zielen und zu dem von ihr geleisteten umfassenden Interessenausgleich stehen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Fachplanungsrecht; Bauplanungsrecht; Planaufstellung; Planerhaltung; Plankontrolle; Planfeststellung; Verwaltungsentscheidung; Bestandskraft; Rechtsfehler; Rechtsgrundsatz; Rechtsschutz;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 115(2000)Nr.11, S.741-749, Lit.
ISSN: 0012-1363
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LuftVG Par.8,9,10 Abs.4 und 8; VwVfG Par.74 Abs.2 und 3. BVerwG, Urteil vom 27.10.1998 - 11/A/1.97
Zur planerischen Abwägung hinsichtlich des Lärmschutzes in einem Planfeststellungsbeschluß zur Erweiterung eines Verkehrsflughafens (hier: Flughafen Erfurt).
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Luftverkehr; Verkehrsflughafen; Flughafenerweiterung; Planfeststellungsverfahren; Abwägung; Lärmschutz; Fluglärm; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 22(2000)Nr.1, S.31-36
ISSN: 0172-1631
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Peters,Heinz-Joachim:
Wasserwirtschaftliches Planungsrecht
Mit der nach deutschem Wasserrecht etablierten staatlichen Bewirtschaftung von Gewässern hat sich fast zwangsläufig eine Vielzahl an Plänen herausgebildet, die den Behörden helfen soll, Güte und Menge des Wasserhaushalts zu gewährleisten. Das diesen Plänen zu Grunde liegende Recht setzt sich zum einen aus den Regeln des allgemeinen Planungsrechts, aber auch aus denen des Wasserrechts selbst zusammen, so dass insgesamt durchaus von einem wasserwirtschaftlichen Planungsrecht als Teil des Fachplanungsrechts gesprochen werden kann.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Wasserrecht; Fachplanungsrecht; Planungsrecht; Wasserhaushalt; Bewirtschaftungsplan; Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan; Reinhalteordnung; Ausbauplanung; Wasserschutzgebiet; Abwasserbeseitigungsplan; Planfeststellung; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: vr Verwaltungsrundschau 46(2000)Nr.5, S.152-157, Lit.
ISSN: 0342-5592
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Bohnenberger,Gerd; Fugmann,Jörg:
Inhalte und Ergebnisse des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung der Untertagedeponie
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Untertagedeponie; Erweiterung; Salzbergwerk; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltauswirkung; Arbeitssicherheit;.
Heilbronn: 1999. 10 S., Abb.,Tab.,Lit.
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Henke,Peter:
Das ergänzende Verfahren im Planfeststellungsrecht
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Fachplanungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Genehmigungsverfahren; Planungsvereinfachungsgesetz; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 18(1999)Nr.2, S.51-57, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Gosebrock Heimann,Roswitha:
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals
Schlagwörter zum Inhalt: Wasserbau; Schiffahrtskanal; Bundeswasserstraße; Baumaßnahme; Ausbau; Planfeststellungsverfahren; Rechtsgrundlage; Zuständigkeit; Behörde; Verfahrensablauf; Umweltverträglichkeitsprüfung; Inanspruchnahme; Grundstück; Berücksichtigung; Auswirkung; Baulärm; Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss;.
in Fachzeitschrift: Binnenschifffahrt 54(1999)Sondernr. Aug., S.42-46, Abb.
ISSN: 0939-1916
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Erbguth,Wilfried:
Verfassungs- und europarechtliche Aspekte der Deregulierungen im Planfeststellungsverfahren
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Fachplanungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Deregulierung; Genehmigungsverfahren; Verfahrensrecht; Verfassungsrecht; Mitwirkungsrecht; Europarecht; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 18(1999)Nr.2, S.41-50, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Kraft,Ingo:
Bauleitplanung und Fachplanung
Zwischen Bauleitplanung und Fachplanung besteht ein erhebliches Konfliktpotential. Beide unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Aufgabenperspektive, der Planungskompetenzen und der Planungsabläufe. Der Beitrag beschreibt und bewertet das der Abstimmung dienende Instrumentarium aus dem Baugesetzbuch, die Verfahrensvorschriften und die gegenseitigen Bindungswirkungen. Die einzelnen Abschnitte sind der Konkurrenz von Flächennutzungsplan und Fachplanung, Bebauungsplan und Fachplanung, Bauordnungsrecht und Fachplanung gewidmet. Insbesondere wird auf die Reichweite kommunaler Planungshoheit im Bereich von Bahnanlagen eingegangen. Für die Gemeinden ist zur Konfliktlösung vor allem ihr Anspruch auf Entwidmung nicht mehr unmittelbar zu Bahnzwecken benötigter Anlagen von Bedeutung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bauplanungsrecht; Bauordnungsrecht; Bauleitplanung; Fachplanung; Widerspruchsrecht; Flächennutzungsplanung; Bebauungsplanung; Planfeststellung; Gemeinde; Planungskompetenz; Eisenbahnanlage; Entwidmung; BauGB; Gesetzesinhalt;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 30(1999)Nr.8, S.829-841, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Hoppe,Werner; Spoerr,Wolfgang:
Raumordnungs- und Bauplanungsrecht in der bergrechtlichen Planfeststellung
Die bergrechtliche Planfeststellung nimmt eine eigentümliche Zwitterstellung ein. Einerseits ist sie Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Zulassungsentscheidung für raumbedeutsame Maßnahmen, andererseits fehlt ihr gerade der für Planfeststellung typische Abwägungsspielraum und die Zuweisung von Raumnutzungsansprüchen. Zusammengefaßt stellt sich die bergrechtliche Planfeststellung zunächst als gebundene Entscheidung im Gewand einer Planfeststellung dar. Ausgehend davon untersucht der Beitrag, welche Zielbindung Raumordnungsziele und in der Bauleitplanung festgelegte städtebauliche Ziele gegenüber der bergrechtlichen Planfeststellung entwickeln. . Eine Schlüsselstellung hat dabei die Anwendung des Paragraphen 38 BauGB anstelle der für die Bauleitplanung einschlägigen Paragraphen 30 bis 37 BauGB.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bergrecht; Planfeststellung; Betriebsplan; Rechtsstellung; Raumordnungsrecht; Bauleitplanung; BauGB; Planungsziel; Verbindlichkeit; Gemeinde; Planungskompetenz; Beteiligung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 19(1999)Nr.7, S.246-249, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Vallée,Dirk:
Vom Konflikt zum Konsens - Planungsbeschleunigung durch frühzeitige Anwendung des Gegenstromprinzips
Bei der Planung großer Infrastrukturvorhaben, seien es Neubaustrecken der Deutschen Bahn AG, neue Straßen- oder Autobahntrassen, Flughafenausbauten oder ähnliches, besteht immer das Problem, daß der Vorhabensträger nicht allen Wünschen potentiell Betroffener Rechnung tragen kann. Die rechtlichen Vorgaben für die Planungsverfahren, also Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, Scoping-Terminen und Anhörungen geben den Trägern öffentlicher Belange und auch Privaten zwar Gelegenheit zu Stellungnahmen, lassen aber häufig wegen des fortgeschrittenen Planungsstadiums aus wirtschaftlichen Erwägungen nur wenig Spielräume für Modifikationen der beantragten Planung. Die dargestellten Fallbeispiele von Neubaustreckenplanungen der Deutschen Bahn AG zeigen unterschiedliche Vorgehensweisen beim Vorhabenträger mit den Anregungen der Betroffenen. Während in Baden-Württemberg das Gegenstromprinzip in allen Verfahrensschritten Eingang fand und in allen Verfahrensschritten zu Verbesserungen führte, ist bei der Planung der Neubaustrecke Köln-Rhein/ Main fast ein Stillstand eingetreten. Ein frühzeitiges aufeinanderzugehen hätte insbesondere unter dem hohen Druck des avisierten Fertigstellungstermins für die Neubaustrecke Köln-Rhein/ Main Fehlplanungen vermeiden helfen und die Planungen beschleunigen können. Dadurch sind auch wirtschaftliche Vorteile zu erreichen.
Schlagwörter zum Inhalt: Verkehr; Verkehrswegeplanung; Verkehrsinfrastruktur; Neubaustrecke; Deutsche Bahn AG; Planungsverfahren; Raumordnungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Planungsbeschleunigung; Gegenstromprinzip; Konfliktlösung;.
in Fachzeitschrift: Straßenverkehrstechnik 43(1999)Nr.6, S.274-280, Abb.,Tab.,
ISSN: 0039-2219
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Naturschutzrecht; Eingriff in Natur und Landschaft. BNatSchG § 8. BVerwG, Beschluß vom 5.Januar 1999 - 4 BN 28.97
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Naturschutzrecht; Bundesnaturschutzgesetz; Landschaftspflege; Planfeststellung; Bebauungsplan; Rechtsprechung; Grünordnungsplan; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; BauGB;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 48(1999)Nr.10, S.84
ISSN: 0007-5884
Götz,Hans-Niklas von:
Eingeschränkter Rechtsschutz bei der Errichtung von Höchstspannungsfreileitungen
Auch das neue Energiewirtschaftsgesetz vom 24.4.1998 (BGBl. I S.730) enthält keine Regelung über ein Planfeststellungsverfahren für die Errichtung von Höchstspannungsfreileitungen. Damit bleibt es bei der für die betroffenen Grundeigentümer ungenügenden Rechtslage, daß ein Rechtsschutz erst im Enteignungsverfahren gegeben ist. Dieser im Grundsatz umfassende Rechtsschutz ist faktisch eingeschränkt, weil die Planung schon verfestigt ist; z. B. können an anderer Stelle bereits Trassenabschnitte verwirklicht sein. Daher ist de lege ferenda ein umfassendes Planfeststellungsverfahren zu fordern.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Stromleitung; Elektrizitätsleitung; Hochspannungsleitung; Rechtsschutz; Planfeststellungsverfahren; Energiewirtschaftsgesetz; Eigentumsschutz; Eigentumsrecht; Enteignungsverfahren; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 114(1999)Nr.20, S.1413-1416, Lit.
ISSN: 0012-1363
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AEG Par.4 Abs.1,18 Abs.1,20 Abs.2; BauGB Par.1 Abs.5 S.2 Nr.4; EBO Par.2 Abs.1 S.2, 18 ff. BVerwG, Urteil vom 8.7.1998 - 11/A/30.97
1. Ein Planbetroffener, der bezweifelt, daß der bisher erreichte Stand der Sicherheitstechnik ausreicht, um die Gefahren des Eisenbahnverkehrs zu beherrschen, ist gehalten, mit seinen Sicherheitsbedenken als Einwender hervorzutreten. Anderenfalls muß er sich insoweit den Einwendungsausschluß nach Par.20 Abs.2 S.1 AEG entgegenhalten lassen. 2. Grundsätzlich kann in einem Planfeststellungsverfahren nicht entschieden werden, welche Beschaffenheit die auf der Eisenbahnstrecke verkehrenden Fahrzeuge aufweisen müssen, um als sicher zu gelten. 3. Die Rechtsordnung erkennt dem Grundbesitz gegenüber "ästhetischen" Beeinträchtigungen eines Ortsbildes durch den Ausbau einer Bahnstrecke keinen Schutz zu.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Eisenbahnrecht; Städtebaurecht; BauGB; Eisenbahnverkehr; Bahnstrecke; Streckenausbau; Planfeststellungsverfahren; Sicherheit; Sicherheitstechnik; Ortsbild; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 21(1999)Nr.11, S.629-630
ISSN: 0172-1631
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GG Art.28 Abs.2; AEG Par.11. BVerwG, Beschluß vom 18.9.1998 - 4/VR/11.98
1. Zusammenfassung der Rechtsprechung zur Klagebefugnis einer Gemeinde wegen Beeinträchtigung der gemeindlichen Infra- und Wirtschaftsstruktur durch eine geplante Bundesfernstraße, die neben der Inanspruchnahme gemeindlichen Eigentums die beantragte Wiederaufnahme einer stillgelegten Eisenbahntrasse endgültig ausschließen würde. 2. Eine Antragstellung auf eine Entscheidung, die im Ermessen einer Behörde steht (hier: auf Wiedereröffnung der stillgelegten Eisenbahnstrecke) begründet keine verletzbare Rechtsposition.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verfassungsrecht; Grundgesetz; Bundesfernstraße; Straßenplanung; Eisenbahnverkehr; Streckenstillegung; Planfeststellungsverfahren; Klagebefugnis; Gemeinde; Beeinträchtigung; Infrastruktur; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 21(1999)Nr.11, S.631-633
ISSN: 0172-1631
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GG Art.2,14; BImSchG Par.41,42,43,16. BImSchV Par.1 Abs.2; AEG Par.18,20 Abs.7. BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 11/A/3.98
1. Die Wiederherstellung des in den Nachkriegsjahren abgebauten zweiten Gleises eines Schienenweges ist nur dann eine i. S. des Par.41 BImSchG wesentliche Änderung dieses Schienenweges, wenn es sich bei der nach dem Abbau des Gleises betriebenen Bahnlinie nicht nur tatsächlich, sondern auch planungsrechtlich nur noch um eine eingleisige Strecke handelte. 2. Aus der gesetzlich vorgeschriebenen Notwendigkeit einer Planfeststellung ergibt sich die rechtliche Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, in eine neue Abwägung einzutreten, die tatsächliche oder plangegebene Vorbelastungen nicht von vornherein ausblendet, sondern in den Blick nimmt und bewertend berücksichtigt. Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der von solchen Vorbelastungen betroffenen Belange sind jedoch grundsätzlich geringer als bei nicht derart vorbelasteten Belangen. 3. Führt bei der Beurteilung von Lärmimmissionen eine tatsächliche Vorbelastung der Umgebung dazu, daß von dem Vorhaben selbst keine zusätzlichen nachteiligen Auswirkungen ausgehen, dann besteht mangels Schutzwürdigkeit des Interesses am Unterbleiben des Vorhabens kein Anlaß, Schutzvorkehrungen zu treffen oder einen Ausgleich in Geld zu gewähren.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Eisenbahnrecht; Planungsrecht; Immissionsschutzrecht; Bahnstrecke; Schienenweg; Streckenausbau; Wiederherstellung; Planfeststellungsverfahren; Abwägung; Lärmimmission; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 21(1999)Nr.11, S.634-637
ISSN: 0172-1631
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Feldt,Walter:
Planfeststellungsverfahren Emssperrwerk. Scheitert umstrittenes Großprojekt an einer Alternativenprüfung?
Eine rechtzeitige und richtlinienkonforme Umsetzung europäischer Umweltschutz-Richtlinien wurde und wird in Deutschland (zu) wenig beachtet. Das zeigen nicht nur entsprechende Erfahrungen mit der UVP-Richtlinie 85/337/EWG, eine Vielzahl von Beschwerdeverfahren bei der Kommission, Klagen vor und Urteile vom Europäischen Gerichtshof, sondern auch jüngste Erfahrungen um ein niedersächsisches Großvorhaben: das geplante Emssperrwerk. Obwohl Umweltverbände eine Vielzahl inhaltlicher, methodischer und rechtlicher Verfahrensmängel eingehend gerügt haben, wurden Aufträge für das, offiziellen Angaben zufolge 353 Mio. DM teure Projekt, - laut Presseberichten - bereits vergeben, steht der Planfeststellungsbeschluß bereits bevor. Klagen sind u.a. von Umweltverbänden angekündigt. Insbesondere eine verbindliche Vorgabe aus Artikel 6 der FFH-Richtlinie 92/537/EWG könnte dem Emssperrwerk zum Verhängnis werden, wonach neben einer "Verträglichkeitsprüfung" die Frage "alternativer Lösungsmöglichkeiten" eine besondere Bedeutung bekommt.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Küstenschutz; Sperrwerk; Sturmflutsperrwerk; Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellungsverfahren; Planrechtfertigung; Alternativenbildung;.
in Fachzeitschrift: UVP-Report 12(1998)Nr.2/3, S.122-127, Abb.,Lit.
ISSN: 0933-0690
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Vallendar,Willi:
Planungsrecht im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Fachplanungsrecht; Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Naturschutzrecht; Verkehrsplanung; Rechtsprechung; Rechtsprechungsübersicht; Bundesverwaltungsgericht; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht (1998)Nr.3, S.81-87, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Aschermann,Hans:
Zulassung von Großvorhaben. Problemfelder, Verbesserungsmöglichkeiten
Am Beispiel und vor dem Hintergrund der Hafenerweiterung in Hamburg-Altenwerder werden die rechtlichen Problemfelder und Schwerpunkte sowohl im verwaltungsbehördlichen als auch im gerichtlichen Verfahren wie auch die Beschleunigungs- und Verbesserungsmaßnahmen durch gesetzliche Beschleunigungselemente und Verbesserungen und Vereinfachungen im Verwaltungsvollzug diskutiert.
Schlagwörter zum Inhalt: Wasserbau; Hafenerweiterung; Erweiterung; Großvorhaben; Großprojekt; Zulassung; Genehmigungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Gerichtsverfahren; Beschleunigung; Vereinfachung;.
in Fachzeitschrift: Hansa 135(1998)Nr.5, S.76-81, Lit.
ISSN: 0017-7504
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Lasotta,Stephan:
Die Beteiligung der Gemeinden bei der Fachplanung. Zur Änderung der Paragraphen 36,38 BauGB durch das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB entfiel bisher bei allen Vorhaben, für die gesetzliche Planfeststellungsverfahren vorgesehen waren, unabhängig von einer Privilegierung der Fachplanung durch § 38 BauGB. Die Neuregelungen der §§ 36, 38 BauGB durch das Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 könnten - auch wenn das nicht der gesetzgeberischen Intention entspricht - diese Rechtslage im Bereich der nicht privilegierten Fachplanungen verändert haben.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baugesetzbuch; Raumordnungsgesetz; BauROG; Planfeststellungsverfahren; Einvernehmen; Gemeindliches Einvernehmen; Fachplanung; Beteiligung; Mitwirkung; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 113(1998)Nr.6, S.255-262, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Bauplanungsrecht; Planung und Enteignung. BauGB Paragraph 1 Abs.6. GGart.14Abs.1 Satz2, Abs.3. BVerwG, Beschluß vom 11.März 1998 - 4 BN 6.98
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bebauungsplan; Planfeststellung; Verkehrsfläche; Enteignung; Straßenplanung; Rechtsprechung; Fernstraße; Baugesetzbuch; Bauplanungsrecht;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 47(1998)Nr.6, S.106
ISSN: 0007-5884
Ronellenfitsch,Michael:
Das Zusammentreffen von qualifizierten Straßenbauplänen (isolierten Bebauungsplänen) mit Fachplanungen
Die Unterschiede von Gesamt- und Fachplanung verschwimmen, und der Vorrang der Fachplanung verliert an Plausibilität, wenn die Gesamtplanung Einzelvorhaben betrifft. Namentlich die Straßenplanung kann auch im Wege der Bauleitplanung erfolgen. Ein Bebauungsplan, der einen Planfeststellungsbeschluß ersetzt und diesem inhaltlich weitestgehend entspricht, kann ähnliche Wirkungen entfalten wie ein Planfeststellungsbeschluß. Treffen im angedeuteten Sinn qualifizierte Straßenbaupläne mit planfeststellungsbedürftigen Vorhaben räumlich und zeitlich zusammen, bietet sich eine analoge Anwendung von §78 Vw VfG an.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straßenplanung; Straßenbauplanung; Bundesfernstraße; Fachplanung; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Planfeststellungsverfahren; Gesamtplanung; Angebotsplanung; Vorhabenplanung; Verwaltungsverfahrensgesetz; VwVfG; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 113(1998)Nr.13, S.653-661, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Stuchlik,Holger:
Die enteignungsrechtliche Planfeststellung für Energieversorgungsanlagen
Die Realisierung von Energieversorgungsanlagen i.S.d. Par.2 Abs.1 Satz 1 EnWG erfordert in aller Regel den Zugriff auf privates Grundeigentum im Wege der Enteignung, da der Vorhabenträger häufig nicht über alle Grundstücke verfügt, die von dem Projekt erfaßt werden. Die Zulässigkeit einer Enteignung setzt nach dem Fachplanungsrecht ganz überwiegend einen vollziehbaren Planfeststellungsbeschluß voraus, so beispielsweise für Bundesfernstraßen nach Par.19 FStrG für Eisenbahnschienenwege gemäß Par.22 AEG oder für planfeststellungsbedürftige Bundeswasserstraßen nach Par.44 WaStrG. Für den Bau von Energieversorgungsleitungen ist das Erfordernis einer Planfeststellung fachplanungsrechtlich nicht vorgeschrieben, obwohl diese Vorhaben häufig genauso raumbeanspruchend sein können wie die vorgenannten Verkehrswege. Die Möglichkeit einer selbständigen enteignungsrechtlichen Planfeststellung ist in den Enteignungsgesetzen der Länder jedoch vielfach vorgesehen. Die folgende Abhandlung befaßt sich am Beispiel der Versorgungsleitungen für Gas und Elektrizität mit den zentralen Problemen der enteignungsrechtlichen Planfeststellung. Die Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede mit dem fachplanungsrechtlichen Verfahren sollen verdeutlicht werden. Die Rechtslage wird ohne Anspruch auf Vollständigkeit an Hand des nordrhein-westfälischen Enteignungsrechts dargestellt, wobei die Enteignungsgesetze der anderen Bundesländer berücksichtigt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanungsrecht; Energieversorgung; Energieleitung; Elektrizitätsleitung; Versorgungsleitung; Enteignungsrecht; Enteignung; Planfeststellung; Anzeigeverfahren; Abwägungsgebot; Rechtslage; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht (1998)Nr.1, S.1-7, Lit.
ISSN: 0721-7390
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350 Mio.-Sperrwerkprojekt in der Planfeststellung. Das Ems-Sperrwerk
Wasserbauten im Ems-Ästuar sind in ganz besonderem Maße gut für heiße Diskussion mit Umweltschützern und besorgten Steuerzahlern. Der Grund für die Aufregegung liegt in der Harmlosigkeit des wasserarmen Flachlandflüßchens.. Der Streit bricht immer dann los, wenn es um die Frage geht, ob der größte private Arbeitgeber im Emsland, dessen Schiffe für die Ems zu groß werden, nicht der eigentliche Verursacher für die geplanten Maßnahmen ist, und wenn dies so wäre, ob das wohl gerechtfertigt sein könne. Auch im jetzt angelaufenen Planfeststellungssverfahren für das Emssperrwerk, wird hier der eigentliche Kern für viele Fragen und Einwendungen liegen. Allzu leicht werden dabei die tragenden Argumenten zu Hilfsargumente degradiert und übersehen, daß es mit der Maßnahme insgesamt um Infrastruktur für die Bevölkerung des Emslandes geht.
Schlagwörter zum Inhalt: Wasserbau; Sperrwerk; Fluss; Wasserstand; Planfeststellungsverfahren; Sturmflut; Bemessung; Statistik; Wahrscheinlichkeit; Szenario; Deich; Hochwasser; Standort; Schiffahrt; Schleuse; Umweltschutz;.
in Fachzeitschrift: Hansa 135(1998)Nr.1, S.55-59, Abb.,Kt.
ISSN: 0017-7504
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Bauer,Konrad; Burger,Wolfgang:
Baurecht für Bundesfernstraßen nach dem Planungsrecht des Bundes. Darstellung in Ablaufsplänen
Das Recht zur Erlangung des Baurechts für Bundesfernstraßen hat sich aufgrund der Rechtsprechung und verschiedener Schritte des Gesetzgebers in den vergangenen Jahren deutlich konsolidiert. Der Zeitbedarf und die Rechtsbeständigkeit der förmlichen Verwaltungsverfahren ist wieder vorhersehbar geworden. Gesamtplanungsphasen in früheren Zeiten von 10 oder mehr Jahren konnten nahezu halbiert werden, ohne die Rechte der Betroffenen zu weitgehend einzuschränken. Um dem Personenkreis, der nicht täglich mit Planungsangelegenheiten befaßt ist, einen Überblick über das Zusammenwirken zwischen planenden, anhörenden und feststellenden Dienststellen, die Beteiligung der betroffenen Behörden, Stellen und Bürger sowie die gerichtliche Nachprüfung zu geben, wurden in Ablaufschematas die einzelnen Verfahrensschritte zur Erlangung des Baurechts dargestellt.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Bundesfernstraße; Planungsrecht; Bund; Planfeststellungsverfahren; Ablaufplan; Verfahrensablauf; Praxiserfahrung; Erfahrungsbericht;.
in Fachzeitschrift: Straße + Autobahn 49(1998)Nr.9, S.506-514, Abb.
ISSN: 0039-2162
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Bekanntmachung der Neufassung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Vom 21. September 1998
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verwaltungsrecht; Gesetz; Verwaltungsverfahren; Verwaltungsverfahrensgesetz; VwVfG; Verwaltungsakt; Genehmigungsverfahren; Verfahrensbeschleunigung; Planfeststellungsverfahren; Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Novellierung;.
in Fachzeitschrift: Bundesgesetzblatt Teil I (1998)Nr.67, S.3050-3073
ISSN: 0341-1095
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Reichling,Ingrid:
Effektivität in baurechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Aktuelle Reformvorschläge in nationaler und rechtsvergleichender Sicht
Die Effektivität bzw. Effektivitätssteigerung bei baurechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren ist heute Gegenstand zahlreicher verwaltungsrechtlicher Reformdebatten. Das Baurecht, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, befindet sich derzeit im Umbruch. Die Autorin gibt mit ihrer Dissertation einen systematischen Überblick über den Stand der geltenden baurechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren, nicht ohne sich hiermit kritisch auseinanderzusetzen. Ausgehend von der historischen Entwicklung des Landes- und Bundesrechts wird aufgezeigt, welche aktuellen Modelle in nationaler und rechtsvergleichender Sicht zur Steigerung der Effektivität v.a. von Planfeststellungs- und Baugenehmigungsverfahren gefunden werden können, um ein System der Überperfektionierung und Verkrustung aufzubrechen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsverfahren; Genehmigungsverfahren; Baurecht; Effektivität; Planfeststellungsverfahren; Baugenehmigungsverfahren; Reform; Bauordnungsrecht; Bauplanungsrecht; Ländervergleich; Entwicklung; Modell; Bewertung; Rechtsvergleich; Beschleunigung;.
Berlin: E.Schmidt 1997. XXIII,401 S., Lit.
ISBN: 3-503-04347-0
jur.Diss.; München 1996
= Baurecht und Bautechnik BuB; 9
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Hermann,Caspar David:
Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren - Entlastung der Gerichte wird erwartet
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Genehmigungsverfahren; Beschleunigungsgesetz; Beschleunigung; Verwaltungsverfahren; Verwaltungsverfahrensgesetz; Änderung; Verwaltungsgerichtsordnung; Verwaltungsakt; Planungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Anhörungsverfahren; Effizienzsteigerung; Verwaltungsgericht; Entlastung;.
in Fachzeitschrift: Der Landkreis 67(1997)Nr.5, S.237-241, Lit.
ISSN: 0342-2259
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Schliepkorte,Jörg:
Baugesetzbuch-Novelle. Die wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 1998. Tl.2
Schlagwörter zum Inhalt: Baupolitik; Raumordnungsgesetz; Bebauungsplan; Genehmigungsverfahren; Planfeststellung; Außenbereich; Privilegiertes Vorhaben; Bürgerbeteiligung; Baugesetzbuch; Gesetzesänderung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Grundstücksteilung;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 46(1997)Nr.10, 692-701 (7 S.), Lit.
ISSN: 0007-5884
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BNatSchG Par.29 Abs.1 S.1 Nr. 4; VwVfG Par.76; FStrG Par.17 Abs.6c. BVerwG. Urteil vom 12.12.1996 - 4/C/19.95
1. Hält die Planfeststellungsbehörde einen noch nicht bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluß für fehlerhaft und nimmt sie das Verfahren deshalb wieder auf und führt es erneut zu Ende, so liegt ein einheitliches Planfeststellungsverfahren vor. 2. Das Beteiligungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes gemäß Paragraph 29 I Satz 1 Nr.4 BNatSchG ist nicht nur dann verletzt, wenn eine gebotene Beteiligung unterblieben ist, sondern auch dann, wenn der Verband nicht ausreichend beteiligt worden ist. 3. Die anerkannten Naturschutzverbände sind erneut zu beteiligen, wenn es die Planfeststellungsbehörde für notwendig erachtet, neue, den Naturschutz betreffende Untersuchungen anzustellen, die Ergebnisse in das Verfahren einzuführen und die Planungsentscheidung darauf zu stützen. 4. Die Verletzung des Beteiligungsrechtes eines anerkannten Naturschutzverbandes kann grundsätzlich durch ein ergänzendes Verfahren nach Paragraph 17 VIc Satz 2 FStrG behoben werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Fernstraßenplanung; Planänderung; Naturschutz; Verband; Beteiligungsrecht; Naturschutzverband; Rechtsprechung; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 19(1997)Nr.7, S.345-348
ISSN: 0172-1631
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Diefenbach,Wilhelm:
Klagemöglichkeiten der Naturschutzverbände auf dem Gebiet der Verkehrswegeplanung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in den letzten Jahren vielfach mit Klagen anerkannter Naturschutzverbände gegen Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen auf dem Gebiet der Verkehrswegeplanung befaßt: Erstens mit Klagen, die Naturschutzverbände als Eigentümer von enteignend betroffenen Grundstücken erhoben haben; zweitens mit - landesrechtlich zugelassenen - Verbandsklagen; schließlich mit Klagen wegen Verletzung des in Par. 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BNatSchG normierten Mitwirkungsrechts der Verbände. Über diese Rechtsprechung wird hier berichtet. Auf die teils weiterführenden, teils kritischen Gedanken, die Jarass kürzlich in NuR 1997, 426 zu einigen die Verbandsbeteiligung (Par. 29 BNatSchG) betreffenden Entscheidungen geäußert hat, kann im Rahmen dieses Berichts nicht eingegangen werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verkehrsplanung; Verkehrswegeplanung; Planfeststellungsverfahren; Naturschutzrecht; Naturschutzverband; Verbandsklage; Mitwirkungsrecht; Beteiligungsrecht; BNatSchG; Rechtsschutz; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 19(1997)Nr.12, S.573-576, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Wüst,Wolfgang:
Ein Beispiel, das Mut macht. Bau der Ortsumgehung von Mähring ohne Planfeststellung - Ein Projekt der Offensive Zukunft Bayern
Seit der Öffnung des "Eisernen Vorhangs" im Jahr 1990 sind an der deutsch- tschechischen Grenze neun Grenzübergänge für den Kraftfahrzeugverkehr wieder geöffnet worden. Viele Ortschaften, die aufgrund der bisherigen Randlage kaum nennenswerte Verkehrsbewegungen zu verzeichnen hatten, wurden über nacht vom neu entstandenen Ost-West-Verkehr überrollt. Durch die Aufnahme in das Ortsumfahrungsprogramm für Staatsstraßen wurde der Bau der Ortsumgehung Mähring ein Projekt der "Offensive Zukunft Bayern".
Schlagwörter zum Inhalt: Baupolitik; Umgehungsstraße; Planungsprozess; Planfeststellungsverfahren; Baudaten; Ortsumgehung; Straßenführung; Genehmigungsverfahren; Vereinfachung;.
in Fachzeitschrift: Bau Intern (1997)Nr.10, S.197-199, Abb.
ISSN: 0724-4290
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Erbguth,Wilfried; Müller,Chris:
Bebauungsplanung und wasserrechtliche Planfeststellung: Die Bewältigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, unter Berücksichtigung des BauROG-Entwurfes
Der Beitrag untersucht das Verhältnis von Bebauungsplanung und wasserrechtlicher Planfeststellung, wobei besonderes Augenmerk der Bewältigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gilt. Ausgehend von Artikel 28 II Satz 2 GG wird der Frage nachgegangen, welche Bedeutung der Subsidiaritätsklausel in Paragraph 9 I Nr.16 BauGB in jenem Zusammenhang zukommt und wie sich die im Entwurf zum Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 beabsichtigte Streichung derselben auswirkt. Die Untersuchung zeigt, daß das bisher übliche Verständnis von Paragraph 9 I Nr.16 BauGB zu zahlreichen Problemen in der kommunalen Planungspraxis führt, die durch die Streichung der Subsidiaritätsklausel behoben werden können. Solches erscheint aber auch nach bisheriger Rechtslage möglich, wenn Paragraph 9 I Nr.16 mit Paragraph 38 BauGB harmonisiert ausgelegt wird.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplanung; Planfeststellung; Gewässer; Wasserrecht; Fachplanungsrecht; Naturschutz; Eingriffsregelung; Gemeinde; Planungskompetenz; Kommunale Planungshoheit; BauGB; Gesetzentwurf; BauROG;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 28(1997)Nr.4, S.568-575, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Zivile Umnutzung eines Militärflugplatzes. Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren. Klagebefugnis eines Naturschutzverbands. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1.2.1996 - 8/S/1961/95 -
1. Eine wegen fehlender Widerspruchsbefugnis offensichtlich unzulässiger Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung. 2. Ein Bescheid, in dem das Unterbleiben einer Planfeststellung und einer Plangenehmigung für die Umwandlung eines militärischen Flugplatzes in einen Verkehrsflughafen festgestellt wird, ist ein Verwaltungsakt. 3. Ein anerkannter Naturschutzverband, der geltend macht, durch den Verzicht auf Planfeststellung werde sein Mitwirkungsrecht verletzt, ist gegen einen solchen Unterbleibensbescheid klagebefugt. 4. Einem anerkannten Naturschutzverband, der vor der Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Planfeststellung ausführlich beteiligt worden ist, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen die Entscheidung, kein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. 5. Die Vorschrift des Paragraphen 8 V LuftVG ist dahin auszulegen, daß in Fällen der Umwandlung eines militärischen Flugplatzes in einen Verkehrsflughafen ein Planfeststellungsverfahren und ein Plangenehmigungsverfahren auch dann nicht stattfinden, wenn diese Konversion mit Anlagenänderungen verbunden ist. Soweit Leitsätze in Auszügen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Militäranlage; Flugplatz; Konversion; Planfeststellungsverfahren; Luftverkehrsrecht; Genehmigung; Naturschutz; Verband; Planungsverfahren; Planungsbeteiligung; Klagebefugnis; Rechtsprechung; VGH-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 17(1997)Nr.3, S.110-113
ISSN: 0721-7390
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Vallendar,Willi:
Planungsrecht im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Der Beitrag referiert die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1996 zum Planungsrecht. Einen Schwerpunkt bilden Urteile zur Planung von Verkehrstrassen. In Verbindung damit standen auch die nach der Wiedervereinigung geschaffenen Möglichkeiten zur Planungsbeschleunigung, Verfahrungsvereinfachung und Beschränkung des Rechtsschutzes auf dem Prüfstand, ebenso die Möglichkeit der Planrechtfertigung durch die Bedarfsplanung per Gesetz. Erkennbar ist, daß das Bundesverwaltungsgericht in der Mehrzahl der Fälle die Bestrebungen des Gesetzgebers und der Bundesregierung hinsichtlich der oben genannten Ziele stützt. Weitere referierte Urteile haben die Planungshoheit der Gemeinden gegenüber Fachplanungen, die Mitwirkungsbefugnis der Umweltverbände und die Entwidmung von Bahnanlagen durch die privatisierte Bahn zum Gegenstand.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Rechtsprechung; Rechtsprechungsübersicht; BVerwG; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Planungsbeteiligung; Naturschutz; Verband; Rechtsschutz; Klagebefugnis; Planungsgesetz; Verkehr; Lärmschutz; Verordnung; Planungshoheit; Bahnanlage; Entwidmung; Nutzung; Aufgabe;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 17(1997)Nr.4, S.129-134, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. BNatSchG Paragraph 8. BVerwG, Beschluß des 4.Senats vom 21.Februar 1997 - 4 B 177.96 -
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Eingriffsregelung; Planungsentscheidung; Ermittlung; Planfeststellungsverfahren; Tierart; Pflanzenart; Erfassung;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 46(1997)Nr.12, S.890
ISSN: 0007-5884
BayStrWG Art.36; BayEG Art.1 (Enteignung). BayVGH, Urteil vom 18.6.1996 - 8/B/94.1051 - Rechtskräftig
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Enteignung; Rechtsprechung; Planfeststellungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: DÖV Die Öffentliche Verwaltung 50(1997)Nr.2, S.81
ISSN: 0029-859X
Jarass,Hans D.:
Die Beteiligung von Naturschutzverbänden an der Änderung von Planfeststellungsbeschlüssen und an Plangenehmigungen
Unter bestimmten Voraussetzungen sind anerkannte Naturschutzverbände im Planfeststellungsverfahren zu beteiligen. Wieweit das auch in bestimmten, praktisch bedeutsamen Sonderfällen zutrifft, ist umstritten: Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer neuen Entscheidung die Frage für das erst kürzlich eingeführte Fehlerbehebungsverfahren zu Recht bejaht. Klärungsbedürftig ist aber weiterhin, ob und wieweit bei Änderungen im Sinne des Par. 76 VwVfG eine Verbandsbeteiligung erforderlich sein kann. Endlich gibt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Anlaß, erneut über die Notwendigkeit der Verbandsbeteiligung im Plangenehmigungsverfahren nachzudenken.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzverband; Beteiligung; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Naturschutzrecht; BNatSchG; Änderung; Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; Rechtsgrundlage;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 19(1997)Nr.9, S.426-432, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Esser,Birgit:
Leitbilder für Fließgewässer als Orientierungshilfen bei wasserwirtschaftlichen Planungen = Strategical guidelines for water management planning (dt.;Ref.dt.,engl.)
Auch heute noch werden wasserwirtschaftliche Vorhaben häufig ohne Gesamtkonzeption durchgeführt. Entscheidungsprozesse sind oft abhängig von der Tagespolitik und von den Akteuren innerhalb der jeweiligen Verwaltungsgrenzen. Gefragt sind daher übergeordnete mittel- bis langfristige Leitbilder, die die einzelnen Wasserwirtschaftsprogramme des Planungsraums in einen Gesamtzusammenhang einordnen und eine Steuerungsfunktion übernehmen. Der Aufsatz zeigt die Funktion der Leitbilder im Planungsprozeß. Es werden die Möglichkeiten des Einbindens in behörden- bzw. rechtsverbindliche Planungen sowie in Gesetze erläutert.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Fließgewässer; Wasserwirtschaft; Planung; Gewässer; Renaturierung; Planungskonzept; Ökologie; Interessenkonflikt; Planungsziel; Bewertung; Abwägung; Zulassungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Genehmigungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: WASSER & BODEN 49(1997)Nr.4, S.9-12 (3), Abb.,Lit.
ISSN: 0043-0951
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Roer,Friederike:
Die Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung nach der Privatisierung von Bahn und Post.
Die Untersuchung widmet sich der Frage, ob die Nachfolgeunternehmen von Bahn und Post trotz ihrer privatrechtlichen Organisationsform aufgrund ihrer Tätigkeit im Bereich der öffentlichen Infrastrukturaufgaben oder aufgrund der ausschließlichen Beteiligung des Bundes an diesen Unternehmen der Bindung an die Raumordnungsziele unterworfen werden können. Dabei wird zum einen die Möglichkeit einer unmittelbaren Geltung der Ziele über die allgemeine Raumordnungsklausel der Paragraphen 5 Abs. 4,4 Abs. 5 ROG erörtert und zum anderen die Frage der mittelbaren Rechtswirkung aufgrund einer Beachtung oder Berücksichtigung der Ziele im jeweiligen Planfeststellungsverfahren untersucht. Darüber hinaus beleuchtet die Verfasserin in einer kurzen Betrachtung die Prallelen zur Geltung der Raumordnungsziele bei Vorhaben der Energieversorgung.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Post; Privatisierung; Organisationsform; Planfeststellungsverfahren; Bundesbahn; Bundespost; Bahn; Bindungswirkung; Privatrecht; Rechtswirkung; Raumordnungsziel; Strukturreform;.
Münster/Westf.: 1996. XXVI,216 S., Lit.
ISBN: 3-88497-137-9
tech.Diss.; Münster/Westf. 1996
= Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 171
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Anforderungen an UVP bei Fernstraßenplanung. Umsetzung der UVP-Richtlinie EWG. BVerwG, Urteil vom 21.3.1996 - 4 C 19.94 -, VGH München.
1. Darf ein Planfeststellungsbeschluß gemäß Paragraph 17 VIc Satz 2 FStrG nicht aufgehoben werden, weil erhebliche Mängel der Abwägung durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können, so hat das Gericht statt der beantragten Aufhebung die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses und dessen Nichtvollziehbarkeit festzustellen. 2. Ein Autobahnabschnitt, für den die Planfeststellung vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die UVP-Richtlinie EWG am 3.7.1988 beantragt wurde, bedarf keiner förmlichen UVP nach dieser Vorschrift oder nach dem UVP-Gesetz. 3. UVP-Richtlinie und UVP-Gesetz haben ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben, nicht jedoch die materiell-rechtlichen Anforderungen an die Abwägung verschärft. 4. UVP-Richtlinie und UVP-Gesetz gebieten nicht, daß die Bewertung von Umweltwirkungen in standardisierten, schematisierten und rechenhaften Verfahren erfolgen muß. 5. Ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung führt auf die Klage eines durch die enteignende Vorwirkung betroffenen Grundstückseigentümers nur dann zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, wenn der Verstoß kausal für die Eigentumsinanspruchnahme ist. 6. Der Bedarfsplan nach dem Fernstraßenausbaugesetz bindet mit der Feststellung der Zielkonformität und des Bedarfs auch, soweit er Einzelheiten bestimmt, hier die Trennung des Verkehrs auf einem Autobahnring durch eine zusätzliche Tangentialverbindung. Soweit Leitsätze im Auszug.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fernstraßenplanung; Autobahn; Trassierung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellungsverfahren; Verfahrensfehler; Heilung; Verfahrensablauf; Naturschutz; Enteignung; Umweltbelastung; Bewertungsmethode; Rechtsprechung; Verkehrsweg; EG-Richtlinie; Frist; Eingriffsregelung; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 16(1996)Nr.9, S.339-343
ISSN: 0721-7390
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Steinberg,Rudolf:
Zeit, Umwelt und Beschleunigung bei der Planung von Verkehrswegeprojekten.
In der Debatte um die Beschleunigung der Verkehrswegeplanung fehlen fundierte Untersuchungen über die Dauer von Planungsverfahren und deren Ursachen. Die Neuregelungen im Rahmen der Beschleunigungsgesetze lassen eine Schwächung des Umweltschutzes ebenso befürchten wie einen Rückgang der generellen Akzeptanz solcher Verfahren durch die Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese Bemühungen sind eher ein Kurieren von Symptomen. Statt neuer Gesetze bedürfte es eines verbesserten Verfahrensmanagements, dessen Erfordernisse hier klar genannt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Planungsprozess; Planungskompetenz; Verkehrsplanung; Bundesverkehrswegeplan; Raumordnungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltschutz; Zeitdauer; Straßenbauprojekt; Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschleunigungsgesetz;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 18(1996)Nr.1, S.6-14, Abb.,Lit.
ISSN: 0172-1631
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Gemeindeklage gegen Fernstraßenplanung. BVerwG, Urteil vom 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, VGH München.
1. Mit der Aufnahme eines Bau- oder Ausbauvorhabens in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen entscheidet der Gesetzgeber verbindlich nicht nur über die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielsetzungen des Paragraphen 1 I FStrG, sondern auch über das Bestehen des Bedarfs. 2. Eine Gemeinde kann eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung im Hinblick auf die enteignende Vorwirkung nicht mit der Begründung angreifen, öffentliche, sie nicht in ihrer Planungshoheit schützende Belange, wie solche des Umweltschutzes, seien nicht oder nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden. 3. Eine Gemeinde kann - gestützt auf ihre Planungshoheit - die Aufhebung der Planfeststellung für einen Autobahnabschnitt, dessen Fortsetzung zwangsläufig durch einen räumlichen Bereich führen wird, in dem die Gemeinde Siedlungsabsichten verfolgt, nicht verlangen, wenn die im einzelnen noch nicht konkretisierte gemeindliche Planung durch die Fachplanung nicht gänzlich verhindert oder grundlegend behindert wird. Planerische Erschwernisse und planerischen Anpassungsbedarf für die Bauleitplanung wie auch mögliche Reduzierungen der als Wohnbauland geeigneten Fläche muß sie als folge des Umstands hinnehmen, daß sie mit ihrer Planung auf eine schon vorher konkretisierte und verfestigte Fachplanung trifft. Soweit Leitsätze.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Gemeinde; Planungshoheit; Bauleitplanung; Rechtsschutz; Rechtsstellung; Fernstraßenplanung; Autobahn; Trassierung; Bedarf; Enteignung; Abwägung; Rechtsprechung; Verkehrsweg; Klage; Planfeststellungsbeschluss; Begründung; Fehler; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 16(1996)Nr.9, S.337-339
ISSN: 0721-7390
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Umweltrecht; Umweltverträglichkeitsprüfung. UVPG Paragraph 22; FStrG Paragraph 17 Abs.1. BJVerwG, Beschluß vom 7. März 1996 - 4 B 254.95.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellungsverfahren; Rechtsprechung; Umweltrecht; Planfeststellungsbeschluss; Schutzauflage;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 45(1996)Nr.10, S.814-815
ISSN: 0007-5884
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Wegener,Bernhard W.:
Anforderungen an die UVP in der Fernstraßenplanung. Wirkung der EG-Richtlinie zur UVP. BVerwG, Urteil vom 21.3.1996 - 4 C 19.94 -. Mit Kommentar.
1. Darf ein Planfeststellungsbeschluß gemäß Paragraph 17 VIc Satz 2 FStrG nicht aufgehoben werden, weil erhebliche Mängel der Abwägung durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können, so hat das Gericht statt der beantragten Aufhebung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses und dessen Nichtvollziehbarkeit festzustellen. 2. Ein Autobahnabschnitt, für den der Antrag bei der Planfeststellungsbehörde vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die EG-Richtlinie zur UVP am 3. Juli 1988 eingereicht wurde, bedurfte keiner förmlichen UVP nach dieser Richtlinie. 3. Die UVP-Richtlinie EWG und das deutsche UVP-Gesetz haben ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben, nicht jedoch die materiell-rechtlichen Anforderungen verschärft. 4. UVP-Richtlinie und UVP-Gesetz gebieten nicht den Einsatz standardisierter Maßstäbe oder rechenhafter Verfahren zur Bewertung der Umweltwirkungen. 5. Ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung führt auf die Klage eines durch die enteignende Vorwirkung der Planfeststellung betroffenen Grundstückseigentümers nur dann zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, wenn der Verstoß kausal für die Eigentumsinanspruchnahme ist. Soweit Leitsätze gekürzt. Der Kommentar setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auseinander. Die erkennbare Leitlinie, Verfahrensfehler allgemein und besonders soweit sie Umweltbelange betreffen als unbeachtlich für den Fortbestand des Planfeststellungsbeschlusses anzusehen, wird kritisiert.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fernstraßenplanung; Planfeststellungsverfahren; Planungsfehler; Verfahrensfehler; Abwägung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Rechtsschutz; Bewertung; Rechtsprechung; Fehler; EG-Richtlinie; Kritik; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 7(1996)Nr.6, S.320-326
ISSN: 0943-383X
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Freytag,Klaus:
Bergrechtliche Genehmigungsverfahren im Land Brandenburg.
Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe unterliegt im Land Brandenburg den Vorschriften des Bundesberggesetzes. Das bergbauliche Genehmigungsverfahren läßt sich in zwei Stufen unterteilen: Die Bergbauberechtigung und das Betriebsplanverfahren. Wer bergfreie Bodenschätze im Land Brandenburg gewinnen will, muß eine Berechtigung besitzen, die Privaten auf Antrag vom Oberbergamt erteilt wird und selbst wiederum in die drei Stufen der Erlaubnis zur Erkundung der Bodenschätze, der Bewilligung zu ihrer Gewinnung und der Bewilligung zur Begründung von Bergwerkseigentum gegliedert wird. Das Betriebsplanverfahren ermöglicht die Verwirklichung der aus der Bergbauberechtigung ableitbaren Rechte und mit der Gewinnung von Bodenschätzen zu beginnen. Hauptbetriebsplan, Rahmenbetriebsplan und Abschlußbetriebsplan sollen bei präventiver Kontrolle des Betriebs und laufender Betriebsüberwachung den Eingriff in Natur und Landschaft regeln sowie die Wiedernutzbarmachung und ordnungsgemäße Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberfläche sicherstellen. Neben der Naturschutzbehörde sind die Raumordnungsbehörde, das Landratsamt und die Forstbehörde am Verfahren zu beteiligen, nicht jedoch die Gemeinden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauwirtschaft; Gewinnung; Verfahren; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Bestandsschutz; Bergrecht; Bundesberggesetz; Artenschutz; Biotopschutz; Bodenschatz; Berechtigung; Genehmigung; Einigungsvertrag; Kontrolle; Betriebsüberwachung;.
in Fachzeitschrift: DNI Die Naturstein-Industrie 32(1996)Nr.2, S.26-31 (4 S.)
ISSN: 0178-3343
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Umweltrecht; UVP. UVPG Paragraph 22 Abs.1 Satz1; FStrG Paragraph 17 Abs.1.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltschutz; Straßenplanung; Straßenbau; Bundesfernstraßenbau; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Rechtsprechung; Klage; Umweltrecht; Abwägungsgebot;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 45(1996)Nr.8, S.645-647
ISSN: 0007-5884
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Planfeststellung für eine Autobahn - Bedarfsbegründung, kommunale Planungshoheit, Abwägungsmangel hinsichtlich Umweltschutz, Beeinträchtigung der Bauleitplanung. BVerwG, Urteil vom 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, VGH München.
1. Mit der Aufnahme eines Bau- oder Ausbauvorhabens in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen entscheidet der Gesetzgeber verbindlich auch über das Bestehen eines Bedarfs. 2. Eine Gemeinde kann eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung im Hinblick auf die enteignende Vorwirkung nicht mit der Begründung angreifen, öffentliche, sie nicht in ihrer Planungshoheit schützende Belange, wie solche des Umweltschutzes, seien nicht oder nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden. 3. Eine Gemeinde kann - gestützt auf ihre Planungshoheit - die Aufhebung der Planfeststellung für einen Autobahnabschnitt, dessen Fortsetzung zwangsläufig durch einen Bereich führen wird, in dem die Gemeinde Siedlungsabsichten verfolgt, nicht verlangen, wenn die im einzelnen noch nicht konkretisierte Planung durch die Fachplanung nicht gänzlich verhindert oder grundlegend behindert wird. Planerische Erschwernisse und Anpassungsbedarf für die Bauleitplanung wie auch mögliche Reduzierungen der als Wohnbauland geeigneten Fläche muß sie als Folge des Umstands hinnehmen, daß sie mit ihrer Planung auf eine schon vorher konkretisierte und verfestigte Fachplanung trifft. Soweit Leitsatz.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Autobahn; Planfeststellung; Gemeinde; Planungshoheit; Bauleitplanung; Grundstück; Enteignung; Rechtsprechung; Verkehrsweg; Trassenplanung; Anpassung; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 111(1996)Nr.16, S.914-915
ISSN: 0012-1363
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Paetow,Stefan:
Beschleunigungsmaßnahmen bei der Fernstraßenplanung. Erfahrungen aus der Gerichtspraxis.
Der 30.Deutsche Verkehrsgerichtstag 1992 hat in seinem Arbeitskreis VI "Beschleunigung der Verkehrswegeplanung" Empfehlungen zu der als notwendig angesehenen Beschleunigung der Planung des öffentlichen Verkehrswegebaus beschlossen, die mittlerweile durch den Gesetzgeber großenteils umgesetzt wurden. Insbesondere durch das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom 16.Dezember 1991 und durch das Planungsvereinfachungsgesetz vom 17.Dezember 1993 wurden mit bundesweiter Geltung einzelne verkehrswegerechtliche Fachplanungsgesetze integriert. Vorgenommene Änderungen betreffen sowohl das gerichtliche Verfahren als auch Rechtsschutzgewährungen, denen der Verfasser in einer Zwischenbilanz besondere Beachtung schenkt. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts hat dadurch wesentlich zur Beschleunigung der Verfahren beigetragen, daß als Eingangsgericht das Oberverwaltungsgericht entfiel. Ferner hat sich eine Verwaltungspraxis dahingehend entwickelt, daß erst im Endstadium einer Planung entschieden wurde, ob die Durchführung eines Plangenehmigungs- anstelle eines Planfeststellungsverfahrens zweckmäßig war oder nicht.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Straßenbau; Fachplanung; Planfeststellung; Verkehrsplanung; Rechtsprechung; Verkehrswegeplanung; Gesetz; Planungsverfahren; Fernstraße; Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; Plangenehmigung; Feststellung; Planungsvereinfachungsgesetz; Fernstraßengesetz; Genehmigung; Beschleunigung; Maßnahme;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 7(1996)Nr.2, S.57-60, Lit.
ISSN: 0943-383X
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Kochenburger,Christoph:
Rechtliche Begleitung von Planfeststellungen vor und nach Antragstellung. (dt.;Ref.dt.,engl.,franz.,span.)
Im Zuge der Neuordnung des Eisenbahnwesens einschließlich der Zusammenführung der DB und der DR zu einer privatrechtlichen Deutsche Bahn AG sowie der Eingliederung der neuen Bundesländer hat die Entwicklung des Schienenverkehrsnetzes einen entscheidenden Impuls erhalten, insbesondere durch die neun Schienenverkehrsprojekte Deutsche Einheit. Gleichzeitig steigt hierdurch natürlich die Zahl der Genehmigungsverfahren, die durch das Eisenbahn- Bundesamt als neu geschaffener Aufsichtsbehörde durchzuführen sind. Besondere Bedeutung kommt dabei der Planfeststellung zu. Aufgrund der Fülle der zu beachtenden Rechtsvorschriften und der in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsfragen sind derartige Verfahren kaum noch ohne intensive rechtliche Betreuung zeitgerecht durchführbar. Der Beitrag beschäftigt sich daher mit den Aspekten, die im Rahmen einer rechtlichen Beratung derartiger Genehmigungsverfahren von Bedeutung sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Ingenieurhochbau; Bahnbau; Planfeststellungsverfahren; Genehmigungsverfahren; Rechtsvorschrift; Vorschrift; Eisenbahnbau; Rechtsberatung; Antragstellung; Beratung; Deutsche Bahn AG;.
in Fachzeitschrift: ETR Eisenbahntechnische Rundschau 45(1996)Nr.11, S.720-723
ISSN: 0013-2845
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Lautner,Gerd; Metz,Thomas:
Bundesfernstraßenplanung - von der Bedarfsermittlung bis zur baulichen Realisierung.
Der Beitrag zeigt die komplexen Vorgänge beim Bau einer Fernstraße - Bedarfsprüfung, Trassenfindung, Finanzierung, politische Einflußnahme - auf. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die planerisch-verfahrensmäßigen Abläufe. Besonderer Wert wird auf das Ineinandergreifen der einzelnen Planungsschritte und die Verknüpfungen mit dem sonstigen Planungsrecht und den daran Beteiligten gelegt. Die Gelenkfunktion der Raumordnung mit ihrer hinwirkenden Abstimmung wird deutlich gemacht. Schließlich wird am Rand auf die Wirkung politischer Vorgaben und die Formen politischer Einflußnahme eingegangen. Verschiedene Aspekte des Beitrags lassen Folgerungen zu, wie Verfahren für Großvorhaben gestrafft und effektuiert werden könnten.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fernstraßenplanung; Bedarf; Trassierung; Planfeststellungsverfahren; Raumordnungsverfahren; Verfahrensablauf; Verkehrsweg; Bedarfsermittlung; Trassenplanung; Linienbestimmungsverfahren; Fernstraßengesetz; Planfeststellungsbeschluss; Grundstückserwerb;.
in Fachzeitschrift: vr Verwaltungsrundschau 42(1996)Nr.8, S.253-260, Lit.
ISSN: 0342-5592
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Korth,Lucia; Ferraz,Pereira:
Das "besonders überwachte Gleis" im Planfeststellungsverfahren.
In den Klageverfahren gegen die eisenbahnrechtlichen Planfeststellungen stehen Probleme des Lärmschutzes deutlich im Vordergrund. Auch in der Bevölkerung wird der durch den Verkehr hervorgerufene Lärm als eine der gravierendsten Umweltbelastungen eingestuft. Anders als bisher, gehen neueste Untersuchungen der Lärmwirkforschung davon aus, daß insbesondere Verkehrslärm während der Nacht zu gesundheitsschädigenden Wirkungen führen kann. Daher gilt es an der sog. "Front der technischen Entwicklung", alle nach dem "Stand der Technik" vermeidbaren Lärmeinwirkungen zu verhindern. Als eines von mehreren Verfahren zur Verringerung des Schienenverkehrslärms werden hier Maßnahmen und Wirkung des "besonders überwachten Gleises" und seine Integration im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren vorgestellt.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Verkehrslärm; Wirkung; Lärmschutzmaßnahme; Gleis; Schallmessung; Messung; Überwachung; Planfeststellungsverfahren; Kontrollmessung; Schallimmission; Immissionsgrenzwert; Schienenverkehrslärm; Lärmwirkung; Gesundheitsgefährdung; Berechnungsgrundlage; Beurteilung;.
in Fachzeitschrift: ETR Eisenbahntechnische Rundschau 45(1996)Nr.1/2, S.57-60, Lit.
ISSN: 0013-2845
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Frerichs,Klaus; Steinmetz,Gerhard:
Umweltverträglichkeit des Ersatzes der Bremer Weserschleuse.
Die dargestellten Maßnahmen waren Gegenstand der Stellungnahmen und Einwendungen der im Planfeststellungsverfahren beteiligten Behörden und Verbände. Sie wurden eingehend auf dem Erörterungstermin im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Ersatz der Bremer Weserschleuse dargestellt, diskutiert und im wesentlichen von allen Beteiligten akzeptiert. Die Detailgestaltung der Maßnahmen wird gemeinsam mit den Naturschutzbehörden und verbänden vor Ausführung festgelegt. Im Planfeststellungsbeschluß ist die Umsetzung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgeschrieben. Mit der Ausführung der Maßnahme wird 1996 begonnen.
Schlagwörter zum Inhalt: Wasserbau; Schleuse; Neubau; Baumaßnahme; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeit; Querschnitt; Landschaftspflege; Umweltverträglichkeitsuntersuchung; Vorgehensweise; Methodik; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme;.
In: . Hrsg.: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest, Aurich
Aurich: 1995. S.18-36, Abb.
= Zwischen Weser und Ems; 29
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Strecker,Andreas:
Die Rechtsposition der Gemeinden im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.
Vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses zwischen bergbaulicher Tätigkeit und kommunaler Planungshoheit ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit die Rechtsposition der Gemeinden im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren. Insbesondere der Rechtsschutz der Gemeinden gegen die Betriebsplanzulassung steht im Mittelpunkt der Studie. So ist die kommunale Anfechtungsklage unter bestimmten Voraussetzungen begründet, wenn die Gemeinde nicht am Verfahren beteiligt wurde. Die Eingriffe in die kommunale Planungshoheit nach Artikel 28 Abs.2 GG kann die Gemeinde abwehren, wenn die kommunale Planung durch den Bergbau nachhaltig gestört wird oder wenn ihr zustehende Eigentümerrechte aus dem Bundesbergbaugesetz verletzt wurden. rebo/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Gemeinde; Bergbaurecht; Planfeststellung; Planungshoheit; Planungsträger; Rechtsschutz; Bauleitplanung; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Kommunalrecht; Bodenrecht; Grundstück; Eigentum; Betriebsplan; Verwaltungsverfahrensgesetz;.
Göttingen: 1995. XIII,236 S., Lit.
jur.Diss.; Göttingen 1994
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Meesenburg,Sönke:
Hunteanpassung. Vorstellung der Maßnahme im Erörterungstermin zum laufenden Planfeststellungsverfahren.
Auf Veranlassung der Stadt Oldenburg und der Hafenwirtschaft in Oldenburg wurde dem Bundesministerium für Verkehr gegenüber der Nachweis geführt, daß eine Anpassung der Unteren Hunte an die Entwicklung in der nordwesteuropäischen Küstenschif fahrt dringend erforderlich und durchführbar ist. Vor diesem Hintergrund wurde die "Hunteanpassung" von der Bundesregierung in der Rangstufe "vordringlicher Bedarf" in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Mit dieser politischen Willenserklärung wurde dem Verkehrsministerium und der nachgeord-neten Wasser- und Schiffahrtsverwaltung, WSD Nordwest, der Auftrag zur Planung und Durchführung der Maßnahme erteilt. Der Ausbau der Bundeswasserstraße Hunte liegt auch im Interesse des Landes Niedersachsen, denn es wird zugleich dem LandesRaumordnungsprogramm Niedersachsen 1993 entsprochen, wonach die Wasserstraßenverbindungen für das Oberzentrum Oldenburg langfristig zu sichern und zwecks Entlastung von Straßen und Schiene und damit der Umwelt leistungsfähiger zu gestalten sind. Es wurden umfangreiche technische und umweltbezogene Untersuchungen veranlaßt, die sowohl Grundlage der Bearbeitung des technischen Entwurfs als auch der Abwägung der Umweltbelange waren. Das Ergebnis sind die ausgelegten Planunterlagen, mit denen der Antrag auf Planfeststellung gestellt wurde.
Schlagwörter zum Inhalt: Wasserbau; Wasserweg; Baumaßnahme; Ausbau; Küstengebiet; Planfeststellungsverfahren; Erörterung; Seeschiffahrt; Wasserstraße; Schiffahrtsweg; Anpassung; Ausbaumaßnahme; Vertiefung; Verbreiterung; Linienführung; Querschnittsabmessung; Schiff; Bundeswasserstraße; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme;.
In: . Hrsg.: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest, Aurich
Aurich: 1995. S.1-17, Abb.
= Zwischen Weser und Ems; 29
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Koch,Hans-Joachim:
Zur Konkurrenz zwischen Fachplanung und Bauleitplanung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanung; Bauleitplanung; Planfeststellung; Planungskompetenz; Rechtsprechung; Baugesetzbuch;.
In: Planung und Plankontrolle. Entwicklung im Bau-u. Fachplanungsrecht. O.Schlichter z.65.Geburtstag
Köln: Heymanns 1995. S.461-478, Lit.
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Baumgarten,Jürgen; Schimmack,Götz:
Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung bei der Zulassung wasserbaulicher Großprojekte. Das Planfeststellungsverfahren zum Bau des Amerikahafens in Cuxhaven wird beschrieben. (dt.;Ref.dt.,engl.)
Am Beispiel des Planfeststellungsverfahrens zum Bau des Amerikahafens in Cuxhaven wird beschrieben, wie auch für ein Großprojekt die Dauer des Zulassungsverfahrens kurz gehalten werden kann. Die Beschleunigungsfaktoren werden im einzelnen erläutert.
Schlagwörter zum Inhalt: Wasserbau; Hafenbau; Hafen; Großbauwerk; Großprojekt; Zulassung; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Genehmigung; Beschleunigung; Verfahrensbeschleunigung; Zulassungsverfahren; Ersatzmaßnahme; Anhörungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: WASSER & BODEN 47(1995)Nr.2, S.32-47, Abb.,Tab.
ISSN: 0043-0951
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Ermittlung und Gewichtung gemeindlicher Belange im abfallrechtlichen Verfahren. Beschluß vom 8.Dezember 1994. 10 S 1305/94.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Rechtsprechung; Planungshoheit; Gemeinde; Planfeststellung; Sondergebiet; Bebauungsplan; Abfall; Abwägungsgebot; Müllverbrennung;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 6(1995)Nr.2, S.95-98
ISSN: 0943-383X
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Hendler,Reinhard:
Zu den Vorzügen und Nachteilen verstärkter Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene
Schlagwörter zum Inhalt: Staat/Verwaltung; Bürgerbeteiligung; Partizipation; Wahl; Kommunalwahl; Bürgerentscheid; Volksentscheid; Kommunalverfassung; Kommunalverfassungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Bürgerbegehren; Verwaltungspolitik; Kommunalpolitik; Kommune; Kreis;.
in Fachzeitschrift: Der Landkreis 65(1995)Nr.7, S.321-325, Lit.
ISSN: 0342-2259
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Boer,Reinhard de:
Elbquerung über Umweg. Das Wasserstraßenkreuz Magdeburg.
Nach eingehenden Untersuchungen und kontroverser Diskussion zu den Alternativen einer Staustufe und einer Kanalbrücke fiel 1992 die Entscheidung zum Bau einer einschiffigen Kanalbrücke für das Wasserstraßenkreuz Magdeburg. Letztlich führten der gesamtwirtschaftlich hohe Nutzen, der ökologisch bedeutend geringere Eingriff in Natur und Landschaft sowie die etwa 4 Jahre früher erzielbare Verkehrsfreigabe zu dieser Entscheidung. Der Beitrag beschreibt den Entwurf zur Kanalbrücke sowie zur Vorlandbrücke, Vorstellungen zum Neubau der Schleuse Hohenwarte, erläutert die Wasserbewirtschaftung am Kreuz Magdeburg und geht auf Baugrundverhältnisse, Umweltschutz sowie auf das Planfeststellungsverfahren ein.
Schlagwörter zum Inhalt: Wasserbau; Wasserweg; Kanal; Schiffahrtskanal; Schiffshebewerk; Wasserstand; Brücke; Schleuse; Stahlwasserbau; Stahlbrücke; Wasserwirtschaft; Baugrund; Planfeststellungsverfahren; Ökologie; Umweltschutz; Wasserstraße; Kanalbrücke; Binnenschiffahrt; Schiffsverkehr; Vorlandbrücke; Kanalprofil; Lageplan;.
in Fachzeitschrift: Binnenschifffahrt 50(1995)Nr.9, S.22-31 (7 S.), Abb.
ISSN: 0939-1916
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Delisle,Karl; Pleban,Angela:
Der Mittellandkanal zwischen Hannover und Rothensee. Erfahrungen mit den Rechtsverfahren zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr.17.
Schlagwörter zum Inhalt: Verkehr; Wasserverkehr; Schiffahrtskanal; Planung; Planungsrecht; Gesetz; Planfeststellungsverfahren; Rechtsprechung; Erfahrungsbericht; Wasserstraße; Verkehrswegeplan; Binnenwasserstraße; Bundeswasserstraße;.
in Fachzeitschrift: Binnenschifffahrt 50(1995)Nr.12, S.11-13, Abb.
ISSN: 0939-1916
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof. BayVGH, Urteil vom 5.7.1994 Az. 8 A 93.40056 u.a. -nicht rechtskräftig-.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Straßenplanung; Autobahn; Verfahrensablauf; Bewertungskriterium; Verwaltungshandeln; Rechtsprechung; VGH-Urteil;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 126(1995)Nr.10, S.304-307
ISSN: 0522-5337
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Graf,Albert; Hellmeister,Gregor:
Fünf Jahre von Standortsuche bis Planfetsstellungsbeschluss einer neuen Kreimülldeponie. Tl.2. Genehmigungsplanung.
Aufgrund engagierter zielorientierter Zusammenarbeit konnte der zeitliche Rahmen von 5 Jahren für Standortsuche und Planfeststellung der Kreismülldeponie Salzberg eingehalten werden. Die technische Deponieplanung als Teil der Planfeststellungsunterlagen wird von den Autoren vorgestellt. Mit der Zielsetzung, Eingriffe in Natur und Landschaftsbild zu minimieren und schädliche Emissionen weitgehend zu reduzieren, erfolgte die konstruktive Gestaltung des Deponiekörpers und die Lage des Eingangsbereichs mit sämtlichen baulichen Anlagen. Die Architektur der einzelnen baulichen Anlagen wurde aufeinander abgestimmt, um eine einheitliche funktionale Gesamtwirkung zu erzielen. Sekundärrohstoffe und Recyclingprodukte wurden bei der Auswahl der Bauelemente und -materialien berücksichtigt. Neben einem Funktionsschema zur Abfallvorbehandlung und einer Beschreibung des Rotteverfahrens wird die Herstellung der Basisabdichtung als Kombinationsdichtung erläutert. Oberflächenabdichtung, Oberflächenentwässerung, Deponiegasfassung und -behandlung sowie die Maßnahmen zur Deponieüberwachung werden beschrieben.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung/Technik; Deponie; Abfall; Planung; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Recht; Behandlung; Klärschlamm; Aufbereitung; Dichtung; Abdichtung; Überwachung; Genehmigung; Grundlagen; Vorbehandlung; TA Siedlungsabfall; Restabfall; Rotte; Oberflächenabfluss; Basisabdichtung; Kombinationsdichtung; Deponiegas; Kontrolle;.
in Fachzeitschrift: Müll und Abfall 27(1995)Nr.10, S.672-684 (10 S.), Abb.,Tab.,Lit.
ISSN: 0027-2957
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BauGB Par.1 Abs.3, 5 und 6. BVerwG, Beschluß vom 14.7.1994 - 4/NB/25.94
Ein Bebauungsplan, der Verkehrsprobleme aufwirft, die nur durch den Ausbau einer vorhandenen Landstraße gelöst werden können, ist ungültig, wenn er diese Lösung einem künftigen Planfeststellungsverfahren überläßt, obwohl nicht absehbar ist, ob eine solche Planfeststellung ergehen kann und wird.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baugesetzbuch; Rechtsprechung; Bebauungsplan; Gewerbegebiet; Verkehrserzeugung; Bedingung; Straßenneubau; Umgehungsstraße; Planfeststellungsverfahren; Unsicherheit; Planungskonflikt; Verzögerung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 17(1995)Nr.5/6, S.246-247
ISSN: 0172-1631
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Schink,Alexander:
UVP in der Straßenplanung. Urteil vom 29. Dezember 1994 - 1 C 10893/92. OVG.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Umweltverträglichkeitsprüfung; Straßenplanung; Planfeststellungsverfahren; Enteignung; Abwägung; Richtlinie; Planfeststellungsbeschluss;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 6(1995)Nr.3, S.146-152
ISSN: 0943-383X
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Hartmann,Roland:
Genehmigung und Planfeststellung für Verkehrsflughäfen und Rechtsschutz Dritter.
Vor allem im Großraum Berlin, aber auch in Nürnberg und München gibt es Überlegungen, Flughäfen anzulegen bzw. auszubauen. Voraussetzung sind die Genehmigung und die Planfeststellung nach den Paragr.6 und 8 des Luftverkehrsgesetzes. Eine Klärung der Frage, welchen Sach- und Rechtsgehalt die beiden Rechtsinstitute im einzelnen aufweisen und in welchem rechtsdogmatischen Verhältnis sie zueinander stehen, wurde bisher noch nicht vorgenommen. Insbesondere ist fraglich, welche Bedeutung der Planfeststellung im Zulassungsverfahren bleibt, wenn die vorgeschaltete Genehmigung endgültigen Charakter hat. Diese Frage bildet den Schwerpunkt der Arbeit. Ihre Beantwortung hat in der Praxis vor allem Auswirkungen darauf, ob den Flughafennachbarn Rechtsschutz bereits gegen die luftverkehrsrechtliche Genehmigung (so der Autor) oder aber erst gegen die das Zulassungsverfahren abschließende Planfeststellung zu gewähren ist. lil/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Verkehr; Flughafen; Flughafenplanung; Luftverkehrsrecht; Nachbarrecht; Rechtsschutz; Fachplanung; Planfeststellung; Umweltschutz; Verwaltungsrecht; Rechtsgeschichte; Landesplanung; Planungsrecht; Genehmigung;.
Berlin: Duncker und Humblot 1994. 255 S., Lit.
wirtsch.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1992
= Schriften zum öffentlichen Recht; 654
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Tzschaschel,Wolfgang:
Rechtfertigungserfordernisse für die straßenrechtliche Planfeststellung. Zugleich eine Auseinandersetzung mit der Kategorie der "planerischen Gestaltungsfreiheit".
Angesichts der starken Zunahme des Verkehrsaufkommens hat sich die Verkehrspolitik das Ziel gesetzt, den Bau von Verkehrswegen, insbesondere von Fernstraßen, schneller und auch leichter durchsetzbar zu machen. Wesentlich zur Erreichung dieses Zieles ist die Verkürzung der Planungsdauer (üblicherweise zehn bis zwanzig Jahre) durch das rechtliche Instrumentarium des Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes, der Investitionsmaßnahmegesetze und durch die Straffung des Planungsverfahrens durch das Dritte Rechtsbereinigungsgesetz (welches u.a. das Fernstraßenausbaugesetz novellierte). Wenig berücksichtigt wird dabei jedoch die Rechtfertigungsbedürftigkeit der Großeingriffe in Natur und Privateigentum. Die vorliegende Arbeit beschreibt die Planungsstufen im gegenwärtigen Straßenplanungsrecht und versucht, einen Kompromiß zwischen dem sich aus dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot ergebenden Rechtfertigungserfordernis bei der Abwägung des Planungsträgers einerseits und der planerischen Gestaltungsfreiheit andererseits zu finden. lil/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Verkehr; Fachplanung; Straßenrecht; Planfeststellung; Verkehrswegeplanung; Fernstraßenplanung; Rechtsprechung; Umweltschutz; Planungsrecht; Recht; Rechtfertigung; Gestaltungsfreiheit; Beeinträchtigung; Interessenkonflikt;.
Berlin: Duncker und Humblot 1994. 148 S., Lit.
jur.Diss.; Augsburg 1993
= Schriften zum öffentlichen Recht; 656
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Aktuelle Fragen der Planfeststellung.
In dem vorliegenden Band wird die Entwicklung des Planfeststellungsrechts diskutiert. Einerseits darf öffentliche Planung und gerichtliche Kontrolle nicht zum generellen Verhinderungsverfahren entarten. Andererseits braucht ordnungsgemäße öffentliche Planung großer Vorhaben auch ein umfassendes Verfahren.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplanung; Stadtplanung; Planungsrecht; Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Verkehrsplanung; Abfallrecht; Immissionsschutz; Naturschutz; öffentliches Recht; Planungsbeschleunigung; Abfallentsorgung; Eingriffsregelung;.
München: Jehle-Rehm 1994. 130 S., Lit.
ISBN: 3-7825-0368-6
= UPR-Special; 7
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Kim,Yeon-Tae:
Rechtsprobleme bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen zur Ablagerung von Abfällen. Unter besonderer Berücksichtigung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter gegenüber abfallrechtlichen Planfeststellungen.
Zur geordneten Abfallentsorgung ist die Errichtung neuer Deponien unumgänglich. Angesichts der vorhandenen Entsorgungsengpässe und der erheblichen Widerstände der Bevölkerung gewinnen bei der Zulassung von Deponien die Fragen nach den Beteiligungsrechten im Verwaltungsverfahren und der Möglichkeit verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes immer stärkeres Gewicht. Die Arbeit befaßt sich mit dem abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren und den Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere mit der Umweltverträglichkeit. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter gegenüber abfallrechtlichen Planfeststellungen. Untersucht werden Grundstrukturen des Individualrechtsschutzes sowie der Rechtsschutz gegen Verfahrensfehler, gegen Verletzung des Abwägungsgebots und bei Verstößen gegen materiellrechtliche Vorschriften. kmr/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Abfallrecht; Entsorgungsanlage; Deponie; Zulassung; Umweltverträglichkeit; Umweltschutzrecht; Planfeststellungsverfahren; Rechtsschutz; Verwaltungsrecht; Planungsrecht; Umweltschutz; Entsorgung; Verwaltungsgerichtsbarkeit; Drittschutz;.
Frankfurt/Main: P.Lang 1994. 263 S., Lit.
jur.Diss.; Osnabrück 1994
= Europäische Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswissenschaft; 1575
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Sieg,Ulf Matthias:
Die Schutzauflage im Fachplanungsrecht. Materieller Schutzanspruch und prozessuale Durchsetzung.
Die Untersuchung behandelt die Schutzauflage nach Paragr.74 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz. Diese Auflage ist als spezifische Ausprägung des planerischen Abwägungsgebots ein zentrales planerisches Konfliktlösungsinstrument im Planfeststellungsrecht. Die materiellen Anforderungen und Voraussetzungen sowie die rechtlichen Wirkungen der Planfeststellung und die Folgen eines Verstoßes gegen das Auflagengebot werden ausführlich dargestellt. Dabei geht die Arbeit insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Frankfurter Flughafen aus dem Jahre 1978 ein, analysiert die Rechtsentwicklung und stellt sie der Meinung aus der rechtswissenschaftlichen Literatur gegenüber. Im weiteren wird der gerichtliche Rechtsschutz angesprochen. rebo/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Rechtsprechung; Fachplanung; Planfeststellung; Rechtsschutz; Umweltschutzrecht; Wasserrecht; Straßenrecht; Verkehr; Umweltschutz; Verwaltungsrecht; Auflage; Schutzauflage; Prozessrecht; Verwaltungsverfahrensgesetz;.
Münster/Westf.: Lit Verlag 1994. XI,233 S., Lit.
jur.Diss.; Hamburg 1993
= Juristische Schriftenreihe; 43
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UVP bei Deponien und Anlagen der Abfallwirtschaft.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung; Abfallwirtschaft; Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsanlage; Abfalldeponie; Deponie; Umweltschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellungsverfahren; Genehmigungsverfahren; Bewertung; UVP; Abfallentsorgung; Auswirkung;.
Bonn: Economica Verlag 1994. XVII,329 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-87081-022-X
= Trierer Berichte zur Abfallwirtschaft; 5
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Pechan,Lambert:
Die Planfeststellung im Personenbeförderungsrecht.
Die Planfeststellung im Personenbeförderungsgesetz regelt die Planung zum Bau von Straßenbahnen und O-Bussen. Die Studie geht nach einer Darstellung der Aufgaben und der (auch historischen) Rechtsgrundlagen (Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, Verkehrslärmschutzverordnung) der Planfeststellung auf deren Anwendungsbereich ein und gibt einen Überblick über den Verfahrensablauf (Anhörungs- und Beschlußverfahren) und die daran Beteiligten. Danach erfährt der Planfeststellungsbeschluß eine nähere Erörterung, indem der Autor auf Inhalt und Rechtswirkungen eingeht. Dem folgt eine Erläuterung der materiellen Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen (Planrechtfertigung, Abwägungsgebot). Zum Schluß widmet sich die Arbeit dem Rechtsschutz Privater und der Naturschutzverbände. Berücksichtigt werden verwaltungsgerichtliche Entscheidungen seit 1955. rebo/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellung; Straßenbahn; Eisenbahn; Umweltschutzrecht; Rechtsprechung; Rechtsschutz; Planungsverfahren; Verwaltungsrecht; Bauleitplanung; Umweltschutz; Rechtsgeschichte; Planungsrecht; Öffentlicher Verkehr; Personenbeförderungsgesetz; O-Bus;.
Frankfurt/Main: P.Lang 1994. XL,242 S., Tab.,Lit.
jur.Diss.; FU Berlin 1993
= Europäische Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswissenschaft; 1537
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Blümel,Willi:
Die Planfeststellung. Zweiter Teil - Die Planfeststellung im geltenden Recht. Bd.1 - Text. Bd. 2 - Anmerkungen.
Diese Habilitationsschrift über das Planfeststellungsverfahren von 1967, damals nicht veröffentlicht, wird im Originaltext wiedergegeben. Der Autor hält insbesondere die den Großteil der Schrift ausmachenden Kapitel über das Zusammentreffen von Planfeststellungen (Beispiel: beim Bau einer planfeststellungsbedürftigen Straße werden andere Straßenbauten in die Planung einbezogen) und über das Verhältnis von Planfeststellung und Enteignung für weiterhin aktuell. Er verweist auch auf seine Qualifizierung der vorzeitigen Besitzeinweisung (die Straßenbaubehörde wird durch die Enteigungsbehörde vorläufig in den Besitz der benötigten Grundstücke eingewiesen) als Rechtsinstitut des Enteigungsrechts und nicht des Planungs- oder Planfeststellungsrechts. Dies sei für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Neuregelungen der einschlägigen Fachplanungsgesetze von Bedeutung. lil/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellung; Bebauungsplanung; Straßenbau; Verkehrsrecht; Wasserrecht; Eisenbahn; Enteignung; Rechtsprechung; Verkehr; Bauleitplanung; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Bodenrecht; Baurecht;.
Speyer: 1994. ca.950 S., Lit.
jur.Habil.; Heidelberg 1967
= Speyerer Forschungsberichte; 140
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Schulze,Jürgen:
Die fiktive Widmung durch Verkehrsübergabe.
Die Widmung begründet den öffentlich-rechtlichen Status einer Straße. Durch die Einfügung der Widmung in die Planfeststellungsbeschlüsse und Bebauungspläne kann das Widmungsverfahren vereinfacht werden. Die Untersuchung durchleuchtet die fiktive Widmung durch ein förmliches Verfahren und durch die Verkehrsübergabe, eine Sonderform der straßenrechtlichen Widmung. Hierbei wird die Widmung mit der Verkehrsübergabe fingiert. Problematisch ist der Begriff des förmlichen Verfahrens; von besonderer praktischer Bedeutung ist die Frage, ob das Bebauungsplanverfahren dazu zählt. Im weiteren behandelt der Autor den Rechtsschutz gegen die Widmung von Straßen. Zur Beschleunigung des Straßenbaus in den neuen Bundesländern empfiehlt der Autor eine Orientierung an Paragr.6 Abs.4 Straßen- und Wegegesetz von Schleswig-Holstein. rebo/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straße; Straßenrecht; Planfeststellung; Rechtsschutz; Umlegung; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan; Verwaltungsrecht; Planungsrecht; Bauleitplanung; Verkehr; Widmung; Übergabe; Verwaltungsakt;.
Frankfurt/Main: P.Lang 1994. XXI,192 S., Abb.,Lit.,Reg.
jur.Diss.; FU Berlin 1993
= Europäische Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswissenschaft; 1509
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Wolz,Klaus-Dieter:
Planung von chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen. Unter Berücksichtigung geänderter Anforderungen durch den Gesetzgeber.
Das schlechte Image, das den Betreibern von Abfall- behandlungsanlagen häufig anhängt, fördert meist auch die Skepsis und die Zurückhaltung bei den an den Verfahren beteiligten Behörden und Bürgern. Am Beispiel verschiedener Planungen, an denen der Verf. beteiligt war, werden Möglichkeiten und Unterschiede in der Auslegung gesetzlicher Vorgaben bei der Planung von chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen aufgezeigt und diskutiert.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung; Abfallwirtschaft; Planung; Gesetz; Richtlinie; Abfallbehandlung; Abfallverwertung; Abfallrecht; Planfeststellungsverfahren; Umweltschutz; Genehmigung; Investitionserleichterung; TA-Abfall; Mischung; Abfallvermeidung; Abfallgesetz;.
in Fachzeitschrift: EntsorgungsPraxis 12(1994)Nr.7/8, S.28-31 (3 S.), Tab.,Lit.
ISSN: 0724-6870
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Mayer,Franz; Iblher,Peter; Holtwick,Andrea; Kreiser,Horst:
Genehmigungsverfahren - Planfeststellung für die Schwefel-Brenn-Anlage in Fürth.
Es wird beispielhaft berichtet über den Verlauf eines Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung einer thermischen Müllbehandlungsanlage. Dabei werden Vorschläge gemacht für die Organisation des Anhörungsverfahrens. Bemerkenswert ist die geringe Zahl von 130 Besuchern bei der Auslegung der Unterlagen, der dann aber 25000 Einwendungen gegenüberstanden. Die aufgezählten Gegenargumente werden erfahrungsgemäß bei anderen Genehmigungsverfahren fast unverändert wiederholt.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Genehmigungsverfahren; Abfallbehandlung; Anhörung; Planfeststellungsverfahren; Öffentlichkeitsarbeit; Planungsablauf; Standortwahl; Emission; Immission; Wasserrecht; Gesundheit; Naturschutz; Landschaftsschutz; Gutachten; Abfallentsorgung; MÜllverbrennung; Investitionserleichterungsgesetz; Müllbehandlung; Argumentation; Entscheidung; Stellungnahme; Umweltrecht;.
in Fachzeitschrift: Müll und Abfall 26(1994)Nr.3, S.121-127,130, Abb.,Lit.
ISSN: 0027-2957
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Jansen,Paul Günter:
Das Gespräch mit den Behörden suchen. Bei Investitionen müssen Nachbarschaftsbelange früh berücksichtigt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Bauplanung; Genehmigungsverfahren; Investition; Öffentlichkeitsarbeit; Behörde; Planung; Baurecht; Planungsverfahren; Standort; Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellungsverfahren; Genehmigung; Zulassungsverfahren; Zuständigkeit; Kiesabbau; Antrag; Entscheidung;.
in Fachzeitschrift: Umwelt 24(1994)Nr.3, S.104-105, Abb.
ISSN: 0041-6355
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Geisenhofer,Paul:
Umweltverträglichkeitsprüfung bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben in Bayern. (dt.;Ref.dt.,engl.)
Die in Bayern zur Umsetzung des UVPG vorliegenden rechtlichen und fachlichen Regelungen werden dargestellt und die praktischen Erfahrungen mit den einzelnen Verfahrensschritten beschrieben. 99 % aller UVP-Verfahren für wasser-wirtschaftliche Projekte in Bayern betreffen Gewässerausbauten. Anhand von Beispielen wird gezeigt, wie Verfahren und Unterlagen der Bedeutung und Problematik der jeweiligen Planungen angepaßt werden können.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Baumaßnahme; Wasserwirtschaft; Umweltverträglichkeitsprüfung; Gesetz; Wasserrecht; Planfeststellungsverfahren; Darstellung; Bewertung; Beispielsammlung; Bauvorhaben; Vollzug; Öffentlichkeitsbeteiligung; Umweltauswirkung;.
in Fachzeitschrift: WASSER & BODEN 46(1994)Nr.4, S.14-16,19-20, Abb.,Lit.
ISSN: 0043-0951
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Trautwein,D.:
Planfeststellungsverfahren "Flughafen Erfurt".
Für den Ausbau des Erfurter Flughafens ist z.Zt. ein Planfeststellungsverfahren in Ausarbeitung, dessen Ziele in dem vorliegenden Artikel aufgezeigt werden. Dabei wird insbesondere folgenden Punkte besonderes Augenmerk geschenkt: 1. Allwetterflugbetrieb, Bauschutzbereich und Hindernisfreiheit; 2. Verkehrserschließung, Verlängerung der Start- und Landebahn mit den dazugehörenden Rollwegen, Verlegung von Bachläufen; 3. Entwässerungsstudie.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Flughafen; Flughafenplanung; Großprojekt; Verkehrsplanung; Entwässerung; Verkehrserschließung; Luftverkehr; UVP;.
in Fachzeitschrift: Ingenieurblatt für Baden-Württemberg vereinigt mit der Baumeisterzeitung Baden-Württemberg 40(1994)Nr.2, S.64-76, Abb.,Tab.
ISSN: 0020-1189
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Pasternak,Dieter:
Beschleunigung beim Straßenbau. Auswirkungen des Gesetzes zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege - Planungsvereinfachungsgesetz -PlVereinfG- - auf das Bundesfernstraßengesetz -FStrG-.
Der Beitrag befaßt sich im wesentlichen mit den Beschleunigungsmöglichkeiten, die das neue PlVereinfG für den Bau von Bundesfernstraßen bietet. So wird u. a. das neben der bisherigen Planfeststellung zusätzlich geschaffene Rechtsinstitut der Plangenehmigung als auch der gänzliche Verzicht von Planfeststellung bzw. Plangenehmigung eingehend erörtert. Ein anderer Schwerpunkt des Beitrages liegt in der Darstellung der erweiterten gerichtlichen Entscheidungsmöglichkeiten. Letztere schaffen die Voraussetzung, um fehlerhafte Planungsentscheidungen in einem "Planergänzungs-" bzw. "ergänzenden Verfahren" zu heilen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straßenbau; Straßenplanung; Genehmigungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Planungsverfahren; Beschleunigung; Beschleunigungsverfahren; Planungsvereinfachungsgesetz; Vereinfachung;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 125(1994)Nr.20, S.616-619, Lit.
ISSN: 0522-5337
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Frankenschnellweg Autobahn für Nordwest-Oberfrankens Zukunft.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Autobahn; Neubaustrecke; Planung; Planfeststellungsverfahren; Standortverbesserung;.
in Fachzeitschrift: Informationsdienst des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V. i.d. Informationsdienst des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V. 39(1994)Nr.8, S.14-16, Abb.
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Berliner Bahnplanungen. Tl.1. Lehrter Bahnhof.
Schlagwörter zum Inhalt: Architektur; Bahnhof; Entwurfsplanung; Planungskonzept; Planfeststellungsverfahren; Dezentralisierung; Umstrukturierung;.
in Fachzeitschrift: Bauwelt 85(1994)Nr.27, S.1512-1513, Abb.
ISSN: 0005-6855
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Hartmann,Mark W.:
Neue Informationssysteme für die Abfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Mitteilung des Landesumweltamtes NRW. (dt.;Ref.dt.,engl.)
Das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (früher Landesamt für Wasser und Abfall ÄLWAÜ) führt für verschiedene Teilbereiche der Abfallwirtschaft Automationsvorhaben durch. Ziel der Entwicklungen ist die Verbesserung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren, der Überwachung der Abfallentsorgung und der Entsorgungsanlagen sowie von Verwertungsmaßnahmen.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung/Technik; Abfallbeseitigung; Abfallwirtschaft; Informationssystem; EDV-Einsatz; EDV-Programm; Planfeststellungsverfahren; Anlage; Entsorgungsanlage; Zulassung; Überwachung; Abfallverwertung; Abfallentsorgung;.
in Fachzeitschrift: WASSER & BODEN 46(1994)Nr.12, S.53-55, Abb.
ISSN: 0043-0951
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Zenker,Peter; Liersch,Wolfgang; Freytag,Klaus:
Rohstoffsicherungskonzept für das Land Brandenburg.
Mit dem am 1.3.1994 vorgelegten Rohstoffsicherungskonzept des Oberbergamtes Brandenburg kommt das Land Brandenburg seinen raumordnerischen Verpflichtungen aus den bundesgesetzlichen Vorgaben nach. Dieses Rohstoffsicherungskonzept bildet die Vorstufe für einen Landesentwicklungsplan Rohstoffsicherung und trägt den Erfordernissen der vorsorgenden, generationsverpflichteten Sicherung sowie der geordneten Aufsuchung und Gewinnung von Rohstoffvorkommen Rechnung. Das vorgestellte Konzept, das der Sicherung heimischer Lagerstätten innerhalb des Abwägungsprozesses der unterschiedlichen flächeninspruchnehmenden Nutzungsinteressen Priorität eingeräumt, befaßt sich u.a. mit den Verpflichtungen aus den bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften zum Lagerstättenschutz und zur Rohstoffsicherung im Rahmen der Raumordnung sowie mit dem Genehmigungsverfahren zur bergbaulichen Nutzung neuer Abbaustätten.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Rohstoff; Sicherung; Raumordnungsgesetz; Landesplanung; Landesentwicklungsplan; Lagerstätte; Schutz; Nutzungskonflikt; Abwägung; Gesetzgebung; Bund; Land; Gewinnung; Bergbau; Genehmigungsverfahren; Zulassung; Planfeststellungsverfahren; Lagerstättenkarte; Rechtsgrundlage; Bundesberggesetz; Erkundung; Priorität; Zielsetzung; Berechtigung;.
in Fachzeitschrift: Die Naturstein-Industrie 30(1994)Nr.8, S.13-16, Abb.
ISSN: 0028-1034
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Burkert,Fried M.; Heiderich,Joachim:
Funktion von Machbarkeitsstudien am Beispiel von Deponieplanungen. Umwelt- und Naturschutz.
Erstbewertungen der Realisierbarkeit von Deponieplanungen, sogenannte Machbarkeitsstudien für die technische Konzeption sowie den Konfliktbereich Umwelt- und Naturschutz, bilden in zunehmendem Maße den ersten Schritt innerhalb des Planfeststellungsverfahrens. Die technische Konzeption beinhaltet eine Zusammenstellung der Bauelemente, die für das Betreiben einer Deponie notwendig sind, sowie die Durchsicht und Feststellung ihrer Baubarkeit auf der Grundlage der örtlichen Gegebenheiten und planerischen Randbedingungen.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung/Technik; Umweltschutz; Naturschutz; Planfeststellungsverfahren; Ökologie; Umweltverträglichkeit; Raumordnung; Management; Machbarkeitsstudie; Deponieplanung; Zielsetzung; Alternative; Abfallentsorgung;.
in Fachzeitschrift: Blick durch Wirtschaft und Umwelt 4(1994)Sondernr.Okt., S.48-50 (2 S.), Abb.,Lit.
ISSN: 0941-5041
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Paragraphen 1,17 FStrG; Paragraph FStrAbG; Paragraphen ff. UVPG; Art. 73 ff. BayVwVfG. Bay VGH, Urteil vom 5.7. 1994 - 8 A 93 40056 u.a. - nicht rechtskräftig.
1. Auf die Umweltverträglichkeitsprüfung kann nach Paragraph 22 UVPG in einem vor ihrer Einführung eingeleiteten Planfeststellungsverfahren nicht verzichtet werden, wenn eine Planänderung erneut öffentlich bekannt zu machen ist. 2. Eine förmliche UVP ist im Regelfall zur Ermittlung der - materiellen - Umweltverträglichkeit im Sinn von Paragraph 17 I FStrG erforderlich. 3. Das Fehlen von Umweltstandards ist im konkreten Verwaltungsverfahren zu kompensieren. Eine gerichtliche Nachermittlungspflicht besteht insoweit nicht. 5. Mit der Aufnahme eines Vorhabens in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen steht der Verkehrsbedarf fest. Einen Vorrang gegenüber anderen Abwägungsbelangen vermittelt die Bedarfsfestellung jedoch nicht. 6. Das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot bezieht sich auf das vom Träger zur Gestattung gestellte Vorhaben und verpflichtet ihn als solchen nicht, eine Natur und Landschaft schonendere Alternative zu wählen. 7. Die Regelung, daß Verkehrsgeräusche ausschließlich in bezug auf die einzelnen zu bauenden oder zu ändernden Verkehrswege zu ermitteln sind, also nicht summierend zu betrachten sind, gilt auch, wenn Gegenstand eines Planfeststellungsbeschlusses der Bau eines Verkehrswegs und - als notwendige Folgemaßnahme - die Änderung eines anderen sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straße; Autobahn; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Planungsalternative; Bedarf; Lärm; Verkehrslärm; Bemessung; Bewertungskriterium; Verwaltungsverfahren; Verfahrensablauf; Rechtsprechung; Trassenplanung; VGH-Urteil;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 109(1994)Nr.20, S.1198-1203
ISSN: 0012-1363
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GG Art.14 Abs.1, 20; StrG BW 37. VGH Mannheim, Urteil vom 10.11.1992 - 5/S/517/91
Baut die Straßenbauverwaltung ohne vorherige Durchführung eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens eine Landesstraße aus und nimmt für den Ausbau Grundstücksfläche von Anliegern in Anspruch, so entfällt deren Folgenbeseitigungsanspruch nicht bereits mit nachträglicher Einleitung eines solchen Verfahrens.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Rechtsprechung; Straßenplanung; Ausbau; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Durchführung; Flächenanspruch; Anlieger; Beseitigungsanspruch;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 16(1994)Nr.4, S.192
ISSN: 0172-1631
Rath,Heike:
Urheberrecht kontra Planfeststellung?
Ein Architekt, der mit städtebaulichen Planungen beauftragt wird, hat keinen Anspruch darauf, daß seine Planung unverändert beschlossen wird.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Urheberrecht; Spannungsverhältnis; Bauherr; Einzelfall; Abwägung; Bundesverwaltungsgericht; Architekt; Bundesautobahn; Planaufstellung; Dienststelle; Planfeststellungsverfahren; Gestaltung; Behörde; Architektenleistung; Verpflichtung;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 5(1994)Nr.0, S. 378
ISSN: 0941-5750
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UVP-Leitfaden für Behörden, Gutachter und Beteiligte. Grundlagen, Verfahren und Vollzug der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der Band beleuchtet die geschichtliche Entwicklung der UVP, beschreibt die verschiedenen Positionen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, erläutert ihre rechtlichen Grundlagen und arbeitet die Stellung der UVP im Verwaltungsvollzug heraus. Am Ende des Bandes finden sich mehrere UVP-Planspielkonzepte.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Umweltbelastung; Umweltschutz; Umweltplanung; Leitfaden; Fachplanung; Planungsprozess; Planfeststellungsverfahren; Raumordnung; Planspiel; Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP; Umweltrecht; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verfahrensbeschleunigung;.
Dortmund: Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur 1993. VI,256 S., Lit.
ISBN: 3-924352-81-X
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Umweltverträglichkeitsprüfung -UVP- im Raumordnungsverfahren. Planungsebenenspezifische Aufgaben und Problembereiche in Abgrenzung zur UVP im Planfeststellungsverfahren. Dokumentation des Workshops am 7. Dezember 1992 an der Universität Kaiserslautern.
Im Mittelpunkt der Beiträge, die auf einen Workshop 1992 an der Universität Kaiserslautern zurückgehen, steht die Frage nach einer sinnvollen Abstimmung der Untersuchungsinhalte bei der erststufigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Raumordnungsverfahren und den nachfolgenden Planfeststellungs- bzw. sonstigen Genehmigungsverfahren. Erörtert wird in diesem Zusammenhang, ob sich die vorgeschaltete UVP-Stufe für große, raumbedeutsame Vorhaben in der Praxis bewährt hat oder ob den Stimmen Recht zu geben ist, die hierin nur ein unnötiges Verzögerungs- und Verhinderungsinstrument für die Genehmigung von Großprojekten sehen. Außerdem wird diskutiert, welche Umweltauswirkungen bereits frühzeitig auf der überörtlichen Ebene des Raumordnungsverfahrens geprüft werden müssen und welche erst in den nachgeordneten Verfahrensebenen zu klären sind. wi/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Raumordnungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Grundwasser; Verfahrensablauf; Planungsrecht; Umweltschutz; Eisenbahn; Fallbeispiel; Abfallverbrennungsanlage; Kiesabbau; Bahntrasse;.
Kaiserslautern: 1993. 130 S., Abb.,Lit.
= Werkstattberichte - Lehr- und Forschungsgebiet Regional- und Landesplanung der Universität Kaiserslautern; 22
Hrsg.: Univ. Kaiserslautern, Lehr- und Forschungsgebiet Regional- und Landesplanung
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Hoppe,Werner; Schulte,Martin:
Rechtsschutz der Länder in Planfeststellungsverfahren des Bundes, dargestellt am Beispiel des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen.
Seit geraumer Zeit kommt es zwischen Bund und Ländern häufiger zu rechtlichen Kontroversen um die Frage, ob und inwieweit die Länder Rechtsschutzmöglichkeiten im Rahmen von Planfeststellungsverfahren des Bundes besitzen. Dabei prallen insbesondere das Naturschutz- und Landschaftspflegerecht der Länder, neuerdings aber auch das Denkmalschutzrecht, und das Planfeststellungsrecht des Bundes aufeinander. Die Untersuchung geht der Frage nach, ob die Länder im Rahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege aufgrund der Kulturhohheit eigene Rechte besitzen, die bei ihrer Verletzung zur Eröffnung des Verwaltungsstreitverfahrens führen. st/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verkehrswegeplanung; Planfeststellungsverfahren; Bund; Rechtsschutz; Naturschutzrecht; Landschaftspflegerecht; Zielkonflikt; Denkmalschutz; Land; Verwaltung; Deutsche Bundesbahn; Deutsche Einheit; Streitverfahren;.
Köln: Deutscher Gemeindeverlag 1993. IX,101 S., Lit.,Reg.
ISBN: 3-555-00910-9
= Schriftenreihe des Freiherr-Vom-Stein-Institutes; 20
Hrsg.: Univ. Münster/Westf., Freiherr-vom-Stein-Institut, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen
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Winkler,Elke:
Handlungsspielräume in Entscheidungsprozessen, dargestellt am Planfeststellungsverfahren zur Flughafenerweiterung Stuttgart.
Es wird ein methodisches Instrument erarbeitet, das es erlaubt, verschiedene Analysebereiche des Konstrukts Handlungsspielraum zu untersuchen. Des weiteren werden unter Anwendung dieses Instruments inhaltliche Aussagen zu Handlungsspielräumen in einem ausgewählten Entscheidungsprozeß formuliert. Es werden Faktoren aufgezeigt, welche die Handlungsspielräume einer Genehmigungsbehörde in einem komplexen und konfliktreichen Verwaltungsverfahren maßgeblich beeinflussen. Für die Untersuchung kollektiver Entscheidungsprozesse wird ein Raster entworfen, das den dynamischen Aspekt der Nutzung von Handlungsspielräumen in besonderer Weise berücksichtigt. Das Fallbeispiel betrifft das Planfeststellungsverfahren zu der umstrittenen Flughafenerweiterung Stuttgart, das eines der größten Verwaltungsverfahren der BRD darstellt. Auf der Grundlage der Fallstudie wird der Prozeßverlauf der Problembearbeitung beschrieben. Zu Vergleichszwecken erfolgt noch eine Laboruntersuchung, und zwar wird eine Gruppensitzung mit dem Ziel der Lösungssuche frei simuliert, woraus sich ergibt, daß kontroverse Interessen möglichst frühzeitig vertreten sein sollten. sg/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Verkehr; Befragung; Laboruntersuchung; Simulation; Verwaltungshandeln; Entscheidungsprozess; Flughafen; Erweiterung; Planfeststellungsverfahren; Methode; Verwaltung; Aktenanalyse; Feldstudie; Handlungsspielraum;.
Konstanz: Hartung-Gorre 1993. ca.200 S., Abb.,Tab.,Lit.
Diss.; Konstanz 1992
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Steinberg,Rudolf:
Fachplanung. Das Recht der Fachplanung unter Berücksichtigung des Nachbarschutzes und der Umweltverträglichkeitsprüfung. 2. Aufl.
Die Arbeit ist eine systematische Darstellung des Fachplanungsrechts. Literatur und Rechtsprechung sind im wesentlichen auf dem Stand 1993. Berücksichtigt ist auch das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz für die neuen Bundesländer und das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz. Die erörterten Themen umfassen im einzelnen: Planfeststellung und Planfeststellungsrecht, das Nachbarrecht der Planfeststellung, das Planfeststellungsverfahren, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen, Ausgleichsregelungen in der Planfeststellung, der Planfeststellungsbeschluß und Sonderformen der Zulassung, Rechtsschutz bei Planfeststellungen, Umweltverträglichkeitsprüfung und Nachbarschutz gegen vorbereitende bzw. höherstufige Fachplanungen. gb/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanung; Planfeststellung; Nachbarrecht; Planfeststellungsverfahren; Rechtsschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung;.
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 1993. 461 S., Lit.,Reg.
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Itjeshorst,Wilhelm; Terwelp,Georg:
In Zusammenarbeit neue Ziele erreicht.
Eine in Wesel ansässige Kiesbaggerei stellte 1987 den Antrag, die Abbauflächen um ca. 24 ha zu erweitern. Hierbei erklärte sie sich bereit, in enger Abstimmung mit den beteiligten Behörden und dem ehrenamtlichen Naturschutz einen neuen landschaftspflegerischen Begleitplan für Großabgrabungen zu erstellen. Diese Aufgabe übernahm die niederrheinische Arbeitsgemeinschaft Biotopmanagement. Es wird auf die landschaftlichen Voraussetzungen, die Planungsziele, die Gestaltung der Biotopbereiche und die Folgenutzung im einzelnen eingegangen. Dies ist eine am Niederrhein erstmalig durchgeführte Art eines Planfeststellungsverfahrens. Hier wurde ein großflächiger Abgrabungskomplex im Zuge einer verhältnismäßig kleinen Erweiterung (4,4 vH. der Gesamtfläche) vollständig und mit neuen Zielen und Inhalten überplant. Die Bereitschaft des Kiesbauunternehmens, grundsätzlich auf die begründeten Vorstellungen des Naturschutzes einzugehen, hat neue Möglichkeiten der Biotopgestaltung, der Entwicklung von Lebensgemeinschaften sowie des Artenschutzes geschaffen.
Schlagwörter zum Inhalt: Naturraum/Landschaft; Fläche; Erweiterung; Landschaftspflege; Planungsziel; Biotop; Kooperation; Folgenutzung; Planfeststellungsverfahren; Abgrabung; Naturschutz; Kiesabbau; Begleitplanung; Schutzbereich; Gestaltung;.
in Fachzeitschrift: LA LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 23(1993)Nr.5, S.58-60, Abb.,Lit.,Lagepl.
ISSN: 0323-3162
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Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz. Tl.3.
Schlagwörter zum Inhalt: Baupolitik; Gesetzestext; Planfeststellungsverfahren; Bundesimmissionsschutzgesetz; Verordnung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Investitionserleichterungsgesetz; Wohnbaulandgesetz; Abfallgesetz; Änderung; Einfügung; Anlage(genehmigungsbedürftig); Rechtsmittel; Verwaltungsgerichtsbarkeit;.
in Fachzeitschrift: Deutsches Architektenblatt, 25(1993)Nr.8, S.HS157-HS160
ISSN: 0720-0293
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Dürr,Hansjochen:
Aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Planfeststellung von Straßen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straßenplanung; Fernstraßenplanung; Planfeststellungsverfahren; Verwaltungshandeln; Trassierung; Planungsalternative; Bewertungskriterium; Abwägung; Rechtsschutz; Eigentum; Naturschutz; Immissionsschutz; Wasserwirtschaft; Landwirtschaft; Planungshoheit; Planfeststellungsbeschluss; Rechtsprechungsübersicht; BVerwG; Oberverwaltungsgericht; Erörterung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 13(1993)Nr.5, S.161-170, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Pleban,Angela:
Beschleunigungen, Hemmnisse, Unabwägbarkeiten. Planrechtliche Verfahren.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Genehmigungsverfahren; Verfahrensablauf; Bundesverkehrswegeplan; Planfeststellungsverfahren; Mittellandkanal; Verkehrsprojekt; UVP; Vereinfachung;.
in Fachzeitschrift: Binnenschifffahrt 48(1993)Nr.17, S.25,27-29
ISSN: 0939-1916
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Dilger,Robert; Juchem,Peno A.; Pereira de Queiroz,Sandra M.:
Umweltverträglichkeitsprüfung in Brasilien. Beispiele aus dem Bundesstaat Parana.
Dieser Beitrag will am Beispiel der Umweltverträglichkeitsprüfung zeigen, wie sich politisches Wollen, gesetzgeberische Absicht und verwaltungsmäßige Umsetzung der Vorschriften den Umweltproblemen Brasiliens in der täglichen Praxis stellen. Am Beispiel der paranaensischen Landesumweltbehörde IAP werden Grundlagen, Ablaufschema und Probleme bei der Anwendung und Umsetzung der UVP im Planfeststellungsverfahren dargestellt und diskutiert. Der Beitrag ist innerhalb eines Projektes der Technischen Zusammenarabeit im Umweltbereich zwischen Brasilien und der Bundesrepublik Deutschland entstanden, die unter dem Titel "Umweltauswirkungen von Staudammvorhaben" seit 1987 vom bereits erwähnten IAP und der GTZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit durchgeführt wird.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Umweltschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellungsverfahren; Genehmigungsverfahren; Partizipation; Staudamm; UVP; Öffentlichkeitsbeteiligung;.
in Fachzeitschrift: Raumforschung und Raumordnung - RuR 51(1993)Nr.2/3, S.135-142, Abb.,Lit.
ISSN: 0034-0111
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Müllmann,Christoph:
Die Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen nach dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz.
Am 1. 5. 93 ist das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz (InvestErIG) in Kraft getreten. Der Verfasser untersucht die Auswirkungen des Gesetzes auf die Zulassungsverfahren für Abfallentsorgungsanlagen. Vor allem für kleinere Anlagen dürfte sich eine Vereinfachung und Beschleunigung im Genehmigungsverfahren ergeben.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung; Verbrennung; Ablagerung; Gesetz; Investition; Planfeststellungsverfahren; Genehmigungsverfahren; Immissionsschutz; Deponie; Abfallentsorgung; Kompost; Wohnbaulandgesetz; Zulassungsverfahren; Sortieranlage; Bodensanierung; Bauartzulassung;.
in Fachzeitschrift: Müll und Abfall 25(1993)Nr.9, S.645-646,648-650,652-654, Lit.
ISSN: 0027-2957
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Anordnung über die Straßenbaubehörden sowie zur Bestimmung der höheren Verwaltungsbehörde und der Anhörungsbehörde für Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz. Vom 20.Januar 1993.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verwaltungsrecht; Straßenbau; Behörde; Straßenbauverwaltung; Planfeststellungsverfahren; Bundesland; Anordnung; Zuständigkeit; Verwaltungsbehörde; Straßenbaubehörde; Gültig;.
in Fachzeitschrift: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. Teil 1 (1993)Nr.2, S.28-29
ISSN: 0342-3557
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Wallisch,Brigitte:
Planfeststellungsverfahren für Abfallbeseitigungsanlage notwendig?
Eine zentrale Erd- und Bauschuttdeponie eines Stadtkreises mit einer Kapazität von 770.000 cbm, die unter Inanspruchnahme von 8 ha Wald mit besonders bedeutsamen Schutzfunktionen in der Zone II eines Wasserschutzgebietes errichtet werden soll, bedarf der Planfeststellung.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Betrieb; Behörde; Genehmigung; AbfG; Deponiestandort; Zone; Naturschutzverband; Planfeststellungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 4(1993)Nr.0, S. 343
ISSN: 0941-5750
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Leitner,Wolfgang:
Die überörtliche Straßenplanung durch Bebauungsplan im Vergleich zur straßenrechtlichen Planfeststellung.
Der Autor erläutert zunächst die Instrumente zur Planung (Planfeststellung und Bebauungsplan) und vergleicht diese im Zusammenhang mit der überörtlichen Straßenplanung (Fachplanung) miteinander. Dabei gilt dem 17 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes, der die Planfeststellung durch die Bebauungspläne nach dem Baugesetzbuch ersetzt, besondere Aufmerksamkeit. Die rechtliche und praktische Reichweite der Ersetzungswirkung wird näher ausgeleuchtet. Den Schwerpunkt der Arbeit stellt die Bewältigung nachbarschaftlicher Konfliktlagen dar. Damit sind die Abwehr-, Schutz- und Entschädigungsansprüche der vom Straßenbau betroffenen Bürger gemeint. Die Untersuchung geht zunächst auf die Art der Konflikte (Verkehrslärm und -staub) ein, um danach die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten (Lärmschutz) bei der Planung des Straßenbaus nach Planfeststellungsverfahren oder Bebauungsplan zu analysieren. Der Autor versucht, die Defizite des Nachbarschutzes bei der Bauleitplanung zu korrigieren. rebo/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straßenplanung; Bebauungsplan; Nachbarschutz; Bundesfernstraßengesetz; Planfeststellung; Fachplanung; Rechtsprechung; Entschädigung; Rechtsschutz; Baurecht; Bauleitplanung; Verkehr; Konfliktlösung; Baugesetzbuch;.
Osnabrück: 1992. XIX,244 S., Lit.
jur. Diss.; Osnabrück 1992
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Rothe,Karl-Heinz:
Das Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Eine praxisbezogene Gesamtdarstellung unter Berücksichtigung des Landesrechts. 2.,neubearb.Aufl.
Das Buch ist als Leitfaden und umfassende Orientierungshilfe bei der Lösung von Fragen, die sich in der täglichen Praxis der Bauleitplanung stellen, gedacht. Alle Verfahrensabschnitte bei der Aufstellung eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplans werden ausführlich erörtert, vor allem aber steht die praxisbezogene Gesamtdarstellung des Bauleitplanungsrechts mit vielen Beispielen und konkreten Handlungsanweisungen im Vordergrund.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bauleitplanung; Planungsverfahren; Planungsgrundsatz; Bauleitplan; Kommunalplanung; Planaufstellung; Planfeststellungsverfahren; Flächennutzungsplanung; Bebauungsplan; Rechtsgrundlage; Bürgerbeteiligung; Planaufstellungsverfahren;.
Köln: Deutscher Gemeindeverlag 1992. XXIV,215 S., Lit.
ISBN: 3-555-00890-0
= Neue Kommunale Schriften des Deutschen Gemeindeverlags; 60
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Funk-Draschka,Sabine:
Die gerichtliche Überprüfbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen. Zu den Klagemöglichkeiten der Bundesländer und Gemeinden unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Natur- und Denkmalschutzes.
Bei planfeststellungsbedürftigen Vorhaben ergeben sich Konflikte mit den Belangen des Natur- und Denkmalschutzes, die der gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Die Verletzung der Natur- bzw. Denkmalschutzgesetze bedingt jedoch in der Regel nicht zugleich auch eine Verletzung der Individualinteressen eines potentiellen Klägers, so daß die Klage unzulässig wäre. Die Arbeit untersucht, ob den von Fachplanungen betroffenen Bundesländern und Gemeinden bisher ungenutzte Klagemöglichkeiten zustehen. Interessenkonflikte resultieren oft daraus, daß überörtliche Vorhaben Flächen in Anspruch nehmen, die die Gemeinde für andere Zwecke bestimmt hatte oder freihalten wollte. Naturschutzrechtlich relevant wird dieses Problem, weil es insbesondere die von Bebauung und Verplanung freigehaltenen Flächen im Außenbereich sind, die ein ideales Plangebiet für raumbeanspruchende Planfeststellungsvorhaben sind. kmr/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Denkmalschutzgesetz; Fachplanung; Planfeststellungsverfahren; Klage; Bundesland; Gemeinde; Rechtsprechung; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Kommunalrecht; Natur; Denkmalschutz; Bundeskompetenz;.
Marburg: 1992. XLII,102 S., Lit.
jur. Diss.; Marburg 1992
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Tsevas,Athanassios D.:
Die verwaltungsgerichtliche Kontrollintensität bei der materiell-rechtlichen Nachprüfung des Planfeststellungsbeschlusses für raumbeanspruchende Großprojekte.
Die Untersuchung behandelt die verwaltungsgerichtliche Kontollintensität bei der Nachprüfung des Planfeststellungsbeschlusses für Großprojekte. Diese ist vor dem Hintergrund des Schutzes nach Art. 14 GG (Eigentumsschutz) notwendig. Im Mittelpunkt steht die Frage des Ermessungsspielraums der Verwaltung und dessen Würdigung durch das Gericht, insbesondere durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Nach einer Erläuterung der gesetzlich begründeten Befugnis der Verwaltung im Planungsrecht widmet sich der Autor ausführlich der Rechtsprechung des BVerwG. Analysiert wird insbesondere die "Schrankensystematik" des BVerwG (Planrechtfertigung, Planungsleitsätze, Abwägungsgebot). rebo/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Großprojekt; Fachplanung; Rechtsprechung; Abwägung; Verwaltungsrecht; Planung; Planfeststellungsbeschluss; Verwaltungsgerichtsbarkeit; Nachprüfung; Kontrolle; Kontrolldichte; Planrechtfertigung; Leitsatz;.
Berlin: Duncker und Humblot 1992. 180 S., Lit.
jur. Diss.; Univ. München 1991
= Schriften zum öffentlichen Recht; 621
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Klößner,Bernd:
Straßenplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der gestuften Fernstraßenplanung.
Die Arbeit untersucht, ob der materiell-rechtliche Stellenwert oder besser der Berücksichtigungsrang der Umweltbelange bei der Fernstraßenplanung durch das UVPG verändert wird. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei das Berücksichtigungsgebot des Paragr. 12 UVPG. Da es sich bei der Fernstraßenplanung um ein gestuftes Verfahren handelt und die UVP ebenfalls gestuft im Linienbestimmungsverfahren nach Paragr. 16 FStrG und dem Planungsfeststellungsverfahren nach Paragr. 17 FStrG durchzuführen ist, wird weitgehend untersucht, wie die Ergebnisse einer gestuften UVP in den Verfahrensstufen der Fernstraßenplanung zu berücksichtigen sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Strassenbau; Straßenplanung; Straßenverkehr; Fernstraßenplanung; Fernverkehrsstraße; Umweltschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellungsverfahren; UVP; UVPG; FStrG; Linienführung;.
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 1992. 261 S., Lit.
ISBN: 3-7890-2845-2
jur.Diss.; Frankfurt/Main 1992
= Frankfurter Schriften zum Umweltrecht; 2
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Bender,Bernd; Pfaff,Richard:
Zur Standortproblematik im Recht der Abfallentsorgungsanlagen.
Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Standortplanung für Abfallentsorgungsanlagen auseinander. Die Standortsuche für Abfallbeseitigungsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen wird vom Vorhabenträger in der Regel an ein privates Planungsbüro vergeben. Nach jeweils unterschiedlichen Standortkriterien werden zunächst weite Bereiche des Entsorgungsgebiets aufgrund von Ausschlußkriterien ausgeschieden, verbliebene Flächen danach über ebenfalls sehr unterschiedliche Positivkriterien bewertet, schließlich ein Standort festgelegt. Dieser oft mehrere Jahre dauernde Teil des Planungsprozesses bietet potentiell Betroffenen keine Einwirkungsmöglichkeit. Ein in der Regel folgendes Raumordnungsverfahren mit vorgezogener UVP prüft Standortalternativen nicht mehr oder bewertet nur die Plausibilität des vorangegangenen Auswahlprozesses. Eine Klagemöglichkeit gegen das Ergebnis des ROV besteht nicht. Damit wird die zu fordernde Abwägung über Standortalternativen und ihre richterliche Kontrolle in das Zulassungsverfahren verschoben. Angesichts des Planungsvorlaufs ist die Annahme, dort könne noch offen entschieden werden, wirklichkeitsfremd. Zu fordern ist, daß in einer Verwaltungsvorschrift in Form eines Prüfungskatalogs Standortkriterien und Fragen ihrer Gewichtung festgesetzt werden. Dies ist nach einer Diskussion mit Vertretern beteiligter Fachdisziplinen leistbar.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Abfallbeseitigungsanlage; Standortplanung; Planungsalternative; Planungsverfahren; Raumordnungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Rechtsschutz; Verfahrensablauf; Abwägung; Standortkriterium; Abfallentsorgungsplan; Akzeptanz; Kritik;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt (1992)Nr.4/5, S.181-188, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Kokenge,Hermann:
Eingriffs-/Ausgleichsregelung. Zur Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung nach nordrhein-westfälischem Landesrecht.
Die Eingriffsregelung dient in erster Linie der Verminderung und Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft. Deshalb ist eine Mitwirkung bei Planungen, die der Eingriffsvorbereitung dienen, von entscheidender Bedeutung. In diesem Sinne wird auf die Mitwirkung im Rahmen der Bauleitplanung, des Planfeststellungsverfahrens, des Baugenehmigungsverfahrens, des Bewertungsverfahrens und der -methodik und der Sicherung von Flächen und Maßnahmen eingegangen. Als wesentliche Grundlage für ein nachvollziehbares und vergleichbares Bewerten von Eingriffen und für das Festlegen von Ersatzmaßnahmen wird eine freiraumplanerische Gesamtkonzeption angesehen. Aus diesem Konzept sind auch die Flächen und Bereiche abzuleiten, die für die Realisierung der Ersatzleistungen benötigt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Gartenbau/Landschaftsbau; Bundesnaturschutzgesetz; Bauleitplan; Planfeststellungsverfahren; Baugenehmigung; Bewertung; Freiraumplanung; Sicherungsmaßnahme; Eingriffsregelung; Ausgleichsregelung; Flächensicherung;.
in Fachzeitschrift: Gartenamt 41(1992)Nr.5, S.311-314, Lit.
ISSN: 0016-4739
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Bonnenberg,H.:
Akzeptanzfragen in der Abfallwirtschaft und ihre Beeinflussung.
In dem Beitrag wird beispielhaft auf Fragen der Müllverbrennung eingegangen. Dabei wird insbesondere auf Akzeptanzprobleme die im Zusammenhang mit der Müllverbrennung stehen Stellung genommen.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung/Technik; Abfallwirtschaft; Entsorgung; Entscheidungsfindung; Planfeststellungsverfahren; Müllverbrennung; Akzeptanz; Meinungsbildung;.
in Fachzeitschrift: BWK. BRENNSTOFF WÄRME KRAFT 44(1992)Nr.3, S.89-90, Lit.
ISSN: 0006-9612
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Fromm,Günter:
Die Planfeststellung für den Bau von Straßenbahnen. Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in den neuen Bundesländern. (dt.;Ref.engl.,franz.)
Nach dem Personenbeförderungsgesetz sind für den Bau und Betrieb einer Straßenbahn-, Stadtbahn- oder U-Bahnlinie Genehmigungen erforderlich. Dies setzt die Prüfung voraus, ob ein öffentliches Interesse vorliegt, ob sie umweltverträglich erstellt werden kann und welche planerischen Konflikte bewältigt werden müssen. In den alten Bundesländern war das Planfeststellungsverfahren das Regelverfahren, die Ausweisung in Bebauungsplänen spielte bisher nur eine geringe Rolle. Der Beitrag beschreibt Wesen und Wirkung des Planfeststellungsverfahrens und untersucht, wo und welche Änderungen sich durch das bis 1995 in den neuen Bundesländern gültige Verkehrwegeplanungsbeschleunigungsgesetz ergeben.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straßenbahn; Straßenbahnverkehr; Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Verfahrensablauf; Bebauungsplan; Rechtsschutz; Straßenbahntrasse; Planfeststellungsbeschluss; Beschleunigung; Personenbeförderungsgesetz; Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz;.
in Fachzeitschrift: Der Nahverkehr 10(1992)Nr.4, S.108-110,112-116, Lit.
ISSN: 0722-8287
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Richtlinien Wasserrecht und Bahnanlagen der Deutschen Bundesbahn. RdErl.d.Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft. Vom 3.4.1992 - IV/C/2-50.23.07.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Richtlinie; Wasserrecht; Wasserwirtschaft; Eisenbahn; Bahnanlage; Wasserversorgung; Planfeststellungsverfahren; Bundesland; Runderlass; Bundesbahn; Deutsche Bundesbahn; Gültig;.
in Fachzeitschrift: Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen. Ausgabe A 45(1992)Nr.29, S.602-605
ISSN: 0177-3569
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Fechner,Horst:
Ubf München-Riem - Raumordnung, Planfeststellung, Verwaltungsstreitverfahren.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Güterbahnhof; Umschlaganlage; Planfeststellungsverfahren; Umschlagbahnhof; Planfeststellungsbeschluss; Rechtsstreit;.
in Fachzeitschrift: Die Bundesbahn 68(1992)Nr.9, S.1005-1010, Abb.
ISSN: 0007-5876
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Müller,Helmut:
Die Flughafen-S-Bahn München - Planung und Realisierung.
In Übereinstimmung mit dem Gesamtverkehrsplan Bayern wird am neuen Münchner Flughafen das Konzept eines integrierten Gesamt-Verkehrssystems modular verwirklicht. Dazu wurde der Flughafen nicht nur an das bestehende Autobahnnetz, sondern in einer ersten Ausbaustufe auch an das über 400 Kilometer umfassende Streckennetz der Münchner S-Bahn optimal angebunden.
Schlagwörter zum Inhalt: Bahnbau; Flughafen; Anschluss; S-Bahn; Verkehrskonzept; Planung; Neubaustrecke; S-Bahnstation; Bauausführung; Baurecht; Planfeststellungsverfahren; Bauzeit; Baukosten; S-Bahnbau; Flughafenbahn; Betriebskonzept;.
in Fachzeitschrift: Die Bundesbahn 68(1992)Nr.3, S.291-293,296-298,300, Abb.
ISSN: 0007-5876
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Planfeststellung für eine Sondermülldeponie - Umfang der Problembewältigung im Planfeststellungsverfahren. AbfG Paragraphen 22 I Satz 2, 8 I Satz 3 und III Satz 2 Nrn.1 und 3. VwVfG Paragraphen 36, 43 II, 74 III, 76 I. VwGO Paragraph 113 I Satz 1. BVerwG, Urteil v. 21.2.1992 - 7 C 11.91 -, OVG Münster.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Abfallbeseitigung; Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Gewässerschutz; Bodenschutz; Sonderabfall; Planänderung; Rechtsprechung; Sonderabfalldeponie; Deponieabdichtung; Aufhebung; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 12(1992)Nr.8, S.307-309
ISSN: 0721-7390
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Schirmer,Rolf:
Rechtsgrundlagen für Park-and-ride-Anlagen an den Schnittpunkten von Straße und Schiene.
Park-and-Ride-Plätze sind ein oft gefordertes Instrument zur Begrenzung des Kraftfahrzeugverkehrs in den Kernstädten. Ihre konkrete Planung ruft jedoch regelmäßig Konflikte mit betroffenen Anwohnern aus. Unter den Behörden ergibt sich ein negativer Kompetenzkonflikt - die jeweils andere Behörde wird als zuständig angesehen. Untersucht man die Rechtsgrundlagen, kommt man zu dem Ergebnis, daß sowohl Bauleitpläne nach den Paragraphen 5, 9 und 11 BauGB, Planfeststellungen nach Paragraph 36 BBahnG und Planfeststellungen nach Paragraph 17 FernStrG die Rechtsgrundlage bilden können. Die Fachplanung genießt keinen generellen Vorrang vor der Bauleitplanung. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Planrechtfertigung und insoweit auch Planungspflicht für den Fachplanungsträger zusammentreffen. Die Grenzen der Fachplanung sind überschritten, wenn in Kernbereiche der Bauleitplanung eingegriffen werden müßte. Im Planfeststellungsverfahren ist das materielle Bauordnungsrecht anzuwenden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Park-and-Ride; Planungsrecht; Planfeststellung; Bauleitplanung; Baurecht; Planungskompetenz; Regionalplanung; Park-and-Ride-Anlage; Rechtsgrundlage; Planrechtfertigung; Planungspflicht;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 123(1992)Nr.17, S.513-518, Lit.
ISSN: 0522-5337
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Gemeindliche Planungshoheit und abfallrechtliche Planfeststellung. Rechtsposition der Gemeinde als Grundstückseigentümer. GG Art. 14, 28 II. AbfG Paragraphen 2 I Satz 2, 7 I, 8 III Satz 2. BGB Paragraphen 903 ff. VwGO Paragraph 138 Nr.6. EntlG Artikel 2 Paragraph 9 I Nr.5. BVerwG, Urteil v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 -, OVG Lüneburg.
1. Auch bei der abfallrechtlichen Planfeststellung vermittelt die gemeindliche Planungshoheit eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition nur unter der Voraussetzung, daß das Vorhaben entweder eine hinreichend bestimmte gemeindliche Planung nachhaltig stört oder wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt - im Anschluß an die ständige Rechtsprechung. 2. Schon die einfachrechtliche Eigentümerstellung vermittelt der Gemeinde eine abwägungserhebliche Position, wenn ein ihr gehörendes Grundstück durch eine abfallrechtliche Planfeststellung unmittelbar in Anspruch genommen wird - im Anschluß an BVerwGE 87, 332. Das gilt auch, wenn der Planfeststellungsbeschluß keine enteignungsrechtliche Vorwirkung hat, soweit die Leitsätze. Im vorliegenden Fall wendet sich die klagende Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluß zur Erweiterung einer Sonderabfalldeponie. Die Gemeinde ist Eigentümer einer quer durch das Deponiegeländer verlaufenden, bereits seit langem mit Abfall verfüllten Parzelle. Außerdem steht der als Deponiezufahrt genutzte Weg im Eigentum der Gemeinde. Das OVG wies die Klage ab, die Revision zum BVerwG blieb erfolglos.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Abfallrecht; Sonderabfall; Deponie; Erweiterung; Planungshoheit; Planfeststellung; Bauleitplanung; Bodeneigentum; Abwägung; Rechtsprechung; Kommunale Planungshoheit; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 15(1992)Nr.4, S.182-184
ISSN: 0170-0413
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Steinberg,Rudolf:
Neue Entwicklungen in der Dogmatik des Planfeststellungsrechts.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellung; Anlage; Planungsrecht; Fachplanung; Entschädigung; Rechtsschutz; Genehmigung; Rechtssystematik; Rechtswirkung; Entscheidungsspielraum; Rechtsweg;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 107(1992)Nr.23, S.1501-1507, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Zusammenarbeit zwischen Luftfahrt- und Landschaftsbehörden. Gem.RdErl.d.Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr -II/A/2-31-20/1- und d.Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft -III/B/4-1.05.06-. Vom 14.August 1992.
Schlagwörter zum Inhalt: Staat/Verwaltung; Erlass; Landschaftspflegerecht; Landschaftsschutz; Behörde; Luftverkehr; Flugplatz; Genehmigungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Bundesland; Landschaftsbehörde; Zusammenarbeit; Gültig;.
in Fachzeitschrift: Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen. Ausgabe A 45(1992)Nr.68, S.1672-1673
ISSN: 0177-3569
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Beteiligung der nach Par.29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände in straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Vom 21.April 1992 - Va/21-61/k-02.09.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straßenplanung; Straßenrecht; Straßenbaurecht; Planungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Beteiligungsverfahren; Verband; Bundesland; Naturschutzverband; Gültig;.
in Fachzeitschrift: Staatsanzeiger für das Land Hessen (1992)Nr.19, S.1086-1087
ISSN: 0724-7885
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Kuschnerus,Ulrich:
Rechtliche Anforderungen an den Immissionsschutz in der Straßenplanung - Grundsätze - Rechtsprechungsübersicht - Literaturverzeichnis.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straßenplanung; Immissionsschutz; Rechtsprechung; Abwägung; Festsetzung; Lärmschutz; Planfeststellungsverfahren; Rechtslage; Anforderung; Grundsatz; Übersicht; Literaturverzeichnis; Planungsinstrumentarium; Bebauungsplanverfahren;.
Bonn: 1991. ca.50 S., Abb.,Tab.,Lit.
= Material aus den Lehrgängen; 650
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Schlarmann,Liselotte:
Die Alternativenprüfung im Planungsrecht.
Die vorliegende Studie beschäftigt sich systematisch mit der Alternativenprüfung im Planungsrecht und ihren dogmatischen Grundlagen. Die vorhandene Rechtsprechung zur Alternativenprüfung wird exemplarisch für die Straßenplanung, für die luftverkehrsrechtliche Planung, die abfallrechtliche Planung und für die Bauleitplanung dargestellt. Das Abwägungsgebot, aus dem die Pflicht zur Alternativenprüfung resultiert, wird allgemein näher untersucht, und es werden die Anforderungen an die Alternativenprüfung herausgearbeitet. In gesonderten Kapiteln wird auch auf die Auswirkungen des UVP-Gesetzes auf die Fach- und Bauleitplanung sowie auf Reformbestrebungen, die die Pflicht zur Alternativenprüfung einschränken wollen, eingegangen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Planungsalternative; Planfeststellung; Planungsverfahren; Rechtsprechung; Straßenplanung; Bauleitplanung; Luftverkehrsrecht; Verkehrsplanung; Abfallrecht; Rechtsgrundlage; Alternative; Planungsentscheidung; UVP; Abwägungsgebot;.
Münster/Westf.: 1991. 178 S., Lit.
ISBN: 3-88497-100-X
= Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 139
Hrsg.: Univ. Münster/Westf., Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen
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Gesetz über Eisenbahnen und Bergbahnen 'EBG'. Vom 7.Juli 1967.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Gesetz; Eisenbahn; Raumordnung; Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Bundesland; Bergbahn; Gültig;.
In: Sammlung des bereinigten Hessischen Landesrechts einschließl. 108.Ergänzungslieferung. Stand 9.12.1991. Hrsg.: Hessen, Landtag, Wiesbaden
Bad Homburg v.d.H.: Gehlen 1991. S.
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Hessisches Wassergesetz 'HWG'. Vom 6.Juli 1960. In der Fassung vom 22.Januar 1990.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Gesetz; Wasserwirtschaft; Wasserrecht; Gewässerschutz; Wasserschutzgebiet; Grundwasserschutz; Anlage; Wasserversorgung; Wasserversorgungsanlage; Abwasserbeseitigung; Wasserbehörde; Planfeststellungsverfahren; Bundesland; Wassergesetz; Bewilligungsverfahren; Wasseraufsicht; Wasserbuch; Gültig;.
In: Sammlung des bereinigten Hessischen Landesrechts einschließl. 108.Ergänzungslieferung. Stand 9.12.1991. Hrsg.: Hessen, Landtag, Wiesbaden
Bad Homburg v.d.H.: Gehlen 1991. S.
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Beschleunigung von Planung und Verfahren im Bereich des Verkehrswegebaus.
Der Zuwachs des Verkehrs infolge der Deutschen Einheit, der Öffnung Osteuropas und des EG-Binnenmarktes erfordert eine schnelle Leistungssteigerung der Straßen- und Schienenverbindungen. Bisherige Planungs- und Genehmigungszeiten von 15 bis 20 Jahren führen jedoch dazu, daß Engpässe nicht rechtzeitig beseitigt werden. Nicht nur in der gesetzlich geregelten Phase der Zulassung, auch im rein administrativen Bereich der planerischen Vorbereitung von Verkehrsinvestitionen muß wesentlich schneller gearbeitet werden. Die Studie liefert eine Analyse der Schwachstellen bei der Verfahrensabwicklung und macht Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung in den Bereichen der Planungs-, Raumordnungs-, Planfeststellungs- sowie der Rechtsschutz- und Petitionsverfahren. Außerdem wird empfohlen, Methoden des Projektmanagements aus der freien Wirtschaft auf die öffentliche Verwaltung zu übertragen. wi/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Staat/Verwaltung; Verkehrswegebau; Verkehrswegeplanung; Planungsverfahren; Raumordnungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Planungsprozess; Projektmanagement; Verwaltung; Beschleunigung; Schwachstellenanalyse; Empfehlung;.
Stuttgart: 1991. 151 S.
= Schriftenreihe der Stabsstelle Verwaltungsstruktur, Information und Kommunikation beim Innenministerium Baden-Württemberg; 9
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Milger,Wolf-Dietmar:
Die Präklusion von Rechten Dritter in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren - unter besonderer Berücksichtigung des Atom- und Immissionsschutzrechts.
Die Präklusion ist ganz allgemein der Ausschluß von Rechten nach dem untätigen Verstreichenlassen von Fristen durch den Berechtigten. Hier geht es um die Präklusion im Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren des Atom- und Immissionsschutzrechts sowie des Wasser- und Bauordnungsrechts, an dem Dritte schon vor Erlaß des Verwaltungsakts zu beteiligen sind, die aber ihre Einwände nur während der Präklusionsfrist geltend machen können. Der Autor unterscheidet zwischen Versäumnis-, formeller, materieller und Folgepräklusion. Der vom Autor neu geprägte Begriff "Folgepräklusion" bezeichnet eine Abwandlung der formellen Präklusion; der Einwand kann hier auch bei mehreren unabhängigen Verfahrensabschnitten nicht mehr angebracht werden, wenn er in einem vorigen Abschnitt präkludiert wurde. Dies wird den Besonderheiten der gestuften Verfahren im Atom- und Immissionsschutzrecht besser gerecht. Es folgen zahlreiche weitere Verbesserungsvorschläge. lil/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Atomrecht; Wasserrecht; Immissionsschutzrecht; Umweltschutzrecht; Genehmigungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Rechtsgeschichte; Verwaltungsrecht; Kommunalrecht; Umweltschutz; Baurecht; Präklusion; Ausschlußfrist;.
Göttingen: 1991. XXXVIII,279 S., Lit.
jur.Diss.; Göttingen 1990
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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über die Anerkennung eines Naturschutzverbandes nach Paragraph 29 des Bundesnaturschutzgesetzes. Az. 50-8831.33/6 - Vom 26.August 1991.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bundesland; Naturschutz; Naturschutzgesetz; Verband; Mitwirkung; Gesetzgebung; Planung; Naturschutzgebiet; Planfeststellungsverfahren; Satzung; Bekanntmachung; Anerkennung; Programm; Befreiung; Gültig;.
in Fachzeitschrift: Sächsisches Amtsblatt (1991)Nr.34, S.19-20, Lit.
Hrsg.: Sachsen, Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung, Dresden
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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über die Anerkennung eines Naturschutzverbandes nach Paragraph 29 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 26.August 1991.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bundesland; Naturschutz; Naturschutzgesetz; Verband; Mitwirkung; Gesetzgebung; Planung; Naturschutzgebiet; Planfeststellungsverfahren; Satzung; Bekanntmachung; Anerkennung; Programm; Befreiung; Gültig;.
in Fachzeitschrift: Sächsisches Amtsblatt (1991)Nr.36, S.6, Lit.
Hrsg.: Sachsen, Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung, Dresden
Erstes Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Thüringer Verwaltung vom 7.August 1991. Thüringer Verwaltungsverfahren -ThürVwVfG-.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bundesland; Gesetz; Verwaltung; Verwaltungsverfahren; Behörde; Kosten; Planfeststellungsverfahren; Auslegung; Gemeinde; Verwaltungsakt; Planfeststellungsbeschluss; Anhörungsverfahren; Einwendung; Rechtsbehelf; Gültig;.
in Fachzeitschrift: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Thüringen Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Thüringen (1991)Nr.17, S.285,293-313, Lit.
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Planfeststellungsverfahren nach den Straßengesetzen; hier a. Zustellung der Planfeststellungsbeschlüsse an die Beteiligten und b. Auslegung eines Beschlusses und einer Ausfertigung des Planes in den Gemeinden durch die planaufstellenden Straßenbaubehörden. Vom 10.Dezember 1990. IV/a/21-61/k/02.13-Stb/2/1990. Gült.-Verz. 60.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Straßenbau; Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Auslegung; Bundesland; Straßengesetz; Planfeststellungsbeschluss; Zustellung; Muster; Gültig;.
in Fachzeitschrift: Staatsanzeiger für das Land Hessen (1991)Nr.3, S.178-180
ISSN: 0724-7885
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Zum Einfluß der EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung auf straßenrechtliche Planfeststellungen. BayVGH, Urteil vom 24.8.1990 - 8 A 89.40037 u.a. -, rechtskräftig.
Gegenstand der Verwaltungsstreitsachen ist der Planfeststellungsbeschuß der Regierung von Oberbayern vom 26.6.1989 für den Neubau eines Streckenabschnitts des Autobahnrings München. Auf Antrag der Autobahndirektion vom 29.4.1986, dem in den Jahren 1969/70, 1973/79 und 1985 Raumordnungsverfahren, ergänzende Raumordnungsverfahren und Linienbestimmungsverfahren vorangegangen waren, wurde der Plan festgestellt. Die Klage beanstandet als Verfahrensfehler das Fehlen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend der EG-Richtlinie vom 27.6.1985. Die Klage blieb erfolglos. Die Berufungsmöglichkeit auf EG-Recht wurde zwar bejaht, die Richtlinie sei jedoch in Teilen zu unbestimmt, um umgesetzt werden zu können. Dort wo sie, wie bei der Verpflichtung zur Öffentlichkeitsbeteiligung, hinreichend konkret sei, erfüllten die vorhandenen deutschen Fachplanungsverfahren diese Bedingungen. Der BayVGH äußert zusätzlich Zweifel, ob die EG-Richtlinie Rechte festlegt, die vom Einzelnen dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellungsverfahren; Straßenplanung; Verfahrensablauf; Rechtsprechung; EG-Richtlinie; EG-Recht; Rechtsverbindlichkeit; VGH-Urteil;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 122(1991)Nr.10, S.303-304
ISSN: 0522-5337
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Gallas,Andreas:
Die Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Der Aufsatz beschreibt einleitend die Grundsätze, die bei bei der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung in deutsches Planungsrecht angewandt wurden. Er geht dann auf die Änderungen ein, die durch die Einführung der UVP im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren notwendig wurden. Die Anforderungen an den Inhalt der noch zu verabschiedenden Ausführungsverordnung zur UVP sowie den Entwurf der vor der Verabschiedung stehenden Novelle der neunten BIMSCHV werden diskutiert. Im einzelnen wird dazu auf den Verfahrensablauf, die vorzulegenden Unterlagen und den Umfang des Prüfprogramms eingegangen. Besonders schwierig einzulösen ist der Anspruch einer medienübergreifenden Bewertung der Umweltauswirkungen.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Umweltverträglichkeitsprüfung; Bundesimmissionsschutzgesetz; Genehmigungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Verfahrensablauf; Gesetzgebung; Gesetzentwurf; UVP-Gesetz; BIMSCHV; Prüfanforderung; Gesetzesinhalt;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 11(1991)Nr.6, S.214-218, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Lüchtenborg,Peter; Rudolph,K.U.:
Biologische Verfahren für Deponiesickerwasser plus Flockung/Fällung/Adsorption am Beispiel Wilsum II.
Am Beispiel der Deponie Wilsum 2 wird der Aufbau und die Bemessung einer zweistufigen Anlage zur Reinigung von Deponieabwasser beschrieben. Weiter wird ausführlich berichtet über die Probleme, die im Einfahrbetrieb bisher aufgetreten sind und die bisher dafür gefundenen Lösungen, die eine erhebliche Verbesserung der Reinigungswirkung gebracht haben. Weitere Verbesserungen in der Nitrifikations- und Denitrifikationsstufe sind erforderlich. Eine Teilstromversickerung des Wassers auf der Deponie brachte im Versuch gute Ergebnisse, wird aber bisher nicht genehmigt.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung; Abwasser; Abfall; Deponie; Sickerwasser; Abwasserbehandlung; Planfeststellungsverfahren; Deponiesickerwasser; Flockung; Fällung;.
in Fachzeitschrift: Müll und Abfall 23(1991)Nr.2, S.99-100,102-104, Abb.,Tab.
ISSN: 0027-2957
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Jacob,Hartmut:
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bei Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren. Praxis und Chancen in der Landeshauptstadt Hannover.
Die Eingriffsregelung wird mit dem Bundesnaturschutzgesetz als Rahmengesetz im Jahre 1976 im Naturschutzrecht verankert. Die Ländergesetze füllen diese Bestimmungen weiter aus - so auch das Niedersächsische Naturschutzgesetz (NNatG) vom 20.3.1981. Seit etwa 1987 liegen praktische Arbeitshilfen zur Anwendung der Eingriffsregelung vor). Damit endet eine Periode der uneinheitlichen Handhabung der Vorschriften der Eingriffsregelung bei den Naturschutzbehörden und bei anderen beteiligten Behörden und öffentlichen Stellen (insbesondere bei den Wasserwirtschafts- und Straßenbaubehörden). Seit dieser Zeit wendet die (untere) Naturschutzbehörde bei der Landeshauptstadt Hannover die Eingriffsregelung bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungs- und Baugenehmigungsverfahren verstärkt an.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Freiflächenplanung; Landschaftsplanung; Bundesnaturschutzgesetz; Naturschutzgesetz; Baugenehmigungsverfahren; Bauleitplanung; Planfeststellungsverfahren; Praxis; Eingriffsregelung; Chance;.
in Fachzeitschrift: Gartenamt 40(1991)Nr.1, S.25-30, Abb.,Lit.
ISSN: 0016-4739
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Janssen,T.:
Küstenschutz an der Leybucht in Ostfriesland.
Verbesserung des Küstenschutzes unter Berücksichtigung des Naturschutzes zur Erhaltung der offenen Salzwasserbucht sowie Herstellung der Hafenzufahrt Greetsiel und Entwässerung des Binnenlandes in die Leybucht über Siele und Schöpfwerke. Baubeginnn 1985, voraussichtliche Bauzeit 10 Jahre. Baukosten ca. 220 Mio. DM. Planungsgrundsätze und Planfeststellungsverfahren. Ausführliche Beschreibung der Baumaßnahmen. Konstruktive Details, Materialverbrauch.
Schlagwörter zum Inhalt: Wasserbau; Küstensicherung; Deich; Deichbau; Schleuse; Naturschutz; Planungskriterium; Planfeststellungsverfahren; Speicherbecken; Schüttdamm; Baudurchführung; Baukosten; Materialverbrauch; Konstruktion; Küstenschutzbauwerk; Bucht; Siel; Sielbau; Schleusenbau; Sperrwerk;.
in Fachzeitschrift: Tiefbau-Berufsgenossenschaft 103(1991)Nr.5, S.286-290,292-297, Abb.
ISSN: 0340-952X
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Weiß,Erich:
Möglichkeiten der Unternehmensflurbereinigung zur Förderung von Fachplanungen. (dt.;Ref.dt.,engl.)
Die Institutsgarantie des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 GG einerseits sowie die Enteignungs- und Entschädigungsvorschriften nach Art. 14 Abs. 3 GG andererseits erfahren durch die Unternehmensflurbereinigung eine sinnvolle Konkretisierung. Einige Aspekte ihrer gesetzlichen Grundlagen sowie ihrer Rechtsentwicklung, ihrer geschichtlichen Entwicklung sowie ihrer heutigen und zukünftigen Bedeutung, insbesondere für die neuen Bundesländer, werden aufgezeigt und diskutiert. Die Unternehmensflurbereinigung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des verantwortungsvollen Umganges mit dem Eigentum an Grund und Boden in unserem Lande; ihre Bedeutung nimmt deshalb zu.
Schlagwörter zum Inhalt: Naturraum/Landschaft; Flurbereinigung; Enteignung; Fachplanung; Planfeststellungsverfahren; Recht; Geschichte; Bodenordnung; Neuordnung; Raumordnung; Verkehrsanlage; Unternehmensflurbereinigung; Landverlust; Rechtsgrundlage; Rechtsentwicklung; Landbeschaffung;.
in Fachzeitschrift: Zeitschrift für Vermessungswesen 116(1991)Nr.10, S.420-442, Abb.,Tab.,Lit.,Kt.
ISSN: 0044-3689
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Wasserrecht und Bahnanlagen der Deutschen Bundesbahn - Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Wasser und der DB. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern. Vom 23.November 1991 - Nr. II/B/3-4505.0-001/90.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Richtlinie; Wasserrecht; Wasserwirtschaft; Bahnanlage; Eisenbahn; Planfeststellungsverfahren; Bundesland; Bekanntmachung; Deutsche Bundesbahn; Gültig;.
in Fachzeitschrift: Allgemeines Ministerialblatt 4(1991)Nr.28, S.905-908
ISSN: 0934-6465
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Pfeil,Martin:
Verkehrswegeplanung in Deutschland. Bericht über ein Forschungsseminar am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer am 28./29. Oktober 1991.
Das im November 1991 verabschiedete Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, Beschleunigungsgesetz, war als Gesetzentwurf Gegenstand der Diskussion auf einem Seminar von Verwaltungsjuristen. Außerdem wurde dort die Absicht diskutiert, Verkehrsinvestitionen auf der Basis von Maßnahmegesetzen zu verwirklichen. Die Diskussion setzte sich mit Fragen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit, der Zweckmäßigkeit und der Umsetzbarkeit auseinander. Während das Beschleunigungsgesetz trotz auch hier geäußerter Kritik wegen des Ausschlusses der Beteiligung von Naturschutzverbänden, des Wegfalls des Raumordnungsverfahrens mit einer UVP auf überwiegende Zustimmung stieß, wurden die Pläne für Maßnahmengesetze als verfassungswidrig kritisiert.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verkehrswegeplanung; Planungsrecht; Gesetzgebung; Planungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Rechtsschutz; Tagungsbericht; Verfahrensbeschleunigung; Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; Maßnahmengesetz;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 106(1991)Nr.24, S.1351-1355, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Fehr,Günter; Jürging,Michael:
Die Umweltverträglichkeitsprüfung als Teil der Planfeststellung für Kläranlagen. (dt.;Ref.dt.,engl.)
Seit August 1990 ist auch für wesentliche Änderung oder Erweiterung von Kläranlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. In diesem Beitrag werden Zweck und Umfang einer UVP für Kläranlagen sowie die rechtliche und organisatoriche Einbindung in ein Planfeststellungsverfahren dargestellt. Als Bewertungsverfahren wird die ökologische Risikoanalyse empfohlen. Der besondere Wert der UVP besteht in der intensiven öffentlichen Diskussion eines geplanten Vorhabens. In einem Folgebeitrag soll über praktische Erfahrungen mit der UVP für Kläranlagen an Hand ausgewählter Fallbeispiele berichtet werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung/Technik; Kläranlage; Abwassertechnik; Abwasserbehandlung; Umweltschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: GWF Wasser Abwasser 132(1991)Nr.11, S.613-619, Abb.,Tab.,Lit.
ISSN: 0016-3651
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Waskow,Siegfried:
Mitwirkung von Naturschutzverbänden in Verwaltungsverfahren.
In der Untersuchung konnte die verfahrensmäßige Handhabung der Verbändebeteiligung nicht in bezug auf sämtliche in Pargr. 29 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthaltenen Verwaltungsverfahren behandelt werden. Ausgespart bleiben mußten so wichtige Bereiche wie etwa die Mitwirkung bei der Vorbereitung von Verordnungen über den Flächen- und Objektschutz oder bei Landschaftsplänen. Dies ist auch auf die Fragen der Gesetzgebungskompetenz zurückzuführen, die der in verfassungsrechtlicher Hinsicht zunächst unscheinbar wirkende Pargr. 29 Abs. 1 BNatSchG aufwirft und die in der Arbeit ihren Platz beansprucht haben. Folgt man den unabwendbaren Thesen der Teilnichtigkeit des Pargr. 29 Abs. 1 BNatSchG, dann wird es Sache der Länder sein, den Verbänden Mitwirkungsrechte in den Bereichen einzuräumen, in denen sie dem Bund nach der Verfassung verwehrt sind. Die Länder werden zeigen können, wieweit sie bereit sind, mit dem umweltrechtlichen Kooperationsprinzip Ernst zu machen. Jedenfalls stellt der Autor fest, Sinn und Zweck des Pargr. 29 Abs. 1 BNatSchG sei die Einbeziehung der Sach- und Fachkunde der Verbände bei der Vorbereitung bestimmter Verwaltungsentscheidungen. Er unterbreitet dementsprechende Vorschläge zur Novellierung der Vorschrift. (difu)
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bundesnaturschutzgesetz; Naturschutz; Verwaltungsverfahren; Umweltschutzrecht; Planfeststellungsverfahren; Verbandsklage; Gesetzgebung; Verwaltung; Partizipation; Verband; Umweltschutz; Natur; Naturschutzverband; Bundeskompetenz;.
Berlin/West: E.Schmidt 1990. XXVII,119 S., Lit.
jur.Diss.; Gießen 1989
= Beiträge zur Umweltgestaltung, Reihe A; A 119
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Hoppe,Werner; Wagner,Jörg:
Die Harmonisierung der Raumordnungsklauseln in den Gesetzen der Fachplanung.
An die Nutzung und Gestaltung des Bodens wird von der Gesellschaft eine Vielzahl verschiedener Ansprüche gestellt, sei es die Verbesserung der Infrastruktur oder die Ausweisung von Standorten für Industrieanlagen oder für den Wohnungsbau. Zunehmend wird auch dem Schutz der Umwelt größerer Wert beigemessen. Bei der Vielzahl dieser miteinander konkurrierenden Nutzungsansprüche und bei dem Gebot, die Natur vor tiefgreifenden Beeinträchtigungen zu bewahren, sind Konflikte vorprogrammiert. Um einen Ausgleich der gegenläufigen Nutzungs- oder Freihaltungsansprüche ist daher die den Fachplanungen übergeordnete Raumordnung und Landesplanung bemüht. In dieser Untersuchung wird ein Überblick über das Recht der Raumplanung gegeben. Gegenstand, Aufgaben und Instrumente der Raumordnung und Landesplanung sowie Gegenstand, Aufgaben und Formen der fachlichen Planungen und Maßnahmen werden ebenfalls dargestellt. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse analysiert und die Ergebnisse ausgewertet, wobei Reformvorschläge zur Harmonisierung der Raumordnungsklauseln in den Gesetzen der Fachplanung unterbreitet und aktuelle Tendenzen angesprochen werden. (difu)
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Fachplanung; Raumordnungsklausel; Raumordnungsgesetz; Raumordnungsverfahren; Umweltschutzrecht; Planfeststellung; Harmonisierung; Bauleitplanung; Baurecht; Planungsrecht; Umweltschutz; Landesplanung; Raumplanung;.
Münster/Westf.: 1990. XVI,200 S., Tab.,Lit.,Reg.
jur.Diss.; Münster/Westf. 1990
= Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 132
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Kuschnerus,Ulrich:
Planänderungen vor Erlaß eines Planfeststellungsbeschlusses. Zur praktische Anwendung der Anhörungsvorschriften.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Planänderung; Anhörung; Vorschrift; Planfeststellungsbeschluss;.
In: Abweichungen von der Planfeststellung
Seyer: 1990. S.5-25
= Speyerer Forschungsberichtet; 85
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Grupp,Klaus:
Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss; Aufhebung;.
In: Zukunftschancen solitärer zentraler Städte
Speyer: 1990. S.27-56
= Speyerer Forschungsberichte; 85
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Ronellenfitsch,Michael:
Verzicht auf Planfeststellung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Verzicht;.
In: Zukunftschancen solitärer zentraler Städte
Speyer: 1990. S.57-106
= Speyerer Forschungsberichte; 85
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Schmittel,Wolfram:
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Der Fall Negertalsperre. Teilstudie im Rahmen des Projektes. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Genehmigung.
Das Projekt Negertalsperre im Hochsauerlandkreis erfüllt alle Kriterien, um als untersuchungswürdiger Fall für eine Studie über "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Genemigung bzw. Planfeststellung von umweltrelevanten Großvorhaben" in Frage zu kommen. Nach der Schilderung der allgemeinen Rahmenbedingungen (politisch-ökonomische sowie rechtlich-administrative), wird die Entstehungsgeschichte des Vorhabens bis zum Beginn des Verwaltungsverfahrens dargestellt. Bei der Schilderung der Ereignisse während des Planfeststellungsverfahrens Dauer (1976-1982) wird besonderes Augenmerk auf die Öffentlichkeitsbeteiligung vor und im Erörterungstermin gelegt. Durch Beschreiten des Klageweges wurde der Planfeststellungsbeschluß zunächst aufgehoben. Es stellte sich daher die Frage, wie die Prozeßparteien die Gerichte beurteilten und welche Folgen durch das gescheiterte Projekt bewältigt werden müssen. Die Bewertungen erfolgen aus der Sicht der Akteure und des Wissenschaftlers. In Zukunft sollten bei Auseinandersetzungen um umweltrelevante Großvorhaben Konsensstrategien angewendet werden. (difu)
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Wasserrecht; Großprojekt; Talsperre; Verwaltungsrecht; Verfahren; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verwaltungsgericht;.
Speyer: 1990. 110 S., Abb.,Tab.,Lit.
= Speyerer Forschungsberichte; 92
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Bader,Adalbert:
Verwaltungsverfahren und materielles Recht in der Praxis. Eine rechtstatsächliche Untersuchung aus dem Bereich des Kommunal- und Straßenrechts.
Die durch die rechtstatsächliche Auswertung von Prozeßakten gewonnene Erkenntnis, daß das öffentliche Recht eher durch Verfahrenstechnik als durch materielles Recht bestimmt wird, gab Anlaß zu dieser Untersuchung. Der Unterschied zwischen dem materiellen Recht und dem Verwaltungsverfahrensergebnis im Bereich des für die Landwirtschaft relevanten Kommunal- und Straßenrechts unter besonderer Berücksichtigung der Darstellung und Bewertung der prozessualen Abläufe sowie der Aktivitäten einzelner Verfahrensbeteiligter soll aufgezeigt werden. Im einzelnen geht es um die Stundung von Abwasserbeiträgen, um das Baurecht im Außenbereich (landwirtschaftliche Wohnhäuser, Mastschweineställe), um Vorhaben in Landschaftsschutzgebieten und um die Existenzgefährdung von Agrarbetrieben durch Staßenbauprojekte. Ausführlich wird anhand der Beispielfälle auch demonstriert, welche Möglichkeiten die einzelnen Beteiligten zur Beeinflussung des Verfahrens haben und welches Verhalten erfahrungsgemäß welches Ergebnis bringt. (difu)
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verwaltungsverfahren; Agrarrecht; Baugenehmigung; Straßenbaurecht; Planfeststellung; Landschaftsschutzgebiet; Landwirtschaft; Landschaft; Bauleitplanung; Baurecht; Planungsrecht; Verwaltungsrecht; Abwasserbeitrag; Kommunalabgabengesetz;.
Konstanz: Hartung-Gorre 1990. VII,184 S., Lit.
jur.Diss.; Tübingen 1990
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Stühler,Hans Ulrich:
Merkmale von Betroffenheit und Beteiligung Betroffener in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren.
Schwerpunktartig werden die Einwendungs- und Klagebefugnis im Planfeststellungsverfahren behandelt. Einwendungsberechtigt ist "jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden". Im Planfeststellungsverfahren muß der Bürger seine Einwendung hinreichend substantiieren. Eine Klagebefugnis des Bürgers ist gegeben, wenn er Nachbar des Vorhabens bzw. der Anlage ist, eine drittschützende Norm zu seinen Gunsten vorhanden ist und er durch das Vorhaben bzw. die Anlage erheblich, das heißt unzumutbar beeinträchtigt wird. (difu)
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Raumordnungsverfahren; Infrastrukturplanung; Beteiligungsverfahren; Verwaltungsrecht; Klagebefugnis;.
In: Management in Großverfahren der Infrastrukturplanung. Hrsg.: Univ. Karlsruhe, Institut für Städtebau und Landesplanung
Karlsruhe: 1990. S.159-176, Lit.
= Seminarberichte - Institut für Städtebau und Landesplanung, Universität Karlsruhe
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Unseld,Helmut:
Beteiligung der Öffentlichkeit in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren.
Die Geltendmachung aggregierter Belange richtet sich typischerweise gegen die Erforderlichkeit eines Vorhabens oder dessen Standort/Linie, nicht gegen - angebliche - Mängel seiner Feineinpassung. Das Raumordnungsverfahren mit seiner Frühzeitigkeit und strukturellen Offenheit trägt diesem Umstand Rechnung, steckt aber bezüglich der Öffentlichkeitsbeteiligung noch in den Kinderschuhen. Das Planfeststellungsverfahren ist durch seine Ausrichtung auf ein konkret zuzulassendes Projekt für eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zu eng, wegen des weitgehenden Fehlens abschichtender Vorentscheidungen aber gleichwohl zur Alternativenprüfung gezwungen. Hieraus ergeben sich Überfrachtungen und Unzulänglichkeiten bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. (difu)
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Raumordnungsverfahren; Öffentlichkeit; Partizipation; Infrastrukturplanung; Planungsrecht;.
In: Management in Großverfahren der Infrastrukturplanung. Hrsg.: Univ. Karlsruhe, Institut für Städtebau und Landesplanung
Karlsruhe: 1990. S.149-157
= Seminarberichte - Institut für Städtebau und Landesplanung, Universität Karlsruhe
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Wirsing,Armin:
Die Rolle der grundlegenden Gutachten im Planfeststellungsverfahren.
Gutachten in Planfeststellungsverfahren dienen der Aufbereitung des entscheidungsrelevanten Abwägungsmaterials. Sie müssen auf zuverlässigen Annahmen aufgebaut, methodisch einwandfrei und nachvollziehbar sein. Dies gilt sowohl für Gutachten, bei denen die Technik im Vordergrund steht, wie auch für Gutachten, die sich mit den Umweltauswirkungen eines Vorhabens befassen. Letztere werden nicht zuletzt durch die Formalisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung an Umfang erheblich zunehmen. Daß damit auch eine neue Qualität erreicht werden wird, ist kaum zu erwarten. (difu)
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Fachplanung; Gutachten; Methode; Verwaltungsrecht; Erörterung;.
In: Management in Großverfahren der Infrastrukturplanung. Hrsg.: Univ. Karlsruhe, Institut für Städtebau und Landesplanung
Karlsruhe: 1990. S.55-73, Lit.
= Seminarberichte - Institut für Städtebau und Landesplanung, Universität Karlsruhe
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Heitz,Thomas:
Organisationsrecht der Planfeststellung. Bedeutung des Abwägungsgebots für die Organisationsstrukturen der fachgesetzlichen Planfeststellungsverfahren.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Verfahren der Planfeststellung, also der verwaltungsrechtlichen Festsetzung und Vorbereitung von öffentlichen Vorhaben. Zunächst werden Strukturen und Funktionsprinzipien der staatlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen dargestellt, ferner Grundlagen des Fachplanungs- und Planfeststellungsrechts. Es werden weiterhin die Stellung der Träger von Planungsvorhaben sowie der sogenannten Anhörungsbehörden und Planfeststellungsbehörden an Beispielen erörtert und abgegrenzt. Dazu werden Feststellungsverfahren nach dem Fernstraßengesetz, Bundesbahngesetz, Wasserstraßengesetz, Telegraphen- und Wegegesetz, Personenbeförderungsgesetz, Luftverkehrgesetz, Abfallgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und verwandten landesrechtlichen Regelungen herangezogen. Der Autor unterzieht im achten Kapitel die Strukturen dieser Planfeststellungsverfahren einer kritischen Überprüfung auf ihre Zweckmäßigkeit und zeigt mögliche Verbesserungen auf. (difu)
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Fachplanung; Verwaltungsorganisation; Verwaltungsverfahren; Behörde; Versorgung; Entsorgung; Verkehr; Verwaltung; Verwaltungsrecht; Organisationsrecht;.
Frankfurt/Main: P.Lang 1990. XXVI,231 S., Abb.,Tab.,Lit.
jur.Diss.; Freiburg 1989
= Europäische Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswissenschaft; 980
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Kuschnerus,Ulrich:
Planänderungen vor Erlaß eines Planfeststellungsbeschlusses - Zur praktischen Anwendung von Anhörungsvorschriften.
Der vorliegende Beitrag befaßt sich mit Modifikationen von Planungen, die Gegenstand eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens werden sollen. Wenn ein offengelegter Plan vor seiner Feststellung modifiziert wird, ist zu klären, ob es mit dem Vereinfachten Änderungsverfahren nach Paragraph 73 VIII VwVfG, beziehungsweise Paragraph 18 VIII FStrG sein Bewenden haben kann und ob und unter welchen Voraussetzungen die Änderungspläne auszulegen und in einem Erörterungstermin zu erörtern sind. Außerdem geht es um die Bestimmung des Kreises der erneut oder verstärkt Betroffenen. Entscheidungserheblich ist dabei, ob die Änderungen für das Gesamtkonzept der Planung wesentlich sind. Die Änderung, auch vieler einzelner Details, kann mit dem vereinfachten Änderunsverfahren bewältigt werden. Bei der Bestimmung der zu Beteiligenden brauchen nur die unmittelbaren Folgen der Planänderung berücksichtigt werden. Zu beteiligen sind sowohl diejenigen, die durch die Errichtung der Anlage als auch durch deren Betrieb erstmalig oder stärker als bisher berührt werden. Bei marginalen Änderungen ist selbst ein vereinfachtes Änderungsverfahren entbehrlich. Eine Veränderung des Gesamtkonzepts ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn die Verkehrsfunktion einer Straße wesentlich geändert werden soll, wenn maßgebliche neue Netzwirkungen auftreten oder unter Kostengesichtspunkten bisher ausgeschiedene Alternativen neu zu werten sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Planänderung; Beteiligungsverfahren; Betroffenenbeteiligung; Betroffener; Straßenplanung; Fernverkehrsstraße; Planauslegung; Anhörungsverfahren; Trassenplanung; VwVfG; FStrG;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 105(1990)Nr.5, S.235-241, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Franken,H.:
HOAI - Die Honorierung der Eingriffs- und Ausgleichsplanung.
Einige Auftraggeber verlangen im Rahmen der Bauleitplanung wie in der Objektplanung Eingriffs- und Ausgleichsplanungen in erheblichem Umfang. Sie weigern sich jedoch, die mit der Eingriffs- und Ausgleichsplanung erbrachten Planungsleistungen gesondert zu honorieren; sie vertreten dabei die Auffassung, die Planungsleistungen seien mit dem Honorar für die Grundleistungen gemäß Paragraph 15 Abs. 2 Ziff.4 (Genehmigungsplanung) bzw. gemäß den Paragraphen 45a, 46 HOAI abgegolten. Bei der Problemlösung ist danach zu unterscheiden, ob die Eingriffs- und Ausgleichsplanung im Rahmen der Bauleitplanung, als Folge von Planfeststellungsverfahren oder als Voraussetzung für die Genehmigung eines geplanten Objektes verlangt wird.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Bundesnaturschutzgesetz; HOAI; Naturschutz; Landschaftspflege; Bauleitplanung; Planfeststellungsverfahren; Objektplanung; Planungsleistung; Honorierung;.
in Fachzeitschrift: Deutsches Architektenblatt, 22(1990)Nr.2, S.227-228
ISSN: 0012-1215
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Riedl,Theo M.:
Steinbrüche als Deponien. Ein erfolgreiches Kolloquium des Bundesverbandes Naturstein-Industrie.
Angesichts der immer schwieriger werdenden Entsorgung von Abfällen, aber auch von Bauschutt und Erdaushub ist die Erschließung neuer Deponien eine vordringliche Aufgabe der Entsorgungspolitik. Es liegt daher die Frage nahe, wie Steinbrüche als Deponieraum genutzt werden könnten und welche Voraussetzungen hierbei zu erfüllen wären. Der Bundesverband Naturstein-Industrie hatte zur Behandlung dieser Fragen zu einem Kolloquium nach Bad Kreuznach eingeladen und konnte vier Referenten für diese Thematik gewinnen.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Steinbruch; Deponie; Entsorgung; Abfall; Abfallwirtschaft; Ablagerung; Erdaushub; Umweltverträglichkeit; Planfeststellungsverfahren; Bauschutt; Deponietechnik; Baustoffrecycling; Bergrecht;.
in Fachzeitschrift: Die Naturstein-Industrie 26(1990)Nr.6, S.19-21, Abb.
ISSN: 0028-1034
Bundesverband Naturstein-Industrie (Kolloquium)
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Schröder,Christoph F.J.:
Vierte Elbtunnelröhre fordert Ingenieure und Bauverwaltung heraus. Die Sorgen der Bürger beachten.
Die für die vierte Röhre zur Ausführung gelangende Lösung sieht einen Schildvortrieb, beginnend am Südufer der Elbe, mit Unterfahrung des Strombereiches und des Elbhanges von einem Startschacht aus vor. Die zur Anwendung kommende Schildvortriebstechnik muß eine permanente Stützung der Ortsbrust mechanisch und hydraulisch gewährleisten. Sie muß in der Lage sein, Wasserdrücken bis zu fast 5 bar standzuhalten und Hindernisse mit Abmessungen bis ca. 2 m Kantenlänge zu bewältigen. Die Vorteile dieses Bauverfahrens - dabei sollen die zu erwartenden Schwierigkeiten mit einem im Lockergestein einzusetzenden Schild von bisher noch nicht gebautem Durchmesser von ca. 14.50 m nicht verkannt werden - sind offenkundig. Eine Grundwasserabsenkung wird nicht erforderlich. Mit einer entsprechenden Aussage, gültig auch für die Bauabschnitte in offener Bauweise, wurde in das Planfeststellungsverfahren gegangen und damit sicherlich ein erheblicher Diskussionsbereich ausgespart.
Schlagwörter zum Inhalt: Ingenieurtiefbau; Tunnel; Unterwassertunnel; Straßentunnel; Autobahntunnel; Erweiterung; Verkehrsentwicklung; Planung; Planfeststellungsverfahren; Bauverfahren; Tunnelvortrieb; Lockergestein; Schildvortrieb; Umwelt; Bodenbewegung; Lärmschutz; Überbauung; Lüftung; Elbtunnel; Vortriebsverfahren; Portal; Rasterdecke; Tunnellüftung;.
in Fachzeitschrift: Beratende Ingenieure (1990)Nr.12, S.19-20,25-27,30, Abb.,Tab.,Lit.
ISSN: 0005-8866
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Dieckhoff,Gerwin O.; Prack,Helmer R.:
Die vergleichende Untersuchung von Standorten für Abfallentsorgungsanlagen. Die planungsrechtlichen und technischen Kriterien der Standortbewertung.
Vor der Beantragung eines Planfeststellungsverfahrens für Abfallentsorgungsanlagen bzw. vor der Einleitung eines solchen Verfahrens von Amts wegen muß ein Anlagenstandort gesucht werden, der zumindest einige Aussicht auf eine positive Planfeststellungsentscheidung bietet. Nach gerichtlichen Entscheidungen ist ein Planfeststellungsverfahren ohne vorangehende Standortuntersuchung nicht möglich. Diese Voruntersuchung ist nicht an Formvorschriften gebunden. Sie ist eine ingenieurtechnische Aufgabe, die das Zusammenspiel verschiedener Disziplinen erfordert. Die planungsrechtlichen Grundlagen werden erläutert und an einem Beispiel dargestellt.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Abfall; Abfallbeseitigungsanlage; Standortwahl; Baurecht; Abfallrecht; Planfeststellungsverfahren; Raumplanung; Bundesrecht; Landesrecht; Planung; Naturschutz; Standortuntersuchung; Abfallentsorgung; Umweltrecht; Abfallgesetz; Einzugsgebiet;.
in Fachzeitschrift: Müll und Abfall 22(1990)Nr.10, S.631-638, Abb.
ISSN: 0027-2957
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Ebling,Wilfried:
Planung und Sondernutzung von Straßen. Bericht über ein Forschungsseminar am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Am ersten Tag der im Oktober 1988 veranstalteten Tagung stand das Thema "Reichweite und Grenzen der Straßenplanung durch Bebauungsplan" auf der Tagesordnung. Die Landesstraßengesetze sehen für Kreisstraßen Planung im Bebauungsplan oder Planfeststellung vor, für Fernstraßen ist die Planfeststellung vorgeschrieben, die Feststellung durch Bebauungsplan ist daneben möglich. In einem Referat von Fickert wird auf die Bedingungen der Zulässigkeit des jeweiligen Verfahrens eingegangen. Die Planungskompetenzen verschiedener Planungsträger werden erörtert und die Konsequenzen der unterschiedlichen Verfahren aufgezeigt. Am zweiten Tag stand das Thema der Abgrenzung von Sondernutzung und Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen im Mittelpunkt. Nach einem einleitenden Überblick zur rechtssystematischen Einordnung der auftretenden Probleme wurden ausgewählte Einzelprobleme diskutiert. Die in Fußgängerzonen durch gewerbliche Nutzung und Darbietungen auftretenden Probleme bildeten dabei einen Schwerpunkt. Die Referate werden als Band 75 der Speyerer Forschungsberichte veröffentlicht.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straßenplanung; Fachplanung; Bauleitplanung; Planfeststellungsverfahren; Planungsinstrument; Planungskompetenz; Straßenverkehrsrecht; Straßennutzung; Gemeingebrauch; Sondernutzung; Sondernutzungsrecht;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 104(1989)Nr.8, S.405-409, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Ibler,Martin:
Die Gerichtskontrolle mehrstufiger Fachplanungen, insbesondere der Abfallentsorgungsplanung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Abfallbeseitigung; Abfallrecht; Planungsrecht; Fachplanung; Planfeststellungsverfahren; Rechtsnorm; Rechtsprechung; Abwägung; Planungsfehler; Abfallbeseitigungsplanung; Rechtswirkung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 104(1989)Nr.13, S.639-647, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Paragraph 42 VwGO; Paragraph 75 VwVfG; Paragraph 36 BBahnG; Paragraph 9 BNatschG. BVerwG, Urteil vom 14.4.1989 - 4 C 31.88 - VG Koblenz vom 25.7.1988 - 9 K 67/88.
Das klagende Land Rheinland-Pfalz und die beklagte Deutsche Bundesbahn streiten über die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses, der die Erneuerung der bergseitigen Stützwand der Strecke Köln-Bingerbrück zwischen Remagen und Oberwinter betrifft. In den Leitsätzen zum Urteil des BVerwG wird ausgeführt, daß die DB im Rahmen der Planfeststellung nach BBahnG landesrechtlich normierten Landschaftsschutz als abwägungserheblichen Belang einstellen muß. Ein landesrechtliches Genehmigungserfordernis wird durch das bundesbahnrechtliche Planfeststellungsrecht verdrängt. Paragraph 9 BNatSchG verleiht dem Land keine Klagebefugnis, um eine inhaltlich fehlerhafte Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes oder der Landschaftspflege geltend zu machen. Die Vollzugshoheit des Landes ist im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege keine geeignete Rechtsposition, deren Beachtung das Land bei der bundesbahnrechtlilchen Planfeststellung im Wege der verwaltungsgerichtlichen Klage gemäß der Pargraphen 42 und 113 VwGO durchzusetzen vermag.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellung; Naturschutz; Landschaftsschutz; Abwägung; Fachplanungsrecht; Naturschutzrecht; Landesrecht; Rechtsprechung; Bundesbahngesetz; Klagebefugnis; BNatSchG; Rechtswirkung; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 104(1989)Nr.20, S.1053-1055, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Planfeststellung nach Abfallrecht; GG Art.14; 28 Abs.2; AbfG 1977 Paragraphen 8 Abs.3, 26 Abs.1 Satz 2; VwVfG Paragraph 75 Abs.1 Satz 2; BVerwG, Beschluß v. 09.05.89 - 7 B 185.88 - OVG Münster.
Läßt der Eigentümer eines benachbarten Grundstücks den Planfestellungsbeschluß für eine Abfallbehandlungsanlage unanfechtbar werden, stehen seinem Rechtsnachfolger auch dann keine Abwehrrechte aus Eigentum mehr zu, wenn dieser vor dem Eigentumserwerb aus anderen Rechtsgründen bereits Klage gegen den Planfestellungsbeschluß erhoben hat. Für die Frage, ob ein abfallrechtlicher Planfeststellungsbeschluß eine Gemeinde in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt, bleiben bauleitplanerische Entwicklungen außer Betracht, die von der Gemeinde erst nach Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses in Gang gesetzt wurden. Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts stützt sich auf folgende Paragraphen: GG Artikel 14, GG Artikel 28 II, Abfallbeseitigungsgesetz 1977 Paragraphen 8 III und 26 I 2.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Planungshoheit; Abfallbeseitigungsgesetz; Abfallbehandlung; Abfallbeseitigungsanlage; Nachbarrecht; Eigentum; Gemeinde; Rechtsprechung; BVerwG-Urteil; Beschluss;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 9(1989)Nr.9, S.354-355, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Ortsumgehungen. Finden Sie das schön, hier im Stau zu stehn?
20 Jahre vergehen heute zwischen der ersten Planung und der Fertigstellung einer Straßenbaumaßnahme. Grund: fast jeder Planfeststellungsbeschluß wird beklagt. Mit davon betroffen sind Ortsumgehungen, die allein 80% des gesamten Neu- und Ausbauprogramms des laufenden Fünfjahresplanes ausmachen. Aber lärmgeschädigte Bürger lassen sich nicht mehr bevormunden.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Planfeststellungsverfahren; Klage; Lärmschutz; Baumaßnahme; Ortsumgehung; Straßenbaumaßnahme; Bürgerprotest; Verzögerung;.
in Fachzeitschrift: Planum Planum 1(1989)Nr.2, S.12-13, Abb.,Tab.
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Jung,Gottfried:
Die Planung in der Abfallwirtschaft. Aktuelle Fach- und Rechtsfragen.
Die Abfallwirtschaft ist angesichts immer neuer Altlastenprobleme zu einem der zentralen Themen in der Umweltpolitik geworden. Der Autor diskutiert den Geltungsbereich des Abfallrechts, insbesondere die gesetzliche Einschraenkung durch Paragr. 1 Abs. 3 Abfallgesetz. Anschliessend fuehrt er die einzelnen Abfallarten auf, zeigt z. B. bei Haushaltsabfaellen Moeglichkeiten der Abfallvermeidung und eroertert Entsorgungstechnologien (z. B. Rueckgewinnung verwertbarer Stoffe). Sodann weist er auf, wie sich die Abfallwirtschaft planen laesst und wie sich diese Planung durch marktwirtschaftliche Anreize, z. B. Sonderabgaben, Steuern und Preise, steuern laesst. Weiter bestimmt er Inhalt und Grenzen der Abfallentsorgungsplanung (z. B. das planerische Ermessen bei der Abfallentsorgung und die Festlegung im Abfallentsorgungsplan). Er diskutiert die einzelnen Abfallentsorgungsplaene der Laender anhand von Datensammlungen, Beteiligung der Entsorgungspflichtigen und der Standortgemeinden usw. Abschliessend analysiert er die Planfeststellung. In diesem Zusammenhang setzt er sich mit verfahrensbeschleunigenden Massnahmen auseinander. gzi/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung/Technik; Abfallwirtschaft; Abfallrecht; Fachplanung; Planfeststellung; Abfallart; Abfallmenge; Marktwirtschaft; Kommunale Selbstverwaltung; Wirtschaftspolitik; Umweltschutz; Verwaltungsrecht; Entsorgung; Entsorgungsplanung; Abfallvermeidung;.
Berlin/West: E.Schmidt 1988. XXI,265 S., Tab.,Lit.,Reg.
tech. Diss.; Kaiserslautern 1988
= Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis; 20
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Kühling,J.:
Fachplanungsrecht.
Das Buch des besonders mit dem Fachplanungsrecht befaßten Richters am Bundesverwaltungsgericht behandelt alle Fragen des Fachplanungsrechts. Es gliedert sich in eine Einführung in die Gebiete des Fachplanungsrechts in den Teil mit den materiellen Grundlagen der Planungsentscheidung (Fachplanung und überörtliche Planung, Fachplanung und örtliche Gesamtplanung, Planrechtfertigung, Abwägung, Abwägungsergebnis und Ausgleichsansprüche), in das Planungsverfahren (Planfeststellungsverfahren, weitere Planungsverfahren) sowie in den Teil, der sich mit dem Rechtsschutz befaßt. Vorrangig wird die Rechtsprechung des BVerwG dargelegt, aber auch die einschlägigen Entscheidungen des BVerfG und des BGH sind eingearbeitet, wie auch in den sehr zahlreichen Fußnoten das Schrifttum berücksichtigt wird. Sämtliche behandelten Entscheidungen sind in einem Fundstellenverzeichnis, getrennt nach BVerfG, BVerwG und BGH, chronologisch zusammengestellt. Die Darstellung ist sehr verständlich gehalten.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Fachplanungsrecht; Planungsrecht; Recht; Partizipation; Planfeststellungsverfahren; Anhörung; Öffentlichkeitsbeteiligung;.
Düsseldorf: Werner 1988. XXXIII,243 S.
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Hundertmark,Ulrich:
Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine verwaltungs- und verfassungsrechtliche Analyse der Zuständigkeiten und Bindungswirkungen.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) meint ein geordnetes Verfahren, das auf die systematische und umfassend angelegte Ermittlung und möglichst objektive Bewertung sämtlicher Umweltfolgen einer geplanten Aktivität abzielt und dabei der Öffentlichkeit wie den Behörden, deren Kompetenzbereich betroffen ist, Gelegenheit zur Beteiligung gibt. Wegen des im Bereich des Umweltschutzes zu verzeichnenden Vollzugsdefizits, dessen Ursachen näher analysiert werden, insbesondere aber auch wegen der EG-Richtlinie vom 27.6.1985 über die UVP bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ist es notwendig, auch in der Bundesrepublik eine anspruchsvollere UVP einzuführen. In der Diskussion um das geeignete Leitverfahren stehen zwei unterschiedliche Modelle: die integrierte Verfahrenslösung, bei der die vorhandenen Verwaltungsverfahren um die erforderlichen Elemente einer anspruchsvollen UVP angereichert werden, und die selbständige Verfahrenslösung, bei der die UVP in einem gesonderten Verfahren von einer speziellen Fachbehörde durchgeführt wird. Der Autor befürwortet ein selbständiges Verfahren, das allerdings parallel zu den vorhandenen umweltrelevanten Verwaltungsverfahren verläuft, und verspricht sich hiervon eine stärkere Berücksichtigung der Umweltbelange. chb/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltschutzrecht; Föderalismus; Naturschutzrecht; Verwaltungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Rechtsvergleichung; Raumordnung; Natur; Umweltschutz; Rechtsstaatsprinzip;.
Berlin/West: E.Schmidt 1988. 200 S., Lit.,Reg.
jur. Diss.; Göttingen 1987/88
= Beiträge zur Umweltgestaltung, Reihe A; A 105
zum Literatur-Service
Ibler,Martin:
Die Schranken planerischer Gestaltungsfreiheit im Planfeststellungsrecht.
Das BVerwG (Bundesverwaltungsgericht) hat ein Kontrollsystem herausgearbeitet, das im großen und ganzen eine sachgerechte richterliche Kontrolle behördlicher Planfeststellungen gewährleistet, ohne dabei gleichzeitig die Erfüllung notwendiger behördlicher Planungsaufgaben übermäßig einzuschränken. Dabei sind von richterlicher Seite oftmals Entscheidungen zu treffen, die einer Gratwanderung zwischen den Interessen Einzelner und den durch die planende Behörde vertretenen Allgemeininteressen gleichen. Der Autor versucht hierfür im Planfeststellungsrecht weitere präzisierende Entscheidungskriterien aufzuzeigen. Demgegenüber behandelt er die Frage nach der Legitimation zur Letztentscheidung, die über das Planfeststellungsrecht hinaus ganz allgemein das Verhältnis der drei Gewalten betrifft, nur ansatzweise. Im Anhang findet sich ein umfangreiches Fundstellenverzeichnis der zitierten BVerwG-Entscheidungen. vka/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Rechtsprechung; Verkehrsrecht; Wasserrecht; Abfallrecht; Fachplanung; Entsorgung; Verkehr; Rechtsgeschichte; Verwaltungsrecht; Planungsrecht; Gestaltungsfreiheit; Abwägungsgebot;.
Berlin/West: Duncker und Humblot 1988. 300 S., Lit.
jur. Diss.; Göttingen 1987
= Schriften zum öffentlichen Recht; 544
zum Literatur-Service
Dokumentation zur 11.wissenschaftlichen Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. Berlin, 6. und 7.11.1987.
Die Dokumentation der 11. wissenschaftlichen Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht in Berlin enthält Vorträge zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungs- und Anlagengenehmigungsverfahren, zum Vorsorgekonzept im Gewässerschutz und zum zielorientierten Vollzug der Wassergesetze. jp/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellungsverfahren; Gewässerschutz; Abwassereinleitung; Wasserbehörde; Tagungsbericht; Umweltschutz; Genehmigungsverfahren; EG-Richtlinie; Kontrolle; Umweltrecht; Anlagenerrichtung;.
Berlin/West: E.Schmidt 1988. II,161 S., Lit.
Gesellschaft für Umweltrecht (Wissenschaftliche Fachtagung), Nr.: 11
Berlin/West (Deutschland, Bundesrepublik), 06.-07. November 1987.
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Finke,Lothar:
Auslegung von Paragraph 8 Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG- im Hinblick auf die Vermeidbarkeit von Eingriffen und ihren Auswirkungen - unter Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bei der Beurteilung von Eingriffen werden zu wenig die abiotischen Faktoren Boden, Wasser und Luft berücksichtigt. Statt ökosystemar zu bewerten, wird nur sektoral untersucht. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird meist zuungunsten des Naturschutzes ausgelegt. Nur selten werden Eingriff und Ausgleich in der Ermittlung und Bewertung auf die Funktionen der Ökosysteme abgestellt. Im Planfeststellungsverfahren müssen abgestufte Vorrangfunktionen für die unterschiedlichen Räume festgelegt werden. Und es müßte ein "ökologischer Funktionsplan" für die Landschaft aufgestellt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Naturschutz; Bundesnaturschutzgesetz; Umweltverträglichkeit; Ökosystem; Planfeststellungsverfahren; Umweltschutz; Natur; Landschaft; Eingriff; Auswirkung;.
In: Eingriffe in Natur und Landschaft. Vorsorge und Ausgleich. Hrsg.: Deutscher Rat für Landespflege
Bonn: 1988. S.408-410, Lit.
= Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege; 55
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Dippold,Rainer:
Die Verbesserung städtebaulicher Verhältnisse im Interferenzfeld von kommunaler Raumplanung, Dorferneuerung und Flurbereinigung.
Die Arbeit ist an der Schnittstelle von Kommunal- und Fachplanung angesiedelt. Flurbereinigung und Ortsplanung als wichtige Gesichtspunkte flächenbezogener Raumplanung im weitesten Sinne besitzen einen spezifischen Neuordnungsauftrag im ländlichen Raum. Dieser Ansatzpunkt führt in der Regel zu einer gegenseitigen Beeinflussung. Flurbereinigungsplanung und kommunale Planungsmaßnahmen zeigen oftmals in ihren räumlichen und teilweise in ihren inhaltlichen Bezügen Überlagerungen auf. Hieraus wird die Notwendigkeit abgeleitet, das Beziehungsgefüge auf planungsrechtlicher Ebene zu analysieren. Die Zielsetzung der Untersuchung geht dahin, die Verbesserung städtebaulicher Verhältnisse in ländlichen Gemeinden mittels kommunaler Raumplanung, Dorferneuerung und Flurbereinigung problemorientiert darzustellen. Das Verflechtungsspektrum der Planungs- bzw. Handlungssysteme wird unter planungsrechtlicher (Bundesraumordnungsgesetz 1965, Bundesbaugesetz 1979, Flurbereinigungsgesetz 1976, novelliertes Städtebauförderungsgesetz 1984) Betrachtungsweise untersucht. (difu)
Schlagwörter zum Inhalt: Stadterneuerung; Städtebau; Flurbereinigung; Fachplanung; Kommunalplanung; Bundesbaugesetz; Planfeststellung; Städtebaurecht; Raumordnung; Planungsrecht; Bauleitplanung; Dorferneuerung; Dorfsanierung; Planungsermessen; Planungserfordernis;.
Darmstadt: 1988. VII,305 S., Lit.
tech.Diss.; Darmstadt 1988
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Raum,Rolf:
Die Genehmigungs- und Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses - zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Paragraphen 75 VwVfG.
Mit Einführung der Pargr. 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wurde die Planfeststellung sichtbar von der Dogmatik des Verwaltungsakts abgekoppelt und einer eigenständigen Regelung unterworfen. Nicht nur wissenschaftlich ist die Planfeststellung in den Mittelpunkt des Interesses gerückt, sondern planfeststellungsbedürftige Vorhaben sind auch politisch Gegenstand von Auseinandersetzungen geworden, siehe die Vorkommnisse um die Startbahn-West in Frankfurt oder das Zwischenlager in Gorleben. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen in Zukunft die Planfeststellungsbestimmungen des VwVfG detaillierte Normierungen in den Fachgesetzen überflüssig machen. Die Arbeit untersucht die Rechtswirkungen der Planfeststellung. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt vorrangig auf den Regelungen des VwVfG, insbesondere zur Genehmigungswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gegenüber dem Träger des Vorhabens und zur Konzentrationswirkung (Nichterforderlichkeit anderer behördlicher Entscheidungen), wobei auch Probleme der gemeindlichen Planungshoheit berücksichtigt werden. (difu)
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Wasserrecht; Straßenrecht; Umweltschutzrecht; Fachplanung; Umweltschutz; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Baurecht; Planungsrecht; Verwaltungsverfahrensgesetz; Genehmigung; Konzentration; Baugesetzbuch;.
Erlangen-Nürnberg: 1988. XX,156 S., Lit.
jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1988
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Landesgesetz über das Verwaltungsverfahren in Rheinland-Pfalz -Landesverwaltungsverfahrensgesetz 'LVwVfG'-. Vom 23.Dezember 1976.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Gesetz; Verwaltungsrecht; Verwaltungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Bundesland; Verwaltungsverfahrensgesetz; Gültig;.
In: Sammlung des bereinigten Landesrechts Rheinland-Pfalz -BS-. Stand 1.7.1992. Bd.1. Sachgebiete 100-219. Hrsg.: Rheinland-Pfalz, Landtag, Mainz
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 1988. S.
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Landesenteignungsgesetz 'LEnteigG'. Vom 22.April 1966.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Gesetz; Enteignung; Planfeststellungsverfahren; Entschädigung; Enteignungsentschädigung; Eigentum; Bodeneigentum; Grundstück; Bundesland; Enteignungsrecht; Enteignungsgesetz; Landesenteignungsgesetz; Enteignungsverfahren; Gültig;.
In: Sammlung des bereinigten Landesrechts Rheinland-Pfalz -BS-. Stand 1.7.1992. Bd.1. Sachgebiete 100-219. Hrsg.: Rheinland-Pfalz, Landtag, Mainz
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 1988. S.
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Straßen-Planfeststellung und nachfolgende Unternehmensflurbereinigung. VwGO Paragraphen 86, 108 Abs. 1; FStrG Paragraphen 18a Abs. 3, 18b Abs. 1; FlurbG Paragraphen 87, 88 Nr. 4. BVerwG, Urteil vom 18.12.1987 - 4 C 32.84 - VG Regensburg bzw. VGH München.
Zu der Frage, ob sich im Rahmen der fernstraßenrechtlichen Planfeststellung bei der Gewichtung der in die Abwägung einzustellenden Belange das Maß der Betroffenheit der zu enteignenden Grundeigentümer im Hinblick auf eine vorgesehene Flurbereinigung vermindert. BVerwG, Urteil vom 18.12.1987 - 4 C 32.84 - (VG Regensburg bzw. VGH München).
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Straßenplanung; Planfeststellung; Flurbereinigung; Flurbereinigungsgesetz; Enteignung; Rechtsprechung; Fernstraßengesetz; Verwaltungsgerichtsordnung; Grundstückseigentümer; Planfeststellungsbeschluss; Rechtswidrigkeit; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 8(1988)Nr.5, S.180-182
ISSN: 0721-7390
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Straßen-Planfeststellung und nachfolgende Unternehmensflurbereinigung. FStrG Paragraph 17 Abs. 1 und 4; FlurbG Paragraphen 87 und 88. BVerwG, Urteil vom 18.12.1987 - 4 C 49.83 - VGH München.
Wird durch ein Straßenbauvorhaben eine Hofstelle von den landwirtschaftlichen Betriebsflächen getrennt, so können die dem Landwirt dadurch bei der Feldbestellung entstehenden Umwege ausgleichsbedürftige Nachteile i.S. von Paragraph 4 FStrG sein. Ist schon bei der Planfeststellung mit hoher Wahrscheinlichkeit abzusehen, daß derartige Umwege durch eine Unternehmensflurbereinigung vermieden werden können, so kann die Planfeststellungsbehörde von Schutzvorkehrungen absehen, muß sich dann aber eine nachträgliche Anordnung für den Fall vorbehalten, daß die Flurbereinigung nicht zu den erwartetenden Ergebnissen gelangt.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Straßenplanung; Planfeststellung; Flurbereinigung; Landwirtschaftlicher Betrieb; Eigentumsschutz; Rechtsprechung; Flurbereinigungsgesetz; Umweg; Betriebsführung; Erschwernis; Zulässigkeit; Fernstraßengesetz; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 8(1988)Nr.5, S.182-184
ISSN: 0721-7390
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Planfeststellung für U-Bahnbau. PBefG Paragraphen 28, 29; VwGO Paragraph 42 Abs. 2. BVerwG, Beschluß vom 27.1.1988 - 4 B 7.88 - OVG Münster.
Beim U-Bahnbau gehört der Grundwasserschutz regelmäßig zu den nach Lage der Dinge zu berücksichtigenden Belangen. Es handelt sich dabei aber nicht um private Belange der Einwohner, die ihr Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung beziehen). Sind bei der Planfeststellung für eine U-Bahn unzumutbare Belastungen der Anwohner durch Staub und Lärm zu erwarten, so hat die Planfeststellungsbehörde dem Träger des Vorhabens die Errichtung und Unterhaltung geeigneter Schutzanlagen aufzuerlegen. Sind solche Anlagen untunlich oder mit dem Vorhaben unvereinbar, können die Betroffenen dafür einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen (Paragraph 74 Abs.2 Satz 3 VwVfG).
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Planfeststellung; U-Bahnbau; Grundwasserschutz; Trinkwasser; Wasserversorgung; Schutz; Lärmschutz; Schutzanlage; Entschädigung; Rechtsprechung; Anwohner; Staubschutz; Geld; BVerwG-Urteil; Beschluss; Verwaltungsgerichtsordnung; Personenbeförderungsgesetz;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 8(1988)Nr.5, S.189-190, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Abfallrechtliche PLanfeststellung. AbfG 1977 Paragraphen 2, 7 Abs. 1, 25; LAbfG Paragraph 1 Abs. 1 bzw. LkrO Paragraph 2 Abs. 3. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.1987 - 10 S 1044/84 - nicht rechtskräftig.
Kreistagsbeschlüsse, die sich für einen bestimmten Standort zur Aufnahme einer Abfallbeseitigungsanlage aussprechen, ergehen in Wahrnehmung der durch Paragraph 1 Abs.1 LAbfG i.V.m. Paragraph 2 Abs.3 LandkreisO auferlegten Pflichtaufgabe. Sie bewirken keine Bindung der Planfeststellungsbehörde im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, das allein den fachplanungsrechtlichen Erfordernissen unterliegt. Die in Paragraph 2 AbfG enthaltenen Schutzgüter sind bei der abfallrechtlichen Fachplanung als Planungsleitsätze mit der Maßgabe zu beachten, daß sie die äußerste Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit darstellen. Sie enthalten planerische Vorgaben, an denen sich die Zusammenstellung und Gewichtung des Abwägungsmaterials bereits unterhalb der Stufe der Abwägung orientieren muß.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Abfallbeseitigung; PLanfeststellung; Planungsrecht; Fachplanung; Rechtsprechung; Abfallgesetz; Landkreisordnung; Abwägungsgebot;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 8(1988)Nr.5, S.191-193
ISSN: 0721-7390
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Paragraphen 29 ff., 36, 38 BBauG. Paragraphen 6, 31 WHG. BVerwG, Urteil vom 4.5.1988 - 4 C 22.87. VGH Mannheim vom 18.3.1987 - 5 S 2257/86.
Ein überörtliche Planung i.S. des Paragraph 38 Satz 2 BBauG/BauGB ist regelmäßig dann gegeben, wenn das planfestzustellende Vorhaben das Gebiet von zumindest zwei Gemeinden tatsächlich berührt. Die "überörtliche" Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde ist dagegen für sich allein nicht entscheidend (Abweichung von BVerwG, Urteil vom 3.4.1981 - e C 11.79. Ist von einer überörtlichen Planung i.S. des Paragraph 38 Satz 2 BBauG (= Paragraph 38 Satz 2 BauGB) auszugehen, bestimmt das jeweilige Fachplanungsrecht, welche Maßgeblichkeit dem Bauplanungsrecht als Teil des materiellen Entscheidungsprogramms (noch) zukommt (Präzisierung von BVerwG, Urteil vom 10.2.1978. Entgegenstehende öffentliche Belange von Gewicht i.S. von Paragraph 35 Abs.1 BBauG (= Paragraph 35 Abs.1 BauGB) lassen sich regelmäßig einem Flächennutzungsplan nicht entnehmen, wenn dieser keine konkreten standortbezogenen Aussagen enthält (hier: ortsgebundener Kiesabbau).
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Fachplanungsrecht; Wasserrecht; Bundesbaugesetz; Planfeststellung; Kiesgrube; Gemeinde; Rechtsprechung; Bauplanungsrecht; Baugesetzbuch; Überörtlichkeit; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 103(1988)Nr.19, S.960-964
ISSN: 0012-1363
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Nachträglicher Lärmschutzwall zugunsten Gemeinde. FStrG Paragraph 17 Abs.1 Satz 2, Abs.4 Satz 1, Abs.6 Satz 2; BauGB Paragraph 38 Satz 1; VwVfG Paragraphen 72, 51. BVerwG, Urteil vom 1.7.1988 - 4 C 49.86 - VGH München.
Auch eine "planbetroffene" Gemeinde kann Ansprüche auf nachträgliche Planergänzung gemäß Paragraph 17 Abs.6 Satz 2 FStrG unter der Voraussetzung nicht vorhersehbarer nachteiliger Wirkungen des planfestgestellten Vorhabens geltend machen (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 21.Mai 1976 - BVerwG 4 C 38.74 - BverwGE 51,6). Der Anspruch der Gemeinde ist räumlich auf Maßnahmen zum Schutze benachbarter Grundstücke beschränkt. Er setzt ferner eine Beeinträchtigung der Planungshoheit der Gemeinde voraus. Der Anspruch nach Paragraph 17 Abs.6 Satz 2 FStrG will eine tatsächliche Entwicklung erfassen, mit der die Beteiligten im Zeitpunkt der Planfeststellung verständigerweise nicht zu rechnen brauchten.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Lärmschutzwall; Lärmschutz; Planfeststellung; Gemeinde; Rechtsprechung; Baugesetzbuch; Fernstraßengesetz; Verwaltungsverfahrensgesetz; Schutzmaßnahme; Ergänzung; Anspruch; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 8(1988)Nr.10, S.394-397
ISSN: 0721-7390
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Öffentliche Bekanntmachung von Planfeststellungsbeschlüssen. FStrG Paragraph 18a IV 2 - Paragraph 74 IV VwVfG -. BVerwG, Beschl. v. 24.9.1987 - 4 B 93/87, Münster.
Die ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Zeit der Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses im Verfahren nach Paragraph 18a IV FstrG (Paragraph 74 IV VwVfG) muß nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanung; Rechtsprechung; Planfeststellungsbeschluss; Fernstraßengesetz; Bekanntmachung; Rechtsbehelf; Beschwerde; BVerwG-Urteil; Verwaltungsverfahrensgesetz; Rechtsmittel;.
in Fachzeitschrift: NVwZ. Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 7(1988)Nr.4, S.364-365
ISSN: 0721-880X
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Beckmann,Martin; Appold,Wolfgang; Kuhlmann,Eva-Maria:
Zur gerichtlichen Kontrolle abfallrechtlicher Planfeststellungen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgesetz; Abfallrecht; Abfallbeseitigungsanlage; Genehmigungsverfahren; Planfeststellungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 103(1988)Nr.20, S.1002-1012
ISSN: 0012-1363
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