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IRB-Literaturdokumentationen (Fachbibliografien) bieten Ihnen einen schnellen und umfassenden Überblick über die Fachliteratur zu vielen Themen aus allen Bereichen des Planens und Bauens. Sie erhalten Hinweise – meist mit kurzer Inhaltsangabe – auf Literatur aus Zeitschriften, Fachbüchern, Forschungsberichten, etc., immer aktuell.
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Abwägungsgebot
Scheidler,Alfred:
Pläne des Immissionsschutzrechts als Abwägungsbelang für die Bauleitplanung
Neben vielen anderen Belangen sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen auch die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. In diesen Zusammenhang fallen die Regelungen des Immissionsschutzrechts. Sie lassen sich in die Bestimmungen zur Luftreinhaltung nach Paragraph 47 BImSchG und des Lärmschutzes bzw. der Lärmminderung nach den Paragraphen 47 a folgende unterteilen. Der Beitrag behandelt die bauleitplanerisch und fachplanerisch von den Behörden zu berücksichtigenden Bestimmungen. Auch die Thematik der Durchsetzung der in den Bauleitplänen und Fachplänen getroffenen Festsetzungen wird behandelt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Bebauungsplanung; Immissionsschutz; Abwägung; Immissionsschutzrecht; Luftreinhaltung; Luftreinhalteplan; Lärmschutz; Lärmminderungsplan;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 43(2012)Nr.3, S.439-445, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Füßer,Klaus:
Abwägung und Problembewältigung bei der Planfeststellung in der Tiefe des Raumes?
In kritischer Würdigung des in der Planfeststellungspraxis viel diskutierten sog. "Frankenschnellweg-Urteil" des Bundesverwaltungsgerichts wird aufgezeigt, dass die praktischen Implikationen des dort geforderten Blickes in die Tiefe des Raumes bezogen auf die infolge der Planfeststellung von Autobahnen im und entlang des nachgeordneten Straßennetz bewirkten Verkehrs- und Lärmmehrungen bescheiden sind. Die Vorstellung, ggf. absehbare unzuträgliche Lärmwirkungen könnten zu einem Anspruch auf passiven Lärmschutz außerhalb des geänderten Verkehrswegs führen, ist nicht aufrechtzuerhalten. Für den Fallfestgestellter nachhaltiger Verlärmungswirkungen im nachgeordneten Straßennetz kann allenfalls erhöhter Koordinierungsbedarf mit dort ggf. nötigen Anpassungsmaßnahmen bestehen, der im Extremfall zur Aufnahme passender Bedingungen in die Autobahnplanfeststellungsbeschlüsse nötigt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verkehrsweg; Verkehrsanlage; Neuplanung; Erweiterung; Straßennetz; Verkehrsbelastung; Netzbelastung; Lärm; Zunahme; Wirkungsanalyse; Untersuchungsraum; Ausdehnung; Abwägung; Lärmschutz; Rechtsanspruch; Reichweite;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 32(2012)Nr.3, S.92-98, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Scheidler,Alfred:
Pläne des Umweltschutzes und Erhaltung des bestmöglichen Luftqualität als Abwägungsbelange in der Bauleitplanung
Pläne des Umweltschutzes sind ein wichtiger Belang in der bauleitplanerischen Abwägung. Neben den Landschaftsplänen nach Naturschutzrecht gehören dazu vor allem die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne nach Wasserrecht, die Abfallwirtschaftsplanung sowie die immissionsschutzrechtliche Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung. Der Beitrag vermittelt einen Überblick, wie diese Pläne in die Bauleitplanung zu integrieren bzw. von ihr zu berücksichtigen sind. Der Abwägungsspielraum der Gemeinde ist bei der Einhaltung EU-rechtlicher vorgegebener Luftqualitätswerte insoweit eingeschränkt, als die Einhaltung der Werte durch die Bauleitplanung nicht erschwert werden darf.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Flächennutzungsplanung; Bebauungsplanung; Umweltschutz; Naturschutz; Luftreinhalteplanung; Fachplanung; Planungsziel; Bindungswirkung; Abwägung; EU-Recht; Luftqualität; Grenzwert;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 32(2012)Nr.7, S.241-247, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Mast,Reinhard; Göhner,Wolfgang Karl:
Klimaschutz und Denkmalschutz im Widerstreit?
Die Belange des Klimaschutzes und diejenigen des Denkmalschutzes stehen sich in den rechtlichen Grundaussagen zumindest gleichrangig gegenüber Bundes- und Landesgesetz- und -verordnungsgeber haben diese Wertentscheidungen zu berücksichtigen. Dies kann beispielsweise in Form von Sonderregelungen für Denkmäler, sowie in Paragraph 24 EnEV 2009 geschehen, erfolgen, insbesondere in Fällen, in denen durch eine dem Klimaschutz dienende gesetzliche Regelung erhebliche Folgen für Denkmäler zu entstehen drohen. Auf der Ebene der Exekutive ist eine Abwägung zwischen grundsätzlich gleichrangigen Belangen durchzuführen. Dabei ist die Wertentscheidung der Verfassungsgeber mancher Landesverfassungen nicht zu vergessen, die durch die explizite Regelung des Denkmalschutzes im Verfassungstext diesem eine besonders hohe Stellung einräumen, die bei Ermessensentscheidungen in Folge der Verpflichtung auch der Entscheidungsbehörde beziehungsweise Kommune, aktiv auf die Erhaltung des örtlichen baulichen kulturellen Erbes hinzuwirken, in aller Regel zu einer insoweit das Ermessen weitgehend gebundenen Entscheidung zugunsten der Baudenkmäler führt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Denkmalschutz; Zielkonflikt; Klimaschutz; Energetische Gebäudesanierung; Legislative; Exekutive; Nutzung; Erneuerbare Energie; Baudenkmal; Erhaltung; Problemdarstellung; Konfliktlösung; Verfassungsrecht; Eigentumsschutz; Grundgesetz; Landesverfassung; Abwägung; Bundesrecht; Landesrecht; Völkerrecht; Europarecht; Verpflichtung; Rechtslage; Gesetzgebung; Verwaltung; Gesetzgebungskompetenz; EnEV; Ausnahmeregelung; Förderung;.
in Fachzeitschrift: EnEV aktuell 6(2012)Nr.2, S.19-26, Abb.,Lit.
ISSN: 1865-3758
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Scheidler,Alfred:
Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie bei bereits vorhandener bauleitplanerischer Steuerung. Eine Betrachtung des neuen Par. 249 Abs. 1 BauGB
Als privilegierte Vorhaben (Paragraf 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) sind Windkraftanlagen im Außenbereich bevorzugt zu genehmigen. Gemeinden haben aber die Möglichkeit, durch einen Flächennutzungsplan eine planerische Steuerung dergestalt zu erreichen, dass Windkraftanlagen nur noch innerhalb bestimmter Konzentrationsflächen zulässig sind. Will eine Gemeinde später zusätzliche Flächen für die Nutzung darstellen, was insbesondere im Rahmen einer Repowering-Planung von Bedeutung sein kann, könnte sie sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, dass die vorhandene Darstellungen des Flächennutzungsplanes zur Erzielung der Rechtswirkungen des Paragrafen 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht ausreichend sind. Um dem entgegen zu wirken, wurde mit dem am 30.7. 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes die klarstellende Vorschrift des Paragrafen 249 Abs. 1 BauGB geschaffen. Auf Einzelheiten wird umfangreich eingegangen.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Bauleitplanung; Windenergieanlage; Flächenausweisung; BauGB; Privilegiertes Vorhaben; Steuerungsinstrument; BVG-Urteil; Abwägungsgebot; Planungskonzept; Flächennutzungsplan; Darstellung; Rückbau; Erweiterungsmöglichkeit;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 35(2012)Sondernr., S.76-82
ISSN: 0170-0413
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Kukk,Alexander:
Erhöhte Verantwortung von Genehmigungsbehörden für empfohlene "Achtungsabstände" aufgrund der "Seveso II"-Richtlinie - EuGH sieht eingeschränkte Bindungswirkung auch in Genehmigungsverfahren -
Mit Urteil von 15.09.2011 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Pflicht der Mitgliedsstaaten, dafür zu sorgen, dass langfristig dem Erfordernis Rechnung getragen wird, dass zwischen den unter der -Seveso-II- Richtlinie - fallenden Betriebe einerseits und öffentlich genutzten Gebäuden andererseits ein angemessener Abstand gewahrt wird. Zwar sei die Ansiedlung eines öffentlich genutzten Gebäudes nicht zwingend zu verbieten, auf jeden Fall sind die Risiken der Ansiedlung innerhalb der genannten Abstandsgrenzen im Stadium der Planung oder der individuellen Entscheidung gebührend zu würdigen. Damit richtet sich die hohe Verantwortung zunächst an die Genehmigungsbehörden, die zukünftig die Abstandsempfehlungen für Betrieb nach der StörfallV einzubeziehen haben, und sodann an die Gerichte, die für die Überprüfung gegebenenfalls sachverständige Hilfe an Anspruch nehmen müssen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Störfallverordnung; Seveso-II-Richtlinie; EuGH-Urteil; Baugenehmigungsverfahren; Bauleitplanung; Abstandsfläche; Abstandsregelung; Gebäude; Öffentlich; Nutzung; Restrisiko; Abwägungsgebot; Sicherheitsstandard;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 35(2012)Nr.3, S.219-221
ISSN: 0170-0413
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Wulfert,Katrin; Müller-Pfannenstiel,Klaus:
Artenschutz in der Bebauungsplanung - aktuelle Themen und Anforderungen = Species protection in local land-use planning - current issues and requirements
Da die Belange des Artenschutzes für die Vollzugsfähigkeit und Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bereits auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen sind, werden aktuelle Themen und Fragestellungen bei der Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Verbots- und Ausnahmetatbestände behandelt. Dabei stehen das Tötungsverbot sowie das Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Vordergrund. Bei der Berücksichtigung der Artenschutzbelange sind darüber hinaus ggf. artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen vorzusehen, sodass die spezifischen Anforderungen an diese Maßnahmen sowie Möglichkeiten zur Absicherung der Realisierung auf der Ebene des Bebauungsplans angesprochen werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bebauungsplanung; Artenschutz; Naturschutzrecht; Anforderung; Regelung; Verbot; Ausnahme; Berücksichtigung; Umsetzung; Abwägung; Eingriff; Ausgleich; Ausgleichsmaßnahme;.
in Fachzeitschrift: UVP-Report 26(2012)Nr.2, S.74-81, Abb.,Lit.
ISSN: 0933-0690
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Durinke,Peter; Fiedler,Caroline:
Zulässigkeit und Grenzen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Bauleitplanung
Die städtebauliche Planung gehört zu den elementaren Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden. Zugleich ist es ein Aufgabenfeld, das auch bei den Bürgern auf großes Interesse stößt. So ist es nicht verwunderlich, dass Planungsverfahren bei mehr als 40 Prozent aller Bürgerbegehren in Deutschland eine Rolle spielen. Da die Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung seit Jahrzehnten anerkannt ist, mag es konsequent erscheinen, sie ebenfalls zum Gegenstand direktdemokratischer Entscheidungsverfahren zu machen. Der Beitrag geht der Frage nach, welche rechtlichen Erwägungen gegen Bürgerentscheide zur Bauleitplanung sprechen könnten. Die Autoren stellen die Zulässigkeit und Grenzen von Bürger- entscheiden in der Bauleitplanung dar. Den Schwerpunkt des Aufsatzes bilden hierbei die Überprüfung der Vereinbarkeit von Bürgerentscheiden mit dem Abwägungsgebot und die Analyse der aktuellen Rechtsprechung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Grenze; Zulässigkeit; Abwägungsgebot; Gemeinde; BauGB; OVG-Urteil; Selbstverwaltungsrecht; Planaufstellungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 35(2012)Nr.6, S. 531-537, Lit.
ISSN: 0170-0413
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Schink,Alexander; Sellner,-; Redeker,-; Dahs,-:
Planerische Abwägung bei der Festlegung von Vorranggebieten für die Rohstoffnutzung in der Raumordnung
Die Ausweisung von Vorranggebieten, durch die Regionalplanung, aber auch im Flächennutzungsplan, bewirkt in der Regel eine Privilegierung der Vorrangnutzung im Vorranggebiet und über die Konzentrationswirkung den Ausschluss dieser Nutzung außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete. Damit sind erhebliche Eingriffe in Rechtspositionen verbunden. Daher kommt zunächst den Ausschlusskriterien und den Auswahlkriterien eine erhebliche Bedeutung bei. Der Beitrag stellt die dazu von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien am Beispiel der Vorranggebiete für Rohstoffabbau vor. Abschließend wird auf die Anforderungen an die Berücksichtigung von Nutzungspotenzialen und Eigentümerbelangen eingegangen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Vorranggebiet; Ausweisung; Kriterium; Planungskonzept; Abwägung; Nutzung; Ausschluss; Eigentum; Nutzungsrecht; Rohstoffabbau; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 32(2012)Nr.10, S.369-379, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Naumann,Christoph:
Factory-Outlet-Center: Kein interkommunales Rücksichtnahmegebot im Innenbereich
1. Das interkommunale Rücksichtnahmegebot gemäß Par. 2 Abs. 2 BauGB ist kein öffentlicher Belang im Sinne von Par. 34 BauGB. Die Nachbargemeinde kann sich gegen ein Innenbereichsvorhaben, das sich auf ihre zentralen Versorgungsbereiche auswirkt, nur nach Par. 34 Abs. 3 BauGB wehren. 2. Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung ist im Zweifel davon auszugehen, dass sich das Vorhaben auf die zentralen Versorgungsbereiche der Nachbargemeinde nicht schädlich auswirkt. Die Interessenabwägung fällt in diesem Fall zu Gunsten des Vorhabenträgers aus.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Factory-Outlet-Center; Rücksichtnahmegebot; Innenbereich; Gemeinde; Investor; Ansiedlung; Bauvolumen; Grundstück; Geltungsbereich; Sondergebiet; Möbelhaus; Landratsamt; Baugenehmigung; Bescheid; Verwaltungsgericht; Gutachten; Abwägung; Investitionsvorhaben; Beschwerde; BauGB; Nachbargemeinde; Prüfung; Interessenabwägung;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 22(2011)Nr.1, S. 52
ISSN: 0941-5750
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Krautzberger,Michael:
Umwelt- und Naturschutz bei Bebauungsplänen nach dem vereinfachten und beschleunigten Verfahren (Paragraphen 13, 13a BauGB)
Das 2007 in das BauGB neu eingeführte "beschleunigte Verfahren" nach Paragraph 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung - hat für einen wichtigen Anwendungsbereich der Vorschrift Bebauungspläne von der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung freigestellt. Diese Regelung hat in der Praxis vereinzelt zu der irrigen Auffassung geführt, dass auch die Umweltbelange insgesamt im beschleunigten Verfahren anders zu bewerten seien oder gar weithin nicht zur Anwendung kommen. Im Beitrag soll dieser Frage nachgegangen werden. Dabei werden die z.T. unterschiedlichen Bestimmungen beim vereinfachten und beschleunigten Verfahren, aber auch bei einzelnen anderen Satzungen nach dem BauGB unter dem Gesichtspunkt der Berücksichtigung der Umweltbelange behandelt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; BauGB; Innenentwicklung; Verfahrensvereinfachung; Naturschutz; Umweltschutz; Abwägung; Gewichtung; Gemeinde; Ermessensspielraum; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Flächennutzungsplan; Ableitung; Änderung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 31(2011)Nr.2, S.62-64, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Grüner,Johannes:
Die Einschränkung der planerischen Gestaltungsfreiheit durch Optimierungsgebote und Abwägungsdirektiven. Eine Untersuchung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Wirkung von Paragraph 50 S. 1 BImSchG auf die Abwägung
In der Rechtsprechung zum Raumplanungsrecht erlangt die Vorschrift des Paragrapah 50 S. 1 BImSchG, die eine Trennung von miteinander widerstreitenden Nutzungen verlangt, immer wieder große Bedeutung. Als Beispiel aus jüngerer Zeit sei nur das Urteil des OVG Münster zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans für das im Bau befindliche Kohlekraftwerk in Datteln genannt, welches ganz wesentlich auf die Nichteinhaltung der Vorgaben dieser Vorschrift gestützt wurde. Die große Bedeutung des Trennungsgrundsatzes in Paragraph 50 S. 1 BImSchG beruht dabei vor allem darauf, dass aus ihm dezidierte Vorgaben für die planerische Abwägung und damit Schranken der planerischen Gestaltungsfreiheit abgeleitet werden. Maßgeblich ist insofern die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sogenannten Optimierungsgeboten, als deren Prototyp der Trennungsgrundsatz gilt. Weitgehend unbemerkt hat allerdings in den letzten Jahren eine Verschiebung der Rechtsprechung des Gerichts zu dieser sehr wichtigen Norm stattgefunden: Sie wird mittlerweile nicht mehr als Optimierungsgebot, sondern als Abwägungsdirektive bezeichnet. Ziel dieser Abhandlung ist es, zu klären, ob es sich dabei, wie teilweise vertreten wird, um eine rein terminologische Frage ohne weitere Bedeutung handelt oder ob die geänderte Rechtsprechung nicht doch weitergehende Folgen für die Auslegung von Paragraph 50 S. 1 BImSchG und vergleichbaren Normen nach sich zieht.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Gesetzesregelung; Verordnung; Bestimmung; Ziel; Optimierung; Berücksichtigung; Gewichtung; Abwägung; Planungsentscheidung; Planer; Gestaltungsfreiheit; Entscheidungsspielraum; Immissionsschutz;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 31(2011)Nr.2, S.50-56, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Weyrauch,Bernhard:
Die Tücken der Alternativenprüfung in der Bauleitplanung
Der Beitrag widmet sich den Problemen der Prüfung von Planungsalternativen in der Bauleitplanung. Dabei geht es um Zielalternativen, Standortalternativen und Alternativen im Planungsverfahren. Ausgehend von der Feststellung, dass Bauleitpläne nur mit einer Alternativenprüfung abwägungsgerecht sind, zeigt ein Blick auf die Praxis, dass dem oft nur unzureichend Beachtung geschenkt wird. Die Ursachen dafür werden aufgezeigt. Ein Problem ist, den richtigen Zeitpunkt zu definieren, zu dem sinnvoll eine Alternativenprüfung stattfinden kann.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan; Planungsalternative; Alternativplanung; Planungsverfahren; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 42(2011)Nr.3, S.446-456
ISSN: 0340-7489
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Kuschnerus,Ulrich:
Die planerische Steuerung von Industrievorhaben, TI.1
Die planerische Absicherung konkreter Industrievorhaben wirft diverse Fragen auf, die in der Praxis immer wieder zu Problemen führen. Aus Sicht des Verfassers bieten sich häufig projektbezogene Planungen über vorhabenbezogene Bebauungspläne oder Sondergebiete an. Bei deren planerischer Festlegung ist zu bedenken, in welchem Ausmaß die kommunale Bauleitplanung bereits die konkreten Auswirkungen des betreffenenden Projekts prüfen und gegebenenfalls durch Festsetzungen steuern muss und welche Prüfungen den nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Verfahren überlassen werden können. Der Verfasser zeigt auf, dass bei projektbezogenen Planungen von Industrievorhaben eine Abschichtung der zu prüfenden Befunde und Nachweise bereits im Bauleitplanverfahren erfolgen kann und häufig sogar geboten ist. Allerdings muss bereits die Bauleitplanung gewährleisten, dass der gebotene Schutz vor unzumutbaren Immissionen und schweren Unfällen sowie vor erheblichen Beeinträchtigungen der europarechtlich gesicherten Schutzgebiete in der nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Zulassung gewahrt werden kann.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Industrie; Bauvorhaben; Industrieanlage; Bebauungsplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Sondergebiet; Planungskonzept; Immissionsschutz; Nachbarschutz; Konflikt; Vermeidung; Abwägung; Bauplanungsrecht; Immissionsschutzrecht; Abstimmung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 42(2011)Nr.4, S.602-610, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Lau,Marcus:
Naturschutzrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung vor dem Hintergrund zu erwartender Erweiterung von Klagemöglichkeiten
Die Befugnisse der Naturschutzverbänden, gegen die Genehmigung von Bebauungsplänen wegen unzureichender Abarbeitung der Belange von Natur und Landschaft zu klagen, wurden mit dem Umweltrechtsbehelfsgesetz 2006 deutlich ausgeweitet. Die Kommunen müssen sich daher sorgfältiger mit diesen Belangen auseinandersetzen und Verfahrensfehler ausschließen. Der Beitrag geht einleitend auf die Rechtsschutzmöglichkeiten der Naturschutzverbände ein. Danach stellt er die Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume dar, die den Kommunen in der Bauleitplanung zur Verfügung stehen. Insbesondere werden dazu die Themen naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und vereinfachtes Verfahren bei kleinflächigen Bebauungsplänen der Innenentwicklung aufgegriffen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutz; Umweltschutz; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Abwägung; Inhalt; Verfahren; Naturschutzverband; Rechtsschutz; Klagebefugnis; Eingriffsregelung; Ausgleichsfläche;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 42(2011)Nr.5, S.770-780, Lit.
ISSN: 0340-7489
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von Bechtolsheim,Caroline; Charlier,Konstanze; Wagner,Jörg:
RE KrWG - Neuorganisation der Bioabfallentsorgung erforderlich? TI. 1: Aktuelle Entwicklung des rechtlichen Rahmens = RE KrWG - Needs for reorganizing the disposal of = biowaste?- Part 1
Der Referentenentwurf des BMU für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz liegt mit neuem Stand (November 2010) vor. Seine Vorgaben zur Sammlung und Verwertung von Bioabfällen stellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vor komplexe Organisationsentscheidungen.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung; Abfallrecht; Bioabfall; Getrenntsammlung; Kompostierung; EU; Vergärung; Kreislaufwirtschaftsgesetz; Umweltministerium; Gesetzentwurf; Entsorgungsunternehmen; Öffentlich; Europäische Union; Abfallverwertung; Organisation; Umsetzung; Abwägung; Lebensdauer; Wirtschaftlichkeit;.
in Fachzeitschrift: Müll und Abfall 43(2011)Nr.3, S.114-117, Lit.
ISSN: 0027-2957
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Portz,Norbert:
50 Jahre Bundesbaugesetz / Baugesetzbuch.
Im Jahr 1960 ist das Bundesbaugesetz (BBauG) in Kraft getreten. In Form des heutigen Baugesetzbuches (BauGB) existiert dadurch seit 50 Jahren ein einheitliches Bundesstädtebaurecht. Dies bedeutet zugleich ein halbes Jahrhundert einer bundeseinheitlich verankerten kommunalen Planungshoheit. Städte und Gemeinden als Brennpunkte des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens sind damit die entscheidenden Akteure für die Stadtentwicklung. In Abgrenzung zum Nationalsozialismus wurde mit dem Bundesbaugesetz in der Bundesrepublik Deutschland großer Wert auf die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gelegt. Kommunale Planungshoheit und kommunale Selbstverwaltung waren in Westdeutschland eine der wesentlichen Garanten für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Erfolgsgeschichte nach dem Krieg. Demgegenüber waren die Kommunen in der DDR Bestandteil des zentralen Staatsapparates. Dessen Unbeweglichkeit und Misswirtschaft war ein wesentlicher Grund für den Verfall der Städte und Gemeinden. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag auf die kommunale Planungshoheit und die Bürgerbeteiligung eingegangen. Ein weiteres Kapitel gilt der Planungshoheit und dem Abwägungsgebot. Immer mehr Vorgaben außerhalb des eigentlichen Baurechts müssen beachtetet werden, beispielsweise Umweltrechtsnormen wie Natur- und Artenschutz, Immissionsschutz oder auch das Fachrecht zur Energieeinsparung. 1960 hatte Paragraph 35 BBauG über den Schutz des Außenbereichs quantitativ 174 Wörter. Der heutige Paragraph 35 BauGB hat mit 1.235 Wörtern mehr als den siebenfachen Umfang und Paragraph 34 über das Einfügen von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich hat eine nahezu neunfache Ausweitung erfahren. Daher steht das so genannte Baunebenrecht in dem Ruf, überreguliert zu sein. In diesem Zusammenhang wird dafür plädiert, dass jede Novelle des engeren Städtebaurechts von dem Ziel geleitet sein muss, einem schlanken Gesetz zu genügen. Die Novellierungsgespräche zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) undden kommunalen Spitzenverbänden, die schon im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens kommunale Forderungen berücksichtigen, machen in dieser Hinsicht Mut.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baurecht; Städtebaurecht; Bundesbaugesetz; Kommunale Selbstverwaltung; Planungshoheit; Partizipation; Abwägung; Gesetzgebung; Kommunaler Spitzenverband; Interessenvertretung; Mitwirkung; Novellierung; Vereinfachung;.
in Fachzeitschrift: Die Gemeinde 134(2011)Nr.2, S.68-70, Abb.
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Erbguth,Wilfried:
Raumordnungspläne für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszon. Inhalte und rechtliche Beurteilung
Als erster Mitgliedstaat der EU hat Deutschland Raumordnungspläne für seine Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee aufgestellt, während im Küstenmeer die (Küsten-)Bundesländer bereits seit längerem planerisch aktiv sind. Mit den "AWZ-Plänen" hat zudem der Bund erstmalig eigene Raumordnungsplanung betrieben und ist zugleich Initiativen der EU zu einer Integrierten Meerespolitik nachgekommen. Die nachfolgende Betrachtung beschäftigt sich mit den Inhalten dieser Raumordnungspläne (unter B. 1.) und unternimmt eine Annäherung an hiermit zusammenhängende rechtliche Fragestellungen, u. a. auch solche des Rechtsschutzes (insgesamt unter B. 2, 3.). In einem Exkurs soll auf die Planung flankierende Instrumente, insbesondere auf den Einsatz des Raumordnungsverfahrens in der AWZ eingegangen werden (unter C.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Raumordnungsrecht; Meer; Wirtschaftszone; Küstenzone; Raumordnungsplanung; Planungsbereich; Planungsinhalt; Raumordnungsziel; Vorranggebiet; Nutzungskonflikt; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 31(2011)Nr.6, S.207-211, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Mitschang,Stephan:
Anforderungen der Seveso-II-RL an die örtliche Raumplanung - Tl.1
Mit der Richtlinie 82/501/EWG, der Seveso-II-Richtlinie, reagierte die Europäische Gemeinschaft auf Giftgasunglücke in Italien, Indien und Mexiko sowie in einer Feuerwerkskörperfabrik in Holland. Die Richtlinie ist in Deutschland über Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und über die Störfallverordnung umgesetzt worden. Die Konsequenzen der dabei im Mittelpunkt stehenden Abstandsregelungen zu gefahrträchtigen Anlagen für die Bauleitplanung und die Genehmigung solcher Anlagen sind allerdings noch nicht ganz im Bewusstsein der Planungspraktiker und Behörden verankert. Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden ersten Teil der Abhandlung dargestellt, welche Anforderungen die Seveso-II-Richtlinie und ihre Umsetzung in das nationale Recht an die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen stellen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der bauleitplanerischen Abwägung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Immissionsschutz; EU-Richtlinie; Umsetzung; Störfall; Gefahrstoff; Gefahrenschutz; Unfall; Bauleitplanung; Raumordnung; Abstandsregelung; Schutzabstand; Festlegung; Beurteilung; Abwägung; Anlage; Genehmigung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 31(2011)Nr.8, S.281-288, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Kandaouroff,Katrin:
Gerichtshof kippt fristlose Kündigung eines "Whistleblowers"
Das sog."Whisteblowing" kann von dem Recht des Arbeitnehmers auf freie Meinungsäußerung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt sein. Hierbei wird es jedoch auf eine Abwägung im Einzelfall ankommen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Kündigung; EU; Rechtspraxis; Arbeitnehmer; Abwägung; Einzelfall; Arbeitgeber; Anzeige; Bundesarbeitsgericht; Menschenrecht; Missbrauch; Pflegepersonal; Pflegeheim; Rechtsfolge; Transfer; Baugewerbe;.
in Fachzeitschrift: Baugewerbe 92(2011)Nr.13, S.45-47, Abb.
ISSN: 0005-6634
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Egner,Margit:
Die Systematik des Artenschutzrechts in der Bauleitplanung
Die artenschutzrechtlichen Verbots- und Ausnahmevorschriften haben im Neuregelungsgesetz des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 kaum Änderungen erfahren. Die relevanten Weichenstellungen sind bereits in der kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2007 getroffen worden. Der Beitrag beleuchtet die Systematik dieser Vorschriften im Zusammenhang mit dem Baurecht und insbesondere der Bauleitplanung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Artenschutz; Naturschutzrecht; Bauplanungsrecht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Festsetzung; Gemeinde; Eingriff; Konflikt; Abwägung; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; Flächensicherung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 33(2011)Nr.11, S.758-762, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Gawel,Erik; Kern,Katharina:
Gewässerschutz und Binnenschifffahrt - ein Fall für Wassernutzungsabgaben?
Zur Finanzierung der Maßnahmen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, aber auch zur verursachergerechten Anlastung von Umweltkosten im Bereich des Gewässerschutzes werden derzeit Sektor übergreifende Wassernutzungsabgaben diskutiert. Auch morphologische und ökologische Eingriffe in Fließgewässer zur Ermöglichung von Schiffsverkehr geraten dabei zunehmend ins Visier. Sind Wassernutzungsabgaben im Bereich der Binnenschifffahrt geeignete Lenkungs- und Finanzierungsinstrumente?
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Binnenschifffahrt; Gewässerschutz; Ökonomie; Ökologie; EU-Recht; Wasserrahmenrichtlinie; Wassernutzung; Wasserstraße; Gewässerausbau; Wasserqualität; Abwägung; Benutzungsgebühr; Verkehrsverlagerung; Untersuchung; Politische Entscheidung;.
in Fachzeitschrift: Binnenschifffahrt 66(2011)Nr.11, S.67-73, Abb.,Lit.
ISSN: 0939-1916
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Matthes,Robert; Lehr,Marc:
Der Bebauungsplan. Praxishinweise für Architekten und Ingenieure
Zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Praxis werden in dem Band die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten zum Inhalt eines Bebauungsplans aufgezeigt. Umgekehrt werden aber auch klar die Grenzen dessen, was ein Bebauungsplan regeln kann, verdeutlicht. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Darstellung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Welche formellen Anforderungen sind unverzichtbar? Was hat sich in der Praxis bewährt? Welche Beschleunigungsmöglichkeiten bietet das Gesetz? Schließlich beschäftigt sich der Band mit dem gerade besonders bedeutsamen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie seinen wesentlichen Problemfeldern und zeigt praxisbewährte Lösungswege auf. Zur Abrundung des Themas erläutern die Autoren die Grundsätze des Planschadensrechts, der Planerhaltung, Fragen des Rechtsschutzes sowie die besonderen Planungsarten des vereinfachten und beschleunigten Verfahrens. In der zweiten Hälfte finden sich aktuelle Gesetzestexte des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Städtebaurecht; Planverfahren; Abwägungsgebot; Vorhaben- und Erschließungsplan; Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Innenentwicklung; Vereinfachtes Verfahren; Beschleunigung; BauGB; BauNVO; Planzeichenverordnung;.
Berlin: Beuth 2010. 175 S., Abb.,Tab.
ISBN: 978-3-410-17561-2
= Recht Bauwesen
Hrsg.: Deutsches Institut für Normung e.V. -DIN-, Berlin
zum Literatur-Service
Hoppe,Werner; Bönker,Christian; Grotefels,Susan:
Öffentliches Baurecht. Raumordnungsrecht, Städtebaurecht, Bauordnungsrecht. 4.Aufl.
Der Band erläutert das gesamte Öffentliche Baurecht in einem Band: das Bauplanungsrecht mit seinen Bezügen zum Recht der Raumordnung und das Bauordnungsrecht. Er behandelt alle maßgeblichen Bereiche und stellt die einzelnen Rechtsgebiete umfassend dar. Die Neuauflage berücksichtigt alle wichtigen Änderungen. Besonders hervorzuheben sind das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte und das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG).
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Öffentliches Baurecht; Bodenrecht; Raumplanungsrecht; Planungsrecht; Bauordnungsrecht; Landesplanungsrecht; Städtebaurecht; Baunutzungsverordnung; Enteignung; Rechtsschutz; Amtshaftung; Lehrbuch; Bauplanungsrecht; Raumordnungsrecht; Abwägungsgebot; Entschädigungsrecht; Plansicherung; Staatshaftung; Planungsvorhaben; Innenentwicklung;.
München: C.H.Beck 2010. XXXIII,599 S., Lit.
ISBN: 978-3-406-59163-1
= Studium und Praxis
zum Literatur-Service
Weyrauch,Bernhard:
Die Begründung zum Bebauungsplan. Rechtliche Anforderungen und praktische Empfehlungen. Online Ressource
Der Blick ins Baugesetzbuch (BauGB) verrät: Bebauungspläne bedürfen gemäß Paragraf 9 Abs. 8 i. V. m. Paragraf 2a BauGB einer Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und in einem Umweltbericht die auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen sind. Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen legt die Praxis die Berücksichtigung von weit mehr Aspekten nahe, als vom Gesetzgeber vorgegeben wird; denn eine auf die wenigen o. g. Bestandteile reduzierte Begründung wird den praktischen Anforderungen nicht gerecht. Zu dieser Erkenntnis kommt die Arbeit auf der Grundlage von Expertengesprächen, nach Analyse von 70 Bebauungsplanbegründungen sowie nach Auswertung der bundesdeutschen Rechtsprechung und der einschlägigen Kommentar- und Fachliteratur. Bei der Auswahl der Interviewpartner kam es darauf an, den Blick aus unterschiedlichen beruflichen Perspektiven auf die Bauleitplanung zu nutzen. Daher wurden Akteure aus jeweils verschiedenen Tätigkeitsbereichen (Stadtplanungsamt, Baugenehmigungsbehörde, Bezirksversammlung, Entwicklungsgesellschaft, Immobiliengesellschaft, freies Planungsbüro, fachbezogene Fort- und Weiterbildungseinrichtung) zur Bebauungsplanbegründung befragt. Die Positionen der (gesetzgebenden, kommentierenden und rechtsprechenden) Juristen ergaben sich aus der geprüften Literatur sowie aus der Rechtsprechung. Die Untersuchung kommt unter anderem zu folgendem Ergebnis: Eine vorbildlich aufgebaute Begründung umfasst Hauptteile zum Planungsgegenstand, zu den Planinhalten einschließlich der Planfestsetzungen, zu den Auswirkungen, zum Verfahren und zur Abwägung sowie den Umweltbericht, soweit eine Umweltprüfung erforderlich ist. Neben den Angaben des Paragraf 2a BauGB ist auf den Planungsanlass einzugehen und die städtebauliche Erforderlichkeit von Planungszielen und B-Planfestsetzungen zu rechtfertigen. Komplizierte Festsetzungen bedürfen der Erläuterung im Sinne einer Auslegungshilfe. Wie vom Baugesetzbuch vorgegeben, muss die in dem Bebauungsplan zum Ausdruck kommende gemeindliche Entscheidung über die zukünftige städtebauliche Entwicklung einer Fläche abwägungsgerecht sein. Die Begründung ist das einzige Dokument, indem sich hierüber vor der Öffentlichkeit vollumfänglich Rechenschaft ablegen lässt. Nur in den wenigsten der untersuchten Praxisfälle ist es gelungen, die Abwägungsentscheidung nachvollziehbar zu dokumentieren. Daher wurde im Rahmen der Arbeit eine methodische Vorgehensweise entwickelt, die diesem Anspruch und den anderen angesprochenen Anforderungen gerecht wird.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Planungsziel; Planinhalt; Planungsverfahren; Umweltbericht; Abwägung; Begründung; Rechtsgrundlage; Baugesetzbuch; Praxisbeispiel; Expertenbefragung; Empfehlung;.
Berlin: 2010. 369 S., Abb.,Tab.,Lit.
tech.Diss.; TU Bertlin 2010
Hrsg.: TU Berlin, Fakultät VI - Planen, Bauen, Umwelt
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Kuschnerus,Ulrich:
Der sachgerechte Bebauungsplan. Handreichungen für die kommunale Planung. 4.Aufl.
Die neuen Planungsinstrumente des BauGB sowie die jüngsten für die Bauleitplanung bedeutsamen Novellierungen des Bundesrechts bedurften näherer Aufarbeitung, für die die Neuauflage des Standardwerkes praxisorientierte Überblicke gibt. Viele Abschnitte wurden zudem im Hinblick auf die Auswirkungen der jüngeren Rechtsprechung für eine sachgerechte Abwicklung der vielfältigen Planungsaspekte neu strukturiert und aktualisiert. Neu bearbeitet wurden folgende Themenkreise: Die Einsatzbereiche und praktische Umsetzung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach Par. 13 a BauGB. Die Identifizierung und planerische Absicherung zentraler Versorgungsbereiche. Die Abwicklung einfacher Bebauungspläne zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche nach Par. 9 Abs. 2a BauGB. Inhaltlich grundlegend überarbeitet und teilweise neu strukturiert wurden insbesondere folgende Themenkreise: Der sachgerechte Einsatz vorhabenbezogener Bebauungspläne unter Berücksichtigung der Neuregelungen des Par.12 Abs. 3a BauGB. Die Möglichkeiten und Grenzen von Steuerungen der Bauleitplanung durch raumordnerische Zielvorgaben nach Maßgabe der Neuregelung des ROG 2008. Die Anforderungen an die Konfliktbewältigung (insbes. bei der Planung von Großprojekten). Die Anforderungen des Interkommunalen Abstimmungsgebots nach Par. 2 Abs. 2 BauGB. Der Schutz vor unzumutbaren Immissionen (Lärmschutz, Gerüche unter Berücksichtigung der GIRL 2008) und schweren Unfällen. Die sachgerechte Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft (insbes. Artenschutz sowie Natura-2000-Gebiete) nach Maßgabe der Neuregelungen des BNatSchG 2009 und der jüngeren Klärungen durch die Rechtsprechung. Der sachgerechte Einsatz flexibler Planungsinstrumente (insbes. Sondergebietsausweisungen und erweiterter Bestandsschutz nach Par. 1 Abs. 10 BauNVO). Die praktische Abwicklung des Planaufstellungsverfahrens (insbes. mit Blick auf die Planerhaltung). Die Möglichkeiten zur Behebung von Planmängeln (insbes. ergänzendes Verfahren).
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Bauleitplanung; Kommunalplanung; Planaufstellung; Festsetzung; Konzept; Abwägungsgebot; Rechtsprechung; Kontrolle; Planungsgrundlage; Leitfaden; BauROG; Umweltprüfung;.
Bonn: vhw Verlag Dienstleistung 2010. 620 S., Abb.,Lit.
ISBN: 978-3-87941-949-4
Bonn: vhw Verlag Dienstleistung
ISBN: 978-3-87941-948-3
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Hösch,Ulrich:
Zur Behandlung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 1 Satz 1 FFH-Richtlinie macht die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses neben dem Fehlen einer zumutbaren Alternative zur Voraussetzung von Vorhaben, die geeignet sind, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Vergleichbar bestimmt Artikel 16 Absatz 1 c FFH-Richtlinie, dass Abweichungen von den artenschutzrechtlichen Verbotsbeständen in den Artikeln 12 und 13 FFH- Richtlinie aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses zugelassen werden können. In der Reihung dieser Kriterien werden die im deutschen Planungsrecht ursprünglich getrennten Planungsstufen Planrechtfertigung und Abwägung miteinander verzahnt. Der Beitrag stellt Kriterien für das Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses zusammen, behandelt den Begriff Wohl der Allgemeinheit, beschreibt die Anforderungen an die Abwägung und die Alternativenprüfung. Abschließend wird auf den Abwägungsspielraum der Zulassungsbehörde eingegangen und die Folgen von Verfahrensfehlern.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; FFH-Richtlinie; FFH-Gebiet; Artenschutz; Lebensraum; Beeinträchtigung; Zulässigkeit; Voraussetzung; Beurteilungskriterium; Öffentliches Interesse; Abwägung; Spielraum; Gewichtung; Planrechtfertigung; Planungsalternative; Rechtsprechung; Kontrolle;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 30(2010)Nr.1, S.7-16, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Spannowsky,Willy:
Die Zulässigkeit abwägungsdirigierender Verträge
Zweck eines städtebaulichen oder raumordnerischen Vertrags kann es sein, das relevante Abwägungsmaterial einvernehmlich zu bestimmen, festzulegen und damit zu begrenzen. Soweit es sich um einen Kooperationsvertrag handelt, kann ein weiterer Zweck, den Vertragspartner eines solchen Vertrages im Vorfeld der Planung verfolgen, darin bestehen, die gemeinsamen Ziele, die Prioritäten ihres kooperativen Handelns und das relevante Abwägungsmaterial vorzustrukturieren, die Bedeutung ihrer gemeinsamen Entwicklungsziele herausstellen, das relevante Abwägungsmaterial für die nachfolgende Planung zusammenstellen und sich im Planungsverfahren gegenseitig zu unterstützen. Ob und inwieweit solche Verträge zulässig sind und wo ggf. ihre Grenzen verlaufen, ist noch nicht abschließend geklärt, ist jedoch für die Reichweite der Steuerungsfunktion städtebaulicher und raumordnerischer Verträge für die räumliche Entwicklung von herausragender Bedeutung. Auf Praxisbeispiele und weitere Einzelheiten wird umfangreich eingegangen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaulicher Vertrag; Raumordnung; Kooperation; Abwägung; Steuerungsinstrument; Entwicklung(räumlich); Zulässigkeit; Praxisbeispiel; BauGB; Bindungswirkung; OVG-Urteil; Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 33(2010)Nr.5, S.429-439, Lit.
ISSN: 0170-0413
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Scheidler,Alfred:
Bauplanungsrecht als Prüfpunkt zur Erteilung der immisionsschutzrechtlichen Genehmigung
Bauplanungsrechtliche Vorgaben sind andere öffentlich-rechtliche Vorschriften im Sinne des Paragrafen 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, so dass deren Beachtung Voraussetzung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung kann daher grundsätzlich nur erteilt werden, wenn, je nachdem in welchem der drei Planbereiche die Anlage errichtet werden soll, die Voraussetzungen der Paragrafen 30, 34 bzw. 35 BauGB vorliegen. Ist bauplanungsrechtlich ein gemeindliches Einvernehmen erforderlich, so gilt dieses Erfordernis auch für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Für öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen ist die Sondervorschrift des Paragrafen 38 Satz 1 BauGB zu beachten; danach sind die Paragrafen 29 bis 37 BauGB nicht anzuwenden, wenn die Gemeinde beteiligt wurde. Städtebauliche Belange sind aber zu berücksichtigen, d. h. sie sind einer Abwägung zugänglich.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; Immissionsschutzrecht; Genehmigung; BauGB; Bebauungsplan; Innenbereich(unbeplant); Außenbereich; BImSchG; Windkraftanlage; Einvernehmen; Gemeinde; Abwägung; Abfallbeseitigungsanlage;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 33(2010)Nr.3, S.229-234, Lit.
ISSN: 0170-0413
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Schrödter,Wolfgang:
Der Bebauungsplan der Innenentwicklung - TL.2
Mit dem Beitrag werden die Ausführungen über Bebauungspläne der Innenentwicklung im Heft 4 dieser Zeitschrift fortgeführt. Eingegangen wird auf verfahrensrechtliche Erleichterungen, den Verzicht auf Umweltprüfung, Umweltbericht und Umweltüberwachung, die Aufhebung des Entwicklungsgebots, die Berücksichtigung von Arbeitsplätzen in der Abwägung und den Verzicht auf Eingriffsregelungen mit Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen. Berichte aus der Praxis zeigen, dass sich zumindest das beschleunigte Verfahren für Pläne der Gruppe 1 in innerstädtischen Gebieten fast zum Regelverfahren entwickelt hat. Der vorliegende Beitrag hat gezeigt, dass eine sorgfältige Analyse des Paragrafen 13 a BauGB die Risiken und Nebenwirkungen des beschleunigten Verfahrens offenbart. Zumindest in den Fällen, in denen die Durchführung des beschleunigten Verfahrens mit den geschilderten rechtlichen Zweifelsfragen verbunden ist, sollten sich Städte und Gemeinden für das normale Verfahren entscheiden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Innenentwicklung; Beschleunigung; Entwicklung; Verfahrensablauf; Umweltprüfung; Gebot; Abwägung; Arbeitsplatz; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 33(2010)Nr.5, S.422-428, Lit.
ISSN: 0170-0413
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Pauli,Felix:
Artenschutz in der Bauleitplanung
Die artenschutzrechtlichen Vorschriften der Paragraphen 42 ff. BNatSchG erfuhren in Anpassung an europarechtliche Vorschriften zum Artenschutz grundlegende Veränderungen. Der Beitrag untersucht, welche Auswirkungen sich aus dem Artenschutzrecht für die Bauleitplanung ergeben. Behandelt werden die Verbote für besonders geschützte Pflanzen- und Tierarten, die zu bewältigenden Konflikte im Fall des Aufeinandertreffens privilegierter Vorhaben und dem Vorkommen geschützter Arten sowie die Anwendbarkeit und die Voraussetzungen für Ausnahme- und Befreiungsentscheidungen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Artenschutz; Naturschutz; Biotopschutz; Planungskonzept; Einschränkung; Abwägung; EU-Recht; BNatSchG; Gemeinde; Untersuchungsprogramm;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 39(2008)Nr.5, S.759-770, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Hellriegel,Mathias:
Keine Hochhäuser in Berlin? Konsequenzen der Spreedreieck-Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg
Mit Urteil vom 18.12.2007 hat das OVG Berlin-Brandenburg den Bebauungsplan für das Spreedreieck in Berlin für unwirksam erklärt. Grund hierfür war das Zusammentreffen einer Überschreitung der Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung mit einer Unterschreitung der Mindestabstandsflächen und damit ein möglicher städtebaulicher Missstand. In der Folge stellt sich die Frage, ob Hochhausplanungen in Berlin und darüber hinaus noch zulässig sind oder an den Vorgaben des Gerichts scheitern müssen. Dies bleibt, soweit sich der Plangeber in der Abwägung mit den durch die Überschreitung des Maß der baulichen Nutzung bzw. Unterschreitung der Mindestabstandsflächen auftretenden Problemen auseinandersetzt, möglich.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Hochhausbebauung; Maß der Baulichen Nutzung; Überschreitung; Abstandsfläche; Mindestabstand; Unterschreitung; Abwägung; Defizit; OVG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 39(2008)Nr.7, S.1074-1079, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Strauß,Christian:
Kooperative Verfahren unter Schrumpfungsbedingungen - Stadtumbau mit verteilter Gestaltungsmacht
Der Umbau der schrumpfenden Städte erfordert das kooperative Zusammenarbeiten aller öffentlichen wie privaten Akteure. Dabei soll trotz der Schrumpfungsprozesse eine nachhaltige Entwicklung betrieben und die Raumstruktur nach zukunftsfähigem Maßstab verändert werden. In der Praxis können die neu entwickelten kooperativen Instrumente dem notwendigen Anspruch nicht genügen: Es bestehen Fehler im Verfahren und im Ergebnis sowie in der Arbeit der öffentlichen Hand. Doch aufgrund der verteilten Gestaltungsmacht ist es sinnvoll, an dem informellen Instrumentarium festzuhalten. Nach den ersten Jahren der Erprobung neuer Instrumente ist es nun aber notwendig, diese weiterzuentwickeln. Zukunftsfähig erscheint eine Mischung aus informellen und formellen Instrumenten in der Zielformulierung und Zielerreichung und die individuelle und passgenaue Anwendung eines Instrumentensets, mit dem je nach Problemlage, Stadtquartier und Akteurskonstellation die Herausforderungen des Schrumpfungsprozesses angegangen werden können.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Stadtumbau; Verfahrensablauf; Planungsinstrument; Instrumentarium; Schrumpfende Stadt; Stadtentwicklung; Kooperation; Akteur; Abwägungsgebot; Stadtverwaltung; Schrumpfungsprozess;.
In: Räumliche Planung im Wandel - Welche Instrumente haben Zukunft? 9. Junges Forum der ARL 17. bis 19. Mai 2006 in Darmstadt. Hrsg.: Akademie für Raumforschung und Landesplanung -ARL-, Hannover
Hannover: 2007. S.22-33, Lit.
ISBN: 978-3-88838-338-0
= ARL Arbeitsmaterial; 338
Junges Forum der ARL, Nr.: 9
Darmstadt (Deutschland, Bundesrepublik), 17.-19. Mai 2006.
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Fülling,Thomas A.:
Urheberrecht: Der Berliner Hauptbahnhof
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Urheberrecht; Rechtsanspruch; Gegensatz; Abwägung; Architektur; Bauausführung; Hauptbahnhof;.
in Fachzeitschrift: db Deutsche Bauzeitung 141(2007)Nr.1, S.3
ISSN: 0721-1902
Fischer,Lothar:
Biotop- und Artenschutz in der Bauleitplanung
"Höhle oder Häusle - 550 Einfamilienhäuser sollen im Frankfurter Westen entstehen. Doch der gemeine Feldhamster bringt die Pläne durcheinander. " Mit dieser Meldung schreckte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ihre Leserschaft am 6. 3. 2005 auf Durch diesen Artikel wurde erstmals auch die breite Öffentlichkeit auf einen Konflikt hingewiesen, der der juristischen Fachöffentlichkeit spätestens seit den Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 24. 11.2003' und 25.2.20042 nicht mehr verborgen geblieben sein konnte, nämlich, dass Natureingriffe im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nicht von artenschutzrechtlichen Verboten freigestellt sind. Dem sich daraus ergebenden Spannungsverhältnis zwischen Artenschutz sowie dem gesetzlichen Biotopschutz, der ebenfalls dem Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten dient (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)', und der Bauleitplanung soll in diesem Beitrag nachgegangen werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Artenschutz; Biotopschutz; Planungsrecht; Verankerung; Berücksichtigung; Bauleitplanung; Bebauungsplanung; Planungsverfahren; Abwägung; Bewertung; BNatSchG; EU-Recht; Gemeinde; Entscheidungsspielraum;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 29(2007)Nr.5, S.307-315, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Busse,Jürgen; Grziwotz,Herbert:
VEP - Der Vorhaben- und Erschließungsplan. Das Planungsinstrument in der Praxis. Handbuch mit Vertragsmustern und CD-ROM. 2.,überarb.Aufl.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist zwischenzeitlich zu einem in der Praxis bewährten Kooperationsinstrument für bestimmte Projekte geworden. Er ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Bauleitplanung und bietet für Kommunen und Bauherren bzw. Investoren gleichermaßen die Chance, ein Bauprojekt schnell und reibungslos zu planen und zu realisieren. Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten zeigen jedoch, dass immer noch Fehler sowohl bei der Planung als auch beim Vertragsabschluss gemacht werden. In dem Handbuch werden daher alle relevanten gesetzlichen Vorschriften des Vorhaben- und Erschließungsplanes VEP übersichtlich dargestellt, zu anderen städtebaulichen Instrumenten abgegrenzt und durch Beispiele illustriert. Einen Schwerpunkt bildet die Beschreibung und Kommentierung des Durchführungsvertrages zum Vorhaben- und Erschließungsplan. Checklisten und Vertragsmuster helfen bei der praktischen Umsetzung. Der Band ist auf aktuellem Stand - neben den letzten Gesetzesänderungen durch das BauGB 2004 wurden zahlreiche seither ergangene höchstrichterliche Entscheidungen eingearbeitet. Darüber hinaus sind auch die für 2007 zu erwartenden Änderungen bereits aufgenommen worden. Auch neue Anforderungen wie die Umweltprüfung können auf diese Weise problemlos umgesetzt werden. Hilfreich ist dabei auch die beigefügte CD-ROM, die das Muster eines Durchführungsvertrags sowie Planungsunterlagen in digitaler Form zur Verfügung stellt.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Vorhaben- und Erschließungsplan; Bebauungsplan; Planungsinstrument; Planverfahren; Planinhalt; Durchführungsplanung; Durchführungsvertrag; Vertragsmuster; Planaufstellung; Aufstellungsverfahren; Rechtsvorschrift; Gesetzesgrundlage; Naturschutzrecht; Eingriffsregelung; Abwägung; Zulässigkeit; Bauvorhaben; Vorgehensweise; Abgrenzung; Handbuch;.
Heidelberg: Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm 2006. XLII,276 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-8073-2239-6, 978-3-8073-2239-1
= Rehmbau
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Freiraumschutz in Regionalplänen. Hinweise für eine zukunftsfähige inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung
Das Heft bietet der Raumordnungspraxis und den Adressaten von Festlegungen zum Freiraumschutz in Regionalplänen aktuelle raumordnungsrechtliche und raumplanerische Informationen. Es enthält zahlreiche Anregungen für freiraumbezogene Aussagen in Texten und Karten, damit sie eindeutig als Ziel der Raumordnung oder als Grundsatz der Raumordnung interpretiert werden können. Um die Verständlichkeit der Festlegungen zum Freiraumschutz zu verbessern, werden Vorschläge unterbereitet, worauf zu achten ist, damit neben dem räumlichen und sachlichen Bezug auch die angesprochenen Adressaten und der gewünschte Handlungsauftrag eindeutig erkennbar sind. In Form eines Positivkataloges werden aus verschiedenen Regionalplänen geeignete Beispiele dokumentiert. Darüber hinaus erfolgen Hinweise zur Verbesserung der Lesbarkeit und der Übersichtlichkeit sowie zum Aufbau und zur Gestaltung von Regionalplänen. Zahlreiche Tipps zur Anwendung von Raumordnungsgebieten nach § 7 Abs. 4 ROG runden den Leitfaden ab.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Regionalplan; Freiraumschutz; Rechtsgrundlage; Abwägungsgebot;.
Bonn: 2006. 40 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-87994-940-9
= Werkstatt: Praxis; 40
Hrsg.: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung -BMVBS-, Berlin;
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung -BBR-, Bonn
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Stüer,Bernhard:
Der Bebauungsplan. Städtebaurecht in der Praxis. 3.Aufl.
Das Buch erläutert das Recht des Bebauungsplans besonders anschaulich und anhand von Original-Planmaterial in Farbe. Die 3. Auflage bietet den neuesten Stand des Bauplanungsrechts. Erläutert sind insbesondere die Neuerungen durch die große BauGB-Novelle (Europarechtsanpassungsgesetz Bau), durch das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes sowie die mehrfachen Novellierungen der VwGO.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan; Planinhalt; Gesetzesgrundlage; Rechtsgrundlage; Darstellungstechnik; Unterschied; Festsetzung; Baugebiet; Bauliche Nutzung; Sondergebiet; Planaufstellungsverfahren; Bürgerbeteiligung; Landschaftspflegerischer Begleitplan; Abwägung; Plansicherung; Planumsetzung; Planungsinstrument; Rechtsschutz; Planungsbeispiel;.
München: C.H.Beck 2006. XXVI,736 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-406-54037-6
= C.H.Beck Baurecht
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Trautner,Jürgen; Kockelke,Kirsten; Lambrecht,Heiner; Mayer,Johannes:
Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren
Das Naturschutzrecht schützt die besonders und die streng geschützten Arten speziell. Dieser besondere Artenschutz gilt unabhängig von Schutzgebieten. Aus der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie ergeben sich dabei spezifische Erfordernisse. Der besondere Artenschutz wird derzeit in Planungs- und Zulassungsverfahren in der Regel nicht ausreichend berücksichtigt. An einer umfassenderen Aufarbeitung der Thematik - vor allem aus fachlicher Sicht - fehlt es bislang. Der Band setzt an dieser Stelle an. Er vermittelt die Grundlagen und zeigt praxisorientierte Lösungswege für eine wirksame Beachtung des besonderen Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren auf.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Lebensraum; Zerstörung; Artenschutz; Bundesnaturschutzgesetz; Biotop; Öffentliches Interesse; Abwägung; Planungsverfahren; Zulassungsverfahren; Rechtsvorschrift;.
Norderstadt: Books on Demand 2006. 234 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-8334-4804-0, 978-3-8334-4804-1
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Knopp,Günther Michael:
Urteile zur Umsetzung der WRRL
Wie mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5.07.2005 und dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.10.2005 deutlich wird, ist für die Zukunft eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Wasserrahmenrichtlinie; Urteil; Umsetzung; Rechtsprechung; Gerichtsurteil; Verwaltungsgericht; Oberverwaltungsgericht; EU-Richtlinie; EU-Wasserrahmenrichtlinie; Durchgängigkeit; Klimaschutz; Teich; Fischteich; Bewirtschaftung; Umweltschutz; Umweltziel; Abwägung; Privater Belang; Klage; Stromerzeugung; Beschluss; Praxisbeispiel; Beispiel; Gewässergüte; Gewässerstruktur; Urteilsbegründung; Fischzucht;.
in Fachzeitschrift: Wasser und Abfall 8(2006)Nr.5, S.16-19, Lit.
ISSN: 1436-9095
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BauGB Paragraphen 9 Abs.1 Nr. 10, 34,35; BauGB 1998 Paragr. 1 Abs. 6 . VGH München, Urteil vom 16.6.2006 - 1 N 03.2347
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Festsetzung; Abwägung; Verhältnismäßigkeit; Grundstück; Bebaubarkeit; Ausschluß; Eigentum; Aussicht; Landschaftsbild; Ortsrand; VGH; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 28(2006)Nr.10, S.658-660
ISSN: 0172-1631
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Bischopink,Olaf:
Immissionsschutz in der Bauleitplanung
Der Beitrag befasst sich mit den Grundsätzen der Behandlung des Immissionsschutzes im Bebauungsplanverfahren. Beleuchtet wird das Verhältnis zwischen Immissionsschutzrecht einerseits und Bebauungsrecht andererseits. Des Weiteren wird insbesondere mit Blick auf die Überplanung von Gemengelagen der Einfluss des Immissionsschutzrechtes auf die bauplanungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dargelegt. Auf ergänzende Rechtsprechung und Literatur wird hingewiesen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Immission; Immissionschutz; Immissionsermittlung; Bauplan; Immissionsminderung; Immissionsschutz; Immissionsschutzrecht; Bebauung; Bauplanung; Bauplanungsrecht; Gemengelage; Zumutbarkeit; Abwägung; Abwägungsfehler; Abwägungsgebot; Schallschutz;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 37(2006)Nr.7, S.1070-1080, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Stüler,Bernhard:
BauGB-Novelle 2004: Was gewollt - was erreicht? = Amendments to the federal building code 2004: Were the aims met?
Die BauGB-Novelle 2004 hat die Umweltprüfung als Regelverfahren für die Bauleitpläne eingeführt und daneben zahlreiche weitere Änderungen verschiedener Vorschriften bewirkt. Die Regelungen sind inzwischen in der Praxis angekommen. Der mit der Umweltprüfung verbundene Mehraufwand ist zwar gerade bei komplizierten Planaufstellungsverfahren nicht unerheblich, hält sich aber in den erwarteten Grenzen. Die weiteren Änderungen des BauGB hat die Praxis zumeist bereitwillig aufgegriffen. Einige werden im Beitrag kurz diskutiert, so die Planreparatur, Habitat- und Vogelschutz, Umgebungslärm, Teilflächennutzungsplan und andere. In mehreren Einzelfragen ergeben sich durch die Gesetzesänderungen allerdings neue Probleme, die einer Klärung durch die Rechtsprechung harren. Auf absehbare Zeit sollte die aktuelle Gesetzeslage Bestand haben und sich zunächst in der Praxis bewähren, bevor die nächste Reform des Städtebaurechts in Aussicht genommen wird.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; BauGB; Gesetzesnovelle; Gesetzesänderung; Gesetzesinhalt; Umweltverträglichkeit; Umweltauswirkung; Bewertung; Biotopschutz; Vogelschutz; Abwägung; Flächennutzungsplan; Teilplan; Fortschreibung; Planungsfehler; Heilung;.
in Fachzeitschrift: UVP-Report 20(2006)Nr.1/2, S.68-71, Abb.,Lit.
ISSN: 0933-0690
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Stüer,Bernhard:
Planerische Steuerung des Einzelhandels durch Bauleitplanung, Regionalplanung und interkommunale Abstimmung
Am Beispiel der planerischen Steuerung des Einzelhandels durch Bauleitplanung, Regionalplanung und interkommunale Abstimmung zeigt der Beitrag die Grenzen interkommunaler vertraglicher Vereinbarungen und landesplanerischer Verträge auf. Kommunen dürfen sich in interkommunalen Verträgen, etwa im Zuge der Erstellung eines interkommunalen Einzelhandelskonzepts, nicht zur Unterlassung eines zukünftigen planerischen Handelns verpflichten. Solche Verträge können jedoch, wenn eine Gemeinde in ihrer Bauleitplanung von den vereinbarten Zielen abweichen will, einen erhöhten Begründungsbedarf erforderlich machen. Ähnlich Wirkungen entwickeln landesplanerische Verträge. Die förmlichen Verfahren der Bauleitplanung und Regionalplanung sind vielfach durch Verträge nicht ersetzbar. Der Bundesgesetzgeber kann jedoch der Anwendung von interkommunalen und landesplanerischen Verträgen mehr Raum geben. Der Beitrag formuliert entsprechende Ergänzungen des Paragraphen 11 BauGB und des Paragraphen 13 ROG.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Vertrag; Einzelhandel; Großflächiger Einzelhandel; Standortplanung; Steuerung; Regionalplanung; Bauleitplanung; Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung; Interkommunale Zusammenarbeit; Landesplanung; Zulässigkeit; Bindungswirkung; Begrenzung; Gemeinde; Abwägungsgebot; BauGB; Gesetzgebung;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 29(2006)Nr.8, S.747-751, Lit.
ISSN: 0170-0413
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Müller,Philipp:
Abschied von der Planrechtfertigung.
Das Erfordernis der Planrechtfertigung zählt in der Rechtsprechung zu den gesicherten Bestandteilen der fachplanungsrechtlichen Dogmatik. Wie sich im Rahmen der Untersuchung herausstellt, ist die Planrechtfertigung jedoch keine dogmatisch eigenständige fachplanungsrechtliche Kategorie. Der Autor zeigt detailliert auf, dass sich das gemeinhin dem Kriterium der Planrechtfertigung Zugeordnete im Kern als integraler Bestandteil des Abwägungsgebots rekonstruieren lässt. Ein kleinerer Teil der hinter der Kategorie verborgenen Aspekte hingegen ist als Bestandteil des (der Abwägung vorgelagerten) zwingenden Rechts zu qualifizieren. Des Weiteren entlarvt er auch die Figur der "privatnützigen" Planfeststellung als überflüssig. Ebenso kommt der Kategorie der verbindlichen Bedarfsfestlegungen in Ausbaugesetzen für die Planfeststellung nicht die Bedeutung zu, die ihr gemeinhin zuerkannt wird. Aus diesen Erkenntnissen folgt eine erhebliche Vereinfachung der dogmatischen Struktur des Fachplanungsrechts. Sie ermöglicht es dem Rechtsanwender, sich auf die zentralen materiellen Maßstäbe fachplanerischer Entscheidungen, insbesondere auf das Abwägungsgebot, zu konzentrieren. Der Autor liefert den Praxistest für das im Rahmen der Untersuchung entwickelte dogmatische Konzept anhand der Planfeststellung für Energieanlagen nach dem EnWG.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Fachplanungsrecht; Planfeststellung; Abwägung; Planrechtfertigung; Abwägungsgebot; Praxisbeispiel; Energiewirtschaftsgesetz; Energieanlage;.
Berlin: Duncker & Humblot 2005. 190 S., Lit.,Reg.
ISBN: 3-428-11839-1
jur. Diss.; Bochum 2005
= Schriften zum öffentlichen Recht; 993
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Durner,Wolfgang:
Konflikte räumlicher Planungen. Verfassungs-, verwaltungs- und gemeinschaftsrechtliche Regeln für das Zusammentreffen konkurrierender planerischer Raumansprüche.
Das Problem unvereinbarer räumlicher Planungen hat angesichts des knapper werdenden Bodens enorm an Bedeutung gewonnen, Dabei treffen unterschiedliche Planungsträger - Bund, Länder, Gemeinden und zunehmend auch die Europäische Gemeinschaft - aufeinander und stellen oft divergierende räumliche Vorgaben auf, so dass ein und dieselbe Fläche zugleich als Truppenübungsplatz, Wohngebiet und Naturschutzgebiet beansprucht werden kann. Der Autor entwickelt rechtliche Lösungen für solche Konflikte und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Systematisierung des Raumplanungsrechts. Durch den Nachweis der Existenz dreier verfassungsrechtlich fundierter, sich ergänzender Koordinationsregeln bietet er für den gesamten Komplex ein einheitliches Lösungsmodell. Zahlreiche Beispiele belegen die praktische Tragfähigkeit dieser Maßstäbe.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Raumplanung; Raumbedarf; Raumplanungsrecht; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Europarecht; Planungskompetenz; Abwägung; Koordination; Zielkonflikt; Konfliktvermeidung; Hierarchie;.
Tübingen: Mohr Siebeck 2005. XXVI, 482 S., Lit.,Reg.
ISBN: 3-16-148508-4
jur. Habil.; Univ. München 2004
= Jus publicum; 119
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UVP-Pflicht bei planfeststellungsersetzendem Bebauungsplan. BauGB1998 Par.1 Abs.6, 1a Abs.2 Nr.2, 214 Abs.3 S.2; UVPG 1993 Par.2 Abs.1 S.1 bis 3, 17; BImSchG Par.45 Abs.1, 47 Abs.1; 22. BImSchV Par.3 Abs.4, 9, 10 Abs.2. BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 4/CN/11.03 (OVG Koblenz)
1. Par.17 UVPG 1993 unterwirft die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen auch unter dem Blickwinkel der Umweltverträglichkeitsprüfung den Anforderungen, die sich aus dem Abwägungsgebot ergeben. 2. Die Umweltverträglichkeitsprüfung schafft die methodischen Voraussetzungen dafür, die Umweltbelange vorab so herauszuarbeiten, dass sie in gebündelter Form in die Abwägung eingehen. 3. Ob Defizite im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung auf den Abwägungsvorgang im Übrigen durchschlagen, richtet sich nach dem für Abwägungsmängel maßgeblichen Fehlerfolgenregime (hier: Par.214 Abs.3 Satz 2 BauGB 1998). 4. Je größeres Gewicht den Belangen des Umweltschutzes in der Abwägung zukommt, desto eher ist davon auszugehen, dass sich methodische Unzulänglichkeiten bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung im Sinne des Par.2 Abs.1 Satz 2 UVPG auf das Planungsergebnis ausgewirkt haben können. 5. Luftreinhaltepläne sind ein wesentliches, aber nicht das einzige Instrument, um die Einhaltung der in der 22. BImSchV festgesetzten Immissionswerte sicherzustellen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Straßenplanung; Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP; Abwägung; Luftschadstoff; Messmethode; Immissionsgrenzwert; Rechtsnorm; Anwendbarkeit; Luftreinhalteplan; BVerwG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 25(2005)Nr.5, S.193-196
ISSN: 0721-7390
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Stelkens,Ulrich:
Planerhaltung bei Abwägungsmängeln nach dem EAG Bau - zugleich Versuch einer Abgrenzung zwischen § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB -
Mit der Änderung des BauGB durch das EAG Bau vom 24.6.2004 ergeben sich durch den neuen Paragraphen 214 III Satz 2 BauGB Konsequenzen für die Regelungen zur Planerhaltung von Bebauungsplänen im Fall von Abwägungsmängeln. Die materielle Rechtskontrolle von Bebauungsplänen wird komplizierter, weil die Beachtlichkeit von Rechtsfehlern in vieler Hinsicht von deren dogmatischer Zuordnung abhängig ist. Der Beitrag untersucht die Rechtsfolgen von Mängeln im Abwägungsergebnis, von Mängeln bei der Bewertung des Abwägungsmaterials, von in Paragraph 214 III Satz 2 BauGB als Übrige Mängel bezeichneten Mängeln und von den in Paragraph 214 und 215 I Nr.3 BauGB nicht erfassten Mängeln eines Bebauungsplans. In einem kritischen Fazit wird darauf verwiesen, dass Teile der Neuregelungen verfassungsrechtlich keinen Bestand haben könnten.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Abwägung; Abwägungsfehler; Planungsfehler; Rechtsfolge; Planerhaltung; Bestandskraft; BauGB; Gesetzesänderung; Kritik;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 25(2005)Nr.3, S.81-88
ISSN: 0721-7390
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Hönes,Ernst-Rainer:
Denkmalschutz und Baugesetzbuch des Bundes
Denkmalschützerische Belange spielen in vielen baurechtlichen Fragestellungen eine Rolle. Denn alle ortsfesten Kulturdenkmäler, Ensembles, Denkmalbereiche, Stätten und Kulturlandschaften sind von bodenrechtlicher Relevanz. Durch die permanenten Änderungen im europäischen Umweltrecht ist der Novellierungsbedarf bei Denkmal- und Baurecht nicht abgeschlossen. Im Zuge dieser Maßnahmen sollten die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ausreichend berücksichtigt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Denkmalschutz; Baurecht; Gemeinsamkeit; Abwägung; Kriterium; Schutzwürdigkeit; Bauleitplanung; Erhaltungssatzung;.
in Fachzeitschrift: Die Alte Stadt 32(2005)Nr.3, S.246-263, Lit.
ISSN: 0170-9364
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Janning,Heinz:
Mehr als nur eine lästige Pflicht. Die Umweltprüfung in der Bauleitplanung.
Bei allen Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen muss für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten sind. Die Umweltprüfung wird in vielen Gemeinden zu einem Mehraufwand führen. In dem Beitrag wird dargelegt, dass sie jedoch primär als Chance zur Optimierung der bauleitplanerischen Abwägung gesehen werden sollte. Außerdem werden die Arbeitsschritte des Prüfverfahrens schematisch dargestellt und es wird über Inhalt und Aufbau des Umweltberichts Auskunft gegeben. Abschließend wird auf die Verpflichtung der Gemeinden zum Monitoring hingewiesen.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bauleitplanung; Flächennutzungsplanung; Bebauungsplanung; Abwägung; Planungsprozess; Verfahrensablauf; Umweltbericht; Überwachung; Baugesetzbuch; Umweltprüfung; Umweltfolgenabschätzung; Checkliste; Monitoring;.
in Fachzeitschrift: Stadt und Gemeinde Interaktiv 60(2005)Nr.5, S. 155-158, Abb.
ISSN: 1437-417X
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Stüer,Bernhard:
Städtebaurecht: Abwägungsgebot. Rechtsprechungsbericht 2003/04 im Lichte des EAG Bau.
Das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) hat die Plan-UP-Richtlinie umgesetzt und die Umweltprüfung eingeführt. Zugleich wurde damit das Nachhaltigkeitsprogramm stärker als bisher auch im deutschen Recht betont. Welche Auswirkungen diese Entwicklungen für die Abwägung haben, ist noch nicht abschließend geklärt. Die neuen gesetzlichen Grundlagen betonen die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Bauleitplanung, die sich aus der Umweltprüfung ergeben, und ermöglichen zugleich eine rückwirkende Planreparatur. Die Rechtsprechung hat dadurch neue Betätigungsfelder erhalten.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Europarecht; Umwelt; Umweltverträglichkeitsprüfung; Gemeinde; Bauleitplan; Planaufstellung; Planänderung; Bebauungsplanung; Lärmschutz; Luftqualität; Abwägungsgebot; Abwägungsfehler; Umweltprüfung; Nachhaltigkeit;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 120(2005)Nr.13, S. 806-815, Lit.
ISSN: 0012-1363
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WHG Par.10, 31; LWG RP 1990 Par.114, 115, 120; ROG Par.3,4; VwVJG Par.75; FlurbG Par.87; EG-Vogelschutz-RL. OVG Koblenz, Urteil vom 5.8.2004 - 1 A 11787/03
1. Ein Planfeststellungsbeschluss für eine Maßnahme der Hochwasserrückhaltung kann enteignungsrechtliche Vorwirkungen auch dann entfalten, wenn (noch) keine Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung gemäß Par. 120 Abs 3 S. 2 LWG ergangen ist. 2. Zur Planrechtfertigung und Abgewogenheit einer Planfeststellung für eine Maßnahme des Hochwasserschutzes am Oberrhein.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Planfeststellungsbeschluss; Hochwasserrückhaltung; Polder; Landwirt; Pächter; Klagebefugnis; Enteignung; Rückhaltebecken; Plangebiet; Abgrenzung; Planrechtfertigung; Abwägung; Planungsalternative; Grundbesitz; öffentlich; OVG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 27(2005)Nr.1, S.53-58
ISSN: 0172-1631
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Kment,Martin:
Zu den Aufgaben und Pflichten des Beamten im Abwägungsvorgang - Gesetzesbindung, Unparteilichkeit und Gehorsamspflicht
In Planungs- und Genehmigungsverfahren kommt dem Abwägungsvorgang und dabei dem Beamten oder öffentlichen Angestellten eine Schlüsselrolle zu. Er handelt in einem Spannungsverhältnis seiner generellen Bindung an Recht und Gesetz, der Pflicht zur Unparteilichkeit und der Gehorsamspflicht gegenüber dem Dienstherrn. Der Beitrag stellt einleitend die Bedeutung des Abwägungsgebots im Baurecht dar und die Anforderungen an eine rechtmäßige Abwägung. Weitere Abschnitte sind den jeweils unterschiedlichen Pflichten des Beamten gewidmet sowie den Grenzen seiner Gehorsampflicht gegenüber Weisungen des Dienstherrn. Ein letzter Abschnitt befasst sich mit den neuen Herausforderungen, die sich im Abwägungsprozess im Rahmen der konsensualen Bauleitplanung ergeben.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baurecht; Beamter; Verhalten; Amtspflicht; Abwägung; Abwägungsvorgang; Planungsverfahren; Genehmigungsverfahren; Pflichtverletzung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 36(2005)Nr.8, S.1257-1266, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Bauplanungsrecht; Optimierungsgebot; Abwägungsgebot - BauGB § 1 Abs. 7. Zum Verhältnis eines sog. Optimierungsgebots zu anderen Abwägungsbelangen. (eigener Leitsatz). BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 4 BN 16.04 -
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bauplanungsrecht; BauGB; Optimierungskriterium; Abwägungsgebot; Rechtsprechung; Immissionsbelastung; Schallpegel; Verträglichkeit; Bundesimmissionsschutzgesetz; Schutzbedürftigkeit; Planungsalternative;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 54(2005)Nr.4, S.47
ISSN: 0007-5884
Spannowsky,Willy:
Notwendigkeit und rechtliche Anforderungen an die Alternativenprüfung in der Bauleitplanung.
Die Alternativenprüfung war und ist ein notwendiges Prüfungserfordernis der Raumplanung, und zwar der Fach- und gesamträumlichen Planung (Raumordnung und Bauleitplanung) gleichermaßen. Es gibt dazu einige Rechtsprechungsentscheidungen und auch einzelne systematische und rechtsdogmatische Darstellungen in der Literatur. Danach findet die Alternativenprüfung ihre rechtliche Verankerung im rechtsstaatlichen Abwägungsgebot. Es besteht jedoch Anlass, sich erneut mit den Grundlagen, dem Umfang und der Reichweite der Rechtspflicht sowie den rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Durchführung der Alternativenprüfung zu befassen, da sich auf Grund mehrerer gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien und deren gesetzgeberischer Umsetzung (BNatSchG, Europarechtsanpassungsgesetz, BauGB und ROG) der rechtliche Rahmen verschoben hat und die Konsequenzen des dadurch bedingten rechtlichen Wandels zu bedenken sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Planungsalternative; Prüfung; Alternativplanung; Gemeinde; Verpflichtung; Reichweite; Rechtsgrundlage; Planungshoheit; Plan-UVP; FFH-Richtlinie; Abwägungsgebot; Flächennutzungsplan; Bebauungsplan;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 25(2005)Nr.11/12, S.401-409
ISSN: 0721-7390
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Finke,Lothar:
Die Integration des UVP-Gedankens in die Bauleitplanung. Die BauGB-Novelle - neue Herausforderungen und erste Erfahrungen = Integration of EIA philosophy into land-use planning
Bereits das BBauG des Jahres 1960 verlangte explizit die Berücksichtigung von Umweltbelangen. Bis heute ist es zu einer immer detaillierteren Ausformung im BauGB gekommen, insbesondere als Folge von EU-Recht. Wenn die Umweltprüfung innerhalb der Bauleitplanung zu einer stärkeren Einbeziehung des Umweltschutzes i. S. der SUP-Richtlinie führen soll, dann bedarf es über die als gelungen zu bezeichnende verfahrensrechtliche Umsetzung von EU-Recht hinaus einer Vielzahl in die gesamten Planerarbeitungsprozesse integrierteter, strategischer Umweltbeurteilungen. Der Beitrag diskutiert einige in diesem Zusammenhang derzeit noch offene Fragen, wie z. B.: Auswirkungen auf die planerische Abwägung, Umweltbelange als Elemente des Planerarbeitungsprozesses, Fragen der Bewertung und der Ausgestaltung des Monitorings.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Flächennutzungsplanung; Bebauungsplanung; Plan-UVP; Strategische Umweltprüfung; SUP; EU-Richtlinie; BauGB; Umsetzung; Gesetzgebung; Umweltverträglichkeit; Bewertung; Abwägung; Gewichtung; Planungspraxis; Planungsprozess; Monitoring;.
in Fachzeitschrift: UVP-Report 18(2005)Nr.5, S.221-227, Abb.,Tab.,Lit.
ISSN: 0933-0690
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Gemeindeklage gegen Fernstraßenplanung GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; BauGB § 2 Abs. 2; BImSchG § 50 S. 1; FStrG § 17 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 u. 2, Abs. 6 c S. 1; VwVfG §§ 73 Abs. 2, Abs. 4 S. 1, 75 Abs. 1 S. 1, 78; SächsStrG 1993 § 3 Abs. 1 Nr. 2, 39 Abs. 1 S. 2. BVerwG, Urteil vom 9.2.2005 - 9 A 62.03 -
1. Die Verfahrenskonzentration des § 78 VwVfG erfasst nicht nur den "Überschneidungsbereich" der zusammentreffenden Vorhaben, sondern die Vorhaben in ihrer gesamten räumlichen Ausdehnung, mit der sie vom jeweiligen Vorhabenträger in das Verfahren eingebracht worden sind. 2. § 50 Satz 1 BImSchG vermittelt den Gemeinden kein subjektives Recht auf Einhaltung des in dieser Vorschrift normierten Planungsgrundsatzes. 3. Das interkommunale Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2 BauGB findet auf Fachplanungen von überörtlicher Bedeutung auch dann keine Anwendung, wenn Vorhabenträger eine Gemeinde ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Fernstraßenplanung; Kreisstraße; Straßenplanung; Zusammenfassung; Verfahren; Konzentration; Gemeinde; Planungshoheit; Abwägung; Rechtsschutz; BVerwG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 25(2005)Nr.7, S.272-274
ISSN: 0721-7390
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Gellermann,Martin:
Die Ortsumgehung im Lichte des Arten- und Biotopschutzes. Anmerkung zum Beschluß des BVerwG vom 12.4.2005 (Ortsumgehung Grimma)
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straßenplanung; Umgehungsstraße; FFH-Richtlinie; Artenschutz; Biotopschutz; Landschaftsschutzgebiet; Eingriff; Abwägung; Bewertung; Befreiung; BVerwG; Rechtsprechung; Begründung; Kritik;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 27(2005)Nr.8, S.504-507, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Bauplanungsrecht; Flächennutzungsplan; Grundzüge. BauGB § 1 Abs. 6 und 7, § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 6, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. Nr.1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3. BVerwG, Urteil vom 18.August 2005 - 4 C 13.04
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Planungsrecht; Bauplanungsrecht; BauGB; Baugebiet; Städtebauliche Entwicklung; Flächennutzungsplan; Außenbereich; Nutzungsbeschränkung; Nutzungskonflikt; Bodennutzung; Immission; Geruchsimmission; Grenzwert; Geltungsbereich; Abwägung; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 54(2005)Nr.12, S.51-52
ISSN: 0007-5884
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Bebauungsplan, Straßenplanung für veränderte Ortsdurchfahrt, UVP - Pflicht, Luftreinhaltung, Immissionswertüberschreitung BauGB 1998 § 1 Abs. 6, § 1 a Abs. 2 Nr. 2, § 214 Abs. 3 Satz 2 UVPG 1993 § 2 Abs. 1 Satz 1 bis 3, § 17 BImSchG § 45 Abs. 1, § 47 Abs. 1 22. BImSchV § 3 Abs. 4, § 9, § 10 Abs. 2. BVerwG, Urt. vom 18.Nov.2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - (OVG Koblenz)
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Bebauungsplanänderung; Straßenplanung; Straßenbreite; Ortsdurchfahrt; Verkehrsführung; Immissionsschutz; Lärmschutz; Luftreinhaltung; Grenzwert; Überschreitung; Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP; Abwägung; BVerwG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 28(2005)Nr.3, S.270-275
ISSN: 0170-0413
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Knopp,Günther Michael:
Ausnahmen von den Umweltzielen des Artikel 4 WRRL und ihre Bedeutung beim wasserrechtlichen Vollzug in Deutschland
Die Entscheidung über eine Ausnahme nach Paragraph 25d WHG von den Bewirtschaftungszielen der Paragraphen 25a und 25b in Umsetzung des Artikel 4 WRRL steht im pflichtgemäßen Ermessen der für die Entscheidung zuständigen Wasserrechtsbehörde. Sie hat Vorrang vor der zusätzlichen Entscheidung, ob dem Vorhaben das "Gestattungsbewirtschaftungsermessen" nach Paragraph 6 Abs.1 WHG entgegensteht. Die Ausnahmeentscheidung nach Paragraph 25d darf nicht dem künftigen kohärenten Gesamtkonzept des Maßnahmenprogramms nach Paragraph 36 WHG entgegenstehen.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Umweltrecht; Umweltziel; Wasserrahmenrichtlinie; EU-Richtlinie; Umsetzung; Vollzug; national; Ausnahmeregelung; Wasserrecht; Wasserrechtsgesetz; Umweltbehörde; Bewirtschaftung; Fließgewässer; Oberflächengewässer; Whg; Wasserhaushaltsgesetz; Abwägung; Ausnahmegenehmigung; Maßnahmenprogramm; Entscheidungsträger;.
in Fachzeitschrift: Wasser und Abfall 7(2005)Nr.3, S.27-31, Lit.
ISSN: 1436-9095
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Kuschnerus,Ulrich:
Der sachgerechte Bebauungsplan. Handreichungen für die kommunale Planung. 3.Aufl.
Die BauGB-Novelle 2004 führt eine obligatorische Umweltprüfung grundsätzlich für alle Bauleitpläne mit erheblichen Folgen für das Verfahren der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ein und erweitert zugleich die Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten. Die Neuauflage gibt einen Überblick über die zahlreichen Änderungen im Recht der Bauleitplanung. Die Handreichungen wurden dementsprechend umfassend überarbeitet, neu strukturiert und unter Berücksichtigung der jüngsten höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung aktualisiert.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Bauleitplanung; Kommunalplanung; Planaufstellung; Festsetzung; Konzept; Abwägungsgebot; Rechtsprechung; Kontrolle; Planungsgrundlage; Leitfaden; BauROG; Umweltprüfung;.
Bonn: vhw Verlag Deutsches Volksheimstättenwerk 2004. 458 S., Abb.,Lit.
ISBN: 3-87941-917-5
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Beschränkung des Flughafenbetriebs - Planfeststellungsverfahren - Raumordnungsrecht. Vorträge auf den Fünften Speyerer Planungsrechtstagen und dem Speyerer Luftverkehrsrechtstag vom 19. bis 21. März 2003.
Die um die Planung großer Verkehrsvorhaben entstehenden Streitigkeiten haben nicht selten den Charakter grundlegender Konflikte. Aus rechtlicher Sicht um so wichtiger ist die Herstellung eines konsolidierten Diskussionsstandes. Die Vorträge behandeln aktuelle und grundlegende Probleme der Planung und Zulassung von Verkehrsvorhaben. Schwerpunkte liegen auf betriebsbezogenen Aspekten der Flughafenplanung, naturschutz- und raumordnungsrechtlichen Fragen, kooperativen Verfahrensgestaltungen sowie Problemen des Planfeststellungsverfahrens.
Schlagwörter zum Inhalt: Verkehr; Verkehrsrecht; Luftverkehr; Flughafen; Betrieb; Verkehrslärm; Umweltschutz; Abwägung; Planfeststellungsverfahren; Raumplanungsrecht; Landesplanung; Regionalplanung; Verbandsklage;.
Berlin: Duncker & Humblot 2004. 273 S., Lit.
ISBN: 3-428-11489-2
= Schriftenreihe der Hochschule Speyer; 163
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Scharf,Jan Peter:
Abwägung konfligierender Belange bei der Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Planungsinteressen.
Durch die Untersuchung soll anhand des Interessenkonflikts zwischen den Kommunen und ihren vornehmlich wirtschaftlichen Interessen einerseits und den Zielsetzungen der Richtlinien andererseits, die verfahrensrechtlichen Besonderheiten und inhaltlichen Vorgaben der Gebietsausweisungen nach den Maßgaben der Richtlinien unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen Rechtsprechung herausgearbeitet werden. Dabei wird aufgezeigt, dass die Richtlinien zwar nicht eine Berücksichtigung sämtlicher konfligierender naturschutzfremder Interessen zulassen, jedoch in weiten Bereichen sehr wohl kompromisshafte Lösungen bei den Ausweisungen ermöglichen. Zum Zwecke der Vereinfachung der Darstellung werden nach Vorstellung der Gebietstypen der Richtlinien zunächst die Besonderheiten der herkömmlichen Schutzgebietsausweisungen der Gebietstypen des Bundesnaturschutzgesetzes dargelegt, insbesondere die Frage der planungsrechtlichen Bewertung, bei der der Umfang einer zulässigen Interessenabwägung eine entscheidende Bedeutung hat. Diese Fragen werden zunächst im Rahmen der Untersuchung eines Gebietstyps der Vogelschutzrichtlinie aufgegriffen und vertieft. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann genutzt, um die Besonderheiten des bei der Vogelschutzrichtlinie im Vordergrund stehenden Gebietstyps umfassend zu erörtern. Auf Grund deren weit reichenden Übereinstimmungen mit den Gebietstypen der FFH-RL werden schließlich nur noch deren Besonderheiten und mögliche Abweichungen analysiert.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltschutz; Umweltschutzrecht; Bundesnaturschutzgesetz; Naturschutzrecht; Schutzgebiet; Gebietstypisierung; Fachplanungsrecht; Europarecht; Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; Vogelschutzrichtlinie; Abwägungsgebot;.
Berlin: dissertation.de 2004. 258 S., Lit.,Reg.
ISBN: 3-89825-819-X
jur. Diss.; Kiel 2003
= Dissertation Premium
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Sühs,Astrid:
Abwägungskriterien und Ausnahmen für Gebietsausweisung
Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man sich verhalten kann, wenn man durch eine geplante FFH-Gebietsausweisung betroffen ist. Es werden Argumentationsmöglichkeiten vorgestellt und Vorschläge gemacht, wer im Falle einer Betroffenheit wegen Unterstützung angesprochen werden kann. Des Weiteren wird ein Papier aus Hessen vorgestellt, das die Rohstoff abbauende Industrie zusammen mit dem Umweltministerium erarbeitet hat.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; FFH-Richtlinie; FFH-Gebiet; Ausweisung; Natursteinbetrieb; Tagebau; Betroffener; Unternehmer; Einspruch; Abwägungsgebot; Rechtsbehelf; Vorgehensweise; Argumentation;.
in Fachzeitschrift: DNI Die Naturstein-Industrie 40(2004)Nr.2, 8-14 (6 S.), Lit.
ISSN: 0178-3343
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Raumordnungsrecht; Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung; verbindliche Vorgaben; Außenrechtswirksamkeit; abstrakt-generelle Regelung. VwG0 § 47 Abs. 1 Nr. 2 - ROG § 3 Nr. 2, § 4 Abs. 1, 3 und 5 - BauGB § 35 Abs. 3 Satz 2 und 3. BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 4 CN 6.03
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Raumordnungsrecht; Regionalplan; Normenkontrolle; BauGB; Zielplanung; Landesentwicklungsplan; Bebauungsplan; Rechtsvorschrift; Rechtswirksamkeit; Rechtsprechung; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 53(2004)Nr.6, S.55-57
ISSN: 0007-5884
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Quambusch,Erwin:
Das Windkraftdilemma.
Windkraftanlagen sind dreifach privilegiert, und zwar wirtschaftlich, baurechtlich und prozessrechtlich. Der Gesetzgeber hat sie privilegiert, obwohl die von der Windenergie erhoffte Klimaverbesserung unbedeutend ist. Deshalb erschöpft sich der Privilegierungseffekt in Wirklichkeit in der finanziellen Begünstigung eines kleinen Personenkreises auf Kosten der Allgemeinheit. Dieses Ergebnis ist allerdings nur mittels rechtswidriger Anlagegenehmigungen erreichbar. Aus welchen Gründen die Genehmigungen ganz überwiegend rechtswidrig sind, wird in dem Beitrag dargestellt.
Schlagwörter zum Inhalt: Versorgung/Technik; Energie; Windenergie; Windenergieanlage; Subvention; Steuersubvention; Baurecht; Wirtschaftsrecht; Abwägung; Landschaftsschaden; Windkraftanlage; Anlagengenehmigung; Privilegierung; Rechtsproblem; Prozessrecht;.
in Fachzeitschrift: vr Verwaltungsrundschau 50(2004)Nr.8, S. 266-270, Lit.
ISSN: 0342-5592
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Schmid,Hansdieter; Otto,Franz:
Bau- und Planungsrecht. Rechtsprechung.
In dem Artikel sind folgende Urteile in Leitsätzen zusammengefasst: -Abwägung- BVG, Urteil vom 5.11. 2002: Die zweite Planung ist in der Pflicht. VGH BAY, Urteil vom 14.11.2002: Rücksicht nehmen auf den Nachbarn. - Bodenordnung- BVG, Urteil vom 29.7.2002: Antragsbefugnis. OVG SAN, Urteil vom 5.12.2002: Landtausch. - Planverfahren- OVG SAA, Urteil vom 30.8. 2001: Kein Schutz vor der Konkurrenz. VG Augsburg, Urteil vom 21.3.2002: Bürgerbegehren nur nach dem Gesetz. OVG SAC, Urteil vom 6.11.2002: Kein Einvernehmen bei Bauvorhaben. - Rechtsschutz- VGH BAW, Urteil vom 9.8.2002: Widerspruch gegen Zurückstellung. - Straßenbau- OVG Münster, Urteil vom 19.6.2002: Einsicht gewähren in Bautagebücher. OVG RHP, Urteil vom 11.7.2003: Anlieger müssen für Erneuerung bezahlen. - Verträge- BGH, Urteil vom 29. 11.2002: Grundstücksverkauf an Einheimische.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baurecht; Planungsrecht; Bauplanung; Abwägung; Bebauung; Nachbarrecht; Bodenordnung; Grundstück; Gewerbe; Flächennutzung; Bauprojekt; Baugenehmigung; Rechtsschutz; Straßenbau; Schadenersatz; Planungshoheit; Vertragsgestaltung; Rechtsprechung; Priorität; Antragsbefugnis; Tauschwert; Bebauungsplanverfahren; Bürgerbegehren; Einvernehmen; Rückstellung; Einsichtnahme; Grundstücksverkauf;.
in Fachzeitschrift: Der Gemeinderat 47(2004)Nr.10, S. 54-55
ISSN: 0723-8274
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Sieben,Peter:
Sicherheitsbelange und Städtebaurecht - Zur Möglichkeit von Gemeinden, die Errichtung und Erweiterung von Straf- und Maßregelvollzugseinrichtungen durch Bauleitplanung zu steuern
Beim Maßregel- oder Strafvollzug handelt es sich um eine Art der baulichen Nutzung. Diese kann grundsätzlich auch im Rahmen der Bauleitplanung ausgeschlossen werden. Es ist auch nicht unzulässig, Sicherheitsbelange im Rahmen der planerischen Abwägung zu berücksichtigen. Problematisch ist der planungsrechtliche Ausschluß entsprechender Einrichtungen deshalb, weil sich in der Regel keine relevanten Sicherheitsbelange darlegen lassen. Sollte dies im Einzelfall anders sein, steht einer Planung, die entsprechende Einrichtungen ausschließt, nichts entgegen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Gefängnis; Anstalt; Strafanstalt; Vollzugsanstalt; Bebauungsplan; Nutzung; Bauliche Nutzung; Ausschluss; Abwägung; Begründung; Kommunale Planungshoheit;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 35(2004)Nr.1, S.32-36, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Potenzielles FFH-Gebiet - FFH-Verträglichkeitsprüfung. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltschutz; Naturschutz; Schutzgebiet; Abwägung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Autobahnbau; Straßenbau; Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; Vogelschutzgebiet; Vogelschutz; Artenschutz;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 15(2004)Nr.4, S. 222-225
ISSN: 0943-383X
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Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan - Mangel der Realisierbarkeit des Vorhabens, Divergenz von Festsetzung und planerischem Willen, Abwägungsfehler. BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - 4 CN 4.03.
1) Ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzt, ist grundsätzlich nicht erforderlich i.S.v. Paragr. 1 Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen erscheint. 2) Ein Bebauungsplan leidet an einem Abwägungsfehler, wenn seine Festsetzungen nicht dem Willen des Satzungsgebers entsprechen. Vorinstanz: OVG Münster vom 29.1.2002 - 10a D 98/99.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Planfeststellung; Trasse; Landesstraße; Straßenplanung; Straßenbau; Abwägungsfehler;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 15(2004)Nr.5, S. 292-295
ISSN: 0943-383X
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Enteignung für Ausgleichsmaßnahme. VGH Mannheim, Urteil vom 11. Februar 2004 - 5 S 385/03.
Die planfestgestellte Inanspruchnahme eines Grundstücks für eine naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (hier: Anlegung eines Stillwasserbiotops) ist nicht abwägungsfehlerhaft, wenn der vom Betroffenen vorgeschlagene Alternativstandort auf Flächen der öffentlichen Hand eine geringere naturschutzfachliche Eignung aufweist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltschutz; Naturschutz; Gemeinde; Planungsrecht; Bauplanung; Enteignung; Abwägung; Ausgleichsmaßnahme; Planfeststellungsbeschluss;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 15(2004)Nr.6, S. 357-358
ISSN: 0943-383X
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Kerkmann,Jochen:
Kommunale Belange in der Fachplanung. Zugleich Anmerkung zum Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.11.2002 - 9 VR 14.02 - (BauR 2003, 205)
Zwischen der kommunalen Planung und der staatlichen Fachplanung besteht oft ein Konfliktverhältnis, das unter anderem aus unterschiedlichen Planungsperspektiven, Kompetenzen und Rechtsformen resultiert. Es hat seinen Niederschlag in der Rechtsprechung und in der Literatur gefunden. Hierzu gibt der Beitrag einleitend einen Überblick. Ungeklärt war bisher, ob den Gemeinden, gleich dem privaten, von Enteignung betroffenen Grundeigentümer, eine vollinhaltliche Kontrolle von Fachplanungsentscheidungen zusteht, auch zu Bereichen, von denen die Gemeinde nicht unmittelbar in ihrer Planungshoheit betroffen ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Vollüberprüfungsanspruch im einer Entscheidung zum Ausbau einer Bundesstraße nun abgelehnt. Der Beitrag kommentiert diese Entscheidung zustimmend.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanung; Kommunale Planungshoheit; Kommunalplanung; Bauleitplanung; Planungskonflikt; Abwägung; Konfliktlösung; Rechtsprechung; Gemeinde; Planfeststellung; Planungsentscheidung; Überprüfung; Rechtsanspruch; Rechtsschutz; Reichweite;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 35(2004)Nr.2, S.275-280
ISSN: 0340-7489
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Bauplanungsrecht; vorhabenbezogener Bebauungsplan. BauGB § 1 Abs. 6, § 1a Abs. 3 Satz 3, §§ 12, 214 Abs. 3 Satz 2, 215a. BauNVO §§ 4,15. BVerwG, Urteil vom 18. September 2003 - 4 CN 3.02
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplan; Baugebiet; Nutzungsart; Rechtsprechung; BauGB; Baunutzungsverordnung; Abwägung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Ausgleichsmaßnahme; Durchführungsverordnung;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 53(2004)Nr.2, S.47-50
ISSN: 0007-5884
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Antragsbefugnis für Normenkontrolle; abwägungserheblicher Belang. BVerwG, Urteil vom 30.4. 2004 - 4 CN 1/03.
Paragr. 47 VwGO; Paragr. 1 f. BauGB: Das Interesse, mit einem - bisher nicht bebaubaren - Grundstück in den Geltungsbereich eines B-plans einbezogen zu werden, ist für sich genommen kein abwägungserheblicher Belang, der dem Eigentümer die Antragsbefugnis für eine Normenkontrolle (Paragr. 47 Abs.2 Satz 1 VwGO) vermitteln kann.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bauleitplanung; Bebauung; Normenkontrollverfahren; Unwirksamkeit; Antragsbefugnis; Abwägungsfehler; Unbebautes Grundstück; Bebauungsrecht; Grundstücksbebauung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 119(2004)Nr.16, S. 1044-1046
ISSN: 0012-1363
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Aufhebung einer Landschaftsschutzverordnung. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02.
1) Bei der (teilweisen) Aufhebung einer Landschaftsschutzverordnung aus Anlass einer gemeindlichen Bebauungsplanung erstreckt sich das naturschutzrechtliche Abwägungsgebot in Paragr. 2 Abs. 1 BNatSchG nicht auf die Bodennutzungskonflikte, die erst durch die Bauleitplanung ausgelöst und durch das Abwägungsgebot in Paragr. 1 Abs.6 BauGB gesteuert werden. 2) Ein Antragsteller, der eine Verordnung, die den Landschaftsschutz aus Anlass einer Bebauungsplanung ((teilweise)) aufhebt, im Wege der Normenkontrolle angrei ft, ist nach Paragr. 47 Abs.2 S.1 VwGO in der Neufassung von 1996 nicht antragsbefugt, wenn und soweit er geltend macht, durch den nachfolgenden Bebauungsplan in seinen Rechten verletzt zu werden. Vorinstanz: VGH Mannheim vom 28.2.2002 - 5 S 1141/01.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Landschaftsschutz; Landschaftsschutzgebiet; Naturschutzrecht; Umweltschutz; Bebauungsplanung; Bauleitplanung; Gemeinde; Abwägungsgebot; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 15(2004)Nr.4, S. 226-228
ISSN: 0943-383X
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BayVGH, Urteil vom 14.8.2003 Az. 14 N 99.1156
(rechtskräftig)). Normenkontrolle, Bebauungsplan.
Nichtamtlicher Leitsatz: Der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung ((hier eines reinen Wohngebiets)) kommt auch dann, wenn wegen fehlender straßenmäßiger Erschließung kein Baurecht besteht, als einer Inhalt und Schranken des Eigentums regelnden Bestimmung eigenes Gewicht zu. Die Änderung derartiger Festsetzungen ist deshalb im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung besonders sorgfältig zu prüfen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baurecht; Bebauungsplan; Nutzungsart; Wohngebiet; Eigentumsrecht; Nutzungsänderung; Erschließungsrecht; Bauleitplanung; Abwägung; VGH-Urteil;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 135(2004)Nr.6, S.180-181
ISSN: 0522-5337
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Anders,Dieter R.:
Abwägung in Regionalplänen bei der Festlegung von Konzentrationszonen
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Raumordnung; Regionalplan; Vorrangfläche; Vorrangbereich; Eignung; Bewertung; Entscheidungskriterium; Windkraftanlage; Windenergieanlage; Regionalplanung; Abwägung; Abwägungsvorgang; Abwägungsfehler; Ermessensspielraum;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 26(2004)Nr.10, S.635-642
ISSN: 0172-1631
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Ruf,Dietmar:
Planen und Bauen.
Zur städtebaulichen Planung gehört nicht nur die Erschließung und Nutzung neuer Siedlungsbereiche, sondern auch die Erhaltung, die strukturelle Verbesserung oder Nutzungsänderung bebauter Gebiete und die laufende Überprüfung noch nicht verwirklichter Planung anhand der städtebaulichen Planungsgrundsätze und den kommunalen Zielen der örtlichen Entwicklung. Die Städte und Gemeinden haben im Bau- und Siedlungswesen entscheidende Möglichkeiten bei der Gestaltung und Lenkung der örtlichen Situation. Die planungsrechtlichen Zuständigkeiten sind Ausdruck des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. In dem Beitrag werden wesentliche Bereiche des Städtebaurechts zusammengefasst und erläutert.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Stadtentwicklungsplanung; Planungshoheit; Kommunale Selbstverwaltung; Bauleitplanung; Abwägung; Umweltschutz; Naturschutz; Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Baunutzungsverordnung; Veränderungssperre; Außenbereich; Umlegung; Erschließung; Baugesetzbuch; Städtebaulicher Vertrag; Vorhaben- und Erschließungsplan; Unbeplanter Innenbereich;.
in Fachzeitschrift: Die Gemeinde (BWGZ) 127(2004)Nr.16, S. 649-655, Abb.
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Planfeststellungsersetzender B-Plan für Landesstraße. BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 4 CN 4/03 - OVG Münster vom 29.1.2002 - 10 a D 98/99.NE.
Art. 14 GG; Paragr.Paragr. 1, 9 f., 214 BauGB; Paragr. 17 FStrG; Paragr. 38 f. StrWG NRW; Paragr. 75 VwVfG NRW: 1. Ein planfeststellungsersetzender B-Plan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzt, ist grundsätzlich nicht erforderlich i. S. von Paragr. l Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen erscheint. 2. Ein B-Plan leidet an einem Abwägungsfehler, wenn seine Festsetzungen nicht dem Willen des Satzungsgebers entsprechen.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bauleitplanung; Stadtplanung; Gemeinde; Satzung; Planfeststellung; Normenkontrollverfahren; Straßenplanung; Landesstraße; Trasse; Grünordnungsplan; Ausgleichsmaßnahme; Abwägungsfehler;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 119(2004)Nr.15, S. 957-959
ISSN: 0012-1363
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Thum,Randi:
Bauplanerische Einqriffsregelung. Rechtsprechungs-Report.
Mit der teilweisen Verschiebung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ins Bauplanungsrecht unterwarf der Gesetzgeber die Entscheidung über die Kompensation von Eingriffen dem planerischen Abwägungsgebot ( Paragr. 1 Abs.6 BauGB). Zu vielen dadurch auftauchenden Fragen, beispielsweise wie der Widerspruch zwischen Abwägungsvorgang und Stringenz der Eingriffsregelung im Naturschutzrecht aufzulösen sei, schweigt das Gesetz indessen. Diese und viele weitere auftauchende Fragen zum Abwägungsverfahren sowie Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen wurden in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung aufgegriffen und für die Rechtsanwendung präzisiert. Der Beitrag fasst den aktuellen Stand der Rechtsprechung zusammen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltschutz; Naturschutz; Gemeinde; Planungsrecht; Bauplanung; Abwägung; Abwägungsgebot; Eingriffsregelung; Kompensationsmaßnahme; Ausgleichsmaßnahme; Bauplanungsrecht;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 15(2004)Nr.5, S. 278-286, Lit.
ISSN: 0943-383X
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Scherer-Leydecker,Christian:
Autobahn durch potenzielle FFH-Gebiete? BVerwG, Urteil vom 15.01.2004 - 4 A 11.02; BayNatSchG Art. 6a Abs. 1; FFH-Richtlinie 92/43/EWG Art, 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 4; FStrG Paragr. 17 Abs. 1 Satz 2; Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG Art. 4 Abs. 1, 4
1. Ein potenzielles FFH-Gebiet darf aus zwingenden Gründen des überwiegenden Interesses (einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art) für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, wenn keine Alternativlösung vorhanden ist und alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der globalen Kohärenz von Natura 2000 ergriffen werden. 2. Die Entscheidung für ein Straßenbauvorhaben kann im Ergebnis abwägungsfehlerhaft sein, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung einer einzigartigen Kulturlandschaft in unvertretbarer Weise zu kurz gekommen ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutz; Schutzgebiet; FFH-Gebiet; Autobahn; Trassenplanung; Kulturlandschaft; Bewertungskriterium; Planfeststellung; Abwägung; BVerwG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 15(2004)Nr.7, S.392
ISSN: 0941-5750
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Landschaftsschutzaufhebung zwecks B-planung. BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 4 CN 10/02 - ( VGH Mannheim vom 28.2.2002 - 5 S 1141/01).
Paragr.Paragr. 1, 12 ff. BNatSchG a.F.; Paragr.Paragr. 2, 22 ff. BNatSchG 2002; Paragr. 16 BauGB: 1) Bei der ( teilweisen) Aufhebung einer LandschaftsschutzVO aus Anlass einer gemeindlichen B-planung erstreckt sich das naturschutzrechtliche Abwägungsgebot in Paragr. 2 Abs.1 BNatSchG nicht auf die Bodennutzungskonflikte, die erst durch die Bauleitplanung ausgelöst und durch das Abwägungsgebot in Paragr. 1 Abs.6 BauGB gesteuert werden. 2) Ein Antragsteller, der eine VO, die den Landschaftsschutz aus Anlass einer B-planung ( teilweise) aufhebt, im Wege der Normenkontrolle angre ift, ist nach Paragr. 47 Abs.2 Satz 1 VwGO in der Neufassung von 1996 nicht antragsbefugt, wenn und soweit er geltend macht, durch den nachfolgenden B-plan in seinen Rechten verletzt zu werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Landschaftsschutz; Landschaft; Gemeinde; Bauleitplanung; Normenkontrolle; Naturschutzrecht; Abwägungsgebot; Landschaftsschutzverordnung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 119(2004)Nr.10, S. 635-638
ISSN: 0012-1363
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan darf nicht nur Baugebiet festsetzen, sondern muss Festsetzungen für Vorhaben enthalten.
Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.9. 2003 liegt ein für das Abwägungsergebnis relevanter Fehler im Abwägungsvorgang nicht vor, wenn ein durch die Planung geschaffenes Problem noch während des Vollzugs des Bebauungsplans bewältigt werden kann, ohne die Konzeption der Planung zu berühren. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erfordert bauleitplanerische Festsetzungen für ein oder mehrere Vorhaben, die Festsetzung eines Baugebiets allein reicht nicht aus. Enthält ein als vorhabenbezogen bezeichneter Bebauungsplan keinen Hinweis auf das beabsichtigte Vorhaben, so kann dieser Mangel nicht durch Heranziehung des Durchführungsvertrages beseitigt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baurecht; Bebauungsplanung; Baugebiet; Bauprojekt; Festsetzung; Abwägung; Durchführungsplanung; Rechtsprechung; Baugesetzbuch; Vorhaben; Zulässigkeit;.
in Fachzeitschrift: Die Gemeinde (BWGZ) 127(2004)Nr.8, S. 247-249
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Wahlwerbung politischer Parteien.
Laut Beschluss des OVG NRW vom 12.5.2004 bemisst es sich nach einer großzügien Gesamtbetrachtung, ob sich die Wahlplakatierung einer politischen Partei im Rahmen der anlässlich einer bestimmten Wahl erteilten Sondernutzungserlaubnis hält. Es trifft zu, dass der Zweck einer Sondernutzung von zentraler Bedeutung ist und zum wesentlichen Inhalt einer Sondernutzungserlaubnis gehört. Nicht zuletzt davon hängt auch das Ergebnis der von der Straßenbaubehörde vorzunehmenden Abwägung der Interessen des Sondernutzers mit primär verkehrlichen, aber auch sonstigen in einem sachlichen Zusammenhang zu der Straße stehenden Ordnungsgesichtspunkten ab.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verkehr; Straßenverkehr; Verkehrsfläche; Straßenraum; Werbung; Partei; Wegerecht; Abwägung; Rechtsprechung; Straßennutzung; Sondernutzungserlaubnis;.
in Fachzeitschrift: Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen (2004)Nr.6, S. 250
Verwaltungsgerichte. GG Art.28 Abs.2; VwVfG §§ 74 Abs.2, 75 Abs. 1 und 2, 76; AEG § 18 Abs. 1 und 2; BauGB § 36 Abs. 1; BImSchG § 41 Abs. 1; 16. BimSchV § l Abs. 1 und 2. BVerwG, Urteil vom 21.5.2003 - 9 A 40.02
Haben in einem Detail einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung (hier: Länge einer Bahnsteigüberdachung), die vor der räumlich konkurrierenden Bauleitplanung Planreife erlangt hatte, gemeinsame planerische Vorstellungen beider Planungsträger Ausdruck gefunden, rechtfertigt dies nicht die Annahme eines Planbefolgungs- oder Plangewährleistungsanspruchs, den die Gemeinde einer Plangenehmigung entgegenhalten kann, mit der nachträglich eine Änderung dieses Details zugelassen wird.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Fachplanungsrecht; Planfeststellung; Bahnhof; Bahnsteig; Überdachung; Planänderung; Lärmemission; Lärmschutz; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Planentwurf; Abstimmung; Abwägung; Planungskompetenz; Planungshoheit; Kommunale Planungshoheit; BVerwG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 26(2004)Nr.10, S.658-660
ISSN: 0172-1631
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Überplanung einer Gemengelage. BauGB § 1 Abs. 3, 10 Abs. 3 S. 1, 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; BauNVO §§ 1 Abs. 5, 6 u. 9, 8; GG Art. 14 Abs. 1 S.2. OVG NRW, Urteil vom 14.5.2004 - 10 a D2/02.NE
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Mischgebiet; Gemengelage; Gewerbe; Einzelhandel; Wohnnutzung; Betriebswohnung; Ausschluss; Nutzungskonflikt; Bewältigung; Abwägungsfehler; Bestandsaufnahme; OVG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 24(2004)Nr.10, S.396-398
ISSN: 0721-7390
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Ausgleichsmaßnahmen gemäß planerischer Eingriffsregelung. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 4 BN 37.03.
1)) Paragr. 1 a Abs.3 S.3 BauGB setzt bei der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung der Gemeinde voraus. 2)) Die Gemeinde darf unter Beachtung des Abwägungsgebots Ausgleichsmaßnahmen räumlich vom Eingriffsort trennen. 3)) Zur Verwirklichung von Ausgleichsmaßnahmen darf die Gemeinde auf ein bereits beschlossenes, aber noch nicht verwirklichtes Nutzungskonzept zurückgreifen. Vorinstanz: OVG Saarlouis - 1 N 3/03.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan; Gemeinde; Umweltschutz; Grünordnung; Ausgleichsmaßnahme; Eingriffsregelung; Abwägungsgebot; Nutzungskonzept; Kommunaler Umweltschutz;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 15(2004)Nr.1, S.39-40
ISSN: 0943-383X
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Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin
(LEP eV)). OVG Bbg, Urteil vom 27.8.2003 - 3 D 5/99.NE - ((nicht rechtskräftig)).
Art. 3, 28 GG; Art. 12, 80, 97 LVBbg; Paragr. 47 VwGO; Paragr.Paragr. 1, 5 ROG a.F.; Paragr.Paragr. 1 ff. ROG n.F.; Paragr. 1 BauGB: 1)) Das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht enthält keine Ermächtigung zur pauschalen Nivellierung von Standortvor- und Standortnachteilen oder der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit einzelner Gemeinden. Insbesondere rechtfertigt es der +Schutz schwächerer Gemeinden1/2 nicht, den vermeintlich +stärkeren1/2 Gemeinden im Wege eines Zieles der Raumordnung unter Rückgriff auf erwiesenermaßen überholte Einwohnerzahlen und ohne Rücksicht auf ihre individuelle Situation jegliche Entwicklungsmöglichkeiten außerhalb ihrer bestehenden Siedlungsbereiche zu versagen. 2)) Der in Art.8 Abs.4 i.V. mit Art.7 Abs.2 Satz 1 Landesplanungsvertrag sowie Paragr. 5 Abs.2 Satz 2 ROG a.F. geregelten Pflicht, bei der Aufstellung vo n Zielen der Raumordnung und Landesplanung die Gemeinden zu beteiligen, korrespondiert eine Obliegenheit der Gemeinden, zu einer umfassenden Ermittlung und Sammlung des einschlägigen Abwägungsmaterials beizutragen. Eine Gemeinde, die es versäumt, die gemeinsame Landesplanungsabteilung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens auf einen ihr Gebiet betreffenden abwägungserheblichen Sachverhalt aufmerksam zu machen, kann insoweit nicht später ein Abwägungsdefizit geltend machen ((insoweit nur Leitsatz)).
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Landesentwicklungsplan; Landesplanung; Raumplanungsziel; Regionalplanung; Standortfaktor; Gemeinde; Beteiligungsverfahren; Verflechtungsbereich; Verflechtungsraum; Gemeinsame Landesplanung; Abwägungsgebot;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 119(2004)Nr.4, S.256-259
ISSN: 0012-1363
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Krautzberger,Michael; Stüer,Bernhard:
Städtebaurecht 2004: Umweltprüfung und Abwägung. Vom schlichten Wegwägen zum Grundsatz der nachhaltigen Trauerarbeit.
Veranlasst durch die Plan-UP-Richtlinie ist das Städtebaurecht nach der Umsetzung der UVP-Änd-Richtlinie durch das Artikelgesetz 2001 nunmehr erneut durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) geändert worden, das zum 20.7.2004 in Kraft getreten ist. Nunmehr unterliegt die Aufstellung aller Bauleitpläne mit Ausnahme der bestandswahrenden Pläne einer Umweltprüfung, die in der Regel zugleich die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bisheriger Prägung mit umfasst. Mit der Umweltprüfung sind eine Reihe von Änderungen des Planaufstellungsverfahrens verbunden. Der Beitrag berichtet hierüber und stellt zugleich die Bezüge zum Abwägungsgebot dar.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Europarecht; Umwelt; Umweltverträglichkeitsprüfung; Bauleitplan; Planaufstellung; Planaufstellungsverfahren; Abwägungsgebot; Umweltprüfung; Umsetzung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 119(2004)Nr.15, S. 914-924, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Fernstraßenplanung und Naturschutz. FStrG § 17 Abs. 1 S. 2; VRL Art. 4 Abs. 1 u. 4; FFH-RL Art. 4 Abs. 1, 6 Abs. 4; BayNatSchG Art. 6 a Abs. 1 BVerwG, Urteil vom 15.1. 2004 - 4 A 11.02 - 1
Die Identifizierung europäischer Vogelschutzgebiete nach Art. 4 Abs. 1 Satz 4 der Vogelschutzrichtlinie in den Bundesländern hat sich ausschließlich an ornithologischen Kriterien zu orientieren. Als Orientierungshilfe dient das IBA-Verzeichnis 2002. Es nimmt nicht für sich in Anspruch, dass sämtliche Gebietsteile, die von der Bezeichnung eines Landschaftsraums erfasst werden, unter Schutz zu stellen sind. 2. Ein Straßenbauvorhaben, das zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines potenziellen FFH-Gebiets führt, ist mit den Erhaltungszielen für dieses Gebiet unverträglich. Das Gebiet darf gleichwohl nach Art. 6 Abs. 4 Satz 1 UAbs. 1 FFH-RL aus zwingenden Gründen des überwiegenden Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, wenn keine Alternativlösung vorhanden ist und alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der globalen Kohärenz von Natura 2000 ergriffen werden. 3. Die Entscheidung für ein Straßenbauvorhaben kann im Ergebnis abwägungsfehlerhaft sein, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung einer einzigartigen Kulturlandschaft in unvertretbarer Weise zu kurz gekommen ist (hier verneint).
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutz; Vogelschutz; Schutzgebiet; FFH-Gebiet; Ausdehnung; Abgrenzung; EU-Richtlinie; Auslegung; Autobahn; Straßenplanung; Fernstraßenplanung; Abwägung; Trasse; Planungsalternative; BVerwG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 24(2004)Nr.5, S.185-187
ISSN: 0721-7390
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Kraft,Ingo:
Gerichtliche Abwägungskontrolle von Bauleitplänen nach dem EAG Bau
Mit der Novellierung des BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz vom Juni 2004 erfährt das Recht der Bauleitplanung eine Gewichtsverschiebung. Standen bisher materiell-rechtliche Gesichtspunkte in der Abwägung im Vordergrund, so gewinnen nun die verfahrensrechtlichen Belange an Gewicht. Ordnungsgemäß durchgeführte Verfahren, zum Beispiel der Umweltverträglichkeitsprüfung, haben Indizcharakter für die materiell-rechtliche Richtigkeit der Entscheidungen. Der Beitrag zeigt die Genese dieses neuen Verständnisses im Gesetzgebungsverfahren auf und untersucht danach die Konsequenzen für den gerichtlichen Kontrollauftrag und den Zugang zu Gerichten. Im Ergebnis ändert sich durch die Umadressierung von Elementen des Abwägungsvorgangs jedoch nichts an der subjektiv-rechtlichen Position des Planbetroffenen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; BauGB; Gesetzesänderung; Gesetzentwurf; Entstehung; Bebauungsplanung; Verfahren; Verwaltungsverfahren; Rechtsschutz; Klagebefugnis; Gericht; Abwägung; Abwägungsvorgang;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 24(2004)Nr.9, S.331-335, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Krautzberger,Michael:
Die Umweltprüfung im Bauleitplanungsverfahren nach dem EAG Bau 2004
Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Umweltprüfung von Plänen und Programmen in der Novellierung des BauGB vom Juni 2004 ergeben sich weitgehende Änderungen in den Bauleitplanverfahren hinsichtlich der Erfassung möglicher Umweltauswirkungen, der Umweltprüfung, der Planbegründung und der Öffentlichkeitsbeteiligung. Nachdem einleitend die Form der Integration der Umweltprüfung in die Bauleitplanverfahren beschrieben wird, geht der Beitrag danach auf die inhaltlichen Anforderungen der Umweltprüfung ein, den Entscheidungsspielraum der Gemeinden in der Abwägung sowie auf die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Ein weiterer Abschnitt befasst sich mit dem neu eingeführten Monitoring, der Verpflichtung zur Überwachung der Umweltfolgen des Eingriffs und der Effizienz von Ausgleichsmaßnahmen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Umweltauswirkung; Umweltverträglichkeit; Abwägung; BauGB; Gesetzesänderung; Planungsablauf; Verfahrensablauf; Beteiligung; Öffentlichkeitsbeteiligung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 24(2004)Nr.11/12, S.401-408, Lit.
ISSN: 0721-7390
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BayVGH Urteil vom 3.3.2003 Az. 15 N 02.593
(rechtskräftig)). Veränderungssperre.
Amtliche Leitsätze: 1. Zur Nichtigkeit einer Veränderungssperre wegen schlechthin nicht behebbarer rechtlicher Mängel der beabsichtigten Planung ((übergroßer zeitlicher Planungshorizont, Negativplanung)). 2. Die Pflicht des Betreibers eines Kernkraftwerks zur Errichtung eines standortnahen Zwischenlagers für bestrahlte Kernbrennstoffe ((Paragr. 9 a Abs. 2 Satz 3 AtG)) kann bei der Abwägung nach Paragr. 1 Abs. 6 BauGB ein besonderes Gewicht haben.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baurecht; Bebauungsplan; Standort; Gewerbegebiet; Baugenehmigungsverfahren; Atomrecht; Veränderungssperre; Bauleitplanung; Abwägungsgebot; Zwischenlager; Brennelement; Bürgerentscheid;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 135(2004)Nr.8, S. 239-243
ISSN: 0522-5337
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Bauplanungsrecht; Raumordnungsrecht. ROG § 3 Nrn. 2 und 3, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 11. BauGB § 1 Abs. 4, § 215 a Abs. 1 Satz 1. BVerwG, Urteil vom 18. September 2003 - 4 CN 20.02
Auch landesplanerische Aussagen, die eine Regel-Ausnahme-Struktur aufweisen, können die Merkmale eines Ziels der Raumordnung erfüllen, wenn der Planungsträger neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch wenigstens Bestimmbarkeit selbst festlegt. Verstöße gegen das Zielanpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB gehören zu den Mängeln, die in einem ergänzenden Verfahren nach § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB ausgeräumt werden können.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bauplanungsrecht; Raumordnungsrecht; BauGB; Raumordnungsplan; Zielfindung; Planungsziel; Abwägung; Rechtsprechung; Planungsträger;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 53(2004)Nr.2, S.50-51
ISSN: 0007-5884
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Interkommunale Konzentrationszone für Windenergieanlagen und Segelflugplatz. BauGB §§ 35 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 S. 1 Nr. 3 u. S. 3, 38, 204 Abs. 1 S. 4; LuftVG §§ 6, 12 Abs. 2, 14 Abs. 1, 17, 19 Abs. 1; BGB § 839; POG § 68 Abs. 1 S. 2. OVG Koblenz, Urteil vom 26.11.2003 - 8 A 10814/03 - (nicht rechtskräftig).
1. Zu den Anforderungen an die Abwägung bei einem Flächennutzungsplan, der auf Grund einer interkommunalen Vereinbarung Konzentrationszonen für die Windenergie auf dem Gebiet einer Gemeinde zugleich für das Gebiet einer anderen Gemeinde ausweist. 2. Das in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme geht über "schädliche Umwelteinwirkungen" hinaus und betrifft auch Fälle, in denen sonstige nachteilige Wirkungen des Bauvorhabens in Rede stehen. 3. Das Gebot der Rücksichtnahme wird durch die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes über Bauschutzbereiche nicht verdrängt. Es kann der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen, die den Flugverkehr auf einem benachbarten, seit langem bestehenden Segelflugplatz gefährden würden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Windenergieanlage; Windkraftanlage; Flächennutzungsplan; Standortplanung; Vorrangbereich; Standorteignung; Standortkriterium; Bewertung; Planungsermessen; Abwägung; Flugplatz; Rücksichtnahmegebot; OVG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 24(2004)Nr.5, S.198-199
ISSN: 0721-7390
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Bell,Albrecht; Rehak,Heinrich:
Erheblichkeit von Abwägungsmängeln
Bauleitpläne und Planfeststellungen können mit dem Vorwurf eines Abwägungsmangels angegriffen werden. Dem stehen zahlreiche auf Planerhaltung und Reduzierung von Fehlerfolgen zielende Vorschriften gegenüber. Der Beitrag untersucht, ob und inwieweit die absoluten Unbeachtlichkeitsregelungen im Bauplanungs-, Raumordnungs- und Fachplanunungsrecht dem Rechtsschutzinteresse der Verwaltung bzw. der privaten Beschwerdeführer angemessen und praxistauglich sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bauplanungsrecht; Raumordnungsrecht; Abwägungsfehler; Planungsfehler; Plansicherung; Rechtsschutz; Beweislast; Verteilung; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 24(2004)Nr.8, S.296-302, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Kment,Martin:
Abschichtungswirkung innerhalb der Abwägung und Ermessensausübung. Zur Ausgestaltung der Berücksichtigungspflicht der Ziele der Raumordnung im Rahmen des Paragr. 4 Abs. 4 Satz 1 ROG.
Mit der Neufassung des Raumordnungsgesetzes hat der Bundesgesetzgeber die Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung umfassend und differenziert in Paragr.4 ROG geregelt. Insbesondere gegenüber den Personen des Privatrechts werden unterschiedliche Anwendungsbereiche der Ziele der Raumordnung definiert, die es zu unterscheiden gilt. Der Beitrag möchte sich einem dieser Bereiche widmen und die Ausgestaltung der Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung im Rahmen des Paragr.4 Abs. 4 Satz 1 ROG näher untersuchen. Dabei soll herausgestellt werden, dass die Ziele der Raumordnung im Rahmen des Paragr. 4 Abs. 4 Satz 1 ROG zwar ihre strikt bindende Wirkung einbüßen, aber gleichwohl eine Abschichtungswirkung innerhalb der Abwägung bzw. Ermessensausübung entfalten.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Raumordnungsgesetz; Raumplanungsziel; Landesplanung; Abwägung; Bindungswirkung;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 135(2004)Nr.1, S.11-13, Lit.
ISSN: 0522-5337
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Hösch,Ulrich:
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im System der Planfeststellung
Paragraph 34 BNatSchG und seine landesrechtlichen Entsprechungen sind die verbindliche Umsetzung von Gemeinschaftsrecht, nämlich von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere vom 21. Mai 1992, der Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie, FFH-RL. Bei der Projektzulassung sind für den Fall eines negativen Ergebnisses der FFH-Verträglichkeitsprüfung eine FFH-Alternativenprüfung durchzuführen und gegebenenfalls Sicherungsmaßnahmen festzusetzen. Damit ist zusätzlich zur Prüfung der Raumverträglichkeit, der Umweltverträglichkeit und der Zulassung von naturschutzrechtlichen Eingriffen eine weitere umweltbezogene Prüfung bei der Vorhabenzulassung notwendig . Der Beitrag beschreibt die Implementierung der FFH-Verträglichkeitsprüfung in das Planfeststellungsverfahren. Verfahrenstechnisch lässt sich die FFH- Verträglichkeitsprüfung in die bereits bestehende UVP integrieren. Dabei ist zu beachten, dass die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung andere Wirkungen haben als die der UVP. Die Abbarbeitung eventueller erheblicher Beeinträchtigungen sollte im landespflegerischen Begleitplan erfolgen. Hierzu sollte ein separates Kapitel über die Darstellung der erheblichen Beeinträchtigung und die Sicherungsmaßnahmen angefügt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeit; EU-Richtlinie; FFH-Richtlinie; Naturschutz; Schutzgebiet; Prüfverfahren; Verfahrensablauf; Bewertungskriterium; Beurteilungsspielraum; Planungsalternative; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 26(2004)Nr.4, S.210-219
ISSN: 0172-1631
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Tophoven,Christof:
Die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung im Bauplanungsrecht. Zur konditionalen Verknüpfung von Eingriffs- und Ausgleichsbebauungsplan
Im Mittelpunkt der Ausführungen steht neben der Darstellung des neuen planerischen Ausgleichsbegriffs die Frage nach dem Gewicht, mit dem die Naturschutzbelange in die Bauleitplanung einzustellen sind, sowie insbesondere nach dem rechtlichen Verhältnis von Eingriffs- und Ausgleichsbebauungsplan zueinander. Hauptaugenmerk wird auf die vielfältigen materiellen Schwierigkeiten gerichtet, die mit der Ausgleichsvariante einer räumlich getrennten Festsetzung von Eingriffs- und Ausgleichsbebauungsplan verbunden sind. So werden etwa die Auswirkungen der Nichtigkeit lediglich des einen Bebauungsplans auf den anderen näher untersucht. Mit Blick auf mögliche Vollzugsprobleme bei der Nichtigkeit nur eines der beiden Pläne wird ein gestuftes Aussetzungsmodell, basierend auf dem Rechtsgedanken des Paragr. 94 VwGO, vertreten.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsregelung; Flächenrecycling; Bebauungsplan; Baugesetzbuch; Fachplanung; Entwidmung; Gebot; Fauna; Flora; Bauleitplanung; Abwägungsgebot; Raumordnungsgesetz; Bauordnungsgesetz;.
Berlin: E.Schmidt 2003. XXII,335 S.
ISBN: 3-503-07475-9
tech.Diss.; Trier 2003
= Umwelt- und Technikrecht; 73
Hrsg.: Univ. Trier, Institut für Umwelt- und Technikrecht
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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Vorlage zum Offenlegungsbeschluss am 9.10.03. Abwägungsergebnisse aus der vorgezogenen Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Abstimmung mit den Nachbargemeinden. Anlage zur Vorlage zum erneuten Offenlegungsbeschluss des Rates der Stadt Dortmund am 17.6.04
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Flächennutzungsplan; Abwägung; Partizipation; Bürgerbeteiligung; Beteiligungsverfahren;.
Dortmund: 2003. 302, 314 S., Abb.,Kt.
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Stüer,Bernhard; Probstfeld,Willi Esch:
Die Planfeststellung. Grundlagen - Fachrecht - Rechtsschutz - Beispiele. Mit CD-ROM
Planfeststellungsverfahren sind vorgeschrieben bei Großprojekten wie beim Bau von Verkehrswegen, Flughäfen, Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen etc. Der Band erläutert das Planfeststellungsverfahren besonders anschaulich für die Praxis der beteiligten Berufe. Eine allgemeine Darstellung des Planfeststellungsverfahrens fasst die für alle Fachplanungen geltenden Gemeinsamkeiten zusammen und zeigt so die Grundstrukturen auf. Das Werk erläutert die Besonderheiten der wichtigsten Fachplanungen (z.B. Straßen, Schienen, Personenbeförderung, Luftverkehr, Wasser) sowie die in Betracht kommenden Rechtsschutzmöglichkeiten, bietet Original-Plan- und Kartenmaterial, in vielen Fällen auch mit beispielhaften Auszügen aus Original-Planbegründungen, verarbeitet das novellierte Bundesnaturschutzgesetz, berücksichtigt das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiterer EG-Richtlinien, das die Planfeststellungs-Vorschriften verschiedener Gesetze änderte, u.a. im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, im Wasserhaushaltsgesetz, im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, im Atomgesetz, im Bundesfernstraßengesetz, im Allgemeinen Eisenbahngesetz, im Personenbeförderungsgesetz, im Bundeswasserstraßengesetz, im Luftverkehrsgesetz, im Magnetschwebebahnplanungsgesetz sowie im Energiewirtschaftsgesetz.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellung; Rechtsgrundlage; Planfeststellungsverfahren; Planungsanforderung; Verfahrensfehler; Abwägungsgebot; Bundesfernstraße; Eisenbahn; Energieanlage; telekommunikation; Luftfahrt; Personenbeförderung; Kreislaufwirtschaft; Abfallwirtschaft; Bundeswasserstraße; Wasserwirtschaft; Atomanlage; Flurbereinigung; Bergbau; Rechtsschutz; Plangenehmigung; Beispielsammlung;.
München: C.H.Beck 2003. XXI,611 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-406-48670-3
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Stüer,Bernhard; Hermanns,Caspar David:
Fachplanungsrecht: Grundlagen - Naturschutz. Rechtsprechungsbericht 2001/2002
Das Fachplanungsrecht ist auf Konsolidierungskurs. Die gesetzgeberischen Änderungen durch das UVP-Artikel-G 2001 sind in die Praxis eingebracht und haben dort - vielleicht etwas im Gegensatz zur Bauleitplanung - kein allzu großes Erstaunen ausgelöst. Auch das BNatSchG 2002 hat für die Fachplanung keine wirklichen Systemumbrüche gebracht, wenn man vielleicht einmal von der Vereinsklage absieht, die nunmehr auch auf Bundesebene eingeführt ist. Im Zusammenwirken mit dem europäischen Habitat- und Vogelschutz könnte sich da schon etwas mehr zusammenbrauen, war der Eindruck in Fachkreisen nach den ersten einschlägigen Entscheidungen des BVerwG.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Fachplanungsrecht; Naturschutz; Landschaftsschutz; Ökologie; Rechtsprechungsübersicht; Planungsfehler; Planfeststellung; Rechtsschutz; Abwägungsgebot; Eigentum; Enteignung; Verbandsklage; Vereinsklage; EU-Recht; FFH-Richtlinie; Vogelschutzrichtlinie; FFH-Gebiet; Auswahl; Planungsalternative; Eingriffsregelung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 118(2003)Nr.11, S.711-722, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Verwirklichung von Ausgleichsmaßnahmen nach beschlossenem, aber noch nicht verwirklichtem Konzept.
Laut Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2003 setzt Paragr. 1 a Abs. 3 Satz 3 BauGB bei der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung der Gemeinde voraus. Die Gemeinde darf unter Beachtung des Abwägungsgebots Ausgleichsmaßnahmen räumlich vom Eingriffsort trennen. Zur Verwirklichung von Ausgleichsmaßnahmen darf die Gemeinde auf ein bereits beschlossenes, aber noch nicht verwirklichtes Nutzungskonzept zurückgreifen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baurecht; Bebauungsplanung; Grünfläche; Normenkontrolle; Rechtsprechung; Baugesetzbuch; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Kompensationsfläche; Abwägungsgebot; Nutzungskonzept;.
in Fachzeitschrift: Die Gemeinde (BWGZ) 126(2003)Nr.21, S.858-860
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Par. 47 VwGO; Par. 1, 9 BauGB (Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Fuß- und Radweg durch ein Hofgrundstück; Abwägungsfehler; Teilnichtigkeit) BayVGH, Urteil vom 18.7.2002 Az. 1/N/98.3711 (rechtskräftig)
Die Festsetzung eines Fuß- und Radweges, der einen umfriedeten Hofraum mittig durchschneiden soll, ist nur dann abwägungsgerecht, wenn die für den Weg sprechenden öffentlichen Belange die entgegenstehenden Interessen des Grundstückeigentümers deutllich überwiegen (im Anschluss an VGH BW vom 20.7.2001, VBIBW 2001, 58).
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Fußweg; Radweg; Landwirtschaftsbetrieb; Hof; Grundstück; Privateigentum; Inanspruchnahme; Abwägung; VGH; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 134(2003)Nr.3, S.85-86
ISSN: 0522-5337
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Par.7, 9 ROG; Par.1, 6 BauGB; Art.17 BayLplG (Regionalplan 13 (i.d.F. der 3.Änderung); maßgeblicher Zeitpunkt für eine Klage auf Erteilung einer Genehmigung nach Par.6 BauGB; landschaftliches Vorbehaltsgebiet; "besonderes Gewicht"; Abwägungsmangel). BayVGH, Beschluss vom 10.4.2003 - Az. 15/ZB/99.1658
1. Bei einer wesentlichen Veränderung der Sach- und Rechtslage und damit einhergehend der abwägungserheblichen Belange verschiebt sich der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung des Bauleitplans, hier Flächennutzungsplan, vom üblich geltenden Zeitpunkt der Beschlußfassung auf den Zeitpunkt seines In-Kraft-Tretens. 2. Zu den Auswirkungen der Festlegung eines landschaftlichen Vorbehaltsgebiets im Regionalplan - der nach dem Beschluß zum FNP in Kraft trat - auf die Abwägung. Der Beschluss betrifft die Flächennutzungsplanung von Gemeinden im Umfeld des Flughafens München. Im Ergebnis behält die regionalplanerische Zielsetzung der Erhaltung offener Landschaftsteile in einem Bereich mit besonderem Entwicklungsdruck Vorrang vor den Entwicklungszielen der klagenden Gemeinde.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Flächennutzungsplan; Inkrafttreten; Termin; Zeitpunkt; Regionalplan; Landschaftsschutz; Vorrangbereich; Planungsziel; Abwägung; Gewicht; Bauleitplanung; Anpassungspflicht; BauGB; VGH; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 134(2003)Nr.18, S.568-569
ISSN: 0522-5337
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Verhältnis Bauleitplanung / Landschaftsschutz. BVerwG, Beschluss vom 20.5.2003 -4 BN 57.02-.
(OVG Koblenz vom 18.9.2002 -8 C 11279/01-)).
1)) Hat das Normenkontrollgericht einen B-plan nur für unwirksam erklärt und den weitergehenden Antrag auf Erklärung seiner Nichtigkeit abgelehnt, so wird ein Rechtsmittel des Ast. nicht unzulässig, wenn die Gemeinde den festgestellten Mangel im ergänzenden Verfahren nach Paragr. 215 a BauGB behebt. 2)) Die Regelung einer LandschaftsschutzVO, nach der Flächen innerhalb des Geltungsbereichs der VO nicht mehr Bestandteile der LandschaftsschutzVO sind, sobald sie durch einen B-plan überplant werd en, ist mit Bundesrecht vereinbar. 3)) Paragr. 1 a Abs.3 Satz 4 BauGB gilt auch im Hinblick auf solche alten B-pläne, bei deren Aufstellung die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht berücksichtigt worden ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bauleitplanung; Landschaftsschutz; Landschaftsplanung; Normenkontrollverfahren; Abwägungsfehler; Unwirksamkeit;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 118(2003)Nr.22, S.1462-1464
ISSN: 0012-1363
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Stüßer,Ulla; Sturm,Ursula; Manns,Klaus; Limbach,Manfred:
Praxisorientierte Konzeption einer umfassenden Abwägungsgrundlage für die Flächennutzungsplanung unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft (dt.,engl.)
Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans als wesentliches Steuerungsinstrument für die bauliche Entwicklung der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre sollen alle öffentlichen und privaten Belange in die Abwägung eingestellt werden. In der Praxis, dies haben Erhebungen gezeigt, werden die Teilziele von Naturschutz und Landschaftspflege im bundesdeutschen Mittel nur zu etwa 50 Prozent überhaupt in die Abwägung einbezogen. Um diesem Defizit zu begegnen, wurde der in diesem Beitrag vorgestellte Ansatz einer vollständigen Erfassung des flächennutzungsplanrelevanten Abwägungsmaterials im Bereich Natur und Landschaft entwickelt. Konkret wurde der Ansatz für den Flächennutzungsplan Montabaur entwickelt. Bewährt hat sich dieser Ansatz insbesondere wegen der Größe der Verbandsgemeinde und den im Zusammenhang mit dem Bau eines ICE-Bahnhofs geplanten Projekten mit hohem Konfliktpotenzial.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Flächennutzungsplan; Flächennutzungsplanung; Landschaftsplan; Naturschutz; Landschaftspflege; Planungsziel; Bestandsaufnahme; Abwägung; Planungsmethodik; Planungsablauf; Bewertungsmethode;.
in Fachzeitschrift: Natur und Landschaft 78(2003)Nr.2, S.49-55, Abb.,Tab.,Lit.
ISSN: 0028-0615
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Guckelberger,Annette:
Die wasserrechtliche Planfeststellung nach Par.31 WHG - ein schwer handhabbares Rechtsinstrument
Die Planfeststellung von Gewässerausbauten nach Paragraph 31 Wasserhaushaltsgesetz, WHG, weicht erheblich von den sonst üblichen Anforderungen an die Planfeststellung von Fachplanungsvorhaben ab. So hat die Rechtsprechung gerade für den Ausbau von Gewässern die Unterscheidung zwischen gemeinnütziger und privatnütziger Planfeststellung eingeführt. Erst jüngst hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss zu einem privatnützigen Planfeststellungsvorhaben gefällt, der auch für die wasserrechtliche Planfeststellung bedeutsam sein wird. Zudem enthält Paragraph 31 WHG eine ganze Reihe materieller Vorgaben für Gewässerausbauten, welche vor kurzem durch die 7. WHG-Novelle erweitert wurden, und denen bei der behördlichen Entscheidung über die Vorhabenzulassung Rechnung zu tragen ist. Da die Auslegung dieser Bestimmungen nicht unumstritten ist, werden in dem Beitrag insbesondere die materiellen Anforderungen an die wasserrechtliche Planfeststellung nach Paragraph 31 WHG näher aufgearbeitet.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Wasserhaushaltsgesetz; WHG; Gewässer; Umgestaltung; Gewässerausbau; Gewässerregulierung; Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Inhalt; Planrechtfertigung; Verfahrensablauf; Anwendungsbereich; Abgrenzung; Abwägung; Beurteilungskriterium; Gesetzesinhalt; Novellierung; Bedarf; Kritik;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 25(2003)Nr.8, S.469-476, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Ruf,Dietmar:
Anforderungen in der Landesbauordnung: Barrierefreiheit durch Aufzüge in kommunalen Einrichtungen.
Die Landesbauordnung Baden-Württemberg enthält weit reichende Regelungen zum barrierefreien Bauen. Dahinter steht die Zielsetzung des Landes, die Lebensverhältnisse behinderter Menschen nachhaltig zu verbessern sowie die Integration in allen Lebensbereichen zu fördern. Dabei führt der Paragr. 39 LBO zu erheblichen Mehrkosten, wenn für die mit der Vorschrift erfassten öffentlichen Gebäude der Einbau eines Aufzugs gefordert wird. In dem Beitrag werden Beispiele für den Novellierungsbedarf in Teilbereichen dargestellt, wie zum Beispiel wenn die Erfüllung der Anforderungen durch die Gegebenheiten der Bausubstanz nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baurecht; Landesbauordnung; Stadtplanung; Öffentliche Einrichtung; Erreichbarkeit; Behinderter; Aufzug; Baukosten; Abwägung; Behindertengerecht; Barrierefreies Bauen; Zumutbarkeit;.
in Fachzeitschrift: Die Gemeinde (BWGZ) 126(2003)Nr.23, S.953-954
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Ausweisung von Natura-2000-Gebieten / fachplanerische Alternativenprüfung. BVerwG, Urteil vom 14.November 2002 - 4/A/15.02
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutz; EG-Recht; Vogelschutz; Schutzgebiet; Ausweisung; Meldepflicht; Bundesland; Entscheidungskompetenz; Bewertung; Entscheidungsspielraum; Straßenplanung; Trassenplanung; Planungsalternative; Abwägung; Planungsfehler; BVerwG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 14(2003)Nr.4, S.287-292
ISSN: 0943-383X
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Auswahl von Vogelschutzgebieten und Straßenplanung. FStrG Par.17 Abs.1 S. 2 u. Abs.6 c; VRL Art.4 Abs.1 u. 4; FFH-RL Art.6 Abs.4. BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 4/A/15.02
1. Artikel 4 I Satz 4 der europäischen Vogelschutz-Richtlinie eröffnet den Bundesländern bei der Identifizierung Europäischer Vogelschutzgebiete einen naturschutzfachlichen, ornithologischen Beurteilungsspielraum, der nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt. 2. Ein Bundesland kann das Bestehen eines faktischen Vogelschutzgebiets nicht dadurch ausschließen, dass es sein Gebietsauswahlverfahren für das europäische Netz Natura 2000 für beendet erklärt. 3. Die Planung eines Straßenbauvorhabens in einem Gebiet, das maßgeblich aus wirtschafts- und verkehrspolitischen Gründen nicht in die Landesliste für das Netz Natura 2000 aufgenommen worden ist, ist rechtswidrig, wenn nicht auszuschließen ist, dass das Gebiet aus ornithologischer Sicht zu den geeignetsten Schutzgebieten in dem Bundesland gehört. 4. Die Planung einer Straße, die einen wertvollen und schutzwürdigen Naturraum durchschneidet, leidet an einem fachplanungsrechtlichen Abwägungsfehler, wenn Trassenalternativen, die diesen Raum umfahren, nicht ausreichend untersucht worden sind. Als Alternative kann auch eine ortsnahe Führung in Verbindung mit Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes in Betracht kommen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzgebiet; Schutzgebiet; Vogelschutz; EU-Richtlinie; Bundesland; Erhebung; Bestandsaufnahme; Ausweisung; Bewertung; Ermessensspielraum; Straßenplanung; Trassenplanung; Planfeststellung; Abwägung; BVerwG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 23(2003)Nr.5, S.183-186
ISSN: 0721-7390
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Bauplanungsrecht; Ausschluss von Windenergieanlagen; Regionalplanung. BauGB § 35 Abs. 3 ROG § 3 Nr. 4; § 4 Abs. 4 Satz 1. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Bauplanungsrecht; BauGB; Raumordnungsplan; Regionalplanung; Windenergieanlage; Baugenehmigung; Rechtsprechung; Abwägung; Privilegiertes Vorhaben; Revision;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 52(2003)Nr.10, S.57-59
ISSN: 0007-5884
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Die Neufassung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach §§ 18,19 BNatSchG. Eine Diskussion der wesentlichen Änderungen und möglicher Auswirkungen auf exemplarische Handlungsfelder
Mit der Neufassung der Eingriffsregelung im novellierten Bundesnaturschutzgesetz sind die Eingriffstatbestände erweitert und die Entscheidungsabfolge verändert worden, indem die Abwägung nunmehr erst nach dem Ersatz angesiedelt ist. Wenngleich in der Theorie weiter ein Vorrang von Vermeidung und Ausgleich besteht, ist zu erwarten, dass diese Aspekte in der Praxis indirekt geschwächt werden. Hervorzuheben ist, dass Ersatzmaßnahmen nunmehr bundeseinheitlich definiert sind und dabei einen Bezug zu konkreten Beeinträchtigungen aufweisen müssen. Mögliche Folgen der Neuregelung werden anhand exemplarischer Handlungsfelder diskutiert.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Bundesnaturschutzgesetz; Eingriffsregelung; Landschaftsbild; Landschaftsplanung; Land- und Forstwirtschaft; Ökokonto; Flächenpool; Ersatzmaßnahme; Baugb; Nachhaltigkeit; Biotop; Ausgleichsmaßnahme; Abwägung; Artenschutz; Untersagung; Zulassung; Eingriff; Zerstörung; Vermeidung; Neugestaltung; Wiederherstellung;.
in Fachzeitschrift: Naturschutz und Landschaftsplanung 35(2003)Nr.4, S.119-125, Abb.,Lit.
ISSN: 0940-6808
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Krieglstein,Felix:
Die Zulassung von Hochspannungsfreileitungen im liberalisierten Strommarkt
Die neue Regelung des Paragraphen 11a EnWG, die im Anschluss an den einstigen Paragraphen 6 EnWG RegE aus dem Jahre 1997 ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für Hochspannungsfreileitungen sowie Gasleitungen vorsieht, sollte zunächst den Forderungen nach einer Vereinheitlichung des bisherigen, zersplitterten Zulassungssystems sowie seiner spezifisch energiewirtschaftlichen Ausgestaltung Rechnung tragen. Nun aber kann der Leitungsbau zum einen eine Alternative zu problematischen Durchleitungsbegehren sein. Ferner kann der Leitungsbau im Falle mangelnder Netzkapazitäten zur zunehmenden Einspeisung erneuerbarer Energien beitragen. Neben diesen Grundsatz- und Abwägungsfragen werden Anwendungsprobleme im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung diskutiert.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Hochspannungsleitung; Freileitung; Trassenplanung; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Abwägung; Bewertungskriterium; Rechtsschutz; Erneuerbare Energie; Förderung; Energiewirtschaftsgesetz;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 23(2003)Nr.1, S.17-21, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Planfeststellung der B 173 in Oberfranken. Art. 4 VRL; Art. 6 FFH-RL; Par. 17 FStrG. BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 4/A/15.02
Art. 4 Abs. 1 Satz 4 der Vogelschutz-RL eröffnet den Bundesländern bei der Identifizierung Europ. Vogelschutzgebiete einen naturschutzfachlichen (ornithologischen) Beurteilungsspielraum, der nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die VGe unterliegt. Ein Bundesland kann das Bestehen eines »faktischen« Vogelschutzgebiets in seinem Bereich nicht dadurch ausschließen, dass es sein Gebietsauswahlverfahren für das europäische Netz »Natura 2000« für beendet erklärt. Die Planung eines Straßenbauvorhabens in einem Gebiet, das maßgeblich aus wirtschafts- und verkehrspolitischen Gründen nicht in die Landesliste für das Netz »Natura 2000« aufgenommen wurde, ist rechtswidrig, wenn nicht auszuschließen ist, dass das Gebiet aus ornithologischer Sicht zu den geeignetsten Schutzgebieten in dem Bundesland gehört. Die Planung einer Straße, die einen wertvollen und schutzwürdigen Naturraum durchschneidet, leidet an einem fachplanungsrechtlichen Abwägungsfehler, wenn Trassenalternativen, die diesen Raum umfahren, nicht ausreichend untersucht worden sind. Als Alternative kann auch eine ortsnahe Trassenführung i. V. mit Maßnahmen des aktive und passiven Lärmschutzes in Betracht kommen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauvorhaben; Bundesstraße; Planfeststellungsverfahren; Naturraum; Schutzgebiet; Trassenführung; Abwägungsgebot; Gerichtsurteil; BVG-Urteil; Vogelschutzgebiet; Vogelschutzrichtlinie;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 118(2003)Nr.8, S.534-541
ISSN: 0012-1363
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Hoppe,Werner:
Zur planakzessorischen Zulassung von Außenbereichsvorhaben durch Raumordungs- und durch Flächennutzungspläne. Zugleich Anmerkungen zur Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur raumordnungsrechtlichen Zielbindung nach Par.35 Abs.3 BauGB
Der Beitrag befasst sich - unter Berücksichtigung auch der jüngsten Rechtsprechung des BVerwG - mit den rechtlichen Voraussetzungen für die unmittelbare rechtliche Durchgriffswirkung von Festlegungen in Raumordnungsplänen durch Ziele der Raumordnung und von Darstellungen in Flächennutzungsplänen auf die Zulassung von Außenbereichsvorhaben im Rahmen des Par.35 Abs.3 BauGB (planakzessorische Zulassung). Insbesondere behandelt er die rechtlichen Anforderungen an die raumordnerische und flächennutzungsplanerische Abwägungsreichweite und Abwägungstiefe bei derartigen bodenrechtlich verbindlichen Durchgriffen (Global- oder Detailabwägung). Der Verfasser weist darauf hin, dass der Flächennutzungsplan bei Anwendung des Par.35 Abs.3 Satz 3 BauGB zu einem - den bisherigen Rechtscharakter verändernden - Rechtssatz mit rechtlicher Außenwirkung wird.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Außenbereich; Raumordnungsplan; Raumordnungsrecht; Flächennutzungsplan; Bindungswirkung; Abwägung; Auslegung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 118(2003)Nr.21, S.1345-1355, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Albig,Andreas; Haacks,Manfred; Peschel,Rolf:
Streng geschützte Arten als neuer Tatbestand in der Eingriffsplanung. Wann gilt ein Lebensraum als zerstört?
Die Neuregelung in Paragraph 19 (3) des Bundesnaturschutzgesetzes, seit 4. 4.2002 in Kraft, sieht für so genannte - streng geschützte Arten - neue Anforderungen innerhalb von Eingriffsvorhaben vor. Der Beitrag stellt Auswirkungen innerhalb von Planungen im Grundsatz dar. Besonders bewertet wird die Frage, wann unter fachlichen Voraussetzungen von Zerstörung von Lebensräumen gesprochen werden kann. Die Beantwortung dieser Frage wird in Zukunft innerhalb von Planungen mit zu berücksichtigen sein.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Eingriff; Planung; Lebensraum; Zerstörung; Artenschutz; Bundesnaturschutzgesetz; Biotop; Öffentliches Interesse; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: Naturschutz und Landschaftsplanung 35(2003)Nr.4, S.126-128, Abb.,Tab.,Lit.
ISSN: 0940-6808
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Hendler,Reinhard:
Raumordnungsziele als landesplanerische Letztentscheidungen
Der im Gesetzesrecht nicht enthaltene, von Rechtsprechung und Schrifttum zur Charakterisierung von Zielen der Raumordnung verwandte Ausdruck landesplanerische Letztentscheidung vermag zwar zu verdeutlichen, dass Raumordnungsziele nach der Begriffsbestimmungsnorm des Paragraphen 3 Nr. 2 ROG auf einer abschließenden Abwägung durch die Träger der Raumordnungsplanung beruhen. Insofern bietet der Ausdruck auch eine nützliche Verständnishilfe. Doch dürfen hierbei vor allem zwei rechtliche Gesichtspunkte nicht übersehen werden. Ein Raumordnungsziel setzt nicht eine abschließende Vollabwägung auf der Ebene der Raumordnung voraus. Dies zeigt namentlich Paragraph 35 III Satz 2 Halbsatz 2 BauGB mit der Formulierung soweit. Wenngleich im Hinblick auf Raumordnungsziele häufig eine auf strikte Befolgung gerichtete Beachtens- oder Anpassungspflicht besteht, z.B. nach Paragraph 4 I ROG oder Paragraph 1 IV BauGB, so stehen diese Ziele keineswegs jenseits jeglicher Abwägung oder Ermessensausübung, wie sich aus der Berücksichtigungspflicht des Paragraphen 4 IV ROG ergibt. Sie sind zwar - was in Paragraph 3 Nr. 2 ROG ausdrücklich angesprochen wird - verbindlich. Die Art der Verbindlichkeit ist jedoch kein Begriffsmerkrnal, sondern Gegenstand besonderer Regelung. Der Ausdruck landesplanerische Letztentscheidung weist den Vorzug auf, dass er das zentrale Merkmal der Raumordnungsziele, die abschließende Abwägung, anschaulich hervorhebt. Allerdings verleitet er zu der Annahme, dass auf der Ebene der Raumordnung eine Planungsentscheidung getroffen worden ist, die in jeder Hinsicht nur noch Anpassung, Beachtung, Einhaltung und Befolgung verlangt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Raumordnung; Regionalplanung; Ziel; Planungsziel; Verbindlichkeit; Bindungswirkung; Bestimmtheit; Abwägung; Spielraum;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 23(2003)Nr.7, S.256-262, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Jeromin,Curt M.:
Praxisprobleme bei der Zulassung von Windenergieanlagen
Windkraftanlagen sind im Außenbereich grundsätzlich privilegiert. Die Steuerung der Standorte kann über die Bauleitplanung, vor allem die Flächennutzungsplanung und über die Regionalplanung erfolgen. In der Planungs- und Genehmigungspraxis wird dagegen oft mit unzureichender Abwägung, untauglichen Planungsinstrumenten und unzureichender Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange von Bauantragsstellern für Windkraftanlagen gearbeitet. Die Gemeinden setzen sich erheblichen Schadenersatzrisiken aus. Der Beitrag beleuchtet zwei Problemfelder näher. Im erstenTeil werden die Fragen der Steuerung der Zulassung von Windkraftanlagen durch Darstellungen im Regionalplan und im Flächennutzungsplan behandelt. Ein zweiter Teil setzt sich mit den bauordnungsrechtlichen Aspekten des Abstandsflächenrechts bei Windkraftanlagen auseinander.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Windkraftanlage; Windenergieanlage; Außenbereich; Privilegierung; Standortplanung; Standortsicherung; Standortkonzentration; Raumordnung; Regionalplanung; Flächennutzungsplanung; Planinhalt; Plandarstellung; Abwägung; Planungsverfahren; Planungsfehler; Abstandsfläche; Immissionsschutz;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 34(2003)Nr.6, S.820-828, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Stüer,Bernhard:
Städtebaurecht: Bauleitplanung. Rechtsprechungsbericht 2001/2003
Die Rechtsprechung hat das Städtebaurecht auf Kurs gehalten und die bewährten Instrumente der Bauleitplanung mit einem weiteren Feinschliff versehen. Größere Kursausschläge sind dabei gottlob nicht zu verzeichnen. Im Bereich der städtebaulichen Planung standen die Einbindung der Bauleitplanung in das Geflecht hoheitlicher Planungen, Inhalt und Rechtsnatur der Bauleitpläne mit ihren unterschiedlichen Ausprägungen, das Planaufstellungsverfahren, das Abwägungsgebot, die Plansicherungsinstrumente, die weiteren städtebaulichen Satzungen, die Erschließungspflicht, der vorhabenbezogene Bebauungsplan, die städtebaulichen Verträge sowie die Straßenplanung durch Bebauungsplan im Vordergrund.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Rechtsprechungsübersicht; Bebauungsplan; Planinhalt; Bebauungsplanverfahren; Lärmschutz; Sport; Gewerbe; Verkehr; Abwägungsgebot; Plansicherung; Entwicklungssatzung; Erhaltungssatzung; Sanierungssatzung; Innenbereich; Vorhaben- und Erschließungsplan; Städtebaulicher Vertrag; Straßenplanung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 118(2003)Nr.15, S.966-977, Lit.
ISSN: 0012-1363
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BauGB Par.1, 9, 214. Nieders. OVG, Urt. vom 7.April 2003 - 1/KN/3206/01
Die Gemeinde, die bei der Planung eines Sondergebiets "Einzelhandel" ein Gutachten zur Situation und Entwicklung des Einzelhandels einholt, darf kritische Aussagen des Gutachtens nicht "vom Tisch wischen", sondern muss sich mit ihnen argumentativ auseinandersetzen. Eine "Riegelbebauung", die zum Schutz einer benachbarten Wohnbebauung vor der Auswirkung einer großen Stellplatzfläche festgesetzt wird, findet mit dem intendierenden zeitlichen Vorrang der Errichtung der Riegelbebauung vor der Stellplatznutzung keine Rechtsgrundlage in Par.9 BauGB.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Sondergebiet; Einzelhandel; Verbrauchermarkt; Großflächiger Einzelhandel; Innenstadtentwicklung; Gefährdung; Gutachten; Bewertung; Abwägung; Ausfall; Abwägungsfehler; Wohngebiet; Nachbarschutz; Parkplatz; Immissionsschutz; Randbebauung; Riegelbau; Abschirmung; Bebauung; Steuerungsmöglichkeit; OVG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 26(2003)Nr.7, S.701-703
ISSN: 0170-0413
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BauGB Par.35, 245b Abs.1; ROG Par.7, 12; LPlG RR Par.12, 13, 15, 16. OVG Koblenz, Urteil vom 20.02.2003 - 1/A/11406/01
1. Eine Windenergieanlage mit einer Höhe von knapp 100 Metern ist raumbedeutsam. 2. Paragraph 35 III Satz 3 BauGB regelt nicht die Befugnis zu einer Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich durch die Ausweisung entsprechender Konzentrationszonen, sondern die rechtlichen Folgen derartiger Planungen, die bezüglich der Flächennutzungsplanung ihre Ermächtigungsgrundlage im BauGB und bezüglich der regionalen Raumordnungsplanung im Landesplanungsgesetz finden. Auch wenn der Landesgesetzgeber die rahmenrechtliche Vorschrift des Paragraph 7 IV ROG zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Regionalplänen noch nicht im Landesrecht umgesetzt hat, bedeutet das nicht, dass in einem regionalen Raumordnungsplan keine Standortausweisung von Flächen für die Windenergienutzung erfolgen darf, die eine Ausschlusswirkung für die übrigen Flächen bewirkt. 3. Die Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich durch die Darstellung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan oder durch die Ausweisung von Standortbereichen als Ziel der Raumordnung, die gemäß Paragraph 35 III Satz 3 BauG B als öffentlicher Belang der Errichtung einer Windenergieanlage entgegensteht, erfordert eine sachgerechte Abwägung nicht nur der positiven Standortfestlegung für die Windenergienutzung, sondern auch der Ausschlusswirkung für die übrigen Flächen. Diese setzt ein schlüssiges Planungskonzept für den gesamten Planungsraum voraus. In die Abwägung sind auch die privaten Belange der von der beabsichtigten Ausschlusswirkung betroffenen Grundstückseigentümer einzubeziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine entsprechende regionale Raumordnungsplanung private Grundeigentümer unmittelbar bindet, weshalb an die Abwägung hier höhere Anforderungen zu stellen sind, als sie üblicherweise an die Raumordnungsplanung gestellt werden. 4. Auch wenn der Landesgesetzgeber bislang nicht verfahrensrechtlich sichergestellt hat, dass auf der Stufe der Regionalplanung die Privatpersonen ihre Eigentumsbelange geltend machen können, ist eine auch die privaten Grundeigentümer bindende Zielfestlegung nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wenn deren Belange in der Abwägung tatsächlich berücksichtigt worden sind. Sofern im Einzelfall private Belange auf Grund der Tatsache unberücksichtigt bleiben, dass die Raumordnungsplanung in der Regel nicht derart detailgenau sein kann wie die Bauleit- und Flächennutzungsplanung, ist das im Rahmen der Rechtsanwendung durch eine nachvollziehende Abwägung ausgleichbar. 5. Zulässig im Rahmen der Abwägung ist die Festlegung von Tabuflächen, bezüglich derer von vornherein feststeht, dass sie aus städtebaulichen Gründen als Standorte für Windenergieanlagen nicht in Betracht kommen. 6. Sofern durch Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan eine Ausschlusswirkung für die übrigen Flächen bewirkt werden soll, muss die im Erläuterungsbericht zum Ausdruck gebracht werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Flächennutzungsplan; Erläuterungsbericht; Raumordnungsplan; Regionalplan; Windkraftanlage; Windenergieanlage; Vorrangfläche; Standortplanung; Standortkonzentration; Außenbereich; Privilegierung; Abwägung; Raumordnungsziel; Privatperson; Eigentum; OVG; Rechtsprechung; Bindungswirkung; Beteiligung; Rechtsschutz; Bundesrecht; Umsetzung; Landesrecht;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 25(2003)Nr.9, S.558-565
ISSN: 0172-1631
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Rechtssprechung, BauGB Par. 1; 8 Abs. 2; 9 Abs. 1 Nr. 15 und 2 0; BauNVO Par. 10; BNatSchG 1993 Par. 8 Abs. 2 und 9, 8a; LSchVO Bergstraße-Odenwald; Regionaler Raumordnungsplan Südhessen 1995. VGH Kassel, Urteil vom 2.12. 2002 - 9 N 3208/98 -
1. Die Festsetzung von Maßnahmen zum Ausgleich planbedingter Eingriffe in Natur und Landschaft in einem Bebauungsplan ist abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses davon ausgehen musste, dass sich die Maßnahmen nicht realisieren lassen. 2. Zur Wirksamkeit der Darstellung/Festsetzung eines Golfplatzes durch einen Flächennutzungsplan/Bebauungsplan im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung Bergstraße-Odenwald.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Naturschutz; Landschaftsschutz; Golfplatz; Abwägungsgebot; Flächennutzungsplan; Landschaftsschutzverordnung; Gerichtsurteil; VGH-Urteil; Normenkontrollantrag;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 25(2003)Nr.5, S.299-304
ISSN: 0172-1631
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Zepf,Uwe:
Nutzungsbeschränkungen und Nutzungsbindung bei Altlasten nach Par. 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB?
Nach Kompletierung des Umweltschutzes durch das Bundes-Bodenschutzgesetz ist zu prüfen, wie sich diese Kodifikation in die Rechtsordnung einfügt. In diesem Text soll speziell die Kompatibilität mit dem Bauplanungsrecht hier insbesondere mit der Regelung des Par. 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB - behandelt werden. Dabei wird versucht nachzuweisen, dass über eine Analogie der Regelungsbereich dieser Vorschrift für Nutzungsbeschränkungen und -bindungen bei Altlasten aufgeweitet werden kann. Damit würden die Kommunen in die Lage versetzt werden, leichte und mittlere Kontaminationen auf kommunalen Flächen ohne oder allenfalls mit punktuellen kostenintensiven Dekontaminationsmaßnahmen abwägungsfehlerfrei zu überplanen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Altlast; Nutzungsbeschränkung; Bauplanungsrecht; Bundesbodenschutzgesetz; Kompatibilität; Dekontaminierung; Abwägungsgebot; BBodSchG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 25(2003)Nr.5, S.265-270, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Bundesverwaltungsgericht. §§ 1, 6, 35 BauGB (Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt, Flächennutzungsplan; Darstellung einer Konzentrationszone; Eignung der Fläche für den vorgesehenen Zweck; Verhinderungsplanung; Gebietsauswahl; Abwägungskriterien; Regelfall; Abweichung). BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 4 C 15.01
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Windkraftanlage; Windenergieanlage; Standortplanung; Flächennutzungsplan; Standortkriterium; Windstärke; Gebietsauswahl; Standorteignung; Windkraft; Privilegierung; Abwägung; Gewichtung; BauGB; BVerwG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 134(2003)Nr.21, S.664-669
ISSN: 0522-5337
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Raumordnungsrecht; Naturschutzrecht ROG 1998 §2 Abs. 2 Nr. 4 und 5, § 4 Abs.1 Satz 1, § 7 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 3, § 9 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG n.F. § 18 Abs.1, § 19 Abs. 3. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2003 - 4 CN 9.0
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Raumordnungsrecht; Naturschutzrecht; Raumordnungsplan; Infrastruktureinrichtung; Ausweisung; Regionalplanung; Planungshoheit; Selbstverwaltungsrecht; Standortcharakteristik; Gebietsplanung; Eingriffsregelung; Rechtsprechung; Messe; Flughafenerweiterung; Verhältnismäßigkeit; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 52(2003)Nr.12, S.51-54
ISSN: 0007-5884
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Anforderungen an die Änderung eines Bebauungsplans
Wegen der weitreichenden Folgen, welche die Aussetzung eines Bebauungsplanes regelmäßig hat, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Aussetzung ein strenger Maßstab anzulegen, so das OVG Niedersachsen (Beschluss vom 18.07.2003, 1 MIN 120/03). Ein schwerer Nachteil liegt nur vor, wenn rechtlich geschützte Interessen in ganz besonderem Maße beeinträchtigt und dem Betroffenen außergewöhnliche Opfer abverlangt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplanänderung; Planänderung; Anforderung; Abwägungsgebot; Erforderlichkeit; Planungsermessen; OVG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: Architektenrecht aktuell (2003)Nr.9, S.6
ISSN: 0948-017X
FStrG Par.17 Abs.1 Satz 2, Abs.6c; VRL Art.4 Abs.1 und 4; FFH-RL Art. 6 Abs.4. BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 4/A/15.02
1. Art. 4 Abs. 1 S. 4 der Vogelschutz-Richtlinie eröffnet den Bundesländern bei der Identifizierung Europäischer Vogelschutzgebiete einen naturschutzfachlichen (ornithologischen) Beurteilungsspielraum, der nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt. 2. Ein Bundesland kann das Bestehen eines "faktischen" Vogelschutzgebiets in seinem Bereich nicht dadurch ausschließen, dass es sein Gebietsauswahlverfahren für das europäische Netz "Natura 2000" für beendet erklärt. 3. Die Planung eines Straßenbauvorhabens in einem Gebiet, das maßgeblich aus wirtschafts- und verkehrspolitischen Gründen nicht in die Landesliste für das Netz" Natura 2000" aufgenommen wurde, ist rechtswidrig, wenn nicht auszuschließen ist, dass das Gebiet aus ornithologischer Sicht zu den geeignetsten Schutzgebieten indem Bundesland gehört. 4. Die Planung einer Straße, die einen wertvollen und schutzwürdigen Naturraum durchschneidet, leidet an einem fachplanungsrechtlichen Abwägungsfehler, wenn Trassenalternativen, die diesen Raum umfahren, nicht ausreichend untersucht worden sind. Als Alternative kann auch eine ortsnahe Trassenführung in Verbindung mit Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes in Betracht kommen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Vogelschutzgebiet; Naturschutz; Gebietsauswahl; Auswahlverfahren; Schutzgebiet; Bundesland; Straßenbauvorhaben; Trasse; Alternative; Abwägung; Urteil; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 25(2003)Nr.6, S.360-365
ISSN: 0172-1631
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Bauplanungsrecht; Windkraftanlagen. BauGB § 1 Absätze 3 und 6, § 6 Abs. 2, § 35 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3 Satz 3. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; BauGB; Windkraftanlage; Zulässigkeit; Rechtsprechung; Bauleitplanung; Flächennutzungsplan; Landschaftsschutz; Außenbereich; Befreiung; Vorbehalt; Abwägungsgebot; Privilegierung;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 52(2003)Nr.6, S.49-52
ISSN: 0007-5884
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Bauplanungsrecht; Naturschutzrecht. BauGB § 1a Abs.3 Satz 4, § 215 a Abs.1. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 4 BN 57.02
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; BauGB; Naturschutzrecht; Bebauungsplan; Landschaftsschutzverordnung; Landschaftsschutzgebiet; Eingriffsregelung; Rechtsprechung; Bauleitplanung; Abwägung; Ausgleichsmaßnahme; Baugenehmigungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 52(2003)Nr.12, S.54-55
ISSN: 0007-5884
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Kraft,Ingo:
Erheblichkeit von Abwägungsmängeln
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine differenzierte Rechtsprechung entwickelt zu Fehlern im Abwägungsvorgang der Bauleitplanung und der Fachplanung, zur Beachtlichkeit solcher Fehler auf das Abwägungsergebnis und damit zum Rechtsschutz gegen eine fehlerhafte Abwägung. Mit dem im BBauG und im Planungsrecht verankerten Ziel der Planerhaltung und den Heilungsmöglichkeiten von Planungsfehlern zusammen betrachtet, sind die Hürden für den Individualrechtsschutz gegenüber Planungsentscheidungen hoch. Nur wenn ohne Abwägungsausfall oder eine Fehlgewichtung konkret die Möglichkeit einer anderen Planungsentscheidung bestanden hätte, hat die Klage Aussicht auf Erfolg. Der Beitrag erläutert die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, stellt die Konsequenzen dar und diskutiert sie kritisch.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Fachplanung; Planungsprozess; Abwägung; Abwägungsvorgang; Abwägungsfehler; Planungsergebnis; Planungsfehler; Rechtsfolge; Rechtsschutz; Verfassungsrecht; BVerwG; Rechtsprechung; Kritik;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 23(2003)Nr.10, S.367-373, Tab.,Lit.
ISSN: 0721-7390
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BNatSchG Par.29 Abs.1 S.1 Nr.4 = BNatSchG n. F. Par.58 Abs.1 Nr.2. BVerwG, Beschluss vom 3.12.2001 - 4/B/81.01 (VGH München NuR 2002, 96)
1.Einem anerkannten Naturschutzverband ist es versagt, im gerichtlichen Verfahren Mängel in der Aufbereitung des Abwägungsmaterials nach Par.29 Abs.1 S.1 Nr.4 BNatSchG klageweise geltend zu machen, Der Verband kann als Verletzung seines Beteiligungsrechts daher nicht rügen, die Ermittlungstätigkeit der Planfeststellungsbehörde sei unzureichend gewesen und darauf beruhe eine nicht sachgerecht vorgenommene Abwägung. Der Verband ist insoweit darauf beschränkt, im Planfeststellungsverfahren eine weitere Ermittlung anzuregen. 2. In seiner Funktion als "Verwaltungshelfer" der Planfeststellungsbehörde muss dem Naturschutzverband eine kritische Beurteilung deren Meinungsbildung ermöglicht werden. lst diese Meinungsbildung auch auf Ergebnisse der Ermittlungstätigkeit einer anderen Behörde zurückzuführen, für die ihrerseits "einschlägige" Gutachten bedeutsam sind, dann sind diese Gutachten jedenfalls mittelbar auch für das Ergebnis der planerischen Entscheidung der Planfeststellungsbehörde bedeutsam und müssen von dem Verband eingesehen werden können, gleich, in welcher Behördenakte sie sich befinden. 3. Par.29 Abs.1 S.1 Nr.4 BNatSchG eröffnet für die anerkannten Verbände keine allgemeine Befugnis, bei "zuarbeitenden" Behörden nach einschlägigen Gutachten durch verlangte Akteneinsicht zu forschen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; BNatSchG; Naturschutzverband; Klagebefugnis; Planfeststellung; Abwägung; Meinungsbildung; Beteiligung; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 24(2002)Nr.11, S.676-678
ISSN: 0172-1631
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Bauplanungsrecht. BauGB Par.1 Abs.3 und 6; Par.35 Abs.3 Satz 1 Nr.3. BVerwG, Beschluss vom 23.Januar 2002 - 4/BN/3.02 -
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplanaufstellung; Abwägung; BauGB; Landwirtschaftlicher Betrieb; Geruchsbelästigung; Umweltbelastung; Umwelteinfluss; Abwehrrecht; Konfliktlösung; Rechtsprechung; Normenkontrollverfahren;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 51(2002)Nr.6, S.64-65
ISSN: 0007-5884
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Urban,Barbara:
Artenschutz in der Bauleitplanung = Urban development planning and the protection of endangered species
Das Thema "Artenschutz in der Bauleitplanung" stellt sich rechtlich wie fachlich als äußerst unübersichtlich dar. Die zu berücksichtigenden Rechtsvorschriften reichen von der Eingriffsregelung und den artenschutzrechtlichen Normen des Bundesnaturschutzgesetzes über das Baugesetzbuch bis hin zu europäischen Richtlinien wie der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die Belange des Artenschutzes fließen dementsprechend auf vielfältige Weise in die bauleitplanerische Abwägung ein und lassen sich keinesfalls auf die Eingriffsregelung beschränken. Die Relevanz des Problems zeigt sich insbesondere bei pressewirksamen Konflikten, in denen Einzelarten einen ganzen Bebauungsplan in Frage stellen, so z. B. bei den "Hamsterdramen" in Göttingen, Braunschweig sowie anderen Städten und Gemeinden.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Naturschutzrecht; Naturschutz; Artenschutz; Bauleitplanung; Berücksichtigung; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Landschaft 77(2002)Nr.12, S.521-522, Abb.,Lit.
ISSN: 0028-0615
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VwGO Par.47 Abs.2; BBergG Par.48 Abs.2; BauGB Par.35 Abs.3 S.2; Landesplanungsgesetz MV Par.5 Abs.4. (OVG Greifswald, Urteil vom 7.9.2000 -4/K/28/99-)
1. Ein Bergbauunternehmen ist im Normenkontrollverfahren gegen ein Regionales Raumordnungsprogramm antragsbefugt, soweit es um Festlegungen geht, durch die eine Einstufung der Flächen erfolgt, für die das Unternehmen bergrechtliche Rechtspositionen besitzt. 2. Raumordnung ist in der Regel rahmenrechtliche Planung, so dass das in die Abwägung einzustellende Material je nach Grad der Konkretheit der raumordnungsrechtlichen Zielbestimmung in unterschiedlichem Maße einzelne Belange zusammenfassend und vergröbert darstellen darf. 3. Das Maß der Abwägung muss für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen jeweils konkret ermittelt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Landesplanungsrecht; Bergrecht; Regionales Raumordnungsprogramm; Normenkontrollverfahren; Bergbauunternehmen; Antragsbefugnis; Abwägung; Rechtsprechung; OVG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 24(2002)Nr.10, S.611-614
ISSN: 0172-1631
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Bauplanungsrecht - Sondergebiet für Windkraftanlagen, Interesse am Klimaschutz. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. März 2002 - 8/C/11470/01 - (rechtskräftig)
1. Eigentümer von Grundstücken in Nachbargemeinden können im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne, die Sondergebiete für Windenergieanlagen ausweisen, auch wegen der von solchen Anlagen ausgehenden Sichtbelastung antragsbefugt sein. 2. Zu den Anforderungen an die Sicherstellung des Ausgleichs zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß Paragraph 1a III BauGB sowie zur Berücksichtigung einer Verminderung von CO2-Emmissionen in der die Planung eines Windparks betreffenden Abwägung. 3. Zur Gewichtung des öffentlichen Interesses am Klimaschutz in der Abwägung. Soweit Leitsätze. Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist ein Bebauungsplan, der Sondergebiete für Windkraftanlagen festsetzt. Das Plangebiet ist im regionalen Raumordnungsplan vollständig als Vorranggebiet für die Erholung und teilweise als Vorranggebiet für die Landwirtschaft, aber weder als Entwicklungs- noch als Ausschlußbereich für Windkraft ausgewiesen. Hinsichtlich des Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft verweist der Bebauungsplan auf vom Investor abzuschließende Verträge mit den Grundstückseigentümern. Beeinträchtigte Belange sind in der Abwägung vornehmlich unter Hinweis auf die nationalen Klimaschutzverpflichtungen überwunden worden. Der Normenkontrollantrag, mit dem die Antragstellerin als Miteigentümerin eines am Ortsrand einer Nachbargemeinde gelegenen Wohngrundstücks im wesentlichen Beeinträchtigungen durch Sichtbelastung, Lichtreflexe sowie Schattenund Eiswurf geltend macht und positive Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die CO2-Bilanz bestreitet, hatte insoweit Erfolg, weil die erforderliche Sicherheit des Ausgleichs zu erwartender Eingriff in Natur und Landschaft bei der Abwägung nicht hinreichend berücksichtigt worden ist. Der Fehler führt nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplan; Windkraftanlage; Windenergieanlage; Windpark; Sondergebiet; Abwägung; Naturschutz; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Sicherung; Klimaschutz; Landschaftsbild; Lärmbelastung; OVG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 33(2002)Nr.8, S.1205-1209, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Bundesverwaltungsgericht. BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 4/C/3.01
1. Die bauplanungsrechtlichen und die naturschutzrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen für Vorhaben im Außenbereich haben einen eigenständigen Charakter und sind unabhängig voneinander zu prüfen. 2. Im Falle eines privilegierten Außenbereichsvorhabens (Par.35 Abs.1 BauGB) unterliegt die Frage, ob dem Vorhaben nach Par.35 Abs.1 BauGB öffentliche Gründe entgegenstehen, und die naturschutzrechtliche Entscheidung nach Par.8 Abs.3 BNatSchG in Verbindung mit den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen der vollen gerichtlichen Kontrolle.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bauplanungsrecht; BauGB; Außenbereich; Naturschutzrecht; BNatSchG; Windenergieanlage; Immissionsschutzrecht; Genehmigungsverfahren; Abwägung; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 133(2002)Nr.23, S.739-741
ISSN: 0522-5337
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Anger,Christoph:
Die Naturschutztechnische Eingriffsregelung. Novellierung und ihre Folgen für Planer und Betreiber von Entsorgungsanlagen
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Anlage; Zulassung; Eingriffsregelung; Bundesnaturschutzgesetz; Gesetzesnovelle; Novellierung; Entsorgungsanlage; Abfallverwertung; Abfallbeseitigungsanlage; Bebauungsplanverfahren; Landschaftsbild; Beeinträchtigung; Kompensation; Abwägung; Landesgesetzgebung; Landesrecht; Landschaftspflege; Renaturierung;.
in Fachzeitschrift: Umweltpraxis 2(2002)Nr.6, S.41-42
ISSN: 1616-5829
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Kment,Martin:
Die strikte Rechtsbindung an die Ziele der Raumordnung im Rahmen des Par. 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB
In seinem Urteil vom 19. Juli 2001 hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage der Rechtsbindung Privater an die Zielaussagen eines Raumordnungsplans im Rahmen des Paragraphen 35 III Satz 3 Halbsatz 1 BauGB in der Fassung von 1987 auseinandergesetzt. Obwohl das Gericht dieser Problernatik nicht explizit unter dem Einfluss des aktuellen Paragraphen 35 BauGB nachgegangen ist, können der Rechtsprechung wichtige Anhaltspunkte diesbezüglich entnommen werden. Die vorliegende Abhandlung greift die Hinweise aus dem Urteil des BVerwG auf und nimmt sie zum Anlass, der Frage nachzugehen, welchen Charakter die Rechtsbindung Privater an die Ziele der Raumordnung unter Beachtung des neuen Rechts besitzt. Für die Zukunft ist es von Bedeutung, ob sich die Ergebnisse des BVerwG zur Rechtsbindung Privater im Rahmen des Paragraphen 35 III Satz 3 Hs. 1 BauGB 1987 auch auf Paragraph 35 III Satz 2 und Satz 3 BauGB - insbesondere nach Erlass des neuen Raumordnungsgesetzes - übertragen lassen. Im Ergebnis der Untersuchung zeigt sich, dass den Zielen der Raumordnung im Rahmen des Paragraphen 35 III Satz 2 und Satz 3 BauGB über die Zulässigkeit privater raumbedeutsamer Außenbereichsvorhaben ein strikter Geltungsanspruch zukommt. Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des BVerwG, dass die betroffenen Belange Privater zuvor im Aufstellungsverfahren des Raumordnungsplans in die Abwägung eingestellt worden sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Raumordnungsziel; Regionalplan; Planungsziel; BauGB; Außenbereich; Bindungswirkung; Privatperson; Abwägung; Rechtsschutz;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 22(2002)Nr.11/12, S.428-432, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Bauplanungsrecht - Straßenplanung durch Bebauungsplan, Trassenvarianten. BauGB Par.1 Abs.3, 1 Abs.5 Sat z1, 1 Abs.5 Satz 2 Nr.1 und Nr.7, 1a Abs.1 und 3; 9 Abs.1 Nr.11; BauNVO Par.4; BlmSchG Par.41, 50; 16.BlmSchV. VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 14.September 2001 - 5/S/2869/99
1. Auch bei der Straßenplanung durch Bebauungsplan gehören Trassenvarianten, die sich auf Grund der örtlichen Verhältnisse von selbst anbieten, die vorgeschlagen werden oder sonst ernsthaft in Betracht kommen, zum Abwägungsmaterial. Sie sind in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Varianten berührten öffentlichen und privaten Belange einzubeziehen. Insoweit gelten die für die straßenrechtliche Planfeststellung entwickelten Maßstäbe entsprechend. 2. Das Städtebaurecht schließt die bauleitplanerische Zulassung von Pkw- und Lkw- Durchgangsverkehr auf einer durch ein allgemeines Wohngebiet führenden Hauptsammelstraße nicht aus. 3. Sind in Ortsrandlage gewerblich und zu Wohnzwecken genutzte Flächen - geplant - nebeneinander entstanden, war die Anbindung der Gewerbegebiete an das überörtliche Straßennetz über eine durch ein allgemeines Wohngebiet verlaufende breite Hauptsammelstraße von vornherein beabsichtigt, ist sie durch den plangemäßen Ausbau dieser Straße bereits vorbereitet und fehlt nur noch der Lückenschluß - hier in Gestalt einer Brücke - hat eine solche Trasse in der Variantenprüfung bei der Planung einer örtlichen Umgehungsstraße selbst dann größeres Gewicht, wenn dieser Zustand aus Planungsfehlern resultieren sollte. Wird dieses Gewicht noch durch den Ausbauzustand der Hauptsammelstraße, das Bodenschutzgebot nach Paragraph 1a I BauGB und durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die mit der festgesetzten Trasse verbunden wären, verstärkt, darf die Hauptsammelstraße nicht allein mit allgemeinen städtebaulichen Ordnungsvorstellungen ohne Überprüfung ihrer Vor- und Nachteile im Vergleich zur festgesetzten Trasse zu Lasten einer Beeinträchtigung umweltschützender Belange von erheblichem Gewicht verworfen werden. 4. Zum Verkehrslärmschutz bei der Straßenplanung durch Bebauungsplan. 5. Sollen dauerhafte Eingriffe in Natur und Landschaft durch Maßnahmen auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen im Sinne des Paragraphen 1a III Satz 3 BauGB ausgeglichen werden, muß die Gemeinde beim Satzungsbeschluß Eigentümerin der Flächen sein oder es muß zumindest ein unbefristetes Verfügungsrecht der Gemeinde über diese Flächen gesichert sein. Soweit Leitsätze gekürzt. Gegenstand des angegriffenen Bebauungsplans ist der Neubau einer Umgehungsstraße am Ortsrand. Der Bebauungsplan ist aufgrund von Abwägungsmängeln nichtig.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplan; Straßenplanung; Umgehungsstraße; Trassenplanung; Planungsalternative; Prüfung; Abwägung; Umfang; Bewertungskriterium; Gewichtung; Sammelstraße; Hauptstraße; Lärmschutz; Grenzwert; Naturschutz; Eingriff; Ausgleich; Sicherung; Ausgleichsfläche; Verfügungsrecht; VGH; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 33(2002)Nr.5, S.738-744
ISSN: 0340-7489
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Erbguth,Wilfried; Stollmann,Frank:
Das Umweltmedium "Boden" im Spannungsfeld des Bauplanungs- und Naturschutzrechts
Das Umweltmedium Boden hat als Schutzgut Eingang in viele Fachgesetze des Bundes und der Länder gefunden. Zudem gibt es seit einiger Zeit mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz ein gesondertes Regelwerk für dieses Medium, welches auch eine Definition für dieses Medium enthält. Dessen ungeachtet werfen die vielfältigen bodenbezogenen Regelungen Fragen nach der Allgemeingültigkeit begrifflicher Definitionen wie auch dem Verhältnis einzelner Rechtsbereiche zueinander auf. Dieser Thematik geht der Beitrag anhand des Verhältnisses der Normen des Bodenschutzrechts zum Bauplanungs- und Naturschutzrecht nach. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die im Bodenschutzgesetz enthaltene Legaldefinition des Bodens verbindlich festlegt sind, welche Bodenfunktionen zu schützen sind. Auch die natürlichen Bodenfunktionen sind damit - für das Bodenschutzrecht - abschließend bestimmt. Es ist daher grundsätzlich nicht zulässig, die Funktionen zu erweitern oder als unbeachtlich zu negieren. Die Legaldefinition des Bodens im Bundes-Bodenschutzgesetz kann auch in sonstigen bodenrelevanten Regelungen angewandt werden, etwa im Naturschutz- oder Bauplanungsrecht. Es läge grundsätzlich ein Abwägungsfehler vor, wenn Böden nicht in ihrer funktionalen Ausprägung in die Abwägung eingestellt werden. Dementsprechend müssen bei der Auswahl der zu bewertenden Bodenfunktionen in der Regel alle natürlichen Funktionen und die Archivfunktion betrachtet werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bodenschutz; Boden; Begriff; Funktion; Bedeutung; Definition; Bodenschutzgesetz; Bauplanungsrecht; Naturschutzrecht; Bauleitplanung; Abwägung; Bewertungskriterium;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 22(2002)Nr.11/12, S.411-419, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Folgen der Nichtausweisung von Windkraftanlagen im F-plan. ROG Par.35f. BauGB. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.12.2002 - 1/MA/3579/01
Einem F-plan, der keinen Standort für Windkraftanlagen darstellt, kommt keine Ausschlusswirkung nach Par.35 Abs.3 Satz 3 BauGB zu. Die Festlegung von Vorrangstandorten (für Windkraftanlagen) im Regionalen Raumordnungsprogramm darf sich nicht vorrangig danach richten, dass die betroffenen Gemeinden ihr Einvernehmen erteilen (nur Leitsatz).
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Windkraftanlage; Windenergieanlage; Flächennutzungsplan; Raumordnungsplan; Regionalplan; Standortplanung; Planungskriterium; Abwägung; Planungsfehler; Gemeinde; Einvernehmen; Standort; Genehmigung; Rechtsanspruch; OVG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 117(2002)Nr.10, S.717
ISSN: 0012-1363
Stüer,Bernhard:
Habitat- und Vogelschutz - die A 20-Entscheidungen des BVerwG -
Das europäische Richtlinienrecht zum Habitat- und Vogelschutz enthält im Gegensatz zur UVP-Richtlinie nicht lediglich verfahrensrechtliche, sondern inhaltliche Anforderungen. Pläne und Projekte mit unverträglichen Auswirkungen auf ein Gebiet mit gemeinschaftlicher Bedeutung sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Planung der Autobahn A20 im Abschnitt Lübeck - Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern, Vogelschutzgebiet Wakenitz-Niederung, zeigen diese Grenzen auf .
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; EU-Richtlinie; Vogelschutz; Naturschutz; Biotopschutz; Konzeption; Schutzgebiet; Auswahl; Abgrenzung; Ausweisung; Verfahren; Ermessensspielraum; Abwägung; BVerwG; Rechtsprechungsübersicht; Planungsrecht; Planungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeit;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 117(2002)Nr.14, S.940-950, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Alrutz,Dankmar; Gündel,Detlev; Angenendt,Wilhelm; Draeger,Werner:
Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit gegengerichtetem Radverkehr
Einbahnstraßen dienen vorrangig der Lenkung und Regelung des Kraftfahrzeug-Verkehrs. Für den Radverkehr unterbrechen sie vielfach direkte Radverkehrsverbindungen und erschweren die Benutzung verkehrsarmer Erschließungsstraßen. Dies veranlasst Radfahrer zum unerlaubten Befahren der Einbahnstraßen in der Gegenrichtung oder zum Ausweichen auf ggf. parallel führende Hauptverkehrsstraßen, Die Öffnung von Einbahnstraßen für den gegengerichteten Radverkehr unter bestimmten Randbedingungen wurde 1997 versuchsweise und 2001 dauerhaft in die StVO aufgenommen. Im vorliegenden Artikel werden die Ergebnisse einer den Versuch begleitenden Untersuchung dargestellt. Es zeigt sich, dass die Problematik bzgl. der Verkehrssicherheit des Radverkehrs in Einbahnstraßen insgesamt nur gering ist. Da demgegenüber erhebliche Vorteile für Radfahrer möglich sind, stehen einer breiten Anwendung der Regelung in den Kommunen keine Bedenken entgegen. Bestehende Problempunkte, die durch Verbesserungsmaßnahmen ggf. zu entschärfen sind, lassen allerdings eine Einzelfallprüfung nach wie vor als geboten erscheinen.
Schlagwörter zum Inhalt: Verkehr; Einbahnstraße; Radverkehr; Verkehrsverbindung; Öffnung; Untersuchung; Verkehrssicherheit; Abwägung; Vorteil; Einzelfallprüfung; Erhebung; Beobachtung; Verhalten; Unfallanalyse; Praxisempfehlung; Rechtslage; StVO; Verwaltungsvorschrift;.
in Fachzeitschrift: Straßenverkehrstechnik 46(2002)Nr.6, S.296-302, Abb.,Lit.
ISSN: 0039-2219
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BauGB Par. 1, 12, 214 BauNVO Par. 22. Nieders. OVG, Urt. vom 24. April 2002 - 1/KN/2792/01
1. Der Durchführungsvertrag muss nach Paragraph 1 I Satz 1 BauGB vordem Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgeschlossen werden. 2. Setzt der Bebauungsplan für ein Grundstück geschlossene Bauweise fest, obgleich ein anderer Bebauungsplan für das Nachbargrundstück von einer bestimmten Tiefe an offene Bauweise festsetzt, müssen die Belange des Nachbarn in den Blick genommen werden. 3. Bestimmt der vorhabenbezogene Bebauungsplan das zulässige Vorhaben präzise durch Bauvorlagen des Vorhabens und gibt damit nicht nur einen Rahmen vor, müssen etwaige Konflikte in aller Regel auf der Ebene der Bauleitplanung geregelt werden und können nicht auf die Ebene des Baugenehmigungsverfahrens verschoben werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplan; Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Planungsverfahren; Ablauf; Durchführungsvertrag; Abschluss; Datum; Planinhalt; Konkretisierung; Grundstück; Ausnutzung; Nutzungsmöglichkeit; Nachbarschutz; Gleichbehandlung; Abwägung; OVG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 25(2002)Nr.6, S.588-589
ISSN: 0170-0413
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Möstl,Markus:
Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete in der kommunalen Bauleitplanung
Umsetzung und Anwendung des durch die FFH-Richtlinie installierten Schutzregimes sind in Deutschland auf vielfältige Schwierigkeiten gestoßen. Am Beispiel der kommunalen Bauleitplanung sollen diese Probleme erörtert und entsprechende Lösungen aufgezeigt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Kommunale Planungshoheit; Naturschutz; Naturschutzrecht; Schutzgebiet; EU-Recht; Gemeinschaftsrecht; FFH-Richtlinie; FFH-Gebiet; Rechtsstatus; Umweltverträglichkeitsuntersuchung; Prüfumfang; Verfahrensablauf; Bauleitplanverfahren; Abwägungsvorgang; BauGB; BNatSchG; Gesetzesinhalt;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 117(2002)Nr.11, S.726-734, Abb.
ISSN: 0012-1363
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Jessel,Beate:
Die Eingriffsregelung im neuen Bundesnaturschutzgesetz - Auswirkungen auf Vollzug und Planungspraxis
Zur Eingriffsregelung ist im neuen Bundesnaturschutzgesetz der Eingriffstatbestand erweitert worden. Vor allem haben sich die Entscheidungsabfolge und die Verursacherpflichten geändert, indem der Ersatz nun auf die Stufe vor der Abwägung gezogen worden ist. Absehbar ist dadurch, dass die Abwägung an Bedeutung verlieren und in der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen eine größere räumliche und zeitliche Flexibilität eintreten wird. Aus fachlicher Sicht wird es daher wichtig sein, qualifizierte Anforderungen an Ersatzmaßnahmen zu formulieren (unter welchen Voraussetzungen ist eine Maßnahme "gleichwertig"?). Außerdem gewinnt für die Qualitätssicherung der Eingriffsregelung die Verbindung zur Landschaftsplanung an Bedeutung.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Bundesnaturschutzgesetz; BNatSchG; Novelle; Eingriffsregelung; Erweiterung; Abwägung; Bedeutungsverlust; Kompensationsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; Flexibilität; Umsetzung; Auswirkung; Praxis;.
in Fachzeitschrift: UVP-Report 16(2002)Nr.1/2, S.13-15, Abb.,Lit.
ISSN: 0933-0690
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VGH Mannheim Fluglärm (Flugverfahren RILAX Intersection). Urteil vom 22. März 2002 - 8/S/1271/01
1. Den von der Festlegung eines Navigationspunktes und eines Warteverfahrens betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden steht ein subjektives Recht auf Beteiligung zu. 2. Eine unterbliebene Beteiligung verletzt die betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrem subjektiven Recht, soweit nicht offensichtlich ist, dass die unterbliebene Beteiligung keinen Einfluss auf die Entscheidung in der Sache gehabt hat. 3. Zu den Anforderungen an das Abwägungsgebot bei der Festlegung von Flugverfahren.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Luftverkehrsrecht; Flugverkehr; Fluglärm; Gemeinde; Gemeindeverband; Beteiligungsverfahren; Abwägungsgebot; Rechtsprechung; VGH;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 13(2002)Nr.6, S.415-419
ISSN: 0943-383X
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BauGB Par.1 Abs.4; ROG 1998 Par.4 Abs.1; ROG 1997 Par.4 Abs.5, 5; LPlG MV Par.1 Abs.1; KV MV Par.127 Abs.1 (OVG Greifswald, Urteil vom 19.1.2001 -4/K/9/99-)
1. Kommunale Bauleitplanungen gehören bei der Aufteilung Regionaler Raumordnungsprogramme grundsätzlich zu dem abwägungsrelevanten Material. 2. In die Abwägung eingestellt werden können und müssen indes nur solche gemeindlichen Belange, die die Gemeinden nach ordnungsgemäßer Beteiligung während der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms gegenüber dem Regionalen Planungsverband geltend gemacht haben und die diesem deshalb als abwägungsrelevantes Material auch bekannt sind bzw. bekannt sein müssen; dies folgt aus Sinn und Zweck des in Par.5 Abs.2 S.2 ROG a.F., Par.9 Abs.3 S.1 LPlG MV geregelten Beteiligungsverfahrens. 3. Der Regionale Planungsverband ist nicht verpflichtet, unabhängig von den im Zuge der Erarbeitung eines Raumordnungsprogramms eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen von Amts wegen nach möglicherweise betroffenen kommunalen Belangen zu forschen und diese in die Abwägung einzustellen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Raumordnungsrecht; Städtebaurecht; Bauplanungsrecht; Raumordnungsprogramm; Regionales Raumordnungsprogramm; Beteiligungsverfahren; Abwägung; Bauleitplanung; Windenergieanlage; Rechtsprechung; OVG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 24(2002)Nr.9, S.558-561
ISSN: 0172-1631
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Bauplanungsrecht; Naturschutzrecht; Windkraftanlagen. BauGB Par.35 Abs.1 Nr.6, Abs.3 S.1 Nr.5 BNatSchG Par.8, Par.8a Abs.2 S.2. BVerwG, Urteil vom 13.Dezember 2001 - 4/C/3.01 -
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; Naturschutzrecht; Windkraftanlage; BauGB; Bundesnaturschutzgesetz; Zulassung; Voraussetzung; Außenbereich; Rechtsprechung; Eingriffsregelung; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 51(2002)Nr.6, S.62-64
ISSN: 0007-5884
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FStrG Par.17; BNatSchg 1998 Par.8 Abs.2 und 3, 29; LNatSchG SH Par.7a Abs.3, Par.8 Abs.1 und 2, Par.51c Abs. 1; VRL Art.4 Abs.1, 2 und 4; FFH-RL Art.4 Abs.1, 6, 10; VwVfG Par.46 (BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 -4/A/15.01)
1. Die in einem Planfeststellungsverfahren eingeholte Stellungnahme der EU-Kommission zu Fragen der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie kann die Merkmale eines "einschlägigen Sachverständigengutachtens" im Sinne des Par.29 Abs.1 S.1 BNatSchG aufweisen. 2. Eröffnet das Landesrecht anerkannten Naturschutzvereinen die Möglichkeit einer Verbandsklage, die eine materiellrechtliche Prüfung eines Planfeststellungsbeschlusses einschließt, so bleibt eine Verletzung des Par.29 Abs.1 S.1 BNatSchG im Regelfall folgenlos, wenn der Beteiligungsmangel die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst haben kann. 3. Als faktisches Vogelschutzgebiet ist ein Gebiet nur dann zu qualifizieren, wenn es aus ornithologischer Sicht für die Erhaltung der im Anhang I der VRL aufgeführten Vogelarten oder der in Art.4 Abs.2 VRL genannten Zugvogelarten von so hervorragender Bedeutung ist, dass es in dem Mitgliedstaat zu den zahlen- und flächenmäßig geeignetsten im Sinne des Art.4 Abs.1 S.4 VRL gehört. 4. Zum Kreis der potentiellen FFH-Gebiete im Sinne der Senatsrechtsprechung zählt ein Gebiet u. a. dann, wenn die in ihm vorhandenen Lebensraumtypen im Sinne des Anhangs I oder Arten im Sinne des Anhangs II der FFH-Richtlinie eindeutig den im Anhang III (Phase 1) genannten Merkmalen entsprechen. Eine Gebietsmeldung kann unterbleiben, wenn dies gemessen an den Kriterien des Anhangs III (Phase 1), die so formuliert sind, dass sie unterschiedliche Wertungen nicht ausschließen, fachwissenschaftlich vertretbar ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Fernstraßengesetz; FStrG; Bundesautobahn; Naturschutzrecht; Vogelschutzgebiet; Vogelschutzrichtlinie; FFH-Richtlinie; FFH-Gebiet; Schutzgebiet; EU-Recht; Gutachten; Sachverständigengutachten; Abwägung; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 24(2002)Nr.9, S.539-548
ISSN: 0172-1631
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Goppel,Konrad:
Glaubenskrieg um die Soll-Ziele
Der Beitrag befasst sich mit einer Abhandlung von Rechtsanwalt Prof. em. Dr. W. Hoppe, "Ziele der Raumordnung" (Par.3 Nr.2 ROG 1998) in Soll-Formulierungen als "durchgängiges Prinzip der Raumordnung in Bayern" - Anmerkungen zu dem "Fachziel Einzelhandelsgroßprojekte/FOC" im Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Bayern, veröffentlicht in BayVBI. 2002,129 ff. Es wird insbesondere die Frage erörtert , ob Soll-Ziele die Voraussetzung der "abschließenden Abgewogenheit" des Par.3 Nr.2 ROG erfüllen. Weiter wird die Vereinbarkeit von Soll-Zielen mit der Regelung des Zielabweichungsverfahrens (Par.11 ROG) und den Möglichkeiten einer Planänderung oder Aufhebung von Zielaussagen klargestellt und auf den rechtspolitischen Hintergrund eingegangen.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Raumordnungspolitik; Zielsetzung; Soll-Zustand; Landesentwicklungsprogramm; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 133(2002)Nr.15, S.449-451, Lit.
ISSN: 0522-5337
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Hoffmann,Ekkehard:
Intergrierter Umweltschutz in der Abwägung (Planfeststellung)
Die Umsetzung verschiedener gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien ist mit Inkrafttreten des Artikelgesetzes noch längst nicht abgeschlossen. Weiterer Anstrengungen bedarf vor allem die Konkretisierung dessen, was in materieller Hinsicht durch das Konzept der integrativen Betrachtung von Umweltauswirkungen gefordert ist. Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit eine numerische Darstellung der durch eine staatliche Entscheidung berührten Belange die Entscheidungsfindung und die gerichtliche Kontrolle der dabei notwendigen Abwägungsvorgänge verbessern könnte.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltrecht; Umweltschutz; Integrierter Umweltschutz; Umweltauswirkung; UVP-Änderungsrichtlinie; IVU-Richtlinie; EU-Recht; Planfeststellungsverfahren; Abwägung; Entscheidungsfindung;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 13(2002)Nr.1, S.11-18, Lit.
ISSN: 0943-383X
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Bauplanungsrecht - Wohnbebauung in der Nähe landwirtschaftlicher Betriebe; Abwägung. BauGB Par.1 Abs. 6. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.Oktober 2001 - 10/a/D123/99.NE (rechtskräftig) g
1. Ermöglicht ein Bebauungsplan zusätzliche Wohnbebauung in der Nähe mehrerer stark emittierender landwirtschaftlicher Betriebe mit grundsätzlich gleicher Geruchscharakteristik, fehlt es für die Abwägung der insoweit betroffenen Belange in der Regel an einer hinreichenden sachlichen Grundlage, wenn der Plangeber lediglich die von den Betrieben gemeinsam verursachte Immissionsbelastung des Plangebiets ermittelt und nicht feststellt, in welchem Umfang die Betriebe zu der ermittelten Gesamtimmissionsbelastung jeweils beitragen. 2. Soll durch einen Bebauungsplan Wohnbebauung auf Flächen ermöglicht werden, die erkanntermaßen durch von benachbarten landwirtschaftlichen Betrieben ausgehende Geruchsemissionen erheblich belastet sind, ist es abwägungsfehlerhaft, wenn der Plangeber den künftigen Bewohnern des geplanten Wohngebiets die Geruchsbelästigungen mit der alleinigen Erwägung zumutet, in angrenzenden Wohnbereichen sei eine noch höhere Geruchsbelastung festzustellen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplan; Wohngebiet; Landwirtschaftlicher Betrieb; Immissionsschutz; Geruchsemission; Immissionsbelastung; Bestimmung; Prognosemethode; Abwägungsfehler; OVG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 33(2002)Nr.6, S.901-905, Lit.
ISSN: 0340-7489
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WHG Par.31; LWG SH Par.125; LNatSchG SH Par.7ff.; BNatSchG Par.8: FFH-RL Art.6f. VG Schleswig, Beschluss vom 16.10.2001 - 12/B/16101
1. Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist bereits bei Verwirklichung eines Tatbestandes der Positivliste des Par.7 Abs.2 LNatSchG SH anzunehmen. Die dadurch begründete Vermutung ist nicht widerlegt, wenn mit der Ersatzmaßnahme eine nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungs- bzw. Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes verbunden ist und daher die maßgebliche Fläche für eine Ersatzmaßnahme ungeeignet ist. 2. Die Verkennung eines Eingriffs i.S. von Par.7 LNatSchG SH führt zur Rechtswidrigkeit eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses, da von vornherein die Notwendigkeit eines Ausgleichs ausgeblendet wird. 3. Die Festsetzungen einer Naturschutzgebietsverordnung können einer Umgestaltung eines Naturschutzgebietes mit einer Neugewichtung der im Naturschutzgebiet vorhandenen Gebietstypen entgegenstehen. 4. Die Inanspruchnahme einer nicht aufwertungsfähigen und nicht aufwertungsbedürftigen Fläche für eine naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme ist unzulässig. 5. Ein Naturschutzgebiet, welches zugleich besonderes Vogelschutzgebiet i. S. der Vogelschutzrichtlinie und zur Anmeldung vorgesehenes FFH-Gebiet ist, ist nicht aufwertungsbedürftig. 6. Bis zu einer vollständigen Umsetzung der FFH-Richtlinie (Natura-2000-Netz) dürfte es für Vogelschutzgebiete beim Schutzregime der Vogelschutzrichtlinie verbleiben.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Planfeststellungsbeschluss; Ersatzmaßnahme; Kompensationsmaßnahme; FFH-Verträglichkeitsprüfung; Eingriffsregelung; Vogelschutzgebiet; Abwägung; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 24(2002)Nr.6, S.376-380
ISSN: 0172-1631
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Brunsmeier,Klaus:
Wege zu einer nachhaltigen Nutzung abiotischer Rohstoffe in Nordrhein-Westfalen
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Naturschutzverband; BUND; Aktivität; Zielsetzung; Beteiligungsrecht; Träger öffentlicher Belange; Verbandsklage; Nachhaltige Entwicklung; Ressourcennutzung; Rohstoffgewinnung; Bedarfsermittlung; Abbaufläche; Gebietsentwicklungsplan; Bewertungsansatz; Abwägung; Deregulierung; Vorsorgeprinzip; Planungsverfahren; Naturschutzgesetz; Gesetzgebung; Schutzgebiet;.
in Fachzeitschrift: DNI Die Naturstein-Industrie 38(2002)Nr.1, S.26-27
ISSN: 0178-3343
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Maser,Axel:
Müssen Gemeinbedarfsflächen vorrangig auf Gemeindegrundstücken festgesetzt werden? BVerwG, Urteil vom 06.06.2002 - 4/CN/6.01 BauGB Par. 1 Abs. 6, Par. 90 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 14
Die Festsetzung des Grundstücks eines Privaten als Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bebauungsplan ist abwägungsfehlerhaft, wenn dafür im Rahmen der planerischen Konzeption gleich geeignete Grundstücke der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplanung; BauGB; Gemeinbedarfsfläche; Festsetzung; Privatgrundstück; Privateigentum; Öffentliches Eigentum; Abwägungsfehler; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 13(2002)Nr.11, S.638
ISSN: 0941-5750
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Louis,Hans Walter:
Die Planfeststellungen der Ersatzmaßnahmen für das "Mühlenberger Loch". Kompensationsmaßnahmen als Eingriff, die Belange von Natur und Landschaft in der Abwägung und die Anwendbarkeit der FFH-Verträglichkeitsprüfung
Die rechtskräftigen Entscheidungen des OVG Lüneburg und des VG Schleswig betreffen Planfeststellungen von Ersatzmaßnahmen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein für die "DA-Erweiterung A 3 XX" (Mühlenberger Loch) in Hamburg. Die Beschlüsse kommen auf der Grundlage weitgehend übereinstimmender Rechtsauffassung auf unterschiedlichen juristischen Wegen zu entgegengesetzen Ergebnissen, eine Divergenz besteht vor allem bei der Anwendung der Verträglichkeitsprüfung für europäische Schutzgebiete.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Planfeststellungsbeschluss; Ersatzmaßnahme; Kompensationsmaßnahme; FFH-Verträglichkeitsprüfung; Eingriffsregelung; Abwägung; Rechtsprechung; OVG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 24(2002)Nr.6, S.335-337, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Bauplanungsrecht - Nachbarschutz gegen planbedingte Beeinträchtigungen, Beseitigung von Niederschlagwasser. BauGB Par.1 Abs.1 und 6; BauGB-MaßnahmenG Par.7. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. März 2002 - 4/CN/14.00 (OVG Saarlouis)
1. Das Abwägungsgebot in Par.1 VI BauGB vermittelt den Anwohnern in der Nachbarschaft des Plangebiets eigentumsrechtlichen Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen, die in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und mehr als geringfügig sind. 2. Der Bauleitplanung muß eine Erschließungskonzeption zugrunde liegen, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, daß Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen - auch außerhalb des Plangebiets - keinen Schaden nehmen. 3. Planbedingte Mißstände, wie z. B. die Gefahr von Kellerüberflutungen, die den Grad der Eigentumsverletzung erreichen, setzen der Planung äußerste, im Wege der Abwägung nicht überwindbare Grenzen. Sie machen Vorkehrungen erforderlich, welche die Beeinträchtigungen jedenfalls auf das Maß zurückführen, das die Schutzgewährleistung des Artikels 14 I Satz 1 GG noch zuläßt. Soweit Leitsätze. Die Antragstellerin wendet sich gegen die Satzung der Antragsgegnerin über den Vorhaben- und Erschließungsplan Senioren- Residenz Pfad, der für das Plangebiet ein Altenwohn- und Pflegeheim festsetzt. Das Gelände wurde bisher von einer Gärtnerei genutzt. Die Antragstellerin machte geltend, dass der Keller ihres tiefer gelegenen Wohngebäudes bereits jetzt infolge zu knapp dimensionierter Regenwassersammler bis zu fünfmal überflutet werde. Mit dem Argument, die versiegelten Flächen des Altenwohnheims seien geringer als die der Gärtnerei und die Häufigkeit der Kellerüberflutung reduziere sich daher, drang die Gemeinde nicht durch. Die Klage hatte Erfolg.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplanung; Erschließung; Abwasserbeseitigung; Regenwasserabfluss; Dimensionierung; Nachbarschutz; Überflutung; Keller; Überschwemmung; Gemeinde; Abwägungsfehler; BVerwG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 33(2002)Nr.11, S.1650-1655, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Bauplanungsrecht - Gebot der Konfliktbewältigung und privatrechtliche Vereinbarung. BauGB Par.1 Abs.6; BauNVO Par.7. VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 8. November 2001 - 5/S/1218/99 - (rechtskräftig)
1. Das in Paragraph 1 VI BauGB enthaltene Gebot der Konfliktbewältigung gibt der Gemeinde, die sich dazu entschlossen hat, die bauliche Nutzung bestimmter Flächen öffentlich-rechtlich in der Handlungsform eines Bebauungsplans städtebaulich zu entwickeln und zu ordnen, auf, einen durch diese Planung ausgelösten Konflikt unterschiedlicher Nutzungsinteressen mit dem ihr durch das Baugesetzbuch zur Verfügung gestellten städtebaurechtlichen Instrumentarium zu bewältigen, soweit dies planungsrechtlich zulässig und im Einzelfall möglich ist. 2. Auf privatrechtliche Gestaltungsformen kann die Gemeinde bei der Bewältigung eines planbedingten Konflikts allenfalls zurückgreifen, wenn oder soweit das Recht der Bauleitplanung weder hoheitliche Anordnungen ermöglicht noch andere Handlungsformen, zum Beispiel nach den Paragraphen 11 und 12 BauGB, zur Konfliktbewältigung bereitstellt. Soweit Leitsatz. Im vorliegenden Fall plante die Stadt, Antragsgegnerin, in der Nachbarschaft eines Mischgebiets ein Kerngebiet. Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen für den Bau einer Stadthalle, eines Kinos, eines Hotels und einer Tiefgarage schaffen. Der Plan weist ein Kerngebiet im Sinne des Paragraphen 7 BauNVO aus und bestimmt zusätzlich, dass Ausnahmen gemäß Paragraph 7 III Satz 2 BauNVO allgemein zulässig sind, sofern die allgemeine Zweckbestimmung des Kerngebiets erhalten bleibt.Weitere Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, insbesondere vorhabenbezogene Regelungen für ein Kino oder Hote., enthält der Plan nicht. Der Normenkontrollantrag von Eigentümern benachbarter Wohngrundstücke war erfolgreich. Indem die Stadt darauf setzt, etwaige Immissionsschutzkonflikte privatrechtlich beim Verkauf von Grundstücken regeln zu können, unterlässt sie es, durch entsprechende beschränkende Festsetzungen im Bebauungsplan diese Konflikte im Plan hoheitsrechtlich zu bewältigen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplan; Kerngebiet; Mischgebiet; Wohnnutzung; Immissionsschutz; Lärmschutz; Planinhalt; BauNVO; Nutzungsart; Nutzungsbeschränkung; Planungskonflikt; Abwägung; Öffentliches Recht; Privatrecht; Grundstücksverkauf; Kaufvertrag; VGH; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 33(2002)Nr.8, S.1209-1213, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Naturschutzrecht - Schwere Beeinträchtigungen des Naturhaushalts in der Abwägung. FStrG Par.17; BNatSchG Par.8 Abs.3; S.-H. LNatSchG Par.8. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.Januar 2002 - 4/A/15.01
1. Die in einem Planfeststellungsverfahren eingeholte Stellungnahme der EU-Kommission zu Fragen der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie kann die Merkmale eines einschlägigen Sachverständigengutachtens im Sinne des Paragraphen 29 I Satz 1 BNatSchG aufweisen. 2. Eröffnet das Landesrecht anerkannten Naturschutzvereinen die Möglichkeit einer Verbandsklage, die eine materiell-rechtliche Prüfung eines Planfeststellungsbeschlusses einschließt, so bleibt eine Verletzung des Paragraphen 29 I Satz 1 BNatSchG im Regelfall folgenlos, wenn der Beteiligungsmangel die Entscheidung in der Sache nicht beeinflußt haben kann. 3. Als faktisches Vogelschutzgebiet ist ein Gebiet nur dann zu qualifizieren, wenn es aus ornithologischer Sicht für die Erhaltung der im Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Vogelarten oder der in Artikel 4 II VRL genannten Zugvogelarten von so hervorragender Bedeutung ist, daß es in dem Mitgliedstaat zu den zahlen- und flächenmäßig geeignetsten im Sinne des Artikels 4 I Satz 4 VRL gehört. 4. Zum Kreis der potentiellen FFH-Gebiete im Sinne der Senatsrechtsprechung zählt ein Gebiet unter anderem dann, wenn die in ihm vorhandenen Lebensraumtypen im Sinne des Anhang 1 oder Arten im Sinne des Anhang 2 der FFH-Richtlinie eindeutig den im Anhang 3, Phase 1, genannten Merkmalen entsprechen. Eine Gebietsmeldung kann unterbleiben, wenn dies gemessen an den Kriterien des Anhang 3, Phase 1, die so formuliert sind, daß sie unterschiedliche Wertungen nicht ausschließen, fachwissenschaftlich vertretbar ist. 5. Gesichtspunkte der Kostenhöhe einer Maßnahme haben bei der fachplanerischen Abwägung ein höheres Gewicht als im Rahmen des Artikels 6 IV Satz 3 FFH-Richtlinie. 6. Paragraph 8 III BNatschG nimmt selbst schwere Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Kauf, wenn den für den Eingriff sprechenden Gründen größeres Gewicht zukommt. Ein weitergehender Schutz von Natur und Landschaft läßt sich nur über Schutzgebietsausweisungen im Sinne der Paragraphen 12 ff. BNatschG erreichen. Soweit Leitsätze. Das Urteil betrifft die Planung der Ostsee-Autobahn A20 im Bereich der Wakenitz-Niederung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Planungsrecht; Schutzgebiet; EU-Richtlinie; FFH-Richtlinie; Vogelschutzrichtlinie; Straßenplanung; Trassenplanung; Planfeststellungsverfahren; Abwägung; Naturschutz; Vogelschutz; Baukosten; Bewertung; Naturschutzverband; Beteiligung; Gewichtung; BVerwG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 33(2002)Nr.11, S.1676-1679, Lit.
ISSN: 0340-7489
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BauGB Par.136 Abs.1, Par.142 Abs.1 S.2, Par.215a Abs.2. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.April 2002 - 1/C/10590/01/OVG
Das bei der Abgrenzung des Sanierungsgebietes im Rahmen seiner förmlichen Festlegung zu beachtende Abwägungsgebot ist verletzt, wenn die Gemeinde seit Jahrzehnten bestehende Sanierungsgebiete derart großräumig erweitert, dass dort die Sanierung erst nach 35 bis 40 Jahren abgeschlossen sein wird, hier ein 1973 förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet. Auch wenn es sich bei der Sanierung um einen komplexen Vorgang handelt, dem kein zu enger Zeitrahmen gesetzt werden kann, wird eine sich so lange hinziehende Sanierung nicht zügig durchgeführt. Die zu großräumige Abgrenzung eines Sanierungsgebietes, die bewirkt, dass sich die Sanierung über einen solch langen Zeitraum erstrecken wird, ist deshalb nicht zweckmäßig im Sinne von Paragraph 142 I Satz 2 BauGB. Ein ergänzendes Verfahren zur Fehlerbehebung gemäß Paragraph 215a BauGB kommt im Fall einer fehlerhaften Abgrenzung des Sanierungsgebietes nicht in Betracht, wenn die Grundkonzeption der Sanierungsplanung nur in einem derart weiträumigen Sanierungsgebiet umgesetzt werden kann. Wird eine Sanierungssatzung wegen materieller Mängel - Verstoß gegen das Abwägungsgebot - für nicht wirksam erklärt, so ist eine Fehlerbehebung mit rückwirkender Inkraftsetzung der korrigierten Sanierungssatzung nach Paragraph 215a II BauGB nicht möglich.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Sanierung; Sanierungsverfahren; Sanierungsablauf; Dauer; Zeitraum; Sanierungsgebiet; Abgrenzung; Ausdehnung; Abwägung; Planungsfehler; Heilung; OVG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 25(2002)Nr.5, S.501-503
ISSN: 0170-0413
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Stüer,Bernhard:
Der Bebauungsplan. Städtebaurecht in der Praxis. 2.Aufl.
Das Werk hilft, die Kluft zwischen den theoretischen Gesetzesbestimmungen und ihrer Anwendung in der Praxis zu überbrücken. Die neuartige Konzeption des Werks erleichtert einerseits Ingenieuren und Architekten den Zugang zu den juristischen Grundlagen der Bauleitplanung, andererseits werden Juristen in die Lage versetzt, die von Technikern gestalteten Bauleitpläne besser zu verstehen und somit auch etwaige Verstöße gegen übergeordnete Vorschriften zu erkennen. Die knappen Darstellungen sind in allen wichtigen Punkten angereichert mit Original-Plan- und Kartenmaterial. In die Neuauflage eingarbeitet ist bereits das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVV-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien, von denen auch das BauGB betroffen ist. Von besonderer Bedeutung für die Bauleitplanung ist die Erweiterung des Anwendungsbereiches des UVP-Gesetzes.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan; Planinhalt; Gesetzesgrundlage; Rechtsgrundlage; Darstellungstechnik; Unterschied; Festsetzung; Baugebiet; Bauliche Nutzung; Sondergebiet; Planaufstellungsverfahren; Bürgerbeteiligung; Landschaftspflegerischer Begleitplan; Abwägung; Plansicherung; Planumsetzung; Planungsinstrument; Rechtsschutz; Planungsbeispiel;.
München: C.H.Beck 2001. XXVI,602 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-406-48318-6
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Hendler,Reinhard:
Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums durch Raumordnung
Die rechtliche Bedeutung der Inhalte von Raumordnungsplänen für Privatpersonen hat in den letzten Jahren aufgrund von Gesetzesänderungen erheblich zugenommen. Raumordnungsziele können für den ihren Bindungswirkungen unterliegenden Grundstückseigentümer erhebliche Nutzungsbeschränkungen zur Folge haben. Damit geraten das in Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsgrundrecht sowie die aus diesem resultierenden verfassungsrechtlichen Anforderungen ins Blickfeld, die namentlich die inhaltliche Plangestaltung, die Entschädigung, die planerische Abwägung, die Eigentümerbeteiligung an der Planung sowie den Rechtsschutz betreffen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Raumordnung; Raumordnungsrecht; Raumordnungsziel; Raumordnungsplan; Eigentumsrecht; Rechtslage; Nutzungsbeschränkung; Entschädigung; Abwägung; Partizipation; Rechtsschutz;.
In: Raumordnungspläne unter neuen Anforderungen von Umweltschutz und Eigentumsgarantie. Hrsg.: Akademie für Raumforschung und Landesplanung -ARL-, Hannover
Hannover: 2001. S.39-53, Lit.
ISBN: 3-88838-678-0
= ARL Arbeitsmaterial; 278
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Bauplanungsrecht - Interesse des Betriebsinhabers an künftiger Ausweitung des Betriebes. Par.1 Abs.6 BauGB. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.Mai 2000 - 10a/D/139/98.NE - (rechtskräftig)
1. Zu den in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen gehört grundsätzlich das Interesse eines Betriebsinhabers nach einer künftigen Ausweitung oder Umstellung seines Betriebes. 2. Die planende Gemeinde braucht in ihre Abwägung Erweiterungs- und Entwicklungsabsichten nicht einzustellen, wenn diese Absichten noch unklar sind oder nicht an einen bereits vorhandenen schutzwürdigen Bestand anknüpfen. Die Antragsteller wenden sich ohne Erfolg gegen den Bebauungsplan, der in der Nähe ihres Betriebsgrundstücks ein Gewerbegebiet festsetzt. Die Antragsteller beabsichtigen nach ihren Angaben, eine Schweinemast aufzunehmen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplan; Landwirtschaftlicher Betrieb; Bebauung; Abstand; Abwägung; Rücksichtnahmegebot; Betriebserweiterung; Erweiterungsplanung; Konkretisierung; OVG; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 32(2001)Nr.1, S.84-88, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Engel,Thomas:
Umweltschützende Belange in der Bauleitplanung
Wesentliches Kennzeichen der rechtsstaatlichen Bauleitplanung ist die Abwägung öffentlicher, privater und umweltrechtlicher Belange. Der Paragraph 1a des BauGB faßt die zu berücksichtigenden umweltschützenden Belange zusammen. Der Beitrag erläutert die dazu zählenden Einzelvorschriften, wie die Bodenschutzklausel, die Eingriffsregelung, die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Berücksichtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der nach der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie geschützen Gebiete.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Landschaftsplan; Planungsgrundsatz; Umweltverträglichkeit; Naturschutz; Bodenschutz; Öffentlich; Privat; Berücksichtigung; Erhaltung; Abwägung; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Vorschrift; Gesetzesgrundlage; Baugesetzbuch; BauGB; BNatSchG; Wasserrecht; Abfallrecht; Immissionsschutzrecht;.
in Fachzeitschrift: Bau Intern (2001)Nr.3, S.52-57
ISSN: 0724-4290
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Bauplanungsrecht; Abwägungsgebot; Erschließung; Normenkontrolle. BauGB Par.1 Abs.6, Par.215a Abs.1, VwGO Par.47 Abs.2 Satz1. BVerwG, Beschluss vom 6.Dezember 2000 - 4/BN/59.00
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplan; Erschließung; Erschließungsstraße; Verkehrsbelastung; Baugebiet; Baugesetzbuch; Abwägungsgebot; Normenkontrolle; Rechtsprechung; Zulässigkeit;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 50(2001)Nr.6, S.59-60
ISSN: 0007-5884
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Schulze-Fielitz,Helmuth:
Lärmschutz bei der Planung von Verkehrsvorhaben
Dem Problem der europaweit wachsenden Verkehrslärmimmissionen begegnet das deutsche Umweltrecht durch Reduzierung des Lärms an der Quelle, durch Planung der Verkehrswege und durch nachträgliche Steuerung des Verkehrsaufkommens. Die Lärmbekämpfung auf der mittleren Ebene der Planung sieht sich erheblichen Schwierigkeiten gegenüber: Der Beitrag bilanziert auf der Basis der Rechtsprechung die neuere Rechtsentwicklung entlang den Rechtsgrundlagen planerischen Verkehrslärmschutzes, die dreistufig der Vermeidung von Verkehrslärm sowie dem aktiven und passiven Lärmschutz gelten. Vor Probleme stellen insbesondere die Anwendungsvoraussetzungen der 16. BImSchV, die Summationsproblematik, Defizite bei den Lärmgrenzwerten, das Verhältnis des planungsrechtlichen Abwägungsgebots zu den gesetzlichen Regelungen des aktiven Lärmschutzes oder auch das Fehlen von Regeln für die Lärmsanierung.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Verkehrsplanung; Lärmschutz; Verkehrslärmschutz; Schallschutzmaßnahme; Vermeidung; Reduzierung; Rechtsgrundlage; Umweltrecht; BImSchV; VwVfG; Defizit; Verbindlichkeit; Grenzwert; Lärmimmission; Abwägungsgebot; Planungsrecht;.
in Fachzeitschrift: DÖV Die Öffentliche Verwaltung 54(2001)Nr.5, S.181-191, Lit.
ISSN: 0029-859X
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Enders,Rolf; Bendermacher,Petra:
Zur planerischen Steuerungsmöglichkeit der Gemeinden von Windkraftanlagen durch Ausweisung sogenannter Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan
Windkraftanlagen sind nach Paragraph 35 BauGB im Außenbereich privilegiert. Aufgrund des Planvorbehaltes besteht jedoch über die Flächennutzungsplanung - neben der Regionalplanung - die Möglichkeit, eine Zersiedelung der Landschaft und den Wildwuchs von Windkraftanlagen zu vermeiden. Auch für privilegierte Vorhaben gilt das Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs. Bei der Ausweisung von Konzentrationszonen können auch potentiell geeignete Flächen bei Darlegung der öffentlichen Belange durch den Planvorbehalt von der Windkraftnutzung freigehalten werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass selbst Fehler im Abwägungsvorgang erst dann zur Nichtigkeit des Flächennutzungsplans führen, wenn sie erheblich sind. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass auch ein an formellen Fehlern leidender Flächennutzungsplan Aufschluss über die geordnete und städtebauliche Entwicklung gibt und daher einen öffentlichen Belang darstellen kann. Auch ist die Flächennutzungsplanung nicht der einzige Weg, die Planung der Windenergieanlagen steuern zu können. So sind entsprechende Vorhaben nach Paragraph 35 III Satz 1 BauGB auch dann nicht zu genehmigen, wenn öffentliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen. Zudem kann die Gemeinde das Einvernehmen im Genehmigungsverfahren aus den sich aus Paragraph 35 BauGB ergebenden Gründen verweigern. Somit ist abschließend festzustellen, dass die Gemeinde bei ordnungsgemäßer Flächennutzungsplanung durch Ausweisung von Konzentrationszonen das übrige Gemeindegebiet von Windkraftanlagen freihalten kann und so eine effektive planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen erreicht.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Flächennutzungsplanung; Windenergieanlage; Windpark; Außenbereich; Zersiedlung; Standortplanung; Planungskriterium; Planungskonzept; Planungsprozess; Abwägung; Planungsfehler;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 24(2001)Nr.7, S.450-453, Lit.
ISSN: 0170-0413
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BauGB Par.35 Abs.1 Nr.3, Abs.3 Nr.5, 36 Abs.2 S.1 und 3; GG Art.87f. VG Frankfurt a. M., Urteil vom 14.9.2000 - 3/E/1383/00/(1) -
1. Ein Mobilfunk-Sendemast ist als ortsgebundene Anlage der Telekommunikation im Außenbereich privilegiert. Eine Verunstaltung des Landschaftsbildes steht ihm deshalb nur entgegen, wenn der Eingriff in die Landschaft besonders grob ist. Bei der "Abwägung" ist die Entscheidung des Gesetzgebers für die Errichtung eines Mobilfunknetzes zu berücksichtigen. 2. Die im Ermessen stehende Ersetzung des Einvernehmens der Gemeinde ist intendiert, wenn das Einvernehmen erkennbar rechtswidrig versagt wurde. An die Begründung der Ermessensentscheidung sind in diesem Fall keine hohen Anforderungen zu stellen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; BauGB; Außenbereich; Privilegierung; Landschaftsbild; Verunstaltung; Abwägung; Ermessen; Einvernehmen; Sendemast; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 23(2001)Nr.12, S.714-716
ISSN: 0172-1631
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Schemel,Hans-Joachim; Jessel,Beate:
Abwägung in der Bauleitplanung. Eine Diskussion der gängigen Praxis des "Wegwägens"
Durch das neue BauGB wurden die Rechtsfolgen der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung dem Baurecht unterstellt. Nun befinden die Gemeinden darüber, wie hier die Eingriffsregelung konkret umzusetzen ist. Dadurch ist jedoch keinesfalls - wie in der Praxis oft zu hören - ein "Wegwägen" der Belange von Natur und Landschaft möglich. Ein Urteil des BVerG macht deutlich, daß eine differenzierte, fallweise Entscheidungsfindung nötig ist. Die Belange von Natur und Landschaft dürfen "nicht weiter als erforderlich" zurückgestellt werden, wobei nur präzise zu benennende, unüberwindbare Zwänge Abstriche rechtfertigen. Durch die über das BauGB geschaffene Möglichkeit, im gesamten Gemeindegebiet, eventuell sogar in benachbarten Gemeinden, baurechtliche Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, kann mangelnde Flächenverfügbarkeit dabei nicht als Grund gelten. Der Beitrag macht deutlich, warum daher auch in der Bauleitplanung im Regelfall von einem Vollausgleich auszugehen ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Baugb; Eingriffsregelung; Baurecht; Naturschutz; Bverwg; Landschaftsschutz; Grundsatzurteil; Bverwg-Urteil; Abwägung; Entscheidungsanalyse; Gemeinde; Natur; Landschaft; Ausgleich;.
in Fachzeitschrift: Naturschutz und Landschaftsplanung 33(2001)Nr.4, S.118-121, Abb.,Lit.
ISSN: 0940-6808
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Schink,Alexander; Matthes-Bredelin,Susanne:
Die Belange des Naturschutzes in der Bauleitplanung
Naturschutzbelange sind in der Bauleitplanung als herausgehobener Belang in die Abwägung einzustellen. Außer in der allgemeinen Klausel des Paragraphen 1 V Nr.7 BauGB ist die Berücksichtigung von Naturschutz- und Umweltbelangen mittlerweile auch noch in anderen Paragraphen des BauGB und des Bundesnaturschutzgesetzes sowie, etwa über die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie im EU-Recht verankert. Angesichts der Vielfalt von Regelungen, denen sich die Gemeinden gegenübersehen, gibt der Beitrag in einzelnen Kapiteln einen Überblick zu den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, danach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie und abschliessend des Biotopschutzes wie er in Paragraph 20 BNatSchG verankert ist. Prüfprogramm und die Entscheidungsspielräume der Gemeinden und Behörden werden jeweils dargestellt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutz; Bauleitplanung; Abwägung; Bewertungskriterium; Prüfverfahren; Verfahrensablauf; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Naturschutzgebiet; Biotopschutz; EU-Recht; FFH-Gebiet; Vogelschutzrichtlinie; Verträglichkeitsprüfung;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 24(2001)Nr.3, S.155-163, Lit.
ISSN: 0170-0413
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Par.1, 215a BauGB; Par.47 VwG0 (Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit; ergänzendes Verfahren; Normenkontrolle; Antragsbefugnis). BVerwG, Beschluss vom 6.12.2000 - 4/BN/59.00
1. Das Interesse eines Anliegers, von der Überlastung eines sein Grundstück erschließenden Weges als Folge der Aufstellung eines Bebauungsplans für ein neues Baugebiet (hier: für eine Sportmehrzweckhalle und eine Reithalle) verschont zu bleiben, ist ein abwägungserheblicher privater Belang (Par.1 Abs.6 BauGB), der eine Antragsbefugnis gemäß Par.47 Abs.2 Satz 1 VwGO (Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung) auch dann begründet, wenn das Grundstück des Anliegers außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegt. 2. Bei der Prüfung der Gültigkeit eines Bebauungsplans ist das Normenkontrollgericht nicht auf die vom Antragsteller geltend gemachten Mängel beschränkt. Es kann den Bebauungsplan auch aus Gründen für nichtig erklären, die die privaten Belange des Antragstellers nicht berühren (hier: Verletzung des Gebots einer ordnungsgemäßen Erschließung des Plangebiets). 3. Ein Bebauungsplan, der bauliche Nutzungen mit einem erheblichen Zu- und Abgangsverkehr festsetzt, ohne Vorsorge für eine hinreichende Erschließung des gesamten Plangebiets zu treffen, kann nicht in zeitlicher Hinsicht, nämlich beschränkt für eine Übergangszeit bis zur planerischen Sicherung einer hinreichenden Erschließung, für teilnichtig erklärt werden. Ob die Feststellung nur der Unwirksamkeit (Par.47 Abs.5 Satz 4 VwG0) in Betracht kommt, weil der Mangel durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; BauGB; Bebauungsplan; Teilnichtigkeit; Abwägungsgebot; Privater Belang; Plangebiet; Baugebiet; Erschließung; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 132(2001)Nr.10, S.314-315
ISSN: 0522-5337
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Jessel,Beate; Schemel,Hans-Joachim:
Hürden höher gelegt. Zur Abwägung von Naturschutzbelangen in der Bauleitplanung
Untersuchungen zeigen, dass die Gemeinden bei Eingriffen in Natur und Landschaft dazu neigen, in der Abwägung Eingriffe als unvermeidbar und Ausgleichsmaßnahmen als nicht oder nur reduziert durchführbar darzustellen. Beim Wegwägen von Naturschutzbelangen gehen sie davon aus, den Gesetzeswortlaut und die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung auf ihrer Seite zu haben. Ausgehend von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und anhand der Bestimmungen des novellierten Baugesetzbuchs verdeutlicht der Beitrag, dass gerade die örtliche und zeitliche Flexibilisierung für die Durchführung von Ausgleichsmassnahmen, etwa über ein Ökokonto, die Hürden für die Gemeinden höher gelegt haben. Dass nun Ausgleichsmaßnahmen auch auf Nachbarmarkungen möglich sind, erschwert zum Beispiel die Argumentation, weil auf eigener Markung kein Ausgleich möglich sei, könne dieser ganz unterbleiben. Durchführungsverordnungen der Bundesländer - als Beispiel wird ein Leitfaden des Bayerischen Umweltministeriums zitiert - die den gegenteiligen Eindruck der leichten Wegwägbarkeit vermitteln - stehen im Gegensatz zum Tenor der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bauleitplanung; Naturschutz; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Gemeinde; Planungskompetenz; Abwägung; Beurteilungskriterium; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: Landschaftsarchitekten (2001)Nr.1, S.20-22, Abb.,Lit.
ISSN: 0949-2305
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Spiecker,Margarete:
Die raumordnerische Steuerung von Kiesabgrabungen durch Eignungsgebiete i.S. des Par.7 Abs.4 Satz 1 Nr.3 ROG
Das Planungsinstrument der Eignungsgebiete i.S. des Par.7 Abs.4 Satz 1 Nr.3 ROG kann zur raumordnerischen Steuerung von Kiesabgrabungen eingesetzt werden. Eignungsgebiete sind innergebietlich als Grundsätze der Raumordnung und außergebietlich als Ziele der Raumordnung zu qualifizieren. Eignungsgebiete stellen keinen Verstoß gegen das Verbot der unzulässigen Negativplanung dar. Sie sind auch ohne ausdrückliche landesgesetzliche Ermächtigung zulässig.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Raumordnungsrecht; ROG; Raumordnungsziel; Steuerungsinstrumentarium; Eignungsgebiet; Abwägung; Negativplanung; Kiesabbau;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 132(2001)Nr.22, S.673-682, Lit.
ISSN: 0522-5337
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Seele,Walter:
Zum planerischen Abwägungsgebot in Verbindung mit gemeindlichem Grundstücksbeschaffungsmodell. OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.7.1999 - 1/K/4974/97
Eine Gemeinde darf die Berücksichtigung des Wunsches des Eigentümers, für sein Grundstück allgemeines Wohngebiet festgesetzt zu erhalten, bei der Abwägungsentscheidung jedenfalls dann nicht von der Abtretung von über der Hälfte der bislang unbebauten Flächen abhängig machen, wenn dieses Grundstück bereits in einer eine Bebauung ermöglichenden Weise überplant ist. Das gilt auch dann, wenn die Gemeinde diese Flächen zu einem (noch) marktgerechten Preis übernehmen und zur Bildung von Wohneigentum an einkommensschwächere Bevölkerungskreise abgeben will.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bebauungsplan; Festsetzung; Grundstückseigentümer; Gemeinde; Abwägungsgebot; Rechtsprechung; OVG;.
in Fachzeitschrift: FuB Flächenmanagement und Bodenordnung 63(2001)Nr.4, S.200-207, Abb.,Lagepl.
ISSN: 1616-0991
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BauGB Paragraphen 1 Abs.6, 9, 34 Abs.1; SächsNatSchG Paragraph 26. OVG Bautzen, Urteil vom 4.10.2000 - 1/D/683/99
1. Eine Klarstellungssatzung i.S. von Paragraph 34 Abs.4 Nr.1 BauGB, bei der die Planzeichnung einen Maßstab von 1: 2000 aufweist und die Abgrenzung durch eine ca. 0,8 mm breite Linie erfolgt, verstößt gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, wenn die Abgrenzung nicht entlang von Flurstücksgrenzen verläuft. 2. In einer Abrundungssatzung können gemäß Paragraph 34 Abs.4 S.3 BauGB nur einzelne Festsetzungen nach Paragraph 9 Abs.1, 2 und 4 BauGB getroffen werden, nicht jedoch Regelungen in einer Dichte, die derjenigen eines Bebauungsplanes entspricht. 3. Eine Abrundungssatzung ist rechtswidrig, wenn sie eine Streuobstwiese, die nach Paragraph 26 SächsNatSchG gesetzlich geschützt ist, in der Abwägung nicht berücksichtigt und die daraus resultierenden Probleme dem Baugenehmigungsverfahren überlässt, wobei dahingestellt bleiben kann, ob Paragraph 26 SächsNatSchG nicht sogar eine gesetzliche Planungsschranke darstellt. 4. Die (bekannte) Existenz eines gesetzlich geschützten Biotops nach Paragraph 26 SächsNatSchG muß von der planenden Gemeinde auch dann (in der Abwägung) berücksichtigt werden, wenn dies nicht zusätzlich von einem Träger öffentlicher Belange efordert wird (vgl. Senatsurt. v. 9.12.1999 - 1/S/100/98).
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Naturschutzrecht; Abrundungssatzung; Abwägung; Streuobstwiese; Biotop; Abgrenzung; Rechtsprechung; OVG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 23(2001)Nr.5, S.286-287
ISSN: 0172-1631
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Bußjäger,Peter:
Bausteine einer Theorie der Interessenabwägung im österreichischen Naturschutzrecht
Ein Wesensmerkmal des österreichischen Naturschutzrechtes ist bei der Bewilligung von Vorhaben die sogenannte Interessenabwägung zwischen den Interessen von Natur und Landschaft sowie anderen öffentlichen Interessen. Obgleich eine reichhaltige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Interessenabwägung vorliegt, steht die Praxis immer wieder vor der Schwierigkeit, eine sachlich nachvollziehbare Abwägung zwischen antagonistischen Interessen vorzunehmen. Der vorliegende Beitrag soll die Problematik der Interessenabwägung erhellen und praktisch verwertbare Lösungsansätze liefern.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Öffentliches Interesse; Abwägung; Interessenabwägung; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 23(2001)Nr.12, S.677-683, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Berücksichtigung von Natur und Landschaft im Bebauungsplan. OVG NRW, Urteil vom 30.6.1999 - 7/a/D/144/97/NE
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplanung; Abwägung; Umsetzung; Leistungsanforderung; Untersuchungsverfahren; Konfliktanalyse; Prüfverfahren; Anforderung; Inhalt; Umfang; Detaillierung; Naturschutzrecht; Eingriffsregelung; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Landschaft 76(2001)Nr.3, S.138-139
ISSN: 0028-0615
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Kuschnerus,Ulrich:
"Keine wesentlichen zusätzlichen Belastungen". Die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung
Die Novellierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung steht vor ihrem Abschluss. Die dort vorgesehenen zusätzlichen Pflichten zur Durchführung einer UVP auch in der Bauleitplanung beruhen auf Vorgaben der EG. Sie können nicht umgangen werden, zumal der Europäische Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland wie anderen Mitgliedsstaaten eine unzureichende Umsetzung des EG-Rechts vorgeworfen hat. Der Praxis der Bauleitplanung bleibt daher nur die Möglichkeit, sich mit diesem Instrument vertraut zu machen und es sachgerecht anzuwenden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP; Verfahrensablauf; Abwägung; Bewertungskriterium; Umweltbericht;.
in Fachzeitschrift: Stadt und Gemeinde Interaktiv 56(2001)Nr.4, S.139-140
ISSN: 1437-417X
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Wurzel,Gabriele; Probst,Peter:
Wozu noch einen Bebauungsplan aufstellen? Das interkommunale Abwägungsgebot im Rahmen des Par.35 BauGB: Besprechung der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz v. 25.4.2001
Die Planung und der Bau von Factory--Outlet-Centern (FOC) sowie anderen Einzelhandelsgroßprojekten gewinnen wirtschaftlich immer mehr an Bedeutung und werfen rechtliche Fragen grundsätzlicher Art auf, die weit über das Einzelprojekt hinausgehen. Nach Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen vom 7. Dezember 2000 und des OVG Brandenburg vom 26. März 2001 hat vor allem das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 25. April 2001 viel Beachtung gefunden und für Aufsehen gesorgt. Das in der Berufungsinstanz ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig; Revision ist eingelegt. Nach dieser Entscheidung verletzt das im Rahmen eines Konversionsprojektes auf dem Gelände des ehemaligen Militärflughafens im pfälzischen Zweibrücken errichtete - und im März 2001 offiziell eröffnete - FOC mit einer Verkaufsfläche von ca. 20.000 qm und 61 Fabrikverkaufsläden nicht die Rechte der benachbarten saarländischen Städte Homburg und Neunkirchen und darf weitermachen. Die Grenze der zumutbaren Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der beiden Nachbarstädte sei durch dieses Vorhaben nicht überschritten. Als Orientierungswerte nennt das OVG Rheinland-Pfalz dafür eine Umsatzumverteilung von 20 bis 25 Prozent.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bebauungsplanung; BauGB; Konversionsfläche; Großprojekt; Einzelhandelsgrossprojekt; Factory-Outlet-Center; Abwägungsgebot; Interkommunale Abstimmung; Interkommunale Zusammenarbeit; Rechtsprechung; OVG;.
in Fachzeitschrift: Der Landkreis (2001)Nr.9, S.633-635, Lit.
ISSN: 0342-2259
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BauGB Par.1; HLPG Par.8; ROG Par.3 Nrn.2, 6; LSchVO Taunus 1995; RROP - S/1995. VGH Kassel, Urteil vom 31.5.2001 - 3/N/4010/97 (noch nicht rechtskräftig)
1. Ein Straßenbauvorhaben von 1 km Länge und mehr und der Funktion einer Verbindungsstraße zwischen einer Bundes- und einer Landesstraße mit einem nicht unerheblichen Anteil an überörtlichem Verkehr ist sowohl raumbeanspruchend, als auch raumbeeinflussend und damit raumbedeutsam. 2. Planaussagen über die Nutzung im Landschaftsschutzgebiet und im regionalen Grünzug haben im Regionalen Raumordnungsplan Südhessen 1995 (RROP-S 1995) Zielqualität im Sinne des Par.2 Nr.2 ROG 1997. 3. Ein Straßenbauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet und im regionalen Grünzug im Geltungsbereich des RROP-S 1995, das in den Flächennutzungsplan aufgenommen ist, verstößt gegen Ziele der Raumordnung und Landesplanung und unterliegt der Anpassung nach Par.1 Abs.4 Bau-GB. 4. Vor Inkrafttreten eines Bebauungsplans muss eine entgegenstehende Landschaftsschutzverordnung insoweit aufgehoben worden sein, als sie von ihm und seiner Durchsetzung betroffen wird (VGH Kassel, Urt. v. 27.7.1988 - 3/UE/1870/84 - ESVGH Bd.38, 310 [=NuR 1989, 87]). 5. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Landschaftsplan stellt es einen Abwägungsfehler dar, wenn bei der Landschafts- und Bebauungsplanung die bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials erforderliche Bestandsaufnahme der Tierwelt fehlt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Raumordnungsplan; Landschaftsplan; Bebauungsplan; Straßenplanung; Straßenbauvorhaben; Raumbedeutsamkeit; Landschaftsschutzverordnung; Abwägungsfehler; Bestandsaufnahme; Rechtsprechung; VGH;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 23(2001)Nr.12, S.704-707
ISSN: 0172-1631
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Reinhardt,Wilfried:
Strategie zur ganzheitlichen Baulandbereitstellung - Drei-Ebenen-Modell
Nach ausführlicher Problemanalyse in den einzelnen Fachbereichen wurde mit Hilfe der Fachleute aus den verschiedenen Bereichen der Bauleitplanung eine Strategie - das Drei Ebenen Modell - entwickelt, um das vorhandene Know-how und die bestehende Erfahrung möglichst optimal zusammenzuführen und ausnutzen zu können. Neben dem allgemeinenfachlichen Gedankenaustausch ist die ausreichende objektive Information der Entscheidungsträger (Gemeinderat) und eine umfassende ehrliche Unterrichtung der Bürger von großer Bedeutung. Von entscheidender Bedeutung ist eine interdisziplinäre permanente praktische Zusammenarbeit in der konkreten Aufstellung und Verwirklichung von Bebauungsplänen. Bei dieser Vorgehensweise stellt sich das Vertrauen der Bürger gegenüber dem hoheitlichen Handeln oft von allein ein, so dass die städtebaulichen Planungen eine hohe Akzeptanz erreichen und zu einer nachhaltigen Baulandbereitstellung führen.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bauleitplanung; Bebauungsplanung; Bodenordnung; Baulandbereitstellung; Umlegung; Städtebaulicher Vertrag; Bürgerbeteiligung; Abwägung; Integrierte Planung; Planungsmethode; Strategie; Modell; Planungsbeispiel;.
in Fachzeitschrift: FuB Flächenmanagement und Bodenordnung 63(2001)Nr.2, S.62-69, Abb.,Lit.,Kt.
ISSN: 1616-0991
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BauGB Paragraph 35 Abs.1 und 3; BNatSchG Paragraph 8 Abs.2 und 3; NatSchG BW Paragraph 11. VGH Mannheim, Urteil vom 20.4.2000 - 8/S/318/00
1. Die Errichtung eines Windparks mit vier Windkraftanlagen ist ein nicht vermeidbarer und nicht ausgleichbarer Eingriff in Natur und Landschaft. 2. Bei der für deren Zulassung gemäß Paragraph 11 Abs.3 NatSchG erforderlichen Abwägung zwischen den für das Vorhaben streitenden Belangen einerseits und den gegen dieses sprechenden, durch den fehlenden Ausgleich berührten Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes handelt es sich um eine "echte" Abwägung der Behörde, die nicht in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (im Anschluss an BVerwGE 85, 348, 362 und VGH Mannheim VBIBW 1996,468 ff). 3. Das Ergebnis dieser Abwägung ist auch für die Anwendung des Paragraph 35 Abs. 1 und 3 BauGB verbindlich (im Anschluss an VGH Mannheim, NuR 1999,188/190). 4. Es ist verwaltungsgerichtlich nicht zu beanstanden, wenn die zuständige Behörde sich bei einem Standort in landschaftlich besonders reizvoller Lage gegen die Zulassung eines Windparks entscheidet.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Naturschutzrecht; BauGB; Windkraftanlage; Windpark; Abwägung; Landschaftsbild; Landschaftseingriff; Rechtsprechung; VGH;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 23(2001)Nr.5, S.274-276
ISSN: 0172-1631
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Hellmann,Rudolf:
Städtebauliche Vertäge - wertrelevante Auswirkungen und Wertfragen
Verschiedene Varianten des städtebaulichen Vertrages als Spezialfall des öffentlich-rechtlichen Vertrages werden beschrieben und die Bedeutung einzelner Regelungen für die Wertermittlung beleuchtet. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen für Wertermittler bei Grundstücken, für die städtebauliche Verträge ausgehandelt werden, sowie die Chance neue Betätigungsfelder zu erschließen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bebauungsplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Städtebaulicher Vertrag; Vorhaben- und Erschließungsplan; Wertermittlung; Abwägungsgebot; Kopplungsverbot; Kostenermittlung;.
in Fachzeitschrift: FuB Flächenmanagement und Bodenordnung 63(2001)Nr.1, S.10-18, Tab.
ISSN: 1616-0991
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BauGB Par.1; StVO Par.42 (Bustrasse im verkehrsberuhigten Bereich). VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.2.2001 - 5/S/2589/99 - Rechtskräftig
Zur Abwägungsfehlerhaftigkeit eines Bebauungsplans, der im Bereich einer Schule die Führung einer Bustrasse des öffentlichen Personennahverkehrs in einem nur 3 m breiten "verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO)" vorsieht.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplanfestsetzung; Verkehrsfläche; Fußgängerbereich; Busverkehr; ÖPNV; Verkehrssicherheit; Abwägungsfehler; Rechtsprechung; VGH;.
in Fachzeitschrift: DÖV Die Öffentliche Verwaltung 54(2001)Nr.15, S.653-654
ISSN: 0029-859X
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Seele,Walter:
Zur Antragsbefugnis auf Normenkontrolle eines Vorhaben- und Erschließungsplanes. Urteil des BVerwG vom 5.3.1999 - 4/CN/18.98
Im vorliegenden Beitrag wird die Rechtssprechung zur Antragbefugnis auf Normenkontrolle eines Vorhaben- und Erschließungsplanes zur Ausweisung und Erschließung eines Wohngebietes dargestellt. Innerhalb des Normenkontrollverfahrens wurde festgestellt, dass die drittschützende Wirkung des Abwägungsgebots Par.1 Abs.6 BauGB auch gegenüber Satzungen über den Vorhaben- und Erschließungsplan im Sinne des Par.7 Abs.2 Satz 1 BauGB-MaßnG besteht.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Vorhaben- und Erschließungsplan; Bauvorhaben; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Antragstellung; Befugnis; Abwägungsgebot; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: FuB Flächenmanagement und Bodenordnung 63(2001)Nr.2, S.95-96
ISSN: 1616-0991
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Gaentzsch,Günter:
Aktuelle Fragen zur Planerhaltung bei Bauleitplänen und Planfeststellungen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
Fehler bei der Abwägung und Verfahrensfehler führten bis in die achtziger Jahre vielfach zur Nichtigerklärung von Bauleitplänen und Planfeststellungsbeschlüssen durch die Verwaltungsgerichte, selbst wenn der Fehler nicht ursächlich für den Beschwer des Klagenden war. Der Gesetzgeber im Baugesetzbuch und das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung haben in Reaktion darauf Regelungen getroffen und Normen entwickelt, die der Planerhaltung dienen. Der Beitrag vollzieht einleitend diese Entwicklung nach und begründet das Prinzip der Planerhaltung in seinem Spannungsverhältnis zu anderen Rechtsgrundsätzen. In weiteren Abschnitten werden die in den Paragraphen 214 und 215 BauGB enthaltenen Festsetzungen zur Unbeachtlichkeit beziehungsweise zu den Heilungsmöglichkeiten von Planungsfehlern und Abwägungsmängeln hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Auswirkungen diskutiert. Dies geschieht zunächst für Bauleitplanverfahren und im folgenden Abschnitt für das Fachplanungsrecht.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Städtebaurecht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Fachplanung; Planerhaltung; Bestandskraft; Rechtskontrolle; Planungsfehler; Verfahrensfehler; Abwägungsfehler; Heilung; Rechtsschutz; Planaufhebung; Planfeststellungsbeschluss; Planfeststellungsverfahren; Planungshoheit; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 21(2001)Nr.6, S.201-209, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Stüer,Bernhard:
Der Bebauungsplan. Städtebaurecht in der Praxis
Was kennzeichnet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan? Wie unterscheiden sich die Darstellungen in einem Flächennutzungsplan von denen in einem Bebauungsplan? Woran erkennt man ein Sondergebiet, woran ein eingeschränktes Gewerbegebiet? Was ist eine bestandsorientierte Planung, was ein landschaftspflegerischer Begleitplan? Wie erkennt man Geh-, Fahr- oder Leitungsrechte in einem Bebauungsplan? Mit dieser Neuerscheinung werden diese Fragen beantwortet! Zahlreiche juristische Lehrbücher und Kommentare erklären die Begrifflichkeiten des Städtebaurechts in abstrakter Weise. Technisch orientierte Werke vernachlässigen weitgehend die juristischen Grundlagen der planerischen Tätigkeit. Dieses Werk will die Kluft zwischen den theoretischen Gesetzesbestimmungen und ihrer Anwendung in der Praxis überbrücken helfen. Deshalb sind die knappen und präzisen Darstellungen in allen wichtigen Punkten angereichert mit originalem Plan- und Kartenmaterial. In vielen Fällen sind die abgedruckten Planungsbeispiele ergänzt um originale Planungsgründungen, so daß der Leser einen realistischen Eindruck davon erthält, gesetzlichen Vorgaben des Baurechts in der Praxis umzusetzen. Der Band wendet sich an Rechtsanwälte, Ingenieure, Richter, Architekten, Baubehörden, Planungsbüros und Studenten.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan; Planinhalt; Gesetzesgrundlage; Rechtsgrundlage; Darstellungstechnik; Unterschied; Festsetzung; Baugebiet; Bauliche Nutzung; Sondergebiet; Planaufstellungsverfahren; Bürgerbeteiligung; Landschaftspflegerischer Begleitplan; Abwägung; Plansicherung; Planumsetzung; Planungsinstrument; Rechtsschutz; Planungsbeispiel;.
München: C.H.Beck 2000. XXIV,568 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-406-46085-2
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Kühling,Jürgen; Herrmann,Nikolaus:
Fachplanungsrecht. 2.,neubearb.u.wesentl.erw.Aufl.
Der Autor behandelt einerseits die formellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit bodenbeanspruchender Vorhaben, erläutert andererseits auch das Entscheidungsprogramm, auf dem die Planungsentscheidung beruht. So kann der Leser leicht nachvollziehen, wie eine Entscheidung im Fachplanungsrecht zustande kommt. Außerdem beschäftigt sich der Autor mit dem Planungsverfahren an sich (Planfeststellungs- und sonstige Verfahren) und dem Rechtsschutz gegen vorhabenbezogene Planungsentscheidungen. Gliederungsübersicht: Strukturelemente des Fachplanungsrechts - Vorhaben des Fachplanungsrechts -Fachplanung und Raumplanung - Planungsstufen und Planungsabschnitte - Planrechtfertigung - Planungsleitsätze - Abwägung - Schutzvorkehrungen und Entschädigung - Planfeststellungsverfahren - Plangenehmigungsverfahren - Weitere Planungsverfahren (Luftverkehrsrecht, Wasserrecht, etc.) - Rechtsschutz bei planfeststellungsbedürftigen Vorhaben - Rechtsschutz gegen andere Planungen - Rechtsschutz im Verlauf des Planungsverfahren. Im Kapitel "Weitere Planungsverfahren" stellt der Verfasser den Gegenstand, den Verfahrensablauf und die Rechtswirkungen der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung, der wasserrechtlichen Erlaubnis und Bewilligung, der Planung militärischer Vorhaben nach dem Landesbeschaffungsgesetz, der Planung militärischer Flugplätze nach dem LuftVG und von Enteignungsverfahren vor.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanungsrecht; Strukturelement; Planungsvorhaben; Planungsverfahren; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Genehmigungsverfahren; Planrechtfertigung; Abwägung; Entschädigung; Raumplanung; Bauleitplanung; Verhältnis; Vorrang; Bebauungsplan; Bindungswirkung; Flächennutzungsplan; Rechtsschutz;.
Düsseldorf: Werner 2000. XLV,260 S., Lit.
ISBN: 3-8041-2479-8
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LG NW Par.15, 21, 42a, 62. OVG Münster, Urteil vom 3.3.1999 - 7/A/2883/92 (VG Arnsberg)
1. Ein flächendeckendes Aufforstungsverbot in einer Landschaftsschutzverordnung hält sich jedenfalls dann noch im Rahmen einer zulässigen Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums, wenn die privaten (wirtschaftlichen) Belange der betroffenen Grundeigentümer bei der Erteilung von Ausnahmen (oder Befreiungen) hinreichend berücksichtigt werden können. 2. Eine Landschaftsschutzverordnung ist ausschließlich ein Instrument des konservierenden Schutzes, der die im betroffenen Raum gegebenen natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten bewahren und für die Zukunft sichern soll; sie begründet keine Handlungsgebote. 3. Nur die Landschaftsplanung nach den Par.15 ff. LG NW läßt es im Land Nordrhein-Westfalen zu, Entwicklungsziele für die Landschaft zu normieren und die hierfür erforderlichen Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen festzusetzen. 4. Nicht schon jede Verschiebung eines aktuell gegebenen Artenspektrums ist als relevante Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu werten. 5. In die verfassungskonforme Interpretation der Regelungen über den gesetzlichen Biotopschutz (hier: Par.62 LG NW) sind auch die landschafts- bzw. naturschutzrechtlichen Befreiungsregelungen einzubeziehen. 6. Bei der Entscheidung über Befreiungen vom gesetzlichen Biotopschutz sind die für die Aufrechterhaltung des gesetzlichen Biotopschutzes sprechenden Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege einerseits und die für eine Befreiung sprechenden privaten Belange andererseits gegeneinander abzuwägen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Landschaftspflegerecht; Naturschutzrecht; Landschaftsschutzverordnung; Landschaftsgesetz; Biotopschutz; Aufforstung; Befreiung; Abwägung; Privater Belang; Rechtsprechung; OVG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 22(2000)Nr.1, S.51-55
ISSN: 0172-1631
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Kuschnerus,Ulrich:
Die "Nachhaltigkeit" im Abwägungsprozeß und in der gerichtlichen Überprüfung. - Zur praxisgerechten Struktur des Rechts der Bauleitplanung -
Im Zuge der Novellierung des BauGB durch das BauROG 1997 trat der Begriff der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung an die Stelle des Begriffs der geordneten städtebaulichen Entwicklung. Der Beitrag untersucht aus der Perspektive des Tatsachenrichters, ob und wo sich dadurch Änderungen in den Entscheidungshierarchien des Abwägungsprozesses in der Bauleitplanung ergeben. Dazu werden zunächst in einer Übersicht das Instrumentarium zur inhaltlichen Steuerung von Planungen dargestellt, danach in weiteren Übersichten die Grundstruktur des Abwägungsgebots und das Abwägungsschema in der Bauleitplanung. Als Zwischenergebnis dieses Abschnitts wird festgehalten, daß die Planungsentscheidung durch das Abwägungsgebot gesteuert wird. Im Rahmen der Abwägung darf der Plangeber alle Belange, auch die gesetzlich hervorgehobenen Vorgaben, mehr oder weniger stark zurücksetzen. Je gravierender aber die zurückzusetzenden Belange betroffen sind, desto höhere Anforderungen sind an die Begründung zu stellen. Von diesen Feststellungen ausgehend werden im zweiten Teil die Konsequenzen der Einführung des Nachhaltigkeitsbegriffs diskutiert. Zusammenfassend wird festgestellt, daß bei Einhaltung des herkömmlichen Prüf- und Abwägungsprogramms der Bauleitplanung sich praktisch keine zusätzlichen Anforderungen ergeben. Die positive Wirkung der Einführung des Nachhaltigkeitsbegriffs wird daher eher in der politischen Signalwirkung gesehen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Nachhaltigkeit; Bauleitplanung; Planungsprozess; Ablauf; Planungsziel; Planungsentscheidung; Abwägung; Abwägungsgebot; Gewichtung; Entscheidungskriterium;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 23(2000)Nr.1, S.15-21, Lit.
ISSN: 0170-0413
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BauGB Par.Par.1, 5, 35. Nds. OVG, Urt. vom 20.Juli1999 - 1/L/5203/96
Geht die Gemeinde bei der Suche nach geeigneten Standorten für Windparks davon aus, dass Windenergieanlagen von Einzelhöfen und Weilern einen Abstand von 500 Meter einhalten müssen, verengt sie die Ermittlungen in unzulässiger Weise. Pauschalen Abstandszonen von 800 Metern bis 1200 Metern um die Ortslagen, die von Windenergieanlagen freigehalten werden sollen, fehlt eine städtebauliche Rechtfertigung. Abstände zwischen Vorrangstandorten für Windenergieanlagen von 5 km sind jedenfalls in der Küstenregion erforderlich. Die Ausschlußwirkung der Darstellung von Windenergieanlagen an anderer Stelle im Flächennutzungsplan nach Paragraph 35 III Satz 3 BauGB greift nur dann nicht, wenn die Gemeinde bei der positiven Darstellung die Ausschlußwirkung nicht bedacht hat. Soweit Leitsätze. Der Kläger begehrt die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung eines Bauvorbescheides für die Erhöhung der Stahltürme zweier genehmigter und errichteter 42 Meter hohen Windenergieanlagen um 10 Meter. Klage und Berufung blieben erfolglos.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Windenergieanlage; Windpark; Außenbereich; Privilegiertes Vorhaben; Flächennutzungsplan; Begründung; Standortplanung; Standortuntersuchung; Standortfestlegung; Standortkriterium; Abwägung; Abstand; Schutzabstand; Landschaftsbild; Landschaftsschutz; Schallschutz; Rechtsprechung; OVG-Urteil; Standortkarte;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 23(2000)Nr.1, S.61-63
ISSN: 0170-0413
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Schladebach,Marcus:
Die fehlerhafte UVP im Planfeststellungsrecht und im Bauplanungsrecht
In verschiedenen Planfeststellungsverfahren der letzten Jahre wurde die gesetzlich vorgesehene UVP nicht oder nicht entsprechend des vorgesehenen Prüfprogramms durchgeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dennoch die Bestandkraft der Planfeststellungsbeschlüsse bestätigt, weil es davon ausgeht, daß der UVP eine nur verfahrensrechtliche und keine materielle Funktion zukomme. Soweit die Umweltbelange in anderer Weise in die Abwägung eingestellt worden sind oder nicht davon ausgegangen werden könne, daß bei einer durchgeführten UVP eine völlig andere Planungsentscheidung getroffen worden wäre, sei der Wegfall der UVP unbeachtlich. Der Beitrag untersucht, ob diese Rechtsauffassung auf eine fehlende UVP in der Bauleitplanung übertragbar ist. Dies wird bejaht.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; UVP; Umweltverträglichkeitsprüfung; Bauleitplanung; Planfeststellung; Planungsverfahren; Planungsfehler; Abwägungsfehler; Verfahrensfehler; Heilung; BVerwG; Rechtsprechung; Übertragbarkeit;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 23(2000)Nr.2, S.94-96, Lit.
ISSN: 0170-0413
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Bauplanungsrecht; Abwägungserhebliche Belange; Baustellenlärm. BauGB Paragraph 1 Abs.6. BVerwG, Beschluß vom 12.März 1999 - 4 BN 6.99
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplan; Geltungsbereich; Baugesetzbuch; Lärm; Baustellenlärm; Abwägung; Normenkontrollklage; Rechtsprechung; Baustelleneinrichtung;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 49(2000)Nr.1/2, 64-66 (2 S.)
ISSN: 0007-5884
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Geulen,Reiner; Klinger,Remo:
Lärmschutz beim Ausbau einer vorhandenen Eisenbahnstrecke. Urteil vom 15.März 2000 - 11/A/42/97
1. Es ist nachgewiesen, dass das Verfahren Besonders überwachtes Gleis eine dauerhafte Lärmminderung erzielt, die zusätzlich zu den Korrekturwerten D(Fb) der Tabelle C der Anlage 2 zu Paragraph 3 der 16. BlmSchV zu berücksichtigen ist. 2. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Paragraph 41 Abs.2 BlmSchG vollzieht sich auf der Grundlage einer Abwägung. Etwaige Abwägungsfehler können unter den Voraussetzungen des Paragraphen 20 VII Satz1 AEG unschädlich sein. 3. Paragraph 41 II BlmSchG verbietet es, beim Ausbau einer vorhandenen Strecke die aktiven Schallschutzmaßnahmen generell so zu bemessen, dass sie nur den Lärmzuwachs kompensieren, der durch das planfestgestellte Vorhaben verursacht wird. 4. Ob die Kosten einer Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen, hängt nicht davon ab, ob der Aufwand für den aktiven Schallschutz im Vergleich zu den Kosteneinsparungen im Bereich des passiven Lärmschutzes eine Verhältnismäßigkeitsschwelle von 1 zu 4 übersteigt. Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn-Bundesamtes für den Abschnitt V b der Eisenbahnstrecke Hamburg-Büchen-Berlin, der die Elektrifizierung der Fernbahn und die Verlegung getrennter S-Bahngleise gestattet. Sie begehrt weitergehenden Lärmschutz sowie Erschütterungsschutz. Der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wies die Klage ab. In der Auslegung von Paragraph 41 II BImSchG stellt er sich damit bewusst gegen die Rechtsauffassung des 4. Senats des BVerwG. Der 11. Senat gibt dem Planungsträger ein weitgehendes Abwägungsrecht bei der Entscheidung, ob aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen ausreichen. Der 4. Senat orientiert sich eng am Wortlaut des Gesetzes das lediglich unverhältnismäßig hohe Kosten aktiver im Vergleich zu passiven Schallschutzmaßnahmen als Begründung für die Ablehnung aktiven Schallschutzes vorsieht. Kritisch zur Rechtsauffassung des 11. Senats der Kommentar zum Urteil.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Immissionsschutz; Lärmschutz; Verkehrswegeplanung; Ausbauplanung; Planfeststellung; Schallschutz; Schallschutz(aktiv); Schallschutz(passiv); Planungsträger; Rechtsprechung; Abwägung; Entscheidungskriterium; Entscheidungskompetenz; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 11(2000)Nr.6, S.390-395, Lit.
ISSN: 0943-383X
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GG Art.20a; EnWG (a.F.) Par.11; LPlG BW Par.14; LEntG BW Par.4,28; BNatSchG Par.8; NatSchG BW Par.11; EWGRL 85/337. VGH Mannheim, Urteil vom 8.09.1999 - 10/S/1406/98 (noch nicht rechtskräftig)
1. Zu den rechtlichen Anforderungen an den behördlichen Nachvollzug der Vorhabensplanung im Rahmen des Enteignungsverfahrens zugunsten eines Energieversorgungsunternehmens. 2. Entstehen durch eine raumordnungsrechtlich genehmigte 110-kV-Freileitung erhebliche unvermeidbare und nicht im Sinne von Par. 11 Abs. 2 NatSchG ausgeglichene Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Vogelwelt, so kann dieser Belang im Rahmen der naturschutzrechtlichen Abwägung (Par. 11 Abs. 3 Satz 1 NatSchG) aufgrund des öffentlichen Interesses an der Sicherstellung der Energieversorgung überwunden werden. 3. Enteignungsbetroffene, deren Grundstücke für die geplante Freileitung durch Überspannung in Anspruch genommen werden, können die Enteignung nicht mit dem Argument angreifen, die angeordneten Maßnahmen (hier: Abbau bestehender 20-kV-Mittelspannungsleitungen) seien keine ausreichenden ausgleichenden Ersatzmaßnahmen in Sinne von Par. 11 Abs. 4 Nr. 2 NatSchG. Eventuelle Fehler des Ausgleichs- und Ersatzkonzepts würden sie nämlich nicht vor einer Inanspruchnahme ihrer Grundstücke bewahren (in Anschluß an BVerwG, Art. vom 21.3.1996, BVerwGE 100, 370 [gleich NuR 1996, 589].
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Energierecht; Energieversorgung; Stromleitung; Elektrizitätsleitung; Freileitung; Trassenführung; Naturschutzrecht; Landschaftsbild; Vogelschutz; Abwägung; Enteignungsverfahren; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; Rechtsprechung; VGH;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 22(2000)Nr.8, S.455-460
ISSN: 0172-1631
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BNatSchG Par.8a Abs.2, 8 Abs.3; BauGB Par.35 Abs.1 und 3; NatSchG BW Par.11. VGH Mannheim, Urteil vom 19.4.2000 - 8/S/318/99
1. Auch für private Bauvorhaben gilt der Grundsatz der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs, so dass das Bauvorhaben nicht an jedem Standort im Außenbereich zulässig ist. 2. Die nach Par.8a Abs.2 S.2 BNatSchG unberührt bleibende Eingriffsregelung führt als entgegenstehender Belang des Naturschutzes zur Unzulässigkeit des privaten Vorhaben, wenn das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt wird, ein Ausgleich nicht in Frage kommt und die Belange des Landschaftsbildes überwiegen (bejaht für eine Windenergieanlage an exponierter Stelle). Die Abwägung ist als echte Abwägung gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbar im Gegensatz zur nachvollziehenden Abwägung des Par.35 Abs.1 und 3 BauGB. 3. Die Privilegierung von Windenergieanlagen kann nicht erst bei einer Verunstaltung des Landschaftsbildes überwunden werden; es ist allein zu prüfen, ob es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung i. S. der Eingriffsregelung handelt. 4. Um Widersprüchlichkeiten bei der Anwendung der Par.8 Abs.3 BNatSchG, 11 Abs.1 Nr.3, Abs.3 NatSchG einerseits und Par.35 Abs.1 und 3 BauGB andererseits zu verhindern, muss das Ergebnis der behördlichen Abwägung im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auch für die nachvollziehende Abwägung bei der Subsumtion unter die Rechtsbegriffe des Par.35 Abs.1 und 3 BauGB verbindlich sein.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Naturschutzrecht; Außenbereich; BauGB; BNatSchG; Eingriffsregelung; Landschaftsbild; Abwägung; Privilegierung; Windkraftanlage; Windenergieanlage; Rechtsprechung; VGH;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 22(2000)Nr.9, S.514-516
ISSN: 0172-1631
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BauGB Par.Par.1 Abs.6; 9 Abs.1 Nr. 20; BNatSchG Par.8. OVG Münster, Urteil vom 30.Juni 1999 - 7a/D/144/97.NE (noch nicht rechtskräftig)
1. Zusammenfassung der Kriterien für die Berücksichtigung der Belange der Natur und Landschaft in der bauleitplanerischen Abwägung nach Par.1 Abs.6 BauGB. 2. Einer detaillierten Ermittlung der vorhandenen Tierwelt bedarf es nicht, wenn auf Grund der Ermittlungen über die vorhandenen Biotoptypen im Plangebiet von einem typischen, allgemeinen Erfahrungswerten entsprechenden Tierbesatz in den jeweiligen Biotoptypen ausgegangen werden kann. 3. Bei dem Merkmal "erheblich" im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Par.8 BNatSchG) geht es um die - objektive - Gewichtigkeit der Beeinträchtigungen und bei dem Merkmal "nachhaltig" um deren zeitliche Komponente im Sinne von "dauerhaft". 4. Entscheidend für die sachgerechte Berücksichtigung des auf den Naturhaushalt bezogenen Kompensationsinteresses von Natur und Landschaft ist, ob keine relevanten Störungen im funktionalen Wirkungsgefüge des Naturhaushalts verbleiben bzw. ob ein in seiner Gewichtigkeit zutreffend erkanntes Ausgleichsdefizit aus sachlich hinreichend gerechtfertigten Gründen abwägend hingenommen wurde. 5. Das Schutzgut "Landschaftsbild" wird maßgeblich durch die optischen Eindrücke für einen Betrachter, d.h. die mit dem Auge wahrnehmbaren Zusammenhänge von einzelnen Landschaftselementen bestimmt. 6. Sind die nachteiligen Folgewirkungen der Planung für das Landschaftsbild offensichtlich, kann der auf das Landschaftsbild bezogene Kompensationsbedarf auch ohne umfangreiche gutachterliche Landschaftsbildanalyse von der Gemeinde sachgerecht bewertet werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; BNatSchG; Städtebaurecht; BauGB; Eingriffsregelung; Ausgleichsregelung; Abwägung; Landschaftsbild; Biotopschutz; Tierwelt; Fauna; Rechtsprechung; OVG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 22(2000)Nr.3, S.173-178, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Bauplanungsrecht - Abwägung von Erschließungsvarianten; Weigerung eines Eigentümers, Erschließungsflächen abzugeben. Par.1 Abs.6 BauGB. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 5.April 2000 - 1/K/5239/99
Die Gemeinde verürzt die Abwägung in fehlerhafter Weise, wenn sie bei der Prüfung der Erschließungsvarianten eine Erschließungslösung nur deshalb nicht weiterverfolgt, weil ein vom Bebauungsplan betroffener Grundstückseigentümer nicht bereit ist, Flächen für die Erschließung des Baugebiets abzugeben, obwohl der von dem Plan profitiert, weil seine Außenbereichsflächen zu Bauland aufgewertet werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplan; Abwägungsfehler; Wohngebiet; Baugebiet; Erschließungsstraße; Trassenführung; Trassenvariante; Grundstück; Verfügbarkeit; Nachbarschutz; Immissionsschutz; Belastung; Begünstigter; Zumutbarkeit; Anlieger; Sonderopfer; Rechtsprechung; OVG;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 31(2000)Nr.10, S.1456-1459, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Pächter. VwGO § 47 Abs.2 Satz 1, BauGB § 1 Abs.6. BVerwG, Urteil vom 5.November 1999 - 4 CN 3.99
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Nutzungsart; Antragsbefugnis; Pächter; Pachtvertrag; BauGB; Normenkontrolle; Abwägung; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 49(2000)Nr.6, S.75-76
ISSN: 0007-5884
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Jahn,Ralf:
Abwehransprüche von Gemeinden bei der Ansiedlung von Factory-Outlets. Anmerkungen zu BayVGH, Urteil vom 3.5.1999, BayVBl. 2000, 273ff
Das interkommunale Abstimmungsgebot (Par.2 Abs.2 BauGB) schützt die berechtigten Interessen der Nachbargemeinde im Bauleitplanverfahren, aber auch im Baugenehmigungsverfahren. Eine Abstimmungsverpflichtung besteht bei unmittelbaren städtebaulichen Auswirkungen gewichtiger Art einer Planung/Baugenehmigung auf Nachbargemeinden. Bei der Planung eines Factory-Outlets muss die planende Gemeinde das Konfliktpotenzial und die Auswirkungen über den Standort hinaus besonders sorgfältig ermitteln und abwägen. Durch ein Factory-Outlet verursachte Kaufkraftabflüsse begründen einen materiellen Abwehranspruch der Gemeinde erst bei konkreter Gefährdung der verbrauchernahen Versorgung; allein aus raumordnerischen Standortbindungen kann die Nachbargemeinde keine subjektiven Abwehrrechte herleiten.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Bauleitplanverfahren; Baugenehmigungsverfahren; Interkommunale Zusammenarbeit; Nachbargemeinde; Abstimmungsgebot; Abwägungsgebot; Verbrauchermarkt; Factory-Outlet-Center; Einzelhandelsgrossprojekt; Abwehranspruch; Rechtsprechung; VGH; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 131(2000)Nr.9, S.267-271, Lit.
ISSN: 0522-5337
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Stüer,Bernhard; Schröder,Jan:
Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung
Die Planung soll die ihr zuzurechnenden Konflikte bewältigen. Eine vollständige Konfliktbewältigung wird aber nicht gefordert. Eine sachgerechte Konfliktbewältigung kann nach dem Grundsatz der Lastenverteilung auch durch Konflikttransfer in planbegleitende Verfahren oder Nachfolgeverfahren erfolgen - dies vor allem auch deshalb, weil auf die Bauleitplanung zumeist auf einer zweiten Stufe die Zulassungsentscheidung folgt. Die Lastenverteilung kann etwa durch eine Baugenehmigung, einen städtebaulichen Vertrag oder nachfolgendes Verwaltungshandeln und auch durch eine Entscheidung in der Fachplanung erfolgen. Zur Konfliktbewältigung stehen zahlreiche Instrumente wie etwa die Festsetzung von Grenzwerten oder von Schutzvorkehrungen, die Gliederung des Plangebietes, aber auch naturschutzrechtliche Festsetzungen zur Verfügung. Konfliktbewältigung erweist sich so als Dauer- und Querschnittsaufgabe, die über die Bauleitplanung hinaus alle abwägungsdirigierten Planungsentscheidungen erfasst.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bauleitplanung; Bebauungsplanung; Fachplanung; Planungsverfahren; Planungsgrundsatz; Planungsentscheidung; Verwaltungshandeln; Konfliktbewältigung; Instrumentarium; Abwägung; Querschnittsaufgabe;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 131(2000)Nr.9, S.257-267, Lit.
ISSN: 0522-5337
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof. BayVGH, Urteil vom 3.5.1999. Az.1/N/98.1021 (rechtskräftig)
Entscheidet sich der Plangeber für einen geringen Konkretisierungsgrad der Planung etwa deshalb, um sich beim Planvollzug viele Möglichkeiten offen zu halten, so muss er bei der Abwägung die gesamte Bandbreite der auf ihrer Grundlage möglichen Nutzungen in den Blick nehmen und - vorausgehend - das hierfür notwendige Abwägungsmaterial ermitteln.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplanung; Festsetzung; Sondergebiet; Einzelhandelsgrossprojekt; Großflächiger Einzelhandel; Interkommunale Zusammenarbeit; Abstimmungsgebot; Abwägungsgebot; Normenkontrollantrag; Rechtsprechung; VGH;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 131(2000)Nr.9, S.273-277, Lit.
ISSN: 0522-5337
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Wagner,Volkmar:
Förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung: Wirksamkeitserfordernis für Straßen-Bebauungsplan.BVerwG, Beschluß vom 22.03.1999 - 4/BN/27.98; NVwZ 99, 989. UVPG Par.17; FStrG Par.17; StrG-NW Par.38; BauGB Par.9
Ein an Stelle eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses erlassener Bebauungsplan ist nicht zwingend unwirksam, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterblieben ist. Es ist dann vielmehr zu prüfen, ob die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde bei Durchführung einer UVP anders entschieden hätte.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Baugesetzbuch; BauGB; Straßenplanung; Gemeindestraße; Bebauungsplanverfahren; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP; Abwägung; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 11(2000)Nr.1, S.39
ISSN: 0941-5750
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Wirth,Steffen:
Fehler des Bebauungsplans. Das in Baden-Württemberg geltende Recht mit Hinweisen zur Beachtlichkeit von Verstößen
Dank vielfacher Anstrengungen von Gesetzgebung und Gerichten können Bebauungspläne in zunehmendem Maße auch dann aufrecht erhalten werden, wenn sie rechtswidrig sind,. Hierdurch ist die Prüfung von Bebauungsplänen jedoch nicht übersichtlicher geworden: Liegt eine Normverletzung vor, so muss zunächst untersucht werden, ob der Fehler auch beachtlich ist. Ist dies nicht der Fall, so kann ein beachtlicher Fehler gleichwohl heilbar sein.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bebauungsplan; Baurecht; Baugesetzbuch; Rechtmäßigkeit; Frist; Planungsverfahren; Auslegung; Festsetzung; Abwägungsgebot; Befangenheit;.
in Fachzeitschrift: Die Gemeinde (BWGZ) 123(2000)Nr.2, S.56-62, Lit.
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Neuenfeld,Klaus:
Rechtsprobleme der "automatischen" Unterschutzstellung nach § 4 ThDSchG
Die zwei sehr unterschiedlichen Prinzipien, welche die Denkmalsschutzgesetze der Bundesrepublik beherrschen, das konstitutive "Eintragungsprinzip" sowie das System der "nachrichtlichen Denkmalverzeichnisse" sind gegeneinander abgewogen. Die Nachtweile des nachrichtlichen Prinzips sind dargelegt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Denkmalschutz; Denkmalschutzgesetz; Verzeichnis; Eintragung; Abwägung; Rechtsproblem;.
in Fachzeitschrift: Thesis, Wissenschaftliche Zeitschrift der Bauhaus-Universität Weimar 45(2000)Nr.6, S.26-28
ISSN: 1433-5735
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Bauplanungsrecht; Normenkontrolle, Mieter. VwGO § 47 a.F., BauGB § 1 Abs.5 und 6. BVerwG, Urteil vom 21.Oktober 1999 - 4 CN 1.98
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplan; BauGB; Verkehrslärm; Normenkontrolle; Mieter; Abwägung; Wohngebiet; Anliegerverkehr; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 49(2000)Nr.6, S.76-77
ISSN: 0007-5884
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Kment,Martin:
Begrenzung der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung durch das Prinzip der Interessenabwägung im öffentlichen Baurecht
Mehrfache Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen, jeweils auf der Basis neuer Baugenehmigungen, und gleichzeitig ablaufende Veränderungen des Gebietscharakters führen zu dem Problem entscheiden zu müssen, ob früher erteilte Genehmigungen für eine bestimmte Nutzung fortgelten, obwohl diese bei heutiger Erstgenehmigung in diesem Gebietstyp nicht - mehr - zulässig wären. Der Lösung des Problems kann man sich, so der Ansatz des vorliegenden Beitrags, nur nähern, indem man klärt, welche Auswirkungen es generell auf eine Baugenehmigung hat, wenn eine Nutzungsänderung eintritt. Unter verschiedenen rechtsdogmatischen Lösungsansätzen erweist sich diejenige als tragfähig, die eine Begrenzung der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung durch das Prinzip der Interessenabwägung im öffentlichen Baurecht annimmt. Im Unterschied zur in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung wird dabei nicht davon ausgegangen, dass das Überschreiten der Variationsbreite der ursprünglichen Nutzung entscheidend für den Wegfall der Bestandskraft der ursprünglichen Baugenehmigung ist. Vielmehr muss mit ihr eine Außenweltveränderung einhergegangen sein, welche eine störungsfreie Rückkehr unmöglich macht.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baugenehmigung; Bestandskraft; Geltungsdauer; Reichweite; Nutzungsänderung; Baugebiet; Gebietstyp; Bauvorhaben; Bauliche Nutzung; Zulässigkeit; Beurteilungskriterium; Eigentum; Öffentlicher Belang; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 31(2000)Nr.11, S.1675-1681, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Beckmann,Martin; Lambrecht,Heiner:
Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeregelung nach Paragraph 19c BNatSchG
Für den Vollzug der Verträglichkeitsprüfung und der Ausnahmeregelung nach Par.19c BNatSchG ist ganz wesentlich, welche Behörde (Naturschutzbehörde oder Zulassungsbehörde) für die Verträglichkeitsprüfung zuständig ist und welche Bedeutung insbesondere die der Zulassungsentscheidung oft vorgelagerte Raumverträglichkeitsprüfung für die Erteilung einer Ausnahme nach Par.19c Abs.3 BNatSchG hat. Der Beitrag dient der Klärung dieser und weiterer Fragen der Auslegung des Par.19c BNatSchG. Er baut insoweit auf Beiträgen auf, die in dieser Zeitschrift bereits veröffentlicht worden sind (vgl. z .B. Fisahn, Internationale Anforderungen an den deutschen Naturschutz, ZUR 1996, 3ff.; Schmitz, Habitatschutz für Vögel?, ZUR 1996, 12ff.; Fischer-Hüftle, Zur Umsetzung, der FFH-Richtlinie in das Bundes- und Landesnaturschutzrecht, ZUR 1999, 66).
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Bundesnaturschutzgesetz; Umweltrecht; Verträglichkeitsprüfung; Ausnahmeregelung; Zuständigkeit; Abwägung; Alternativenprüfung;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 11(2000)Nr.1, S.1-8, Lit.
ISSN: 0943-383X
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Scherer-Leydecker,Christian:
Haben Nachbarn Recht auf schöne Aussicht? BVerwG, Beschluss vom 22.08.2000 - 4/BN/38.00 BauGB Par.1 Abs.6; VwGO Par.47 Abs.2
Alleine der Umstand, dass ein bisher unbebautes Grundstück künftig bebaut werden darf, macht das Interesse des Nachbarn an der Erhaltung des bisherigen Zustandes, z.B. wegen der Ortsrand- und Aussichtslage, noch nicht zu einem Belang, der im Rahmen der Abwägung über die Aufstellung eines Bebauungsplans zu berücksichtigen wäre.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bebauungsplanaufstellung; Abwägung; Privater Belang; Aussicht; Nachbarklage; Normenkontrollantrag; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 11(2000)Nr.11, S.559
ISSN: 0941-5750
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Schladebach,Marcus:
Denkmalschutz im Bauplanungsrecht
Liegen Baudenkmäler im Plangebiet eines Bauleitplans, so stellt sich der planenden Gemeinde die Aufgabe, den auf einzelne Bauwerke ausgerichteten Denkmalschutz in das als räumliches Gesamtplanungsrecht konzipierte Bauplanungsrecht zu integrieren. Zum einen kann es darum gehen, daß mit der Bauleitplanung die Belange eines Baudenkmals unterstützt oder sogar besser zur Geltung gebracht werden können, es können aber auch Belange des Baudenkmalschutzes der Bauleitplanung entgegenstehen. Nach einer einleitenden Darstellung der begrifflichen und rechtlichen Voraussetzungen der Unterschutzstellung von Baudenkmälern nach Landesrecht geht der Beitrag auf die oben genannten Fallkonstellationen im Flächennutzungsplan, im Bebauungsplan sowie im unbeplanten Innenbereich nach. Ein Abschnitt ist der primär städtebaulichen Zielen verpflichteten Erhaltungssatzung und den Möglichkeiten gewidmet, mit der diese Ziele des Baudenkmalschutzes unterstützen kann. Fazit ist, daß das Bauplanungsrecht einen ausreichenden Rahmen zur Verfügung stellt, um die Belange des Denkmalschutzes sachgerecht zu berücksichtigen. Dabei kommt den Erhaltungszielen des Denkmalschutzes kein absoluter Vorrang vor anderen planungserheblichen Belangen zu. Jedoch beanspruchen Denkmale aufgrund ihrer landesgesetzlichen Unterschutzstellung eine herausgehobene Stellung im Bauplanungsrecht.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Planinhalt; Abwägung; Denkmal; Begriffsbestimmung; Planungsinstrument; Erhaltungssatzung; Denkmalschutz; Bauplanungsrecht; Bauleitplanung; Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Rechtswirkung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 31(2000)Nr.3, S.314-322, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Gemeinde hat bei Bebauungsplanaufstellung den Verdacht auf Altlast so aufzuklären, dass abschließende Entscheidung über Nutzungsmöglichkeit getroffen werden kann. VGH Baden-Württemberg, Normenkontroll-Urteil vom 7.5.1999 - 3/S/1265.98
Die Gemeinde muss bei der Aufstellung von Bebauungsplänen einen vorhandenen Verdacht von Bodenverunreinigungen soweit aufklären, dass eine abschließende Entscheidung über die geplante Nutzung getroffen werden kann und die geplante Nutzung möglich ist. Die Gemeinde darf die Bewältigung von Folgeproblemen durch vorhandene Altlasten nur dann dem späteren, dem Planvollzug dienenden Verwaltungsverfahren überlassen, wenn sie im Rahmen der Abwägung realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Probleme in diesem Zusammenhang gelöst werden können.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bebauungsplanaufstellung; Bodenverunreinigung; Altlast; Verdachtsfläche; Aufklärung; Abwägungsgebot; Rechtsprechung; VGH;.
in Fachzeitschrift: Die Gemeinde (BWGZ) 123(2000)Nr.4, S.139
Sportanlagenlärmschutzverordnung und kommunale Bauleitplanung (hier: Sportplatzerweiterung). Urteil vom 12.August 1999 - 4/CN/4.98
1. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV - vom 18.Juli 1991 (BGBI I S. 1588, ber. S. 1790) hat für die Bauleitplanung (nur) mittelbar rechtliche Bedeutung: (a) Die Gemeinde darf keinen Bebauungsplan aufstellen, der nicht vollzugsfähig ist, weil seine Verwirklichung an den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der Verordnung scheitern müßte. (b) Bei der planerischen Abwägung gemäß Par.1 Abs.6 BauGB muß die Gemeinde die Schutzbedürftigkeit des Einwirkungsbereichs der Sportanlage entsprechend den Anforderungen der Verordnung zutreffend ermitteln. Sie darf naheliegende und verhältnismäßige Möglichkeiten einer Sportlärmbeeinträchtigung benachbarter Gebiete unterhalb der Richtwerte nicht unberücksichtigt lassen. 2. Eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen von der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung mit der Folge, daß sich die Schutzwürdigkeit nach der tatsächlichen Nutzung richtet (Par.2 Abs.6 Satz 3 der 18. BImSchV), liegt nicht schon dann vor, wenn die tatsächliche Nutzung in eine andere Gebietsklasse gemäß Par.2 Abs.2 der 18. BImSchV fällt als die festgesetzte.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Immissionsschutzrecht; Lärmschutz; Sportplatz; Erweiterung; Sportanlagenlärmschutzverordnung; Bauleitplanung; Bebauungsplanung; Wohngebiet; Abwägungsgebot; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 11(2000)Nr.2, S.170-173
ISSN: 0943-383X
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Bunzel,Arno:
Bauleitplanung und Flächenmanagement bei Eingriffen in Natur und Landschaft
Die Entwicklung neuer Baugebiete führt fast unausweichlich zu Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes. Die im Baugesetzbuch verankerte städtebaurechtliche Eingriffsregelung dient als gesetzlich vorgeprägtes Prüf- und Folgenbewältigungsprogramm zur Abwägung und Prüfung von Ausgleichmaßnahmen im Flächenmanagement bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Die Difu-Arbeitshilfe gibt einen systematischen Überblick über die gesamte Problematik und orientiert sich an den rechtlichen und planungspraktischen Anforderungen bei der Handhabung des Instrumentariums. Sie enthält nicht nur zahlreiche Beispiele aus der kommunalen Praxis, sondern auch Hinweise auf alle wichtigen Gerichtsentscheidungen und - zu ausgewählten Aspekten - auf vertiefende Literatur. In sieben nach den Planungsebenen und Aufgabenschwerpunkten gegliederten Kapiteln wird dem Leser zum einen eine Hilfe bei der Bewältigung von Einzelfragen gegeben, zum anderen der Rahmen für eine umfassende Ausgleichsflächenpolitik von der Planung über die Flächenbereitstellung bis zum Vollzug vorgezeichnet. Als Einzelaspekte werden unter anderem angesprochen: Anforderungen an eine rechtssichere Abwägung; Flächenpool und Ökokonto; Festsetzungs- und Darstellungsmöglichkeiten; technische Anforderungen an die Zuordnungsfestsetzung; Möglichkeiten interkommunaler Kooperation; Flurbereinigung und Umlegung; Einzelheiten zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen, Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von städtebaulichen Verträgen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan; Landschaftsplan; Flächenmanagement; Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Städtebaurecht; Ausgleichsfläche; Ausgleichsmaßnahme; Abwägung; Rechtssicherheit; Rechtsvorschrift; Rechtsgrundlage; Naturschutzrecht; Kommunale Zusammenarbeit; Finanzierung; Städtebaulicher Vertrag; Kostenerstattung; Beispiel; Rechtsprechung; Praxis;.
Berlin: 1999. 209 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-88118-279-9
= Difu-Arbeitshilfe
Hrsg.: Deutsches Institut für Urbanistik -difu-, Berlin
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Bodenschutz in der Raumordnung. Nachhaltigkeit und Management
Der auf die Landes- und Regionalplanung gerichtete Handlungsbedarf im Bodenschutz ist seit längerem Gegenstand sowohl in der umweltpolitischen Diskussion (z.B. Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz) als auch in den raumordnungspolitischen Überlegungen. Während auf der umweltpolitischen Ebene die Möglichkeiten und Ansätze zur Verwirklichung von Zielen des Bodenschutzes über das Instrumentarium der Raumordnung bzw. Landes- und Regionalplanung im Vordergrund stehen, thematisiert die Raumordnung den Bodenschutz im Rahmen der Umweltvorsorge, insbesondere hinsichtlich Ressourcenschutz und Freiraumsicherung. In dem vorliegenden Beitrag wird das aktuelle raumordnerische Instrumentarium zur Integration des Bodenschutzes in die Landes- und Regionalplanung auf seine Tauglichkeit bzw. Reformbedürfdigkeit und Weiterentwicklungsnotwendigkeit hin untersucht. Auf der Basis der Prinzipien der Nachhaltigkeit werden Vorschläge zur intensiveren Kooperation mit den einzelnen Fachverwaltungen erarbeitet. Gleichzeitig wird die Zielsetzung einer Konzentration raumordnerischer Aussagen (Stichwort: "Schlanker Raumordnungsplan") mitverfolgt. Raumordnerische Handlungsansätze für eine wirkungsvollere Integration des Bodenschutzes bestehen werden in inhaltlichem Umfang, methodischem Ansatz, in der Entwicklung von Zielaussagen und Instrumenten sowie in der kartographischen Umsetzung verdeutlicht, Empfehlungen für die Raumordnung und Landesplanung zum Plan- und Programminhalt, zur Nutzung des Bodenschutzes als Abwägungsprämisse im Planaufstellungsverfahren und im Zuge der Planumsetzung durch andere Planungsträger gegeben.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Landesplanung; Regionalplanung; Bodenschutz; Integration; Raumordnungsprogramm; Raumordnungsziel; Raumordnungspolitik; Nachhaltige Entwicklung; Handlungsempfehlung; Planinhalt; Methode; Abwägung; Planungsinstrument; Planungsträger; Datengrundlage; Bodenkunde; Rechtsvorschrift; Gesetzesgrundlage;.
Hannover: 1999. V,101 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-88838-650-0
= ARL Arbeitsmaterial; 250
Hrsg.: Akademie für Raumforschung und Landesplanung -ARL-, Hannover
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Billing,Karolin; Weise,Peter:
Die Kosten-Nutzen-Betrachtung als Methode zur Bewertung von Flächennutzungskonkurrenzen
Flächennutzungskonkurrenzen führen zu Entscheidungsproblemen zwischen sich wechselseitig ausschließenden Nutzungsmöglichkeiten einer Fläche. Die Kosten-Nutzen-Betrachtung als Bewertungsmethode von Flächennutzungskonkurrenzen erfasst systematisch alle Kosten und Nutzen und stellt diese, in Geldeinheiten bewertet einander gegenüber. Durch das Abwägen der Kosten und Nutzen werden alle auf einer Fläche möglichen Nutzungen in Relation zueinander gesetzt und vergleichbar gemacht. Anhand eines Fallbeispiels wird gezeigt, welche konkreten Analyseschritte (Identifizierung Leistungspotential, Nutzungsanspruch, Flächennutzungsart, Flächennutzungskonkurrenz - Wirkungsanalyse - Monetarisierung) zu erfolgen haben, bis man eine ökonomische Bewertung alternativer Flächennutzungen durchführen kann. Gleichzeitig lässt sich aufgrund dieser Vorgehensweise abschätzen, ob eine Kommune sinnvollerweise eine Kosten-Nutzen-Betrachtung durchführen sollte oder nicht. Schließlich erkennt man, daß trotz aller Kritik an der ökonomischen Bewertungsmethode nur diese Bewertungsmethode der Natur zu ihrem Recht verhilft: Anthropogene und ökologische Leistungen werden nicht mehr in ein Über- und Unterordnungsverhältnis gebracht, sondern gleichberechtigt behandelt.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Flächennutzung; Flächennutzungsplanung; Nutzungskonflikt; Nutzungsart; Entscheidungsfindung; Abwägung; Bewertungsmethode; Kosten-Nutzen-Analyse; Ökonomie; Wirkungsanalyse; Fallbeispiel; Berechnungsbeispiel; Sandabbau; Grünfläche; Quantifizierung; Monetarisierung; Nutzwert; Wertschöpfung; Entlohnung; Ökologie; Leistung; Handlungsfeld;.
In: Stadtökologische Forschung. Theorien und Anwendungen
Berlin: Analytica 1999. S.35-59, Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-929342-35-9
= Stadtökologie (Berlin); 6
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Der naturschutzrechtliche Ausgleich nach Paragraph 1 a BauGB
Die bisherige Plazierung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für die Bauleitplanung im Bundesnaturschutzgesetz wurde aufgegeben und - unter teilweiser Umgestaltung - durch deren Übernahme in das Baugesetzbuch ersetzt. Durch die Integration der Eingriffsregelung in das Recht der Bauleitplanung sollte deren Handhabung erleichtert werden. Vor diesem Hintergrund wurde anläßlich der Veranstaltung Forum 16 die Breite der Fragestellungen diskutiert, die durch den naturschutzrechtlichen Ausgleich in Planung, Bodenordnung, Kostentragung oder Rechtskontrolle auftreten. Inhaltliche Themenschwerpunkte der Referentenbeiträge bildeten die Systematik des Par. 1a BauGB im Vergleich zur bisherigen Rechtsprechung, die Chancen des neuen BauGB für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege aus der Sicht einer obersten Naturschutzbehörde, die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Rahmen der Landschafts- und Grünordnungsplanung und die Bereitstellung der Ausgleichsflächen vor allem im gesetzlichen Umlegungsverfahren sowie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und ihre Kostenerstattung unter besonderer Berücksichtigung des Erschließungsbeitrages.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Eingriffsregelung; Abwägung; BauGB; Rechtsgrundlage; Rechtsvorschrift; Rechtsprechung; Naturschutz; Landschaftspflege; Bauleitplanung; Umsetzung; Landschaftsplanung; Grünordnungsplanung; Fallbeispiel; Bereitstellung; Ausgleichsfläche; Umlegungsverfahren; Kostenverteilung; Kostenerstattung; Ausgleichsmaßnahme; Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragsrecht;.
Stuttgart: Boorberg 1999. 104 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-415-02598-5
= Forum für Stadtentwicklungs- und Kommunalpraxis e.V.; 16
Hrsg.: Forum für Stadtentwicklungs- und Kommunalpraxis e.V., Stuttgart
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Naturschutzrecht; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen, Eignung. BNatSchG § 8; Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern § 1 Abs.3. BVerwG, Urteil vom 28.Januar 1999 - 4 A 18.98
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Bundesnaturschutzgesetz; Ersatzmaßnahme; Abwägung; Planfeststellung; Entschädigung; Rechtsprechung; Renaturierung; Pflanzung; Anpflanzung; Vegetation;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 48(1999)Nr.12, S.84
ISSN: 0007-5884
Knebel,Jürgen:
Der Entwurf des Umweltgesetzbuchs. Auswirkungen auf das Naturschutzrecht
Das Thema bietet die Möglichkeit, die Chancen und Risiken, die das neue Umweltgesetzbuch für den Umweltschutz hat, darzustellen, wobei der Beitrag sich nicht im Allgemeinen verliert, sondern die möglichen Fortschritte im Zusammenhang mit dem Naturschutzrecht darzustellen versucht. Es wird speziell auf die Defizite des Naturschutzrechtes und dessen Novellierung (z.B. Verbesserung der Instrumente, optimierte Abwägungsklausel, Umweltgrundlagenplanung, Naturpflegepläne, Eingriffsproblematik) eingegangen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltgesetzbuch; Entwurf; Auswirkung; Naturschutzrecht; Instrument; Abwägung; Norm; Realität; Grundlagenplanung; Naturpflege; Planung; Eingriffsregelung; Zielsetzung;.
in Fachzeitschrift: Stadt und Grün / Das Gartenamt 48(1999)Nr.3, 153-159 (7 S.), Abb.
ISSN: 0948-9770
Ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag (Arbeitstagung), Nr.: 40
Berlin (Deutschland, Bundesrepublik), 16.-19. September 1998.
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Düppenbecker,Antje; Greiving,Stefan:
Die Auswirkung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie auf die Bauleitplanung
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutz; Schutzgebiet; Ausweisung; Bauleitplanung; EU-Richtlinie; FFH-Richtlinie; Vogelschutzrichtlinie; Verbindlichkeit; Bewertung; Abwägung; Gemeinde; Beteiligungsverfahren; Kommunale Planungshoheit; Ermessensspielraum; Vogelschutz; Biotopschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 19(1999)Nr.5, S.173-178, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Bauplanungsrecht - Sondergebietsfestsetzung für großflächigen Einzelhandel. Interkommunales Abstimmungsgebot. Par.1 Abs.6, 2 Abs.2 BauGB. Par.11 BauNVO, VG Potsdam, Beschluß vom 7.Mai 1999 - 5/L/950/98
Ein Verstoß gegen das Abwägungsgebot, indem Folgewirkungen von Sondergebietsfestsetzungen auf eine Nachbargemeinde nicht in die Abwägung eingestellt wurden, muß nicht zu einem Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot führen. Soweit nichtamtlicher Leitsatz. Im vorliegenden Fall begehrt das Land Berlin für den Stadtteil Berlin- Spandau und den dort angesiedelten Einzelhandel erfolglos vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung für das Factory-Outlet-Center Wustermark. In der Begründung zu Erheblichkeitsschwellen beim Kaufkraftabfluß für einzelne Branchen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Einzelhandel; Einkaufszentrum; großflächiger Einzelhandel; Factory-Outlet-Center; Bebauungsplan; Sondergebiet; Abstimmung; Kaufkraft; Abfluss; Zentralität; Wirkungsbereich; Abwägung; Rechtsprechung; VG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 30(1999)Nr.10, S.1146-1150
ISSN: 0340-7489
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BauGB Par.1 Abs.3 und 6, Par.215 Abs.1 Nr.2, BauNVO Par.1 Abs.5 und 10, Par.8. BVerwG, Beschl. vom 11.Mai 1999 - 4 BN 15.99 - (VGH München)
Schließt die Gemeinde in einem Gewerbegebiet nach Paragraph 1 V BauNVO Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten nachträglich aus, um das produzierende Gewerbe zu stärken, so fordert Paragraph 1 III BauGB nicht den Nachweis, daß diese Nutzungsarten ohne die Beschränkung an anderen Standorten gefährdet sind. Der Nachweis einer konkreten Flächennachfrage von Betrieben des produzierenden Gewerbes ist nicht erforderlich. Die in Paragraph 215 I Nr.2 BauGB getroffene Unbeachtlichkeitsregelung erfaßt nur Abwägungsmängel, nicht auch sonstige Verstöße gegen Vorschriften des materiellen Rechts. Ändert die Gemeinde einen Bebauungsplan, so ist für die ursprüngliche und die geänderte Fassung jeweils gesondert zu prüfen, welche Abwägungsmängel gegebenenfalls wegen Ablaufs der Sieben-Jahres-Frist des Paragraphen 215 I Nr.2 BauGB unbeachtlich sind. Paragraph 1 X Satz 1 BauNVO ist auch dann anwendbar, wenn die Anlage in dem betreffenden Baugebiet unzulässig ist, weil sie einer Nutzungsart zuzurechnen ist, die dort einem Nutzungsausschluß nach Paragraph 1 V BauNVO unterliegt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bebauungsplan; Gewerbegebiet; Planänderung; Vergnügungsstätte; Gaststätte; Einzelhandel; Nutzung; Ausschluss; Bestandsschutz; Vertrauensschutz; Abwägungsfehler; Rechtsprechung; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 22(1999)Nr.5, S.279-282
ISSN: 0170-0413
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Vallendar,Willi:
Das Abwägungsgebot - ein alter Hut mit neuen Federn
Seit Jahrzehnten spielt das Abwägungsgebot als Begriff in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine zentrale Rolle, ohne daß allerdings dieser Begriff positiv genau bestimmbar geworden wäre. Über Jahre wurde eine drittschützende Wirkung des Abwägungsgebots verneint. Hier hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung eine Änderung vollzogen. Der Verfasser, Richter am Bundesverwaltungsgericht, zeichnet die Entwicklung der Rechtsauffassung an Beschlüssen des Gerichts nach. Dabei werden Urteile zum Anlagenrecht, Immissionsschutzrecht und Planfeststellungsrecht referiert. Er gelangt zu dem Ergebnis, daß die Annahme einer drittschützenden Wirkung für den klagewilligen Privaten von begrenzter Bedeutung ist. Nach wie vor hat er darzulegen, daß er durch eine Planung in eigenen Belangen betroffen ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Abwägung; Abwägungsgebot; Abwägungsfehler; Rechtsschutz; Drittschutz; Klagebefugnis; BVerwG; Rechtsprechungsübersicht; Planfeststellung; Anlage; Zulassungsverfahren; Sicherheit; Immissionsschutz;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 19(1999)Nr.4, S.121-125, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Stüer,Bernhard:
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren. Stürzt die Abwägungs- und Rechtsschutzpyramide ein?
Das sechste VwGO-Änderungsgesetz hat Bewegung in den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gebracht. Wo bisher ein möglicher Nachteil genügte, ist nun die Betroffenheit in eigenen Rechten erforderlich, um im Normenkontrollverfahren antragsbefugt zu sein. Der Absicht des Gesetzgebers, die Hürden für Klagen betroffener Nachbarn höher zu setzen, stehen allerdings jüngere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts entgegen, so etwa vom 24.9.1998 - 4/CN/2.98 -. Danach hat das in Par.1 VI BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange, die für die Abwägung erheblich sind. Nicht auszuschließen ist - so die Schlußfolgerung des Beitrags - daß damit Richterrecht ein Gegengewicht zu den mittlerweile unter Umständen etwas zu weit gediehenen Bemühungen des Gesetzgebers um Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung setzt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; VwGO; Gesetzgebung; Nachbarschutz; Rechtsschutz; Klagebefugnis; Betroffener; Planungsrecht; Bauleitplanung; Planfeststellung; Normenkontrollklage; Abwägung; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 30(1999)Nr.11, S.1221-1228, Abb.,Lit.
ISSN: 0340-7489
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Michler,Hans-Peter:
Zum Entwurf eines Umweltgesetzbuches
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltrecht; Umweltschutzrecht; Umweltgesetzbuch; Vorhabengenehmigung; Abwägung; Planfeststellungsrecht;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 114(1999)Nr.12, S.816-828, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Sanierungsrecht - Rückwirkendes Inkraftsetzen einer Sanierungssatzung; Abwägungsgebot. Par.136 Abs.4 Satz 3 BauGB; Par.215 Abs.3 Satz 1 BauGB 1986 (Par.215a Abs.2 BauGB 1998). Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 10.November 1998 - 4/BN/38.98 (OVG Schleswig)
Dem für den Erlaß einer Sanierungssatzung geltenden Abwägungsgebot, Paragraph 136 IV Satz 3 BauGB, unterliegen die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung und die Abgrenzung des Sanierungsgebiets, aber noch nicht, welche planerischen Festsetzungen für die einzelnen Grundstücke letztlich getroffen werden sollen. Allein das Verstreichen eines erheblichen Zeitraums seit der ursprünglichen Beschlußfassung und eine inzwischen eingetretene Änderung der Sach- und Rechtslage hindern ein rückwirkendes Inkraftsetzen einer wegen eines Ausfertigungsmangels ungültigen Sanierungssatzung nicht. Soweit Leitsätze.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Sanierung; Satzung; Sanierungssatzung; Inkrafttreten; Rückwirkung; Abwägung; Normenkontrollklage; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 30(1999)Nr.4, S.375-376
ISSN: 0340-7489
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Stüer,Bernhard; Hermanns,Caspar David:
Die Anordnung vorläufiger Teilmaßnahmen in der Fachplanung
Vorgezogene Teilmaßnahmen dürfen keine vollendeten Tatsachen schaffen und nur auf der Grundlage einer Abwägung zugelassen werden. Die Abwägung muß sich auf ein positives Gesamturteil zum beabsichtigten Gesamtvorhaben erstrecken und zudem die Eingriffsfolgen bewältigen, die mit der Zulassung vorgezogener Teilmaßnahmen verbunden sind. Träger öffentlicher Belange und betroffene Bürger sind zu beteiligen. Der Umfang der Beteiligungsnotwendigkeit richtet sich nach dem Grad und der Erkennbarkeit der Betroffenheiten.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Fachplanungsrecht; Planfeststellungsverfahren; Verfahrensbeschleunigung; Anordnung; Abwägung; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: DÖV Die Öffentliche Verwaltung 52(1999)Nr.2, S.58-64, Lit.
ISSN: 0029-859X
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Bauplanungsrecht - Sondergebietsfestsetzung für großflächigen Einzelhandel. Interkommunales Abstimmungsgebot. Par.47 VwGO; Par.2 Abs.2, Par.215a BauGB. Bayerischer VG, Urteil vom 3.Mai 1999 - 1/N/98.1024
Entscheidet sich der Plangeber für einen geringen Konretisierungsgrad der Planung etwa deshalb, um sich beim Planvollzug viele Möglichkeiten offenzuhalten, so muß er bei der Abwägung die gesamte Bandbreite der auf ihrer Grundlage möglichen Nutzungen in den Blick nehmen und - vorausgehend - das hierfür notwendige Abwägungsmaterial ermitteln. Soweit Leitsatz. Die Antragstellerin, eine 30 km von Ingolstadt entfernt liegende Gemeinde, wendet sich erfolgreich gegen die Festsetzung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel mit einer Gesamtverkaufsfläche bis zu 40000 Quadratmetern im 1994 inkraft getretenen Bebauungsplan Gewerbepark Nord-Ost der Antragsgegnerin, der Stadt Ingolstadt. Das überplante 57 Hektar große Gebiet, derzeit landwirtschaftlich genutzt, liegt 3,5 Kilometer nördlich des Stadtzentrums. Eine Beschränkung der Einzelhandelsverkaufsfläche auf 40000 Quadratmeter war durch Beschluß des Stadtrats vorgesehen. Eine entsprechende Bestimmung im Bebauungsplan fehlte jedoch, da die Stadt entsprechende Beschränkungen privatvertraglich beim Verkauf der Grundstücke erreichen will. In der Folge genehmigte die Stadt Ingolstadt mit Vorbescheiden vom Dezember 1994 ein SB-Warenhaus, einen Baumarkt und weitere Fachmärkte und im Dezember 1997 ein Factory-Outlet-Center mit einer Verkaufsfläche von 25000 Quadratmetern. Die unzureichende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf Nachbargemeinden führt zu einem Abwägungsausfall und damit zur Nichtigkeit des Bebauungsplans.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Einzelhandel; Sondergebiet; Großflächiger Einzelhandel; Verkaufsfläche; Beschränkung; Bebauungsplan; Gemeinde; Nachbargemeinde; Abstimmung; Abwägung; Planungsverfahren; Verfahrensablauf; Rechtsschutz; Rechtsprechung; VGH-Urteil;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 30(1999)Nr.10, S.1140-1145, Lit.
ISSN: 0340-7489
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Marian,Susanne:
Ist Baustellenlärm abwägungserheblicher Nachteil? BVerwG, Beschluß vom 12.03.1999 - 4/BN/6.99; BauR 99,878 = UPR99,312. VwGO Par.47 Abs.2 Satz1; BauGB Par.1 Abs.6
Lärm- und Staubemissionen einer Baustelleneinrichtung, die außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes errichtet werden soll, gehören nicht zu den abwägungserheblichen Belangen, die bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beachten sind. Ein gleichfalls außerhalb des Plangebietes in Nachbarschaft zu der Baustelleneinrichtung wohnender Grundstückseigentümer kann daher gegen den Bebauungsplan mit der Begründung vorgehen, seine Belange wären bei der Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Immissionsschutzrecht; Bebauungsplanaufstellung; Abwägung; Nachbarrecht; Nachbarschutz; Baustellenlärm; Lärmschutz; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 10(1999)Nr.9, S.431
ISSN: 0941-5750
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BauGB Par.9 Abs.1 Nr.15, 20. OVG Münster, Urteil vom 17.12.1998 - 10a/D/186/96.NE
1. Zu den Kriterien für die Auswahl von Ausgleichsflächen. 2. Zu den Anforderungen an die Begründung der Zweckbestimmung einer öffentlichen Grünfläche, die zugleich als Ausgleichsfläche festgesetzt werden soll. 3. Keine Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche zum Zweck erleichterter Enteignung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bauplanungsrecht; Bebauungsplan; Festsetzung; Abwägung; Begründung; Eingriffsregelung; Ausgleichsfläche; Öffentliche Grünfläche; Ausweisung; Enteignung; Rechtsprechung; OVG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 21(1999)Nr.9, S.528-531
ISSN: 0172-1631
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GG Art.2,14; BImSchG Par.41,42,43,16. BImSchV Par.1 Abs.2; AEG Par.18,20 Abs.7. BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 11/A/3.98
1. Die Wiederherstellung des in den Nachkriegsjahren abgebauten zweiten Gleises eines Schienenweges ist nur dann eine i. S. des Par.41 BImSchG wesentliche Änderung dieses Schienenweges, wenn es sich bei der nach dem Abbau des Gleises betriebenen Bahnlinie nicht nur tatsächlich, sondern auch planungsrechtlich nur noch um eine eingleisige Strecke handelte. 2. Aus der gesetzlich vorgeschriebenen Notwendigkeit einer Planfeststellung ergibt sich die rechtliche Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, in eine neue Abwägung einzutreten, die tatsächliche oder plangegebene Vorbelastungen nicht von vornherein ausblendet, sondern in den Blick nimmt und bewertend berücksichtigt. Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der von solchen Vorbelastungen betroffenen Belange sind jedoch grundsätzlich geringer als bei nicht derart vorbelasteten Belangen. 3. Führt bei der Beurteilung von Lärmimmissionen eine tatsächliche Vorbelastung der Umgebung dazu, daß von dem Vorhaben selbst keine zusätzlichen nachteiligen Auswirkungen ausgehen, dann besteht mangels Schutzwürdigkeit des Interesses am Unterbleiben des Vorhabens kein Anlaß, Schutzvorkehrungen zu treffen oder einen Ausgleich in Geld zu gewähren.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Eisenbahnrecht; Planungsrecht; Immissionsschutzrecht; Bahnstrecke; Schienenweg; Streckenausbau; Wiederherstellung; Planfeststellungsverfahren; Abwägung; Lärmimmission; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 21(1999)Nr.11, S.634-637
ISSN: 0172-1631
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Bauplanungsrecht; Flächen für die Landwirtschaft; freizuhaltende Flächen. BauGB § 9 Abs.1 Nr.10, 18 a. BVerwG, Beschluß vom 17.Dezember 1998 - 4 NB 4.97
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Rechtsprechung; Bebauungsplan; Planfeststellung; Baunutzungsverordnung; Landwirtschaftliche Fläche; Abwägung; BauGB; Bauplanungsrecht; Gebietsfestlegung;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 48(1999)Nr.8, S.78-79
ISSN: 0007-5884
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Verkehrsbeschränkung aufgrund von Lärm- und Schadstoffbelastungen. OVG Berlin. Urteil vom 18.November 1998 - 1/B/80.95
1. Par.45 Abs.1 Satz2 Nr.3 StVO ermöglicht und gewährt Schutz vor Verkehrslärm nicht erst dann, wenn dieser einen bestimmten Schallpegel überschreitet, es genügt vielmehr, daß der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange der Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muß. 2. Die erforderliche Abwägung mit den entgegenstehenden Verkehrsbedürfnissen und Anliegerinteressen setzt die konkrete Ermittlung der am Wohnort der Kläger gegebenen Belastungswerte voraus. Ableitungen aus der sog. »Verkehrslärmkartei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz« ermöglichen für sich allein keine sachgerechte Abwägung. 3. Als Orientierungshilfe für die Bewertung der Abgase können die Konzentrationswerte der 23. BlmSchV herangezogen werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Immissionsschutzrecht; Straßenverkehrsrecht; StVO; Lärmbelastung; Schadstoffbelastung; Verkehrslärm; Verkehrsbeschränkung; Abwägung; Rechtsprechung; OVG;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 10(1999)Nr.3, S.164-166
ISSN: 0943-383X
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Peine,Franz Joseph:
Interessenermittlung und Interessenberücksichtigung im Planungsprozeß
Der Beitrag thematisiert den Abwägungsvorgang auf der Ebene der Landes- und der Regionalplanung. Dabei wird unterschieden zwischen der Interessenermittlung, die gekennzeichnet ist durch die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials, und der Interessenberücksichtigung, die zum einen die Bewertung der einzelnen Belange und zum anderen die Abwägung im engeren Sinne beinhaltet. Ausführlich behandelt werden die einzelnen Rechtspflichten der Planungsträger.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Raumplanung; Landesplanung; Regionalplanung; Planungsprozess; Planinhalt; Planungsträger; Planungsbeteiligung; Bürgerbeteiligung; Partizipation; Rechtsschutz; Rechtsgrundlage; Rechtsvorschrift; Abwägung; Abstimmung; Berücksichtigung; Interessen; Staat; Gemeinde; Gemeindeverband; Kommune;.
In: Methoden und Instrumente räumlicher Planung. Hrsg.: Akademie für Raumforschung und Landesplanung -ARL-, Hannover
Hannover: 1998. S.169-185, Lit.
ISBN: 3-88838-525-3
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Storm,Peter-Christoph:
Forum "Leitvorstellung der Raumordnung: Nachhaltige Raumentwicklung". Einführung
Nachhaltigkeit ist zu einem schillernden Begriff avanciert. Angesichts der Vielzahl von Akteuren, die aus unterschiedlicher Interessenlage und mit unterschiedlichen Inhalten von Nachhaltigkeit sprechen, besteht die Gefahr, daß Nachhaltigkeit zu einer Leerformel wird. Der Beitrag zeigt wichtige Aspekte auf, die für die Präzisierung einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung bedeutsam sind. Ausgehend von den neuen rechtlichen Grundlagen im novellierten Raumordnungsgesetz geht es dabei um die materiellen Präzisierungsansätze, die Nachhaltigkeitsdimensionen, die Abwägung, um Anforderungen an den Planungsprozeß im Lichte der nachhaltigen Entwicklung sowie um ergänzende Instrumente zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Raumplanung; Raumentwicklung; ROG; Rechtsgrundlage; Nachhaltigkeit; Nachhaltige Raumentwicklung; Leitvorstellung; Zielsetzung; Planungsprozess; Planungsinstrument; Umsetzung; Umweltschutz; Siedlungsstruktur; Ressourcennutzung; Abwägung; Präzision;.
In: Sächsische Regionalplanung - eine Bilanz nach fünf Jahren. Anforderungen aus dem neuen Raumordnungsrecht und aus der Raumforschung. 4. Sächsische Regionalplanertagung am 7./8. Mai 1998 in Eibenstock. Hrsg.: Akademie für Raumforschung und Landesplanung -ARL-, Hannover
Hannover: 1998. S.127-133, Lit.
ISBN: 3-88838-645-4
= ARL Arbeitsmaterial; 245
Sächsische Regionalplanertagung, Nr.: 4
Eibenstock (Deutschland, Bundesrepublik), 07.-08. Mai 1998.
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Hoppe,Werner:
Grundfragen des Planungsrechts. Ausgewählte Veröffentlichungen
Die vorliegende Sammlung von Veröffentlichungen verdeutlicht die Forschungsschwerpunkte des Autors auf dem Gebiet der planungsrechtlichen Rechtsfragen. Themenschwerpunkte bilden die dogmatische Erfassung der Grundstrukturen der Planung und des noch relativ jungen Planungsrechts mit der zentralen Denk- und Entscheidungsmethode der planerischen Abwägung sowie ihrer Fehler und Fehlerfolgen, die Entwicklung der rechtlichen Handlungsmaßstäbe für die Planung und der rechtlichen Kontrollmaßstäbe bei ihrer aufsichtsrechtlichen und gerichtlichen Überprüfung auf ihre rechtlichen und verfassungsrechtlichen Grenzen (z.B.: kommunale Selbstverwaltung, Eigentum) hin, insbesondere die Kontrolldichte der Überprüfung. Ziel des Autors ist es, einzeln publizierte Abhandlungen zum Planungsrecht in einen Zusammenhang zu stellen. Die Zusammenschau der Publikationen soll ein Gesamtbild der nach der Meinung des Autors schnellebigen Entwicklung des Planungsrechts in den letzten Jahrzehnten ablesbar machen, eine Entwicklung, die die Veröffentlichungen sowohl zustimmend als auch kritisch begleitet haben und in denen sie sich gewissermaßen widerspiegelt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; BauGB; Abwägungsgebot; Abwägung; Rechtskontrolle; Bauleitplanung; Norm; Kontrolle; Überprüfung; Gericht; Verfassungsgericht; Kommunale Selbstverwaltung; Verwaltungsgericht; Planänderung; Optimierung; Planung; Planungsoptimierung; Raumordnung; Landesplanung; Raumordnungsplan; Planerhaltung; Abhandlung;.
Münster/Westf.: 1998. XV,435 S., Lit.
ISBN: 3-88497-150-6
= Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 182
Hrsg.: Univ. Münster/Westf., Zentralinstitut für Raumplanung und Institut für Siedlungs- und Wohnungswesen
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Zundel,Rolf:
Rohstoffabbau und konkurrierende Nutzungen. Rohstoffabbau und Naturschutz
Naturschutzgesetzliche Vorgaben zum Bodenabbau sollen einen möglichst schonenden Umgang mit der Natur gewährleisten. Zu den schützenswerten Naturgütern, entsprechend den Bundes- und Landesnaturschutzgesetzen, gehören neben Tieren und Pflanzen auch mineralische Rohstoffe, Wasser; Boden, Klima, Luft und die Erholungsfunktion der Landschaft. Eine generelle Vorrangstellung für den Artenschutz gibt es nicht. Die Bewertung der Auswirkungen von Abbauvorhaben und Folgenutzungen muß Zwischenstadien und langfristige Endstadien der Flächenentwicklung einbeziehen. Die planerischen Instrumente wie Bodenabbauleitplanung, Landschaftsrahmenplanung und örtliche Landschaftsplanung sind geeignet zur Lokalisierung der Abbauflächen und zur Festlegung der Folgenutzungen. Bei der Festlegung der Folgenutzung für eine Grube oder einen Steinbruch ist abzuwägen, welche Teilziele des Naturschutzes verfolgt werden sollen. Dabei sind auch Zwischenstadien und langfristig erreichbare Endstadien der natürlichen Entwicklung einer Fläche einzubeziehen. Genehmigte Abbauvorhaben dürfen durch Eingriffe des Naturschutzes nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Abbau; Rohstoff; Rohstoffabbau; Rohstoffgewinnung; Naturschutz; Artenschutz; Biotopschutz; Ökologie; Landschaftsschutz; Landschaftsplan; Abwägung; Wirkungsanalyse; Naturhaushalt; Bewertung; Gewässerschutz; Wasserhaushalt; Erholungsraum; Erholungsfunktion; Umweltbelastung; Ästhetik; Folgenutzung; Renaturierung; Rekultivierung; Konfliktpotential;.
In: Instrumentarium von Raumordnung und Landesplanung zur Rohstoffsicherung in den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Hrsg.: Akademie für Raumforschung und Landesplanung -ARL-, Hannover
Hannover: 1998. S.90-98, Lit.
ISBN: 3-88838-647-0
= ARL Arbeitsmaterial; 247
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Kegel,Ulrich:
Landwirtschaftlicher Fachbeitrag zum RROP für den Großraum Braunschweig
Für den Großraum Braunschweig wurde 1995 ein neues Regionales Raumordnungsprogramm unter Einbeziehung eines landwirtschaftlichen Fachbeitrages erstellt. Die Planungsinhalte des von Großraumverband und Landwirtschaftskammer in Zusammenarbeit konzipierten Fachbeitrages konzentrierten sich auf die Entwicklung eines regionalisierten Leitbildes, die flächenhafte Konkretisierung der Vorsorgegebiete für die Landwirtschaft und die Erarbeitung von Aussagen zur Verträglichkeit der landwirtschaftlichen Bodennutzung mit anderen Raumnutzungen. Der Planungsprozeß gliederte sich in drei Entwicklungsphasen. Aufbauend auf einer Bestandsaufnahme der Situation der Landwirtschaft wurden Leitbilder, Ziele und landwirtschaftliche Entwicklungspotentiale erarbeitet und eine Abwägungsmatrix sowie Handlungsperspektiven für besondere Konfliktbereiche entwickelt. Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Erstellung eines landwirtschaftlichen Fachbeitrages für das Gebiet des Zweckverbandes Großraum Braunschweig nicht die Erstellung eines abstrakten fachfernen Gutachtens bedeutete, sondern vielmehr wurde ein kooperativer Planungsprozeß eingeleitet, der auch seitens der Landwirtschaft in starkem Maße auf die Belange der Raumordnung und Regionalplanung Rücksicht nahm. Da dies ganz im Interesse des Trägers der Regionalplanung lag, war es auch gerechtfertigt, den Prozeß mit entsprechenden Mitteln zu unterstützen.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Landwirtschaft; Fachbeitrag; Gutachten; Raumordnungsprogramm; Regionales Raumordnungsprogramm; Regionalplanung; Fallbeispiel; Abwägung; Landschaftsrahmenplanung; Flächennutzung; Planungsinhalt; Planungsprozess; Integrierte Planung; Planungskooperation;.
In: Die regionalplanerische Bedeutung der Landwirtschaft. Fachliche Belange, regionale Ziele, Umsetzung in regionale Entwicklungskonzepte und regionale Raumordnungsprogramme. Regionalplanertagung Niedersachsen 1997. Hrsg.: Akademie für Raumforschung und Landesplanung -ARL-, Hannover
Hannover: 1998. S.75-78
ISBN: 3-88838-643-8
= ARL Arbeitsmaterial; 243
Regionalplanertagung Niedersachsen
DE
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Leitfaden für die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung bei Abbauvorhaben
Die Eingriffsregelung ist eines der zentralen Instrumente des Naturschutzrechtes. Inhaltlicher Schwerpunkt ihrer praktischen Anwendung ist die Bewertung der durch das Eingriffsvorhaben in Anspruch genommenen Natur und Landschaft, der Eingriffsfolgen sowie der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Mit dem vorliegenden Leitfaden wird - aufbauend auf den Vorschlägen des Gutachtens der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) - eine Anleitung für die Durchführungsplanung und Bewertungspraxis bei Abbauvorhaben der Steine-Erden-Industrie vorgestellt. Die Arbeitshilfe soll einen Beitrag zu einem fachlich fundierten sowie methodisch vereinheitlichten und vereinfachten Vorgehen und Verwaltungshandeln leisten. Inhaltliche Themenschwerpunkte im Rahmen der Anforderungen und Durchführung der Eingriffsuntersuchung und -bewertung bilden die Beschreibung und raumordnerische Beurteilung des Vorhabens, die Prüfung und Festlegung der vom Vorhaben betroffenen Schutzgüter, die Bestandserhebung, die Analyse und Bewertung des Naturhaushaltes und Landschaftsbildes sowie Bewertungs- und Konfliktkarten, Wirkungsprognose, Konfliktpotentiale und Vermeidungsmaßnahmen und der Zustand während bzw. nach dem Eingriff (Folgenutzungsplanung, Ausgleichsmaßnahme, Schutzgutbilanzierung, Ersatzmaßnahme, Berechnung der Ausgleichsabgabe).
Schlagwörter zum Inhalt: Naturraum/Landschaft; Eingriffsregelung; Ersatzmaßnahme; Ausgleichsmaßnahme; Naturschutz; Landschaftsschutz; Konfliktpotential; Nutzungskonflikt; Folgenutzung; Bewertungsverfahren; Untersuchungsmethode; Analysemethode; Wirkungsanalyse; Abwägung; Durchführungsplanung; Rechtsvorschrift; Abbauplanung; Steine-Erden-Industrie; Ausgleichsabgabe; Berechnung;.
Karlsruhe: 1998. 31 S., Abb.,Tab.,Lit.
= Eingriffsregelung; 1
Hrsg.: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg -LfU-, Karlsruhe
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Christensen,Sven; Langer,Alfred:
Lagerstättenkundliche und rohstoffwirtschaftliche Grundlagen. Bedeutung der zunehmenden Rohstoffimporte sowie der Konzentrationstendenzen in der Steine und Erden-Industrie für die Raumordnung und Landesplanung
In den letzten Jahrzehnten ist die Anzahl der Betriebe, Abbaustellen und Beschäftigten der Steine-Erden-Industrie deutlich zurückgegangen. Im Gegensatz dazu sind beim Umsatz, Investitionsvolumen und Import der Massenrohstoffe aus anderen EU-Ländern erhebliche Steigerungsraten zu verzeichnen. Bei der Ausweisung von Vorrang-, Vorsorge- und Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffgewinnung im Rahmen der Raumordnung und Landesplanung ist abzuwägen, ob eine verbrauchernahe Versorgung mit Baurohstoffen oder aber Abbaukonzentrationen und Importe gefördert werden sollen. Im Abwägungsprozess sind alle relevanten ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkte qualifiziert zu bewerten.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Landesplanung; Rohstoff; Ressourcen; Steinindustrie; Steine-Erden-Industrie; Konzentration; Import; Importanteil; Bauindustrie; Steigerung; Rohstoffversorgung; Rohstoffabbau; Abwägung; Ökologie; Ökonomie; Wirtschaftlichkeit; Emission; Kosten; Umweltbelastung; Vorranggebiet; Vorbehaltsgebiet; Rohstoffgewinnung;.
In: Instrumentarium von Raumordnung und Landesplanung zur Rohstoffsicherung in den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Hrsg.: Akademie für Raumforschung und Landesplanung -ARL-, Hannover
Hannover: 1998. S.23-29, Tab.,Lit.
ISBN: 3-88838-647-0
= ARL Arbeitsmaterial; 247
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Schmidt-Eichstaedt,Gerd:
Städtebaurecht. Einführung und Handbuch mit allen Neuerungen des Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998. 3.,überarb.u.erw. Aufl.
Durch das BauROG 1998 ist das Städtebaurecht wieder in einem Gesetz - dem Baugesetzbuch - zusammengefaßt. Hauptanliegen des vorliegenden Handbuchs ist es, dieses Gesetz allgemeinverständlich und doch mit allen Feinheiten zu beschreiben. Dazu werden die Querverbindungen mit dem Umweltrecht, speziell mit dem Naturschutzrecht, aufgezeigt, die wesentlichen Entscheidungen höchstrichterlicher Rechtsprechung und auch der Instanzgerichte sind herangezogen und zitiert. Jedes Kapitel endet mit einer ausführlichen Bibliographie. Ein erster Hauptteil erleichtert die Annäherung an das Bau- und Planungsrecht. Die wichtigsten Grundlagen und Begriffe des öffentlichen Rechts werden in komprimierter Form vorgestellt. Weitere inhaltliche Themenschwerpunkte im Bereich der Grundzüge des örtlichen Bau- und Planungsrechts bilden das Bauordnungsrecht, das öffentliche Nachbarrecht, das Recht der Raumordnung und Landesplanung sowie das Fachplanungsrecht, die Struktur des Baugesetzbuchs, das Verfahren der Bauleitplanung, Aufstellungsverfahren und Inhalte des Flächennutzungs- und Bebauungsplans, die Zulässigkeit von Vorhaben, die Baugenehmigung, die Sicherung der Bauleitplanung, Enteignung und Enteignungsentschädigung, Planungsschadensrecht, Erschließung, Erschließungsverträge und städtebauliche Verträge sowie städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die Erhaltungssatzung, städtebauliche Gebote und Sozialplanung sowie die Bodenwertermittlung. In einem Ausblick werden Entwicklungstendenzen der Föderalisierung und Europäisierung des Städtebaurechts erörtert.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Baurecht; Planungsrecht; BauROG; BauGB; Bauleitplanung; Verwaltungsrecht; Rechtsordnung; Öffentliche Verwaltung; Aufbau; Rechtsprechung; Umweltschutzrecht; UVP; Naturschutzrecht; Abwägung; Planaufstellungsverfahren; Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Zulässigkeit; Bauvorhaben; Baugenehmigung; Sicherung; Umlegung; Grenzregelung; Enteignung; Planungsschadensrecht; Erschließung; Städtebaulicher Vertrag; Städtebauförderungsrecht; Sanierungsmaßnahme; Entwicklungsmaßnahme; Erhaltungssatzung; Bodenwert; Wertermittlung; Kontrolle; Europäisierung; Entwicklungstendenz;.
Stuttgart: Kohlhammer 1998. XXI,462 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-17-015341-2
= Kohlhammer Studienbücher, Rechtswissenschaft
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Maser,Axel:
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. BVerwG, Beschluß vom 31.03.1998 - 4/BN/4.98. GG Art.14 Abs.1 Satz 2 und Abs.3; BauGB Par.1 Abs.6, Abs.3 Satz 1 Nr.2, Abs.3 Satz 2, Abs.6, 169 Abs.3 Satz 1; VwGO Par.108 Abs.1 Satz 1
Die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Arbeitsstätten kann im Einzelfall unzulässig sein, wenn das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der städtebaulichen Maßnahme nicht erfordert, weil eine Planungsalternative vorhanden ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bauplanungsrecht; Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Städtebaulicher Entwicklungsbereich; Erfordernis; Abwägung; Planungsalternative; Baugesetzbuch; BauGB; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 9(1998)Nr.6, S.266
ISSN: 0941-5750
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Wallisch,Brigitte:
Führt die Nichtigkeit einer Entwicklungssatzung zur Nichtigkeit des Bebauungsplans? BVerwG, Beschluß vom 31.03.1998 - 4/BN/5.98. BauGB Par.165, Abs.3 Satz 1 Nr.2, 165 Abs.3 Satz 2, 165 Abs.6, 166 Abs.1 Satz 1
Ein Bebauungsplan muß nicht deshalb wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot nichtig sein, weil eine zugleich beschlossene Entwicklungssatzung gem. Par.165 Abs.6 BauGB mangels Gemeinwohlerfordernis nichtig ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bauplanungsrecht; Entwicklungssatzung; Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Erfordernis; Abwägung; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: IBR Immobilien- & Baurecht 9(1998)Nr.6, S.268
ISSN: 0941-5750
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Jarass,Hans D.:
Die materiellen Voraussetzungen der Planfeststellung in neuerer Sicht. Dogmatische Grundlagen und praktische Folgen, insb. im Verkehrswegebereich.
Die herkömmliche Dogmatik der Planfeststellung entwickelt sich, ohne daß dies immer zureichend wahrgenommen wird, schrittweise fort. Ursache dafür sind weniger die jüngsten Änderungen des Planfeststellungsrechts. Vielmehr geht es darum, Eigenart und Voraussetzungen des Instituts der Planfeststellungen in einer den heutigen Bedürfnissen entsprechenden Form zu bestimmen. Daß dabei die Änderungen des Planfeststellungsrechts nicht unberücksichtigt bleiben können, versteht sich von selbst. Zu diesen Änderungen zählen auch die Regelungen zur bindenden Wirkung von Bedarfsgesetzen, auf die in diesem Beitrag im Anschluß an die allgemeinen Fragestellungen eingegangen wird.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bauplanungsrecht; Planfeststellung; Planfeststellungsrecht; Verkehrswegeplanung; Bedarfsplanung; Planrechtfertigung; Abwägungsgebot; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 113(1998)Nr.22, S.1202-1211, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Krautzberger,Michael:
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Städtebaurecht. Zur Neuregelung im Bau- und Raumordnungsgesetz 1998
Der Gesetzgeber hat bei der seit 1.1.1998 geltenden umfassenden Änderung des räumlichen Planungsrechts die 1993 mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz gefundene Verknüpfung von städtebaulicher Planung einerseits und naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung andererseits aufgegriffen, in das Baugesetzbuch integriert und dabei gleichzeitig weitreichend fortentwickelt. Das BauGB 1998 enthält darüber hinaus eine Reihe weiterer Fortentwicklungen des Verhältnisses zwischen Umweltrecht und städtebaulichem Planungsrecht, insbesondere die Harmoniserung mit dem neuen Bundesbodenschutzgesetz. Parallel zur Fortentwicklung des Bundesnaturschutzgesetzes wurden die Verknüpfungen zwischen städtebaulicher Planung und Zulassung von Vorhaben mit dem Europäischen Naturschutzrecht (Flora-Fauna-Habitit-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie) vorgenommen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Naturschutzrecht; Baugesetzbuch; BauGB; BauROG; Bundesnaturschutzgesetz; BNatSchG; EU-Recht; Eingriffsregelung; Bodenschutzgesetz; Abwägungsgebot;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 20(1998)Nr.9, S.455-459, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Bauplanungsrecht; städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. BauGB Paragraph 165 Abs.3
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bebauungsplan; Geltungsbereich(Recht); Satzung; Rechtsprechung; Entwicklungsmaßnahme; Abwägungsgebot; Städtebauentwicklung; BauGB; Bauplanungsrecht;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 47(1998)Nr.8, S.65-66
ISSN: 0007-5884
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Stollmann,Frank:
Die Einschaltung Dritter im neuen Städtebaurecht
Das mit dem BauROG 1998 novellierte Baugesetzbuch soll neben einer Beschleunigung der Bauleitplanverfahren auch zu einer Stärkung der gemeindlichen Planungskompetenz führen. Gerade zu dem letzteren Aspekt in einem gewissen Widerspruch steht der gesetzgeberische Wille, auch Private stärker in das Bau(planungs)recht einzubinden. Sämtliche dieser Zielvorgaben finden sich in Par.4b BauGB vereint, wodurch der Norm trotz ihrer sprachlichen Knappheit eine beachtliche rechtsdogmatische Tiefe zukommt. Von der planenden Gemeinde wird in jedem Fall eine verantwortliche Abwägungsentscheidung verlangt. Den rechtlichen Aspekten sowie den Zweckmäßigkeitskriterien ist folglich besondere Aufmerksamkeit zu widmen
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Baurecht; Bauplanungsrecht; Privatisierung; Mediation; BauGB; Planungskompetenz; Planungshoheit; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 20(1998)Nr.11, S.578-582, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Stich,Rudolf:
Rechtsprobleme bei der Umsetzung der Forderungen des Umweltschutzes nach Par.1a BauGB 1998 in die städtebaulichen Planungen und deren Vollzug
Mit der Einfügung des Paragraphen 1a BauGB 1998 werden die seither in Paragraph 8a BNatSchG enthaltenen Regelungen zum Ausgleich von baulichen Eingriffen in das Recht der Bauleitplanung verlagert. In der Abwägung ist ein im Paragraphen 1a BauGB und in Paragraph 1 V BauGB enthaltenes Untersuchungsprogramm zu berücksichtigen. Der Beitrag geht zunächst auf das Verhältnis von Paragraph 1a zu Paragraph 1 V BauGB ein, erläutert danach das Bodenschutzgebot nach Paragraph 1a I, die Berücksichtigung der Darstellungen in umweltschutzbezogenen Fachplänen nach 1a II Nr.1, die Berücksichtigung der Eingriffsregelung nach 1a II Nr.2, die Berücksichtigung der Ergebnisse einer UVP nach 1a II Nr.3 und die Berücksichtigung der Europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie nach 1a II Nr.4. Abschließend wird auf weitere durch die Einfügung des Paragraphen 1a veranlaßte Gesetzesänderungen und -ergänzungen eingegangen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Planungsinstrument; Planinhalt; Naturschutz; Umweltschutz; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Ausgleichsfläche; Abwägung; Bewertungskriterium; BauGB; Bodenschutz; Sanierungsgebiet; Entwicklungsbereich; UVP; EG-Richtlinie;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht (1998)Nr.4, S.121-128, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Jessel,Beate; Tobias,Kai:
Die Planungsrechtsnovelle - Symposium für den Zeitgeist? Zur Neufassung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung durch die Novellierung des Baugesetzbuches = Planning law amendments - a symptom of "Zeitgeist"? Revisions to the impact mitigation regulations in development planning as a result of an amendment to the "Baugesetzbuch" (Town and Country Planning Act, U.K.) - Federal Building State
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches ist die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung neu gefaßt worden. Dabei verspricht insbesondere die eingeführte Möglichkeit zu planexterner Kompensation den Anforderungen der Praxis künftig besser gerecht zu werden. Andere Punkte, wie etwa die nunmehr eingetretene Aufsplitterung der Eingriffsregelung und der weitgehende Verzicht auf Kontrolle, den man durch den bundesrechtlichen Wegfall der Anzeigepflicht für aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Bebauungspläne in Kauf nimmt, geben hingegen Anlaß zur Skepsis. Angesichts internationaler und europäischer Anforderungen, insbesondere durch die Agenda 21 und FFH-Richtlinie, bleibt jedoch zu hoffen, daß die Gemeinden, die durch die gesetzliche Neuregelung sich bietenden Möglichkeiten ausschöpfen und daß dabei insbesondere der Stellenwert der Landschaftsplanung zum Tragen kommt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bauleitplanung; Landschaftsplanung; Baugesetzbuch; Abwägung; Eingriffsregelung; Naturschutzrecht; Rechtslage; Kritik;.
in Fachzeitschrift: Natur und Landschaft 73(1998)Nr.4, S.155-158, Abb.,Lit.
ISSN: 0028-0615
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Kuschnerus,Ulrich:
Die Belange von Natur und Landschaft in der Abwägung nach Par.1 Abs.6 BauGB. Zur praktischen Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutz; Landschaftsschutz; Bauleitplanung; Baugesetzbuch; Abwägungsgebot; Eingriffsregelung; Anforderung; Ausgleichsmaßnahme; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 29(1998)Nr.1, S.1-14, Abb.,Lit.
ISSN: 0340-7489
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GG Art.14 Abs.3; BauGB Par.1 Abs.5, 2 Abs.5, 9, 40. BVerwG, Beschluß vom 25.8.1997 - 4/NB/4.97
1. Die Gemeinde muß die mit der Durchführung eines Bebauungsplans absehbar verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Folgeprobleme nicht bereits im Bebauungsplan selbst oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit diesem verbindlich und abschließend regeln. Sie darf vielmehr Maßnahmen zur Milderung oder zum Ausgleich von Härten dem späteren, dem Planvollzug dienenden Verwaltungsverfahren überlassen, wenn sie im Rahmen der Abwägung realistischerweise davon ausgehen kann, daß die Probleme in diesem Zusammenhang gelöst werden könneu. 2. Der Bebauungsplan hat mit der Festsetzung von Flächen öffentlicher Nutzung (hier: öffentliche Grünfläche und Regenrückhaltebecken) rechtlich keine enteignende Vorwirkung derart, daß über die Zulässigkeit der Enteignung solcher Flächen bereits bindend entschieden wäre.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bebauungsplan; Bebauungsplanaufstellung; Aufstellung; Durchführung; Planvollzug; Festsetzung; Abwägung; Grünfläche; Öffentliche Grünfläche; Regenrückhaltebecken; Enteignung; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 20(1998)Nr.3, S.138-142
ISSN: 0172-1631
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Keine Befangenheit für Rechtsanwalt, dessen Büro außerhalb des Planbereichs liegt - keine Befangenheit für Dipl.-Ingenieur - Festsetzung für passiven Schallschutz nur ausnahmsweise
Leitsätze: 1. Ein Gemeinderat, der seine Anwaltspraxis in einer Straße betreibt, deren spätere Verkehrsberuhigung zwar durch den Bau eines innerstädtischen Straßenbauvorhabens ermöglicht wird, für die es aber noch an einer eindeutigen Konzeption darüber fehlt, in welchem Umfang Verkehrsbeschränkungen im Zentrum erfolgen sollen, ist bei der Beschlußfassung über den das Straßenbauvorhaben betreffenden Bebauungsplan nicht wegen Befangenheit ausgeschlossen. 2. Die bloße Möglichkeit, daß ein Ingenieur im Falle des Beschlusses zugunsten des Straßenbauvorhabens als Subunternehmer einen Teilauftrag erhält, führt im Regelfall nicht zu seiner Befangenheit. 3. Eine Gemeinde ist nicht gehalten, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung des Stadtzentrums, die durch den Bau einer Umgehungsstraße möglich werden, bereits vor Erlaß des Bebauungsplans zu beschließen - vielmehr kann sie darüber erst später - auch erst nach Errichtung der Straße und Beobachtung der dann zu gewinnenden Erfahrungen - entscheiden. 4. Ist der Bau einer öffentlichen Straße Gegenstand eines Behauungsplans, so braucht die Gemeinde Vorkehrungen, die dem passiven Schallschutz für vorhandene bauliche Anlagen dienen, nur dann zu treffen, wenn Festsetzungen dieser Art ausnahmsweise erforderlich sind (wie BVerwG, Beschluß vom 17. 5. 1995 - 4/NB/30.94 - UPR 1995, 311).
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Kommunalrecht; Gemeindeordnung; Befangenheit; Gemeinderat; Bebauungsplan; Festsetzung; Schallschutz; Lärmschutz; Abwägungsgebot; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: Die Gemeinde (BWGZ) 121(1998)Nr.1, S.27-29
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NatSchG BW Par.24a; BNatSchG Par.20c; BauGB Par.1 Abs.6, 6 Abs.2, 11. VGH Mannheim, Normenkontrollurteil vom 13.6.1997 - 8/S/2799/96
1. Par. 24a Abs. 2 NatSchG gehört zu den zwingenden Rechtsvorschriften i. S. des Par. 6 Abs. 2 i. V. mit Par. 11 BauGB. Ein Bebauungsplan, der ohne eine von der Naturschutzbehörde zugelassene Ausnahme und damit im Widerspruch zu dieser Vorschrift Handlungen erlaubt, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung eines besonders geschützten Biotops führen können, ist deshalb jedenfalls dann nichtig, wenn die Verwirklichung der entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans, eine solche Beeinträchtigung oder Zerstörung des Biotops notwendig zur Folge hat. 2. Zur Heilung eines solchen Fehlers genügt es nicht, daß die Naturschutzbehörde nach Inkrafttreten des Bebauungsplans eine Ausnahme gemäß Par. 24 Abs. 4 NatSchG zuläßt. Erforderlich ist vielmehr zusätzlich ein neuer fehlerfrei gefaßter Satzungsbeschluß. 3. Die nach einem ordnungsgemäßen Abwägungsvorgang getroffene Entscheidung der Gemeinde für eine bestimmte Trasse eines von ihr durch Bebauungsplan geplanten Straßenbauvorhabens kann gerichtlich nur dann beanstandet werden, wenn sich eine Alternativtrasse als die insgesamt eindeutig bessere Lösung erweist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Biotopschutz; Bebauungsplan; Festsetzung; Ausnahmeregelung; Straßenplanung; Straßenbauvorhaben; Trasse; Abwägung; Rechtsprechung; VGH;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 20(1998)Nr.3, S.146-148
ISSN: 0172-1631
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Fernstraßenplanung und Naturschutz. FStrg Paragraphen 1 Abs. 1, 17 Abs. 1; FStrAbG Paragraph 1; BNatSchG Paragraph 31 Abs. 1. BVerwG, Urteil vom 26.3.1998 - 4/A/7.97
1. Die Bindungswirkung der gesetzlichen Feststellung eines Verkehrsbedarfs durch den Bedarfsplan nach dem Fernstraßenausbaugesetz (Paragraph 1 Abs. 2 FStrAbG) erstreckt sich auch auf die im Bedarfsplan vorgesehene Dimensionierung der Straße. Sie schließt nicht aus, daß das Vorhaben als ganzes oder in der vorgesehenen Dimensionierung an Belangen scheitert, die nach den Anforderungen des Abwägungsgebotes größeres Gewicht haben als die Erfüllung des festgestellten Bedarfs. 2. Bei der Beurteilung einer "Null-Variante" sind in der Abwägung auch die Folgen in Betracht zu ziehen, die sich in einer großräumigen Perspektive über den planfestgestellten Abschnitt der Straße hinaus für die Gesamtplanung ergeben würden. 3. Trassenvarianten brauchen nur so weit untersucht zu werden, bis erkennbar wird, daß sie nicht eindeutig vorzugswürdig sind. 4. Die Konzentrationswirkung der Planfeststellung gemäß Paragraph 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG umfaßt die Befreiung von den in einem Landschaftsschutzgebiet geltenden Veränderungsverboten. Sie entbindet nicht von der Beachtung der materiellrechtlichen Befreiungsvoraussetzungen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verkehrsplanung; Verkehrswegeplanung; Planungsrecht; Fernstraßenplanung; Bedarfsplan; Trassierung; Trassenvariante; Naturschutzrecht; Landschaftsschutzgebiet; Schutzgebiet; Abwägung; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 18(1998)Nr.10, S.382-384
ISSN: 0721-7390
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Bauplanungsrecht; städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. BauGB Paragraph 1 Abs.6; Paragraph 165 Abs.3. BVerwG, Beschluß vom 31.März 1998 - 4 BN 4.98
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Planungsrecht; Entwicklungsmaßnahme; Städtebau; Bebauungsplan; Enteignung; Rechtsprechung; Entwicklungsbereich; BauGB; Bauplanungsrecht; Abwägungsgebot;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 47(1998)Nr.10, S.88-89
ISSN: 0007-5884
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Bauplanungsrecht; Härten beim Vollzug; Enteignung. BauGB Paragraphen 1 Abs.5, Paragraph 2 Abs.5, Paragraphen 9,40,214 Abs. 3 Satz 1. BVerwG, Beschluß vom 25.August 1997 - 4 BN 4.97
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Planungsrecht; Enteignung; Normenkontrollverfahren; Abwägung; Bebauungsplan; Rechtsprechung; BauGB; Härteausgleich; Bauplanungsrecht;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 47(1998)Nr.2, S.72
ISSN: 0007-5884
Louis,Hans Walter:
Das Verhältnis zwischen Baurecht und Naturschutz unter Berücksichtigung der Neuregelung durch das BauROG
Das am 1. 1. 1998 in Kraft getretene Bau- und Raumordnungsgesetz (BauROG) bringt erneut Änderungen des Par.8a BNatSchG, indem die Anwendung der Eingriffsregelung in das Baugesetzbuch verlagert wird. Daraus ergeben sich Änderungen bei der Definition des Ausgleichs, sowie beim zeitlichen, räumlichen und funktionellen Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich. Zugleich ist zu beachten, daß in diesem Jahre verschiedene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu den durch den alten Par.8a BNatSchG aufgeworfenen Fragen ergangen sind. Dargestellt wird, in welchen Bereichen für die Beurteilung der Belange von Natur und Landschaft Änderungen eingetreten sind, welche Regelungen unverändert bleiben und welchen Einfluß die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die ab Januar 1998 geltende Rechtslage hat. Die Probleme der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sind ausgeklammert.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baurecht; Bauplanungsrecht; Städtebaurecht; Bauleitplanung; Abwägung; Baugesetzbuch; Raumordnungsgesetz; BauROG; Naturschutz; BNatSchG; Landschaftspflege; Artenschutz; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 20(1998)Nr.3, S.113-123, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Hoppe,Werner:
Die Beimessung eines besonderen Gewichts "bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen" in Vorbehaltsgebieten nach Par.7 Abs.4 Satz 1 Nr.2 ROG 1998
Der Beitrag befaßt sich mit der Frage, ob die nach Paragraph 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Raumordnungsgesetz für Vorbehaltsgebiete angeordnete Beimessung eines besonderen Gewichts für in einem Raumordnungsplan bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen durch die Raumordnung abschließend erfolgen soll oder im Rahmen der Gewichtung bei der nachfolgenden Abwägung in der Bauleitplanung oder der Fachplanung. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß die Entscheidung über das Gewicht der Vorbehaltsfunktionen in der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen nicht abschließend bereits durch die Raumordnung getroffen wird, sondern erst auf der Ebene der nachgeordneten Planung, mithin also dort auch überwindbar ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Raumordnung; Regionalplan; Planungsziel; Planungsgrundsatz; Vorbehaltsgebiet; Bindungswirkung; Verbindlichkeit; Bauleitplanung; Abwägung; Gewichtung; Entscheidungskompetenz;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 113(1998)Nr.18, S.1008-1011, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Witten,Franz Otto:
Der Eingriff in die Natur und Landschaft in der obergerichtlichen Rechtsprechung
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Städtebaurecht; Bauleitplanung; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Abwägung; Rechtsprechungsübersicht; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: vr Verwaltungsrundschau 44(1998)Nr.12, S.401-406
ISSN: 0342-5592
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Otto,Franz:
Der Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft nach Baugesetzbuch 1998. Eine rechtliche Würdigung = Measures to mitigate the impact of interference in the natural environment according to the "Baugesetzbuch" (Federal Building Statute) 1998 - A legal assessment
Bauliche Tätigkeiten führen vielfach zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Trotzdem hat der Gesetzgeber fast zwanzig Jahre vergehen lassen, bis er eine Verbindung zwischen den beiden maßgeblichen gesetzlichen Regelungen, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Baugesetzbuch hergestellt hat. Seit Jahresanfang 1998 ist diese Beziehung zwischen den beiden Gesetzen verstärkt worden; zu diesem Zweck sind beide Gesetze teilweise geändert worden. Die dargestellten Erläuterungen sollen über die neue Rechtslage informieren und über die ersten Anfangsschwierigkeiten hinweghelfen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Naturschutzrecht; Bauplanungsrecht; Baugesetzbuch; Bundesnaturschutzgesetz; Eingriffsregelung; Bauleitplanung; Abwägung; Rechtslage; Rechtsgrundlage;.
in Fachzeitschrift: Natur und Landschaft 73(1998)Nr.4, S.159-162, Lit.
ISSN: 0028-0615
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Halama,Günter:
Fachrechtliche Zulässigkeitsprüfung und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Naturschutz und Landschaftspflege manifestieren sich zum einen im Integritätsinteresse, das nach Maßgabe des jeweiligen Fachrechts zu wahren ist, und zum anderen im Kompensationsinteresse, dem zu dienen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bestimmt ist. Par. 8 BNatSchG normiert projektbezogen zusätzliche rechtliche Anforderungen für den Fall, daß ein Eingriff in Natur und Landschaft aufgrund der fachrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Die nach Par. 8 Abs. 3 BNatSchG gegebenenfalls gebotene Abwägung hat nichts mit planerischer Abwägung zu tun.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Eingriffsregelung; BNatSchG; Ausgleichsregelung; Vermeidungsgebot; Abwägung; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 20(1998)Nr.12, S.633-637, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Stuchlik,Holger:
Die enteignungsrechtliche Planfeststellung für Energieversorgungsanlagen
Die Realisierung von Energieversorgungsanlagen i.S.d. Par.2 Abs.1 Satz 1 EnWG erfordert in aller Regel den Zugriff auf privates Grundeigentum im Wege der Enteignung, da der Vorhabenträger häufig nicht über alle Grundstücke verfügt, die von dem Projekt erfaßt werden. Die Zulässigkeit einer Enteignung setzt nach dem Fachplanungsrecht ganz überwiegend einen vollziehbaren Planfeststellungsbeschluß voraus, so beispielsweise für Bundesfernstraßen nach Par.19 FStrG für Eisenbahnschienenwege gemäß Par.22 AEG oder für planfeststellungsbedürftige Bundeswasserstraßen nach Par.44 WaStrG. Für den Bau von Energieversorgungsleitungen ist das Erfordernis einer Planfeststellung fachplanungsrechtlich nicht vorgeschrieben, obwohl diese Vorhaben häufig genauso raumbeanspruchend sein können wie die vorgenannten Verkehrswege. Die Möglichkeit einer selbständigen enteignungsrechtlichen Planfeststellung ist in den Enteignungsgesetzen der Länder jedoch vielfach vorgesehen. Die folgende Abhandlung befaßt sich am Beispiel der Versorgungsleitungen für Gas und Elektrizität mit den zentralen Problemen der enteignungsrechtlichen Planfeststellung. Die Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede mit dem fachplanungsrechtlichen Verfahren sollen verdeutlicht werden. Die Rechtslage wird ohne Anspruch auf Vollständigkeit an Hand des nordrhein-westfälischen Enteignungsrechts dargestellt, wobei die Enteignungsgesetze der anderen Bundesländer berücksichtigt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fachplanungsrecht; Energieversorgung; Energieleitung; Elektrizitätsleitung; Versorgungsleitung; Enteignungsrecht; Enteignung; Planfeststellung; Anzeigeverfahren; Abwägungsgebot; Rechtslage; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht (1998)Nr.1, S.1-7, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Öffentliches Baurecht. BauGB Par.3 Abs.2 Satz 3, Par.4 Abs.1, Par.4 Abs.2, Par.12 Satz 4, Par.214 Abs.3 Satz 2, Par.215 Abs.3; BBauG 1979 Par.155a Abs.5; BauNVO Par.8, 9, 11 Abs.3; VwGO (a.F.) Par.47 Abs.7.
Ein Bebauungsplan kann außerhalb des Anwendungsbereichs des Paragraphen 215 III BauGB, der die Heilung im Falle von Formfehlern regelt, nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Ein wegen eines Fehlers im Abwägungsvorgang für nichtig erklärter Bebauungsplan kann grundsätzlich auch durch eine neue fehlerfreie Abwägung und Wiederholung des Satzungsbeschluß nachfolgenden Verfahrens in Kraft gesetzt werden. Das vorangegangene Verfahren muß dann wiederholt werden, wenn es seinerseits bereits durch den Fehler infiziert ist. Auch bei der Parallelbeteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 II BauGB genügt die bloße Benachrichtigung über die Auslegung des Planentwurfs grundsätzlich nicht den Anforderungen des Paragraphen 4 I BauGB. Beruht die Abwägungsentscheidung der Gemeinde auf rechtlich fehlerhaften Überlegungen, so ist ein darin liegender Fehler im Abwägungsvorgang nicht deshalb gemäß Paragraph 214 III Satz 2 BauGB mangels Offensichtlichkeit unerheblich, weil die rechtliche Beurteilung der Vorfrage Schwierigkeiten bereitet. Zum Verhältnis von Festsetzungen im Bebauungsplan, durch die das Warensortiment bei Einzelhandelsbetrieben beschränkt wird, zur Regelvermutung nach Paragraph 11 III Satz 3 BauNVO. Soweit in Teilen geänderte Leitsätze.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bebauungsplan; Verfahrensfehler; Inkrafttreten; Rückwirkung; Abwägung; Planungsfehler; Heilung; Verfahrensablauf; Beteiligung; Träger öffentlicher Belange; Großflächiger Einzelhandel; Sortiment; Rechtsprechung; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 21(1998)Nr.2, S.96-101
ISSN: 0170-0413
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Bauplanungsrecht; örtliche Bauvorschriften; Baugestaltung. BauGB Paragraph 9 Abs.1 und 4. BVerwG, Beschluß vom 10.Juli 1997 - 4 NB 15.97
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Bauvorschrift; Ortsbildpflege; Bebauungsplan; Rechtsprechung; Abwägung; Baugestaltung; Gestaltungsvorschrift; BauGB; Gestaltungsziel; Verunstaltung; Bauplanungsrecht;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 47(1998)Nr.2, S.72-73
ISSN: 0007-5884
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Köhl,Werner W.:
Standortsuche für das Gewerbezentrum Ochsenhausen (GZO) mit dem Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahren FAR
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Standortplanung; Standortsuche; Gewerbezentrum; Gewerbepark; Gewerbegebiet; Flächennutzungsplan; Entscheidungsverfahren;.
in Fachzeitschrift: VR Vermessungswesen und Raumordnung 60(1998)Nr.2/3, S.66-82, Abb.,Tab.,Lit.,Kt.
ISSN: 0340-5141
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Janning,Heinz:
Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - unter Berücksichtigung der derzeitigen und der zukünftig zu erwartenden Rechtslage
Der Autor betrachtet die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung unter Berücksichtigung der derzeitigen und zukünftigen Rechtslage. Er stellt fest, daß die Integration der Eingriffsregelung in die Bauleitplanung zu einem verstärkten Dialog zwischen den Akteuren des Natur - und Landschaftsschutzes einerseits und des Städtebaus andererseits geführt hat und die mentalen Negativfolgen der isolierten NRW-Landschaftsplanung allmählich überwunden werden. Anfängliche Probleme, verbunden mit der Auslegung der Planungsvorgabe wurden durch OVG-Urteile klargestellt, die besagen, daß Par. 8 BNatSchG eine Abwägungsregelung ist und kein strikt zu beachtender Planungsleitsatz. Vollzugsprobleme für den Bereich der planexternen Kompensation lassen sich hingegen nur durch gesetzliche Verbesserungen beheben. Andere Vollzugsprobleme bestehen in der Beschaffung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Integration des Par. 8 BNatSchG in das BauGB wurde grundsätzlich von der Koalitionsfraktionen des Bundestages akzeptiert. Die wesentlichen Schwerpunkte der zukünftigen Rechtslage erläutert der Autor u.a. am Beispiel der des Par. 1 Abs. 3 BauGB, der die Darstellungen und Festsetzungen zum Ausgleich und zur Minderung von Eingriffen " auch an einer anderen Stelle als am Ort des Eingriffs" und Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen sowie Zusagen der Gemeinde für Ausgleichsmaßnahmen zuläßt. Die neue Rechtslage verstärkt die Bedeutung der Flächennutzungsplanung für die Eingriffsregelung, auch der Landschaftsplanung kommt ein höherer Stellenwert zu. Im Bereich der instrumentellen Regelungen sind erhebliche Verbesserungen für die Erleichterung der planexternen Kompensation und zur Durchführung wie Refinanzierung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt. Für die kommunale Praxis ergeben sich für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen noch Verbesserungen durch die Regelung des Entstehungszeitpunktes für die Erstattungspflicht und durch das Entfallen der aufschiebbaren Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrages. Der Autor stellt abschließend fest, daß der Gesetzesbeschluß des Bundestages den Grundgehalt des Par.8 BNatSchG in das BauGB praxisgerecht übernommen und insbesondere im Hinblick auf die Flexibilisierung der planexternen Kompensation weiterentwickelt hat. Handlungsbedarf besteht bei der grundlegenden Verbesserung der Refinanzierung zugeordneter Ausgleichsmaßnahmen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Eingriffsregelung; Bauleitplanung; Rechtsvorschrift; Rechtsgrundlage; BNatSchG; Naturschutzrecht; Zukunftsentwicklung; Planungsvorgabe; Abwägung; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; BauGB; Flächennutzungsplanung; Kompensation; Refinanzierung; Landschaftsplanung; Vollzug; Problemanalyse; Integration; Baurecht;.
In: Auf dem Weg in die Stadtlandschaft? - Siedlungswachstum und Freiraumschutz. Hrsg.: Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-, Arnsberg
Arnsberg: 1997. S.61-72, Abb.
= Berichte der Arnsberger Umweltgespräche; 8
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Umwelt- und Ressourcenmanagement in der Regionalplanung. Perspektiven einer ökologischen Raumplanung 3. Tagungsband zur UTECH 1997 am 18.Februar 1997
Schwerpunktthema des IRS-Seminars "Perspektiven einer ökologischen Raumplanung" war 1997 das "Umwelt- und Ressourcenmanagement" in der Regionalplanung. Der vorliegende Tagungsband beinhaltet die überarbeiteten Referentenbeiträge und bietet somit zugleich einen Einblick in aktuelle Entwicklungstrends der Wissenschaft, Politik und Planungspraxis. Die Ökologisierung der Regionalplanung scheint während der letzten Jahre weit fortgeschritten. Neben den klassischen Aufgaben der räumlichen Verortung von Nutzungen treten die Bereiche des Konfliktmanagements und der Konsensfindung in den Vordergrund. Dazu werden zum Teil auch, wie ein Fallbeispiel zeigt, informelle Organisationsformen gewählt. Für die Einbeziehung von Umweltbelangen in die etablierte Raumplanung besteht inzwischen ein hohes Maß an inhaltlich-organisatorischer Ausdifferenziertheit, was einzelne Beiträge mit Vorschlägen zu Planzeichen, zur Abgrenzung von Planungsräumen oder zur Abstimmung von Zielaussagen unterstreichen. Vorgestellte Praxisbeispiele verdeutlichen, daß derzeit in den alltäglichen vorhabenbezogenen Abwägungsentscheidungen - also nicht in den Planwerken - ökologische Aspekte eine eher untergeordnete Rolle spielen. Auch das neue Bundesraumordnungsgesetz wird aufgrund seiner geringen Ökologisierungsinnovationen hier keine Veränderungen induzieren. Die Beiträge dokumentieren, daß derzeit, auch ohne bundespolitische Unterstützung die Regionen und speziell die Regionalplanung vielfältige Ansatzpunkte und Entwicklungsmöglichkeiten zum Umwelt- und Ressourcenmanagement besitzen, deren konsequente Anwendung und Umsetzung ein wesentlicher Schritt in Richtung einer neuen Umweltvorsorgepolitik sein könnte.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Raumplanung; Regionalentwicklung; Regionalplanung; Landesplanung; Ökologie; Nachhaltigkeit; Umweltschutz; Umweltmanagement; Umweltplanung; Umweltvorsorge; Ressourcenschutz; Freiraum; Ressourcenmanagement; Integrierte Planung; Landschaftsrahmenplanung; Rechtsvorschrift; Gesetzesgrundlage; BauROG; BNatSchG; Abwägung; Planungsverfahren; Organisationsform; Planzeichen; REgionale Zusammenarbeit; Wirtschaftsförderung; Fallbeispiel; Beispiel;.
Erkner: 1997. 81 S., Abb.,Tab.,Lit.
Hrsg.: Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung e.V. -IRS-, Erkner
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Kuschnerus,Ulrich:
Der sachgerechte Bebauungsplan. Handreichungen für die kommunale Praxis
In der Umsetzung des Rechts der Bauleitplanung ist zu beachten, daß kommunale Bauleitplanung im jeweiligen Einzelfall der Sache gerecht werden muß. Der Leitfaden geht auf alle zu beachtenden Besonderheiten der Rechtsprechung bei der Aufstellung von Bauleitplänen ein. Die einzelnen, am Verfahren der Aufstellung von Bebauungsplänen entwickelten Abschnitte sollen dazu beitragen, Kommunikationsschwierigkeiten zu beheben und dem Planer die rechtlichen Vorgaben für sachgerechte Lösungen zu verdeutlichen. Richtschnur bilden die Kernaussagen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Dargestellt sind Aufgaben, Grenzen und Instrumente der Bauleitplanung, die Bedeutung der Bebauungspläne, Freiheiten und Grenzen bei der Bearbeitung des Plankonzepts, die Anforderungen des Abwägungsgebots, konkrete Planfestsetzungen, das Planaufstellungsverfahren sowie die gerichtliche Kontrolle von Bebauungsplänen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Bauleitplanung; Kommunalplanung; Planaufstellung; Festsetzung; Konzept; Abwägungsgebot; Rechtsprechung; Kontrolle; Planungsgrundlage; Leitfaden; BauROG; Umsetzung;.
Bonn: Verlag Deutsches Volksheimstättenwerk 1997. XIII,304 S., Abb.,Lit.
ISBN: 3-87941-882-9
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Hüttenbrink,Jost:
Das Recht auf fehlerfreie Abwägung als subjektiv-öffentliches Recht i.S. der Antragsbefugnis gemäß Par.47 Abs.2VwGO n.F.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verwaltungsrecht; Verwaltungsverfahren; Verwaltungsgerichtsordnung; VwGO; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Abwägung; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 112(1997)Nr.21, S.1253-1258, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Aus der Rechtsprechung. Naturschutzrecht, Eingriffsregelung, Umfang der Bestandsaufnahme. BNatSchG Par.8. BVerwG, Beschluß vom 21.Februar 1997 - 4/B/177.96
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Abwägung; Rechtsprechung; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 46(1997)Nr.8, S.598-599
ISSN: 0007-5884
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Weyreuther,Felix:
Gleichbehandlung und Typisierung
Jede Typisierung und gesetzliche Regelung faßt unterschiedliche Sachverhalte und Phänomene zusammen. So werden Unterschiede und abweichende Sachverhalte generalisiert und vereinheitlicht. Daraus ergeben sich Konsequenzen, die vom Gesetzgeber bewußt in Kauf genommen werden (müssen).
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bewertung; Gleichbehandlung; Abwägung; Gesetzesregelung; Zuständigkeit; Typisierung; Gesetzesauslegung; Ausnahme; Befreiung; Baugesetzbuch;.
in Fachzeitschrift: DÖV Die Öffentliche Verwaltung 50(1997)Nr.13, S.521-530, Lit.
ISSN: 0029-859X
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Bauplanungsrecht; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. BauGB § 1 Abs.6; BNatSchG § 8a. BVerwG, Beschluß vom 23.April 1997 - 4 NB 13.97
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Planungsrecht; Bauleitplanung; Naturschutzrecht; Bundesnaturschutzgesetz; Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Rechtsprechung; Abwägung; Eingriffsregelung; Bauplanungsrecht;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 46(1997)Nr.10, S.757
ISSN: 0007-5884
Garbe,Thorsten:
Neue Entwicklungen der Rechtsprechung zur Eingriffsregelung
Die Eingriffsregelung des Par. 8 BNatSchG ist ein Kernstück des modernen Naturschutzrechts. Das Vermeidungs- und das Ausgleichsgebot dienen dem Schutz der Belange von Natur und Landschaft, indem sie die Genehmigung eines Eingriffs von naturschützenden und -schonenden Maßnahmen abhängig machen. In der öffentlichen Meinung spielen derartige Belange derzeit jedoch keine große Rolle, da im Zuge der Debatte über den Wirtschaftsstandort Deutschland die Ökologie wieder verstärkt als störender Gegensatz zur Ökonomie gesehen wird. Um so wichtiger ist es daher, welche Wirkung die Gerichte der Eingriffsregelung beimessen. Das BVerwG hat in der jüngsten Vergangenheit drei bedeutende Entscheidungen zur Eingriffsregelung gefällt, eine zu ihrer Bedeutung im Fachplanungsrecht, zwei zur Umsetzung des Par. 8a BNatSchG.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutz; Naturschutzrecht; BNatSchG; Eingriffsregelung; Fachplanungsrecht; Vermeidungsgebot; Bauleitplanung; Abwägungsgebot; Rechtsprechung; BVerwG; Bundesverwaltungsgericht;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 8(1997)Nr.6, S.309-311
ISSN: 0943-383X
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Schmaltz,Hans Karsten:
Rechtsprechung. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
Die beiden Grundsatzbeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts, die in kurzen Auszügen vorgestellt werden, beschäftigen sich mit zentralen Fragen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Die im Beschluß vom 31.1.1997 enthaltenen Hinweise zur Handhabung der Abwägung hat das BVerwG inzwischen durch weitere Entscheidungen konkretisiert. Die für die Abwägung der Belange von Natur und Landschaft erforderliche Bestandsaufnahme erfordert i.d.R. keine vollständige Erfassung der Tier- und Pflanzenarten. Die Gemeinde ist bei der Ermittlung des Umfangs und des Gewichtes eines Eingriffs in Natur und Landschaft auch nicht an standardisierte Bewertungsverfahren gebunden. Der 2. Beschluß des BVerwG beantwortet die bislang umstrittene Frage, ob Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen i.S. des Paragraph 8 Abs. 2 und 9 BNatSchG a.F. auch außerhalb des "Eingriffsbebauungsplanes" zulässig sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Eingriffsregelung; Bauleitplanung; Integration; Konfliktlösung; Abwägung; Kompensation; Verhältnismäßigkeit; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; Landschaftspflege; Urteilsbegründung; Bundesverwaltungsgericht;.
in Fachzeitschrift: Die Bauverwaltung mit Bauamt und Gemeindebau 70(1997)Nr.11, S.546-548, Lit.
ISSN: 0005-6847
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Wachter,Thomas:
Kann die Gesamtbilanz von Natur und Landschaft durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung erhalten werden?
Die zentrale These der nachfolgenden Betrachtung lautet, daß die naturschutzrechtlichen Vorschriften über Ausgleich und Ersatz auf der Verlagerung einer Flächennutzungskonkurrenz basieren, d.h. eines Konflikts um Biotoperhalt oder Flächennutzung. Dadurch entstehen auf unterschiedlichen nachgeschalteten Ebenen Probleme wie Flächenknappheit oder Unsicherheiten bei der Maßnahmenentwicklung, was an einem Vergleich von fünf Eingriffs-Ausgleichs-Verfahren aufgezeigt wird. Um diese Problematik zu entschärfen, wird vorgeschlagen, durch eine veränderte Abwägungsvorschrift die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege zu stärken.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltrecht; Bundesnaturschutzgesetz; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Kompensation; Landschaftspflege; Bilanzierung; Ermittlungsmethode; Biotoptyp; Flächenvorsorge; Abwägung; Nutzungskonkurrenz; Sukzession; Aufwertung;.
in Fachzeitschrift: UVP-Report 11(1997)Nr.3, S.145-149, Abb.,Lit.
ISSN: 0933-0690
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Bebauungsplan nichtig mangels Realisierbarkeit?
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Gemengelage; Normenkontrollklage; Nichtigkeit; Abwägungsgebot; Realisierbarkeit; Gerichtsurteil; Urteilsbegründung;.
in Fachzeitschrift: Architektenrecht aktuell (1997)Nr.8, S.7
ISSN: 0948-017X
Erbguth,Wilfried:
Das Bundesverwaltungsgericht und die Umweltverträglichkeitsprüfung. Einige Anmerkungen, ausgehend von BVerwGH, Urteil vom 21.3.19996 - 4/C/19.94, NuR 1996, 589
Die Entscheidungen des BVerwG zur Umweltverträglichkeitsprüfung mehren sich. Ausgehend vom Urteil des Gerichts vom 21.3.1996 - 4 C 19.94 - werden die wesentlichen Eckpfeiler der neuen Rechtsprechung hinterfragt. Insbesondere geht es darum, die vom Gericht aufgebauten immer höheren Hürden für einen wirksamen Rechtsschutz gegenüber fehlerhaften Planungsentscheidungen kritisch zu diskutieren. Die Vereinbarkeit mit europäischem Recht und mit der Rechtsprechung des EuGH ist fraglich. Insgesamt entsteht der Eindruck, daß das BVerwG die notwendige Distanz zum Gesetzgeber und dessen forcierten Bemühen um Verfahrensbeschleunigung auch unter Inkaufnahme wegfallenden Rechts- und Umweltschutzes vermissen läßt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltverträglichkeitsprüfung; Erfordernis; Europarecht; Rechtsprechung; BVerwG-Urteil; Kritik; Planfeststellungsbeschluss; Planungsfehler; Abwägung; Enteignung; Rechtsschutz;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 19(1997)Nr.6, S.261-267, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Runkel,Peter:
Beitrag des neuen Raumordnungsgesetzes zur Entwicklung der ländlichen Räume
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; ROG; Raumordnungsrecht; Novellierung; Ländlicher Raum; Nachhaltige Entwicklung; Regionalplanung; Raumordnungsplan; Naturschutz; Landschaftspflege; Raumverträglichkeitsprüfung; Ausgleich; Abwägung; Außenbereich; Umsetzung;.
in Fachzeitschrift: Der Landkreis 67(1997)Nr.7, S.315-316
ISSN: 0342-2259
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GG Art.14 Abs.1; BauGB Par.1 Abs.6, Par.9 Abs.4; BauNVO Par.15 Abs.1; LBO 1983 Par.82 Abs.1 und 4; LBO 1994 Par.92 Abs.4. BVerwG, Urteil vom 16.3.1995 - 4/C/3.94
Großflächige Tafeln für wechselnde Plakatwerbung sind im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung regelmäßig zulässig.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplanung; Rechtsprechung; Baugesetzbuch; Baunutzungsverordnung; Landesbauordnung; Werbeanlage; Werbemittel; Plakat; Bauvorschrift; Abwägungsgebot; Festsetzung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 19(1997)Nr.3, S.139-140
ISSN: 0172-1631
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BauGB Par. Par. 1 Abs. 6, 214 Abs. 1 und 3 S. 1, 215 Abs. 1 und 3 S. 1, 244 Abs. 2. Heilung von Bebauungsplanmängeln. BVerwG, Beschluß vom 25.2.1997 - 4/NB/40.96 (OVG Koblenz)
1. Die Sieben-Jahres-Frist des Paragraphen 244 II Satz 1 BauGB für die Unbeachtlichkeit eines Abwägungsmangels hat auch dann am 1. Juli 1987 zu laufen begonnen, wenn der vor diesem Datum bekanntgemachte Bebauungsplan an einem gemäß Paragraph 215 III Satz 1 BauGB behebbaren Ausfertigungsmangel leidet. 2. Die Gemeinde hat die Wahl, ob sie einen Verfahrens- oder Formfehler, der zur Nichtigkeit des Bebauungsplans führt, nach Paragraph 215 III Satz 1 BauGB behebt oder zum Anlaß dafür nimmt, ein neues Bebauungsplanverfahren einzuleiten. 3. Ein auf der Grundlage des Paragraphen 215 III Satz 1 BauGB in Kraft gesetzter Bebauungsplan ist nicht allein deshalb nichtig, weil die Gemeinde trotz nachträglicher Änderung der Sach- oder Rechtslage keine erneute Abwägungsentscheidung getroffen hat. 4. Ein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers ungültiger Bebauungsplan kann nicht nachträglich wirksam durch Nachholung des Verfahrens gemäß Paragraph 215 III Satz 1 BauGB in Kraft gesetzt werden, wenn sich die Verhältnisse so grundlegend verändert haben, daß er inzwischen einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis jetzt unverhältnismäßig und deshalb nicht mehr haltbar ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Aufstellungsverfahren; Planungsfehler; Abwägung; Wiederholung; Formfehler; Einspruch; Fristablauf; Fristbeginn; Rechtsprechung; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht (1997)Nr.8, S.323-326
ISSN: 0721-7390
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Hoppe,Werner; Just,Jan-Dirk:
Zur Ausübung der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Planfeststellung und Plangenehmigung
Zum Wesen der Planung gehören das in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eingeräumte Planungsermessen der Planungsbehörde und die Abwägung. In diesem Zusammenhang sind die jeweiligen Funktionen und die Rechtsstellung der Planungsbehörde, der Planfeststellungsbehörde, der Genehmigungsbehörde und des Vorhabenträgers von Bedeutung. Analog sind die Unterschiede zwischen Planfeststellung, Plangenehmigung und Zulassung zu beachten. Zu Unrecht wird hier in der Praxis zu wenig unterschieden. Der Beitrag diskutiert diese Problematik unter Heranziehung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planfeststellung; Plangenehmigung; Planungsträger; Genehmigungsbehörde; Vorhabenträger; Begriffsbestimmung; Kompetenz; Planungskompetenz; Abwägung; Gestaltungsfreiheit; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 112(1997)Nr.13, S.789-795
ISSN: 0012-1363
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Schäfer,Rudolf:
Implementierung ökologischer Standards im Städtebau
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; BNATSchG; Naturschutzrecht; Ökologie; Städtebaurecht; Bauleitplanung; Ausgleich; Abwägung; Eingriffsregelung; Kommunal; Anwendung; Erfahrung; Bebauungsplanung; Flächennutzungsplanung; Umfrage;.
in Fachzeitschrift: Die Gemeinde (BWGZ) 120(1997)Nr.3, S.82-87, Tab.
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Lemmel,Hans-Peter:
Rechtsprechung. Planerhaltung bei alten Bebauungsplänen. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 25.Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; BauGB; Rechtsstreit; Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Mischgebiet; Nichtigkeit; Abwägung; Korrektur; Bundesverwaltungsgericht; Rechtsprechung; Leitsatz; Urteilsbegründung;.
in Fachzeitschrift: Die Bauverwaltung mit Bauamt und Gemeindebau 70(1997)Nr.9, S.435-437
ISSN: 0005-6847
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Schmidt,Klaus-Dietmar:
Die BauGB-Novelle unter besonderer Berücksichtigung der Belange des ländlichen Raumes
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; BauGB; BauROG; Raumordnungsrecht; Novellierung; Ländlicher Raum; Naturschutzrecht; Umweltschutz; Bauleitplanverfahren; Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Ausgleich; Abwägung; Außenbereich; Teilungsgenehmigung; Nutzungsänderung; Landwirtschaftsgebäude;.
in Fachzeitschrift: Der Landkreis 67(1997)Nr.7, S.317-321, Abb.,Lit.
ISSN: 0342-2259
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Loibl,Helmut:
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Baurecht im Wandel der Zeit
Zwischen Baurecht und Naturschutzrecht herrscht notwendigerweise seit jeher ein starkes Spannungsverhältnis, denn beide benötigen zur Verwirklichung ihrer Zielsetzungen große Mengen an Grund und Boden. Während es aber im Sinne des Naturschutzrechts ist, möglichst viele Flächen in ihrem natürlichen Zustand zu erhalten, geht das Interesse des Baurechts gerade in die gegenteilige Richtung: der Bevölkerung soll Raum zur Bebauung und damit zur Versiegelung von Grund und Boden zur Verfügung gestellt werden. Es liegt im Aufgabenbereich des Gesetzgebers diesen widerstreitenden Interessen in gleicher Weise gerecht zu werden und die beiden Rechtsgebiete angemessen aufeinander abzustimmen. Nachfolgend sollen nun die gefundenen Lösungen der früheren Gesetzgeber, die geltende Rechtslage und die im Moment diskutierten Gesetzesentwürfe für eine zukünftige Regelung näher dargestellt werden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Städtebaurecht; Baurecht; Eingriffsregelung; Abwägungsgebot; Baugenehmigungsverfahren; Rechtslage;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 8(1997)Nr.5, S.243-253, Lit.
ISSN: 0943-383X
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BauGB Par. 1 Abs.5, 214 Abs.3; BNatSchG Par. 8a bis 8c. OVG Lüneburg, Urteil vom 22.1.1996 - 6/K/5436/93
1. Zur Pflicht der Gemeinde, die mit der Verwirklichung eines Bebauungsplanes möglicherweise verbundenen Gründungsschwierigkeiten für vorhandene benachbarte Gebäude zu untersuchen. Hier infolge der Aufschüttung in einer Talaue. 2. Zum Grundsatz der planerischen Zurückhaltung und dem Umfang, indem im Bebauungsplan die planerischen Konflikte zu lösen sind. 3. Zur Pflicht der Gemeinde, das Plangebiet so zuzuschneiden, daß über die Ersatzmaßnahmen nach Paragraph 8a BNatSchG entschieden werden kann. Der Hinweis auf den Grünordnungsplan kann die Abwägung, welche Ersatzmaßnahmen erforderlich sind, nicht ersetzen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Abgrenzung; Begründung; Abwägung; Baugrund; Grundwasserstand; Aufschüttung; Gebäude; Standfestigkeit; Gemeinde; Gutachten; Ausgleichsmaßnahme; Grünordnungsplan;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 19(1997)Nr.6, S.298-301
ISSN: 0172-1631
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Ramsauer,Ulrich:
Die Bedeutung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für die Planfeststellung am Beispiel der Transrapid-Planung
Die Planung der Transrapid-Strecke von Hamburg nach Berlin wirft eine Fülle von planungsrechtlichen Fragen auf. Das erforderliche Planfeststellungsverfahren wird zentral vom Eisenbahn-Bundesamt auf der Grundlage des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes (MBPIG) durchgeführt. In naturschutzrechtlicher Hinsicht muß die Planung auf ausgewiesene Schutzgebiete, insbesondere auf Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, sowie auf die vielen Biotope nach § 20c BNatSchG Rücksicht nehmen. Darüber hinaus sind unabhängig von den Schutzgebietsausweisungen generell die naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen zu beachten. Der folgende Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser Eingriffsregelungen auf das Planfeststellungsverfahren.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; BNatSchG; Eingriffsregelung; Planungsrecht; Planfeststellung; Transrapid; Trassenplanung; Streckenführung; Biotopschutz; Landschaftsschutz; Vermeidung; Ausgleichsmaßnahme; Abwägung; Untersagung; Kompensation; Rechtsschutz; Enteignung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 19(1997)Nr.9, S.419-426, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Schliepkorte,Jörg:
Baugesetzbuch-Novelle. Die wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 1998. Tl.1
Das derzeitige Nebeneinander von Baugesetzbuch, Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und Sonderregelungen für die neuen Länder war zeitlich befristet sachlich notwendig, erschwerte aber indes auch die Praxis der Rechtsanwendung. Der Deutsche Bundestag hat dieses Problem erkannt und daher aus Anllaß der Verabschiedung des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes in einer Entschließung seinen Willen bekundet, "nach Auslaufen des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch und Überleitungsvorschriften für die neuen Länder das Städtebaurecht des Bundes wieder einheitlich im Baugesetzbuch zusammenzuführen". Die wichtigsten Änderungen zum 1.1.1998 werden vorgestellt.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Baugesetzbuch; Novellierung; Gesetzentwurf; Bauleitplanung; Umweltschutz; Bebauungsplan; Eingriffsregelung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Abwägungsgebot; Naturschutz; Ausgleichsmaßnahme;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 46(1997)Nr.9, 610-619 (7 S.), Lit.
ISSN: 0007-5884
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Hatzfeld,Ulrich:
Die Produktion von Erlebnis, Vergnügen und Träumen. Freizeitgroßanlagen als wachsendes Planungsproblem
Die Ausdifferenzierung von individuellen Freizeitinteressen führte in Verbindung mit der Vergrößerung des Ausgabevolumens für Freizeitzwecke in den letzten Jahren zu einer dynamischen Expansion der Freizeitbranche. Stark vereinfachend wurde "öffentlich" durch "privat", "klein" durch "groß"' und "individuell" durch "standardisiert" ersetzt. Kennzeichnend für die damit eingeleitete Reorganisation des Freizeitbereichs sind Begriffe wie Ökonomisierung, rationalisierte Großeinrichtungsformen und Professionallsierung. Inzwischen haben die Produkte dieser neuen Industrie auch in Deutschland weite Verbreitung gefunden. In vielen Städten und Gemeinden wird über Veranstaltungshallen, Freizeitparks, Multiplex-Kinos, Spaß- und Erlebnisbäder sowie Musicals nachgedacht. Aus Sicht der Kommunen bzw. der Stadtentwicklung stellen sich diese Einrichtungen zunächst als eine interessante Entwicklungsoption dar (Arbeitsplätze, Steueraufkommen etc.). Vor dem Hintergrund zunehmender Erfahrungen tritt allerdings auch eine Reihe zum Teil sehr problematischer Auswirkungen dieser Großeinrichtungen hervor (fehlende Beurteilungsgrundlagen und -routinen, Verkehrswirkungen, Umweltimplikationen etc.). Zum anderen kommt es bei der Planung und Entwicklung solcher Großeinrichtungen sehr häufig zu problematischen Verformungen des planerischen Abwägungsprozesses (frühzeitige Allianzen mit den Vorhabensträgern, Entstehung von Abhängigkeiten, interkommunale Konkurrenz usw.
Schlagwörter zum Inhalt: Freizeit; Freizeiteinrichtung; Freizeitplanung; Freizeitforschung; Großanlage; Großeinrichtung; Freizeitindustrie; Freizeitpark; Erlebnisbad; Musical; Stadtentwicklung; Planungsproblem; Auswirkung; Wirkungsanalyse; Beurteilung; Bewertung; Fehlentwicklung; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: Archiv für Kommunalwissenschaften AfK (1997)Nr.2, S.282-308, Abb.,Tab.,Lit.
ISSN: 0003-9209
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Aus der Rechtsprechung. Bauplanungsrecht, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. BauGB Par.1 Abs.3, Abs.5 und BNatSchG Par.8a. BVerwG, Beschluß vom 31.Januar 1997 - 4/NB/27.96
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Naturschutzrecht; Bebauungsplan; Rechtsprechung; Landschaftspflege; Baugesetzbuch; Eingriffsregelung; Abwägungsgebot; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; Bauplanungsrecht;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 46(1997)Nr.8, S.595-597
ISSN: 0007-5884
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Köhl,Werner:
Die Abwägungsentscheidung unter besonderer Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange im Rahmen der Bauleitplanung. Eine Darstellung aus methodischer Sicht
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Abwägung; Naturschutzrecht; Bauleitplanung; BNATSchG; Ausgleich; Flächennutzung; Methodik; Bauvorhaben; Baumaßnahme; Umweltauswirkung; Umwelteinfluss; Standortwahl; Wirkungsanalyse;.
in Fachzeitschrift: Die Gemeinde (BWGZ) 120(1997)Nr.3, S.76-81, Abb.,Tab.,Lit.
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Kratsch,Dietrich:
Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Auslegung des Paragraphen 8a Bundesnaturschutzgesetz für die Abwägung. Kommentar. VGH Mannheim, Normenkontrollurteil vom 19.4.1996 - 8 S 2641/95 -
1. Die nach Maßgabe des Paragraphen 8a I Satz 1 BNatSchG entsprechend anzuwendende naturschutzrechtliche Eingriffsregelung enthält im Rahmen der Bauleitplanung kein striktes Recht. 2. Paragraph 8a I Satz 1 BNatSchG ist auch nicht als Optimierungsgebot in bezug auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verstehen. 3. Die Bedeutung der Vorschrift besteht vielmehr lediglich darin, die schon nach Paragraph 1 VI BauGB bestehende Verpflichtung, diese in Paragraph 1 V Satz 2 Nr.7 BauGB namentlich genannten Belange bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen, durch eine entsprechende Anwendung des naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebots, der Ausgleichs- und Ersatzpflicht zu strukturieren und zu konkretisieren. Soweit Leitsätze. Der Antragsteller ist Eigentümer eines ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der ein Wohngebiet vorsieht. Er rügt unter anderem einen unvollkommenden Ausgleich des Eingriffs. Die Klage blieb erfolglos. Gegen die, was die Umsetzung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung angeht, hinter der überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zurückbleibende Auffassung des VGH Mannheim, kritisch der Kommentar im Anschluß an die Begründung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Wohngebiet; Naturschutz; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Bauleitplanung; Abwägung; Gewichtung; Bewertung; Ausgleichsfläche; Umlegung; Rechtsprechung; VGH-Urteil;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 19(1997)Nr.2, S.92-95
ISSN: 0172-1631
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Hüttenbrink,Jost:
Tendenzen der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Bauplanungsrechtes im Veröffentlichungszeitraum 1995/96
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauplanungsrecht; Rechtsprechung; Rechtsprechungsübersicht; Bauleitplanung; Planungsgrundsatz; Planinhalt; Abwägung; Rechtsschutz; BauGB-Maßnahmengesetz; BauNVO; Reines Wohngebiet; Dorfgebiet; Gewerbegebiet;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 112(1997)Nr.15, S.941-951, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. BauGB Par.1 Abs.3, 5 und 6; BNatSchG Par.8 Abs.1, 2, 3 und 9, 8a Abs.1 und 2; GG Art.14 Abs.1 S.2. BVerwG, Beschluß vom 31.1.1997 - 4/NB/27.96 (VGH Mannheim)
Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, so verpflichtet Paragraph 8 a I Satz 1 BNatSchG die Gemeinde zu ermitteln und zu entscheiden, ob vermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen oder durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind. Ermittlung und Entscheidung müssen den Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots entsprechen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Naturschutz; Umweltschutz; Eingriffsregelung; Abwägung; Planungskriterium; Rechtsprechung; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht (1997)Nr.10, S.403-406, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Bay VGH, Urteil vom 14.10.1996 Az.14/N/94.4159
Weist ein Regionalplan landschaftliche Vorbehaltsgebiete aus, in denen den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt und die als Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung erhalten und gestaltet werden sollen, so sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Bauleitpläne an diese Ziele anzupassen. Die Zulässigkeit einer beabsichtigten Bodennutzung richtet sich danach, ob sie im Einzelfall mit der Flächensicherung und der Funktionsfestlegung vereinbar ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bauleitplanung; Rechtsprechung; Regionalplan; Vorranggebiet; Festsetzung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan; Nutzungskonflikt; Bauvorhaben; Abwägung; Gegenstromprinzip;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 128(1997)Nr.6, S.178-181
ISSN: 0522-5337
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Art.14 GG; Par.1 BauGB; Par.8f. BNatSchG. BVerwG, Beschluß vom 31.1.1997 - 4/NB/27.96 (VGH Mannheim vom 25.4.1996 - 8/S/3262/95)
Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, so verpflichtet § 8 a Abs. 1 Satz 1 BNatSchG die Gemeinde zu ermitteln und zu entscheiden, ob vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sind und ob und wie unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen oder durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind. Ermitt- lung und Entscheidung müssen den Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots entsprechen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Bundesnaturschutzgesetz; Eingriffsregelung; Bebauungsplan; Abwägungsgebot; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; Rechtsprechung; BVerwG;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 112(1997)Nr.18, S.1112-1115
ISSN: 0012-1363
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Burkhardt,I.; Duhme,F.:
Die Landschaft in der Stadt- und Raumentwicklung
Hohe Planungskultur und innovative städtische und landschfatliche Entwicklungen werden dann entstehen können, wenn die bettreffenden Planungspartner ihre Querschnittsorientierung wiederentdecken und sich auf gleicher Abstraktionsebene mit verständlicher, d.h. transparenter Nomenklatur austauschen können. Dabei muß die Landschaft als eigenständige Abstraktionsebene wiederentdeckt werden. Es muß daher, nach Meinung der Verf., nachdenklich stimmen, daß der deutschsprachige Raum im Gegensatz zur Zwischenkriegszeit und den ersten vielleicht 30 Jahren nach dem Krieg seine ehemalige Führungsrolle im Bereich von Landschaft und Naturschutz endgültig zu verlieren droht.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bedeutung; Landschaft; Stadtentwicklung; Raumentwicklung; These; Umweltverträglichkeit; Zielsetzung; Klimakonvention; Naturschutz; Biotop; Kartierung; Flächenanspruch; Auswirkung; Artenvielfalt; Abwägung; Ökologie; Raumforschung; Ökonomie; Soziologie;.
in Fachzeitschrift: Deutsches Architektenblatt, 29(1997)Nr.12, S.1812-1813, Abb.
ISSN: 0012-1215
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Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Urteil vom 7.März 1997 - 4/C/10.96 (BVerwG)
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straßenplanung; Trassenplanung; Autobahn; Naturschutz; Eingriffsregelung; Planungsalternative; Abwägung; Gewichtung; Bewertungskriterium; Planungskriterium; Rechtsprechung; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 8(1997)Nr.4, S.206-210
ISSN: 0943-383X
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Bauplanungsrecht - Städtebaulicher Entwicklungsbereich für räumlich getrennte Flächen; Wohl der Allgemeinheit. Par. Par. 165 ff. BauGB. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3.2.1997 - 1/K/6799/95
Zur Teilbarkeit eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs. Es ist zulässig, räumlich getrennte Flächen, hier Flächen in mehreren Ortsteilen einer Gemeinde, in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich zusammenzufassen, soweit die Konzeption des Entwicklungsbereichs den erforderlichen inneren Zusammenhang herstellt. Die Erläuterung der Voraussetzungen, daß das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordert, durch die in Paragraph 165 III Satz 1 Nr.2 BauGB aufgeführten Regelfälle schränkt den Rückgriff auf allgemeine Anforderungen der Eigentumsdogmatik ein. Zu den Anforderungen des erhöhten Wohnbedarfs. Die Abwägung über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme erfordert nicht, die finanziellen Interessen der Grundstückseigentümer an der Wahl anderer städtebaulicher Instrumente gesondert zu berücksichtigen. Soweit Leitsätze.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Plangebiet; Entwicklungsbereich; Abgrenzung; Teilung; Aufteilung; Erhöhte Wohnungsnachfrage; Eigentum; Bodenpreis; Gemeinwohl; Abwägung; Rechtsprechung; OVG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 28(1997)Nr.4, S.620-625
ISSN: 0340-7489
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FStrG Par. Par. 3 Abs. 1 S. 2, 17 Abs. 1 S. 2, BNatSchG Par. Par. 1 Abs. 2, 8 Abs. 1 und 2 S.1 BVerwG, Urteil vom 7.3.1997 - 4/C/10.96 (VGH München)
1. Das Vermeidungsgebot des Paragraphen 8 II Satz 1 BNatSchG zwingt die Planungsbehörde nicht zur Wahl der ökologisch günstigsten Planungsalternative. 2. Ob ein Vorhaben an einem bestimmten Standort zulässig ist, richtet sich auch in naturschutzrechtlicher Hinsicht nach den materiellen Vorgaben des Fachrechts. 3. Auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege unterliegen im bundesfernstraßenrechtlichen Planungsrecht dem Abwägungsvorbehalt des Paragraphen 17 I Satz 2 FStrG. 4. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ergänzt die fachrechtlichen Zulassungstatbestände. Die in Paragraph 8 BNatSchG normierten Verpflichtungen knüpfen an die fachrechtlich getroffene Trassenwahl an. 5. Paragraph 8 II Satz 1 verpflichtet ausschließlich dazu, aus dem Kreis der mit einem Eingriff verbundenen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft diejenigen zu unterlassen, die vermeidbar sind. Die durch die Inanspruchnahme von Natur und Landschaft am Ort des Eingriffs zwangsläufig hervorgerufenen Beeinträchtigungen nimmt das Naturschutzrecht als unvermeidbar hin. 6. Eine abschnittsweise Straßenplanung kann den Anforderungen des Abwägungsgebots auch dann genügen, wenn zwar eine Verbindung zum vorhandenen Straßennetz fehlt, die Gefahr der Entstehung eines Planungstorsos aber ausgeschlossen werden kann.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutz; Bewertungskriterium; Planungskriterium; Eingriffsregelung; Fachplanungsrecht; Fernstraßenplanung; Trasse; Trassenvariante; Abwägung; Verfahrensablauf; Rechtsprechung; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht (1997)Nr.8, S.329-331
ISSN: 0721-7390
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Koch,Hans-Joachim; Schütte,Peter:
Bodenschutz und Altlasten in der Bauleitplanung
Altlasten sind das Ergebnis eines unzureichenden Bodenschutzes in der Vergangenheit. Sie müssen grundsätzlich punktuell, auf ordnungsrechtlicher Grundlage bewältigt werden. Der Beitrag zeigt auf, daß sie für die Bauleitplanung eher Stolpersteine darstellen und mit der Bauleitplanung die Probleme nur begrenzt bewältigt werden können. Zur Zukunftsaufgabe Bodenschutz kann die Bauleitplanung jedoch wesentliches beitragen. Sie kann nicht nur quantitativ den ungebrochenen Trend zum permanenten Flächenverbrauch bremsen, sondern auch qualitativ positiven Einfluß auf das Sorgfaltsniveau riskanter Nutzungen nehmen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bodenschutz; Bodenverunreinigung; Altlast; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Gemeinde; Haftung; Amtshaftung; Rechtsschutz; Erkundung; Sorgfaltspflicht; Abwägung; Flächenverbrauch;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 112(1997)Nr.24, S.1415-1421, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Stellungnahme der Planerverbände zum Fragenkatalog für die öffentliche Anhörung zum BauROG am 29.01.1997 durch den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau des Deutschen Bundestages
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Stellungnahme; BauROG; Baugesetz; Integration; Einbeziehung; Umweltschutz; Naturschutz; Ökologie; Freifläche; Ausgleichsmaßnahme; Abwägung; Nachhaltige Entwicklung; Novellierung; Raumordnungsrecht; Baunutzungsverordnung;.
in Fachzeitschrift: Planerin (1997)Nr.1, S.39-43
ISSN: 0936-9465
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Oldiges,Martin:
Rechtstatsachenuntersuchungen und Gutachten zur Vorbereitung der Städtebaurechtsnovelle 1997. Rechtsfragen zur Bedeutung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. -Rechtsgutachten-.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Gutachten; Bundesnaturschutzgesetz; Naturschutzrecht; Abwägung; Rechtsgutachten; Baugesetzbuch; Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ersatzmaßnahme; Ausgleichsmaßnahme; Kompensation;.
Bonn: 1996. 153 S., Lit.
Hrsg.: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau -BMBau-, Bonn
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Kuschnerus,Ulrich:
Bebauungspläne im Normenkontrollverfahren
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Bauleitplanung; Kommunalverwaltung; Rechtsprechung; Abwägungsgebot; Bundesverwaltungsgericht;.
Bonn: 1996. 55 S.
= Material aus den Lehrgängen
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Just,Jan-Dirk:
Ermittlung und Einstellung von Belangen bei der planerischen Abwägung.
Die Abwägung ist nicht ein lediglich juristisches Phänomen, sondern in erster Linie eine Methode für das Finden einer bestimmten, nicht zwingend vorweggenommenen Entscheidung. Der Ausgleich muß jedes Interesse in der Weise berücksichtigen, daß es gegenüber anderen Interessen weder unangenehm bevorzugt noch benachteiligt wird. Problematisch ist die rechtliche Einbindung der Abwägung als Methode staatlicher Entscheidungsfindung. Gegenstand der Untersuchung sind die Anforderungen des Abwägungsgebots an die Rechtmäßigkeit der Ermittlung und Einstellung von Belangen bei der planerischen Abwägung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Raumplanung; Abwägung; Planungsprozess; Planungsentscheidung; Planungsnorm; Zielvorgabe; Abwägungsvorgang;.
Münster/Westf.: 1996. XX,227 S., Lit.
ISBN: 3-88497-136-0
tech.Diss.; Münster/Westf. 1996
= Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 170
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Boeddinghaus,Gerhard; Meinke,Peter; Nedden,Martin zur; Wilde,Ludger:
Festsetzungen und Festsetzungstiefe in Bebauungsplänen
Durch ein Normenkontrollurteil des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen wurde der Bebauungsplan "Bozener Straße" in Dortmund für nichtig erklärt. In dem Urteil wird die grundlegende Bedeutung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in die Bauleitplanung deutlich. Das Dortmunder Beispiel zeigt, daß ein Bebauungsplan aufgrund eines Mangels im Abwägungsvorgang in der gerichtlichen Überprüfung scheitern kann. Die Erforderlichkeit von Festsetzungen und die Handhabung in der Praxis werden dargestellt. Das Urteil und der Bebauungsplan sowie der der Universität und des Technologieparks Dortmund und der Bebauungsplan "Westlich der Feldstraße" in Unna sind dokumentiert.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bebauungsplan; Festsetzung; Bauleitplanung; Abwägung; Stadtplanung; Städtebau; Naturschutzrecht; Normenkontrolle; Bebauungsplanfestsetzung; BAUGB-Maßnahmengesetz; BverwG; BNatSchG; Rechtsprechung;.
Dortmund: 1996. 81 S., Abb.,Tab.
ISBN: 3-8176-6113-4
= ILS-Schriften; 113
Hrsg.: Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen -ILS-, Dortmund
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Kraske,Philipp:
Die Bauleitplanung auf schadstoffbelasteten Flächen und die Amtshaftung der Gemeinden
Gemeinden sind verpflichtet bei der Bauleitplanung Belastungen des Bodens mit Schadstoffen im Hinblick auf die Sicherung der menschlichen Gesundheit und auf eine Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen zu berücksichtigen. Das gilt nicht nur für Altlasten und bei der Ausweisung einer Wohnnutzung, sondern auch für großflächige und aktuelle Bodenverunreinigungen und bei der Ausweisung anderer, z.B. einer gewerblichen Nutzung. Eine nicht ausreichende Berücksichtigung von Bodenbelastungen (Gefährdungsabschätzung) bei der Bauleitplanung kann Abwägungsfehler und damit die (teilweise) Nichtigkeit von Bebauungsplänen zur Folge haben. Eine fehlerhafte Bebauungsplanung auf schadstoffbelasteten Flächen kann außerdem Amtshaftungsansprüche gegen die planende Gemeinde nach sich ziehen. Die Arbeit behandelt die Anforderungen an die Abwägung und den Planinhalt, die Konfliktverlagerung, die Kennzeichnungspflicht, die rechtliche Kontrolle der Pläne sowie die Entschädigung und den Schadensersatz bei der Bauleitplanung auf schadstoffbelasteten Böden.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Bauleitplanung; Bodenverunreinigung; Bodenbelastung; Baufläche; Schadstoffbelastung; Kontamination; Altlast; Amtshaftung; Kommune; Gemeinde; Abwägung; Konfliktbewältigung; Planungspflicht; Planungsfehler; Planinhalt; Entschädigung; Schadensersatz; Rechtsvorschrift; Rechtskontrolle; Kennzeichnungspflicht; BauGB; Gefährdungsabschätzung;.
Frankfurt/Main: P.Lang 1996. XXVII,165 S., Lit.
ISBN: 3-631-30010-7
= Europäische Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswissenschaft; 1935
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Kuschnerus,Ulrich:
Immissionsschutz in der Bauleitplanung. Grundlagen und Rechtssprechung
In den Unterlagen zu einem Seminar werden Grundstrukturen der Bauleitplanung angesprochen, die für eine sachgerechte Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes bei der Aufstellung von Bebauungsplänen von Bedeutung sind. Die technischen Grundlagen des Lärmschutzes werden erläutert, die im Anhang angeführte Rechtsprechung verdeutlicht die besondere Problematik einer sachgerechten Umsetzung immissionsschutzbezogener Festsetzungen in Bebauungsplänen. Die Erörterungen sollen dazu beitragen, die Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen in Bezug auf fehlerhafte Immissionschutz ausgerichtete Festsetzungen zu reduzieren. In diesem Kontext soll einer in der letzten Zeit verstärkt anzutreffenden Tendenz zu einer überzogenen Regelungsdichte, die Bebauungspläne mit nicht erforderlichen oder fehlerhaften Festsetzungen belastet, entgegengewirkt werden. Aufgabe und Zielsetzung der Bauleitplanung, das Abwägungsgebot als planungsspezifische Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, Abwägungsmaterial, Gewichtung und Ausgleich der Belange, Konfliktbewältigung und planerische Zurückhaltung werden dargestellt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Immissionsschutz; Immissionsschutzrecht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Lärmschutz; Nutzungsplanung; Nutzungskonflikt; Genehmigungsverfahren; Abwägung; Planungsziel; Regelungsdichte; Rechtsprechung;.
Bonn: 1996. ca.160 S., Abb.,Tab.,Lit.
= Material aus den Lehrgängen; 851
Hrsg.: Deutsches Volksheimstättenwerk e.V. -vhw-, Landesverband Nordrhein-Westfalen, Bonn
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Voraussetzungen und Konsequenzen der Direktwirkung der UVP-Richtlinie. BVerwG, Urteil vom 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, OVG Rheinland-Pfalz.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltverträglichkeitsprüfung; Rechtsschutz; Planfeststellung; Abwägung; Verfahrensablauf; Rechtsprechung; EG-Richtlinie; Rechtswirkung; Klagebefugnis; Inhalt; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 7(1996)Nr.5, S.255-259
ISSN: 0943-383X
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Die Planfeststellungsbehörde darf Planungsalternativen, die nach einer Art Grobanalyse in einem früheren Planungsstadium nicht in Betracht kommen, für die weitere Detailprüfung und damit auch im Detail für die förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung ausscheiden. BVerwG, Beschluß vom 16.08.1995 -4-B-92.95-.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Planfeststellung; Behörde; Planungsprozess; Planungsalternative; Abwägung; Detailplanung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Rechtsprechung; Auswahl; Grobanalyse;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 18(1996)Nr.8, S.402-403
ISSN: 0172-1631
zur Literaturbestellung
Stellungnahme der Planerverbände zum Bericht der "Schlichter-Kommission" vom 28. Oktober 1995 im Vergleich zu den eigenen Novellierungsvorschlägen vom Mai 1995.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Planungsrecht; Planer; Umweltschutz; Abwägung; Haftung; Koordination; Bauleitplanung; Fachplanung; Baugesetzbuch; Novellierung; Interessenverband; Stellungnahme; Vereinfachung;.
in Fachzeitschrift: Planerin (1996)Nr.1, S.39-41
ISSN: 0936-9465
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Fischer-Hüftle,Peter:
Eingriffsregelung und Bauleitplanung, Par.8a BNatSchG.
Par.8a BNatSchG wirkt sich auf Planungsvorgang und Planungsergebnis aus. In der Bauleitplanung bilden die Verursacherpflichten sog. "Optimierungsgebote", denen möglichst Geltung zu verschaffen ist. Wie dieser ganze Komplex mit Bauleitplänen, Durchführung der Maßnahmen, Grunderwerb und Finanzierung geregelt ist, und welche Schwierigkeiten dabei entstehen, ist nachfolgend dargestellt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Bundesnaturschutzgesetz; Planungsprozess; Rechtsprechung; Abwägung; Landschaft; Kosten; Festsetzung; Planungsideologie; Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Planungsrecht; Auswirkung; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Kompensation;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 18(1996)Nr.2, S.64-74, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Kiemstedt,Hans; Mönnecke,Margit; Ott,Stefan:
Methodik der Eingriffsregelung. Vorschläge zur bundeseinheitlichen Anwendung von Par.8 BNatSchG.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bundesnaturschutzgesetz; Naturhaushalt; Landschaftsbild; Minderung; Abwägung; Berechnung; Erfolgskontrolle; Bauleitplanung; Eingriffsregelung; Methodik; Rahmenbedingung; Entscheidung; Vermeidung; Ausgleich; Ersatzmaßnahme;.
in Fachzeitschrift: Naturschutz und Landschaftsplanung 28(1996)Nr.9, S.261-271, Abb.,Tab.,Lit.
ISSN: 0940-6808
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Wegener,Bernhard W.:
Anforderungen an die UVP in der Fernstraßenplanung. Wirkung der EG-Richtlinie zur UVP. BVerwG, Urteil vom 21.3.1996 - 4 C 19.94 -. Mit Kommentar.
1. Darf ein Planfeststellungsbeschluß gemäß Paragraph 17 VIc Satz 2 FStrG nicht aufgehoben werden, weil erhebliche Mängel der Abwägung durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können, so hat das Gericht statt der beantragten Aufhebung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses und dessen Nichtvollziehbarkeit festzustellen. 2. Ein Autobahnabschnitt, für den der Antrag bei der Planfeststellungsbehörde vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die EG-Richtlinie zur UVP am 3. Juli 1988 eingereicht wurde, bedurfte keiner förmlichen UVP nach dieser Richtlinie. 3. Die UVP-Richtlinie EWG und das deutsche UVP-Gesetz haben ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben, nicht jedoch die materiell-rechtlichen Anforderungen verschärft. 4. UVP-Richtlinie und UVP-Gesetz gebieten nicht den Einsatz standardisierter Maßstäbe oder rechenhafter Verfahren zur Bewertung der Umweltwirkungen. 5. Ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung führt auf die Klage eines durch die enteignende Vorwirkung der Planfeststellung betroffenen Grundstückseigentümers nur dann zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, wenn der Verstoß kausal für die Eigentumsinanspruchnahme ist. Soweit Leitsätze gekürzt. Der Kommentar setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auseinander. Die erkennbare Leitlinie, Verfahrensfehler allgemein und besonders soweit sie Umweltbelange betreffen als unbeachtlich für den Fortbestand des Planfeststellungsbeschlusses anzusehen, wird kritisiert.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Fernstraßenplanung; Planfeststellungsverfahren; Planungsfehler; Verfahrensfehler; Abwägung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Rechtsschutz; Bewertung; Rechtsprechung; Fehler; EG-Richtlinie; Kritik; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 7(1996)Nr.6, S.320-326
ISSN: 0943-383X
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Winter,Gerd:
Vogelschutz - Lappelbank. Einbeziehung wirtschaftlicher Gründe bei der Abgrenzung eines neu auszuweisenden Schutzgebiets auf der Basis der EU-Richtlinie zum Schutz wildlebender Vogelarten. EuGH, Urteil vom 11.7.1996 - C-44/95 -. Mit Kommentar.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Schutzgebiet; Naturschutz; Wirtschaft; Abwägung; Bewertungskriterium; Rechtsprechung; Vogel; Ausweisung; Abgrenzung; EG-Richtlinie; EuGH-Urteil;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 7(1996)Nr.5, S.251-255, Lit.
ISSN: 0943-383X
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Bartlsperger,Richard:
Planungsrechtliche Optimierungsgebote.
Sowohl aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und in der Folge aus der Literatur als auch von der Gesetzgebung herrührend sind Tendenzen erkennbar, über die Einführung von Optimierungsgeboten einzelnen Belangen einen Vorrang innerhalb der planerischen Abwägung einzuräumen. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit dieser Tendenz kritisch auseinander. In einer rechtsdogmatischen Analyse gelangt er zu dem Ergebnis, daß damit die jeweils im Einzelfall notwendige Abwägung unmöglich gemacht wird. Im Grunde handelt es sich um Planungsdirektiven, nicht um die Optimierung eines Belangs. Die Risiken - auch die grundrechtlichen und verfassungsrechtlichen - dieser Entwicklung werden aufgezeigt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Optimierung; Planungskriterium; Abwägung; Planungsprozess; Rechtsprechung; Gewichtung; Planungsermessen; Vorrang; Rechtsentwicklung; Rechtsdogmatik; Kritik;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 111(1996)Nr.1, S.1-12, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Bauplanerische Festsetzungen können im Einzelfall auch mit unbestimmten Rechtsbegriffen getroffen werden, ohne gegen den Bestimmtheitsgrundsatz zu verstoßen. Par.25 c S.1 BauNVO ist auch anzuwenden, wenn der Bebauungsplanentwurf gemäß Par.3 Abs.3 S.1 BauGB nach dem Inkrafttreten der BauNVO 1990 erneut ausgelegt worden ist. BVerwG, Beschluß vom 24.01.1995 -4-NB/3.95-.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baunutzungsverordnung; Bebauungsplan; Festsetzung; Abwägung; Auslegung; Rechtsprechung; Baugesetzbuch; Inhalt; Rechtsbegriff(unbestimmt); Öffentlichkeitsbeteiligung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 18(1996)Nr.1, S.31
ISSN: 0172-1631
Zur Zulässigkeit der Festsetzung einer privaten Grünfläche anstelle eines früheren Sondergebiets "Kurklinik" in einer Fremdenverkehrsgemeinde. VGH München, Urteil vom 22.11.1994 -1-N/93.2338-.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplanung; Sondergebiet; Grünfläche; Innenbereich; Abwägung; Eigentümer; Gemeinde; Dorfbild; Landschaftsbild; Rechtsprechung; Baugesetzbuch; Bebauungsplanänderung; Umwidmung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 18(1996)Nr.1, S.40-41
ISSN: 0172-1631
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Bauplanungsrecht; Abwägungsmängel; 7-Jahres-Frist. BauGB Paragraph 244 Abs.2.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bebauungsplan; Abwägung; Rechtsprechung; Mängelanspruch; Fristbeginn; Baugesetzbuch; Bauplanungsrecht;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 45(1996)Nr.6, S.493
ISSN: 0007-5884
Fisahn,Andreas:
Implikationen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Bürgerbeteiligung als Gebot des Art.20a GG bei "echter" Abwägung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bundesnaturschutzgesetz; Umweltschutz; Naturhaushalt; Landschaftsbild; Verwaltungsrecht; Verfahren; Planfeststellung; Großprojekt; Interessenvertretung; Bürgerbeteiligung; Eingriffsregelung; Abwägungsgebot; Staatsziel; Grundgesetz; BVerwG; Naturschutzverband; Beteiligungsrecht;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 7(1996)Nr.4, S.180-186, Lit.
ISSN: 0943-383X
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BauGB Par.1 Abs.4. OVG Lüneburg, Urteil vom 29.08.1995 -1-L-894/94-.
Die Darstellung von "Gebieten mit besonderer Bedeutung" für Erholung sowie für Natur und Landschaft im Regionalen Raumordnungsprogramm stellt kein zulässiges Ziel der Raumordnung und Landesplanung dar, an das Bauleitpläne anzupassen sind. Die bloße Auflistung der Bedenken von Trägern öffentlicher Belange und Dritter und ihre Zurücksetzung durch eine lediglich behauptete Höherwertigkeit anderer Belange durch die Gemeinde genügt nicht dem Abwägungsgebot.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Flächennutzungsplanung; Bebauungsplan; Raumordnung; Naturdenkmal; Wohngebiet; Vorranggebiet; Landschaftsschutz; Rechtsprechung; Interessenkonflikt; Abwägungsgebot; Träger öffentlicher Belange; Beeinträchtigung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 18(1996)Nr.7, S.360-362
ISSN: 0172-1631
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Feststellung einer Deponie für Straßenaushub als Bestandteil der Straßenplanfeststellung. Vollkompensation des Ausgleichs. Prüfung von Trassenvarianten. - VGH Mannheim, Urteil vom 9.12.1994 - 5 S 1648/94.
Deponien zur Unterbringung von Erdaushub von Straßenbauvorhaben können durch den straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß genehmigt werden. Ersatzmaßnahmen zur Herbeiführung der Vollkompensation können Gegenstand eines Planergänzungsvorbehalts sein. Die Abwägung alternativer Trassenvarianten kann räumlich und inhaltlich über die Grenzen des Planfeststellungsbeschlusses hinausreichen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Deponie; Erddeponie; Straßenbau; Abwägung; Naturschutzrecht; Rechtsprechung; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; Trassenvariante; Beteiligung; UVP; Fernstraßengesetz; Abfallgesetz; TA-Siedlungsabfall;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 16(1996)Nr.6, S.297-304
ISSN: 0172-1631
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Gemeindeklage gegen Fernstraßenplanung. BVerwG, Urteil vom 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, VGH München.
1. Mit der Aufnahme eines Bau- oder Ausbauvorhabens in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen entscheidet der Gesetzgeber verbindlich nicht nur über die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielsetzungen des Paragraphen 1 I FStrG, sondern auch über das Bestehen des Bedarfs. 2. Eine Gemeinde kann eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung im Hinblick auf die enteignende Vorwirkung nicht mit der Begründung angreifen, öffentliche, sie nicht in ihrer Planungshoheit schützende Belange, wie solche des Umweltschutzes, seien nicht oder nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden. 3. Eine Gemeinde kann - gestützt auf ihre Planungshoheit - die Aufhebung der Planfeststellung für einen Autobahnabschnitt, dessen Fortsetzung zwangsläufig durch einen räumlichen Bereich führen wird, in dem die Gemeinde Siedlungsabsichten verfolgt, nicht verlangen, wenn die im einzelnen noch nicht konkretisierte gemeindliche Planung durch die Fachplanung nicht gänzlich verhindert oder grundlegend behindert wird. Planerische Erschwernisse und planerischen Anpassungsbedarf für die Bauleitplanung wie auch mögliche Reduzierungen der als Wohnbauland geeigneten Fläche muß sie als folge des Umstands hinnehmen, daß sie mit ihrer Planung auf eine schon vorher konkretisierte und verfestigte Fachplanung trifft. Soweit Leitsätze.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Gemeinde; Planungshoheit; Bauleitplanung; Rechtsschutz; Rechtsstellung; Fernstraßenplanung; Autobahn; Trassierung; Bedarf; Enteignung; Abwägung; Rechtsprechung; Verkehrsweg; Klage; Planfeststellungsbeschluss; Begründung; Fehler; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 16(1996)Nr.9, S.337-339
ISSN: 0721-7390
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Umweltrecht; UVP. UVPG Paragraph 22 Abs.1 Satz1; FStrG Paragraph 17 Abs.1.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltschutz; Straßenplanung; Straßenbau; Bundesfernstraßenbau; Planfeststellungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Rechtsprechung; Klage; Umweltrecht; Abwägungsgebot;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 45(1996)Nr.8, S.645-647
ISSN: 0007-5884
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Bauplanungsrecht. Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit dem Zusatz Dorfplatz. BVerwG, Beschluß vom 20.1.1995 - 4 NB 43-93 -, OVG Lüneburg.
1. An der Rechtsprechung des BVerwG zur Unbeachtlichkeit von Mängeln im Abwägungsvorgang nach Paragraph 214 III Satz 2 BauGB im Beschluß vom 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - wird festgehalten. 2. Die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit dem Zusatz Dorfplatz ist regelmäßig hinreichend konkretisiert. Die Festsetzung wird grundsätzlich auch dann nicht unwirksam, wenn sie den weiteren Zusatz Stellplatzfläche enthält. Soweit Leitsatz. Die Antragstellerin wendet sich im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauunsplan, durch den ihr Grundstück und das Nachbargrundstück als Gemeinbedarfsfläche - Dorfplatz, Dorfgemeinschaftshaus - festgesetzt worden sind. Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Für dieses Grundstück und das nicht mehr bebaute Nachbargrundstück galt bisher ein Bebauungsplan aus dem Jahre 1974, der ein Mischgebiet mit zweigeschossiger Bebauung festgesetzt hatte. Der streitige Bebauungsplan aus dem Jahr 1990 setzt das Grundstück der Antragstellerin als Gemeinbedarfsfläche und Dorfgemeinschaftshaus fest. Das OVG Lüneburg hat den Bebauungsplan wegen Abwägungsmängeln und Festsetzungen, die Rechte der Antragstellerin verletzen, für ungültig erklärt. Die Gemeinde als Antragsgegnerin hatte mit ihrer Nichtvorlagebeschwerde Erfolg.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Gemeinbedarfsfläche; Stellplatz; Wohngebäude; Bestandsschutz; Festsetzung; Abwägung; Planungsfehler; Rechtsschutz; Rechtsprechung; Städtebaurecht; Dorfplatz; Planinhalt; Begründung; Bestimmtheit; Klagebefugnis; BVerwG-Urteil; Bauplanungsrecht;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 27(1996)Nr.1, S.63-68
ISSN: 0340-7489
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Planfeststellung für eine Autobahn - Auswirkung von Abwägungsmängeln, Anwendung der UVP-Richtlinie EWG, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Bedarfsplanung. BVerwG, Urteil vom 21.3.1996 - 4 C 19.94 -, VGH München.
Darf ein Planfeststellungsbeschluß gemäß Par.17 VIc Satz 2 FStrG nicht aufgehoben werden, weil erhebliche Mängel der Abwägung durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können, so hat das Gericht statt der beantragten Aufhebung die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses u. dessen Nichtvollziehbarkeit festzustellen. Ein Autobahnabschnitt, für den die Planfeststellung durch Einreichung des Antrags vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist für die UVP-Richtlinie EWG eingeleitet worden ist, bedurfte keiner förmlichen UVP nach der Richtlinie oder dem UVP-Gesetz, auch dann nicht, wenn die Planunterlagen danach geändert u. ausgelegt wurden. UVP-Richtlinie EWG u. UVP-Gesetz haben ein Verfahren vorgeschrieben, nicht jedoch die materiell-rechtlichen Anforderungen verschärft. UVP-Richtlinie EWG u. UVP-Gesetz gebieten nicht, daß Umweltauswirkungen anhand standardisierter Maßstäbe oder in schematisierten Verfahren rechenhaft ermittelt u. bewertet werden. Ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung führt auf die Klage eines durch die enteignende Vorwirkung der straßenrechtlichen Planfeststellung betroffenen Grundeigentümers nur dann zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, wenn der Verstoß kausal für die Eigentumsinanspruchnahme ist.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Autobahn; Planfeststellung; Planungsfehler; Abwägung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Bewertungsmethode; Enteignung; Bedarf; Rechtsprechung; Verkehrsweg; Trassenplanung; Eingriffsregelung; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 111(1996)Nr.16, S.907-914
ISSN: 0012-1363
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Bauleitplanung. Eingriffs- und Ausgleichsregelung nach Paragraph 8 BNatSchG in der Abwägung. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.6.1995 - 7a D 44/94.NE -.
Nach Paragraph 8a I Satz 1 BNatSchG ist in der Bauleitplanung über Festsetzungen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zur ersatzweisen Kompensation von Beeinträchtigungen, die von den vom Bauleitplan ermöglichten Eingriffen in Natur und Landschaft ausgehen, abwägend zu entscheiden. Diese Abwägung richtet sich nach den Kriterien, die auch sonst für die Abwägung nach Paragraph 1 VI BauGB maßgeblich sind. Geht der Plangeber bei der Aufstellung eines Bebauungsplans entgegen Paragraph 8a I Satz 1 BNatSchG davon aus, daß die Festlegung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzpflichten striktes Recht ist, die nach dem Plankonzept möglichen Maßnahmen mithin auch festgesetzt werden müssen, führt dies zur Nichtigkeit des Bebauungsplans. Soweit Leitsatz.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Bebauungsplanung; Abwägung; Rechtsprechung; Eingriffsregelung; Ausgleichsregelung; Ausgleich; Umfang; OVG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 111(1996)Nr.1, S.58-61
ISSN: 0012-1363
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Planungsrecht. Beachtung der Umweltbelange - UVP-Richtlinie der EG vom 27.6.1985 - im Rahmen der Abwägung. Bundesfernstraßenplanung. BVerwG, Urteil vom 25.1.1996 - 4 C 5.95 -, OVG Koblenz.
1. Der Bau einer Bundesfernstraße, für die das Planfeststellungsverfahren vor dem ersten August 1990 eingeleitet worden ist, bedarf keiner UVP nach Maßgabe der UVP-Richtlinie des Rates der EG vom Juni 1985. 2. Durch die UVP-Richtlinie der EG werden die materiellrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen des nationalen Rechts für UVP-pflichtige Vorhaben nicht verschärft. 3. Verfahrensablauf. 4. Fehlen einer förmlichen UVP indiziert noch keinen Abwägungsmangel. 5. Die UVP-Richtlinie der EG ist nicht geeignet, fehlende Umweltstandards zu ersetzen oder Defizite im Bereich der Untersuchungsmethoden und Bewertungsmaßstäbe zu kompensieren. 6. Beschränkung der Alternativenprüfung auf die nach Planungsstand ernstlich in Betracht kommenden Trassenalternativen. Soweit Leitsätze in Auszügen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Straßenplanung; Autobahn; Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Abwägung; Bewertung; Planungsverfahren; Ablauf; Verfahrensfehler; Planungsalternative; Rechtsprechung; Trassenplanung; EG-Recht; UVP-Richtlinie; UVP-Gesetz; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 27(1996)Nr.4, S.511-517
ISSN: 0340-7489
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Gassner,Erich:
Möglichkeiten und Grenzen einer rechtlichen Stärkung der Landschaftsplanung.
Die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten, die Landschaftsplanung in all ihren Wirkungen zur Entfaltung zu bringen, werden bekanntermaßen nicht ausgeschöpft. Die spezifischen Vorteile der Landschaftsplanung in Zukunft besser zu nutzen, ist auch aus Rechtsgründen mehr und mehr geboten. Dies wird sowohl de lege lata - also nach Maßgabe des geltenden Rechts - als auch de lege ferende, d.h. im Hinblick auf wünschenswerte Gesetzesänderungen ausgeführt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Landschaftsplanung; Bundesnaturschutzgesetz; Planungsprozess; Planungsorganisation; Gestaltungsmöglichkeit; Kompetenzregelung; Abwägungsvorgang;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 18(1996)Nr.8, S.380-384, Lit.
ISSN: 0172-1631
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Bericht der Expertenkommission zur Novellierung des Baugesetzbuchs
Das Bauplanungsrecht ist durch Änderung in den Jahren 1990 bis 1993 unübersichtlich geworden. Es bedarf der Neuordnung. Dabei ist eine Zurückführung auf eine Rechtsgrundlage angezeigt, nämlich auf ein den heutigen Anforderungen gerecht werdendes Baugesetzbuch. Die vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eingesetzte "Kommission zur Novellierung des Baugesetzbuchs" hat ihre Untersuchung auf übergreifende oder sonst nach ihrer Bedeutung herausgehobene Themen beschränkt. Die Kommission hat 5 Problemfelder untersucht. Stärkung des Umweltschutzes; Abwägung, Planerhaltung und Fehlerlehre; Kooperation zwischen Bürger und Verwaltung; Fragen der Rechtsvereinfachung und das Verhältnis der Bauleitplanung zu anderen Planungen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Umweltschutz; Abwägung; Kooperation; Bauleitplanung; Windenergie; Baugesetzbuch; Novellierung; Rechtsvereinfachung; Städtebaulicher Vertrag; Vorhaben- und Erschließungsplan; Maßnahmengesetz; Expertenkommission;.
Berlin: 1995.
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Strassert,Günther:
Das Abwägungsproblem bei multikriteriellen Entscheidungen. Grundlagen und Lösungsansatz, unter besonderer Berücksichtigung der Regionalplanung.
Die multikriterielle Entscheidungstheorie und -technik ist von unmittelbar praktischer Bedeutung, z. B. für die Entscheidungen über öffentliche Investitionen. Die in Wissenschaft und Praxis verfügbaren Mittel sind jedoch trotz hohem formalem Aufwand eher bescheiden. Die meisten davon gründen auf Varianten eines Ansatzes, der mit "Aggregations- und Bewertungsverfahren" bezeichnet wird und dessen Charakteristikum die Herstellung eines gemeinsamen Nenners für Verschiedenartiges bzw. eines fiktiven Nutzenindex ist. Dem Abwägungsproblem und dem rechtlich verankerten Abwägungsgebot wird in diesen Fällen jedoch nur formal, nicht aber wirklich Rechnung getragen. Die Untersuchung stellt dagegen das Abwägungsproblem ins Zentrum. Der Weg zu diesem neuen Ansatz beginnt mit grundsätzlichen Überlegungen zum Problem der Ordnung von Optionen und führt zu der Einsicht, daß es im multikriteriellen Entscheidungsfall darauf ankommt, immanente Widersprüche aufzudecken, um diese dann durch die explizite Abwägung von Vor- und Nachteilen zu überwinden. Es wird demonstriert, wie das Abwägungsproblem durch bestimmte Sondierungen der Ausgangsdaten vereinfacht werden kann und damit schrittweise lösbar wird. goj/difu
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Abwägung; Datenmaterial; Planungsverfahren; Theorie; Entscheidungstechnik;.
Frankfurt/Main: P.Lang 1995. X,111 S., Abb.,Tab.,Lit.
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Öffentliches Baurecht. Juristisches Kurzlehrbuch für Studium und Praxis.
Das Werk "Öffentliches Baurecht" steht in der Tradition der 1981 in der Reihe "Juristische Kurzlehrbücher für Studium und Praxis" in zweiter Auflage erschienen Darstellung Ernst/Hoppe: Das öffentliche Bau- und Bodenrecht, Raumplanungsrecht. Durch die Entwicklung dieses Rechtsgebiets hat sich allerdings eine Reihe von Schwerpunkten in der Darstellung verlagert. Somit konnte das Lehrbuch nicht als dritte Auflage des "Ernst/Hoppe" erscheinen. Der Verlag und die Autoren haben sich vielmehr, nachdem Staatsekretär a.D.Prof.Dr.Dr.h.c. Werner Ernst, dem große Verdienste an der Konzeption und der Gestaltung der beiden Auflagen des Lehrbuchs "Das öffentliche Bau- und Bodenrecht, Raumplanungsrecht" zukommen, als Autor ausgeschieden ist und Dr.Susan Grotefels, Wissenschaftliche Hauptreferentin am Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster, als Mitautorin gewonnen werden konnte, für eine vom Ernst/Hoppe abweichende Konzeption des "Öffentlichen Baurechts" entschieden, die auch in dem geänderten Titel zum Ausdruck kommt.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Öffentliches Baurecht; Bodenrecht; Raumplanungsrecht; Planungsrecht; Bauordnungsrecht; Landesplanungsrecht; Städtebaurecht; Baunutzungsverordnung; Enteignung; Rechtsschutz; Amtshaftung; Lehrbuch; Bauplanungsrecht; Raumordnungsrecht; Abwägungsgebot; Entschädigungsrecht; Plansicherung; Besonderes Städtebaurecht; Staatshaftung;.
München: C.H.Beck 1995. XXX,785 S., Lit.
ISBN: 3-406-37935-4
= Juristische Kurzlehrbücher für Studium und Praxis
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Verkehrswertminderung und schöne Aussicht als Abwägungsmaterial? VwGO Paragraph 47 II, BauGB Paragraph 1 VI. BVerwG, Beschluß vom 9.2.1995 - 4 NB 17.94 -, VGH München.
1. Die Auswirkungen, die die Errichtung von baulichen Anlagen in der Umgebung eines Grundstücks auf dessen Verkehrswert haben, sind allein keine für die planerische abwägung erheblichen Belange. Sie stellen deshalb auch keinen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erwartenden Nachteil im Sinne des Paragraphen 47 II Satz 1 VwGO dar. Vielmehr kommt es auf die von der neu zugelassenen Nutzung unmittelbar zu erwartenden tatsächlichen Beeinträchtigungen an. 2. Das Interesse der Eigentümer von Wohngrundstücken, die Aussicht in eine bisher unbebaute Landschaft nicht durch die Errichtung von Gewerbebauten in etwa 300 Meter Entfernung beeinträchtigt zu bekommen, muß nicht als schützenswerter privater Belang in die Abwägung nach Paragraph 1 VI BauGB eingestellt werden. Soweit Leitsätze. In der Begründung des Beschluß wird ausgeführt, daß die Beeinträchtigung der Aussicht zwar zum Abwägungsmaterial gehört, ein Rechtsanspruch auf Erhaltung einer bestimmten Aussicht besteht jedoch nicht. Anderslautende Urteile des Bundesverwaltungsgerichts betrafen Fälle mit einer sehr viel weitergehenderen Verschlechterung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Landschaftsbild; Bebauungsplan; Gewerbegebiet; Wohngebäude; Rechtsschutz; Rechtsprechung; Verkehrsrecht; Abwägung; Aussicht; Ausblick; Wertminderung; Klagebefugnis; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 15(1995)Nr.10, S.390-391
ISSN: 0721-7390
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Ausweisung des Standortes einer Müllverbrennungsanlage.
Der Plangeber ist verfassungsrechtlich nicht gehalten, bereits bei der Sicherung des Standortes für eine Müllverbrennungsanlage durch einen Gebietsentwicklungsplan die konkreten Auswirkungen der Anlage auf die Umgebung im Detail in den Blick zu nehmen. Unterschreitet er mit der Standortausweisung den im sogenannten Abstandserlaß NW vorgesehenen Schutzabstand, so ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn er die immissionsschutzrechtliche Situation nicht offensichtlich verkannt oder eindeutig fehlerhaft abgewogen hat. Im Verfahren der Aufstellung eines Gebietsentwicklungsplans zur Sicherung des Standortes für eine Müllverbrennungsanlage war nach dem LPIG NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.10.1989 (GVNWS. 476) keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Abfallbeseitigungsanlage; Standortwahl; Gebietsentwicklungsplan; Immissionsschutz; Abwägung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Rechtsprechung; Müllverbrennungsanlage; Standortsicherung; Abstandserlass;.
in Fachzeitschrift: Eildienst EILDIENST - Informationen für Rat und Verwaltung (1995)Nr.22, S.690-694
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Louis,Hans Walter; Kathe,Franzis:
Welche Regelungen trafen die Länder? Umsetzung des Paragraphen 8a Bundesnaturschutzgesetz.
Das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz, das u.a. das Bundesnaturschutzgesetz änderte, ist nun fast 2 Jahre in Kraft. Es hat in nahezu alle für die Bauleitplanung wesentlichen Gesetze eingegriffen. Es wird über die diesbezüglichen Regelungen und Erlasse der Länder, die das Thema Eingriffsregelung im Verhältnis zur Bauleitplanung betreffen, eine Übersicht gegeben.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bundesnaturschutzgesetz; Bauleitplanung; Abwägung; Bebauungsplan; Finanzierung; Innenbereich; Gesetzgebung; Land; Investitionserleichterungsgesetz; Wohnbaulandgesetz; Eingriffsregelung; Ausgleich; Ersatz;.
in Fachzeitschrift: LA LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 25(1995)Nr.2, S.14-16
ISSN: 0323-3162
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Bauplanungsrecht. Antragsbefugnis für die Normenkontrolle bei Minderung des Verkehrswerts. Aussicht in die freie Landschaft. BVerwG, Beschluß vom 9.2.1995 - 4 NB 17.94 -, VGH München.
Die Auswirkungen, die die Errichtung von baulichen Anlagen in der Umgebung eines Grundstücks auf dessen Verkehrswert haben, sind allein keine für die planerische Abwägung erheblichen Belange. Sie stellen deshalb auch keinen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu erwartenden Nachteil im Sinne des Paragraphen 47 II Satz 1 VwGO dar. Vielmehr kommt es auf die von der neu zugelassenen Nutzung unmittelbar zu erwartenden tatsächlichen Beeinträchtigungen an. Im Interesse der Eigentümer von Wohngrundstücken, die Aussicht in eine bisher unbebaute Landschaft nicht durch die Errichtung von Gewerbebauten in etwa 300 Meter Entfernung beeinträchtigt zu bekommen, muß nicht als schützenswerter privater Belang in die Abwägung nach Paragraph 1 VI BauGB eingestellt werden. Soweit Leitsatz. Die Antragsteller wenden sich erfolglos gegen die Änderung der Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet, durch die eine Fläche von etwa 4 Hektar als Exklave aus dem Schutzgebiet ausgegliedert wird, um hierauf ein Gewerbegebiet ausweisen zu können.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplanung; Abwägung; Gewerbegebiet; Landschaftsschutzgebiet; Rechtsverordnung; Grundstückswert; Rechtsprechung; Städtebaurecht; Verkehrswert; Normenkontrolle; Änderung; Aussicht; Wertverlust; Klagebefugnis; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 26(1995)Nr.4, S.499-501
ISSN: 0340-7489
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Garbe,Thorsten:
Eingriffsregelung und Bebauungsplan. OVG Münster, Urteil vom 28.6.1995 - 7 a D 44/94.NE -.
1. Nach Paragraph 8a I Bundesnaturschutzgesetz ist in der Bauleitplanung über Festsetzungen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zur ersatzweisen Kompensation von Beeinträchtigungen, die von vom Bauleitplan ermöglichten Eingriffen in Natur und Landschaft ausgehen, abwägend zu entscheiden. 2. Diese Abwägung richtet sich nach den Kriterien, die auch sonst für die Abwägung nach Paragraph 1 VI BauGB maßgeblich sind. 3. Geht der Plangeber davon aus, daß die Festlegung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzpflichten striktes Recht ist, die nach dem Plankonzept möglichen Maßnahmen mithin auch festgesetzt werden müssen, führt dies zur Nichtigkeit des Bebauungsplans. Soweit Leitsätze. Im Kommentar werden - dem Urteilstenor grundsätzlich zustimmend - die gegensätzlichen baurechtlichen und naturschutzrechtlichen Positionen dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, daß das Urteil noch nicht die Klärung von in der Planungspraxis strittigen Fragen bringt. Die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht wird daher bedauert.
Schlagwörter zum Inhalt: Umweltpflege; Bebauungsplan; Abwägung; Rechtsprechung; Eingriffsregelung; Ausgleichspflicht; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; Umfang; Fehler; OVG-Urteil; Kommentar;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 6(1995)Nr.6, S.315-321 (7 S.), Lit.
ISSN: 0943-383X
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Schink,Alexander:
UVP in der Straßenplanung. Urteil vom 29. Dezember 1994 - 1 C 10893/92. OVG.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Umweltverträglichkeitsprüfung; Straßenplanung; Planfeststellungsverfahren; Enteignung; Abwägung; Richtlinie; Planfeststellungsbeschluss;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 6(1995)Nr.3, S.146-152
ISSN: 0943-383X
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Bräker,Stefan:
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen. Wie Naturschutzbelange in die Bauleitplanung integriert werden.
Städteplaner und ökologischer Fachgutachter sind sich beim Thema naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung darin einig, daß die beste Planung darin besteht, Umweltbelastungen von vornherein zu vermeiden, statt sie nachträglich in ihren Auswirkungen zu bekämpfen. Doch bei der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes treten häufig Probleme auf. Der Beitrag untersucht, wie diese Probleme vermieden werden können.
Schlagwörter zum Inhalt: Stadtplanung/Städtebau; Stadtplanung; Naturschutz; Naturschutzrecht; Bauleitplanung; Integration; Umweltbelastung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Bebauungsplan; Grünordnungsplan; Landschaftspflege; Bilanz; Abwägung; Bauplanungsrecht; Eingriffsregelung; Vermeidung; Begleitplan; Umsetzung; Kompensation; Ausgleich;.
in Fachzeitschrift: Beratende Ingenieure 25(1995)Nr.4, S.36-41, Abb.
ISSN: 0005-8866
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Bauplanungsrecht. Strassenplanung durch Bebauungsplan. BauGB Paragraph 9 Abs.1 Nr.24.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bebauungsplan; Straßenplanung; Rechtsprechung; Schallschutz; Lärmschutz; Bundesimmissionsschutzgesetz; Bauplanungsrecht; Baugesetzbuch; Abwägungsgebot;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 44(1995)Nr.11, S.884-886
ISSN: 0007-5884
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Bauplanungsrecht; rückwirkendes Inkraftsetzen eines fehlerhaften Bebauungsplans. BauGB Paragraph 219 Abs.3 Satz 1; Paragraph 215 Abs.3. BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1995 - 4 NB 11.95.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Bebauungsplan; Rechtsprechung; Verfahrensfehler; Abwägung; Inkrafttreten; Beschlussfassung; Baugesetzbuch; Bauplanungsrecht;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 44(1995)Nr.12, S.957-958
ISSN: 0007-5884
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Sendler,Horst:
Die Bedeutung des Abwägungsgebots in Paragraph 1 Absatz 6 BauGB für die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung.
Der als Vortrag konzipierte Beitrag diskutiert das Spannungsverhältnis zwischen planerischer Gestaltungsfreiheit, privaten Belangen und dem Umweltschutz als sowohl öffentlichem als auch privatem Belang. Ausgehend von der Feststellung, der Umweltschutz ist zunächst einer unter mehreren in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen und genießt keinen Vorrang wird auf Tendenzen eingegangen, die zu einem relativen Vorrang des Umweltschutzes führen könnten, etwa im Zusammenhang mit der Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel in die Verfassung. Dies ist heute noch nicht der Fall. Allerdings gibt es spezialgesetzliche Regelungen, etwa die Bodenschutzklausel und die Umwidmungssperre, die bereits heute den Rang eines relativen Vorrangs einnehmen können. In weiteren Abschnitten werden die Begriffe Optimierungsgebot, relativer Vorrang, Gewichtungsvorgabe diskutiert und die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts referiert. Anschließend wird auf die Rolle eingegangen, welche die - in der Abwägung nicht zur Disposition stehenden - Ziele der Raumordnung und Landesplanung einnehmen können, soweit diese Umweltschutzziele beinhalten. Der letzte Abschnitt befaßt sich mit den Folgen der Abwägung für Betroffene und zeigt die auftretenden Schwierigkeiten am Beispiel der Planung und Nutzung von Sportplätzen mit den konfligierenden Belangen Förderung des Sports, Eigentum, Immissionsschutz auf.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Umweltschutz; Naturschutz; Bauleitplanung; Abwägung; Bewertung; Optimierung; Planungsziel; Planungsprozess; Planungsrecht; Raumordnung; Landesplanung; Rechtsprechung; Abwägungsgebot; Vorrang; Gewichtung; Ausgleich; Rücksichtnahme; Gestaltungsfreiheit;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 15(1995)Nr.2, S.41-49, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Fieseler,Herbert:
Die Bedeutung fachtechnischer Anforderungen für die Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes in der Bauleitplanung.
Für die Bauleitplanung gibt es keine gesetzlich oder in sonstigen fachtechnischen Anforderungen festgelegten Grenzwerte oder Richtwerte für die Zumutbarkeit von Immissionen. Auch die in verschiedenen Regelwerken für den Einzelfall geltenden anlagenbezogenen Grenz- und Richtwerte - sie sind in einer Tabelle dargestellt - gelten nicht für die Bauleitplanung. In der Bauleitplanung sind sie jedoch insoweit zu berücksichtigen, als dadurch der Immissionsschutz im Einzelfall wirksam sichergestellt werden kann. In der Abwägung können Belange des Immissionsschutzes beim Überwiegen anderer Belange zumindest relativ zurückgestellt werden. Im Wege der Vorsorge kann die Gemeinde im Rahmen des Planungsermessens im Bebauungsplan weitergehende immissionsschutzwirksame Festsetzungen treffen, wenn sie mehr Immissionsschutz erreichen will, als nach dem Immissionsschutzrecht im Einzelfall möglich ist. Umgekehrt kann die durch Festsetzungen in Bebauungsplänen eröffnete Zulässigkeit von Anlagen nicht ausgenutzt werden, soweit das Immissionsschutzrecht an die Anlagen weitergehende Anforderungen stellt.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Emission; Immission; Immissionsschutz; Lärm; Luftverunreinigung; Erschütterung; Grenzwert; Richtwert; Verwaltungsvorschrift; Regelwerk; Abwägung; Planungskompetenz; Planungsinstrument; Geruch; Orientierungswert; Genehmigung; Bindungswirkung;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 15(1995)Nr.2, S.49-55, Abb.,Lit.
ISSN: 0721-7390
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BauGB Par. 1, 214 - BNatSchG Par. 8 - NNatSchG Par. 12. OVG Lüneburg, Urteil vom 10.2.1995 - 1/K/2547/94 (noch nicht rechtskräftig)
Sieht die Gemeinde ungeeignete oder nur teilweise geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für einen Bebauungsplan vor, der ein Wohngebiet in einer Waldfläche festsetzt, führt das zu einem Abwägungsfehler, weil die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege unzureichend berücksichtigt worden sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Bebauungsplan; Rechtsprechung; Wohngebiet; Ausgleichsfläche; Ersatzmaßnahme; Festsetzung; Abwägung; Landschaftspflege; Verhältnismäßigkeit;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 17(1995)Nr.9, S.473-476
ISSN: 0172-1631
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Schink,Alexander:
Der Baurechtskompromiß und seine Folgen.
Unter dem Begriff Baurechtskompromiß verbirgt sich Neuregelung des Verhältnisses der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des Paragraphen 8 BNatSchG zum Bauplanungsrecht. Die mit dem Ziel einer Planungsbeschleunigung erfolgte Novellierung hat erhebliche Umsetzungsprobleme zur Folge. Insbesondere die Bewertung der Eingriffsfolgen, die Frage, welche Folgerungen für die Planung gezogen werden müssen, bereiten den Gemeinden Probleme. Neue Rechtsunsicherheiten und ungleiche Handhabung in verschiedenen Planbereichen sind hinzugekommen. Der Beitrag beschreibt die Probleme, diskutiert deren Ursachen und macht Vorschläge für eine Novellierung dieser Regelung.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutz; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Abwägung; Bewertungskriterium; Planungspraxis; Gesetzgebung; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Plangebiet; Gesetzesinhalt; BNatSchG; Kritik;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 15(1995)Nr.8, S.281-290, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Kotulla,Michael:
Möglichkeiten des Grundwasserschutzes durch Flächennutzungsplanung.
Nach einer einleitenden Darstellung des Problems der Trinkwasserversorgung durch Grundwasser im Zusammenhang mit dessen Kontamination und vor allem der fehlenden Regenerierungsmöglichkeit durch Versiegelung der Böden sucht der Autor nach Lösungsmöglichkeiten. Die Kommunen sollten mit dem Werkzeug der Bauleitplanung einen flächendeckenden Schutz der örtlichen Grundwasservorkommen realisieren, auch indem sie regulierend auf die künftige städtebauliche Bodennutzung einwirkt. Nachdem die Flächennutzungsplanung im Geflecht der Bauleitplanung kurz dargestellt und eine Planungspflicht der Gemeinde gemäß Paragraph 1 Abs.3 BauGB für möglich erachtet wird, geht der Autor auf die Ziele der Raumordnung, den Grundwasserschutz als Planungshilfe und den Stellenwert des Grundwasserschutzes im Rahmen der Abwägung ein. Die speziellen Möglichkeiten zum Grundwasserschutz im Rahmen der Flächennutzungsplanung zeigt der Autor eingehend anhand des Paragraphen 5 Abs.2 Nr.1-10 BauGB auf. Insgesamt kommt der Autor bei seiner Betrachtung zu dem Ergebnis, daß Gemeinden durch Steuerung der städtebaulichen Entwicklung mit den Darstellungsmöglichkeiten des Paragraphen 5 Abs.2 BauGB einen flächenwirksamen Grundwasserschutz mit beeinflussen können ohne ihre übrigen städteplanerischen Aufgaben zu vernachlässigen.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Flächennutzungsplanung; Bauleitplanung; Grundwasserschutz; Regenerierung; Raumordnung; Landesplanung; Abwägung; Kontamination; Umsetzung; Instrument; BauGB; BNatSchG; WHG; BauNVO; BImSchG; ROG; AbfG; PBefG;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 18(1995)Nr.3, S.119-128
ISSN: 0170-0413
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Bauplanungsrecht, Nachbarklage. BauGB Paragraph 2 Abs.3, Paragraph 33.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Abwägung; Anfechtung; Normenkontrollverfahren; Baugenehmigung; Rechtsprechung; Rechtsschutz; Nachbarklage; Bauplanungsrecht; Baugesetzbuch;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 44(1995)Nr.4, S.313
ISSN: 0007-5884
Grooterhorst,Johannes; Lascho,Stefan:
Der Schutz gewerblicher Interessen im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne. Zugleich Anmerkung zu OVG Münster, Beschluß vom 2.5.1994 - 10 a D - 137/93 NE - und Beschluß vom 3.5.1994 - 10 a D - 170/93 NE -.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Unternehmen; Rechtsschutz; Reichweite; Einzelhandel; Einkaufszentrum; Abwägung; Normenkontrollklage; Klagebefugnis; Schutzwürdigkeit; Konkurrenz; Rechtsprechungsübersicht;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 15(1995)Nr.9, S.332-338, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Kolonko,Britta:
Naturschutz und Bergrecht - zwei unvereinbare Materien?
Die Verfasserin lotet in ihrem Beitrag aus, welchen Einfluß naturschutzrechtliche Schutzgebietsverordnungen und die Eingriffsregelung nach Paragraph 8 BNatSchG auf bergbauliche Tätigkeiten haben. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß eine generelle Freistellung des Bergbaus von Schutzgebietsverodnungen nicht geboten ist; die auftretenden Konflikte vielmehr auf der Ebene einer Befreiung nach Paragraph 31 Absatz 1 Satz 1 Nr.2 BNatSchG zu entscheiden sind. Auch das Gebot der Wiedernutzbarmachung schließt eine Anwendung der Eingriffsregelung nicht aus, erfordert allerdings einige inhaltliche wie verfahrensrechtliche Modifikationen der naturschutzrechtlichen Anforderungen. In ihrer Schlußbetrachtung stellt die Verfasserin fest, daß die Forderung, die Zuordnung der in den alten Bundesländern nicht dem BBergG unterliegenden Rohstoffe insbesondere des Steine-Erden Bereichs zu den bergrechtlich geregelten Rohstoffen in den neuen Bundesländern aufzuheben, für den Bereich des Naturschutzrechts einer fundierten Begründung entbehrt, vielmehr sei der Anwendungsbereich des bestehenden Regelungssystems auszuschöpfen.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Naturschutz; Schutzgebiet; Verordnung; Bergbau; Abwägung; Optimierung; Naturschutzbehörde; Verfahren; Einfluss; Bergrecht; Eingriffsregelung; Wiedernutzbarmachung; Befreiung; Betriebsplan; BNatSchG;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 6(1995)Nr.3, S.126-134, Lit.
ISSN: 0943-383X
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VwG=Paragraph 47 BauGB Paragraph 1 Abs.6, 214 Abs.3 Nr.2 HENatG Paragraph 4. Hess. VGH, Beschl. vom 22.Juli 1994 - 3 N 882/94.
Bei der Integration eines Landschaftsplans in einen Bebauungsplan, der freies Gelände des Naturhaushalts in Anspruch nimmt, stellt es einen Abwägungsfehler bei der Erfassung des Abwägungsmaterials dar, wenn sich der naturschutzfachliche Untersuchungsraum auf das Plangebiet beschränkt und die Wechselwirkung zu Anschlußflächen nicht einbezieht.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Landschaftsplan; Bebauungsplan; Integration; Abwägung; Mangel; Naturhaushalt; Bestandsaufnahme; Fehler; Lücke; Plangebiet; Untersuchungsgebiet; Eingriff; Wechselwirkung;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 18(1995)Nr.1, S.52-53
ISSN: 0170-0413
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Stüer,Bernhard:
Planungsrechtliche Optimierungsgebote - naturschutzrechtliche Eingriffsregelung - Folgekosten. Bericht über die Tagung des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer und des Arbeitsausschusses Straßenrecht der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Optimierung; Naturschutz; Planungskriterium; Abwägung; Verkehrsweg; Versorgungsleitung; Verlegung; Kosten; Haftung; Tagungsbericht; Eingriffsregelung; Ausgleichsregelung; Gewichtung; Trassenplanung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 110(1995)Nr.24, S.1345-1349, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Ermittlung und Gewichtung gemeindlicher Belange im abfallrechtlichen Verfahren. Beschluß vom 8.Dezember 1994. 10 S 1305/94.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Rechtsprechung; Planungshoheit; Gemeinde; Planfeststellung; Sondergebiet; Bebauungsplan; Abfall; Abwägungsgebot; Müllverbrennung;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 6(1995)Nr.2, S.95-98
ISSN: 0943-383X
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Hoppe,Werner:
Verwirrung und Entwirrung beim Abwägungsgebot, Paragraph 1 VI BauGB. - Nachlese zu Horst Sendler, Die Bedeutung des Abwägungsgebots in Paragraph 1 VI BauGB für die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung, UPR 1995, S.41 ff.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Abwägung; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Planungsrecht; Planungsziel; Planungsgrundsatz; Bewertung; Begriffsbestimmung; Rechtsprechung; Gesetzgebung; Umweltschutz; Leitsatz; Vorrang; Abwägungsgebot; BauGB;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 15(1995)Nr.6, S.201-203, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Nieders. OVG, Urt. vom 9. Dezember 1994 - 1 K 4722/93. Nieders. OVG Urteil zu BauGB Paragraphen 10, 24f; VwGO Paragraph 47.
Ein Ratsbeschluß über die Aufhebung eines Satzungsbeschlusses eines Bebauungsplanes, dem ein Verfahren nach den Paragraphen 3 f BauGB sowie eine Bekanntmachung nach Paragraph 12 BauGB gefolgt ist, kann zulässiger Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach Paragraph 47 VwGO sein, auch wenn die Gemeinde es vermieden hat, ihren Beschluß als Satzung zu bezeichnen. Geht die Gemeinde von der Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Verfahrensfehlern aus und stellt deshalb keine weiteren Erwägungen an, leidet der Plan an Abwägungsfehlern, wenn sich die Annahme der Ungültigkeit des Planes als fehlerhaft erweist.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Bebauungsplan; Normenkontrolle; Gemeinde; Satzung; Verfahrensfehler; Abwägung; Rat; Beschluss; Nichtigkeit; BauGB; VwGO;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 18(1995)Nr.3, S.155-158
ISSN: 0170-0413
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BVewrwG, Beschl. vom 20. Januar 1995 - 4 NB 43.93 - OVG Lüneburg. BVerwG Beschluß zu VwGO Paragraph 47 Abs.2 Satz 1, Abs.5 Satz 1 Nr.2, Abs.6 S.2; BauGB Paragraph 1 Abs. 6, Paragraph 9 Abs.1 Nrn. 4,5 und 11, Paragraph 214 Abs.3 S.2.
An der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Unbeachtlichkeit von Mängeln im Abwägungsvorgang nach Paragraph 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB im Beschluß vom 29. Januar 1992 - BVerwG 4 NB 22.90 - (Buchholz 406.11 Paragraph 214 BauGB Nr.6 = ZfBR 1992, 139 = BRS 54 Nr.15 ) wird festgehalten. Die Festsetzung einer Gemeindebedarfsfläche mit dem Zusatz "Dorfplatz" ist regelmäßig hinreichend konkretisiert; die Festsetzung wird grundsätzlich auch dann nicht unwirksam, wenn sie den weiteren Zusatz "Stellplatzfläche" enthält. Erklärt ein Normenkontrollgericht einen Bebauungsplan für (teilweise) nichtig, so muß auch seine Entscheidungsformel dem planungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot entsprechen. Ausreichend bestimmt ist die Festsetzung einer Gemeindebedarfsfläche dann, wenn sie einen Zusatz enthält, der in einer der örtlichen Situation angemessenen Weise hinreichend deutlich erkennen läßt, mit welchen besonderen Arten von (Gemeinbedarfs-)Nutzungen zu rechnen ist (BVerwG Urt. vom 11.März 1988 -4 C 56.84 -(Buchholz 406.11 Paragraph 9 BBauG Nr.30 = DVBl 1988,845).
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Bebauungsplan; Festsetzung; Stellplatz; Abwägung; Normenkontrolle; Konkretisierung; Dorfplatz; Wohngrundstück; Entscheidung; Nichtigkeit; Bestimmtheit; BauGB; BBauG; VwGO;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 18(1995)Nr.3, S.145-148
ISSN: 0170-0413
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Bauplanungsrecht; Bebauungsplan. BauGB Paragraphen 6, 11. BVerwG, Beschluß vom 3.Juli 1995 - 4 NB 7.95.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Planungsrecht; Bebauungsplan; Rechtsprechung; Abwägungsgebot; Baugesetzbuch; Bauplanungsrecht; Beschlussfassung;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 44(1995)Nr.12, S.957
ISSN: 0007-5884
VwGO Paragraph 42 Abs.2, 47 Abs.2 Satz 1, Abs. 6 Satz 2 BauGB Paragraphen 1 Abs. 6,2 Abs. 3,33. BVerwG, Beschl. vom 28.Juli 1994 - 4 B 94.94 - -OVG Schleswig-.
Der Umstand, daß der Bürger mit der Rüge, ein ihn benachteiligender Bebauungsplan sei wegen eines Abwägungsfehlers rechtswidrig, im Verfahren der Normenkontrolle weitergehenden Rechtsschutz erlangen kann als im Verfahren der Anfechtung einer auf einen Bebauungsplan gestützten Baugenehmigung, rechtfertigt es nicht, für die Anfechtung einer nach Paragraph 33 BauGB erteilten Baugenehmigung Grundsätze des Normenkontrollverfahrens zu übernehmen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Baugenehmigung; Anfechtung; Rechtsschutz; Abwägung; Normenkontrolle; Zulässigkeit; Nichtigkeit;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 18(1995)Nr.1, S.53-54
ISSN: 0170-0413
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Kloepfer,Michael:
Abwägungsregeln bei Satzungsgebung und Gesetzgebung. Über Regelungen für den Erlaß von Rechtsnormen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Gesetzgebung; Satzung; Rechtsnorm; Erlass; Abwägung; Abwägungsfehler; Abwägungsgebot;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 110(1995)Nr.9, S.441-448, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Bebauungsplan und Naturschutzbelange. Beschluß vom 22.Juli 1994 - 3 N 882/94 - .
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutz; Abwägung; Bebauungsplan; Landschaftsplan; Rechtsvorschrift; Rechtsprechung; Nichtigkeit; Planungsgebiet;.
in Fachzeitschrift: ZUR Zeitschrift für Umweltrecht 6(1995)Nr.1, S.46-48
ISSN: 0943-383X
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Baurecht. Integration eines Landschaftsplans in einen Bebauungsplan. Beschl. HessVGH - 3 N 882/94 - vom 22.7.1994.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Städtebaurecht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Landschaftsplan; Naturschutzrecht; Rechtsprechung; Abwägungsgebot; Abwägungsfehler; Normenkontrollantrag; VGH;.
in Fachzeitschrift: Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung 45(1995)Nr.7/8, S.298-301
ISSN: 0171-9610
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Bauplanungsrecht. Abwägungsfehler in der Bauleitplanung durch ungeeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.2.1995 - 1 K 2574/94 -.
Sieht die Gemeinde ungeeignete oder nur teilweise geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für einen Bebauungsplan vor, der ein Wohngebiet in einer Waldfläche festsetzt, führt das zu einem Abwägungsfehler, weil die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege unzureichend berücksichtigt werden. Soweit Leitsatz. Die Antragsteller wenden sich als Eigentümer von benachbarten Wohngrundstücken im Normenkontrollverfahren erfolgreich gegen einen Bebauungsplan, der auf bewaldetem Gelände ein etwa 5 Hektar großes Wohngebiet vorsieht. Jeweils die Hälfte des Plangebiets entfällt auf öffentliche und private Grünflächen. Für eine größere Zahl von Bäumen sind Erhaltungsgebote, daneben Pflanzgebote vorgesehen. Der umgebende Waldstreifen wird als öffentliche Grünfläche in seinem Waldcharakter gesichert. Außerhalb des Plangebiets sind auf mehreren Flächen Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Aus der fehlenden Eignung eines Teils dieser Flächen für die Schaffung eines naturnahen Mischwalds ergibt sich nach der Begründung die Fehlerhaftigkeit des Bebauungsplans.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Wald; Naturschutz; Aufforstung; Wohngebiet; Bemessung; Abwägung; Rechtsprechung; Städtebaurecht; Eingriffsregelung; BNatSchG; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; Flächengröße; Eignung; Ausgleich; OVG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: Baurecht 26(1995)Nr.4, S.501-504
ISSN: 0340-7489
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BVerwG, Beschluß vom 3.7.1995 - 4 NB 11.95
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Inkrafttreten; Abwägungsgebot; Verfahrensfehler; BVG; Beschlussfassung; Leitsatz; Begründung;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 126(1995)Nr.23, S.730-734
ISSN: 0522-5337
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Jochum,Georg Nikolaus:
Amtshaftung bei Abwägungs- und Prognosefehlern in der Bauleitplanung.
Die Forschungsarbeit entwickelt unter Berücksichtigung der Rechtsprechung ein umfassendes systematisches Amtshaftungskonzept für den Bereich der Bauleitplanung. Ausgehend von einer Analyse der amtshaftungsbestandlichen Drittbezugskriterien werden in einem Gesamtüberblick diejenigen Pflichten bei der Aufstellung von Bebauungsplänen bestimmt, deren Verletzung geeignet ist, eine Amtshaftung zu begründen. Die zentrale Auseinandersetzung wird anschließend um die praktisch bedeutsamste Frage der Amtshaftung für Abwägungsfehler geführt, mit der sich die Rechtsprechung bisher nur unter dem Gesichtspunkt defizitärer Ermittlungen befaßt hat. Unter Berücksichtigung der gesamten Abwägungsfehlerlehre werden die potentiellen Amtshaftungskonstellationen entwickelt, insbesondere aber auch die generellen Grenzen einer Anspruchsbegründung bei Abwägungsfehlern gezogen, und der anspruchsberechtigte Personenkreis sowie die ersatzfähigen Interessen allgemein und für die praxisrelevanten Einzelfälle bestimmt.
Schlagwörter zum Inhalt: Baurecht; Städtebaurecht; Planungsrecht; Bauleitplanung; Bebauungsplanung; Flächennutzungsplanung; Abwägung; Prognose; Amtshaftung; Haftungsrecht; Rechtsprechung; Bauplanungsrecht; Abwägungsfehler; Pflichtverletzung;.
Münster/Westf.: 1994. XVI,166 S., Lit.
ISBN: 3-88497-117-4
tech.Diss.; Münster/Westf.1993
= Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 154
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Köhl,Werner; Ortgiese,Michael:
Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung. Aufgaben, Inhalt, Struktur und Ablauf.
Das bundesweit eingeführte Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung stößt trotz großer Erfahrung der Raumordnungsbehörden auf Unsicherheiten hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe und Abwägungsmethoden. In der vorliegenden Arbeit wurden diese Aspekte untersucht und Vorschläge für das künftige Vorgehen gemacht. Ziele und der materielle Inhalt des Raumordnungsverfahrens sind entsprechend den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung sowie des UVPG beschrieben. Es wird dargestellt, mit welcher Methodik die entscheidungserheblichen Informationen ermittelt werden können. Hierzu zählen insbesondere die Abgrenzung des Untersuchungsraumes, die Ermittlung der Untersuchungstiefe und die Erfassung der Wirkungen und Wechselwirkungen inklusive der Umweltvertäglichkeitsprüfung. Auf der Grundlage der so ermittelten Daten wird der methodisch richtige Abwägungs- und Entscheidungsprozeß erläutert. Er basiert auf dem Vergleich möglicher Varianten, da nur so aufgrund fehlender Umweltstandards die relativ günstigsten Lösungen gefunden werden können. Im Zusammenhang mit den Empfehlungen für die zukünftige Durchführung werden die Probleme der Umsetzung, Beschleunigung und Akzeptanz der Raumordnungsverfahren diskutiert.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Landesplanung; Raumordnungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Fachplanung; Abwägung; Verfahren; Bewertung;.
Karlsruhe: 1994. 99 S., Abb.,Tab.,Lit.
ISBN: 3-89157-087-2
= Schriftenreihe des Instituts für Städtebau und Landesplanung, Universität Karlsruhe; 25
Hrsg.: Univ. Karlsruhe, Institut für Städtebau und Landesplanung
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Hillermeier,Heinz:
Methoden und Maßstäbe für die planerische Abwägung.
Die Abwägungslehre des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 34, 304; 56, 116) erfordert klare Methoden und besondere Maßstäbe für die planerische Abwägung. Vor allem das Abwägungsgebot verlangt das besondere Gewichten des vorliegenden Abwägungsmaterials. Grundsätzlich darf nicht das eine Gut auf Kosten des anderen realisiert werden. Es kann leicht zu Fehlentscheidungen kommen, wenn vorschnell vom "Vorrang" oder der "Höherwertigkeit" verfassungsrechtlicher Wertungen oder sonstiger Schutzgüter ausgegangen wird. Ziel der praktischen Konkordanz bei der Abwägung muß es sein, daß die betroffenen Güter alle zu optimaler Wirkung gelangen, wobei die Grenzziehungen im Einzelfall verhältnismäßig sein müssen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Planungsrecht; Abwägung; Bewertung; Abwägungsgebot; Rücksichtnahmegebot; Verhältnismäßigkeit;.
in Fachzeitschrift: BayVBl - Bayerische Verwaltungsblätter 125(1994)Nr.5, S.140-142, Lit.
ISSN: 0522-5337
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Dringender Wohnbedarf, Abwägung. BauGB-Maßnahmengesetz, Paragraph 1 Abs.1. Bundesverwaltungsgericht, Beschl. vom 28.6.1993-4 NB 23.93.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Wohnungsbedarf; Rechtsprechung; Wohnbedarf; BauGB; Abwägungsgebot;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 43(1994)Nr.3, S.217
ISSN: 0007-5884
Dringender Wohnbedarf; kein unüberwindbarer Vorrang. BauGB-MaßnahmenG 1990 Paragraph 1 Abs.1. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 2.4.1993- 5 S. 1445/92.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Wohnungsbedarf; Rechtsprechung; Abwägung; BauGB; Wohnbedarf;.
in Fachzeitschrift: Bundesbaublatt 43(1994)Nr.3, S.217-218
ISSN: 0007-5884
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Weidemann,Clemens:
Kontrollerlaubnis mit Abwägungsvorbehalt? Materiellrechtliche Fragen der Zulassung von immissionsschutzrechtlichen Abfallentsorgungsanlagen, dargestellt am Beispiel des Paragraphen 38 BauGB.
Das Zulassungsverfahren für Abfallentsorgungsunterlagen wird - Deponien ausgenommen - mit Inkrafttreten des Investitionserleichterungsgesetzes 1993 im Immissionsschutzrecht durchgeführt. Um die bisher in der abfallrechtlichen Planfeststellung bewirkte Privilegierung gegenüber städtebaulichen Belangen zu sichern, wurde Paragraph 38 BauGB geändert. Öffentlich zugängliche Abfallbehandlungs- und -entsorgungsanlagen nehmen an der Privilegierung weiter teil. Nachdem einleitend auf die Vorgeschichte der Überführung in das Immissionsschutzrecht eingegangen wird und die Motive kritisch diskutiert werden, konzentriert sich der Beitrag auf den geänderten Paragraphen 38 BauGB. Er gelangt zu dem Ergebnis, daß es auch für die als Ergebnis einer gebundenen Entscheidung zu genehmigenden Anlagen auf das Merkmal öffentlich zugänglich nicht ankommt, um an der Privilegierung teilzuhaben. Da der Gesetzgeber den Vorgang Abfallentsorgung als solchen privilegieren wollte, nehmen auch Abfallentsorgungsanlagen etwa von Privatunternehmen an ihr teil.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Abfallbeseitigungsanlage; Genehmigungsverfahren; Immissionsschutzrecht; Bauleitplanung; Planungsträger; Abwägung; Zulassungsverfahren; BauGB; Kommunale Planungshoheit;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 109(1994)Nr.5, S.263-272, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Stollmann,Frank:
Zur praktischen Umsetzung des Baurechtskompromisses.
Mit Artikel 5 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes wurde festgelegt, daß die nach Paragraph 8a BNatSchG erforderliche Prüfung, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft zulässig ist und ob und wie er ausgeglichen werden soll, im Bebauungsplanverfahren erfolgen soll. Die praktische Umsetzung bereitet den Planungsbehörden Schwierigkeiten. Der Beitrag faßt die bisher bekannt gewordenen Probleme zusammen. Aus der einschlägigen Literatur werden Hinweise für die Planungspraxis gegeben. Planaufstellung und Planinhalt, Abwägungskriterien, zulässige Festsetzungen für den Ausgleich in und außerhalb des Plangebiets und verschiedene Regelungsformen zur Sicherung der Umsetzung werden diskutiert. Betont wird die Möglichkeit zur Aufspaltung des Bebauungsplans in räumlich getrennte Teile, von denen einer die Bebauung, der andere die Kompensationsmaßnahmen regelt. Vorrangig ist aber der Planzuschnitt so zu wählen, daß die Ausgleichsmaßnahmen in räumlicher Verbindung mit den Bauflächen verwirklicht werden können.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplanung; Bauleitplanung; Naturschutz; Planungsmethode; Bewertung; Abwägung; Festsetzung; Planungsrecht; Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; Planinhalt; BNatSchG;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 14(1994)Nr.5, S.170-175, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Bauleitplanung und Landschaftsplanung. LPflG Paragraphen 17,17a; BauGB Paragraph 1 Abs. 5 u. 6. OVG Koblenz, Urtei lvom 22.8.1993 - 10 C 12502/92.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Landschaftsplan; Bebauungsplan; Bauleitplanung; Naturschutz; Landschaftsschutz; Landschaftspflege; Abwägung; Planungsfehler; Rechtsprechung; Planinhalt; OVG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 14(1994)Nr.6, S.234-235
ISSN: 0721-7390
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Landesplanerische Abwägung bei Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke. ROG Paragraphen 1, 2, 5; BayLplG Artikel 3, 14, 15, 16. BayVGH, Urteil vom 8.7.1993 - 22 N 92.2522 -.
Gegenstand der Klage einer Gemeinde ist der Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke in Bayern. Die Klage wurde abgewiesen. Der Beitrag zitiert aus der Begründung die Teile, die sich mit der spezifisch landesplanerischen Form der Abwägung und des Ermessens auseinandersetzen. Weitere Abschnitte betreffen die Abgrenzung des Standortsicherungsplans gegenüber dem Zulassungsverfahren und die Rolle der Bedarfsprüfung als Voraussetzung für die Ausweisung. Das Gericht betont, daß der Standortsicherungsplan keine vorweggenommenen Teile des Genehmigungsverfahrens enthält. Eine Bedarfsprüfung sei aufgrund einer Schätzung möglich. Der Standort, auf dem bereits ein Kraftwerk steht, ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen ausgewiesen. Das Kraftwerk ist dort - im Grundsatz - möglich. Eine unzulässige Einschränkung der kommunalen Planungshoheit ist damit insgesamt nicht gegeben.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Standortvorsorgeplanung; Raumordnung; Landesplanung; Kraftwerk; Abwägung; Rechtsprechung; Standortkriterium; Ermessensspielraum; Kommunale Planungshoheit; VGH-Urteil; Wärmekraftwerk;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 14(1994)Nr.3, S.110-112
ISSN: 0721-7390
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Schneider,Jens-Peter:
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach der Novellierung durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz. Bericht über ein Fachseminar der Forschungsstelle Umweltrecht an der Universität Hamburg am 28. April 1994.
Das Investitionserleichterungsgesetz vom 22.4.1993 verlagert die Prüfung, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft gerechtfertigt ist und ob und wie er ausgeglichen werden kann, in die Bauleitplanung, vor allem in die Abwägung zum Bebauungsplan. Dies erfordert geeignete Bewertungskriterien zur Beurteilung der Folgen des Eingriffs und der festzulegenden Ausgleichsmaßnahmen. Das von etwa 40 Experten aus den Bereichen Verwaltungs- und Planungsrecht, Ökologie und Naturschutz besuchte Seminar, dessen Beiträge hier referiert werden, hatte zum Ziel, sich mit den für die Planungspraxis entstandenen Problemen der Eingriffs- und Ausgleichsregelung auseinanderzusetzen. Aus der Sicht der Ökologie wurde darauf hingewiesen, daß im strengen Sinne kein Ausgleich sondern eine Neuplanung stattfinde. Die komplexen ökologischen Zusammenhänge erschwerten überdies eine Prognose zu den Folgen von Eingriffen. Die Verwaltungsrechtler und Planungspraktiker stellten Lösungsansätze für Bewertungsmethoden und Kriterien für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen vor. Umfang und Grenzen von landesrechtlichen Abweichungen wurden ebenfalls diskutiert.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Bebauungsplanung; Naturschutz; Bewertung; Planungskonzept; Rechtsschutz; Abwägung; Tagungsbericht; BNatSchG; Eingriffsregelung; Ausgleich; Ausgleichsmaßnahme;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 109(1994)Nr.12, S.685-688
ISSN: 0012-1363
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Mitschang,Stephan:
Stadtökologische Festsetzungen in Bebauungsplänen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie ihre Umsetzung und Finanzierung.
Mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz -WoBaulG- wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in die Bauleitplanung und dort vor allem in den Bebauungsplan verlegt. Auf dieser Ebene sind nun Ausgleich und Ersatz zu sichern. Dabei ist von einer Priorität des Ausgleichs auf der Grundstücksfläche auszugehen, bevor die Möglichkeit eröffnet wird, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im sonstigen Geltungsbereich vorzusehen. In der Planungspraxis bestehen hinsichtlich der Festsetzungsmöglichkeiten, Anwendbarkeit und Handhabbarkeit sowie im Hinblick auf die Finanzierung beträchtliche Unsicherheiten. Der Verfasser greift vielfältig damit verbundene Probleme auf. Einleitend geht er zunächst auf die grundlegende Bedeutung von Naturschutz und Landschaftspflege in der Bauleitplanung ein.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplan; Landschaftspflege; Naturschutz; Planungsgrundsatz; Planungsmethode; Festsetzung; Abwägung; Planzeichen; Finanzierung; Erschließungsbeitrag; Eingriff; Eingriffsregelung; Ausgleich; Ausgleichsmaßnahme; Gesetzesinhalt; Planinhalt; Plandurchführung; Umlage;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 17(1994)Nr.2, S.57-69, Lit.
ISSN: 0170-0413
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Jenke,Hans-Joachim:
Rechtsprechung. Änderung der Rechtsprechung zum Nachteilsbegriff.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Grundstücksnutzung; Eigentümer; Eigentumsbeschränkung; Bebauungsplan; Festsetzung; Anfechtung; Normenkontrollverfahren; Abwägung; Rechtsprechung; Grundstück; Außenbereich; Wohngebiet; Bauland; Nutzungsrecht; Antragsbefugnis; Auslegungskriterium; Änderung; Baugesetzbuch; VwGO; Beispiel;.
in Fachzeitschrift: Die Bauverwaltung mit Bauamt und Gemeindebau 67(1994)Nr.5, S.237-239
ISSN: 0005-6847
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Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags einer Nachbargemeinde gegen einen Vorhaben- und Erschließungsplan für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb. VwGO Paragraph 47 II Satz 1. BauGB Paragraphen 1 IV, 2 II, 246a I Nr.6. BauZVO Paragraph 55 BauGBMaßnG Paragraph 7 III. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9.5.1994 - 4 NB 18.94 -, OVG Bautzen.
Der Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde gegen eine Satzung über einen Vorhaben- und Erschließungsplan, hier für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb, ist gemäß Paragraph 47 II Satz 1 VwGO zulässig, wenn die Antragstellerin geltend machen kann, die der Satzung zugrundeliegende Planung verletze das - materiellrechtliche - Gebot der Abstimmung mit der eigenen Bauleitplanung, Paragraph 2 II BauGB. Soweit Leitsatz. Im vorliegenden Fall hatte das OVG die Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde bejaht, einen Vorhaben- und Erschließungsplan prüfen zu lassen, mit dem sie eigene Interessen der Versorgung ihrer Stadtteile verletzt sah. Das OVG, und später in der Nichtvorlagebeschwerde das BVerwG, heben in ihrer Begründung darauf ab, daß es nicht darauf ankomme, ob für die Nachbargemeinde wirksam als Ziel der Raumordnung und Landesplanung festgelegt sei, daß großflächige Einzelhandelseinrichtungen dort anzusiedeln seien. Allein entscheidend sei vielmehr die Verletzung des materiellen Abstimmungsgebots in der Bauleitplanung benachbarter Gemeinden.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Rechtsschutz; Bauleitplanung; Bebauungsplanung; Einzelhandelsbetrieb; Verbrauchermarkt; Raumordnung; Landesplanung; Planungsfehler; Gemeinde; Abwägung; Rechtsprechung; Nachbargemeinde; Klagebefugnis; Abstimmung; Vorhaben- und Erschließungsplan; BVerwG-Urteil;.
in Fachzeitschrift: ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 17(1994)Nr.5, S.243
ISSN: 0170-0413
Duken,Hajo:
Die Verpflichtung der Behörden zur Altlastenfreistellung in den neuen Bundesländern.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bodenverunreinigung; Grundstücksrecht; Haftung; Behörde; Abwägung; Altlast; Freistellung; Rechtsanspruch; Ermessen;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 14(1994)Nr.10, S.375-378, Lit.
ISSN: 0721-7390
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Aussichtslage contra Wohnbedarf. Umfang des aus einem Bebauungsplan, seiner Begründung und sonstigem Material ableitbaren Nachbarschutzes. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 3.12.1993 - 8 S 2378/93 -.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bebauungsplanung; Nachbarschutz; Wohnungsbau; Bebauungsplan; Auslegung; Abwägung; Rechtsprechung; Bauverbot; Befreiung; Aussicht; Wohnbedarf; VGH-Urteil;.
in Fachzeitschrift: UPR Umwelt- und Planungsrecht 14(1994)Nr.10, S.396-397
ISSN: 0721-7390
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Hoppe,Werner:
Das Abwägungsgebot in der Novellierung des Baugesetzbuches.
Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.12.1969 hat sich das Abwägungsgebot in Rechtsprechung und Literatur weiterentwickelt. Einerseits ist es gängiges Handwerkszeug der Planer und Juristen geworden, andererseits bestehen nach wie vor Unklarheiten, solche rechtsdogmatischer Art und solche, die der Gesetzgeber zu lösen hat. Um die Grundlage für eine Diskussion über Gesetzeformulierungen zu legen, werden zunächst Grundelemente der Abwägung dargestellt, sodann ihre methodischen Grundlagen offengelegt, ferner die Unsicherheiten in Anwendung und Auslegung des Abwägungsgebots aufgezeigt und schließlich Hinweise zu gesetzgeberischen Aktivitäten bei der Novellierung des Baugesetzbuchs gegeben. Es handelt sich um einen von mehreren Beiträgen, die anläßlich eines Symposiums Städtebaurecht 2000 zum dreißigjährigen Bestehen des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster erarbeitet wurden und im vorliegenden Heft enthalten sind.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Abwägung; Planungsrecht; Bauleitplanung; Gesetzgebung; Rechtsprechung; Planungsgrundsatz; Planungsziel; Planungsalternative; Optimierung; Planinhalt; Grundsatz; Planungskonflikt; Baugesetzbuch; Novellierung;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 109(1994)Nr.18, S.1033-1041, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Zenker,Peter; Liersch,Wolfgang; Freytag,Klaus:
Rohstoffsicherungskonzept für das Land Brandenburg.
Mit dem am 1.3.1994 vorgelegten Rohstoffsicherungskonzept des Oberbergamtes Brandenburg kommt das Land Brandenburg seinen raumordnerischen Verpflichtungen aus den bundesgesetzlichen Vorgaben nach. Dieses Rohstoffsicherungskonzept bildet die Vorstufe für einen Landesentwicklungsplan Rohstoffsicherung und trägt den Erfordernissen der vorsorgenden, generationsverpflichteten Sicherung sowie der geordneten Aufsuchung und Gewinnung von Rohstoffvorkommen Rechnung. Das vorgestellte Konzept, das der Sicherung heimischer Lagerstätten innerhalb des Abwägungsprozesses der unterschiedlichen flächeninspruchnehmenden Nutzungsinteressen Priorität eingeräumt, befaßt sich u.a. mit den Verpflichtungen aus den bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften zum Lagerstättenschutz und zur Rohstoffsicherung im Rahmen der Raumordnung sowie mit dem Genehmigungsverfahren zur bergbaulichen Nutzung neuer Abbaustätten.
Schlagwörter zum Inhalt: Raumordnung; Rohstoff; Sicherung; Raumordnungsgesetz; Landesplanung; Landesentwicklungsplan; Lagerstätte; Schutz; Nutzungskonflikt; Abwägung; Gesetzgebung; Bund; Land; Gewinnung; Bergbau; Genehmigungsverfahren; Zulassung; Planfeststellungsverfahren; Lagerstättenkarte; Rechtsgrundlage; Bundesberggesetz; Erkundung; Priorität; Zielsetzung; Berechtigung;.
in Fachzeitschrift: Die Naturstein-Industrie 30(1994)Nr.8, S.13-16, Abb.
ISSN: 0028-1034
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Schmidt-Eichstaedt,Gerd:
Inhalt und Grenzen der Rechtspflichten zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung baulicher Anlagen.
In der umfangreichen Diskussion um Erforderlichkeit, Zulässigkeit und Bemessung von Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen und Minderungsmaßnahmen nach Paragraph 8 Bundesnaturschutzgesetz will der Aufsatz zunächst Begriffe klären. Ausgleichsmaßnahmen - deren Erforderlichkeit nach Bundesrecht keiner Abwägung unterliegen kann - sind nur dort möglich, wo ein Eingriff zeitlich begrenzt ist, etwa nach Auslaufen eines Kiesabbaus. Fortdauernde bauliche Nutzungen auf der Basis eines Bebauungsplans können nicht ausgeglichen werden. Hier haben vielmehr die Länder das Recht, Ersatz- und Minderungsmaßnahmen vorzuschreiben. Die Gemeinde hat im Bebauungsplan in der Abwägung über die Festsetzung von Ersatz- und Minderungsmaßnahmen zu entscheiden. In dieser Abwägung unterliegt sie nur begrenzt einer Kontrolle. Abgaben dürfen erhoben werden, sofern sie in dem Bebauungsplan zurechenbarer Weise zur Finanzierung von Ersatz- und Minderungsmaßnahmen eingesetzt werden. In der Streitfrage, ob es räumlich getrennte Teile eines Bebauunsplans geben kann, die jeweils Bauflächen und Flächen für Ersatz- und Minderungsmaßnahmen enthalten, vertritt der Verfasser den Standpunkt, das Bebauungspläne der städtebaulichen Ordnung eines Gebiets dienen sollen, mithin ein räumlicher Zusammenhang zu fordern sei. Ersatz- und Minderungsmaßnahmen können in zurechenbarer Weise auch in nicht als Bebauungsplanflächen ausgewiesenen Flächen verwirklicht werden, etwa gesteuert durch einen Flächennutzungsplan, der parallel geändert wird.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Bauleitplanung; Bebauungsplan; Naturschutz; Bundesnaturschutzgesetz; Festsetzung; Abwägung; Kompetenz; Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; Planinhalt; Geltungsbereich;.
in Fachzeitschrift: DVBL Deutsches Verwaltungsblatt 109(1994)Nr.20, S.1165-1174, Lit.
ISSN: 0012-1363
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Felder,Winfried:
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Bauleitplanungsrecht gemäß Par.8a Abs.1 S.1 BNatSchG
Die im Rahmen des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vorgenommene Neuregelung ordnet das Verhältnis von naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung zum Bauplanungsrecht neu. Nach der gesetzlichen Formulierung erfolgt die Eingriffsregelung des Par. 8 BNatSchG nun bereits im Bauleitplanverfahren. Die Auswirkungen durch diese Neuordnung speziell auf den Abwägungsprozess soll im Mittelpunkt der Betrachtung stehen.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Bundesnaturschutzgesetz; Baugesetzbuch; Baurecht; Eingriffsregelung; Rechtslage; Abwägung; Bauleitplanverfahren; Einbindung; Verfahrensablauf; Gewichtung; Planungsspielraum; Gestaltungsfreiheit;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 16(1994)Nr.2, S.53-62, Lit.
ISSN: 0172-1631
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BauGB Par.1 Abs.5 und Abs.6; BauGBMaßnG Par.1 Abs.1. VGH Mannheim, Beschluß vom 28.6.1993 - 4/NB/23.93
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baugesetzbuch; Rechtsprechung; Maßnahmengesetz; Wohnbedarf; Dringlichkeit; Planungsgebot; Öffentlicher Belang; Durchsetzung; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 16(1994)Nr.1, S.39-40
ISSN: 0172-1631
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BauGB Par.1 Abs.5, 6; LPfleG RP Par.17, 17a. OVG Koblenz, Urteil vom 22.8.1993 - 10/C/12502/92
Die in Par.1 BauGB vorgeschriebene Abwägung unter Beachtung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird durch Par. 17 Landschaftspflegegesetz dahingehend gestaltet, daß diese Belange in Form der landespflegerischen Planungsbeiträge zu berücksichtigen sind. Ein Fehlen dieser Beiträge ist nicht nur ein Verstoß gegen die Pflicht zur Landschaftsplanung, sondern führt auch zur Nichtigkeit des Bebauungsplans. Denn nach rheinland-pfälzischem Recht ist eine Landschaftsplanung ohne Bauleitplanung und umgekehrt grundsätzlich nicht möglich.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baugesetzbuch; Landschaftspflegegesetz; Landschaftsplanung; Begleitplan; Bebauungsplan; Ergänzung; Pflichtaufgabe; Abwägung; Verfahrensvorschrift; Rechtsprechung;.
in Fachzeitschrift: Natur und Recht 16(1994)Nr.4, S.199-200
ISSN: 0172-1631
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BauGB Par. 1; BauGB-MaßnG Par. 1 (Wohnbedarfsdeckung) BVerwG, Beschl. v. 28.6.1993 - 4/NB/23.93 (VGH Baden-Württemberg)
Die Forderung des Par. 1 Abs. 1 BauGB-MaßnG, daß einem dringenden Wohnbedarf der Bevölkerung besonders Rechnung getragen werden soll, stellt keinen "Planungsleitsatz" dar. Wann sich öffentlicher Belang der Wohnbedarfsdeckung gegenüber anderen öffentlichen und privaten Belangen durchsetzt, ist eine Frage der Abwägung im Einzelfall.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Baugesetzbuch; Maßnahmengesetz; Rechtsprechung; Wohnbedarf; Leitsatz; Planungsziel; Öffentlicher Belang; Privatinteresse; Abwägung;.
in Fachzeitschrift: DÖV Die Öffentliche Verwaltung 47(1994)Nr.1, S.38-39
ISSN: 0029-859X
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Jannasch,Alexander:
Bauleitplanung und naturschutzrechtlicher Eingriff. Die Neuregelung in Par. 8 a BNatSchG
Mit dem Baurechtskompromiß hat der Gesetzgeber eine neue Schnittstelle zwischen dem Bauplanungsrecht und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung geschaffen, die insbesondere für die Aufstellung von Bebauungsplänen einige grundlegende Fragen aufwirft. Mit dem bisherigen Abwägungsmodell und der Einordnung der in Par. 8a BNatSchG normierten Pflicht als Optimierungsgebot wird man am besten der Zielsetzung des Gesetzgebers und der Aufgabe zur Bewältigung der Konflikte gerecht. Eine Pflicht zur Nachbesserung alter Bebauungspläne besteht nicht.
Schlagwörter zum Inhalt: Recht; Naturschutzrecht; Bundesnaturschutzgesetz; Reform; Novelle; Eingriffsregelung; Bauleitplanung; Abwägung; Prüfumfang; Ausgleich;
