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Liste der Publikationen zum Thema " Zutritt"

Merkblätter, Richtlinien, Normen (4):

DIN EN 13241-1, April 2004. Tore - Produktnorm - Teil 1: Produkte ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften; Deutsche Fassung EN 13241-1:2003
2004, 31 S., Beuth Verlag GmbH

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DIN EN 50133-1; VDE 0830-8-1, September 2003. Alarmanlagen - Zutrittskontrollanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 1: Systemanforderungen; Deutsche Fassung EN 50133-1:1996 + A1:2002
2003, 26 S., Beuth Verlag GmbH; VDE-VERLAG GMBH

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DIN EN 50133-2-1; VDE 0830-8-2-1, August 2001. Alarmanlagen - Zutrittskontrollanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 2-1: Allgemeine Anforderungen an Anlageteile; Deutsche Fassung EN 50133-2-1:2000
2001, 10 S., Beuth Verlag GmbH; VDE-VERLAG GMBH

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DIN EN 50133-7; VDE 0830-8-7, April 2000. Alarmanlagen - Zutrittskontrollanlagen für Sicherungsanwendungen - Teil 7: Anwendungsregeln; Deutsche Fassung EN 50133-7:1999
2000, 12 S., Beuth Verlag GmbH; VDE-VERLAG GMBH

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Kurztexte zur Denkmalpflege (3):

Korrosionsbeginn bei mittelalterlichen Gläsern

Fakten-Nr.: 1988017124166 Schlagzeile: Korrosionsbeginn bei mittelalterlichen Gläsern Faktentext: Bei der Herstellung von Farbgläsern wurden im Mittelalter zum Teil andere Rohstoffe verwendet als bei heutigen Gläsern. Es wurden häufig Kalk-Kali-Silicatgläser erschmolzen, die empfindlicher sind als die stabileren Kalk-Natron-Silicatgläser. Faktenart: Grundlagen; Schlagwort: Glas; Glasfenster; Farbglas; Korrosionsforschung; Verwitterungsbeginn; Schadensursache; Feuchtezutritt; ...


Korrosionsschutz von historischen Gläsern durch Verhinderung des Wasserangriffs

Lacksysteme: Lacksysteme, zum Beispiel Viaycryl/Desmodur (Firma Hoechst) oder Acrylate wie Paraloid B72 (Firma Röhm) sind in ihrer Schutzwirkung auf mittelalterliche Gläser bereits beschrieben. Faktenart: Untersuchung; Schlagwort: Glas; Glasfenster; Mittelalter; Korrosionsschutz; Verwitterung; Wasserzutritt; Oberflächenmodifizierung; Schutzlack; Materialtest; Geoindex: Würzburg; Bayern; Deutschland, Bundesrepublik; Name: Fraunhofer-Institut für Silicatforschung Würzburg; Werkstoff: Glas; ...


Schadensbildung an Stein durch Feuchtetransport

... der den Stein belastet und zerstört. Bei Zutritt von Wasser setzt allerdings erst der eigentliche ...




Buchkapitel (117):


Maier, Josef
14.3 Innenputzarten nach DIN 18 550
aus: Putz und Stuck. Materialien - Anwendungstechniken - Restaurierung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

... muss bis zu vier Wochen stehen, um durch den Zutritt von CO2 aus der Luft ausreichend ...


Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
Erläuterungen
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Sollte es nicht gelingen, diese Partei dazu zu bewegen, auch der anderen Partei uneingeschränkten Zutritt zum Objekt zu gewähren, so muss der Sachverständige den Termin abbrechen und das Gericht über den Verlauf des Ortstermins unterrichten. Sollte der Sachverständige den Termin nur mit einer Partei durchführen, obwohl beide Parteien anwesend sind, so wird er sich dem Vorwurf der Befangenheit aussetzen und sein Gutachten wird für das Gericht wertlos. Das Gericht übersendet die Gutachten den ...


Ruhnau, Ralf; Platts, Thomas; Wetzel, Henrik
Feuchteschäden infolge ungeeigneter Schalungsanker
aus: Schäden an Abdichtungen erdberührter Bauteile. Schadenfreies Bauen, Band 36. Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005

... Stopfen verschlossen werden, um den weiteren Zutritt von Wasser zu verhindern (Abb. 4.253). Abb ... noch ausreichend war, um einen direkten Zutritt von Wasser in den Keller zu verhindern ...


Nürnberger, Ulf
Feuchtebedingte Korrosionsschäden in Parkhäusern
aus: Wasser- und Feuchteschäden im Stahlbetonbau. Vermeiden, Beurteilen und Instandsetzen. Tagungsband. Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V.; Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB (Hrsg.), 2., unveränd. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005

... D) Aufbau von Parkdecks 1 Der Zutritt von Wasser zur Konstruktion ist als Hauptursache für ...


Eßmann, Frank; Gänßmantel, Jürgen; Geburtig, Gerd
Typische konstruktive und bauphysikalische Probleme
aus: Energetische Sanierung von Fachwerkhäusern. Die richtige Anwendung der EnEV. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005

Die Fuge zwischen Gefach und Holz bildet - unabhängig von der jeweiligen konkreten Konstruktionsart - beim Fachwerkgefüge, insbesondere beim Sichtfachwerk, die große Schwachstelle. Bild 4-22 zeigt die erforderliche Dämmschichtstärke einer Innendämmung bei Einhaltung der Anforderung nach EnEV, Anhang 3. Bei den hiernach erforderlichen Dämmschichtstärken ist bei nicht besonders geschützter Lage der Fassade Vorsicht geboten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Feuchte über die Fuge Gefach-...



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Rechtsbeiträge (48):

IMR 2010, 3241
Duldungspflicht des Mieters bei Installation zusätzlicher Wärmezähler!
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Robert Castor, Hamburg
(BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 170/09)

Der Vermieter einer Wohnung beabsichtigt einen zusätzlichen Heizkostenverteiler einbauen zu lassen. Damit soll zukünftig auch die vom Fallrohr des Heizungsstrangs abgegebene Wärme gemessen werden. Darüber hinaus soll der bereits vorhandene Wärmezähler ump


IMR 2010, 3011
Schlossaustausch nach Schlüsselübergabe: Verbotene Eigenmacht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Ulrich Schwering, Leipzig
(AG Leipzig, Urteil vom 07.05.2010 - 163 C 3357/10)

Der Vertreter einer in den USA lebenden zukünftigen Mieterin tritt für diese - die Antragstellerin - in Mietvertragsverhandlungen ein. Trotz streitiger Bevollmächtigung und streitigen Abschlusses eines Mietvertrags kommt es zu einer Schlüsselübergabe durc


IMR 2010, 166
Streitwert für Sperrung des Stromzählers: Abschlagszahlungen für sechs Monate!
Dr. Michael J. Schmid, Richter am OLG, München
(OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2010 - 13 W 17/10)

Die Klägerin hat die Beklagte als Grundversorger mit Strom beliefert. Die Beklagte hat die Stromrechnungen nicht bezahlt. Daraufhin hat die Klägerin die Beklagte im August 2009 dahin verklagt, ihr den Zutritt zu ihren Räumen zu gewähren und die Sperrung d


IMR 2010, 2418
Besichtigungsrecht des Vermieters auch am Samstag?
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Katrin Dittert, Berlin
(OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2009 - 24 U 242/08)

Die in der Schweiz lebenden Vermieter eines Einfamilienhauses beabsichtigen, dieses zu verkaufen. Da beide Vermieter berufstätig sind und bei der Besichtigung durch die Interessenten anwesend sein wollen, bitten sie die Mieter, ihnen nach vorheriger schri


IMR 2010, 2094
Streitwert einer Duldungsklage bzgl. Modernisierungsmaßnahmen?
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Theo Fleßner, Heilbronn
(KG, Beschluss vom 28.09.2009 - 22 W 47/09)

Ein Vermieter klagt auf Duldung von Instandhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie auf Zutritt zu den Mieträumen an zwei Tagen ganztägig für die Durchführung von Vermessungs- und Planungsarbeiten. Seine Klage wird abgewiesen. Seine Beruf



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Zulassungen und Prüfbescheide (91):

Recherchieren Sie in BZP – der Datenbank für bautechnische Zulassungen.
Hier können Sie differenziert recherchieren, hier finden Sie detaillierte Fachgruppen-Übersichten, hier finden Sie auch abgelaufene Zulassungen
zur Datenbank BZP®

Z-30.3-6 Zulassung vom: 20.04.2009 - aktuell!
Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen
Informationsstelle Edelstahl Rostfrei

2.1.3 Technische Lieferbedingungen für Verbindungsmittel nach Anlage 2, Tabelle 2 Es gelten die Technischen Lieferbedingungen nach - DIN EN ISO 3506-1:1998-03 für Schrauben und Gewind - DIN EN ISO 3506-2:1998-03 für Muttern und, sowejf an bar, für Scheiben. (2) Es gelten für die Prüfungen und den Prüfumfang sowie die Probenahme die Technischen Lieferbedingungen der Erzeugnisse aus nichtrostenden Stählen nach Abschnitt 2.1.2 dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; für Schrauben, ...


Z-9.1-683 Zulassung vom: 14.07.2008 - aktuell!
Schindler Pfosten-Riegel-Verbindung PR-HM 2005/52/60 als Holzverbindungsmittel
Schindler GmbH&Co. KG

Schindler Pfosten-Riegel-Verbindungen PR-HM 2005152160 dienen der Verbindung von vorzubohrenden Holzbauteilen (Pfosten und Riegel) aus Holzbaustoffen nach Abschnitt 1.2 mit Riegeltiefen zwischen 80 mm und 300 mm sowie Pfostentiefen größer oder gleich den Riegeltiefen. i ?&J $4 2 Die Schindler Pfosten-Riegel-Verbindungen PR-HM 2005152$0~, und bie damit verbundenen Holzbauteile sind entsprechend den Anlagen 2 bi~'$1afk?uoPdnen.,Ue Pfosten- oder Riegel-Anschluss werden abhangig von der Pfosten- ...


Z-9.1-658 Zulassung vom: 14.07.2008 - aktuell!
Pfosten-Riegel-Verbindung für Holz-Glas-Fassaden
Seufert-Niklaus GmbH

Bestimmungen für die SEUFERT-NIKLAUS Pfosten-Riegel-Verbindungen Eigenschaften MAXlFlX Verbindergehäuse Die MAXlFlX Verbindergehäuse sind aus Zinkdruckguss ZL0400 nach DIN EN 17746 herzustellen. I 11- I I_. ., ., .-----J --F , ., $$ k 20 1i 25 C O...!..l Variante 2: Riegeltiefe < Höhe des Pfostens (Pfostentiefe) M 1:2 MaRe In rnrn Positonsllste siehe Anlage Verbindung Typ V2 i-I Antragsteller: Seufert-Niklaus Seufert-Niklaus GmbH Pfosten-Riegel-Verbindungen ~ ~ zulass~ng ~ ~ Lindenweg 2 Typ ...


Z-9.1-381 Zulassung vom: 11.07.2008 - aktuell!
Verbinder GIGANT als Holz-Verbindungsmittel
KNAPP GmbH

3.3 Bemessung nach DIN 3052:2004-08 oder nach DIN V ENV 1995-1-1 (in Verbin- dung mit dem Nationalen Anwendungsdokument) 3.3.1 Beanspruchung in Richtung der Mebentrrägerachse Der charakteristische Wert der Tragfähigkeit der Verbinder GIGANT 120, 150 und 180 bei einer Beanspruchung in Richtung der Nebenträgerachse beträgt: Rax,k= 12,5 kN 3.3.2 Beanspruchung rechtwinklig zur Nebenträgerachse 3.3.2.1 Für den charakteristischen Wert der Tragfähigkeit der Verbinder GIGANT mit Sperrklappe ...


Z-21.8-1866 Zulassung vom: 13.06.2008 - aktuell!
Bewehrungsanschluss mit SPIT EPCON C8 Injektionsmörtel
SPIT

Z 21Z8 1866 Z 21 8 1866 Bewehrungsanschluss mit SPIT EPCON C8 Injektionsmörtel DIBt SPIT DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 13. Juni 2008 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-267 Telefax: 030 78730-320 GeschZ.: 1 25-1.21.8-16/08 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zulassungsnummer: Antragsteller: SPlT Route de Lyon 26501 Bourg-les-Valence cedex FRANKREICH Zulassungsgegenstand: Bewehrungsanschluss mit SPlT EPCON C8 Injektionsmörtel Geltungsdauer...



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