Einfach Energie sparen: Reihenmittelhäuser
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Modernisierungsempfehlungen für Hauseigentümer und Hauskäufer
2012 79 S. m. zahlr. Farbfotos. 16 cm, Kartoniert/Broschiert
Blottner
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Einfach Energie sparen: Reiheneckhäuser / Doppelhaushälften
E-Scout
Modernisierungsempfehlungen für Hauseigentümer und Hauskäufer
2012 80 S. m. farb. Abb. 16 cm, Kartoniert/Broschiert
Blottner
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Einfach Energie sparen: Freistehende Ein-/ Zweifamilienhäuser
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Modernisierungsempfehlungen für Hauseigentümer und Hauskäufer
2012 79 S. m. zahlr. Farbfotos. 16 cm, Kartoniert/Broschiert
Blottner
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Abschlussbericht zur Begleitforschung für das Teilprojekt HID Steilshoop im Rahmen des Projektes Lebenswerte Stadt Hamburg. Das erste Jahr der Zusammenarbeit
2009, 37 , Anh. S., Abb.,Tab.,Kt.,
Selbstverlag
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Energieausweis für Gebäude - nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
2009, 63 S., Abb.,Tab.,Lit.,
Selbstverlag
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Alles über den Energiepass
Was Hauseigentümer, Käufer und Mieter über den Energieausweis wissen müssen
2008 128 S. m. 84 z. Tl. farb. Abb. u. 96 Tab. 25 cm, Gebunden
DVA
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2007, 44 S., Abb.,Tab.,Lit.,
Selbstverlag
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2006, 42 S., Abb.,
Selbstverlag
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Energieeinsparverordnung für jedermann
Wie Hauseigentümer die Anforderungen kostengünstig erfüllen. Berücksichtigt die aktuelle Novellierung der Verordnung
2005 128 S. m. 128 meist zweifarb. Abb. 25 cm, Gebunden
DVA
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Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Datenbasis Gebäudebestand. Datenerhebung zur energetischen Qualität und zu den Modernisierungstrends im deutschen Wohngebäudebestand
2010, ca. 180 S., Abb.,Tab.,Lit.,
Selbstverlag
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Marktübersicht. Energiecontracting für Wohnungseigentümergemeinschaften und Hauseigentümer. Online Ressource
2008, 64 S., Abb.,Tab.,Lit.,
Selbstverlag
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1986, 155 S., Abb.,Tab.,
Fruanhofer IRB Verlag
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1986, 131 S., Abb.,Tab.,Lagepl.,
IRB Verlag
kostenlos
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1986, 115 S., Abb.,Tab.,
IRB Verlag
kostenlos
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1986, 149 S., Abb.,Tab.,Lit.,
Fraunhofer IRB Verlag
kostenlos
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1985, 338 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
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Auswirkungen der Selbsthilfe im Eigenheimbau auf die Bauwirtschaft
Bau- und Wohnforschung
1985, 149 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
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Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Die neue Trinkwasserverordnung
Der Holznagel, 2013
Aschenbrenner, Helmut;
Auf gute Nachbarschaft... Neue gesetzliche Regelungen bringen Klarheit für sanierungswillige Hauseigentümer
EnEV im Bestand, 2012
Frisch, Wolfgang;
Brandrisiko Fassadendämmung. Mögliche zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeiten aus juristischer Sicht
s+s Report, 2012
Lindner, Andrea;
Die Untersuchung der Zuleitungskanäle hat begonnen
Wasser und Abfall, 2012
Krause, Domenik;
Lieber auf Nummer sicher gehen. Verträge für gemeinschaftliche Heizungen
EnEV im Bestand, 2012
Meyer, Walter Leo;
Energetische Modernisierung alter Fertighäuser. Der Teufel steckt im Detail
Holzbau Die Neue Quadriga, 2011
Brülisauer, Urs; Dominik Hasler, Paul;
Das Wohnen als Chance im Wandel der Altstadt
ISG-Magazin, 2011
Seuser, Anna Alexandra;
Die Untersuchung privater Hausanschlüsse - der neue Paragraph 61 WHG
Wasser und Abfall, 2011
Hauswirth, Siegfried;
In die Pflicht genommen. Auswirkungen der novellierten Trinkwasserverordnung für Betreiber/Hintergrundinformationen für TGA-Planer (kostenlos)
IKZ Fachplaner, 2011
Friedrich, Frank;
"Ziel erreicht"
Ostbau, 2010
mehr Zeitschriftenartikel
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Fallstricke bei Beauftragung und Beseitigung von Wasserschäden und deren Vermeidung 2012
Quelle: Methoden und Bewertung. 16. Pilztagung, gemeinsame Fachtagung für biogene Schadstoffe, 18. bis 20. Juni 2012 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau. Hrsg.: Berufsverband Deutscher Baubiologen -VDB- e.V., Jesteburg
Wauer, Karlheinz;
Archivalische Hausforschung als Hilfsmittel bei der Datierung von Fachwerkhäusern des 16. und 17. Jahrhunderts 2010
Quelle: Bauforschung in Quedlinburg und der Harzregion. Hrsg.: Arbeitskreis für Hausforschung e.V. -AHF-, Bad Sobernheim
Urteile aus dem Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht, Vergaberecht, öffentlichen Baurecht und allen anderen wichtigen Rechtsbereichen für die Bau- und Immobilienbranche werden so besprochen, dass sie für den Bau- und Planungspraktiker leicht verständlich sind. Auf jeweils einer Seite wird der Sachverhalt dargestellt, die Gerichtsentscheidung hierzu zusammengefasst und in einem Praxishinweis werden Interpretationen und Empfehlungen für den Bau- und Planungspraktiker gegeben.
Modernisierungsanordnung: Kein Abzug der Bodenwertverzinsung bei der Kostenüberwälzung!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Marian Klepper, Düsseldorf
(BVerwG, Beschluss vom 20.11.2012 - 4 B 7.12)
Ein Hauseigentümer verpflichtet sich vertraglich gegenüber der Gemeinde, seine Immobilie zu modernisieren und in Stand zu setzen. Die entstehenden Kosten hat der Eigentümer zu tragen, soweit er sie durch die Erträge seiner Immobilie erwirtschaften kann. D
IMR 2013, 178
Mieterbeteiligung an Aufzugskosten: Verweigerungsrecht?
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Volker Schmidt, Marburg
(LG Berlin, Urteil vom 01.11.2012 - 67 S 88/12)
Die Vermieterin einer Wohnung im dritten Obergeschoss eines Hauses in Berlin hatte es unterlassen, die Mieter bei Abschluss des Mietvertrags im September 2007 darauf hinzuweisen, dass es ihnen freistehe, der kostenpflichtigen Nutzung des Fahrstuhls in dem
IMR 2013, 154
Anspruch auf Wärmedämmung bei Abriss des Nachbarhauses?
RA Alf Poetzsch-Heffter, Berlin
(BGH, Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 2/12)
Zwei aneinandergrenzende Gebäude werden durch eine gemeinsame Giebelwand getrennt. Der eine Eigentümer lässt sein Gebäude abreißen. Hierbei wird die Giebelwand des Nachbarhauses, die mittig auf der Grundstücksgrenze steht, freigelegt. Die Giebelwan
IBR 2013, 1102
Wasserschutzgebiet: Behörde darf bei der Abgrenzung angemessen vereinfachen!
RA Dr. Lorenz Zabel, LL.M., Frankfurt a.M.
(BVerwG, Urteil vom 02.08.2012 - 7 CN 1.11)
Das Grundstück eines Hauseigentümers grenzte bislang im Westen an die Ostgrenze eines Wasserschutzgebiets. Die Behörde setzte nun das Wasserschutzgebiet neu fest und erstreckte dessen Geltungsbereich auch auf das Hausgrundstück. Nach der Verordnung sollte
IMR 2013, 96
Mieter erhält erst durch Nachmessen Kenntnis von der Wohnungsgröße!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Andreas Reng, München
(LG Krefeld, Urteil vom 07.11.2012 - 2 S 23/12)
Zwischen der Mieterin und dem Hauseigentümer bestand seit 1985 ein Mietvertrag über eine Wohnung im zweiten Obergeschoss. Im Mai 2005 wurde ein neuer Mietvertrag über eine baugleiche Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses abgeschlossen, wobei der Verwa
IMR 2013, 109
Modernisierungs- oder negative bauliche Maßnahme? Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich!
RA, Notar, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thomas Wagner, Weyhe
(BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 224/11)
Die Gemeinschaft beschließt gegen die Stimmen zweier Eigentümer den 280.000 Euro teuren Austausch der sanierungsbedürftigen Balkonkonstruktion aus Holz durch eine solche aus Glas und Stahl. Die Sanierung würde hingegen nur 70.000 Euro kosten. Die überstim
IBR 2013, 149
Vor Schweißarbeiten: Dachdecker muss Dachbeschaffenheit untersuchen!
RAin Dr. Eva Luig, Berlin
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2012 - 21 U 74/10 (nicht rechtskräftig))
Ein Hauseigentümer ließ durch einen Dachdecker das Flachdach eines für seinen Produktionsbetrieb genutzten Lagergebäudes renovieren. Nach Entfernung der Dachhaut und Überarbeitung der Holzkonstruktion wurde eine neue Bitumenbahn auf der Holzbeplankung dur
IMR 2013, 121
Feuerstättenschau: Keine Anordnung der Duldung des Zutritts durch den Schornsteinfeger!
RA Dr. Lorenz Zabel, LL.M., Frankfurt a.M.
(OVG Saarland, Beschluss vom 14.12.2012 - 1 B 298/12)
Ein Hauseigentümer verweigerte dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister im Dezember 2011 den Zutritt zu seinem Wohnhaus zwecks Durchführung der Feuerstättenschau. Der Bürgermeister der belegenen Gemeinde als Ordnungsbehörde gab dem Hauseigentümer so
IMR 2013, 115
Böser Mieter: Nachbar (fast) ohne Rechte!
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kristina Callsen, Flensburg
(AG Niebüll, Urteil vom 13.12.2012 - 8 C 259/12 (nicht rechtskräftig))
Ein Hauseigentümer klagte nach gescheitertem Schlichtungsverfahren gegen den vermietenden Nachbarhauseigentümer auf Beseitigung bzw. Unterlassen der störenden Handlungen seiner Mieter. Hierbei waren der Hauseigentümer und die Mieter unmittelbare Nachbarn
IBR 2013, 1
Merkantiler Minderwert nach Mängelbeseitigung: Bald Standard?
Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt
(Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße)
##Auf den Sparren im nicht ausgebauten Dachboden eines neu errichteten Einfamilienwohnhauses bildeten sich noch während der Bauzeit Schimmelpilze (Bild 1).

Bil
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Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Warmwasserleitung unter Estrich - Leckortung mit Tracergas
aus: Bauschäden-Sammlung, Band 14, Günter Zimmermann (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2003
Eine Verteilung der Rohre des OG in Richtung der Badezimmer erfolgt im oberen Flurbereich unter dem Estrich in der Trittschalldämmung. Die Leckage fiel durch die Verfärbung der Tapeten im Sockelbereich des oberen Flures und der Schachtbekleidung im Treppenhaus auf. Das defekte T-Stück, ein Teil der Rohrleitungen und der Estrich wurden vom Hauseigentümer ersetzt bzw.
Mollinga, Andreas
14 Schlichtungsstellen/Anrufungsstellen
aus: Bergschadensregulierung. Untersuchung, Bewertung und Sanierung bergbaulich verursachter Schäden, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Aufgrund der Tatsache, dass in den »klassischen« Bergschadensgebieten des Steinkohlenabbaus und des Braunkohlenabbaus mitunter Tausende von Objekten berggeschädigt sein können, wurde von Seiten der Politik die Einrichtung einer für den privaten Hauseigentümer kostenlosen Schlichtungsstelle gefordert. Gleichartige Schlichtungsstellen gibt es nunmehr auch für das Land Nordrhein-Westfalen in Essen für Bergschäden aufgrund Steinkohlenabbaus sowie in Köln für Schäden aufgrund ...
Krauss, Richard
Bodenbeläge aus Juramarmor-Platten - Ausblühungen, Abplatzungen und Aufwölbungen
aus: Bauschäden-Sammlung, Band 10. Günter Zimmermann (Hrsg.), 2., unveränd. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2000
Somit sind auch in diesem Fall die Abplatzungen an der Belagsoberfläche durch treibfähige Salze entstanden, wobei diese Salze aus dem Verlegemörtel durch länger andauernde Feuchtigkeit an die Plattenoberfläche transportiert wurden. Im oben genannten Artikel sind drei Schadensfälle an Juramarmor, Bodenbelägen in Belgien, beschrieben, die, wie auch Herr Prof. Klopfer feststellen konnte, vom Anschauungsbild (Ausblühungen, Aufwölbungen, Anplatzungen) und Entstehungsprozeß her (wasserlösliche ...
Frössel, Frank
3.8 Zusammenfassung
aus: Mauerwerkstrockenlegung und Kellersanierung. Wenn das Haus nasse Füße hat, 3., komplett überarb. u. erw. Aufl., Leest/Werder (Havel): Baulino Verlag; Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Wenn ein Baumeister einem Bürger ein Haus baut, aber seine Arbeit nicht fest genug ausführt, das Haus, das er gebaut hat, einstürzt und er dadurch den Hauseigentümer ums Leben bringt, so wird dieser Baumeister getötet (§ 229). Wenn ein Baumeister einem Bürger ein Haus baut, aber sein Werk nicht überprüft, so baut dieser Baumeister diese Wand aus eigenen Mitteln solide auf (§ 233). Haftung und Gewährleistung der Baumeister in der römischen Antike Gute und schlechte Baumeister In der ...
Mollinga, Andreas
7 Schieflagenmessung und Minderwert
aus: Bergschadensregulierung. Untersuchung, Bewertung und Sanierung bergbaulich verursachter Schäden, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
7.2: Die maximale Schieflage ist die größte vorhandene Schieflage zwischen dem höchsten und niedrigsten Punkt an einem Gebäude. Je nach Lage des Gebäudes zur Abbauschieflage erhält man sehr unterschiedliche Ergebnisse der mittleren Schieflage, die dem Gebot der Vernunft und der Gerechtigkeit widersprechen. Die Kugel wird nicht in Richtung einer gerechneten mittleren Schieflage, einer resultierenden mittleren oder ähnlichen berechneten Schieflagen rollen, sondern zur größten, durch ...
Zimmermann, Günter
Satteldach mit Flachdachziegeln - Mangelhafte Ziegeldeckung und fehlende Unterspannbahn
aus: Bauschäden-Sammlung, Band 4. Günter Zimmermann (Hrsg.), 3., unveränd. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 1999
Durch die nicht dichten Fugen de Dachdeckung kann Wasser und Schnee unter die Deckung gelangen, wenn entsprechende Kräfte wirksam sind: Der Wind kann das Wasser - entgegen der Schwerkraft - „bergauf“ treiben (Treibregen). Befindet sich die Dachdeckung über den Räumen eines ausgebauten Dachgeschosses, ist bei einer fehlenden zusätzlichen Maßnahme in der Regel mit Durchfeuchlungen der Wärmedämmung und anderer Teile des Bauwerks zu rechnen. Das entscheidende Kriterium, welche ...
Oswald, Rainer; Kottje, Johannes; Sous, Silke
Vorgehensweise/Beschreibung der Datenermittlung
aus: Schwachstellen beim Kostengünstigen Bauen, Bauforschung für die Praxis, Band 65, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
Als regionale Schwerpunkte kristallisierten sich Siedlungen in Nordrhein-Westfalen (grenznahe Bereiche und nördlicher Rand des Ruhrgebiets) heraus, die im Wesentlichen in niederländischer Bauweise ausgeführt wurden, sowie Siedlungen in Bayern (Landeswettbewerb “Kostengünstiger Wohnungsbau” in den Jahren 1994 - 1998) und Niedersachsen (Landesprogramm “Kostengünstiges und umweltgerechtes Bauen”). Die Besichtigungstermine für Häuser der ausgewählten Siedlungen wurden mit ...
Lehmann, Jürgen
Warmwasser-Zentralheizungsanlage im Einfamilienhaus Verpuffung im Gasheizungskessel
aus: Bauschäden-Sammlung, Band 2. Günter Zimmermann (Hrsg.), 4., unveränd. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2000
Es ereignete sich anschließend eine Verpuffung im Kessel, durch welche Kessel, Gasbrenner und Schornstein beschädigt wurden. Unkontrollierte Entzündungen eines Gas-Luft-Gemisches, die nicht zu einer Zerstörung des Kessels führen, werden demgegenüber meist als „Verpuffung“ bezeichnet. Zur Frage, ob es sich bei dem Schaden an der Heizungsanlage um eine Verpuffung oder um eine Explosion gehandelt habe, ist darauf hinzuweisen, daß es sich bei beiden Begriffen um die Auswirkung einer ...
Bleutge, Peter
2. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die tägliche Arbeit mit vielen Arbeitshilfen. Staudt, Michael (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige schuldhaft eine Pflicht aus dem Werkvertrag verletzt. Eine Haftung des Sachverständigen für die Folgen eines fehlerhaften Gutachtens ist u.a. an die Voraussetzung geknüpft, dass der Sachverständige seine Pflichtverletzung zu vertreten hat...
Klocke, Wilhelm; Neimke, Lothar
3.07 Terminplanung
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber. Wilhelm Klocke, Lothar Neimke, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2003
Für eine reibungslose Durchführung der Beweissicherung ist vor allem die rechtzeitige Benachrichtigung von Hauseigentümern und ggf. Zweckmäßigerweise erfolgt die Benachrichtigung über eine vorgesehene Begehung durch das Büro des Sachverständigen. Ausnahmen gelten für Behörden, Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergemeinschaften, die eventuell mit eigenen Mitarbeitern entsprechende Benachrichtigungen durchführen wollen.
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