Liste der Publikationen zum Thema "Überlassungsvertrag"
Sebastian Herrler, Christian Hertel, Christian Kesseler
Aktuelles Immobilienrecht 2020
in der Gestaltungspraxis
2020, 375 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Aktuelles Immobilienrecht 2020
in der Gestaltungspraxis
2020, 375 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Adami, Silke; Geist, Susanne; Hackl, Johann
Kooperationen im Straßenbetriebsdienst
Bau Intern, 2006
Kooperationen im Straßenbetriebsdienst
Bau Intern, 2006
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Herbster, Andreas
Wohnbaugenossenschaften als Baurechtsnehmer - der Basler partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus 2019
Quelle: Boden behalten - Stadt gestalten
Zahn, Uwe; Girschweiler, Heinz; Kriese, Ulrich; Schmid, Peter; Wiesmann, Matthias
Elemente eines fairen Baurechtsvertrags zwischen Gemeinden und gemeinnützigen Wohnbauträgern 2019
Quelle: Boden behalten - Stadt gestalten
Wohnbaugenossenschaften als Baurechtsnehmer - der Basler partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus 2019
Quelle: Boden behalten - Stadt gestalten
Zahn, Uwe; Girschweiler, Heinz; Kriese, Ulrich; Schmid, Peter; Wiesmann, Matthias
Elemente eines fairen Baurechtsvertrags zwischen Gemeinden und gemeinnützigen Wohnbauträgern 2019
Quelle: Boden behalten - Stadt gestalten
IVR 2018, 97
Grenzen eines Aufhebungsvertrags "zu Lasten" des Untermieters
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(BGH, Urteil vom 18.04.2018 - XII ZR 76/17)
Die klagende Stadt verlangt vom bekl. Verein Räumung und Herausgabe des Galopprennbahngeländes, das umgewidmet werden soll. Die Stadt hatte das Gelände bis 2024 befristet an eine GmbH vermietet. Diese hatte ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag im Wege
IVR 2018, 94
Zuwendung an neuen Ehegatten als anfechtbares Rechtsgeschäft
RA Stefan Weigl, München
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2018 - 3 U 159/17)
Die Kl. war verheiratet. Infolge der Ehescheidung schloss sie mit ihrem (dann geschiedenen) Ehemann einen Vergleich, in dem der nacheheliche Ehegattenunterhalt geregelt wurde. Der Ehemann verpflichtete sich darin, der Kl. ab Rechtskraft der Scheidung Eheg
IVR 2016, 72
Duldungsbescheid wegen Gewerbesteuerforderung im Wege der Gläubigeranfechtung
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, FOM Hochschule, Essen
(VG Bayreuth, Urteil vom 11.02.2015 - B 4 K 13.349)
Nach § 1 AnfG können Rechtshandlungen eines Schuldners, die seine Gläubiger benachteiligen, von diesen selbst außerhalb des Insolvenzverfahrens angefochten werden. Im eröffneten Insolvenzverfahren richtet sich demgegenüber die Anfechtung nach §§ 129 ff. I
IMR 2015, 253
Berechnung des Nutzungsentgelts in der Aussonderungssperre
RAin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim
(BGH, Urteil vom 29.01.2015 - IX ZR 279/13)
Die Brüder F.R. und H.R. sind zusammen mit S Kommanditisten der späteren Insolvenzschuldnerin und Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Die Brüder R. sind außerdem jeweils hälftige Eigentümer von drei gewerblich genutzten Grundstücken und Gesellschafter d
IMR 2015, 252
Aussonderungssperre des § 135 Abs. 3 InsO greift nur nach Ende des Mietvertrags
RAin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim
(BGH, Urteil vom 29.01.2015 - IX ZR 279/13)
Die Brüder F.R. und H.R. sind zusammen mit S Kommanditisten der späteren Insolvenzschuldnerin. Außerdem sind alle drei Gesellschafter der Komplementär-GmbH der Schuldnerin. Die Brüder R sind weiterhin jeweils hälftige Eigentümer von drei gewerblich genutz
IMR 2014, 1118
Zustimmungspflichten des Vermieters zu Baumaßnahmen des (künftigen) Mieters
RA Dr. Florian Kirchhof, Düsseldorf
(OLG Rostock, Urteil vom 27.03.2014 - 3 U 90/12)
Im Vertrauen auf den künftigen Abschluss eines Mietvertrags über eine Räumlichkeit in einem Krankenhaus wird ein MRT-System eingebracht. Es kommt zu einem Schaden am Gerät. Das OLG Rostock hat ein Überlassungsverhältnis eigener Art angenommen. Der Kläger
IBR 2012, 741
Schriftform vereinbart: E-Mail ausreichend?
VorsRiOLG a. D. Dr. Friedhelm Weyer, Viersen
(OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2011 - 12 U 144/10;BGH, Beschluss vom 06.09.2012 - VII ZR 138/11 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Auftraggeber (AG) schließt mit einem Software-Entwickler (S) einen Software-Überlassungsvertrag, in welchem sich S unter anderem verpflichtet, in Projektphase 2 einen Internetsuchdienst zu Demonstrationszwecken einzurichten. Der AG soll berechtigt sei
IBR 2009, 2197
Keine Haftung des Hauptunternehmers für Verschulden des Subunternehmers!
RA Dr. Götz-Sebastian Hök, Berlin
(Biffa Waste Services Ltd & Anor v. Maschinenfabrik Ernst Hese GmbH & Ors [2008] EWCA Civ 1257 (12. November 2008))
Der Unternehmer hatte sich im Rahmen eines PFI-Vertrags verpflichtet, eine Müllwiederaufbereitungsanlage zu errichten. In der Kugelmühle brach ein Brand aus, der von Mitarbeitern der Fa. Vanguard verursacht wurde, die wiederum als Subunternehmerin Schweiß
IMR 2006, 1001
Wert der Beschwer bei Räumungsklage
RA Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid
(BGH, Beschluss vom 16.02.2005 - XII ZR 46/03)
Die beklagten Mieter waren in beiden Instanzen zur Räumung verurteilt worden und hatten hiergegen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (ZPO § 544) erhoben. Der BGH hat die Beschwerde als unzulässig angesehen, da der nach § 26 Nr. 8 EGZPO derze
IBR 2005, 88
Maschinenverleih: Wer haftet für Fehlbedienung des Maschinenführers?
RA Christian Thesenvitz, Husum
(OLG Celle, Urteil vom 07.12.2004 - 16 U 160/04)
Streitgegenstand sind die Folgen einer Havarie beim Bau von stählernen Dalben als Festmacheeinrichtung in einem Kanal. Die Klägerin bat unter Übersendung eines Auszugs aus dem Leistungsverzeichnis um ein kostenloses Angebot für die Gestellung einer passen
mehr Rechtsbeiträge
Grenzen eines Aufhebungsvertrags "zu Lasten" des Untermieters
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(BGH, Urteil vom 18.04.2018 - XII ZR 76/17)
Die klagende Stadt verlangt vom bekl. Verein Räumung und Herausgabe des Galopprennbahngeländes, das umgewidmet werden soll. Die Stadt hatte das Gelände bis 2024 befristet an eine GmbH vermietet. Diese hatte ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag im Wege
IVR 2018, 94
Zuwendung an neuen Ehegatten als anfechtbares Rechtsgeschäft
RA Stefan Weigl, München
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2018 - 3 U 159/17)
Die Kl. war verheiratet. Infolge der Ehescheidung schloss sie mit ihrem (dann geschiedenen) Ehemann einen Vergleich, in dem der nacheheliche Ehegattenunterhalt geregelt wurde. Der Ehemann verpflichtete sich darin, der Kl. ab Rechtskraft der Scheidung Eheg
IVR 2016, 72
Duldungsbescheid wegen Gewerbesteuerforderung im Wege der Gläubigeranfechtung
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, FOM Hochschule, Essen
(VG Bayreuth, Urteil vom 11.02.2015 - B 4 K 13.349)
Nach § 1 AnfG können Rechtshandlungen eines Schuldners, die seine Gläubiger benachteiligen, von diesen selbst außerhalb des Insolvenzverfahrens angefochten werden. Im eröffneten Insolvenzverfahren richtet sich demgegenüber die Anfechtung nach §§ 129 ff. I
IMR 2015, 253
Berechnung des Nutzungsentgelts in der Aussonderungssperre
RAin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim
(BGH, Urteil vom 29.01.2015 - IX ZR 279/13)
Die Brüder F.R. und H.R. sind zusammen mit S Kommanditisten der späteren Insolvenzschuldnerin und Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Die Brüder R. sind außerdem jeweils hälftige Eigentümer von drei gewerblich genutzten Grundstücken und Gesellschafter d
IMR 2015, 252
Aussonderungssperre des § 135 Abs. 3 InsO greift nur nach Ende des Mietvertrags
RAin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim
(BGH, Urteil vom 29.01.2015 - IX ZR 279/13)
Die Brüder F.R. und H.R. sind zusammen mit S Kommanditisten der späteren Insolvenzschuldnerin. Außerdem sind alle drei Gesellschafter der Komplementär-GmbH der Schuldnerin. Die Brüder R sind weiterhin jeweils hälftige Eigentümer von drei gewerblich genutz
IMR 2014, 1118
Zustimmungspflichten des Vermieters zu Baumaßnahmen des (künftigen) Mieters
RA Dr. Florian Kirchhof, Düsseldorf
(OLG Rostock, Urteil vom 27.03.2014 - 3 U 90/12)
Im Vertrauen auf den künftigen Abschluss eines Mietvertrags über eine Räumlichkeit in einem Krankenhaus wird ein MRT-System eingebracht. Es kommt zu einem Schaden am Gerät. Das OLG Rostock hat ein Überlassungsverhältnis eigener Art angenommen. Der Kläger
IBR 2012, 741
Schriftform vereinbart: E-Mail ausreichend?
VorsRiOLG a. D. Dr. Friedhelm Weyer, Viersen
(OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2011 - 12 U 144/10;BGH, Beschluss vom 06.09.2012 - VII ZR 138/11 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Auftraggeber (AG) schließt mit einem Software-Entwickler (S) einen Software-Überlassungsvertrag, in welchem sich S unter anderem verpflichtet, in Projektphase 2 einen Internetsuchdienst zu Demonstrationszwecken einzurichten. Der AG soll berechtigt sei
IBR 2009, 2197
Keine Haftung des Hauptunternehmers für Verschulden des Subunternehmers!
RA Dr. Götz-Sebastian Hök, Berlin
(Biffa Waste Services Ltd & Anor v. Maschinenfabrik Ernst Hese GmbH & Ors [2008] EWCA Civ 1257 (12. November 2008))
Der Unternehmer hatte sich im Rahmen eines PFI-Vertrags verpflichtet, eine Müllwiederaufbereitungsanlage zu errichten. In der Kugelmühle brach ein Brand aus, der von Mitarbeitern der Fa. Vanguard verursacht wurde, die wiederum als Subunternehmerin Schweiß
IMR 2006, 1001
Wert der Beschwer bei Räumungsklage
RA Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid
(BGH, Beschluss vom 16.02.2005 - XII ZR 46/03)
Die beklagten Mieter waren in beiden Instanzen zur Räumung verurteilt worden und hatten hiergegen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (ZPO § 544) erhoben. Der BGH hat die Beschwerde als unzulässig angesehen, da der nach § 26 Nr. 8 EGZPO derze
IBR 2005, 88
Maschinenverleih: Wer haftet für Fehlbedienung des Maschinenführers?
RA Christian Thesenvitz, Husum
(OLG Celle, Urteil vom 07.12.2004 - 16 U 160/04)
Streitgegenstand sind die Folgen einer Havarie beim Bau von stählernen Dalben als Festmacheeinrichtung in einem Kanal. Die Klägerin bat unter Übersendung eines Auszugs aus dem Leistungsverzeichnis um ein kostenloses Angebot für die Gestellung einer passen
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