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(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik und mangelhafte Bauleistung
Seibel, Mark
Seiten: 37-51

Aus dem Inhalt
(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik und mangelhafte Bauleistung
Inhaltsübersicht
I. (Allgemein) anerkannte Regeln der Technik und mangelhafte Bauleistung
1. Einleitung
Dass diese Problematik insbesondere im privaten Bauprozess eine wichtige Rolle spielt, braucht ni...
Im Folgenden wird dargestellt, welche Leistung der Auftragnehmer aufgrund des mit dem Auftraggebe...
2. Die Leistungspflicht des Bauunternehmers
a) Die nach dem Vertrag geschuldete Leistung
Um zu beantworten, ob eine mangelhafte Bauleistung vorliegt, muss zunächst geklärt werden, welche...
Zunächst hat der Werkunternehmer nach § 633 Abs. 2 BGB daf...
ansonsten für die eignen und eine aufweisen, die bei Werken der gleichen Art ist und die der A...
Weiterhin muss die Werkleistung - auch wenn dies im Unterschied zu §
Intention der Neufassung von § 633 BGB durch das Schuldrec...
Würde man strikt nach dem Wortlaut von § 633 Abs. 2 BGB vo...
Dass dies nicht richtig sein kann, ergibt sich schon daraus, dass der Werkunternehmer dem Bestell...
Wollte man § 633 Abs. 2 BGB auf diesen Fall allein nach se...
Das dargestellte Beispiel zeigt, dass die § 633 Abs. 2 BGB nicht alte...
Vor allem innerhalb der gewöhnlichen Verwendungseignung sind die »
Dass die »allgemein anerkannten Regeln der Technik
Der Bauunternehmer hat primär die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit - einschließlich der ver...
Sollte eine Beschaffenheit vertraglich nicht speziell vereinbart worden sein, ist zu prüfen, ob s...
b) Die »allgemein anerkannten Regeln der (Bau-)Technik«
aa) Inhaltsbestimmung
Es fragt sich, welchen Inhalt die im Rahmen dieses Vortrages schon mehrfach angesprochenen
In diesem Zusammenhang kann auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu den
Von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik»Stand von Wiss...
bb) Konkretisierung der »allgemein anerkannten Regeln der Technik« durch technische Regelwerke (DIN-Normen etc.)
Zu klären ist, wie dieser Standard konkretisiert und damit für den Einzelfall handhabbar gemacht ...
Einer solchen Aussage kann nicht bedingungslos zugestimmt werden, da eine differenzierte Betracht...
An dieser Stelle muss man sich zunächst den solcher überbetrieblichen technischen Normen verdeut...
Weiterhin ist vor allem das zu beachten: Sind technische Normen seit langer Zeit unveränd...
Dieser Aspekt macht die Sache vor allem für den Bauunternehmer sehr aufwendig: Er muss sich mit d...
Ungeachtet dessen sind überbetriebliche technische Normen für die Konkretisierung der
Umgekehrt kann überbetrieblichen technischen Normen im Hinblick auf die Konkretisierung der
Bei der Prüfung, ob technische Normen den »allgemein anerkannt...
cc) Konkretisierung der »allgemein anerkannten Regeln der Technik« außerhalb schriftlicher technischer Regelwerke
Auch wenn schriftliche technische Regelwerke bei der Konkretisierung der allgemein anerkannten Re...
Für den Sachverständigen erweist sich die Feststellung der »al...
In solchen Fällen stehen dem Sachverständigen - neben seiner eigenen Erfahrung und Fachkunde - in...
Ob die zuletzt genannte Möglichkeit der Befragung von Fachleuten eine taugliche Methode zur Ermit...
Diese Ausführungen von enthalten - vor allem im ersten Teil - einige überzeugende Ansatzpunkte, ...
Entgegen erweist sich aber insbesondere die Erfahrung aus Schadensfällen als sehr wichtig...
dd) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt: grds. Abnahme
Die »allgemein anerkannten Regeln der Technik»allgemein anerkannten...
II. Ausgewählte Beispiele aus der Rechtsprechung
Nach den bisher überwiegend dogmatischen Ausführungen sollen im Folgenden anhand von ausgewählten...
1. BGH, Urteil v. 04.06.2009 – VII ZR 54/0744
»Rechtsfehlerhaft vertritt das Berufungsgericht jedoch die Auffassung, die Beklagte ...
Die Anforderungen der DIN 4109 werden schon nach dieser Vorschrift selbst als Mindestanforderu...
Nun stellt sich die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen eintreten, wenn im Bauvertrag ausdr...
Kaum nachvollziehbar ist dabei, dass der 21. Zivilsenat des OLG Hamm (als Vorinstanz der BGH-Ents...
Wollte man der Entscheidung des OLG Hamm vom 13.02.2007 folgen, hätte dies zudem die Folge, dass ...
Diesen Grundsatz hat der BGH neulich auch noch einmal wiederholt.47 Die Möglichkei...
2. OLG Stuttgart, Urteil v. 17.10.2011 – 5 U 43/1149
Eine Ausnahme von dem gerade dargestellten Grundsatz hat das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 1...
»... scheidet im Streitfall ein Planungsfehler der Beklagten aus. Denn die Klägerin ...
»Ein Bauträger kann den mit der Planung von Reihenhäusern beauftragten Architekten n...
Ein Unterschreiten des Mindeststandards »allg...
Diese Grundsätze können anders zu beurteilen sein, wenn der Vertragspartner des Unternehmers kein...
An dieser Stelle ist jedoch noch einmal deutlich zu betonen, dass es sich bei der Entscheidung de...
3. Vertiefungsfall zur Sanierung: OLG Brandenburg, Urteil v. 13.02.2014 – 12 U 133/1352
a) Sachverhalt
Nach Durchführung einer Schadensanalyse zur »Mauerwerkstrocken...
b) Entscheidung
Die Berufung hat teilweise Erfolg. Das OLG Brandenburg führt aus, die AN sei schon nach dem unstr...
c) Kurze Stellungnahme und Diskussion
Die Auslegung der nach dem Inhalt des Werkvertrages vereinbarten Beschaffenheit ergibt hier zweif...
Fazit: Wird die Sanierung eines feuchten Kellers beauftragt, besteht der geschuldete funkt...
aus dem Buch
54. Frankfurter Bausachverständigentag am 27. September 2019
2019, 63 S., 29 Abb. u. 2 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-7388-0375-4
Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®
Inhalt
Das Bauen im Bestand hat einen hohen Anteil an der derzeitigen Auslastung der Bauwirtschaft. Welche Risiken können bei Umbau-, Ausbau- oder Sanierungsarbeiten von Gebäuden auftreten und wie können Schäden oder Gesundheitsgefahren vermieden werden?
Auf dem 54. Frankfurter Bausachverständigentag zum Thema »Eingriffe in bestehende Bausubstanz« zeigten namhafte Experten des Bauwesens und Juristen auf, welche Punkte bei Sanierungen besondere Aufmerksamkeit verlangen.
Ein wesentlicher Schlüssel zur Schadensprävention ist die Sanierungsplanung auf Basis einer guten Bestandaufnahme. In den Beiträgen wird erläutert, wie Drohnen bei der Erfassung von Bauschäden eingesetzt werden können. Auch Schadstoffe am Bau spielen beim Bauen im Bestand eine große Rolle, wenn sie wie etwa Asbest bei der Probennahme oder anschließenden Sanierungstätigkeiten freigesetzt werden können. Ebenso wird aufgezeigt, wann bei Schimmelschäden im Innenraum eine Abschottung dem Rückbau oder dem Ersatz von Bauteilen vorzuziehen ist. Welche speziellen Probleme ein Austausch von Fenstern mit sich bringen kann, wird in einem weiteren Aufsatz beleuchtet.
Abgerundet wird der Band von einem fundierten Beitrag zu den Vorgaben des neuen Strahlenschutzrechts zum Schutz vor Radon und einer ausführlichen Erläuterung über das Zusammenspiel von technischen Normen und der Beurteilung von Bauleistungen.
Verfügbare Formate
Bauschaden, Sanierung, Brandschutz, Bauen im Bestand, Schadstoffe, Analyse, Drohne, Fenster, Asbest, Radon, Strahlenschutz, Strahlenschutzverordnung, a.a.R.d.T., Anerkannte Regel der Technik,
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