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Buchkapitel

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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15.2 Amtsgerichtliches Verfahren
Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
Seiten: 103-118

– Abbildung ähnlich –

Dieses Kapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank  SCHADIS®


Aus dem Inhalt

15.2 Amtsgerichtliches Verfahren

15.2.1 Mahnverfahren

Die Einleitung des Verfahrens kann bei dem Amtsgericht durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbesc...

Meistens gibt es in den einzelnen Ländern zentrale Mahngerichte, die für das gesamte Bundesland s...

15.2.2 Klageverfahren im amtsgerichtlichen Verfahren

In freier Alternativität steht im Verfahren vor dem Amtsgericht daneben das Klageverfahren. In de...

Auf die Klage wird entweder ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt, in welchem der Beklagte ...

Das amtsgerichtliche Verfahren ist in §&s...

15.2.3 Verfahren vor dem Landgericht in erster Instanz

Die Bestimmungen befassen sich neben den Anforderungen an eine Klage in &se...

15.2.4 Verfahrensbeteiligte

Die Parteien werden im Klageverfahren Kläger und Beklagter genannt. Sie sind auf dem Aktendeck...

Beispiel für den Bauschadensgutachter: Der Auftraggeber verklagt den Estrichleger. ...

Hinweis für den Sachverständigen: Der Sachverständige muss zwischen dem Streitverkündeten ...

15.2.5 Verfahrensprinzipien - Beibringungsgrundsatz - nicht Amtsermittlung

Hinsichtlich des im Verfahren vorzubringenden und beachtlichen Sachverhalts kann es verschiedene ...

Im Zivilprozess gilt nicht das Amtsermittlungsprinzip, sondern der Beibringungsgrundsatz. ...

Das heißt, die Parteien tragen vor, was die Parteien nicht vorbringen zählt nicht. Die Parteien s...

Beweisbeschlüsse können wegen dieser Prozessstoffbeherrschung durch die Parteien also vollkommen ...

Hinweis für den Sachverständigen: Die Parteien bestimmen die Tatsachen, über die Beweis z....

Die Parteien entscheiden über die Beweisbedürftigkeit, sie benennen die Beweismittel. Erhebliches...

Beispiel: Der Auftraggeber trägt vor, die Risse im Estrich stellten einen Mangel dar; die ...

Also kann das Gericht nach § 144 ZPO vorgehen und Beweis z...

Hinweis für den Sachverständigen: Die Parteien beherrschen den Prozessstoff. Sie beherrsch...

Weder das Gericht noch der SV beherrscht den Prozessstoff. Herren des Verfahrens sind die Part...

Beispiel: Der SV kann nicht zusätzlich zu den im Beweisbeschluss angeführten Beweisthemen ...

Die Parteien haben Einfluss auf die Beweisthemen und die Beweismittel...

Die Parteien befinden darüber, ob der Prozess in der ersten Instanz zu Ende geht, oder ob in die ...

15.2.6 Beispiel für eine Klage eines Bauherrn gegen den Unternehmer wegen Mängeln

Deshalb wird beiden Beklagten die Klage am 29.09.2006 mit dem Formblatt zugestellt, dass beide in...

Der Vorsitzende Richter der 6. Zivilkammer verfügt die Mitteilung der Klageerwiderung an den Kläg...

Der Vorsitzende setzt sich telefonisch mit dem öbuv Sachverständigen Urban Bohr, Gersthofen, in V...




aus dem Buch
Buch: Der Bauschadenssachverständige
Blick ins Buch

Der Bauschadenssachverständige
Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter
Norbert Bogusch, Gerd Motzke
2009, 336 S., zahlr. Musterformulare, Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-7591-1

Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®

Inhalt

Viele Richter und Anwälte besitzen nur laienhafte Kenntnisse über den Bauablauf und die zu beachtenden bautechnische Zusammenhänge. Dennoch müssen vor Gericht letztendlich Tatsachen festgestellt und bewertet werden. Die prozessrechtliche Struktur eines Zivilprozesses erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Sachverständigen und Juristen, bei der zahlreiche technische und rechtliche Belange zu berücksichtigen und für die Beweiserbringung in ihrer Komplexität zu entflechten sind.

Das Buch will Sachverständigen und denjenigen, die sich der Ausbildung zum Sachverständigen unterziehen, ein Hilfsmittel für die Bearbeitung von Bauschadensfällen sein. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, der seit Jahren für Gerichte tätig ist, und ein Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., der in vielfältiger Weise die Unterstützung von Sachverständigen in Anspruch genommen hat, geben über das rechtlich-verfahrenstechnische Rüstzeug hinaus wertvolle praktische Empfehlungen für die gerichtsgutachterliche Tätigkeit des Bausachverständigen. Als Dozenten in der Sachverständigenausbildung sind beide Autoren eng vertraut mit den Fragen, Aufgaben und Problemstellungen, mit denen der zukünftige Sachverständige im Zusammenspiel mit Gericht und Verhandlungsparteien konfrontiert wird.

Teil 1 des Buches behandelt das Sachverständigenwesen aus der Sicht des Sachverständigen und beschreibt seine Aufgaben, den Weg zur öffentlichen Bestellung sowie die Vorbereitung und Erstellung von Gutachten. In Teil 2 wird das Sachverständigenwesen aus der Sicht des Juristen beschrieben. Hier sind die Schwerpunkte Aufgaben, Organisation und Zuständigkeiten der Gerichte, Technische Tatsachenfeststellung des Sachverständigen, Rolle des Sachverständigen in den verschiedenen prozessualen Verfahren, Honorare und Haftung. In Teil 3 wird beispielhaft der Ablauf eines Rechtsstreits vom Beweisantrag bis zum Urteil dokumentiert. Die Intentionen von Anwalt, Richter und Sachverständigem werden hier nachvollziehbar beleuchtet. Teil 4 schließlich beinhaltet, exemplarisch zusammengestellt, typische Schriftstücke der Gerichte. Gerade dem Sachverständigen in der Ausbildung oder am Anfang seiner Tätigkeit hilft dieses Buch, Stolperfallen bei der gerichtlichen Tätigkeit zu vermeiden.

Autoreninfo

Dipl.-Ing. (FH) Norbert Bogusch ist von der Industrie- und Handelskammer in Bonn öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken; Referententätigkeit in der Sachverständigenausbildung, seit 1999 bei verschiedenen Seminarveranstaltern | Prof. Dr. Gerd Motzke war bis 2006 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, Bausenat in Augsburg. Er ist Honorarprofessor für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg und Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie des bei C.H. Beck erscheinenden Großkommentars zur VOB. Gerd Motzke ist Referent in der Ausbildung von Sachverständigen und der Fortbildung von Rechtsanwälten und auch sonst als Vortragender und Schiedsrichter aktiv. In Zeitschriftenaufsätzen und Büchern befasst sich Prof. Dr. Motzke mit Fragen des privaten Baurechts und des Technikrechts.

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Hardcover
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