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16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
Motzke, Gerd
Seiten: 285-307

Aus dem Inhalt
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
Übersicht
16.1 Einleitung
Die Verjährung von Sachmängelansprüchen bestimmt sich nach Maßgabe des Vertrages. Der Vertrag kan...
Hemmung bedeutet dabei, dass in dem Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, die Fris...
Unterbrechung bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt des Endes der Unterbrechung die Verjährungsfrist ne...
16.2 Verjährungsregeln nach BGB
Thematisiert sind Verjährungsregeln des BGB für die Sachmängelansprüche. Davon sind die allgemein...
Die Reform des Bauvertragsrechts, die ab 1.1.2018 für die ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Bauve...
Der Sachverständige wird meist im Rahmen von Auseinandersetzungen über die Sachgerechtigkeit von ...
16.2.1 Verjährung nach Werkvertragsrecht
16.2.1.1 Werkvertragsrecht
Die Verjährungsregelungen des BGB für die Sachmängelansprüche gelten für BGB-Bauverträge u...
Das ab 1.1.2018 geltende Werkvertragsrecht hat in den §
16.2.1.2 Regelungsort
Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB i...
Zum Kreis der Sachmängelrechte gehört auch der Rücktritt (§
Das trifft auch auf die Minderung (§§...
16.2.1.5 Verjährungsfristen im Sachmängelhaftungsrecht
Das BGB kennt unterschiedlich lange Fristen, nämlich zwei oder fünf Jahre. Im Übrigen wird auf di...
16.2.1.5.1 Zweijahresfrist
Die Zweijahresfrist ist nach § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB für Sachmä...
Bau- und Planungsleistungen für vorhandene Bauten fallen unter diese Regelung, wenn die Maßnahmen...
Das Begriffsverständnis wird dabei unabhängig von den ab 1.1.2018 geltenden Legaldefinitionen des...
Erstellt der Sachverständige ein Gutachten, ist das Gutachten zwar eine bewegliche Sache. ...
Die Zweijahresfrist ist nur einschlägig, wenn Gegenstand der Werkleistung eine Sache ist oder die...
Der BGH hat in einem Urteil – allerdings noch zum alten Recht,...
Ein Gutachter bekam den Auftrag, ein ihm zur Verfügung gestelltes Rasenstück „Geistige Leistungen, die der Errichtung oder grundlegenden Er...
Das Problem des Falles in der Übertragung auf die Neuregelung des Werksvertragsrechts seit 1.1.20...
Die vom BGH in der genannten Entscheidung vorgenommene Wertung, die darauf abstellt, dass die Unt...
Der BGH vergleicht die Leistungen eines Prüflabors mit den Leistungen eines Bodengutachters und V...
Dieses Kriterium ist nach der nun geltenden Fassung der Verjährungsregeln in §
Wenn der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber den Mangel arglistig vers...
Die Sachmängelansprüche verjähren dann in der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 634a Abs. 1 Nr....
Das gilt so z.B. für den Zahnarzt, der eine Brücke erstellt, oder für einen Chirurgen, der an ein...
Diese Frist beginnt jedoch abweichend von dem Fristenlauf der Fallgruppen nach – Verjährungsfristen von zwei und fünf Jahren
Die Zwei- und die Fünfjahresfrist nach § 634a Abs. 1 Nr. 1 und ...
Das BGB enthält die Abnahmeregelung in § 640. Die Abnahme, woru...
Außerdem gibt es noch die fiktive Abnahme. Diese war bis 31.12.2017 in
Auf die Abnahme kann für den Beginn der Verjährungsfrist auch nicht bei gekündigten Bauverträg...
Das ab 1.1.2018 infolge der Reform des Bauvertragsrechts für nach diesem Zeitpunkt geschlossene V...
16.2.1.6.2 Sachmängelansprüche – Dreijahresfrist nach allgemeinem Verjährungsrecht
Für die Dreijahresfrist nach § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB ist die Ab...
Damit geraten diese potentiellen Schuldner in die Gefahr, dass schon der Verjährungsbeginn unbest...
Führt der Mangel am Werk zu Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit, verjähren die Ans...
16.2.1.7 Sonderregelungen für Rücktritt und Minderung
Da der Rücktritt und die Minderung keine Ansprüche, sondern Gestaltungsrechte darstellen und die ...
16.2.1.7.1 Rücktritt
§ 634a Abs. 4 Satz 1 BGB verweist auf &se...
16.2.1.7.2 Minderung
Auch für die Minderung greift § 218 BGB ein (§ 203 den Hemmungstatbestand...
Wird ein Mahnbescheid gewählt, ist Voraussetzung für die verjährungshemmende Wirkung die Individu...
Zu beachten ist, dass das BGB keinen Neubeginn des Fristenlaufs allein aufgrund einer schriftl...
16.3 Verjährungsregeln nach VOB/B
16.3.1 Geltung der VOB/B als Ganzes
Die VOB/B unterscheidet in § 13 Abs. 4 verschiedene Verjährungs...
16.3.2 Verjährungsfristen nach § 13 Abs. 4 VOB/B
16.3.2.1 Vierjahresfrist für Bauwerke – § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B
Die Vierjahresfrist greift für Bauwerke dann ein, wenn die Parteien sich nicht für eine andere Fr...
Bauwerke liegen nicht nur dann vor, wenn der Unternehmer das gesamte Bauwerk erstellt. Die...
Unter welchen Umständen der Unternehmer auch für Planungsleistungen nach der auf vier Jahr...
16.3.2.2 Zweijahresfrist für andere Werke (keine Bauwerke) – § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B
Handelt es sich um Arbeiten an einem Grundstück, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Die Neu...
Unter die Verjährungsfrist von zwei Jahren fallen insbesondere Maßnahmen im Bestand, die v...
Satz 2 verkürzt die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche auf lediglich ein Jahr für Mängel an...
16.3.2.3 Zweijahresfrist bei wartungsbedürftigen Anlagen ohne Wartungsvertrag – § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B
Nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist ausna...
Deshalb wird für den Fall, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht mit Wartungsleistungen b...
16.3.3 Verjährungsbeginn
Die Verjährungsfristen beginnen gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 3 VOB/B m...
Zwar kennt das BGB in § 640 Abs. 1 Satz 3 a.F. (vor 1.1.2018) g...
16.3.4 Unterbrechungstatbestände nach der VOB/B
Abweichend vom BGB enthält die VOB/B in § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz ...
16.3.4.1 Schriftliches Mängelbeseitigungsverlangen
Nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B verjährt der Anspruch auf B...
Die schriftliche Mängelrüge muss ausreichend konkret sein, sie muss den gerügten Mangel örtlich n...
Die Anführung der Mangelerscheinungen ist ausreichend; eine konkrete Benennung ist entbehrlich, w...
Auch bei einer unklaren Lage, welcher Auftragnehmer für eine sichtbare Mangelerscheinung verantwo...
Neben dieser Möglichkeit des Neubeginns des Fristenlaufs durch schriftliche Mängelrüge läuft für ...
Hat der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber noch Werklohnansprüche, reicht allerdings zur Ve...
16.3.4.2 Abnahme der Mängelbeseitigungsarbeiten
Nach § 13 Abs. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B beginnt nach Abnahme der M...
16.3.4.3 Rechtsfolge des Neubeginns eines Fristenlaufs
Die Folge dieser Tatbestände, die der Sache nach wegen des Neubeginns eines Fristenlaufs Unterbre...
16.3.4.3.1 Zweijahresfrist
Diese Zweijahresfrist läuft bei der schriftlichen Mängelrüge ab deren Zugang und ab der Abnahme d...
16.3.4.3.2 Ergänzung durch BGB-Regelungen
Dem Auftraggeber bleibt es jedoch unbenommen, während dieser neu laufenden Zweijahresfrist Hemmun...
Nach Ansicht des BGH50 dauert eine derartige Hemmung bis zur Abnahme der Mängelbes...
aus dem Buch

Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Mit vielen Arbeitshilfen
Edition Der Bausachverständige
Hrsg.: Michael Staudt, Mark Seibel
4., aktual. Aufl.
2018, 782 S., 38 S-W-Abb., 5 Tab., 22 Mustertexte, Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-7388-0072-2
Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®
Inhalt
Der »Staudt/Seibel« hat sich als das Werk des ersten Zugriffs bei allen rechtlichen und technischen Fragen rund um die Bausachverständigentätigkeit etabliert. Alle Beiträge der vierten Auflage wurden durchgängig überarbeitet.
Umfassend eingearbeitet ist das seit dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht. Dargestellt werden zudem die aktuellen Entwicklungen u.a. im Bauproduktenrecht (Stichwort: EU-BauProduktenVO), im Bereich des energiesparenden Bauens (EnEV 2013) und in der Bedeutung der »allgemein anerkannten Regeln der Technik« für die Baumangelbeurteilung. Die Ausführungen zur Vergütung berücksichtigen die umfangreichen JVEG-Änderungen 2013. Neu sind zwei Beiträge zur »Bedeutung von Herstellervorschriften für die Baumangelbeurteilung« und zu »Dachabdichtungen«.
Das Buch informiert auch über alle weiteren praxisrelevanten Aspekte der Bausachverständigentätigkeit, wie Anforderungen an ein Gutachten, Durchführung eines Ortstermins oder Beweissicherung.
Alle Mustertexte finden sich in einem eigenen Kapitel und sind direkt mit den betreffenden Kapiteln verknüpft, sodass ein sofortiger Zugriff auf die benötigten Mustertexte gewährleistet ist.
Autoreninfo
Herausgegeben von Dipl.-Ing. (FH) Michael Staudt ist Architekt und Bausachverständiger und Dr. iur. Mark Seibel, Vizepräsident des Landgerichts Siegen. Das Handbuch wurde bearbeitet von zahlreichen renommierten Autoren, allesamt anerkannte Fachleute in ihrem Bereich.
Rezensionstext
„(…) Nicht nur Bausachverständige wissen dieses Nachschlagewerk für ihre tägliche Arbeit zu schätzen. (…)“ Prof. Dr. Klaus Fiedler in Wohnmedizin (2018), Heft 2, Seite 110
Verfügbare Formate
Bausachverständiger, Sachverständiger, Berufsrecht, Haftung, Gutachten, Auftrag, Vergütung, Honorierung, Bauordnungsrecht, Anforderung, Schallschutz, Feuchteschutz, Wärmeschutz, Brandschutz, Denkmalpflege, Arbeitsschutz, EnEV, Schadensbeurteilung, Baumangel, Bauschaden, Beweissicherung, Bauabnahme, Regel der Technik, Dokumentation, Arbeitshilfe, Handbuch,
* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.
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