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Buchkapitel

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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27. Die mündliche Gutachtenerläuterung vor Gericht
Seibel, Mark
Seiten: 519-535

– Abbildung ähnlich –

Dieses Kapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank  SCHADIS®


Aus dem Inhalt

27. Die mündliche Gutachtenerläuterung vor Gericht

Übersicht

27.1 Einleitung

Dieses Kapitel behandelt die vermehrt in die Diskussion geratene Thematik, wie die mündliche Erlä...

Bereits an dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich der Gutachtenerläuterung durch d...

In nahezu allen Bauprozessen ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Einholung eines Sachverständ...

Das Prozedere der Gutachtenerstattung gestaltet sich in aller Regel wie folgt: Nach der Beauftrag...

Im Folgenden werden zum einen die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Ladung eines Sachverstä...

27.2 Voraussetzungen der Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Gutachtenerläuterung nach § 411 Abs. 3 Satz 1 ZPO bzw. §§ 402, 397 ZPO

27.2.1 Allgemeines

Es stellt sich die Frage, welche Voraussetzungen die Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen...

Der den Bauprozess leitende Richter hält das Gutachten und die darin enthaltenen Ausführungen für...

Für den Richter besteht nun ein „Spannungsverhältnis

Der Sachverständige wird als „Gehilfe&ld...

27.2.2 Rechtsprechung des BGH

Unter Berücksichtigung dieser dogmatischen „Wurzeln

27.2.2.1 BGH, Beschluss vom 8.11.2005 – VI ZR 121/058

Ergänzend hat der BGH auch schon entschieden, dass dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachver...

27.2.2.2 BGH, Urteil vom 5.7.2007 – III ZR 240/0613

27.2.2.3 Ausnahmen

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gibt es von dem Grundsatz, dass das Gericht auf Antra...

Ein Antrag auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Gutachtenerläuterung darf unberücksicht...

An dieser Stelle ist jedoch zu betonen, dass mit der Ablehnung des Antrags einer Partei auf mündl...

27.2.2.4 Vertiefung: BGH, Urteil vom 4.11.2010 – III ZR 45/1016

In seinem Urteil vom 4.11.2010 hat der BGH klargestellt, dass –

27.2.2.5 Vertiefung: BGH, Beschluss vom 18.6.2009 – IX ZB 115/0721

Der BGH betont in ständiger Rechtsprechung, dass auch das Berufungsgericht zu einer mündlichen An...

In seinem Beschluss vom 24.3.2010 hat der BGH ergänzend darauf hingewiesen, dass es dann einer er...

27.2.2.6 Eigene Hinweise

Die dargestellte Rechtsprechung macht deutlich, welch hoher Bedeutungsgehalt dem Frage- bzw. Einw...

Hervorzuheben sind die Ausführungen des BGH in seinem Urteil vom 5.7.2007 (siehe Abschnitt 27.2.2...

Der zuletzt genannte Aspekt ist vor allem aus praktischer Sicht zutreffend. Vielfach ist festzust...

Zusammenfassend kann nach der Rechtsprechung des BGH festgehalten werden, dass das Geri...

Insofern ist der Wortlaut von § 411 Abs. 3 Satz 1 ZPO (

Des Weiteren ist noch darauf hinzuweisen, dass eine Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Er...

27.3 Empfehlungen des Arbeitskreises VI des 2. Deutschen Baugerichtstages und des Arbeitskreises III des 6. Deutschen Baugerichtstages

Mit der Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, § 411 ZPO dahingehend...

Das praktische Bedürfnis für die Klärung dieser Frage liegt auf der Hand: Den Sachverständigen, d...

26 spricht sich gegen eine solche Ergänzung von §

Die Teilnehmer des Arbeitskreises VI des 2. Deutschen Baugerichtstages haben sich nach einer ausf...

Die Teilnehmer des Arbeitskreises III des 6. Deutschen Baugerichtstages (3./4.6.2016 in Ha...

27.4 Eigene Stellungnahme

Was ist von der dargestellten Rechtsprechung des BGH zu § 411 A...

Es ist nicht zu übersehen, dass das Anliegen von Sachverständigen, sich effizient und umfassend a...

Die gerade genannten organisatorischen und praktischen Aspekte sind nach Auffassung des Autors ni...

Den Empfehlungen des Arbeitskreises VI des 2. Deutschen Baugerichtstages ist daher zuzustimmen. D...

Deswegen bleibt festzuhalten, dass es keinen Anlass für eine Änderung von &...

27.5 Praxishinweise

27.5.1 Gerichtlicher Auftrag zur schriftlichen Gutachtenergänzung

Der gerichtlich bestellte Sachverständige muss im Vorfeld seiner mündlichen Gutachtenerläuterung ...

Diese bei vielen Gerichten verbreitete Methode kann nicht überzeugen und ist entschieden abzulehn...

Für den eingangs zitierten Ergänzungsgutachtenauftrag „Sie werden gebeten, die im Sc...

Ein solcher Auftrag wird den Anforderungen an einen Beweisbeschluss gemäß &...

Vertiefung: An dieser Stelle ist noch kurz darauf hinzuweisen, dass in Bauprozessen von Sa...

unzulässig. Die Mangelhaftigkeit einer Bauleistung bestimmt sich nicht allein tatsächlich, sonder...

27.5.2 Reaktion des Gerichts auf einen mündlichen Erläuterungsantrag

Wie soll das Gericht auf den Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen E...

Mit seiner Reaktion auf den Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Gu...

Die zuletzt dargestellte Empfehlung sollte nicht dahingehend missverstanden werden, der Autor sei...

27.5.3 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung durch den Sachverständigen

An dieser Stelle soll kurz auf die Durchführung der Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Er...

Ein solcher Hinweis versetzt den Sachverständigen nur rudimentär dazu in die Lage, sich auf den T...

Sollte der Sachverständige hingegen feststellen, dass das Gericht diese Informationen mit der Lad...

27.5.4 Verhalten des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung

Sollte der Sachverständige im Rahmen der mündlichen Erläuterung seines Gutachtens feststellen, da...

Der Sachverständige ist daher gut beraten, alle an ihn in der Verhandlung gerichteten Fragen zu ...

Falls sich sodann in der Verhandlung neue ergeben, die bisher noch nicht Gegenstand des Gutachte...

Diese Handhabung führt für das Gericht dazu, dass es im Vorfeld nicht stets zuverlässig abschätze...

Für das Gericht sind mündliche Gutachtenerläuterungen durch den Sachverständigen auch deswegen be...

27.5.5 Konfrontation des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung mit Unbekanntem?

Nach der dargestellten Rechtsprechung des BGH geben die Parteien zumindest grob vor, inwieweit si...

Wegen des Anspruchs der Parteien auf Gewährleistung (umfassenden) rechtlichen Gehörs (Art. 103 Ab...

27.5.6 Exkurs: Übersendung einer Urteilsabschrift an den Sachverständigen?

Im Anschluss an den Erlass eines Urteils stellt sich bisweilen die Frage, ob dem Gerichtssachvers...

Dritten Personen kann der Vorstand des Gerichts nach § 299 Abs....




aus dem Buch
Buch: Handbuch für den Bausachverständigen
Handbuch für den Bausachverständigen
Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Mit vielen Arbeitshilfen
Edition Der Bausachverständige
Hrsg.: Michael Staudt, Mark Seibel
4., aktual. Aufl.
2018, 782 S., 38 S-W-Abb., 5 Tab., 22 Mustertexte, Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-7388-0072-2

Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®

Inhalt

Der »Staudt/Seibel« hat sich als das Werk des ersten Zugriffs bei allen rechtlichen und technischen Fragen rund um die Bausachverständigentätigkeit etabliert. Alle Beiträge der vierten Auflage wurden durchgängig überarbeitet.
Umfassend eingearbeitet ist das seit dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht. Dargestellt werden zudem die aktuellen Entwicklungen u.a. im Bauproduktenrecht (Stichwort: EU-BauProduktenVO), im Bereich des energiesparenden Bauens (EnEV 2013) und in der Bedeutung der »allgemein anerkannten Regeln der Technik« für die Baumangelbeurteilung. Die Ausführungen zur Vergütung berücksichtigen die umfangreichen JVEG-Änderungen 2013. Neu sind zwei Beiträge zur »Bedeutung von Herstellervorschriften für die Baumangelbeurteilung« und zu »Dachabdichtungen«.
Das Buch informiert auch über alle weiteren praxisrelevanten Aspekte der Bausachverständigentätigkeit, wie Anforderungen an ein Gutachten, Durchführung eines Ortstermins oder Beweissicherung.
Alle Mustertexte finden sich in einem eigenen Kapitel und sind direkt mit den betreffenden Kapiteln verknüpft, sodass ein sofortiger Zugriff auf die benötigten Mustertexte gewährleistet ist.

Autoreninfo

Herausgegeben von Dipl.-Ing. (FH) Michael Staudt ist Architekt und Bausachverständiger und Dr. iur. Mark Seibel, Vizepräsident des Landgerichts Siegen. Das Handbuch wurde bearbeitet von zahlreichen renommierten Autoren, allesamt anerkannte Fachleute in ihrem Bereich.

Rezensionstext

„(…) Nicht nur Bausachverständige wissen dieses Nachschlagewerk für ihre tägliche Arbeit zu schätzen. (…)“ Prof. Dr. Klaus Fiedler in Wohnmedizin (2018), Heft 2, Seite 110

Verfügbare Formate

Hardcover
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