Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
3.1 Empfehlungen für klassische Bauherren
Ansorge, Dieter
Seiten: 351-366

Aus dem Inhalt
3 Allgemeine Hinweise zur Vermeidung von Pfusch am Bau
Wie kann Pfusch am Bau von Auftraggebern, ob Laien oder mit dem Bauen Vertrauten, und auch ausfüh...
3.1 Empfehlungen für klassische Bauherren
Nur vollständige Planungsaufträge an Architekten und Ingenieure erteilen
Um überhaupt bauen zu können, sind vollständige Pläne erforderlich. Der Architekt plant das Haus ...
Ingenieure werden als so genannte Sonderfachleute benötigt. Ingenieure sind keine Erfüllungsgehil...
Vollständige Planungsleistungen sind für die mangelfreie Erstellung von Gebäuden erforderlich. Da...
Referenzen von mindestens 5 Jahre alten Objekten einholen
Vor der Entscheidung über die Vergabe von Planungsaufträgen wird das Einholen von Referenzen imme...
Versicherungsbestätigungen vor Auftragserteilung einholen
Kein Mensch ist unfehlbar, auch kein Planer. Bauleitende Architekten und Ingenieure müssen ihren ...
Faire Honorare nach HOAI vereinbaren
Alle Planer müssen nicht nur überleben können, sondern auch Geld verdienen. Freiberufler sind wed...
Eindeutige Planungsverträge abschließen
In den Verträgen müssen alle vom Planer zu erbringenden Leistungen vollständig erfasst und verein...
Deckungszusagen in Verträge aufnehmen
Deckungszusagen mit möglichen Forderungsabtretungsvereinbarungen müssen unbedingt in Planungsvert...
Schriftliche Festlegung aller Planungsaufträge und Planungsschritte
Immer wieder entstehen Streitigkeiten, Kostenüberschreitungen, Terminverzögerungen, Folgemängel u...
Planungsergebnisse schriftlich formulieren lassen
Auch wenn schriftliche Formulierungen als Text zuzüglich zu Zeichnungen oder Skizzen von Planungs...
Alle Pläne sorgfältig auf Inhalt und Vollständigkeit prüfen
Neben den für die Bauausführung erforderlichen Maßen und sonstigen Angaben, werden in die Pläne a...
Welcher Bauherr ist dazu in der Lage? Die Beauftragung eines Bausachverständigen, alle Pläne vor ...
Unklarheiten sofort klären
Unklarheiten dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Alle Fragen schriftlich zu formuli...
Alle Empfehlungen und Ratschläge schriftlich bestätigen
Das alte Sprichwort »Wer schreibt, der bleibt«
Alle Besprechungen lückenlos protokollieren
Während der Planungs- und Entscheidungsphasen wird viel gesprochen, später aber noch viel mehr ve...
Verbindliche Kostenberechnungen fordern
Die Planer sind nach der HOAI dazu verpflichtet, Kostenschätzungen und -berechnungen zu erstellen...
Verbindliche Termine vereinbaren
Alle Beteiligten sollten an einer zügigen Maßnahmedurchführung interessiert sein. Deshalb ist es ...
Nur nach baurechtlich genehmigten Plänen und Berechnungen bauen; die Genehmigungs- und Bauaufsichtsbehörden haften mit
Bei kleineren Wohnungsbaumaßnahmen besteht die Möglichkeit, auf das normale Baugenehmigungsverfah...
Keine Freistellungen für Tragwerksplanungen akzeptieren
Durch Freistellungserklärungen gegenüber der Baurechtsbehörde können Bauherren und Tragwerksplane...
Prüfung aller Baubeschreibungen und Leistungsverzeichnisse auf Übereinstimmung mit eigenen Vorstellungen, den a. a. R. d. T., Vollständigkeit und Vertragsbedingungen
Baubeschreibungen sind für den Baulaien nur verständlich, wenn alle geplanten Ausführungsstandard...
Angebote akribisch überprüfen
Angebote werden oft bewusst so unvollständig abgegeben, dass spätere Nachtragsangebote erforderli...
Keine Planungsänderungen verursachen (Mehrkosten drohen)
Jede geänderte Planung hat Kostenänderungen zur Folge, meistens nach oben. Wenn während der Bauph...
Rechtliche Beratung vor Vertragsabschlüssen einholen, rechtliche Betreuung vereinbaren
Besonders beim Privatbau sind die Vertragsparteien in der Regel unterschiedlich ausgebildet, auf ...
Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherungen abschließen
Bauherren sind gegenüber Dritten erst einmal immer die Verursacher von möglichen Schadensereignis...
Referenzen über Firmen einholen, besonders über Mängel und Mängelbeseitigung
Geplante Baumaßnahmen können vor der Errichtung nicht besichtigt oder überprüft werden. Referenze...
Bonitäts-, Liquiditäts- und Versicherungsauskünfte einholen
Der Pfusch am Bau fordert immer mehr Opfer, leider auch die Bauherren selbst. Wegen der meist zu ...
Aufträge nur an regionale oder örtliche, renommierte Firmen vergeben
Regional oder örtlich agierende mittelständische Firmen, meist noch im Familienbesitz und unter E...
Unbekannte oder Subunternehmer aus Billiglohnländern ausschließen
Dieser Rat ist leichter ausgesprochen und geschrieben, als ausgeführt. Die meisten Bauunternehmer...
Bei Vergabe an Generalüber- oder -unternehmer Subunternehmer und Objektüberwachung vertraglich festlegen
Bei schlüsselfertigem Bauen mit einem Generalübernehmer gibt der Auftraggeber alle Leistungen, au...
Pauschalverträge nur bei Vollständigkeit des gesamten Leistungsumfanges und nach Vergleichsberechnungen abschließen
Pauschalverträge bieten dem Auftraggeber Sicherheiten, jedoch nur, wenn alle Planungsleistungen s...
Bauüberwachung nicht aus der Hand geben, Bauüberwachung ggf. vom Planer trennen (vier Augen sehen mehr, doppelte Haftung)
Das wichtigste Glied in der Baukette ist und bleibt der Objektüberwacher (Bauleiter). Bauleiter m...
Baustelle täglich überwachen lassen
Früher war es grundsätzlich üblich, heute ist es zwingend erforderlich, die Baustellen mindestens...
Vollständiges Tagebuch führen
Das Bautagebuch ist vom Bauleiter lückenlos zu führen. Aufzunehmen sind: Datum, Wetter, Belegscha...
Lückenlose Fotodokumentation führen
Mit Fotos oder Filmen können der jeweilige Baustand, die Lage von Leitungen für Wasser, Abwasser ...
Alle Leistungen, auch Teilleistungen, gemeinsam mit dem Bauleiter abnehmen
Die wichtigste Handlung des Bauherrn (Besteller) ist die Abnahme. Bei der Abnahme übernimmt der B...
Schönreden von Mängeln zurückweisen
Bauunternehmer, alle Handwerker, aber auch Architekten und abhängige Bauleiter versuchen immer, g...
Achtung: Mit vereinbarten Minderungen wird unter Umständen jede diesen Punkt betreffende Nachbesserungspflicht aufgehoben. Der Besteller muss mit dem Pfusch leben.
Bei Mängeln Abnahmen verweigern
Bei mangelhaften Bauleistungen muss die Abnahme für das mangelhafte Bauteil, bei gravierenden Män...
Bei Abnahmen Bausachverständige einschalten
Bei konventionell errichteten Bauten überprüft der Bauleiter während der gesamten Bauzeit die ein...
Bei schlüsselfertigen Bauten, die nach Werksvertragsrecht errichtet wurden, sind Bauunternehmer u...
Schlüssel gibt es bei schlüsselfertigen Objekten meistens aber nur nach bestätigter Zahlung der z...
Durch Unterstützung von Bausachverständigen bei Bauabnahmen haben unerfahrene Bauherren eine Mögl...
aus dem Buch
Pfusch am Bau, Band 4
Dieter Ansorge
2., überarb. u. erw. Aufl.
2014, 400 S., 480 meist farb. Abb., 6 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-9043-3
Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®
Rezension [PDF]
Inhalt
Durch Pfusch am Bau, seien es Entscheidungs-, Planungs- oder Ausführungsfehler, werden allein in Deutschland jährlich ca. 4 Milliarden Euro »vernichtet«. Ganze Heere von Anwälten, Richtern und Sachverständigen leben von diesen Fehlern. Schäden und Streitfälle können vermieden werden, wenn die wichtigsten Regeln bei Planung, Vergabe, Ausführung und Prüfung beachtet werden.
In Band 4 der Reihe »Pfusch am Bau« zeigt der Autor typische Planungs- und Ausführungsfehler beim Wärme- und Feuchteschutz von Gebäuden auf und erläutert, wie es bei alten, aber auch bei neuen Gebäuden immer wieder zu hässlichen und zerstörerischen Salzschäden kommt. Von der unterlassenen Instandhaltung über die falsche konstruktive Ausbildung der Bauteile und die mangelhafte Ausführung bis zur Wahl ungeeigneter Materialien reicht das Ursachenspektrum für die hier gezeigten Schäden. Besonderes Augenmerk richtet er auf Salzschäden durch den Eintrag von Tau- und Düngesalzen bei Pflasterbelägen.
Das Buch richtet sich an alle am Bau Beteiligten. Den meist unkundigen Bauherren und Käufern von Häusern oder Wohnungen soll es bei der Beurteilung der von den Ausführenden erbrachten Leistung helfen. Planern, Sachverständigen, Versicherungen, Ausführenden und Juristen soll es eine Hilfe für die tägliche Arbeit sein. Gegenübergestellt werden heute leider übliche mangelhafte Planungs- und Ausführungsdetails und solche, die mangelfrei sind und den Regeln der Technik entsprechen. Typische Schadensfälle aus der Sachverständigenpraxis werden einschließlich der Folgen vorgestellt und erläutert.
Autoreninfo
Dieter Ansorge, Jahrgang 1941; nach Ausbildung zum Stahlbetonbauer Studium des Bauingenieurwesens an der Staatlichen Ingenieurschule Holzminden und Architektur an der FH Holzminden; seit 1970 freiberuflich tätig als Architekt und Bauingenieur; seit 1976 Freier Sachverständiger für Sicherung und Erneuerung historischer Bauten und Schäden an Gebäuden; seit 1996 Mitarbeit in der WTA; Seminar- und Lehrtätigkeiten; Autor diverser Fachveröffentlichungen.
Verfügbare Formate
Bauschaden, Baufehler, Planungsfehler, Ausführungsfehler, Instandhaltung, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Salzschaden, Feuchteschaden, Pflasterbelag, Ausblühung, Tausalz, Schadensursache, Fallbeispiel, Schadensvermeidung, Empfehlung,
* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.
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