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4. Der Ortstermin des Sachverständigen
Staudt, Michael
Seiten: 55-69

Aus dem Inhalt
Teil 2: Durchführung des Gutachtenauftrags
4. Der Ortstermin des Sachverständigen
Übersicht
4.1 Auftragseingang
4.2 Ortstermin
4.2.1 Ladung zum Ortstermin
Nach Eingang der Gerichtsakten und Vorlage des Gutachterauftrags in Form des Beweisauftrags durch...
Die Bestimmung eines Ortstermins liegt im Zuständigkeitsbereich des Sachverständigen. Eine Beding...
Diese Vorbereitung ist die ordnungsgemäße Ladung der Parteien zu einem durch den Sachverständigen...
4.2.2 Persönliche Vorbereitung zum Ortstermin
4.2.3 Abhaltung des Ortstermins
Bei der Durchführung des Ortstermins ist in der Regel der Sachverständige derjenige, der diesen T...
Zu Beginn des Ortstermins sind die Verhältnisse zu klären, d.h., wer von den anwesenden Personen ...
Falls Bekanntheiten mit Parteien bestehen sollten, sind diese bei Terminbeginn zu erklären. Die E...
In der Einladung zum Augenscheintermin muss der Hinweis auf die Beauftragung enthalten sein, ents...
Gleichzeitig ist mit einem entsprechenden Schreiben das Gericht über den Ortstermin in Kenntnis z...
Sollte es vorkommen, dass doch eine der am Termin beteiligten Personen an dem festgesetzten Termi...
Die Ladungen haben in der Regel über die Post zu erfolgen, wobei man bei der Ladung über die Rech...
Es ist wichtig, einen Beweis dafür zu haben, dass die Partei ordnungsgemäß geladen wurde und dass...
4.3 Vorbereitungen für einen Ortstermin für verschiedene Zielgruppen
4.3.1 Bewertungsauftrag
Für den Ortstermin selbst ist es zwingend notwendig, entsprechende Gerätschaften, wie z.B. einen ...
4.3.2 Beurteilung von Bauschäden
Unterlagen: Sofern derartige beim Ortstermin von einer der beteiligten Parteien übergeben ...
4.4 Praxishinweise zur Abhaltung eines Ortstermins
Für den Gutachter ist es äußerst wichtig und entscheidend, wie professionell er seinen Ortstermin...
Es ist wichtig, dass man als Gutachter in jeder Situation – se...
Dazu gehört u.a. auch die sorgfältige, wenn möglich perfekte Vorbereitung des Ortstermins. Dies u...
Zur Vorbereitung kann auch gehören, dass man gewisse Witterungsverhältnisse abzuklären hat, d.h.,...
Im Rahmen der Vorbereitung eines Ortstermins ist auch abzuschätzen, ob dieser Termin alleine durc...
Gegebenenfalls ist im Vorfeld des Ortstermins von Seiten des Sachverständigen zu überlegen bzw. a...
Falls diese Aspekte vor dem angesetzten Ortstermin nicht geklärt werden können, müssten diese Fra...
Nicht auszuschließen ist, dass u.U. ein zweiter oder dritter Ortstermin erforderlich ist, damit d...
4.5 Die praktische Durchführung eines Ortstermins
Wichtig ist, dass man möglichst die unmittelbar betroffenen Personen herauskristallisiert; dies s...
Alsdann klärt man, weshalb man gerufen worden ist und welche Aufgabe besteht. Sollte dies bei Auf...
Um sich über die Örtlichkeiten zu informieren, sollte man dann in Ruhe z.B. die Planunterlagen ge...
Lässt man die am Verfahren/Prozess Beteiligten mithören, was aufgezeichnet wird, schließt man spä...
Um den Überblick zu behalten, ist es sinnvoll, erst die entsprechenden visuellen Feststellungen u...
Grundsätzlich gilt bei der Aufnahme der entsprechenden Informationen vor Ort, keine vorzeitigen S...
Vorzeitige Aussagen zu der jeweils zu begutachtenden Sache sind auch deshalb möglicherweise schäd...
4.6 Begehung des zu begutachtenden Objekts
Es bietet sich in der Regel an, zuerst eine gemeinsame Begehung des Objekts vorzunehmen. Man läss...
Man sollte dabei mit einem gewissen System vorgehen, d.h. bei einem mehrstöckigen Gebäude entwede...
Sofern entsprechende Bauteile geöffnet werden müssen oder freizulegen sind, sollte dies am Anfang...
4.7 Aufzeichnung der örtlichen Feststellungen und Angaben
Wie bereits beschrieben, ist es notwendig, über die örtlichen Verhältnisse Aufzeichnungen zu mach...
Im gerichtlichen Auftragsfall ist es nicht notwendig, ein Protokoll zu erstellen, wie es auch nic...
Sofern für die Durchführung des Termins die Parteien wichtig sind, weil sie Auskünfte oder Hinwei...
Die Aufzeichnung des Protokolls kann in schriftlicher Form geschehen, es kann aber auch per Tontr...
Hat man etwas Schriftliches, kann man sich wesentlich leichter daran erinnern und ggf. dies auch ...
4.8 Anfertigen einer Fotodokumentation
Die Fotodokumentation ist eine der wichtigsten Unterlagen, die der Gutachter bei der Erstellung s...
Für die Fertigung von Fotoaufnahmen ist es selbstverständlich erforderlich, geeignete Gerätschaft...
Bei der Erstellung von Fotoaufnahmen vor Ort sollte man sinnvollerweise Vergleichsmöglichkeiten b...
4.9 Durchführung von Messungen
Messen kann „Vermessen“ bed...
Dabei ist zu entscheiden, dass die zweite Person, die zum Messen gebraucht wird, ein Vertrauter o...
Bei der Hinzuziehung von sogenannten Hilfskräften, die eventuell bei den Messungen/Vermessungen b...
Die Messungen durch eine Partei im Rahmen eines Gerichtsauftrags bergen also durchaus die Gefahr,...
„Messen“ kann aber auch bed...
4.10 Untersuchungen von Bauteilen oder Baustoffen
Die Untersuchungen von Bauteilen oder Baustoffen können vielfältig sein. Es können einfache Feuch...
Bei der Untersuchung von Bauteilen und Baustoffen kann es erforderlich sein, gewisse Öffnungen bz...
Man sollte sich immer die ausdrückliche Zustimmung zur Zerstörung oder Öffnung eines Bauteils von...
4.11 Beendigung des Ortstermins
Wenn alle Maßnahmen vor Ort durchgeführt wurden, die erforderlich sind, um das verlangte Gutachte...
Man sollte nach dem Ende des Termins, insbesondere dann, wenn es sich um einen Gerichtsauftrag ha...
An dieser Stelle ist der besondere Hinweis anzubringen, dass ein Gutachter oder Sachverständiger ...
Ist eine der Parteien nicht anwaltlich vertreten, wie dies z.B. beim selbständigen Beweisverfahre...
Ausnahmen der unmittelbaren Kontaktmöglichkeiten mit den Parteien bestehen nur bei einem durchzuf...
4.12 Anhörungs- und/oder Verhandlungstermin bei Gericht nach erfolgtem Ortstermin
4.12.1 Einladung zur Anhörung bei Gericht
Die Anhörung bei Gericht ist auch ohne die vorherige Erstattung eines schriftlichen Gutachtens mö...
Eine derartige Einschaltung eines Sachverständigen kommt meist dann in Betracht, wenn es um die K...
Die Einladung zu einer derartigen Teilnahme bei Gericht erfolgt durch das Gericht. Die Ladung als...
Die Wahrnehmung dieses Termins ist eine bürgerliche Pflicht, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetz...
4.12.2 Vorbereitung zum Anhörungstermin
Um ausreichend für einen Anhörungstermin vorbereitet zu sein, ist es erforderlich, dass man sich ...
Die gestellten Fragen können ganz allgemeiner Art sein, sie können jedoch auch spezifisch auf das...
Die sorgfältige Vorbereitung zu einem Anhörungstermin ist als sehr wichtig einzustufen. Bei der A...
Als Maxime gilt: Bei der Anhörung soll das Gericht in die Lage versetzt werden, den Streitgegenst...
4.12.3 Teilnahme am Anhörungstermin
Beim Anhörungstermin bei Gericht hat der Gutachter eine ähnliche Position wie der Zeuge oder der ...
Jeder Sachverständige hat sich davor zu hüten, Antworten zu geben oder Ausführungen zu machen, zu...
Ganz wichtig ist, dass der Sachverständige sich bestimmter Wertungen enthält. Die rechtliche Würd...
An dieser Stelle ist nochmals der besondere Hinweis zu geben, dass in Zivilprozessen die Parteihe...
Wenn sich ein Sachverständiger durch Ausführungen zu weit vorwagt und ggf. neue Prozessaspekte au...
Allerdings ist dazu einschränkend festzuhalten, dass ein Anspruch nur dann besteht, wenn grobe Fa...
4.12.4 Verhaltensweisen beim Anhörungstermin
Es ist empfehlenswert, dass sich der Sachverständige möglichst zurückhaltend bei Gericht benimmt....
Der Sachverständige vor Gericht sollte sich auch davor hüten, mit einer der beiden Parteien ggf. ...
Wichtig ist auch, dass sich der Sachverständige auch persönlich unter Kontrolle hat. Es geschieht...
Die Folge davon ist, dass ein Befangenheitsantrag nachgeschoben wird, der den Sachverständigen mö...
4.13 Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit dem Ortstermin
Grundsätzlich gilt, dass für die Beantwortung der Fragen, die dem Gutachter gestellt sind, eine B...
Es gehört zu den „Todsünden“
Nach Erhalt bzw. Eingang des Gutachterauftrags ist ein Studium der vorgelegten Akten unbedingt er...
Sofern es sich um einen gerichtlichen Auftrag handelt, ergibt sich der Leistungsumfang aus...
Sofern in dem Beweisbeschluss die unmittelbare Angabe des zu begutachtenden Objekts fehlt, ist di...
Handelt es sich um einen privaten Auftrag, so wird im Rahmen des Gesprächs (telefonische o...
Bei Auftragseingang ist dann zu prüfen, ob alle entsprechenden Unterlagen vorliegen, die der Sach...
Dann kommt im Einzelnen, was in der Wohnung festzustellen, zu untersuchen oder zu begutachten ist...
Die Beibringung dieser Unterlagen und die Vorprüfung des erteilten Auftrags dienen der Vorbereitu...
aus dem Buch

Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Mit vielen Arbeitshilfen
Edition Der Bausachverständige
Hrsg.: Michael Staudt, Mark Seibel
4., aktual. Aufl.
2018, 782 S., 38 S-W-Abb., 5 Tab., 22 Mustertexte, Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-7388-0072-2
Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®
Inhalt
Der »Staudt/Seibel« hat sich als das Werk des ersten Zugriffs bei allen rechtlichen und technischen Fragen rund um die Bausachverständigentätigkeit etabliert. Alle Beiträge der vierten Auflage wurden durchgängig überarbeitet.
Umfassend eingearbeitet ist das seit dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht. Dargestellt werden zudem die aktuellen Entwicklungen u.a. im Bauproduktenrecht (Stichwort: EU-BauProduktenVO), im Bereich des energiesparenden Bauens (EnEV 2013) und in der Bedeutung der »allgemein anerkannten Regeln der Technik« für die Baumangelbeurteilung. Die Ausführungen zur Vergütung berücksichtigen die umfangreichen JVEG-Änderungen 2013. Neu sind zwei Beiträge zur »Bedeutung von Herstellervorschriften für die Baumangelbeurteilung« und zu »Dachabdichtungen«.
Das Buch informiert auch über alle weiteren praxisrelevanten Aspekte der Bausachverständigentätigkeit, wie Anforderungen an ein Gutachten, Durchführung eines Ortstermins oder Beweissicherung.
Alle Mustertexte finden sich in einem eigenen Kapitel und sind direkt mit den betreffenden Kapiteln verknüpft, sodass ein sofortiger Zugriff auf die benötigten Mustertexte gewährleistet ist.
Autoreninfo
Herausgegeben von Dipl.-Ing. (FH) Michael Staudt ist Architekt und Bausachverständiger und Dr. iur. Mark Seibel, Vizepräsident des Landgerichts Siegen. Das Handbuch wurde bearbeitet von zahlreichen renommierten Autoren, allesamt anerkannte Fachleute in ihrem Bereich.
Rezensionstext
„(…) Nicht nur Bausachverständige wissen dieses Nachschlagewerk für ihre tägliche Arbeit zu schätzen. (…)“ Prof. Dr. Klaus Fiedler in Wohnmedizin (2018), Heft 2, Seite 110
Verfügbare Formate
Bausachverständiger, Sachverständiger, Berufsrecht, Haftung, Gutachten, Auftrag, Vergütung, Honorierung, Bauordnungsrecht, Anforderung, Schallschutz, Feuchteschutz, Wärmeschutz, Brandschutz, Denkmalpflege, Arbeitsschutz, EnEV, Schadensbeurteilung, Baumangel, Bauschaden, Beweissicherung, Bauabnahme, Regel der Technik, Dokumentation, Arbeitshilfe, Handbuch,
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