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Buchkapitel

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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4 Urheberrecht des Planers

Seiten: 56-68

– Abbildung ähnlich –

Dieses Kapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank  SCHADIS®


Aus dem Inhalt

4 Urheberrecht des Planers

Ein professioneller Umgang mit dem Urheberrecht des Architekten ist bei der Modernisierung, dem U...

Will der Architekt einen Anspruch aus seinem Urheberrecht geltend machen, so setzt dies voraus, d...

4.1 Schutzfähigkeit des Architektenwerks

Das Werk des Architekten kann nach § 2 Abs. 1 Nr.&n...

Allerdings unterfällt nicht jedes Bauwerk dem Schutz des Urheberrechts. Geschützt sind vielmehr l...

»eine eigenpersönliche, geistige Schöpfung [...], die mit Darlegungsmitteln der Kuns...

Voraussetzung dafür ist, dass das Bauwerk eine originelle, eigenschöpferische Darstellung ...

Maßgeblich sind damit immer die konkreten Umstände des Einzelfalls. In der Rechtsprechung hat sic...

Entscheidend ist, dass es sich bei der fraglichen Architektenleistung um kein § 15 Abs. 1 UrhG bestimmt, dass der Urheber das aus...

Eine wichtige Einschränkung erfährt dieses Nachbaurecht des Architekten jedoch dadurch, dass in A...

4.2.2 Änderungsrecht

Bei der baulichen Veränderung bereits errichteter Gebäude wirft die Frage nach der Änderungsbefug...

»(1) Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeic...

Damit steht das Recht, Änderungen an einem urheberrechtlich geschützten Werk vorzunehmen, ...

Begriff der Änderung

Eine Änderung des Architektenwerks liegt regelmäßig vor, wenn in die körperliche Substanz des Bau...

Vereinbarte Änderungsbefugnis

Nicht jede Änderung eines urheberrechtlich geschützten Architektenwerks ist schon an sich verbote...

Ist ein Änderungsrecht des Auftraggebers nicht ausdrücklich vereinbart worden, so kann der Archit...

Änderungsbefugnis nach Treu und Glauben

§ 39 Abs. 2 UrhG bestimmt, dass solche Änderungen d...

In der Praxis ist diese Regelung von erheblicher Bedeutung, da Architektenverträge häufig keine a...

Grundsätzlich gilt, dass es für das Bestehen und den Umfang einer aus Treu und Glauben abgeleitet...

Modernisierungen:
Beschränkt sich der Eigentümer nicht auf eine bloße Erhaltung der Bau...

Grundsätzlich gilt, dass solche Änderungen, zu denen der Eigentümer aufgrund anderweitiger Rechts...

Nachbau und Wiederaufbau:
Unterschiedlich sind Nachbau und Wiederaufbau eines Gebäudes ...

4.2.3 Entstellungsverbot

Das grundsätzlich dem Urheber zustehende Änderungsrecht wird ergänzt durch ein für jedermann gelt...

»Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seine...

Über das Entstellungsverbot kann der Urheber im Vorhinein nicht disponieren, so dass sich eine Ve...

Eine Entstellung des Architektenwerks liegt dann vor, wenn seine Wesenszüge verzerrt oder ...

Durchaus umstritten war die Frage, ob auch der Abriss eines Bauwerks eine Entstellung bede...

4.3 Folgen einer Urheberrechtsverletzung

Liegt nach diesen Maßstäben eine Verletzung des Urheberrechts des Architekten vor, so stehen dem ...

4.3.1 Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch

Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 und 2 UrhG kann der Urheber...

Ist die Verletzung des Urheberrechts dagegen bereits eingetreten, steht dem Architekten nach

4.3.2 Schadensersatzanspruch

Ferner steht dem in seinem Urheberrecht verletzten Architekten nach §<...

4.4 Übersicht: Urheberrecht des Architekten




aus dem Buch
Buch: Bauen im Bestand
Blick ins Buch

Bauen im Bestand
Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft
Sanierung - Modernisierung - Umbau
Edition Der Bausachverständige
Hrsg.: TSP Theißen Stollhoff & Partner
2012, 236 S., Tabellen, Musterverträge, Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-8718-1

nicht mehr lieferbar

Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®

Inhalt

Für ein erfolgreiches Bauen im Bestand sind zahlreiche rechtliche Besonderheiten zu beachten. Neben honorar- und urheberrechtlichen Aspekten stehen das Leistungssoll des Planers sowie das Vergabe- und das Bauvertragsrecht im Mittelpunkt. Von großer Bedeutung ist auch das Bauordnungsrecht: die Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungsänderungen, Bestandsschutz, Brandschutz und letztlich auch denkmalschutzrechtliche Belange können den Erfolg von Bestandsbaumaßnahmen beeinflussen. Im Rahmen der Gebäudesanierung müssen letztlich Energieeinsparmaßnahmen und mietrechtliche Aspekte beachtet werden.
Der Rechtsleitfaden "Bauen im Bestand" behandelt die einzelnen Themen ausführlich und gibt den Beteiligten Sicherheit in rechtlichen Fragen. Praxisorientiert werden die relevanten Besonderheiten dargestellt und mit zahlreichen Checklisten, Formulierungsbeispielen und Schaubildern erläutert.


  zum Literatur-Service  

Publikationslisten zum Thema:
Bauen im Bestand, Sanierungsmaßnahme, Modernisierungsmaßnahme, Energetische Sanierung, Umbau, Bauwirtschaft, Immobilienwirtschaft, Rechtssicherheit, Baugenehmigung, Denkmalschutz, Brandschutz, Vergabe, Vertragsgestaltung, Bauausführung, Mietrecht, Leitfaden,




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