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A.6 Merkblatt der Industrie- und Handelskammern für den gerichtlichen Sachverständigen
Buss, Harald
Seiten: 39-53

Aus dem Inhalt
A.6 Merkblatt der Industrie- und Handelskammern für den gerichtlichen Sachverständigen
Die wesentlichen Bestimmungen zum Gerichts- und Sachverständigenrecht enthält das Merkblatt der I...
Die Ziffern des Textes entsprechen denen des Merkblattes, vorgesetzt sind der Buchstabe A sowie d...
A.6.1 Allgemeines
Der Beweis durch Sachverständige wird in §„Sachverständiger Zeuge
Der Sachverständige wird nach dem „Gesetz über die Vergütung ...
In der JVEG wird das Gesetz „zur Modernisierung des Schuldrec...
A.6.2 Abfassung des Beweisbeschlusses
Die Beweisaufnahme erfolgt vor dem Prozessgericht. Unter bestimmten Voraussetzungen darf sie ein...
Die Beweisaufnahme und die Anordnung eines besonderen Beweisaufnahmeverfahrens erfolgen durch ei...
A.6.3 Pflichten des Gerichts
Das Gericht hat die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang sei...
Soweit es die Besonderheit des Falles erfordert, soll das Gericht den Sachverständigen vor Abfas...
Soweit es erforderlich ist, bestimmt das Gericht, in welchem Umfang der Sachverständige zur Aufk...
A.6.3.7 Das Gericht kann eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige...
A.6.4 Beeidigung des Sachverständigen
Der Sachverständige wird in der Regel uneidlich vernommen. Zu beeiden ist er nur, wenn das Geric...
Soll der Sachverständige beeidigt werden, so geschieht dies vor oder nach Erstattung des Gutacht...
Ist der Sachverständige für die Erstattung von Gutachten der betreffenden Art im Allgemeinen bee...
Da die Beeidigung des Sachverständigen - in welcher Form sie auch erfolgt - die zivilrechtlichen...
A.6.5 Eingang des Gutachtenauftrages
Der Sachverständige sollte zunächst prüfen, ob es in dem Verhältnis zu den Verfahrensbeteiligten...
Der Sachverständige hat sodann zu prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne Hinzu...
Regelmäßig mit der Empfangsbestätigung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen soll dem Gerich...
Wenn das Gutachten aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Arbeitsüberlastung, Urlaub) nicht ode...
Ist der Sachverständige der Auffassung, dass zur Beantwortung der Beweisfragen ein mündliches Gu...
Erwachsen voraussichtlich Kosten, die erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstandes...
Will der Sachverständige eine besondere Entschädigung nach JVEG beanspruchen, muss er vor Inangr...
A.6.6 Verweigerung des Gutachtenauftrags und Entbindung des Sachverständigen durch das Gericht
Jedoch sollte der Sachverständige das Gericht darauf hinweisen, wenn ihm zur sachgerechten und zu...
Der Sachverständige kann die Erstattung des Gutachtens aus denselben Gründen verweigern, aus den...
Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Ersta...
Das Gericht muss den Sachverständigen von dem Gutachtenauftrag entbinden, wenn eine Partei ein A...
Wenn ein Sachverständiger nicht erscheint oder sich weigert, ein Gutachten zu erstatten, obgleic...
A.6.7 Ablehnung des Sachverständigen durch die Prozesspartei
Der Sachverständige kann auf Antrag einer Prozesspartei wegen Besorgnis der Befangenheit abgeleh...
Für eine Besorgnis der Befangenheit kommt es nicht darauf an, ob der vom Gericht beauftragte Sac...
Der Sachverständige kann beispielsweise wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ...
Wird der Sachverständige erfolgreich abgelehnt, hat er dennoch Anspruch gegen die Staatskasse au...
A.6.8 Die Vorbereitungsarbeiten
Der Sachverständige hat in seinem Gutachten - je nach Auftragstellung - Tatsachen festzustellen,...
Bei der Bearbeitung des Gutachtenauftrags hat sich der Sachverständige streng an den Beweisbesch...
Ergeben sich nachträglich Unklarheiten über Inhalt und Umfang des Auftrags oder erscheint dem Sa...
Das gleiche gilt, wenn der Sachverständige nicht eindeutig erkennen kann, von welchen Tatsachen ...
Hält der Sachverständige für die Beantwortung der Beweisfragen eine weitere Aufklärung des Sachv...
Eigene Feststellungen zum Sachverhalt darf der Sachverständige nur treffen, wenn sich die Befugn...
Auf keinen Fall darf der Sachverständige selbst Zeugen vernehmen, umfangreiche Ermittlungen anst...
Von etwaigen Orts- oder Objektbesichtigungen hat der Sachverständige die Prozessvertreter und, w...
Der Sachverständige soll sich während der Vorbereitungsphase seines Gutachtens jeder abschließen...
Bei der Durchführung der Vorarbeiten hat der Sachverständige jeden Anschein der Beeinflussung du...
Der Sachverständige hat das von ihm angeforderte Gutachten persönlich zu erstatten. Hilfskräfte ...
A.6.9 Aufbau, Sprache und Inhalt des Gutachtens
Die Sprache im Gutachten soll sachlich, abgewogen, neutral und nüchtern sein; Polemik, Schärfe i...
Der Sachverständige hat für die seinem Gutachten zugrunde liegenden Tatsachen (sog. Anknüpfungs-...
Hat ein Ortstermin stattgefunden, ist im Gutachten ein Hinweis über die Unterrichtung und die An...
Das Gutachten muss nicht nur im Ergebnis richtig sein, sondern auch ausreichend begründet werden...
Der Sachverständige hat alle ihm im Beweisbeschluss gestellten Fragen erschöpfend zu beantworten...
Das Gutachten muss sich unbedingt auf das Beweisthema beschränken. Wenn z.B. in einem Bauprozess...
Soweit sich der Sachverständige bei der Erstellung von Gutachten der Mitarbeit einer anderen Per...
Es kann u. U. der Verständlichkeit des Gutachtens dienen, wenn der Sachverständige im Gutachten ...
Hat der Sachverständige zu prüfen, ob technische Regelwerke (DIN-Vorschriften, VDI-Normen, VDE-N...
Findet der Sachverständige in den Akten bereits das Gutachten eines anderen gerichtlichen Sachve...
Wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit unterschiedlichen Lehrmeinungen sind im Gutachten nur...
Kommen für die Beantwortung der Beweisfrage mehrere Lösungen ernsthaft in Betracht, so hat der S...
Kann der Sachverständige trotz sorgfältiger Ausschöpfung aller Erkenntnisquellen und Anwendung s...
In der Regel ist am Schluss des Gutachtens in Form einer Zusammenfassung eine Antwort auf die Be...
Das Gutachten muss von dem beauftragten Sachverständigen persönlich unterschrieben und, falls er...
Soweit nichts anderes verlangt ist, soll der Sachverständige sein Gutachten mit vier Durchschläg...
Häufig erhebt die Partei, zu deren Nachteil das Gutachten ausgefallen ist, hiergegen Einwendunge...
Der Sachverständige kann bei Gericht beantragen, nach Abschluss des Verfahrens in einer Instanz ...
Der Sachverständige hat auf Verlangen des Gerichts die Gerichtsakten und sonstige für die Beguta...
A.6.10 Kostenrechnung
Zum Zeitpunkt der Abfassung durch Änderung des JVEG überholt. Siehe derzeit gültige Fassung des J...
„Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts un...
Aus beiden Bestimmungen ergibt sich, dass der Sachverständige künftig Gutachten, Rechnungen, Antr...
A.6.11 Haftung des Gerichts-Sachverständigen
Einen speziellen Haftungstatbestand für den vom Gericht beauftragten Sachverständigen kennt das ...
Will eine Prozesspartei, die durch ein fehlerhaftes Gutachten und ein darauf beruhendes Urteil e...
Nach § 823 Abs. 1 BGB kann ein Sachverständiger nur dann auf S...
Nach § 823 Abs. 2 BGB kann ein Sachverständiger nur dann in An...
Nach § 826 BGB kann ein Sachverständiger nur dann in Anspruch ...
Mit dem Gericht kann weder ein Haftungsausschluss noch eine Haftungsbeschränkung der Höhe nach v...
Die Änderung der SVO des DIHK (2001) definiert die Hauptpflichten des Sachverständigen. In
Die Erweiterung der Sollvorschrift des § 14 ist zu begrüßen. Be...
Das Gesetz mit der Bezeichnung „Zweites Gesetz zur Änderung s...
„Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzl...
Mit der Regelung soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Rückgriff auf den Sachv...
Der Verschuldensmaßstab ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; eine Haftung für ein...
aus dem Buch
Handbuch für Ausbildung und Praxis
Harald Buss
3., aktual. Aufl.
2007, 364 S., 59, z.T. farb. Tab. u. Diagramme, Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-7162-3
Zum Inhaltsverzeichnis in SCHADIS®
Inhalt
Immer häufiger wird zur Aufklärung und Auswertung tatsächlicher Sachverhalte der fachliche Rat eines Sachverständigen in Anspruch genommen. Er hat die Aufgabe, unparteiisch und objektiv die vom Auftraggeber vorgegebene Sachlage fachlich zu beurteilen und zu bewerten.
Das Buch bietet einen Überblick über das gesamte Arbeitsfeld eines Sachverständigen für Schäden an Gebäuden und gibt hilfreiche Ratschläge. Wie erstellt man ein Gutachten, wie wird ein Ortstermin richtig durchgeführt. Neben den Aufgaben und Pflichten des gerichtlichen und außergerichtlichen Sachverständigen werden auch die rechtlichen Aspekte seiner Tätigkeit behandelt. Alle relevanten Rechtsbestimmungen, u.a. die Neuregelungen im Schuldrecht, sind in dem Buch enthalten. Es werden darüber hinaus die für einen Bausachverständigen unerlässlichen technischen Grundkenntnisse vermittelt. So entstand ein Handbuch für die Aus- und Fortbildung zum Sachverständigen.
Frühere Ausgabe: 2.Aufl., 2004, ISBN: 3-8167-6448-7.
Autoreninfo
Dipl.-Ing. Harald Buss, geb. 1930; nach dem Studium des Bauingenieurwesens, der Architektur und der Physik Tätigkeit im eigenen Architektur- und Ingenieurbüro; ab 1966 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauphysik, Mauerwerksbau und Konstruktionen im Hochbau; Fachbuchautor und Verfasser zahlreicher Fachartikel; Referent in Seminaren und Vorträgen; Entwicklung eines eigenen geeichten Messtechnik-Systems.
Rezensionstext
»... In komprimierter Form, ohne wesentliche Details auszulassen, werden Grundlagen vermittelt. Für Interessenten an der Tätigkeit eines Sachverständigen, aber auch für schon bestellte und vereidigte Sachverständige, ein Standardwerk. ...« (Dipl.-Ing. Lutz Wiegand in; Glas + Rahmen 3/04)
Verfügbare Formate
Sachverständiger, Gebäudeschaden, Handbuch, Ausbildung, Praxis, Einsatzbereich, Berufsbild, Bestellung, Öffentlich, Gutachten, Anforderung, Auftraggeber, Gericht, Privatgutachten, Schiedsrichter, Qualitätskontrolle, Verkehrswertermittlung, Anfechtung, Recht, Haftung, Versicherung, Bauvertrag, VOB, BGB, DIN, Architektenvertrag, Gewährleistung, Abnahme, Anerkannte Regel der Technik, Wärmeschutz, EnEV, Norm, Bestimmung, Beweisverfahren, Bauchemie, Bauphysik, Grundlage, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz, Messtechnik,
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