Liste der Publikationen zum Thema "Abnahme"
Fenster erneuern
Planung - Ausführung - Fehlervermeidung.
2022, 160 S., 198 Abb., 2 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Zement-Merkblatt Betontechnik B 6, 6.2021. Transportbeton - Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme
2021 5 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Edition Der Bausachverständige
Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Mit vielen Arbeitshilfen
4., aktual. Aufl.
2018, 782 S., 38 S-W-Abb., 5 Tab., 22 Mustertexte,
Fraunhofer IRB Verlag
2018 28 S., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
DBV-Heft, Band 16
Aktualisierte Ausgabe 2017.
2017, 174 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
2017 77 S., Abb., Lit., Kt.,
Selbstverlag
kostenlos
Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Band zur Tagung am 23. und 24. Juni 2016.
2016, 174 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
2015 8 S., Abb., Tab., Lit.,
FGSV Verlag
kostenlos
2015 43 S., Abb., Tab., Lit.,
Universum Verlag
kostenlos
DBV-Heft, Band 29
2014, 74 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
DBV
weitere Bücher zum Thema: Abnahme
DWA-Regelwerk, Band M 229-1
Korrigierte Fassung: Stand Februar 2021.
2021, 99 S., 15 Abb., 16 Tab.,
Informationen über Gussasphalt, Band 56
Technische Informationen über Gussasphalt.
2021, 15 S., 4 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 144-8
2020, 17 S., 1 ZIP-Datei,
DWA-Regelwerk, Band M 144-7
2020, 19 S.,
DWA-Regelwerk, Band M 135-1
2019, 35 S.,
Edition 2018.
2019, 158 S., num. tab. and fig.,
Ausgabe 2018.
2019, 46 S.,
ift-Fachinformation
2018, 34 S., 30 Abb., 8 Tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 144-3
Ergänzte Fassung: Dezember 2018 (E1 bis E5).
2018, 49 S., 28 Tab.,
weitere Merkblätter, Richtlinien, Normen zum Thema: Abnahme
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
EnEff:Wärme - Bettungswiderstand zyklisch belasteter Fernwärmeleitungen. Schlussbericht zum F und E-Projekt Förderkennzeichen 03ET1063C
2016 VII,144 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Zustandsänderungen von Mineralwolledämmstoffen in Warmdachaufbauten bei Flachdächern infolge Feuchteeintritt. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2824
2012, 124 S., zahlr. Abb. u. Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
Juvenile wood in Robinie - Qualität von Robinienholz (Robinia pseudoacacia L.) und Folgerungen für Holzbearbeitung und Produktqualität. Abschlussbericht
Reihe Holzbauforschung, Band H 004
2008, 70 S., 29 Abb., 44 Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
Analyse und Bewertung neuer Forschungserkenntnisse zur Lichtsignalsteuerung
2006 113 S., Abb., Tab., Lit.,
Wirtschaftsverlag NW
kostenlos
Mobile Kommunikationsinfrastruktur zur multi-medialen Unterstützung des Baumanagements MMBau. Schlussbericht zum Verbundprojekt MOBIKO "Mobile Kooperation im Bauwesen durch drahtlose Kommunikationstechniken". Version 1.00/B, Stand 11.04.2006. On line Ressource
2005 51 S., Abb.,
Selbstverlag
kostenlos
Koordination von Planungs- und Baumaßnahmen zur Fremdwasserverminderung im öffentlichen und privaten Bereich. Online Ressource
2003 104 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
COURAGE Computergestützte Überprüfung von bestehenden heiz- und raumlufttechnischen Anlagen. Abschlussbericht. Online Ressource
2002 187 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Einflüsse aus wiederholtem Vorspannen der Schrauben in Normalkupplungen
Bauforschung, Band T 2277
1990, 72 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Einfluß trocknungsbedingter Verschalung auf die Querzugfestigkeit von Leimholz-Lamellen aus Fichte. Abschlußbericht
Bauforschung, Band T 2356
1989, 70 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
weiterer Forschungsberichte zum Thema: Abnahme
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Fehler der Objektüberwachung? Kein Mitverschulden des Bestellers!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Kau, Wolfgang
Leistung funktionstauglich und DIN-konform: Mängelbeseitigung unverhältnismäßig!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Schwarz, Karl
Verlegen von Platten im Splittbett bedarf nur eingeschränkter Kontrolle!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Bolz, Stephan
Beginn der Gewährleistungsfristen: Abnahmeprotokoll geht Bauvertrag vor!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Kau, Wolfgang
Industrielles Recycling-Erzeugnis ist kein "Brechsand-Splittgemisch"!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Hofmann, Steffen
Mängelbeseitigungsfrist vor Abnahme gesetzt: Stehen dem Besteller Mängelansprüche zu?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Muffler, Joachim
Top-Thema: Abschied von der Abnahme als normativer Imperativ
Der Bausachverständige, 2023
Nessler, Carsten
Expertenmeinung: Sachverständige und Bauabnahme. Im Gespräch: Carsten Nessler, Bausachverständiger & Immobiliengutachter, Wiesbaden (kostenlos)
Der Bausachverständige, 2023
Grziwotz, Herbert
Rechte des Erwerbers und der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Bauträger
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Kau, Wolfgang
Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Abnahme
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Nachträgliche Ertüchtigung einer ehemaligen Schwarzen Wanne - Praxisbericht. Ein Praxisbericht über die Sanierung der Sanierung einer hochwertig genutzten Schwarzen Wanne aus Sicht des sachverständigen Beraters der kommunalen Bauherrin 2022
Quelle: Mängel - Schäden - Prävention. Tagungsband der 32. Hanseatischen Sanierungstage, 13. bis 15. Oktober 2022, Lübeck
Singbeil, Rüdiger
Pflasterhandwerk - Zunft mit Zukunft. Wie erhalten wir die Qualität im Natursteinpflaster-Gewerk - von der Planung bis zur Abnahme 2021
Quelle: 2. Kolloquium Straßenbau in der Praxis. Fachtagung zum Planen, Bauen, Erhalten, Betreiben unter den Aspekten von Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Tagungshandbuch 2021
Küenzlen, Jürgen H. R.; Scheller, Eckehard; Becker, Rainer; Kuhn, Thomas
Überblick zur Durchführung von Versuchen am Bauwerk mit Injektionsankern in Mauerwerk. Regelungen und Praxistipps 2021
Quelle: 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken. Fachtagung zur Beurteilung, Instandhaltung und Instandsetzung von Bauwerken. Tagungshandbuch 2021 (13. und 14. Juli 2021, Technische Akademie Esslingen)
Wollinger-Hamberger, Martina; Kinstetter, Andreas; Rücker, Günter
BIM-Methoden für die Technische Ausrüstung - Hindernisse und Möglichkeiten für eine Integration in das digitale Planen 2021
Quelle: STUVA-Tagung 2021 - Internationales Forum für Tunnel und Infrastruktur. STUVA-Tagung 2021 in Karlsruhe, 24. bis 26. November 2021. Langfassungen der Vorträge; Forschung und Praxis, U-Verkehr und unterirdisches Bauen
Tebbe, Holger
Grauzone Bauen - Insbesondere bei Berücksichtigung der Anerkannten Regeln der Bautechnik 2021
Quelle: 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken. Fachtagung zur Beurteilung, Instandhaltung und Instandsetzung von Bauwerken. Tagungshandbuch 2021 (13. und 14. Juli 2021, Technische Akademie Esslingen)
Fuchs, Andreas; Bötscher, Herbert; Zeilinger, Karl; Wehr, Reinhard; Conter, Marco
Akustische Abnahmeprüfung von Lärmschutzwänden im hochrangigen Straßennetz in Österreich 2021 (kostenlos)
Quelle: Tagungsband DAGA 2021. 47. Jahrestagung für Akustik 15.-18. August 2021, Wien und Online; Fortschritte der Akustik
Cramer, Michael; Havel, Patrick
UAV und Monitoring: Widerspruch oder erweiterte Option? 2020 (kostenlos)
Quelle: UAV 2020 - the sky is the limit? Beiträge zum 185. DVW-Seminar am 17. und 18. Februar 2020 in Hattingen; Schriftenreihe des DVW
Schiffers, Bertram
Stadt-Land-Beziehungen und Planungsstrategien in Thüringen - ein kleiner Einblick zur Halbzeit der IBA Thüringen 2020
Quelle: Zukunftsfähige Perspektiven in der Landschaftsarchitektur für Gartenstädte. City - Country - Life
Laschinsky, Lars Oliver
Brandschutz an gefährlichen Arbeitsplätzen - Von der Idee zur Realisierung 2020
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2020. 30. September und 01. Oktober 2020. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Noch zu retten? Brandschutz im Krankenhaus auf dem Prüfstand. E-Book
Valtwies, Erich
Arbeitsblatt DWA A-139 aus März 2019 - Einbau und Prüfung von Beton- und Stahlbetonkanälen 2020
Quelle: 34. Oldenburger Rohrleitungsforum 2020. Rohre und Kabel - Leitungen für eine moderne Infrastruktur; Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau an der Fachhochschule Oldenburg
weitere Aufsätze zum Thema: Abnahme
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Wissensmanagement in der Sichtbetontechnologie (kostenlos)
2020
Tietz, Robert
Adaptierte und objektivierte Minderkostenberechnung bei unwesentlichen Mängeln in Shoppingcentern (kostenlos)
2016
Zeiml, Matthias
Concrete subjected to fire loading - from experimental investigation of spalling and mass-transport properties to structural safety assessment of tunnel linings under fire (kostenlos)
2008
Hoffmann, Thomas
Probabilistische Auswertung zerstörungsfreier Inspektionen von Öl- und Gaspipelines (kostenlos)
2008
Rousselot, Marie; Minor, H.E. (Herausgeber)
A combined field and laboratory study of clast ploughing (kostenlos)
2006
Förmliche Abnahme vereinbart: Fiktive und konkludente Abnahme ausgeschlossen!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG München, Beschluss vom 08.03.2022 - 28 U 9184/21 Bau; BGH, Beschluss vom 05.10.2022 - VII ZR 83/22 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) eines VOB/B-Bauvertrags streiten über die Verpflichtung des AG, die vom AN gestellte Vertragserfüllungsbürgschaft über 10% der Auftragssumme herauszugeben. Nach dem vom AG gestellten Formularvertrag ist die Bürgsch
IBR 2023, 182
Kein Vorbehalt trotz offenkundiger Mängel: Verlust der verschuldensunabhängigen Mängelansprüche!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Jörn Bröker, Essen
(OLG Hamburg, Urteil vom 03.05.2022 - 4 U 13/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Ein Unternehmer erhält einen Auftrag zur Durchführung von Sanierungsarbeiten nach einem Brandschaden. Der Eigentümer verweigert die Bezahlung der Rechnung und behauptet, dass Wandflächen nachgearbeitet werden müssten. Eine Abnahme der Arbeiten hat zunächs
IBR 2023, 141
Mängelansprüche wegen Bauüberwachungsfehlern verjähren in fünf Jahren!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Janis Heiliger, Düsseldorf
(OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.04.2022 - 8 U 96/20)
Die Parteien streiten sich um einen Schadensersatz in Form eines Kostenvorschusses zur Beseitigung von Mängeln bei der Bauüberwachung. Der Architekt ist der Auffassung, zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Jahr 2018 sei die fünfjährige Verjährungsfrist bere
IBR 2023, 134
Mängelansprüche eingeklagt: Keine Berufung auf fehlende Abnahme!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2022 - 1 U 42/21 (nicht rechtskräftig))
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verlangt 2020 von einem Bauträger (B) nach einem Vergemeinschaftungsbeschluss und fruchtlosem Fristablauf Kostenvorschuss für die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum. Die Wohnanlage ist 2005 fertig ge
IBR 2023, 65
Leistung funktionstauglich und DIN-konform: Mängelbeseitigung unverhältnismäßig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG Hamm, Urteil vom 18.08.2022 - 24 U 51/20)
Eine Stadt fordert Kostenvorschuss zur Beseitigung von Mängeln an einer Pflasterfläche. Innerhalb der vereinbarten Mängelfrist traten erhebliche Schäden (u. a. Kantenabplatzungen, Verschiebungen und Verformungen) zutage. Mit dem Hinweis, die vom Auftragne
IBR 2023, 66
Mängelbeseitigungsfrist vor Abnahme gesetzt: Stehen dem Besteller Mängelansprüche zu?
RA Steffen Hofmann, Frankfurt/Main
(OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2022 - 24 U 57/21)
Der Auftraggeber (AG) ließ eine Doppelhaushälfte errichten und beauftragte den Auftragnehmer (AN) im Rahmen eines Werkvertrags gem. §§ 631 ff. BGB mit der Lieferung und dem passgenauen Einbau der Fenster- und Türelemente. Die VOB/B wurde nicht in den Vert
IMR 2023, 80
Rechte des Erwerbers und der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Bauträger
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen
(LG Bochum, Urteil vom 03.06.2022 - 4 O 20/18)
Mit notariell beurkundetem Bauträgervertrag erwarb ein Käufer am 02.10.2015 von einem Bauträger eine im Erdgeschoss gelegene Eigentumswohnung nebst Kellerraum in einem Mehrfamilienhaus sowie Sondernutzungsrechte an einer Garage, zwei Kfz-Stellplätzen und
IBR 2022, 508
Abnahme setzt Abnahmereife voraus!
RiLG Dr. Tobias Friedhoff, Frankfurt a.M.
(OLG München, Beschluss vom 04.02.2020 - 28 U 3831/19 Bau; BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZR 32/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Auftraggeber (AG) erwerben vom Auftragnehmer (AN) eine Wohnung aus einer WEG-Anlage, zu deren Errichtung sich der AN im Rahmen eines vor dem Jahr 2018 geschlossenen Bauträgervertrags verpflichtet hatte. Die AG nehmen das Sondereigentum ab; die Abnahme
IBR 2022, 2884
Restarbeiten stehen der Abnahme nicht entgegen!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2019 - 11 U 61/13; BGH, Beschluss vom 05.05.2021 - VII ZR 105/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) wird mit der Errichtung eines Fertighauses beauftragt. Beheizt werden soll das Gebäude mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Nach Fertigstellung der Leistung verlangt der AN die Abnahme. Der Auftraggeber (AG) listet im Abnahmeprotokoll
IBR 2022, 407
Werk vor der Abnahme beschädigt: Keine Zusatzvergütung für die Reparatur!
RiLG Dr. Tobias Friedhoff, Frankfurt a.M.
(OLG Naumburg, Urteil vom 12.06.2020 - 8 U 45/18; BGH, Beschluss vom 13.10.2021 - VII ZR 98/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) errichtet aufgrund eines Werkvertrags mit dem Auftraggeber (AG) auf dessen Betriebsgelände eine Radprüfanlage für Eisenbahnräder. Die Bediensoftware der Anlage programmiert die Firma E. Bei der Inbetriebnahme und noch vor Abnahme de
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
14. Bauabnahme und deren Folgen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Es wird versucht, auch anhand von Beispielen vorgenannte, für den Sachverständigen fast alltägliche Fragen zu strukturieren und handhabbare Vorschläge auch im Verhältnis des Sachverständigen zum Auftraggeber zu unterbreiten, um das Haftungsrisiko für den Sachverständigen im Rahmen derartiger Tätigkeiten kalkulierbar zu gestalten. Da eine Abnahme stets Rechtsfolgen auslöst, ist der Umfang der Tätigkeit des Sachverständigen im Rahmen von Qualitätskontrollen und Abnahmen in der Beauftragung des ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...
Althoff, Richard
Der Privatsachverständige in der Projektabnahme
aus: Beiträge vom 18. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 10. Bausymposium Sachverstand am Bau am 24. Juni 2016, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2016. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Von der rechtsgeschäftlichen (Vertrags-)Abnahme strikt zu trennen ist die „Abnahme“ des Werks durch die Baubehörde. Indes ist bei der Formulierung „technische Abnahme“ tatsächlich auch gar keine Abnahme gemeint, sondern etwas anderes, nämlich eine technische Zustandsfeststellung, also eine Überprüfung der Art und Weise der Bauausführung im Hinblick auf technische Ausführungsfehler. Ändern sich die anerkannten Regeln der Technik oder andere zwingende technische ...
Klindt, Ludwig; Klindt, Eginhardt
Vertrag und Abnahme
aus: Kein Ärger am Bau - Ein Ratgeber für Bauherren, Planer und Unternehmer; Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 1999
Würde der Bauherr eine deutliche Veränderung an der VOB vornehmen, beispielsweise die Gewährleistungszeit auf 10 Jahre anheben, so kann er dieses tun, wenn der Unternehmer mitspielt. Konnte bis zu diesem Tag der Bauherr - spätestens bei der Abnahme - den Unternehmer auffordern, bestimmte Leistungen vorzuführen, um daran festzustellen, ob diese Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden, so ist nach der Abnahme der Bauherr in der Pflicht, dem Unternehmer nachzuweisen, daß er eine ...
Motzke, Gerd
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
4 von den Verjährungsfristen des BGB (§ 634a BGB) abweichende Fristen kennt. Diese Unterbrechungstatbestände oder – gleichbedeutend – Tatbestände mit einem Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche sind im BGB selten. Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB ist in § 634a BGB enthalten.
Ansorge, Dieter
3.1 Empfehlungen für klassische Bauherren
aus: Wärmeschutz-, Feuchteschutz-, Salzschäden. Pfusch am Bau, Band 4, 2. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Zu seiner Tätigkeit als Bauleiter muss er die Baustelle überwachen, erkennbare Mängel sofort beseitigen lassen, Abnahmen mit Unternehmern und Bauherren begleiten, Rechnungen prüfen und vor allem ein mangelfreies Bauwerk übergeben. Baukostenüberschreitungen ohne eigenes Verschulden des Bauherrn oder Insolvenzen von beauftragten Firmen stellen einen gravierenden wirtschaftlichen Mangel dar. Auf eine förmliche Abnahme mit Abnahmeprotokoll wird oft verzichtet, meistens wird das Haus dem Bauherrn ...
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...
Rizkallah, Mona; Rizkallah, Victor
13 Das Risiko »Baumangel« für den Unternehmer - Haftung, Schadensursachen, Schadensminimierung
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Vor der Abnahme der Bauleistung - im Erfüllungsstadium - kann der Auftraggeber bei mangelhafter Leistung des Auftragnehmers seine Ansprüche gemäß § 4 Nr. Nach § 13 Nr.1 VOB/B hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. 2 VOB/B kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, soweit der Auftragnehmer der Mängelbeseitigungsaufforderung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist ...
Frössel, Frank
10.4 Verjährung
aus: Mauerwerkstrockenlegung und Kellersanierung. Wenn das Haus nasse Füße hat, 3., komplett überarb. u. erw. Aufl., Leest/Werder (Havel): Baulino Verlag; Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
v. 22.9.1983 - VII ZR 360/82, BauR 1984, 64). Maßgeblich für den Beginn der Verjährung ist die Abnahme der Planungs- oder Überwachungsleistung, nicht die Abnahme des Bauwerks. Arglist liegt vor, wenn dem Unternehmer bewusst ist, dass dem Besteller ein Mangel unbekannt sein könnte und er das angebotene Werk bei Kenntnis des Mangels nicht als Vertragserfüllung annehmen werde (BGH, Urt. Der Besteller ist dann so zu stellen, als wäre der Mangel dem Unternehmer bei der Ablieferung des Werkes ...
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