Liste der Publikationen zum Thema "Abnahmeverweigerung"
Schriftenreihe des AHO, Band 38
AHO Heft 38
2019, VIII, 42 S., 244 mm, Softcover
Reguvis Fachmedien
Überblick und Praxishinweise zum neuen Bauvertragsrecht für Auftragnehmer
2018, 164 S., 190 mm, Softcover
epubli
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Bitte abnehmen! Müssen Handwerksunternehmer ihre Vergütung gerichtlich geltend machen, sollte unbedingt sichergestellt sein, dass die erbrachten Werkleistungen abgenommen sind (kostenlos)
Bauhandwerk, 2020
Manteufel, Thomas
Abnahme als Gegenstand einer Feststellungsklage?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
Joussen, Edgar
Fiktive Abnahme und Zustandsfeststellung nach neuem Recht
Baurecht, 2018
Seitz, Michael
Das neue Bauvertragsrecht, Tl. 3. Recht
Ausbau + Fassade, 2018
Tschäpe, Philipp; Werner, Alexander
Die Zustandsfeststellung nach Abnahmeverweigerung gem. Par. 650 lit. g E-BGB - Nicht mehr als eine Gefahrtragungsregelung? -
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2017
Gottsmann, Martin; Reinders, Wolfgang
Die wichtigsten Regelungen für den Handwerksalltag. Das neue Bauvertragsrecht 2018 (kostenlos)
Der Maler und Lackierermeister, 2017
Berger, Andreas
Wesentliche Mängel gerügt: Nutzung führt nicht zur (konkludenten) Abnahme!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2016
Schrodt, Stephanie
Trotz geringer (Rest-)Mängel: Auftraggeber muss Leistung abnehmen
IBR Immobilien- & Baurecht, 2015
Hartwig, Thomas
Der Entschädigungsanspruch nach Par. 642 BGB
Baurecht, 2014
Müller, Matthias
Abnahme von Bauleistungen
Glas + Rahmen, 2013
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Abnahmeverweigerung
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Chancen und Risiken der fiktiven Abnahme nach neuem gesetzlichen Bauvertragsrecht 2018
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 11. Europäischer Kongress (EBH 2018) 16./17. Oktober 2018, Gürzenich Köln (DE). Bauen mit Holz im urbanen Umfeld
Fuchs, Heiko
Kooperation und Kommunikation: Anforderungen an die Vertragspartner nach neuem Bauvertragsrecht 2018
Quelle: Vertragsänderungen und Vergütungsansprüche nach neuem Bauvertragsrecht. Beiträge zum Braunschweiger Baubetriebsseminar vom 16. Februar 2018; Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb
Herstellungsanspruch verjährt: Werklohn wird nicht fällig!
VorsRiOLG Thomas Manteufel, Köln
(BGH, Urteil vom 28.05.2020 - VII ZR 108/19)
Ein Generalunternehmer (GU) wird mit Bauarbeiten beauftragt. Der Auftraggeber (AG) verweigert im Mai 2012 die verlangte Abnahme u. a. wegen Mängeln. Nach Durchführung weiterer Arbeiten stellt der GU im Mai 2013 Schlussrechnung. Der AG meint, dass der Werk
IBR 2020, 290
Abnahme endgültig verweigert: Verjährungsfrist für Baumängel beginnt!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Dresden, Beschluss vom 05.09.2017 - 22 U 379/17; BGH, Beschluss vom 25.03.2020 - VII ZR 242/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) schließen im Jahr 2000 einen Bauvertrag. In der Folgezeit kommt es zu einem Streit über Mängel. Im Mai und Juni 2002 fordert der AG den AN mit (mehreren) Schreiben dazu auf, bis zum 12.06.2002 Terminvorschläge zur
IBR 2019, 528
Abnahme als Gegenstand einer Feststellungsklage?
VorsRiOLG Thomas Manteufel, Köln
(BGH, Urteil vom 09.05.2019 - VII ZR 154/18)
Der Kläger (K) erwarb vom Beklagten (B) eine noch zu errichtende Eigentumswohnung. Der Bauträgervertrag sieht vor, dass ein von der Eigentümergemeinschaft beauftragter Sachverständiger die Abnahme des Gemeinschaftseigentums technisch vorbereitet. Hält die
IBR 2019, 302
Leistung abnahmereif: Auftraggeber kann keine Änderung mehr anordnen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus von Rintelen, Hamburg
(OLG Hamm, Urteil vom 18.01.2019 - 12 U 54/18)
Der Auftragnehmer (AN) war auf Basis der VOB/B mit sämtlichen Leistungen im Gewerk Elektroanlagen für einen Pflegeheimneubau zum Pauschalpreis von 310.000 Euro netto beauftragt worden. Während der Durchführung des Bauprojekts kam es zu Verzögerungen. Auße
IBR 2019, 187
Fiktive Abnahme trotz wesentlicher Mängel!?
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2018 - 8 U 55/17)
Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung ist im VOB-Vertrag u. a., dass der Auftraggeber (AG) die Leistung abgenommen hat. Abnahme ist die Entgegennahme der Leistung und ihre Billigung als vertragsgemäß. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme ve
IBR 2018, 18
Abnahme verweigert: Unternehmer kann Zustandsfeststellung verlangen!
RA Stephan Bolz, Mannheim
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#Wie war es bisher?#
Die Vorschrift wurde durch die Bauvertragsreform neu in das Gesetz eingefügt. Eine vergleichbare Regelung war im BGB in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung nicht enthalten. § 650g BGB soll die Vorschrift des § 640 Abs. 2 BGB
IBR 2017, 548
Nutzung durch Mieter ist keine Abnahme!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Petra Sterner, LL.M., Berlin
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2016 - 23 U 26/15 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Auftragnehmer (AN) stellte Sanitärinstallationen, insbesondere Regenwasserabläufe unterhalb eines Bambus-Lichthofes, für den Neubau eines Kombibades des Auftraggebers (AG) her. Bei einem ersten Abnahmetermin verweigerte der AG die Abnahme, prüfte die
IBR 2017, 244
Unwesentliche Mängel sind kein Abnahmehindernis!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Martin Ludgen, Düsseldorf
(OLG Köln, Urteil vom 18.11.2015 - 11 U 33/15 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Auftragnehmer (AN) errichtet für den Auftraggeber (AG) ein Wohnhaus. Anschließend verweigert der AG die noch ausstehende Werklohnzahlung. Daraufhin erhebt der AN Klage auf Abnahme seiner Leistungen und Zahlung offener Vergütung. Der AG beruft sich u.
IBR 2017, 177
Verklebung von Parkett - warum nicht hohlraumfrei? Handwerkliche Leistungen nicht kleinreden!
Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
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##Grundlagen
Parkett ist heute der Bodenbelag, der nahezu überall eingebaut wird: Im Wohnungsbau jeden Standards, in Büros und großflächig im neuen Hamburger Konzertsaal. Parkett ist robust, kann durch Abschleifen erneuert werden und i
IBR 2017, 134
Beginn der Verjährung von Mängelansprüchen ist auch ohne Abnahme möglich!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Werner Amelsberg, Staufen
(OLG München, Beschluss vom 26.08.2015 - 27 U 520/15 Bau; BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - VII ZR 229/15 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) hat den Auftragnehmer (AN) mit der Errichtung einer Wasserkraftanlage beauftragt. Nach Streitigkeiten während der Bauabwicklung kündigt der AG den Bauvertrag. Der AN klagt daraufhin einen Restwerklohn i.H.v. ca. 1,7 Mio. Euro ein. De
mehr Rechtsbeiträge
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4 Bauplanung und Bauausführung im Spannungsfeld
aus: Baugutachten - gezielt hinterfragen. Ein Leitfaden für die Arbeit des und mit dem Sachverständigen. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2006 (2007, 2. unveränd. Aufl.)
Übrig geblieben sind das Leistungsbild für die verschiedenen Berufe wie Architekt, Tragwerksplaner usw., die den Arbeitsinhalt und Umfang anhand von »Grundleistungen« und »Besonderen Leistungen« charakterisieren, und die Honorarzonen, die den Schwierigkeitsgrad der Planung darstellen. Nachhaltige Planung heißt, sich der Folgen für die Natur als Ganzes und insbesondere für den Menschen bewusst zu sein, da der Mensch Ausgangs- und Endpunkt jeglicher Planung ist. »...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
S - von Sachschaden bis Systemboden
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens kann ebenfalls ein Sachverständigengutachten eingeholt werden und zwar durch Auftrag des Bauherrn oder des → Unternehmers. 1 Satz 1 → VOB/B. Zahlt der Bauherr auf die ihm erteilte Schlussrechnung und lässt er unzweifelhaft erkennen, dass durch diese Zahlung sämtliche Ansprüche des Unternehmers erledigt sind, unterrichtet der Bauherr den Unternehmer schriftlich über die erfolgte Schlusszahlung und weist er darüber hinaus noch auf...
Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...
Kamphausen, Peter-Andreas
Baumängelgutachten nach neuem Baurecht
aus: Bauschadensfälle, Band 3, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2003
Dabei wird zum einen der neue werkvertragliche Mangelbegriff aus dem BGB übernommen, zusätzlich wird jedoch - in Fortführung der alten Regelungen in der VOB - ausdrücklich verlangt, dass die Leistung des Auftragnehmers im Abnahmezeitpunkt den anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. (2) Das Werk (Die Leistung) ist (zur Zeit der Abnahme) frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat (und den anerkannten Regeln der Technik entspricht). Nach alter Regelung in BGB und ...
Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Drusche, Volker
13.5 Gerichtsurteile zum Thema Wohnraumschimmel
aus: Wohnraumschimmel. Ursachenanalyse - Vermeidung - Sanierung, 2., erw. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Die klagenden Vermieter verlangen vom beklagten Mieter die Räumung und Herausgabe der vom Beklagten gemieteten Wohnung, nachdem sie das bestehende Mietverhältnis schriftlich gekündigt haben, weil der Beklagte seine vertraglichen Pflichten als Mieter schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil entschieden, dass einem Mieter eine drei- bis viermalige Lüftung der Wohnung am Tag zugemutet werden kann, wenn die Ursache des Schimmelbefalls an der ...
Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...
Rizkallah, Mona; Rizkallah, Victor
13 Das Risiko »Baumangel« für den Unternehmer - Haftung, Schadensursachen, Schadensminimierung
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Vor der Abnahme der Bauleistung - im Erfüllungsstadium - kann der Auftraggeber bei mangelhafter Leistung des Auftragnehmers seine Ansprüche gemäß § 4 Nr. Nach § 13 Nr.1 VOB/B hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. 2 VOB/B kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, soweit der Auftragnehmer der Mängelbeseitigungsaufforderung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist ...
Ansorge, Dieter
2.2 Dachgeschossausbau bei Stuttgart - Wenn Baulaien glauben, Architektenleistungen sparen zu können
aus: Gebäudeinstandsetzung und -modernisierung. Pfusch am Bau, Band 5. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2006
Dachbeschichtung untauglich Putzarbeiten gravierende Mängel Trockenbauarbeiten gravierende Mängel Türen gravierende Mängel bis untauglich Fliesenarbeiten untauglich, fehlende Abdichtungen, Fliesen teilweise gerissen, zul. Toleranzen überschritten Parkettarbeiten wellig, offene Fugen PVC-Bodenbeläge gravierende Mängel Teppichböden ohne Beanstandungen Maler- und Tapezierarbeiten leichte Mängel Holzdeckenbekleidungen leichte Mängel Fassadenbekleidungen nicht fertig gestellt.
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