Liste der Publikationen zum Thema "Anerkannte Regel der Technik"
Studie zum Lüften im Wohnungsbau. Hintergründe - Regelungen - Beispiele
2021 174 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Merkblatt zum Lüften im Wohnungsbau
2021 13 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
54. Frankfurter Bausachverständigentag am 27. September 2019
2019, 63 S., 29 Abb. u. 2 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Abdichtungsnormen kompakt - Einführung in die neue Systematik
Beuth Pocket
Tabellarische Anwendungshilfen zu DIN 18531 bis DIN 18535
2019, 60 S., 105 x 210 mm, Softcover
Beuth
Aachener Bausachverständigentage, Band 44
Fehlerfrei und doch mangelhaft: Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten, hinnehmbare oder zu beseitigende Mängel
2018, viii, 316 S., VIII, 316 S. 240 Abb., 200 Abb. in Farbe. 210 mm, Softcover
Vieweg+Teubner
28. Hanseatische Sanierungstage vom 2. bis 4. November 2017 im Ostseebad Heringsdorf/Usedom.
2017, 262 S., 146 Abb., 18 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Baurechtliche und -technische Themensammlung. Heft 8: Anerkannte Regeln der Technik
Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs
2017, 100 S., 15 Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
27. Hanseatische Sanierungstage vom 3. bis 5. November 2016 im Ostseebad Heringsdorf/Usedom
2017, 310 S., zahlr. Tab. und Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
26. Hanseatische Sanierungstage vom 5. bis 7. November 2015 im Ostseebad Heringsdorf/Usedom
2016, 315 S., zahlr. farb. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Baumängel und anerkannte Regeln der Technik
C.H. Beck Baurecht
Handbuch für Baujuristen
2009, XIII, 255 S., 24,5 cm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
weitere Bücher zum Thema: Anerkannte Regel der Technik
DWA-Regelwerk, Band A 793-1
Korrigierte Fassung: Stand September 2021.
2021, 75 S., 4 Abb., 1 Tab.,
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Zum Stand der Technik im Bereich von Lagereinrichtungen. Abschlussbericht
Bauforschung, Band T 3292
2013, 117 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Erarbeitung von Regeln für Unterkonstruktionen aus Holz für Außenbekleidungen und Decken. Forschungsvorhaben. Abschlussbericht DGfH E-88/31
1990 137 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
MVV TB: Festlegung auf die DIN EN 12845 ist überflüssig und technisch fragwürdig
s+s Report, 2022
Hafer, Klaus
"Gefälle ist keine Standardeigenschaft für die Zuverlässigkeit einer Dachabdichtung"
Der Bausachverständige, 2022
Zöller, Matthias
Gefälle in Abdichtungsregeln - normativer Standard?
Der Bausachverständige, 2022
Floßdorf, Felicitas
Anerkannt - oder doch nicht? Wann technische Regelwerke allgemein anerkannte Regeln der Technik sind
IKZ Haustechnik, Magazin für Gebäude- und Energietechnik, 2022
Tebbe, Holger
Grauzone Bauen. Insbesondere bei Berücksichtigung der Anerkannten Regeln der Bautechnik
Der Bausachverständige, 2022
"Alles nach Norm? Normen und Regelwerke aus Sachverständigensicht". Nachbericht zur 10. Fachtagung "Der Bausachverständige" (kostenlos)
Der Bausachverständige, 2022
Bretz, Thomas
Gefälleforderung - Folgen für das Werkvertragsrecht
Der Bausachverständige, 2022
Gutjahr, Walter
Neue Dachterrasse mit Feuchteflecken
Der Bausachverständige, 2022
Seibel, Mark
Technische Regelwerke (DIN-Normen etc.) aus richterlicher Sicht
Der Bausachverständige, 2022
(Verzinkter) Stahl in Trinkwasser-Installationen. Probleme und Lösungen bei der Sanierung
IKZ Fachplaner, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Anerkannte Regel der Technik
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Anerkannte Regeln der Technik und ihre Bedeutung in der Rechtsprechung 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Hebel, Johann Peter
Haftung von Planern und Sachverständigen bei Ausführungen außerhalb der anerkannten Regeln der Technik 2022
Quelle: Mängel - Schäden - Prävention. Tagungsband der 32. Hanseatischen Sanierungstage, 13. bis 15. Oktober 2022, Lübeck
Tebbe, Holger
Grauzone Bauen - Insbesondere bei Berücksichtigung der Anerkannten Regeln der Bautechnik 2021
Quelle: 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken. Fachtagung zur Beurteilung, Instandhaltung und Instandsetzung von Bauwerken. Tagungshandbuch 2021 (13. und 14. Juli 2021, Technische Akademie Esslingen)
Bretz, Thomas
Pro+ Kontra - Das aktuelle Thema: Der Streit um Gefälle an Flachdächern: (K)ein Ende in Sicht? Beitrag 4: Gefälleforderung - Folgen für das Werkvertragsrecht 2021
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2021. Untersuchen - Instandsetzen - Modernisieren. Teil 2. Technische Beiträge. Rechtsfragen für Baupraktiker; Aachener Bausachverständigentage
Boldt, Antje
Anerkannte Regeln der Technik - wer legt sie fest? Welche Rolle hat der Sachverständige? 2021
Quelle: 2. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 1. bis 2. Oktober 2021 in Würzburg. Tagungsband
Holatka, Steffen
Unterschiedliche Bauweisen und unterschiedliche Standards. Stolpersteine für den Bausachverständigen bei Mängeln im Schallschutz und Brandschutz. Welche technischen Standards sind einzuhalten? 2021
Quelle: Konstruktion trifft Funktion. Neue Bauweisen, neue Probleme? 56. Frankfurter Bausachverständigentag 2021. Tagungsband
Fenner, Thomas
Probleme bei der Abarbeitung des Beweisbeschlusses 2021
Quelle: 2. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 1. bis 2. Oktober 2021 in Würzburg. Tagungsband
Halstenberg, Michael
Änderungen im Bauproduktenrecht. Pragmatische Lösungen durch freiwillige Herstellerangaben und Erlasse der Länder 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
Ulbrich, Sebastian; Schauer, Martin
DIN-Normen und anerkannte Regel der Technik. Pflichten des Sachverständigen beim Heranziehen von DIN-Normen 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
Kern, Ingo
Wie viel Regelung braucht man? Kritischer Umgang mit Regelwerken 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
weitere Aufsätze zum Thema: Anerkannte Regel der Technik
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Kann der Architekt die Unverhältnismäßigkeit der Schadensersatzhöhe einwenden?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(KG, Urteil vom 21.10.2022 - 7 U 1101/20)
Eheleute schließen als Mitglied einer Baugruppe mit der Architektengruppe A Anfang der 2000er Jahre einen Vertrag über die Planung und Überwachung des Neubaus eines Reihenmittelhauses mit Atelier-Etage und Wintergarten. Die Eheleute behaupten mit A di
IBR 2023, 65
Leistung funktionstauglich und DIN-konform: Mängelbeseitigung unverhältnismäßig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG Hamm, Urteil vom 18.08.2022 - 24 U 51/20)
Eine Stadt fordert Kostenvorschuss zur Beseitigung von Mängeln an einer Pflasterfläche. Innerhalb der vereinbarten Mängelfrist traten erhebliche Schäden (u. a. Kantenabplatzungen, Verschiebungen und Verformungen) zutage. Mit dem Hinweis, die vom Auftragne
IBR 2022, 610
Bestandsrisiko übernommen: Kein Nachtrag für zusätzliche Abdichtungsarbeiten!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2020 - 5 U 51/19; BGH, Beschluss vom 18.05.2022 - VII ZR 61/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Parteien schließen einen Projektvertrag, der Sanierungs- und Baumaßnahmen sowie den anschließenden Betrieb mehrerer Schulen zum Gegenstand hat. Während der Baumaßnahmen zeigen sich Feuchtigkeitserscheinungen, die weitere Sanierungsmaßnahmen erforderli
IBR 2022, 636
Auch nicht selbst geplante Drainagearbeiten muss der Architekt besonders überwachen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(LG Marburg, Urteil vom 07.02.2022 - 2 O 27/21)
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Architekten (A) mit Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 u. a. für die Wiedererrichtung eines Gebäudes. Für Gas-, Wasser- und Abwassertechnik beauftragte der AG separat einen Ingenieur (I). Nach Abnahme de
IBR 2023, 8
Prüf- und Hinweispflichten auch bezüglich des nachfolgenden Gewerks?
RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg
(OLG Oldenburg, Urteil vom 24.03.2022 - 14 U 50/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Auftraggeber (AG) lässt eine Pergola-Carport-Konstruktion errichten. Er nimmt u. a. den Betonbauer in Anspruch, weil dieser keine Abdichtung vorgenommen und auch nicht auf die mit deren Fehlen vor Aufbringen des Wärmedammverbundsystems verbundenen Ris
IBR 2022, 630
Was nicht funktionstauglich ist, ist mangelhaft!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG Celle, Urteil vom 23.06.2021 - 14 U 47/20; BGH, Beschluss vom 10.08.2022 - VII ZR 671/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Beteiligten streiten über die Rückabwicklung eines Vertrags zur Herstellung und Montage beleuchteter Werbetafeln. Die Beleuchtung dieser Tafeln fiel wiederholt in kurzen Abständen aus. Nach mehrfacher erfolgloser Nachbesserung lehnt der Auftragnehmer
IBR 2022, 559
Im Bauvertrag ist Ungeduld fatal!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Nina Wolber, Staufen
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.05.2021 - 5 U 173/20; BGH, Beschluss vom 18.05.2022 - VII ZR 467/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Auftraggeber (AG) verlangen vom ausführenden Unternehmer (U) u. a. die Rückzahlung geleisteter Abschlagszahlungen aufgrund angeblicher von einem Privatsachverständigen festgestellter Mängel an den bisher durch U erbrachten Leistungen. Zu den Sachverst
IBR 2022, 576
Wie ist die Höhe des Anspruchs auf Gesamtschuldnerausgleich darzulegen?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Mathias Preussner, Konstanz
(BGH, Beschluss vom 10.08.2022 - VII ZR 243/19)
Ein Bauunternehmer (B) verklagt den ebenfalls am Bauvorhaben beteiligten Architekten (A) auf Gesamtschuldnerausgleich für eine von ihm geleistete Mängelbeseitigung. Die Dacheindeckung entsprach nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. An den Ba
IBR 2022, 597
Wann ist ein Gutachten mangelhaft?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Julian Linz, Frankfurt a.M.
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2022 - 11 W 17/22)
In einem Rechtsstreit wird der Sachverständige S mit der Erstellung eines Gutachtens zur Frage der Mangelhaftigkeit einer Badbeheizung sowie mit der Feststellung der Mängelursache und der Mängelbeseitigungskosten beauftragt. Im Nachgang wird ein Mangel am
IBR 2022, 593
Wer sein Grundstück vertieft, muss das Nachbargrundstück stützen!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Petra Sterner, LL.M., Berlin
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2022 - 12 U 364/21)
Eigentümer E und Nachbar N sind jeweils Eigentümer untereinander in Hanglage liegender Grundstücke. E ließ sein Grundstück einebnen, indem er es an der Grundstücksgrenze zu N abgrub. Zur Sicherung des Grundstücks des N errichtete E eine Grenzmauer. Später
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
R.1.3 Leistungs-Soll Anerkannte Regeln der Technik
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Fälschlicherweise wird der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ immer wieder – selbst vereinzelt von Gerichten – mit dem Begriff „Stand der Technik“ gleichgesetzt. Gegenüber den anerkannten Regeln der Technik handelt es sich beim „Stand der Technik“ allerdings um eine fortgeschrittene Entwicklung. DIN-Normen, VDI-Richtlinien oder andere technische Regelwerke sind den anerkannten Regeln der Technik untergeordnet und deshalb nur ...
Seibel, Mark
10. Die Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Zur Inhaltsbestimmung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ kann schon auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu den „allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ gemäß § 330 StGB a.F. (jetzt: § 319 StGB – „allgemein anerkannte Regeln der Technik“) zurückgegriffen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber, wenn er den Begriff „anerkannte Regeln der Technik“ verwendet, verkürzt auf die „...
Zöller, Matthias; Schauer, Martin
Anerkannte Regeln der Technik - Inhalt eines technisch unbestimmten Rechtsbegriffs
aus: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband. Martin Schauer (BVS) (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Der öffentlich-rechtliche Begriff allgemein anerkannte Regel der Technik als Platzhalter für den Verwendbarkeitsnachweis ist anders zu verstehen als anerkannte Regeln der Technik im Werkvertragsrecht. sind bei der Frage, ob anerkannte Regeln der Technik eingehalten sind, nach heutigen Kriterien zu den anerkannten Regeln der Technik gleichzeitig zu bejahen. Die zuvor erläuterten Betrachtungen stellen auf die Entwicklung einer (neuen) Regel der Technik hin zur allgemein anerkannten Regel der ...
Liebheit, Uwe
Wann begründen fachtechnische Erfahrungssätze technische Regelwerke? - Abweichen von Regelwerken: bauordnungsrechtliche und haftungstechnische Konsequenzen - Haftungsfallen vermeiden
aus: Sanieren außerhalb der Normen - Ausnahmezustand Sanierung? Sonderband anlässlich des 6. Sachverständigentages der WTA-D im November 2015 in Weimar. Gänßmantel, Jürgen; Eßmann, Frank; Geburtig, Gerd; Worch, Anatol (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Sobald sich aus Erkenntnissen in der Baupraxis ergibt, dass anerkannte Regeln der Technik nicht zur Herstellung eines funktionstauglichen Werks geeignet sind, verdienen entsprechende Regeln der Technik nicht mehr die Bezeichnung »anerkannte Regeln der Technik«. Kniffka 12 bezeichnet die Auffassung, dass ein Auftragnehmer stillschweigend die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik verspricht, zu Recht als zweifelhaft, wenn sich die ...
Klum, Peter
Zulässigkeit von Bauverfahren außerhalb der allgemein anerkannten Regeln der Technik
aus: Baustoffe im Fokus - von Bambus bis Beton. Tagungsband der 29. Hanseatischen Sanierungstage 2018. BuFAS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Die Thematik der Zulässigkeit von Bauverfahren außerhalb der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird im Folgenden aus privatrechtlicher Sicht beleuchtet und ausgeführt, welche Konsequenzen die Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik für die am Bau Beteiligten haben kann. Nicht vermischt werden dürfen die Begriffe der allgemein anerkannten Regeln der Technik, des Stands der Technik und des Stands von Wissenschaft und Technik, die keine Synonyme darstellen. Der Unternehmer ...
Seibel, Mark
(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik und mangelhafte Bauleistung
aus: Eingriffe in bestehende Bausubstanz. Problempunkte, Qualitätssicherung und Schadenssanierung. 54. Frankfurter Bausachverständigentag 2019. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 18 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den &...
Seibel, Mark
Allgemein anerkannte Regeln der Technik und technische Regelwerke - Relevanz aus rechtlicher Sicht
aus: Bauwerksabdichtung. Planung, Qualitätssicherung und Sanierung. 52. Frankfurter Bausachverständigentag 2017. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 20 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den »...
Boldt, Antje; Zöller, Matthias
T.3.3 Definition, die sich aus dem Strafrecht entwickelte
aus: Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 8. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Einen „allgemeinen Stand der Regeln der Technik“ gibt es insoweit nicht; gemeint waren wohl “allgemein anerkannte Regeln der Technik“. Erkennt der Unternehmer während der Bauausführung nicht, dass sich die anerkannten Regeln der Technik ändern, haftet er wie vorstehend erläutert dafür, dass seine Werkleistung zum Zeitpunkt der Abnahme gleichwohl den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Hinsichtlich aller vorstehenden Problematiken betreffend die Erkennbarkeit von...
Seibel, Mark; Müller, Alexander
2.3 Ausgewählte Beispiele aus der Rechtsprechung
aus: Schallschutz. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 1. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Das Berufungsgericht hat sich durch die frühzeitige Festlegung auf einen den Mindestanforderungen der DIN 4109 entsprechenden Schallschutz der Frage verschlossen, ob die von der Beklagtengeschuldete Bauweise mit einer doppelschaligen Trennwand bei einwandfreier und den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Ausführung einen Schallschutz ergibt, der dem erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 entspricht. Vielmehr ist der Verweis auf die DIN 4109 redlicherweise lediglich dahin ...
Boldt, Antje; Zöller, Matthias
T.4 Bedeutung von Umfragen und Normen in Bezug auf anerkannte Regeln der Technik
aus: Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 8. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Das (rechtliche) Konstrukt der anerkannten Regeln der Technik als Ersatz von dogmatischen Regeln kann als technisches Instrument nicht die allgemeine Anerkennung ermitteln, diese gibt es nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Dem Anwender von Normen wird damit aufgegeben zu prüfen, ob die Norm (ganz oder teilweise) tatsächlich (schon) anerkannte Regel der Technik ist. nachfahrende Regeln (III.) sie beschreiben bereits anerkannte Regeln der Technik, sie sind (mit seltenen Ausnahmen) einzuhalten...
mehr Buchkapitel
Treffer: 1 bis 11
P-16-000843-PR01-IFT Prüfzeugnis
vom: 30.03.2021
– aktuell
Bauart zur Errichtung von selbstständigen Unterdecken "PRIOCEIL U 90" der Feuerwiderstandsklasse F90, feuerbeständig, bei Brandbelastung von oben oder von unten entsprechend lfd. Nr. C 4.1
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Hessen (H-VV TB), Teil C, Ausgabe 2017/1 Bauarten zur Errichtung von Decken, Dächern, Unterdecken, Doppelböden, Hohlraumestrichen, Stützen, Trägern, Unterzügen, Treppen und tragenden Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher
Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gib
PRIORIT AG
P-SAC 02/III-514 Prüfzeugnis
vom: 18.03.2015
– abgelaufen
Tragende, raumabschließende Holzbalkendecke mit einer zweilagig beplankten Fermacell Firepanel A1 Unterdeckenkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse F 90-B bei einseitiger Brandbeanspruchung von unten gemäß Din 4102-2: 1977-09. Entsprechend Bauregelliste A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1 Ausgabe 2014/2 - Bauarten zur Errichtung von Decken [...], an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer [...] gestellt werde. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt
Fermacell GmbH
P-SAC 02/III-679 Prüfzeugnis
vom: 15.10.2014
– abgelaufen
Bauart zur Errichtung von tragenden, raumabschließenden Wandkonstruktionen in Holz-Ständer- bzw. Massivholzbauweise mit einer beidseitigen Bekleidung/ Beplankung und Gefachdämmung der Feuerwiderstandsklasse F60-B bzw. F90-B bei einseitiger Brandbeanspruchung gemäß DIN 4102-2: 1977-09*. Bauregelliste A, Teil 3, Ifd. Nr. 2.1 Ausgabe 2014/1 - Bauarten zur Errichtung von tragenden Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
INTHERMO GmbH Handelnd im Namen und für Rechnung der DAW SE
P-SAC 02/III-425 Prüfzeugnis
vom: 25.08.2014
– abgelaufen
Freitragende, selbstständige Unterdeckenkonstruktion der Feuerwiderstandklasse F 30-A gemäß DIN 4102-2 bei einseitiger Brandbeanspruchung von unten und/oder von oben (Zwischendeckenbereich) entspr. Bauregelliste A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1 Ausgabe 2014/1 - Bauart zur Errichtung von Decken, Dächern, Unterdecke, [...] an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
Saint-Gobain Rigips GmbH
P-SAC 02/III-674 Prüfzeugnis
vom: 26.05.2014
– abgelaufen
Bauart zur Errichtung einer tragenden, raumabschließenden Wandkonstruktion in Metall-Ständerbauweise mit einer Bekleidung aus Aluminiumblech auf der Außenwandseite und einer Beplankung aus Gipsfaserplatten d = 15 mm auf der Innenwandseite bei einseitiger Brandbeanspruchung von der Wandinnenseite der Feuerwiderstandsklasse REI 30 gemäß DIN EN 13501-2: 2010-02 entsprechend Bauregelliste A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1 Ausgabe 2014/1 - Bauarten zur Errichtung von tragenden Wänden, [...] an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
Cadolto Thüringen GmbH & Co.Kg
P-SAC 02/III-627 Prüfzeugnis
vom: 08.04.2014
– abgelaufen
Bauart zur Errichtung einer tragenden Holzbalkendeckenkonstruktion mit UZIN Turbolight System Deckenaufbau der Feuerwiderstandsklasse F 60 bei einseitiger Brandbeanspruchung von der Deckenoberseite gemäß DIN 4102-2*: 1977-09 BRL A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1, Ausgabe 2014/1 - Bauarten zur Errichtung von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
UZIN UTZ AG
P-SAC 02/III-633 Prüfzeugnis
vom: 13.02.2014
– abgelaufen
Bauart zur Errichtung einer tragenden Doppelbodenkonstruktion (Schaltwartenboden) der Feuerwiderstandklasse F 30, Benennung F 30-B gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einseitiger Brandbeanspruchung von der Doppelboden-Unterseite Bauregelliste A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1, Ausgabe 2013/2 - Bauarten zur Errichtung von Doppelböden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
STUBO Elektrotechnik Eisleben GmbH
P-SAC 02/III-613 Prüfzeugnis
vom: 13.11.2013
– abgelaufen
Dachkonstruktion aus Holz-Nagelplattenbindern der Feuerwiderstandsklasse F 30 nach bzw. DIN 4102-2 : 1977-09 bei Brandbeanspruchung von unten (Unterdecken-Unterseite) entsprechend BRL A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1, Ausgabe 2013/1 - Bauarten zur Errichtung von Decken, Dächern, Unterdecken, Doppelböden, Hohlraumestrichen, Stützen, Trägern, Unterzügen, Treppen und tragende Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von technischen Bestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keien allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
Odenwald Faserplattenwerk GmbH
P-SAC 02/III-647 Prüfzeugnis
vom: 16.10.2013
– abgelaufen
Bauart zur Errichtung einer tragenden, raumabschließenden Wandkonstruktion in Holz-Ständerbauweise mit einer beidseitigen unsymmetrischen Bekleidung/ Beplankung und Gefachdämmung mit einer Feuerwiderstandsklasse bei einseitiger Brandbeanspruchung von der Innenseite von F60-B und von der Außenseite von F90-B gemäß DIN 4102-2 :* 1977-09 und des Schallschutzes gegen Außenlärm nach DIN 4109*: 1989-11. Bauregelliste A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1 Ausgabe 2013/1 - Bauarten zur Errichtung von [". ], Wänden, (. "), an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
Holzwerk Gebr. Schneider GmbH
P-SAC 02/III-596 Prüfzeugnis
vom: 21.06.2013
– abgelaufen
Unterdeckenkonstruktion (Unterdecke allein) "Lindner Metalldecke Eingehängt LMD F30-A/AB Typ 3/4/8/9/10/11" der Feuerwiderstandsklasse F 30 nach DIN 4102 2 : 1977-09 entsprechend BRL A, Teil 3, Ifd. Nr. 2.1, Ausgabe 2013/1 - Bauarten zur Errichtung von Decken, Dächern, Unterdecken, Doppelböden, Hohlraumestrichen, Stützen, Trägern, Unterzügen, Treppen und tragenden Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
GIB Gesellschaft für innovative Bautechnologie mbH
P-SAC 02/III-601 Prüfzeugnis
vom: 02.01.2013
– abgelaufen
Unterdeckenkonstruktion (Unterdecke allein) aus Deckenfertigelementen als "Abklappsystem" und "Einlegesystem der Feuerwiderstandsklasse F 30 gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei Brandbeanspruchung von unten (Unterdecken-Unterseite) bzw. von oben (Zwischendeckenbereich) inkl. Tragkonstruktion aus Konsolen und Weitspannträgern in Kombination mit reaktiven Brandschutzanstrichen entsprechend Bauregelliste (BRL A, Teil 3, Ifd. Nr. 2.1, Ausgabe 2012/2) - Bauarten zur Errichtung von Decken, Dächern, Unterdecken, Doppelböden, Hohlraumestrichen, Stützen, Trägern, Unterzügen, Treppen und tragenden Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt
FURAL Systeme in Metall GmbH & Co. KG
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