Liste der Publikationen zum Thema "Anerkannte Regel der Technik"
Das Baustellenhandbuch der Masstoleranzen
9., überarb. Aufl.
2020, 500 S., 19 cm, Softcover
Forum Verlag Herkert
54. Frankfurter Bausachverständigentag am 27. September 2019
2019, 63 S., 29 Abb. u. 2 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Dach- und Bauwerksabdichtung in der Praxis
Kontakt und Studium, Band 643
Schadensbilder, Sanierungsmöglichkeiten, Detaillösungen
3., Aufl.
2019, 356 S., 215 mm, Softcover
expert-verlag
Abdichtungsnormen kompakt - Einführung in die neue Systematik
Beuth Pocket
Tabellarische Anwendungshilfen zu DIN 18531 bis DIN 18535
2019, 60 S., 105 x 210 mm, Softcover
Beuth
Aachener Bausachverständigentage, Band 44
Fehlerfrei und doch mangelhaft: Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten, hinnehmbare oder zu beseitigende Mängel
2018, viii, 316 S., 40 SW-Abb., 200 Farbabb. 210 mm, Softcover
Vieweg+Teubner
Technische Regelwerke zum Schallschutz
Beuth Recht
Rechtliche Einordnung
2018, 102 S., 210 mm, Softcover
Beuth
28. Hanseatische Sanierungstage vom 2. bis 4. November 2017 im Ostseebad Heringsdorf/Usedom.
2017, 262 S., 146 Abb., 18 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Baurechtliche und -technische Themensammlung. Heft 8: Anerkannte Regeln der Technik
Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs
2017, 100 S., 15 Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
27. Hanseatische Sanierungstage vom 3. bis 5. November 2016 im Ostseebad Heringsdorf/Usedom
2017, 310 S., zahlr. Tab. und Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
26. Hanseatische Sanierungstage vom 5. bis 7. November 2015 im Ostseebad Heringsdorf/Usedom
2016, 315 S., zahlr. farb. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
weitere Bücher zum Thema: Anerkannte Regel der Technik
DWA-Regelwerk, Band A 793-1
2017, 57 S., 2 Abb., 1 Tab.,
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Zum Stand der Technik im Bereich von Lagereinrichtungen. Abschlussbericht
Bauforschung, Band T 3292
2013, 117 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Mindestens haltbar bis?...? Notwendigkeit und Ablauf einer Gefährdungsanalyse (kostenlos)
SBZ Sanitär. Heizung. Klima., 2020
Motzke, Gerd
Die Regeln der Technik und das Recht - Teil 1. Überlegungen zu einer interdisziplinären Zusammenarbeit
Baurecht, 2020
Motzke, Gerd
Die Regeln der Technik und das Recht - Teil 2. Überlegungen zu einer interdisziplinären Zusammenarbeit
Baurecht, 2020
Arens, Peter
Was sind systemische Legionellen-Untersuchungen gemäß TrinkwV? Trinkwasserhygiene
TGA Fachplaner, 2020
Wirwohl, Verena
Das DIN und die Normungsgrundsätze Geltungshierarchie und Widersprüche. DIN und der Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland
Der Sachverständige, 2020
Swensson, Norbert
Urteil OLG Hamm 12 U 73/18 - ein Fehlurteil? Sicher nicht
Der Bausachverständige, 2020
Kneißl, Martin; Gottschalk, Herbert
Keine anerkannte Regel der Technik? Urteil stellt verbreitetes Abdichtungsverfahren infrage
Bauen plus, 2020
Sage, Sebastian
Türen ins Freie ohne Schwelle - Sonderkonstruktion oder Regelfall
Der Bausachverständige, 2020
Kober, Bernd
Schimmelleitfaden für Schimmelsanierungen verbindlich. Entscheidungsbesprechung von OLG Celle, Urteil vom 11.3.2020, Az. 14 U 32/16 (kostenlos)
Der Bausachverständige, 2020
Schütz, Jörg
Neue Norm zum erhöhten Schallschutz. DIN 4109 wurde um Teil 5 der Normenreihe ergänzt und ist damit vollständig
IKZ Haustechnik, Magazin für Gebäude- und Energietechnik, 2020
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Anerkannte Regel der Technik
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Wie viel Regelung braucht man? Kritischer Umgang mit Regelwerken 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
Tebbe, Holger
Grauzone Bauen - insbesondere bei Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Bautechnik 2020
Quelle: 10. Kolloquium Industrieböden. Fachtagung über stark beanspruchte Bodenkonstruktionen. Tagungshandbuch 2020
Halstenberg, Michael
Änderungen im Bauproduktenrecht. Pragmatische Lösungen durch freiwillige Herstellerangaben und Erlasse der Länder 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
Zöller, Matthias; Schauer, Martin
Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines technisch unbestimmten Rechtsbegriffs 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
Ulbrich, Sebastian; Schauer, Martin
DIN-Normen und anerkannte Regel der Technik. Pflichten des Sachverständigen beim Heranziehen von DIN-Normen 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
Nierhaus, Christopher; König, Klaus W.
Technische Normen oder "sachverständiges Bauen"? Planungssicheres Bauen - Ja, aber wie? 2019
Quelle: Regenwasser-Management. Dezentrale Regenwassermaßnahmen für Gebäude, Grundstücke und Verkehrsflächen, April 2019 / Gebäudebegrünung, April 2019 (Supplement); Ernst und Sohn Special
Juling, Herbert; Hlawatsch, Frank; Meyer, Axel; Ganten, Hans
Unerprobte Materialien; Baustoffrisiken 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Genz, Roger; Jaeger, Olaf
Fliesen- und Plattenbeläge; Estriche 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Ortland, Jörg; Djordjevic, Marco
Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Bogusch, Norbert; Schorn, Michael
Außenwände 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
weitere Aufsätze zum Thema: Anerkannte Regel der Technik
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Gebäudeunverträgliche Setzungen sind ein Planungsmangel!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG München, Beschluss vom 07.08.2020 - 28 U 3980/18 Bau (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Bauunternehmer U soll mit Leistungen zur Errichtung des Casinos eines Yachtclubs beauftragt werden. Im Vergabegespräch unterbreitet er nach telefonischer Rücksprache mit dem nunmehr beklagten Ingenieur I einen Sondervorschlag zur Gründung des Gebäudes in
IBR 2021, 2291
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
()
IBR 2021, 2222
Zumutbare Mängelbeseitigung wird verweigert: Auftraggeber kann mindern!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2018 - 23 U 43/17; BGH, Beschluss vom 02.07.2020 - VII ZR 210/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Eine Projektentwicklungsgesellschaft (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit Rohbauarbeiten für ein Fachmarktzentrum. Vertragsgrundlage ist die VOB/B. Das Leistungsverzeichnis sieht den Einbau einer Sperrfolie nach DIN 18195 vor. Danach müsste die Foli
IBR 2021, 77
Erwerbsvertrag mit Modernisierungsverpflichtung: Mängelhaftung (nur) nach Kaufrecht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(OLG Jena, Urteil vom 30.04.2020 - 8 U 674/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Ein Erwerber (E) erwirbt von einem Verkäufer (V) mittels eines notariell beurkundeten Kauf- und Bauvertrag(s) mit Bauträgerverpflichtung ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus. Dem Vertrag ist eine Bau- und Leistungsbeschreibung beigefügt, in der V
IBR 2021, 100
Keine Rückstausicherung eingebaut: Kein Ersatz für Wasserschaden!
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln
(BGH, Urteil vom 19.11.2020 - III ZR 134/19)
Ein in den 1960er Jahren errichtetes Wohngebäude verfügte nicht über eine Rückstausicherung gegen aus der Kanalisation zurücklaufendes Abwasser. Die geltende Entwässerungssatzung der Kommune sieht eine Verpflichtung der Grundstückseigentümer vor, Gebäude
IBR 2021, 64
Mündlicher Bedenkenhinweis an den Bauleiter des Auftraggebers reicht!
RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg
(OLG Jena, Urteil vom 09.01.2020 - 8 U 176/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Ein Generalunternehmer (GU) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit der Herstellung von Wärmedämmverbundsystemen (WDSV) für ein Bauvorhaben. Aufgrund zahlreicher Meinungsverschiedenheiten kündigt der GU den Vertrag und zahlt nur einen Teil der vom AN gelten
IBR 2021, 1
Abdichtungsnormen auf dem Prüfstand, Beispiel Innenraumabdichtungen (Teil 2)
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
()
IBR 2021, 63
Vorunternehmer muss auf fehlende Eignung seiner Leistung hinweisen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2019 - 23 U 208/18; BGH, Beschluss vom 17.06.2020 - VII ZR 272/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragte bei einem Neubauvorhaben einen Auftragnehmer (AN 1) mit der Lieferung von Fenstern und deren Einbau und einen zweiten Auftragnehmer (AN 2) mit den Innenputzarbeiten. Nach der Fertigstellung moniert der AG, dass sich sechs
IBR 2021, 22
Abnahmemängel nicht beseitigt: Werklohnanspruch nicht fällig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg
(OLG München, Urteil vom 05.11.2019 - 9 U 3774/18 Bau (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Bauträger verlangt vom Erwerber Zahlung der Fertigstellungsrate i.H.v. 18.300 Euro für die Errichtung einer Eigentumswohnung in einer neuen Wohnanlage. Der Erwerber verweigert die Zahlung wegen Mängeln am Parkett in seiner Wohnung und Schallmängeln
IBR 2021, 23
Auftrag zur Fehlersuche: Werklohn auch für erfolglose Leistungen!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Barbara Münch, Essen
(OLG Hamm, Urteil vom 16.09.2020 - 12 U 177/19)
Der Besteller ist Eigentümer eines Kfz. Weil der Motor schlecht ansprang, bringt er das Fahrzeug in die Werkstatt des Unternehmers. Nach einer Fahrzeugdiagnose, die Zündaussetzer anzeigt, vermutet der Unternehmer einen Fehler im Ansaugsystem, ohne dass es
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
R.1.3 Leistungs-Soll Anerkannte Regeln der Technik
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Fälschlicherweise wird der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ immer wieder – selbst vereinzelt von Gerichten – mit dem Begriff „Stand der Technik“ gleichgesetzt. Gegenüber den anerkannten Regeln der Technik handelt es sich beim „Stand der Technik“ allerdings um eine fortgeschrittene Entwicklung. DIN-Normen, VDI-Richtlinien oder andere technische Regelwerke sind den anerkannten Regeln der Technik untergeordnet und deshalb nur ...
Seibel, Mark
10. Die Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Zur Inhaltsbestimmung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ kann schon auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu den „allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ gemäß § 330 StGB a.F. (jetzt: § 319 StGB – „allgemein anerkannte Regeln der Technik“) zurückgegriffen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber, wenn er den Begriff „anerkannte Regeln der Technik“ verwendet, verkürzt auf die „...
Zöller, Matthias; Schauer, Martin
Anerkannte Regeln der Technik - Inhalt eines technisch unbestimmten Rechtsbegriffs
aus: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband. Martin Schauer (BVS) (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Der öffentlich-rechtliche Begriff allgemein anerkannte Regel der Technik als Platzhalter für den Verwendbarkeitsnachweis ist anders zu verstehen als anerkannte Regeln der Technik im Werkvertragsrecht. sind bei der Frage, ob anerkannte Regeln der Technik eingehalten sind, nach heutigen Kriterien zu den anerkannten Regeln der Technik gleichzeitig zu bejahen. Die zuvor erläuterten Betrachtungen stellen auf die Entwicklung einer (neuen) Regel der Technik hin zur allgemein anerkannten Regel der ...
Liebheit, Uwe
Wann begründen fachtechnische Erfahrungssätze technische Regelwerke? - Abweichen von Regelwerken: bauordnungsrechtliche und haftungstechnische Konsequenzen - Haftungsfallen vermeiden
aus: Sanieren außerhalb der Normen - Ausnahmezustand Sanierung? Sonderband anlässlich des 6. Sachverständigentages der WTA-D im November 2015 in Weimar. Gänßmantel, Jürgen; Eßmann, Frank; Geburtig, Gerd; Worch, Anatol (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Sobald sich aus Erkenntnissen in der Baupraxis ergibt, dass anerkannte Regeln der Technik nicht zur Herstellung eines funktionstauglichen Werks geeignet sind, verdienen entsprechende Regeln der Technik nicht mehr die Bezeichnung »anerkannte Regeln der Technik«. Kniffka 12 bezeichnet die Auffassung, dass ein Auftragnehmer stillschweigend die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik verspricht, zu Recht als zweifelhaft, wenn sich die ...
Klum, Peter
Zulässigkeit von Bauverfahren außerhalb der allgemein anerkannten Regeln der Technik
aus: Baustoffe im Fokus - von Bambus bis Beton. Tagungsband der 29. Hanseatischen Sanierungstage 2018. BuFAS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Die Thematik der Zulässigkeit von Bauverfahren außerhalb der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird im Folgenden aus privatrechtlicher Sicht beleuchtet und ausgeführt, welche Konsequenzen die Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik für die am Bau Beteiligten haben kann. Nicht vermischt werden dürfen die Begriffe der allgemein anerkannten Regeln der Technik, des Stands der Technik und des Stands von Wissenschaft und Technik, die keine Synonyme darstellen. Der Unternehmer ...
Seibel, Mark
(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik und mangelhafte Bauleistung
aus: Eingriffe in bestehende Bausubstanz. Problempunkte, Qualitätssicherung und Schadenssanierung. 54. Frankfurter Bausachverständigentag 2019. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 18 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den &...
Seibel, Mark
Allgemein anerkannte Regeln der Technik und technische Regelwerke - Relevanz aus rechtlicher Sicht
aus: Bauwerksabdichtung. Planung, Qualitätssicherung und Sanierung. 52. Frankfurter Bausachverständigentag 2017. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 20 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den »...
Boldt, Antje; Zöller, Matthias
T.3.3 Definition, die sich aus dem Strafrecht entwickelte
aus: Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 8. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Einen „allgemeinen Stand der Regeln der Technik“ gibt es insoweit nicht; gemeint waren wohl “allgemein anerkannte Regeln der Technik“. Erkennt der Unternehmer während der Bauausführung nicht, dass sich die anerkannten Regeln der Technik ändern, haftet er wie vorstehend erläutert dafür, dass seine Werkleistung zum Zeitpunkt der Abnahme gleichwohl den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Hinsichtlich aller vorstehenden Problematiken betreffend die Erkennbarkeit von...
Seibel, Mark; Müller, Alexander
2.3 Ausgewählte Beispiele aus der Rechtsprechung
aus: Schallschutz. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 1. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Das Berufungsgericht hat sich durch die frühzeitige Festlegung auf einen den Mindestanforderungen der DIN 4109 entsprechenden Schallschutz der Frage verschlossen, ob die von der Beklagtengeschuldete Bauweise mit einer doppelschaligen Trennwand bei einwandfreier und den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Ausführung einen Schallschutz ergibt, der dem erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 entspricht. Vielmehr ist der Verweis auf die DIN 4109 redlicherweise lediglich dahin ...
Boldt, Antje; Zöller, Matthias
T.4 Bedeutung von Umfragen und Normen in Bezug auf anerkannte Regeln der Technik
aus: Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 8. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Das (rechtliche) Konstrukt der anerkannten Regeln der Technik als Ersatz von dogmatischen Regeln kann als technisches Instrument nicht die allgemeine Anerkennung ermitteln, diese gibt es nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. Dem Anwender von Normen wird damit aufgegeben zu prüfen, ob die Norm (ganz oder teilweise) tatsächlich (schon) anerkannte Regel der Technik ist. nachfahrende Regeln (III.) sie beschreiben bereits anerkannte Regeln der Technik, sie sind (mit seltenen Ausnahmen) einzuhalten...
mehr Buchkapitel
Treffer: 1 bis 10
P-SAC 02/III-514 Prüfzeugnis
vom: 18.03.2015
– abgelaufen
Tragende, raumabschließende Holzbalkendecke mit einer zweilagig beplankten Fermacell Firepanel A1 Unterdeckenkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse F 90-B bei einseitiger Brandbeanspruchung von unten gemäß Din 4102-2: 1977-09. Entsprechend Bauregelliste A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1 Ausgabe 2014/2 - Bauarten zur Errichtung von Decken [...], an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer [...] gestellt werde. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt
Fermacell GmbH
P-SAC 02/III-679 Prüfzeugnis
vom: 15.10.2014
– abgelaufen
Bauart zur Errichtung von tragenden, raumabschließenden Wandkonstruktionen in Holz-Ständer- bzw. Massivholzbauweise mit einer beidseitigen Bekleidung/ Beplankung und Gefachdämmung der Feuerwiderstandsklasse F60-B bzw. F90-B bei einseitiger Brandbeanspruchung gemäß DIN 4102-2: 1977-09*. Bauregelliste A, Teil 3, Ifd. Nr. 2.1 Ausgabe 2014/1 - Bauarten zur Errichtung von tragenden Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
INTHERMO GmbH Handelnd im Namen und für Rechnung der DAW SE
P-SAC 02/III-425 Prüfzeugnis
vom: 25.08.2014
– abgelaufen
Freitragende, selbstständige Unterdeckenkonstruktion der Feuerwiderstandklasse F 30-A gemäß DIN 4102-2 bei einseitiger Brandbeanspruchung von unten und/oder von oben (Zwischendeckenbereich) entspr. Bauregelliste A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1 Ausgabe 2014/1 - Bauart zur Errichtung von Decken, Dächern, Unterdecke, [...] an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
Saint-Gobain Rigips GmbH
P-SAC 02/III-674 Prüfzeugnis
vom: 26.05.2014
– abgelaufen
Bauart zur Errichtung einer tragenden, raumabschließenden Wandkonstruktion in Metall-Ständerbauweise mit einer Bekleidung aus Aluminiumblech auf der Außenwandseite und einer Beplankung aus Gipsfaserplatten d = 15 mm auf der Innenwandseite bei einseitiger Brandbeanspruchung von der Wandinnenseite der Feuerwiderstandsklasse REI 30 gemäß DIN EN 13501-2: 2010-02 entsprechend Bauregelliste A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1 Ausgabe 2014/1 - Bauarten zur Errichtung von tragenden Wänden, [...] an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
Cadolto Thüringen GmbH & Co.Kg
P-SAC 02/III-627 Prüfzeugnis
vom: 08.04.2014
– abgelaufen
Bauart zur Errichtung einer tragenden Holzbalkendeckenkonstruktion mit UZIN Turbolight System Deckenaufbau der Feuerwiderstandsklasse F 60 bei einseitiger Brandbeanspruchung von der Deckenoberseite gemäß DIN 4102-2*: 1977-09 BRL A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1, Ausgabe 2014/1 - Bauarten zur Errichtung von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
UZIN UTZ AG
P-SAC 02/III-633 Prüfzeugnis
vom: 13.02.2014
– abgelaufen
Bauart zur Errichtung einer tragenden Doppelbodenkonstruktion (Schaltwartenboden) der Feuerwiderstandklasse F 30, Benennung F 30-B gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einseitiger Brandbeanspruchung von der Doppelboden-Unterseite Bauregelliste A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1, Ausgabe 2013/2 - Bauarten zur Errichtung von Doppelböden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
STUBO Elektrotechnik Eisleben GmbH
P-SAC 02/III-613 Prüfzeugnis
vom: 13.11.2013
– abgelaufen
Dachkonstruktion aus Holz-Nagelplattenbindern der Feuerwiderstandsklasse F 30 nach bzw. DIN 4102-2 : 1977-09 bei Brandbeanspruchung von unten (Unterdecken-Unterseite) entsprechend BRL A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1, Ausgabe 2013/1 - Bauarten zur Errichtung von Decken, Dächern, Unterdecken, Doppelböden, Hohlraumestrichen, Stützen, Trägern, Unterzügen, Treppen und tragende Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von technischen Bestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keien allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
Odenwald Faserplattenwerk GmbH
P-SAC 02/III-647 Prüfzeugnis
vom: 16.10.2013
– abgelaufen
Bauart zur Errichtung einer tragenden, raumabschließenden Wandkonstruktion in Holz-Ständerbauweise mit einer beidseitigen unsymmetrischen Bekleidung/ Beplankung und Gefachdämmung mit einer Feuerwiderstandsklasse bei einseitiger Brandbeanspruchung von der Innenseite von F60-B und von der Außenseite von F90-B gemäß DIN 4102-2 :* 1977-09 und des Schallschutzes gegen Außenlärm nach DIN 4109*: 1989-11. Bauregelliste A, Teil 3, lfd. Nr. 2.1 Ausgabe 2013/1 - Bauarten zur Errichtung von [". ], Wänden, (. "), an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
Holzwerk Gebr. Schneider GmbH
P-SAC 02/III-596 Prüfzeugnis
vom: 21.06.2013
– abgelaufen
Unterdeckenkonstruktion (Unterdecke allein) "Lindner Metalldecke Eingehängt LMD F30-A/AB Typ 3/4/8/9/10/11" der Feuerwiderstandsklasse F 30 nach DIN 4102 2 : 1977-09 entsprechend BRL A, Teil 3, Ifd. Nr. 2.1, Ausgabe 2013/1 - Bauarten zur Errichtung von Decken, Dächern, Unterdecken, Doppelböden, Hohlraumestrichen, Stützen, Trägern, Unterzügen, Treppen und tragenden Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt.
GIB Gesellschaft für innovative Bautechnologie mbH
P-SAC 02/III-601 Prüfzeugnis
vom: 02.01.2013
– abgelaufen
Unterdeckenkonstruktion (Unterdecke allein) aus Deckenfertigelementen als "Abklappsystem" und "Einlegesystem der Feuerwiderstandsklasse F 30 gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei Brandbeanspruchung von unten (Unterdecken-Unterseite) bzw. von oben (Zwischendeckenbereich) inkl. Tragkonstruktion aus Konsolen und Weitspannträgern in Kombination mit reaktiven Brandschutzanstrichen entsprechend Bauregelliste (BRL A, Teil 3, Ifd. Nr. 2.1, Ausgabe 2012/2) - Bauarten zur Errichtung von Decken, Dächern, Unterdecken, Doppelböden, Hohlraumestrichen, Stützen, Trägern, Unterzügen, Treppen und tragenden Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden. Das gilt nicht für die Teile baulicher Anlagen, an die weitere Anforderungen gestellt werden, wenn die maßgebenden Bauarten von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen oder wenn es für die maßgebenden Bauarten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt
FURAL Systeme in Metall GmbH & Co. KG
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