Liste der Publikationen zum Thema "Anspruch"
Bauvertragsrecht kompakt nach VOB/B und BGB
Kerninhalte - Übersichten - Ablaufdiagramme
2020, 269 S., 210 mm, Buch
Reguvis Fachmedien
Spezialkommentar zu den 631-650 v BGB
2020, 1078 S., 207 mm, Hardcover
Nomos
Einführung in die VOB/B
Basiswissen für die Praxis
28., Aufl.
2020, 428 S., 190 mm, Softcover
Werner, Neuwied
Denkmalschutzrecht in Hamburg
Kohlhammer Kommentare
2020, XIII, 162 S., 210 mm, Softcover
Deutscher Gemeindeverlag
Nachträge im Bauwesen
Grundlagen und Kalkulation
2019, XV, 250 S., 210 mm, Softcover
Reguvis Fachmedien
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil A (DIN 1960), VOB Teil B (DIN 1961), Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB Teil 4), Vergabeverordnung (VgV), Vergabeverordnung Verteidigung u
2019, 530 S., 210 mm, Softcover
Beuth
Handbuch für die Haftung der Planer und Sonderfachleute. Mit Online-Modulen
11., Aufl.
2019, 1204 S., 217 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
Recht für Architekten und Bauingenieure
Basiswissen für Projektleiter
2019, 392 S., 190 mm, Softcover
Books on Demand
weitere Bücher zum Thema: Anspruch
2017, 88 S., 4 Abb., 16 Tab.,
ATV-DVWK-Regelwerk, Band M 143-1
2004, 33 S.,
DWA
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Einsatzbereiche und Einsatzgrenzen von Straßenumgestaltungen nach dem "Shared Space"-Gedanken
2015 103 S., Abb., Kt., Lit., Tab.,
Fachverlag NW
kostenlos
Grundlagen für den Fussverkehr
2011 63 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag
kostenlos
Projekt: Eignung von aufbereiteter Braunkohlenflugasche für die Verwendung als Zusatzstoff für selbstverdichtenden Beton. Schlussbericht. Online Ressource
2004 139 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Lose Dämmstoffe aus Holz. Teilvorhaben Herstellung von Dämmstoffspänen aus industriellen Hobelprozessen. Verbundprojekt Produktion loser Dämmstoffe aus Holzspänen und -fasern als höherwertige stoffliche Nutzung von Industrierestholz und Schwachholz. Absch lussbericht. Online Ressource
2003 109 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Das JVEG wurde novelliert. Ab 1.1.2021 höhere Stundensätze und Auslagenpauschalen
Der Bausachverständige, 2021
Eggert, Michael
Herausgabeanspruch auch noch nach/trotz erfolgreicher Herausgabe-Zwangsvollstreckung
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Sterner, Petra
Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot: Nachbar kann Unterlassung verlangen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Kau, Wolfgang
Zumutbare Mängelbeseitigung wird verweigert: Auftraggeber kann mindern!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Wunschel, Axel; Mittenzwey, Jochen
Planen im Bestand - die mitzuverarbeitende Bausubstanz nach der HOAI 2021 (kostenlos)
DBZ Deutsche Bauzeitschrift, 2021
Voppel, Reinhard
Ansprüche des Planers wegen Bauzeitverlängerung
HLH Lüftung/Klima, Heizung/Sanitär, Gebäudetechnik, 2021
Rodemann, Tobias
Zahlung von Mindestlohn ist keine Fälligkeitsvoraussetzung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Manteufel, Thomas
Und nochmals: Kein Schadensersatz in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Rintelen, von
Umkehr der Steuerschuldnerschaft wirkt sich auf die Verjährung des Werklohns aus!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Jaeger
Jeder Eigentümer hat Abwehranspruch gegen einen störenden Wohnungseigentümer
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Anspruch
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Der systematische Umgang mit Finanzierungskosten (Bauzinsen) und Verzugszinsen bei Mehrkostenforderungen 2020
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Burkhardt, Gerd; Egloffstein, Thomas; Kühle-Weidemeier, Matthias
Entlassung von Deponien in die und aus der Nachsorge - Anspruch und Realität 2020
Quelle: Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten - Planung und Bau neuer Deponien. Karlsruher Allerlei gegen die Corona-Krise. Beiträge zum Seminar. 14. und 15. Oktober 2020, Kongresszentrum Karlsruhe; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Tucek, Simon
Grenzen der Offensichtlichkeit bei Leistungsabweichungen - Unterschied zwischen ÖNORMEN- und ABGB-Vertrag 2020
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Pochmarski, Konstantin; Kober, Christina
Bedeutung des Anscheinsbeweises und Regelbeweises bei Leistungsabweichungen bei ÖNORMEN- und ABGB-Verträgen oder Kleteckas und Kodeks Fliesenleger 2020
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Ehrbar, Heinz
Lehren und Lernen aus dem Schweizer AlpTransit Projekt am Beispiel des Gotthard-Basistunnels 2020
Quelle: 11. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Wa(h)re Kooperation im Bauvertrag - Notwendigkeit oder notwendiges Übel?
Luger, Bernadette; Mlango, Victoria
Wie europäische Städte Wohnungspolitik machen. 2020
Quelle: Neues soziales Wohnen. Positionen zur IBA_Wien 2022
Geiger, Annette
Design und Dystopie: Von der Groteske am Bauhaus zum Critical Design 2020
Quelle: Im Zeichen des Bauhauses 1919-2019. Kunst und Technik im Digital Turn; Schriften - Gesellschaft für Designgeschichte
Oehler, Stefan
Wie nachhaltig sind Baudenkmale? Viele Kriterien sprechen für gute ökologische Bilanz 2019
Quelle: Denkmalsanierung 2019/2020. Investieren mit Herz und Verstand. 10.Jg.; Denkmalsanierung
Graßhoff, Stefan
Erstattung von Gerichtsgutachten - praktische Fragen der Vorbereitung und Durchführung 2019
Quelle: 26. Nordische Bausachverständigen-Tage 2019. Sektion 2 - Rechtliche Aspekte des Sachverständigenwesens. Donnerstag, den 26.09.2019. Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Zöller, Matthias
Pro + Kontra - Das aktuelle Thema: Schimmel in Bauteilen. 1. Beitrag: Einleitung 2019
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2019. Haftungsfalle Europa - Handelbarkeit versus Verwendbarkeit. Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 2009 bis 2019; Aachener Bausachverständigentage
weitere Aufsätze zum Thema: Anspruch
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Produktion öffentlicher Räume in indischen Megastädten - Hyderabad zwischen Straßenhandel und Weltstadtanspruch (kostenlos)
2018
Torakai, Patrick
Zielgruppenspezifische Stadtplanung. Quantifizierung und Qualifizierung der räumlichen Ansprüche Angehöriger mikrogeografischer Milieus an Wohnstandorte (kostenlos)
2017
Henrici, Natalie
Die Ansprüche und Rechte des mit der Objektüberwachung der Gebäudeerrichtung beauftragten Architekten und Ingenieurs bei Bauablaufstörungen (kostenlos)
2016
Kober, Detlef; Mengel, Andreas (Hrsg.)
Konsistente Schutzgutbehandlung in Zulassungsverfahren
2015
Kattner, Martin
Urbanes Altern - Wohnumfeldanspruchsgruppen Junger Alter in Erlangen. Online Ressource: PDF-Format, ca.10,2 MB (kostenlos)
2010
Kein "automatischer" Übergang von Aufwendungen des Untermieters auf den Mieter
RA Thomas Blatt, Dinslaken
(OLG Rostock, Beschluss vom 24.08.2020 - 3 U 18/19)
Der Vermieter verlangt vom Mieter die Räumung und Herausgabe von Gewerberaum aufgrund einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Der Mieter hält die Kündigung für unwirksam, weil er aufgrund von Gegenansprüchen nicht zur Zahlung der Miete verpflichtet gewesen
IBR 2021, 2502
Erfüllungsanspruch verjährt vor Mängelbeseitigungsanspruch!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Rostock, Urteil vom 02.02.2021 - 4 U 70/19 (nicht rechtskräftig))
Der Bauherr (B) beauftragt den Bau eines Einfamilienhauses (EFH), das bis September 2008 fertig gestellt werden soll. Vor Fertigstellung kommt es zum Streit über Mängel. B bezahlt daher die Abschlagsrechnungen 3 bis 5 nicht. Der Auftragnehmer (AN) stellt
IBR 2021, 2451
Auch in der All-Risk-Projektversicherung besteht grundsätzlich kein Direktanspruch gegen den Versicherer!
RA Dr. Söre Jötten, Köln
(OLG Stuttgart, Urteil vom 07.05.2020 - 7 U 504/19; BGH, Beschluss vom 09.12.2020 - IV ZR 140/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Generalunternehmer (GU) war mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Hotels beauftragt worden. Bei der beklagten Versicherung (V) schloss er eine sog. All-Risk-Versicherung als kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung ab. Die vom GU unt
IBR 2021, 188
Planervertrag gekündigt: Sicherungshypothek wegen Honorars für nicht erbrachte Leistungen?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München
(KG, Beschluss vom 05.01.2021 - 27 W 1054/20)
Ein Architekt verlangt vom Auftraggeber (AG) erfolglos Sicherheit gem. § 650f BGB und kündigt danach den 2019 geschlossenen Architektenvertrag. Nun begehrt er für den Honoraranspruch, der auf die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachte Leistung entfällt, p
IBR 2021, 182
Abtretung von Mängelansprüchen befreit Bauträger nicht von der Mängelhaftung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(LG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2020 - 6 O 141/20)
Zwei Erwerber verlangen von einem Bauträger nach Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens die Zahlung von Kostenvorschuss in Höhe von knapp 7.000 Euro für die Beseitigung eines Mangels an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Im Beweisverfahre
IMR 2021, 118
Besitzschutzansprüche des Mieters bei Baumaßnahmen im Gemeinschaftseigentum I
VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack, Schwalbach
(OLG München, Beschluss vom 23.03.2020 - 32 U 265/20)
Die Verfügungskläger sind seit 1997 Mieter einer Wohnung, an der im Jahr 2006 Wohnungseigentum begründet wurde. Der teilende Eigentümer behielt sich in der Teilungserklärung die Möglichkeit vor, später eine Aufstockung des Gebäudes vorzunehmen. Dies beabs
IBR 2021, 2224
Kein Grundurteil bei unstreitigem Anspruch dem Grunde nach!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Kristina Eistert, Düsseldorf
(OLG Celle, Urteil vom 09.12.2020 - 14 U 107/20)
Der Kläger, der eine Handverletzung mit langwierigen und dauerhaften Folgen erlitten hatte, verlangte vor dem Landgericht ein angemessenes Schmerzensgeld sowie Feststellung, dass der Beklagte auch für künftige Schäden haften müsste. Dieser hatte außergeri
IBR 2021, 70
Verjährung von Schadensersatz gehemmt: Auch Vorschussanspruch verjährt nicht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Oliver Moufang, Frankfurt a.M.
(BGH, Urteil vom 19.11.2020 - VII ZR 193/19)
Der Auftragnehmer (AN) verlangt vom Auftraggeber (AG) aus einem im Jahr 2005 geschlossenen, vom AG danach gekündigten VOB/B-Bauvertrag Zahlung restlichen Werklohns. Hiergegen hatte sich der AG u. a. mit einer hilfsweisen Aufrechnung eines Schadensersatzan
IBR 2021, 107
Wann verjährt der Anspruch auf Herausgabe der Handakten?
RA Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid
(BGH, Urteil vom 15.10.2020 - IX ZR 243/19)
Der vormalige Mandant hatte die beklagte Anwaltskanzlei im August 2011 mit seiner Beratung und Vertretung beauftragt. Zu Grunde lagen Mandatsbedingungen vom 31.08.2011, in denen u. a. folgende Regelung enthalten war: Aktenaufbewahrung: Wir führen unse
IMR 2021, 2080
Außergerichtliche Anwaltskosten zur Anspruchsabwehr in der Regel nicht erstattungsfähig
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stefan Wintersohle, Hagen
(AG Tecklenburg, Urteil vom 29.01.2020 - 5 C 33/19)
In dem Rechtsstreit ging es im Kern um die Frage, ob nach Beendigung des Mietverhältnisses die Vermieter berechtigt waren, eine Kostennote wegen außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten gegen den unstreitigen Kautionsrückzahlungsanspruch der Mieter zur Aufr
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Motzke, Gerd
17. Die Insolvenz am Bau - Folgen für die Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
1 VOB/B kann der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) bzw. Die Mangelfreiheit der Leistung und damit die vollständige Erfüllung durch den Auftragnehmer beurteilen sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO). Wird über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat...
Motzke, Gerd
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
4 von den Verjährungsfristen des BGB (§ 634a BGB) abweichende Fristen kennt. Diese Unterbrechungstatbestände oder – gleichbedeutend – Tatbestände mit einem Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche sind im BGB selten. Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB ist in § 634a BGB enthalten.
Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Kuhn, Stefanie
11 Bauschäden aus Sicht des Betriebs-Haftpflichtversicherers - der Versicherungsschutz des ausführenden Unternehmers
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Versichertes Risiko: Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers (Ziff. Der Umfang des Haftungsverhältnisses zwischen Schädiger (= Versicherungsnehmer) und Geschädigtem ist nicht immer identisch mit dem Umfang des Deckungsverhältnisses zwischen Versicherungsnehmer (= Schädiger) und Versicherer. 7.10 AHB Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen - ...
Scheffler, Michael; Rohr-Suchalla, Katrin
6.3 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 5 Nr.1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Raps, Klaus; Schmidt, Detlef; Rohr-Suchalla, Katrin
6.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schutz und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen. Schadensbilder, Instandhaltung, Instandsetzung, Mängelhaftung und Gewährleistung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Meichsner, Heinz; Rohr-Suchalla, Katrin
11.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Risse in Beton und Mauerwerk. Ursachen, Sanierung, Rechtsfragen, 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...
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Z-86.1-98 Zulassung
vom: 04.02.2021
– aktuell
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bei einer BrandbeAnspruchung von außen
PRIORIT AG
P-SAC 02/III-1005 Prüfzeugnis
vom: 29.01.2021
– aktuell
Bauart zur Errichtung tragender, raumabschließender Deckenkonstruktionen aus Brettsperrholzelementen "BBS XL" zur Einstufung in die Feuerwiderstandsklasse F 90 bei einseitiger BrandbeAnspruchung von der Deckenunterseite gemäß DIN 4102-2: 1977-09. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anführung Technischer Baubestimmungen (VwV TB) vom 15. Dezember
2017 (SächsABI. 2018 S. 52) und der Anlage zu Ziffer l Nummer 1 der VwV TB Teil C4, lfd. Nr. C 4. 1 - Bauarten zur Errichtung von Decken, [... ] an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden.
FD FINANCE DEVELOPMENT Sp. z o.o.
Z-21.8-2123 Zulassung
vom: 28.01.2021
– aktuell
Bewehrungsanschluss mit Injektionsmörtel Hilti HIT-RE 500 V4 unter ErmüdungsbeAnspruchung
Hilti Deutschland AG
Z-86.1-97 Zulassung
vom: 22.01.2021
– aktuell
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer BrandbeAnspruchung von innen
fireedge GmbH
ETA-19/0501 Zulassung
vom: 22.01.2021
– aktuell
fischer Superbond dynamic. Nachträglich eingebaute Befestigungsmittel in Beton unter ermüdungsrelevanter zyklischer BeAnspruchung
fischerwerke GmbH & Co. KG
P-SAC 02/III-797 Prüfzeugnis
vom: 15.01.2021
– aktuell
Bauart zur Errichtung einer nichttragenden, raumabschließenden, einseitig beplankten
Trennwandkonstruktion mit Knauf Gipsplatten (Knauf DF-/GKF-Platten)
und einer Metallunterkonstruktion zur Einstufung in die Feuerwiderstandsklasse
F 30 sowie F 90 bei einseitiger BrandbeAnspruchung gemäß DIN 4102-
2: 1977-09. Entsprechend der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB), Ausgabe Oktober
2018 (Az.29-4130-3-1) Teil C4, lfd. Nr. C 4.2 - Bauarten zur Errichtung von nichttragenden inneren
Trennwänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden.
Knauf Bauprodukte GmbH & Co. KG
P-SAC 02/III-927 Prüfzeugnis
vom: 06.01.2021
– aktuell
Doppelbodenkonstruktion WeGo der Feuerwiderstandsklasse F30 bei einseitiger BrandbeAnspruchung von unten gemäß DIN 4102-2:1977-09. Entsprechend Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) Teil C4, lfd. Nr. C 4. 1 des Landes Bayern vom Oktober 2018 - Bauarten zur Errichtung von Doppelböden und Hohlraumestrichen, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden.
WeGo FloorTec GmbH
P-SAC 02/III-898 Prüfzeugnis
vom: 06.01.2021
– aktuell
Tragende und raumabschließende Trockenhohlbodenkonstruktion ausgeführt mit Trockenhohlbodenplatten WeGo ZFK zur Einstufung in die Feuerwiderstandsklasse F30-AB bei einseitiger BrandbeAnspruchung von der Hohlbodenunterseite gemäß DIN 4102-2:1977-09. Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) Teil C4, lfd. Nr. C 4. 1 des Landes Bayern vom Oktober 2018 - Bauarten zur Errichtung von Doppelböden und Hohlraumestrichen, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und/oder den Schallschutz gestellt werden.
WeGo Systembaustoffe GmbH
P-3186/4559-MPA BS Prüfzeugnis
vom: 01.01.2021
– aktuell
Stahlstützen mit einer kastenförmigen, einlagigen bzw. zweilagigen Bekleidung mit "PROMATECT-H- Brandschutzbauplatten" der Feuerwiderstandsklasse F 30, F 60, F 90, F 120 bzw. F 180 gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einer <= 4-seitigen BrandbeAnspruchung entspr. lfd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Juli 2020 Bauarten zur Errichtung von Stützen, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
Etex Building Performance GmbH Geschäftsbereich Promat
P-2102/577/20-MPA BS Prüfzeugnis
vom: 01.01.2021
– aktuell
Unterdeckenkonstruktionen der Feuerwiderstandsklasse F 30 gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung unten (Unterdecken-Unterseite) bzw. von oben (Zwischendeckenbereich) als "Unterdecke allein" entspr. Ifd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C 4 - Fassung Januar 2019 Bauarten zur Errichtung von Unterdecken, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden.
Etex Building Performance GmbH Geschäftsbereich Siniat
P-SAC 02/III-917 Prüfzeugnis
vom: 21.12.2020
– aktuell
Doppelbodenkonstruktion (Typ Schaltwarte) der Feuerwiderstandsklasse F30 bei einseitiger BrandbeAnspruchung von unten gemäß DIN 4102-2:1977-09. Entsprechend Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) Teil C4, lfd. Nr. C 4. 1 des
Landes Bayern vom Oktober 2018 - Bauarten zur Errichtung von Doppelböden
und Hohlraumestrichen, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer
und/oder den Schallschutz gestellt werden.
WeGo FloorTec GmbH
P-SAC 02/III-798 Prüfzeugnis
vom: 18.12.2020
– aktuell
Tragende, raumabschließende Wandkonstruktion mit einem Holzständerwerk und einer beidseitigen unsymmetrischen ausgeführten Brandschutzbekleidüng der Feuerwiderstandsklasse REI 60 in Verbindung mit einer K260-Brandschutzbekleidung bei einseitiger BrandbeAnspruchung gemäß DIN EN 13501- 2: 2016-12. Entsprechend den Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB), Ausgabe Oktober
2018 (Az.29-4130-3-1) Teil C3, lfd. Nr. C 3.21 Hochfeuerhemmende Bauteile, deren tragende, aussteifende
und raumabschließende Teile aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen
und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben.
Knauf Insulation GmbH
Z-86.1-95 Zulassung
vom: 17.12.2020
– aktuell
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer BrandbeAnspruchung von außen
fireedge GmbH
P-SAC 02/III-980 Prüfzeugnis
vom: 15.12.2020
– aktuell
Bauart zur Errichtung tragender, raumabschließender Wandkonstruktionen (in Stahlmodulbauweise, Ausführung als Außenwand) mit einer unsymmetrischen Bekleidung der Feuerwiderstandsklasse F 90 gemäß DIN 4102-2: 1977-09 [1] bei einseitiger BrandbeAnspruchung. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (W-TB, Rheinland- Pfalz) des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019 (4529) (MinBI. 2019, S. 381) und der Anlage zur VV-TB vom 27. November 2019 Teil C4, lfd. Nr. C 4.1 - Bauarten zur Errichtung von tragenden Wänden, an die
Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden.
KLEUSBERG GmbH & Co. KG
P-SAC 02/III-1010 Prüfzeugnis
vom: 14.12.2020
– aktuell
Bauart zur Errichtung tragender, raumabschließender Wandkonstruktionen in Stahl-Leichtbauweise mit einer beidseitigen Bekleidung/Beplankung sowie einer Gefachdämmung der Feuerwiderstandsklasse F30-B gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung
Protektorwerk Florenz Maisch GmbH & Co. KG
Z-86.1-96 Zulassung
vom: 11.12.2020
– aktuell
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer BrandbeAnspruchung von innen
PRIORIT AG
Z-21.3-2110 Zulassung
vom: 07.12.2020
– aktuell
fischer Injektionssystem FIS V oder FIS V Plus zur Verankerung im Mauerwerk unter BrandbeAnspruchung
fischerwerke GmbH & Co. KG
P-SAC 02/III-950 Prüfzeugnis
vom: 04.12.2020
– aktuell
Bauart zur Errichtung tragender, raumabschließender Wandkonstruktionen in Stahl-Leichtbauweise mit einer beidseitigen Bekleidung/Beplankung sowie einer Gefachdämmung der Feuerwiderstandsklasse F30-A, F60-A bzw. F90-A gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung
Protektorwerk Florenz Maisch GmbH & Co. KG
P-3082/0729-MPA BS Prüfzeugnis
vom: 04.12.2020
– aktuell
Stützen aus Vollholz mit einer Bekleidung aus "Knauf Fireboard"-Platten der Feuerwiderstandsklasse F 30, F 60 bzw. F 90 gemäß DIN 4102-2 : 1977-09 bei vierseitiger BrandbeAnspruchung entspr. lfd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Juni 2020
Bauarten zur Errichtung von Stützen, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
Knauf Gips KG
P-SAC 02/III-990 Prüfzeugnis
vom: 03.12.2020
– aktuell
Bauart zur Errichtung von tragenden, raumabschließenden Holzständerwandkonstruktionen mit einer beidseitigen, unsymmetrischen Bekleidung ausgeführt als Gebäudeabschlusswand der Feuerwiderstandsklasse F30von Innen bzw. F60von Innen und F90von Außen bei einseitiger BrandbeAnspruchung gemäß DIN 4102-2: 1977-09
Soprema GmbH / NL Leutkirch
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