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Liste der Publikationen zum Thema "Anspruch"


Bücher, Broschüren: (43)

Emanzipatorisches Wohnen: Myra Warhaftigs Beitrag zur Internationalen Bauausstellung 1984/87
Anna Krüger
Emanzipatorisches Wohnen: Myra Warhaftigs Beitrag zur Internationalen Bauausstellung 1984/87
2022, 140 S., graph. Darst. 24 cm, Softcover
KIT Scientific Publishing
 
 

Praxishandbuch Sachverständigenrecht
Katharina Bleutge
Praxishandbuch Sachverständigenrecht
6., Aufl.
2021, XX, 1103 S., 24 cm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
 
 

Bauträgerprojekte umsetzen und verstehen
Lukas Flener
Bauträgerprojekte umsetzen und verstehen
Praxisleitfaden für den juristisch interessierten Praktiker
3., Aufl.
2021, 208 S., 225 mm, Softcover
Linde
 
 

Sicherheiten im Bauwesen nach Ansprüchen
Christiane Frye, Barbara Münch
Sicherheiten im Bauwesen nach Ansprüchen
Bau- und Architektenrecht nach Ansprüchen
2021, viii, 127 S., 48 SW-Abb. 240 mm, Softcover
Springer
 
 

Emanzipatorisches Wohnen. Myra Warhaftigs Beitrag zur Internationalen Bauausstellung 1984/8
Krüger, Anna; Papenbrock, Martin (Herausgeber)
Emanzipatorisches Wohnen. Myra Warhaftigs Beitrag zur Internationalen Bauausstellung 1984/87
2021 132 S., Abb., Lit., Ans., Grundr., Isom., Lagepl., Schn.,
KIT Scientific Publishing

kostenlos
 
 

Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B
Rosina Sperling, Axel C. Sperling
Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B
Beuth Praxis
Für Auftraggeber und Auftragnehmer vor, während und nach der Bauzeit
2., aktualis. u. erw. Aufl.
2020, 304 S., 29.7 cm, Softcover
Beuth
 
 

Recht für Architekten und Bauingenieure
Dirk R. Wühr
Recht für Architekten und Bauingenieure
Basiswissen für Projektleiter
2019, 392 S., 190 mm, Softcover
Books on Demand
 
 

Nachträge im Bauwesen
Helmuth Duve
Nachträge im Bauwesen
Grundlagen und Kalkulation
2019, XV, 250 S., 210 mm, Softcover
Reguvis Fachmedien
 
 

VOB Zusatzband 2019
VOB Zusatzband 2019
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil A (DIN 1960), VOB Teil B (DIN 1961), Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB Teil 4), Vergabeverordnung (VgV), Vergabeverordnung Verteidigung u
2019, 530 S., 21 cm, Softcover
Beuth
 
 

Überblick und Praxishinweise zum neuen Bauvertragsrecht für Auftragnehmer
Felix Pause
Überblick und Praxishinweise zum neuen Bauvertragsrecht für Auftragnehmer
2018, 164 S., 19 cm, Softcover
epubli
 
 


weitere Bücher zum Thema: Anspruch

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Merkblätter, Richtlinien, Normen: (3)
Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern. Ausgabe 2018
Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern. Ausgabe 2018
2019, 46 S.,
 
 

Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von privaten Schwimm- und Badeteichen. Ausgabe 2017
Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von privaten Schwimm- und Badeteichen. Ausgabe 2017
2017, 88 S., 4 Abb., 16 Tab.,
 
 

Merkblatt ATV-DVWK-M 143-1, August 2004. Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden. Tl.1. Grundlagen
Merkblatt ATV-DVWK-M 143-1, August 2004. Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden. Tl.1. Grundlagen
ATV-DVWK-Regelwerk, Band M 143-1
2004, 33 S.,
DWA
 
 

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Forschungsberichte: (5)

Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung

Anmeldung zum Informationsdienst Bauforschung aktuell



Redefine the In-Between. Die Bedeutung des Zwischenraums als Komplementärraum der Wohnun
Juppien, Angelika; Zemp, Richard
Redefine the In-Between. Die Bedeutung des Zwischenraums als Komplementärraum der Wohnung
2021 163 S., Abb., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Einsatzbereiche und Einsatzgrenzen von Straßenumgestaltungen nach dem Shared Space-Gedanke
Baier, Reinhold; Engelen, Katja; Klemps-Kohnen, Alexandra; Reinartz, Angelika
Einsatzbereiche und Einsatzgrenzen von Straßenumgestaltungen nach dem "Shared Space"-Gedanken
2015 103 S., Abb., Kt., Lit., Tab.,
Fachverlag NW

kostenlos
 
 

Grundlagen für den Fussverkeh
Grob, Daniel (Projektleiter); Michel, Urs (Mitarbeiter)
Grundlagen für den Fussverkehr
2011 63 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Projekt: Eignung von aufbereiteter Braunkohlenflugasche für die Verwendung als Zusatzstoff für selbstverdichtenden Beton. Schlussbericht. Online Ressourc
Landwehrs, Klaus; Weisheit, Sandro; Müller, Ulf
Projekt: Eignung von aufbereiteter Braunkohlenflugasche für die Verwendung als Zusatzstoff für selbstverdichtenden Beton. Schlussbericht. Online Ressource
2004 139 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Lose Dämmstoffe aus Holz. Teilvorhaben Herstellung von Dämmstoffspänen aus industriellen Hobelprozessen. Verbundprojekt Produktion loser Dämmstoffe aus Holzspänen und -fasern als höherwertige stoffliche Nutzung von Industrierestholz und Schwachholz. Absch lussbericht. Online Ressourc
Tröger, Johannes (Projektleiter); Pittner, Walter
Lose Dämmstoffe aus Holz. Teilvorhaben Herstellung von Dämmstoffspänen aus industriellen Hobelprozessen. Verbundprojekt Produktion loser Dämmstoffe aus Holzspänen und -fasern als höherwertige stoffliche Nutzung von Industrierestholz und Schwachholz. Absch lussbericht. Online Ressource
2003 109 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag

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Zeitschriftenartikel: (2187)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Kruska, Christian
BauGB-Vorprüfung ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Wietersheim, Mark von
Bei Mängeln entscheiden die Rahmenbedingungen. Mängelansprüche
T+A Trockenbau und Ausbau, 2022
Hoeft, Markus
Tendenz: teuer. Hohe Ansprüche an Komfort, Sicherheit und Technik verteuern das Bauen
Bild der Wissenschaft, 2022
Rodemann, Tobias
Beginn und Hemmung der Verjährung sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Zschieschack, Frank
Streitwerte in WEG-Übergangsverfahren: Änderung der BGH-Rechtsprechung
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Sütcü, Filiz
Mieter zahlt auf einseitiges Erhöhungsverlangen = konkludente Vereinbarung?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Klepper, Marian
Kein Plankonzept, keine Veränderungssperre!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Elzer, Oliver
WEG-Reform: Entstörung eines Sondernutzungsrechts und Par. 9a Abs. 2 WEG
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Riecke, Olaf
Ersatz für eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten des Verwalters?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Miernik, Helmut
Nach selbständigem Beweisverfahren: Aufrechnung steht Klageerhebung gleich!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022

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Aufsätze aus Sammelbänden: (131)

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Kumlehn, Frank; Schwerdtner, Patrick
"Tatsächlich erforderlich" statt "kalkulatorisch": Erfahrungen mit der neuen Nachweisführung in Deutschland 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Fürst, Andreas
Anforderungen an die Nachweisführung aus der Sicht eines Energieversorgers am Beispiel Erzeugung 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Kriebaum, Wolfgang
Nachweisführung bei Mehrkostenforderungen 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Binder, Verena
Arten und Bedeutung von Kausalitäten im Zuge der Nachweisführung aus richterlicher Perspektive 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Wiesner, Wolfgang
Die lückenlose Dokumentation in der Baupraxis 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Haller, Wolfgang; Stieger, Sabrina
Strecken und Knotenpunkte im Straßenverkehr 2021
Quelle: Stadtverkehrsplanung Bd.3. Entwurf, Bemessung und Betrieb. 3.Aufl.
Burger, Winfrid
Die Rechtsprechung zur Amtshaftung bei Fehlern in Bezug auf Niederschlagswasserversickerung und Starkregen 2021
Quelle: Die Bewältigung von Niederschlagswasserversickerung und Starkregen durch die Bauleitplanung
Boldt, Antje
Anerkannte Regeln der Technik - wer legt sie fest? Welche Rolle hat der Sachverständige? 2021
Quelle: 2. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 1. bis 2. Oktober 2021 in Würzburg. Tagungsband
Legner, Sarah
Rechtliche Grundlagen von Mehrparteienverträgen 2021
Quelle: Die Zukunft des Bauens heute gestalten. 6. Internationaler BBB-Kongress 16. September 2021 in Weimar. Tagungsband
Pochmarski, Konstantin
Einzelnachweis bei Leistungsabweichungen nach ÖNORM B 2110 und ABGB Vertrag - OGH 4 Ob 24/20p gibt Newton noch immer Recht! 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte

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Dissertationen: (6)

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Grenzebach, Helene
Produktion öffentlicher Räume in indischen Megastädten - Hyderabad zwischen Straßenhandel und Weltstadtanspruch (kostenlos)
2018
Torakai, Patrick
Zielgruppenspezifische Stadtplanung. Quantifizierung und Qualifizierung der räumlichen Ansprüche Angehöriger mikrogeografischer Milieus an Wohnstandorte (kostenlos)
2017
Henrici, Natalie
Die Ansprüche und Rechte des mit der Objektüberwachung der Gebäudeerrichtung beauftragten Architekten und Ingenieurs bei Bauablaufstörungen (kostenlos)
2016
Kober, Detlef; Mengel, Andreas (Hrsg.)
Konsistente Schutzgutbehandlung in Zulassungsverfahren
2015
Kattner, Martin
Urbanes Altern - Wohnumfeldanspruchsgruppen Junger Alter in Erlangen. Online Ressource (kostenlos)
2010
Wiek, Klaus; Hahn, H. (Herausgeber); Kuls, W. (Herausgeber); Lauer, W. (Herausgeber); Höllermann, P. (Herausgeber); Boesler, K.A. (Herausgeber)
Die städtischen Erholungsflächen. Eine Untersuchung ihrer gesellschaftlichen Bewertung und ihrer geographischen Standorteigenschaften, dargestellt an Beispielen aus Westeuropa und den USA (kostenlos)
1977

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Rechtsbeiträge: (18673)
IBR 2022, 2751
Sicherheit gem. § 650f BGB: Schlüssige Darlegung seitens des Auftragnehmers reicht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München
(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.12.2021 - 25 U 342/21)

Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) sind durch einen 2019 geschlossenen Vertrag über Malerarbeiten verbunden. Der AN begehrt vom AG Sicherheit gem. § 650f BGB i.H.v. rund 12.000 Euro.


IBR 2022, 2707
Schadensersatzanspruch bei unwirksamer Sicherungsabrede
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Jürgen Ripke, Hannover
(LG Karlsruhe, Urteil vom 13.07.2021 - 4 O 355/20)

Der Beklagte (B) beauftragte den Kläger (K) mit Bauleistungen an einer Abwasseranlage. Nach der von B als Allgemeine Geschäftsbedingung vorgegebenen Sicherungsklausel hatte K eine Vertragserfüllungssicherheit von 5% und eine Mängelansprüchesicherheit von


IVR 2022, 66
Zwangssicherungshypothek schützt vor Restschuldbefreiung
RAin Andrea Mitterer, München
(LG Cottbus, Urteil vom 15.03.2022 - 2 O 33/21)

Die Eltern haben im Jahre 1993 ihrem Sohn (dem späteren Bekl.) und in der Folgezeit ihrer Schwiegertochter ein Grundstück unentgeltlich überlassen und sich dabei einen Rücktritt für den Fall vorbehalten, dass die Zwangsvollstreckung in das Grundstück erfo


IMR 2022, 149
"Kompetenzschutzstreitigkeiten" im Wohnungseigentumsgesetz
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.02.2022 - 2-13 T 85/21)

Die Parteien bilden eine verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Der Antragsgegner zu 1) lud zu einer Eigentümerversammlung in die Wohnung des Antragsgegners zu 2) ein. Der Antragsteller hat im Wege der einstweiligen Verfügung begehrt, den übr


IBR 2022, 246
Gebäudereiniger beschädigt Fenster: Wann verjährt der Anspruch auf Schadensersatz?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Werner Amelsberg, Staufen
(OLG Schleswig, Urteil vom 27.10.2021 - 9 U 7/20)

Der Auftraggeber (AG) hatte den Auftragnehmer (AN) mit der Reinigung sämtlicher Fenster seines Neubaus beauftragt. Die Arbeiten wurden im Herbst 2008 ausgeführt. Dabei kam es zu Beschädigungen in Form von tiefen Kratzern. Die Schadenshöhe belief sich auf


IMR 2022, 2374
Kein negatives Feststellungsinteresse bei vorbehaltenen oder auf die Aufrechnung beschränkten Ansprüchen
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Arbeitsrecht Jens-Ulrich Wobst, Lüneburg
(LG Lüneburg, Urteil vom 09.02.2022 - 6 S 27/21)

Der Vermieter erstellt eine Kautionsabrechnung, die Forderungen enthält, die die Kautionssumme übersteigen. Er verrechnet die Kaution und schließt die Kautionsabrechnung mit dem Satz: Das Recht zur Einklagung meiner darüberhinausgehenden Schadensersat


IBR 2022, 55
Störung der Geschäftsgrundlage: Wann verjährt der Anspruch auf Vertragsanpassung?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus von Rintelen, Hamburg
(OLG Koblenz, Urteil vom 13.10.2020 - 3 U 773/20; BGH, Beschluss vom 21.07.2021 - VII ZR 180/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Auftragnehmer (AN) hatte im Urkundsprozess ein vorläufig vollstreckbares Vorbehaltsurteil gegen seinen Auftraggeber (AG) im Mai 2012 erstritten und vom AG zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung 26.833 Euro erhalten. Im Nachverfahren wurde der Rechtsst


IMR 2022, 15
Anspruch auf Mietauskunft verjährt nicht vor Hauptanspruch auf Rückzahlung!
RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thomas Wagner, Syke (Barrien)
(LG Berlin, Urteil vom 02.11.2021 - 65 S 64/21 (nicht rechtskräftig))

Im Rahmen eines schon vor über drei Jahren begonnenen Mietverhältnisses verlangt der Mieter erstmals mit Schreiben vom 17.09.2019 Auskunft über das Vormietverhältnis. Der Vermieter erhebt die Einrede der Verjährung.


IMR 2022, 28
WEG-Reform: Entstörung eines Sondernutzungsrechts und § 9a Abs. 2 WEG
RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(BGH, Urteil vom 01.10.2021 - V ZR 48/21)

Wohnungseigentümer K steht an einem Stellplatz ein Sondernutzungsrecht zu. Der einzige weitere Wohnungseigentümer B errichtet, ohne viel zu fragen, auf einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden davor liegenden Grundstücksfläche eine Betonmauer, bring


IVR 2021, 92
Zur Prozesskostenhilfe für die Zwangsverwaltung
RB Gerhard Schmidberger, Heilbronn
(ArbG Heilbronn, Beschluss vom 12.02.2021 - 5 Ca 344/20)

Ein Zwangsverwaltungsverfahren wird nach Antragsrücknahme aufgehoben. Die Gelder sind verteilt. Die Masse ist aufgelöst. Die Zwangsverwaltung hatte einen Arbeitnehmer angestellt. Dieser berühmt sich nachträglich noch Ansprüche wegen nicht gewährtem Urlaub



mehr Rechtsbeiträge

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Buchkapitel: (1002)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.


Motzke, Gerd
17. Die Insolvenz am Bau - Folgen für die Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

1 VOB/B kann der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) bzw. Die Mangelfreiheit der Leistung und damit die vollständige Erfüllung durch den Auftragnehmer beurteilen sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO). Wird über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat...


Motzke, Gerd
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

4 von den Verjährungsfristen des BGB (§ 634a BGB) abweichende Fristen kennt. Diese Unterbrechungstatbestände oder – gleichbedeutend – Tatbestände mit einem Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche sind im BGB selten. Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB ist in § 634a BGB enthalten.


Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...


Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...


Kuhn, Stefanie
11 Bauschäden aus Sicht des Betriebs-Haftpflichtversicherers - der Versicherungsschutz des ausführenden Unternehmers
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

Versichertes Risiko: Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers (Ziff. Der Umfang des Haftungsverhältnisses zwischen Schädiger (= Versicherungsnehmer) und Geschädigtem ist nicht immer identisch mit dem Umfang des Deckungsverhältnisses zwischen Versicherungsnehmer (= Schädiger) und Versicherer. 7.10 AHB Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen - ...


Scheffler, Michael; Rohr-Suchalla, Katrin
6.3 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010

Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs.  3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs.  5 Nr.1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.


Raps, Klaus; Schmidt, Detlef; Rohr-Suchalla, Katrin
6.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schutz und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen. Schadensbilder, Instandhaltung, Instandsetzung, Mängelhaftung und Gewährleistung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs.  3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs.  1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.


Meichsner, Heinz; Rohr-Suchalla, Katrin
11.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Risse in Beton und Mauerwerk. Ursachen, Sanierung, Rechtsfragen, 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011

Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs.  3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.


Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...



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Zulassungen und Prüfbescheide: (2852)

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P-SAC 02/III-692 Prüfzeugnis vom: 11.02.2022 – aktuell
Tragende, raumabschließende Wandkonstruktionen aus Binderholz BBS Brettsperrholzelementen mit bzw. ohne Bekleidung mit einer einseitigen oder zweiseitigen Bekleidung aus Rigips Feuerschutzplatten der Feuerwiderstandsklasse F 60-B bzw. F 90-B gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung entsprechend Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VwV TB) vom 15. Dezember 2017 (SächsABl. 2018 S. 52) und der Anlage zu Ziffer I der VwV TB vom 06. Januar 2021Teil C4, lfd. Nr. C 4.1 - Bauarten zur Errichtung von tragenden Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden.
Binderholz Bausysteme GmbH


Z-86.1-36 Zulassung vom: 13.01.2022 – aktuell
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten bei einer BrandbeAnspruchung von außen
CELSION Brandschutzsysteme GmbH


Z-86.1-43 Zulassung vom: 12.01.2022 – aktuell
Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten bei einer BrandbeAnspruchung von außen
EAS Technischer Brandschutz GmbH


P-SAC 02/III-1045 Prüfzeugnis vom: 11.01.2022 – aktuell
Bauart zur Errichtung einer tragenden, raumabschließenden und wärmedämmenden Wandkonstruktion in Massivholzbauweise aus Brettsperrholzelementen mit einer einseitigen Bekleidung/Beplankung zur Einstufung in die Feuerwiderstandsklasse F 90-B bei einseitiger BrandbeAnspruchung gemäß DIN 4102-2: 1977-09 [1] entsprechend der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017 Teil C4, lfd. Nr. C 4.1 - Bauarten zur Errichtung von tragenden Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden.
GUTEX Holzfaserplattenwerk H. Henselmann GmbH + Co. KG


P-SAC 02/III-1044 Prüfzeugnis vom: 11.01.2022 – aktuell
Bauart zur Errichtung einer tragenden, raumabschließenden und wärmedämmenden olzständerwandkonstruktion mit einer beidseitigen, unsymmetrischen Bekleidung/Beplankung und einer Gefachdämmung zur Einstufung in die Feuerwiderstandsklasse F 60-B bei einseitiger BrandbeAnspruchung gemäß DIN 4102-2: 1977-09 [1] entsprechend der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017 Teil C4, lfd. Nr. C 4.1 - Bauarten zur Errichtung von tragenden Wänden, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden.
GUTEX Holzfaserplattenwerk H. Henselmann GmbH + Co. KG


P-3966/9669-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Abgehängte Unterdeckenkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse F30 gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung von oben (Zwischendeckenbereich) bzw. von unten (Unterdecken-Unterseite) als "Unterdecke allein" entspr. lfd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Juni 2021 Bauarten zur Errichtung von Unterdecken, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
Saint- Gobain Rigips GmbH


P-3617/061/07-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Nichttragende, raumabschließende Wandkonstruktion ohne Unterkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse F 90 gemäß DIN 4102-2:1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung entspr. lfd. Nr. C 4.2 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Tel C4 - Fassung Juni 2021. Bauarten zur Errichtung von Nichttragenden, inneren Trennwänden, einschließlich Einbauten (Sanitäreinrichtungen), an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestelt werden mit Ausnahme von solchen aus Glas.
Etex Building Performance GmbH Geschäftsbereich Promat


P-3481/3755-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Abgehängte Unterdeckenkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse F 90 gemäß DIN 4102-2 : 1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung von oben (Zwischendeckenbereich) bzw. von unten (Unterdecken-Unterseite) als "Unterdecke allein" entspr. lfd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Juni 2021 Bauarten zur Errichtung von Unterdecken, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
Saint-Gobain Rigips GmbH


P-3470/4708-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Abgehängte Unterdeckenkonstruktionen der Feuerwiderstandsklasse F 30 gemäß DIN 4102-2 : 1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung von oben (Zwischendeckenbereich) bzw. von unten (Unterdecken-Unterseite) als "Unterdecke allein" entspr. lfd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Juni 2021. Bauarten zur Errichtung von Unterdecken, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
Etex Building Performance GmbH Geschäftsbereich Siniat


P-3444/2001-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Nichttragende, raumabschließende Wandkonstruktion in Metallständerbauweise einschließlich Einbauten und einer beidseitigen Beplankung der Feuerwiderstandsklasse F30 gemäß DIN 4102 2: 1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung entspr. Idf. Nr.C 4.2 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Juni 2021 Bauarten zur Errichtung von nichttragenden, inneren Trennwänden, einschließlich Einbauten (Sanitäreinrichtungen), an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden mit Ausnahme von solchen aus Glas
Superglass Dämmstoffe


P-3260/9580-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Abgehängte Unterdeckenkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse F 30 gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung von oben (Zwischendeckenbereich) als "Unterdecke allein" entspr. lfd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C 4 - Fassung Juni 2021. Bauarten zur Errichtung von Unterdecken, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden.
Saint-Gobain Rigips GmbH


P-3226/492/11-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Nichttragende, raumabschließende Wandkonstruktion in Metallständerbauweise einschließlich Einbauten und einer beidseitigen Beplankung der Feuerwiderstandsklasse F30, F 90 bzw. F 120 gemäß DIN 4102-2:1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung, entspr. lfd. Nr. C 4.2 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (W TB) Teil C4- Fassung Juni 2021 Bauarten zur Errichtung von nichttragenden, inneren Trennwänden, einschließlich Einbauten (Sanitäreinrichtungen), an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden mit Ausnahme von solchen aus Glas
TECE GmbH


P-3176/4659-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Stahlträger mit einer kastenförmigen Bekleidung aus "Rigibs Glasroc F"-Platten der Feuerwiderstandsklassen F 30, F 60, F 90 bzw. F 120 gemäß DIN 4102-2 : 1977-09 bei einer < 3-seitigen BrandbeAnspruchung entspr. Ifd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Juni 2021 Bauarten zur Errichtung von Stahlträgern, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
Saint-Gobain Rigips GmbH


P-3129/1198-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Nichttragende, raumabschließende Wandkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse F 90 gemäß DIN 4102-2:1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung entspr. lfd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Juni 2021 Bauarten zur Errichtung von nichttragenden inneren Trennwänden, einschließlich Einbauten (Sanitäreinrichtungen) an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden mit Ausnahme von solchen aus Glas
Mineralka d.o.o.


P-3085/3824-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Freitragende Unterdeckenkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse F 90 gemäß DIN 4102-2 : 1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung von oben (Zwischendeckenbereich) bzw. von unten (Unterdecken-Unterseite) als "Unterdecke allein" entspr. lfd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Juni 2021 Bauarten zur Errichtung von Unterdecken, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
Knauf Gips KG


P-2102/984/20-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Unterdeckenkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse F 90 gemäß DIN 4102-2. 1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung von oben (Zwischendeckenbereich) als "Unterdecke allein", entspr. lfd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C 4 - Fassung Juni 2021. Bauarten zur Errichtung von Unterdecken, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
Danogips GmbH & Co. KG


P-2101/076/16-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Nichttragende, raumabschließende Wandkonstruktion in Metallständerbauweise einschließlich Einbauten und einer beidseitigen Beplankung aus Brandschutzplatten "AESTUVER" der Feuerwiderstandsklasse F 90 bzw. F 120 gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung entspr. lfd. Nr. C 4.2 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Juni 2021 Bauarten zur Errichtung von nichttragenden, inneren Trennwänden, einschließlich Einbauten (Sanitäreinrichtungen), an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden mit Ausnahme von solchen aus Glas
James Hardie Europe GmbH


P-2100/920/15-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Abgehängte Unterdeckenkonstruktion der Feuerwiderstandsklasse F 90 gemäß DIN 4102-2 1977-09 bei einseitiger BrandbeAnspruchung von oben (Zwischendeckenbereich) bzw. von unten (Unterdeckenunterseite) als "Unterdecke allein" entspr. lfd. Nr. C 4.1 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C 4 - Fassung Juni 2021. Bauarten zur Errichtung von Unterdecken, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
Etex Building Performance GmbH Geschäftsbereich Promat


P-2100/624/15-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Installationsschachwand mit bzw. ohne Metallständeunterkonstruktion und einer einseitigen Beplankung der Feuerwiderstandsklasse I 90 gemäß DIN 4102-11: 1985-12 bei einseitiger BrandbeAnspruchung entspr. lfd. Nr. C 4.7 Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Juni 2021. Bauarten zur Herstellung von Installationsschächten und -kanälen einschließlich der Abschlüsse ihrer Revisionsöffnungen, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden.
Etex Building Performance GmbH Geschäftsbereich Promat


P-2100/606/15-MPA BS Prüfzeugnis vom: 01.01.2022 – aktuell
Installationsschachtwand mit bzw. ohne Metallständerunterkonstruktion und einer einseitigen Beplankung der Feuerwiderstandsklasse I 30 gemäß DIN 4102-11:1985-12 bei einseitiger BrandbeAnspruchung entspr. lfd. Nr. C 4. Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Teil C4 - Fassung Juni 2021. Bauarten zur Herstellung von Installationsschächten und -kanälen einschließlich der Abschlüsse ihrer Revisionsöffnungen, an die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden
Etex Building Performance GmbH Geschäftsbereich Promat


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