Liste der Publikationen zum Thema "Anspruchsgrundlage"
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Bezahlt wie vereinbart? Abschlagszahlungen
Bauen im Bestand B + B, 2022
Steffen, Marc
Die unvollständige Leistungsbeschreibung - Vergütungsansprüche für nicht beschriebene aber zwingend erforderliche Leistungen - (Anmerkung zu KG, Urt. v. 07.09.2021 - 21 U 86/21)
Baurecht, 2022
Börstinghaus, Ulf
Minderung: Bei Umfeldmängeln gelten die Grundsätze der Bolzplatzentscheidung!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Jötten, Söre
"Der untätige Bauträger"
Baurecht, 2021
Wietersheim, Mark von
Gutachterkosten sind schwierig zu reklamieren. Vergütungsansprüche
T+A Trockenbau und Ausbau, 2021
Kues, Jarl-Hendrik
Angeordnete Mehrmenge ist kein Fall von Par. 2 Abs. 3 VOB/B!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Voppel, Reinhard
Darlegung bei Ansprüchen wegen Baubehinderung
HLH Lüftung/Klima, Heizung/Sanitär, Gebäudetechnik, 2021
Eschenbruch, Klaus; Hansen, Daniel
Der Nachtrag des Projektmanagers
Baurecht, 2021
Schmidt, Ingo
Das aktuelle Baurechtsurteil. Verluste des Nachbesserungsrechts nur nach Fristsetzung
Tab Das Fachmedium der TGA-Branche, 2021
Schilling, Rainer
Können Sie Ihrem Geschäftspartner trauen? GaLaBau und Recht: Bau-Fachanwalt Rainer Schilling empfiehlt
Neue Landschaft, 2021
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Anspruchsgrundlage
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Die Rechtsprechung zur Amtshaftung bei Fehlern in Bezug auf Niederschlagswasserversickerung und Starkregen 2021
Quelle: Die Bewältigung von Niederschlagswasserversickerung und Starkregen durch die Bauleitplanung
Kumlehn, Frank; Schwerdtner, Patrick
"Tatsächlich erforderlich" statt "kalkulatorisch": Erfahrungen mit der neuen Nachweisführung in Deutschland 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Wiesner, Wolfgang
Die lückenlose Dokumentation in der Baupraxis 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Kriebaum, Wolfgang
Nachweisführung bei Mehrkostenforderungen 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Tucek, Simon
Grenzen der Offensichtlichkeit bei Leistungsabweichungen - Unterschied zwischen ÖNORMEN- und ABGB-Vertrag 2020 (kostenlos)
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Luger, Bernadette; Mlango, Victoria
Wie europäische Städte Wohnungspolitik machen. 2020
Quelle: Neues soziales Wohnen. Positionen zur IBA_Wien 2022
Bertuch, Stephan
Unterschiede in der Behandlung von Mehrkostenforderungen zwischen ABGB- und ÖNORM-Verträgen 2019
Quelle: 17. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Reduktion von Bauablaufstörungen und systematischer Umgang mit Mehrkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Schlagbauer, Dieter
Bewertung von Bausteilengemeinkosten bei verlängerten Ausführungszeiten und geändertem Leistungsumfang 2019
Quelle: 17. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Reduktion von Bauablaufstörungen und systematischer Umgang mit Mehrkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Henke, Andreas
Ausgleichsansprüche bei Sanierungen nach Bodenschutzrecht - Voraussetzungen, Reichweite und aktuelle Fragen der §§ 24 und 25 BBodSchG 2019
Quelle: Altlasten 2019. Aus Altlasten und Schadensfällen lernen - von der Altlastensanierung zum vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz. Beiträge zum Seminar, 26. und 27. Juni 2019, IHK Karlsruhe, Haus der Wirtschaft; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Zöller, Matthias
Pro + Kontra - Das aktuelle Thema: Schimmel in Bauteilen. 1. Beitrag: Einleitung 2019
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2019. Haftungsfalle Europa - Handelbarkeit versus Verwendbarkeit. Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 2009 bis 2019; Aachener Bausachverständigentage
weitere Aufsätze zum Thema: Anspruchsgrundlage
Kostenverteilung bei wechselseitig dinglich gesicherter Tiefgaragennutzung
RA Thomas Blatt, Dinslaken
(BGH, Urteil vom 27.01.2023 - V ZR 261/21)
Die Eigentümer zweier Grundstücke streiten über anteilige Verwaltungs- und Sanierungskosten einer auf diesen errichteten Tiefgarage. Diese wurde auf der Grundlage einer notariellen Urkunde errichtet, in der wechselseitige Grunddienstbarkeiten bestellt wur
IVR 2023, 29
Bewilligung der Löschung einer Zwangssicherungshypothek
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Andreas Höckmayr, Scheyern
(VG Cottbus, Urteil vom 28.01.2022 - 4 K 667/21)
Die Kl. ist Eigentümerin eines Grundstücks und begehrt die Bewilligung der Löschung einer Zwangssicherungshypothek. Sie ist nach Durchführung eines Aufgebotsverfahrens nach § 15 GBBerG und § 10 Abs. 1 Nr. 7 EntschG Eigentümerin des Grundstücks geworden. D
IMR 2023, 120
Keine Duldungspflicht eines im Jahr 1937 errichteten Überbaus
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Susanne Tank, Hannover
(LG Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2022 - 13 S 51/21)
Auf benachbarten Grundstücken wird zunächst im Jahr 1895 ein Schuppen im Abstand von 50 cm zur Grenze des Nachbargrundstücks gebaut. Auf dem Nachbargrundstück wird 1937 eine Garage in Form eines von diesem Grundstück ausgehenden Anbaus an den Schuppen err
IVR 2022, 145
Maklerkosten in der Zwangsversteigerung
RB Gerhard Schmidberger, Heilbronn
(OLG Hamburg, Urteil vom 16.06.2021 - 13 U 226/20)
Die Bank (Bekl.) und Kundin (Kl.) liegen im Clinch. Darlehen sind an einer Immobilie abgesichert. Zwischen den Parteien kommt über die Verwertung kein Konsens zustande. Die Bekl. betreibt die Zwangsversteigerung. Der Wert wurde mit 662.000 EUR festgesetzt
IBR 2022, 632
Mehr Zeit, mehr Geld!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Florian Dressel, Mönchengladbach
(OLG Köln, Urteil vom 15.01.2021 - 19 U 15/20; BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZR 87/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein mit den Leistungen der Objektüberwachung (Leistungsphase 8) beauftragter Architekt macht einen Mehrvergütungsanspruch wegen einer Verlängerung der Leistungszeit geltend. In der Präambel des Vertrags waren Projekttermine vereinbart. Darüber hinaus enth
IVR 2022, 111
Keine Befugnis des Insolvenzverwalters bei Vermögensverschiebungen vor Insolvenz
Prof. Ulrich Keller, Berlin
(BGH, Urteil vom 21.10.2021 - IX ZR 265/20)
Der Schuldner hatte vor Insolvenzeröffnung rund 5 Mio. EUR an seine Ehefrau und an eine von ihr vertretene Gesellschaft übertragen. Der Insolvenzverwalter verklagte die Ehefrau, die Gesellschaft und auch den Schuldner selbst auf Rückzahlung. Der BGH wies
IMR 2022, 1021
Kein Ausgleichsanspruch bei erfülltem Kostenerstattungsanspruch
RA und StB Dr. Marcel M. Sauren, Aachen
(LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.07.2022 - 2-13 S 21/22)
Die Kläger sind Erben eines Wohnungseigentümers. Dieser war neben der Beklagten bei verschiedenen Beschlussanfechtungsklagen (nach altem Recht) auf Beklagtenseite beteiligt. Der Erblasser hatte sich an den Rechtsstreitigkeiten aktiv nicht beteiligt, die V
IMR 2022, 413
Begriff "Haustierhaltung" unbestimmt?
VizePräsLG a. D. Hans-Joachim Weber, Konstanz
(AG Konstanz, Urteil vom 10.02.2022 - 4 C 397/21 WEG)
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verlangt von den Beklagten die Entfernung ihres Hundes aus der Wohnung. Die Wohnung der Beklagten liegt im zweiten Obergeschoss und im Dachgeschoss des Gebäudes. Sie zogen Mitte 2019 von Berlin nach Konstanz. In §
IBR 2022, 1025
Gerichtskostenfinanzierung: Immer einen Antrag wert!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Felix S. Thomas, Frankfurt a.M.
(OLG Brandenburg, Urteil vom 12.05.2022 - 12 U 141/21)
Der Auftragnehmer (AN) begehrt neben Vergütungsansprüchen (nebst Zinsen) vom Auftraggeber (AG) die Zahlung von Zinsen, die ihm durch die Fremdfinanzierung des von ihm verauslagten Gerichtskostenvorschusses entstanden sind und kalendertäglich bis zum Einga
IBR 2022, 229
Gerüstnutzung in verlängerter Standzeit ist nach Mietrecht zu beurteilen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Volker Schmidt, Dresden
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2022 - 24 U 347/20)
Der Auftragnehmer (AN) wird - unter Einbeziehung der VOB/B - mit dem Aufbau, der Vorhaltung und dem Abbau eines Gerüsts beauftragt (sog. selbstständiger Gerüstbauvertrag ). Die Parteien vereinbarten eine Vorhaltezeit bzw. eine Grundstandzeit vom 09.10.20
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Englert, Klaus; Fuchs, Bastian
12 Haftungsfragen im Tiefbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern einen auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Nießbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (§ 11 Abs. 6 zu § 909 BGB m.w.N. , 48 ). § 909 BGB schützt nur die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks. Das Eigentumsrecht nach § 903 BGB gibt dem Grundstückseigentümer ...
Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
15.3 Richtertätigkeit nach Vorliegen von Klage und Klageerwiderung
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Eigentlich müssten die Parteien dem Gericht keinerlei Rechtsansichten mitteilen, weil das Gericht von sich aus die Rechtsgrundlagen zu prüfen hat. 1 Satz 1 VOB/B. Diese Anspruchsgrundlage knüpft an einen Mangel an, also muss über den Mangel befunden werden, zugleich muss aber der Mangel auf der Vertragswidrigkeit der Leistung des Unternehmers beruhen. ZPO. Mit dem Einverständnis der Parteien kann das Gericht auch ein anderes Verfahren wählen, z.B. eidesstattliche Versicherungen für ...
Achmus, Martin; Kausch, Wolfram
Zusammenwirken rechtlicher und technischer Aspekte bei Undichtigkeiten weißer Wannen - ein Praxisbeispiel
aus: Wasser- und Feuchteschäden im Stahlbetonbau. Vermeiden, Beurteilen und Instandsetzen. Tagungsband. Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V.; Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB (Hrsg.), 2., unveränd. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005
Ist das Werk mit Mängeln behaftet, steht dem Besteller zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB) zu. Gemäß § 433 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum einer sachmängelfreien Sache (Kaufgegenstand) gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu übertragen. Haften der Sache nicht erkennbare Mängel an, so muss der Käufer unverzüglich nach Entdeckung der Mängel diese dem Verkäufer anzeigen.
Seidel, Katrin
Der Sachverständige vor Gericht aus der Sicht der Richterschaft
aus: Beiträge vom 23. EIPOS-Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 15. Bausymposium Sachverstand am Bau am 1. Juli 2022, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Holzbau und Holzschutz, Sachverstand am Bau, Immobilienbewertung 2022. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2022
Wenn Richterinnen und Richter sich über Sachverständige und ihre Arbeit austauschen, möchten mit Sicherheit viele Sachverständige einmal "Mäuschen spielen". Zusammenfassend kann gesagt werden, dass, wenn man Richterinnen und Richter fragt, Sachverständige mit dem Gericht so viel wie nötig kommunizieren sollten, ohne dem Gericht dabei Mehrarbeit zu verursachen. Kommt es zur mündlichen Anhörung des Sachverständigen oder soll ein Gutachten mündlich erstattet werden, wünschen sich ...
Stelzner, Martin
Aufgaben und Haftung der objektüberwachenden Planer und prüfenden Sachverständigen
aus: Beiträge vom 22. EIPOS-Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 14. Bausymposium Sachverstand am Bau am 24. Juni 2021, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Sachverstand am Bau, Immobilienbewertung, Holzschutz 2021. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2021
Haftpflichtforderungen sehen sich Architekten und Ingenieure außerdem regelmäßig ausgesetzt, wenn sie als prüfende Sachverständige tätig werden. Gelingt ihm das nicht und sind die bereitgestellten Pläne fehlerhaft, muss der Bauherr sich dies gegenüber dem ausführenden Unternehmer sowie dem überwachenden Architekten oder Ingenieur als Mitverschuldensquote anrechnen lassen BGH, Urt. Ein Mitverschulden des ausführenden Unternehmers kann der überwachende Architekt oder Ingenieur dem Bauherrn ...
Patitz, Gabriele; Wietersheim, Mark von; Zöller, Matthias
T.8 Bauherrenrisiko
aus: Bauteiluntersuchung. Notwendigkeit und Grenzen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 7. Seibel, Mark; Zöller, Matthias (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Trotz der nicht vermeidbaren Einschränkung des Aussagewerts von Untersuchungen lässt sich Streit nicht sicher vermeiden, da dem Untersuchenden in solchen Fällen die Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann, er hätte durch eine weitere Untersuchung die Problematik erkennen können. Für auf der Baustelle hergestellte Estriche gilt die Vermutung, dass diese ausreichend fest sind, da bei eingebauten Estrichen für Festigkeitsprüfungen größerer Probestücke zu entnehmen sind und Prüfungen ...
Seifert, Werner
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...
Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...
Ubbelohde, Helge-Lorenz
14. Bauabnahme und deren Folgen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Es wird versucht, auch anhand von Beispielen vorgenannte, für den Sachverständigen fast alltägliche Fragen zu strukturieren und handhabbare Vorschläge auch im Verhältnis des Sachverständigen zum Auftraggeber zu unterbreiten, um das Haftungsrisiko für den Sachverständigen im Rahmen derartiger Tätigkeiten kalkulierbar zu gestalten. Da eine Abnahme stets Rechtsfolgen auslöst, ist der Umfang der Tätigkeit des Sachverständigen im Rahmen von Qualitätskontrollen und Abnahmen in der Beauftragung des ...
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