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Liste der Publikationen zum Thema "Anspruchsgrundlage"


Bücher, Broschüren: (2)

Nachträge am Bau
Nachträge am Bau
Nachtragsvergütung, Entschädigung und Schadensersatz bei Bauverträgen nach BGB und VOB/B
2020, XXXI, 459 S., 24 cm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
 
 

Nachträge im Bauwesen
Helmuth Duve
Nachträge im Bauwesen
Grundlagen und Kalkulation
2019, XV, 250 S., 210 mm, Softcover
Reguvis Fachmedien
 
 

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Zeitschriftenartikel: (91)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Elsner, Thomas; Herzhaft, Ann Margret
Duldungsansprüche des Bauherrn gegen den Nachbarn bei grenznahen Baumaßnahmen
Baurecht, 2020
Wolters, Christopher; Voss, Benedikt
Rechtsschutz gegen Vergabesperren
Vergaberecht, 2020
Pohlenz, Rainer
Komplexes Unterfangen. Schallschutz bei der Bestandssanierung
Bauen im Bestand B + B, 2020
Miernik, Helmut
Erst kommt der Vertrag, dann das Gesetz! Bauvertrag. Grundlagen
TGA Fachplaner, 2020
Blatt, Thomas
Kostenvorschuss statt Schadensersatz: Zinsen erst ab Zustellung der Klageänderung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Ryll, Thomas
Planungsänderungen und Wiederholungsleistungen im Lichte des neuen Architektenvertragsrechts
Baurecht, 2020
Behaneck, Marian
Öko-Siegel: Mit der Natur bauen. Zertifikate für den Baubereich
Gebäude-Energieberater GEB, 2020
Reumann, Julia
Die einstweilige Verfügung nach § 650d BGB im Kontext bauzeitbedingter Mehrvergütungsansprüche
Baurecht, 2020
Schilling, Rainer
Auftraggeber pleite: Ist der Werklohn verloren? GaLaBau und Recht: Fachanwalt Rainer Schilling empfiehlt
Neue Landschaft, 2019
Schilling, Rainer
Was tun, wenn beauftragte Leistungen vom Auftraggeber nicht abgerufen werden? GaLaBau und Recht: Bau-Fachanwalt Rainer Schilling empfiehlt
Neue Landschaft, 2019

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Anspruchsgrundlage

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Aufsätze aus Sammelbänden: (21)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Luger, Bernadette; Mlango, Victoria
Wie europäische Städte Wohnungspolitik machen. 2020
Quelle: Neues soziales Wohnen. Positionen zur IBA_Wien 2022
Schlagbauer, Dieter
Bewertung von Bausteilengemeinkosten bei verlängerten Ausführungszeiten und geändertem Leistungsumfang 2019
Quelle: 17. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Reduktion von Bauablaufstörungen und systematischer Umgang mit Mehrkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Bertuch, Stephan
Unterschiede in der Behandlung von Mehrkostenforderungen zwischen ABGB- und ÖNORM-Verträgen 2019
Quelle: 17. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Reduktion von Bauablaufstörungen und systematischer Umgang mit Mehrkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Zöller, Matthias
Pro + Kontra - Das aktuelle Thema: Schimmel in Bauteilen. 1. Beitrag: Einleitung 2019
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2019. Haftungsfalle Europa - Handelbarkeit versus Verwendbarkeit. Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 2009 bis 2019; Aachener Bausachverständigentage
Henke, Andreas
Ausgleichsansprüche bei Sanierungen nach Bodenschutzrecht - Voraussetzungen, Reichweite und aktuelle Fragen der §§ 24 und 25 BBodSchG 2019
Quelle: Altlasten 2019. Aus Altlasten und Schadensfällen lernen - von der Altlastensanierung zum vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz. Beiträge zum Seminar, 26. und 27. Juni 2019, IHK Karlsruhe, Haus der Wirtschaft; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Gallistel, Ursula; Raab, Jacqueline
Primär- und Sekundärstörungen aus rechtlicher Sicht mit Fokussierung auf Einzelvergaben und GU-Aufträgen 2019
Quelle: 17. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Reduktion von Bauablaufstörungen und systematischer Umgang mit Mehrkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Eschenbruch, Klaus
Stand und Ausblick der Nachweisführung von Mehrkostenforderungen am Bau in Deutschland: Was sagen und meinen eigentlich BGH und OLG? 2018
Quelle: 10. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Die Mehrkostenforderung - Nachweisführung, konkret oder global? Tagungsband Baurecht 2018
Gröll, Peter
Möglichkeiten und Grenzen von Pauschalpreisvereinbarungen in Bauverträgen 2018 (kostenlos)
Quelle: Festschrift zum 60. Geburtstag von Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Andreas Kropik im Rahmen der 10. Wiener Gespräche
Hussian, Wolfgang
Risikoverschiebung beim Bauvertrag 2018 (kostenlos)
Quelle: Festschrift zum 60. Geburtstag von Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Andreas Kropik im Rahmen der 10. Wiener Gespräche
Hussian, Wolfgang
Die Nachweisführung gestörter Bauabläufe aus Sicht des Auftragnehmers 2018
Quelle: 10. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Die Mehrkostenforderung - Nachweisführung, konkret oder global? Tagungsband Baurecht 2018

weitere Aufsätze zum Thema: Anspruchsgrundlage

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Rechtsbeiträge: (294)
IMR 2021, 2103
Reine Einnahmen-Ausgabenabrechnung ist nichtig!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Arnim Krause, Dortmund
(LG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.10.2020 - 2-13 S 57/19)

Die Parteien streiten im Rahmen eines gerichtlichen Beschlussanfechtungsverfahrens über einen Beschluss, mit dem Einzelabrechnungen genehmigt worden sind. Die Einzelabrechnungen sehen ausdrücklich als Ergebnis ein Guthaben/Fehlbetrag vor, der sich aus d


IMR 2021, 2080
Außergerichtliche Anwaltskosten zur Anspruchsabwehr in der Regel nicht erstattungsfähig
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Stefan Wintersohle, Hagen
(AG Tecklenburg, Urteil vom 29.01.2020 - 5 C 33/19)

In dem Rechtsstreit ging es im Kern um die Frage, ob nach Beendigung des Mietverhältnisses die Vermieter berechtigt waren, eine Kostennote wegen außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten gegen den unstreitigen Kautionsrückzahlungsanspruch der Mieter zur Aufr


IMR 2020, 511
Haftung des Wohnungseigentümers für mangelhaften Dachausbau
VizePräsLG a. D. Hans-Joachim Weber, Konstanz
(AG Charlottenburg, Urteil vom 20.02.2020 - 72 C 66/19)

Der beklagte Eigentümer baute seine Einheiten seit dem Jahr 2017 zu Wohnungen aus, wofür der gesamte Dachaufbau im Vorderhaus, rechter und linker Seitenflügel abgetragen und neu aufgebaut wurde. Die Teilungserklärung billigte ihm ein umfassendes Dach-Ausb


IBR 2020, 629
Erstellung einer Ausführungsplanung ist besonders zu vergüten!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2017 - 29 U 86/16; BGH, Beschluss vom 17.06.2020 - VII ZR 261/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der (AN) wird mit Bauarbeiten an einer Autobahnunterführung beauftragt. In der Position 01.03.0001 des vom Auftraggeber (AG) erstellten Leistungsverzeichnisses (LV) heißt es: Behelfsbrücke einschließlich der erforderlichen Gründung nach statischen, ko


IBR 2020, 512
Entschädigung nach § 642 BGB: Gerät und Material müssen nicht auf der Baustelle "parken"!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.08.2020 - 8 U 49/19 (nicht rechtskräftig))

Aufgrund von zu hoher Restfeuchte des Estrichs kann der mit der Ausführung von Bodenbelagarbeiten beauftragte Auftragnehmer (AN) mit seiner Leistung nicht wie vorgesehen am 09.05, sondern erst am 13.09. beginnen. Für das Bauvorhaben werden Band- und Rands


VPR 2020, 179
Vergabe einer Gaskonzession: Kein Anspruch auf Akteneinsicht!
RAin Kirstin van de Sande, Düsseldorf
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2020 - 2 U 1/18 (Kart))

Eine Stadt schrieb die Vergabe einer Gaskonzession neu aus. Der bisherige Konzessionsnehmer und die örtlichen Stadtwerke gaben Angebote ab, die die Stadt mit einem Auswertungsgutachten bewerten ließ. Ende November 2015 informierte sie den Bieter, dass die


IBR 2020, 465
Pauschalhonorar vereinbart: Aufstockungsverlangen ist treuwidrig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG München, Beschluss vom 07.07.2020 - 9 U 2001/19 Bau)

Ein Architekt (A) vereinbart für seine Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI mit dem Auftraggeber (AG) ein Pauschalhonorar von 107.100 Euro, das er auch bis zur Schlussrechnung vom 01.09.2016 abrechnet und bezahlt bekommt. Mit neuer Schlussrech


IBR 2020, 291
Zimmermann und Dachdecker müssen auf Holzbockbefall hinweisen!
RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg
(LG Bremen, Urteil vom 14.02.2020 - 4 O 1372/12)

Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses ließ das Dachgeschoss sanieren. Er beauftragte eine Firma damit, die Zimmerer- und Innenausbauarbeiten durchzuführen, und eine andere, im Dachgeschoss durchhängende Sparren auszugleichen sowie Innenausbauarbeiten vor


IBR 2020, 244
Verschleiß für Fachmann erkennbar: Unternehmer muss auf drohenden Schaden hinweisen!
RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2019 - 21 U 43/18)

Das Fahrzeug des Auftraggebers (AG) wurde bei einem Stand von 167.000 km beim Auftragnehmer (AN) repariert. Diese Reparaturleistung war mangelfrei. Dennoch kam es 700 km später zu einem Motorschaden: Die Motorsteuerkette wies zum Zeitpunkt der Reparatur e


IMR 2020, 211
Abgrenzung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Familienrecht Michael Gerhards, Wunstorf-Luthe
(LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.02.2020 - 2-13 T 9/20)

Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) macht aus den Jahresabrechnungen 2016 und 2017 rückständige Abrechnungsspitzen geltend. In den Abrechnungen sind die tatsächlichen Ausgaben den (tatsächlichen) Zahlungen gegenübergestellt und im Saldo ei



mehr Rechtsbeiträge

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Buchkapitel: (18)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.


Englert, Klaus; Fuchs, Bastian
12 Haftungsfragen im Tiefbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern einen auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Nießbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (§ 11 Abs. 6 zu § 909 BGB m.w.N. , 48 ). § 909 BGB schützt nur die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks. Das Eigentumsrecht nach § 903 BGB gibt dem Grundstückseigentümer ...


Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
15.3 Richtertätigkeit nach Vorliegen von Klage und Klageerwiderung
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Eigentlich müssten die Parteien dem Gericht keinerlei Rechtsansichten mitteilen, weil das Gericht von sich aus die Rechtsgrundlagen zu prüfen hat.  1 Satz 1 VOB/B. Diese Anspruchsgrundlage knüpft an einen Mangel an, also muss über den Mangel befunden werden, zugleich muss aber der Mangel auf der Vertragswidrigkeit der Leistung des Unternehmers beruhen. ZPO. Mit dem Einverständnis der Parteien kann das Gericht auch ein anderes Verfahren wählen, z.B. eidesstattliche Versicherungen für ...


Achmus, Martin; Kausch, Wolfram
Zusammenwirken rechtlicher und technischer Aspekte bei Undichtigkeiten weißer Wannen - ein Praxisbeispiel
aus: Wasser- und Feuchteschäden im Stahlbetonbau. Vermeiden, Beurteilen und Instandsetzen. Tagungsband. Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V.; Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB (Hrsg.), 2., unveränd. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005

Ist das Werk mit Mängeln behaftet, steht dem Besteller zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB) zu. Gemäß § 433 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum einer sachmängelfreien Sache (Kaufgegenstand) gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu übertragen. Haften der Sache nicht erkennbare Mängel an, so muss der Käufer unverzüglich nach Entdeckung der Mängel diese dem Verkäufer anzeigen.


Patitz, Gabriele; Wietersheim, Mark von; Zöller, Matthias
T.8 Bauherrenrisiko
aus: Bauteiluntersuchung. Notwendigkeit und Grenzen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 7. Seibel, Mark; Zöller, Matthias (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016

Trotz der nicht vermeidbaren Einschränkung des Aussagewerts von Untersuchungen lässt sich Streit nicht sicher vermeiden, da dem Untersuchenden in solchen Fällen die Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann, er hätte durch eine weitere Untersuchung die Problematik erkennen können. Für auf der Baustelle hergestellte Estriche gilt die Vermutung, dass diese ausreichend fest sind, da bei eingebauten Estrichen für Festigkeitsprüfungen größerer Probestücke zu entnehmen sind und Prüfungen ...


Seifert, Werner
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...


Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...


Ubbelohde, Helge-Lorenz
14. Bauabnahme und deren Folgen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Es wird versucht, auch anhand von Beispielen vorgenannte, für den Sachverständigen fast alltägliche Fragen zu strukturieren und handhabbare Vorschläge auch im Verhältnis des Sachverständigen zum Auftraggeber zu unterbreiten, um das Haftungsrisiko für den Sachverständigen im Rahmen derartiger Tätigkeiten kalkulierbar zu gestalten. Da eine Abnahme stets Rechtsfolgen auslöst, ist der Umfang der Tätigkeit des Sachverständigen im Rahmen von Qualitätskontrollen und Abnahmen in der Beauftragung des ...


Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IV. Der Bausachverständige im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

1 94 BGB, wonach der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Der Sachverständige begeht also einen Fehler, wenn er seine Begutachtung an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik orientiert, obwohl die Parteien im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der Unternehmer haftet nach Auffassung des BGH trotz (sachverständig attestierter) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gemäß § 280 Abs.



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