Liste der Publikationen zum Thema "Architekt"
Cosmic Communist Constructions Photographed (CCCP)
2021, 312 S., m. zahlr. überw. farb. Fotos. 34 cm, Hardcover
Taschen Verlag
Strategien zur Haftungsvermeidung im Brandschutz
Praxismappe für Planer, Unternehmer und Überwacher
2020, 140 S., 29.7 cm, Softcover
Feuertrutz Verlag
Kompendium des Baurechts
C.H.Beck Baurecht
Privates Baurecht und Bauprozess
5., Aufl.
2020, LXIII, 1843 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
Eine Reise durch drei Jahrzehnte Schweizer Holzbau
2020, 344 S., 230 Abb. 32 cm, Hardcover
Christoph Merian Verlag
Fritz Schumacher
Hamburger Köpfe
2020, 352 S., 100 Abb. 21.5 cm, Hardcover
Ellert & Richter
88. Öffentliches Baurecht für Architekten und Bauingenieure
2., Aufl. 2020
2020, 304 S., gemischt, mitlaufend im Text 208 mm, Buch
Boorberg
Haus Tugendhat. Ludwig Mies van der Rohe
3., Aufl.
2020, 272 S., 195 b/w and 145 col. ill. 310 mm, Hardcover
Birkhäuser Berlin
Baubetrieb, Bauwirtschaft, Bauprozessmanagement
2020, 1532 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
weitere Bücher zum Thema: Architekt
2018 44 S.,
Verlag SIA
kostenlos
2018 54 S.,
Verlag SIA
kostenlos
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Leitfaden zur Implementierung der LCC in die Planungsphasen und Arbeitsprozesse der Architekten und Ingenieure
Abschlussbericht.
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 3131
2019, 74 S., 31 Abb. u. 3 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17)
2019 51 S., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Evaluierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Aktualisierung der Leistungsbilder. Endbericht
2012 412 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Die Auswirkungen von Building Information Modeling (BIM) auf die Leistungsbilder und Vergütungsstruktur für Architekten und Ingenieure sowie auf die Vertragsgestaltung. Schlussbericht, Stand 3. Mai 2011
2011 62 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Voruntersuchung für ein deutsch-französisches Gemeinschaftsprojekt im Rahmen des nachhaltigen und energieeffizienten Bauens. Online Ressource
2010 89 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
"Lernende Branche Bau" als Faktor der Entwicklung eines "Leitbildes Bauwirtschaft". Situation, Stellenwert und Perspektive der Qualifizierung der Beschäftigten in der Wertschöpfungskette Planen und Bauen. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2716
2009, 119 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Holzbau der Zukunft. Teilprojekt 08. Marktforschung und Markterschließung
Reihe Holzbauforschung, Band H 007/8
2009, 246 S., 197 Abb., 160 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Projekt(t)raum Haus Zukunft (Teil 1). Wissenstransfer, Kommunikation und Diskussion der Ergebnisse der Programmlinie Haus der Zukunft in den Berufsfeldern Architektur, Planung, Baugewerbe und Bauwirtschaft. Online Ressource
2007 71 S., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
Innovativer Nichtwohn- und Siedlungsbau in Holz: Entwicklungschancen und Akteure. Eine Untersuchung mit Ausgangspunkt in Südbaden. Verbundvorhaben im BMBF-Förderschwerpunkt "Forschung für eine nachhaltige Waldwirtschaft". Holzwende 2020plus. Onl ine Ressource
2006 48 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
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KOMPASS - ein Gebäudesimulationsprogramm für Architekten speziell zur Anwendung im frühen Planungsstadium. Schlußbericht (Auszug) zum BMBF Forschungsprojekt FKZ: 1708496 "Didaktische Aufbereitung von EDV-Programmen zur Gebäudesimulation". Präsen tation des Projektergebnisses. Online Ressource
1998 29 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
weiterer Forschungsberichte zum Thema: Architekt
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Wettbewerbssieger muss in der Wertung privilegiert werden!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Bußmann, André
Bedenkenanmeldung auch gegen Nachfolgegewerk!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Hänsel, Tobias
Wettbewerbssieger ist zu privilegieren!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Kalte, Peter; Scharfenberg, Philipp
Schrägfenster mit besonderer Einbausituation sind intensiv zu überwachen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Preussner, Mathias
Top-Bauunternehmen arbeitet dilettantisch: Planer treffen keine Hinweispflichten!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Schwentek, Karin
Schulden und kein Sanierungskonzept: Löschung aus der Architektenliste!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Bußmann, André
Wann kann der bauüberwachende Architekt Adressat einer Bedenkenanmeldung sein?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Klein, Walter
Mikropfähle werden vorgegeben: Tragwerksplaner muss keine günstigere Variante finden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Grosse, Sven
Die Spielregeln des Teilnahmewettbewerbs bestimmt der Auftraggeber!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Grosse, Sven
Der Auftraggeber bestimmt die Spielregeln im Teilnahmewettbewerb!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Architekt
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Relations between Felix Candela, Heinz Isler, and Ulrich Müther 2021
Quelle: Candela Isler Müther. Positions on shell construction. Positionen zum Schalenbau. Posturas sobre la construccion de cascarones.
Salinas, Juan Gerardo Oliva
Three cultures and ways of making reinforced concrete shells 2021
Quelle: Candela Isler Müther. Positions on shell construction. Positionen zum Schalenbau. Posturas sobre la construccion de cascarones.
Alarcón Azuela, Eduardo
Felix Candela's last shells in Mexico. The roof structures for Mexico City's underground stations 2021
Quelle: Candela Isler Müther. Positions on shell construction. Positionen zum Schalenbau. Posturas sobre la construccion de cascarones.
Scheffler, Tanja
Paulick in Dresden 2020
Quelle: Bauhaus, Shanghai, Stalinallee, Ha-Neu. Der Lebensweg des Architekten Richard Paulick 1903-1979; Edition Gegenstand und Raum
Dolff-Bonekämper, Gabi
Die Stalinallee. Der erste Bauabschnitt 2020
Quelle: Bauhaus, Shanghai, Stalinallee, Ha-Neu. Der Lebensweg des Architekten Richard Paulick 1903-1979; Edition Gegenstand und Raum
Gschwind, Friedemann
Le Corbusier in Stuttgart und Berlin. Zwei Bauausstellungen 1927 und 1957 2020
Quelle: Le Corbusier: Unite d'habitation "Typ Berlin". Konstruktion und Kontext
Roth, Harriet
Richard Neutras Zehlendorfer Drehbühnen-Häuser 2020
Quelle: Neues Wohnen. Innovative Wohnformen der 1920er Jahre. Groß-Berlin und die Folgen für Steglitz und Zehlendorf
Bacher, Adelheid; Lünser, Katrin; Madeja, Kilian
Tageslicht für den Plenarsaal - Umbau des Hauses des Landtags Baden-Württemberg in Stuttgart 2020
Quelle: Ingenieurbaukunst 2020. Made in Germany; Ingenieurbaukunst - Made in Germany
Rüegg, Arthur
Schräge Linien. Zur Farbgestaltung der Wohneinheit "Typ Berlin" 2020
Quelle: Le Corbusier: Unite d'habitation "Typ Berlin". Konstruktion und Kontext
Scheffler, Tanja
Paulick in Halle-Neustadt 2020
Quelle: Bauhaus, Shanghai, Stalinallee, Ha-Neu. Der Lebensweg des Architekten Richard Paulick 1903-1979; Edition Gegenstand und Raum
weitere Aufsätze zum Thema: Architekt
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Der Architekt in der Frühen Neuzeit. Ausbildung, Karrierewege, Berufsfelder (kostenlos)
2020
Riza, Kushtrim
Die Implementierung der österreichischen Architekturmodelle in den Transitionsländern - Fokus Westbalkan (kostenlos)
2020
Karpf, Eva-Maria
Bauen fürs Bürgertum. Der Kieler Architekt Johann Theede 1876-1934. Bd.1. Text. Bd.2. Abbildungen (kostenlos)
2020
Niewerth, Stefan
Eine entscheidungstheoretische Erweiterung der Data Envelopment Analysis für die Angebotswertung bei öffentlichen Bauaufträgen (kostenlos)
2019
Backes, Elke
Der Kamillus-Stil. Dominikus Böhm als Corporate-Designer für den Kamillianer Orden (kostenlos)
2019
Wild, Moritz
Architekturlehre und Städtebau der zwanziger bis fünfziger Jahre im Regierungsbezirk Aachen - Rene von Schöfer (1883-1954) (kostenlos)
2019
Herke, Sebastian
Das Leistungsbild des Architekten beim Planen und Bauen im Bestand
2019
Keesser, Sina
Mediengesellschaft und Nachkriegsmoderne. Eine Professionsgeschichte des Architekten zwischen 1950-1980 in Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika (kostenlos)
2019
Wellding, Anna Maria
Josef Kleesattel (01.03.1852, Köln - 29.03.1926, Düsseldorf), ein Beitrag zum Kirchenbau des Historismus im Rheinland (kostenlos)
2018
Treutler, Ingrid Anna
Architekt Heinrich Johann Niemeyer (1936-2010). 2 Bde. (kostenlos)
2017
weitere Dissertationen zum Thema: Architekt
Architekt soll Rechnung später stellen: Planervertrag wegen Schwarzarbeit nichtig!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Janis Heiliger, Düsseldorf
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2020 - 22 U 73/20)
Der Architekt begehrt Honorar für Planungsleistungen für ein von den beklagten Auftraggebern (AG) errichtetes Mehrfamilienhaus. Die AG sind Geschäftsführer der M-GmbH, die früher unter E-GmbH (nachfolgend: E-GmbH) firmierte. Die E-GmbH stand wegen anderer
IBR 2021, 81
Zwei mögliche Auftraggeber: Kein Honorar trotz verwerteter Architektenleistungen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Robert Kessler, Köln
(KG, Urteil vom 20.10.2017 - 21 U 84/16; BGH, Beschluss vom 20.04.2020 - VII ZR 137/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Architekt erbringt Leistungen bis einschließlich Leistungshase 7, die vom Bauherrn verwendet werden. Der Architekt verlangt daher vom Bauherrn Honorar. Ein eindeutiger Vertragsschluss liegt nicht vor, nur ein Angebot des Architekten an den Bauherrn, d
IBR 2021, 85
Rückwirkend abgeschlossene Versicherung zählt nicht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Rainer Fahrenbruch, Dresden
(OVG Thüringen, Beschluss vom 20.10.2020 - 3 ZKO 547/20)
Die Architektenkammer erfährt durch Nachfrage beim Versicherer, dass die vor Jahren im Eintragungsverfahren nachgewiesene Berufshaftpflichtversicherung eines bei ihr in die Architektenliste eingetragenen Architekten nicht besteht. Die Architektenkammer fo
IBR 2021, 29
Schulden und kein Sanierungskonzept: Löschung aus der Architektenliste!
RAin Karin Schwentek, Hannover
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.06.2020 - 4 B 673/19)
Die zuständige Architektenkammer hatte festgestellt, dass ein Architekt mindestens zwei Eintragungen im Schuldnerverzeichnis wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft aufwies. Die der Eintragung zu Grunde liegenden Forderungen waren noch offen und es bestan
IBR 2020, 644
Es bleibt (vorerst) dabei: Fiktiver Schadensersatz im Architektenvertrag (nur) als Vorschuss!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(BGH, Beschluss vom 08.10.2020 - VII ARZ 1/20)
Im Kampf der Titanen zwischen V. und VII. Zivilsenat des BGH (vgl. s. IBR 2020, 636 - in diesem Heft) fragt der für das Kaufrecht zuständige V. Senat (IBR 2020, 372) bei dem für das Architektenrecht verantwortlichen VII. Senat an, ob dieser an seiner ne
IBR 2020, 533
Welche (Rechts-)Beratungspflichten hat ein Architekt?
RA Prof. Dr. Christian Pioch, Aschaffenburg
(OLG Dresden, Urteil vom 07.12.2017 - 10 U 245/17; BGH, Beschluss vom 15.04.2020 - VII ZR 5/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragt einen Architekten mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 für die Errichtung einer Wohnanlage. Die Ausführung der Bauleistungen wird unter Einbeziehung der VOB/B zu einem Pauschalpreis vergeben. Im Zuge der Bau
IBR 2020, 469
Bauüberwacher muss Witterungsschutz planen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Robert Kessler, Köln
(OLG Celle, Urteil vom 24.06.2020 - 14 U 20/20)
Der Bauherr beauftragt einen Architekten mit der Objektüberwachung bei der Sanierung der Kelleraußenwände des Verwaltungsgebäudes eines Kirchenamts. Bei den Ausschachtungsarbeiten wird ein versteckter Lüftungsschacht freigelegt, der nach der Freilegung ni
IBR 2020, 357
Koordinieren geht über probieren!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Barbara Gay, Düsseldorf
(OLG Oldenburg, Urteil vom 20.08.2019 - 13 U 60/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Eine Bauherrengemeinschaft beauftragt einen Architekten mit Architektenleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 betreffend eine Umbaumaßnahme. Der Architekt kündigt den Vertrag, nachdem die Bauherren die geforderte Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB a.F
IBR 2020, 252
Architektenvertrag aufgehoben: Keine Haftung für spätere Ausführungsfehler!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Michael Dick, Köln
(OLG Koblenz, Urteil vom 22.10.2018 - 12 U 885/17; BGH, Beschluss vom 20.11.2019 - VII ZR 228/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Eine Versicherung reguliert die Folgen einer mangelhaften Sanierung eines Leitungswasserschadens in einem Klinikum. Vor Durchführung der Sanierung wurden u. a. keine ausreichenden Trocknungsmaßnahmen ausgeführt. Die Architekten waren ursprünglich vom Klin
IBR 2020, 250
Muss eine psychiatrische Pflegeeinrichtung über einen Bettenaufzug verfügen?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2018 - 21 U 71/16; BGH, Beschluss vom 26.06.2019 - VII ZR 29/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Architekt wird im Jahr 2011 mit der Planung und Überwachung der Errichtung einer Pflegeeinrichtung für psychisch erkrankte Personen beauftragt. Die von ihm vorgesehene Aufzugsanlage weist Kabineninnenmaße von 1,10 x 2,10 m auf. Damit kann der Aufzug d
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
3 Haftungsfragen
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
1 BGB. Welche Leistungspflichten der Architekt im Einzelnen schuldet, ergibt sich aus dem konkreten Architektenvertrag, d. h. aus den individuellen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Architekten. Zu den häufigsten Auseinandersetzungen in diesem Bereich kommt es zwischen Architekt und Auftraggeber, wenn die vom Architekten veranschlagten Kosten oder der mit dem Auftraggeber vereinbarte Kostenrahmen bzw. Von der zivilrechtlichen Haftung des Architekten zu unterscheiden ist ...
Mühe, Heinrich H.
Die gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten
aus: Feuchteschäden. Ursachen, Schadensanalyse und Sanierung. 44. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2009. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Sie bestehen nur, wenn der Architekt selbst gefahrenträchtige Maßnahmen veranlasst, der Architekt baustellentypische Gefahren erkennt oder der Architekt seine Überwachungspflicht vernachlässigt und deshalb eine erkennbare Gefahrenquelle übersieht. Im Hinblick auf das erforderliche Vertrauensverhältnis und die enge partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Architekten sowie Ingenieur wird der Architekt oder Ingenieur auch als Sachwalter des Bauherrn bezeichnet. Ist eine Leistung ...
Soergel, Carl
Der Bauwerksmangel als Auslöser gesamtschuldnerischer Haftung von Baubeteiligten
aus: Bauschadensfälle, Band 6, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
Der Architekt kann dem Bauherrn die möglicherweise grob fahrlässige Mangelverursachung durch den Bauunternehmer nicht entgegenhalten, weil der Bauunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn ist im Verhältnis zum objektüberwachenden Architekten. Nimmt der Bauherr bei einem vom Architekten und Bauunternehmer verursachten Mangel nicht den Architekten in Anspruch, sondern den Bauunternehmer, dann ist eine interessante Unterscheidung der gegen den Bauunternehmer gerichteten Ansprüche ...
4 Urheberrecht des Planers
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Auf Seiten des Architekten ist beispielsweise zu berücksichtigen, welcher künstlerische Rang dem Bauwerk zukommt, welche Gestaltungshöhe das Bauwerk aufweist und in welchem quantitativen und qualitativen Ausmaß die Änderung in die Gestalt des Bauwerks eingreift. Dem Eigentümer ist es deshalb grundsätzlich möglich, das errichtete Bauwerk abzureißen, ohne dass dem das Urheberrecht des Architekten entgegensteht. Liegt nach diesen Maßstäben eine Verletzung des Urheberrechts des Architekten vor, ...
Ansorge, Dieter
2.1 Beispiele typischer Planungssünden
aus: Planung und Bauüberwachung. Pfusch am Bau, Band 6. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Ursächlich für diesen Schaden sind Planungsfehler des Architekten und Generalübernehmers in Personalunion. Planungsfehler der Bauwerksabdichtung sind immer vom Planer, bei Hochbauten vom Architekten zu verantworten, denn die Abdichtungsplanung gehört zum Leistungsbild des Architekten, ausgenommen bei Ingenieurbauten. Der Architekt hatte auf Drängen seines Auftraggebers, einem gewerblichen Bauträger, auf die erforderlichen Abdichtungen unter und hinter den Wannen verzichtet.
Zimmermann, Günter; Ottomann, Alfred; Klopfer, Heinz; Soergel, Carl
4.3 Die Mangelverantwortung der objekt-überwachenden Architekten und Ingenieure
aus: Wasserschäden. Schadensfälle, Leckortung, Bautrocknung, Verantwortlichkeit. Schadenfreies Bauen, Band 38. Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., durchges. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Der BGH hat die Auffassung vertreten, auch der bauleitende Architekt habe neben dem planenden Architekten, den Bauunternehmern und eingesetzten Sonderfachleuten einen Beitrag zur Verwirklichung des Bauwerks zu leisten; Plangerechtigkeit und Mangelfreiheit seien der Erfolg, den der bauleitende Architekt schulde. Beseitigt der Bauunternehmer den Mangel, dann kann der Bauherr vom Architekten nicht mehr auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden; sollte andererseits der Architekt vollen ...
Meichsner, Heinz; Rohr-Suchalla, Katrin
11.4 Haftung der am Bau Beteiligten
aus: Risse in Beton und Mauerwerk. Ursachen, Sanierung, Rechtsfragen, 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Zwischen dem ausführenden Unternehmen und dem Architekten kann sowohl im Falle des Planungsfehlers aber auch im Falle der Bauüberwachungspflichtverletzung eine Gesamtschuldnerschaft bestehen, wobei im Falle der Bauüberwachungspflichtverletzung das ausführende Unternehmen, da der Bauherr keine Bauüberwachung dieses Unternehmens schuldet, im Innenverhältnis allein haftet. Im vorliegenden Fall sind das Unternehmen und der Architekt, dem auch die Bauüberwachung übertragen wurde, Gesamtschuldner, ...
2 Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Darüber hinaus sind regelmäßig weitere Leistungen erforderlich, die nicht als (Grund-) Leistungen aufgeführt sind, sondern Besondere Leistungen darstellen. Bei der Festlegung der vertraglich geschuldeten Leistungen ist zwischen (Grund-)Leistungen und Besonderen Leistungen zu unterscheiden. Dem Auftraggeber ist anzuraten, mit Abschluss des Architekten-/Ingenieurvertrages keine umfassende Beauftragung aller Leistungen vorzunehmen, sondern im Vertrag eine stufenweise Beauftragung vorzusehen.
Raps, Klaus; Schmidt, Detlef; Rohr-Suchalla, Katrin
6.4 Haftung der am Bau Beteiligten
aus: Schutz und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen. Schadensbilder, Instandhaltung, Instandsetzung, Mängelhaftung und Gewährleistung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Zwischen dem ausführenden Unternehmen und dem Architekten kann sowohl im Falle des Planungsfehlers aber auch im Falle der Bauüberwachungspflichtverletzung eine Gesamtschuldnerschaft bestehen, wobei im Falle der Bauüberwachungspflichtverletzung das ausführende Unternehmen, da der Bauherr keine Bauüberwachung dieses Unternehmens schuldet, im Innenverhältnis allein haftet. Zwar ist der Architekt grundsätzlich Erfüllungsgehilfe des Bauherrn, da der Bauherr eine ordnungsgemäße Planung gegenüber ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
B - von Bahnenabdichtung bis Bruttorauminhalt (BRI)
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
3 VOB/B. Danach hat er seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Bauausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Bauherrn gelieferten Baustoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer dem Bauherrn unverzüglich - möglichst vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen. Kommt der Unternehmer dieser Anordnung nicht nach, kann der Bauherr die Bauteile auf Kosten des Unternehmers entfernen lassen. Tritt der Baubetreuer im Namen des ...
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Treffer 1 bis 20
P-20160563.1 Prüfzeugnis
vom: 18.06.2019
– aktuell
Architektonisches Gewebe "Screno R" gemäß lfd. Nr. C 3.4 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VwV TB) vom 15. Dezember 2017 (SächsABI. 2018 S. 52) - Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die schwerentflammbar sein müssen, ausgenommen Bodenbeläge
Creation Baumann AG
P-2019-3043 Prüfzeugnis
vom: 17.05.2019
– aktuell
Allseitig linienförmig gelagerte Isolierverglasungen. [Kategorie A]
BEISSERT + GRUSS ARCHITEKTEN
Z-14.4-673 Zulassung
vom: 19.12.2018
– aktuell
T-Verbindung, Glasträger und ihre Komponenten für das Lamilux CI-System-GlasArchitektur PR60
LAMILUX Heinrich Strunz GmbH
2018-04-4850-02 Prüfzeugnis
vom: 17.09.2018
– aktuell
Absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit unter stoßartiger Einwirkung gemäß Bauregelliste A Teil 3 Ausgabe 2015/2 Lfd. Nr. 2.12
Franz und Geyer Freie Architekten BDA dwb
Z-19.141-2278 Zulassung
vom: 03.08.2018
– aktuell
Brandschutzverglasung "LAMILUX CI-System GlasArchitektur Fire Resistance F30" der Feuerwiderstandsklasse F 30 nach DIN 4102-13
LAMILUX Heinrich Strunz GmbH
Z-14.4-672 Zulassung
vom: 27.07.2018
– aktuell
Klemmverbindung für das Lamilux CI-System-GlasArchitektur PR60 und ihre Komponenten
LAMILUX Heinrich Strunz GmbH
Z-14.7-795 Zulassung
vom: 09.05.2017
– aktuell
Architekturgewebe "CREATIVEWEAVE"
GKD - Gebr. Kufferath AG
Z-14.4-485 Zulassung
vom: 01.07.2016
– abgelaufen
Pfosten-Riegel-Verbindungen (T-Verbindungen) für die Fassadenkonstruktionen AA 100 und AA 110
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
Z-14.4-484 Zulassung
vom: 01.07.2016
– aktuell
Klemmverbindung für die Fassadensysteme AA 100 und AA 110
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
P-20160563 Prüfzeugnis
vom: 18.04.2016
– aktuell
Architektonisches Gewebe "Green Office" gemäß lfd. Nr. 2.10.2 der Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2015/2 - Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die schwerentflammbar (Klasse DIN 4102-B1) sind
Tenditalia S.p.A.
Z-14.4-673 Zulassung
vom: 19.12.2013
– abgelaufen
T-Verbindung und Glasträger für das Lamilux CI-System-GlasArchitektur PR60
LAMILUX Heinrich Strunz GmbH
Z-14.4-485 Zulassung
vom: 15.08.2013
– abgelaufen
Pfosten-Riegel-Verbindungen (T-Verbindungen) für die Fassadenkonstruktionen AA 100 und AA 110
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
Z-14.4-672 Zulassung
vom: 26.07.2013
– abgelaufen
Klemmverbindung für das Lamilux CI-System-GlasArchitektur PR60
LAMILUX Heinrich Strunz GmbH
P-11-002501-PR02-IFT Prüfzeugnis
vom: 10.01.2012
– abgelaufen
Zweiflügelige Rohrrahmentür aus Aluminium mit transparenter Ausfachung, ohne Oberlicht / Oberblende und Seitenteil gemäß Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2010/11, lfd. Nr. 2.33, mit der Produktbezeichnung "AA 611" als Tür DIN 180951) RS-2
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
Z-6.20-2134 Zulassung
vom: 01.07.2011
– abgelaufen
T 30-1-FSA "AA 720 FR" bzw. T 30-1-RS-FSA "AA 720 FR" bzw. T 30-2-FSA "AA 720 FR" bzw. T 30-2-RS-FSA "AA 720 FR"
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
Z-14.4-485 Zulassung
vom: 01.07.2011
– abgelaufen
Pfosten-Riegel-Verbindungen (T-Verbindungen) für die Fassadenkonstruktionen AA 100 und AA 110
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
Z-14.4-484 Zulassung
vom: 01.07.2011
– abgelaufen
Klemmverbindung für die Fassadensysteme AA 100 und AA 110
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
P-2008-3097 Prüfzeugnis
vom: 21.07.2008
– abgelaufen
linienförmig gelagerte Verbundsicherheitsverglasung Bauregelliste A Teil 3 - Ausgabe 2008/1 Bauart nach Lfd. Nr. 12; Vorgesehener Verwendungszweck: Absturzsicherung nach der Technischen Regel für die Verwendung von Absturzsichernde Verglasungen.
Hans Engel, Architekt
P-2008-3040 Prüfzeugnis
vom: 01.04.2008
– abgelaufen
linienförmig gelagerte Verbundsicherheitsverglasung; Bauregelliste A Teil 3- Ausgabe 2007/1 Bauart nach Lfd. Nr. 12; Vorgesehener Verwendungszweck: Absturzsicherung nach der Technischen Regel für die Verwendung von Absturzsichernden Verglasungen
kehrbaumarchitekten BDA
Z-14.4-485 Zulassung
vom: 06.12.2007
– abgelaufen
Pfosten-Riegel-Verbindungen (T-Verbindungen) für die Fassadenkonstruktionen AA 100 und AA 110
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
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