Liste der Publikationen zum Thema "Architekt"
Artur Paul Duniecki Architekt
2022, 280 S., 100 b/w and 205 col. ill. 28 x 219 mm, Hardcover
Birkhäuser Berlin
De aedibus - Zeitgenössische Architekten und ihre Bauten, Band 95
2022, 124 S., 98 Pläne. 29 cm, Softcover
Quart Luzern
Günstig bauen
Sparpotenziale beim Hausbau von der Planung bis zur Ausstattung. Für Fertighäuser und Architektenhäuser
2022, 224 S., mit farb. Abb. 256 mm, Hardcover
Stiftung Warentest
Cosmic Communist Constructions Photographed (CCCP)
2022, 312 S., m. zahlr. überw. farb. Fotos. 34 cm, Hardcover
Taschen Verlag
Walter Gropius
Ein Spaziergang mit dem Bauhausdirektor
2022, 176 S., mit farbigen Abbildungen und Stadtrundgang in Weimar. 210 mm, Softcover
Weimarer Verlagsgesellschaft
2022, 224 S., 80 Farbabb., 120 SW-Abb. 22 cm, Softcover
Spector Books
Ando. Complete Works 1975-Today. 40th Anniversary Edition
2022, 512 S., 21.70 cm, Softcover
Taschen Verlag
F. L. Wright
Kleine Reihe Architektur
2022, 96 S., 26 cm, Hardcover
Taschen Verlag
weitere Bücher zum Thema: Architekt
2018 54 S.,
Verlag SIA
kostenlos
2018 44 S.,
Verlag SIA
kostenlos
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Leitfaden zur Implementierung der LCC in die Planungsphasen und Arbeitsprozesse der Architekten und Ingenieure
Abschlussbericht.
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 3131
2019, 74 S., 31 Abb. u. 3 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17)
2019 51 S., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Statistische Untersuchung zur Anzahl niedergelassener in- und ausländischer Architekturbüros in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Preisrecht der HOAI. Endbericht
2016 10 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Evaluierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Aktualisierung der Leistungsbilder. Endbericht
2012 412 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Die Auswirkungen von Building Information Modeling (BIM) auf die Leistungsbilder und Vergütungsstruktur für Architekten und Ingenieure sowie auf die Vertragsgestaltung. Schlussbericht, Stand 3. Mai 2011
2011 62 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Voruntersuchung für ein deutsch-französisches Gemeinschaftsprojekt im Rahmen des nachhaltigen und energieeffizienten Bauens. Online Ressource
2010 89 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
"Lernende Branche Bau" als Faktor der Entwicklung eines "Leitbildes Bauwirtschaft". Situation, Stellenwert und Perspektive der Qualifizierung der Beschäftigten in der Wertschöpfungskette Planen und Bauen. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2716
2009, 119 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Holzbau der Zukunft. Teilprojekt 08. Marktforschung und Markterschließung
Reihe Holzbauforschung, Band H 007/8
2009, 246 S., 197 Abb., 160 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Projekt(t)raum Haus Zukunft (Teil 1). Wissenstransfer, Kommunikation und Diskussion der Ergebnisse der Programmlinie Haus der Zukunft in den Berufsfeldern Architektur, Planung, Baugewerbe und Bauwirtschaft. Online Ressource
2007 71 S., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
Innovativer Nichtwohn- und Siedlungsbau in Holz: Entwicklungschancen und Akteure. Eine Untersuchung mit Ausgangspunkt in Südbaden. Verbundvorhaben im BMBF-Förderschwerpunkt "Forschung für eine nachhaltige Waldwirtschaft". Holzwende 2020plus. Onl ine Ressource
2006 48 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
weiterer Forschungsberichte zum Thema: Architekt
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen ohne Netz und doppelten Boden? Anmerkungen zur Anwendung der HOAI 2021
Der Bausachverständige, 2022
Fuchs, Heiko
Keine schriftliche Honorarvereinbarung: Abrechnung nach Mindestsätzen der HOAI 2009!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Steidinger, Silvia; Huber, Ariel (Photograph)
Kaleidoskop. Der Architekt Bernhard von Erlach hat eine zweigeschossige Wohnung in der Berner Altstadt durch ein stimmungsvolles Innenausbau- und Farbkonzept in einen magischen Ort verwandelt
Umbauen + Renovieren, 2022
Trüby, Stephan
Terrestrische versus libertäre Ethik. Die globale Erdung (kostenlos)
Die Architekt, 2022
Heindl, Gabu
Bauen in Bewegung und Selbstreflexion in Kooperation. Für eine radikaldemokratische politische Ethik in der Architektur (kostenlos)
Die Architekt, 2022
Bilbao, Tatiana; Ghosh, Ayesha S.
Stadt der Fürsorge. City of Care (kostenlos)
Die Architekt, 2022
Gratz, Steffen
Nach Kündigung ist abzurechnen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Navone, Nicola
Aurelio Galfetti 1936-2021
Werk Bauen + Wohnen, 2022
Ott, Konrad
Stationen der Klimaethik. Eine Grundkonzeption
Die Architekt, 2022
Jochem, Johannes
Top-Thema: Ursache, Wirkung und Bedeutung von "ZEIT" im Architektenvertrag/Ingenieurvertrag
Der Bausachverständige, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Architekt
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Mehr als die Verbindung zweier Standorte. Die Capricorn-Brücke im Düsseldorfer Medienhafen 2022
Quelle: Ingenieurbaukunst 2022. Made in Germany; Ingenieurbaukunst - Made in Germany
Becker, Erik
Juristische Leitplanken für Architekten beim Building Information Modeling - Vertragsgestaltung/Vergütung/Haftung 2021
Quelle: Die Zukunft des Bauens heute gestalten. 6. Internationaler BBB-Kongress 16. September 2021 in Weimar. Tagungsband
Kil, Wolfgang
Die kleine und die große Alternative. Architekten am Scheideweg - zwischen Stadtmitte und Marzahn 2021
Quelle: Anything goes? Berliner Architekturen der 1980er Jahre
Albus, Jutta; Rehnig, Lena
Klimaeffiziente Gebäudehüllen - Planungsszenarien im architektonischen Kontext 2021
Quelle: Glasbau 2021. Bauten und Projekte, Bemessung und Konstruktion, Forschung und Entwicklung, Bauprodukte und Bauarten
Lorenz, Werner
Engineer's art or art of engineering? Thinking about the term Ingenieurbaukunst 2021
Quelle: Ingenieurbaukunst - Engineering Made in Germany; Ingenieurbaukunst - Made in Germany
Alarcón Azuela, Eduardo
Felix Candela's last shells in Mexico. The roof structures for Mexico City's underground stations 2021
Quelle: Candela Isler Müther. Positions on shell construction
Rapp, Andreas O.
Bau-Forensik - Anwendung und Techniken für den Bausachverständigen 2021
Quelle: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage. Sachverstand am Bau - Immobilienbewertung - Holzschutz 2021. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Oliva Salinas, Juan Gerardo
Three cultures and ways of making reinforced concrete shells 2021
Quelle: Candela Isler Müther. Positions on shell construction
Ludwig, Matthias
Relations between Felix Candela, Heinz Isler, and Ulrich Müther 2021
Quelle: Candela Isler Müther. Positions on shell construction
Böhmer, Heike
Effizienzhausstandards in der Praxis. Mängel und Probleme trotz Erfüllen der (theoretischen) Anforderungen 2021
Quelle: Konstruktion trifft Funktion. Neue Bauweisen, neue Probleme? 56. Frankfurter Bausachverständigentag 2021. Tagungsband
weitere Aufsätze zum Thema: Architekt
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Karl Schneider und seine Architektur der 1920er Jahre. Eine Komposition von Gegensätzen (kostenlos)
2021
Entwicklung eines HOAI-konformen Skalierungssystems des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI zur Anwendung für BIM (kostenlos)
2021
Schmid, Peter Josef
Architekturzeichnen. Die Münchner Schule (kostenlos)
2021
Riza, Kushtrim
Die Implementierung der österreichischen Architekturmodelle in den Transitionsländern - Fokus Westbalkan (kostenlos)
2020
Karpf, Eva-Maria
Bauen fürs Bürgertum. Der Kieler Architekt Johann Theede 1876-1934. Bd.1. Text. Bd.2. Abbildungen (kostenlos)
2020
Kulcke, Matthias
Gestaltkonfiguration und Verantwortung. Entwurf architektonischer Bauteile und Designprodukte im halbautomatisierten Dialog zwischen Anbieter_innen und Kund_innen am Beispiel proportionsoptimierter Produktansichten (kostenlos)
2020
Bognar, Anna-Victoria
Der Architekt in der Frühen Neuzeit. Ausbildung, Karrierewege, Berufsfelder (kostenlos)
2020
Niewerth, Stefan
Eine entscheidungstheoretische Erweiterung der Data Envelopment Analysis für die Angebotswertung bei öffentlichen Bauaufträgen (kostenlos)
2019
Keesser, Sina
Mediengesellschaft und Nachkriegsmoderne. Eine Professionsgeschichte des Architekten zwischen 1950-1980 in Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika (kostenlos)
2019
Backes, Elke
Der Kamillus-Stil. Dominikus Böhm als Corporate-Designer für den Kamillianer Orden (kostenlos)
2019
weitere Dissertationen zum Thema: Architekt
Mehraufwand führt zu Wertsteigerung: Keine Haftung für höhere Baukosten!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Mathias Preussner, Konstanz
(OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2019 - 15 U 85/19; BGH, Beschluss vom 21.04.2021 - VII ZR 273/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Bauherr (B) verlangt von seinen Architekten Schadensersatz i.H.v. ca. 75.000 Euro wegen von ihm behaupteter fehlerhafter Architektenleistungen. Die Architekten hätten eine Baukostengarantie abgegeben, zumindest aber die vereinbarte Baukostenobergrenze
IBR 2022, 303
Freiheitsstrafe und Zwangslöschung aus der Architektenliste ist Bestrafung genug!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Rainer Fahrenbruch, Dresden
(Landesberufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg, Urteil vom 11.02.2022 - LBG 2/21)
Der Beschuldigte war seit 2002 als Architekt in die Architektenliste der Architektenkammer eingetragen. Wegen im Rahmen seiner Berufsausübung begangener Untreue in 17 Fällen, Betrugs in zwei Fällen sowie wegen Urkundenfälschung wird er 2018 vom Amtsgerich
IBR 2022, 133
Nur mit Grundleistungen beauftragt: Dachkonstruktion muss nicht überwacht werden!
RA Dr. Marvin Lederer, Düsseldorf
(OLG München, Beschluss vom 28.05.2019 - 28 U 3553/18 Bau; BGH, Beschluss vom 19.08.2021 - VII ZR 135/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Versicherung (V) macht gegen den Architekten Ansprüche aus Architektenhaftung geltend. Der Versicherungsnehmer (VN) der V beauftragte den Architekten mit der Bauüberwachung eines Bauvorhabens zur Errichtung eines Logistikzentrums. Auf den von den Part
IBR 2022, 132
Planungsauftrag wird vom Bürgermeister erteilt: Architektenhonorar nur mit schriftlichem Vertrag!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Jörn-Michael Bartels, Hamm
(OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2021 - 24 U 41/21)
Die beklagte Stadt (S) und der Architekt (A) streiten um Architektenhonoraransprüche im Zusammenhang mit dem Neubau des Kulturzentrums. Für dieses Bauvorhaben hatte S zunächst die mit A regelmäßig zusammenarbeitende Architekten-GmbH mit den Leistungen der
IBR 2022, 79
Bauplanungsrechtliche Zielkonflikte sind bereits in der Grundlagenermittlung aufzuklären!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Hamburg, Urteil vom 27.11.2020 - 8 U 147/19; BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 327/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Bauherr beauftragt den Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen für ein Hotelprojekt. Ein auf dem Grundstück befindliches Vorderhaus, das als Hotel genutzt wird, soll erweitert und um zwei Stockwerke aufgestockt, ein bestehendes Hinter
IBR 2022, 135
Einbau einer Treppe muss geplant und überwacht werden!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Kristin Draxler, Köln
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2021 - 23 U 106/20)
Der Bauherr verlangt Schadensersatz auf Vorfinanzierung in Form der Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Vorschusses wegen Mängeln an der Treppenanlage. Der Beklagte ist Architekt und war mit Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 b
IBR 2021, 522
My home is my castle: Architektenbesuch abgewehrt!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(BGH, Urteil vom 29.04.2021 - I ZR 193/20)
Ein Architekt wird 2013 mit Planungsleistungen für den Umbau eines Wohnhauses beauftragt. Der Architektenvertrag enthält die im Leitsatz wiedergegebene Klausel. 2018 bittet der Architekt die Bauherren um Erlaubnis zum Betreten des Hauses, weil er Fotograf
IBR 2021, 472
Genehmigungsrisiko ist Architektenrisiko!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Christian Meier, Weimar
(OLG Nürnberg, Urteil vom 16.06.2021 - 2 U 2751/19)
Architekt A macht nach einer Kündigung durch den Bauherrn B die Vergütung für erbrachte und noch nicht erbrachte Architektenleistungen geltend. B wendet ein, wegen des von A geplanten Flachdaches sei die Planung nicht genehmigungsfähig. A hält dagegen, di
IBR 2021, 364
"Kostenberechnung" falsch: Architekt haftet für unwirtschaftliche Sanierungsentscheidung!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Kristina Eistert, Düsseldorf
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.04.2020 - 8 U 92/18; BGH, Beschluss vom 10.02.2021 - VII ZR 80/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Ehepaar überlegte, ein in Holzständerbauweise errichtetes Fertighaus aus dem Jahr 1969 zu kaufen, und beauftragte einen Architekten mit der Erstellung von zwei alternativen Kostenberechnungen . Der Architekt ermittelte für die Alternative 1 (Sanierun
IBR 2021, 361
Bautechniker darf nicht als "Architekturbüro" auftreten!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Rainer Fahrenbruch, Dresden
(OLG Bamberg, Beschluss vom 01.02.2021 - 3 U 362/20)
Der Beklagte ist Diplom-Verwaltungsfachwirt (FH) sowie staatlich geprüfter Bautechniker und nach bayerischem Landesrecht eingeschränkt bauvorlageberechtigt, aber nicht in die Architektenliste der Architektenkammer eingetragen. Er beschäftigt in seinem Unt
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
3 Haftungsfragen
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
1 BGB. Welche Leistungspflichten der Architekt im Einzelnen schuldet, ergibt sich aus dem konkreten Architektenvertrag, d. h. aus den individuellen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Architekten. Zu den häufigsten Auseinandersetzungen in diesem Bereich kommt es zwischen Architekt und Auftraggeber, wenn die vom Architekten veranschlagten Kosten oder der mit dem Auftraggeber vereinbarte Kostenrahmen bzw. Von der zivilrechtlichen Haftung des Architekten zu unterscheiden ist ...
Mühe, Heinrich H.
Die gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten
aus: Feuchteschäden. Ursachen, Schadensanalyse und Sanierung. 44. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2009. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Sie bestehen nur, wenn der Architekt selbst gefahrenträchtige Maßnahmen veranlasst, der Architekt baustellentypische Gefahren erkennt oder der Architekt seine Überwachungspflicht vernachlässigt und deshalb eine erkennbare Gefahrenquelle übersieht. Im Hinblick auf das erforderliche Vertrauensverhältnis und die enge partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Architekten sowie Ingenieur wird der Architekt oder Ingenieur auch als Sachwalter des Bauherrn bezeichnet. Ist eine Leistung ...
Soergel, Carl
Der Bauwerksmangel als Auslöser gesamtschuldnerischer Haftung von Baubeteiligten
aus: Bauschadensfälle, Band 6, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
Der Architekt kann dem Bauherrn die möglicherweise grob fahrlässige Mangelverursachung durch den Bauunternehmer nicht entgegenhalten, weil der Bauunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn ist im Verhältnis zum objektüberwachenden Architekten. Nimmt der Bauherr bei einem vom Architekten und Bauunternehmer verursachten Mangel nicht den Architekten in Anspruch, sondern den Bauunternehmer, dann ist eine interessante Unterscheidung der gegen den Bauunternehmer gerichteten Ansprüche ...
4 Urheberrecht des Planers
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Auf Seiten des Architekten ist beispielsweise zu berücksichtigen, welcher künstlerische Rang dem Bauwerk zukommt, welche Gestaltungshöhe das Bauwerk aufweist und in welchem quantitativen und qualitativen Ausmaß die Änderung in die Gestalt des Bauwerks eingreift. Dem Eigentümer ist es deshalb grundsätzlich möglich, das errichtete Bauwerk abzureißen, ohne dass dem das Urheberrecht des Architekten entgegensteht. Liegt nach diesen Maßstäben eine Verletzung des Urheberrechts des Architekten vor, ...
Ansorge, Dieter
2.1 Beispiele typischer Planungssünden
aus: Planung und Bauüberwachung. Pfusch am Bau, Band 6. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Ursächlich für diesen Schaden sind Planungsfehler des Architekten und Generalübernehmers in Personalunion. Planungsfehler der Bauwerksabdichtung sind immer vom Planer, bei Hochbauten vom Architekten zu verantworten, denn die Abdichtungsplanung gehört zum Leistungsbild des Architekten, ausgenommen bei Ingenieurbauten. Der Architekt hatte auf Drängen seines Auftraggebers, einem gewerblichen Bauträger, auf die erforderlichen Abdichtungen unter und hinter den Wannen verzichtet.
Zimmermann, Günter; Ottomann, Alfred; Klopfer, Heinz; Soergel, Carl
4.3 Die Mangelverantwortung der objekt-überwachenden Architekten und Ingenieure
aus: Wasserschäden. Schadensfälle, Leckortung, Bautrocknung, Verantwortlichkeit. Schadenfreies Bauen, Band 38. Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., durchges. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Der BGH hat die Auffassung vertreten, auch der bauleitende Architekt habe neben dem planenden Architekten, den Bauunternehmern und eingesetzten Sonderfachleuten einen Beitrag zur Verwirklichung des Bauwerks zu leisten; Plangerechtigkeit und Mangelfreiheit seien der Erfolg, den der bauleitende Architekt schulde. Beseitigt der Bauunternehmer den Mangel, dann kann der Bauherr vom Architekten nicht mehr auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden; sollte andererseits der Architekt vollen ...
Stelzner, Martin
Aufgaben und Haftung der objektüberwachenden Planer und prüfenden Sachverständigen
aus: Beiträge vom 22. EIPOS-Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 14. Bausymposium Sachverstand am Bau am 24. Juni 2021, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Sachverstand am Bau, Immobilienbewertung, Holzschutz 2021. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2021
Haftpflichtforderungen sehen sich Architekten und Ingenieure außerdem regelmäßig ausgesetzt, wenn sie als prüfende Sachverständige tätig werden. Gelingt ihm das nicht und sind die bereitgestellten Pläne fehlerhaft, muss der Bauherr sich dies gegenüber dem ausführenden Unternehmer sowie dem überwachenden Architekten oder Ingenieur als Mitverschuldensquote anrechnen lassen BGH, Urt. Ein Mitverschulden des ausführenden Unternehmers kann der überwachende Architekt oder Ingenieur dem Bauherrn ...
Meichsner, Heinz; Rohr-Suchalla, Katrin
11.4 Haftung der am Bau Beteiligten
aus: Risse in Beton und Mauerwerk. Ursachen, Sanierung, Rechtsfragen, 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Zwischen dem ausführenden Unternehmen und dem Architekten kann sowohl im Falle des Planungsfehlers aber auch im Falle der Bauüberwachungspflichtverletzung eine Gesamtschuldnerschaft bestehen, wobei im Falle der Bauüberwachungspflichtverletzung das ausführende Unternehmen, da der Bauherr keine Bauüberwachung dieses Unternehmens schuldet, im Innenverhältnis allein haftet. Im vorliegenden Fall sind das Unternehmen und der Architekt, dem auch die Bauüberwachung übertragen wurde, Gesamtschuldner, ...
2 Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Darüber hinaus sind regelmäßig weitere Leistungen erforderlich, die nicht als (Grund-) Leistungen aufgeführt sind, sondern Besondere Leistungen darstellen. Bei der Festlegung der vertraglich geschuldeten Leistungen ist zwischen (Grund-)Leistungen und Besonderen Leistungen zu unterscheiden. Dem Auftraggeber ist anzuraten, mit Abschluss des Architekten-/Ingenieurvertrages keine umfassende Beauftragung aller Leistungen vorzunehmen, sondern im Vertrag eine stufenweise Beauftragung vorzusehen.
Raps, Klaus; Schmidt, Detlef; Rohr-Suchalla, Katrin
6.4 Haftung der am Bau Beteiligten
aus: Schutz und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen. Schadensbilder, Instandhaltung, Instandsetzung, Mängelhaftung und Gewährleistung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Zwischen dem ausführenden Unternehmen und dem Architekten kann sowohl im Falle des Planungsfehlers aber auch im Falle der Bauüberwachungspflichtverletzung eine Gesamtschuldnerschaft bestehen, wobei im Falle der Bauüberwachungspflichtverletzung das ausführende Unternehmen, da der Bauherr keine Bauüberwachung dieses Unternehmens schuldet, im Innenverhältnis allein haftet. Zwar ist der Architekt grundsätzlich Erfüllungsgehilfe des Bauherrn, da der Bauherr eine ordnungsgemäße Planung gegenüber ...
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Treffer 1 bis 20
Z-14.7-795 Zulassung
vom: 09.05.2022
– aktuell
Architekturgewebe "CREATIVEWEAVE"
GKD - Gebr. Kufferath AG
P-20160563.1 Prüfzeugnis
vom: 18.06.2019
– abgelaufen
Architektonisches Gewebe "Screno R" gemäß lfd. Nr. C 3.4 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VwV TB) vom 15. Dezember 2017 (SächsABI. 2018 S. 52) - Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die schwerentflammbar sein müssen, ausgenommen Bodenbeläge
Creation Baumann AG
P-2019-3043 Prüfzeugnis
vom: 17.05.2019
– aktuell
Allseitig linienförmig gelagerte Isolierverglasungen. [Kategorie A]
BEISSERT + GRUSS ARCHITEKTEN
Z-14.4-673 Zulassung
vom: 19.12.2018
– aktuell
T-Verbindung, Glasträger und ihre Komponenten für das Lamilux CI-System-GlasArchitektur PR60
LAMILUX Heinrich Strunz GmbH
2018-04-4850-02 Prüfzeugnis
vom: 17.09.2018
– aktuell
Absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit unter stoßartiger Einwirkung gemäß Bauregelliste A Teil 3 Ausgabe 2015/2 Lfd. Nr. 2.12
Franz und Geyer Freie Architekten BDA dwb
Z-19.141-2278 Zulassung
vom: 03.08.2018
– aktuell
Brandschutzverglasung "LAMILUX CI-System GlasArchitektur Fire Resistance F30" der Feuerwiderstandsklasse F 30 nach DIN 4102-13
LAMILUX Heinrich Strunz GmbH
Z-14.4-672 Zulassung
vom: 27.07.2018
– aktuell
Klemmverbindung für das Lamilux CI-System-GlasArchitektur PR60 und ihre Komponenten
LAMILUX Heinrich Strunz GmbH
Z-14.7-795 Zulassung
vom: 09.05.2017
– abgelaufen
Architekturgewebe "CREATIVEWEAVE"
GKD - Gebr. Kufferath AG
Z-14.4-485 Zulassung
vom: 01.07.2016
– abgelaufen
Pfosten-Riegel-Verbindungen (T-Verbindungen) für die Fassadenkonstruktionen AA 100 und AA 110
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
Z-14.4-484 Zulassung
vom: 01.07.2016
– abgelaufen
Klemmverbindung für die Fassadensysteme AA 100 und AA 110
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
P-20160563 Prüfzeugnis
vom: 18.04.2016
– abgelaufen
Architektonisches Gewebe "Green Office" gemäß lfd. Nr. 2.10.2 der Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2015/2 - Baustoffe, an die nur Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden und die schwerentflammbar (Klasse DIN 4102-B1) sind
Tenditalia S.p.A.
Z-14.4-673 Zulassung
vom: 19.12.2013
– abgelaufen
T-Verbindung und Glasträger für das Lamilux CI-System-GlasArchitektur PR60
LAMILUX Heinrich Strunz GmbH
Z-14.4-485 Zulassung
vom: 15.08.2013
– abgelaufen
Pfosten-Riegel-Verbindungen (T-Verbindungen) für die Fassadenkonstruktionen AA 100 und AA 110
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
Z-14.4-672 Zulassung
vom: 26.07.2013
– abgelaufen
Klemmverbindung für das Lamilux CI-System-GlasArchitektur PR60
LAMILUX Heinrich Strunz GmbH
P-11-002501-PR02-IFT Prüfzeugnis
vom: 10.01.2012
– abgelaufen
Zweiflügelige Rohrrahmentür aus Aluminium mit transparenter Ausfachung, ohne Oberlicht / Oberblende und Seitenteil gemäß Bauregelliste A Teil 2 - Ausgabe 2010/11, lfd. Nr. 2.33, mit der Produktbezeichnung "AA 611" als Tür DIN 180951) RS-2
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
Z-6.20-2134 Zulassung
vom: 01.07.2011
– abgelaufen
T 30-1-FSA "AA 720 FR" bzw. T 30-1-RS-FSA "AA 720 FR" bzw. T 30-2-FSA "AA 720 FR" bzw. T 30-2-RS-FSA "AA 720 FR"
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
Z-14.4-485 Zulassung
vom: 01.07.2011
– abgelaufen
Pfosten-Riegel-Verbindungen (T-Verbindungen) für die Fassadenkonstruktionen AA 100 und AA 110
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
Z-14.4-484 Zulassung
vom: 01.07.2011
– abgelaufen
Klemmverbindung für die Fassadensysteme AA 100 und AA 110
KAWNEER Alcoa Architektur Systeme Alcoa Aluminium Deutschl. Inc. -
P-2008-3097 Prüfzeugnis
vom: 21.07.2008
– abgelaufen
linienförmig gelagerte Verbundsicherheitsverglasung Bauregelliste A Teil 3 - Ausgabe 2008/1 Bauart nach Lfd. Nr. 12; Vorgesehener Verwendungszweck: Absturzsicherung nach der Technischen Regel für die Verwendung von Absturzsichernde Verglasungen.
Hans Engel, Architekt
P-2008-3040 Prüfzeugnis
vom: 01.04.2008
– abgelaufen
linienförmig gelagerte Verbundsicherheitsverglasung; Bauregelliste A Teil 3- Ausgabe 2007/1 Bauart nach Lfd. Nr. 12; Vorgesehener Verwendungszweck: Absturzsicherung nach der Technischen Regel für die Verwendung von Absturzsichernden Verglasungen
kehrbaumarchitekten BDA
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