Liste der Publikationen zum Thema "Architektenhonorar"
Kommentar zur HOAI
Gesamtdarstellung zum Architekten- und Ingenieurrecht
14., Aufl.
2019, 1652 S., 215 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
Die Honorarklage von Architekten und Ingenieuren vor Gericht
Erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung von Honorarprozessen (HOAI 2013)
2017, x, 188 S., m. 26 SW-Abb. 240 mm, Hardcover
Springer, Berlin
Planen und Bauen im Bestand bei Freianlagen. Hinweise und Beispiele zur Honorarermittlung
2015 31 S., Abb., Tab., Lit., Grundr., Lagepl.,
Selbstverlag
kostenlos
Das Recht des Architekten
Vertrag, Honorar & Haftung
2002, xvi, 269 S., XVI, 269 S. 235 mm, Hardcover
Springer, Berlin
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Planungskosten von Selbsthilfebauten
Bau- und Wohnforschung
1988, 146 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Bauzeitverlängerung = Honorarerhöhung? Konkret Recht (kostenlos)
DAB Deutsches Architektenblatt. Baden-Württemberg, 2020
Tschäpe, Philipp
Die Mindesthonorarsicherung bei Architekten ist auch nach der EuGH-Entscheidung nicht verloren
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2020
Wietersheim, Mark von
Grundzüge der kommenden HOAI. Planung und Honorare
T+A Trockenbau und Ausbau, 2020
Wenkebach, Stefan
Kostenvorschuss für Architektenhonorar muss nicht exakt nach HOAI berechnet werden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
Kalte, Peter; Scharfenberg, Philipp
EuGH vs. HOAI: Das Preisrecht schlägt zurück!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
Keldungs, Karl-Heinz
Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum privaten Baurecht 2018
Baurecht, 2019
Rodemann, Tobias
Honorarspruch anerkannt: Kein Rückzieher mehr möglich!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
Krüger, T. C.; Ziser, Walter
Vergleichbar oder gleich? Zur Anwendung des Par. 11 HOAI bei Leistungen bei Gebäuden
Baurecht, 2019
Fuchs, Heiko
Architektenhonorarklage: Vertragsverletzungsverfahren ist kein Aussetzungsgrund!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
Hebel, Peter
"Schwarzplaner" geht leer aus!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Architektenhonorar
"Schwarzplaner" haftet nicht für Planungsmängel!
VorsRiOLG Birgitta Bergmann-Streyl, Mönchengladbach
(OLG Celle, Urteil vom 09.03.2017 - 16 U 169/16; BGH, Beschluss vom 24.07.2019 - VII ZR 74/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) macht gegen seinen Architekten (A) Schadensersatz i.H.v. 80.000 Euro wegen nutzloser Investitionen, Rückbaukosten i.H.v. 20.000 Euro und drohenden Gewinnentgangs in Höhe von jährlich mindestens 24.000 Euro geltend. Er betreibt ein Un
IBR 2019, 1194
Voraussetzungen des Verrechnungsvertrags
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Kristina Eistert, Düsseldorf
(LG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2019 - 41 O 35/18 (nicht rechtskräftig))
Die Leistungen eines Architekten waren zum Teil mangelhaft und hatten zu einem Schaden des Bauherrn geführt. Als der Architekt restliches Honorar i.H.v. - unstreitig - 76.444,30 Euro geltend machte, hielt der Bauherr dem Architekten seine Schadensersatzan
IBR 2019, 678
Ohne Architektenvertrag kein Architektenhonorar!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(OLG Frankfurt, Urteil vom 17.04.2018 - 5 U 32/17; BGH, Beschluss vom 23.01.2019 - VII ZR 99/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) und der Architekt (Auftragnehmer = AN) beabsichtigten, einen Generalplanervertrag zu schließen. Ein schriftlicher Vertrag kam jedoch wegen fehlender Einigungen nicht zu Stande. Nachdem der AG wegen Nichteintritts der Bedingung der fr
IBR 2019, 621
Honorarspruch anerkannt: Kein Rückzieher mehr möglich!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.12.2016 - 2 U 86/16; BGH, Beschluss vom 05.06.2019 - VII ZR 30/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Landwirt lässt von einem Architekten Mastställe für Schweine planen. Wegen der Honorarforderungen des Architekten gibt er ein notarielles Schuldanerkenntnis ab und unterwirft sich darin der sofortigen Zwangsvollstreckung. Aus einer solchen Urkunde kan
IBR 2019, 437
EuGH vs. HOAI: Das Preisrecht schlägt zurück!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(OLG Hamburg, Urteil vom 27.07.2018 - 6 U 203/13; BGH, Beschluss vom 06.03.2019 - VII ZR 169/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit Architektenleistungen für einen Wohnkomplex, über dessen Objektanzahl die Parteien später streiten. Als pauschale Vergütung sind 3,5% der anrechenbaren Kosten vereinbart. Nachdem der AG die Schlu
IBR 2019, 506
Schlussrechnung ohne Mängelrüge bezahlt: Architektenleistung abgenommen!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Petra Sterner, LL.M., Berlin
(OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.02.2018 - 10 U 118/17; BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - VII ZR 267/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Parteien schlossen am 05.10.2007 einen Architektenvertrag, nach dem der klagende Architekt (A) Planungs- und Überwachungsleistungen zu erbringen hatte. Die Parteien vereinbarten die förmliche Abnahme der Leistungen. Der Umfang der übertragenen Leistun
IBR 2019, 1094
Schwarzgeldabrede vernichtet alle Ansprüche!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Spirk, Erfurt
(LG Erfurt, Urteil vom 11.03.2019 - 10 O 1069/12 (nicht rechtskräftig))
Der Auftraggeber (AG) nimmt nach vorangegangenem selbständigen Beweisverfahren den Architekten und den Heizungsbauer als Gesamtschuldner wegen angeblich mangelhafter Leistungen in Anspruch. Der Architekt verlangt widerklagend Zahlung weiterer Architektenv
IBR 2019, 313
Kostenvorschuss für Architektenhonorar muss nicht exakt nach HOAI berechnet werden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Wenkebach, München
(OLG München, Urteil vom 27.11.2018 - 28 U 617/18 Bau)
Die Eigentümergemeinschaft rügt Feuchtigkeitserscheinungen an den Dachterrassen und hat deswegen von ihrem Bauträger Kostenvorschuss i.H.v. ca. 166.000 Euro gerichtlich erstritten. Da der Vorschuss nicht ausreicht, begehrt die Eigentümergemeinschaft einen
IBR 2019, 144
"Schwarzplaner" geht leer aus!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Johann Peter Hebel, Berlin
(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.2016 - 19 U 2/14; BGH, Beschluss vom 04.07.2018 - VII ZR 44/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der klagende Architekt verlangt vom Bauherrn Honorar für erbrachte Architektenleistungen, der Bauherr begehrt im Wege der Widerklage Schadensersatz. Das Landgericht wies sowohl die Klage wie auch die Widerklage wegen einer Schwarzgeldabrede und der sich d
IBR 2019, 113
Architektenhonorarklage: Vertragsverletzungsverfahren ist kein Aussetzungsgrund!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(LG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2018 - 28 O 375/17)
Mit seiner Klage macht der Architekt (A) ausstehendes Architektenhonorar nach den Mindestsätzen der HOAI geltend. A trägt vor, dass man zwar einen Pauschalpreis pro Quadratmeter vereinbart habe. Dieser Pauschalpreis würde jedoch zu einer Unterschreitung d
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
H - von Hammerschlagprobe bis Hygienisch einwandfreier Zustand
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Grundlage aller Vergütungen, die ein Architekt verlangen kann, ist die HOAI. Das Architektenhonorar richtet sich also zunächst nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn, die im Rahmen der von der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze getroffen worden ist. → Fälligkeit des Honoraranspruchs tritt gemäß § 8 HOAI vielmehr ein, wenn die Leistungen des Architekten vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung vom Architekten überreicht worden ist...
VII Mietrechtliche Aspekte beim Bauen im Bestand
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Inwieweit der Mieter solche Erhaltungs-, Modernisierungs- oder sonstige bauliche Maßnahmen des Vermieters zu dulden hat, wird nachfolgend ebenso dargestellt, wie die Möglichkeit von Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen und die Rechte des Mieters bei Gebrauchsbeeinträchtigungen infolge von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Hierbei hat der Vermieter den Mieter über Beginn, Dauer, Art und Umfang der anstehenden Maßnahmen zu informieren. Will der Vermieter gleichwohl an ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
L - von Lackmuspapier bis Lüftungsverhalten
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Bei einer zusätzlichen Leistung handelt es sich um eine solche Leistung des Unternehmers, die im Vertrag überhaupt nicht vorgesehen ist und zusätzlich vom → Bauherrn gefordert wird. Von einer zusätzlichen Leistung kann man auch sprechen, wenn entgegen der bisherigen vertraglichen Vereinbarung eine zusätzliche verfahrenstechnische Leistung des Unternehmers erforderlich wird, die bisher für diesen im Rahmen der Zumutbarkeit nicht vorhersehbar war und sie zumindest als ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
A - von Abklopfen bis Außenbereich
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
1 Satz 3 BGB tritt Abnahme nach Fristablauf ein, wenn eine Verpflichtung zur Abnahme besteht und der Bauherr vom Unternehmer zur Abnahme aufgefordert wurde. 1 VOB/B. Schon nach sechs Werktagen wird die Abnahme fingiert, sobald der Bauherr das Bauwerk in Benutzung genommen hat, § 12 Nr. Der Architekt ist der wichtigste Partner für einen Bauherrn; er unterstützt den Bauherrn in großem Umfang bei der Erstellung einer baulichen Anlage.
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...
* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.
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Baustoff, Bauphysik, Gebäudetechnik, Facility Management, Bauschaden, Bauerhaltung, Bauen im Bestand, Denkmalpflege, Architektur, Gebäudeplanung, Baukonstruktion, Energie, Barrierefrei, Ingenieurbau, Betonbau, Holzbau, Mauerwerksbau, Stahlbau, Bauforschung, Baurecht, Stadtplanung, Städtebau, Raumplanung, Wohnungswesen und mehr
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