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Liste der Publikationen zum Thema "Architektenleistung"


Bücher, Broschüren: (21)

VOB, Vergabe- und VertragsO für Bauleistungen, HOAI HonorarO für Architekten und Ingenieure
VOB, Vergabe- und VertragsO für Bauleistungen, HOAI HonorarO für Architekten und Ingenieure
dtv Taschenbücher, Band 5596
Textausgabe
35., Aufl. 2019
2019, 374 S., 19,1 cm, Softcover
DTV
 
 

HOAI-Praktikerkommentar
HOAI-Praktikerkommentar
Bau und Immobilien
Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen
2., überarb. Aufl.
2018, 1334 S., 25 cm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Architektenvertragshandbuch Gebäudeplanung
Anke Eich, Rainer Eich
Architektenvertragshandbuch Gebäudeplanung
HOAI Spezial
4., Aufl.
2018, 256 S., 210 mm, Softcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen
Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen
Schriftenreihe des AHO, Band 35
Leistungsbild und Honorierung
2., überarb. Aufl., Stand: Januar.
2018, VIII, 129 S., 24,5 cm, Softcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Handbuch Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Handbuch Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
2017, 340 S., 217 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
 
 

Praxiskommentar HOAI 2013
Frank Steeger, Rainer Fahrenbruch
Praxiskommentar HOAI 2013
Rechtswissenschaften und Verwaltung, Kommentare
Das Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure
2., Aufl.
2016, XIV, 622 S., m. 63 Tab. 240 mm, Softcover
Kohlhammer
 
 

Gemeinsam bauen
Friedrich May, Sven Ullrich, Karolina Steiger
Gemeinsam bauen
Das Gebäude
Baugruppen · Baugemeinschaften · Wege und Erfahrungen
2016, 122 S., 240 mm, Softcover
VDE-Verlag
 
 

Handbuch VOF
Friedhelm Reichert, Norbert Reuber, Frank Siegburg
Handbuch VOF
Inklusive Online-Ausgabe
2014, 308 S., inkl. Onlineausgabe. 217 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
 
 

Kommentar zur VOF
Kommentar zur VOF
Inkl. jBook. Freischaltcode im Buch
5., Aufl.
2014, 636 S., 219 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
 
 

HOAI-Praxis bei Architektenleistungen
Klaus D. Siemon
HOAI-Praxis bei Architektenleistungen
Praxis
9., Aufl.
2014, XV, 348 S., m. 11 Abb. 24 cm, Softcover
Vieweg+Teubner
 
 


weitere Bücher zum Thema: Architektenleistung

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Forschungsberichte: (4)

Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung

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Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17
Fuchs, Heiko; Hout, Robin van der; Opitz, Marc
Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17)
2019 51 S., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Planungskosten von Selbsthilfebauten
Wolfgang Kroening
Planungskosten von Selbsthilfebauten
Bau- und Wohnforschung
1988, 146 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Architekten planen fuer die Landwirtschaft - A.P.F.L
Architekten planen fuer die Landwirtschaft - A.P.F.L
Bauforschung, Band T 1867
1987, 300 S., zahlr. Abb. u. Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Analyse des Einflusses geltender oeffentlich-rechtlicher Normen und Vorschriften auf Verwirklichungsmoeglichkeiten und Kosten von 1-3 geschossigen, verdichteten individualisierten Bauformen
Horst Hoefler, Lutz Kandel, Achim Linhardt, Walter Rohm
Analyse des Einflusses geltender oeffentlich-rechtlicher Normen und Vorschriften auf Verwirklichungsmoeglichkeiten und Kosten von 1-3 geschossigen, verdichteten individualisierten Bauformen
Bauforschung, Band T 902
1982, 144 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

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Zeitschriftenartikel: (181)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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HOAI vor Gericht. Auswirkungen eines EuGH-Urteils auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) (kostenlos)
IKZ Fachplaner, 2020
Schwarz, Karl
Gebäude sechs Monate bewohnt: Architektenleistung abgenommen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Fuchs, Heiko
Teilabnahme durch Schlussrechnungszahlung?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Bulla, Simon
Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. Teil 2: Ausgewählte Probleme von der Auftragsbekanntmachung bis zur Angebotswertung
Vergaberecht, 2020
Kunzmann, Michael
Kein Anspruch gegen einen Architekten. Zur Erstattung von fiktiven Mangelbeseitigungskosten
Tab Das Fachmedium der TGA-Branche, 2020
Pause, Felix
Die Umsetzung des EuGH-Urteils zur HOAI - eine unendliche Geschichte trotz Vorlagebeschluss des BGH?
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2020
Kalte, Peter; Scharfenberg, Philipp
Vorbescheidsantrag bestimmt die vereinbarte Leistung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Steck, Matthias
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
Vergaberecht, 2020
Zimmermann, Eric
Die Eignungsprüfung bei der Ausschreibung von Architektenleistungen
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2020
Jochem, Rudolf
Top-Thema: Die Abnahme der Architektenleistung. Was ändert sich durch das neue BauVG konkret?
Der Bausachverständige, 2020

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Architektenleistung

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Dissertationen: (3)

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Beck, Alexander; Nentwig, Bernd (Hrsg.)
Modelle der Bau- und Immobilienwirtschaft, des Architekturbüros und der Planungsdienstleistung: Umschlagtitel: Modelle der Bauwirtschaft, des Architekturbüros und der Planungsdienstleistung
2011
Hackel, Marcus
Nachhaltigkeitsmarketing von deutschen Architektenleistungen. Ein internationaler Wettbewerbsvorteil am Beispiel der V.R. China. Online Ressource: PDF-Format, ca. 8,2 MB (kostenlos)
2008
Zimmer, Raffaela
Minimierung von Haftungsrisiken bei Architektenleistungen. Masterarbeit
2008

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Rechtsbeiträge: (183)
IBR 2021, 2194
Die Spielregeln des Teilnahmewettbewerbs bestimmt der Auftraggeber!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Sven Grosse, Dresden
(VK Nordbayern, Beschluss vom 01.10.2020 - RMF-SG21-3194-5-36)

Eine Kommune schreibt die Planung für den Neubau einer Kindertagesstätte als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus. Nach Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung werden drei bis fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Als Auswah


VPR 2021, 12
Der Auftraggeber bestimmt die Spielregeln im Teilnahmewettbewerb!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Sven Grosse, Dresden
(VK Nordbayern, Beschluss vom 01.10.2020 - RMF-SG21-3194-5-36)

Eine Kommune schreibt die Planung für den Neubau einer Kindertagesstätte als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus. Nach Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung werden drei bis fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Als Auswah


IBR 2020, 490
"Kündigungsvergütung" ist umsatzsteuerpflichtig (entgegen BGH, IBR 2008, 70)!
RA und FA für Steuerrecht Jochen Piefenbrink, Mönchengladbach
(FG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2019 - 5 K 214/18 (nicht rechtskräftig))

Der Auftragnehmer (ein Landschaftsarchitekt) schließt mit dem Auftraggeber einen Architektenvertrag über die Gestaltung von Freianlagen. Die Parteien regeln, dass der Vertrag nur aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden kann. Ein wichtiger Grund l


IBR 2020, 299
Auch der Anscheinsbeweis für eine mangelhafte Bauüberwachung hat Grenzen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Nicolai Chalupsky, Hamburg
(OLG Schleswig, Urteil vom 25.03.2020 - 12 U 162/19)

Der Auftraggeber begehrt die Zahlung eines Vorschusses zur Beseitigung eines Mangels an eingebauten Fenstern aufgrund einer behaupteten mangelhaften Planungs- und Überwachungsleistung des in Anspruch genommenen Architekten/Projektsteuerers. Die Fenster ze


IBR 2020, 136
Teilabnahme durch Schlussrechnungszahlung?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.2018 - 12 U 91/18; BGH, Beschluss vom 06.11.2019 - VII ZR 9/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

In dem 2009 geschlossenen Architektenvertrag zur Planung und Überwachung (Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI) der Errichtung eines Kindergartenanbaus vereinbart die Gemeinde mit dem Architekten: Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Erreichung eines j


IBR 2020, 78
Gebäude sechs Monate bewohnt: Architektenleistung abgenommen!
RA Dr. Karl Schwarz, Berlin
(OLG Koblenz, Urteil vom 12.04.2018 - 2 U 660/17; BGH, Beschluss vom 18.09.2019 - VII ZR 93/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Bauherr eines Einfamilienhauses beauftragt ein Architekturbüro mit Leistungen der Objektplanung. Das Einfamilienhaus wird zwischen Januar 2006 und Juli 2007 errichtet und Ende Juli 2007 bezogen. Die Schlussrechnung des Architekturbüros hat der Bauherr


IBR 2020, 135
Genehmigungsplanung eingereicht: Architektenleistung abgenommen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Jörn Bröker, Essen
(OLG München, Beschluss vom 21.08.2017 - 28 U 849/17 Bau; BGH, Beschluss vom 18.09.2019 - VII ZR 207/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Ein Architekt ist mit der Erstellung einer Genehmigungsplanung beauftragt. Der Bauherr verweigert die Auszahlung des Honorars. Vor dem Landgericht wendet der Bauherr gegen die geltend gemachte Forderung u. a. ein, dass ein Planungsmangel vorläge, weil die


IBR 2020, 24
Vorbescheidsantrag bestimmt die vereinbarte Leistung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(OLG München, Beschluss vom 13.07.2017 - 28 U 4185/16 Bau; BGH, Beschluss vom 18.09.2019 - VII ZR 181/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Architekt erbringt für den Auftraggeber (AG) Planungsleistungen aus den Leistungsphasen 1, 2, 3 und 7 nach der HOAI 1996 für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage. Diese Leistungen rechnete der Architekt gegenüber dem AG mit Schlussrechnung vom 1


IBR 2019, 679
Zwei mögliche Auftraggeber: Kein Honorar trotz verwerteter Planungsleistungen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Janis Heiliger, Düsseldorf
(OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.08.2018 - 2 U 81/16; BGH, Beschluss vom 22.05.2019 - VII ZR 180/18 (Nichtzulassungsbeschwerde verworfen))

Der klagende Architekt begehrt Zahlung von Honorar i.H.v. ca. 1,36 Mio. Euro für erbrachte Architektenleistungen für die Neu- und Umplanung eines Outlet-Centers. Streitig zwischen den Parteien ist insbesondere, ob den abgerechneten Leistungen ein Auftrag


IBR 2019, 629
Mängelbeseitigung ist zu überwachen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln
(OLG Celle, Urteil vom 18.09.2019 - 14 U 30/19)

Der Bauherr beauftragt den Architekten 2001 bei der Errichtung seines Einfamilienhauses mit der Planung und Objektüberwachung. Die vom Architekten erstellte Leistungsbeschreibung enthält keine Angaben zur Ausführung der Bitumendickbeschichtung. Die zu ver



mehr Rechtsbeiträge

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Buchkapitel: (19)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Schmidt, Jörg
Der neue Schadensbegriff - ein BGH-Urteil und seine Folgen
aus: Innovativ und praktikabel - vom Boden bis zum Dach. Tagungsband der 30. Hanseatischen Sanierungstage 2019. BuFAS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019

2. a) Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann den Schaden in der Weise bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der durch das Werk geschaffenen oder bearbeiteten, im Eigentum des Bestellers stehenden Sache ohne Mangel und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermittelt. Vor Begleichung der Kosten kann der Besteller Befreiung von den zur Mängelbeseitigung eingegangenen Verbindlichkeiten verlangen...


Institut für Bauforschung e. V.
4.2 Mängel an einem Wärmedämmverbundsystem infolge mangelhafter Ausführung und Bauüberwachung der Leistungen
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 2: Hochbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Die Feststellungen des Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung der genannten Mängel und Schäden am WDVS werden im Folgenden nach Bauteilen gegliedert (vgl. Sockelabschluss: Die Ausführung des unteren Abschlusses des WDVS entspricht nicht den Herstellervorgaben (s. Abb. Beantwortung der Frage 1: Die vorgefundenen Mängel und Schäden an dem WDVS sind vorwiegend auf eine mangelhafte Ausführung der Arbeiten zurückzuführen.


Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.2.4 Beteiligung des Auftraggebers oder Dritter an den Kosten der Mangelbeseitigung bzw. an Mangelfolgeschäden
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019

Hat allerdings der Auftraggeber keine Planungsverantwortung übernommen, übernimmt also der Auftragnehmer Leistungen in Kenntnis des Umstands, dass ihm der Auftraggeber keine Planung zur Verfügung stellt, so kann er den Einwand des Mitverschuldens gegen den Auftraggeber nicht erheben. Wenn ein Gesamtschuldner den Gläubiger (Auftraggeber) befriedigt, geht in Höhe der dem weiteren Gesamtschuldner zur Last fallenden Quote der Anspruch des Auftraggebers auf ihn über (§ 426 Abs. 131 BGH, ...


Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.1.4 Leistungs-Soll unterhalb der anerkannten Regeln der Technik
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019

Bislang wurde erörtert, dass die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard einzuhalten sind, es sei denn, es ist ohnehin ein höherer Schallschutz vereinbart oder mit der gewählte Bauweise erreichbar (dazu Abschnitt R.1.5). Wo liegt das Schallschutzniveau gemäß den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme? Auch bei diesen in Sparbauweise erstellten und / oder geplanten Gebäuden gilt zwischen Bauträger und Erwerber Werkvertragsrecht, mit der Konsequenz, ...


Seibel, Mark; Staudt, Michael
2.3 Ausgewählte Beispiele aus der Rechtsprechung
aus: Bauwerksabdichtung. Kellerwandabdichtung gegen drückendes Wasser von außen (DIN 18195 - Teil 6). Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 2. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011

Für den Lastfall drückendes Wasser hätte es nach den anerkannten Regeln der Technik einer Abdichtung gemäß DIN 18195-6, Ausgabe 1983 und 2000, bedurft. Nach den Feststellungen des Sachverständigen wird die Planung und Ausführung von Abdichtungen in zwei Werken geregelt, der DIN 18195 und der Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührender Bauteile mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen. Danach entspricht eine Bitumendickbeschichtung im Lastfall ...



VIII Energetische Aspekte
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

In der EnEV werden bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Energieverbrauch von Gebäuden vorgeschrieben. Die Bestimmungen der EnEV gelten auch beim Bauen im Bestand und bei der Sanierung von Denkmalobjekten. Bis zum Inkrafttreten der EnEV 2012 ist aktuell noch die EnEV 2009 zu beachten.



4 Urheberrecht des Planers
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Auf Seiten des Architekten ist beispielsweise zu berücksichtigen, welcher künstlerische Rang dem Bauwerk zukommt, welche Gestaltungshöhe das Bauwerk aufweist und in welchem quantitativen und qualitativen Ausmaß die Änderung in die Gestalt des Bauwerks eingreift. Dem Eigentümer ist es deshalb grundsätzlich möglich, das errichtete Bauwerk abzureißen, ohne dass dem das Urheberrecht des Architekten entgegensteht. Liegt nach diesen Maßstäben eine Verletzung des Urheberrechts des Architekten vor, ...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
Z - von Zeichnungskopf bis Zustandsfeststellung
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Ein Zeithonorar kann mit einem Architekten nur dann wirksam vereinbart werden, wenn die → HOAI eine freie Honorarvereinbarung zulässt (z. B. in § 16 Abs. 3 HOAI) oder die Vereinbarung eines Zeithonorars ausdrücklich vorsieht (z. B. in § 5 Abs. bis zum vereinbarten Höchstbetrag ein Honorar nach tatsächlichem Zeitaufwand verlangen und kein weiteres Honorar berechnen, wenn der tatsächliche Zeitaufwand weitergehend ist.


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
H - von Hammerschlagprobe bis Hygienisch einwandfreier Zustand
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Grundlage aller Vergütungen, die ein Architekt verlangen kann, ist die HOAI. Das Architektenhonorar richtet sich also zunächst nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn, die im Rahmen der von der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze getroffen worden ist. → Fälligkeit des Honoraranspruchs tritt gemäß § 8 HOAI vielmehr ein, wenn die Leistungen des Architekten vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung vom Architekten überreicht worden ist...


Ulrich, Jürgen
Das Geld des Sachverständigen
aus: Beiträge vom 20. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 12. Bausymposium Sachverstand am Bau am 20. Juni 2018, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2018. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Im Falle von nicht erfragten Rechtsausführungen des gerichtlichen Sachverständigen kann das Gericht von sich aus den Austausch dieses (gerichtlichen) Sachverständigen gemäß § 412 ZPO („Neues Gutachten“) veranlassen; in einem solchen Fall der Unverwertbarkeit dieser gutachterlichen Leistung kann sich der Wegfall der Vergütung dieses Sachverständigen gemäß § 8a Abs. Wegfall der Vergütung des Immobilien bewertenden Sachverständigen, weil die Vergütung den angeforderten ...



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