Liste der Publikationen zum Thema "Bürgschaft"
Kommunale Bürgschaften und vergleichbare Sicherungsinstrumente als Beihilfen im Spiegel des Europarechts
Schriften zum Vergaberecht, Band 27
2011, 305 S., 23 cm, Softcover
Nomos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Vorgabe eines uneingeschränkten Verzichts auf die Einrede der Anfechtbarkeit gem. § 770 Abs. 1 BGB in AGB führt zur Gesamtnichtigkeit der Sicherungsklausel
Baurecht, 2020
Deppenkemper, Roman
Rote Karte für unsichere Kunden. Die Bauhandwerkersicherung (kostenlos)
SBZ Sanitär. Heizung. Klima., 2020
Karczewski, Thomas
Gesamtschuld am Bau. Die Haftung mehrerer Baubeteiligter
Der Bauschaden, 2020
Wietersheim, Mark von
Bauleistungen: Besondere Regeln für Verträge mit Verbrauchern (kostenlos)
bi Bau Magazin, 2019
Frenz, Walter
Umweltschutz durch Sicherheitsleistungen. Ausreichende Sicherheitsleistungen für Umweltverpflichtungen bei stillgelegten Anlagen
Natur und Recht, 2018
Schmidt-Eichstaedt, Gerd
Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung: "Den Umständen nach angemessen?
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2018
Plattner, Placidus
Die Ersatzsicherheit für Bauhandwerkerpfandrechte. Ein Hilferuf und zugleich eine kritische Auseinandersetzung mit BGE 142 III 738
Baurecht = Droit de la construction, 2017
Ripke, Jürgen
Bürgschaft darf nicht bis zur Beseitigung der Abnahmemängel einbehalten werden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2017
Koos, Oliver
Keine Kumulation von Mängeleinbehalt und Mängelbürgschaft!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2017
Hilgers, Marc Oliver
Zur Reichweite von Vertragserfüllungsbürgschaft und Bauhandwerkersicherung bei zusätzlichen und geänderten Leistungen
Baurecht, 2016
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Bürgschaft
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Sicherheitsleistungen durch (Bank-)Bürgschaften - Voraussetzungen, Rechtsfolgen, behördliche Anordnung 2020
Quelle: Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten - Planung und Bau neuer Deponien. Karlsruher Allerlei gegen die Corona-Krise. Beiträge zum Seminar. 14. und 15. Oktober 2020, Kongresszentrum Karlsruhe; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Franßen, Gregor
Aktuelle Rechtsprechung zum Deponierecht 2020
Quelle: Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten - Planung und Bau neuer Deponien. Karlsruher Allerlei gegen die Corona-Krise. Beiträge zum Seminar. 14. und 15. Oktober 2020, Kongresszentrum Karlsruhe; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Tiedt, Michael
Festlegung von Sicherheitsleistungen für Deponien in NRW 2019
Quelle: Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten - Planung und Bau neuer Deponien. Aktuelles aus Politik und Praxis. Deponie auf Deponie, Schaffung von neuem Deponieraum, Genehmigungsprozesse, Deponierückbau. Beiträge zum Seminar, 16. und 17. Oktober 2019, Kongresszentrum Karlsruhe; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Falk, Ulrich
Die NU-Kaskade: Möglichkeiten und Grenzen der Durchgängigkeit von Verträgen 2017
Quelle: Risiken in Planung und Ausführung - Identifikation und Lösungsansätze. Beiträge zum Braunschweiger Baubetriebsseminar vom 17. Februar 2017; Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb
Popescu, Paul
Das Zurückbehaltungsrecht an der Erfüllungs- und der Gewährleistungsbürgschaftsurkunde 2013
Quelle: Jahrbuch Baurecht 2013. Aktuelles, Grundsätzliches, Zukünftiges. 16.Jg.; Jahrbuch Baurecht
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Kommunale Bürgschaften und vergleichbare Sicherungsinstrumente als Beihilfen im Spiegel des Europarechts
2011
Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor Hauptanspruch: Sicherungsabrede unwirksam?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München
(LG Mannheim, Urteil vom 23.10.2020 - 1 O 124/20)
Ein (offenbar) 2017 zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) geschlossener Bauvertrag sieht eine Verpflichtung des AN vor, eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 10% der Bruttoauftragssumme zu stellen. Gemäß dem vom AG in seinen Allgemeinen Ges
IMR 2020, 496
Freiwillig und nur zum Besten des Mieters: § 551 BGB greift nicht!
RiLG Dr. jur. Dr. phil. Andrik Abramenko, Idstein-Walsdorf
(AG Brandenburg, Urteil vom 28.08.2020 - 31 C 231/19)
Die Parteien streiten um die Inanspruchnahme einer Mietbürgschaft. Die Beklagten verpflichteten sich mit schriftlichen Erklärungen, auf erste Anforderung ohne zeitliche Beschränkung für alle Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietverhältnis einzustehen.
IBR 2020, 1062
Vertragserfüllungsbürgschaft für alle "bis dahin erhobenen Ansprüche": Sicherungsabrede unwirksam!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Jürgen Ripke, Hannover
(LG Wiesbaden, Urteil vom 11.03.2020 - 12 O 96/19)
Der Auftraggeber (AG) beauftragte den Auftragnehmer (AN) mit den Erschließungsarbeiten eines Baugebietes. Nach den BVB des AG hatte der AN für die Vertragserfüllung eine Bürgschaft von 5% und für die Mängelansprüche nach Abnahme eine Bürgschaft von 3% der
IBR 2020, 403
Auftraggeber nimmt Bürgen in Anspruch: Kann der Auftragnehmer das verhindern?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Jürgen Ripke, Hannover
(KG, Urteil vom 13.09.2019 - 7 U 80/18)
Der Auftraggeber (AG) beauftragte den klagenden Auftragnehmer (AN) mit der Planung und Errichtung von zwei Einfamilienhäusern. Der AN stellte aufgrund der im Vertrag vereinbarten Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft eine Bürgschaft für die A
IBR 2020, 444
Gegenstandswert eines Verfahrens auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde?
RA Tim Schaidreiter, Frankfurt a.M.
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2020 - 22 W 1/20)
Der Auftragnehmer (AN) hat für den Auftraggeber (AG) Vollwärmeschutzarbeiten ausgeführt, die im Jahr 2011 beendet wurden. Im Jahr 2019 erhob der AN Klage auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde mit der Begründung, die Gewährleistungszeit sei abgelaufen. Der
IBR 2020, 1040
Prozessökonomie begründet Feststellungsinteresse
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Jürgen Ripke, Hannover
(LG Hannover, Urteil vom 20.11.2019 - 14 O 54/19)
Die klagende Bank übernahm für den Auftragnehmer (AN) eine Mängelansprüchebürgschaft für die vom AN ausgeführten Bauarbeiten. Nachdem die Auftraggeber (AG) der Bank erklärten, dass am verbürgten Gewerk Mängel aufgetreten sind, für die sie die Bürgschaft i
IBR 2020, 294
Inanspruchnahme einer befristeten Bürgschaft: Gesicherter Anspruch muss fällig sein!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Jürgen Ripke, Hannover
(OLG München, Beschluss vom 06.08.2019 - 27 U 302/19 Bau)
Der Auftragnehmer (AN) hatte sich verpflichtet, eine Maschinenanlage an den Auftraggeber (AG) zu liefern und einzurichten. Der AG leistete Vorauszahlungen, wofür er zur Absicherung vom AN Vorauszahlungsbürgschaften der beklagten Bank (B) erhielt, die ohne
IBR 2020, 1028
Prozessbürgschaft = Sicherheitsleistung nach § 650f BGB?
RA Dr. Thomas Krebs, Berlin
(LG München I, Beschluss vom 18.03.2020 - 18 O 18817/18)
Der Auftragnehmer (AN) nimmt den Auftraggeber (AG) vor dem Landgericht in zwei getrennten Prozessen einerseits auf Werklohn und andererseits auf Sicherheitsleistung gem. § 650f Abs. 1 BGB in Anspruch. Im Werklohnprozess ergeht ein Versäumnisurteil, gegen
IBR 2020, 126
Wo "sämtliche Ansprüche" draufstehen, sind auch "sämtliche Ansprüche" drin!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Kristina Eistert, Düsseldorf
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2019 - 21 U 47/19)
Der klagende Insolvenzverwalter nimmt die bürgende Bank auf Ausgleich von Zahlungsansprüchen aus Mängelrechten in Anspruch. Die Bank wendet sich gegen ihre Inanspruchnahme mit der Begründung, die im Bauvertrag enthaltene Sicherungsklausel sei wegen Übersi
IBR 2020, 18
Kombibürgschaft über 5% der Auftragssumme: Keine Gefahr der Übersicherung?
RA Oliver Koos, Frankfurt a.M.
(OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2019 - 10 U 247/18 (nicht rechtskräftig))
Ein öffentlicher Auftraggeber (AG) beauftragt im April 2013 den Auftragnehmer (AN) mit der Ausführung von Bauleistungen unter Einbeziehung der vom AG gestellten VOB/B, Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Au
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
S - von Sachschaden bis Systemboden
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens kann ebenfalls ein Sachverständigengutachten eingeholt werden und zwar durch Auftrag des Bauherrn oder des → Unternehmers. 1 Satz 1 → VOB/B. Zahlt der Bauherr auf die ihm erteilte Schlussrechnung und lässt er unzweifelhaft erkennen, dass durch diese Zahlung sämtliche Ansprüche des Unternehmers erledigt sind, unterrichtet der Bauherr den Unternehmer schriftlich über die erfolgte Schlusszahlung und weist er darüber hinaus noch auf...
Rizkallah, Mona; Rizkallah, Victor
13 Das Risiko »Baumangel« für den Unternehmer - Haftung, Schadensursachen, Schadensminimierung
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Vor der Abnahme der Bauleistung - im Erfüllungsstadium - kann der Auftraggeber bei mangelhafter Leistung des Auftragnehmers seine Ansprüche gemäß § 4 Nr. Nach § 13 Nr.1 VOB/B hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. 2 VOB/B kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, soweit der Auftragnehmer der Mängelbeseitigungsaufforderung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist ...
Seifert, Rene
Mängelverfolgung in der Bau- und Gewährleistungsphase aus Sicht eines SV, RA, GU - Gewährleistungsmanagement - Langeweile Fehlanzeige
aus: Beiträge vom 15. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 7. Bausymposium Sachverstand am Bau am 28. Juni 2013, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt dann vor, wenn der Auftragnehmer trotz Kenntnisnahme und Offenbarungspflicht einen Mangel bei der Abnahme nicht angibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Auftragnehmer nach Übergabe des Objektes (nach Abnahme) verpflichtet ist, nachzuweisen, dass der Mangel vorhanden ist und durch den Auftragnehmer verursacht wurde.
Hollesch, Erwin
Mängelverfolgung in der Bau- und Gewährleistungsphase aus Sicht eines SV, RA, GU - Qualitätssicherung im Hochbau aus Sicht des GU
aus: Beiträge vom 15. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 7. Bausymposium Sachverstand am Bau am 28. Juni 2013, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Der Bedeutung der Qualitätssicherung im Hochbau folgend wird am Beispiel der Bilfinger Hochbau GmbH erläutert, wie die Qualitätssicherung auf den Ebenen der GmbH organisiert ist, um die hohen Anforderungen unter den gegebenen Bedingungen des Marktes erfüllen zu können. Weiterhin werden von zwei für die Qualitätssicherung verantwortlichen Oberbauleitern der Hochbau GmbH (Technisches Controlling) regelmäßige Besuche auf den Baustellen der operativen Einheiten durchgeführt, um auch direkt am in ...
Ansorge, Dieter
2.3 Bürogebäude bei Stuttgart - Planungsfehler des Generalunternehmers
aus: Planung und Bauüberwachung. Pfusch am Bau, Band 6. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Nach verspätetem Bezug des nicht fertiggestellten Gebäudes verlangte der Bauherr mehrfach vergeblich die Fertigstellung des Gebäudes und Beseitigung der von seinem Planer gerügten unzähligen Mängel. In einer gemeinsamen Besprechung mit Bauherren, Entwurfsplaner, Abteilungsleiter des GU und Bauleiter wurden die Mängel besprochen. Nach DIN 18195 ist in diesem Fall eine Abdichtung der erdberührten Bauteile gegen aufstauendes und drückendes Wasser nach DIN 18195-6 erforderlich.
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.14 Teil B der VOB - Allgemeine Vergabe- und Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (gekürzt und zusammengefasst)
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Verzögert der Auftragnehmer Baubeginn und Vollendung, so kann der Auftraggeber Schadensersatz fordern und den Auftrag nach angemessener und fruchtloser Fristsetzung entziehen. Bei wesentlichem Mangel muss der Auftragnehmer auch Schäden an baulichen Anlagen ersetzen, gegebenenfalls auch einen darüber hinausgehenden Schaden. Wenn der Auftragnehmer trotz angemessener Fristsetzung keine prüfbare Rechnung einreicht, kann der Auftraggeber diese auf Kosten des Auftragnehmers aufstellen.
Ansorge, Dieter
3.2 Empfehlungen für Käufer
aus: Wärmeschutz-, Feuchteschutz-, Salzschäden. Pfusch am Bau, Band 4, 2. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Deshalb müssen heute verstärkt vom Bauträger unabhängige Fachleute mit der Überprüfung der gesamten Planung vor Vertragsabschluss beauftragt werden, wenn spätere Überraschungen vermieden werden sollen. Gute Bauträger treten vorsorglich ihre Gewährleistungsansprüche gegen die an den Bauvorhaben beteiligten Planer und ausführenden Firmen an die Käufer ab. Wegen der hohen Kosten sträuben sich viele Bauträger und ausführenden Firmen, diese Prüfungen durchführen zu lassen.
Ansorge, Dieter
3.1 Empfehlungen für klassische Bauherren
aus: Wärmeschutz-, Feuchteschutz-, Salzschäden. Pfusch am Bau, Band 4, 2. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Zu seiner Tätigkeit als Bauleiter muss er die Baustelle überwachen, erkennbare Mängel sofort beseitigen lassen, Abnahmen mit Unternehmern und Bauherren begleiten, Rechnungen prüfen und vor allem ein mangelfreies Bauwerk übergeben. Baukostenüberschreitungen ohne eigenes Verschulden des Bauherrn oder Insolvenzen von beauftragten Firmen stellen einen gravierenden wirtschaftlichen Mangel dar. Auf eine förmliche Abnahme mit Abnahmeprotokoll wird oft verzichtet, meistens wird das Haus dem Bauherrn ...
Ansorge, Dieter
2.2 Fachwerkhäuser zwischen Stuttgart und Ulm - Finanzielles Desaster durch mangelnde Entscheidungskraft des Bauherrn
aus: Planung und Bauüberwachung. Pfusch am Bau, Band 6. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Die Instandsetzung und Modernisierung dieser Häuser haben allen Beteiligten, Eigentümer und Bauherrn, Architekten, Ingenieuren und auch Firmen unnötige Schäden zugefügt, die auf völlig überzogene Forderungen der Denkmalpflege, kommunale Wankelmütigkeit, Desinteresse und Intrigen von Behörden und besonders auf fehlende Entscheidungen sowie unterschiedliche Vorstellungen des Bauherrenehepaares zurückzuführen sind. Ein Geschäftsmann, Eigentümer von drei alten Gebäuden in einer alten freien ...
Scheffler, Michael; Rohr-Suchalla, Katrin
6.3 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010
Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs. 3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 5 Nr.1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.
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