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Liste der Publikationen zum Thema "BGB Vertrag"


Bücher, Broschüren: (5)

Strategien zur Haftungsvermeidung im Brandschutz
Till Fischer
Strategien zur Haftungsvermeidung im Brandschutz
Praxismappe für Planer, Unternehmer und Überwacher
2020, 140 S., 29.7 cm, Softcover
Feuertrutz Verlag
 
 

Praxishandbuch Architektenrecht
David Mattern, Stefan Bruinier
Praxishandbuch Architektenrecht
Das neue BGB-Bauvertragsrecht für Architekten und Ingenieure
2019, XIV, 266 S., 21 cm, Softcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Architekten- und Ingenieurrecht nach Ansprüchen
Michael Christian Bschorr, Peter Bräuer
Architekten- und Ingenieurrecht nach Ansprüchen
Bau- und Architektenrecht nach Ansprüchen
Entscheidungshilfen für Auftraggeber und Auftragnehmer von Planung, Bauüberwachung, Projektleitung und -steuerung
2., Aufl.
2019, xi, 336 S., 68 SW-Abb. 240 mm, Softcover
Springer, Berlin
 
 

Der gestörte Bauablauf (f. Österreich)
Gerald Bauer, Sigrid Lumetsberger, Gerald Goger, Katharina Müller
Der gestörte Bauablauf (f. Österreich)
Praxisleitfaden zur Ermittlung von Mehrkosten und Bauzeitverlängerung
2016, 360 S., 225 mm, Hardcover
Linde, Wien
 
 

Der gestörte Bauablauf
Katrin Rohr-Suchalla
Der gestörte Bauablauf
Verantwortlichkeiten, Ansprüche und Rechtsfolgen nach VOB/B
2., überarb. Aufl.
2013, 153 S., 21 Abb. u. Tab., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

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Zeitschriftenartikel: (101)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Biebelheimer, Marc
Auch eine Flächenabweichung von mehr als 10 Prozent begründet nicht unbedingt einen Mangel!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Lennich, Moritz
Verhandlungsphase über Nachträge kann nicht verlängert werden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Melcher, Jobst
Vertragsanpassung wegen Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Jürgens, Frederic
Funktionaler Mangelbegriff gilt auch im Kaufrecht!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Jahn
Detail-Pauschalvertrag kann nach Kündigung auf Einheitspreisbasis abgerechnet werden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Bergmann-Streyl, Birgitta
"Schwarzplaner" haftet nicht für Planungsmängel! Architekten und Ingenieure
TGA Fachplaner, 2020
Schilling, Rainer
Welche Folgen hat ein Irrtum im Geschäftsleben? GaLaBau und Recht: Bau-Fachanwalt Rainer Schilling empfiehlt
Neue Landschaft, 2020
Kalte, Peter; Wiesner, Michael
Trenne Leistung von Vergütung. Der Vertrag zählt
Deutsches Ingenieurblatt, 2020
Gantert, Ulrike
Heizungsinstallateur haftet nicht für Planungsmängel, ... Hinweispflicht von Installateuren
EnEV Baupraxis, 2020
Miernik, Helmut
Erst kommt der Vertrag, dann das Gesetz! Bauvertrag. Grundlagen
TGA Fachplaner, 2020

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: BGB Vertrag

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Aufsätze aus Sammelbänden: (7)

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Raddatz, Joachim; Müller, Walter
Oberflächenschutzsysteme - Beschichtungen - Schäden 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Kern, Jochen
Rechtliche Folgen von Biozidbehandlungen bei Schimmelschäden 2019
Quelle: Umwelt, Gebäude und Gesundheit. "Neu-" und Altlasten, Innenraumhygiene und Gerüche. Ergebnisse des 12. Fachkongresses der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) am 17. und 18. Oktober 2019 in Hallstadt bei Bamberg
Bußmann, Andre
Chancen und Risiken der fiktiven Abnahme nach neuem gesetzlichen Bauvertragsrecht 2018
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 11. Europäischer Kongress (EBH 2018) 16./17. Oktober 2018, Gürzenich Köln (DE). Bauen mit Holz im urbanen Umfeld
Bischopink, Olaf
Das öffentliche Baurecht als notwendiger Bestandteil der Stadtplaner- und Architektenausbildung 2018
Quelle: Christoph Mäckler, Stadtbaukunst, Lehre 1998-2018. Von der Rematerialisierung der Architektur zur Rekultivierung des städtischen Raumes; Bücher zur Stadtbaukunst
Fischer, Christian Felix; Jung, Martin
Neues Bauvertragsrecht. Chancen für Mediation und Adjudikation 2018
Quelle: 8. Kongress Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft am 16.03.2018, ausgerichtet durch die DGA-Bau und den VdBauImm; Schriftenreihe der DGA-Bau
Koenen, Andreas
Paragraf 648a BGB bei insolvenzbedingten Kündigungen 2013
Quelle: Jahrbuch Baurecht 2013. Aktuelles, Grundsätzliches, Zukünftiges. 16.Jg.; Jahrbuch Baurecht
Leupertz, Stefan
Die Beschaffenheit des Baugrundes als Rechtsproblem bei der Abwicklung von Bauverträgen 2013
Quelle: Jahrbuch Baurecht 2013. Aktuelles, Grundsätzliches, Zukünftiges. 16.Jg.; Jahrbuch Baurecht

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Rechtsbeiträge: (110)
IBR 2020, 387
Herstellungsanspruch verjährt: Werklohn wird nicht fällig!
VorsRiOLG Thomas Manteufel, Köln
(BGH, Urteil vom 28.05.2020 - VII ZR 108/19)

Ein Generalunternehmer (GU) wird mit Bauarbeiten beauftragt. Der Auftraggeber (AG) verweigert im Mai 2012 die verlangte Abnahme u. a. wegen Mängeln. Nach Durchführung weiterer Arbeiten stellt der GU im Mai 2013 Schlussrechnung. Der AG meint, dass der Werk


IBR 2020, 235
Kündigung lässt Prüf- und Hinweispflichten nicht entfallen!
RA Dr. Florian Dressel, Mönchengladbach
(LG Rostock, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 177/18)

Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) streiten in einem BGB-Vertrag über eine mangelhafte Duschabtrennung. Eine Silikonverfugung fehlt - ihr kommt allerdings nicht nur eine Dichtungs-, sondern auch eine Lastabtragungsfunktion zu. Der AN verteidigt sein


IBR 2020, 116
Pauschal oder nicht pauschal?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2019 - 12 U 96/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))

Die Parteien haben einen Vertrag über Um- und Ausbauarbeiten im Erdgeschoss des Gewerbeobjekts des Auftraggebers (AG) zu einem Pauschalpreis geschlossen. Im Zuge der Ausführung wurde der Auftragnehmer (AN) auch mit dem Um- und Ausbau der Räume des Oberges


IBR 2020, 66
Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme: § 4 Abs. 7 VOB/B hält AGB-Kontrolle stand!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Janis Heiliger, Düsseldorf
(LG Bremen, Urteil vom 20.06.2019 - 2 O 2021/10 (nicht rechtskräftig))

Bei einem VOB/B-Bauvertrag kann wegen mangelhafter Leistungen nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 4 Abs. 7 VOB/B gekündigt werden. Erforderlich ist, dass die Leistung des Auftragnehmers (AN) mangelhaft ist, eine Frist zur Nacherfüllung verstric


IBR 2019, 551
Bauherr muss über Grundstücksgrenzen aufklären!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Benjamin Berding, Köln
(OLG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2016 - 3 U 64/14; BGH, Beschluss vom 20.03.2019 - VII ZR 298/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Bauherr begehrt vom Gartenbauer vor Abnahme den Rückbau eines Torbogens mit Mauer, eines Freisitzes und eines PKW-/Müllcontainerstellplatzes, weil der Gartenbauer diese, jedenfalls teilweise, auf dem Nachbargrundstück errichtet hat. Der Gartenbauer we


IBR 2019, 480
Abschlagszahlung nur bis Schlussrechnungsreife!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Stuttgart, Urteil vom 13.02.2019 - 10 U 152/18)

Der Auftragnehmer (AN) wird vom Auftraggeber (AG) mit Stahlbauarbeiten beauftragt. Der AN tritt Abschlagsforderungen gegen den AG an ein Factoring-Unternehmen ab. Der Factor klagt die Abschlagsforderungen im Urkundenprozess gegen den AG ein. Der AG vertei


IBR 2019, 370
Schadensersatz wegen fehlender Aufzugskapazitäten?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Ernst Wilhelm, Berlin
(OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2017 - 24 U 32/13; BGH, Beschluss vom 05.12.2018 - VII ZR 85/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Ein Unternehmer (U) hat in der Kalkulation seiner Lohnkosten eine Wartezeit von 3,34% vor Aufzügen, die er für den Transport seines Materials braucht, als Wartezeiten einkalkuliert. Tatsächlich soll die Wartezeit jedoch 28% der Gesamtarbeitszeit seiner Mi


IBR 2019, 117
Bauvertrag nach BGB oder VOB/B?
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Brandenburg, Urteil vom 26.07.2018 - 12 U 11/17)

Der Frage, ob die VOB/B Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Bauvertrags geworden ist, kommt seit dem Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts zum 01.01.2018 eine besondere Bedeutung zu. Denn gerade im Hinblick auf die Möglichkeit des Auftra


IBR 2019, 5
Keine Abschlagszahlung bei wesentlichen Mängeln!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG München, Beschluss vom 13.01.2016 - 28 U 2481/15 Bau; BGH, Beschluss vom 25.04.2018 - VII ZR 28/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Unternehmer führt Fassadenarbeiten aus. Nach Fertigstellung klagt er seinen Werklohn ein. Das Landgericht weist die Klage ab. Die Fassadenarbeiten seien nicht abgenommen, Fälligkeit daher nicht eingetreten. Die Abnahme sei auch nicht entbehrlich, weil


IBR 2018, 383
Kein Anspruch auf Teilabnahme im BGB-Vertrag!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Timo Söhnlein, Erlangen
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2018 - 5 U 113/13)

Der Auftragnehmer (AN) macht Werklohn für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten geltend, die er über eine Dauer von drei Jahren, von 2006 bis 2008, für einen Formel-1-Rennstall an einem Motorhome ausgeführt hat. Der Auftraggeber (AG) verteidigt sich u.



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Buchkapitel: (41)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
S - von Sachschaden bis Systemboden
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens kann ebenfalls ein Sachverständigengutachten eingeholt werden und zwar durch Auftrag des Bauherrn oder des → Unternehmers. 1 Satz 1 → VOB/B. Zahlt der Bauherr auf die ihm erteilte Schlussrechnung und lässt er unzweifelhaft erkennen, dass durch diese Zahlung sämtliche Ansprüche des Unternehmers erledigt sind, unterrichtet der Bauherr den Unternehmer schriftlich über die erfolgte Schlusszahlung und weist er darüber hinaus noch auf...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
B - von Bahnenabdichtung bis Bruttorauminhalt (BRI)
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

3 VOB/B. Danach hat er seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Bauausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Bauherrn gelieferten Baustoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer dem Bauherrn unverzüglich - möglichst vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen. Kommt der Unternehmer dieser Anordnung nicht nach, kann der Bauherr die Bauteile auf Kosten des Unternehmers entfernen lassen. Tritt der Baubetreuer im Namen des ...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
V - von Vakuumprüfung bis Vorteilsausgleichung
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

1 BGB. Ist die Vertragsstrafe hingegen nur für den Fall der nicht fristgerechten, Schlecht- oder nur teilweisen Erfüllung vereinbart worden, kann der Bauherr Erfüllung und die Vertragsstrafe geltend machen, § 341 Abs. Für öffentliche → Bauherrn sind die Regelungen der VOB/A zwingend, nicht jedoch für den privaten Bauherrn. Vorauszahlungen sind Zahlungen des Bauherrn für noch nicht erbrachte Leistungen des Unternehmers und stellen somit eine Vorleistung des Bauherrn auf den ...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
M - von Magnetische Rissortung bis Myzel
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Nicht der Bauherr, sondern der Unternehmer hat die Wahl zwischen Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Neuherstellung gemäß § 635 Abs. 5 Satz 2 BGB, wenn der Mangel nur gering oder der Bauherr für den Mangel allein oder weit überwiegend verantwortlich ist, §§ 634 Nr. 2 BGB. Danach erlischt das Minderungsrecht, wenn der Bauherr in Kenntnis des Mangels vorbehaltlos die Abnahme erklärt.


Hafkesbrink, Volker
Planungsfehler im Holzbau - Folgen für Unternehmer
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2015. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2015

Unternehmer im Holzbau können für ihre Auftraggeber - auch Besteller genannt - auch die Planung ihrer Leistung erbringen. Stimmt diese Planung nicht mit sonstigen Anforderungen - insbesondere der Funktionserwartung - des Auftraggebers überein oder verstößt die Planung bei entsprechender Umsetzung gegen anerkannte Regeln der Technik, können sich natürlich Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln ergeben. Vor dem so dargelegten Hintergrund hat der Auftragnehmer die Planung des Auftraggebers ...


Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.2.1 Mängelrechte vor der Abnahme
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019

Bis zur Abnahme unterliegt es dem freien Wahlrecht des Auftraggebers wie er den Anspruch des Auftraggebers auf eine mangelfreie Herstellung des Werkes erfüllen will. Bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Werk als fertiggestellt zur Abnahme an und macht der Auftraggeber dann gegenüber dem Auftragnehmer nur noch Schadensersatz statt der Leistung in Form des so genannten kleinen Schadensersatzes geltend oder erklärt er die Minderung des Werklohns, kann er diese Rechte erfolgreich ...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
N - von Nachbarrecht bis Nutzwert
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Hat der → Unternehmer das Bauwerk mangelhaft hergestellt, kann der → Bauherr Nacherfüllung, auch Nachbesserung genannt, verlangen. Voraussetzung des Anspruchs ist ein Mangel am Bauwerk und das Nacherfüllungsverlangen des Bauherrn. 7 VOB/B ist der Unternehmer zur Erbringung sämtlicher Leistungen verpflichtet, die für die Erreichung der Mängelfreiheit erforderlich sind, sei es im Wege der Mängelbeseitigung oder der Neuherstellung.


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
K - von Kamerabefahrung bis Kündigung
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

3 HOAI ist festgelegt, dass als anrechenbare Kosten nach § 10 Abs. 2 BGB hat der Unternehmer dem Bauherrn die drohende wesentliche Überschreitung des Kostenanschlags unverzüglich anzuzeigen. Dem Unternehmer gewährt § 643 BGB ein Kündigungsrecht, wenn der Bauherr gemäß § 642 BGB mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug gerät.


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
A - von Abklopfen bis Außenbereich
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

1 Satz 3 BGB tritt Abnahme nach Fristablauf ein, wenn eine Verpflichtung zur Abnahme besteht und der Bauherr vom Unternehmer zur Abnahme aufgefordert wurde. 1 VOB/B. Schon nach sechs Werktagen wird die Abnahme fingiert, sobald der Bauherr das Bauwerk in Benutzung genommen hat, § 12 Nr. Der Architekt ist der wichtigste Partner für einen Bauherrn; er unterstützt den Bauherrn in großem Umfang bei der Erstellung einer baulichen Anlage.


Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...



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