Liste der Publikationen zum Thema "BGB"
Taschenbuch für Lüftungsmonteure und -meister
8., überarb. u. erw. Aufl.
2020, 374 S., 21 cm, Softcover
VDE-Verlag
Bauvertragsrecht kompakt nach VOB/B und BGB
Kerninhalte - Übersichten - Ablaufdiagramme
2020, 269 S., 210 mm, Buch
Reguvis Fachmedien
Spezialkommentar zu den 631-650 v BGB
2020, 1078 S., 207 mm, Hardcover
Nomos
Strategien zur Haftungsvermeidung im Brandschutz
Praxismappe für Planer, Unternehmer und Überwacher
2020, 140 S., 29.7 cm, Softcover
Feuertrutz Verlag
Nachtragsvergütung, Entschädigung und Schadensersatz bei Bauverträgen nach BGB und VOB/B
2020, XXXI, 459 S., 24 cm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Architekten- und Ingenieurrecht nach Ansprüchen
Bau- und Architektenrecht nach Ansprüchen
Entscheidungshilfen für Auftraggeber und Auftragnehmer von Planung, Bauüberwachung, Projektleitung und -steuerung
2., Aufl.
2019, xi, 336 S., 68 SW-Abb. 240 mm, Softcover
Springer, Berlin
Architekten- und Ingenieurverträge
Anhang mit Vorlagen eines Vertragsmusters und Checklisten
3., Aufl.
2019, 732 S., 21 cm, Softcover
Reguvis Fachmedien
Praxishandbuch Architektenrecht
Das neue BGB-Bauvertragsrecht für Architekten und Ingenieure
2019, XIV, 266 S., 21 cm, Softcover
Reguvis Fachmedien
Nomos Kommentar
Spezialkommentar zu den 535 ff BGB, dem gesamten WEG, den 903 ff BGB
2., Aufl. 2019
2019, 1721 S., 207 mm, Hardcover
Nomos
weitere Bücher zum Thema: BGB
DWA-Regelwerk, Band M 820-1
2020, 70 S., 8 Abb., 3 Tab.,
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Mietzahlung in Corona-Zeiten: Welche Miete schuldet der Gewerberaummieter?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Jürgens, Frederic
Funktionaler Mangelbegriff gilt auch im Kaufrecht!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Biebelheimer, Marc
Auch eine Flächenabweichung von mehr als 10 Prozent begründet nicht unbedingt einen Mangel!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Börstinghaus, Ulf
Vergleichsweise Einigung über Betriebskosten ist zulässig!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Stobbe, Melanie
Mindestens drei vermietete Vergleichswohnungen erforderlich!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Berding, Benjamin
Verbraucher muss Vollständigkeit der Baubeschreibung nicht bestätigen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Lennich, Moritz
Verhandlungsphase über Nachträge kann nicht verlängert werden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Berding, Benjamin
Bereits unwesentliche Mängel zerstören die Abnahmefiktion!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Börstinghaus, Ulf
Ende des Dienstverhältnisses = Ende des Mietvertrags?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Klimesch, Martin
Trotz Corona: Volle Miete geschuldet!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: BGB
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Der rechtliche Rahmen der Mehrparteienverträge. Austausch, Gesellschaft - und mehr? 2020
Quelle: 11. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Wa(h)re Kooperation im Bauvertrag - Notwendigkeit oder notwendiges Übel?
Ortland, Jörg; Djordjevic, Marco
Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Schwenker, Hans Christian
Prüf- und Hinweispflichten bei Planung und Bauausführung 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Kern, Jochen
Rechtliche Folgen von Biozidbehandlungen bei Schimmelschäden 2019
Quelle: Umwelt, Gebäude und Gesundheit. "Neu-" und Altlasten, Innenraumhygiene und Gerüche. Ergebnisse des 12. Fachkongresses der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) am 17. und 18. Oktober 2019 in Hallstadt bei Bamberg
Jochem, Johannes
Abgrenzung von Planungs-, Koordinierungs- , Überwachungs- und Ausführungsfehlern 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Finke, Ulrich; Gessner, Martin C.
Technische Gebäudeausrüstung (TGA) 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Krieter, Andreas
Erste Erfahrungen mit dem neuen Bauvertragsrecht 2019
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 12. Europäischer Kongress (EBH 2019) 23./24. Oktober 2019, Gürzenich Köln, Deutschland. Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum
Fligg, Andreas
Das neue BGB - Fokus: Nachtragsforderungen im Rohrleitungsbau 2019
Quelle: 33. Oldenburger Rohrleitungsforum 2019. Rohrleitungen - Transportmedium für Trinkwasser und Abwasser. Mit CD-ROM; Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau Oldenburg
Mertens, Susanne
Kooperationsmöglichkeiten während der Angebotsphase bei Maßnahmen der öffentlichen Hand 2019
Quelle: Kooperative Vertragsmodelle und baubetriebliche Lösungsansätze - Ist Deutschland reif für Alternativen? Beiträge zum Braunschweiger Baubetriebsseminar vom 22. Februar 2019; Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb
Schwenker, Hans Christian
Bedeutung von Toleranzen bei der Bauausführung 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
weitere Aufsätze zum Thema: BGB
Mieterhöhung: Zu den verschiedenen Erhöhungen nach Modernisierungsmaßnahme
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(BGH, Urteil vom 16.12.2020 - VIII ZR 367/18)
Der Vermieter hat nach einer Modernisierungsmaßnahme ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Erhöhungsmöglichkeiten. Vorliegend hatte der Vermieter im Jahr 2010 Modernisierungsarbeiten durchgeführt und im Oktober 2010 vom Mieter die Zustimmung zu einer Miete
IBR 2021, 102
Kaufvertrag über gebrauchte Sache: Kann die Gewährleistungsfrist verkürzt werden?
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(BGH, Urteil vom 18.11.2020 - VIII ZR 78/20)
Am 31.03.2017 erwirbt Käufer K (Verbraucher) vom Verkäufer V (Unternehmer) einen gebrauchten BMW. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des V gilt für Ansprüche wegen Mängeln eine verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr. Im Mai 2018 macht K Ansprüch
IBR 2021, 70
Verjährung von Schadensersatz gehemmt: Auch Vorschussanspruch verjährt nicht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Oliver Moufang, Frankfurt a.M.
(BGH, Urteil vom 19.11.2020 - VII ZR 193/19)
Der Auftragnehmer (AN) verlangt vom Auftraggeber (AG) aus einem im Jahr 2005 geschlossenen, vom AG danach gekündigten VOB/B-Bauvertrag Zahlung restlichen Werklohns. Hiergegen hatte sich der AG u. a. mit einer hilfsweisen Aufrechnung eines Schadensersatzan
IBR 2021, 20
Bereits unwesentliche Mängel zerstören die Abnahmefiktion!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Benjamin Berding, Köln
(OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2020 - 29 U 146/19 (nicht rechtskräftig))
Ein Fertighausanbieter regelt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorstehende Abnahmefiktion. Die Klausel enthält gleich zwei Abweichungen von § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB: Nach dem Gesetz genügt die Angabe von (nur) einem Mangel. Der Fertighausanbieter
IBR 2021, 21
Verhandlungsphase über Nachträge kann nicht verlängert werden!
RA Moritz Lennich, Köln
(OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2020 - 29 U 146/19 (nicht rechtskräftig))
Ein gemeinnütziger Verein zum Schutz privater Bauherren klagt im Wege der sog. Verbandsklage nach § 1 UKlaG gegen einen deutschen Fertighausanbieter auf Unterlassung der Verwendung u. a. der vorgenannten Klauseln gegenüber Verbrauchern.
IBR 2021, 19
Verbraucher muss Vollständigkeit der Baubeschreibung nicht bestätigen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Benjamin Berding, Köln
(OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2020 - 29 U 146/19 (nicht rechtskräftig))
21 Klauseln hat ein Verbraucherverein für den Bauherrenschutz nach erfolgloser Abmahnung eines Fertighausanbieters zur gerichtlichen Überprüfung gestellt.
IBR 2020, 666
Vor Fristablauf zurückgetreten: Kein Schadensersatz statt der Leistung!
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(BGH, Urteil vom 14.10.2020 - VIII ZR 318/19)
Käufer (K) und Verkäufer (V) schließen am 04.07.2016 einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw zum Preis von immerhin 63.000 Euro. K leistet eine Anzahlung i.H.v. knapp 12.000 Euro. Als er wiederholt um eine Verschiebung des Abholtermins bittet, setzt
IBR 2020, 642
Darlehen ist keine geeignete Sicherheit!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.11.2018 - 1 U 86/17; BGH, Beschluss vom 15.04.2020 - VII ZR 256/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Da mir nur die hinsichtlich des Sachverhalts sehr knappen Hinweisbeschlüsse des OLG Zweibrücken vorliegen, lässt sich der Sachverhalt teilweise nur erahnen: Ein Unternehmer (U) hat aufgrund eines 2014 mit einem Besteller (B) geschlossenen Vertrags eine Kl
IMR 2020, 447
Kündigung: Auch geschiedene Ehegatten gehören noch zur Familie
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(BGH, Urteil vom 02.09.2020 - VIII ZR 35/19)
Durch das Mietrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 2013 wurde der Kündigungsschutz für vermietete Eigentumswohnungen auch auf bestimmte Erwerbermodelle, die häufig zur Umgehung der Vorschrift genutzt wurden, erweitert. Jedoch hat der Gesetzgeber hier wieder
IVR 2020, 92
Zur Berechnung des Zeitrahmens nach § 1123 Abs. 2 Satz 2 BGB
RB Gerhard Schmidberger, Heilbronn
(OLG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2019 - 13 U 273/18)
Ein Mieter mit über 1.800 Filialen gerät als Drittschuldner unversehens in ein Zwangsverwaltungsverfahren. Der Zwangsverwalter (Kl.) übergibt in der örtlichen Filiale einer Mitarbeiterin des Mieters einen verschlossenen Umschlag mit der Anweisung, diesen
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Motzke, Gerd
17. Die Insolvenz am Bau - Folgen für die Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
1 VOB/B kann der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) bzw. Die Mangelfreiheit der Leistung und damit die vollständige Erfüllung durch den Auftragnehmer beurteilen sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO). Wird über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat...
Motzke, Gerd
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
4 von den Verjährungsfristen des BGB (§ 634a BGB) abweichende Fristen kennt. Diese Unterbrechungstatbestände oder – gleichbedeutend – Tatbestände mit einem Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche sind im BGB selten. Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB ist in § 634a BGB enthalten.
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IV. Der Bausachverständige im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
1 94 BGB, wonach der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Der Sachverständige begeht also einen Fehler, wenn er seine Begutachtung an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik orientiert, obwohl die Parteien im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der Unternehmer haftet nach Auffassung des BGH trotz (sachverständig attestierter) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gemäß § 280 Abs.
Motzke, Gerd
Neue Tätigkeitsfelder für Sachverständige
aus: Beiträge vom 21. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 13. Bausymposium Sachverstand am Bau am 14. Juni 2019, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2019. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Vor dem schädigenden Ereignis – Auftreten des Mangels als Leistungsdefizit – zahlt der Besteller für eine mangelfreie Leistung. BGB völlig neue Bestimmungen für den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag enthält (bis § 650t BGB). 2 BGB), hat der Auftraggeber auf Verlangen des Unternehmers an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung mitzuwirken (§ 650g BGB).
Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...
Englert, Klaus; Fuchs, Bastian
12 Haftungsfragen im Tiefbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern einen auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Nießbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (§ 11 Abs. 6 zu § 909 BGB m.w.N. , 48 ). § 909 BGB schützt nur die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks. Das Eigentumsrecht nach § 903 BGB gibt dem Grundstückseigentümer ...
Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
26 Haftung - Haftungsbeschränkung - Haftungsausschluss
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Dann ist das Gutachten mangelhaft mit der Folge, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB) besteht. 2 und 3 BGB. Der Privatgutachter wird bestrebt sein, diese Frist zu verkürzen, zumindest hinsichtlich der Schäden, die sich als Folge eines unrichtigen Gutachtens bei dem Auftraggeber einstellen ( Mangelfolgeschäden). Beispiel: »Hat der Privatgutachter ein unrichtiges Gutachten erstattet und beruht dies auf leichter Fahrlässigkeit, beträgt die Verjährungsfrist für ...
Soergel, Carl
Mangelverantwortung und Verjährung nach neuem Baurecht in BGB und VOB/B
aus: Bauschadensfälle, Band 5, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
BGB und VOB/B stimmen in der Grundlage für ihre Regelungen darin überein, dass der Werkvertrag ein erfolgsbezogener Vertrag ist. Sowohl im BGB als auch in der VOB/B ist davon auszugehen, dass der Hersteller eines Werkes allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten hat; die Nichtbeachtung allgemein anerkannter Regeln der Technik führt aber allein in der VOB/B zum Vorwurf der Mangelhaftigkeit der Werkleistung, im BGB aber nur dann, wenn dadurch ein Fehler herbeigeführt worden ist. 3 VOB/...
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