Liste der Publikationen zum Thema "BGB"
Der gestörte Bauablauf
Verantwortlichkeiten, Ansprüche und Rechtsfolgen nach VOB/B
2., überarb. Aufl.
2013, 153 S., 21 Abb. u. Tab., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
DWA-Regelwerk, Band M 820-1
2020, 70 S., 8 Abb., 3 Tab.,
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Sachmangel: Konkreter Blindgängerverdacht ist offenbarungspflichtig
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Muffler, Joachim
Top-Thema: Abschied von der Abnahme als normativer Imperativ
Der Bausachverständige, 2023
Gerle, Reinhard
Rücklagenausweis zu hoch: Muss der Verwalter aus eigenen Mitteln ausgleichen?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Blatt, Thomas
Friseur- und Kosmetikbetrieb: Corona-bedingte Betriebsbeschränkungen kein Mietmangel
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Herbert, Alexander
Vormietprivileg kann sich auf Vor-Vor-Mietvertrag stützen!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Hebel, Johann Peter
Haftung von Planern und Sachverständigen bei Ausführungen außerhalb der anerkannten Regeln der Technik
Der Bausachverständige, 2023
Englert, Christine
Der Schutz des Pflichtteilsberechtigen vor "böslichen Schenkungen" des Erblassers
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Lichtenberg, Christoph
Vertragsanpassung unzumutbar: Besteller kann kündigen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Hofele, Johannes
Übergabeprotokoll kann negatives Schuldanerkenntnis darstellen
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Ramm, Melanie
Nochmal: Schonfristregelung ist auf die ordentliche Kündigung nicht anwendbar!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: BGB
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Sehr schadensträchtig in der Praxis ... 2022
Quelle: Steil- und Flachdächer. Planung, Qualitätssicherung und Sanierung. 57. Frankfurter Bausachverständigentag 2022. Tagungsband
Gebele, Isolde
Sinn oder Unsinn der aktuellen Mieterschutzregelungen 2022
Quelle: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage. Holzbau und Holzschutz - Sachverstand am Bau - Immobilienbewertung. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Kumlehn, Frank; Schwerdtner, Patrick
"Tatsächlich erforderlich" statt "kalkulatorisch": Erfahrungen mit der neuen Nachweisführung in Deutschland 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Pfeifer, Friederike; Nowack, Felix
Regulierungsprozesse auf Bundesebene als Hintergrund kommunaler Gestaltungsspielräume: Beispiel Förderung der Elektromobilität 2021
Quelle: Rechtliche Herausforderungen und Ansätze für eine umweltgerechte und nachhaltige Stadtentwicklung. Dokumentation des 24. Leipziger Umweltrechtlichen Symposions des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung - UFZ am 28. und 29. März 2019; Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht
Braun, Rainer
Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung 2021
Quelle: 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken. Fachtagung zur Beurteilung, Instandhaltung und Instandsetzung von Bauwerken. Tagungshandbuch 2021 (13. und 14. Juli 2021, Technische Akademie Esslingen)
Boldt, Antje
Anerkannte Regeln der Technik - wer legt sie fest? Welche Rolle hat der Sachverständige? 2021
Quelle: 2. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 1. bis 2. Oktober 2021 in Würzburg. Tagungsband
Markus, Jochen
Der Kausalitätsnachweis bei Leistungsabweichungen aus deutscher Sicht 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Legner, Sarah
Rechtliche Grundlagen von Mehrparteienverträgen 2021
Quelle: Die Zukunft des Bauens heute gestalten. 6. Internationaler BBB-Kongress 16. September 2021 in Weimar. Tagungsband
Dauner-Lieb, Barbara; Warda, Julius
Der rechtliche Rahmen der Mehrparteienverträge. Austausch, Gesellschaft - und mehr? 2020
Quelle: 11. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Wa(h)re Kooperation im Bauvertrag - Notwendigkeit oder notwendiges Übel?
Henke, Andreas; Wolf, Jan
Sicherheitsleistungen durch (Bank-)Bürgschaften - Voraussetzungen, Rechtsfolgen, behördliche Anordnung 2020
Quelle: Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten - Planung und Bau neuer Deponien. Karlsruher Allerlei gegen die Corona-Krise. Beiträge zum Seminar. 14. und 15. Oktober 2020, Kongresszentrum Karlsruhe; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
weitere Aufsätze zum Thema: BGB
Kein Geldersatz bei unterlassener Beseitigung
Ri Dr. Jochen Neumann, LL.M., Aachen
(BGH, Urteil vom 23.03.2023 - V ZR 67/22)
Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Auf dem Grundstück der Beklagten steht unweit der gemeinsamen Grundstücksgrenze eine Pappel. Die Wurzeln der Pappel sind in das Grundstück des Klägers hineingewachsen und haben dort Wurzelbrut gebilde
IMR 2023, 218
Falsche Auskunft ungleich keine Auskunft
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kai-Uwe Agatsy, Berlin
(LG Berlin, Urteil vom 02.03.2023 - 67 S 215/22)
Die Klägerin machte als Dienstleistungsfirma i.S.d. § 10 RDG gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen Verstößen gegen die Begrenzung der Miethöhe gem. § 556d BGB und somit auf Rückzahlung überzahlter Mieten für September 2021 i.H.v. 424,28 Euro sowie außer
IBR 2023, 316
Schwarzarbeiterrechtsprechung gilt auch im Kaufrecht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2023 - 2 U 78/22)
Der Verkäufer (V) war Inhaber eines Sportstudios, das er an den Käufer (K) für 35.000 Euro verkaufte. Schriftlich festgehalten wurde ein Betrag von 5.000 Euro. Die übrigen 30.000 Euro sollten bar an der Steuer vorbei gezahlt werden. V erklärte den Rückt
IBR 2023, 238
Errichtung eines Neubauvorhabens: Einzelgewerkvergabe ungleich Verbraucherbauvertrag!
RA und FA für Versicherungsrecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Ronald M. Roos, Köln
(BGH, Urteil vom 16.03.2023 - VII ZR 94/22)
Die Auftraggeber (AG) ließen als private Bauherren einen Neubau errichten. Hierbei vergaben sie die erforderlichen Gewerke an einzelne Bauunternehmer. Der Auftragnehmer (AN) wurde mit der Ausführung von Innenputz- und Außenputzarbeiten beauftragt. Nach Au
IBR 2023, 236
Keine Umgehung der §§ 650b und 650c BGB!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Benjamin Berding, Köln
(OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2023 - 2 U 63/22)
Ein Fertighausanbieter verwendet in seinem Vertragswerk folgende Klauseln:
(1) Der endgültige Lieferumfang wird in einer nachfolgenden Ausstattungsberatung präzisiert. Sobald sich hieraus Mehr- oder Minderpreise ergeben, sind diese gesonder
IBR 2023, 237
Ca.-Angabe zur Bauzeit genügt nicht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Benjamin Berding, Köln
(OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2023 - 2 U 63/22)
Ein Fertighausanbieter verwendet in seinem Vertragswerk die vorgenannte Klausel. Aufgrund der Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzvereins hat das OLG Koblenz die Wirksamkeit der Klausel nach dem (neuen) § 650k Abs. 3 Satz 1 BGB zu überprüfen.
IBR 2023, 2269
Nur der Bau "aus einer Hand" ist ein Verbraucherbauvertrag!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Grete Langjahr, München
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2023 - 5 U 266/21)
Der Besteller ließ durch den Unternehmer ein Bürogebäude als Neubau errichten. Er beauftragte den Unternehmer zunächst mit den Rohbauarbeiten. Zu späteren Zeitpunkten wurde der Auftrag erweitert und der Unternehmer wurde zusätzlich noch mit der Verlegung
IMR 2023, 183
Teilweise Untervermietung über Airbnb: Hat der Hauptvermieter einen Anspruch auf den Untermietzins?
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Verkehrsrecht Ralf Schulze Steinen, Karlsruhe
(AG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2022 - 6 C 615/22)
Die Parteien waren durch einen Haus & Grund - Wohnraummietvertrag verbunden, der folgende Klausel enthielt: Bei Untervermietung, sonstiger anderweitiger Überlassung oder gewerblicher Nutzung der Mietsache oder Teilen derselben sind - soweit gesetzli
IMR 2023, 95
Exposé ist der Tod der Mietpreisbremse!
Ri Dr. Jochen Neumann, LL.M., Aachen
(AG Kreuzberg, Urteil vom 26.04.2022 - 11 C 191/21)
Der klagende Mieter macht Ansprüche auf Auskunftserteilung und Rückzahlung überzahlter Wohnraummiete gegenüber dem Vermieter gestützt auf die Regelungen der sog. Mietpreisbremse geltend. Vor Abschluss des streitgegenständlichen Wohnraummietvertrags erhiel
IVR 2022, 160
Verjährung des Anspruchs bei unverjährbarer Zustimmung aus Vormerkung
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Andreas Höckmayr, Scheyern
(OLG Dresden, Urteil vom 13.07.2022 - 22 UF 330/20)
Der Kl. ist seit dem 05.03.2002 Eigentümer einer Eigentumswohnung, die er mit Notarvertrag vom 20.10.1998 erworben und mit notariellem Vertrag vom 03.01.2018 verkauft hat. Erst dabei hat er Kenntnis von der im Grundbuch vorhandenen Zwangssicherungshypothe
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Aufgaben und Haftung der objektüberwachenden Planer und prüfenden Sachverständigen
aus: Beiträge vom 22. EIPOS-Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 14. Bausymposium Sachverstand am Bau am 24. Juni 2021, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Sachverstand am Bau, Immobilienbewertung, Holzschutz 2021. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2021
Haftpflichtforderungen sehen sich Architekten und Ingenieure außerdem regelmäßig ausgesetzt, wenn sie als prüfende Sachverständige tätig werden. Gelingt ihm das nicht und sind die bereitgestellten Pläne fehlerhaft, muss der Bauherr sich dies gegenüber dem ausführenden Unternehmer sowie dem überwachenden Architekten oder Ingenieur als Mitverschuldensquote anrechnen lassen BGH, Urt. Ein Mitverschulden des ausführenden Unternehmers kann der überwachende Architekt oder Ingenieur dem Bauherrn ...
Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Motzke, Gerd
17. Die Insolvenz am Bau - Folgen für die Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
1 VOB/B kann der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) bzw. Die Mangelfreiheit der Leistung und damit die vollständige Erfüllung durch den Auftragnehmer beurteilen sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO). Wird über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat...
Motzke, Gerd
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
4 von den Verjährungsfristen des BGB (§ 634a BGB) abweichende Fristen kennt. Diese Unterbrechungstatbestände oder – gleichbedeutend – Tatbestände mit einem Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche sind im BGB selten. Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB ist in § 634a BGB enthalten.
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IV. Der Bausachverständige im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
1 94 BGB, wonach der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Der Sachverständige begeht also einen Fehler, wenn er seine Begutachtung an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik orientiert, obwohl die Parteien im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der Unternehmer haftet nach Auffassung des BGH trotz (sachverständig attestierter) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gemäß § 280 Abs.
Motzke, Gerd
Neue Tätigkeitsfelder für Sachverständige
aus: Beiträge vom 21. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 13. Bausymposium Sachverstand am Bau am 14. Juni 2019, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2019. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Vor dem schädigenden Ereignis – Auftreten des Mangels als Leistungsdefizit – zahlt der Besteller für eine mangelfreie Leistung. BGB völlig neue Bestimmungen für den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag enthält (bis § 650t BGB). 2 BGB), hat der Auftraggeber auf Verlangen des Unternehmers an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung mitzuwirken (§ 650g BGB).
Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...
Englert, Klaus; Fuchs, Bastian
12 Haftungsfragen im Tiefbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern einen auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Nießbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (§ 11 Abs. 6 zu § 909 BGB m.w.N. , 48 ). § 909 BGB schützt nur die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks. Das Eigentumsrecht nach § 903 BGB gibt dem Grundstückseigentümer ...
Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
26 Haftung - Haftungsbeschränkung - Haftungsausschluss
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Dann ist das Gutachten mangelhaft mit der Folge, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB) besteht. 2 und 3 BGB. Der Privatgutachter wird bestrebt sein, diese Frist zu verkürzen, zumindest hinsichtlich der Schäden, die sich als Folge eines unrichtigen Gutachtens bei dem Auftraggeber einstellen ( Mangelfolgeschäden). Beispiel: »Hat der Privatgutachter ein unrichtiges Gutachten erstattet und beruht dies auf leichter Fahrlässigkeit, beträgt die Verjährungsfrist für ...
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