Liste der Publikationen zum Thema "BGH Urteil"
Mietrecht, Kommentar
Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts
15., Aufl.
2021, XXVII, 3109 S., 24 cm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
Schönheitsreparaturen
Zusammenfassung und Auswirkung der aktuellen Rechtsprechung des BGH auf bestehende und neue Wohn- und Gewerberaummietverträge
2009, 104 S., 220 mm, Softcover
VDM Verlag Dr. Müller
Die Problematik der Treuhandvollmacht im Rahmen der Bauherrenmodelle. Eine Rechtsprechungsanalyse. Online Ressource
2005 179 S., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Die Amtshaftung der Gemeinden wegen der Überplanung von Altlasten.
Schriften zum öffentlichen Recht SöR, Band 720
Dissertationsschrift
1997, 227 S., 227 S. 23.3 cm, Softcover
Duncker & Humblot
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit verlangt: AGB-Sicherungsabrede wirksam!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Pöpel, Thomas
Einladung zur Versammlung durch faktischen Verwalter
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Bolz, Stephan
Wie ist ein Schiedsspruch zu begründen?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Biebelheimer, Marc
Keine verschuldensunabhängige Haftung unter den Mietern eines Hauses!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Burbulla, Rainer
Kaufvertrag angefochten: Maklerprovision und Grunderwerbsteuer sind (schadens-)ersatzfähig!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Eimler, Harald
Zugang durch Einwurf-Einschreiben mit Ein- und Auslieferungsbeleg bewiesen?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Neuhaus, Kai-Jochen
Keine Aufrechnung mit ausländischer Währung, aber Zurückbehaltungsrecht!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Lehner, Wolfgang
Courtage trotz Vorkenntnis des Maklerkunden?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
Suhre, Ralf
Kein konkreter Volumenstrom vereinbart. Keine Haftung des TGA-Planers!
Sanitär + Heizungstechnik, 2021
Herzog, Daniel; Tegeler, Johannes
Stolpergefahren aufgrund der Bodenbeschaffenheit bei Evakuierungsszenarien
Bauphysik, 2021
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: BGH Urteil
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Individualvertragliche Vereinbarungen als Konsequenz der neuesten obergerichtlichen Rechtsprechung 2020
Quelle: Die steigende Bedeutung des tatsächlich Erforderlichen. Digitale Dokumentation im Lichte des Baurechts. Beiträge zum Braunschweiger Baubetriebsseminar vom 28. Februar 2020; Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb
Lerch, Patrick
Die Schimmelpilzklausel - BGH-Entscheidung zu Schimmel bei Leitungswasserschäden 2020
Quelle: Die 24. Pilztagung, gemeinsame Fachtagung für biogene Schadstoffe, 24. Juni 2020 im H+ Hotel Wiesbaden-Niedernhausen. Schotten dicht - Reicht das? PDF-Datei
Seibel, Mark
(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik und mangelhafte Bauleistung 2019
Quelle: Eingriffe in bestehende Bausubstanz. Problempunkte, Qualitätssicherung und Schadenssanierung. 54. Frankfurter Bausachverständigentag 2019. Tagungsband
Motzke, Gerd
Neue Tätigkeitsfelder für Sachverständige 2019
Quelle: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2019. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung
Jochem, Johannes
Externes und internes Verantwortungsverhältnis der am Bau Beteiligten (Haftungsquoten) 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Büchel, Manfred; Ganten, Hans
Gebäudeautomation 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Schmidt, Jörg
Der neue Schadensbegriff - ein BGH-Urteil und seine Folgen 2019
Quelle: Innovativ und praktikabel - vom Boden bis zum Dach. Tagungsband der 30. Hanseatischen Sanierungstage, 7.11. bis 9.11.2019, Lübeck
Kern, Jochen
Rechtliche Folgen von Biozidbehandlungen bei Schimmelschäden 2019
Quelle: Umwelt, Gebäude und Gesundheit. "Neu-" und Altlasten, Innenraumhygiene und Gerüche. Ergebnisse des 12. Fachkongresses der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) am 17. und 18. Oktober 2019 in Hallstadt bei Bamberg
Orlowski, Matthias
Haftung der Arbeitsgemeinschaft 2019
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 12. Europäischer Kongress (EBH 2019) 23./24. Oktober 2019, Gürzenich Köln, Deutschland. Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum
Eschenbruch, Klaus
Stand und Ausblick der Nachweisführung von Mehrkostenforderungen am Bau in Deutschland: Was sagen und meinen eigentlich BGH und OLG? 2018
Quelle: 10. Grazer Baubetriebs- und Baurechtsseminar. Die Mehrkostenforderung - Nachweisführung, konkret oder global? Tagungsband Baurecht 2018
weitere Aufsätze zum Thema: BGH Urteil
Kleinteiliges und diskontinuierliches Arbeiten ist keine unangemessene Benachteiligung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu, Köln
(OLG Celle, Beschluss vom 26.02.2021 - 4 U 37/20; BGH, Beschluss vom 11.11.2021 - VII ZR 236/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die vorformulierten Vertragsbedingungen des öffentlichen Auftraggebers (AG) sehen ein abschnittsweises, kleinteiliges, zeitversetztes und insbesondere diskontinuierliches Arbeiten vor. Der Auftragnehmer (AN) macht diverse Bauzeitverzögerungen sow
IBR 2022, 2639
Heizungsanlage wird drei Monate nach Fertigstellung konkludent abgenommen!
RiLG Dr. Tobias Friedhoff, Frankfurt a.M.
(OLG München, Beschluss vom 17.05.2021 - 28 U 744/21 Bau; BGH, Beschluss vom 10.11.2022 - VII ZR 565/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit einer Heizungsinstallation. Die Anlage wird im Oktober 2007 in Betrieb genommen. Die Arbeiten werden im Wesentlichen vollständig und vertragsgemäß erbracht. Letzte von der AG am 27.10.2007 geford
IMR 2022, 2629
Voraussetzungen für eine Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung nach Abmahnung
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Familienrecht Michael Gerhards, Wunstorf-Luthe
(AG Hamburg, Urteil vom 25.02.2022 - 48 C 304/21)
Gemäß Mietvertrag ist die Miete monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag an den Vermieter zu zahlen; wobei das Geld zu diesem Zeitpunkt auf dem Empfängerkonto sein muss. Seit Mai 2020 hat der Mieter die Miete immer erst zwischen dem 11. und 28.
IMR 2022, 2617
Eine Wohnflächenunterschreitung um mehr als 10% ist stets ein Mangel!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht H.-J. Binder, Darmstadt
(LG Hamburg, Urteil vom 31.03.2022 - 333 S 15/21)
Der Kläger nimmt, als Leistungsträger gem. § 33 Abs. 1 SGB II bzw. aus abgetretenem Recht, den Untervermieter u. a. auf Rückerstattung überbezahlter Mieten wegen Wohnflächenunterschreitung klageweise in Anspruch, nachdem die Wohnung anstatt einer mietvert
IMR 2022, 2608
Auch die Abrechnungposition "Schornstein & Rauchmwart 3. OG" ist formell unwirksam!
RAin Dr. Meike Klüver, Hamburg
(AG Hamburg, Urteil vom 03.03.2022 - 48 C 320/20)
In dem vom AG Hamburg zu beurteilenden Fall hat die Erstellung einer korrekte Betriebskostenabrechnung dem Vermieter offensichtliche Schwierigkeiten bereitet. Nur so ist es zu erklären, dass der Vermieter sich als Kläger um gleich drei aus der Betriebskos
IMR 2022, 2607
Betriebskostenabrechnung mit bloßer Position "Hausstrom" ist formell unwirksam!
RAin Dr. Meike Klüver, Hamburg
(AG Hamburg, Urteil vom 03.03.2022 - 48 C 320/20)
Die Wirksamkeit einzelner Positionen in Betriebskostenabrechnungen ist längst zu einem Dauerbrenner von Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter geworden. Solche Streitigkeiten sind vermeidbar, wenn auf der Vermieterseite korrekt gearbeitet wird. Dass
IBR 2022, 2602
Klage "demnächst" zugestellt?
VorsRiOLG Thomas Manteufel, Köln
(BGH, Urteil vom 21.03.2022 - VIa ZR 275/21)
Der Kläger macht gegen den Hersteller seines Fahrzeugs Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit der Abgasrückführung ( Dieselklage ) geltend. Die Verjährungsfrist endet spätestens am 31.12.2019. Die Klage geht am 27.12.2
IBR 2022, 2584
Löst eine vorprozessuale Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr aus?
RA Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid
(BGH, Urteil vom 24.02.2022 - VII ZR 320/21)
Der Kläger (K) hatte dem Beklagten (B) für Parkettarbeiten eine Teilrechnung über 3.570 Euro und eine Schlussrechnung über weitere 3.911,45 Euro, jeweils mit dem Zusatz: Zahlung: Innerhalb acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum erteilt. Nach eine
IMR 2022, 182
Keine Aufrechnung mit ausländischer Währung, aber Zurückbehaltungsrecht!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Versicherungsrecht Kai-Jochen Neuhaus, Dortmund
(BGH, Urteil vom 26.01.2022 - XII ZR 79/20)
Mieter und Vermieter einer Gaststätte streiten um wechselseitige Zahlungsansprüche aus dem Gewerberaummietverhältnis. Nachdem der Mieter die laufenden Mieten nicht mehr zahlte, kündigte der Vermieter fristlos. Der Mieter erklärte hinsichtlich der offenen
IBR 2022, 2504
Bauverträge in Zeiten von Krisen und Krieg
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, Dipl.-Verw. (FH) Julia Zerwell, Frankfurt a.M. undRA und FA für Bau- und Architektenrecht Steffen Holatka, Frankfurt a.M.
()
##1. Bestehende vertragliche Konstellationen/Grundsätze
Bestehende Vertragsverhältnisse unterliegen dem Grundsatz, dass das Beschaffungs- und Preisrisiko und mithin die Leistungsgefahr auf Seiten des Auftragnehmers übernommen worden ist
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Der neue Schadensbegriff - ein BGH-Urteil und seine Folgen
aus: Innovativ und praktikabel - vom Boden bis zum Dach. Tagungsband der 30. Hanseatischen Sanierungstage 2019. BuFAS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
2. a) Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann den Schaden in der Weise bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der durch das Werk geschaffenen oder bearbeiteten, im Eigentum des Bestellers stehenden Sache ohne Mangel und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermittelt. Vor Begleichung der Kosten kann der Besteller Befreiung von den zur Mängelbeseitigung eingegangenen Verbindlichkeiten verlangen...
Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.2.2 Mängelrechte nach der Abnahme
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
1 bis 3, 280, 281 BGB – Vertretenmüssen vorausgesetzt – Schadensersatz statt der Leistung oder nach Wahl des Auftraggebers stattdessen Ersatz der vergeblichen Aufwendungen gem. Weitere Einwendungen des Auftragnehmers gegen den Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers kann z. B. die vorbehaltlose Abnahme des Werkes trotz Kenntnis der Mängel (§ 640 Abs. Beim kleinen Schadensersatz behält der Auftraggeber das Werk, der durch den Mangel eingetretene Schaden ...
Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.1.3 Leistungs-Soll Anerkannte Regeln der Technik
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Fälschlicherweise wird der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ immer wieder – selbst vereinzelt von Gerichten – mit dem Begriff „Stand der Technik“ gleichgesetzt. Gegenüber den anerkannten Regeln der Technik handelt es sich beim „Stand der Technik“ allerdings um eine fortgeschrittene Entwicklung. DIN-Normen, VDI-Richtlinien oder andere technische Regelwerke sind den anerkannten Regeln der Technik untergeordnet und deshalb nur ...
Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.1.1 Leistungs-Soll mit Beschaffenheitsvereinbarung
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
10 BGH, Urteil vom 17.02.2000, IX ZR 32/99 = NJW 2000, 1569; BGH, Urteil vom 06.11.2015, V ZR 78/14, NJW 2016,1815; BGH, Urteil vom 20.01.2009, XI ZR 487/07. 11 Für Fälle außerhalb des Verbraucherbauvertrags und Bauträgervertrags ist zum einen darauf hinzuweisen, dass sich der Bauherr / Erwerber auf eine zum Vertragsinhalt gewordene Werbeaussage jedenfalls dann berufen kann, wenn eine Heilung der mangelnden Beurkundung durch Auflassung gem. 14 Die Beweislast für diese ...
Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.2.4 Beteiligung des Auftraggebers oder Dritter an den Kosten der Mangelbeseitigung bzw. an Mangelfolgeschäden
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Hat allerdings der Auftraggeber keine Planungsverantwortung übernommen, übernimmt also der Auftragnehmer Leistungen in Kenntnis des Umstands, dass ihm der Auftraggeber keine Planung zur Verfügung stellt, so kann er den Einwand des Mitverschuldens gegen den Auftraggeber nicht erheben. Wenn ein Gesamtschuldner den Gläubiger (Auftraggeber) befriedigt, geht in Höhe der dem weiteren Gesamtschuldner zur Last fallenden Quote der Anspruch des Auftraggebers auf ihn über (§ 426 Abs. 131 BGH, ...
Seibel, Mark
Allgemein anerkannte Regeln der Technik und technische Regelwerke - Relevanz aus rechtlicher Sicht
aus: Bauwerksabdichtung. Planung, Qualitätssicherung und Sanierung. 52. Frankfurter Bausachverständigentag 2017. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 20 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den »...
Seibel, Mark; Müller, Alexander
2.3 Ausgewählte Beispiele aus der Rechtsprechung
aus: Schallschutz. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 1. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Das Berufungsgericht hat sich durch die frühzeitige Festlegung auf einen den Mindestanforderungen der DIN 4109 entsprechenden Schallschutz der Frage verschlossen, ob die von der Beklagtengeschuldete Bauweise mit einer doppelschaligen Trennwand bei einwandfreier und den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Ausführung einen Schallschutz ergibt, der dem erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 entspricht. Vielmehr ist der Verweis auf die DIN 4109 redlicherweise lediglich dahin ...
Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
5.8 Rechte des Unternehmers
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Der BGH betont einerseits in seinen beiden Entscheidungen zum Schallschutz die hohe Bedeutung des Schallschutzes im modernen Wohnungsbau 190, allerdings weist er in seiner Entscheidung vom 14.06.2007 im Zusammenhang mit der Erörterung des Einwands der Unverhältnismäßigkeit auf die Notwendigkeit einer Abwägung zwischen den Kosten der Nacherfüllungsmaßnahme im Verhältnis zum damit erzielbaren Erfolg hin. Erneuert im Laufe der Zeit einer der Wohnungseigentümer seinen Bodenbelag als Teil des ...
Seibel, Mark
10. Die Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Zur Inhaltsbestimmung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ kann schon auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu den „allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ gemäß § 330 StGB a.F. (jetzt: § 319 StGB – „allgemein anerkannte Regeln der Technik“) zurückgegriffen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber, wenn er den Begriff „anerkannte Regeln der Technik“ verwendet, verkürzt auf die „...
Seibel, Mark
(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik und mangelhafte Bauleistung
aus: Eingriffe in bestehende Bausubstanz. Problempunkte, Qualitätssicherung und Schadenssanierung. 54. Frankfurter Bausachverständigentag 2019. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 18 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den &...
mehr Buchkapitel
* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.
Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen
Von Fachbuch bis Norm in unserer Baufach-Datenbank:
Bücher, Broschüren (auch kostenlos), Fachzeitschriften, Zeitschriftenartikel, Merkblätter, Richtlinien, Normen, Bauforschungsberichte, Dissertationen, Zulassungen, Prüfbescheide
Alle deutschen Publikationen zum Thema:
Baustoff, Bauphysik, Gebäudetechnik, Facility Management, Bauschaden, Bauerhaltung, Bauen im Bestand, Denkmalpflege, Architektur, Gebäudeplanung, Baukonstruktion, Energie, Barrierefrei, Ingenieurbau, Betonbau, Holzbau, Mauerwerksbau, Stahlbau, Bauforschung, Baurecht, Stadtplanung, Städtebau, Raumplanung, Wohnungswesen und mehr
Kontakt | Versand und Zahlung | FAQs | AGB | Datenschutz | Impressum | Für Buchhändler