Liste der Publikationen zum Thema "BauGB"
Systematischer Praxiskommentar BauGB/BauNVO
4., Aufl.
2022, 1900 S., 244 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Raumplanungsrecht
Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung
Für Architekten, Ingenieure, Juristen, Städteplaner
2022, 197 S., 227 mm, Softcover
Nomos
Öffentliches Baurecht
Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht aller Bundesländer mit verwaltungsprozessualen Bezügen
2., Aufl.
2022, XXXIII, 332 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Praxis der Regional- und Bauleitplanung
Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung, Band 42
Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes
2022, 222 S., 227 mm, Softcover
Nomos
Gesundheit in der Stadtplanung
Edition Nachhaltige Gesundheit in Stadt und Region, Band 4
Instrumente, Verfahren, Methoden
2022, 490 S., 235 mm, Softcover
oekom
Schneider - Bautabellen für Architekten
Entwurf - Planung - Ausführung
25., Aufl.
2022, 1392 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Baugesetzbuch - Baunutzungsverordnung - Planzeichenverordnung - Planungssicherstellungsgesetz, Textausgabe mit Einführung
2., Auflage.
2021, 392 S., 168 mm, Buch
Boorberg
Textausgabe mit Schnelleinstieg
16., Aufl.
2021, 630 S., 185 mm, Softcover
Rehm Verlag
Denkmalschutzrecht in Hamburg
Kohlhammer Kommentare
2020, XIII, 162 S., 210 mm, Softcover
Deutscher Gemeindeverlag
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Textsammlung zum Bauordnungsrecht Niedersachsen sowie ergänzende Bestimmung des öffentlichen Rechts
15., neubearb. Aufl.
2019, 576 S., 21 cm, Softcover
Schlütersche
weitere Bücher zum Thema: BauGB
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Portal Bauforschung
Klimaschutz und Klimaanpassung im Stadtumbau Ost und West. Online Ressource
2016 109 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
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Mehr Grün in der Stadt - reichen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Rückblick Bundeskongress Gebäudegrün November 2021
GebäudeGrün, 2022
Reidt, Olaf
Beachtlichkeit von Zielen der Raumordnung außerhalb von § 1 Abs.4 BauGB? - Die unendliche Geschichte von Datteln IV
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2022
Kümper, Boas
Planfeststellung und Plangenehmigung im Wasserhaushaltsrecht. Planrechtfertigung und Versagungsgründe
Natur und Recht, 2022
Scheidler, Alfred
Flexibilisierung der Bauleitplanung durch sektorale Bebauungspläne
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2022
Waldmann, Timm
Das Umlegungsverfahren der §§ 45 ff. BauGB: Voraussetzungen, Ablauf und gerichtliche Überprüfung
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2022
Reimann, Sabine
Was man als Projektentwickler über den Europäischen Green Deal wissen und beachten sollte
Immobilien & Finanzierung, 2022
Humbs, Melanie
Festsetzung der zulässigen Wohnungszahl kann Grundzug der Planung sein!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Johlen, Markus
Was ist ein "im Zusammenhang bebauter Ortsteil"?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Baars, Anja
Gute und schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren: Welche Einflussfaktoren gibt es?
Immobilien & Finanzierung, 2022
Kümper, Boas
Außenbereichsplanung und verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle. Rechtsentwicklung und offene Fragen
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: BauGB
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Mindestabstände zu Windenergieanlagen - Praxisfragen der Umsetzung im Land Nordrhein-Westfalen 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Decker, Andreas
Vorgaben der erneuerten Länderöffnungsklausel nach Par. 249 Abs. 3 BauGB für Windenergieanlagen 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Augustin, Julian
Genehmigungspflichten bei der Wohnungsumwandlung - Par. 250 BauGB und sein Verhältnis zu Par. 172 BauGB 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Sambale, Martin
Zukunftsgerechte Neubaugebiete. Die Steuerungsinstrumente der Kommunen 2022
Quelle: Klimafreundlich Bauen 2022. Magazin für Passivhaus & Co. 17.Jg.; Klimafreundlich Bauen
Otto, Christian-W.
Mobilfunkanlagen in der Bauleitplanung und im Genehmigungsverfahren 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Reidt, Olaf
Elektromobilität in der Bauleitplanung und im Genehmigungsverfahren 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Jaeger, Henning
Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes - Perspektivbericht zur Vorgehensweise in Dortmund 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Fischer, Maximilian Ulrich
Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz - Erfahrungsbericht aus Baden-Württemberg 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Mitschang, Stephan
Städtebauliche Entwicklungskonzepte 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Müller, Ute
Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes - Perspektivbericht zur Vorgehensweise in Hamburg 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
weitere Aufsätze zum Thema: BauGB
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Einzelhandelsausschluss als Maßnahme der Innenentwicklung?
RAin Theresa Verfers, Frankfurt a.M.
(BVerwG, Urteil vom 15.09.2022 - 4 C 5.21)
Der Kläger begehrt für eine Umnutzung eines Parkhauses zu einem Getränkemarkt mit 790 qm Verkaufsfläche einen Vorbescheid. Das Vorhaben grenzt an ein Einkaufszentrum an. Bei Antragstellung war es mit einem Gewerbegebiet überplant, das Gewerbebetriebe, die
IBR 2023, 2047
Erhaltungssatzung dient nicht dem Umweltschutz!
RAin Theresa Verfers, Frankfurt a.M.
(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2022 - 8 C 11319/21)
Eigentümer E greift eine Erhaltungssatzung an, die unter Beachtung der vorhandenen Strukturen das Erscheinungsbild nachhaltig weiterentwickeln soll, im Geltungsbereich sollen daher Vorgärten erhalten bleiben (§ 1). Die allgemeinen Erhaltungsanforderunge
IBR 2022, 1037
Wo ebenerdige Stellplätze sind, muss kein Carport erlaubt werden!
RAin Theresa Verfers, Frankfurt a.M.
(VG Lüneburg, Urteil vom 15.07.2022 - 2 A 185/20)
Der Kläger möchte auf seinem Grundstück bestehende Stellplätze, die unmittelbar an die Straße angrenzen, teilweise mit einem seitlich offenen Carport überdachen. Seine Bauvoranfrage wurde abgewiesen, da sich ein grenzständiger Carport hinsichtlich der übe
IBR 2022, 3164
Mögliche Verkehrszusatzbelastungen sind abwägungserheblich!
RAin Theresa Verfers, Frankfurt a.M.
(VGH Bayern, Urteil vom 03.08.2022 - 15 N 21.1291)
Eine Kläranlage wird für die Errichtung einer weiteren Monoverbrennungsanlage mit einem Bebauungsplan überplant, der Sondergebiete für die Sicherung des Bestands (SO1), eine Erweiterungs- (SO3) und - für die Monoverbrennungsanlage - eine Entwicklungsfläch
IBR 2022, 591
Einblick vom Nachbargrundstück ist üblich und sozialadäquat!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Peter Henningsen, Mainz
(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.07.2022 - 1 MN 132/21)
Eigentümer E wohnt innerhalb eines Straßengevierts; im rückwärtigen Bereich grenzen dort Gärten an Gärten. Die Gemeinde überplant im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB das Nachbargrundstück des E, um das Vorhaben eines Investors hier planungsrechtl
IBR 2022, 538
Was ist ein "im Zusammenhang bebauter Ortsteil"?
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Markus Johlen, Köln
(VGH Bayern, Beschluss vom 17.05.2022 - 15 ZB 22.832)
Der Eigentümer (E) beantragt die Erteilung einer Baugenehmigung zur Legalisierung einer bereits errichteten Gabionenwand. Die Gabionenwand ist im Garten eines mit einem Wohngebäude bebauten Grundstücks errichtet worden, das an Außenbereichsflächen angrenz
IBR 2022, 482
Vorkaufsrecht dient nicht der Verhinderung erhaltungswidriger Nutzungsabsichten!
RA Dr. Henrik Kirchhoff, Hamburg undRAin Carlotta Vohl, LL.B., Hamburg
(BVerwG, Urteil vom 09.11.2021 - 4 C 1.20)
Der Entscheidung liegt die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB für ein Wohngrundstück im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu Grunde. Der Käufer (K) des Gru
IBR 2022, 317
Wohnungsteilung ist Nutzungsänderung!
RA Benedikt Pittana, München
(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.04.2022 - 1 ME 8/22)
Der Kläger ist Eigentümer eines Gebäudes mit sechs Wohneinheiten. Er teilte in dem Gebäude die Wohnung Nr. 5 in zwei Wohnungen (5a und 5b) auf und hat fünf weitere Wohneinheiten (7 bis 11) geschaffen. Der Eigentümer wendet sich gegen eine Nutzungsuntersag
IBR 2022, 371
Festsetzung der zulässigen Wohnungszahl kann Grundzug der Planung sein!
RAin Melanie Humbs, München
(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.03.2022 - 1 LA 95/21)
E ist Eigentümer eines Grundstücks, das sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet. Dieser setzt ein allgemeines Wohngebiet mit allein zulässigen Einzel- und Doppelhäusern fest. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sehen je Wohngebäu
IBR 2022, 204
Kein Wohnbauvorhaben im Außenbereich!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Helmut Redeker, Bonn-Bad Godesberg
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.02.2022 - 2 A 2913/20)
Für ein schon vorhandenes Gebäude aus der Nachkriegszeit erteilte die Baubehörde (B) am 16.10.2017 eine nachträgliche Baugenehmigung und genehmigte am 14.11.2017 auch noch geplante Änderungen des Gebäudes. Das Gebäude stand im Außenbereich und in einem du
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Kommentar: Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen, rechtssicher und rationell ermitteln
aus: Beiträge vom 15. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 7. Bausymposium Sachverstand am Bau am 28. Juni 2013, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Grundsätzlich ist jede Gemeinde, in der die Durchführung der Sanierung nach dem vollständigen Verfahren beschlossen wurde, gesetzlich zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen verpflichtet. Erhebt die Gemeinde Ausgleichsbeträge nach Abschluss der Sanierung per Bescheid, wird der Betrag einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids fällig. So gesehen darf keine Gemeinde auf die Erhebung der Ausgleichsbeträge verzichten, solange die reinen Verwaltungskosten unter dem Ausgleichsbetrag für das ...
II Baugenehmigungsrechtliche Aspekte
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Der materielle Teil enthält insbesondere die einzuhaltenden Anforderungen an die Errichtung, Erhaltung, Änderung, Nutzung und den Abbruch der baulichen Anlagen. Dabei überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB, den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und aufgrund der jeweiligen Landesbauordnung erlassener Vorschriften sowie gegebenenfalls anderer ...
Böhmer, Heike; Brinkmann-Wicke, Tania; Sell, Sabine; Simon, Janet; Tebben, Cornelia
6.1.4 TÖB-Listen - die Lösung der Leitungsauskunft?
aus: VHV-Bauschadenbericht. Tiefbau und Infrastruktur 2020/21, VHV Allgemeine Versicherung (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2021
Als weitere Informationsquelle im Zuge der Leitungserkundung wird häufig auf die Existenz der von den Kommunen geführten Listen »Träger öffentlicher Belange« (TÖB) verwiesen. In den Anhängen verschiedener Erlasse finden sich jeweils Beispiellisten für TÖB. Es fällt auf, dass sich darin überwiegend solche TÖB befinden, die nicht Leitungsnetzbetreiber sind, so zum Beispiel Gesundheitsämter, Archäologiebehörden, Behörden für das Schulwesen, der öffentliche Personennahverkehr, ...
Röhrich, Lothar
6.1 Beispiel einer Wertermittlung im Zwangsversteigerungsverfahren
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Objektart: Miteigentumsanteil an dem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. Grundlage der Wertermittlung sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen, die Informationen und Angaben sowie die Erkenntnisse aus der Ortsbesichtigung, wie sie im Gutachten dokumentiert werden. Im Flächennutzungsplan der Stadt Musterstadt vom ... ist das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt.
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
B - von Bahnenabdichtung bis Bruttorauminhalt (BRI)
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
3 VOB/B. Danach hat er seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Bauausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Bauherrn gelieferten Baustoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer dem Bauherrn unverzüglich - möglichst vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen. Kommt der Unternehmer dieser Anordnung nicht nach, kann der Bauherr die Bauteile auf Kosten des Unternehmers entfernen lassen. Tritt der Baubetreuer im Namen des ...
Röhrich, Lothar
6.3 Spezialfragen der Wertermittlung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Zu 1. Die Höhe der Schadensbeseitigungskosten gegenüber dem Wert des ungeschädigten Objektes ist ein Indiz für die Schwere des Schadens. 10 % des unbelasteten Wertes) so wird regelmäßig kein merkantiler Minderwert verbleiben. Die Höhe der Schadensbeseitigungskosten im Verhältnis zum Verkehrswert ist das Ausgangsparameter für die Einordnung der Schwere des Schadens im Verhältnis zum unbelasteten Objekt und somit auch die Grundlage für merkantile Minderungsüberlegungen.
Helmbrecht, Horst; Pfeiffer, Martin
1 Einleitung zu Bauschäden im Hochbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 2: Hochbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ist ein notwendiges Kriterium für die Klärung der Frage der Mangelfreiheit (s. Erläuterungen zu Sach- Mangel). Ob im Schadensfall die Beschaffenheit eines Bauteils als ungenügend anzusehen ist, hängt im Einzelfall auch davon ab, was technische Regelwerke oder anerkannte Regeln der (Bau-)Technik als Standard bzw. Der Stand der Technik spiegelt die derzeitigen Möglichkeiten wider, ohne zwingend nach den anerkannten Regeln der Technik bewährt, ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
A - von Abklopfen bis Außenbereich
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
1 Satz 3 BGB tritt Abnahme nach Fristablauf ein, wenn eine Verpflichtung zur Abnahme besteht und der Bauherr vom Unternehmer zur Abnahme aufgefordert wurde. 1 VOB/B. Schon nach sechs Werktagen wird die Abnahme fingiert, sobald der Bauherr das Bauwerk in Benutzung genommen hat, § 12 Nr. Der Architekt ist der wichtigste Partner für einen Bauherrn; er unterstützt den Bauherrn in großem Umfang bei der Erstellung einer baulichen Anlage.
Ulrich, Jürgen
Das Geld des Sachverständigen
aus: Beiträge vom 20. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 12. Bausymposium Sachverstand am Bau am 20. Juni 2018, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2018. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Im Falle von nicht erfragten Rechtsausführungen des gerichtlichen Sachverständigen kann das Gericht von sich aus den Austausch dieses (gerichtlichen) Sachverständigen gemäß § 412 ZPO („Neues Gutachten“) veranlassen; in einem solchen Fall der Unverwertbarkeit dieser gutachterlichen Leistung kann sich der Wegfall der Vergütung dieses Sachverständigen gemäß § 8a Abs. Wegfall der Vergütung des Immobilien bewertenden Sachverständigen, weil die Vergütung den angeforderten ...
Geburtig,Gerd; Schlegel, Ingo
2.3 Grundlegende Regelungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen
aus: Schäden durch mangelhaften Brandchutz. Schadenfreies Bauen, Band 45. Ralf Ruhnau (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
I S. 2141, 1998 I S. 137) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 201 BauGB dienen, 2. Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m 2, 3. Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m, 4. Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m 2, 5. Gebäudeklasse: ...
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