Liste der Publikationen zum Thema "BauNVO"
Schneider - Bautabellen für Architekten
Entwurf - Planung - Ausführung
25., Aufl.
2022, 1392 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Baunutzungsverordnung
Kommentar
5., Aufl.
2022, 900 S., 19.4 cm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
Baugesetzbuch
Gelbe Erläuterungsbücher
15., Aufl.
2021, XXXI, 1957 S., 19.4 cm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
RS Publishing Gesetzestexte
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
2021, 40 S., 190 mm, Softcover
epubli
Bauordnungsrecht Niedersachsen
Textsammlung zum Bauordnungsrecht Niedersachsen sowie ergänzende Bestimmung des öffentlichen Rechts
15., neubearb. Aufl.
2019, 576 S., 21 cm, Softcover
Schlütersche
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
An-/Abfahrverkehre mit LKW sind in Gewerbegebieten hinzunehmen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Baden, Eberhard
Abwehr heranrückender Wohnbebauung: Erweiterungsabsichten sind unbeachtlich!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Redeker, Helmut
Arbeitnehmer in Doppelzimmern untergebracht: Nur Wohnheim, keine Wohnnutzung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Baden, Eberhard
Sind Praxisräume für Freiberufler in reinen Wohngebieten zulässig?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Emmer, Marcus
Baugewerblicher Architekt = Freiberufler?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Scheidler, Alfred
Bauleitplanerische Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde durch Gebietsgliederungen nach § 1 BauNVO
Baurecht, 2021
Forster, Tom
Reihenhaus ist nicht gleich Reihenhaus!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Johlen, Markus
Gibt es einen Gebietsprägungsanspruch?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Stüer, Bernhard
BVerwG 2020: Bauleitplanung, planungsrechtliche Vorhabenzulässigkeit, BauNVO, Raumordnung, Rechtsschutz
Baurecht, 2021
Baden, Eberhard
Wann "erdrückt" ein Gebäude den Nachbarn?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: BauNVO
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Zulassung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB 2019
Quelle: Schaffung von Bauland - In Gebieten nach Paragraf 34 BauGB und durch Bauleitpläne nach den Paragrafen 13, 13a und b BauGB. Fach- und Rechtsfragen zu Anwendungsbereich, Verfahren sowie zur gegenseitigen Abgrenzung; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Mitschang, Stephan
Anwendungsfragen und aktuelle Rechtsprechung bei der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren 2019
Quelle: Schaffung von Bauland - In Gebieten nach Paragraf 34 BauGB und durch Bauleitpläne nach den Paragrafen 13, 13a und b BauGB. Fach- und Rechtsfragen zu Anwendungsbereich, Verfahren sowie zur gegenseitigen Abgrenzung; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Spieß, Gerhard
Anwendungsbereich und Abgrenzungsfragen beim beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 2019
Quelle: Schaffung von Bauland - In Gebieten nach Paragraf 34 BauGB und durch Bauleitpläne nach den Paragrafen 13, 13a und b BauGB. Fach- und Rechtsfragen zu Anwendungsbereich, Verfahren sowie zur gegenseitigen Abgrenzung; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Bischopink, Olaf
Das öffentliche Baurecht als notwendiger Bestandteil der Stadtplaner- und Architektenausbildung 2018
Quelle: Christoph Mäckler, Stadtbaukunst, Lehre 1998-2018. Von der Rematerialisierung der Architektur zur Rekultivierung des städtischen Raumes; Bücher zur Stadtbaukunst
Auch notwendige Kfz-Stellplätze können das Wohnen stören!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Christian Kruska, Stuttgart
(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2022 - 5 S 395/22)
Nachbar N wendet sich gegen die Baugenehmigung für einen Hotelneubau. Insoweit beruft sich N darauf, dass Merkmale des Vorhabens (hier: Betriebszeiten) nicht reglementiert seien, deren Regelung es aber bedurft hätte, um den Betrieb nachbarrechtskonform au
IBR 2022, 372
Zufahrt zu rückwärtigen Stellplätzen nachbarverträglich?
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.03.2022 - 1 ME 151/21)
Ein Nachbar wendet sich gegen eine dem Bauherrn erteilte Befreiung von einem durch Bebauungsplan festgesetzten Zufahrtsverbot in der Nähe seines Grundstücks. Der Bauherr beabsichtigt, eine ca. 40 m tiefe Zufahrt zur verkehrlichen Erschließung für ein Wohn
IBR 2022, 371
Festsetzung der zulässigen Wohnungszahl kann Grundzug der Planung sein!
RAin Melanie Humbs, München
(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.03.2022 - 1 LA 95/21)
E ist Eigentümer eines Grundstücks, das sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet. Dieser setzt ein allgemeines Wohngebiet mit allein zulässigen Einzel- und Doppelhäusern fest. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sehen je Wohngebäu
IBR 2022, 316
Mehr Häuser, mehr Verkehr!
RAin Melanie Humbs, München
(VGH Bayern, Beschluss vom 15.02.2022 - 15 CS 22.43)
Dem Bauherrn wird eine Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt neun Wohnungen erteilt. Die Nachbarn sind der Ansicht, dass sie das Bauvorhaben in ihrem Gebietsprägungserhaltungsanspruch verletzt, da es nach dem Umf
IBR 2022, 265
Stellplatzlärm ist in Wohngebieten hinzunehmen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Christian Kruska, Stuttgart
(OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.02.2022 - 2 M 165/21)
Nachbar N begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine dem benachbarten B erteilte Baugenehmigung zur Sanierung eines leerstehenden Baudenkmals für Wohnzwecke. N sieht sich durch die Errichtung von 12 Stellplätzen an der Rückseite seines Grundstücks, einer
IBR 2022, 264
An-/Abfahrverkehre mit LKW sind in Gewerbegebieten hinzunehmen!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Helmut Redeker, Bonn-Bad Godesberg
(VGH Bayern, Beschluss vom 08.02.2022 - 22 ZB 21.496)
Der Kläger (K) wendet sich gegen eine dem Betreiber erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage, bestehend aus einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten
IBR 2022, 315
Planungsabsicht reicht nicht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Christian Kruska, Stuttgart
(OVG Sachsen, Beschluss vom 25.01.2022 - 1 B 276/21)
Unternehmer U plant die Errichtung einer Windenergieanlage. Er wendet sich mit einem Eilantrag gegen die von der Gemeinde G erlassene Veränderungssperre. Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses wurden dabei wesentliche Flächen in die Satzung für die Erschli
IBR 2022, 205
Abwehr heranrückender Wohnbebauung: Erweiterungsabsichten sind unbeachtlich!
RA und FA für Verwaltungsrecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Eberhard Baden, Bonn-Bad Godesberg
(VGH Bayern, Beschluss vom 21.01.2022 - 1 CS 21.2866)
Ein Landwirt, der in einem faktischen Dorfgebiet (§ 5 Abs. 1 BauNVO) eine Rinderhaltung mit derzeit 85,5 Großvieheinheiten betreibt, wendet sich gegen eine heranrückende Wohnbebauung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je acht Wohneinheiten und Tiefgarage. E
IBR 2022, 148
Sind Praxisräume für Freiberufler in reinen Wohngebieten zulässig?
RA und FA für Verwaltungsrecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Eberhard Baden, Bonn-Bad Godesberg
(VGH Hessen, Beschluss vom 16.09.2021 - 3 B 1124/21)
Dem Eigentümer eines im reinen Wohngebiet liegenden Gebäudes von knapp 600 qm Geschossfläche mit zwei separaten Wohnungen wird die Genehmigung erteilt, in einem Teil des ersten Obergeschosses eine freiberufliche Praxis zu betreiben. Diese umfasst zwei eig
IBR 2022, 37
Arbeitnehmer in Doppelzimmern untergebracht: Nur Wohnheim, keine Wohnnutzung!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Helmut Redeker, Bonn-Bad Godesberg
(VGH Hessen, Beschluss vom 23.09.2021 - 4 B 773/21)
Der Antragsteller ist Eigentümer eines mit einem Wohngebäude bebauten Grundstücks, das im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB liegt. Es besteht aus einem Vorderhaus, dessen Genehmigungslage unklar ist und einem als Wohnhaus genehmigten Erweiterungsba
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
5.3 Gewerbelärm (TA Lärm)
aus: Schallschutz. Immissionsschutz, Bau- und Raumakustik verstehen - planen - nachweisen, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Der Begriff Anlagen für soziale Zwecke ist im Sinne der Baunutzungsverordnung BauNVO und der TA Lärm identisch zu interpretieren. Die Gebietsbezeichnung »urbane Gebiete« wurde in die Fassung 2017 der TA Lärm neu aufgenommen. Auch bei Berücksichtigung der Geräusche der Rauchergruppe werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet tags und nachts eingehalten.
II Baugenehmigungsrechtliche Aspekte
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Der materielle Teil enthält insbesondere die einzuhaltenden Anforderungen an die Errichtung, Erhaltung, Änderung, Nutzung und den Abbruch der baulichen Anlagen. Dabei überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB, den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und aufgrund der jeweiligen Landesbauordnung erlassener Vorschriften sowie gegebenenfalls anderer ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
B - von Bahnenabdichtung bis Bruttorauminhalt (BRI)
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
3 VOB/B. Danach hat er seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Bauausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Bauherrn gelieferten Baustoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer dem Bauherrn unverzüglich - möglichst vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen. Kommt der Unternehmer dieser Anordnung nicht nach, kann der Bauherr die Bauteile auf Kosten des Unternehmers entfernen lassen. Tritt der Baubetreuer im Namen des ...
Gigla, Birger
5.2 Rechtliche Grundlagen
aus: Schallschutz. Immissionsschutz, Bau- und Raumakustik verstehen - planen - nachweisen, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Die Berechnungen sind getrennt für die Beurteilungszeiträume Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) durchzuführen. Die Ruhezeit von 13.00 bis 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt Die Art der bezeichneten Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den ...
Müller, Alexander
Anhang
aus: Schallschutz in der Praxis. Grundlagen - Recht - Fallbeispiele, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
VMPA-SPG-108-97-MV Akustikbüro Schroeder und Lange GmbH Herr Dr.-Ing. VMPA-SPG-108-97-MV Akustikbüro Schroeder und Lange GmbH Herr Dipl.-Ing. VMPA-SPG-161-97-RP Werner Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbH Herr Dipl.-Ing.
Maier, Josef
6.1 Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben
aus: Ausbau von Dachgeschossen. Ein Praxisleitfaden zum Bauen im Bestand. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005
Nach den LBO können Dachgeschosse und Dachräume sowohl in zu errichtenden oder in bestehenden Gebäuden nachträglich für Wohnungen oder einzelne Aufenthaltsräume ausgebaut und genutzt werden. Als Erstes sollte der Hausbesitzer, der sein Dachgeschoss ausbauen will, sich einen Lageplan des Grundstücks besorgen, auf dem das Gebäude steht, dessen Dach ausgebaut werden soll. Der Bebauungsplan regelt auch das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, indem er eine Baulinie BL und eine Baugrenze ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
R -von Radarmessung bis Rücktritt
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Die prüffähige Rechnung soll den Bauherrn in die Lage versetzen, den gegen ihn gerichteten Zahlungsanspruch nachvollziehen zu können. Die prüffähige Rechnung (insbesondere die Schlussrechnung) ist beim → VOB-Vertrag Voraussetzung für die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs des Unternehmers. 3 VOB/B. Reicht der Unternehmer eine prüfbare Rechnung gar nicht ein, obwohl ihm der Bauherr dafür eine angemessene Frist gesetzt hat, so kann sie der Bauherr selbst auf Kosten des Unternehmers ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
M - von Magnetische Rissortung bis Myzel
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Nicht der Bauherr, sondern der Unternehmer hat die Wahl zwischen Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Neuherstellung gemäß § 635 Abs. 5 Satz 2 BGB, wenn der Mangel nur gering oder der Bauherr für den Mangel allein oder weit überwiegend verantwortlich ist, §§ 634 Nr. 2 BGB. Danach erlischt das Minderungsrecht, wenn der Bauherr in Kenntnis des Mangels vorbehaltlos die Abnahme erklärt.
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
G - von Garantie bis Grundleistungen
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Der Generalübernehmer übernimmt vom Bauherrn alle für die Herstellung des Bauwerks erforderlichen Leistungen, also → Bauleistungen und → Planungsleistungen oder Leistungen der Sonderfachleute (z. B. Statiker). Der Subunternehmer ist → Erfüllungsgehilfe des Generalunternehmers, dagegen ist der Bauherr nicht Erfüllungsgehilfe des Generalunternehmers gegenüber dem Subunternehmer. Die Vertragsverhältnisse Bauherr - Generalunternehmer einerseits und ...
Röhrich, Lothar
6.1 Beispiel einer Wertermittlung im Zwangsversteigerungsverfahren
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Objektart: Miteigentumsanteil an dem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. Grundlage der Wertermittlung sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen, die Informationen und Angaben sowie die Erkenntnisse aus der Ortsbesichtigung, wie sie im Gutachten dokumentiert werden. Im Flächennutzungsplan der Stadt Musterstadt vom ... ist das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt.
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