Liste der Publikationen zum Thema "Bauaufsicht"
Band 2. Hamburgische Bauordnung
Kohlhammer Textausgabe
Vorschriftensammlung mit Anmerkungen und einer erläuternden Einführung
22., Aufl.
2021, 376 S., 210 mm, Softcover
Deutscher Gemeindeverlag
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), Kommentar
Kommentar für die Praxis
5., Aufl.
2021, VIII, 852 S., 21.6 cm, Hardcover
Saxonia
Die neue Bauordnung in Nordrhein-Westfalen, Handkommentar
4., Aufl.
2019, 742 S., 210 mm, Softcover
Rehm Verlag
Fälle zum öffentlichen Baurecht
Schriftenreihe der juristischen Schulung JuS, Band 26
8., Aufl.
2019, XVI, 159 S., 24 cm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Bauordnungsrecht in Hamburg
Kohlhammer Kommentar
Kompaktkommentar zur Hamburgischen Bauordnung
3., Aufl.
2019, XII, 367 S., 210 mm, Softcover
Deutscher Gemeindeverlag
Schriftenreihe des AHO, Band 27
2., Aufl.
2018, X, 60 S., 24.4 cm, Geheftet
Reguvis Fachmedien
Bauobjektüberwachung
Praxis
Kosten - Qualitäten - Termine - Organisation - Leistungsinhalt - Rechtsgrundlagen - Haftung - Vergütung
3., Aufl.
2017, xi, 354 S., XI, 354 S. 62 Abb. 240 mm, Softcover
Springer
Hand- und Studienbuch
6., Auflage.
2015, 740 S., gemischt. 20.8 cm, Buch
Boorberg
Verwaltung in Praxis und Wissenschaft (vpw)
Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, Allgemeines Städtebaurecht, Städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Bauordnungsrecht, Bauaufsichtliche Maßnahmen, Baurechtlicher Nachbarschutz
7., aktualis. Aufl.
2014, XXV, 597 S., m. Abb. 232 mm, Softcover
Deutscher Gemeindeverlag
2013 7 S., Abb., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
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Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
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Betonprüfung zur Überwachung von Recyclingzuschlag aus Bauschutt
Bauforschung, Band T 2791
1997, 27 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Regelung des Brandschutzes in Kernkraftwerken auf der Grundlage bauaufsichtlicher Vorschriften
Bauforschung, Band T 1259
1984, 150 S., 3 Abb. u. 6 Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
Einfluss formeller Vorschriften des Bauaufsichtsrechts auf die Dauer des Baugenehmigungsverfahrens. Auswertung der Berichte des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ueber die Untersuchung des Genehmigungsablaufs ausgewaehlter Bauaufsichtsaemte. r
1980, 53 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
1979, 3 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
DIBt-Mitteilungen - Amtliche Mitteilungen, 2022
Wiens, Udo
Nachhaltig bauen mit Beton - Planungshilfe des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb)
Beton- und Stahlbetonbau, 2022
Pützenbacher, Stefan
Liegt eine wirksame Baugenehmigung vor, kann die Bauaufsicht nicht einschreiten!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2022
Seehausen, K. R.
Bauvorschriftenwirrwarr, Teil II
Holzbau Die Neue Quadriga, 2021
Emmer, Marcus
"Wiederwohnbarmachung" ist nicht genehmigungspflichtig!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Henningsen, Peter
Wann ist eine Tiefgarage unterirdisch?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Leitsch, Christoph
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder zur vollständigen Digitalisierung ihrer Leistungen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde schon ein bundesweit nutzbares digitales Baugenehmigungsverfahren entwickelt
Der Prüfingenieur, 2021
Akkermann, Jan
Erdbebensicherheit von Stahlbeton-Bestandstragwerken im Kontext der Eurocode-8-Anwendung
Bautechnik, 2021
Kalte, Peter; Scharfenberg, Philipp
Schrägfenster mit besonderer Einbausituation sind intensiv zu überwachen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Ausgabe 2020/1 (kostenlos)
DIBt-Mitteilungen - Amtliche Mitteilungen, 2021
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Bauaufsicht
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen für den Mauerwerksbau (Stand 15.06.2019) 2020
Quelle: Mauerwerk-Kalender 2020. Bauen im Bestand, Befestigungen, Lehmmauerwerk. 45.Jg.; Mauerwerk-Kalender
Matzenauer, Sandra; Riese, Olaf
Brennbare Außenwanddämmungen bei bestehenden Hochhäusern - Was tun? 2019
Quelle: Braunschweiger Brandschutz-Tage 2019. 33. Fachtagung Brandschutz - Forschung und Praxis, 25. und 26. September 2019. Tagungsband; Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der Technischen Universität Braunschweig; Braunschweiger Brandschutz-Tage
Atzbach, Katrin; Atzbach, Rainer
Holz, Feuer, Wiederaufbau. Bauvorschriften in Dänemark 2019
Quelle: Die neuen Häuser in den neuen Städten und Dörfern. Neuerungen im Hausbau unter dem Einfluss der Landesherren und ihrer Baumeister zwischen 1650 und 1830; Jahrbuch für Hausforschung
Merk, Michael; Engel, Thomas
Brandschutztechnisch sichere hinterlüftete Holzfassaden - ist das möglich? 2019
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 12. Europäischer Kongress (EBH 2019) 23./24. Oktober 2019, Gürzenich Köln, Deutschland. Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum
Siebert, Geralt
Neue bauaufsichtliche Regelungen - und wie die Normung darauf reagiert 2018
Quelle: Glasbau 2018. Bauten und Projekte, Bemessung und Konstruktion, Forschung und Entwicklung, Bauprodukte und Bauarten
Hohmann, Rainer
Planung und Ausführung von Fugen und Fugenabdichtungssystemen für WU?Konstruktionen 2018
Quelle: Beton- und Stahlbetonbau Spezial, Februar 2018. Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton; Beton- und Stahlbetonbau Spezial (Sonderheft)
Piskernik, Melanie; Urban, Harald
Die "Digitale" Örtliche Bauaufsicht - Prozessoptimierung anhand zweier Forschungsprojekte 2018 (kostenlos)
Quelle: Tagungsband zum 29. BBB-Assistententreffen - Fachkongress der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Bereiche Bauwirtschaft - Baubetrieb - Bauverfahrenstechnik. Beiträge zum 29. BBB-Assistententreffen vom 06. bis 08. Juni 2018 in Braunschweig
Rug, Wolfgang
Bewertung der Standsicherheit von Holztragwerken beim Bauen im Bestand - Bauzustandsuntersuchung und -bewertung 2018
Quelle: Holzbau im Bestand - Historische Holztragwerke. Beispiele für substanzschonende Erhaltung; Praxis
Bömer, Richard; Vöcklinghaus, Stefan
Erfahrungen bei der Umsetzung des Leitfadens Hochwasser und Überflutungsschutz 2016
Quelle: 49. Essener Tagung für Wasser und Abfallwirtschaft "Wasserwirtschaft 4.0", 2. bis 4. März 2016 in der Messe Essen Ost; Gewässerschutz, Wasser, Abwasser GWA
Schindler, Hartwig
Die Pflichten und Rechte der ÖBA bei der Dokumentation der Bauausführung 2016
Quelle: 14. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Belastbare Dokumentation in der Bauausführung. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
weitere Aufsätze zum Thema: Bauaufsicht
Liegt eine wirksame Baugenehmigung vor, kann die Bauaufsicht nicht einschreiten!
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.02.2022 - 2 L 110/20)
Der Nachbar wendet sich gegen die dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung für einen Media-Tower mit zwei Werbeflächen sowie einer sog. Prismenwendeanlage. Er fürchtet die Beeinträchtigung seines Grundstücks durch die von der Prismenwendeanlage ausgehenden
IBR 2022, 2510
Wann darf die Bauaufsicht eine Wohnung betreten?
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln
(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.02.2022 - 8 A 10980/21)
Der Grundstückseigentümer (E) teilte der Bauaufsichtsbehörde mit, am benachbarten Wohnhaus des N seien Arbeiten erfolgt, die erheblich in die Statik eingegriffen hätten. Es sei zu Setzungsrissen in einer Außenwand sowie am Anwesen des E gekommen. Ferner s
IBR 2022, 21
Architekt haftet nicht für Schäden durch nachträglich angelegte Wartungswege!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Mathias Preussner, Konstanz
(OLG Celle, Urteil vom 01.09.2021 - 14 U 114/20)
Der mit den Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI beauftragte Architekt begehrt von der beklagten Stadt sein Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Unternehmerleistungen im Dach- und Klempnerbereich werden Ende 2010 abgenommen. Im Jahr 2011 läs
IBR 2021, 3448
Baugenehmigungsbehörde ist nicht an gemeindliches Einvernehmen gebunden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.
(VGH Bayern, Beschluss vom 20.07.2021 - 9 ZB 20.2227)
Ein Bauherr begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau des Untergeschosses eines genehmigten Garagengebäudes zu einer Wohnung. Seinen dahingehenden Bauantrag insbesondere die beantragte Befreiung lehnte das Landratsamt Aschaffenburg ab, die
IBR 2021, 487
Nutzung formell illegal: Untersagungsverfügung kann sofort vollzogen werden!
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.03.2021 - 7 B 1742/20)
Ein Mieter (M) bewohnte eine Dachwohnung in einem Gebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; eine Genehmigung für die Wohnnutzung lag nicht vor. Die zuständige Behörde untersagte M die Nutzung. Die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung wurde
IBR 2021, 381
Bauherr muss Baugenehmigung nachweisen!
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.02.2021 - 2 A 499/20)
Gegenüber dem Eigentümer (E) eines mit einer Halle bebauten Grundstücks wurde eine Beseitigungsverfügung erlassen, weil die Halle in ihrem gegenwärtigen Bestand gegen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht verstoße. So sei etwa die 1994 erteilte Baugenehmigung
IBR 2021, 263
Wann ist eine Tiefgarage unterirdisch?
RA Peter Henningsen, Mainz
(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.03.2021 - 8 A 11428/20)
Ein bislang mit einem Steinmetzbetrieb bebautes Grundstück ist von seiner Erschließungsstraße aus ebenerdig befahrbar. Im hinteren Grundstücksbereich befindet sich seit jedenfalls mehr als 60 Jahren ein Geländeversatz; das dahinter gelegene Grundstück lie
IBR 2021, 1027
Bauordnungsrecht oder Denkmalschutzrecht: Was hat Vorrang?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.
(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2021 - 3 S 3606/20)
Ein Baudenkmal aus dem 18. Jahrhundert wurde 2015 durch Brandstiftung stark beschädigt. Der Täter wurde mit Urteil des LG Mannheim vom 25.10.2016 wegen gemeinschaftlicher besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstra
IBR 2021, 151
"Wiederwohnbarmachung" ist nicht genehmigungspflichtig!
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Dr. Marcus Emmer, Frankfurt a.M.
(VGH Bayern, Urteil vom 02.11.2020 - 15 B 19.2210)
Der Eigentümer setzt sein im Außenbereich gelegenes Wohngebäude mit Nebengebäude in Stand, um dieses nach jahrzehntelangem Leerstand wieder zu bewohnen. Das Objekt wurde 1912/13 als Wohn- bzw. Nebengebäude genehmigt, die Wohnnutzung aber Ende der 70er Jah
IBR 2021, 137
Auch die Ausführung von Schweißnähten ist zu überwachen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg
(OLG München, Urteil vom 20.01.2021 - 20 U 2534/20 Bau (nicht rechtskräftig))
Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Architekten (A) u. a. mit der Objektüberwachung für ein Gebäude. Infolge von mangelhaft ausgeführten Abdichtungsarbeiten an der Dachterrasse, insbesondere beim Ausführen der Schweißnähte, kommt es zu Feuchtigkeitseintr
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Anlage I: Vorschrift der Staatlichen Bauaufsicht 57/83 -Einbau von Bädern auf Holzbalkendecken- in: Staatliche Bauaufsicht Nr. 12/1983
aus: Bauschäden an Holzbalkendecken in Feuchtraumbereichen. Bauschäden an der Bausubstanz in den neuen Bundesländern infolge unterlassener oder mangelhafter Instandhaltung und Instandsetzung. Bauforschung für die Praxis, Band 9. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 1995
Ministerium der DDR Ministerium für Bauwesen Staatliche Bauaufsicht Vorschrift 57/83 Verbindlich ab: 1. Januar 1984 Gültig bis auf Widerruf Altbauwohnungen Rekonstruktion Bäder Holzbalkendecken Vorschrift Einbau von Bädern auf Holzbalkendecken Ausgearbeitet: Bauakademie der DDR Institut für Wohnungs- und Gesellschaftsbau Außenstelle Leipzig Bestätigt: Berlin, den 5. Dezember 1983 Dipl.-Ing. Diese Vorschrift gilt für das nachträgliche Aufstellen von ...
Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...
Halstenberg, Michael
Änderungen im Bauproduktenrecht - Pragmatische Lösungen durch freiwillige Herstellerangaben und Erlasse der Länder
aus: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband. Martin Schauer (BVS) (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Die Anforderungen an Bauprodukte beziehen sich auf die genannten Gefahren, d. h. auf die Anforderungen an Bauwerke. Erfüllt ein Produkt die künftig in der MVV TB enthaltenen technischen Anforderungen, erklärt der betreffende Hersteller mit einer Herstellererklärung eine Übereinstimmung seines Produkts mit diesen Anforderungen und bringt das Ü-Kennzeichen auf dem Produkt auf. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln ...
Althoff, Richard
Der Privatsachverständige in der Projektabnahme
aus: Beiträge vom 18. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 10. Bausymposium Sachverstand am Bau am 24. Juni 2016, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2016. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Von der rechtsgeschäftlichen (Vertrags-)Abnahme strikt zu trennen ist die „Abnahme“ des Werks durch die Baubehörde. Indes ist bei der Formulierung „technische Abnahme“ tatsächlich auch gar keine Abnahme gemeint, sondern etwas anderes, nämlich eine technische Zustandsfeststellung, also eine Überprüfung der Art und Weise der Bauausführung im Hinblick auf technische Ausführungsfehler. Ändern sich die anerkannten Regeln der Technik oder andere zwingende technische ...
Baasch, Helga; Paap, Helga; Rietz, Andreas
4.3.2 Brandschutz
aus: Wohnwertverbesserung durch Grundrißveränderungen. Sanierungsgrundlagen Plattenbau. Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken e.V. -IEMB-, Berlin (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 1999
Wohngebäude der Block- und Plattenbauweise wurden nach den in der DDR geltenden baurechtlichen Bestimmungen des Brandschutzes errichtet. Es sind die zum Zeitpunkt des Durchbruchs der Wohnungstrennwand geltenden baurechtlichen Bestimmungen zu beachten. In der nachfolgenden über mögliche Veränderungen der Gebäude- und Wohnungsstruktur sollen die Hinweise zu brandschutztechnische Bedingungen helfen, im konkreten Einzelfall die geltenden baurechtlichen Bestimmungen zum Brandschutz im ...
Ansorge, Dieter
2.3.10 Mehrfamilienhaus bei Ludwigsburg - Wasserschäden wegen undichter Kehlbleche und Rinnenanschlüsse
aus: Dachdeckungs-, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten. Pfusch am Bau, Band 2, 3., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Ausführungspfusch des Dachdeckers: Der Dachdecker hatte beim Anschluss der Dachdeckung an die Dachverglasung die unter der Konterlattung angebrachte Unterspannbahn nicht aufgenommen und über die Kehlbleche geführt. Pfusch des Klempners: Der Klempner hatte ohne Koordinierung mit dem Dachdecker die Kehlbleche auf die vorhandene Dachlattung aufgelegt und ebenfalls die Unterspannbahnen nicht über die Kehlbleche geführt. Pfusch der Bauaufsicht: Der Architekt war in dieser Zeit im Urlaub und hatte ...
Reinhardt, Klaus; Pollnow, Elke
7 Quellenverzeichnis
aus: Gründungen. Sanierungsgrundlagen Plattenbau. Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken e.V. -IEMB-, Berlin; Materialforschungs- und Prüfanstalt für das Bauwesen Leipzig e.V. -MFPA-, Leipzig (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 1999
1, S. 3 - 5 5 TGL 11463/01 Bauwerksgründungen - Grundsätze für die Projektierung - Hoch- und Industriebauten, Entwurf September 1964 6 TGL 11464/01 Erdstatische Berechnungsverfahren - Setzungsberechnung, Entwurf September 1964 7 TGL 11464/02 Erdstatische Berechnungsverfahren - Tragkraft von Flächenfundamenten, Entwurf September 1964 8 Richtlinie für die Projektierung und Ausführung von Gründungsplatten aus unbewehrtem Ortbeton, Deutsche Bauakademie zu Berlin, 1966 9 Vorschrift 6/72 ...
Lüftl, Walter
Schadensquotelung nach dem Goldenen Schnitt
aus: Gebäudehülle im Fokus. Planung - Konstruktion - Ausführung - Technologie - Bauschäden. Hladik, Michael (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Im Regelfall ist die »ungerechte« Quote absolut geringer als die »gerechte« Quote nach langem Verfahren mit mühsamen Sachverständigenbeweis und allen Erörterungen. Es ist somit davon auszugehen, dass die »größere« Quote bei 51 % beginnt. Die als Alternative zur Quotelung zu betrachtende Teilung nach Köpfen 1 liefert bei vier Beteiligten je 25 %.
Soergel, Carl
Der Bauwerksmangel als Auslöser gesamtschuldnerischer Haftung von Baubeteiligten
aus: Bauschadensfälle, Band 6, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
Der Architekt kann dem Bauherrn die möglicherweise grob fahrlässige Mangelverursachung durch den Bauunternehmer nicht entgegenhalten, weil der Bauunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn ist im Verhältnis zum objektüberwachenden Architekten. Nimmt der Bauherr bei einem vom Architekten und Bauunternehmer verursachten Mangel nicht den Architekten in Anspruch, sondern den Bauunternehmer, dann ist eine interessante Unterscheidung der gegen den Bauunternehmer gerichteten Ansprüche ...
Rudat, Dieter
Tiefgaragen: Betonpflastervarianten, Chloridschutz und Oberflächenschutzsysteme
aus: Beiträge vom 19. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 11. Bausymposium Sachverstand am Bau am 16. Juni 2017, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Seit dem Erscheinen des Merkblatts „Parkhäuser und Tiefgaragen“ des DBV im Jahr 2010, an dem in der Fachwelt Kritik laut wurde, haben sich technische Regeln im Rahmen des EC2 geändert. Seit dem Erscheinen des EC2 1 und dem für die Planung, Dimensionierung und Ausführung von Parkhäusern und Tiefgaragen im Jahr 2010 erschienenen Merkblatt des DBV 11 ist die technische Entwicklung fortgeschritten. Für alle Ausführungsvarianten ist ein bauwerksspezifischer Instandhaltungsplan zu ...
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PA-IX 7447/IIDC Prüfzeugnis
vom: 30.03.2022
– aktuell
Thermostat-Wannenarmatur, Serie AVITAL PESCARA", Art.-Nr. 6425425 (Hersteller: ALPI S.P.A., Art.-Nr. SPL72106CR-HORN); Keramik-Verteilkartusche; Auslauf Wanne M28x1, Durchflussklasse D; Brauseabgang G 1/2", Durchflussklasse C; mit Rückflussverhinderer in den Eingängen; Anschluss mit S-Anschlüssen G 1/2"x G 3/4", Art.-Nr. MV583NK mit Schalldämpfer, Art.-Nr. UT2177. (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 20 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz (GVBI.) - 1998, S 365) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. September 2021 (GVBI. S. 543) und der Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019 (MinBI. RP 2019, S. 381) ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt
Hornbach Baumarkt GmbH
PA-IX 7251/I Prüfzeugnis
vom: 30.03.2022
– aktuell
Kugelhahn, Material: Messing. Baureihen 6305, 6405, 6205, 6215, 6225, 6235, 6505 der Firma SCHLÖSSER Armaturen GmbH & Co. KG (siehe II. 1.1 und Anlage 1+2) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV: NRW. 2018, S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt
Schlösser Armaturen GmbH & Co. KG
Z-42.3-586 Zulassung
vom: 01.03.2022
– aktuell
Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeine Bauartgenehmigung für: Bauprodukte und deren Verwendung zur Ausführung von Hutprofilen mit der Bezeichnung "EasyPur Plus Top Hat System" zur Sanierung von Seitenzuläufen im Nennweitenbereich DN 100 bis DN 250
I.S.T. Innovative Sewer Technologies GmbH
PA-IX 7470/IIA Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 32.482.003; Wandarmatur; 35 mm Keramik-Kartusche; Auslauf M22x1, Durchflussklasse A; Anschluss mit S-Anschlüssen (Prod.-Nr.12.679) G 1/2" x G 3/4" mit Schalldämpfern (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. 2018, S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
PA-IX 7469/IIA Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 31.509.003; Wandarmatur; 35 mm Keramik-Kartusche; Auslauf M22x1, Durchflussklasse A; Anschluss mit S-Anschlüssen (Prod.-Nr. 12.679) G 1/2" x G 3/4" mit Schalldämpfern sowie weitere baugleiche Varianten (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. 2018, S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
PA-IX 7465/IOO Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 30.305.001; 35 mm Keramik-Kartusche; mit umstellbarer Ausziehbrause, Prod. Nr.407.806 mit Originalstrahlformer, Prod.-Nr. 409.352, Durchflussklasse O und Original-Brausering, Durchflussklasse O; Anschluss über flexible Anschlussschläuche G3/8" sowie weitere Varianten (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. 2018, S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
PA-IX 7463/IO Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 30.506.000; 35 mm Keramik-Kartusche; Auslauf M24x1 mit Originalstrahlregler, Prod. Nr. 416.146, Durchflussklasse O (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. 2018, S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
P-IX 7468/IIB Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 30.567.000; 28 mm Keramik-Kartusche; Auslauf M22x1, Durchflussklasse C; sowie die baugleiche Variante (DZR), Prod. Nr. 30.497.001 und weitere Varianten (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
P-IX 7467/IA Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 33.202.003; 35 mm Keramik-Kartusche; Auslauf M22x1, Durchflussklasse A; sowie die baugleiche Variante (DZR), Prod. Nr. 31.789.001 und weitere Varianten (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
P-IX 7466/IA Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 30.463.000; 35 mm Keramik-Kartusche; Auslauf M24x1, Durchflussklasse A; sowie weitere Varianten (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
P-IX 7464/IIC Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 30.260.003; Cold Start Variante; 35 mm Keramik-Kartusche; Auslauf M24x1, Durchflussklasse C; sowie die baugleiche Variante (DZR), Prod. Nr. 31.790.001 (siehe II. 1.1) wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
P-IX 7461/IA Prüfzeugnis
vom: 18.01.2022
– aktuell
Einhebel-Küchenmischer, Serie: Eurosmart, Prod.-Nr. 33.281.003; 35 mm Keramik-Kartusche; Auslauf M24x1, Durchflussklasse A; sowie weitere Varianten (siehe II. 1.1). Wird hiermit aufgrund § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) in der Fassung vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. 2018, S. 421), zuletzt geändert am 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - 614 - 408; vom 7. Dezember 2018, lfd. Nr. C 3.7, ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Grohe AG
PA-IX 17546/I Prüfzeugnis
vom: 03.12.2021
– abgelaufen
Kugelhahn 3/4" IG x ÜM mit Hahnverlängerung Artikelnummer 100003010 sowie die Grifffarbvariante Artikelnummer 100003020 wird hiermit aufgrund § 19 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 11.05.2016 (SächsGVBI. S 186) zuletzt geändert am 12.04.2021 (SächsGVBI. S. 517) und der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VwV TB) vom 15.12.2017 - Kapitel C 3.7 ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Eisenwerke Wittingsthal GmbH
PA-IX 17546/I Prüfzeugnis
vom: 03.12.2021
– aktuell
Kugelhahn 3/4" IG x ÜM mit Hahnverlängerung Artikelnummer 100003010 sowie die Grifffarbvariante Artikelnummer 100003020 wird hiermit aufgrund § 19 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 11.05.2016 (SächsGVBI. S 186) zuletzt geändert am 12.04.2021 (SächsGVBI. S. 517) und der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einführung Technischer Baubestimmungen (VwV TB) vom 15.12.2017 - Kapitel C 3.7 ein allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis zum Nachweis der Verwendbarkeit hinsichtlich des Geräuschverhaltens erteilt.
Eisenwerke Wittingsthal GmbH
P-22-MPANRW-00382-21 Prüfzeugnis
vom: 25.11.2021
– aktuell
Abdichtungssystem "Botament RD FPD" flexible polymermodifizierte Dichtbeschichtung als FPD gemäß der Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für starre und flexible mineralische Dichtungsschlämmen sowie flexible polymermodifizierte Dickbeschichtungen für die Abdichtung von Bauwerken (PG-MDS/FPD) (2016-11).
Botament GmbH
P-MPA-E-01-026 Prüfzeugnis
vom: 06.10.2021
– aktuell
Bedachungen unter Verwendung der Dachbeschichtung "DORNIFLEX PM/PV" an die Bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 19 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit Abschnitt
C 4.8 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) des Landes Niedersachsen gestellt werden
Dornieden Dach GmbH
P-MPA-E-21-526 Prüfzeugnis
vom: 20.09.2021
– aktuell
Bedachungen unter Verwendung des Kunststoffreets "Candur Modified Reet", an die Bauaufsichtlcihe Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (hardet Bedachung) gemäß § 22 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) in Verbindung mit Abschnitt C 4.8 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) gestellt werden.
CANDUR B.V.
P-MPA-E-11-526 Prüfzeugnis
vom: 19.08.2021
– aktuell
Bedachungen unter Verwendung der Dachbahnen "SIKAPLAN G", "SIKAPLAN VG" bzw. "SIKAPLAN VGWT" an die Bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (Harte Bedachung) gemäß § 19 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit Abschnitt C 4.8 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) des Landes Baden-Württemberg gestellt werden.
Sika Deutschland GmbH
P-MPA-E-11-536 Prüfzeugnis
vom: 29.07.2021
– aktuell
Bedachungen unter Verwendung der Dachbahn "SIKAPLAN RV-s" (vormals "Trocal RV-s") an die Bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 19 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit Abschnitt C 4.8 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) des Landes Baden-Württemberg gestellt werden.
Sika Deutschland GmbH
P-MPA-E-11-532 Prüfzeugnis
vom: 26.07.2021
– aktuell
Bedachungen unter Verwendung der Dachbahn "SIKAPLAN SGK "(vormals "Trocal SGK") an die Bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) gemäß § 19 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit Abschnitt C 4.8 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VwV TB) des Landes Baden-Württemberg gestellt werden
Sika Deutschland GmbH
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