Mängel - Schäden - Prävention
Tagungsband der 32. Hanseatischen Sanierungstage vom 13. bis 15. Oktober 2022.
2022, 368 S.,
zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Heike Böhmer, Frank Lattke, Philipp-Martin Dworok, Reinhard Eberl-Pacan, Nicole Pfoser, Steffen Holatka
Konstruktion trifft Funktion
56. Frankfurter Bausachverständigentag am 1. Oktober 2021
Neue Bauweisen, neue Probleme?.
2021, 53 S.,
25 Abb., 1 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Daniel Fuhrhop
Verbietet das Bauen!
Streitschrift gegen Spekulation, Abriss und Flächenfraß
2020, 224 S.,
205 mm, Softcover
oekom
weitere Bücher zum Thema: Bauen im Bestand
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Holger Cischinsky, Nikolaus Diefenbach
Datenerhebung Wohngebäudebestand 2016
Datenerhebung zu den energetischen Merkmalen und Modernisierungsraten im deutschen und hessischen Wohngebäudebestand
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 3080
2018, 179 S.,
23 Abb. u. 126 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Achim Bethe, Martin Pfeiffer, Ngoc Khan Nguyen, Andreas Preiß, Hakan Kaya, Christian Suijlen, Gerd Ruzyzka-Schwob, Holger Könemann, Birgit Schnittger, Dirk Rose
Überprüfung und Aktualisierung des Verhältnisses von Energieeffizienz und Verkehrswert von Wohngebäuden - EnerWert II. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2984
2017, 216 S.,
zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Gornig, Martin; Görzig, Bernd; Michelsen, Claus; Steinke, Hella; Kaiser, Christian; Klarhöfer, Katrin
Strukturdaten zur Produktion und Beschäftigung im Baugewerbe. Berechnungen für das Jahr 2016. Online Ressource
2017 I,115 S., Abb., Tab., Lit.,
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weitere Forschungsberichte zum Thema: Bauen im Bestand
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Potucek, Walter; Vill, Markus
Tragwerksplanung im Bestand in Österreich: Berechnung von Sanierungen, Verstärkungen und Umbauten an Bestandsbauten in Österreich 2022
Quelle: Beton-Kalender 2022. Nachhaltigkeit - Digitalisierung - Instandhaltung. 2 Bde. 111.Jg.; Beton-Kalender
Hebel, Johann Peter
Haftung von Planern und Sachverständigen bei Ausführungen außerhalb der anerkannten Regeln der Technik 2022
Quelle: Mängel - Schäden - Prävention. Tagungsband der 32. Hanseatischen Sanierungstage, 13. bis 15. Oktober 2022, Lübeck
Fath, Maren; Storck, Michael; Sieder, Mike; Hafner, Annette
Aufstockungen von Bestandsbauten 2022
Quelle: Bauphysik-Kalender 2022. Holzbau. 22.Jg.; Bauphysik-Kalender
Görtzen, Christian
Ingenieurtechnische Nachweisführung: Unabdingbar bei der Brandschutzplanung im Bestand 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Pfeiffer, Achim
Architektur als Ressource. Bericht aus der Lehre zum Bauen im Bestand an der Fachhochschule Dortmund 2022
Quelle: Die Zukunft der Nachkriegsmoderne. Positionen und Projekte; Innsbrucker Beiträge zur Baugeschichte ibb
Distelrath, Albert
Planungsprozesse beim Bauen im Bestand 2021
Quelle: Das Baudenkmal - Lust oder Last?; Veröffentlichungen der Deutschen Burgenvereinigung, Reihe B, Schriften
Dähne, Arnulf
Aspekte der Planung und Fachplanung von Maßnahmen am Baudenkmal aus der Sicht des Restaurators 2021
Quelle: Das Baudenkmal - Lust oder Last?; Veröffentlichungen der Deutschen Burgenvereinigung, Reihe B, Schriften
Rumene, Uwe
Von der Lust am Bauen - und wie man sie nicht gleich wieder verliert 2021
Quelle: Das Baudenkmal - Lust oder Last?; Veröffentlichungen der Deutschen Burgenvereinigung, Reihe B, Schriften
Schweizer, Volker
Fachwissen und Fachinformationen für Sachverständige - wo finde ich was? Nutzung moderner Medien bei der Schadensbearbeitung und Schadensvermeidung 2021
Quelle: 2. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 1. bis 2. Oktober 2021 in Würzburg. Tagungsband
Lücke, Sebastian
Freiflächenheizung im Dünnbelag für den Neubau und die Sanierung: Aufbau - Eigenschaften - Umsetzung 2021
Quelle: 7. Kolloquium Erhaltung von Bauwerken. Fachtagung zur Beurteilung, Instandhaltung und Instandsetzung von Bauwerken. Tagungshandbuch 2021 (13. und 14. Juli 2021, Technische Akademie Esslingen)
weitere Aufsätze zum Thema: Bauen im Bestand
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IBR 2020, 1022
Ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung keine Baugenehmigung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.
(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2020 - 8 B 11791/19)
Ein Bauherr errichtet einen Neubau und brachte glänzende Glaskeramikfliesen an der Außenfassade an; der Neubau wurde in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals errichtet. Die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung lag nicht vor. Die zuständige Ba
IBR 2020, 185
Bauen im Bestand: 21% Kostenabweichung sind kein Kündigungsgrund!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Naumburg, Urteil vom 28.02.2018 - 3 U 36/17; BGH, Beschluss vom 09.10.2019 - VII ZR 167/16 (Nichtzulassungsbeschwerde
zurückgewiesen))
Der Architekt (A) verpflichtet sich gegenüber der Verwaltungsgemeinde (V) zu Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für Umbau und Erweiterung einer Grundschule. Im Zuge der Erarbeitung der Ausführungsplanung kündigt V den Vertrag außerordentlich und führt
IBR 2019, 81
Architekt muss Genehmigungsfähigkeit prüfen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2016 - 19 U 188/14; BGH, Beschluss vom 12.09.2018 - VII ZR 295/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Bauherr (B) beauftragt einen Architekten (A) mit den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 zur Modernisierung eines Raums. Dieser war 1969 als Hobbyraum genehmigt, später aber mit Nasszelle, Heizung und Bodenbelag versehen und von B gut 10 Jahre als Jug
IBR 2018, 337
Was nichts kostet, ist nichts wert!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Barbara Gay, Düsseldorf
(OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2018 - 7 U 48/16)
Ein Ehepaar erwirbt ein Erbbaugrundstück mit einer Restlaufzeit des Erbbaurechts von knapp 10 Jahren zum Preis von 125.000 Euro. Auf dem Grundstück steht ein Wohnhaus aus dem Jahr 1922. Es fehlt eine Baugenehmigung für den Garagenanbau, Holzeinbauten sind
IBR 2017, 491
Umbau einer Kaserne in Wohnungen: Auftragnehmer schuldet Neubaustandard!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.11.2015 - 8 U 78/14;
BGH, Beschluss vom 29.03.2017 - VII ZR 302/15 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein Parkettleger bietet dem durch einen Architekten vertretenen Auftraggeber (AG) für das Bauvorhaben: Umbau Kaserne zu Wohnungen diverse Leistungen an, darunter das Abschleifen vorhandenen Parketts und für andere Flächen die Verlegung neuen Parketts au
IBR 2017, 132
Bauen im Bestand: Sonderlösungen sind keine Mängel!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Hamburg, Urteil vom 20.09.2013 - 9 U 67/12; BGH, Beschluss vom 13.07.2016 - VII ZR 280/13 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein häufiger Streitfall beim Bauen im Bestand ist die Erneuerung oder erstmalige Herstellung einer Abdichtung vorhandener Bauteile gegen Wasser in den diversen Lastfällen. Im vorliegenden Fall hat der Bauherr einen Werkunternehmer mit der Abdichtung einer
IBR 2016, 296
Planen im Bestand: Architekt trifft intensive Bauwerkserkundigungspflicht!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Köln, Urteil vom 19.08.2013 - 22 U 12/13; BGH, Beschluss vom 22.10.2015 - VII ZR 225/14 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Im Jahr 2010 wird der Architekt (A) mit der Planung und Überwachung des Umbaus, der Aufstockung und der energetischen Sanierung eines Bungalows beauftragt. Gegenstand des vereinbarten Leistungsumfangs sind auch die Grundlagenermittlung und die Erstellung
IBR 2016, 154
Bauen im Bestand: Kann der Auftraggeber Neubaustandard erwarten?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Schleswig, Urteil vom 27.03.2015 - 1 U 87/10; BGH, Beschluss vom 11.10.2017 - VII ZR 75/15 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Eigentümer eines eingeschossigen Einfamilienhauses beauftragt den Architekten mit der Planung und Überwachung der Aufstockung des Gebäudes um ein Staffelgeschoss zum Zweck der Vermietung und etwas später der Errichtung eines Anbaus hierzu. Noch währen
IBR 2015, 202
Wie genau muss eine "vorläufige Kostenberechnung" beim Bauen im Bestand sein?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2012 - 5 U 1228/11; BGH, Beschluss vom 08.01.2015 - VII ZR 336/12 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Vater (Dipl.-Ing.) und Sohn (Steuerberater) beabsichtigen den Erwerb eines Bestandsobjekts, dessen Scheune, Gesindehaus und Ställe zu Wohnungen umgebaut werden sollen. Auf ihre mündliche Bitte erstellt ein Architekt im Jahr 1999 eine vorläufige Kostenber
IBR 2012, 275
Bauen im Bestand: Architekt muss ungefragt beraten!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Naumburg, Urteil vom 09.02.2012 - 2 U 125/11)
Ein Bauträger saniert mehrere Altbauten aus der Gründerzeit und verkauft diese nach Aufteilung in Wohnungseigentum weiter. Mit der Planung beauftragt er jeweils denselben Architekten. Die Kelleraußenwände werden bei allen Objekten nicht saniert. Zum Teil
mehr Rechtsbeiträge
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Pfeiffer, Martin; Achmus, Martin; Kaiser, Joachim; Rizkallah, Victor
2 Qualität statt Schäden beim Bauen im Bestandaus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 2: Hochbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Nach der Bauschadensanalyse haben Gebäude der ältesten Baualtersklasse bis 1918 mit 37,9 % den höchsten Anteil, Gebäude der jüngsten Baualtersklasse 1990 bis 2000 mit 5,59 % den geringsten Anteil an den Bauschäden (s. Abb. So steht in der Baualtersklasse 1949 bis 1970 einem Anteil von 7,5 % Bauschäden als Folge von Umbauarbeiten ein Anteil von 40,7 % an Bauschäden im Zusammenhang mit der Erweiterung des Bestandes gegenüber. Der provisorische Wetterschutz des Gebäudes bei ...
Pfeiffer, Martin
Qualität statt Schäden beim Bauen im Bestandaus: Bauschadensfälle, Band 6, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
Da mit der Zunahme von Bauschäden beim Bauen im Bestand zu rechnen ist, rückt die Qualitätssicherung beim Bauen im Bestand in den Focus. Nach der Bauschadenanalyse haben Gebäude der altesten Baualtersklasse bis 1918 mit 37,9% den hochsten Anteil, Gebäude der jungsten Baualtersklasse 1990 bis 2000 mit 5,59% den geringsten Anteil an den Bauschaden. So steht in der Baualtersklasse 1949 bis 1970 einem Anteil von 7,5% Bauschäden als Folge von Umbauarbeiten ein Anteil von 40,7% an Bauschäden im ...
V Gestaltungshinweise zum Bauvertragaus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Die Übertragung des Bestandsrisikos aufgrund Allgemeiner Geschäftsbedingungen dürfte jedoch eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers darstellen und demnach unwirksam sein, wenn der Auftraggeber die betreffende vertragliche Regelung dem Auftragnehmer vorgegeben hat. Im Streitfall muss der Auftraggeber, wenn er die betreffende Regelung dem Auftragnehmer vorgegeben hat, beweisen, dass er die Übertragung des Bestandsrisikos auf den Auftragnehmer ernsthaft zur Disposition gestellt und...
Schrepfer, Thomas; Gscheidle, Harald
2 Planen und Bauen im Bestandaus: Schäden beim Bauen im Bestand. Schadenfreies Bauen, Band 41. Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Im Bereich der Denkmalpflege versteht man unter Instandsetzung einen Oberbegriff für Maßnahmen der Konservierung und Sicherung, Restaurierung, Renovierung und Ergänzung, die zur Erneuerung verbrauchter und beschädigter Teile notwendig werden. Beim Bauen im Bestand ist in rechtlicher Hinsicht oft der Begriff des Bestandsschutzes von erheblichem Interesse. Aktiver Bestandsschutz: Der einfach-aktive Bestandsschutz erlaubt dem Eigentümer Maßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes (Instandsetzungs- und ...
VI Bauausführungaus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Beim Bauen im Bestand besteht für den Bauherrn die Problematik, dass er das Objekt bereits vor Durchführung der Maßnahmen selbst nutzt oder aber Dritten (z. B. Mietern) den Gebrauch entgeltlich überlassen hat. Auch haftet der Bauherr seinem Mieter gemäß § 536 a BGB für die Kompensation von Schäden, die der Mieter durch die teilweise oder vollständige Einbuße der Gebrauchstauglichkeit erleidet. Um zu verhindern, dass der Nachbar etwaige bereits vorhandene Schäden an dem ...
Horn, Kornelia
Vorwortaus: Bauwerksanalyse. Bauen im Bestand. Geburtig, Gerd; Eßmann, Frank; Gänßmantel, Jürgen (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
In diesem Zuge ist es dringend erforderlich, das Gebäude zu kennen und – mindestens genauso wichtig – zu wissen, welchen Belastungen das Gebäude ausgesetzt ist und welche Schädigungen das Gebäude aufweist. Um in der Bausprache zu bleiben: die Bauwerksanalyse ist das Fundament sämtlicher technischer Maßnahmen beim Bauen im Bestand! Mit dem vorliegenden dritten Band »Bauwerksanalyse« der Buchreihe Bauen Im Bestand werden zusammenfassend die vielen verschiedenen...
3 Haftungsfragenaus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
1 BGB. Welche Leistungspflichten der Architekt im Einzelnen schuldet, ergibt sich aus dem konkreten Architektenvertrag, d. h. aus den individuellen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Architekten. Zu den häufigsten Auseinandersetzungen in diesem Bereich kommt es zwischen Architekt und Auftraggeber, wenn die vom Architekten veranschlagten Kosten oder der mit dem Auftraggeber vereinbarte Kostenrahmen bzw. Von der zivilrechtlichen Haftung des Architekten zu unterscheiden ist ...
2 Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgenaus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Darüber hinaus sind regelmäßig weitere Leistungen erforderlich, die nicht als (Grund-) Leistungen aufgeführt sind, sondern Besondere Leistungen darstellen. Bei der Festlegung der vertraglich geschuldeten Leistungen ist zwischen (Grund-)Leistungen und Besonderen Leistungen zu unterscheiden. Dem Auftraggeber ist anzuraten, mit Abschluss des Architekten-/Ingenieurvertrages keine umfassende Beauftragung aller Leistungen vorzunehmen, sondern im Vertrag eine stufenweise Beauftragung vorzusehen.
Worch, Anatol
Vorwortaus: Sanieren außerhalb der Normen - Ausnahmezustand Sanierung? Sonderband anlässlich des 6. Sachverständigentages der WTA-D im November 2015 in Weimar. Gänßmantel, Jürgen; Eßmann, Frank; Geburtig, Gerd; Worch, Anatol (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Beim Bauen im Bestand ist die Anwendbarkeit der Normen nicht ohne Weiteres gegeben, denn eine DIN wendet sich in aller Regel an neu zu errichtende Gebäude. Besonders deutlich wird dies an der gerichtlichen Argumentation, dass im Streitfalle die normativen Anforderungen zum Zeitpunkt der Abnahme des Gebäudes für die Beurteilung herangezogen werden müssen. Ist mit der Änderung des Anforderungswerts im Rahmen der aktuellen Regeln der Technik davon auszugehen, dass eine Nachrüstungspflicht für ...
Ansorge, Dieter
1.2 Erforderliche Planungenaus: Gebäudeinstandsetzung und -modernisierung. Pfusch am Bau, Band 5. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2006
Der planende Architekt ist ausschließlich verantwortlich für seine Planungen und die sich daraus ergebenden Folgen für Fachingenieure oder sonstige am Bau Beteiligte. Eine Vorplanung kann nur vollständig sein, wenn die von den Sonderfachleuten beizubringenden Planungsleistungen in die Planungen des Architekten einfließen können. Architekten und Tragwerksplaner können die für Umnutzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen notwendigen bauphysikalischen Planungen und Berechnungen wegen fehlender ...
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