Liste der Publikationen zum Thema "Bauliche Nutzung"
Baugesetzbuch (BauGB), Kommentar
14., Aufl.
2019, XXXI, 1869 S., 194 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
BauNVO - Baunutzungsverordnung, Handkommentar
Handkommentar
7., Aufl.
2018, 502 S., 21 cm, Softcover
Rehm Verlag
Der Bebauungsplan in der Praxis
Rechtswissenschaften und Verwaltung, Handbücher
Grundlagen, Abwägungs- und Festsetzungstechnik, Kommunikation und Verfahren, Kalkulation nach HOAI
2018, XXXII, 347 S., 95 Abb. 210 mm, Softcover
Kohlhammer
Nomos Kommentar
Immissionsschutzrecht - PlanZV - Ergänzende Vorschriften
2., Aufl.
2018, 1226 S., 170 x 240 mm, Hardcover
Beuth
1996 36 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
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Studie zur städtebaulichen Wirkungsweise des Par. 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung. Endbericht
2014 142 S., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
VOC im Holzbau - Hintergründe und Zusammenhänge. Emissionen. Tl.1
Der Zimmermann, 2020
Rubel, Rüdiger
Nachbarschutz im Bauplanungsrecht.
DVBL Deutsches Verwaltungsblatt, 2020
Stüer, Bernhard
BVerWG 2017-2019: Bauleitplanung - BauNVO
Baurecht, 2020
Stühler, Hans-Ulrich
Neues zum gebietsübergreifenden Gebietserhaltung- bzw. Gebietswahrungsanspruch
Baurecht, 2020
Scheidler, Alfred
Funktionsloswerden eines Bebauungsplans
Baurecht, 2020
Stüer, Bernhard
BVerwG 2017-2019: Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben - Immissionsschutz - Normenkontrolle
Baurecht, 2020
Schink, Alexander
Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2020
Georgi, Sabine
Erbbaurechte und ihr Potenzial bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums
Immobilien & Finanzierung, 2020
Köppen, Maria; Mitschang, Stephan
Par. 6a BauNVO - Erste Erfahrungen der Planungspraxis und noch offene Fragen
Baurecht, 2019
Mehde, Veith
Nachbarrechtsschutz betreffend das Maß der baulichen Nutzung
Baurecht, 2019
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Bauliche Nutzung
Wohnen bleibt Wohnen!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Marian Klepper, Düsseldorf
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.2021 - 2 B 1964/20)
Ein Nachbar begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen ein Bauvorhaben auf einem angrenzenden Grundstück. Das Vorhaben hat die Erweiterung eines Zweifamilienhauses zu einem Wohnhaus für fünf Parteien zum Gegenstand. Der Nachbar wendet u. a. ein, dass die di
IBR 2020, 3263
Wann "erdrückt" ein Gebäude den Nachbarn?
RA und FA für Verwaltungsrecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Eberhard Baden, Bonn-Bad Godesberg
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2020 - 10 A 4650/19)
Im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) wird ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten, Tiefgarage und zwei Nebengebäuden errichtet. Die geforderten Abstandsflächen werden eingehalten. Gleichwohl empfindet ein Nachbar das Vorhaben als rücksichtslos i.S
IBR 2020, 616
Auch auf illegale Bauten ist Rücksicht zu nehmen!
RA Peter Henningsen, Mainz
(OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.07.2020 - 2 M 41/20)
Im unbeplanten Innenbereich sind auf einem Grundstück Stallanlagen errichtet; zum Nachbarn hin befindet sich eine Freifläche, auf der regelmäßig Pferde stehen. Der Nachbar selbst hat in der zum Pferdehalter hin bestehenden Grenzwand Fenster errichtet, die
IBR 2020, 1055
Veränderungssperre dient nicht der bloßen Sicherung des Planungshoheit!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.
(OVG Sachsen, Beschluss vom 09.07.2020 - 1 C 26/19)
Ein Investor stellte für ein fremdes Grundstück im unbeplanten Innenbereich in Absprache mit dem Eigentümer eine Bauvoranfrage zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens. Die Bauvoranfrage nahm die Stadt zum Anlass, einen Aufstellungsbeschlus
IBR 2020, 480
Wann fügt sich ein Vorhaben in seine nähere Umgebung ein?
RA Benedikt Pittana, München
(VGH Bayern, Urteil vom 27.05.2020 - 1 B 19.544)
Der Eigentümer (E) eines Grundstücks streitet um die Baugenehmigung für die Aufstockung und Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes in ein Wohnhaus mit neun Wohneinheiten. Die beigeladene Gemeinde verweigerte die Erteilung des gemeindlichen Einvernehme
IBR 2020, 550
Bauliche Ästhetik begründet keinen Gebietserhaltungsanspruch!
RA Peter Henningsen, Mainz
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.07.2020 - 10 A 1241/20)
Im Außenbereich, der entsprechend § 35 Abs. 6 BauGB großzügig mit Villen bebaut ist, plant der Beigeladene die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Flachdach. Die Gebäude in der Umgebung weisen regelmäßig 1,5 Vollgeschosse auf, während die Planung jeden
IBR 2020, 1046
Städtebauliche Ergänzungssatzung nur für ein einzelnes Grundstück?
RA Benedikt Pittana, München
(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.05.2020 - 8 C 11446/19)
Die Gemeinde erließ eine Ergänzungssatzung, um einen Teilbereich eines Grundstücks im Außenbereich in den Innenbereich einzubeziehen. Dies geschah nachdem der betroffene Grundstückseigentümer mit diesem Anliegen an die Gemeinde herantrat. Die Eigen
IBR 2020, 368
Duldung einer illegalen baulichen Nutzung ist der Ausnahmefall!
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.03.2020 - 10 A 1699/19)
Mitte der 1950er Jahre wurde für ein Grundstück im Außenbereich eine Baugenehmigung für die Errichtung einer baulichen Anlage erteilt. Nach Fertigstellung wurde festgestellt, dass das Bauwerk von der Genehmigung abwich; kurz darauf wurde es für Wohnzwecke
IBR 2020, 313
Wann darf man Abstandsflächen unterschreiten?
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Markus Johlen, Köln
(VGH Hessen, Beschluss vom 15.11.2019 - 4 B 1276/19)
Eine Baugenehmigung enthält (auch) eine Abweichung von § 6 HBO, weil das genehmigte Bauvorhaben mit 3 m die notwendige Abstandsfläche zum Grundstück des Nachbarn (N) nicht einhält. N hat daher gegen die Baugenehmigung bzw. den Abweichungsbescheid Widerspr
IBR 2020, 267
Urbane Gebiete entstehen durch Festsetzung, nicht durch Fakten!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Marian Klepper, Düsseldorf
(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2020 - 10 S 4/20)
Die Antragsteller (ASt) sind Eigentümer und Bewohner eines fünfgeschossigen Hauses in Berlin. Das Gebäude wurde vor 1945 errichtet und von den ASt im Jahr 2016 erworben. Es liegt in einem unbeplanten Innenbereich, der stark durch gewerbliche Nutzungen, u.
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
5.2 Rechtliche Grundlagen
aus: Schallschutz. Immissionsschutz, Bau- und Raumakustik verstehen - planen - nachweisen, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Die Berechnungen sind getrennt für die Beurteilungszeiträume Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) durchzuführen. Die Ruhezeit von 13.00 bis 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt Die Art der bezeichneten Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den ...
Maier, Josef
6.1 Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben
aus: Ausbau von Dachgeschossen. Ein Praxisleitfaden zum Bauen im Bestand. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2005
Nach den LBO können Dachgeschosse und Dachräume sowohl in zu errichtenden oder in bestehenden Gebäuden nachträglich für Wohnungen oder einzelne Aufenthaltsräume ausgebaut und genutzt werden. Als Erstes sollte der Hausbesitzer, der sein Dachgeschoss ausbauen will, sich einen Lageplan des Grundstücks besorgen, auf dem das Gebäude steht, dessen Dach ausgebaut werden soll. Der Bebauungsplan regelt auch das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, indem er eine Baulinie BL und eine Baugrenze ...
Sattler, Herbert
Kommentar: Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen, rechtssicher und rationell ermitteln
aus: Beiträge vom 15. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 7. Bausymposium Sachverstand am Bau am 28. Juni 2013, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Grundsätzlich ist jede Gemeinde, in der die Durchführung der Sanierung nach dem vollständigen Verfahren beschlossen wurde, gesetzlich zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen verpflichtet. Erhebt die Gemeinde Ausgleichsbeträge nach Abschluss der Sanierung per Bescheid, wird der Betrag einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids fällig. So gesehen darf keine Gemeinde auf die Erhebung der Ausgleichsbeträge verzichten, solange die reinen Verwaltungskosten unter dem Ausgleichsbetrag für das ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
I - von Im Zusammenhang bebaute Ortsteile bis Instandsetzung
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Bauvorhaben sind gemäß § 34 Baugesetzbuch (→ BauGB) innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn sich diese Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, sowie in der Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Immissionen sind nicht körperliche Eintragungen, z. B. aus Schall, Abgasen, Feuchte, Flüssigkeiten, Giften, Licht, Wärme, Erschütterungen, Strahlung usw. Das Impact Echo ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
B - von Bahnenabdichtung bis Bruttorauminhalt (BRI)
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
3 VOB/B. Danach hat er seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Bauausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Bauherrn gelieferten Baustoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer dem Bauherrn unverzüglich - möglichst vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen. Kommt der Unternehmer dieser Anordnung nicht nach, kann der Bauherr die Bauteile auf Kosten des Unternehmers entfernen lassen. Tritt der Baubetreuer im Namen des ...
Röhrich, Lothar
6.1 Beispiel einer Wertermittlung im Zwangsversteigerungsverfahren
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Objektart: Miteigentumsanteil an dem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. Grundlage der Wertermittlung sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen, die Informationen und Angaben sowie die Erkenntnisse aus der Ortsbesichtigung, wie sie im Gutachten dokumentiert werden. Im Flächennutzungsplan der Stadt Musterstadt vom ... ist das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt.
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
G - von Garantie bis Grundleistungen
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Der Generalübernehmer übernimmt vom Bauherrn alle für die Herstellung des Bauwerks erforderlichen Leistungen, also → Bauleistungen und → Planungsleistungen oder Leistungen der Sonderfachleute (z. B. Statiker). Der Subunternehmer ist → Erfüllungsgehilfe des Generalunternehmers, dagegen ist der Bauherr nicht Erfüllungsgehilfe des Generalunternehmers gegenüber dem Subunternehmer. Die Vertragsverhältnisse Bauherr - Generalunternehmer einerseits und ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
A - von Abklopfen bis Außenbereich
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
1 Satz 3 BGB tritt Abnahme nach Fristablauf ein, wenn eine Verpflichtung zur Abnahme besteht und der Bauherr vom Unternehmer zur Abnahme aufgefordert wurde. 1 VOB/B. Schon nach sechs Werktagen wird die Abnahme fingiert, sobald der Bauherr das Bauwerk in Benutzung genommen hat, § 12 Nr. Der Architekt ist der wichtigste Partner für einen Bauherrn; er unterstützt den Bauherrn in großem Umfang bei der Erstellung einer baulichen Anlage.
Schröder, Wolfgang
6.16 Freifeldanlagen
aus: Inspektion, Prüfung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen. Analyse, Bewertung, Instandsetzung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2015
Einzelheiten zu den Prüfungen und Messungen werden auch in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben. Bei gestaffelten Garantien (z. B. 10 Jahre 90 %; 25 Jahre 90 %) empfiehlt sich eine Messung im 10. Jahr und 15. Jahr. Sie können bei festgestellten Erdbewegungen je nach Bedarf alle zwei Jahre oder bei nicht feststellbaren Setzungen z. B. alle fünf Jahre durchgeführt werden.
Scheffler, Michael
3.6 Steigerung des Grundstückswertes durch funktionsfähige GE-Anlagen
aus: Grundstücksentwässerung auf einen Blick. Der kompetente Ratgeber für Kommunen und Eigentümer bebauter Grundstücke, Suttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Bei der Ermittlung von Grundstücksverkehrswerten ist der Gegenstand der Wertermittlung das zu bewertende Grundstück (oder ein Grundstücksteil) einschließlich seiner Bestandteile wie Gebäude, Außenanlagen und sonstigen Anlagen. Bei der Bewertung der vorhandenen Bebauung sind neben der Bebauung selbst insbesondere auch bauliche und technische Anlagen im Hinblick auf die Nutzungsgewährleistung des betreffenden Gebäudes und die Gebrauchsfähigkeit der baulichen / technischen Anlagen ...
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