Liste der Publikationen zum Thema "Bauproduktenverordnung"
2016 11 S., Lit., Tab.,
FGSV Verlag
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50. Frankfurter Bausachverständigentag am 02. Oktober 2015
Tagungsband.
2015, 92 S., zahlr. teilw. farb. Abb., Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
2015 52 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
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2015 31 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
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2014, 118 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Braunschweiger Brandschutz-Tage 2013. 27. Fachtagung Brandschutz - Forschung und Praxis. 25. und 26. September 2013. Tagungsband
2013 412 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
2013 15 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Braunschweiger Brandschutz-Tage 2012. 26. Fachtagung Brandschutz bei Sonderbauten 19. und 20. September 2012. Tagungsband
2012 304 S., Abb., Tab., Lit., Grundr., Schn.,
Selbstverlag
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Wohnungsbau-Normen
Normen - Verordnungen - Richtlinien, o. Ang. v. S., Hardcover
Reguvis Fachmedien
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
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Untersuchung der Auswaschungen von Bauelementen aus Holz, Kunststoff, Metall und Glas zur Bewertung der Auswirkungen auf Boden und Grundwasser. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2999
2017, 381 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Vergleich von Prüfzeichen für Baumaterialien mit Nachhaltigkeitsmerkmalen in Europa. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2977
2016, 340 S., zahlr. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Untersuchung der Emissionen von Holzfenstern zur Bewertung des Verhaltens von Bauprodukten in Bezug auf Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz. Abschlussbericht
(Bewilligungszeitraum: 01.11.2011 bis 31.10.2013, IGF-Vorhaben 17318 N).
2014, 317 S., zahlr. Abb. u. Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Bemessung der Verankerung von Befestigungen in Beton. EN 1992-4, der neue Eurocode 2, Teil 4
Beton- und Stahlbetonbau, 2020
Fuchs, Werner; Hofmann, Jan
Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse. Vorschriften - Grundlagen für ihre sichere Verwendung?
Beton- und Stahlbetonbau, 2020
Ebert, Samuel; Ott, Stephan; Krause, Karina; Hafner, Annette; Krechel, Marco
Modell der Recyclingfähigkeit auf Bauteilebene
Bautechnik, 2020
Golar, Claus
Betonfugen instand setzen. Fugenfüllstoffe, Fugenbänder und Fugenprofile richtig einsetzen und erneuern
Der Bauschaden, 2020
Kaiser, Karl-Olaf
Andere Länder, andere Sitten
Feuertrutz, 2020
Kohlmaier, Georg; Meszaros, Hubert
Überführung ETAGs in EADs - Quo vadis?
OIB aktuell, 2019
Nieto, Oscar
Herausforderung der Regulierung des Bauwesens auf nationaler und europäischer Ebene
OIB aktuell, 2019
Eberl-Pacan, Reinhard
Brandschutz im Holzbau. "Oh verd..., das brennt doch wie Zunder."
Konstruktiver Ingenieurbau KI, 2019
Kerschbaum, Christian
Umwandlung der ETAG 034 in EAD 090062-00-0404
OIB aktuell, 2019
Kaiser, Karl-Olaf
Neuerungen für das Brandverhalten elektrischer Kabel
Feuertrutz, 2019
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Bauproduktenverordnung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines technisch unbestimmten Rechtsbegriffs 2020
Quelle: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband
Hemme, Bettina
Bauaufsichtliche Regelungen im Umbruch - Regelungen für den Mauerwerksbau 2020
Quelle: Mauerwerk-Kalender 2020. Bauen im Bestand, Befestigungen, Lehmmauerwerk. 45.Jg.; Mauerwerk-Kalender
Gerschler, Tina
Die Anpassung des nationalen Bauproduktenrechts nach dem Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014 2020
Quelle: Beton-Kalender 2020. Wasserbau, Konstruktion und Bemessung. 2 Bde. 109.Jg.; Beton-Kalender
Ziegler, Thomas
Harmonisierte Bauprodukte - besser als ihr Ruf?! Lücken zwischen Handelbarkeit, Verwendbarkeit und Brauchbarkeit 2019
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2019. Haftungsfalle Europa - Handelbarkeit versus Verwendbarkeit. Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 2009 bis 2019; Aachener Bausachverständigentage
Gerschler, Tina
Die Anpassung des nationalen Bauproduktenrechts nach dem Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014 2019
Quelle: Mauerwerk-Kalender 2019. Bemessung, Bauwerkserhaltung, Schallschutz. 44.Jg.; Mauerwerk-Kalender
Fritsche, Klaus-Peter; Oertel, Walter
Fenster 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Jann, Oliver
Schadstoffe im Innenbereich - Fachhandel-, Baumarkt-, Bioprodukte: Nicht deklarierte Emissionen versus Verwendbarkeit - eine Qual der Wahl! 2019
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2019. Haftungsfalle Europa - Handelbarkeit versus Verwendbarkeit. Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 2009 bis 2019; Aachener Bausachverständigentage
Susset, Bernd
Wohin steuert Europa bei der Bewertung der Stofffreisetzungseigenschaften von mineralischen Bauprodukten und wie kann sich das auf die Regulierung in Deutschland auswirken? 2019 (kostenlos)
Quelle: Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 6. Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen
Horeis, Rebecca; Kuever, Jan; Kern, Jochen
Schadstoffe am Bau ("Hausgifte"; "Fogging") 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Jäger, Wolfram; Hirsch, Roland
Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für den Mauerwerksbau (Stand 31.7.2017) 2018
Quelle: Mauerwerk-Kalender 2018. Brücken - Bauen im Bestand. 43.Jg.; Mauerwerk-Kalender
weitere Aufsätze zum Thema: Bauproduktenverordnung
Zusätzliche Anforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte europarechtswidrig!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Winkelmüller, Bonn, und RA Florian van Schewick, Bonn
(EuGH, Urteil vom 16.10.2014 - Rs. C-100/13)
Hersteller von Bauprodukten beschweren sich seit Jahren über zusätzliche Anforderungen, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in der Bauregelliste B an viele CE-gekennzeichnete Bauprodukte stellt. Die Bauprodukte mussten entweder eine allgemeine
IBR 2014, 6
Umsetzung des neuen EU-Bauproduktenrecht
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Alexander Leidig, Bonn
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Zum 01.07.2013 ist die neue Bauproduktenverordnung (EU-BauPV) vollständig in Kraft getreten. Ziel der EU-BauPV ist der weitere Abbau von technischen Handelshemmnissen im Bauproduktenbereich und damit die Stärkung des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt. I
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Nachweise für Bauprodukte - Immer erforderlich?
aus: Beiträge vom 15. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 7. Bausymposium Sachverstand am Bau am 28. Juni 2013, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) werden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) als Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte und als Anwendbarkeitsnachweis für Bauarten - also das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen davon - erteilt. Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder technische Regeln nicht oder nicht für alle Anforderungen gibt und die nicht in Bauregelliste A Teil 2 (siehe Abschnitt 2.6) oder Liste aufgeführt sind. Die Liste ...
Ubbelohde, Helge-Lorenz
14. Bauabnahme und deren Folgen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Es wird versucht, auch anhand von Beispielen vorgenannte, für den Sachverständigen fast alltägliche Fragen zu strukturieren und handhabbare Vorschläge auch im Verhältnis des Sachverständigen zum Auftraggeber zu unterbreiten, um das Haftungsrisiko für den Sachverständigen im Rahmen derartiger Tätigkeiten kalkulierbar zu gestalten. Da eine Abnahme stets Rechtsfolgen auslöst, ist der Umfang der Tätigkeit des Sachverständigen im Rahmen von Qualitätskontrollen und Abnahmen in der Beauftragung des ...
Boldt, Antje; Zöller, Matthias
T.3.5 Europäische Definition der Bauproduktenverordnung
aus: Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 8. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
3 BauPVO stellt jedoch klar, dass für jedes Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst wird oder für das eine europäische technische Bewertung ausgestellt worden ist, die CE-Kennzeichnung die einzige Kennzeichnung ist, die die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Leistung in Bezug auf die wesentlichen Merkmale zertifiziert. „(3) Im Falle der von einer harmonisierten Norm erfassten Bauprodukte oder von Bauprodukten, für die eine Europäische Technische Bewertung ...
Halstenberg, Michael
Änderungen im Bauproduktenrecht - Pragmatische Lösungen durch freiwillige Herstellerangaben und Erlasse der Länder
aus: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband. Martin Schauer (BVS) (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Die Anforderungen an Bauprodukte beziehen sich auf die genannten Gefahren, d. h. auf die Anforderungen an Bauwerke. Erfüllt ein Produkt die künftig in der MVV TB enthaltenen technischen Anforderungen, erklärt der betreffende Hersteller mit einer Herstellererklärung eine Übereinstimmung seines Produkts mit diesen Anforderungen und bringt das Ü-Kennzeichen auf dem Produkt auf. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln ...
Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...
Zöller, Matthias; Schauer, Martin
Anerkannte Regeln der Technik - Inhalt eines technisch unbestimmten Rechtsbegriffs
aus: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband. Martin Schauer (BVS) (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Der öffentlich-rechtliche Begriff allgemein anerkannte Regel der Technik als Platzhalter für den Verwendbarkeitsnachweis ist anders zu verstehen als anerkannte Regeln der Technik im Werkvertragsrecht. sind bei der Frage, ob anerkannte Regeln der Technik eingehalten sind, nach heutigen Kriterien zu den anerkannten Regeln der Technik gleichzeitig zu bejahen. Die zuvor erläuterten Betrachtungen stellen auf die Entwicklung einer (neuen) Regel der Technik hin zur allgemein anerkannten Regel der ...
Nietzold, Andreas
Brandschutztechnische Belange zur Abnahme
aus: Beiträge vom 18. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 10. Bausymposium Sachverstand am Bau am 24. Juni 2016, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2016. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Wie beim Brandverhalten der Baustoffe zeigt sich auch bei der Bezeichnung für den Feuerwiderstand, dass die europäische Normierung nach DIN EN 13501 viel genauer einen Sachverhalt beschreibt. Von einer Rauch- und Wärmeableitungsanlage („RWA“) - nach DIN 18232 oder nach DIN EN 12101 - ist gar nicht die Rede. Für Bauteile aus den Werkstoff Holz dienen DIN EN 1995-1-2 und der dazugehörige nationale Anhang NA, aktuell gültig aus dem Jahr 2010.
Boldt, Antje; Zöller, Matthias
T.3.4 Öffentlich-rechtliche Definition
aus: Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 8. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Die Landesbauordnungen verwenden den Begriff „allgemein anerkannte Regel der Technik“ und meinen damit Bauprodukte, bei denen die Sicherheit bei der Verwendung oder andere Aspekte der Grundanforderungen der Bauproduktenverordnung maßgeblich sind. Wichtig: Der öffentlich-rechtliche Begriff „allgemein anerkannte Regel der Technik“ als Platzhalter für den Verwendbarkeitsnachweis ist anders zu verstehen als die „anerkannten Regeln der Technik“ im ...
Seibel, Mark; Kanz, Robert
4. Anhang
aus: Handwerkliche Holztreppen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 5. Seibel, Mark; Zöller, Matthias (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
DIN EN 1991-1-1/NA: "Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke – Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau", Ausgabe Dezember 2010 Irle, Belastungsprüfungen an Holztreppen, bauen mit holz 5/99, S. 34 ff. 87 Das Regelwerk kann bei jeder Buchhandlung (ISBN 978-3-930714-42-1) oder direkt beim Deutschen HolzTreppen Institut e.V. (DHTI) (www.treppenbau.de) ...
Seibel, Mark; Kanz, Robert
3.2 Grundlagen zur Beurteilung der Standsicherheit von Tragwerken
aus: Handwerkliche Holztreppen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 5. Seibel, Mark; Zöller, Matthias (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Nachweis der Gebrauchstauglichkeit Beim Nachweis der Gebrauchstauglichkeit wird festgestellt, ob das Tragwerk die für die übliche Nutzung erforderlichen Eigenschaften aufweist. 56 Anmerkung: Im weitesten Sinne kann auch der Nachweis des Schallschutzes zu den – im Rahmen der Gebrauchstauglichkeit zu führenden – Nachweisen gezählt werden. Bei Nachweisen der Tragfähigkeit ist die Sicherheitsanforderung deutlich höher als bei Nachweisen der Gebrauchstauglichkeit.
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