Liste der Publikationen zum Thema "Baurecht"
Schneider - Bautabellen für Architekten
Entwurf - Planung - Ausführung
25., Aufl.
2022, 1392 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Aktuelles Immobilienrecht 2021/2022
in der Gestaltungspraxis
2022, XIX, 340 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Fälle zum öffentlichen Baurecht
Schriftenreihe der juristischen Schulung JuS, Band 26
9., Aufl.
2022, XVI, 164 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Öffentliches Recht in Baden-Württemberg
Kommunalrecht, Allgemeines Polizeirecht, Öffentliches Baurecht
4., Aufl.
2022, XIX, 433 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Schneider - Bautabellen für Ingenieure
mit Berechnungshinweisen und Beispielen
25., Aufl.
2022, 1696 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Bayerische Bauordnung
Landesrecht Freistaat Bayern
5., Aufl.
2022, XX, 654 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
Aktuelles Immobilienrecht 2022
in der Gestaltungspraxis
2022, XX, 366 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
Recht, fachliche Grundsätze, Verfahren, Finanzierung
5., Aufl.
2022, XXVIII, 1012 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
Öffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht
Rechtswissenschaften und Verwaltung, Studienbücher
8., Aufl.
2022, 247 S., 232 mm, Softcover
Kohlhammer
BauR Wien " Wiener Baurecht
Kommentar
8., Aufl.
2022, 1498 S., 194 mm, Hardcover
Linde
weitere Bücher zum Thema: Baurecht
DWA-Regelwerk, Band M 277E
Edition 2019 (German original edition: October 2017). The documents DWA-M 277 and fbr H 202 are coextensive.
2019, 36 S., 5 illus., 5 tab.,
DWA-Regelwerk, Band M 774
2019, 75 S., 8 Abb., 19 Tab.,
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
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Unterstützung der Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift zum angemessenen Sicherheitsabstand. Abschlussbericht. Forschungskennzahl 3718 59 303 0, FB000479. Online Ressource
2021 59 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Emissionsverhalten von Grobspanplatten (OSB) und Spanplatten in Innenräumen
Abschlussbericht.
Bauforschung, Band T 3377
2020, 128 S., 13 Abb. u. 16 Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Urban Sandwich - Steigerung der Flächeneffizienz durch Stapelung gewerblicher Nutzungen. Abschlussbericht
2020 44 S., Abb., Grundr., Kt., Lagepl., Schn.,
Selbstverlag
kostenlos
Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster. Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen. Forschungskennzahl 3718 43 105 0 - Zwischenbericht FB000357/ZW,ANH. Online Ressource
2020 65 S., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Vertical Farming: Ermittlung der Anforderungsbedingungen zur Entwicklung eines Vertical Farm-Prototyps zur Kulturpflanzenproduktion
2020 90 S., Abb., Tab., Lit., Lagepl.,
Selbstverlag
kostenlos
Rohstoffbedarfsplanung - konzeptionelle Eckpunkte eines Instruments zur ressourcen- und flächensparenden Rohstoffgewinnung. Instrumente zur umweltverträglichen Steuerung der Rohstoffgewinnung - INSTRO. Abschlussbericht Teil 2. Forschungskennzahl 3715 17 1 05 0. FB000123/2. Online Ressource
2019 226 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
benefit E - Gebäudeintegrierte solaraktive Systeme. Strategien zur Beseitigung technischer, wirtschaftlicher, planerischer und rechtlicher Hemmnisse. Abschlussbericht
Enthält CD mit zahlreichen Anlagen.
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2978
2016, 123 S., zahlr. Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Potenziale im Raumordnungs- und Baurecht für energetisch nachhaltige Strukturen. PRoBateS
2016 141 S., Abb., Tab., Lit., Kt., Lagepl.,
Selbstverlag
kostenlos
Studie zur städtebaulichen Wirkungsweise des Par. 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung. Endbericht
2014 142 S., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
Evaluierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Aktualisierung der Leistungsbilder. Endbericht
2012 412 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
weiterer Forschungsberichte zum Thema: Baurecht
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Wirtschaftlichkeit trifft auf soziale Verantwortung. Wohnbaugesellschaften
Immobilien & Finanzierung, 2023
Oertel, Ulrike
Brandschutz für eine Produktionshalle in Holzbauweise. Tragwerke aus Holz leisten einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit
Bauen plus, 2023
Steiner, Martin
Wann verjähren verzugsbedingte Ansprüche aus dem Bau- und Planervertrag?
Baurecht, 2022
Huber, Werner; Decosterd, Joel (Photograph)
Musterstadt am Rand der Schweiz. Verdichtung nach ökologischen Prinzipien: Das Écoquartier in Meyrin
Hochparterre, 2022
Kupferschmid, Mirjam
Geschickt die Lücke gefüllt. Baulicher Ausnahmefall am Chemin du Risoux in Lausanne
Hochparterre, 2022
Fritze, Richard (Verfasser, Photograph)
Dürfen Baudenkmale nach OIB-Richtlinie noch benutzt werden?
OIB aktuell, 2022
Steffen, Marc
Die unvollständige Leistungsbeschreibung - Vergütungsansprüche für nicht beschriebene aber zwingend erforderliche Leistungen - (Anmerkung zu KG, Urt. v. 07.09.2021 - 21 U 86/21)
Baurecht, 2022
Uechtritz, Michael
Eintritt der Ablösungswirkung bei der Ablösung von Erschließungsbeiträgen sowie Ausgleichsbeträgen im Besonderen Städtebaurecht
Baurecht, 2022
Willmann, Carsten
Arbeitshilfe Qualitätssicherung Brandschutz
Feuertrutz, 2022
Bischopink, Olaf; Weil, Karina
Die Rüge der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans durch dessen Nutznießer - ein Verstoß gegen Treu und Glauben?
Baurecht, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Baurecht
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Barrierefreier Brandschutz - rechtliche Vorgaben und Praxiserfahrungen 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Irmscher, Ilja
Fahrräder in Pkw-Parkbauten - eine gute Symbiose oder ein Widerspruch? 2022
Quelle: 10. Kolloquium Parkbauten. Planung, Gestaltung, Bau, Instandhaltung, Instandsetzung, Betrieb von Parkhäusern und Tiefgaragen. Tagungshandbuch 2022
Pfeiffer, Torsten
Anschließbarkeit von Komponenten an eine BMZ: "Können" vs. "Dürfen" 2022
Quelle: FeuerTrutz Brandschutzkongress 2022. 29. und 30. Juni 2022 in Nürnberg. Kongress für vorbeugenden Brandschutz in Deutschland. Zwischen Standards und Einzelfall. Konzepte und Bewertung für den Brandschutz in Bestandsgebäuden
Fildhuth, Thiemo; Scheible, Florian; Walach, Raphael; Schula, Sebastian; Schneider, Jens
Breite, hoch beanspruchte SG-Verklebung für absturzsichernde Verglasung ohne mechanische Sicherung 2022
Quelle: Klebtechnik im Glasbau. Vision und Nachhaltigkeit - Grundlagen und Qualitätssicherung - Fügetechnik und Prozessentwicklung - Anwendung und Konstruktion - Innovationsnetzwerk KLEBTECH
Beckmann, Klaus J.
Planungsrechtliche Verfahren 2021
Quelle: Stadtverkehrsplanung. Bd.1. Grundlagen, Ziele und Perspektiven. 3.Aufl.
Holschemacher, Klaus; KiesIich, Hubertus
Holz-Beton-Verbund 2021
Quelle: Beton-Kalender 2021. Fertigteile - Integrale Bauwerke. 2 Bde. 110.Jg.; Beton-Kalender
Böhmer, Heike
Effizienzhausstandards in der Praxis. Mängel und Probleme trotz Erfüllen der (theoretischen) Anforderungen 2021
Quelle: Konstruktion trifft Funktion. Neue Bauweisen, neue Probleme? 56. Frankfurter Bausachverständigentag 2021. Tagungsband
Breidenstein, Matthias (Vor- oder Nachwortverfasser)
Konfliktarmer Bauvertrag im Untertagebau 2021
Quelle: Taschenbuch für den Tunnelbau 2021. Kompendium der Tunnelbautechnologie. Planungshilfe für den Tunnelbau. 45.Jg.; Taschenbuch für den Tunnelbau
Peter, Mandy; Dietsch, Philipp; Mestek, Peter; Holschemacher, Klaus; Winter, Stefan; Gerold, Matthias; Aondio, Patrik; Kreuzinger, Heinrich
Entwurf und Bemessung 2021
Quelle: Holzbau-Taschenbuch. Grundlagen. 10.Aufl.
Wackerbauer, Gerhard
Status Baurecht - Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (FRSA) 2020
Quelle: Brandschutz, Dezember 2020; Ernst und Sohn Special
weitere Aufsätze zum Thema: Baurecht
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Qualitätssicherung schadstoffarmes Bauen. Entwicklung eines Systemansatzes zur Qualitätssicherung schadstoffarmes Planen und Bauen anhand der Untersuchung von Ursache und Wirkung prozessbezogener Risiken (kostenlos)
2022
Matkovic, Jannis
Die Baubeschreibungspflicht des Unternehmers im neuen Verbraucherbauvertrag. Ein Beitrag zur effektiven Verbesserung des Verbraucherschutzes?
2021
Riza, Kushtrim
Die Implementierung der österreichischen Architekturmodelle in den Transitionsländern - Fokus Westbalkan (kostenlos)
2020
Schindelegger, Arthur
Absiedlung als Planungsinstrument. Planerische Aspekte zu Siedlungsrückzug als Naturgefahrenprävention (kostenlos)
2019
Herke, Sebastian
Das Leistungsbild des Architekten beim Planen und Bauen im Bestand
2019
Reust, Nik
Sollen historische Liegenschaften in Ortskernen Neubauten weichen? Empirische Untersuchung mit Baurechtsliegenschaften unter Berücksichtigung siedlungssoziologischer und historischer Aspekte (kostenlos)
2018
Hicks, Simone
Der Gestaltungsplan im Kanton Thurgau: Vor- oder Nachteil für Grundeigentümer? (kostenlos)
2018
Dahlgrün, Bernd
Innerstädtische Gebäudeaufstockungen in Hamburg - konstruktive, rechtliche und gestalterische Rahmenbedingungen. Tl.1. Dissertation. Tl.2. Anlagen (kostenlos)
2016
Ehlich, Lilian
Vorbeugender und anpassender Klimaschutz in der bauplanungsrechtlichen Abwägung
2016
Ruske, Fabio
Die gleichheitsgemäße Ermessensausübung der Bauordnungsbehörden bei bauordnungsrechtlichen Maßnahmen. Der allgemeine Gleichheitssatz als Grenze des verwaltungsbehördlichen Ermessens
2015
weitere Dissertationen zum Thema: Baurecht
Bauaufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenüber ehemaligen Eigentümer eines Grundstücks - Inanspruchnahme als Zustandsstörer
RAin Andrea Mitterer, München
(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.05.2022 - 1 ME 31/22)
Die Ast., Erben des verstorbenen ehemaligen Eigentümers des streitgegenständlichen Baugrundstücks, wenden sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Rückbauverfügung der Ag. Im November 2012 wurden sie darauf hingewiesen, dass Fußgänger durc
IBR 2023, 104
Mal wieder: Erhebliche Vorschussüberschreitung führt zur Kappung der Vergütung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Andreas Renz, Münster
(OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.10.2022 - 12 W 32/22)
Im Rahmen eines Rechtsstreits, zum Sachverhalt und Inhalt des Verfahrens lässt sich dem Beschluss wenig entnehmen, wird ein medizinischer Gutachter als Obergutachter (§ 412 ZPO) bestellt. Er muss sich mit mehreren bereits erstatteten Gutachten unterschi
IBR 2022, 634
Pauschalhonorarvertrag gekündigt: Abrechnung wie beim Bauvertrag!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
(OLG Köln, Urteil vom 15.01.2021 - 19 U 15/20; BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZR 87/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Bauherr (B) und Architekt (A) schließen einen Architektenvertrag über Leistungen der Objektüberwachung für pauschal 157.560 Euro. Der Vertrag wird von A aus wichtigem Grund gekündigt. A macht einen Restvergütungsanspruch i.H.v. 10.694,57 Euro geltend. A b
IBR 2022, 653
Erheblicher Verstoß gegen Höhenfestsetzung: Rückbau trotz hoher Kosten!
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.09.2022 - 1 LB 13/21)
Ein Bauherr hat im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein Neubauvorhaben bestehend aus einem Einfamilienhaus mit Garage und zwei Vollgeschossen angezeigt. Die zulässige maximale Traufhöhe betrug 5,5 m; das fertig gestellte Bauvorhaben wies eine Höhe von 5
IBR 2022, 623
Vorsicht vor Abgeltungsklauseln!
VorsRiOLG Martine Stein, Düsseldorf
(OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.05.2021 - 2 U 752/21; BGH, Beschluss vom 06.04.2022 - VII ZR 500/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
E ist Eigentümer einer Burg mit Hotelbetrieb. Er beauftragt B als Bauleiter für die durchzuführenden Sanierungsarbeiten. Es kommt zu Unstimmigkeiten. E wirft B vor, für erhebliche Bauschäden u. a. an der Heizung, der Mehrzahl der Hotelzimmer und dem Tanzs
IBR 2023, 14
Gutachter mit Schadensermittlung beauftragt: Auftragnehmer muss die Kosten tragen!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Kristina Eistert, Düsseldorf
(OLG Stuttgart, Urteil vom 28.01.2020 - 10 U 47/19; BGH, Beschluss vom 06.04.2022 - VII ZR 47/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Nach Lieferung und Montage der Fassadenverglasung für eine Halle und deren Abnahme stellte der Auftraggeber (AG) verschiedene Schäden an den Fassadenplatten wie Verfärbungen und Abplatzungen fest. Zur näheren Untersuchung von Umfang und Ursache der Schäde
IBR 2022, 499
Privatperson ohne VOB/B-Kenntnisse ist ein VOB/B-Text auszuhändigen!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Hamm, Beschluss vom 04.06.2020 - 21 U 125/18; BGH, Beschluss vom 23.06.2022 - VII ZR 108/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Ein privater Auftraggeber (AG) erklärt vor der Abnahme die Kündigung des mit dem Auftragnehmer (AN) geschlossenen Bauvertrags wegen Mängeln gem. § 4 Abs. 7 VOB/B i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B. In dem vom AN gestellten Bauvertrag wird auf die VOB/B verwiesen, di
IBR 2022, 537
Was weg muss, muss weg!
RA und FA für Verwaltungsrecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Eberhard Baden, Bonn-Bad Godesberg
(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.08.2022 - 1 LA 187/21)
Mit bestandskräftiger Ordnungsverfügung wurde dem Eigentümer (E) eines Wochenendhauses aufgegeben, ein ungenehmigtes, teilweise außerhalb der Baugrenzen zusätzlich errichtetes Garagengebäude sowie ein weiteres Nebengebäude zu beseitigen und die Abbruchmat
IBR 2022, 602
Berufungsgericht weist auf Erfolglosigkeit hin: Abstandnahme vom Urkundsprozess zulässig?
VorsRiOLG Thomas Manteufel, Köln
(BGH, Urteil vom 07.07.2022 - IX ZR 144/20)
Der Kläger nimmt den Beklagten aus abgetretenem Recht in Anspruch. Er klagt im Urkundsprozess, kann aber die Abtretung nicht durch Originalurkunde nachweisen. Das Landgericht weist die Klage als im Urkundsprozess unstatthaft ab. Nachdem das OLG darauf hin
IBR 2022, 509
Angabe in Informationsblatt ist vereinbarte Beschaffenheit!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
(OLG München, Beschluss vom 27.07.2021 - 28 U 1923/21 Bau (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Auftragnehmer (AN) wird mit der Errichtung einer Fernwärmeversorgungsanlage beauftragt. Nach Abnahme des Werks rügt der Auftraggeber (AG) unter angemessener Fristsetzung einen zu hohen Wärmeverlust auf der 1,7 km langen Fernwärmestrecke als Mangel. De
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
12 Haftungsfragen im Tiefbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern einen auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Nießbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (§ 11 Abs. 6 zu § 909 BGB m.w.N. , 48 ). § 909 BGB schützt nur die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks. Das Eigentumsrecht nach § 903 BGB gibt dem Grundstückseigentümer ...
Seibel, Mark
Gerichtliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen (§ 404a ZPO) - dargestellt anhand eines Beispielsfalles
aus: Mängel und Schäden beim Wärmeschutz. Problempunkte und Sanierung. 51. Frankfurter Bausachverständigentag 2016. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Zudem werden praxistaugliche Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen vorgestellt. 1 ZPO hat das Gericht die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht - und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs.
Seibel, Mark - mit einer Anmerkung von Staudt, Michael
26. Die gerichtliche Leitung der Sachverständigentätigkeit (§ 404a ZPO)
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In privaten Bauprozessen wird Sachverständigen häufig die grundsätzlich allein von den Gerichten zu beurteilende Frage der Vertragsauslegung – z.B. die Ermittlung der Soll-Beschaffenheit einer Bauleistung – überlassen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht – und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs. Erst wenn die – vom Gericht und nicht vom Sachverständigen vorzunehmende &ndash...
II Baugenehmigungsrechtliche Aspekte
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Der materielle Teil enthält insbesondere die einzuhaltenden Anforderungen an die Errichtung, Erhaltung, Änderung, Nutzung und den Abbruch der baulichen Anlagen. Dabei überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB, den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und aufgrund der jeweiligen Landesbauordnung erlassener Vorschriften sowie gegebenenfalls anderer ...
Seibel, Mark
Allgemein anerkannte Regeln der Technik und technische Regelwerke - Relevanz aus rechtlicher Sicht
aus: Bauwerksabdichtung. Planung, Qualitätssicherung und Sanierung. 52. Frankfurter Bausachverständigentag 2017. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 20 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den »...
Seibel, Mark
10. Die Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Zur Inhaltsbestimmung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ kann schon auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu den „allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ gemäß § 330 StGB a.F. (jetzt: § 319 StGB – „allgemein anerkannte Regeln der Technik“) zurückgegriffen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber, wenn er den Begriff „anerkannte Regeln der Technik“ verwendet, verkürzt auf die „...
Seibel, Mark
(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik und mangelhafte Bauleistung
aus: Eingriffe in bestehende Bausubstanz. Problempunkte, Qualitätssicherung und Schadenssanierung. 54. Frankfurter Bausachverständigentag 2019. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 18 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den &...
Liebheit, Uwe
Wann begründen fachtechnische Erfahrungssätze technische Regelwerke? - Abweichen von Regelwerken: bauordnungsrechtliche und haftungstechnische Konsequenzen - Haftungsfallen vermeiden
aus: Sanieren außerhalb der Normen - Ausnahmezustand Sanierung? Sonderband anlässlich des 6. Sachverständigentages der WTA-D im November 2015 in Weimar. Gänßmantel, Jürgen; Eßmann, Frank; Geburtig, Gerd; Worch, Anatol (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Sobald sich aus Erkenntnissen in der Baupraxis ergibt, dass anerkannte Regeln der Technik nicht zur Herstellung eines funktionstauglichen Werks geeignet sind, verdienen entsprechende Regeln der Technik nicht mehr die Bezeichnung »anerkannte Regeln der Technik«. Kniffka 12 bezeichnet die Auffassung, dass ein Auftragnehmer stillschweigend die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik verspricht, zu Recht als zweifelhaft, wenn sich die ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Boldt, Antje
31. Adjudikation
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Die Vereinbarung eines Adjudikationsverfahrens erfolgt zwischen den Parteien ähnlich einer Schiedsgerichtsvereinbarung, wobei die Parteien konkrete Regelungen zur Ausgestaltung des Verfahrens und zu den Kompetenzen des Adjudikators festlegen sollten. 8 Siehe hierzu Boldt, Adjudication-Verfahren: Regelungen für das Verfahren zur vorläufigen außergerichtlichen Streitentscheidung, Jahrbuch Baurecht 2009, S. 115 ff.; ausführlich Boldt, Vorläufige baubegleitende Streitentscheidung durch ein ...
mehr Buchkapitel
Treffer: 1 bis 5
ETA-18/0975 Zulassung
vom: 21.12.2018
– abgelaufen
PFEIFER Schrägstützenanker MoFi 12/16. Befestigung für Druck-Zug-Abstützungen für vorgefertigte Wand- und Stützenelemente
Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH
ETA-18/0975 Zulassung
vom: 21.12.2018
– abgelaufen
PFEIFER Fastener for push-pull props MoFi 12/16. Fastener for push-pull props for precast wall/column
elements
Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH
2012-07-4129-02 Prüfzeugnis
vom: 25.07.2012
– abgelaufen
Absturzsichernde Verglasung nach TRAV gemäß Bauregelliste A Teil 3 Lfd. Nr. 2.12
Verroplan GmbH
Z-21.2-283 Zulassung
vom: 24.01.1985
– abgelaufen
Bierbach-Luftschichtanker allgemein Baurechtlich zugellassen.
Ernst Bierbach GmbH & Co. KG
Z-21.2-283 Zulassung
vom: 04.07.1983
– abgelaufen
Bierbach-Luftschichtanker allgemein bauaufsichtlich /Baurechtlich zugelassen.
Ernst Bierbach GmbH & Co. KG
* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.
Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen
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