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Liste der Publikationen zum Thema "Bauvertragsrecht"


Bücher, Broschüren: (36)

Baurechtliche und -technische Themensammlung. Heft 10: Bauen mit Bauprodukten nach europäischem und nationalem Recht
Thomas Ziegler, Matthias Zöller
Baurechtliche und -technische Themensammlung. Heft 10: Bauen mit Bauprodukten nach europäischem und nationalem Recht
2023, ca. 130 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Schneider - Bautabellen für Ingenieure
Klaus-Jürgen Schneider
Schneider - Bautabellen für Ingenieure
mit Berechnungshinweisen und Beispielen
25., Aufl.
2022, 1696 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Nachträge im Bauvertragsrecht
Stefan Althaus
Nachträge im Bauvertragsrecht
C.H.Beck Baurecht
Nachtragsvergütung, Entschädigung und Schadenersatz bei Bauverträgen nach BGB und VOB/B
2., Aufl.
2022, XXIII, 454 S., 240 mm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
 
 

Schneider - Bautabellen für Architekten
Klaus-Jürgen Schneider, Kerstin Rjasanowa
Schneider - Bautabellen für Architekten
Entwurf - Planung - Ausführung
25., Aufl.
2022, 1392 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Ingenstau / Korbion, VOB Teile A und B - Kommentar
Ingenstau / Korbion, VOB Teile A und B - Kommentar
Kommentar
22., Aufl.
2022, 3100 S., Hardcover
Werner
 
 

Bauträgerkauf und Baumodelle
Hans-Egon Pause, Achim Olrik Vogel
Bauträgerkauf und Baumodelle
C.H.Beck Baurecht
7., Aufl.
2022, LI, 672 S., 240 mm, Hardcover
Beck Juristischer Verlag
 
 

Bauvertragsrecht
Bauvertragsrecht
Kommentar zu den Grundzügen des gesetzlichen Bauvertragsrechts ()) 631-650v BGB) unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
4., Aufl.
2022, XI, 1427 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
 
 

Beck'scher HOAI- und Architektenrechts-Kommentar
Heiko Fuchs
Beck'scher HOAI- und Architektenrechts-Kommentar
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
3., Aufl.
2022, XXV, 2370 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
 
 

Das neue Bauvertragsrecht nach BGB kompakt
Alexander Muchowski
Das neue Bauvertragsrecht nach BGB kompakt
Baurecht für Architekten und Ingenieure nach neuem Recht
2., Aufl.
2021, viii, 125 S., 16 SW-Abb. 210 mm, Softcover
Springer
 
 

Fachwissen Fliesentechnik
Claudia Steiner, Walter Mauer, Reinhold P. Bäder
Fachwissen Fliesentechnik
mit Fragen, Antworten und Beispielen für Ausbildung und Praxis
2021, 468 S., 182 farbige Abbildungen und 69 Karten/Tabellen. 24 cm, Hardcover
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH &Co. KG
 
 


weitere Bücher zum Thema: Bauvertragsrecht

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Forschungsberichte: (2)

Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung

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Analyse von Bauverträgen mit Verbrauchern. Abschlussbericht
Heike Böhmer, Horst Helmbrecht
Analyse von Bauverträgen mit Verbrauchern. Abschlussbericht
Bauforschung, Band T 3257
2011, 39 S., 19 Abb.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen im Hinblick auf eine optimierte Abwicklung und zur Senkung von Konfliktpotential am Beispiel von VOB, NEC und FIDIC. Abschlussbericht
Josef Zimmermann, Mathias Hamann
Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen im Hinblick auf eine optimierte Abwicklung und zur Senkung von Konfliktpotential am Beispiel von VOB, NEC und FIDIC. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2710
2009, 182 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

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Zeitschriftenartikel: (415)

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Mintgens, Jürgen F. J.; Janßen, Niklas
Wozu schriftlich? Die Risiken eines Vertragsschlusses ohne schriftlichen Bauvertrag
Der Bauschaden, 2022
Zilius, Jochen
Das aktuelle Baurechtsurteil. Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag
Tab Das Fachmedium der TGA-Branche, 2022
Stretz, Anna
Die unklare Baubeschreibung und ihre Auslegung gem. § 650k Abs. 2 BGB
Baurecht, 2022
Steffen, Marc
Die unvollständige Leistungsbeschreibung - Vergütungsansprüche für nicht beschriebene aber zwingend erforderliche Leistungen - (Anmerkung zu KG, Urt. v. 07.09.2021 - 21 U 86/21)
Baurecht, 2022
Schlimbach, Rebecca; Moll, Rüdiger; Friedhoff, Tobias; Kremer, Marcel
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bauvertrags- und Architektenrecht im Jahr 2021
Baurecht, 2022
Moufang, Oliver
"Mängel"rechte vor bzw. ohne Abnahme - rechtliche Möglichkeiten des Bestellers nach dem BGB-Bauvertrag
Baurecht, 2021
Ganten, Hans
Reformbedarf zum Mängelhaftungsrecht in der VOB/B nach heutiger Rechtslage, insbesondere nach der Bauvertragsnovelle vom 10.3.2017
Der Bausachverständige, 2021
Kretschmer, Christoph; Schlimbach, Rebecca; Friedhoff, Tobias
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bauvertrags- und Architektenrecht im Jahr 2020
Baurecht, 2021
Kraft, Dominik; Welter, Ulrich
In der Zielfindungsphase. Das Bauvertragsrecht als Anreiz zur Ausschöpfung der Vertragsfreiheit
Vergabe Navigator, 2021
Schmeel, Günter
Schriftform, Textform, Papierform, Telekommunikative Übermittlung - was gilt am Bau?
Baurecht, 2021

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Bauvertragsrecht

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Aufsätze aus Sammelbänden: (49)

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Kumlehn, Frank; Schwerdtner, Patrick
"Tatsächlich erforderlich" statt "kalkulatorisch": Erfahrungen mit der neuen Nachweisführung in Deutschland 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Markus, Jochen
Der Kausalitätsnachweis bei Leistungsabweichungen aus deutscher Sicht 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Lessiak, Rudolf
Rechtlicher Rahmen für den Einsatz von digitalen Werkzeugen zur Reduktion von Bauablaufstörungen und Mehrkosten 2019
Quelle: 17. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Reduktion von Bauablaufstörungen und systematischer Umgang mit Mehrkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Ganten, Hans
Begriff des Baumangels 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Krieter, Andreas
Erste Erfahrungen mit dem neuen Bauvertragsrecht 2019
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 12. Europäischer Kongress (EBH 2019) 23./24. Oktober 2019, Gürzenich Köln, Deutschland. Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum
Fischer, Peter
Für den Rohrleitungsbau relevante Neuerungen des BGB. Eine Übersicht 2019
Quelle: 33. Oldenburger Rohrleitungsforum 2019. Rohrleitungen - Transportmedium für Trinkwasser und Abwasser. Mit CD-ROM; Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau Oldenburg
Hutt, Alexander
Nachweis der tatsächlich erforderlichen Kosten bei Eigen- und Fremdleistungen 2018
Quelle: Vertragsänderungen und Vergütungsansprüche nach neuem Bauvertragsrecht. Beiträge zum Braunschweiger Baubetriebsseminar vom 16. Februar 2018; Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb
Kattenbusch, Markus
Methodisches Vorgehen bei der Ermittlung eines Vergütungsanspruchs anhand tatsächlich erforderlicher Kosten 2018
Quelle: Vertragsänderungen und Vergütungsansprüche nach neuem Bauvertragsrecht. Beiträge zum Braunschweiger Baubetriebsseminar vom 16. Februar 2018; Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb
Fischer, Christian Felix; Jung, Martin
Neues Bauvertragsrecht. Chancen für Mediation und Adjudikation 2018
Quelle: 8. Kongress Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft am 16.03.2018, ausgerichtet durch die DGA-Bau und den VdBauImm; Schriftenreihe der DGA-Bau
Kern, Jochen
Aspekte zum neuen Werkvertragsrecht und zur Gewährleistung bei der Schimmelpilzsanierung 2018
Quelle: Schimmelpilz-Handbuch - Praxiswissen zu Schimmelpilzschäden in Gebäuden. Mikrobiologie + Gesundheit - Bautechnik + Arbeitsschutz - Versicherung, Bewertung + Recht; Bau und Immobilien

weitere Aufsätze zum Thema: Bauvertragsrecht

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Dissertationen: (2)

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Muchowski, Alexander
Risikoverteilung in internationalen Mustervertragsbedingungen für Bauleistungen - Analyse der Regelungsmechanismen und Entwicklung einer fairen Risikoabgrenzung zwischen den Vertragsparteien (kostenlos)
2019
Sundermeier, Matthias
Gestaltungsvorschläge einer "Neuen Vertragsordnung" für Bauleistungen - eine ingenieurökonomische Analyse des VOB/B-Bauvertragsrechts (kostenlos)
2009

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Rechtsbeiträge: (345)
IBR 2023, 2166
Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit verjährt in drei Jahren ab Anforderung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(LG München I, Urteil vom 30.12.2022 - 2 O 15750/21 (nicht rechtskräftig))

Zwei Eigentümer (E) schließen mit einem Architekten (A) einen Generalplanervertrag vor dem 01.01.2018 ab. Am 15.10.2018 fordert A eine Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB a.F. i.H.v. rund 1,4 Mio. Euro. Die E stellen keine Sicherheit binnen angemessene


IBR 2023, 2148
Keine Revision im einstweiligen Verfügungsverfahren!
VorsRiOLG Thomas Manteufel, Köln
(BGH, Beschluss vom 30.11.2022 - VII ZA 3/22)

Der Antragsteller erstrebt im Wege der einstweiligen Verfügung die Herausgabe von Gewebeproben im Zusammenhang mit einem Abstammungsgutachten, das er beim Beklagten hat erstellen lassen. Das Amtsgericht wies den Antrag ab, das Landgericht wies seinen Antr


IBR 2023, 2116
Mängelansprüche wegen Bauüberwachungsfehlern verjähren in fünf Jahren!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Janis Heiliger, Düsseldorf
(OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.04.2022 - 8 U 96/20)

Die Parteien streiten sich um einen Schadensersatz in Form eines Kostenvorschusses zur Beseitigung von Mängeln bei der Bauüberwachung. Der Architekt ist der Auffassung, zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Jahr 2018 sei die fünfjährige Verjährungsfrist bere


IBR 2023, 77
Vergemeinschaftungsbeschluss bleibt wirksam!
RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2022 - 2 U 2777/21)

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verlangt vom Bauträger (B) u. a. Kostenvorschuss für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum bzw. zu dessen Fertigstellung sowie die Feststellung, dass B für weitere Mängelbeseitigungskosten und


IBR 2023, 70
Arglist verlängert die Mängelhaftung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(OLG Köln, Urteil vom 13.04.2022 - 11 U 22/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))

Der Auftragnehmer (AN) führt von 2004 bis 2010 sukzessive sechs Straßenbaumaßnahmen durch. Laut Vorgabe in den Leistungsverzeichnissen soll der AN ein Pflasterbett aus natürlichem Basalt herstellen. Stattdessen verwendet der AN ein industrielles Recycling


IBR 2023, 116
Auch im Eilverfahren nach § 650d BGB: Feststellungsantrag ist zulässig!
RiOLG Dr. Georg Rehbein, Bonn
(LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 22.04.2022 - 2 O 119/22)

Der Auftraggeber (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit der Ausführung von Stahlbauarbeiten. Dem Vertrag mit einem Auftragsvolumen von ca. 450.000 Euro liegen das Leistungsverzeichnis (LV) des AG sowie die VOB/B zu Grunde. Nach Aufnahme der Arbeiten u


IBR 2023, 4
Nicht alle geforderten Unterlagen vorgelegt: Kein Bauvertrag zu Stande gekommen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederik Ulbrich, Hamburg
(OLG Oldenburg, Urteil vom 12.08.2021 - 14 U 262/20; BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - VII ZR 829/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Auftraggeber (AG) verhandelt mit seinem potenziellen Nachunternehmer (NU) über die Auftragsmodalitäten. Gegenstand der Verhandlung ist u. a. die Frage, ob für den NU eine Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft besteht. Aus Haftungsgründ


IBR 2022, 516
Schönheitsfehler sind hinzunehmen!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2021 - 4 U 199/20; BGH, Beschluss vom 29.06.2022 - VII ZR 63/22 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Auftragnehmer (AN) wird mit Fliesenverlegearbeiten in einer Saunalandschaft beauftragt. Nach der Abnahme kommt es in den Nassbereichen zu weißlichen Ausblühungen an den Bodenfliesen, zudem lösen sich Fliesen ab. Der Auftraggeber (AG) fordert vom AN ei


VPR 2022, 1000
Konzernverbundenheit allein ist kein Nachweis der Leistungsfähigkeit!
RA Dr. Helmut Miernik, Düsseldorf
(VK Bund, Beschluss vom 03.06.2022 - VK 1-45/22 (nicht bestandskräftig))

Der Auftraggeber (AG) will Bewachungsleistungen vergeben und führt hierzu ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. In den Teilnahmebedingungen werden Eigenerklärungen und Referenzen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit g


IBR 2022, 423
VOB/B ist "als Ganzes" zu vereinbaren!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, Dipl.-Verw. (FH) Julia Zerwell, Frankfurt a.M.
(VK Südbayern, Beschluss vom 14.02.2022 - 3194.Z3-3_01-21-44)

Die Vergabestelle schrieb eine Neubaumaßnahme aus, wobei einziges Zuschlagskriterium der Preis sein sollte. Inhalt der - als vorrangig definierten - Leistungsbeschreibung war ein Bauvertrag mit umfassenden Regelungen und Vertragsbedingungen, der weitgehen



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Buchkapitel: (53)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...


Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...


Seibel, Mark
11. Die Bedeutung von Herstellervorschriften für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Herstellerrichtlinien dürften nicht mit „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ – die immer einzuhalten seien und deren Nichtbeachtung wegen des Risikopotenzials regelmäßig einen Mangel begründe – gleichgesetzt werden. Ein Verstoß gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ führt regelmäßig – sofern die Parteien keine davon abweichende Beschaffenheit wirksam vereinbart haben 42 – zur Mangelhaftigkeit der Werkleistung. Entgegen der ...


Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...


Seibel, Mark
10. Die Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Zur Inhaltsbestimmung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ kann schon auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu den „allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ gemäß § 330 StGB a.F. (jetzt: § 319 StGB – „allgemein anerkannte Regeln der Technik“) zurückgegriffen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber, wenn er den Begriff „anerkannte Regeln der Technik“ verwendet, verkürzt auf die „...


Seibel, Mark
(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik und mangelhafte Bauleistung
aus: Eingriffe in bestehende Bausubstanz. Problempunkte, Qualitätssicherung und Schadenssanierung. 54. Frankfurter Bausachverständigentag 2019. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 18 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den &...


Seibel, Mark
Allgemein anerkannte Regeln der Technik und technische Regelwerke - Relevanz aus rechtlicher Sicht
aus: Bauwerksabdichtung. Planung, Qualitätssicherung und Sanierung. 52. Frankfurter Bausachverständigentag 2017. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 20 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den »...


Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
9.3 Die einzelnen Rechtsbeziehungen
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Das Gesetz regelt die grundsätzlichen Pflichten von Mieter und Vermieter: Der Vermieter hat gegen Zahlung des Mietzinses den Gebrauch an der Mietsache zu gewähren und diese in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Denn ist der Mieter vertraglich selbst zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet, haftet der Vermieter nicht mehr für solche Mängel der Mietsache, die dieser vertraglich übernommenen Erhaltungspflicht des Mieters unterliegen. Setzt der Mieter dem Vermieter zur Mangelbeseitigung eine ...


Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.1.6 Gesetzliche und behördliche Bestimmungen
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019

Im Bauvertragsrecht sind die anerkannten Regeln der Technik, nicht in jedem Fall DIN-Normen oder VDI-Richtlinien, der Maßstab, nach dem sich die Mangelfreiheit des Bauwerks richtet. dessen Planer, die Vorgaben der Baugenehmigung bei der Auftragsvergabe an den Einzelunternehmer umzusetzen und ihm dazu gegebenenfalls die notwendigen Informationen über die Inhalte der Baugenehmigung zu geben. Grundsätzlich schuldet der Unternehmer die Funktionsfähigkeit seines Werks, die bei unrichtiger oder ...


Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.1.3 Leistungs-Soll Anerkannte Regeln der Technik
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019

Fälschlicherweise wird der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ immer wieder – selbst vereinzelt von Gerichten – mit dem Begriff „Stand der Technik“ gleichgesetzt. Gegenüber den anerkannten Regeln der Technik handelt es sich beim „Stand der Technik“ allerdings um eine fortgeschrittene Entwicklung. DIN-Normen, VDI-Richtlinien oder andere technische Regelwerke sind den anerkannten Regeln der Technik untergeordnet und deshalb nur ...



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