Liste der Publikationen zum Thema "Bauvertragsrecht"
Baurechtliche und -technische Themensammlung. Heft 10: Bauen mit Bauprodukten nach europäischem und nationalem Recht
2021, ca. 130 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Bauleiter-Handbuch Auftragnehmer
Praxisbeispiele, Checklisten, Musterbriefe, Aufgaben des Bauleiters
5., Aufl.
2020, 460 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Schneider - Bautabellen für Ingenieure
mit Berechnungshinweisen und Beispielen
24., Aufl.
2020, 1696 S., 21 cm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Baubetrieb, Bauwirtschaft, Bauprozessmanagement
2020, 1532 S., 210 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
Spezialkommentar zu den 631-650 v BGB
2020, 1078 S., 207 mm, Hardcover
Nomos
Bauvertragsrecht kompakt nach VOB/B und BGB
Kerninhalte - Übersichten - Ablaufdiagramme
2020, 269 S., 210 mm, Buch
Reguvis Fachmedien
Praxishandbuch Architektenrecht
Das neue BGB-Bauvertragsrecht für Architekten und Ingenieure
2019, XIV, 266 S., 21 cm, Softcover
Reguvis Fachmedien
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)
2019, 1146 S., 210 mm, Buchleinen
Beuth
Die wichtigsten Vorschriften für Baupraxis und Auftragsvergabe mit Erläuterungen der Neuregelungen 2019
11., Aufl.
2019, 632 S., 244 mm, Softcover
Bundesanzeiger
weitere Bücher zum Thema: Bauvertragsrecht
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Analyse von Bauverträgen mit Verbrauchern. Abschlussbericht
Bauforschung, Band T 3257
2011, 39 S., 19 Abb.,
Fraunhofer IRB Verlag
Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen im Hinblick auf eine optimierte Abwicklung und zur Senkung von Konfliktpotential am Beispiel von VOB, NEC und FIDIC. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2710
2009, 182 S., zahlr. Abb. u. Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Reformbedarf zum Mängelhaftungsrecht in der VOB/B nach heutiger Rechtslage, insbesondere nach der Bauvertragsnovelle vom 10.3.2017
Der Bausachverständige, 2021
Böhme, Sabina; Bonso, Bernd
Qualitätsnachweis der Wohnimmobilie oder Kauf der Katze im Sack?
Der Bausachverständige, 2021
Röbling, Sven H.
Auswirkungen von Corona der Baupraxis. Virus-Pandemie
EnEV Baupraxis, 2020
Luz, Uwe
Vergütungsanpassungen bei Mehrmengen gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B. Zur begrenzten Tragweite des Urteils des BGH vom 08.08.2019
Baurecht, 2020
May, Timo; Rosendahl, Danilo
Die Abrechnung von Allgemeinen Geschäftskosten bei Nullmengen!
Baurecht, 2020
Jochem, Rudolf
Top-Thema: Das Anordnungsrecht des Bauherrn gegenüber dem Architekten?
Der Bausachverständige, 2020
Leitgeb, Stephan
Bitte abnehmen! Müssen Handwerksunternehmer ihre Vergütung gerichtlich geltend machen, sollte unbedingt sichergestellt sein, dass die erbrachten Werkleistungen abgenommen sind (kostenlos)
Bauhandwerk, 2020
Rodde, Nina; Enge, Felix
Alles im Flow - Lean Termin Management
Baurecht, 2020
Nober, Robert; Kretschmer, Christoph; Schlimbach, Rebecca; Moll, Rüdiger
Die Rechtsprechung des VII. Zivilsenats zum Bauvertrags- und Architektenrecht im Jahr 2019
Baurecht, 2020
Pauly, Holger
Die misslungene Vorschrift des § 650 p Abs. 2 BGB - Korrektur oder Streichung?
ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht, 2020
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Bauvertragsrecht
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Begriff des Baumangels 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Krieter, Andreas
Erste Erfahrungen mit dem neuen Bauvertragsrecht 2019
Quelle: Forum Holzbau Urban Köln. 12. Europäischer Kongress (EBH 2019) 23./24. Oktober 2019, Gürzenich Köln, Deutschland. Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum
Fischer, Peter
Für den Rohrleitungsbau relevante Neuerungen des BGB. Eine Übersicht 2019
Quelle: 33. Oldenburger Rohrleitungsforum 2019. Rohrleitungen - Transportmedium für Trinkwasser und Abwasser. Mit CD-ROM; Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau Oldenburg
Lessiak, Rudolf
Rechtlicher Rahmen für den Einsatz von digitalen Werkzeugen zur Reduktion von Bauablaufstörungen und Mehrkosten 2019
Quelle: 17. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Reduktion von Bauablaufstörungen und systematischer Umgang mit Mehrkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Schmidt, Kolja
30 Tage bis zum Einvernehmen: Die besondere Bedeutung der Planungsleistungen bei nachträglichen Änderungen 2018
Quelle: Vertragsänderungen und Vergütungsansprüche nach neuem Bauvertragsrecht. Beiträge zum Braunschweiger Baubetriebsseminar vom 16. Februar 2018; Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb
Drobny, Detlev
Zukunft der VOB 2018
Quelle: Tagungsband 8. Stuttgarter Runde. Expertenforum zur Kanalsanierung Stuttgart 21.03.2018
Kern, Jochen
Aspekte zum neuen Werkvertragsrecht und zur Gewährleistung bei der Schimmelpilzsanierung 2018
Quelle: Schimmelpilz-Handbuch - Praxiswissen zu Schimmelpilzschäden in Gebäuden. Mikrobiologie + Gesundheit - Bautechnik + Arbeitsschutz - Versicherung, Bewertung + Recht; Bau und Immobilien
Fuchs, Heiko
Kooperation und Kommunikation: Anforderungen an die Vertragspartner nach neuem Bauvertragsrecht 2018
Quelle: Vertragsänderungen und Vergütungsansprüche nach neuem Bauvertragsrecht. Beiträge zum Braunschweiger Baubetriebsseminar vom 16. Februar 2018; Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb
Kniffka, Rolf
Anordnungsrecht, Vergütungsanpassung und einstweilige Verfügung nach neuem Bauvertragsrecht 2018
Quelle: Vertragsänderungen und Vergütungsansprüche nach neuem Bauvertragsrecht. Beiträge zum Braunschweiger Baubetriebsseminar vom 16. Februar 2018; Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb
Fischer, Christian Felix; Jung, Martin
Neues Bauvertragsrecht. Chancen für Mediation und Adjudikation 2018
Quelle: 8. Kongress Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft am 16.03.2018, ausgerichtet durch die DGA-Bau und den VdBauImm; Schriftenreihe der DGA-Bau
weitere Aufsätze zum Thema: Bauvertragsrecht
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Risikoverteilung in internationalen Mustervertragsbedingungen für Bauleistungen - Analyse der Regelungsmechanismen und Entwicklung einer fairen Risikoabgrenzung zwischen den Vertragsparteien (kostenlos)
2019
Sundermeier, Matthias
Gestaltungsvorschläge einer "Neuen Vertragsordnung" für Bauleistungen - eine ingenieurökonomische Analyse des VOB/B-Bauvertragsrechts (kostenlos)
2009
Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
(LG Landau, Urteil vom 30.12.2020 - 2 O 105/19)
2015 beauftragte der Auftraggeber (AG) den Architekten (A) und den Auftragnehmer (AN) mit der Planung und Errichtung eines Anbaus an einem Einfamilienhaus. Zudem beauftragte er einen Dritten mit Fundamentarbeiten. Der AN hatte u. a. die statische Berechnu
IBR 2021, 2466
Ausführung von Malerarbeiten: Bauvertrag oder Werkvertrag mit Bauwerksbezug?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg
(KG, Urteil vom 02.03.2021 - 21 U 1098/20)
Der Auftragnehmer (AN) nimmt den Auftraggeber (AG) im Wege einer einstweiligen Verfügung gem. § 650d BGB auf Zahlung wegen umstrittener Vergütungsnachträge in Anspruch. Der AN ist ein Malerunternehmen, der AG ein öffentliches Wohnungsunternehmen. Der AG l
IBR 2021, 187
Sicherungshypothek für Planer ohne Wertsteigerung des Grundstücks?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München
(KG, Beschluss vom 05.01.2021 - 27 W 1054/20)
Zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Architekten besteht ein am 18.10.2019 geschlossener Architektenvertrag. Der Architekt verlangt im März 2020 vom AG Sicherheit gem. § 650f BGB. Der AG stellt keine Sicherheit. Der Architekt kündigt den Vertrag. Zu die
IBR 2021, 175
Termin in Baubesprechung vereinbart: Kontroll- oder Vertragsfrist?
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020 - 10 U 124/20)
Der Auftragnehmer (AN) soll zwischen dem 16.07.2018 und dem 31.08.2018 Dachabdichtungsarbeiten ausführen. In einer Baubesprechung wird vereinbart und protokolliert, dass die Dachrandsicherung und das Gerüst zum 23.07.2018 erbracht werden sollen, damit ein
IBR 2021, 2412
Müssen zur Schadensminderung auch Rechtsmittel ergriffen werden?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(OLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2018 - 7 U 40/18; BGH, Beschluss vom 07.10.2020 - VII ZR 12/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Betreiber (B) unterhält die Abwasserentsorgung eines Chemieparks. Der Hersteller (H) produziert dort Enteisungsmittel. H leitete Schmutzabwasser in das Reinabwassernetz ein. Im Mai 2013 übermittelte das Landesverwaltungsamt (LVwA) den Entwurf eines Fe
IBR 2021, 172
Wie werden Erdbauarbeiten prüfbar abgerechnet?
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(OLG München, Beschluss vom 15.07.2019 - 9 U 1957/18 Bau; BGH, Beschluss vom 20.04.2020 - VII ZR 173/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) verlangt vom Auftraggeber (AG), einem Bauträger, Vergütung für Erdaushubarbeiten i.H.v. rund 22.200 Euro. Die Geltung der VOB/B hatten die Parteien nicht vereinbart. Der AG beruft sich u. a. auf mangelnde Passivlegitimation und rügt
IBR 2021, 2246
Absicherungsfähige Ansprüche beim Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Thomas Krebs, Berlin
(LG Münster, Urteil vom 18.01.2021 - 212 O 120/20)
Der Auftragnehmer (AN) wird vom Auftraggeber (AG) mit der Ausführung von über 2.700 Kernbohrungen in drei Gebäuden beauftragt. Im ersten Gebäude kam es zu Beginnstörungen aufgrund nicht abgeschlossener Planung. Der AG beauftragt in der Folge ein weiteres
IBR 2021, 119
Schlösseraustausch ist keine Kündigung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Koblenz, Beschluss vom 02.11.2017 - 10 U 1434/16; BGH, Beschluss vom 15.04.2020 - VII ZR 282/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) wird vom Auftraggeber (AG) im Jahr 2013 mit Umbauarbeiten in einem Bestandsgebäude gegen Vergütung von rund 71.000 Euro beauftragt und beginnt am 09.11.2013 mit seinen Leistungen. Ende November kommt es zwischen den Parteien zu Diff
IBR 2020, 667
Verschleiß ist kein Mangel!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(BGH, Urteil vom 09.09.2020 - VIII ZR 150/18)
Ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler (V) verkauft an einen Verbraucher (K) zu privaten Zwecken einen neun Jahre alten Peugeot 307 CC mit der Aussage TÜV/AU neu zu 5.650 Euro. Drei Monate nach Übergabe im Januar 2014 rügt K starke Geräuschentwicklungen
IBR 2020, 617
Kein Recht zur "dritten Andienung"!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(BGH, Urteil vom 26.08.2020 - VIII ZR 351/19)
Der Käufer (K) kauft einen Neuwagen, der Lackiermängel aufweist. K setzt dem Verkäufer (V) am 14.05.2018 eine Frist zur Nachbesserung bis zum 30.05.2018. Am 28.05.2018 bietet V an, dass K bei einem Vertragshändler seiner Wahl zum Zwecke der Nachbesserung
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Seibel, Mark
11. Die Bedeutung von Herstellervorschriften für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Herstellerrichtlinien dürften nicht mit „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ – die immer einzuhalten seien und deren Nichtbeachtung wegen des Risikopotenzials regelmäßig einen Mangel begründe – gleichgesetzt werden. Ein Verstoß gegen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ führt regelmäßig – sofern die Parteien keine davon abweichende Beschaffenheit wirksam vereinbart haben 42 – zur Mangelhaftigkeit der Werkleistung. Entgegen der ...
Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...
Seibel, Mark
10. Die Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Baumangelbeurteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Zur Inhaltsbestimmung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ kann schon auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu den „allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ gemäß § 330 StGB a.F. (jetzt: § 319 StGB – „allgemein anerkannte Regeln der Technik“) zurückgegriffen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber, wenn er den Begriff „anerkannte Regeln der Technik“ verwendet, verkürzt auf die „...
Seibel, Mark
(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik und mangelhafte Bauleistung
aus: Eingriffe in bestehende Bausubstanz. Problempunkte, Qualitätssicherung und Schadenssanierung. 54. Frankfurter Bausachverständigentag 2019. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 18 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den &...
Seibel, Mark
Allgemein anerkannte Regeln der Technik und technische Regelwerke - Relevanz aus rechtlicher Sicht
aus: Bauwerksabdichtung. Planung, Qualitätssicherung und Sanierung. 52. Frankfurter Bausachverständigentag 2017. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Normgeber, wenn er von den »anerkannten Regeln der Technik« spricht, verkürzt auf die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« Bezug nimmt. 20 In technikrechtlicher Hinsicht müsste der Gesetzgeber daher richtigerweise immer von den »allgemein anerkannten Regeln der Technik« sprechen, weshalb die Verwendung des Begriffs »anerkannte Regeln der Technik« (z. B. in § 4 Abs. Von den »...
Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
9.3 Die einzelnen Rechtsbeziehungen
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Das Gesetz regelt die grundsätzlichen Pflichten von Mieter und Vermieter: Der Vermieter hat gegen Zahlung des Mietzinses den Gebrauch an der Mietsache zu gewähren und diese in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Denn ist der Mieter vertraglich selbst zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet, haftet der Vermieter nicht mehr für solche Mängel der Mietsache, die dieser vertraglich übernommenen Erhaltungspflicht des Mieters unterliegen. Setzt der Mieter dem Vermieter zur Mangelbeseitigung eine ...
Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.1.6 Gesetzliche und behördliche Bestimmungen
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Im Bauvertragsrecht sind die anerkannten Regeln der Technik, nicht in jedem Fall DIN-Normen oder VDI-Richtlinien, der Maßstab, nach dem sich die Mangelfreiheit des Bauwerks richtet. dessen Planer, die Vorgaben der Baugenehmigung bei der Auftragsvergabe an den Einzelunternehmer umzusetzen und ihm dazu gegebenenfalls die notwendigen Informationen über die Inhalte der Baugenehmigung zu geben. Grundsätzlich schuldet der Unternehmer die Funktionsfähigkeit seines Werks, die bei unrichtiger oder ...
Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.1.3 Leistungs-Soll Anerkannte Regeln der Technik
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Fälschlicherweise wird der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ immer wieder – selbst vereinzelt von Gerichten – mit dem Begriff „Stand der Technik“ gleichgesetzt. Gegenüber den anerkannten Regeln der Technik handelt es sich beim „Stand der Technik“ allerdings um eine fortgeschrittene Entwicklung. DIN-Normen, VDI-Richtlinien oder andere technische Regelwerke sind den anerkannten Regeln der Technik untergeordnet und deshalb nur ...
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Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen
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Bücher, Broschüren (auch kostenlos), Fachzeitschriften, Zeitschriftenartikel, Merkblätter, Richtlinien, Normen, Bauforschungsberichte, Dissertationen, Zulassungen, Prüfbescheide
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