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Liste der Publikationen zum Thema "Bekanntmachung"


Bücher, Broschüren: (7)

Standardfälle Baurecht
Manuela Schmidt
Standardfälle Baurecht
12., Aufl. 2021
2021, 146 S., 21 cm, Softcover
Niederle Media
 
 

DWA-Themen T3/2020, Oktober 2020. Vergabe von Ingenieurleistungen mit VgV-F-Verfahren - Anwendungsbeispiel zum Merkblatt DWA-M 820-1
DWA-Themen T3/2020, Oktober 2020. Vergabe von Ingenieurleistungen mit VgV-F-Verfahren - Anwendungsbeispiel zum Merkblatt DWA-M 820-1
DWA-Themen, Band T3/2020
2020, 27 S., 2 Tab.,
 
 

Einflüsse auf das Vergabeverfahren
Einflüsse auf das Vergabeverfahren
Schnittstellen der öffentlichen Auftraggeber
2020, 258 S., 244 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Standardfälle Baurecht
Manuela Schmidt
Standardfälle Baurecht
12., überarb. Aufl.
2020, 146 S., 21 cm, Softcover
Niederle Media
 
 

Nebenangebote für Bauleistungen
Mirko Seifert
Nebenangebote für Bauleistungen
Aus Forschung und Praxis, Schriftenreihe des Instituts für Baubetriebswesen der Technischen Universität Dresden, Band 19
2018, 167 S., 210 mm, Softcover
expert-verlag
 
 

Eine Zukunft für unsere Vergangenheit. Zum 40. Jubiläum des Europäischen Denkmalschutzjahres (1975-2015
Falser, Michael (Herausgeber); Lipp, Wilfried (Herausgeber)
Eine Zukunft für unsere Vergangenheit. Zum 40. Jubiläum des Europäischen Denkmalschutzjahres (1975-2015)
2015 674 S., Abb., Tab., Lit., Grundr., Kt., Lagepl.,
Bäßler

kostenlos
 
 

Wissenschaftliche Begleitung der Fortschreibung der amtlichen Bekanntmachungen der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung zur Erstellung von Energieausweisen. Online Ressourc
Schettler-Köhler, Horst-Peter (Projektleiter); Lawrenz, Hans-Peter (Projektleiter); Niklasch, Werner; Veerkamp, Stefan
Wissenschaftliche Begleitung der Fortschreibung der amtlichen Bekanntmachungen der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung zur Erstellung von Energieausweisen. Online Ressource
2014 48 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

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Merkblätter, Richtlinien, Normen: (1)
Merkblatt DWA-M 808, April 2019. Handreichungen zur Ausschreibung und zur Wertung von Angeboten für Bauleistungen
Merkblatt DWA-M 808, April 2019. Handreichungen zur Ausschreibung und zur Wertung von Angeboten für Bauleistungen
DWA-Regelwerk, Band M 808
2019, 93 S., 4 Abb., 2 Tab.,
 
 

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Zeitschriftenartikel: (484)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Grosse, Sven
Die Spielregeln des Teilnahmewettbewerbs bestimmt der Auftraggeber!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Grosse, Sven
Der Auftraggeber bestimmt die Spielregeln im Teilnahmewettbewerb!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Finke, Mathias
Abweichende Angaben in Vergabeunterlagen und Leistungsverzeichnis: Rechtzeitig rügen!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Grosse, Sven
Wertung nach Punkten: Vorsicht Falle!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
EMLE
Bescheinigungen von Referenz-Auftraggebern dürfen nicht verlangt werden!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
EMLE
Auftraggeber darf keine Bescheinigungen von Referenz-Auftraggebern verlangen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Böke, Carsten
Wann ist eine Direktvergabe ohne vorherige Bekanntmachung zulässig?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Böke, Carsten
Wann ist eine Direktvergabe ohne vorherige Bekanntmachung zulässig?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Summa, Hermann
Keine sinnlose Verweisung an anderes Gericht!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Schattenfroh, Sebastian
Gerecht. Vergabe von Planungsleistungen - richtiges Bieterverhalten
Landschaftsarchitekten, 2020

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Bekanntmachung

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Aufsätze aus Sammelbänden: (2)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Braun, Michaela
Genehmigungsverfahren von Klärschlammverbrennungsanlagen aus Sicht der Verwaltung 2019 (kostenlos)
Quelle: Verwertung von Klärschlamm 2
Kersandt, Peter
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 2019 (kostenlos)
Quelle: Energie aus Abfall, Band 16

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Rechtsbeiträge: (1280)
IMR 2021, 120
Seit dem 01.12.2020 gilt: Die Zustimmung zu einem Umlaufbeschluss muss nur noch in Textform erklärt werden!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Matthias Seiler, Augsburg
(LG Bremen, Urteil vom 02.10.2020 - 4 S 188/19)

Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verlangt vom Neueigentümer Hausgeldzahlungen, die u. a. durch einen im schriftlichen Verfahren gefassten Beschluss betreffend die Genehmigung der Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne der WEG für das Jahr 201


IBR 2021, 94
Die Spielregeln des Teilnahmewettbewerbs bestimmt der Auftraggeber!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Sven Grosse, Dresden
(VK Nordbayern, Beschluss vom 01.10.2020 - RMF-SG21-3194-5-36)

Eine Kommune schreibt die Planung für den Neubau einer Kindertagesstätte als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus. Nach Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung werden drei bis fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Als Auswah


VPR 2021, 2144
Kein automatischer Ausschluss konzernverbundener Unternehmen bei Loslimitierung!
RAin Julia Herdy, München
(OLG München, Beschluss vom 23.11.2020 - Verg 7/20)

Der Auftraggeber (AG) hat Trockenbauarbeiten ausgeschrieben, die auf zwei Lose aufgeteilt wurden. Jeder Bieter durfte nur auf eines der Lose ein Angebot abgeben (Loslimitierung). Die konzernverbundenen Unternehmen A und B gaben jeweils folgende Angebote a


IBR 2021, 39
Aufklärung zum Umsatz verweigert: Angebot ist auszuschließen!
RA und FA für Vergaberecht Dr. Martin Büdenbender, Köln
(VK Bund, Beschluss vom 27.05.2020 - VK 2-21/20)

Der Auftraggeber (AG) schrieb die Vergabe eines Bauauftrags aus. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangte er in der Auftragsbekanntmachung den Nachweis Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre . Dabei war als M


VPR 2021, 12
Der Auftraggeber bestimmt die Spielregeln im Teilnahmewettbewerb!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Sven Grosse, Dresden
(VK Nordbayern, Beschluss vom 01.10.2020 - RMF-SG21-3194-5-36)

Eine Kommune schreibt die Planung für den Neubau einer Kindertagesstätte als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus. Nach Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung werden drei bis fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Als Auswah


VPR 2021, 36
Abweichende Angaben in Vergabeunterlagen und Leistungsverzeichnis: Rechtzeitig rügen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Mathias Finke, Hamburg
(VK Nordbayern, 07.10.2020 - RMF-SG21-3194-5-39)

Der Auftraggeber (AG) schreibt Busverkehrsleistungen in fünf Losen aus. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertung der Angebote erfolgt laut Vergabeunterlagen durch Vergleich des rabattierten Preises des Gesamtangebots mit der Summe der niedri


VPR 2021, 20
Aufklärung zum Umsatz verweigert: Angebot ist auszuschließen!
RA und FA für Vergaberecht Dr. Martin Büdenbender, Köln
(VK Bund, Beschluss vom 27.05.2020 - VK 2-21/20)

Der Auftraggeber (AG) schrieb einen Bauauftrag aus. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangte der AG in der Auftragsbekanntmachung den Nachweis Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre . Dabei war als Mindestanf


IBR 2020, 657
Vorinformation ersetzt Bekanntmachung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Ingo Wittchen, Hamburg
(VK Lüneburg, Beschluss vom 14.07.2020 - VgK-13/2020)

Eine Kliniken gGmbH ruft europaweit zum Wettbewerb für die Vergabe der labormedizinischen Versorgung im Rahmen eines Labormanagementvertrags auf. Dabei ersetzt sie die Auftragsbekanntmachung nach §§ 37, 40 Abs. 1 VgV durch eine Vorinformation nach § 38 Ab


IBR 2020, 658
Beschaffung von Schutzmasken: Auch operative Geschäftsabwicklung war dringlich!
RA und Notar, FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Wolfgang E. Trautner, Frankfurt a.M.
(VK Bund, Beschluss vom 28.08.2020 - VK 2-57/20)

Zur Beschaffung von Schutzmasken und Ausrüstungen gegen den SARS-CoV-2-Virus in der Frühphase der Corona-Pandemie hatte das Bundesgesundheitsministerium sämtliche denkbaren Bezugswege für Schutzmasken aktiviert. Daher wurden auch sog. Openhouse-Verträge a


VPR 2020, 205
Ausländische Kommune als Anteilseigner: Deutsche GmbH ist Sektorenauftraggeber!
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Oliver Homann, Köln
(VK Berlin, Beschluss vom 22.01.2020 - VK B 1-38/19)

Ein Stromnetzbetreiber (S) schrieb Unterstützungsleistungen für die Konzeption von Informations-, Dialog- und Beteiligungsprozessen europaweit aus. S ist eine GmbH, deren Alleingesellschafter wiederum eine Gesellschaft ist, deren Anteile über eine Kette w



mehr Rechtsbeiträge

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Buchkapitel: (60)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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II Baugenehmigungsrechtliche Aspekte
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Der materielle Teil enthält insbesondere die einzuhaltenden Anforderungen an die Errichtung, Erhaltung, Änderung, Nutzung und den Abbruch der baulichen Anlagen. Dabei überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB, den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung und aufgrund der jeweiligen Landesbauordnung erlassener Vorschriften sowie gegebenenfalls anderer ...



IV Vergabe von Bau- und Planungsleistungen
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Ausnahme: Ein Angebot, das nachweislich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen war, aber bei Öffnung des ersten Angebots aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen hat, ist in die Wertung einzubeziehen. Beispiel: Ein Angebot geht der Poststelle des Auftraggebers rechtzeitig zu; diese leitet das Angebot nicht an den Verhandlungsleiter weiter. Entspricht ein Angebot nicht den vorgegebenen technischen Anforderungen, so hat der ...


Bruckner, Helmut
Stürze, Flachstürze, Abfangungen von Mauerwerk
aus: Gewerk Mauerwerksbau. Richtig ausführen - Fehler vermeiden, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2002

Im Leistungsverzeichnis ist aufzuführen, dass für Flachstürze Auflager mit ≥ 11,5 cm tiefen Auflagern vorhanden sein müssen und die Flachstürze in Mörtel zu verlegen sind. In den Richtlinien für die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen (Fassung August 1977) wird im Abschnitt 5 für die Übermauerung Mauerwerk der Steinfestigkeitsklasse ≥ 12 mit vermörtelten Stoßfugen in Mgr. Unter den gültigen Normen und Richtlinien sind die »Richtlinien für die Bemessung und Ausführung von ...


Kuhn, Stefanie
11 Bauschäden aus Sicht des Betriebs-Haftpflichtversicherers - der Versicherungsschutz des ausführenden Unternehmers
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

Versichertes Risiko: Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers (Ziff. Der Umfang des Haftungsverhältnisses zwischen Schädiger (= Versicherungsnehmer) und Geschädigtem ist nicht immer identisch mit dem Umfang des Deckungsverhältnisses zwischen Versicherungsnehmer (= Schädiger) und Versicherer. 7.10 AHB Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen - ...


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
II. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

1 für die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung zuständigen Gericht vorzulegen, das durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet. (3) Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der nach Absatz 1 Satz 2 Nr. § 4 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 und 4 Satz 1 und § 10 der Gebührenordnung für Ärzte gelten entsprechend; im Übrigen bleiben die §§ 7 und 12 unberührt.


Röhrich, Lothar
A 2 Richtlinien zur DIHK-Mustersachverständigenordnung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

1.1.2 Sachverständige haben einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung, wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen (§§ 3, 3a MSVO) erfüllen. Durch die öffentliche Bestellung erhält der Sachverständige keine hoheitlichen Befugnisse. Der Sachverständige unterliegt der Aufsicht der IHK, die die Einhaltung der Pflichten des Sachverständigen aus der Sachverständigenordnung überwacht und bei Pflichtverstößen Auflagen erteilen oder die öffentliche Bestellung widerrufen kann.


Röhrich, Lothar
6.1 Beispiel einer Wertermittlung im Zwangsversteigerungsverfahren
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Objektart: Miteigentumsanteil an dem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. Grundlage der Wertermittlung sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen, die Informationen und Angaben sowie die Erkenntnisse aus der Ortsbesichtigung, wie sie im Gutachten dokumentiert werden. Im Flächennutzungsplan der Stadt Musterstadt vom ... ist das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt.


Schröder, Wolfgang
Gesetze/Normverweise/Richtlinien/Literaturverzeichnis
aus: Inspektion, Prüfung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen. Analyse, Bewertung, Instandsetzung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2015

2008); Deutsche Übernahme HD 60364-4-43:2010 DIN VDE 0100-460 (VDE 0100-460):2002-08. Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 46: Trennen und Schalten (IEC 60364-4-46:1981, modifiziert); Deutsche Fassung HD 384.4.46 S2:2001 DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2011-03. Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Allgemeine Bestimmungen (IEC 60364-5-51:2005, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-5-51...


Müller, Alexander
Anhang
aus: Schallschutz in der Praxis. Grundlagen - Recht - Fallbeispiele, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

VMPA-SPG-108-97-MV Akustikbüro Schroeder und Lange GmbH Herr Dr.-Ing. VMPA-SPG-108-97-MV Akustikbüro Schroeder und Lange GmbH Herr Dipl.-Ing. VMPA-SPG-161-97-RP Werner Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbH Herr Dipl.-Ing.


Buss, Harald
B.18 Die Baubestimmungen - Technische Norm
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, deren Einführung als Technische Baubestimmungen auf der Grundlage des § 3 der Musterbauordnung erfolgt. (2) Die Verwendung gemeinsamer Bauteile für mehrere bauliche Anlagen ist zulässig, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass die gemeinsamen Bauteile beim Abbruch einer der baulichen Anlagen bestehen bleiben können. Im Einzelnen ...



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Zulassungen und Prüfbescheide: (23)

Treffer 1 bis 20

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P-BWU03-I-16.5.54 Prüfzeugnis vom: 19.11.2020 – aktuell
Feuerschutzmittel "AFLAMMIT MSG" für die Ausrüstung von Zellulosefasergeweben - ausgenommen Jute- und Polyesterfasergeweben als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019, Lfd. Nr. C 3.4
Thor GmbH


P-BWU03-I-16.5.48 Prüfzeugnis vom: 30.10.2020 – aktuell
Feuerschutzmittel "FLOVAN CGN" für die Ausrüstung von Zellulosefasergeweben - ausgenommen Jute - und Polyesterfasergeweben als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach Vollzug des Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung; Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB); Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 20. September 2018, Lfd. Nr. C 3.4
Huntsman Textile Effects (Germany) GmbH


P-BWU03-I-16.3.428 Prüfzeugnis vom: 02.09.2020 – aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Dachbahn "MOGAFLEX P5" oder "Alligatorhaut AS5" oder "Alligatorhaut AS5-E" oder "MOGA Apollo O5T" oder "MOGAPLAST PYE PV200 S5" mit Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit Zwischenlage ohne Dämmung oder auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) für Dachneigungen <20° nach Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019, Lfd. Nr. C 4.8
MOGAT Werke Adolf Böving Bitumen- und Dachpappenfabrik GmbH


P-BWU03-I-16.3.240 Prüfzeugnis vom: 25.08.2020 – aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumenbahn "VEDATOP..." oder "VEDASPRINT ..." oder "VEDASTAR ..." oder "VEDATECT ..." oder "VEDAFLOR ..." oder "VEDAFLEX ..." oder "VEDAG ..." oder "VEDAPOINT ..." mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) auf Mineralwolle (MW)-Dämmung oder mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) ohne Dämmerung oder mit einer oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder mit einer oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigen Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung bei Dachneigungen <20° nach Vollzug des Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung; Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB); Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 20. September 2018, Lfd. Nr. C 4.8
VEDAG GmbH


P-BWU03-I-16.3.289 Prüfzeugnis vom: 31.07.2020 – aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus beschieferter oder unbeschieferter Bitumen-Schweißbahn mit einer oder zwei Zwischenlage(n) ohne Dämmung für Dachneigungen <20° nach Vollzug des Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung; Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB); Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 20. September 2018, Lfd. Nr. C 4.8
DEV Vertriebs GmbH


P-BWU03-I-16.5.25 Prüfzeugnis vom: 29.06.2020 – aktuell
Folie "Isogenopak® 350 SE" aus PVC-hart, als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach der Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB)-Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019, Lfd. Nr. C3.4.
Klöckner Pentaplast GmbH & Co. KG


P-MPA-E-20-505 Prüfzeugnis vom: 02.06.2020 – abgelaufen
Polyurethan-Montageschaum in Einwegdruckkartuschen "1K-PU-Hartschaum" der Baustoffklasse B2 (DIN 4102-01, 05/98) als Bauprodukt gemäß Art. 19 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007, die zuletzt durch §3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 geändert wurde in Verbindung mit der Liste Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB), laufende Nummer C 3.2, Ausgabe Oktober 2018
VCA, Vertrieb Chemischer Additive


P-BWU03-I-16.5.8 Prüfzeugnis vom: 22.05.2020 – aktuell
Kunststoffplatten sowie Rohre, Formstücke und Profile aus Polypropylen "SIMONA PPs", als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) nach der Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB)-Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019
SIMONA AG Kunststoffwerke


P-SAC 02/III-685 Prüfzeugnis vom: 15.05.2020 – aktuell
Bauart zur Errichtung einer tragenden, raumabschließenden und wärmedämmenden Holzständerwandkonstruktion ausgeführt als Gebäudeabschlusswände mit einer beidseitigen, unsymmetrischen Bekleidung/Beplankung und einer Gefachdämmung der Feuerwiderstandsklasse F 60-Bvon innen und F 90-Bvon Außen gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einseitiger Brandbeanspruchung. Bekanntmachung von Technischen Baubestimmungen (VV-TB) Verwaltungs-Vorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019 des Landes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Anlage zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV-TB) des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019
DFH Haus GmbH


P-BWU03-I-16.3.211 Prüfzeugnis vom: 04.03.2020 – aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung aus Solarmodulen "S18 sol" oder "S19 sol" oder "S79 sol" oder "S81 sol" oder "S83 sol" für unbeschränkte Dachneigungen, nach der Verwaltungsvorchrift Technische Baubestimmungen - VV TB - Bekanntmachung des des Miniseriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 17. Oktober 2018, zuletzt berichtigt und geändert vom 5.2.2019 und 6.2.2019, lfd. Nr. C 4.8
aleo solar GmbH


P-BWU03-I-16.5.107 Prüfzeugnis vom: 19.12.2019 – aktuell
Transparente oder bedruckte oder eingefärbte ETFE-Folie "Nowoflon ET" als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) auf Grund des Vollzugs des Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung; Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB); Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 20. September 2018, Lfd. Nr. C 3.4
NOWOFOL Kunststoffprodukte GmbH & Co. KG


P-BWU03-I-16.3.264 Prüfzeugnis vom: 16.09.2019 – aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Schweißbahn "VEDASTAR GD20" oder "VEDAG Turbo TO GD", mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) auf Mineralfaser (MW)-Dämmung oder, mit zwei oder einer Zwischenlage(n) auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit zwei oder einer Zwischenlage(n) auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder, mit zwei oder einer Zwischenlage(n) ohne Dämmung, oder mit einer Zwischenlage auf einem beliebigem Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder, mit einer Zwischenlage auf einem beliebigem Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung für je nach Dachaufbau unterschiedliche Dachneigungen. Nach Vollzug des Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung; Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in der Bekanntmachung vom 20. September 2018, Lfd. Nr. C 4.8
VEDAG GmbH


P-BWU03-I-16.3.264 Prüfzeugnis vom: 22.08.2019 – abgelaufen
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumen-Schweißbahn "VEDASTAR GD20" oder "VEDAG Turbo TO GD", mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) auf Mineralfaser (MW)-Dämmung oder, mit zwei oder einer Zwischenlage(n) auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder mit zwei oder einer Zwischenlage(n) auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder, mit zwei oder einer Zwischenlage(n) ohne Dämmung, oder mit einer Zwischenlage auf einem beliebigem Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder, mit einer Zwischenlage auf einem beliebigem Altach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung für je nach Dachaufbau unterschiedliche Dachneigungen. Nach Vollzug des Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung; Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in der Bekanntmachung vom 20. September 2018, Lfd. Nr. C 4.8
VEDAG GmbH


P-BWU03-I-16.3.240 Prüfzeugnis vom: 22.08.2019 – abgelaufen
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus Bitumenbahn "VEDATOP..." oder "VEDASPRINT..." oder "VEDASTAR..." oder "VEDATECT..." oder "VEDAFLOR..." oder "VEDAFLEX..." oder "VEDAG...", mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) auf Mineralwolle (MW)-Dämmung oder, mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder, mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder, mit zwei, einer oder ohne Zwischenlage(n) ohne Dämmung oder, mit einer oder ohne Zwischenlage auf einem beliebigem Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) oder, mit einer ohne Zwischenlage auf einem beliebigem Altdach mit Kunststoff- und Elastomer-Abdichtung bei Dachneigungen <20°. Nach Vollzug des Art. 81 a, Abs. 1, Satz 1 der Bayerischen Bauordnung; Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in der Bekanntmachung vom 20. September 2018, Lfd. Nr. C 4.8
VEDAG GmbH


P-BWU03-I-16.3.162 Prüfzeugnis vom: 16.08.2019 – aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus FPO-Dachbahn "Mapeplan T Af...", mit oder ohne Zwischenlage auf Polystyrol (EPS)-Dämmung oder, auf Polyurethan (PU)-Dämmung oder, auf Mineralfaser-Dämmung oder, ohne Dämmung oder, auf beliebigem Altdach mit Bitumen-Abdichtung (auch Polymerbitumen) für Dachneigungen <20° nach Vollzug des Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung; Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in der Bekanntmachung vom 20. September 2018, Lfd. Nr. C 4.8
MAPEI GmbH


P-BWU03-I-16.3.396 Prüfzeugnis vom: 17.04.2019 – aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung mit Oberlage aus LD-PE-Bodengitter "ECORASTER Bloxx" für Dachneigungen <20° nach Vollzug des Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung; Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsminiteriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 20. September 2018, Lfd. Nr. C 4.8
PURUS PLASTICS GmbH


P-BWU03-I-16.3.394 Prüfzeugnis vom: 28.03.2019 – aktuell
Gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähige Bedachung aus EPDM-Granulat "PEGASOFT" ohne Dämmung für Dachnneigungen <20° nach Vollzug des Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung; Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB); Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 20. September 2018, Lfd.Nr. C 4.8
Bermüller & Co. GmbH


P-BWU03-I-16.2.8 Prüfzeugnis vom: 20.03.2019 – aktuell
"Brandschutzplatte CP 675" und "Brandschutzkitt-Band CP 619 / CP 619T" als normalentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102 - B2) nach Vollzug des Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayrischen Bauordnung; Bayrische Technische Baubestimmungen (BayTB); Bekanntmachung des Bayrischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr vom 20. September 2018, Lfd.Nr. C 3.3
Hilti Entwicklungsgesellschaft mbH


P-BWU03-I-16.5.226 Prüfzeugnis vom: 14.03.2019 – aktuell
Selbstklebende Aluminiumbänder "Gerband 7..." als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B1) auf Grund des Vollzugs des Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung; Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB); Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 20. September 2018, Lfd. Nr. C 3.4
Gerlinger GmbH & Co. KG


P-BWU03-I-16.5.428 Prüfzeugnis vom: 20.11.2018 – aktuell
Akustik-Vliesstoff "HT ... " bzw. "HT".Hotmelt" als schwerentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse DIN 4102-B 1) auf Grund des Vollzugs des Art. 81 a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung; Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB); Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 20. September 2018, Lfd.Nr. C 3.4
Kettinger Vliesvertrieb GmbH


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