Liste der Publikationen zum Thema "Besondere Leistung"
Schriftenreihe des AHO, Band 11
2019, o. Ang. v. S., 244 mm, Geheftet
Reguvis Fachmedien
Kommentar ATV DIN 18 350 und DIN 18 299
Putz- und Stuckarbeiten
14., Aufl.
2017, vii, 308 S., VII, 308 S. 82 Abb. 240 mm, Softcover
Springer
Schriftenreihe des AHO, Band 17
erarbeitet von der AHO-Fachkommissio
3., überarb. Aufl. Stand Juni.
2015, X, 52 S., 244 mm, Geheftet
Reguvis Fachmedien
Strategische Planung des Recyclings von Lithium-Ionen-Batterien aus Elektrofahrzeugen in Deutschland
Produktion und Logistik
2015
2015, xxvii, 230 S., XXVII, 230 S. 42 Abb. 210 mm, Softcover
Springer
Schriftenreihe des AHO, Band 6
3., überarb. Aufl.
2014, IX, 52 S., 244 mm, Geheftet
Reguvis Fachmedien
Beuth Recht
Band 2: Vertrags- und Preisrecht für alle Planungsleistungen
2013, 382 S., 210 mm, Softcover
Beuth
Referat 11 Brandschutz
WTA Merkblatt E-11-3-22/D. Entwurf. Deutsche Fassung. Stand August 2022.
2022, 13 S., 1 Abb.,
Fraunhofer IRB Verlag
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Frei ist Frei! HOAI 2021 und freie Honorarvereinbarung
Deutsches Ingenieurblatt, 2021
Kalte, Peter; Wiesner, Michael
Auch Leere will geplant sein. Leerrohre in Betonbauteilen
Deutsches Ingenieurblatt, 2020
Kalte, Peter; Wiesner, Michael
Unterschiede: Baugenehmigung, Erlaubnis und Gestattung. Grund- und Besondere Leistungen der Genehmigungsplanung
Deutsches Ingenieurblatt, 2019
Jehle, Peter; Bienkowski, Natalia
Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen. Checklisten für die Abrechnung
Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft, 2019
Jehle, Peter; Bienkowski, Natalia
Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen. Checklisten für die Ausführung. Teil 2: Hinweise zur Durchführung
Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft, 2019
Jehle, Peter; Bienkowski, Natalia
Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen. Checklisten für die Ausführung. Teil 1: Baustellenvorbereitung und -sicherung
Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft, 2019
Tholen, Michael
Änderungen der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bohr- und Brunnenbauarbeiten
bbr Leitungsbau, Brunnenbau, Geothermie, 2017
Schneider, Hagen
Die besondere Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen nach Par. 13 JVEG
Der Sachverständige, 2017
Nicolai, Oliver
Der ausdrückliche Hinweis. VOB 2016 - Wichtige Änderungen bei Beschichtungsarbeiten nach DIN 18363 (kostenlos)
Der Maler und Lackierermeister, 2017
Balow, Jörg
Zukunft Gebäudeautomation. Richtlinien
HLH Lüftung/Klima, Heizung/Sanitär, Gebäudetechnik, 2017
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Besondere Leistung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Auseinandersetzung mit dem Begriff "Besondere Leistungen" in der Denkmalpflege 2020
Quelle: Denkmal und Energie 2020. Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Nutzerkomfort
Hafkesbrink, Volker; Kühne, Ulrich
Zivilrechtliche Grundlagen 2018
Quelle: Bauwerksabdichtung in der Altbausanierung. Verfahren und juristische Betrachtungsweise. 5.Aufl.
Streit über anrechenbare Kosten: Kein Anspruch auf eidesstattliche Versicherung!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Celle, Urteil vom 23.11.2022 - 14 U 90/22)
Ein Tragwerksplaner (T) wird mit Planungsleistungen betraut. Für die Grundleistungen wird ein Pauschalhonorar vereinbart. Besondere Leistungen sollen durch Stundenlohn abgegolten werden. Zudem übernimmt T die Fachbauleitung. T hat mit seiner Honorarklage
IBR 2022, 521
Vereinbarte Grundleistungen nicht erbracht: Auftraggeber kann das Honorar mindern!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.10.2021 - 12 U 120/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Ein Bauherr (B) beauftragt einen Architekten (A) 1997 mit Architektenleistungen der Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 für den Neubau eines Wohnhauses. nach Abbruch des Bauvorhabens in der Bauphase klagt A Honorar ein. Dabei berechnet er 28.000 Euro für die Au
VPR 2022, 72
Sicherheitsdienstleistungen sind weder sozial noch besonders!
RA Lars Lange, LL.M., Berlin
(VK Westfalen, Beschluss vom 29.11.2021 - VK 1-43/21)
Der Auftraggeber (AG) schrieb Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte aus. Er stufte diese Leistungen als besondere Dienstleistungen gem. § 130 GWB i.V.m. Anhang XIV Richtlinie 2014/24/EU ein. Auf dieser Grundlage führte
IBR 2022, 193
Architekt muss Kampfmittelbelastung abklären lassen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Alexander Zahn, Reutlingen
(OLG Hamm, Urteil vom 18.05.2021 - 24 U 48/20)
Der Bauherr (B) möchte festgestellt haben, dass der Architekt (A) verpflichtet ist, ihm jeglichen Schaden zu ersetzen, der aus der unterlassenen Kampfmittelsondierung bezüglich des inzwischen errichteten Objekts entstehen wird. Der Schaden sei noch nicht
IBR 2022, 133
Nur mit Grundleistungen beauftragt: Dachkonstruktion muss nicht überwacht werden!
RA Dr. Marvin Lederer, Düsseldorf
(OLG München, Beschluss vom 28.05.2019 - 28 U 3553/18 Bau; BGH, Beschluss vom 19.08.2021 - VII ZR 135/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Versicherung (V) macht gegen den Architekten Ansprüche aus Architektenhaftung geltend. Der Versicherungsnehmer (VN) der V beauftragte den Architekten mit der Bauüberwachung eines Bauvorhabens zur Errichtung eines Logistikzentrums. Auf den von den Part
IBR 2021, 565
Abzeichnung von Stundenlohnzetteln ist keine Stundenlohnvereinbarung!
RA Oliver Koos, Frankfurt a.M.
(OLG Köln, Urteil vom 04.01.2021 - 17 U 165/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Auftragnehmer (AN) verlangt vom Auftraggeber (AG) Restwerklohn für Putzarbeiten nach Stundensatz über Innenputzarbeiten. Hinsichtlich des Leistungsumfangs wurde auf ein Leistungsverzeichnis (LV) eines anderen Bauvorhabens mit Leistungsbeschreibungen u
IBR 2020, 250
Muss eine psychiatrische Pflegeeinrichtung über einen Bettenaufzug verfügen?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2018 - 21 U 71/16; BGH, Beschluss vom 26.06.2019 - VII ZR 29/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Architekt wird im Jahr 2011 mit der Planung und Überwachung der Errichtung einer Pflegeeinrichtung für psychisch erkrankte Personen beauftragt. Die von ihm vorgesehene Aufzugsanlage weist Kabineninnenmaße von 1,10 x 2,10 m auf. Damit kann der Aufzug d
IBR 2020, 174
Nennmaßüberschreitung nur im Rahmen der Toleranz!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln
(OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2019 - 10 U 107/19)
Ein Bauherr beauftragt bei der Errichtung einer Logistikhalle einen Generalplaner, der neben der Bauüberwachung als besondere Leistung auch die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unt
IBR 2020, 94
Personalqualität als Zuschlagskriterium?
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, FAin für Vergaberecht Kerstin Irl, LL.M.Eur, Würzburg
(VK Rheinland, Beschluss vom 27.09.2019 - VK 35/19)
Der Auftraggeber (AG) schreibt Sicherheitsdienst und Objektschutz für Gemeinschaftsunterkünfte im offenen Verfahren europaweit aus. Die der Ausschreibung zu Grunde liegende Bewertungsmatrix sieht eine Bewertung des Preises mit 40% und der qualitätsbezogen
IMR 2020, 30
Sondervergütung muss beschränkt werden!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Erbrecht Sascha Christian Federenko, LL.M., Köln
(LG Köln, Urteil vom 29.11.2018 - 29 S 48/18 WEG)
Die Parteien streiten über die Gültigkeit eines auf der Eigentümerversammlung vom 13.07.2017 unter TOP 8 B III gefassten Beschlusses, wonach der Verwalter für die gerichtliche Geltendmachung von Hausgeldrückständen eine Sondervergütung i.H.v. 200 Euro erh
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...
Ansorge, Dieter
1.1 Elemente der Bauplanung
aus: Planung und Bauüberwachung. Pfusch am Bau, Band 6. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
6. Vorbereitung der Vergabe Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch/Raumbuch* Aufstellen ...
2 Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Darüber hinaus sind regelmäßig weitere Leistungen erforderlich, die nicht als (Grund-) Leistungen aufgeführt sind, sondern Besondere Leistungen darstellen. Bei der Festlegung der vertraglich geschuldeten Leistungen ist zwischen (Grund-)Leistungen und Besonderen Leistungen zu unterscheiden. Dem Auftraggeber ist anzuraten, mit Abschluss des Architekten-/Ingenieurvertrages keine umfassende Beauftragung aller Leistungen vorzunehmen, sondern im Vertrag eine stufenweise Beauftragung vorzusehen.
1 Planerhonorar
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Praxishinweis: Für Verträge, die noch unter der Geltung der HOAI 1996 geschlossen wurden, gilt: Wurden Leistungen des raumbildenden Ausbaus zusammen mit der Objektplanung Gebäude an einen Planer vergeben, war eine Doppelhonorierung gemäß § 25 Abs. Der Verordnungsgeber hat in Anlage 2.6.10 zur HOAI eine Regelung aufgenommen, die - speziell für den Bereich des Umbaus und der Modernisierungen - einen Katalog Besonderer Leistungen vorsieht. Die Beschränkung von Rahmenvereinbarungen ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
V - von Vakuumprüfung bis Vorteilsausgleichung
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
1 BGB. Ist die Vertragsstrafe hingegen nur für den Fall der nicht fristgerechten, Schlecht- oder nur teilweisen Erfüllung vereinbart worden, kann der Bauherr Erfüllung und die Vertragsstrafe geltend machen, § 341 Abs. Für öffentliche → Bauherrn sind die Regelungen der VOB/A zwingend, nicht jedoch für den privaten Bauherrn. Vorauszahlungen sind Zahlungen des Bauherrn für noch nicht erbrachte Leistungen des Unternehmers und stellen somit eine Vorleistung des Bauherrn auf den ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
G - von Garantie bis Grundleistungen
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Der Generalübernehmer übernimmt vom Bauherrn alle für die Herstellung des Bauwerks erforderlichen Leistungen, also → Bauleistungen und → Planungsleistungen oder Leistungen der Sonderfachleute (z. B. Statiker). Der Subunternehmer ist → Erfüllungsgehilfe des Generalunternehmers, dagegen ist der Bauherr nicht Erfüllungsgehilfe des Generalunternehmers gegenüber dem Subunternehmer. Die Vertragsverhältnisse Bauherr - Generalunternehmer einerseits und ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
E - von Echoverfahren bis ETB-Verfahren
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Im Verhältnis zur Vorplanung ist die Entwurfsplanung die wesentlich genauere zeichnerische Darstellung, womit die genauere Bearbeitung des Vorplanungsergebnisses gemeint ist. Die in die Vorplanung bereits integrierten Leistungen anderer an der Planung Beteiligter müssen im Rahmen der Entwurfsplanung nunmehr vollständig in Einklang gebracht werden, insbesondere die durch deren Planungsvorstellungen bestimmte Erfordernisse. Nicht selten kommt im Rahmen der Entwurfsplanung als besondere Leistung...
Röhrich, Lothar
8. Honorierung des Bausachverständigen
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
Der Sachverständige erbringt auch hier keine Grundleistungen gemäß HOAI, sondern der Sachverständige wird zusätzlich mit diesen Grundleistungen beauftragt. Wie zuvor ausgeführt, fallen die Leistungen der baubegleitenden Qualitätskontrolle grundsätzlich nicht unter die preisrechtlichen Vorschriften der HOAI, und zwar aus folgenden Gründen: Der Sachverständige erbringt keine Grundleistungen im Sinne der HOAI, sondern diese Leistungen werden von ihm überprüft. Die Höhe des Stundensatzes richtet ...
Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...
Hilmer, Klaus; Knappe, Manfred; Englert, Klaus
Die Bedeutung des Systemrisikos im Gründungs- und Tiefbaubereich
aus: Gründungsschäden. Schadenfreies Bauen, Band 34. Günter Zimmermann, Ralf Ruhnau (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004
Nicht zugerechnet werden darf dem Auftragnehmer alles, was als Vorgaben des Bauherrn bezeichnet wird - solange und soweit der Auftragnehmer erforderliche Prüfungen dieser Vorgaben vorgenommen hat. "Ergibt sich während der Ausführung die Gefahr von Verbrüchen, Ausfließen von Boden, Vortriebshebungen, Wassereinbrüchen, Schäden an Vortriebsrohren oder baulichen Anlagen und Ähnliches, hat der Auftragnehmer unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Schäden zu treffen und den ...
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