Liste der Publikationen zum Thema "Beweis"
Bauversicherungen richtig abschließen
Vertragsgestaltung und Schadensabwicklung bei Bau- und Montageversicherungsschäden
2., Aufl.
2022, 344 S., 22.5 cm, Softcover
Linde
Die Bauleiterpraxis
Handbuch für die Durchführung von Bauvorhaben
5., Aufl.
2021, 339 S., 240 mm, Softcover
VDE-Verlag
Edition Der Bausachverständige
Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Mit vielen Arbeitshilfen
4., aktual. Aufl.
2018, 782 S., 38 S-W-Abb., 5 Tab., 22 Mustertexte, Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
Projektleitung und Bauherrenvertretung im Wohn- und Gewerbebau
Bau und Immobilien
Projektplanung - Projektausführung - Projektabschluss
2., Aufl.
2017, XII, 401 S., 244 mm, Buch
Reguvis Fachmedien
Der Sachverständige und seine Auftraggeber
2., aktual. Aufl.
2014, 216 S., 12 Diagramme, Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
Der gestörte Bauablauf
Verantwortlichkeiten, Ansprüche und Rechtsfolgen nach VOB/B
2., überarb. Aufl.
2013, 153 S., 21 Abb. u. Tab., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
Bergschadensregulierung
Untersuchung, Bewertung und Sanierung bergbaulich verursachter Schäden
2012, 139 S., zahlr. Abb. und Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
Beweissicherung im Bauwesen
Grundlagen - Checklisten - Textmuster
2012, xii, 264 S., XII, 264 S. 210 mm, Softcover
Vieweg+Teubner
weitere Bücher zum Thema: Beweis
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Keine Kostenberechnung nach DIN 276: Honorarschlussrechnung ist trotzdem prüfbar!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Vowinckel, Cornelius
Keine Wiedereinsetzung ohne Glaubhaftmachung der Gründe!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Karczewski, Thomas
Fliesenleger muss für Staubschutz sorgen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Manteufel, Thomas
Wirksame Streitverkündung bei Bezugnahme auf Anlagen?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Gerhards, Michael
Beweislastverteilung für die Schadensursache bei Schimmelbildung
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Stein, Martine
Werklohn teilweise "schwarz" bezahlt:Besteller verliert sämtliche Mängelansprüche!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Rodemann, Tobias
Streit über anrechenbare Kosten: Kein Anspruch auf eidesstattliche Versicherung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Bolz, Stephan
Beginn der Gewährleistungsfristen: Abnahmeprotokoll geht Bauvertrag vor!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Fuchs, Heiko
HOAI 2009/2013: Schriftform heißt Papier!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Dötsch, Wolfgang
Individuelles Beweisverfahren über Mängel am Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2022
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Beweis
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Bauvorhaben Four - Deckelbauweise mit 4 Hochhäusern mitten in Frankfurt 2022
Quelle: 13. Kolloquium Bauen in Boden und Fels. Fachtagung über aktuelle Herausforderungen der Geotechnik. Tagungshandbuch 2022
Meißner, Simon; Michael, Joachim; Kies, Maximilian
Realisierung eines 84 m hohen Hochhauses auf einem S-Bahntunnel in Berlin Bauvorhaben 2022
Quelle: 13. Kolloquium Bauen in Boden und Fels. Fachtagung über aktuelle Herausforderungen der Geotechnik. Tagungshandbuch 2022
Seibel, Mark
PMBC-Urteil des OLG Hamm vom 14.8.2019 (12 U 73/18) auch nach BGH-Zurückweisung kein verbindliches Grundsatzurteil! - Revisionsrechtliche Erläuterungen 2021
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2021. Untersuchen - Instandsetzen - Modernisieren. Teil 2. Technische Beiträge. Rechtsfragen für Baupraktiker; Aachener Bausachverständigentage
Binder, Verena
Arten und Bedeutung von Kausalitäten im Zuge der Nachweisführung aus richterlicher Perspektive 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Pochmarski, Konstantin
Einzelnachweis bei Leistungsabweichungen nach ÖNORM B 2110 und ABGB Vertrag - OGH 4 Ob 24/20p gibt Newton noch immer Recht! 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Kriebaum, Wolfgang
Nachweisführung bei Mehrkostenforderungen 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Bretz, Thomas
Pro+ Kontra - Das aktuelle Thema: Der Streit um Gefälle an Flachdächern: (K)ein Ende in Sicht? Beitrag 4: Gefälleforderung - Folgen für das Werkvertragsrecht 2021
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2021. Untersuchen - Instandsetzen - Modernisieren. Teil 2. Technische Beiträge. Rechtsfragen für Baupraktiker; Aachener Bausachverständigentage
Bergmann, Jens; Schömig, Edgar
Tunnel Rastatt: Herausforderungen beim Weiterbau und der Sanierung 2021
Quelle: STUVA-Tagung 2021 - Internationales Forum für Tunnel und Infrastruktur. STUVA-Tagung 2021 in Karlsruhe, 24. bis 26. November 2021. Langfassungen der Vorträge; Forschung und Praxis, U-Verkehr und unterirdisches Bauen
Holatka, Steffen
Unterschiedliche Bauweisen und unterschiedliche Standards. Stolpersteine für den Bausachverständigen bei Mängeln im Schallschutz und Brandschutz. Welche technischen Standards sind einzuhalten? 2021
Quelle: Konstruktion trifft Funktion. Neue Bauweisen, neue Probleme? 56. Frankfurter Bausachverständigentag 2021. Tagungsband
Müller, Florian; Allram, Markus
Vom repräsentativen Einzelnachweis zum Anscheinsbeweis - Wege zur viablen Dokumentation 2021
Quelle: Die Zukunft des Bauens heute gestalten. 6. Internationaler BBB-Kongress 16. September 2021 in Weimar. Tagungsband
weitere Aufsätze zum Thema: Beweis
"Sieg" im selbständigen Beweisverfahren? Abgerechnet wird am Schluss!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Köln, Beschluss vom 19.10.2022 - 11 U 247/21)
Der Bauherr (B) errichtet ein Einfamilienhaus. Er beauftragt Rohbauer (R) und Dachdecker (D). D führt Abdichtungsarbeiten an Wohnungs- und Terrassentür aus. Nach der Fertigstellung zeigen sich im Dezember 2015 feuchte Stellen im Erdgeschoss. B sieht R als
IMR 2022, 512
Durch- oder Fortführung des Beweisverfahrens nicht anfechtbar!
RiOLG Cornelius Vowinckel, Hamm
(BGH, Beschluss vom 15.09.2022 - V ZB 71/21)
Im Rahmen eines beim Amtsgericht geführten selbständigen Beweisverfahrens erklärte der Sachverständige, einen Teil der Beweisfragen nur nach Bauteilöffnungen beantworten zu können, für die seitens der Parteien Handwerker beauftragt werden müssten. Nachdem
IBR 2022, 611
Abrechnung von Stundenlohnarbeiten: Keine besonderen Anforderungen im BGB-Vertrag!
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(OLG München, Beschluss vom 04.06.2020 - 28 U 345/20 Bau; BGH, Beschluss vom 01.06.2022 - VII ZR 93/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Der Auftragnehmer (AN) verlangt vom Auftraggeber (AG) Vergütung i.H.v. rund 36.000 Euro für Fliesenarbeiten. Die Parteien streiten vor allem darum, ob auf Stundenlohnbasis abgerechnet werden sollte. Ferner meint der AG, die VOB/B sei in den Vertrag einbez
IBR 2022, 604
Wann liegt eine unzulässige Beweisantizipation vor?
VorsRiLG Dr. Johannes Hogenschurz, Köln
(BGH, Beschluss vom 16.08.2022 - VI ZR 1151/20)
Der Kläger lässt sich im Krankenhaus der Beklagten im Februar 2015 eine Knie-Totalendoprothese einsetzen. Wenig später wurde eine starke Achsfehlstellung festgestellt. Der Kläger wirft der Beklagten vor, die Prothese sei behandlungsfehlerhaft in erheblich
IBR 2022, 550
Beweisbeschluss ist nur im Ausnahmefall isoliert anfechtbar!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Georg Sturmberg, Köln
(BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZB 46/21)
Im Rechtsstreit über den Kauf von Containern behauptet der Kläger, aus pflichtwidrigen Bestätigungsvermerken einen Schaden erlitten zu haben. Es kommt zu einer Beweiserhebung durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu den Behauptung
IBR 2022, 605
Aussetzung des Hauptsacheverfahrens aufgrund laufenden selbständigen Beweisverfahrens?
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Christina Kimmig, Stuttgart
(OLG München, Beschluss vom 26.07.2022 - 9 W 810/22 Bau)
Der Auftraggeber (AG) beauftragte den Auftragnehmer (AN), eine ARGE, mit der schlüsselfertigen Errichtung des streitgegenständlichen Bauvorhabens. Der AG behauptet Mängel an den vom AN eingebauten Heizkörpern und Heizleitungen. Wegen dieser Mängel wurde i
IBR 2022, 496
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind Kosten der Hauptsache!
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2021 - 11 W 37/21)
Der Antragsteller (ASt) verlangt vom Antragsgegner (Agg) Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls. Ein Rechtsstreit ist noch nicht anhängig. Der ASt beantragt, im selbständigen Beweisverfahren ein medizinisches Sachverständigengutachten hinsichtlich der Unfa
IBR 2022, 439
Zur Substanziierung von Mängeln im selbständigen Beweisverfahren
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Naumburg, Beschluss vom 12.11.2021 - 2 W 76/21)
Der Bauherr (B) leitet ein selbständiges Beweisverfahren ein. Er macht geltend, dass in mehreren von 31 Bädern nach einer Sanierung Feuchtigkeit auftritt. Das Landgericht (LG) weist ihn darauf hin, dass er die Anzahl, die Lage und das Erscheinungsbild der
IMR 2022, 333
Beweisverfahren bei Bestandsimmobilie: Was ist darzulegen und glaubhaft zu machen?
RA Dr. Rainer Burbulla, Düsseldorf
(OLG Hamm, Beschluss vom 23.05.2022 - 22 W 9/22)
Im selbständigen Beweisverfahren beantragen die Antragsteller die Einholung eines Sachverständigengutachtens betreffend Mängel an einer von ihnen erworbenen Bestandsimmobilie. Die Antragsgegner berufen sich auf den im Kaufvertrag vereinbarten Gewährleistu
IBR 2022, 490
Überschreitung des Gutachtenauftrags ist nicht immer ein Befangenheitsgrund!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Andreas Renz, Münster
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2022 - 17 W 3/22)
Zur Klärung etwaiger Arzthaftungsansprüche wird ein Beweisverfahren eingeleitet, mit dessen Hilfe der Antragsteller/Patient gutachterliche Feststellungen zu angeblichen Behandlungsfehlern erstrebt. Das Landgericht erlässt einen Beweisbeschluss und bestell
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
26. Die gerichtliche Leitung der Sachverständigentätigkeit (§ 404a ZPO)
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In privaten Bauprozessen wird Sachverständigen häufig die grundsätzlich allein von den Gerichten zu beurteilende Frage der Vertragsauslegung – z.B. die Ermittlung der Soll-Beschaffenheit einer Bauleistung – überlassen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht – und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs. Erst wenn die – vom Gericht und nicht vom Sachverständigen vorzunehmende &ndash...
Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
V. Das Gericht im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Gerade dann muss das Gericht aus den soeben bereits dargelegten Gründen allerdings darauf achten, dass der Beauftragung des von einer Partei bezeichneten Sachverständigen berechtigte Neutralitätsvorbehalte der anderen Partei nicht entgegenstehen. Das Gericht nimmt lediglich davon Abstand, die Prozessakten dem Sachverständigen mit der konkreten Aufforderung zur Gutachtenerstellung zu übersenden; befinden sich die Akten bereits beim Sachverständigen, werden sie zurückgefordert. 3 ZPO, wonach es...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
III. Grundzüge des Beweisrechts nach der ZPO
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
71 Für die Überzeugungsbildung des Gerichts gilt der in § 286 ZPO niedergelegte Grundsatz der freien Beweiswürdigung. 78). Darüber hinaus liegt es im Ermessen des Gerichts, auch ohne entsprechenden Beweisantritt die Vorlage von Urkunden (§ 142 ZPO) und Akten (§ 143 ZPO) sowie die Einnahme des Augenscheins oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen (§ 144 Abs. Der Unternehmer beantragt die Vernehmung des Bestellers als Partei (§ 445 ZPO), der die Erteilung ...
Seibel, Mark
Gerichtliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen (§ 404a ZPO) - dargestellt anhand eines Beispielsfalles
aus: Mängel und Schäden beim Wärmeschutz. Problempunkte und Sanierung. 51. Frankfurter Bausachverständigentag 2016. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016
Zudem werden praxistaugliche Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen vorgestellt. 1 ZPO hat das Gericht die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht - und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs.
Ulrich, Jürgen
Effektiver Umgang mit Gutachten im Bauprozess und mündliche Anhörung
aus: Schäden am Dach. Problempunkte und Sanierung von Steil-, Flach- und Gründächern sowie Photovoltaikanlagen. 47. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2012. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Die Quasibefangenheit kann sich entsprechend der Betätigung des gerichtlichen Sachverständigen auch aus unsachlicher Reaktion des privaten Sachverständigen auf gegen sein im Prozess geliefertes Gutachten dann angebrachte Parteieinwände ergeben; auch insoweit gilt die zu der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen gekommene Rechtsprechung entsprechend 187. Die ZPO sieht ein Recht des gerichtlichen Sachverständigen, den anderen Sachverständigen zu befragen, nicht vor; §§&...
Ulrich, Jürgen
Das selbstständige Beweisverfahren - Grundzüge für Bausachverständige
aus: Schäden an Fassadenflächen. Untersuchung, Bewertung und Sanierung. 43. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2008. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2008
Soll ein selbstständiges Beweisverfahren mit Einschaltung von Sachverständigen durchgeführt werden, muss zwischen § 485 Abs. Wird das Hauptsacheverfahren nur bezüglich eines Teils des Gegenstandes des selbstständigen Beweisverfahrens oder nur gegen einen der Antragsgegner - gegebenenfalls mit Dritten - durchgeführt, ist über die gesamten Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheprozess zu entscheiden; denn im selbstständigen Beweisverfahren ergibt sich keine ...
Philipps, Georg; Wieck; Jürgen; Stollhoff, Frank
13 Der rechtliche Rahmen von Beweissicherungen
aus: Die vorsorgliche Beweissicherung im Bauwesen. Schadenfreies Bauen, Band 31. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2010
4: Nebenleistungen, besondere Leistungen) zu prüfen, ob eine Feststellungspflicht des Auftragnehmers mit der Folge besteht, dass der Auftragnehmer die Kosten der Feststellungen trägt (Beispiel: VOB/C ATV DIN 18300 Erdarbeiten; VOB/C ATV DIN 18301 Bohrarbeiten; VOB/C ATV DIN 18303 Verbauarbeiten; VOB/C ATV DIN 18304 Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten; VOB/C ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschicht aus Asphalt und VOB/C ATV DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und ...
Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
15.4 Die Beweismittel der ZPO - Der SV als Beweismittel
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Danach kann das Gericht eben nach der Bedürfnislage - kennt das Gericht den Ort, braucht das Gericht eine sachverständige Beratung - von sich aus und damit unabhängig von einer derartigen Antragstellung durch eine Partei eine Beweisaufnahme durch Augenschein oder durch Sachverständige anordnen. Die ZPO kennt verschiedene Beweismittel, ihre Anzahl ist in der ZPO abschließend aufgezählt. § 404 ZPO hat die Auswahl des Sachverständigen zum Gegenstand und § 404 a betrifft ...
Reiter, Harald
Ergänzungsfragen des Streithelfers im selbstständigen Beweisverfahren - Zur Zulässigkeit von Ergänzungsfragen an den Sachverständigen durch den Streithelfer im selbstständigen Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige - Zeitschrift für Bauschäden, Grundstückswert und gutachterliche Tätigkeit. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag; Köln: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Jg. 8 (2012), Heft 5, S. 70-73
Der Auftraggeber (Antragsteller) beantragt die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens gegen den Auftragnehmer (Antragsgegner). Im selbstständigen Beweisverfahren sind Gegenanträge nicht zulässig, die für das Verhältnis des Antragstellers zu dem Antragsgegner ohne Belang sind und nur dazu dienen, die Verantwortlichkeit des Antragsgegners zu einem Dritten abzuklären, der in keiner unmittelbaren Beziehung zu dem Antragsteller steht. Dieser fehlt, wenn der Streithelfer das ...
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