Liste der Publikationen zum Thema "Bodenschutzgesetz"
2012 34 S., Tab., Lit., Kt.,
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Natürliche Selbstreinigung und Immobilisierung bei schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten
Bodenschutz und Altlasten, Band 15
Praxishandbuch zur Sanierungsprüfung
2007, 416 S., m. Abb. u. Tab. 21 cm, Softcover
Schmidt (Erich), Berlin
Neue Instrumente zur Begrenzung des Bodenverbrauches
Schriften zum Umweltrecht (SUR), Band 140
Eine Untersuchung am Maßstab des Bundesrechts und des Rechts des Freistaates Sachsen. Dissertationsschrift
2005, 272 S., Tab.; 272 S. 233 mm, Softcover
Duncker & Humblot
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Ableitung von Kriterien zur Charakterisierung einer schädlichen Bodenveränderung, entstanden durch nutzungsbedingte Verdichtung von Böden / Regelungen zur Gefahrenabwehr. UBA-FBNr: 000706, Förderkennzeichen 200 71 245
2004 VI,122 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
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2002 273 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
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Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Bodenschutz bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Rechtliche und normative Anforderungen
Neue Landschaft, 2020
Sutor, Gertraud; Knoll, Andreas; Voerkelius, Ulrich
Bodenschutz in der örtlichen Raumplanung. Umsetzung des Bodenschutzprotokolls der Alpenkonvention in bayerischen und österreichischen Gemeinden
Bodenschutz, 2020
Ginzky, Harald
20 Jahre Bundes-Bodenschutzgesetz - hinreichend vorsorgend? Standpunkt (kostenlos)
ZUR Zeitschrift für Umweltrecht, 2019
Grüner, Manfred; Dietz, Wolfram
Sanierung des größten Altlast-Wohngebiets in Bayern. Abbau des "Schweinfurter Grüns" in Schonungen und städebauliche Aufwertung (kostenlos)
Bau Intern, 2016
Miehlich, Günter
Böden der Stadt. Plädoyer für einen direkten Draht zum Boden
Der Architekt, 2015
Machtolf, Monika
Gesundheitliche Vorsorge in der Bodenbewertung
Bodenschutz, 2015
Börsch, Judith Franziska; Frohne, Tina; Herweg, Ulrich; Rinklebe, Jörg
Schwermetalle in Böden und Nutzpflanzen der Bergbaugrube Kastor im Bergischen Land, Nordrhein-Westfalen
Bodenschutz, 2014
Scheidler, Alfred
Der Begriff des Altstandorts im Bodenschutzrecht
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2014
Swartjes, Frank; Lijzen, Johannes; Otte, Piet; Posthuma, Leo; Rutgers, Michiel; Berg, Reinier van den
25 Jahre Bodenqualitätsbeurteilung im Rahmen des Niederländischen Bodenschutzgesetzes - gegliedert in sieben Phasen
Bodenschutz, 2013
Lindt, Fiora; Margane, Jürgen; Fahrenwaldt, Axel
Erfahrungen in Köln. Der Sanierungsplan nach Paragraph 13 BBodSchG in der praktischen Anwendung
wlb - Umwelttechnik für Industrie und Kommune, 2012
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Bodenschutzgesetz
Boden kontaminiert: Erbe muss Bodenuntersuchung vornehmen!
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln
(VGH Bayern, Beschluss vom 10.09.2014 - 22 ZB 14.1756)
Die Ehefrau eines Fuhrunternehmers wurde bei dessen Tod 1991 Alleinerbin. Bei Kanalbauarbeiten stellte sich 2009 heraus, dass der Boden mehrerer Grundstücke in der Umgebung, die teilweise im Erbgang zunächst in das Eigentum der Ehefrau übergegangen waren,
IBR 2007, 156
Altlastenfeststellungsbescheid ist rechtswidrig!
RA und FA für Verwaltungsrecht Hans-Jürgen Müggenborg, Aachen
(BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05)
Streitig ist, ob das Bundes-Bodenschutzgesetz die behördlichen Handlungsmöglichkeiten abschließend regelt oder ob noch Raum für die hessische Altlastenfeststellung durch gesonderten Verwaltungsakt bleibt. Bei Untersuchungen im Jahre 1990 wird festgestellt
IBR 2004, 397
Altlasten: Bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch auch bei Altfällen!
RA Dr. Achim Olrik Vogel, München
(BGH, Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 267/03)
B ist Gesamtrechtsnachfolgerin einer Brauerei. Sie veräußert Anfang der neunziger Jahre ein altlastenverdächtiges Grundstück an E, dieser an die Gemeinde. In den Verträgen ist die Gewährleistung für die Bodenbeschaffenheit ausgeschlossen; für das Vorhande
IBR 2003, 104
Bodenschutzrecht gilt nicht für kontaminierte Asphalt- und Tragschichten von Straßen!
RA und FA für Verwaltungsrecht Hans-Jürgen Müggenborg, Aachen
(LG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2001 - 2 O 219/01)
Die Parteien eines Kaufvertrages stritten um die Bedeutung einer Altlastenklausel. Die Bundesrepublik Deutschland hatte ein ehemaliges Militärgelände verkauft und sich verpflichtet, bis zur Höhe des Kaufpreises die Kosten für die Sanierung von Altlasten i
IBR 1999, 551
Kontamination vom Nachbargrundstück: Ansprüche?
RA Axel Maser, Stuttgart
(BGH, Urteil vom 22.07.1999 - III ZR 198/98)
Von der Öltankanlage des Hotelgrundstücks, das zunächst verpachtet und später wieder vom Eigentümer genutzt wurde, gelangt Öl in ein benachbartes Straßengrundstück. Die Stadt verlangt vom Eigentümer Ersatz der Schäden, die ihr aus der Beseitigung der Kont
IBR 1995, 179
Sanierungspflicht trotz behördlicher Genehmigung?
RA und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Steffen Gronemeyer, Paderborn
(VG Darmstadt, Beschluß vom 21.02.1994 - 8 H 2154/92 (1))
Viele der über 100.000 angenommenen Altlastenverdachtsflächen im Bundesgebiet werden einer Sanierung zugeführt werden müssen. Die Kosten dafür werden sich nach vorsichtigen Schätzungen auf einen zweistelligen Milliardenbetrag belaufen. Da die Ursache für
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Bodenverunreinigungen - Gefährdungsabschätzung und Sanierung
aus: Schäden an Gründungen und erdberührten Bauteilen. Ursachen, Bewertung, Sanierung. 46. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2011. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011
Die stoffliche Verwertung bedeutet, dass der Abfall bauphysikalische Anforderungen bei technischen Bauwerken und bei bodenähnlichen Anwendungen erfüllen muss oder zur Herstellung, Erhalt oder Verbesserung der natürlichen Bodenfunktionen bei bodenähnlicher Anwendung Genüge tragen muss. Gewässerverunreinigungen, die nicht durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten entstanden sind, fallen demnach ausschließlich unter das Wasserrecht. Gewässerverunreinigungen, die nicht durch schädliche ...
Horn, Kornelia
13 Abkürzungsverzeichnis
aus: Bauwerksanalyse. Bauen im Bestand. Geburtig, Gerd; Eßmann, Frank; Gänßmantel, Jürgen (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
AAS Atomabsorptionsspektroskopie ATP Adenosintriphosphat ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen BBodSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten – Bundes-Bodenschutzgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch DAfStb Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.V. DBIS Datenbank-Informationssysteme DIBt Deutsche Institut für Bautechnik Berlin DIN Deutsches Institut für Normung DNA deoxyribonucleic acid DNS Desoxyribonukleinsäure ...
Gartz, Benjamin
35. Die Haftpflichtversicherung des Sachverständigen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Vorliegend werden einige praxisrelevante Fälle der Haftung des Sachverständigen aufgezeigt, bei denen sich die Frage stellen kann, ob und wenn ja, in welchem Umfang eine Haftpflichtversicherung in einem Schadensfall eintritt. Haftung nach § 839a BGB: Erfasst die Haftpflichtversicherung des Sachverständigen seine Gutachtertätigkeit – diese allgemeine Abklärung ist, wie gesehen, immer zu empfehlen -, ist der Schadensersatzanspruch nach wohl herrschender Auffassung grundsätzlich ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
A - von Abklopfen bis Außenbereich
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
1 Satz 3 BGB tritt Abnahme nach Fristablauf ein, wenn eine Verpflichtung zur Abnahme besteht und der Bauherr vom Unternehmer zur Abnahme aufgefordert wurde. 1 VOB/B. Schon nach sechs Werktagen wird die Abnahme fingiert, sobald der Bauherr das Bauwerk in Benutzung genommen hat, § 12 Nr. Der Architekt ist der wichtigste Partner für einen Bauherrn; er unterstützt den Bauherrn in großem Umfang bei der Erstellung einer baulichen Anlage.
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