Liste der Publikationen zum Thema "CE Kennzeichnung"
Bauproduktenrecht in der Praxis
Von der Bauproduktleistung bis zur Baudokumentation
2., Aufl.
2021, 168 S., 24 cm, Softcover
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH &Co. KG
Fenster-, Türen- und Fassadentechnik
Europa-Fachbuchreihe für Metallberufe
für Metallbauer und Holztechniker
6., Aufl.
2018, 336 S., zahlr. Abb., 2-fbg., 17 x 24 cm, brosch. 240 mm, Softcover
Europa-Lehrmittel
2017 14 S., Abb., Tab., Kt.,
Selbstverlag
kostenlos
2016 11 S., Lit., Tab.,
FGSV Verlag
kostenlos
2015 31 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
2013 15 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
IVD-Merkblatt Nr. 2, Ausgabe August 2012. Klassifizierung von Dichtstoffen. Nach der Bauproduktenrichtlinie (CE-Kennzeichnung) und internationaler Normung. Einteilung nach elastischem/plastischem Verhalten und zulässiger Gesamtverformung. Online Ressource
2012 12 S., Tab., Lit.,
HS Public Relations Verlag und Werbung
kostenlos
2011 134 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
2006 16 S., Abb., Tab.,
Selbstverlag
kostenlos
ift-Fachinformation EI-02/1 - Einbruchhemmung in Europa. Rasche Harmonisierung öffnet Märkte
ift-Fachinformation
2005, 4 S.,
Fraunhofer IRB Verlag
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
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Rechtsgutachten zur Auslegung der Bauproduktenverordnung. Fragen der Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Oktober 2014 (Rs. C-100/13)
2017 78 S., Lit.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Kommentar: Brandschutzklappen CE-Kennzeichnung reicht nicht aus
Feuertrutz, 2022
Kolbitsch, Andreas
Sicherheitsaspekte bei Bauprodukten
OIB aktuell, 2021
Berger, Markus
Anwendbarkeitsnachweise im Brandschutz in der TGA. Praxisgerechte Lösung
TGA Fachplaner, 2021
Vázquez Jiménez, Sergio
Die Zukunft der ETA-Route zur CE-Kennzeichnung
OIB aktuell, 2021
Jechlinger, Günter
Die neue ÖNORM B 6001
OIB aktuell, 2021
Mikulits, Rainer
Revision der Bauproduktenverordnung
OIB aktuell, 2021
Kerschbaum, Christian
Überführung der ETAG 004 in das EAD
OIB aktuell, 2021
Steiler, Stephan
Zusammenspiel von Marktüberwachung und Baubehörde am Beispiel Wien
OIB aktuell, 2021
Nicaise, D.; Piedboeuf, S.
Bearbeitung von Naturstein: Verpflichtungen für das Inverkehrbringen (kostenlos)
Kontakt, 2021
Weber, Martin
Bauordnungsrechtliche Regelungen und Realisierungsmöglichkeiten. Entrauchung von Gebäuden im Brandfall (kostenlos)
BS Brandschutz im Bauwesen, 2021
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: CE Kennzeichnung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Bauordnungsrechtliche Regelungen zur Verwendung von Bauprodukten und Bauarten 2021
Quelle: Bauphysik-Kalender 2021. Brandschutz. 21.Jg.; Bauphysik-Kalender
Butz, Christiane; Hoffmann, Simon; Gerlach, Lutz; Ebert, Torsten; Schulze, Tobias
Brückenlager nach Europäischer Norm 2021
Quelle: Stahlbau-Kalender 2021. Brücken, Neue Eurocode-Generation. 23.Jg.; Stahlbau-Kalender
Kathage, Karsten; Ortmann, Christoph
Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Normen und Bescheide im Stahlbau 2021
Quelle: Stahlbau-Kalender 2021. Brücken, Neue Eurocode-Generation. 23.Jg.; Stahlbau-Kalender
Radovic, Borimir; Winter, Stefan (Bearbeiter)
Holz, Holzwerkstoffe und Klebstoffe im konstruktiven Holzbau 2021
Quelle: Holzbau-Taschenbuch. Grundlagen. 10.Aufl.
Khbeis, Halim; Bißwurm, Axel; Neumer, Daniel; Rausch, Alexander; Weber, Michael
Von Bauarten und Bauprodukten. Gedanken und Erfahrungen aus der Praxis planender und prüfender Ingenieure 2020
Quelle: Beton- und Stahlbetonbau Spezial, Oktober 2020. 100 Jahre MPA Karlsruhe; Beton- und Stahlbetonbau Spezial (Sonderheft)
Lange, Jörg; Berner, Klaus
Sandwichelemente im Hochbau 2020
Quelle: Stahlbau-Kalender 2020. Neue Normung im Hochbau, Leichtbau. 22.Jg.; Stahlbau-Kalender
Hemme, Bettina
Bauaufsichtliche Regelungen im Umbruch - Regelungen für den Mauerwerksbau 2020
Quelle: Mauerwerk-Kalender 2020. Bauen im Bestand, Befestigungen, Lehmmauerwerk. 45.Jg.; Mauerwerk-Kalender
Hauschild, Carola
Geltende Technische Regeln für den Mauerwerksbau (Deutsche, Europäische und Internationale Normen) (Stand 15.06.2019) 2020
Quelle: Mauerwerk-Kalender 2020. Bauen im Bestand, Befestigungen, Lehmmauerwerk. 45.Jg.; Mauerwerk-Kalender
Schmidt, Tobias; Brückel, Rolf; Geldmacher, Georg
Besondere Aspekte der Planung, Bemessung und Ausführung von Gerüsten 2020
Quelle: Stahlbau-Kalender 2020. Neue Normung im Hochbau, Leichtbau. 22.Jg.; Stahlbau-Kalender
Wackerbauer, Gerhard
Status Baurecht - Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (FRSA) 2020
Quelle: Brandschutz, Dezember 2020; Ernst und Sohn Special
weitere Aufsätze zum Thema: CE Kennzeichnung
Leistung funktional beschreiben: Auftragnehmer bestimmt die Ausführungsart!
RiOLG Dr. Georg Rehbein, Bonn
(OLG Naumburg, Urteil vom 30.07.2021 - 2 U 41/19)
Der Bauherr (B) beauftragt einen Generalunternehmer (GU) mit der Errichtung eines Parkhauses. Nach Fertigstellung der Arbeiten verweigert B die Abnahme. Das Dach weise gravierende Mängel auf. So seien sowohl die Art der eingebauten Dachtrapezbleche als au
IBR 2018, 622
Sind Fenster und Rolläden ohne CE-Kennzeichnung mangelhaft?
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Gabriele Hein-Röder, München
(OLG Oldenburg, Urteil vom 04.09.2018 - 2 U 58/18)
Ein Bauunternehmer wird im Jahr 2015 beauftragt, in ein Wohnhaus Fenster- und Türelemente samt Rolläden zum Festpreis von 16.133,39 Euro einzubauen. Für die vom Unternehmer eingebauten Rolläden lagen weder Herstellererklärungen noch eine CE-Kennzeichnung
IBR 2017, 499
Fußbodenheizmatten bedürfen der CE-Kennzeichnung!
RA und FA für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Ilja Czernik, Berlin
(OLG Frankfurt, Urteil vom 23.03.2017 - 6 U 23/16)
Ein Hersteller prodiziert und vertreibt elektrische Fußbodenheizungen. Er liefert Fußbodenheizungen ohne die erforderliche CE-Kennzeichnung. Diese findet sich weder auf dem Erzeugnis selbst noch auf der Verpackung. Ein Wettbewerber, der ebenfalls e
IBR 2015, 483
Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung verwendet: Leistung mangelhaft!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden
(LG Mönchengladbach, Urteil vom 17.06.2015 - 4 S 141/14)
Die Eigentümer eines Wohnhauses (Auftraggeber = AG) beauftragen den Auftragnehmer (AN) mit der Lieferung und Montage einer Terrassenüberdachung. Einige Jahre nach der Abnahme bemängeln die AG, dass eine der beiden Dachplatten gerissen sei und das Terrasse
IBR 2014, 672
Zusätzliche Anforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte europarechtswidrig!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Winkelmüller, Bonn, und RA Florian van Schewick, Bonn
(EuGH, Urteil vom 16.10.2014 - Rs. C-100/13)
Hersteller von Bauprodukten beschweren sich seit Jahren über zusätzliche Anforderungen, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in der Bauregelliste B an viele CE-gekennzeichnete Bauprodukte stellt. Die Bauprodukte mussten entweder eine allgemeine
IBR 2014, 6
Umsetzung des neuen EU-Bauproduktenrecht
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Alexander Leidig, Bonn
()
Zum 01.07.2013 ist die neue Bauproduktenverordnung (EU-BauPV) vollständig in Kraft getreten. Ziel der EU-BauPV ist der weitere Abbau von technischen Handelshemmnissen im Bauproduktenbereich und damit die Stärkung des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt. I
IBR 2013, 50
Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung: Verbot behindert freien Warenverkehr!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Winkelmüller, Bonn
(EuGH, Urteil vom 18.10.2012 - Rs. C-385/10)
Das EuGH-Urteil betrifft den Vertrieb von aufblasbaren Schläuchen für Kamine und Rauchabzüge. Für diese Produkte gibt es auf EU-Ebene keine harmonisierten technischen Spezifikationen, keine europäischen technischen Zulassungen und keine anerkannten nation
IBR 2012, 221
Vorlage von Nachweisen "auf Verlangen": Welche Frist gilt?
RDin Christa Asam, Lauf
(VK Münster, Beschluss vom 21.07.2011 - VK 9/11)
In der Ausschreibung von WC-Wänden für ein Rathaus ist verlangt: TÜV-geprüft (GS-Zeichen). Die Unterlagen über die Prüfung und Überwachung der Produkte sind auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber (AG) fordert die Bieter am 05.05.
IBR 2012, 224
Fehlende Erklärungen: Nachforderungsfrist von knapp 21 Stunden kann ausreichend sein!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Christian Fedders, Kiel
(VK Bund, Beschluss vom 29.04.2011 - VK 1-34/11)
Die Auftraggeberin (AG) führt ein Offenes Verfahren zur Vergabe von Sicherheitswerkbänken durch. Dem Angebot war unter anderem eine CE-Kennzeichnung gemäß Richtlinie 2006/42/EG beizufügen. Die AG vermerkt beim Angebot der späteren Antragstellerin und alle
IBR 2011, 3276
GPSG: Reimport von Gas-Heizkesseln ohne deutschsprachige Aufmachung möglich!
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Winkelmüller, Bonn und RA Andreas Okonek, Bonn
(BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 26/08)
Das Urteil betrifft einen Wettbewerbsstreit zwischen einem Hersteller von Gas-Heizkesseln und einem Reimporteur von entsprechenden Geräten. Der Hersteller wirft dem Reimporteur vor, wettbewerbswidrig zu handeln, weil die von ihm angebotenen und reimportie
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
Nachweise für Bauprodukte - Immer erforderlich?
aus: Beiträge vom 15. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 7. Bausymposium Sachverstand am Bau am 28. Juni 2013, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) werden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) als Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte und als Anwendbarkeitsnachweis für Bauarten - also das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen davon - erteilt. Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder technische Regeln nicht oder nicht für alle Anforderungen gibt und die nicht in Bauregelliste A Teil 2 (siehe Abschnitt 2.6) oder Liste aufgeführt sind. Die Liste ...
Halstenberg, Michael
Änderungen im Bauproduktenrecht - Pragmatische Lösungen durch freiwillige Herstellerangaben und Erlasse der Länder
aus: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband. Martin Schauer (BVS) (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020
Die Anforderungen an Bauprodukte beziehen sich auf die genannten Gefahren, d. h. auf die Anforderungen an Bauwerke. Erfüllt ein Produkt die künftig in der MVV TB enthaltenen technischen Anforderungen, erklärt der betreffende Hersteller mit einer Herstellererklärung eine Übereinstimmung seines Produkts mit diesen Anforderungen und bringt das Ü-Kennzeichen auf dem Produkt auf. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln ...
Steinhäuser, Wolfram
1.3 DIN EN 14041 - Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften
aus: Schäden an elastischen und textilen Bodenbelägen. Schadensfreies Bauen, Band 22. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., vollst. neu bearb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Nach den Bestimmungen der Europäischen Kommission zählen elastische und textile Bodenbeläge nach der harmonisierten Norm EN 14041 zu den Bauprodukten. Die hier eingesetzten elastischen Bodenbeläge müssen die Anforderungen nach DIN EN 13553 79 erfüllen. Elektrostatisch ableitende Bodenbeläge nach DIN EN 1081 16 . Der gemessene Durchgangswiderstand darf 10 9 Ohm nicht überschreiten.
Boldt, Antje; Zöller, Matthias
T.3.5 Europäische Definition der Bauproduktenverordnung
aus: Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 8. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
3 BauPVO stellt jedoch klar, dass für jedes Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst wird oder für das eine europäische technische Bewertung ausgestellt worden ist, die CE-Kennzeichnung die einzige Kennzeichnung ist, die die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Leistung in Bezug auf die wesentlichen Merkmale zertifiziert. „(3) Im Falle der von einer harmonisierten Norm erfassten Bauprodukte oder von Bauprodukten, für die eine Europäische Technische Bewertung ...
Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...
Arndt, Newen
3.2.3 Beckenabdichtung
aus: Schwimmbäder. Schadenfreies Bauen, Band 43. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., aktual. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019
Für das Verarbeiten der Abdichtungsstoffe in Becken und Beckenumgängen galt bis zum Erscheinen von DIN 18534 33 und DIN 18535 34 die DIN 18195-3 22 aus dem Jahr 2011. DIN V 18550 37 aus dem Jahr 2005 ersetzt die aus dem Jahr 1985 vorliegende DIN 18550 36 . DIN V 18550 37 ist in Deutschland seit 2014/2015 durch die DIN 18550, Teile 1 und 2 38 ersetzt, die nur zusammen mit dem jeweiligen Teil der europäischen Norm DIN EN 13914, ...
Vogdt, Frank U.; Bredemeyer, Jan
3.1 Bauaufsichtliche Regelungen für Abdichtungsstoffe
aus: Abdichtung - Fachgerecht und sicher. Keller - Bad - Balkon - Flachdach. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Geregelte Bauprodukte Nicht geregelte Bauprodukte Sonstige Produkte Produkte im Geltungsbereich bauaufsichtlicher Produktregeln Produkte im Geltungsbereich harmonisierter europäischer Normen Produkte mit wesentlichen Abweichungen von den bauaufsichtlichen Produktregeln Produkte und Bauarten ohne bauaufsichtliche Produktregeln Produkte und Bauarten mit wesentlichen Abweichungen von Technischen Baubestimmungen Produkte und Bausätze mit europäischer technischer Zulassung im Geltungsbereich einer...
Buss, Harald
B.17 Umsetzung harmonisierter Produktnormen und europäischer technischer Zulassungen im Rahmen der Technischen Baubestimmungen für die Planung und Ausführung von Bauwerken
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
1 der Musterbauordnung vor, dass Bauprodukte, die die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenrichtlinie tragen, verwendbar sind, wenn sie Stufen und Klassen nach Maßgabe der harmonisierten Norm oder europäischen technischen Zulassung ausweisen und diese Stufen und Klassen den Festlegungen der Bauregelliste B entsprechen. 20 der Bauproduktenrichtlinie („geregelte“ Klassen) wie auch zu weiteren Klassen („technische“ Klassen), Leistungsstufen und Anwendungsbedingungen ...
Ubbelohde, Helge-Lorenz
14. Bauabnahme und deren Folgen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Es wird versucht, auch anhand von Beispielen vorgenannte, für den Sachverständigen fast alltägliche Fragen zu strukturieren und handhabbare Vorschläge auch im Verhältnis des Sachverständigen zum Auftraggeber zu unterbreiten, um das Haftungsrisiko für den Sachverständigen im Rahmen derartiger Tätigkeiten kalkulierbar zu gestalten. Da eine Abnahme stets Rechtsfolgen auslöst, ist der Umfang der Tätigkeit des Sachverständigen im Rahmen von Qualitätskontrollen und Abnahmen in der Beauftragung des ...
Willeitner, Hubert
Was bringt der Kommentar zur neuen DIN 68800?
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2012. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Die Normenreihe DIN 68800 ergänzt mit den Teilen 1 bis 3 die DIN EN 1995-1-1 1 mit DIN EN 1995-1-1/NA in Bezug auf die Standsicherheit und die Gebrauchstauglichkeit von Holzbauwerken; Teil 4 regelt die Bekämpfung und Sanierung eines eingetreten Befalls. Diese Norm wurde durch DIN EN 1995-1-1:2010-12 in Verbindung mit DIN EN 1995-1-1/NA:2010-12 ersetzt. DIN 1052-1:2004-08 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken - Allgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau ...
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Z-55.31-348 Zulassung
vom: 27.04.2017
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton; Belebungsanlagen im Aufstaubetrieb Typ AQUA-SIMPLEX®D+P für 4 bis 50 EW; Ablaufklasse D + P
Kordes KLD Wasser- und Abwassersysteme GmbH
Z-55.61-442 Zulassung
vom: 14.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton, Polyethylen oder glasfaserverstärktem Kunststoff; Wirbel-Schwebebett-Biofilmverfahren Typ WSB®-clean-C+P für 4 bis 50 EW; Ablaufklasse C+P
Bergmann Umwelttechnik GmbH
Z-55.61-440 Zulassung
vom: 14.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton, Polyethylen oder glasfaserverstärktem Kunststoff; Wirbel-Schwebebett-Biofilmverfahren Typ WSB®-clean-D+P für 4 bis 50 EW Ablaufklasse D+P
Bergmann Umwelttechnik GmbH
Z-54.3-545 Zulassung
vom: 14.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle KLsepa.compact
KLARO GmbH
Z-54.3-493 Zulassung
vom: 14.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle PERMA KA-I
FUCHS Fertigteilwerke GmbH
Z-54.3-430 Zulassung
vom: 14.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Edelstahl bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle INOWA SYSTEM H
INOWA GmbH & CO KG Abwasser- und Werkstättentechnologie
Z-54.3-401 Zulassung
vom: 14.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider der Klasse II, einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb der Abscheider angeordneten Schlammfang und einer integrierten oder separaten Probenahmestelle QUINTON
BENE Environmental Technologies GmbH
Z-54.3-398 Zulassung
vom: 14.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten oder separaten Probenahmestelle SEPARON
BENE Environmental Technologies GmbH
Z-54.3-396 Zulassung
vom: 14.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem vorgeschalteten Abscheider Klasse II, einem Abscheider Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem integrierten Schlammfang und einer integrierten oder separaten Probenahmestelle QUINTON
BENE Environmental Technologies GmbH
Z-54.3-393 Zulassung
vom: 14.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton, bestehend aus einem Abscheider der Klasse I mit Koaleszenzeinrichtung, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten oder separaten Probenahmestelle Triton SSR
BENE Environmental Technologies GmbH
Z-54.2-544 Zulassung
vom: 14.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb der Abscheider angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle KLsepa.compact
KLARO GmbH
Z-54.2-494 Zulassung
vom: 14.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besondere Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer separaten Probenahmestelle PERMA BA-I
FUCHS Fertigteilwerke GmbH
Z-54.1-542 Zulassung
vom: 14.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte Eigenschaften für Abscheideranlagen für Fette nach DIN EN 1825-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bzw. Edelstahl bestehend aus einem Abscheider und einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang LIPON P
BENE Environmental Technologies GmbH
Z-54.1-540 Zulassung
vom: 14.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte Eigenschaften für Abscheideranlagen für Fette nach DIN EN 1825-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider und einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang
Haase GFK-Technik GmbH
Z-54.1-441 Zulassung
vom: 13.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte Eigenschaften für Abscheideranlagen für Fette nach DIN EN 1825-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Beton bestehend aus einem Abscheider und einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang BENE ARGUS PLUS
BENE Environmental Technologies GmbH
Z-55.61-409 Zulassung
vom: 12.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen für Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566-3 mit CE-Kennzeichnung: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung aus Beton oder Polyethylen; belüftetes Festbettsystem Typ VITALIS für 4 bis 50 EW; Ablaufklasse C
Assetwerk GmbH & Co.KG
Z-54.1-541 Zulassung
vom: 12.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte Eigenschaften für Abscheideranlagen für Fette nach DIN EN 1825-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider und einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang
Kessel AG
Z-54.1-428 Zulassung
vom: 12.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen und nicht harmonisierte Eigenschaften von Abscheideranlagen für Fette nach DIN EN 1825-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem vorgeschalteten Schlammfang und einem Abscheider Lipumax PR
ACO Tiefbau Vertrieb GmbH
Z-54.2-453 Zulassung
vom: 10.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen sowie nicht harmonisierte und besonderen Eigenschaften für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlage aus Kunststoff bestehend aus einem Abscheider der Klasse II, einem unterhalb des Abscheiders angeordneten Schlammfang und einer integrierten Probenahmestelle
Kessel AG
Z-54.1-427 Zulassung
vom: 10.10.2016
– abgelaufen
Anwendungsbestimmungen und nicht harmonisierte Eigenschaften von Abscheideranlagen für Fette nach DIN EN 1825-1 mit CE-Kennzeichnung: Abscheideranlagen aus Beton bestehend aus einem separat vorgeschalteten Schlammfang und einem Abscheider Lipumax PR
ACO Tiefbau Vertrieb GmbH
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