Liste der Publikationen zum Thema "Duldungspflicht"
Modernisierung der Mietwohnung
Nomos Praxis
2., Aufl. 2019
2019, 291 S., 227 mm, Softcover
Nomos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Schwer kranker Mieter muss Instandsetzungsarbeiten nicht dulden
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Buschbaum, Henning; Reidt, Olaf
Vorarbeiten und Betretungsrechte gem. § 44 EnWG im Energieleitungsbau
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2020
Elsner, Thomas; Herzhaft, Ann Margret
Duldungsansprüche des Bauherrn gegen den Nachbarn bei grenznahen Baumaßnahmen
Baurecht, 2020
Ernst, Florian
Nachbar muss Überbauung mit Wärmedämmung an Alt- und Anbau nicht dulden
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2019
Krolla, Michael
Keine Mietminderung wegen benachbarter Baustelle bei Duldungspflicht des Vermieters!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2018
Blank, Hubert
Modernisierung - Grenzen der Duldungspflicht
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2018
Agatsy, Kai-Uwe
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen schließt Mietminderung nicht aus!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2018
Hofmann, Alexander
Modernisierungsankündigung: Behauptung einer Energieeinsparung allein reicht nicht!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2018
Rave, Nele
Breitbandkabelversorgung: Duldungspflicht Installation und Betriebskosten
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2018
Sprengnetter, Hans Otto; Drießen, Sebastian
OLG Hamm: Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen
Immobilien und Bewerten, 2018
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Duldungspflicht
Besitzschutzansprüche des Mieters bei Baumaßnahmen im Gemeinschaftseigentum II
VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack, Schwalbach
(OLG München, Beschluss vom 23.03.2020 - 32 U 265/20)
Die Verfügungskläger sind seit 1997 Mieter einer Wohnung, an der im Jahr 2006 Wohnungseigentum begründet wurde. Der teilende Eigentümer behielt sich in der Teilungserklärung die Möglichkeit vor, später eine Aufstockung des Gebäudes vorzunehmen. Dies beabs
IMR 2021, 2332
Besitzschutzansprüche des Mieters bei Baumaßnahmen im Gemeinschaftseigentum I
VorsRiLG Dr. Frank Zschieschack, Schwalbach
(OLG München, Beschluss vom 23.03.2020 - 32 U 265/20)
Die Verfügungskläger sind seit 1997 Mieter einer Wohnung, an der im Jahr 2006 Wohnungseigentum begründet wurde. Der teilende Eigentümer behielt sich in der Teilungserklärung die Möglichkeit vor, später eine Aufstockung des Gebäudes vorzunehmen. Dies beabs
IMR 2021, 2018
Zufahrts- und Leitungsrecht kann sich aus Baulast ergeben!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Jens-Oliver Hufer, Hamburg
(OLG Hamburg, Urteil vom 20.11.2020 - 6 U 106/14)
Der Kläger erwirbt ein durch Grundstücksteilung entstandenes gefangenes Pfeifenstielgrundstück. Im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und den Beklagten wird auf eine das Zufahrts- und Leitungsrecht erfassende Baulasterklärung verwiesen. Der Kläger nimmt die
IMR 2021, 62
Schwer kranker Mieter muss Instandsetzungsarbeiten nicht dulden
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Michael Sommer, Augsburg
(LG Hamburg, Urteil vom 14.07.2020 - 316 S 15/20)
Die Parteien streiten um die Duldungspflicht von Instandsetzungsmaßnahmen in einer Mietwohnung. Der Mieter mindert wegen vorhandener Bleileitungen die Miete. Der Vermieter kündigt die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen an, die acht Tage dauern. In di
IBR 2020, 669
Schwenken eines Baukrans fällt unter Hammerschlags- und Leiterrecht!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Petra Sterner, LL.M., Berlin
(OLG München, Beschluss vom 15.10.2020 - 8 U 5531/20)
Bauherr B zeigt dem Nachbarn N die Absicht an, für die Durchführung von Bauarbeiten mit einem Kranausleger (lastenfrei) über dessen Grundstück schwenken zu wollen. N erklärt, dass er dem nicht zustimmt. B stellt den Kran dennoch auf. N leitet ein einstwei
IMR 2020, 3379
Überschwenken mit Kranausleger: Nur unter Einhaltung der Vorschriften zum Hammerschlags- und Leiterrecht
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Petra Sterner, LL.M., Berlin
(OLG München, Beschluss vom 15.10.2020 - 8 U 5531/20)
Bauherr B zeigt dem Nachbarn N die Absicht an, für die Durchführung von Bauarbeiten mit einem Kranausleger über das Grundstück des N schwenken zu wollen. N erklärt, dass er dem nicht zustimmt und notfalls gerichtlich gegen B vorgeht. Dieser stellt den Kra
IMR 2020, 505
Erweiterung des Wohnungseigentums nur mit Zustimmung der Betroffenen
RA und Notar, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Andreas C. Brinkmann, Hannover
(LG Hamburg, Urteil vom 29.01.2020 - 318 S 96/18)
Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie stritten in der Berufungsinstanz über die Verpflichtung der Beklagten zur Duldung von Baumaßnahmen im Rahmen einer von den Klägern begehrten Erweiterung ihres Wohnungseigentums. In ein
IMR 2020, 512
Überbau: Hat der Verpflichtete einen Anspruch auf Erhaltung?
RA Dr. Rainer Burbulla, Düsseldorf
(BGH, Urteil vom 10.07.2020 - V ZR 156/19)
Teile eines Gebäudes (ein im Jahr 1989 gebauter sog. Versuchsplattenbau) wurden als Überbau auf einem Nachbargrundstück errichtet. Das (Haupt-)Gebäude wurde abgerissen. Hierdurch wurde der benachbarte Plattenbaurest von allen Versorgungsleitungen abgeschn
IMR 2020, 379
Instandhaltungsmaßnahmen ohne Beschluss: Keine Schadensersatzpflicht der WEG!
RA Prof. Dr. Christian Pioch, Aschaffenburg
(LG München I, Beschluss vom 11.12.2019 - 1 S 8293/19 WEG)
Der Kläger ist Eigentümer einer im dritten Obergeschoss gelegenen Dachgeschosswohnung mit vorgelagerter Terrasse. Der Plattenbelag auf der Terrasse (Naturstein, Südtiroler Prophyr rot) steht im Sondereigentum des Eigentümers. Im Herbst ließ der Verwalter
IMR 2020, 313
Inhalt einer Modernisierungsankündigung bei energetischer Sanierung?
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(BGH, Urteil vom 20.05.2020 - VIII ZR 55/19)
Grundsätzlich sind Verträge so abzuwickeln, wie sie vereinbart wurden. Keine Partei kann ihre Leistungen verändern. Das wäre bei Dauerschuldverhältnissen wie der Miete problematisch, da die technische Entwicklung und die gesetzlichen Anforderungen sich im
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
VII Mietrechtliche Aspekte beim Bauen im Bestand
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Inwieweit der Mieter solche Erhaltungs-, Modernisierungs- oder sonstige bauliche Maßnahmen des Vermieters zu dulden hat, wird nachfolgend ebenso dargestellt, wie die Möglichkeit von Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen und die Rechte des Mieters bei Gebrauchsbeeinträchtigungen infolge von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Hierbei hat der Vermieter den Mieter über Beginn, Dauer, Art und Umfang der anstehenden Maßnahmen zu informieren. Will der Vermieter gleichwohl an ...
Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...
Bodmann, Hans-Heiner
Sachverständige und Eingriffe in die Bausubstanz. Teilreferat: Bauteilöffnung aus richterlicher Sicht
aus: Schäden an der Fassade. Problempunkte und Sanierung von Fassadenkonstruktionen. 48. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2013. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Dieser Weisungsgebundenheit des Sachverständigen entsprechend ist das Gericht verpflichtet, den Sachverständigen in den Grund, Inhalt und Zweck des Gutachtenauftrages vollständig und unmissverständlich einzuweisen. Zulässig ist die Zuziehung von Gehilfen durch den Sachverständigen, sofern dadurch die Eigenverantwortlichkeit des Sachverständigen nicht infrage gestellt wird. Nach der einen Meinung kann das Gericht den Sachverständigen gemäß § 404 a ZPO zur Bauteilöffnung anweisen und der ...
Müller, Alexander
4.1 Abwehrmöglichkeiten nach BGB gegen Lärm aus der Nachbarschaft
aus: Schallschutz in der Praxis. Grundlagen - Recht - Fallbeispiele, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Das Gericht verurteilte den Veranstalter es zu unterlassen, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr einen Beurteilungspegel von 70 dB(A) und in der Zeit von 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr sowie von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr einen Beurteilungspegel von 65 dB(A) und von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr einen Beurteilungspegel von 55 dB(A) zu überschreiten. In einem Urteil vom 31.08.2000 (Az.: 3 C 216/00) verurteilte das Gericht den beklagten Halter der Hähne, die Hähne so zu halten, dass das Krähen ...
VI Bauausführung
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012
Beim Bauen im Bestand besteht für den Bauherrn die Problematik, dass er das Objekt bereits vor Durchführung der Maßnahmen selbst nutzt oder aber Dritten (z. B. Mietern) den Gebrauch entgeltlich überlassen hat. Auch haftet der Bauherr seinem Mieter gemäß § 536 a BGB für die Kompensation von Schäden, die der Mieter durch die teilweise oder vollständige Einbuße der Gebrauchstauglichkeit erleidet. Um zu verhindern, dass der Nachbar etwaige bereits vorhandene Schäden an dem ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IV. Der Bausachverständige im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
1 94 BGB, wonach der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Der Sachverständige begeht also einen Fehler, wenn er seine Begutachtung an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik orientiert, obwohl die Parteien im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der Unternehmer haftet nach Auffassung des BGH trotz (sachverständig attestierter) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gemäß § 280 Abs.
Englert, Klaus; Fuchs, Bastian
12 Haftungsfragen im Tiefbau
aus: Bauschäden im Hoch- und Tiefbau. Band 1: Tiefbau. Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Institut für Bauforschung, Victor Rizkallah (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Der BGH begründet seine Auffassung damit, dass § 909 BGB nicht einen streng auf den Eigentümer, sondern einen auf das Nachbargrundstück bezogenen Schutzbereich hätte - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung wären neben dem Eigentümer auch Nießbraucher (§ 1065 BGB), Erbbauberechtigte (§ 11 Abs. 6 zu § 909 BGB m.w.N. , 48 ). § 909 BGB schützt nur die Festigkeit des Bodens des Nachbargrundstücks. Das Eigentumsrecht nach § 903 BGB gibt dem Grundstückseigentümer ...
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