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Liste der Publikationen zum Thema "Einwendung"


Bücher, Broschüren: (1)

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei atomrechtlichen Großvorhaben. Eine sozialwissenschaftliche Beschreibung am Beispiel des Planfeststellungsverfahrens zum Endlager für radioaktive Abfälle Schacht Konrad. Online Ressourc
Müller-Erwig, Katja-Angela
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei atomrechtlichen Großvorhaben. Eine sozialwissenschaftliche Beschreibung am Beispiel des Planfeststellungsverfahrens zum Endlager für radioaktive Abfälle Schacht Konrad. Online Ressource
2000 334 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag

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Zeitschriftenartikel: (45)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Durner, Wolfgang
Möglichkeiten und Grenzen einer Wiedereinführung der materiellen Präklusion in Planungs- und Genehmigungsverfahren
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2020
Zahn, Alexander
Bauleitervertrag einvernehmlich aufgehoben: Wie berechnet sich das Resthonorar?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019
Seitz, Michael
Das neue Bauvertragsrecht, Tl. 3. Recht
Ausbau + Fassade, 2018
Gardt, Manuel; Gareis, Philipp
Mixed-Method-Analyse. Ein neuer methodischer Ansatz für die Analyse von Beteiligungsverfahren in der Regionalplanung
Raumplanung, 2018
Hammermüller, Alexandra
Nicht-Inhaberschaft der Forderung keine Einwendung gegen Sicherungsgrundschuld
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2018
Stobbe, Melanie
Einwendung der Verwirkung gegen einen Räumungstitel
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2018
Abramenko, Andrik
Keine Anwendung von Par. 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV auf Heizrohre unter Putz!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2018
Fischer, Till
Was heißt "neuester Standard der Technik"?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2017
Jennemann, Leena; Dijks, Sebastian; Peters, Wolfgang
Unterstützung des Einwendungsmanagements in förmlichen Beteiligungsverfahren am Beispiel der Genehmigung von Windenergieanlagen
UVP-Report, 2017
Fahrenbruch, Rainer
Schwimmbecken saniert: "Abzug neu für alt"?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2017

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Einwendung

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Dissertationen: (1)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Müller-Erwig, Katja-Angela
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei atomrechtlichen Großvorhaben. Eine sozialwissenschaftliche Beschreibung am Beispiel des Planfeststellungsverfahrens zum Endlager für radioaktive Abfälle Schacht Konrad. Online Ressource: PDF-Format, ca. 1,9 MB (kostenlos)
2000

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Rechtsbeiträge: (929)
IBR 2021, 2324
Ratenzahlung vereinbart: Verbindlichkeit anerkannt!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg
(OLG München, Beschluss vom 29.01.2021 - 20 U 820/20)

Der Kläger ist ein Textilunternehmen mit Sitz in der Türkei. Der Beklagte betreibt unter den Firmen D. Fashion mit Sitz in Griechenland und E. Fashion mit Sitz in Deutschland Geschäfte. Aus Warenlieferungen aus dem Jahr 2015 sind $ 83.356 offen. Im Ja


IBR 2021, 2247
Kaufpreiszahlungen für Eigentumswohnungen sind Baugeld!
RA Dr. Hayo Bernsmann, Frankfurt a.M.
(LG Berlin, Urteil vom 15.01.2021 - 34 O 92/20 (nicht rechtskräftig))

Der klagende Generalunternehmer (GU) errichtete für den Beklagten zu 2 (B) als Bauträger 50 Eigentumswohnungen. Der Beklagte zu 1 ist der damalige Geschäftsführer (G) und nach der Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse der Liquidator des B. Der GU


IBR 2021, 2207
Auch viele "kleine" Pflichtverletzungen berechtigen zur Kündigung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
(OLG Dresden, Urteil vom 17.11.2020 - 6 U 349/20)

Die Parteien schließen zwei Bauverträge. Unmittelbar nach Beauftragung treten Meinungsverschiedenheiten auf. Um die Probleme zu lösen, vereinbaren die Parteien im Mai 2006 den Einsatz einer Task Force zur konstruktiven Fortführung. Gleichwohl gelingt es d


IMR 2021, 57
Betriebskosten: Mieter kann auch Einsicht in Zahlungsbelege verlangen
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(BGH, Urteil vom 09.12.2020 - VIII ZR 118/19)

Der Vermieter muss über die Betriebskosten jährlich abrechnen. Die Einzelabrechnung muss nur hinreichende Angaben über die Höhe der Betriebskosten und die Methode der Aufteilung auf die einzelnen Nutzer enthalten. Belege müssen der Abrechnung nicht beigef


IBR 2021, 60
Mehr- und Minderkostenliste sticht Schriftformklausel!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2017 - 5 U 124/16; BGH, Beschluss vom 17.06.2020 - VII ZR 294/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Auftraggeber (AG) beauftragt einen Generalunternehmer (GU) mit der teil-schlüsselfertigen Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses. Mit seiner Schlussrechnung macht der GU Nachträge in Höhe von rund 367.000 Euro geltend, deren Bezahlung der AG zum T


IMR 2021, 9
Vergleichsweise Einigung über Betriebskosten ist zulässig!
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(BGH, Urteil vom 28.10.2020 - VIII ZR 230/19)

Wohnraummietrecht ist zu großen Teilen halbzwingendes Recht. In ca. 40 Vorschriften heißt es, dass Vereinbarungen zu Lasten des Mieters unwirksam sind, so auch in § 556 Abs. 4 BGB. Im Verfahren ging es um die Frage, ob die Parteien trotzdem eine von den A


IMR 2020, 521
Keine Zuständigkeit des WEG-Gerichts für Ansprüche aus Erwerbsverträgen
VizePräsLG a. D. Hans-Joachim Weber, Konstanz
(BGH, Beschluss vom 24.09.2020 - V ZB 90/19)

Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Anlage stand ursprünglich im Eigentum einer Bank. Bereits vor der geplanten Aufteilung in Wohnungseigentum verkaufte die Bank die Einheit Nr. 2 an die Beklagte. Der Kaufvertrag s


IBR 2020, 638
Auch eine Billiglösung von einem Billighandwerker muss mangelfrei sein!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Rostock, Urteil vom 15.09.2020 - 4 U 16/20)

Der Unternehmer soll ein Dach sanieren und drei Schornsteine mit Schindeln verkleiden. Die VOB/B wird nicht einbezogen. Die vom Unternehmer ausgeführten Arbeiten sind mangelhaft. Der Unternehmer macht geltend, dass er und seine Mitarbeiter keine versiert


IMR 2020, 492
Zusammenfassung der Betriebskosten nach Wirtschaftseinheiten?
RA Ramon Danner, Aschheim
(AG Gelsenkirchen, Urteil vom 26.06.2020 - 202 C 19/20)

Der Vermieter machte Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen vergangener Jahre geltend. Der Mieter bestritt u. a., dass die Voraussetzungen für die Bildung einer Wirtschaftseinheit vorliegen würden. Der Mieter legte jeweils Widerspruch ein, nahm je


IVR 2020, 104
Erlöszuteilung nach Vollstreckungsgegenklage I
RAin Andrea Pflügl, München
(BGH, Beschluss vom 20.02.2020 - V ZB 131/19)

Die Gläubigern (G) betreibt gegen den Schuldner (S) auf Grundlage einer vollstreckbaren notariellen Urkunde wegen einer im Grundbuch in Abt. III unter Nr. 8 eingetragenen Grundschuld die Zwangsvollstreckung des verfahrensgegenständlichen Wohnungseigentums



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Buchkapitel: (65)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
V. Das Gericht im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Gerade dann muss das Gericht aus den soeben bereits dargelegten Gründen allerdings darauf achten, dass der Beauftragung des von einer Partei bezeichneten Sachverständigen berechtigte Neutralitätsvorbehalte der anderen Partei nicht entgegenstehen. Das Gericht nimmt lediglich davon Abstand, die Prozessakten dem Sachverständigen mit der konkreten Aufforderung zur Gutachtenerstellung zu übersenden; befinden sich die Akten bereits beim Sachverständigen, werden sie zurückgefordert. 3 ZPO, wonach es...


Seibel, Mark
27. Die mündliche Gutachtenerläuterung vor Gericht
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Ergänzend hat der BGH auch schon entschieden, dass dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Gutachtenerläuterung im Prozess grundsätzlich auch dann zu entsprechen ist, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat. Dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich stattzugeben. Wie soll das Gericht auf den Antrag einer ...


Motzke, Gerd
15. Darlegungslast, Beweislast und deren Verteilung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Bestreitet der Auftraggeber den Abschluss des Vertrages und beruft er sich darauf, der Kläger habe die Leistungen noch in der Akquisitionsphase erbracht, ist der Kläger für den Auftrag – und nicht der in Anspruch genommene Auftraggeber für das Tätigwerden noch in der Akquisitionsphase – darlegungs- und beweisbelastet. 57 Hat ein Auftragnehmer die Wahrnehmung seiner Aufklärungs-, Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein ...


Locher-Weiß, Susanne; Pohlenz, Rainer
R.2.2 Mängelrechte nach der Abnahme
aus: Schallschutzmängel. Juristisch kommentiert für Sachverständige. Technisch kommentiert für Juristen. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 9. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2019

 1 bis 3, 280, 281 BGB – Vertretenmüssen vorausgesetzt – Schadensersatz statt der Leistung oder nach Wahl des Auftraggebers stattdessen Ersatz der vergeblichen Aufwendungen gem. Weitere Einwendungen des Auftragnehmers gegen den Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers kann z. B. die vorbehaltlose Abnahme des Werkes trotz Kenntnis der Mängel (§ 640 Abs. Beim kleinen Schadensersatz behält der Auftraggeber das Werk, der durch den Mangel eingetretene Schaden ...


Seidel, Karin
Gericht und Sachverständiger - von der Beauftragung bis zur mündlichen Gutachtenerläuterung
aus: Beiträge vom 19. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 11. Bausymposium Sachverstand am Bau am 16. Juni 2017, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Ziel des Beitrags ist eine Verbesserung der Kommunikation zwischen Gericht und Sachverständigen und damit eine Verbesserung der Effektivität von Sachverständigen in gerichtlichen Verfahren. Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt durch das Gericht, wobei sich auch die Parteien auf einen Sachverständigen einigen können und diese Einigung für das Gericht bindend ist (§ 404 Abs. Nachdem das Gericht das Schreiben des Sachverständigen an die Parteien weitergeleitet hatte, teilte der ...


Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...


Ulrich, Jürgen
Effektiver Umgang mit Gutachten im Bauprozess und mündliche Anhörung
aus: Schäden am Dach. Problempunkte und Sanierung von Steil-, Flach- und Gründächern sowie Photovoltaikanlagen. 47. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2012. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Die Quasibefangenheit kann sich entsprechend der Betätigung des gerichtlichen Sachverständigen auch aus unsachlicher Reaktion des privaten Sachverständigen auf gegen sein im Prozess geliefertes Gutachten dann angebrachte Parteieinwände ergeben; auch insoweit gilt die zu der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen gekommene Rechtsprechung entsprechend 187. Die ZPO sieht ein Recht des gerichtlichen Sachverständigen, den anderen Sachverständigen zu befragen, nicht vor; §§&...


Seibel, Mark - mit einer Anmerkung von Staudt, Michael
26. Die gerichtliche Leitung der Sachverständigentätigkeit (§ 404a ZPO)
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

In privaten Bauprozessen wird Sachverständigen häufig die grundsätzlich allein von den Gerichten zu beurteilende Frage der Vertragsauslegung – z.B. die Ermittlung der Soll-Beschaffenheit einer Bauleistung – überlassen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht – und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs. Erst wenn die – vom Gericht und nicht vom Sachverständigen vorzunehmende &ndash...


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
III. Mustertexte aus Sicht des Sachverständigen
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

BEISPIEL: Textvorschlag - Schreiben an das Gericht, Verteiler Kläger und Beklagte Zur Klärung der Beweisfragen sind mehrere Bohrungen und chemische Analysen erforderlich. BEISPIEL: Textvorschlag (Vollmacht durch Kläger) - Schreiben an Kläger, Verteiler Gericht und Beklagte An die Rechtsanwälte Sommer und Iding (Kläger) Verteiler Landgericht Beklagte Ziffer 1 Beklagte Ziffer 2 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Klärung der Beweisfragen ist eine Akteneinsicht beim Umweltamt notwendig. BEISPIEL:...


Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
24 Der Sachverständige als Privatgutachter - Einfluss auf das staatliche Gerichtsverfahren
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Der Zweck des Gutachtens sollte einleitend im Gutachten angeführt werden. Hat das vereinbarte Honorar Einfluss auf den Inhalt des Gutachtens deshalb, weil sich danach Inhalt und Umfang der Untersuchungen bestimmen mit Folgen für das Gutachtensergebnis, ist auch das im Gutachten einleitend anzugeben. Das Privatgutachten beweist damit nichts, sondern ist Tatsachenvortrag der das Gutachten vorlegenden Partei.



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