Liste der Publikationen zum Thema "Erstattung"
2019 174 S., Tab.,
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2019 56 S., Abb., Tab.,
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Denkmalpflege in Sachsen, Mitteilungen des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen, Jahrbuch
Mitteilungen des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen, Jahrbuch 2017
2018, 168 S., 246 teils farbige Abb. 297 mm, Softcover
Sandstein
2018 155 S., Abb., Tab., Kt., Lit.,
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2018 28 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
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Denkmalpflege in Sachsen, Mitteilungen des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen, Jahrbuch
Mitteilungen des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen, Jahrbuch 2016
2017, 160 S., 238 meist farbige Abb. 297 mm, Softcover
Sandstein
Der diskursive Einfluss von Mega-Events auf benachteiligte Quartiere. Eine lexikometrische Analyse der medialen Berichterstattung über Hamburg-Wilhelmsburg
2017 VII,92 S., Abb., Tab., Lit.,
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Betontechnische Berichte, Band 33
2016, 124 S., m. 89 Abb. u. 20 Tab. 30,5 cm, Hardcover
VBT Verlag Bau u. Technik
Waldzustandsbericht 2016. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
2016 39 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
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Waldzustandsbericht 2016. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
2016 31 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
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weitere Bücher zum Thema: Erstattung
Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung
Analyse der novellierten NEC-Richtlinie bezüglich der erweiterten Anforderungen an die Berichterstattung von Schadstoffemissionen in die Luft. Teilbericht zu Verbesserungen des POP-Inventars hinsichtlich PCB-Emissionen aus dem Baubereich. Forschungskennza hl: 3717 51 1010. Online Ressource
2019 33 S., Abb., Tab., Lit.,
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Entschädigung der Angebotsausarbeitung bei PPP-Hochbauprojekten. Abschlussbericht
Forschungsinitiative Zukunft Bau, Band F 2713
2008, 118 S., 19 Abb., 8 Tab.,
Fraunhofer IRB Verlag
Die Umsetzung der Ziele und Prinzipien der Habitat Agenda in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland, Finnlands, der Niederlande, Rumäniens und der Türkei in den Jahren von 1996 bis 2005. Endbericht Mai 2005. Online Ressource
2006 161 S., Tab.,
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Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrags mit einem Insolvenzverwalter
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Tiesmeyer, Annika; Steyer, Katharina; Ellwanger, Götz; Ersfeld, Marion; Balzer, Sandra
Luchs und Wolf in Deutschland - Bewertung des Erhaltungszustands gemäß FFH-Richtlinie
Natur und Landschaft, 2021
Rintelen, von
Umkehr der Steuerschuldnerschaft wirkt sich auf die Verjährung des Werklohns aus!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Steinbach, Tim
Keine Fristsetzung, keine Kostenerstattung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Bußmann, André
Wann kann der bauüberwachende Architekt Adressat einer Bedenkenanmeldung sein?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Elzer, Oliver
Zweiergemeinschaft: Gegen wen richtet sich ein Aufwendungsersatzanspruch?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Krebs, Thomas
Verfüllarbeiten trotz vereinbarter förmlicher Abnahme schlüssig abgenommen?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
Loibl, Anna
Verwaltungsvollstreckung zivilrechtlicher Ansprüche einer Gemeinde
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Eimler, Harald
Kostenerstattung bei mehreren bevollmächtigten Rechtsanwälten
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2020
Schwentek, Karin
Bauvoranfrage negativ beschieden: Widerspruchsverfahren ist Anwaltssache!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2020
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Erstattung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Erstattung von Gerichtsgutachten - praktische Fragen der Vorbereitung und Durchführung 2019
Quelle: 26. Nordische Bausachverständigen-Tage 2019. Sektion 2 - Rechtliche Aspekte des Sachverständigenwesens. Donnerstag, den 26.09.2019. Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Mayer, Stefan
Luftgetragene Exposition gegenüber Mykotoxinen - Notwendigkeit einer ausgewogenen Risikokommunikation 2019
Quelle: Umwelt, Gebäude und Gesundheit. "Neu-" und Altlasten, Innenraumhygiene und Gerüche. Ergebnisse des 12. Fachkongresses der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) am 17. und 18. Oktober 2019 in Hallstadt bei Bamberg
Wagner, Christof
Mangelbeseitigungskosten: Was ist von ihnen umfasst? 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Eichhorn, Daniel; Neuberger, Alexander
Der neue UBA-Umweltatlas und der Baustein "Bauen, Wohnen, Haushalte" 2019
Quelle: Flächennutzungsmonitoring 11. Flächenmanagement, Bodenversiegelung, Stadtgrün; IÖR-Schriften
Christ, Andreas; Gol, Annalena; Löw, Matthias; Nohme, Frank; Rieger, Dieter
Der 2. Hochwasserrisikomanagementplan - Auf dem Weg der Harmonisierung 2018
Quelle: 10. Forum Hochwasserrisikomanagement. Tagungsband zur 10. Veranstaltung am 21. Juni 2018 in Dresden; Berichtsreihe des Forums zum Hochwasserrisikomanagement
Laggner, Andreas; Laggner, Birgit; Gensior, Andreas; Riedel, Thomas; Freibauer, Annette
Flächennutzungsanalysen als Grundlage der Klimaberichterstattung 2015
Quelle: Flächennutzungsmonitoring 7. Boden - Flächenmanagement - Analysen und Szenarien; IÖR-Schriften
Hilbig, Corinna; Schumacher, Sven
Steuerliche Behandlung Öffentlich-Privater Partnerschaften 2015
Quelle: Aspekte der Baubetriebslehre in Forschung und Praxis. Festschrift zum 60. Geburtstag von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Dieter Jacob; Baubetriebswirtschaftslehre und Infrastrukturmanagement
Hamann, Stefan
Fortschreibung der Gemeinkosten bei technischen und bauzeitlichen Nachträgen - Gibt es eine übliche Zusammensetzung von AGK und BGK? 2013 (kostenlos)
Quelle: Tagungsband zum 24. Assistententreffen der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Bereiche Bauwirtschaft, Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik. Fachtagung an der Bauhaus-Universität Weimar am 10.-12.07.2013; Schriften der Professur Baubetrieb und Bauverfahren
Konopka, Marek
Die Suche nach universellen Werten... 2013
Quelle: UNESCO-Welterbe in Deutschland und Mitteleuropa. Bilanz und Perspektiven. Internationale Fachtagung des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. München, 29. bis 30. November 2012; ICOMOS, Hefte des Deutschen Nationalkomitees
Hilsberg, Rainer
Wenn Baumwurzeln Schäden anrichten - wer trägt die Kosten? 2012
Quelle: Jahrbuch der Baumpflege 2012. Themenschwerpunkte: Gartenschauen, Arten- und Biotopschutz, Baumschutz und Baumpflege, Baumkrankheiten und Baumkontrolle. Beilage: Gesamtregister 1997-2012. 16.Ausg. Mit CD-ROM; Jahrbuch der Baumpflege
weitere Aufsätze zum Thema: Erstattung
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Konzept einer integrierten, handlungsorientierten Gesundheits- und Sozialberichterstattung im regionalen Ansatz. Theorien, Methoden, Anwendungsfelder. Online Ressource: PDF-Format, ca. 2,8 MB (kostenlos)
2006
Gutachtenerstellung eine höchstpersönliche Leistung des Sachverständigen?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Julian Linz, Frankfurt a.M.
(OLG Dresden, Beschluss vom 07.01.2021 - 4 U 1725/20)
Ein Sachverständiger (S) wurde mit der Begutachtung einer medizinischen Behandlung beauftragt, bei dieser er keine Behandlungsfehler festgestellt hat. Der Kläger (Patient) geht u. a. gegen das Gutachten vor und rügt, dass S das Gutachten nicht selbst, son
IBR 2021, 2359
Straft das Leben den, der zu spät kommt?
RA und FA für Versicherungsrecht Stefan Schmitz-Gagnon, Köln
(OLG Dresden, Beschluss vom 28.01.2021 - 4 U 1691/20)
Der Versicherungsnehmer (VN) muss am 22.09.2014 mitansehen, wie sein abgestelltes Kfz entwendet wird. Den Diebstahl zeigt er bei der Polizei an. Durch seine Assistentin lässt er seinem Kaskoversicherer telefonisch die Entwendung mitteilen. Nähere Angaben
IBR 2021, 2343
Rückgabe an unberechtigte Bedingung geknüpft: Kein Annahmeverzug!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(BGH, Urteil vom 02.02.2021 - VI ZR 449/20)
Der Käufer erwirbt Ende August 2011 einen Volkswagen mit dem Dieselmotor EA189, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung versehen ist. Im Jahr 2018 erhebt er Klage gegen Volkswagen, gerichtet auf Erstattung des Kaufpreises (ab
IMR 2021, 2297
Corona-bedingte Schließung ist kein Mangel!
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(AG Bielefeld, Urteil vom 20.10.2020 - 404 C 56/20)
Die Parteien eines Gewerberaummietverhältnisses streiten über eine vermietete Standfläche auf einer Messe, die während des ersten Corona-Lockdowns stattfindet. Der Mietvertrag über die Messe- und Standflächen sieht eine Klausel vor, wonach bei höherer Gew
IBR 2021, 2231
Umsatzsteuer müsste nicht abgeführt werden: Keine Erstattung, nur Freistellung!
RA Dr. Winfried Eggers, Köln
(OLG Celle, Urteil vom 23.12.2020 - 14 U 51/18)
Bauunternehmer B führt in den Jahren 2008 und 2009 für den Auftraggeber (AG) Bauarbeiten an einer Kasernenanlage durch. Der AG führt vertragsgemäß die Umsatzsteuer i.H.v. rund 100.000 Euro an das Finanzamt ab. Dies geschieht entsprechend der damaligen Ges
IMR 2021, 2225
Nebenkostenabrechnung: Besitz verpflichtet!
RA Martin Butzmann, Düsseldorf
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2017 - 21 U 101/16; BGH, Beschluss vom 15.04.2020 - VII ZR 61/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))
Die Parteien eines Kaufvertrags über ein vermietetes Mehrfamilienhaus vereinbarten, dass der Käufer für die Betriebskostenabrechnung ab Beginn des am Besitzübergang laufenden Wirtschaftsjahres verantwortlich ist . Der Verkäufer war verpflichtet, d
IMR 2021, 81
Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrags mit einem Insolvenzverwalter
RAin Dr. Claudia R. Cymutta, Mannheim
(OLG Rostock, Urteil vom 29.10.2020 - 3 U 55/19)
Der Beklagte zu 1) war Eigentümer eines Grundstücks. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen schloss sein Sohn S. F. am 27.09.2011 einen Treuhandvertrag mit dem Kläger. Darin wurde vereinbart, dass der Kläger das Grundstück für 280.000 E
IBR 2021, 7
Umkehr der Steuerschuldnerschaft wirkt sich auf die Verjährung des Werklohns aus!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus von Rintelen, Hamburg
(OLG Celle, Urteil vom 14.05.2020 - 5 U 131/19)
Ein Land fordert aus abgetretenem Recht Umsatzsteuer i.H.v. ca. 270.000 Euro von einem Bauträger (B). Dieser hatte die Entscheidung des BFH vom 22.08.2013 zu seiner fehlenden Umsatzsteuerschuldnerschaft nach § 13b UStG dazu genutzt, die Umsatzsteuer für v
IVR 2020, 144
Ermittlung des Verkehrswerts bei festgestellten Altlasten
RA Jacob Stierle, LL.M., München
(OLG Brandenburg, Urteil vom 23.06.2020 - 2 U 46/19)
Der Kl. wurde der Zuschlag zu mehreren zwangsversteigerten Grundstücken als Gesamtausgebot erteilt, die mit Altlasten behaftet waren. Die Rechtspflegerin hatte zuvor eine für die Bewertung von Grundstücken öffentlich bestellte Sachverständige mit der Erst
IBR 2021, 66
Bauhandwerkersicherheit wird nicht gestellt: Kein Verzug trotz Terminüberschreitung!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Manuela Luft, Frankfurt a.M.
(OLG Dresden, Urteil vom 19.06.2018 - 6 U 1233/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))
Der Auftragnehmer (AN) war mit der Errichtung einer Tiefgarage sowie der Wiederherstellung einer anliegenden Straße beauftragt. Als vertragsstrafenbewehrter Fertigstellungstermin wurde der 30.10.2008 vereinbart. Fristgerecht fand am 30.10.2008 auch eine A
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Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...
Buss, Harald
A.6 Merkblatt der Industrie- und Handelskammern für den gerichtlichen Sachverständigen
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Einigen sich die Parteien auf bestimmte Personen als Sachverständige, so hat das Gericht in dieser Einigung Folge zu leisten; es kann jedoch die Zahl der Parteien auf eine bestimmte Anzahl von Sachverständigen beschränken. A.6.6.3 Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. A.6.7.2 Für eine Besorgnis der Befangenheit kommt es nicht darauf an, ob der vom Gericht beauftragte Sachverständige tatsächlich ...
Buss, Harald
A.2 Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Hiernach hängen die Schadenersatzansprüche von den Voraussetzungen, Inhalt und Umfang der Haftung eines Sachverständigen im Einzelfall davon ab, ob der Sachverständige das fehlerhafte Gutachten im Rahmen eines gerichtlichen oder privaten Auftrages erstattet hat. Die Pflicht zur Erstattung des Gutachtens erstreckt sich auf - öffentlich bestellte Sachverständige - öffentlich bestellte Sachverständige - Gewerbetreibende - Lizenzträger - Personen, die sich zur Erstattung von Gutachten...
Röhrich, Lothar
A 2 Richtlinien zur DIHK-Mustersachverständigenordnung
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017
1.1.2 Sachverständige haben einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung, wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen (§§ 3, 3a MSVO) erfüllen. Durch die öffentliche Bestellung erhält der Sachverständige keine hoheitlichen Befugnisse. Der Sachverständige unterliegt der Aufsicht der IHK, die die Einhaltung der Pflichten des Sachverständigen aus der Sachverständigenordnung überwacht und bei Pflichtverstößen Auflagen erteilen oder die öffentliche Bestellung widerrufen kann.
Seibel, Mark
3. Aktualität technischer Regelwerke und Gutachtenerstattung im Prozess
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Häufig hat der Sachverständige dabei die – auch für technische Experten oft schwierige – Frage zu beantworten, ob die Bauausführung den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (Mindeststandard eines Werkvertrages 7) entspricht. Zur Inhaltsbestimmung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ kann schon auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu den „allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ gemäß § 330 StGB a.F. (jetzt § 319 ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IV. Der Bausachverständige im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
1 94 BGB, wonach der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Der Sachverständige begeht also einen Fehler, wenn er seine Begutachtung an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik orientiert, obwohl die Parteien im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der Unternehmer haftet nach Auffassung des BGH trotz (sachverständig attestierter) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gemäß § 280 Abs.
Bleutge, Peter
32. Die Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen nach dem JVEG
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Mithin gelten die einzelnen Regelungen des JVEG in gleicher Weise für öffentlich bestellte Sachverständige, für amtlich anerkannte Sachverständige und für nicht bestellte oder nicht anerkannte Sachverständige. 1 Satz 5 JVEG), solange der Sachverständige seinen Anspruch auf Vergütung noch nicht abgerechnet hat. Wenn die vorschusspflichtige Partei den auch für § 13 JVEG erforderlichen zusätzlichen Vorschuss nicht zahlt, bekommt der Sachverständige nur eine Vergütung nach den §§ 8...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
I. Zivilprozessordnung - Urkundenvorlegung (§ 142 ZPO), Beweis durch Sachverständige (§§ 402-414 ZPO)
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
(4) Einigen sich die Parteien über bestimmte Personen als Sachverständige, so hat das Gericht dieser Einigung Folge zu geben; das Gericht kann jedoch die Wahl der Parteien auf eine bestimmte Anzahl beschränken. Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. (2) Das Gericht kann die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg ...
Buss, Harald
C.9.4 Strafprozessordnung (StPO), Auszüge
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
(4) Ersucht eine Staatsanwaltschaft eine andere Staatsanwaltschaft um die Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen, so stehen die Befugnisse nach Absatz 2 Satz 1 auch der ersuchten Staatsanwaltschaft zu. (1) Die Vernehmung der von der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten benannten Zeugen und Sachverständigen ist der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger auf deren übereinstimmenden Antrag von dem Vorsitzenden zu überlassen. (3) Dieselbe Befugnis haben die Staatsanwaltschaft und der ...
Bleutge, Peter
34. Die Haftung des Sachverständigen bei privatem Auftrag und bei Gerichtsauftrag
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
In allen Fällen der Haftung von Sachverständigen muss zwischen der Haftung bei Privatauftrag und der Haftung bei Gerichtsauftrag unterschieden werden. Danach kann der Auftraggeber eines Sachverständigen Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Sachverständige eine vertraglich vereinbarte Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat. 1 BGB: Der Sachverständige hat dem Auftraggeber ein Gutachten abzuliefern, das frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
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