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Liste der Publikationen zum Thema "EuGH"


Bücher, Broschüren: (4)

Baustoffe für den konstruktiven Holzbau. 9.,überarb.Aufl. Oktober 202
Becker, Klausjürgen; Radovic, Borimir
Baustoffe für den konstruktiven Holzbau. 9.,überarb.Aufl. Oktober 2020
2020 XIX,486 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Baustoffe für den konstruktiven Holzbau. 8.,überarb.Aufl. Mai 202
Becker, Klausjürgen; Radovic, Borimir
Baustoffe für den konstruktiven Holzbau. 8.,überarb.Aufl. Mai 2020
2019 XIX,484 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft - Fachzeitschrift zum Schutz von Gesundheit und Umwelt bei baulichen Anlagen - 1.20
Hans-Dieter Bossemeyer, Lothar Grün, Gerd Zwiener
Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft - Fachzeitschrift zum Schutz von Gesundheit und Umwelt bei baulichen Anlagen - 1.20
Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft, Band 1.2017
Emissionen aus Bauprodukten
2017, 88 S., 29.7 cm, Softcover
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH &Co. KG
 
 

Der besondere Schadensfall. Ursachen, Bewertung und Sanierung
Der besondere Schadensfall. Ursachen, Bewertung und Sanierung
50. Frankfurter Bausachverständigentag am 02. Oktober 2015
Tagungsband.
2015, 92 S., zahlr. teilw. farb. Abb., Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

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Merkblätter, Richtlinien, Normen: (1)
Arbeitsblatt DWA-A 221, Dezember 2019. Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen
Arbeitsblatt DWA-A 221, Dezember 2019. Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen
DWA-Regelwerk, Band A 221
2019, 50 S., 5 Abb., 8 Tab.,
 
 

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Zeitschriftenartikel: (642)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Eggers, Winfried
BHKW: Wärmelieferung einer WEG an Wohnungseigentümer ist nicht mehrwertsteuerbefreit
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Fuchs, Heiko
Preisrahmenrecht der HOAI 1996 ist trotz EuGH-Urteils verbindlich!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Bloß nicht verwirren lassen?. Zulassungen ausgelaufen (kostenlos)
SBZ Sanitär. Heizung. Klima., 2021
Honorare sind jetzt stets frei vereinbar. HOAI (kostenlos)
TGA Fachplaner, 2021
Fuchs, Heiko
Preisrecht der HOAI 2009/2013 findet auch "zwischen Privaten" keine Anwendung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Reinhardt, Michael
Europäisches Gewässerschutzrecht auf der Zielgeraden? Der dritte Bewirtschaftungszyklus der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2021
Schuelken, Tobias; Sichla, Benedikt
Das Europäische Klimagesetz - Inhalt, Rechtsfragen und Ausblick
UPR Umwelt- und Planungsrecht, 2021
Berkemann, Jörg
EuGH stärkt erneut Klagebefugnisse im Umweltrecht.
DVBL Deutsches Verwaltungsblatt, 2021
Böke, Carsten
Gegen Wettbewerb ist nichts einzuwenden!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Pause, Felix
Die HOAI 2021 - Mission accomplished?!
Der Sachverständige, 2021

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: EuGH

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Aufsätze aus Sammelbänden: (25)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Bentheim, Manfred von
Auseinandersetzung mit dem Begriff "Besondere Leistungen" in der Denkmalpflege 2020
Quelle: Denkmal und Energie 2020. Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Nutzerkomfort
Hauschild, Carola
Geltende Technische Regeln für den Mauerwerksbau (Deutsche, Europäische und Internationale Normen) (Stand 15.06.2019) 2020
Quelle: Mauerwerk-Kalender 2020. Bauen im Bestand, Befestigungen, Lehmmauerwerk. 45.Jg.; Mauerwerk-Kalender
Siebert, Geralt
Möglichkeiten und Verantwortung durch überarbeitete Teile 1 und 2 der DIN 18008 2020
Quelle: Glasbau 2020
Gerschler, Tina
Die Anpassung des nationalen Bauproduktenrechts nach dem Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014 2020
Quelle: Beton-Kalender 2020. Wasserbau, Konstruktion und Bemessung. 2 Bde. 109.Jg.; Beton-Kalender
Horeis, Rebecca; Kuever, Jan; Kern, Jochen
Schadstoffe am Bau ("Hausgifte"; "Fogging") 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Gerschler, Tina
Die Anpassung des nationalen Bauproduktenrechts nach dem Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014 2019
Quelle: Mauerwerk-Kalender 2019. Bemessung, Bauwerkserhaltung, Schallschutz. 44.Jg.; Mauerwerk-Kalender
Genz, Roger; Jaeger, Olaf
Fliesen- und Plattenbeläge; Estriche 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Kathage, Karsten; Ortmann, Christoph
Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Normen und Bescheide im Stahlbau 2019
Quelle: Stahlbau-Kalender 2019. Verbindungen. Digitales Planen und Bauen. 21.Jg.; Stahlbau-Kalender
Müller, Jan
Rechtssichere Ausschreibung und Beurteilung von Leistungsmerkmalen von Instandsetzungsprodukten unter Beachtung aktueller Regelwerke 2019
Quelle: Erhaltung von Bauwerken. 6. Kolloquium. 22. und 23. Januar 2019. Tagungshandbuch 2019
Drobny, Detlev
Zukunft der VOB 2018
Quelle: Tagungsband 8. Stuttgarter Runde. Expertenforum zur Kanalsanierung Stuttgart 21.03.2018

weitere Aufsätze zum Thema: EuGH

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Rechtsbeiträge: (1258)
IBR 2021, 2555
Vertrauen ist Duldung, Kontrolle ist notwendig!
RA und FA für Arbeitsrecht Michael Maurer, Schrobenhausen
(ArbG Emden, Urteil vom 24.09.2020 - 2 Ca 144/20 (nicht rechtskräftig))

Der Arbeitnehmer arbeitet zwei Jahre beim beklagten Arbeitgeber für 3.500 Euro Pauschalgehalt je Monat; nach der vereinbarten Vertrauensarbeitszeit von 40 Wochenstunden hatte der Arbeitnehmer die Einhaltung seiner Arbeitszeit, die er mit der Software de


IBR 2021, 2511
Bautagebuch ist kein Arbeitszeiterfassungssystem!
RA und FA für Arbeitsrecht Michael Maurer, Schrobenhausen
(ArbG Emden, Urteil vom 20.02.2020 - 2 Ca 94/19)

Ein Bauhelfer (H) arbeitete 2018 für sieben Wochen zu einer Stundenvergütung von 13 Euro brutto für den Bauunternehmer (BU). Dieser vergütete 183 Stunden nach einem (angeblich gemeinsam) geführten Bautagebuch, worin Arbeitsbeginn und -ende vermerkt waren.


IBR 2021, 193
Sport ist Mord? Nein, Allgemeininteresse!
RiVG Dr. Johannes Lux, Berlin
(EuGH, Urteil vom 03.02.2021 - Rs. C-155/19)

Streitbefangen ist die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber des italienischen Fußballverbands (FIGC), eines privatrechtlichen Vereins.


IBR 2021, 2418
Keine Aussetzung von Aufstockungsklagen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2021 - 5 W 3/21)

Der klagende Architekt (A) wird am 09.06.2009 mündlich mit Planungsleistungen der Lph 1 bis 2 (dies bestreitet der Bauherr) und 3 bis 7 der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten sowie Freianlagen beauftragt. Am 18.06.2010 schließen die Parteien


VPR 2021, 65
Gegen Wettbewerb ist nichts einzuwenden!
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht, Dipl.-Verw. (FH) Carsten Böke, LL.M., Düsseldorf
(EuGH, Beschluss vom 06.02.2020 - Rs. C-11/19)

Der Auftraggeber (AG) - eine italienische Gesundheitsbehörde - schreibt den Auftrag für Einsätze von Krankenwagen zur Beförderung von Patienten und Dialysepatienten für mehrere Jahre aus. Der Auftragswert liegt bei etwa 25 Mio. Euro. Das Croce Verde (CV,


VPR 2021, 41
Sportverbände als öffentliche Auftraggeber?
RiVG Dr. Johannes Lux, Berlin
(EuGH, Urteil vom 03.02.2021 - Rs. C-155/19)

Streitbefangen ist die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber des italienischen Fußballverbands (FIGC). Das italienische Nationale Olympische Komitee (CONI), eine Körperschaft öffentlichen Rechts, verfügt über eine Art Richtlinienkompetenz gegenüber de


VPR 2021, 42
Sport ist Mord? Nein, Allgemeininteresse!
RiVG Dr. Johannes Lux, Berlin
(EuGH, Urteil vom 03.02.2021 - Rs. C-155/19)

Streitbefangen ist die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber des italienischen Fußballverbands (FIGC), eines privatrechtlichen Vereins.


IBR 2021, 139
Nachweis der Selbstreinigung muss nicht unaufgefordert erfolgen!
RA Frederic Delcuvé, Berlin
(EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - Rs. C-387/19)

Ein belgischer Auftraggeber (AG) schrieb Bauleistungen aus. Zwei Bieter hatten bei der Ausführung eines früheren Auftrags schwere berufliche Verfehlungen begangen, mit Angebotsabgabe jedoch keinen Nachweis der Selbstreinigung beigebracht. Der AG schloss d


VPR 2021, 43
Nachweis der Selbstreinigung muss nicht unaufgefordert erfolgen!
RA Frederic Delcuvé, Berlin
(EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - Rs. C-387/19)

Ein belgischer Auftraggeber (AG) schrieb Bauleistungen aus. Zwei Bieter hatten bei der Ausführung eines früheren Auftrags schwere berufliche Verfehlungen begangen, mit Angebotsabgabe jedoch keinen Nachweis der Selbstreinigung beigebracht. Der AG schloss d


VPR 2021, 57
Sind Hausmeistertätigkeiten und Zugangskontrollen "andere Postdienste"?
RA und FA für Vergaberecht, FA für Verwaltungsrecht Dr. Christian Braun, Leipzig
(EuGH, Urteil vom 28.10.2020 - Rs. C-521/18)

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Erwägungsgründe 21 und 46 sowie von Art. 16 Richtlinie 2014/23/EU, Art. 16 Richtlinie 2014/23/EU und Art. 3 Abs. 4, Art. 4 Abs. 1 und 2 sowie Art. 13 Richtlinie 2014/25/EU. Es ging um die Rechtmäßi



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Buchkapitel: (16)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Böhmer, Heike; Brinkmann-Wicke, Tania; Sell, Sabine; Simon, Janet; Tebben, Cornelia
7.3 Verbands- und Kammerinitiativen
aus: VHV-Bauschadenbericht. Hochbau 2019/20, VHV Allgemeine Versicherung (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Welchen Zusammenhang verbindliche und auskömmliche Honorare für Planungsleistungen, die Zukunft der HOAI und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit der Qualität von Planungsleistungen haben, wird umfassend erläutert. Christine Neuhoff ist Leiterin des Referats »Bauingenieurwesen, Nachhaltiges Bauen, Bauforschung« im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil festgestellt, dass die ...


Halstenberg, Michael
Haben die nationalen Anforderungen an Bauprodukte weiterhin Geltung? - Zum Verhältnis der Bauproduktverordnung und der Bauregelliste B. Und zur Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16.10.2014 - RS-100/13
aus: Der besondere Schadensfall. Ursachen, Bewertung und Sanierung. 50. Frankfurter Bausachverständigentag 2015. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2015

Daher haben neben der Bauaufsicht auch alle anderen Beteiligten ein Interesse daran, den Nachweis der Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen führen zu können. Lag diese vor, wussten die Beteiligten, dass die Bauprodukte geeignet waren, um eine bauliche Anlage zu errichten, die den bauaufsichtlichen Anforderungen genügt. Ein solches »Gütesiegel« ermöglicht es dem Bauherrn, gegenüber den Bauordnungsbehörden des betreffenden Mitgliedstaates die erforderlichen Aussagen zu ...


Halstenberg, Michael
Änderungen im Bauproduktenrecht - Pragmatische Lösungen durch freiwillige Herstellerangaben und Erlasse der Länder
aus: 1. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 8.-9. Februar 2019. Tagungsband. Martin Schauer (BVS) (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Die Anforderungen an Bauprodukte beziehen sich auf die genannten Gefahren, d. h. auf die Anforderungen an Bauwerke. Erfüllt ein Produkt die künftig in der MVV TB enthaltenen technischen Anforderungen, erklärt der betreffende Hersteller mit einer Herstellererklärung eine Übereinstimmung seines Produkts mit diesen Anforderungen und bringt das Ü-Kennzeichen auf dem Produkt auf. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln ...


Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...


Nietzold, Andreas
Brandschutztechnische Belange zur Abnahme
aus: Beiträge vom 18. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 10. Bausymposium Sachverstand am Bau am 24. Juni 2016, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2016. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016

Wie beim Brandverhalten der Baustoffe zeigt sich auch bei der Bezeichnung für den Feuerwiderstand, dass die europäische Normierung nach DIN EN 13501 viel genauer einen Sachverhalt beschreibt. Von einer Rauch- und Wärmeableitungsanlage („RWA“) - nach DIN 18232 oder nach DIN EN 12101 - ist gar nicht die Rede. Für Bauteile aus den Werkstoff Holz dienen DIN EN 1995-1-2 und der dazugehörige nationale Anhang NA, aktuell gültig aus dem Jahr 2010.


Oster, Nils; Bredenmeyer, Jan; Mühlig, Oliver
9.3 Die einzelnen Rechtsbeziehungen
aus: Schimmelschäden an Wänden und Decken. Schadenfreies Bauen. Band 42. Ralf Ruhnau (Hrsg.), 2., überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Das Gesetz regelt die grundsätzlichen Pflichten von Mieter und Vermieter: Der Vermieter hat gegen Zahlung des Mietzinses den Gebrauch an der Mietsache zu gewähren und diese in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Denn ist der Mieter vertraglich selbst zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet, haftet der Vermieter nicht mehr für solche Mängel der Mietsache, die dieser vertraglich übernommenen Erhaltungspflicht des Mieters unterliegen. Setzt der Mieter dem Vermieter zur Mangelbeseitigung eine ...


Boldt, Antje; Zöller, Matthias
T.3.5 Europäische Definition der Bauproduktenverordnung
aus: Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 8. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

3 BauPVO stellt jedoch klar, dass für jedes Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst wird oder für das eine europäische technische Bewertung ausgestellt worden ist, die CE-Kennzeichnung die einzige Kennzeichnung ist, die die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Leistung in Bezug auf die wesentlichen Merkmale zertifiziert. „(3) Im Falle der von einer harmonisierten Norm erfassten Bauprodukte oder von Bauprodukten, für die eine Europäische Technische Bewertung ...


Ubbelohde, Helge-Lorenz
14. Bauabnahme und deren Folgen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Es wird versucht, auch anhand von Beispielen vorgenannte, für den Sachverständigen fast alltägliche Fragen zu strukturieren und handhabbare Vorschläge auch im Verhältnis des Sachverständigen zum Auftraggeber zu unterbreiten, um das Haftungsrisiko für den Sachverständigen im Rahmen derartiger Tätigkeiten kalkulierbar zu gestalten. Da eine Abnahme stets Rechtsfolgen auslöst, ist der Umfang der Tätigkeit des Sachverständigen im Rahmen von Qualitätskontrollen und Abnahmen in der Beauftragung des ...


Jansen, Günther
Neue Rechtsprechung zum materiellen Baurecht
aus: Beiträge vom 16. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 8. Bausymposium Sachverstand am Bau am 27. Juni 2014, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2014. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Das Ergebnis der Auslegung eines Bauvertrages aufgrund öffentlicher Ausschreibung wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Auftragnehmer etwaige Unklarheiten in der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat (Bestätigung von BGH Urt. Es sei vielmehr zu berücksichtigen, dass der öffentliche Auftraggeber so auszuschreiben habe, dass der Bieter die Preise sicher kalkulieren könne (BGH Urt. Dieser Umstand könne das Ergebnis einer objektiven Auslegung der Ausschreibung nicht beeinflussen (BGH Urt.


Sage, Sebastian
1.1 Glas im Regelwerk
aus: Glasschäden am Bau vermeiden. Kompaktes Wissen rund um den Baustoff Glas, 3., vollst. überarb. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2021

So wurden seit Jahrzehnten Sonderbaubestimmungen des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin veröffentlicht, die dann »Technische Regeln« für linienförmig gelagerte Verglasungen, punktförmig gelagerte Verglasungen und absturzsichernde Verglasungen hießen. Für die Verglasung am Bau wurden ab 2010 die Normen der Reihe DIN 18008 veröffentlicht, die inzwischen die Technischen Regeln des Deutschen Instituts für Bautechnik (TRAV, TRLV) abgelöst haben. Die europäische DIN&#...



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