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Liste der Publikationen zum Thema "Fälligkeit"


Bücher, Broschüren: (3)

Der Bauprozess
Ulrich Werner
Der Bauprozess
17., Aufl. 2020
2020, 2100 S., 245 mm, Hardcover
Werner, Neuwied
 
 

Werk- und Bauvertragsrecht
Werk- und Bauvertragsrecht
Spezialkommentar zu den  631-650 v BGB
2020, 1078 S., 207 mm, Hardcover
Nomos
 
 

Überblick und Praxishinweise zum neuen Bauvertragsrecht für Auftragnehmer
Felix Pause
Überblick und Praxishinweise zum neuen Bauvertragsrecht für Auftragnehmer
2018, 164 S., 190 mm, Softcover
epubli
 
 

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Zeitschriftenartikel: (190)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Arens, Peter; Hell, Stefan; Suchenwirth, Roland
Verbrühungen vermeiden. Eine bundesweite Regelung ist überfällig
Sanitär + Heizungstechnik, 2020
Basty, Gregor
Die vollständige Fertigstellung beim Bauträgervertrag
Baurecht, 2020
Kerkhoff, Sven
5 oder 60 Prozent? Fünf oder 60 Prozent Honorar bei gekündigtem Architektenvertrag (kostenlos)
DAB Deutsches Architektenblatt. Baden-Württemberg, 2020
Muffler, Joachim
Ein Plädoyer für die Abschaffung der Abnahme im Werkvertragsrecht
Baurecht, 2020
Mundt, Achim
Wann verjährt der Erfüllungsanspruch im Werkvertragsrecht? Zugleich Anmerkung zu OLG Hamm, Urt. v. 30.04.2019 - 24 U 14/18
Baurecht, 2020
Eimler, Harald
Einbehalt nach Schlussrechnungsprüfung: Werklohn wird trotz Mängeln fällig! Bauvertrag - Vergütung und Zahlung
TGA Fachplaner, 2020
Gerhardter, Julia; Reichert, Stefan
Temporäre Umsatzsteuerermäßigung die Stunde der Teilschlussrechnung
Baurecht, 2020
Suhre, Ralf
Sprachliche Spitzfindigkeiten. Prüfbar heißt nicht richtig!
Sanitär + Heizungstechnik, 2019
Wittler, Jutta; Zander, Georg
Die besondere Bedeutung der Prüffähigkeit der Schlussrechnung
Baurecht, 2019
Schilling, Rainer
Ist die VOB günstig, wenn es um die Vergütung geht? Regelungen, die ein Auftragnehmer schon bei Vertragsabschluss beachten sollte. GalaBau und Recht: Bau-Fachanwalt Rainer Schilling empfiehlt
Neue Landschaft, 2019

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Fälligkeit

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Rechtsbeiträge: (1076)
IBR 2021, 62
Zahlung von Mindestlohn ist keine Fälligkeitsvoraussetzung!
RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen
(OLG Jena, Urteil vom 09.01.2020 - 8 U 176/19 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))

Der Auftragnehmer (AN) beansprucht Werklohn, nachdem der Auftraggeber (AG) mehrere Verträge gekündigt hat. Der AG hält dem Werklohnanspruch entgegen, dass ihm mit den Schlussrechnungen nicht alle vertraglich vereinbarten Nachweise vorgelegt worden sind. D


IVR 2020, 134
Wirksamer notarieller Verzicht des Nachweises von anspruchsbegründenden Tatsachen
RAin Anna Loibl, LL.M., Markt Indersdorf
(LG Osnabrück, Beschluss vom 21.01.2020 - 1 T 16/20)

Der Gläubiger gewährte dem Schuldner ein Darlehen i.H.v. 10.000 Euro. Zur Absicherung bestellte der Schuldner dem Gläubiger eine Sicherungsgrundschuld. In der notariellen Bestellungsurkunde wurde auf den Nachweis des Entstehens und der Fälligkeit der Grun


IVR 2020, 92
Zur Berechnung des Zeitrahmens nach § 1123 Abs. 2 Satz 2 BGB
RB Gerhard Schmidberger, Heilbronn
(OLG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2019 - 13 U 273/18)

Ein Mieter mit über 1.800 Filialen gerät als Drittschuldner unversehens in ein Zwangsverwaltungsverfahren. Der Zwangsverwalter (Kl.) übergibt in der örtlichen Filiale einer Mitarbeiterin des Mieters einen verschlossenen Umschlag mit der Anweisung, diesen


IBR 2020, 581
Keine Zwischenfristen vereinbart: Auftraggeber sind die Hände gebunden!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2020 - 3 U 1895/19)

Die Gemeinde als Auftraggeber (AG) und der Auftragnehmer (AN) schließen einen Bauvertrag. In den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sind nur Fristen für den Ausführungsbeginn und die Vollendung der Leistung vereinbart, jedoch keine darüberhinausgehenden


IBR 2020, 509
Pauschale Rüge fehlender Prüfbarkeit reicht nicht!
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(OLG Stuttgart, Urteil vom 14.08.2018 - 10 U 154/17; BGH, Beschluss vom 12.02.2020 - VII ZR 185/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Die Parteien streiten u. a. um restliche Vergütungsansprüche des Auftragnehmers (AN) aus einem vorzeitig beendeten Generalunternehmervertrag über die schlüsselfertige Erstellung eines Großbauvorhabens, in den die VOB/B 2006 einbezogen war. Der Auftraggebe


IBR 2020, 452
Bauherr erklärt die Abnahme: Auch die Vergütung eines Nach-Nachunternehmers wird fällig!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2020 - 11 U 120/17)

Der Auftraggeber (AG) erteilt einem Generalunternehmer (GU) den Auftrag zur Errichtung einer Stahlbau-Bogenbrücke. Einen Teil der Metallbauarbeiten vergibt der GU an einen Nachunternehmer (NU). Dieser wiederum beauftragt auf der Grundlage eines BGB-Bauver


IMR 2020, 355
Modernisierungserhöhung: Abzug anteiliger Instandhaltungskosten nicht erst bei Fälligkeit
RiAG Prof. Dr. Ulf Börstinghaus, Gelsenkirchen
(BGH, Urteil vom 17.06.2020 - VIII ZR 81/19)

Bei Modernisierungsmieterhöhungen müssen Instandsetzungskosten abgezogen werden. Nach bisher wohl herrschender Meinung war dies nur dann der Fall, wenn die Instandsetzung auch fällig war. Vorliegend hatte der Vermieter eine etwa 60 Jahre alte Eingangstür


IBR 2020, 466
Sicherheit nach § 650f BGB setzt weder prüfbare HOAI-Abrechnung noch Fälligkeit voraus!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Arbeitsrecht Thomas Schmitt, Augsburg
(OLG Bamberg, Beschluss vom 19.02.2018 - 5 U 190/17; BGH, Beschluss vom 20.04.2020 - VII ZR 48/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Architekt und Auftraggeber schlossen am 11.09.2014 einen Architektenvertrag über die Erbringung der Arbeiten in den Leistungsphasen 1 bis 7 der HOAI zu einem Pauschalpreis von 60.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer ab. In der Folgezeit wurde der Architekt z


IBR 2020, 387
Herstellungsanspruch verjährt: Werklohn wird nicht fällig!
VorsRiOLG Thomas Manteufel, Köln
(BGH, Urteil vom 28.05.2020 - VII ZR 108/19)

Ein Generalunternehmer (GU) wird mit Bauarbeiten beauftragt. Der Auftraggeber (AG) verweigert im Mai 2012 die verlangte Abnahme u. a. wegen Mängeln. Nach Durchführung weiterer Arbeiten stellt der GU im Mai 2013 Schlussrechnung. Der AG meint, dass der Werk


IBR 2020, 398
Übernahmeverträge vorgelegt: "Fachgerechte Entsorgung" nachgewiesen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Peter Knebel, Crimmitschau
(OLG Dresden, Urteil vom 12.05.2020 - 6 U 2699/19)

Der Auftragnehmer (AN) erhielt den Auftrag zu Geländeregulierungen, der eine Zulage für eine eventuelle Erdstoffentsorgung bis Z1.2 nebst Nachweisverpflichtung der fachgerechten Entsorgung enthielt. Die Abnahme der Gesamtleistung des AN erfolgte ohne Vorb



mehr Rechtsbeiträge

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Buchkapitel: (40)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Neimke, Lothar; Sachmerda, Andree
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
F - von Fachbauleiter/Fachbauleitung bis Funktionsfläche (FF)
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Voraussetzung für das Tätigwerden des Gutachters ist, dass diesem vom Unternehmer ein schriftlicher Bauvertrag vorgelegt wird, anhand dessen der Gutachter den Soll- und Ist-Zustand des Bauwerkes gegenüberstellt, § 641 a Abs. Der Bauherr hat die Begutachtung des Bauwerkes durch den Gutachter zuzulassen, § 641 a Abs. 4 Satz 2 BGB die Mangelfreiheit des Bauvorhabens vermutet, und der Gutachter hat dem Unternehmer die entsprechende Fertigstellungsbescheinigung zu erteilen.


Motzke, Gerd
17. Die Insolvenz am Bau - Folgen für die Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

1 VOB/B kann der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) bzw. Die Mangelfreiheit der Leistung und damit die vollständige Erfüllung durch den Auftragnehmer beurteilen sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO). Wird über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat...


Motzke, Gerd
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

4 von den Verjährungsfristen des BGB (§ 634a BGB) abweichende Fristen kennt. Diese Unterbrechungstatbestände oder – gleichbedeutend – Tatbestände mit einem Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche sind im BGB selten. Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB ist in § 634a BGB enthalten.


Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
S - von Sachschaden bis Systemboden
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens kann ebenfalls ein Sachverständigengutachten eingeholt werden und zwar durch Auftrag des Bauherrn oder des → Unternehmers. 1 Satz 1 → VOB/B. Zahlt der Bauherr auf die ihm erteilte Schlussrechnung und lässt er unzweifelhaft erkennen, dass durch diese Zahlung sämtliche Ansprüche des Unternehmers erledigt sind, unterrichtet der Bauherr den Unternehmer schriftlich über die erfolgte Schlusszahlung und weist er darüber hinaus noch auf...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
R -von Radarmessung bis Rücktritt
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Die prüffähige Rechnung soll den Bauherrn in die Lage versetzen, den gegen ihn gerichteten Zahlungsanspruch nachvollziehen zu können. Die prüffähige Rechnung (insbesondere die Schlussrechnung) ist beim → VOB-Vertrag Voraussetzung für die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs des Unternehmers. 3 VOB/B. Reicht der Unternehmer eine prüfbare Rechnung gar nicht ein, obwohl ihm der Bauherr dafür eine angemessene Frist gesetzt hat, so kann sie der Bauherr selbst auf Kosten des Unternehmers ...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
H - von Hammerschlagprobe bis Hygienisch einwandfreier Zustand
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Grundlage aller Vergütungen, die ein Architekt verlangen kann, ist die HOAI. Das Architektenhonorar richtet sich also zunächst nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn, die im Rahmen der von der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze getroffen worden ist. → Fälligkeit des Honoraranspruchs tritt gemäß § 8 HOAI vielmehr ein, wenn die Leistungen des Architekten vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung vom Architekten überreicht worden ist...


Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...


Wapenhans, Wilfried
3.3 Privatgutachten
aus: Baugutachten - gezielt hinterfragen. Ein Leitfaden für die Arbeit des und mit dem Sachverständigen. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2006 (2007, 2. unveränd. Aufl.)

Die Rechtsverbindlichkeit des Schiedsgutachten resultiert also ausschließlich aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Schiedsgutachtenvertrag, der ausdrücklich diese Rechtsverbindlichkeit des Schiedsgutachtens als zwischen den Parteien vereinbartes vertragliches Ziel formuliert (siehe dazu auch nachfolgendes Bild). Nach Eingang der schriftlichen Begründung beim Schiedsgutachter befindet der Schiedsgutachter, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, z. B. klärende Besprechung in den ...



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