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Liste der Publikationen zum Thema "Fortführung"


Zeitschriftenartikel: (60)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Langer, Andrea; Thomalla, Silke
Brandenburger Vermessungsvorbereitung Online - Bereitstellungsportal (kostenlos)
zfv Zeitschrift für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement, 2020
Riecken, Jens; Krickel, Bernd; Gefeller, Vincent; Reifenrath, Peter
Nutzung der Radarinterferometrie im geodätischen Raumbezug
zfv Zeitschrift für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement, 2019
Wild-Pfeiffer, Franziska; Wampach, Maryse; Rokus, Marius; Holuba, Karl-Heinz
Kompetenzfeld Satellitendaten - Beitrag der Fernerkundung zur Digitalisierungsstrategie digital@bw des Landes Baden-Württemberg
zfv Zeitschrift für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement, 2019
Trepel, Michael
Review der Wasserrahmenrichtlinie - zur Diskussion in Deutschland und Europa
Wasser und Abfall, 2018
Fuhrmann, Norbert
Die Bedeutung unterirdischer Sicherungen von Grenzzeichen
VDVmagazin, 2018
Klein, Harald
Neue Regeln für Betriebe. Erbschaftsteuer
DDH Das Dachdeckerhandwerk, 2016
Cymutta, Claudia R.
Bargeschäftsähnliche Zahlungen im Mietvertrag
Immobilienverwaltung & Recht IMR, 2015
Heiliger, Janis
Pflicht zur Kostenkontrolle: Architekt muss Bauherrn nach Kostenrahmen fragen
IBR Immobilien- & Baurecht, 2015
Lindner, Markus
Weitervollzug eines Vertrags während des Nachprüfungsverfahrens möglich?
Immobilienverwaltung & Recht IMR, 2014
Biebelheimer, Marc
Fristlose Kündigung vor der Übergabe der Mietsache macht Räumungsklage überflüssig
Immobilienverwaltung & Recht IMR, 2014

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Fortführung

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Aufsätze aus Sammelbänden: (1)

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Salowsky, Helena; Stark, Jochen; Weiller, Michael; Rettermayer, Sandra; Reinhard, Michael
Fortschreibung der Handlungshilfe "Ermittlung fachtechnischer Grundlagen zur Vorbereitung der Verhältnismäßigkeitsprüfung von langlaufenden Pump-and-Treat-Maßnahmen" 2020
Quelle: Altlasten 2020. Aus Altlasten und Schadensfällen lernen - von der Altlastensanierung zum vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz. Beiträge zum Seminar, 24. und 25. Juni 2020, IHK Karlsruhe, Haus der Wirtschaft; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt

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Rechtsbeiträge: (483)
IBR 2021, 2351
Anwalt muss zu seinem Schriftsatz "stehen"!
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(BGH, Beschluss vom 26.01.2021 - VI ZR 354/19)

Der Kläger (K) hat den beklagten VW-Konzern im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal erfolglos auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Insgesamt ging es um knapp 24.000 Euro nebst Zinsen für mehrere Jahre sowie weitere kleinere Positionen. Seine Revi


IMR 2021, 2330
Wegfall der Klagebefugnis auch in verwalterloser Zweiergemeinschaft?
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(LG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.02.2021 - 2-13 S 46/20)

Die Parteien sind Mitglieder einer verwalterlosen Zweier-WEG; der Kläger macht Beseitigungsansprüche wegen baulicher Veränderung auf Gemeinschaftseigentum geltend. Für den Fall des Wegfalls der Klagebefugnis hat der Kläger hilfsweise für erledigt erklärt,


IBR 2021, 2305
Beschaffungsbedarf unverändert: Aufhebung unzulässig!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, FAin für Vergaberecht Tanja Turner, Frankfurt a.M.
(VK Bund, Beschluss vom 11.12.2020 - VK 2-91/20)

Der Auftraggeber (AG) schreibt Instandsetzungsarbeiten an einem Marineversorgungsschiff europaweit aus. Vor Zuschlagserteilung hebt der AG die Ausschreibung auf. Er begründet dies mit nationalem Sicherheitsinteresse zum Erhalt der Instandhaltungskapazität


IMR 2021, 68
Auch unter 10% Flächenabweichung kann Mietmangel vorliegen!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, FA für Versicherungsrecht Kai-Jochen Neuhaus, Dortmund
(BGH, Urteil vom 25.11.2020 - XII ZR 40/19)

Umbauarbeiten des Vermieters in einer vermieteten Ballettschule führen dazu, dass sich die Gesamtfläche um ca. 10 qm verkleinert. Laut Mietvertrag sind ca. 300 qm vermietet. Der Mieter verlangt eine Mietminderung um 10% und behauptet, er habe auf den fehl


IBR 2021, 2207
Auch viele "kleine" Pflichtverletzungen berechtigen zur Kündigung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.
(OLG Dresden, Urteil vom 17.11.2020 - 6 U 349/20)

Die Parteien schließen zwei Bauverträge. Unmittelbar nach Beauftragung treten Meinungsverschiedenheiten auf. Um die Probleme zu lösen, vereinbaren die Parteien im Mai 2006 den Einsatz einer Task Force zur konstruktiven Fortführung. Gleichwohl gelingt es d


IBR 2021, 2205
Schlösseraustausch ist keine Kündigung!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach
(OLG Koblenz, Beschluss vom 02.11.2017 - 10 U 1434/16; BGH, Beschluss vom 15.04.2020 - VII ZR 282/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Auftragnehmer (AN) wird vom Auftraggeber (AG) im Jahr 2013 mit Umbauarbeiten in einem Bestandsgebäude gegen Vergütung von rund 71.000 Euro beauftragt und beginnt am 09.11.2013 mit seinen Leistungen. Ende November kommt es zwischen den Parteien zu Diff


VPR 2021, 2164
Beschaffungsbedarf unverändert: Aufhebung unzulässig!
RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, FAin für Vergaberecht Tanja Turner, Frankfurt a.M.
(VK Bund, Beschluss vom 11.12.2020 - VK 2-91/20)

Der Auftraggeber (AG) schreibt Instandsetzungsarbeiten an einem Marineversorgungsschiff europaweit aus. Vor Zuschlagserteilung hebt der AG die Ausschreibung auf. Er begründet dies mit nationalem Sicherheitsinteresse zum Erhalt der Instandhaltungskapazität


IBR 2021, 34
Wettbewerbssieger ist zu privilegieren!
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.2020 - 11 Verg 2/20)

Der Auftraggeber (AG) führt einen Realisierungswettbewerb für die Freianlagen betreffend die Neugestaltung eines Domplatzes mit anschließendem Verhandlungsverfahren durch. Bei der Wertung können maximal 500 Punkte erreicht werden. Gesetzt ist das Kriteriu


VPR 2021, 11
Wettbewerbssieger muss in der Wertung privilegiert werden!
RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden
(OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.2020 - 11 Verg 2/20)

Der Auftraggeber (AG) führt einen Realisierungswettbewerb für die Freianlagen betreffend die Neugestaltung eines Domplatzes mit anschließendem Verhandlungsverfahren durch. Bei der Wertung können maximal 500 Punkte erreicht werden. Gesetzt ist das Kriteriu


VPR 2020, 229
Corona-Pandemie erlaubt Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb!
Dipl.-Bauing. (FH) RA Dr. Thorsten Schätzlein, Düsseldorf
(VK Bund, Beschluss vom 13.08.2020 - VK 1-54/20)

Der Auftraggeber (AG) schloss mit Bieter B am 16.06.2020 einen Vertrag über die Erprobung der digitalen Identifizierungsmöglichkeit via Selfie-Ident-Verfahren . Der AG führte dabei unter Verweis auf die Corona-Pandemie mit B ein Verhandlungsverfahren ohn



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Buchkapitel: (34)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Motzke, Gerd
17. Die Insolvenz am Bau - Folgen für die Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

1 VOB/B kann der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) bzw. Die Mangelfreiheit der Leistung und damit die vollständige Erfüllung durch den Auftragnehmer beurteilen sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO). Wird über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat...


Halstenberg, Michael
Neues Bauvertragsrecht und das EU-Bauproduktenrecht - Was sollten Planer, Bauausführende und Bausachverständige wissen?
aus: Fassadenkonstruktionen. Problempunkte, Qualitätssicherung und Sanierung. 53. Frankfurter Bausachverständigentag 2018. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Damit wird auch deutlich, welcher Stellenwert der Frage, ob Planer und Unternehmer die Anforderungen des Bauordnungsrechts und die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch tatsächlich beachtet haben, vor allem bei der Abnahme des Bauwerks zukommt. Die MVV TB enthält Anforderungen an Bauwerke, z. B. in Form von Bemessungsnormen, Einbauregeln und Verwendungsregeln für Bauprodukte und Anforderungen an nicht harmonisierte Bauprodukte. Danach wird die Abnahme eines Werks künftig fingiert, ...


Ansorge, Dieter
2.1.7 Reihenhausanlage bei Stuttgart - Undichte Untergeschossaußenwände
aus: Bauwerksabdichtung gegen von außen und innen angreifende Feuchte. Pfusch am Bau, Band 1, 4. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011

Durch Baustofffeuchte und Sonnenbestrahlung bilden sich große Blasen, die Abdichtung wurde vom Untergrund abgestoßen. Wirtschaftliche und rechtliche Situation: Das Bauvorhaben wurde wegen unzähliger Mängel still gelegt und nach Jahren zum Preis einer Ruine verkauft. Weder der Insolvenzverwalter noch die neuen Eigentümer haben ein weiteres Interesse an der Fortführung des Prozesses.


Kamphausen, Peter-Andreas
Baumängelgutachten nach neuem Baurecht
aus: Bauschadensfälle, Band 3, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2003

Dabei wird zum einen der neue werkvertragliche Mangelbegriff aus dem BGB übernommen, zusätzlich wird jedoch - in Fortführung der alten Regelungen in der VOB - ausdrücklich verlangt, dass die Leistung des Auftragnehmers im Abnahmezeitpunkt den anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. (2) Das Werk (Die Leistung) ist (zur Zeit der Abnahme) frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat (und den anerkannten Regeln der Technik entspricht). Nach alter Regelung in BGB und ...


Bretz, Thomas; Zöller, Matthias
3 R Grundzüge der Mängelhaftung nach BGB und VOB Teil B
aus: Flachdachabdichtungen. Zuverlässigkeitsaspekte bei Beton- und Holzdächern. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 4. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Regelwerke können nie in Gänze die derzeit – noch – geltenden Kriterien der anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Wurde die Funktionstauglichkeit und dauerhafte Verwendungseignung eines Werks nachweislich erreicht, darf allein der Umstand einer Abweichung von DIN-Normen oder anderen technischen Regeln als – möglicherweise nur vermeintliche – anerkannte Regeln der Technik nicht zur Annahme der Mangelhaftigkeit führen. v. 30.12.2010 –1 U 51/08; BGH, Beschluss ...


Boldt, Antje; Zöller, Matthias
T.6 Vorschlag zur Inhaltsbestimmung
aus: Anerkannte Regeln der Technik. Inhalt eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Baurechtliche und -technische Themensammlung, Heft 8. Zöller, Matthias; Boldt, Antje (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Dann sind anerkannte Regeln der Technik Teil von einer konkreten Regelwerksfestlegung, werden aber übererfüllt durch zusätzliche qualitative Anforderungen. Sehr häufig sind eine punktgenaue Einhaltung und eine scharfe Abgrenzung von anerkannten Regeln der Technik nicht möglich. Fragen nach einem Verschulden und nach der Einhaltung von anerkannten Regeln der Technik stellen sich in der Regel nicht, sondern nur bei Ansprüchen aus Folgeschäden.



2 Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
aus: Bauen im Bestand. Rechtsleitfaden für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sanierung - Modernisierung - Umbau, TSP Theißen Stollhoff und Partner (Hrsg.), Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Darüber hinaus sind regelmäßig weitere Leistungen erforderlich, die nicht als (Grund-) Leistungen aufgeführt sind, sondern Besondere Leistungen darstellen. Bei der Festlegung der vertraglich geschuldeten Leistungen ist zwischen (Grund-)Leistungen und Besonderen Leistungen zu unterscheiden. Dem Auftraggeber ist anzuraten, mit Abschluss des Architekten-/Ingenieurvertrages keine umfassende Beauftragung aller Leistungen vorzunehmen, sondern im Vertrag eine stufenweise Beauftragung vorzusehen.


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
II. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

1 für die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung zuständigen Gericht vorzulegen, das durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet. (3) Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung verjährt in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der nach Absatz 1 Satz 2 Nr. § 4 Absatz 2 Satz 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 und 4 Satz 1 und § 10 der Gebührenordnung für Ärzte gelten entsprechend; im Übrigen bleiben die §§ 7 und 12 unberührt.


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
V. Das Gericht im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Gerade dann muss das Gericht aus den soeben bereits dargelegten Gründen allerdings darauf achten, dass der Beauftragung des von einer Partei bezeichneten Sachverständigen berechtigte Neutralitätsvorbehalte der anderen Partei nicht entgegenstehen. Das Gericht nimmt lediglich davon Abstand, die Prozessakten dem Sachverständigen mit der konkreten Aufforderung zur Gutachtenerstellung zu übersenden; befinden sich die Akten bereits beim Sachverständigen, werden sie zurückgefordert. 3 ZPO, wonach es...


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IV. Der Bausachverständige im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

1 94 BGB, wonach der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Der Sachverständige begeht also einen Fehler, wenn er seine Begutachtung an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik orientiert, obwohl die Parteien im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der Unternehmer haftet nach Auffassung des BGH trotz (sachverständig attestierter) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gemäß § 280 Abs.



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