Logo des Fraunhofer-Informationszentrums Raum und Bau IRB
baufachinformation.de


Bitte haben Sie einen Moment Geduld.
Es werden gleichzeitig mehrere Datenbestände für Sie durchsucht!


  •   Home

  •   Baustoffe | Bauphysik |
      Gebäudetechnik
  •   Bauschäden | Bauerhaltung
      Denkmalpflege
  •   Architektur | Innenarchitektur |
      Grünplanung
  •   Gebäudeplanung |
      Baukonstruktion
  •   Ingenieurbau
  •   Abfall | Boden | Wasser
  •   Bauwirtschaft | Baubetrieb
  •   Bau und Planungsrecht |
      Bauvertragsrecht
  •   Stadt und Raumplanung |
      Wohnungswesen
  •   FAQs   Über uns   Kontakt   Impressum   AGB   Datenschutz

Drucken 

Liste der Publikationen zum Thema "Frist"


Bücher, Broschüren: (15)

Bauverzögerung und Leistungsänderung
Klaus Vygen, Edgar Joussen, Dirk Rasch, Andreas Lang
Bauverzögerung und Leistungsänderung
Rechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen
8., Aufl.
2021, 1300 S., 21.6 cm, Hardcover
Werner
 
 

Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B
Rosina Sperling, Axel C. Sperling
Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B
Beuth Praxis
Für Auftraggeber und Auftragnehmer vor, während und nach der Bauzeit
2., aktualis. u. erw. Aufl.
2020, 304 S., 297 mm, Softcover
Beuth
 
 

VOB/B 2019
Uwe Diehr
VOB/B 2019
Beuth Recht
Kommentar für die Baupraxis
5., aktualis. Aufl.
2019, 568 S., 210 mm, Softcover
Beuth
 
 

Die neue Bauvergabe 2019
Rolf Theißen
Die neue Bauvergabe 2019
Schnelleinstieg mit den aktuellen Texten der VOB 2019, der VgV und des GWB
2019, 452 S., 18.5 cm, Softcover
Rehm Verlag
 
 

VOB Zusatzband 2019
VOB Zusatzband 2019
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil A (DIN 1960), VOB Teil B (DIN 1961), Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB Teil 4), Vergabeverordnung (VgV), Vergabeverordnung Verteidigung u
2019, 530 S., 21 cm, Softcover
Beuth
 
 

ZTV BEA-StB
ZTV BEA-StB
Handbuch und Kommentar für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweise
2., überarb. Aufl.
2019, 400 S., 25 cm, Buch
Kirschbaum
 
 

Sektorenverordnung (SektVO), Kommentar
Sektorenverordnung (SektVO), Kommentar
Vergabe
Inklusive VergStatVO
2., Aufl.
2018, LI, 1233 S., 244 mm, Hardcover
Reguvis Fachmedien
 
 

Entwicklung eines substantiierten Kausalitätsnachweises von Ursache und Wirkung für Bauablaufstörungen auf Basis der deu
Antje S. L. Tiesler
Entwicklung eines substantiierten Kausalitätsnachweises von Ursache und Wirkung für Bauablaufstörungen auf Basis der deu
Schriftenreihe Bauwirtschaft 1, Forschung, Band 38
2018, 388 S., 17 Farbabb. 210 mm, Softcover
kassel university press
 
 

Vorbereitung und Durchführung von Bauabnahmen
Konrad Micksch
Vorbereitung und Durchführung von Bauabnahmen
Essentials
Schnelleinstieg für Architekten und Bauingenieure
2018, x, 53 S., X, 53 S. 18 Abb. 210 mm, Softcover
Springer
 
 

ZTV La-StB 18 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau. Ausgabe 201
ZTV La-StB 18 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau. Ausgabe 2018
2018 28 S., Tab.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 


weitere Bücher zum Thema: Frist

nach oben


Merkblätter, Richtlinien, Normen: (1)
Arbeitsblatt DWA-A 362-2, August 2021. Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasnetze - Teil 2: Fermentativ erzeugte Gase - Betrieb und Instandhaltung
Arbeitsblatt DWA-A 362-2, August 2021. Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasnetze - Teil 2: Fermentativ erzeugte Gase - Betrieb und Instandhaltung
DWA-Regelwerk, Band A 362-2
Inhaltsgleich mit DVGW-Arbeitsblatt G 265-2 (A).
2021, 49 S., 4 Tab.,
 
 

nach oben


Forschungsberichte: (6)

Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung

Anmeldung zum Informationsdienst Bauforschung aktuell



Zahlungsmoral öffentlicher Bauauftraggeber. Endberich
Stoy, Christian
Zahlungsmoral öffentlicher Bauauftraggeber. Endbericht
2014 28 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Zukunftsfähige Energieversorgung für Österreich. Online Ressourc
Christian, Reinhold; Feichtinger, Ralph; Christian, Rupert; Bolz, Rene; Windsperger, Andreas; Hummel, Marcus; Weish, Peter; Pfnier, Elisabeth
Zukunftsfähige Energieversorgung für Österreich. Online Ressource
2011 448 S., Abb., Tab., Lit.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Vorhersage von Frost und Nebel für Strasse
Liechti, Olivier (Projektleiter)
Vorhersage von Frost und Nebel für Strassen
2010 61 S., Abb., Tab., Lit., Kt.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Praxisuntersuchung zur Umsetzung der europarechtlichen Umweltverträglichkeitsrichtlinien in das Planungsrecht
Gerd Schmidt-Eichstaedt
Praxisuntersuchung zur Umsetzung der europarechtlichen Umweltverträglichkeitsrichtlinien in das Planungsrecht
Bauforschung, Band T 2897
1999, 208 S., Abb.,Tab.,Lit.,
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Moeglichkeiten der Realisierung eines neuen Fruehindikatorkonzepts zur Kurzfristprognose der Hochbaunachfrage
Hans Neisen
Moeglichkeiten der Realisierung eines neuen Fruehindikatorkonzepts zur Kurzfristprognose der Hochbaunachfrage
Bau- und Wohnforschung
1979, 251 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Problematik verkuerzter Refinanzierungsfristen fuer die Kredit- und Wohnungswirtschaft. Tl.II. Wohnungswirtschaftlicher Teil
Problematik verkuerzter Refinanzierungsfristen fuer die Kredit- und Wohnungswirtschaft. Tl.II. Wohnungswirtschaftlicher Teil
1977, 125 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

nach oben


Zeitschriftenartikel: (2207)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

Zur Datenbank RSWB®plus


Kau, Wolfgang
Arglist verlängert die Mängelhaftung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Geue, Daniela
Verjährung des Kautionsrückzahlungsanspruchs
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2023
Dötsch, Wolfgang
"Vorübergehende technische Unmöglichkeit" ist unverzüglich glaubhaft zu machen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Budimir, Marija
Langsam durchgeführtes Vergabeverfahren begründet keine Dringlichkeit!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Elzer, Oliver
Die gewährte, nicht die beantragte Fristverlängerung ist maßgeblich!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Elzer, Oliver
Wann wird die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wirksam?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Fuchs, Heiko
EU-Dienstleistungsrichtlinie ist auf Mindestsätze der HOAI 1996/2002 nicht anwendbar!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Koos, Oliver
Klage auf Par. 650f BGB-Sicherheit: Gericht kann Abschlag vornehmen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Bolz, Stephan
Nachtragsstreitigkeiten berechtigen nicht zur Arbeitseinstellung!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023
Schwarz, Karl
Verlegen von Platten im Splittbett bedarf nur eingeschränkter Kontrolle!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2023

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Frist

nach oben


Aufsätze aus Sammelbänden: (31)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

Zur Datenbank RSWB®plus

Herzer, Benjamin
Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz - Erfahrungsbericht aus Nordrhein-Westfalen 2022
Quelle: Praxis der Regional- und Bauleitplanung. Abstände zu Windenergieanlagen, Verfahren nach dem Planungssicherstellungsgesetz und Einzelfragen des Baulandmobilisierungsgesetzes; Berliner Schriften zur Stadt- und Regionalplanung
Walter, Frank
Anforderungen an Gutachten aus richterlicher Sicht 2021
Quelle: 2. Würzburger Symposium - Der Sachverständige im Handwerk. 1. bis 2. Oktober 2021 in Würzburg. Tagungsband
Werkl, Michael; Kahrer-Deim, Stefan
Nachweisführung bei Leistungsabweichungen (mit speziellem Fokus auf Bauzeitveränderungen) im internationalen Vergleich 2021 (kostenlos)
Quelle: 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Nachweisführung bei Mehr- bzw. Minderkostenforderungen. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Villegas Mier, Oscar; Ruf, Holger; Dittmann, Anna; Kober, Patrick; Lorenz, Elke; Schmidt, Michael
Systemmodellierung und Simulation zur Optimierung der PV-Speisung von Wärmepumpen durch Kurzfristprognosen mit Wolkenkameras 2020 (kostenlos)
Quelle: 35. PV-Symposium 01./02. September 2020. Tagungsunterlagen (Online-Konferenz)
Weber, Martin
Die Bedeutung der Geschäftsgemeinkosten bei Störung der Leistungserbringung 2020 (kostenlos)
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Gmoser, Markus; Steinschaden, Lukas
Der systematische Umgang mit Finanzierungskosten (Bauzinsen) und Verzugszinsen bei Mehrkostenforderungen 2020 (kostenlos)
Quelle: 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium. Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele. Baubetriebliche, bauwirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Fligg, Andreas
Das neue BGB - Fokus: Nachtragsforderungen im Rohrleitungsbau 2019
Quelle: 33. Oldenburger Rohrleitungsforum 2019. Rohrleitungen - Transportmedium für Trinkwasser und Abwasser. Mit CD-ROM; Schriftenreihe aus dem Institut für Rohrleitungsbau Oldenburg
Wagner, Christof
Mangelbeseitigungskosten: Was ist von ihnen umfasst? 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis
Geesmann, Rainer
Neu- und Umbau von Abfall(mit)verbrennungsanlagen - Vorgaben des Immissionsschutzrechts sowie des novellierten UVPG und des UmwRG 2019 (kostenlos)
Quelle: Energie aus Abfall, Band 16
Jochem, Johannes
Externes und internes Verantwortungsverhältnis der am Bau Beteiligten (Haftungsquoten) 2019
Quelle: Typische Baumängel. 3.,vollst.überarb.Aufl.; NJW-Praxis

weitere Aufsätze zum Thema: Frist

nach oben


Dissertationen: (1)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

Zur Datenbank RSWB®plus


Schonlau, Henning Ulf
Zeitskalenübergreifende Berücksichtigung von partikulärem Stofftransport in einer Langfrist-Gewässergüteprognose für Fließgewässer. Online Ressource (kostenlos)
2007

nach oben


Rechtsbeiträge: (7799)
IBR 2023, 2141
Mängelansprüche: Voraussetzungen für jeden Mangel gesondert zu prüfen
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Weller, Koblenz
(OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2022 - 1 U 688/22)

Ein Generalunternehmer (GU) soll Räume zu einem Fitnessstudio umbauen. Die Abnahme der vom ihm als fertig gestellt angebotenen Leistung wird zunächst unter Hinweis auf 35 Mängel abgelehnt. Monate später überlässt der Eigentümer eine neue Mängelliste mit 8


IBR 2023, 68
Beginn der Gewährleistungsfristen: Abnahmeprotokoll geht Bauvertrag vor!
RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim
(OLG München, Beschluss vom 07.04.2021 - 9 U 7047/20 Bau; BGH, Beschluss vom 09.03.2022 - VII ZR 366/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Auftragnehmer (AN) verlangt vom Auftraggeber (AG) die Rückgabe einer Gewährleistungsbürgschaft. Nach einer Regelung im Bauvertrag hat der AG eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf der fünf Jahre und zwei Monate langen Gewährl


IBR 2023, 109
Organisationspflichten bei Beauftragung eines anderen Anwalts?
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.2022 - 4 U 92/22)

Das LG Kiel weist die Klage des Klägers (K), mit der er Schadensersatzansprüche i.H.v. rund 5.600 Euro wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung geltend macht, ab. Sein ( hauptbevollmächtigter ) Rechtsanwalt (RA) legt gegen dieses Urteil rechtzeitig


IBR 2023, 108
Keine wirksame Fristen- und Ausgangskontrolle allein mit Anwaltssoftware!
RiOLG Harald Eimler, Hamm
(OLG Schleswig, Beschluss vom 13.10.2022 - 7 U 160/22)

Das LG Kiel hatte die Klage des Klägers (K), mit der dieser Schadensersatzansprüche aus einem - mutmaßlich manipulierten - Verkehrsunfall i.H.v. rd. 16.000 Euro geltend machte, abgewiesen. Am Nachmittag des letzten Tages der Berufungsfrist verschickte die


IBR 2023, 66
Mängelbeseitigungsfrist vor Abnahme gesetzt: Stehen dem Besteller Mängelansprüche zu?
RA Steffen Hofmann, Frankfurt/Main
(OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2022 - 24 U 57/21)

Der Auftraggeber (AG) ließ eine Doppelhaushälfte errichten und beauftragte den Auftragnehmer (AN) im Rahmen eines Werkvertrags gem. §§ 631 ff. BGB mit der Lieferung und dem passgenauen Einbau der Fenster- und Türelemente. Die VOB/B wurde nicht in den Vert


IBR 2022, 646
Zu lange Bindefristen (hier: 138 Tage) sind unzulässig!
RA und Notar, FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Wolfgang E. Trautner, Frankfurt a.M.
(VK Südbayern, Beschluss vom 05.08.2022 - 3194.Z3-3_01-22-29)

Im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung für Holzbauarbeiten legte der Auftraggeber (AG) - eine Großstadt - eine Bindefrist der Angebote von im Ergebnis 138 Kalendertagen fest. Für Teile der Materialien sollte nach den Vergabeunterlagen eine Stoffpreisglei


IBR 2023, 48
Die gewährte, nicht die beantragte Fristverlängerung ist maßgeblich!
RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(BGH, Beschluss vom 27.09.2022 - VI ZB 66/21)

Das landgerichtliche Urteil wird dem Kläger (K) über seinen Prozessbevollmächtigten (P) am 21.01. zugestellt. Nach rechtzeitiger Einlegung der Berufung beantragt P am 22.03., die Frist für die Berufungsbegründung um einen Monat zu verlängern. Die stellver


IBR 2022, 657
Für Rechtsmittelbegründungen ist eine einwöchige Vorfrist zu notieren!
VorsRiOLG Martine Stein, Düsseldorf
(BGH, Beschluss vom 20.09.2022 - VI ZB 17/22)

Der Kläger (K) ist mit seiner Schadensersatzklage über 140.000 Euro unterlegen. Das Urteil wird seinem Rechtsanwalt (R) am 25.09.2021 zugestellt. Er legt auf Wunsch von K rechtzeitig Berufung ein. Zuvor hat er die in der Handakte durch seine erfahrene und


VPR 2022, 3346
Wartefrist nach § 134 GWB: Arbeitsfreie Tage der Vergabekammer sind zu berücksichtigen!
RA und FA für Vergaberecht Dr. Martin Büdenbender, Köln
(VK Südbayern, Beschluss vom 04.08.2022 - 3194.Z3-3_01-22-1)

Der Auftraggeber (AG) schrieb die Lieferung von Raumluftreinigungsgeräten europaweit aus. Am Donnerstag, den 23.12.2021, teilte er Bieter B gem. § 134 GWB mit, dass der Zuschlag frühestens am 03.01.2022 auf das Angebot des Beigeladenen (Bg) erteilt werde.


IMR 2023, 14
Verjährung des Kautionsrückzahlungsanspruchs
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Daniela Geue, Berlin
(AG Holzminden, Urteil vom 30.03.2022 - 14 C 103/21)

Ein Ehepaar hat im August 2011 einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen. Die Eheleute trennten sich im Jahr 2012. Nach Auszug des Ehemanns wurde im August 2012 ein neuer Mietvertrag zwischen der Ehefrau und dem Vermieter abgeschlossen, der Ende A



mehr Rechtsbeiträge

nach oben


Buchkapitel: (376)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Motzke, Gerd
16. Die Verjährung von Sachmängelansprüchen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

4 von den Verjährungsfristen des BGB (§ 634a BGB) abweichende Fristen kennt. Diese Unterbrechungstatbestände oder – gleichbedeutend – Tatbestände mit einem Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche sind im BGB selten. Die Regelung bezüglich der Verjährung der Sachmängelansprüche im Werkvertragsrecht nach dem BGB ist in § 634a BGB enthalten.


Scheffler, Michael; Rohr-Suchalla, Katrin
6.3 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schäden an Grundstücksentwässerungsanlagen. Ursachen, Folgen, Sanierung, Rechtsfragen, Stuttgart, Fraunhofer IRB Verlag, 2010

Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs.  3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs.  5 Nr.1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.


Raps, Klaus; Schmidt, Detlef; Rohr-Suchalla, Katrin
6.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Schutz und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen. Schadensbilder, Instandhaltung, Instandsetzung, Mängelhaftung und Gewährleistung. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs.  3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs.  1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.


Meichsner, Heinz; Rohr-Suchalla, Katrin
11.2 Mängelhaftung und Gewährleistung nach der VOB/B
aus: Risse in Beton und Mauerwerk. Ursachen, Sanierung, Rechtsfragen, 2., überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2011

Die VOB/B unterscheidet zwischen Ansprüchen vor Abnahme (§ 4 Abs.  3 VOB/B obliegende Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat (§ 13 Abs. 1 VOB/B zu, sofern eine vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers vorliegt (§ 13 Abs.


Seifert, Rene
Mängelverfolgung in der Bau- und Gewährleistungsphase aus Sicht eines SV, RA, GU - Gewährleistungsmanagement - Langeweile Fehlanzeige
aus: Beiträge vom 15. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 7. Bausymposium Sachverstand am Bau am 28. Juni 2013, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt dann vor, wenn der Auftragnehmer trotz Kenntnisnahme und Offenbarungspflicht einen Mangel bei der Abnahme nicht angibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Auftragnehmer nach Übergabe des Objektes (nach Abnahme) verpflichtet ist, nachzuweisen, dass der Mangel vorhanden ist und durch den Auftragnehmer verursacht wurde.


Motzke, Gerd
18. Vertrags- bzw. Verzugsstrafen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

5 Wird eine Ankreuzoption nicht ausgeübt, ist – vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles – keine Vertragsstrafe vereinbart. 44 OLG München, U. v. 21.3.2006 – 13 U 5102/05; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 25.1.2007 – VII ZR 106/06, BauR 2007 S. 1055. 51 OLG München, B. v. 26.1.2012 – 9 U 2772/11; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, B. v. 10.4.2014 – VII ZR 68/12, IBR 2015 S. 10. 52 OLG Düsseldorf, U. v. ...


Soergel, Carl
Mangelverantwortung und Verjährung nach neuem Baurecht in BGB und VOB/B
aus: Bauschadensfälle, Band 5, Günter Zimmermann und Ralf Schumacher (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2004

BGB und VOB/B stimmen in der Grundlage für ihre Regelungen darin überein, dass der Werkvertrag ein erfolgsbezogener Vertrag ist. Sowohl im BGB als auch in der VOB/B ist davon auszugehen, dass der Hersteller eines Werkes allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten hat; die Nichtbeachtung allgemein anerkannter Regeln der Technik führt aber allein in der VOB/B zum Vorwurf der Mangelhaftigkeit der Werkleistung, im BGB aber nur dann, wenn dadurch ein Fehler herbeigeführt worden ist. 3 VOB/...


Motzke, Gerd
9. Bauvertragsrecht und Sachmängelhaftung
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

2 Satz 2 BGB n.F., den §§ 650i-650l BGB sowie § 650n BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Das Kaufrecht kennt auch nicht die dem Werkvertragsrecht bekannten Sicherungssysteme, nämlich § 650e BGB n.F. (Sicherungshypothek des Bauunternehmers; bis 31.12.2017: § 648 BGB a.F.) und § 650f BGB n.F. (Bauhandwerkersicherung; bis 31.12.2017: § 648a BGB). Nach § 648 BGB n.F. (Kündigung des Werkvertrages) fügt der Reformgesetzgeber ab ...


Pfau, Tilo
Die bevorstehende Reform des Bauvertragsrechts - Überlegungen für die Praxis
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

1 BGB Im Falle der Verweigerung der Abnahme durch den Besteller kann der Auftragnehmer nunmehr verlangen, dass der Besteller an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung des Werkes mitwirkt. 2 BGB Verweigert der Besteller die gemeinsame Zustandsfeststellung oder bleibt er dem Termin fern 33, darf der Unternehmer die Zustandsfeststellung einseitig ohne den Besteller vornehmen. 3 BGB Die Kündigung sowohl des Unternehmers, als auch des Bestellers löst einen Vergütungsanspruch des Unternehmers, ...


Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
V - von Vakuumprüfung bis Vorteilsausgleichung
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

1 BGB. Ist die Vertragsstrafe hingegen nur für den Fall der nicht fristgerechten, Schlecht- oder nur teilweisen Erfüllung vereinbart worden, kann der Bauherr Erfüllung und die Vertragsstrafe geltend machen, § 341 Abs. Für öffentliche → Bauherrn sind die Regelungen der VOB/A zwingend, nicht jedoch für den privaten Bauherrn. Vorauszahlungen sind Zahlungen des Bauherrn für noch nicht erbrachte Leistungen des Unternehmers und stellen somit eine Vorleistung des Bauherrn auf den ...



mehr Buchkapitel

nach oben


Zulassungen und Prüfbescheide: (92)

Treffer 1 bis 20

1 | 2 | 3 | 4 | 5 |   vorwärts

Z-9.1-1976 Zulassung vom: 20.11.2017 – abgelaufen
Verwendung von verzinkten Senco-Heftklammern Typ N und Typ Q als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchungen auf Herausziehen
VERPA-SENCO B.V.


Z-9.1-284 Zulassung vom: 06.03.2017 – abgelaufen
Verwendung von nichtrostenden BeA-Klammern Typ 155/38 bis 155/80 NR HZ und Typ 180/40 bis 180/90 NR HZ als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
Joh. Friedrich Behrens AG BeA Deutschland Befestigungstechnik


Z-9.1-37 Zulassung vom: 28.02.2017 – abgelaufen
Verwendung von verzinkten BeA-Klammern Typ 155/38 bis 155/80 VZ HZ und Typ 180/40 bis 180/90 VZ HZ als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchungen auf Herausziehen
Joh. Friedrich Behrens AG BeA Deutschland Befestigungstechnik


Z-9.1-284 Zulassung vom: 28.02.2017 – abgelaufen
Verwendung von nichtrostenden BeA-Klammern Typ 155/38 bis 155/80 NR HZ und Typ 180/40 bis 180/90 NR HZ als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
Joh. Friedrich Behrens AG BeA Deutschland Befestigungstechnik


Z-9.1-737 Zulassung vom: 01.09.2016 – abgelaufen
Haubold-Klammern mit einem Drahtdurchmesser von 1,53 mm als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
ITW Befestigungssysteme GmbH


Z-9.1-496 Zulassung vom: 30.06.2015 – abgelaufen
Prebena-Klammern Typ L 32 CSV HA bis L 63 CSV HA und Typ L 32 CRF HA bis L 63 CRF HA als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
PREBENA WilfriedBonremann GmbH & Co.KG


Z-9.1-495 Zulassung vom: 30.06.2015 – abgelaufen
Prebena-Klammern Typ Z 32 CSV HA bis Z 80 CSV HA und Typ Z 32 CRF HA bis Z 80 CRF HA sowie Typ WD 16 CSV HA bis WD 75 CSV HA und Typ WD 16 CRF HA bis WD 75 CRF HA als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
PREBENA WilfriedBonremann GmbH & Co.KG


Z-9.1-494 Zulassung vom: 30.06.2015 – abgelaufen
Prebena-Klammern Typ Q 32 CSV HA bis Q 75 CSV HA und Typ Q 32 CRF HA bis Q 75 CRF HA als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
PREBENA WilfriedBonremann GmbH & Co.KG


Z-9.1-1976 Zulassung vom: 31.05.2015 – abgelaufen
Verzinkte Senco-Heftklammern Typ N und Typ Q als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchungen auf Herausziehen
VERPA- SENCO B.V.


Z-9.1-495 Zulassung vom: 10.11.2014 – abgelaufen
Prebena-Klammern Typ Z 32 CSV HA bis Z 80 CSV HA und Typ Z 32 CRF HA bis Z 80 CRF HA sowie Typ WD 16 CSV HA bis WD 75 CSV HA und Typ WD 16 CRF HA bis WD 75 CRF HA als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
PREBENA WilfriedBonremann GmbH & Co.KG


Z-9.1-738 Zulassung vom: 16.04.2014 – abgelaufen
Haubold-Klammern mit einem Drahtdurchmesser von 1,80 mm als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
ITW Befestigungssysteme GmbH


Z-9.1-737 Zulassung vom: 16.04.2014 – abgelaufen
Haubold-Klammern mit einem Drahtdurchmesser von 1,53 mm als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
ITW Befestigungssysteme GmbH


Z-9.1-749 Zulassung vom: 31.03.2014 – abgelaufen
Bauklammern Typ C als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
Knoll Verbindungstechnik GmbH & Co. KG


Z-9.1-728 Zulassung vom: 28.02.2014 – abgelaufen
Prebena-Klammern Typ WP als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
PREBENA Wilfried Bornemann


Z-9.1-583 Zulassung vom: 31.01.2014 – abgelaufen
Nichtrostende Bauklammern Typ A und Typ B als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
Knoll Verbindungstechnik GmbH & Co. KG


Z-9.1-582 Zulassung vom: 31.01.2014 – abgelaufen
Verzinkte Bauklammern Typ A und Typ B als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
Knoll Verbindungstechnik GmbH & Co. KG


Z-9.1-664 Zulassung vom: 31.12.2013 – abgelaufen
Baussmann Bauklammern Typ C-203 als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
Baussmann Collated Fasteners


Z-9.1-663 Zulassung vom: 31.12.2013 – abgelaufen
Baussmann Bauklammern Typ B-180 als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
Baussmann Collated Fasteners


Z-9.1-662 Zulassung vom: 31.12.2013 – abgelaufen
Baussmann Bauklammern Typ A-154 als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
Baussmann Collated Fasteners


Z-9.1-739 Zulassung vom: 01.10.2013 – abgelaufen
Haubold-Klammern mit einem Drahtdurchmesser von 2,00 mm als Verbindungsmittel im Holzbau für langFristige oder ständige Beanspruchung auf Herausziehen
ITW Befestigungssysteme GmbH


1 | 2 | 3 | 4 | 5 |   vorwärts

nach oben

 Kategorien:

15

1

6

2207

31

1

7799

376

92


Legende

Alle Treffer
Bücher, Broschüren
Merkblätter, Richtlinien, Normen
Forschungs-
berichte
Aufsatz
Zeitschriftenartikel
Dissertationen
Kurztexte zur Denkmalpflege
Buchkapitel
Rechtsbeiträge
Zulassungen und Prüfbescheide
Warenkorb: 0 Artikel
Gesamtsumme: EUR 0.00
zur Kasse
Mein Konto
Anmelden (optional)
Kundenkonto einrichten
Immer aktuell informiert:
Fraunhofer IRB Newsletter
Kategorien:

Bücher, Broschüren
Merkblätter, Richtlinien, Normen
Forschungsberichte
Zeitschriftenartikel
Aufsätze
Dissertationen
Rechtsbeiträge
Zulassungen und Prüfbescheide
Merkblätter im
Online-Abo

DBV-Schriften
WTA-Merkblätter

NEU: FAQs
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Highlights aus dem Programm 2022

Fraunhofer IRB Katalog


* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.

Ein Service des Fraunhofer IRB für:
Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen

Von Fachbuch bis Norm in unserer Baufach-Datenbank:
Bücher, Broschüren (auch kostenlos), Fachzeitschriften, Zeitschriftenartikel, Merkblätter, Richtlinien, Normen, Bauforschungsberichte, Dissertationen, Zulassungen, Prüfbescheide

Alle deutschen Publikationen zum Thema:
Baustoff, Bauphysik, Gebäudetechnik, Facility Management, Bauschaden, Bauerhaltung, Bauen im Bestand, Denkmalpflege, Architektur, Gebäudeplanung, Baukonstruktion, Energie, Barrierefrei, Ingenieurbau, Betonbau, Holzbau, Mauerwerksbau, Stahlbau, Bauforschung, Baurecht, Stadtplanung, Städtebau, Raumplanung, Wohnungswesen und mehr

Wir nutzen Trusted Shops als unabhängigen Dienstleister für die Einholung von Bewertungen. Trusted Shops hat Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass es sich um echte Bewertungen handelt. Mehr Informationen

Kontakt | Versand und Zahlung | FAQs | AGB | Datenschutz | Impressum | Für Buchhändler