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Liste der Publikationen zum Thema "Garagenverordnung"


Bücher, Broschüren: (7)

Landesbauordnung für Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg
mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Feuerungsverordnung, Verfahrensverordnung, Verwaltungsvorschrift Vordrucke, Energieeinsparverordnung-Durchführungsverordnung, Verwaltungsvorschrift Stellplätze, Gar
5., Aufl.
2021, XXVII, 229 S., 19.4 cm, Softcover
Beck Juristischer Verlag
 
 

Band 2. Hamburgische Bauordnung
Michael Munske, Friederike Mechel
Band 2. Hamburgische Bauordnung
Kohlhammer Textausgabe
Vorschriftensammlung mit Anmerkungen und einer erläuternden Einführung
22., Aufl.
2021, 376 S., 210 mm, Softcover
Deutscher Gemeindeverlag
 
 

Landesbauordnung für Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg
Rechtswissenschaften und Verwaltung, Textausgaben
Mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Verfahrensverordnung, Feuerungsverordnung, Garagenverordnung und weiteren ergänzenden Vorschriften
32., aktualis. Aufl.
2021, 192 S., m. 3 Tab. 168 mm, Softcover
Kohlhammer
 
 

Landesbauordnung Baden-Württemberg im Bild
Alfred Reutzsch, Dirk Richelmann
Landesbauordnung Baden-Württemberg im Bild
Rudolf Müller Architektur
Praxisgerecht erläutert und grafisch umgesetzt
3., Aufl.
2021, 168 S., 263 farbige Abbildungen und 7 Karten/Tabellen. 29.6 cm, Hardcover
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH &Co. KG
 
 

Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (M-GarStVO). Fassung 04. September 2020. Entwurf. Online Ressourc
Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (M-GarStVO). Fassung 04. September 2020. Entwurf. Online Ressource
2020 25 S., Tab.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Muster-Garagenverordnung MGarVO). Fassung Mai 1993, geändert durch Beschlüsse vom 19.09.1996, 18.09.1997 und 30.05.2008 (Fassung Mai 2008). Online Ressourc
Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Muster-Garagenverordnung MGarVO). Fassung Mai 1993, geändert durch Beschlüsse vom 19.09.1996, 18.09.1997 und 30.05.2008 (Fassung Mai 2008). Online Ressource
1993 9 S., Tab.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Muster-Garagenverordnung -MGarVO). Fassung Mai 1993, geändert durch Beschlüsse vom 19.09.1996 und 18.09.1997. Online Ressourc
Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Muster-Garagenverordnung -MGarVO). Fassung Mai 1993, geändert durch Beschlüsse vom 19.09.1996 und 18.09.1997. Online Ressource
1993 16 S.,
Selbstverlag

kostenlos
 
 

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Zeitschriftenartikel: (18)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Kern, Ingo
Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs - EAR 05 im Bild. Privatisierung der Vernunft - Teil 2
Der Bausachverständige, 2021
Kern, Ingo
Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs - EAR 05 im Bild. Länger, breiter, höher - Teil 1
Der Bausachverständige, 2021
Schwindl, Bianca
Ein ganz heißes Eisen? Elektromobilität und Brandschutz
Der Facility Manager, 2021
Kern, Ingo
Garagenverordnung im Bild. Zurück in die Steinzeit
Der Bausachverständige, 2021
Irmscher, Ilja
Parkbauten und Nachhaltigkeit. Einige Überlegungen zur Definition und zu Kriterien (kostenlos)
Umrisse - Zeitschrift für Baukultur, 2019
Ishorst, Bernd
Leitungsanlagen in Garagen. Anforderungen der überarbeiteten Garagen-Verordnungen
SBZ Sanitär. Heizung. Klima., 2017
Kelch, Reiner
Entrauchung von Tiefgaragen. Wirtschaftliche Sicherheit (kostenlos)
Brandschutz in öffentlichen und privatwirtschaftlichen Gebäuden, 2016
Gaswarnanlagen (GWA) Regelungstechnik für Garagenapplikationen
Tab Das Fachmedium der TGA-Branche, 2013
Göbelsmann, Marc
Vorschriftsmäßig kaum benutzbar? Planung einer Tiefgarage (kostenlos)
DBZ Deutsche Bauzeitschrift, 2013
Knapp, Christian; Herre, Walter; Stötzler, Helmut
BVS-Standpunkt: Stellplatzarbeiten
Der Sachverständige, 2012

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Garagenverordnung

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Aufsätze aus Sammelbänden: (2)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Rübel, Jost
Novellierung der Muster-Garagenverordnung 2021
Quelle: Braunschweiger Brandschutz-Tage 2021. 35. Fachtagung Brandschutz bei Sonderbauten - Forschung und Praxis, 15. und 16. September 2021. Tagungsband; Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der Technischen Universität Braunschweig; Braunschweiger Brandschutz-Tage
Dobbernack, Reinhold
Abschnittsbildung in Tiefgaragen durch lüftungstechnische Maßnahmen 2001
Quelle: Braunschweiger Brandschutz-Tage `01. 9. Fachseminar Brandschutz - Forschung und Praxis 1. und 2. Oktober 2001 in Braunschweig. Kurzreferate; Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der Technischen Universität Braunschweig; Braunschweiger Brandschutz-Tage

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Rechtsbeiträge: (10)
IBR 2016, 1136
Garagenverordnung (Schleswig-Holstein) ist keine anerkannte Regel der Technik
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Erich J. Groß, Kiel
(LG Kiel, Urteil vom 05.04.2016 - 11 O 85/15)

Mit Bauträgervertrag nebst Teilungserklärung werden dem Erwerber Aufteilungspläne hinsichtlich der Kellerräume einschließlich Stellplatzaufteilung übergeben. Aus den Plänen ergeben sich, obwohl sie unvermaßt sind, Einschränkungen der Stellplätze durch Stü


IBR 2016, 352
Tiefgaragenstellplatz nicht "richtig" nutzbar: Architekt und Statiker haften!
RA Dr. Karl Schwarz, Berlin
(OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 16 U 50/15)

Ein Bauträger errichtet eine Wohnungseigentumsanlage mit Tiefgaragenstellplätzen. Auf einen Hinweis des Tragwerksplaners wird in der Tiefgarage ein Stützpfeiler versetzt. Nach Kauf des betroffenen Stellplatzes stellt der Erwerber fest, dass er seinen Tief


IBR 2015, 2736
Bauherr realisiert zweiten Bauabschnitt: Architekt muss seine bisherige Planung überprüfen
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln
(OLG Jena, Urteil vom 10.09.2014 - 2 U 624/11 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen))

Der Bauherr beauftragt einen Architekten 1995 mit der Planung eines Mehrfamilienhauses. Die Baugenehmigung wird im April 1996 erteilt, der Baubeginn erfolgt im Juni 1996. Noch vor Beginn der Ausführung erwirbt der Bauherr das Nachbargrundstück. Diesbezügl


IBR 2012, 1173
Notwendiger Stellplatz: Behörde darf eine Mindestlänge von 5 m verlangen!
RA Dr. Lorenz Zabel, LL.M., Frankfurt a.M.
(OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.12.2011 - 1 LA 79/11)

Die Kläger begehrten für einen Stellplatz vor ihrem Haus eine Baugenehmigung, welche die Behörde wegen zu geringer Stellplatzlänge verweigerte. Das Verwaltungsgericht hatte die auf Erteilung der Baugenehmigung gerichtete Klage abgewiesen, weil Stel


IBR 2011, 650
Dimensionierung von Stützen verstößt gegen Garagenverordnung: Haftet auch der Statiker?
RAin Dr. Barbara Schellenberg, Frankfurt
(OLG Köln, Beschluss vom 31.05.2011 - 24 U 164/10)

Der Bauherr nimmt den von ihm beauftragten Statiker wegen behaupteter Mangelhaftigkeit der von ihm erstellten Statik in Anspruch. Der Statiker hatte anhand von Architektenplänen unter anderem die Dimensionierung von Tiefgaragenstützen berechnet und seine


IBR 2008, 331
Tiefgaragenrampe zu steil: Verstoß gegen Garagenverordnung = Baumangel!
RA Christian Esch, Hamburg
(OLG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2008 - 6 U 197/07;OLG Hamburg, Beschluss vom 25.03.2008 - 6 U 197/07)

Der Bauträger errichtet eine Tiefgaragenrampe, deren Neigung die Vorgaben der Garagenverordnung überschreitet. Die Stadt Hamburg erteilt eine Duldung für den Fall, dass der Bauträger die Nutzer über diese Abweichung hinweist. Die Erwerber der Eigentumswoh


IBR 2003, 410
Tiefgarageneinfahrt muss für durchschnittlichen Autofahrer ohne Anstoßgefahr befahrbar sein!
RA Sebastian Büchner, München
(OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2003 - 17 U 9/97)

Die vom Bauträger errichtete Tiefgarage entspricht nicht den Vorstellungen der Erwerber. Die Zufahrt ist lediglich 3 m, die effektiv zur Verfügung stehende Einfahrt sogar nur 2,65 m breit, eine unmittelbar nachfolgende Rechtskurve der Rampe erschwert das


IBR 2003, 1067
Fahrgassen in Garagen zu eng: Planungsfehler!
RA Dr. Franz-Peter Gallois, FA für Verwaltungsrecht, Mainz
(LG Mainz, Urteil vom 01.04.2003 - 6 O 208/02)

Ein Architekt erstellt für einen Bauträger die Entwurfs- , Genehmigungs- und Ausführungsplanung für ein Mehrfamilienhaus. Nach Veräußerung und Übergabe rügen einzelne Erwerber gegenüber dem Bauträger, dass Garagen und Stellplätze nicht oder nur nach mehrm


IBR 2000, 429
Mindestabmessungen eines PKW-Tiefgaragenstellplatzes nicht eingehalten: Minderung?
Werner Seifert, Würzburg
(OLG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1999 - 7 U 212/97)

Die Käuferin von zwei Tiefgaragenstellplätzen kann diese nur mit hohem Rangieraufwand befahren und verweigert deshalb die Abnahme der Stellplätze. In der Folgezeit werden beide Stellplätze über einen längeren Zeitraum mit kleineren Fahrzeugen genutzt. Die


IBR 1993, 340
Pflicht der Behörde zu "Grüneintragungen"?
RA Axel Maser, Stuttgart
(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.1992 - 5 S 415/91)

Ein Bauantrag war u.a. deshalb abgelehnt worden, weil zwei notwendige Stellplätze nicht den Anforderungen der Garagenverordnung entsprachen. Das Verwaltungsgericht war der Auffassung, daß es ohne weiteres möglich gewesen wäre, die Lage der Stellplätze auf


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Buchkapitel: (5)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Wapenhans, Wilfried
Zu- und Abfahrten von Tiefgaragen - Unzureichende Breite
aus: Bauschäden-Sammlung, Band 12, Günter Zimmermann (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 1999

Bei den gebauten Tiefgaragen nach Abbildung 1 und Abbildung 2 kann man keine andere Lösung mehr finden, als eine Minderung vorzunehmen. Die Umplanungen oder Neuplanungen können nach den in Abbildung 5 und Abbildung 6 angegebenen Lösungen erfolgen. Wie in Abbildung 5 und Abbildung 6 eingetragen, sollte bereits die Planung unbedingt Schrammborde vorsehen, die natürlich nicht etwa die Fahrbahnen zusätzlich einengen, sondern Begrenzungen der Mindestbreiten der Fahrbahnen darstellen.


Rudat, Dieter
Tiefgaragen: Betonpflastervarianten, Chloridschutz und Oberflächenschutzsysteme
aus: Beiträge vom 19. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 11. Bausymposium Sachverstand am Bau am 16. Juni 2017, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Seit dem Erscheinen des Merkblatts „Parkhäuser und Tiefgaragen“ des DBV im Jahr 2010, an dem in der Fachwelt Kritik laut wurde, haben sich technische Regeln im Rahmen des EC2 geändert. Seit dem Erscheinen des EC2 1 und dem für die Planung, Dimensionierung und Ausführung von Parkhäusern und Tiefgaragen im Jahr 2010 erschienenen Merkblatt des DBV 11 ist die technische Entwicklung fortgeschritten. Für alle Ausführungsvarianten ist ein bauwerksspezifischer Instandhaltungsplan zu ...


Kaßner, Burkhard
6.1.2 Gesetzliche Regelungen
aus: Elektroanlagen. Sanierungsgrundlagen Plattenbau. Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken e.V. -IEMB-, Berlin (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 1995

449, 50939 Köln . 1.5 AVBEltV; Verordnung über Allgemeine Bedingungen für Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden; VWEW-Verlag, Frankfurt, EVU. 1.6 EnWG; Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft; aus dem Jahr 1935 mit der zweiten Durchführungsverordnung (2. DVO) von 1937. 1.7 Gewerbeordnung; mit ihren ergänzenden Verordnungen (Arbeitstättenverordnung mit Arbeitsstättenrichtlinien, Aufzugsverordnung, Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen). 1.8 GSG; ...


Kaßner, Burkhard
6.1.1 Zusammenstellung nach Hauptabschnitten
aus: Elektroanlagen. Sanierungsgrundlagen Plattenbau. Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken e.V. -IEMB-, Berlin (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 1995

6.1 Gesetzliche Regelungen, Normen und Richtlinien 6.1.1 Zusammenstellung nach Hauptabschnitten a) Elektroinstallation im Gebäude - Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft (EnWG) aus dem Jahr 1935 mit der zweiten Durchführungsverordnung (2. DVO) von 1937. - Gesetz über technische Arbeitsmittel - Gerätesicherheitsgesetz (GSG) - aus dem Jahr 1968 mit Änderungen - zuletzt 1979. - Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften. - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für...


Buss, Harald
B.18 Die Baubestimmungen - Technische Norm
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, deren Einführung als Technische Baubestimmungen auf der Grundlage des § 3 der Musterbauordnung erfolgt. (2) Die Verwendung gemeinsamer Bauteile für mehrere bauliche Anlagen ist zulässig, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass die gemeinsamen Bauteile beim Abbruch einer der baulichen Anlagen bestehen bleiben können. Im Einzelnen ...


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