Liste der Publikationen zum Thema "Gemeinbedarf"
Der Bebauungsplan in der Praxis
Rechtswissenschaften und Verwaltung, Handbücher
Grundlagen, Abwägungs- und Festsetzungstechnik, Kommunikation und Verfahren, Kalkulation nach HOAI
2018, XXXII, 347 S., 95 Abb. 210 mm, Softcover
Kohlhammer
2005 48 S., Abb., Tab., Kt.,
Selbstverlag
kostenlos
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Immobilienbewertung unter Berücksichtigung von bleibendem und abgehendem Kirchenbedarf
GuG Grundstücksmarkt und Grundstückswert, 2021
Heindl, Gabu
Grund und Boden. Ein wertvolles Gemeingut (kostenlos)
Zuschnitt Zeitschrift über Holz als Werkstoff und Werke in Holz, 2016
Lange, Volker
Gartenamtsleiter müssen ihre Rolle neu definieren. Urban Gardening als Herausforderung für die Freiraumplanung
Stadt und Grün / Das Gartenamt, 2015
Schoebel, Petra
Verkehrswert eines Erbbaurechts für Gemeinbedarfszwecke an einem privatwirtschaftlich nutzbaren Grundstück
GuG Grundstücksmarkt und Grundstückswert, 2005
Keine Entschädigung bei Wegfall der Nutzungsmöglichkeit!
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln
(KG, Urteil vom 10.07.2015 - 9 U 1/13)
Ein Grundstück konnte seit 1990 nach § 34 BauGB bebaut werden. Zwischen 1992 und 2001 wurden die meisten darauf befindlichen Gebäude abgerissen. 2001 trat ein Bebauungsplan in Kraft, der nur noch die Errichtung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung ein
IBR 2014, 1120
Fläche des Gemeinbedarfs ist kein Baugebiet!
RA Dr. Bastian Hirsch, Frankfurt a.M.
(OVG Hamburg, Beschluss vom 25.03.2014 - 2 Bs 43/14)
Ein Grundstück ist im Bebauungsplan als Baugrundstück für den Gemeinbedarf bezeichnet und soll nunmehr bebaut werden. Der angrenzende Nachbar wehrt sich gegen die Bebauung und die erteilte Baugenehmigung unter Berufung auf den nachbarlichen Gebietserhal
IMR 2009, 181
Planungsrecht: Begriff des "Betreuten Wohnens"
RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(OVG Hamburg, Beschluss vom 27.10.2008 - 2 Bf 53/07)
Ein Bauträger beabsichtigt, Wohnungen und ein Doppelhaus auf einem beplanten Grundstück zu errichten. Der Bebauungsplan setzt unter anderem eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Alteneinrichtungen der freien Wohlfahrtspflege fest. Der Bauantr
IBR 2002, 638
Müssen Gemeinbedarfsflächen vorrangig auf Gemeindegrundstücken festgesetzt werden?
RA Prof. Axel Maser, Stuttgart
(BVerwG, Urteil vom 06.06.2002 - 4 CN 6.01)
Eine Gemeinde stellt einen Bebauungsplan für ein neues Baugebiet auf. Dabei setzt sie für ihre eigenen Grundstücke Wohnbauflächen, für die Grundstücke einer Erbengemeinschaft - zirka 2,85 ha - aber Flächen für Gemeinbedarf (Grundschule, Kindergarten, Teic
IBR 2000, 339
Mehrzweckhalle und Wohnnutzung
Dr. Christian Scherer-Leydecker, Köln
(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.1999 - 8 S 2396/99)
Ein Hauseigentümer wehrt sich gegen die Nutzung einer 1964 errichteten Turnhalle als Mehrzweckhalle. Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1964 weist für das Grundstück eine Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zusätzen Schulhaus und Turnhalle aus. Im Widers
IBR 1994, 297
Der vergrößerte Kindergarten
Richter am VG Franz-Wilhelm Dollinger, Karlsruhe
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 09.07.1993 - 10 B 531/93)
Wohnanlieger in einem allgemeinen Wohngebiet begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen die Erweiterung des Kindergartens von zwei auf vier Gruppen. Im Bebauungsplan ist die betroffene Grundstücksfläche als Fläche für den Gemeinbedarf, Kindergarten ausgewi
IBR 1992, 63
Asylbewerber: Vorrang privater Interessen
RA Dr. Rainard Menke, Stuttgart
(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 16.08.1991 - 10 B 1549/91)
Die Stadt erteilte eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnheims zur Unterbringung von Asylbewerbern auf einem Grundstück, das im Bebauungsplan als Baugrundstück für den Gemeinbedarf festgesetzt war. Das Grundstück war von reiner Wohnbebauung umg
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Kommentar: Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen, rechtssicher und rationell ermitteln
aus: Beiträge vom 15. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 7. Bausymposium Sachverstand am Bau am 28. Juni 2013, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
Grundsätzlich ist jede Gemeinde, in der die Durchführung der Sanierung nach dem vollständigen Verfahren beschlossen wurde, gesetzlich zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen verpflichtet. Erhebt die Gemeinde Ausgleichsbeträge nach Abschluss der Sanierung per Bescheid, wird der Betrag einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids fällig. So gesehen darf keine Gemeinde auf die Erhebung der Ausgleichsbeträge verzichten, solange die reinen Verwaltungskosten unter dem Ausgleichsbetrag für das ...
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