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Liste der Publikationen zum Thema "Gericht"


Bücher, Broschüren: (36)

Kompendium des Baurechts
Rolf Kniffka, Dagmar Sacher
Kompendium des Baurechts
C.H.Beck Baurecht
Privates Baurecht und Bauprozess
5., Aufl.
2020, LXIII, 1843 S., 240 mm, Buchleinen
Beck Juristischer Verlag
 
 

Baurecht in Brandenburg
Baurecht in Brandenburg
Bauordnung mit Entscheidungshilfen und ausführenden Verordnungen, Textsammlung
4., Aufl.
2019, 312 S., 21 cm, Softcover
Saxonia
 
 

VOB, Vergabe- und VertragsO für Bauleistungen, HOAI HonorarO für Architekten und Ingenieure
VOB, Vergabe- und VertragsO für Bauleistungen, HOAI HonorarO für Architekten und Ingenieure
dtv Taschenbücher, Band 5596
Textausgabe
35., Aufl. 2019
2019, 374 S., 19,1 cm, Softcover
DTV
 
 

Öffentliches Baurecht
Rolf Schmidt
Öffentliches Baurecht
mit verwaltungsprozessualen Bezügen
17., überarb. Aufl.
2019, 304 S., 24,5 cm, Softcover
Schmidt (Rolf), Grasberg
 
 

Die VOB, das BGB-Bauvertragsrecht und das neue Vergaberecht 2019
Die VOB, das BGB-Bauvertragsrecht und das neue Vergaberecht 2019
Die wichtigsten Vorschriften für Baupraxis und Auftragsvergabe mit Erläuterungen der Neuregelungen 2019
11., Aufl.
2019, 632 S., 244 mm, Softcover
Bundesanzeiger
 
 

Die Gunst der Stunde / Wielka szansa
Przemyslaw Paul Zalewski
Die Gunst der Stunde / Wielka szansa
Architektur im Frankfurt (Oder) der Weimarer Republik / Architektura w czasach Republiki Weimarskiej we Frankfurcie nad Odra
2018, 256 S., 169 schw.-w. Abb. 2 Ktn. 210 mm, Softcover
edition q
 
 

Der Bahnhof als öffentliches Forum
Livia Fenger
Der Bahnhof als öffentliches Forum
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft, Band 6021
Dissertationsschrift
2018, 208 S., 210 mm, Softcover
Peter Lang Ltd. International Academic Publishers
 
 

Aachener Bausachverständigentage 2018
Aachener Bausachverständigentage 2018
Aachener Bausachverständigentage, Band 44
Fehlerfrei und doch mangelhaft: Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten, hinnehmbare oder zu beseitigende Mängel
2018, viii, 316 S., 40 SW-Abb., 200 Farbabb. 210 mm, Softcover
Vieweg+Teubner
 
 

Bauen in West-Berlin 1949 - 1963
Henriette Heischkel
Bauen in West-Berlin 1949 - 1963
Forschungen zur Nachkriegsmoderne des Fachgebietes Kunstgeschichte am Institut für Kunstwissenschaft und Historische Urbanistik der Technischen Universität Berlin
Die Rolle der Bauverwaltung im Spannungsfeld von Kunst und Politik
2018, 336 S., 104 Abb. s/w und 16 Seiten Farbteil mit 29 Farbabbildungen. 245 mm, Hardcover
Mann (Gebr.), Berlin
 
 

Das Gutachten des Bausachverständigen
Lothar Röhrich
Das Gutachten des Bausachverständigen
Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen
4., aktual. Aufl.
2017, 290 S., Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 


weitere Bücher zum Thema: Gericht

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Merkblätter, Richtlinien, Normen: (1)
Arbeitsblatt DWA-A 912, Juni 2019. Grundsätze und Maßnahmen einer gewässerschützenden Landbewirtschaftung
Arbeitsblatt DWA-A 912, Juni 2019. Grundsätze und Maßnahmen einer gewässerschützenden Landbewirtschaftung
DWA-Regelwerk, Band A 912
Inhaltsgleich mit DVGW-Arbeitsblatt W 104-1.
2019, 46 S., 5 Tab.,
 
 

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Forschungsberichte: (3)

Bauforschungsberichte, Kurzberichte, Dissertationen, Hinweise auf laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bauforschungs-Informationen aus dem deutschsprachigen Raum können Sie sich kostenlos/kostenpflichtig als Download direkt auf den Bildschirm holen oder online auf Papier bestellen.
Weitere Informationen rund um das Thema Bauforschung finden Sie in unserem
Portal Bauforschung

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Forschungsbericht im Auftrag der DGA-Bau: Ursachen der Bevorzugung von Gerichtsverfahren gegenüber der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Streitparteien im Bauwese
Haghsheno, Shervin; Schilling Miguel, Ana; Diederichs, Claus Jürgen (Herausgeber)
Forschungsbericht im Auftrag der DGA-Bau: Ursachen der Bevorzugung von Gerichtsverfahren gegenüber der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Streitparteien im Bauwesen
2018 70 S., Abb., Tab., Lit.,
DGA-Bau-Verlag

kostenlos
 
 

Empfehlungen fuer Architektur-Wettbewerbe. Band 1 - Grundlagen, Band 2 - Empfehlungen
Empfehlungen fuer Architektur-Wettbewerbe. Band 1 - Grundlagen, Band 2 - Empfehlungen
Bau- und Wohnforschung
1978, 313 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Staedtebauliche Wettbewerbe - Hinweise fuer die Praxis
Helmut Trudel
Staedtebauliche Wettbewerbe - Hinweise fuer die Praxis
1973, 32 S., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

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Zeitschriftenartikel: (4237)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

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Elzer, Oliver
Berufungsgericht versteht Aussage anders: Zeuge muss erneut vernommen werden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Amelsberg, Werner
Hände weg von elektrischen Anlagen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Weber, Hans-Joachim
Nicht durchführbare Eigentümerversammlungen dürfen abgesagt werden
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Jenssen, Jörn
Mehrkostenrisiko übernommen: Weitere Nachträge ausgeschlossen?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Elzer, Oliver
Zustimmungsvorbehalt: Muss der Mietvertrag vorgelegt werden?
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Freudenreich
Auch schlechter Zustand der Mietsache kann vertragsgemäß sein!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Eimler, Harald
Auftragnehmer kann kein Aufmaß vorlegen: Mindestaufwand kann geschätzt werden!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2021
Bittner, Mark
Einstweilige Aussetzung von evident nichtigen WEG-Beschlüssen deklaratorisch zulässig!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Briesemeister, Lothar
Tenor "früheren Zustand wieder herstellen" ist unbestimmt und nicht vollstreckbar!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021
Zschieschack, Frank
Kein Dönerimbiss in einer als Laden ausgewiesenen Teileigentumseinheit!
IMR Immobilien- und Mietrecht, 2021

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Gericht

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Aufsätze aus Sammelbänden: (76)

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Ertel, Thomas
Altlastenfragen als Kernpunkte eines Schiedsgerichtsverfahrens bei der Internationalen Handelskammer ICC 2020
Quelle: Altlasten 2020. Aus Altlasten und Schadensfällen lernen - von der Altlastensanierung zum vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz. Beiträge zum Seminar, 24. und 25. Juni 2020, IHK Karlsruhe, Haus der Wirtschaft; ICP-Eigenverlag Bauen und Umwelt
Pochmarski, Konstantin
Zehn Gebote für die Bauprojektabwicklung. Alte Wahrheit neu gedacht 2019
Quelle: 5. Internationaler BBB-Kongress, 19.09.19 Graz. Bauen neu denken! Tagungsband
Hummel, Barbara
Wer soll dort wie wohnen? Bessere Bebauungspläne durch städtebaulichen Wettbewerb 2019
Quelle: Wohnen im ländlichen Raum. Wohnen für alle. Bedarfsgerechte und (flächen)nachhaltige Planungs- und Umsetzungsstrategien für den Wohnbedarf der Zukunft. Ein Handlungsleitfaden für das Rathaus
Vass, Andreas
Zwischen Dekor und Gedenken. Zur politischen Rhetorik der Architektur von Wilhelm Schütte 2019
Quelle: Wilhelm Schütte Architekt. Frankfurt, Moskau, Istanbul, Wien
Graßhoff, Stefan
Erstattung von Gerichtsgutachten - praktische Fragen der Vorbereitung und Durchführung 2019
Quelle: 26. Nordische Bausachverständigen-Tage 2019. Sektion 2 - Rechtliche Aspekte des Sachverständigenwesens. Donnerstag, den 26.09.2019. Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Elgeti, Till
Klärschlammentsorgung zwischen Wasser- und Abfallrecht 2019 (kostenlos)
Quelle: Verwertung von Klärschlamm 2
Schilling Miguel, Ana; Schneider, Maren; Budau, Maximilian
Analyse und Bewertung von Konfliktlösungsmechanismen im Rahmen der Projektabwicklungsform Integrated Project Delivery (IPD) im Bauwesen 2019 (kostenlos)
Quelle: 30. BBB-Assistententreffen 2019 in Karlsruhe. Fachkongress der wissenschaftlichen Mitarbeiter Bauwirtschaft, Baubetrieb, Bauverfahrenstechnik. 10. - 12. Juli 2019. Institut für Technologie und Management im Baubetrieb (TMB), Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Nowara, Nick
Slum Upgrading in Nairobi und 349 Grad. Zwei alternative Strategien 2019
Quelle: Quartiersentwicklung im globalen Süden. Jahrbuch Stadterneuerung 2018; Jahrbuch Stadterneuerung
Gähwiler, Martin
Schlichtungsverfahren und -beispiele zu kleinen und großen Projekten aus der Schweiz 2018
Quelle: 8. Kongress Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft am 16.03.2018, ausgerichtet durch die DGA-Bau und den VdBauImm; Schriftenreihe der DGA-Bau
Gnerlich, R.; Tiesler, A.; Franz, V.
Einfluss Objekt-Verteiler Zeitaufwandswerte auf die Anspruchsbewertung gestörter Bauabläufe 2018 (kostenlos)
Quelle: BauSIM 2018. 7. Deutsch-O?sterreichische IBPSA Konferenz 26.-28. September 2018, Karlsruhe. Tagungsband

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Dissertationen: (2)

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Kästner, Otto
Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920. Online Ressource: PDF-Format, 11,77 MB (kostenlos)
2012
Arnolds, Markus
Funktionen republikanischer und frühkaiserzeitlicher Forumsbasiliken in Italien. Online Ressource: ZIP-Archiv, Dateien im PDF-Format, ca. 34,8 MB (kostenlos)
2005

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Rechtsbeiträge: (17681)
IBR 2021, 2120
Baumängel gehören vor die Baukammer!
VorsRiOLG Thomas Manteufel, Köln
(OLG München, Beschluss vom 16.09.2020 - 34 AR 128/20)

Der Eigentümer eines älteren Hauses beauftragte einen Unternehmer mit der Sanierung eines Wasserschadens, für den der Gebäudeversicherer Deckungszusage erteilt hatte. Nach Beendigung der Arbeiten wurde weiterhin Feuchtigkeit im Gebäude festgestellt. Nachd


IMR 2021, 2118
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch richterliche Schätzung oder Gutachten?
Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Berlin
(BGH, Urteil vom 18.11.2020 - VIII ZR 123/20)

Der Vermieter verlangt unter Hinweis auf den Mietspiegel Berlin 2017 die Zustimmung zu einer Mietererhöhung auf 5,65 Euro/qm. Das maßgebliche Feld der Mietspiegeltabelle weist eine Mietenspanne von 4,90 Euro/qm bis 7,56 Euro/qm aus. Der Mieter stimmt der


IBR 2021, 54
Berufungsgericht versteht Aussage anders: Zeuge muss erneut vernommen werden!
RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin
(BGH, Beschluss vom 21.10.2020 - XII ZR 114/19)

Der Kläger (K) verlangt vom Beklagten (B) Miete. Streitig ist, ob der Mietvertrag aufgrund einer mündlichen Vereinbarung zwischen K und B, künftig andere als die vertraglich vereinbarten Flächen zu nutzen, ordentlich kündbar war. Das Landgericht stellt ei


IBR 2020, 676
Keine Pflicht des Gerichts zur Anweisung des Sachverständigen zu Bauteilöffnungen?
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(BGH, Urteil vom 23.09.2020 - IV ZR 88/19)

Die Parteien streiten um Versicherungsansprüche und dort um die Frage, ob ein Gebäude bei einem Hochwasserereignis im Sinne der AVB beschädigt oder zerstört wurde. Das Landgericht hat eine Begutachtung der Fundamente angeordnet, bei der der Sachverstä


IBR 2020, 624
Schriftsatz auf Gerichtsserver gelangt: Berufungsfrist ist gewahrt!
VorsRiLG Dr. Johannes Hogenschurz, Köln
(BGH, Beschluss vom 25.08.2020 - VI ZB 79/19)

Gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers über das besondere elektronische Anwaltspostfach fristgerecht Berufung eingelegt und diese begründet. Die im Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGV


IMR 2020, 477
Schriftsatz auf Gerichtsserver gelangt: Berufungsfrist ist gewahrt!
VorsRiLG Dr. Johannes Hogenschurz, Köln
(BGH, Beschluss vom 25.08.2020 - VI ZB 79/19)

Gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers über das besondere elektronische Anwaltspostfach fristgerecht Berufung eingelegt und diese begründet. Die im Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGV


IVR 2020, 109
Keine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei ZVG
RB Gerhard Schmidberger, Heilbronn
(OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2020 - 4 E 402/20)

Das AG ordnet gegen den Ast. die Zwangsverwaltung und die Zwangsversteigerung an. Es bestellt einen Zwangsverwalter. Der Schuldner wendet sich mit verschiedenen Schriftsätzen an das VG Münster und greift darin Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts an.


IBR 2020, 1066
Recht auf uneingeschränkte Akteneinsicht in zwischen Dritten geführtes Verfahren
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Christian Schliemann, Hamburg
(OLG Köln, Beschluss vom 11.06.2018 - 7 VA 1/18)

Der Generalunternehmer (GU) klagt gegen seinen Nachunternehmer (NU) aufgrund von Mängeln in einer Wohnungseigentumsanlage. Parallel streiten auch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und der Bauträger, der Auftraggeber (AG) des GU war. Der AG erfährt


IBR 2020, 565
Parteiangaben sollen anders gewürdigt werden: Berufungsgericht muss erneut anhören!
VorsRiOLG a. D. Jörn Jenssen, Mülheim/Ruhr
(BGH, Beschluss vom 28.07.2020 - II ZR 20/20)

Der Kläger nimmt den Beklagten auf Erfüllung eines (behaupteten) Versprechens auf Erlösbeteiligung aus einem Gesellschaftsanteilsverkauf in Anspruch. Vor dem Landgericht erstritt er ein obsiegendes Urteil. Das Gericht stützte sich dabei u. a. auf die Anga


IBR 2020, 556
Kollegialgerichtsrichtlinie gilt auch im Amtshaftungsprozess!
Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Köln
(BGH, Urteil vom 09.07.2020 - III ZR 245/18)

A beantragte im September 2010 die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis für den Betrieb zweier Spielhallen. Den Antrag lehnte die zuständige Behörde im Mai 2011 mit der Begründung ab, der Baunutzungsplan weise das Grundstück, auf dem sich das Gebä



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Buchkapitel: (669)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

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Seibel, Mark
27. Die mündliche Gutachtenerläuterung vor Gericht
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Ergänzend hat der BGH auch schon entschieden, dass dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Gutachtenerläuterung im Prozess grundsätzlich auch dann zu entsprechen ist, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat. Dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich stattzugeben. Wie soll das Gericht auf den Antrag einer ...


Seibel, Mark - mit einer Anmerkung von Staudt, Michael
26. Die gerichtliche Leitung der Sachverständigentätigkeit (§ 404a ZPO)
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

In privaten Bauprozessen wird Sachverständigen häufig die grundsätzlich allein von den Gerichten zu beurteilende Frage der Vertragsauslegung – z.B. die Ermittlung der Soll-Beschaffenheit einer Bauleistung – überlassen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht – und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs. Erst wenn die – vom Gericht und nicht vom Sachverständigen vorzunehmende &ndash...


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
III. Mustertexte aus Sicht des Sachverständigen
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

BEISPIEL: Textvorschlag - Schreiben an das Gericht, Verteiler Kläger und Beklagte Zur Klärung der Beweisfragen sind mehrere Bohrungen und chemische Analysen erforderlich. BEISPIEL: Textvorschlag (Vollmacht durch Kläger) - Schreiben an Kläger, Verteiler Gericht und Beklagte An die Rechtsanwälte Sommer und Iding (Kläger) Verteiler Landgericht Beklagte Ziffer 1 Beklagte Ziffer 2 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Klärung der Beweisfragen ist eine Akteneinsicht beim Umweltamt notwendig. BEISPIEL:...


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
V. Das Gericht im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Gerade dann muss das Gericht aus den soeben bereits dargelegten Gründen allerdings darauf achten, dass der Beauftragung des von einer Partei bezeichneten Sachverständigen berechtigte Neutralitätsvorbehalte der anderen Partei nicht entgegenstehen. Das Gericht nimmt lediglich davon Abstand, die Prozessakten dem Sachverständigen mit der konkreten Aufforderung zur Gutachtenerstellung zu übersenden; befinden sich die Akten bereits beim Sachverständigen, werden sie zurückgefordert. 3 ZPO, wonach es...


Seidel, Karin
Gericht und Sachverständiger - von der Beauftragung bis zur mündlichen Gutachtenerläuterung
aus: Beiträge vom 19. Sachverständigentag Bauschadensbewertung / 11. Bausymposium Sachverstand am Bau am 16. Juni 2017, in: Tagungsband der EIPOS-Sachverständigentage Immobilienbewertung und Sachverstand am Bau 2017. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Ziel des Beitrags ist eine Verbesserung der Kommunikation zwischen Gericht und Sachverständigen und damit eine Verbesserung der Effektivität von Sachverständigen in gerichtlichen Verfahren. Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt durch das Gericht, wobei sich auch die Parteien auf einen Sachverständigen einigen können und diese Einigung für das Gericht bindend ist (§ 404 Abs. Nachdem das Gericht das Schreiben des Sachverständigen an die Parteien weitergeleitet hatte, teilte der ...


Althoff, Richard; Schurz, Alexander
Aktuelle Rechtsfälle und Urheberrecht für Sachverständige
aus: Tagungsband des EIPOS-Sachverständigentages Holzschutz 2013. Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung. EIPOS (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Sachverhalt: Zur Begründung der Kürzung der Vergütung des Sachverständigen hatte das Ausgangsgericht darauf verwiesen, dass es der Sachverständige versäumt habe, rechtzeitig gemäß § 407 a Abs. Das Gericht stellt in seiner Entscheidung klar, dass mit der Erstellung des Gutachtens durch Beschluss der Sachverständige beauftragt worden war. Sachverhalt: Im zu entscheidenden Fall hatte der Sachverständige außerhalb des Gerichtsverfahrens ein Unternehmen beraten, welches - was der ...


Seibel, Mark
Gerichtliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen (§ 404a ZPO) - dargestellt anhand eines Beispielsfalles
aus: Mängel und Schäden beim Wärmeschutz. Problempunkte und Sanierung. 51. Frankfurter Bausachverständigentag 2016. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2016

Zudem werden praxistaugliche Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Sachverständigen vorgestellt. 1 ZPO hat das Gericht die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht - und nicht der Sachverständige -, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll, § 404a Abs.


Ulrich, Jürgen
Effektiver Umgang mit Gutachten im Bauprozess und mündliche Anhörung
aus: Schäden am Dach. Problempunkte und Sanierung von Steil-, Flach- und Gründächern sowie Photovoltaikanlagen. 47. Bausachverständigen-Tag im Rahmen der Frankfurter Bautage 2012. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2012

Die Quasibefangenheit kann sich entsprechend der Betätigung des gerichtlichen Sachverständigen auch aus unsachlicher Reaktion des privaten Sachverständigen auf gegen sein im Prozess geliefertes Gutachten dann angebrachte Parteieinwände ergeben; auch insoweit gilt die zu der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen gekommene Rechtsprechung entsprechend 187. Die ZPO sieht ein Recht des gerichtlichen Sachverständigen, den anderen Sachverständigen zu befragen, nicht vor; §§&...


Buss, Harald
C.9.2 Zivilprozessordnung ZPO, Auszüge
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

(1) Im Einverständnis mit den Parteien kann das Gericht den Parteien sowie ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag gestatten, sich während einer Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. (2) Im Einverständnis mit den Parteien kann das Gericht gestatten, dass sich ein Zeuge, ein Sachverständiger oder eine Partei während der Vernehmung an einem anderen Ort aufhält. (4) Einigen sich die Parteien über bestimmte Personen als Sachverständige, ...


Buss, Harald
A.6 Merkblatt der Industrie- und Handelskammern für den gerichtlichen Sachverständigen
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007

Einigen sich die Parteien auf bestimmte Personen als Sachverständige, so hat das Gericht in dieser Einigung Folge zu leisten; es kann jedoch die Zahl der Parteien auf eine bestimmte Anzahl von Sachverständigen beschränken. A.6.6.3 Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. A.6.7.2 Für eine Besorgnis der Befangenheit kommt es nicht darauf an, ob der vom Gericht beauftragte Sachverständige tatsächlich ...



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Zulassungen und Prüfbescheide: (7)

Treffer: 1 bis 7

P-3171/595/07-MPA BS Prüfzeugnis vom: 05.06.2009 – abgelaufen
Nichttragende, raumbeschließende Wandkonstruktionen aus "KS 1000 FR"- Sandwichelementen mit Mineralfaserkern und Stahldeckenschichten in vertikaler und horizontaler Anordung der Feuerwiderstandsklassen F30, F90 und f 120 (nur bei horizontaler VerleGerichtung) gemäß DIN 4102-2: 1977- 09 bei einseitiger Brandbeanspruchung
Kingspan GmbH


P-SAC 02/3.2-376 Prüfzeugnis vom: 04.03.2009 – abgelaufen
Nichttragende, raumbeschließende Wandkonstruktion mit PU-Hartschaumkern und stahlblechbekleideten Gipsfaserplatten in vertikaler VerleGerichtung der Feuerwiderstandsklasse F 30 gemäß DIN 4102, Teil 2, Ausgabe September 1977 bei einseitiger Brandbeanspruchung
Lindner AG


P-3307/5902-MPA BS Prüfzeugnis vom: 27.09.2002 – abgelaufen
Nichttragende, raumabschließende Wandkonstruktionen "Trimoterm der Serie F" mit Mineralfaserkern und Stahldeckschichten (vertikale und horizontale Anordnung) der Feuerwiderstandsklassen F 30, F 60, F90 und F 120(bei vertikaler VerleGerichtung) und der Feuerwiderstandklassen F30, F60 und F90 (bei horizontaler VerleGerichtung) gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einseitiger Brandbeanspruchung
TRIMO


P-3307/5902-MPA BS Prüfzeugnis vom: 30.04.2002 – abgelaufen
Nichttragende, raumabschließende Wandkonstruktionen "Trimoterm FTV" mit Mineralfaserkern und Stahldeckschichten (vertikale und horizontale Anordnung) der Feuerwiderstandsklasse F 30, F 60, F90 und F 120(bei vertikaler VerleGerichtung) und der Feuerwiderstandklassen F30, F60 und F90 (bei horizontaler VerleGerichtung) gemäß DIN 4102-2: 1977-09 bei einseitiger Brandbeanspruchung
TRIMO


P-3848/5460-MPA BS Prüfzeugnis vom: 08.04.2002 – abgelaufen
Nichttragende raumabschließende Wandkonstruktion "Pflaum-Feuerschutz-Paneele Serie F" mit Mineralfaserkern und Stahldeckschichten (vertikale und horizontale Anordnung) der Feuerwiderstandsklassen F30, F60, F90 und F120 (nur bei vertikaler VerleGerichtung) gemäß DIN 4102-2 : 1977-09 bei einseitiger Brandbeanspruchung
Pflaum & Söhne GmbH


Z-1.4-130 Zulassung vom: 09.12.1998 – abgelaufen
Nichtrostender Betonstahl in Ringen oder als Gerichtete Stäbe mit den Werkstoffnummern 1.4003 und 1.4462 mit Durchmesser von 4 bis 14 mm
Krupp Sigma-Stahl GmbH


Z-1.4-130 Zulassung vom: 28.10.1998 – abgelaufen
Nichtrostender Betonstahl in Ringen oder als Gerichtete Stäbe mit den Werkstoffnummern 1.4003 und 1.4462 mit Durchmesser von 4 bis 14 mm
Krupp Sigma-Stahl GmbH


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