Logo des Fraunhofer-Informationszentrums Raum und Bau IRB
baufachinformation.de


Bitte haben Sie einen Moment Geduld.
Es werden gleichzeitig mehrere Datenbestände für Sie durchsucht!


  •   Home

  •   Baustoffe | Bauphysik |
      Gebäudetechnik
  •   Bauschäden | Bauerhaltung
      Denkmalpflege
  •   Architektur | Innenarchitektur |
      Grünplanung
  •   Gebäudeplanung |
      Baukonstruktion
  •   Ingenieurbau
  •   Abfall | Boden | Wasser
  •   Bauwirtschaft | Baubetrieb
  •   Bau und Planungsrecht |
      Bauvertragsrecht
  •   Stadt und Raumplanung |
      Wohnungswesen
  •   FAQs   Über uns   Kontakt   Impressum   AGB   Datenschutz

Drucken 

Liste der Publikationen zum Thema "Gerichtsgutachten"


Bücher, Broschüren: (5)

Aachener Bausachverständigentage 2019
Aachener Bausachverständigentage 2019
Aachener Bausachverständigentage, Band 45
Haftungsfalle Europa - Handelbarkeit versus Verwendbarkeit
2019, ix, 358 S., 24 SW-Abb., 91 Farbabb. 210 mm, Softcover
Springer
 
 

Aachener Bausachverständigentage 2018
Aachener Bausachverständigentage 2018
Aachener Bausachverständigentage, Band 44
Fehlerfrei und doch mangelhaft: Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten, hinnehmbare oder zu beseitigende Mängel
2018, viii, 316 S., 40 SW-Abb., 200 Farbabb. 210 mm, Softcover
Vieweg+Teubner
 
 

Das Gutachten des Bausachverständigen
Lothar Röhrich
Das Gutachten des Bausachverständigen
Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen
4., aktual. Aufl.
2017, 290 S., Tab., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Behinderungsbedingter Mehrbedarf BMB
Nadine Metlitzky, Lutz Engelhardt
Behinderungsbedingter Mehrbedarf BMB
Ein Ableitungsmodell für Bewertungssachverständige im Arbeitsfeld des Barrierefreien Bauens
2007, 98 S., 60 Abb., Softcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

Baugutachten - gezielt hinterfragen
Wilfried Wapenhans
Baugutachten - gezielt hinterfragen
Ein Leitfaden für die Arbeit des und mit dem Bausachverständigen
2., unveränd. Aufl.
2007, 189 S., zahlr., teils farb. Abb., Tab., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
 
 

nach oben


Zeitschriftenartikel: (60)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

Zur Datenbank RSWB®plus


Essig, Jennifer
Top-Thema: Das selbständige Beweisverfahren. Stolpersteine des Sachverständigen
Der Bausachverständige, 2020
Weder, Dietrich
Die Zusammenarbeit des Sachverständigen mit dem Gericht - Teil I
Der Sachverständige, 2020
Knäuper, Rüdiger
Die Arbeit des ö.b.u.v. Bausachverständigen in Zeiten der Corona-Pandemie erfordert auch eine Neubewertung des JVEG-Referentenentwurfs
Der Bausachverständige, 2020
Wirth, Sabine; Wirth, Stefan
Anwendbarkeit neuer technischer Regeln und Verordnungen der technischen Gebäudeausrüstung in Gerichtsgutachten. Teil 1: Erleichtert die neue DIN 4109 die Beurteilung gebäudetechnischer Geräusche? Ja, mit Einschränkungen!
Der Bausachverständige, 2020
Weder, Dietrich
Die Zusammenarbeit des Sachverständigen mit dem Gericht. Teil 2: Sicher unterwegs und gekonnt ins Ziel
Der Sachverständige, 2020
Drießen, Sebastian
JVEG-Novellierung - gibt es für gerichtliche Aufträge bald eine höhere Vergütung?
Immobilien und Bewerten, 2019
Beauftragung eines Untersachverständigen durch den vom Gericht beauftragten Sachverständigen? OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2018, Az. I-10 W 160/18, 10 W 160/18
Der Bausachverständige, 2019
Hahmann, Lydia; Knäuper, Rüdiger
Stellungnahme aus Sicht eines mittleren Bausachverständigenbüros. Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2018, Az. I-10 W 160/18 (JurBüro 2019, 36-37)
Der Bausachverständige, 2019
Bleutge, Peter
Der Sachverständige als Zeuge, der Zeuge als Sachverständiger. Teil I: Die Zeugenentschädigung
Der Sachverständige, 2019
Ulrich, Jürgen
Privatgutachten kann Gerichtsgutachten entbehrlich machen!
IBR Immobilien- & Baurecht, 2019

weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Gerichtsgutachten

nach oben


Aufsätze aus Sammelbänden: (4)

Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.

Zur Datenbank RSWB®plus

Graßhoff, Stefan
Erstattung von Gerichtsgutachten - praktische Fragen der Vorbereitung und Durchführung 2019
Quelle: 26. Nordische Bausachverständigen-Tage 2019. Sektion 2 - Rechtliche Aspekte des Sachverständigenwesens. Donnerstag, den 26.09.2019. Hansestadt Wismar, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Köpcke, Ulf
Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten und Hinnehmbarkeit aus juristischer Sicht; Kostenangaben in Gerichtsgutachten 2018
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2018. Fehlerfrei und doch mangelhaft: Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten, hinnehmbare oder zu beseitigende Mängel. Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 1975 bis 2018; Aachener Bausachverständigentage
Keldungs, K.-H.
Die Beweisaufnahme des Sachverständigen 2018
Quelle: Baustoffe im Fokus - von Bambus bis Beton. Tagungsband der 29. Hanseatische Sanierungstage, 1.11. bis 3.11.2018, Heringsdorf/Usedom
Boldt, Antje
Quellenverwendung in privaten und gerichtlichen Gutachten 2017
Quelle: Aachener Bausachverständigentage 2017. Bauwerks-, Dach- und Innenabdichtung: Alles geregelt? Rechtsfragen für Baupraktiker. Register für die Jahrgänge 1975 bis 2017; Aachener Bausachverständigentage

nach oben


Rechtsbeiträge: (89)
IBR 2020, 1061
Akteneinsicht durch Dritte: Nur eingeschränkter Anspruch
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Christian Schliemann, Hamburg
(OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2016 - 7 VA 11/15)

Der Generalunternehmer (GU) klagt gegen seinen Nachunternehmer (NU) aufgrund von Mängeln in einer Wohnungseigentumsanlage. Parallel streiten auch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und der Bauträger, der Auftraggeber des GU war. Die WEG erfährt durc


IMR 2020, 246
Beschlussanfechtung: Entscheidungserheblicher Zeitpunkt = Eigentümerversammlung!
RiOLG Wolfgang Dötsch, Köln
(LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.04.2020 - 2-13 S 84/19)

Nach Einholung eines nur Maßnahmen empfehlenden Gutachtens betreffend den Zustand eines Walnussbaums wird mehrheitlich die Fällung abgelehnt und eine Kroneneinkürzung etc. beschlossen. Im Beschlussanfechtungs- und -ersetzungsverfahren klärt sich durch Ger


IBR 2020, 326
Privatgutachten ist zu berücksichtigen!
VorsRiLG Dr. Felix Lehmann, Kiel undRi Dr. Sascha Scheikholeslami-Sabzewari, Kiel
(BGH, Beschluss vom 26.02.2020 - IV ZR 220/19)

In einem Rechtsstreit um Leistungsansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erkannte der Versicherer zunächst die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers (VN) - eines selbstständigen Marktleiters zweier Supermarktfilialen - we


IBR 2019, 594
Privatgutachten kann Gerichtsgutachten entbehrlich machen!
VorsRiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Dortmund
(OLG Dresden, Beschluss vom 05.06.2019 - 4 U 548/19)

Der Kläger (K) begehrt Verdienstausfall in einer bestimmten Höhe. Betreffend die Berechnung präsentiert er ein Privatgutachten. Unter Zugrundelegung dieses Gutachtens spricht das Landgericht einen niedrigeren Betrag zu. K kommt mit der Berufung.


IBR 2019, 501
Wohnkomplex mit Tiefgarage: Ein oder mehrere Gebäude?
Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger, Würzburg
(OLG Hamburg, Urteil vom 27.07.2018 - 6 U 203/13; BGH, Beschluss vom 06.03.2019 - VII ZR 169/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen))

Der Neubau eines Wohnkomplexes besteht aus vier aneinandergebauten Häusern. Darunter liegt eine Tiefgarage. Die Architekten berechnen für vier Gebäude zuzüglich Tiefgarage getrennte Honorare.


IBR 2019, 418
Folgen einer freien Kündigung?
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2019 - 22 U 62/18)

Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) schließen unter Einbeziehung der VOB/B einen Vertrag über den Abriss und den Neubau eines Gebäudes. Am 22.05.2015 kommt es zwischen den Vertragsparteien zum Streit, wobei unklar ist, ob der Geschäftsführer des AN d


IBR 2019, 195
Wer jahrelang über Mängel verhandelt, kann sich nicht mehr auf Verjährung berufen!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München
(OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2018 - 29 U 123/17)

Ein kommunaler Bauträger errichtet 1998 eine Reihenhaussiedlung. Die einzelnen Erwerber nehmen - wirksam - im gleichen Jahr das Gemeinschaftseigentum ab. 2002 leiten sie gemeinsam wegen Wassereintritten und Schimmelbildungen im Bereich der Dächer ein Bewe


IBR 2018, 603
Privatsachverständiger muss angehört werden!
VorsRiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Dortmund
(OLG Frankfurt, Urteil vom 30.05.2018 - 13 U 20/17)

Der Auftragnehmer begehrt Werklohn für Naturwerksteinarbeiten. Nachdem der gerichtliche Sachverständige sein Gutachten vorgelegt hat, das die vom Auftraggeber behaupteten Mängel nicht bestätigt, besorgt sich der Auftraggeber das inhaltlich dem Gerichtsgut


IBR 2018, 605
Sind die Kosten für ein im Prozess eingeholtes "Gegengutachten" erstattungsfähig?
VorsRiLG a. D. Prof. Jürgen Ulrich, Dortmund
(OLG Frankfurt, Urteil vom 30.05.2018 - 13 U 20/17)

Der Kläger begehrt die Bezahlung von Werklohn für seine Verlegung von Naturwerksteinplatten. Nachdem der gerichtliche Sachverständige sein Gutachten vorgelegt hat, das vom Beklagten (B) behauptete Mängel nicht bestätigt, besorgt sich B ein inhaltlich dem


IBR 2018, 659
Gericht muss Sachverständigen leiten und schützen!
RA Dr. Julian Linz, Frankfurt a.M.
(OLG Bamberg, Beschluss vom 10.01.2018 - 4 W 1/18)

Ein Kläger (K) erhebt in einem ca. 25-seitigen Schriftsatz Einwendungen gegen ein gerichtliches Gutachten des Sachverständigen (S) und bietet parallel für einen neuen Sachvortrag den Zeugenbeweis an. Das Gericht übersendet den Schriftsatz an S verbunden m



mehr Rechtsbeiträge

nach oben


Buchkapitel: (73)

Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.

Zur Datenbank SCHADIS®


Staudt, Michael
1. Anforderungen an ein Gutachten
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

Der Auftraggeber des Gutachtens darf keine Ergebnisziele vorgeben, die für den Sachverständigen zwingend sind. Im Auftrag eines Versicherers erstellte Gutachten sollen häufig das zusammengefasste Ergebnis sinnvollerweise schon auf dem Deckblatt des Gutachtens wiedergeben. Wenn sich aus dem vom Sachverständigen erstatteten (Erst-)Gutachten von Seiten des Gerichts oder einer am Streit beteiligten Partei zusätzliche Fragen ergeben sollten.


Wapenhans, Wilfried
3.4 Gerichtsgutachten
aus: Baugutachten - gezielt hinterfragen. Ein Leitfaden für die Arbeit des und mit dem Sachverständigen. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2006 (2007, 2. unveränd. Aufl.)

Ist der Auftraggeber für ein Gutachten das Gericht, so handelt es sich immer um ein Gerichtsgutachten, egal ob der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist oder irgendeine andere Bezeichnung oder Titel trägt. Tatsächlich wird die gute Beschäftigungslage eines Sachverständigen bei Gericht einen Grund haben, der möglicherweise die Argumentationen dieses Sachverständigen in den Augen des Gerichts schwerer wiegen lässt - bewusst oder unbewusst. Die Gerichte gestatten meist ...


Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
24 Der Sachverständige als Privatgutachter - Einfluss auf das staatliche Gerichtsverfahren
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

Der Zweck des Gutachtens sollte einleitend im Gutachten angeführt werden. Hat das vereinbarte Honorar Einfluss auf den Inhalt des Gutachtens deshalb, weil sich danach Inhalt und Umfang der Untersuchungen bestimmen mit Folgen für das Gutachtensergebnis, ist auch das im Gutachten einleitend anzugeben. Das Privatgutachten beweist damit nichts, sondern ist Tatsachenvortrag der das Gutachten vorlegenden Partei.


Wapenhans, Wilfried
12 Weitere ungelöste Probleme bei Gerichtsgutachten
aus: Baugutachten - gezielt hinterfragen. Ein Leitfaden für die Arbeit des und mit dem Sachverständigen. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2006 (2007, 2. unveränd. Aufl.)

(3) Die einmal festgelegten Stundensätze gelten auch für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen, zu denen der Sachverständige zur Erläuterung seines Gutachtens geladen wird (früher anders bei § 7 ZSEG, der zum § 13 JVEG affin ist). (10) Das Problem der Vernehmung des Sachverständigen als Zeuge oder als sachverständiger Zeuge zu einem im Vorfeld von Gerichtsverfahren erstatteten Privatgutachten sollte so gelöst werden, dass der Sachverständige als Sachverständiger vergütet wird und ...


Röhrich, Lothar
3. Das Gutachten
aus: Das Gutachten des Bausachverständigen. Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen, 4., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2017

Inhalt und Umfang des Gutachtens werden vom Auftraggeber und dem Sachverständigen gemeinsam festgelegt. Schon aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und eventueller Haftung sollte der Sachverständige an exponierter Stelle im Gutachten angeben, welche Art der Ausführung er hier gewählt hat und welche Konsequenzen sich hieraus für die Verwertbarkeit, Nutzbarkeit und Nachvollziehbarkeit des Gutachtens ergeben. Wie in dieser Erläuterung des Begriffes „Gutachten“ bei Wikipedia deutlich ...


Bogusch, Norbert; Motzke, Gerd
8 Gutachtenbearbeitung
aus: Der Bauschadenssachverständige. Bestellung, Aufgaben und Praxis des Bauschadenssachverständigen im Gerichtsverfahren und als Privatgutachter, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009

1 Auftraggeber und Aufgabenstellung 2 Grundlagen des Gutachtens 2.1 Quellen zur Feststellung des Ist-Zustandes und des Schadenshergangs 2.1.1 Unterlagen zur Feststellung des Ist-Zustandes und des Schadenshergangs 2.1.2 Ortsbesichtigungen 2.1.3 Laboruntersuchungen und Hinzuziehung weiterer Fachkollegen 2.2 Grundlagen zur Beurteilung des Sollzustands 2.2.1 Vertragsunterlagen und Gerichtsakte 2.2.2 Regelwerke und sonstige Literaturquellen 3 Beschreibung der Rahmensituation 4 Beantwortung der ...


Schalk, Günther
Alles was Recht ist - Rechts-Update - Der Sachverständige im Paragrafendschungel
aus: Feuchteschäden. Vermeiden, Erkennen und Sanieren. 55. Frankfurter Bausachverständigentag 2020. Tagungsband, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2020

Wenn eine Partei in einem Schriftsatz etwa zu einem Gutachten des Sachverständigen ausführt, ohne konkrete Fragen zu stellen, dann darf das Gericht den Gutachter nicht einfach auffordern, dazu Stellung zu nehmen, sondern muss konkrete Beweisfragen an den Sachverständigen formulieren (lassen). In diese Richtung geht auch eine weitere Entscheidung des OLG Oldenburg vom 27.11.2019 (5 W 50/19). Das OLG Köln hatte in einem ähnlichen Fall eine Befangenheit des Gutachters abgelehnt (Beschluss vom ...


Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
III. Das Sachverständigengutachten (Allgemeines und Grundlagen)
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013

Die Erfahrung zeigt, dass es in der Regel hilfreich ist, Protokolle zu Ortsterminen anzufertigen und als Anlage dem Gutachten beizufügen. Zum Inhalt des Gutachtens gehört zunächst die Wiedergabe des Auftrages mit seinen Modalitäten und den Fragestellungen. Auch bei Bedenken sollte sich der Gutachter nicht erst im Rahmen des Gutachtens äußern, sondern sofort mit dem Gericht Rücksprache nehmen und um Klärung bitten.


Wapenhans, Wilfried
3.3 Privatgutachten
aus: Baugutachten - gezielt hinterfragen. Ein Leitfaden für die Arbeit des und mit dem Sachverständigen. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2006 (2007, 2. unveränd. Aufl.)

Die Rechtsverbindlichkeit des Schiedsgutachten resultiert also ausschließlich aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Schiedsgutachtenvertrag, der ausdrücklich diese Rechtsverbindlichkeit des Schiedsgutachtens als zwischen den Parteien vereinbartes vertragliches Ziel formuliert (siehe dazu auch nachfolgendes Bild). Nach Eingang der schriftlichen Begründung beim Schiedsgutachter befindet der Schiedsgutachter, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, z. B. klärende Besprechung in den ...



6. Muster: Erstattung eines Gerichtsgutachtens (Checkliste)
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018

6. Muster: Erstattung eines Gerichtsgutachtens (Checkliste)



mehr Buchkapitel

nach oben

nach oben

 Kategorien:

5

60

4

89

73


Legende

Alle Treffer
Bücher, Broschüren
Merkblätter, Richtlinien, Normen
Forschungs-
berichte
Aufsatz
Zeitschriftenartikel
Dissertationen
Kurztexte zur Denkmalpflege
Buchkapitel
Rechtsbeiträge
Zulassungen und Prüfbescheide
Warenkorb: 0 Artikel
Gesamtsumme: EUR 0.00
zur Kasse
Mein Konto
Anmelden (optional)
Kundenkonto einrichten
Immer aktuell informiert:
Fraunhofer IRB Newsletter
Kategorien:

Bücher, Broschüren
Merkblätter, Richtlinien, Normen
Forschungsberichte
Zeitschriftenartikel
Aufsätze
Dissertationen
Rechtsbeiträge
Zulassungen und Prüfbescheide
Merkblätter im
Online-Abonnement

DBV-Merkblätter
WTA-Merkblätter

NEU: FAQs
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Unser aktuelles Verlagsverzeichnis

Fraunhofer IRB Katalog


* Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Lieferung deutschlandweit und nach Österreich versandkostenfrei. Informationen über die Versandkosten ins Ausland finden Sie hier.

Ein Service des Fraunhofer IRB für:
Bauingenieure, Bausachverständige, Architekten, Planungsbüros, Energieberater, Energietechniker, Stadtplaner, Raumplaner, Bauhandwerker, Bauforscher, Studenten im Bauwesen

Von Fachbuch bis Norm in unserer Baufach-Datenbank:
Bücher, Broschüren (auch kostenlos), Fachzeitschriften, Zeitschriftenartikel, Merkblätter, Richtlinien, Normen, Bauforschungsberichte, Dissertationen, Zulassungen, Prüfbescheide

Alle deutschen Publikationen zum Thema:
Baustoff, Bauphysik, Gebäudetechnik, Facility Management, Bauschaden, Bauerhaltung, Bauen im Bestand, Denkmalpflege, Architektur, Gebäudeplanung, Baukonstruktion, Energie, Barrierefrei, Ingenieurbau, Betonbau, Holzbau, Mauerwerksbau, Stahlbau, Bauforschung, Baurecht, Stadtplanung, Städtebau, Raumplanung, Wohnungswesen und mehr

Kontakt | Versand und Zahlung | FAQs | AGB | Datenschutz | Impressum | Für Buchhändler