Liste der Publikationen zum Thema "Geschäftsgrundlage"
GOLFTOURISMUS IN NIEDERÖSTERREICH
EINE ANALYSE DER GOLFANGEBOTSSTRUKTUR IN DEN DESTINATIONEN WALDVIERTEL
2009, 240 S., 220 mm, Softcover
VDM Verlag Dr. Müller
Folgende Literaturnachweise stammen aus der Datenbank RSWB®plus. Die Datenbank unterstützt schnell und zielsicher Fachleute aus Planungsfirmen, Industrie und Forschung, sowie Lehrkräfte und Studierende in der akademischen Ausbildung bei Nachweis und Beschaffung von Fachinformation zum Planen und Bauen.
Von wegen pauschal! Pauschalverträge
T+A Trockenbau und Ausbau, 2021
Börstinghaus, Ulf
Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Mietverhältnisse
GuG Grundstücksmarkt und Grundstückswert, 2020
Frost, Matthias; Fischer, Till
Immense Herausforderungen für die Branche. Bau- und Immobilienprojektmanagement in der Corona-Krise
Deutsches Ingenieurblatt, 2020
Kniffka, Rolf
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Mengenänderungen und Bauablaufstörungen
Baurecht, 2020
Fritzsche, Jörg
Störung der Geschäftsgrundlage: Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich
Baurecht, 2020
Rhein, Kay-Uwe
Beschaffungen in Zeiten von Corona. Die Auswirkungen der Pandemie auf die Abwicklung bestehender Verträge
Vergabe Navigator, 2020
Heiliger, Janis
Corona-Auswirkungen auf Verträge. ABC des Baurechts (kostenlos)
Beratende Ingenieure, 2020
Oberhauser, Iris
Keine Anpassung der Einheitspreise im VOB-Vertrag trotz Mengenänderungen
IBR Immobilien- & Baurecht, 2015
Bolz, Stephan
Wie wird die VOB/B Vertragsbestandteil?
IBR Immobilien- & Baurecht, 2015
Bolz, Stephan
Trotz erheblicher Mengenmehrung: Schlechter Preis bleibt schlechter Preis
IBR Immobilien- & Baurecht, 2015
weitere Zeitschriftenartikel zum Thema: Geschäftsgrundlage
Corona-Pandemie ist höhere Gewalt!
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu, Köln
(LG Paderborn, Urteil vom 25.09.2020 - 3 O 261/20)
Mit Vertrag vom 17.02.2020 verpflichtete sich der Auftragnehmer (AN) zur Organisation des für den 26.06.2020 vorgesehenen Abiturballs ( Abiball ) der Auftraggeber (AG). Nach §§ 8 und 9 des Vertrags entfallen die Leistungspflichten der Parteien für den Fal
IMR 2021, 109
Corona-bedingte Störung der Vertragsgrundlage ohne Schließungsanordnung?
RA Dr. Christoph Klose, Düsseldorf
(LG Mannheim, Urteil vom 23.07.2020 - 23 O 22/20)
Ein Unternehmen hat in einer Gewerbeimmobilie Büroflächen im vierten und fünften Obergeschoss für den Firmensitz und die zentrale Verwaltung gemietet. In der Zeit vom 17.03.2020 bis 03.05.2020 schickt das Unternehmen seine Mitarbeiter nahezu vollständig
IMR 2021, 112
Corona-bedingte Schließung ist kein Mangel!
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(AG Bielefeld, Urteil vom 20.10.2020 - 404 C 56/20 (nicht rechtskräftig))
Die Parteien eines Gewerberaummietverhältnisses streiten über eine vermietete Standfläche auf einer Messe, die während des ersten Corona-Lockdowns stattfindet. Der Mietvertrag über die Messe- und Standflächen sieht eine Klausel vor, wonach bei höherer Gew
IMR 2021, 111
Corona-bedingte Schließung ist Mangel!
RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.
(AG Pinneberg, Urteil vom 17.11.2020 - 81 C 18/20 (nicht rechtskräftig))
Die Mieter und der Vermieter eines Gewerberaummietverhältnisses streiten um die Mietzahlungsverpflichtung während der corona-bedingten Auflagen, die zur Schließung des vermieteten Gastronomiebetriebs geführt haben. Der Mieter sieht das Risiko der behördli
IMR 2021, 110
Staatliche Corona-Auflagen für Gewerberaummieter berechtigen zu einer Minderung der Miete
RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Robert Castor, Hamburg
(LG Kempten, Urteil vom 07.12.2020 - 23 O 753/20 (nicht rechtskräftig))
Zwischen den Parteien des Rechtsstreits besteht ein Mietvertrag über Gewerberäume. Im Mietvertrag wurde als Mietzweck der Einzelhandel mit Bekleidung und Textilien aller Art vereinbart. Der Mieter musste aufgrund des staatlich angeordneten Corona-Lockdown
IMR 2021, 108
Neuer Art. 240 § 7 EGBGB: Geltung auch für Altfälle?
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Martin Klimesch, München
(LG München I, Urteil vom 25.01.2021 - 31 O 7743/20 (nicht rechtskräftig))
Ein Hotel ist während des ersten Lockdowns von einer teilweisen Betriebsschließung betroffen. Der Vermieter klagt gegen den Hotelpächter (M) die ausstehenden Mieten für April bis Juni 2020 ein.
IMR 2021, 45
Gewerberaummietrecht: Folgen des Lockdowns
RA Thomas Blatt, Dinslaken undRAin und Notarin, FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Melanie Stobbe, Dinslaken
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IMR 2021, 73
Muss der Gewerberaummieter während der Corona-Pandemie Miete zahlen?
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Melanie Ramm, Hamburg
(AG Köln, Urteil vom 04.11.2020 - 206 C 76/20 (nicht rechtskräftig))
Der Kläger ist Vermieter einer Verkaufs- und Lagerfläche. Im Mietvertrag ist geregelt, dass der Mieter keiner Gebrauchsbeschränkung unterliegt, insbesondere dürfen in den Mieträumen Nahrungs- und Genussmittel aller Art ebenso wie alle Waren des täglichen
IMR 2021, 72
Trotz Corona muss der Mieter zahlen!
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael E. Freudenreich, Frankfurt a.M.
(LG München II, Urteil vom 22.09.2020 - 13 O 1657/20 (nicht rechtskräftig))
Der deutschlandweit tätige Gewerberaummieter hatte zur Nutzung als Einzelhandelsgeschäft Gewerberäume angemietet, in denen vor allem Textilien verkauft werden. Aufgrund Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums vom 16.03.2020 wurde in Verbindu
IMR 2021, 71
Café wegen Corona zwangsweise geschlossen: Schuldet Mieter trotzdem Miete?
RA Dr. Marc Biebelheimer, Berlin
(LG Wiesbaden, Urteil vom 05.11.2020 - 9 O 852/20)
Der Mieter betreibt seit 2004 ein Café in der Innenstadt von Wiesbaden. Die Verordnung der hessischen Landesregierung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie verpflichtet den Mieter, sein Café im Zeitraum 21.03. bis 14.05.2020 zu schließen. Der Mieter leiste
mehr Rechtsbeiträge
Folgende Buchkapitel finden Sie im Volltext in der Datenbank SCHADIS®. Die unverzichtbare Datenbank zur Entstehung, Vermeidung und Sanierung von Schäden im Hochbau für jeden Bausachverständigen, Architekten und Planer. Die Datenbank enthält komplette Fachbücher und Fachaufsätze mit sämtlichen Abbildungen und Tabellen.
6.11 Begriffe, Erläuterungen und Bedeutung von Sachverhalten aus einschlägigen Rechtsgebieten
aus: Der Sachverständige und seine Auftraggeber, 2., aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB /B regelt die Fälligkeit und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen im Bauvertrag in Abweichung von § 641 BGB, aufgrund dessen die werkvertragliche Vergütung erst bei Abnahme des Werkes fällig ist. Die sich aus Schuldnerverzug ergebenden Rechte sind im BGB oder den zu vereinbarenden Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB /B) geregelt. Einzelheiten hierzu sind im BGB oder in...
Seifert, Werner
33. Honorierung von außergerichtlichen Sachverständigenleistungen
aus: Handbuch für den Bausachverständigen. Rechtliche und technische Informationen für die Praxis. Staudt, Michael; Seibel, Mark (Hrsg.), 4., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2018
Leistungen von Bausachverständigen können dabei die verschiedenen Leistungsbilder der HOAI mit den dort benannten Grundleistungen (siehe Abschnitt 33.4) und Besonderen Leistungen (siehe Abschnitt 33.5) betreffen. Für vertiefende Fragen zur Honorarabrechnung nach der HOAI ist auf die einschlägige Kommentierung zur HOAI zu verweisen. 10 Die Leistungen von Bausachverständigen sind – abgesehen von Tatbeständen, wie sie sich explizit aus der HOAI ergeben (siehe Abschnitt 33.4) – nicht ...
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
G - von Garantie bis Grundleistungen
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Der Generalübernehmer übernimmt vom Bauherrn alle für die Herstellung des Bauwerks erforderlichen Leistungen, also → Bauleistungen und → Planungsleistungen oder Leistungen der Sonderfachleute (z. B. Statiker). Der Subunternehmer ist → Erfüllungsgehilfe des Generalunternehmers, dagegen ist der Bauherr nicht Erfüllungsgehilfe des Generalunternehmers gegenüber dem Subunternehmer. Die Vertragsverhältnisse Bauherr - Generalunternehmer einerseits und ...
Leupertz, Stefan; Hettler, Achim (Hrsg.)
IV. Der Bausachverständige im Beweisverfahren
aus: Der Bausachverständige vor Gericht. Praxisleitfaden, 2., überarb. Aufl., Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2013
1 94 BGB, wonach der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen hat. Der Sachverständige begeht also einen Fehler, wenn er seine Begutachtung an der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik orientiert, obwohl die Parteien im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Der Unternehmer haftet nach Auffassung des BGH trotz (sachverständig attestierter) Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gemäß § 280 Abs.
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
P - von Parteigutachten bis PVC
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
Perimeterdämmung ist der Fachbegriff für die Dämmung erdberührter Bauteile, die außerhalb des Baukörpers an das Erdreich anschließt. Der angemessene Preis wird gebildet durch das Verhältnis von Leistung des → Unternehmers zur Gegenleistung des → Bauherrn. Angemessen ist der Preis dann, wenn die Leistung des Unternehmers nicht in krassem Missverhältnis zur Gegenleistung, also der vom Bauherrn geschuldeten Vergütung, steht.
Ansorge, Dieter; Gölz, Heinz; Lentz, Andrea
K - von Kamerabefahrung bis Kündigung
aus: Fachlexikon Bautechnik und Baurecht. Edition Der Bausachverständige, Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2009
3 HOAI ist festgelegt, dass als anrechenbare Kosten nach § 10 Abs. 2 BGB hat der Unternehmer dem Bauherrn die drohende wesentliche Überschreitung des Kostenanschlags unverzüglich anzuzeigen. Dem Unternehmer gewährt § 643 BGB ein Kündigungsrecht, wenn der Bauherr gemäß § 642 BGB mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug gerät.
Ansorge, Dieter
3.1 Empfehlungen für klassische Bauherren
aus: Wärmeschutz-, Feuchteschutz-, Salzschäden. Pfusch am Bau, Band 4, 2. überarb. u. erw. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2014
Zu seiner Tätigkeit als Bauleiter muss er die Baustelle überwachen, erkennbare Mängel sofort beseitigen lassen, Abnahmen mit Unternehmern und Bauherren begleiten, Rechnungen prüfen und vor allem ein mangelfreies Bauwerk übergeben. Baukostenüberschreitungen ohne eigenes Verschulden des Bauherrn oder Insolvenzen von beauftragten Firmen stellen einen gravierenden wirtschaftlichen Mangel dar. Auf eine förmliche Abnahme mit Abnahmeprotokoll wird oft verzichtet, meistens wird das Haus dem Bauherrn ...
Buss, Harald
B.11 Verantwortlichkeit für das Vorhandensein eines Mangels (Verteilung, Quotelung), Haftung für die Quote
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Dagegen kann der Unternehmer dem Bauherrn bei mangelhafter Bauausführung nicht den Einwand entgegenhalten, der Architekt habe seine Pflicht zur Bauaufsicht verletzt. Insoweit ist der Architekt nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn, so dass ihm ein mitwirkendes Verschulden des Architekten nicht angerechnet werden kann. Im Verhältnis zum Architekten ist der Statiker Erfüllungsgehilfe des Bauherrn, der Bauherr muss sich daher seinem Architekten gegenüber ein Verschulden des Tragwerksplaner bei ...
Buss, Harald
A.6 Merkblatt der Industrie- und Handelskammern für den gerichtlichen Sachverständigen
aus: Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Handbuch für Ausbildung und Praxis. 3., überarb. u. aktual. Aufl., Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2007
Einigen sich die Parteien auf bestimmte Personen als Sachverständige, so hat das Gericht in dieser Einigung Folge zu leisten; es kann jedoch die Zahl der Parteien auf eine bestimmte Anzahl von Sachverständigen beschränken. A.6.6.3 Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. A.6.7.2 Für eine Besorgnis der Befangenheit kommt es nicht darauf an, ob der vom Gericht beauftragte Sachverständige tatsächlich ...
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